1876 / 45 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 21 Feb 1876 18:00:01 GMT) scan diff

mit Angabe des wesentlichen Inhalts der Papiere und des Zweckes, zu welchem die Abforderung geshah, zu ertheilen. Der Minister des Innern hat die Bezirksregierungen 2c. durch Cirkularerlaß vom 18. Januar d. I. angewiesen, in vor- kommenden Fällen hinsihtlich der in Rede stehenden Papiere in gleicher Weise zu verfahren.

Die gestern gemeldete Betriebssörung auf der Eisen - bahnstree Côln—Verviers ift seit dem 18. Februar, Abends, beseitigt. Die Eisenbahnzüge nah und von Belgien 2c. benugen daher wieder regelmäßig den gewöhnlihen Weg über Düren und Aahen.

Schleswig, 18. Februar. öffentliht Folgendes :

Se. Majestät der Kaiser und König haben die Gnade gehabt, mir einen anderen Wirkungskreis anzuwei}en. S

Sndem ih aus meiner bisherigen Stellung als Präsident der Königlichen Regierung hieselbst aus eide, ist cs mir Bedürfniß, den Einwohnern von Schleswig-Holstein, sowie den Behörden dieser Pro- vinz meinen aufrihtigen Dank auszusprechen für das wohlwollend freundliche Entgegenkommen, welches sie mir persönlich erwiesen haben, jowie für das ehrenvolle Vertrauen, welhes mir in den Geschäften meincs Amtes in so reihem Maße zu Theil geworden ist.

Bei dem Rückblick auf mein vielbewegtes Leben werden mir die Jahre meiner Thätigkeit in Sdleswig-Holstein eine der liebsten wie der ehrenvollsten Erinnerungen sein.

Möge die Gnade und der Segen des Herrn auch ferner auf dem Lande und seinen Bewohnern ruhen!

Scleswig, den 15. Februar 1876.

Der Regierungs-Präsident. Bitter.

Bayern. München, 18. Februar. (Allg. Ztg.) Se. Majestät der König hat gestern Abends Ihrer Königlichen Hoheit der Herzogin Maximilian einen längeren Besu abgestattet und die hohe Frau zur eingetretenen Genesung in wärmster Weise beglückwünscht. Bei der Beerdigung des Generals Frhrn. v. La Roche hat \sich Se. Majestät der König nicht, wie be- rihtet wurde, durch Se. Königliche Hoheit den Prinzen Luitpold, sondern durch seinen General-Adjutanten, General-Lieutenant v. Spruner, vertreten lassen. Eine Königliche Allerhöchste Verordnung, welche neue Bestimmungen über die Prüfung für den ärztlichen Staatsdienst enthält, wird heute im Geseß- und Verordnungsblatt publizirt; ebenso die von sämmtlichen Rheinuferstaaten vereinbarten Bestimmungen über den Bau einer fesien Eisenbahnbrücke über den Rhein bei Horchheim oberhalb Coblenz. Die Brücke is für die projektirte Eisenbahn Oberlahnstein - Coblenz - Güls bestimmt.

19. Februar. Heute Nachmittags 44 Uhr war Hof- tafel in der Königlichen Residenz im Saale Karls des Großen, Dieselbe bestand aus 50 Gedecken. Von Sr. Majestät dem König waren außer Ihrer Majestät der Königin- Mutter die Standesherren Grafen Shönborn und Quadt, der Justiz-Minister Dr. v. Fäustle, der Ober-Hofmeister bei der Herzogin Maximilian, Frhr. v. Wülffen, der Ober-Hofmeifier bei Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Adalbert, Gencral-Lieutenant Frhr. v. Ow, der Reichsrath v. Neumayer, sämm!lihe Staats- räthe im ordentlichen Dienst, der Regierungs-Präfident von Oberbayern, Frhr. v. Herman, und mehrere Georgi: Ordensritter

und Kämmerer geladen.

