wurde. Shre Majestät die Kaiserin-Königin verabschiedete Sih vor dem Souper, während Se. Majestät der Kaiser und König bis nah 1 Uhr in der Gesellshaft verweilten.
— In der heute unter Vorfiß des Staats-Ministers Dr. Delbrück abgehaltenen 7. Plenarsizung des Bundesraths wurden Anträge eingebracht, betreffend: a. die bei der Penfioni- rung zweier Post-Unterbeamten in Anrehnung zu bringende Kirher- und Gemeindedienstzeit, b. die Befteuerung der in den Hansestädten stationirten vereinsländishen Zollbeamten.
Ferner wurde Beshluß gefaßt über: die weitere Be- bandlung der Entwürfe des Gerihtsverfassung8gesezes und der Prozeßordnungen, ferner über die Vertheilung eines weiteren Betrages aus dem Antheile des Norddeutschen Bundes an der französishen Kriegskoften-Entshädigung.
Demnächst wurden Wahlen für Mitglieder der Reics- \chulden-Kommission vorgenommen. Ausschußberihte wurden erstattet über: a. die Anwendung des Reichsbankgeseßes auf diejenigen Notenbanken, welhe auf das Notenausgaberecht ver- zichtet haben; b. die vom Reichstage überwiesene Petition wegen Ermäßigung des Zolles für das Kindermehl des Chemifers Neftlé in Vevey; c. eine Eingabe wegen zollfreier Einlafsung von Gewürzen zur Fabrikation ätherisher Dele; d. eine Ein- gabe wegen zoUfreier Einfuhr von Geräthschaften zur Rettung Schiffbrüchiger ; e. den zweiten Bericht der Reichsshulden-Kom- mission, betreffend den Reichs-Inpalidenfonds; f. den achten Bericht der Reihs\hulden-Kommisfion, betreffend das Schulden- wesen des Reichs und den Reichskriegs\chat: g. die Bewilligung von Remunerationen an Pofibeamte für Mehrarbeiten aus An- laß der Münzumwandluna.
heute Sitzungen.
— Die Reichstags-Kommission zur Vorberathung der Entwürfe eines Gerihtsverfassungs-Gesegzes, einer Strafprozeß-Ordnung und einer Civilprozeß- Ordnung nebst Einführungsgesezen berieth in ihrer Sitzung vom 16. d. M. zunächst über die Anträge der Abgg. Dr. Bähr und Reichensperger bezüglich der Befugnisse der Ge- rihte, über ihre Zuständigkeit selbst zu entscheiden, sowie bezüg- lih der Zulässigkeit der fogenannten Komptenzkonfliktshöfe. Das Ergebniß war die Annahme eines, von dem Abg. Dr. Lasker eingebrahten und von den Abgg. Struckmann, Dr. Grimm und Herz amendirten Antrags : „Die Gerichte entscheiden allein über ihre Zuständigkeit im geordneten Verfahren. Besondere Behörden zur Entscheidung über die Zulässigkeit des Rehtsweges sind nach Maßgabe des Landesgesezes nur zulässig, soweit es \ih um das Zuftändigkeitsverhältniß zwishen den ordentlichen Gerichten und den Verwaltungsbehörden oder Verwaltungs- gerihten oder Militärgerihten handelt. Dabei find jedo folgende Grundsäße innezuhalten: Mindestens die Hälfte der Mitglieder müssen Mitglieder des Reichsgerihts oder des böhhsten Landesgerihis, und wo ein folhes niht vorhanden ist, eines Ober-Landesgerichts sein. In Betreff der Anstellung, Amtsdauer und der unfreiwilligen Entfernung aus dem Amte, der Gebalts- und Penfionsverbältnisse der Mitglieder, der Be- seßung der - entsheidenden Kollegien und des Vorsißes in denselben, der etwaigen Bildung von Senaten und Abtheilungen, der Vertretung von Mitgliedern in Behinderungsfällen, des Ge- \häftäregulativs und der Geschäfisleitung finden die bezüglichen Vorschriften für das höchste Landesgeriht oder das Reichs- geriht entsprehende Anwendung. Die Stellen können im Nebenamte besezt werden. Die Entscheidung erfolgt in öffentliher Sizung nah erfolgter Ladung und Anhörung der Parteten. Die übrigen Formen des Verfahrens find durch Lakidesgesez festzustellen. — If ein Konflikt bei Verhandlung derselben Streitsahe durch die ordenilihen Ge- ridie von den Verwaltungégerihten oder Verwaltungsbehörden nit erhoben worden, so ist die rechtsfräftige Entsheidung der ordentlichen Gerihte maßgebend. — Die fraglihen Entscheidungen können aub auf Antrag eines Bundesftaats durch Kaiserlähe Vero mit Genehmigung des Bundesraths dem Reichs- gerihte übertragen werden.“ — Darauf wurde der noch übrige Theil des Entwurfs des Einführungsgefeßes zur Civilprozeß- i rledigt. Der §. 12 wurde unter Streichung der Nr. d,
er Debatte unverändert angenommen.
des Einführungsgesezes zur Stzaf-
ung, soweit er nit bereits durch frühere Beschlüfse er- inigen unwesentlichen, von den Abgg. Reichenspezger 1 odifikationen zuz Annahme. Bei
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der gefirigen Sitzung des
rde der Etat der indirekt-
. 42 d. Bl.) und zwar zunächst das
isfusfion gestellt, wobei der Abg. Richter
1, nohma!s die s{chußzölnerische Agita-
orf und Genoffen und deren Konseguen-
_ Der Aba. v. Kardorff verwies in Bezug.
euteruna des Vorredners auf den demnêhst zur ommenden Beriht der Eisenbahn-Untersuchungs- n. Die Vofition wurde bewilligt. S Titel 14: „Einnahmen aus Brütenzöllen“ beklagte iber darüber, daß tros des im vorigen Jahre all- esprohenen Wunithes die Aufhebung dieser Zölle noch habe. Die Aufhebung der Chaufseegelder
funden, aber die Aufhebung der Brückenzölle würde minder ge Verkehrserleihterung herbeiführen,
Der Regierunzs-Kommifsar Geheimer Ober-Finanz-Rath v. Vommer-Esthe bemerkte, daß man aus sahlihen und finanziellen Z#rdten nah gründlihen Erwägungen von einer Aufhebung
Abstand genommen hab.
- Bei dem Kapircl der, „AußerordentlihenEinnähmen® wünschte | der Abg. Löwenficin die Abschaffung des Frankfurter Meß- zolles. Der Regierungskommissar, Geheimer Ober-Finanz-Rath v. Pommer-Esche wies darauf hin, daß in Leipzig und Braun- \{chweig ähnlihe Meßzölle beständen, und daß dieselben für die verschiedenen Leistungen forterhoben werden würden. Sämmt- lihe Einnahmen wurden genehmigt.
Beim Kap. 8 der Ausgaben „Zoll- und Steucrerhebung und Kontrole“ beklagte sich der Abg. Frenzel darüber, daß die Steuerbeamten in Ostpreußen im Allgemeinen hinter dem Durch- \hnittsgehalt zurückftänden, und daß man nicht einmal auf die Anciennität Rücksiht nehme. Der Regierungs-Kommissar Geh. Ober-Finanz-Rath v. Pommer-Esche bemerkte, daß es der Regierung erwünscht sein würde, wenn die Beamten, welche Klagen zu führen hätten, den geordneten Instanzenzug beschritten. Der Abg. Grünhagen ftellte als eine billige Forderung der oftipreußishen Beamten hin, daß erftens die Hauptsteuerämter fklassifizirt und zweitens Anciennitätslisten veröfentliht werden möchten. Abg. Srengel wies darauf hin, daß er im vorigen Jahre konkfrete Fälle vorgeführt habe. Wenn Klagen, welche durch Abgeordnete vorgebracht würden, ni{t auf dem geordneten Inftanzen- zug stattfänden, so wisse er nihcht, was ein geordneter Instanzen- zug sei. Die Positionen wurden sämmtlih bewilligt. Schließlih ging das Haus über eine Anzahl von Petitionen, welche zu diesem Etat vorliegen, zur Tagesordnung über, weil die Verhältnisse seit dem Vorjahre \fich nicht geändert hätten. Der Etat des Geseßsammlungs-Amts (S. Nr. 42 d. Blk.) wurde ohne Debatte bewilligt, dagegen veranlaßte der Etat des Deutschen Reihs- und Preußischen Staats- Anzeigers (S. Nr. 42 d. Bl.) eine Erörterung.
Die Abgg. Crämer und Windthorst (Meppen) \prachen gegen die Beamtenst-Uung des Redacteurs des Reichs- und Staats-Anzeigers auch in Bezug auf den nihtamtlihen Theil desselben, wodurch er der übrigen Journalistik gegenüber in eine exemte Stellung gebraht würde. Auch hielten sie den Zuschuß für das Blatt niht für gerechtfertigt.
Der Regierungs - Kommissar, Geheimer Ober-Regierungs- Rath Zitelmann, wies die Nothwendigkeit der Beamtengualität des Redacteurs nach und erklärte den Zushuß zur Zeit no für unenibehrlih. (S. unter Landtagsangelegenheiten.) Der Einnahme-Etat des „Reihs- und Staats-Anzeigers“ wurde hierauf ohne Widerspru, der Ausgabe-Etat deffelben gegen die Stimmen des Centrums und der Polen bewilligt.
Es folgte der Etat des Bureaus des Staat3-Ministe- riums (S. Nt. 42 d. Bl). 38 All 12: Misposie tionsfonds für allgemeine politishe Zwecke 93,000 A wünschten die Abgg. Richter (Hagen), Frhr. v. Schorle- mer-Alst und Windthorst (Meppen), daß auch die innere „Reptilienpresse“ aufgegeben würde, wie es Fürst Bismarck mit der auswärtigen gethan habe, daß ferner in den anerkannt offiziósen Blättern, wie in der „Provinzial-Korrespondenz“, gegen oppositionelle Parteien ein Höfliherer Ton angeschlagen werde, endlich wurde die Regierung über ir Verbältniß zur „Norddeutsch.n Allgemeinen Zeitung“ interpellirt. Der Minister des Innern Graf zu Eulenburg erwiderte (f. urter Landtags- Angelegenheiten), daß die Regierung auf cine Einwirkung auf die Presse nicht verzichten könne, um den natürlihen Kampf im Staatsleben auf dem richtigen Niveau zu halten. Eine Verbindung mit der „Nordd. Allg. Zeitung" stellte der Minister in Abrede, Gegen den Vorwarf des Abg. Richter (Hagen), daß die Regie= rung, um die liberalen Parteien niederzuhalten, die Agitationen der Sozialdemokratie, welhe jezt unterdrückt würden, früber begünstigt habe, erwiderte der Minister Graf zu Eulen- burg, daß die Regierung niht eher habe gegen die Sozial- demoëtratie einschreiten wellen, bis die ganze Thorheit ihrer Be- firebungen klar ans Licht getreten fci.