Das biesige Amtsblatt ver-

Sir z¡T9Den, 19, Februar. Das „Dresdner Journal“ meldet: „Se. Majestät der König geruhten Sr. Kaiser- lien und Königlichen Hoheit dem Kronprinzen des Deutschen Reiches und von Preußen, während Höchstdessen jüngster An- wesenhcit in Dresden, das 2. Husaren-Regiment Nr. 19 (ivelhen Namen das 2. Reiter-Regiment demnächst zu führen haben mird) allergnädigst zu, verleihen, und haben Se. Majestät der Kaiser und König zur Annahme dieser Verleihung Aller- höht Seine Zustimmung ausfprehen wollen. Das sächsische Armee-Corps tritt dadurch in erneute Beziehung zu dem er- laubten und ruhmgekrönten Feldherrn, und weiß si seinem allergnädigsten Könige für die ihm zugewzndte hohe Ehre und besondere Auszeihnung zu tiefsteur Danke verpflichtet.“

Hessen. Darmstadt, 17. Februar. Die heutige „Darm- ftädter Zeitung“ kommt ausführlih auf die Rede des Minister- Präsidenten Hofmann bei den Verhandlungen des Reichstages über §, 131 der Strafgeseß-Novelle zurück und sagt dar= über Folgendes :

Die Verßiandlungen des Reichstags über den §. 131 der Sirafgeseznovelle haben dur das Eintreten des Großherzog- lih¿n Minister-Präsidenten Hofmann für diesen Paragraphen in der Sitzung vom 28. v. Mts. ein besonderes Interesse für unser Land gewonnen. Die Rede des Herrn Ministers ift in den öffentlihen Blättern lebhaft besprohen * worden, Es hat sich dabei gezeigt, daß ihre Tendenz vielfach irrig beurtheilt wurde. Auch an Entstellungen des Inhalts hat es nit gefehlt. Eine dieser Entstellungen wollen wir hier vorweg berichtigen, weil fie einen {weren Vorwurf gegen den Herrn Minister enthält. - Derselbe hat nämlih am Schlusse seiner Rede vor einem „in unserem Volke noch vorhandenen Fonds von Roßhheit* gesprochen, und daraufhin wurde die Behauptung aus- gesprengt, das bessishe Volk insbesondere sei von dem ersten Minister des Landes vor dem Reichstag der Roheit geziehen worden. Man braucht aber nur den Wortlaut der betrefsenden Stelle der Rede, den wir unten mittheilen werden, nachzulefen, um sch{ch zu überzeugen, daß diese Stelle sich keineswegs auf Hessen und die dort gemahten Erfahrungen speziell bezieht. Der Herr Minister berief \sich vielmehr zur Begründung seiner Ansicht auf gewisse, in den Motiven zur Strafgeseßz- novelle mitgetheilte, gerihtlihe Fälle. Wer die Motive der Strafgesehnovelle kennt, weiß, daß dort allerdings Beispiele einer haarsträubenden Rohheit und Bestialität aufgeführt sind, aber feiner dieser Fälle gehört, unseres Wissens, dem Großherzog- thum Hessen an. Daß die aus roher Gefinnung entspringenden Verbrechen in den lezten Jahren bedenklih zugenommen haben, ift eine Erfahrung, die in ganz Deutschland gemacht wurde. Ein Theil derjenigen Abänderungsvorshläge, welhe die Straf- geseßnovelle enthielt und welche vom Reichstag angenom- men worden sind, beruhte auf jener traurigen Erfahrung. Daß aber Hessen bei der von der ultramontanen Presse mit Vorliebe gepflegten „Brutalitäts-Statistik“ in Hervorragendem Maße betheiligt sei, Hat bis jezt Niemand zu behaupten ver- mot und dem Großherzoglichen Minister-Präsidenten ist es am wenigsten in den Sinn gekommen, eine \solche Behauptung auf-

zustellen. So viel zunächst zur Erledigung dieses Punktes.

Wenn wir nun heute, nachdem wir mit Absicht die dritte Berathung der Strafgesegnovelle im Reichstag haben vorüber- gehen lafsen, auf die bei der zweiten Berathung stattgehabte Verhandlung zurückommen, #o geschieht es nicht, um den Herrn

Absicht, Sensation zu machen, auf der Stirn geschrieben steht und die nach Inhalt und Form \ih selbs rickten.

Es kommt uns vielmehr darauf an, zu einer unbefangenen und besonnenen Würdigung der Sache selbst, um die es \sih handelt, deren Ernst und Wichtigkeit aber selbft von patriotish gesinnten Männern nur zu häufig untershäßt wird, im Anshluß an die Rede des Herrn Minister-Präsidenten einen Beitrag zu liefern.

Zu diesem Behufe

stellen wir vor Allem den Gegenstand der Debatte fes, indem wir den S. 131 des Strafgeseßbuchs, wie er jet lautet, und die abgeänderte Fassung, welche die Strafgeseßnovelle dafür vorshlug, mit einander vergleichen. Der §. 131 des Strafgesezbuchs lautet jet, wle folgt: „Wer ‘erdihtete oder entstellie Thatsachen, wissend, daß sie er- dicbtet oder entstellt sind, öffentli behauptet oder verbreitet, um da- durch Staatseinrihtungen oder Anordnungen der Obrigkeit verächtlich zu machen, wird mit Geldstrafe bis zu zweihundert Thalern oder mit Gefängniß bis zu zwei Jahren bestraft.“ Nach dem Vorschlag der Strafgeseznovelle sollte der §8. 131 folgende Fassung erhalten: i; „Wer dadur, daß er erdichtete oder entstellte Thatsaen öffent- lich behauptet oder verbreitet, ingleichen wer durch öôffentliche S@{mähungen oder Verhöhnungen Staatseinrihtungen oder Anordnungen der Obrigk-cit oder das Reich oder einen Bun- desstaat selbst verächilich zu machen sncht, wird mit Geldstrafe bis zu 600 M oder mit Gefängniß bis zu zwei Jahren bestraft,“ Der Unterschied zwischen diesen beiden Fassungen liegt we- sentlich in nahstehenden zwei Punkten: 1) §. 131 des StrafgesezbuchSs spricht nur von dem Fall, wenn erdictete oder entstellte Thatsachen öffentlih behauptet oder verbreitet werden und droht eine Strafe nur unter der Vorausfeßung an, daß diese Behauptung oder Verbreitung mit dem Bewußtsein der Erdihtung oder Entstellung der Thatsachen geschieht. Der §. 131 der Strafgesehnovelle dagegen wollte in diesem Falle eine Strafe hon dann eintreten lassen, wenn nur die objektive Unwahrheit der Thatsachen und die Absiht bewiesen iff, durch die Behauptung oder Verbreitung derselben Staatseinrihtungen 2c. ver- verähtlih zu machen, ohne daß es auf das Bewußtsein von der Falshheit der Thatsahen ankäme. Außerdem sollten nach der Strafgeseznovelle auch öffentliche Schmähungen und Verhöhnungen, also solche Ehrenkränkungen, welche nit gerade in der Behauptung bestimmter Thatsachen bestehen, unter Strafe gesiellt werden. 2) §. 131 des Strafgeseybuchs \priht nur von „Staats- einrichtungen“ und „Anordnungen der Obrigkeit“, nicht von dem Reih oder den Bundesstaaten selbst. Die Strafgeseznovelle wollte auch beleidizgende Angriffe gegen das „Reich oder einen Bundesstaat selb} bestraft wissen. Wie \ich aus obiger Vergleihung ergiebt, war es die Ab- ficht der Strafgesehnovelle bei S. 131, dem Reich und den Bun- desstaaten sowie deren Einrichtungen einen fräftigeren Schuß gegen öffentlihe Herabwürdigung zu gewähren, als es der jeßige §. 131 des Strafgeseybuchs thut, dabei ging die Novelle feineswegs über die Grenzen hinaus, innerhalb deren, nah anderen Bestimmungen des Strafgesezbuhs, die Ehre jeder Privatperson geshüßt ist. Denn nah S. 185 des Stirafgesezbuchs wird jede Beleidigung eines Privaten, auch wenn fie nicht gerade in der GSehaupïung €îher« fatsdjet Zhatfache besteht, mit Seloitrafe bis zu 500 Thlr. odar mit Gefängniß bis zu 2 Jahren befiraft und wer in Beziehung auf einen anderen eine That=- fache öffentlih behauptet oder verbreitet, welche denselben ver- ächtlih zu machen oder in der öffentlihen Meinung herab- zuwürdigen geeignet if, verfällt, wenn nit diese That- sache erweislih wahr ist, nah §. 186 in dieselbe Strafe. Dabei i es gleichgültig, ob der Beleidiger wußte, daß die behauptete Thatsahe falsch sei; selbst wenn ce ie für wahr hielt, wird ee nag 186 bestraft, sobald die objektive Wahrheit niht bewiesen werden fann. Ja sogar dann, wenn der Beweis der Wahrheit erbracht werden kann, tritt die Sirafe denno ein, falls die Behauptung durch ihre Form oder Verbreitung oder die Umstände, unter denen fie geschah, beleidigend war (§. 192). In ähnliher Weise bestimmt der §. 166 des Strafgeseßbbuchs, über den 8. 131 hinausgehend, daß mit Gefängniß bis zu drei Jahren bestraft wird, „wer öffentlih eine der christlihen Kirchen oder eine andere mit Korporationsrehten innerhalb des Bundesgebicts bestehende Religionsgesellshaft oder ihre Einrichtungen oder Gebräuche beschimpft.“ Nach diejer Zusammenstellung des juristishen Materials wenden wir uns zur Betrattung dessen, was Minister Hof- mann in seiner Rede vom 28. v. Mts. zur Unterstüßung des S. 131 der Strafgefseßnovelle vorgebracht hat. Nachdem der- selbe im Eingang der Rede die Motive angegeben, die ihn über-