Die Debatte wurde hiermit gzs{chlossen, und der Dispositions- fonds in namentliher Abstimmung mit 173 gegen 131 Stimmen bewilligt. : :
Zum Etat des Staatsarchivs (S. Nr. 42 d. Bl.) fragte der Abg. Dr. Répell, ob die in diesem Jahre mehrgeforderte Summe zu blos arcivalis&en Zwecken oder zu neuen Publifationen, die bisher vernachlässigt worden, bestimmt seien. Der Regie- rungsfommifssar, Direktor der StaatsarHive, Dr. v.. Sgbel er- flärte, für blos arivalische Zwecke würde nur ein sehr geringer
Theil der hier geforderten Summe gebraucht, der Haupttheil f
ë würde für neue Publikationen zur Verwendung kommen. Der Abg. Frbr. v. Heereman beklagte ih über die Unzugäng- lihkeit der preußishen Archive und hoffte, die gegenwärtige Arciv- Bermaltung werde das bisherige Prinzip der Geheimhaltung nit beibehalten, sondern eine größere Srleihterung in der Be- nubung der Archive, wie dies in anderen Ländern üblich, ein- treten lasen. Der Regierungskommissar Direktor Dr. v. Sydel er- widerte, wenn auÿ ein Staatsarciv selbftverfiändlih næmals die Natur einer Bibliothek anzunehmen vermöge und über die Benußung sirenge Vorschriften existiren, so würde von der bestehenden Ver- waltung jede möglihe Erleichterung in der Benußung gern ge- währt werden. Ein Antrag des Abg. Dr. Röpell, „zur Herstellung von General- Repertorien der Staatsarchive in erfter Rate 6600 #4 zu bewilligen“, wurde hierauf angenommen und die übrigen Pofitionen nach dem Etat genehmigt. E Zu Kap. 49 „Oberexaminations-Kommission zur Prüfung für die höheren Verwaltungsämter“ (S. Nr. 42 d. Bl.), wünschte der Abg. Zelle Aufklärung darüber, wie es komme, daß hier der Etat 2910 #4 an Remunerationen für die Examinatoren aus\eze, während in den Etatsbemerkungen gesact wird, daß im Jahre 1876 vorausësihtlih nur ein einziger Kandidat zur Prüfung gelangen werde. Der Finanz-Minister Camphausen erklärte, es sei bereits Einleitung getroFen, diese Remuneration einzustellen, fo daß die Summe erspart werde. Die Positionen wurden bewilligt. / Zu Kap. 51 „Gerihtshof zur Entscheidung der Kompetenz- Konflikte“ (S. Nr. 42 d. Bl.) bemerkte der Aba. Frhr. v. Schorlemer-Alft, er und seine politischen Freunde würden gegen die hier geforderten Summen ftimmen. Jeder Ge- rechtigfeitsliebende könne die Beseitigung dieser Behörde nur dringend wünschen. Der Abg. Windthorst {loß sich dem voll- ständig an. - : i Nachdem Abg. Miguel erklärt hatte, daß er und seine Partei zwar für diese Pofition fiimmen, damit aber das Institut selbft nit rech:fertigen wollen, wurde der betreffende Posten gegen die Stimmen des Centrums vom Hause bewilligt. Um 4è Uhr vertagte fi das Haus.
— In der heutigen (10.) Sizung des Hauses der Ab- geordneten, welcher am Ministertishe der Justiz-Minister Dr, Leonhardt, der Minister für die landwirthschaftlihen Angelegen- heiten Dr. Friedenthal und mehrere Regierungskommissarien
Der Abg. Windthorft (Meppen) verlangte nähere Darlegung der sablihen Rütfichten.
eine Vorlage, betreffend die Vertheilung Der öffent- sichen Leistungen bei Grundstückstheilungen und bei der Grün- dung neuer Anfiedelunzen in den Provinzen Brandenburg, Posen, Preußen, Pommern und Sthlesien eingegangen sei. Die Berathung des Etats der Gestütsverwaltung pasfirte ohne Debatte. Die Berathung des Etats der Justizverwaltung (S. Nr. 43 d. Bl.) führte, wi? all;ährlih, zu Tit. 5 eine ein- gehendere Debatte über die Behandlung und Beschäftigung der Gefangenen herbei, an welcher \sih die Abgg. Dr. Eberty, Götting, Werner betheiligten.
Die Abgg. Götting und Genossen beantragten:
„Die Königliche Staatsregizrung aufzuforderü, die gesammte Strafvollstreckung und diz Bearbeitung der Angelegenheiten der jämmtlihen Straf- und Besserungearstalten sowie der Gefängnisse, im Ressort des Königlichen Justiz-Ministeriums zu vereinigen“ Der Abg. Windthorft (Meppen) wünschte, daß man vom Mi- nistertishe aus zu diesem Antrage Stellung nehme, da au er die Vereinigung der Gefängnißverwaltung in der Hand des Justiz-Ministers wünschte, wenngleich er von der unmittelbaren Oberauffiht der Staatsanwaltschaft sh nicht viel Gutes ver- \prehe. Der Iustiz-Minister Dr. Leonhardt entgegnete, daß es noh nicht möglich gewesen sei, einen Beschluß des Staats-Ministeriums über den vorliegenden Antrag gu extrahiren, er also keine Stellung zu demselben “nehmen fönne; im Uebrigen halte er nach seinen bisherigen Erfahrungen in den Provinzen Hannover und Schleswig - Hol- stein die Staat3anwalte für vollkommen geeignet zur Oberauf- sicht über die Gefängnisse. Der Abg. Windthorst (Meppen) fonstatirte; daß er nur den Staatsanwälten allein nicht die Aufficht über die Gefängnisse anvertrauen wolle, eine Konkur- renz derselben halte er für zuträglih. Damit wurde die Dis- kussion über Titel 5 ges{lofsen und der Antrag Werner ange-
nommen. E Zu Kap. 72 Tit. 1 „Gehalt des Iuftiz-Ministers“ führe der Abg. Freihrerr von Schorlemer - Alt Bei- spiele ungleihmäßiger Behandlung von Konfiskationen libe- raler und ultramontaner resp. polnisher Bläiter an. Der Justiz - Minister Dr. Leonhardt erklärte, die einzelnen Fâlle nit vertreten zu ?önnen, wenn er nicht vorher über die- selben benachrihtigt worden fei; eine generelle Anweisung zu dem charafterisirten Verfahren habe er niht gegeben. Nah cinigen kurzen Bemerkungen des Frhrn. v. Sorlener-Alst, auf welche der Justiz-Minister replizirte, wurde die Position ange- nommen. E i Zu Kap. 73 Titel 4 (Gehalt der Sekretäre beim Ober- Tribunal) bat Namens der Budget - Kommiffion Abg. Staß, den petitionirenden Sekretären das ihnen gesezlich gebührende Gehalt zu gewähren, während der Regierungskommifsar Geheimer Obver-Iustiz-Rath Rindfleisch das Vorhandensein einer folchen Gesezesbestimmung in Abrede stellte. Nah kurzen Bemerkungen der Abgg. Schröder (Lippstadt), Stag, v. Kardorff und Windt- horst (Bielefeld) rourde der Antrag der Budgetkommisfion, die Petition der Staatsregierung zur Abhülfe zu überweisen, ange- nommen. Die Position wurde bewilligt. (Schluß des Blatts.)
— Die von einer Anzahl deutscher Blätter gebrahte Nach- riht, die ägyptische Regierung suhe deutsche Offiziere in ihre Dienste zu ziehen und habe zu diesem Behufe Agenten ausgesandt, entbehrt nach zuverläsfiger Erkundigung jeder Begründung.
— In den deutshen Münzstätten find bis zum 12. Februar 1876 geprägt: an Goldmünzen: 1,0t1,943,000 6 Doppelkronen , 309,220,080 4 Kronen ; hiervon auf Privat- rechnung: 109,960,688 sz an Silbermünzen: 29,636,295 Á 50-Markîtüte, 115,526,564 4 1-Markftüde, 15,461,481 16 50 3 5-Pfennigftückde, 20,972,291 4 20 S 20- Pfennigstüdce; an Nickelmünzen: 14,034,921 F 30 5 10-Pfennigstüce, 8,033,933 M 95 S 5-Pfennigftüfe; an Kupfermünzen: 4,903,548 36 H 2-Pfennigstücke; 2,637,210 M 65 -Z 1-Pfennigstüe. Gesammtausprägung: an Goldmünzen: 1,321,163,080 /; an Silbermünzen: 181,596,631 # 70 F; an Nickelmünzen: 22 068,855 4 25 5; an Kupfermünzen: 7,541,059 F 01 S.
— Vom 1. bis 7. Februar 1876 hat die Reichsbank an Gold angekauft: in Münzen für 1,600,036 M, in Barren für 508,428 (4; vorher seit dem 3. Januar 1876 in Münzen für 12,943,544 A, in Barren für 621,933 4. Zusammen in Münzen für 14,543,580 s, in Barren für 1,130,361 H.
— Der Redacteur D. in W. hatte die päpftlihe En= cyclica, in welcher zum Ungehorsam gegen die Maigesege aufgefordert war, in der von ihm redigirten Zeitung ver- öffentliht. Auf Grund des §. 110 des Reichs - Strafgesez- buchs angeklagt, wurde D. in zweiter Inftanz frei= gesprohen, weil es sich im vorliegenden Falle um die Repro- duktion „eines historishen Dokuments“ handle, welhe, „weil ohne jede auf Anerkennung oder beifällige Beurtheilung deutende Be- merkung erfolgt, nur als ein objektiver Beitrag zur Tages- geshihte angesehen werden könne, weil ferner eine Zeitung, welche ihre Verpflichtungen gegen die Leser erfüllen wolle, einer solhen Reproduktion fich faum enthalten dürfe, und zwar um so weniger, je bedeutungsvoller und wih- tiger das Dokument fei. Vuf die Nichtigkeitsbeschwerde der Staatsanwaltschaft vernihtete das Ober-Tribunal dur Erkenntniß vom 27. Januar d. I. das zweitinftanzlihe Er- kenntniß und verwies die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an das Appellationsgeri&t zu M. „Es bedurfte niht des Nachweises“, führt das Erkenntniß des Döver- Tribunals aus, „daß die Absicht des Angeklagten bei der Ver- öffentlihung dahin gegangen sei, durch diese Kundgebung in Anderen den Willen zu einem Handeln gegen rechtsgültige Ge- seze hervorzurufen, vielmehr genügte zur Strafbarkeit desselben das Bewußtsein, daß der Inhalt der von ihm abgedruckten Encyclica einen \olhen Willen hervorzurufen geeignet war. Nur in dem Falle würde der Veröffentlihung der Charakter einer strafbaren Aufforderung zum Ungehorsam gegen Gesehe nicht beizulegen fein, wenn die Encyclica zu einem einer solchen Auf- forderung entgegengesczten Zwecke erweislih in das von dem Angeklagten redigirten Blatt aufgenommen gewesen wäre.“
— Se. Königliche Hoheit der Prinz Friedrich Wilhelm von Hessen, Seconde - Lieutenant à la suite des Königs - Husaren - Regiments (1. Rheinisches) Nr. 7, ist nah Wiesbaden abgereift.
— Mit Genehmigung des Chefs des Generalstabes der Armee is zur Herstellung der durh Hochwasser weggerissenen Brücke über die Dahme im Traktus der Berl-a-Dresdener Eisen- bahn ein Kommando des Eisenbahn-Fegiments, unter Führung zweier Offiziere dieses Regimerats, nah Ufkrow ah»
beiwohnten, theilte der Präfident mit, daß von der Regierung
gerüdt,
— S. M. S. „Medusa“ if vorgestern in Lissabon ein- getroffen.
_ Lauenburg. Raßzeburg, 19. Februar. Ueber die Sitzung von Ritter- und Landshaft am 16, Februar d. I. theilt die „Lauenb. Ztg.“ Folgendes mit: Bei Eröffnung des Landtags ward es vom Landmarschall v. Bülow hervor- gehoben, daß die heutige Berathung nur eine vorläufige sei, weil der Geseßentwurf noch fernerer Erwägung des Staats- Ministeriums in Berlin unterliege, um zu erfahren, ob etwaige Zusäße und Abänderungen zu machen seien, daß aber \päterhin die geseßlihe Schlußberathung vor \sich gehen werde.
Die ersten 4 Paragraphen, welche die Einverleibung in Preußen, die Vertretung im Abgeordnetenhause, den Wahlort Mölln und Wahlfähigkeit festsezten, sowie die Aufhebung des lauenburgishen Ministeriums und Rechnungsverhältnisse anordneten, wurden bald genehmigt. Mehr Erörterung veranlaße §. 5 wegen Stellung, An- und Unter- ordnung Lauenburgs unter den Ober-Präsidenten und andere Behörden der Provinz S{hleswig-Holst-in, und wurden cinige Zusäße in der Hinsiht angenommen. Auch die Aufhebung des lauenburgishen Konsistoriums erregte lebhaften Wortwech\el, und ward \{ließlich die vom Grafen Bernstorff beantragte Re- \solution angenommen, daß auch im Kieler Konsistorium eine Vertretung Lauenburgs stattfinden folle. §. 6 und 7: Benen- nung des Kreises „Herzogthum Lauenburg“ und daß er uicht an dem provinzialftändishen Verbande von S{hleswig-Holstein Theil nehme, fanden baldige Annahme. Nun kam mit L. 8 eine lange, sehr lebhafte Debatte über eine vom Abg. Berling beantragte Abänderung der lauenburgischen Verfassung, unterstüßt durch Gesuche der Einwohner von Mölln und Lauenburg, welche die Abgg. Micheïisen und Bruns einbrachten, die endlih dadurch er- ledigt ward, daß auf Antrag des Abg. Sachau der Wunsh aus- gesprochen ward, es mêge bis zum Ablauf der jezigen Wahl- periode, 1. März 1878, eine Abänderung eintreten. Im Uebri- gen ward der §. 8 angenommen und die Berathung der §8. 9 und 10 ausgesezt bis der Vertrag über die Vermögensverhält- nisse genehmigt sei. § 11. ordnet die Verhältnisse der Beamten im Herzogthum Lauenburg, in Bezug worauf mehrere wohlwollende Wünsche des Hrn. Amtsrihters Sachau allgemeinen Beifall und Aufnahme fanden. ‘Dann wurden zwei neue §§ 12 und 13 s die auf Einführung preußischer Gesezge Bezug atten,
In der Abendsißzung wurde der Vertragsentwurf berathen. Art. 1. und IL[. wurden rasch angenommen, da fie das Eigen- thum des Landes-Kommunalverbandes an dem Domanialver- mögen nebst dessen Verwaltung und den darauf ruhenden ünd demgemäß zu tragenden Abgaben, Lasten und Lei- flungen bestimmten. Art. Il. s\agte preußisher Seits die Zahlung von 500,000 #4 zu, um die Entschä- digungen für aufgehobene gewerblice Berehtigungen zu bewirken. Da sich die Ausgabe niht genau bestimmen ließ, beantragte Abg, Berling, daß, falls weniger verau8gabt werde, auch dieser Uebecshuß dem Landes - Kommunalvermögen zufallen solle, drang aber nicht damit durch. Im Art. 1V. über- nimmt der Landes-Kommunalverband die Grundsteuer und Ver- anlagung derselben und Art. V. anerkennt die geseklih festge- ftellte Befreiung von derselben mancher ehedem zum Domanial- vermögen gehörender Grundstücke, und wurden beide rasch ange- nommen. Art. VIl, bestimmt, daß dem Landes-Kommunal- verband feine neue besondere Lasten außer den übernommenen Verpflichtungen auferlegt werden sollen, die niht auch anderen Kreisen der preußischen Monarchie auferlegt werden. Wegen der Wortfassung und eines Zusaßtes, betreffend gewisse Entschä- digungen, erhob \ih eine längere Debatte, welhe durh Annahme von Resolutionen der Abgg. Sachau und Berling erledigt wurde. Art. VIl, geftattet dem Landes-Kommunalverband die Aufnahme einer Anleihe zur Erfüllung der Art. Il, und I1V. übernommenen Verpflichtungen ; er ward angenommen. Art. VlII, überweist alle Grundftücke und Gebäude, Kapitalien und \on- ftiges bisheriges Staatseigenthum dem preußishen Staate. Nah längerer Debatte ward der durch Abg. Berling beantragte Wunsch wegen mögliher einstiger Ueberlassung eines Ge- bâudes als Ständehaus angenommen, Art. IX. verfügt eine Ver- gütung von 100 s monatlich an den Landesbaubeamten für dessen allenfallfige Bemühungen und ward gleih angenommen. Im Art. X. verzihten Preußen sowohl wie Lauenburg auf mög- lihe Ansprüche aus Art. VI[1. und IX, des Wiener Friedené- vertrages vom 30. Oktober 1864 und Art. 9 des Gasteiner Vertrages vom 14. August 1865. Wird in Folge Erläute- rungen des Herrn Landmarschalls unbedenklih angenommen.
Dann folgte die Berathung der §8. 9 und 10 des Geschß- entwurfes, die Vormittags wegen des Vertrages, auf den fie Bezug haben, ausgesezt war, und endete mit rascher Annahme.
— Das „Df. Wochenbl.“ veröffentliht die Wegeordnung für das Herzogthum Lauenburg vom 7. Februar 1876.
Bayern. München, 17. Februar. (AUg. Ztg.) Der dem Landtag vorzulegende Militär-Etat pro 1876 wird bereits gedruckt, so daß das eingehende Elaborat den Fammer- mitgliedern alsba!d nah dem Wiederbeginn der Sigungen zu- gestellt werden kann. Dasselbe ist der Fall bezüglih der Nach- weisungen über die den Centralfonds zugewiesenen Staats- einnahmen und deren Verwe'dung im Vermaltungs jahre 1874, bezichungsweise der umfassenden Erläuterungen zu den- selben. Der erste Präsident der Kammer der Reichsräthe, Graf v. Stauffenberg, wicd bereits morgen, und der erste Präfi- dent der Kammer der Abgeordneten, Frhr. v. Ow, am Sonn- abend hier eintreffen.
Mecklenburg. Schwerin, 17. Februar. (H. N.) Der Landtag wurde gestern Nachmittag 1 Uhr zu Stern- berg, in der Kirche, unter Betheiligung von etwa 40 Stände- mitgliedern, in übliher Weise durch die Großherzoglihen Kom- missarien eröf\net. Als \olhe fungiren für Schwerin: der Minister-Präfident Graf v. Bafsewiß und der Iustiz-Minifter Staats-Rath Dr. Buhka. Kommissarius des Großherzogs von Mecklenburg-Streliy if wiederum Ober-Landdrost Graf Eyben, Vorstand der Verwaltungsbehörde für das Fürstenthum Rate- burg zu Schönberg. Nachdem die Kommissarien dur Verlesung der beiderseitigen landesherrlihen Propositionen (1. ordentliche Kontribution, 2. außerordentliche Kontribution, 3. Ablösung von Stolgebühren) den Landtag eröffnet hatten, begaben fih die Ständemitglieder in ihren Sißungésaal auf dem Rathhause, wo die landesherrlihen Propofitionen nochmals, sodann die
‘Propositionen des Landtags-Direktoriums und die Propositionen
des Engeren Ausschusses (eine Zusammenstellung der bei dieser ständischen Behörde eingegangenen Anträge 2c.) verlesen wurden.
Sachsen-Weimar-Eisenach. Weimar, 17. Februar. (Dresd. Journ.) Der Landtag wird fih mit einer auf die end- gültige Regelung der Domänenfrage bezüglichen Vorlage
zu beshâftigen haben. Das Sathverhältniß ift zur Zeit so, daß aus dem Reinertrag des Kammervermögens dem Großherzog- liden Hause eine feste Domänenrente bezahlt wird, die bis 1874 840,000, seitdem 900,000 Æ beträgt. Sowohl Seitens der Regierung, wie Seitens des Landtags if indessen wiederholt her- vorgehoben worden, daß hier kein feft abgeshlo}enes Verhältniß geschaffen ist. Nach früheren Vorshlägen ward der Ausgleih dahin beabfichtigt, daß der nah Abzug der Domärnen- rente verbleibende Rest der Reineinnahme aus dem Kam- mervermögen zu gleihen Theilen zwischen dem Groß- berzoglihen Hause und der Staatskasse getheilt werden sollte. Die jeßt vorliegende Propofition unterscheidet fich von diesem Vorschlage, und zwar zu Gunsten des Staates. Nach demselben wird nämli die feste Domänenrente reduzirt von 900,000 #4 auf 840,000 M, gleihzeitig der Staatskasse ein jährlicher fester Betrag von 360,000 # überwiesen und der nun verbleibende Rest der Reineinnahme erst zu gleihen Theilen getheilt. Es fommt hinzu, daß, während gegen die bisherige vorübergehende Regelung der Domänenfrage ein formeller Protest der Agnaten vorliegt, diese fich mit der gegenwärtigen Propofition einverstan- den erflärt haben, also die Möglichkeit gegeben ift, einen un- anfechtbaren Rehtszustand herzustellen. — Für die Reorganis- sation der Kranken- und Icrenhäuser fordert die Re- gierung erheblice Summen; dieselben sollen zum Theil den Geldern der Kriegéentschädigung entnommen werden.
Oldenburg. Oldenburg, 16. Februar. (Wes. Ztg.) Die Session des Landtages neigt s|{ch ihrem Ende zu, nihcht ohne zum S&{lusse noch mehrfahe Debatten hervorgerufen zu haben. Die Vorlage über die Gehaltserhöhung der Lehrer an den höheren Schulanfstalten und der tehnishen Beamten if aus den zweimaligen Lesungen der Versammlung in einer sehr amendirten Geftalt hervorgegangen. An die Vorgänge beim Neubau des oldenburgishen Gymnafiums knüpften ih weitere Diskussionen. Die Vertreter der Staatsregierung beharrten da- bei, daß überhaupt nur zwei Baupläge zur Entscheidung ftän- den, für welche dem Landtage in der Vorlage genügendes Ma- terial unterbreitet sei. Wenn der Landtag dem gegenüber die Einseßung ciner Kommission aus Mitgliedern des Landtages und Vertretern der Staatsregierung beschloß, welche die Bau- plazfrage einer Prüfnng unterziehen und dem nächsten Landtage eine Vorlage machen sollte, fo erachtete die Staatsregierung diesen Beschluß als einen über die verfassungsmäßigen Befug- nisse eines geseÿgebenden Körpers hinausgehenden Eingriff in die Verwaltung.
Sebwarzburg- Sondershausen. Sondershausen, 15. Februar. (Leipz. Ztg.) Die mit dem Landtage vereinktarte neue Gemeinde-Ordnung ift nunmehr publizirt. Da die Be- ftimmungen der Städte- und Landgemeinde-Ordnung vom 10. Juli 1867 fowohl durch Nachträge, als durch die Reichs- gesezgebung vielfach abgeändert worden, war eine reue Ge- meinde-Ordnung für das Land ein dringendes Bedürfniß. Die neue Gemeindeverfassung \{ließt sich an die bestehende Ordnung, soweit sie sich bewährt hat, möglihs| an und erstrebt nur eine Kräftigung des Gemeindelebens durch möglichste Beschränkung der Staatsaufsihtsbefugniß und durch Herstelung des Rechts der Selbstverwaltung, Von dem Erlasse einer besonderen Städte-Ordnung ist abgesehen worden, da sich in anderen Län- dern eine «inheitlihe Gemeinde-Ordnung gleihfalls bewährt hat und die hiefigen ftädtishen Verhältnisse eine besondere Städte- Ordnung nicht erforderlih mahen. Durch das Gesez wird den städtishen Gemeindebeamten eine Pensionsberechtigung bis zur Höhe von 68 Prozent der Besoldung zuerkannt.
Desterreich-Nngara. Wien, 18. Februar. (W. T. B.) Dem Abgeordnetenhause wurde heute vom Minister des Innern, v. Lasser, der zum ersten Mal \eit sciner Erkrankung wieder im Hause erschien und lebhaft begrüßt wurde, der Gesez- entwurf, betreffend die Unterstüßung der nothleidenden Bevölke- rung in Galizien, vorgelegt. Der Geseßentwurf wurde sofort dem Budgetausshusse überwiesen. Die Vorlage betreffs Her- stellung der Lokomotivbahn Erbersdorf-Würbenthal wurde in zweiter Lesung angenommen. Der Handels-Minister war lebhaft für dieselbe eingetreten.
— Das Herrenhaus hat heute die Delegationswahlen vorgenommen. é
— Die „Politische Korrespondenz“ wendet sich gegen den Vorwurf, daß mit der vom Finanz- Minister projektirten Emis- sion einer öôsterreihischen Goldrente in die einheitlihe Rente Bresche gelegt werde. Ein flühtiger Rückblik auf das Gesetz vom 24. Dezember 1867 lasse erkennen, daß die einheitliche Rentenshuld und speziell jene Schuld, wozu Ungarn einen Beitrag leiste, ein abgeshlossenes Ganze bilde. Die neue Opera- tion bedeute thatsächlich in jedem Sinne eine neue Schuld, die allein die im Reichsrathe vertretenen Königreihe und Länder belaste. Der Finanz-Minister habe ein neues von der einheit- lihen Rente fih unterscheidendes Effekt kreiren müssen; es sei vom Standpunkte der Zweckmäßigkeit aus zu erwägen gewesen, worin die untersheidenden Momente zu bestehen haben würden.
Niederlande. Haag, 15. Februar. Gestern hat im Ministerium des Auswärtigen die Unterzeihnung eines Handels-, Niederlassungs- und Freundschafts-Vertrages zwi- \chen den Niederlanden und der Süd-A frikanischen Nepu- blik stattgehabt. Dr. Bürgers, der Präsident der Trangs- vaalshen Republik, stattete, nahdem er diesen Akt vollzogen, dem Minister-Präsidenten Heemskerk feinen Abschiedebesuch ab. Er begab fich sodann nach Delft, um am vorleßten Tage seiner Anwesenheit in den Niederlanden noch das Grab Wil- helms I. von Oranien zu besuchen, und legte auf dem Grab- male cinen Immortellenkranz mit der Inschrift „Südafrikas Ehrerbietung dem Vater des Vaterlandes“ nieder. Heute hat Hr. Bürgers von Amsterdam aus die Nückreise nach Südafrika angetreten.
Frankreich. Paris, 18. Februar. (W. T. B.) Der ver- antwortlihe Herausgeber des Journals „République fran- gaise“ ist wegen des bekannten, eine Beleidigung des Ministers Buffet enthaltenden Zeitungsartikels zu einmonatlicher Gefäng- nißstrafe und zu einer Geldbuße von 2000 Fres. verurtheilt worden.
Spanien. Madrid, 18. Februar. (W. T. B.) Der König hat den Oberbefehl über die Armee übernommen. General Quesada, der zum Chef des Generalstabes im König- lichen Hauptquartier ernannt ist, ist heute früh von Vittoria nach Vergara abgereist, Die Generale Loma, Moriones und Quesada werden den König in Vergara erwarten.
— (W. T. B) Nach hier vorliegenden Nachrichten find die Orte Arroniz, Arellano (beide in der Nähe von Estella),
sowie Movantin und Abexin von den Regierungstruppen
genommen und beseßt worden. General Tassara bom- bardirt Estella von Villatuerta aus. Die carliftishe Junta von Guipuzcoa hat fich auf französisches Gebiet ge- flüchtet. i
— (W. T. B.) Der Spezialkorrespondent der „Kölnischen Zeitung“ meldet aus San Sebastian vom 18. Februar Nach- miitags: Die Höhen von Mendizorroß und Arratfgin und die lezten Sebastian bedrohenden Batterien der Carlisten sind fo eben von den Regierungstruppen genommen worden. Die Stadt feiert das Ereigniß mit Glockengeläute und Musik.
_ — Aus Bayonne, 19. Februar Morgens, wird telegraphirt: Die Desertionen und Auswanderungen Seitens der Carlisten mehren sich. Gutem Vernehmen nah hat der Ge- neral Primo di Rivera die Position bei Montejurra, welche Eftella beherrs{t, genommen. Neuerdings tauchen wieder Ge- rüchte von einem bevorstehenden Convenio auf.
Türkei. Konstantinopel, 18. Februar. (W. T. B) Der Sultan hat heute die Moschee besuht, der Großvezir ist von seinem Unwohlsein gleihfalls wieder hergesteli. Es heißt, daß das bereits erwähnte Projekt, gewisse Einkünfte zur Bezahlung aller Coupons der türkishen Schuld zu verwenden, dem Sultan zur Genehmigung bereits vorgelegt worden fei und daß eine baldige Veröffentlihung desselben zu erwarten stehe.
Numänien. Bukarest, 19. Februar. (W. T. B.) Der
Sanat hat das Refru tirungsgesez mit unwesentlihen Modifikationen nah den Beschlüssen der Deputirtenkammer an- genommen. . Dänemark. Kopenhagen, 17. Februar. Das Lands- thing beendete in seiner vorgestrigen Sizung nach dreitägiger Verhandlungen die zweite Lesung des Geseßentwurfs, betreffend die Gehälter für die Beamten der Volkskirhe, und verwies den- selben einstimmig zur dritten Lesung. — Das Folkething nahm in feiner vorgestrigen Sißzung die Gesezentwürfe, betreffend die Verantwortlichkeit der Minister und betreffend die Zoll- und Schiffsabgaben, in dritter Lesung und bei namentliher Abstim- mung, erfteren mit 54 gegen 32 Stimmen und leßteren mit 62 gegen 24 Stimmen, an. Beide Gesezentwürfe wurden dem Landsthinge zugesandt. — Gesiern verhandelte das Folkething über einige kleine Geseßzentwürfe und nahm u. A. denjenigen, durch welchen mehreren Ausländern das Heimathsrecht verliehen wird, in diitter Lesung an, womit derselbe vom Reichstage fertig gestellt ift.
— 18. Februar. In der gestrigen Sizung des Folke- things fand die dritte Lesung des Gesezentwurfs, betreffend außerordentlihe Veranstaltungen zur Beförderung des Ver- theidigungswesens, statt. Der Kriegs-Minister betheiligte sich an der Debatte. Mit 71 gegen 10 Stimmen wurde der Gesezentwurf in der Fassung des Aus\hu}ses (Herabsezung der von der Regierung zu Vertheidigungszwecken v:rlangten Sum- men und die Bewilligung derselben unter der Bedingung der Einführung einer Vermögens- und Einkommensteuer) angenom- men. — JIslands Staatsrehnungen für 1874 zeigen eine Einnaÿme von 125,021 Rigsdaler 59 Schill. (8836 Rdlr. 36 Schill. Rückstände), und eine Ausgabe von 82,366 Rdlr. 73 Schill, so daß mithin ein Ueberschuß von 42,654 Rdlr. 82 Schill. verbliev. Der Zuschuß aus der Staatsfase des Königreichs betrug in 1874 49,006 Rdír. — Unterm 14. Ia- nuar hat der König die vom isländishen Althinge angenomme- nen Gesetze, betreffend die Kontrolle bei der Beförderung von Auswanderern und betreffend das Strandrecht, sanktionirt.
Schweden und Norwegen. Stockholm, 16. Februar. Die Erste Kammer nahm in ihrer heutigen Sizung den Antrag des vercinigten Bank- und Gesezausshusses bezüglich der Fra2e wegen Norwegens Anschluß an der zwishen Schweden und Dänemark bestehenden Münzkonvention an. — In der Zweiten Kammer kam heute der Bericht des Staatsaus- schusses über die ordentlihen Staatseinnahmen zur Verlesung. Die Kammer bewilligte dieselben gemäß des Aus\shußantrages in der von der Regierung vorgeschlagenen Höhe von 27,600,000 Kronen.
Christiania, 12. Februar. Staatsrath Selmer legte in der heutigen Sizung der Storthinges mehrere Regierungs- propositionen auf den Tisch des Thinges nieder, welche den be- treffenden Ausschüssen überwiesen wurden. Unter denselben be- findet sih cine, betreffend die Bewilligung von 1600 Spezies jährlih für den Forstmeister Normann, um unabhängig von anderen Beschäftigungen sih ganz der Bearbeitung der arktischen Flora Norwegens widmen zu können. — In dem alsdann zu- sammengetretenen ODdelsthinge legte Staatérathy Sellmer die Geseßentwürfe, betreffend eine Reorganisation der Bürgerwehr und betreffend das Dienstpflihtwesen. vor. Die Petition des früheren Chefs des norwegischen Jägercorps, Oberst-Lieutenant Hjorth, betreffend seine Entlassung aus dem Kriegsdienste, wurde dem Protokollcomité überwiesen.
Nr. 7} des „Central-Blatts für das Deutsche Reich “, herausgegeben im Reichsfanzler-Amt, hat folgenden Inhalt t Allges meine Verwaltungssachen: Verweisung von Ausländern aus dem Neichs8gebiet. Finanzwesen: Status der deutschen Nctenvanken Ende Januar 1876; — Goldankäufe seitens der Reichsbank ; — Nah- weisuzg der Einnahmen an Zöllen und gemeinschaftlihen Verbrauchs- steuern im Deulschen Reich für die Zeit vom 1. Januar bis zum Schlusse des Monats Januar 1876. Münzwesen: Ueberficht über die Ausprägung von Reichsmünzen; — Uebersicht über die bis Ende Dezember 1875 für Rechnuyg des Deutschen Reichs zur Einziehung gelangten Landes-Silber- und Kupfermünzen. Zol- und Steuerwesen : Nachweisung der (Finnahme an Wechsel-Stempelsteuer im Deutschen Reich für den Monat Januar des Jahres 1876; — Bundesraths- Beschluß, betreffend Zoll-Rückvergütung für wieder auegeführte Tabaks- fabrifate. Post- und Telegraphenwesen: Vollzugsbestimmungen zum Eisenbahn-Postgeseß voin 20. Dezember 1875; — Postanweisungs- Verkehr mit Großbritannien und Jrlandz — Post-Dampfsctiffabrt zwischen Dänemark, den Farßer und Island. Konsulatwesen: Er- nennungen.
— Die Nr. 15 des „Amtsblatts der Deutschen Reichs- Post- und Telegraphen-Verwaltung“ hat folgenden In- halt: Verfügungen: vom 13. Februar: Eisenbahn-Postgeselz vom 20. Dezember 1875 nebs Vollzugsbestimmungen; vom 8. Februar: Generalverfügung an säwmtlihe Kaiserliche Ober-Pestdirektionen, betreffend die Behandlung der von Postbebörden aufgegebenen gebührenpflichtigen Telegramme; vom 11. Februar: Portofreiheit der Reichsbankanstalten in reinea Reichsdienstangelegenheiten ; vom 12. Februar: Vorsicht beim Heizen der Oefen in den Eisenbahn-Post- wagen; vom 10. Februar: Post-Dampfschiffsverbindung zwischen Dänemark, den Faröer und Jéland.
Vereinswesen.
Die Luthersttskung für. Walsen des Berliner Lehrerstandes hielt am Freitag ihre diesjährige Generalversamm- lung ab. Die Stiftung hat dem Jahresberichte zufolge auch im ver- flofsenen (30.) Geschäftsjahre segensreih gewirkt. Die Zahl dec unter« stüßten Waisen betrug Anfang 1875: 78, gegenwärtig beläuft sie sich
auf 72. Bei der am 21. Dezember 1875 ftattgefundenen Weihnachts-