haupt veranlaßten, das Wort zu ergreifen, verwahrle er zunächst die Großherzoglihe Regierung gegen die Annahme, daß fie von einer reaktionären Tendenzpolitif geleitet gewesen sei, als sie den politischen Paragraphen der Strafgeseznovelle ihre Zustimmung im Bundesrath ertheilte und entwickelte sodann die Gründe, welche die Gr. Regierung bewogen hatten, insbesondere dem

8. 131 der Strafgefeznovelle beizutreten. Er ging dabei von dem Satze aus, daß es die Aufgabe einer nationalen Politik sei, die Ehre des Staates nicht blos nah außen, sondern auch gegen die Angriffe innerer Feinde zu s{hüßen, und daß zu leßterem Zwecke das Strafgesez die Mittel bieten müsse.

Y Der Herr Ministerpräsident Hofmann führte sodann aus, wie durch die gegenwärtige Strafgesezgebung die Ehre des Staats weniger geshüßt sei, als die Ghre der Privatpersonen, weniger als die Ehre der Kirchen und Religionsgesellshaften und wie in Folge dieses mangelhaften Schuges die Achtung vor dem Staat ungestraft verlegt werden könne und wirklich verleßt werde. Er machte auf die Gefahren aufmerksam, welche aus der Fortdauer dieses, die Autorität der staatlihen Einrihtungen bedrohenden Zustandes für das Reih und die Bundesstaaten er- wachsen könnten.

Wir lassen auch hier die betreffende Stelle der Rede ihrem Wortlaute nah folgen :

„Meine Herren! Es ist nicht allein die Verleßung des natio- nalen Ehrgefütls, was dabei in Frage kommt und für sich allein schon rechtfertigt, daß man strafznd dagegen cinschreite, sondern es wird auch Gefahren bringen, wenn man es nicht thut. Wenn das Vol! jeden Tag ficht und liest, daß das Reich ungestraft geschmäht werden fann, \o verliert sich all- mählich die Achtung vor dem Reich bei unserem Volke, Bedenken Sie doc, meine Herren, daß wir kein altcr Staat sind im Deutscen Reich, daß bei uns die Ehrfurht vor dem Staat und den Staatseiurichtungen, wie sie in anderen Ländern, z. B. in Eng- land, bei allen Parteien berrscht und die Parteien in ihren Agitationen einshränkt, noch nit best:-ht, daß es bei uns erst darauf ankommt,

Partelen,

dem Reiche gegenüber in der Bevölkerung kein anderes Gefühl auffommen zu lassen, als das des Hasses und der Ver- achtung.“ y Es wird behauptet, in den obigen Worten sei der reihs- feindlichen Presse ein unbegründeter Vorwurf gemacht worden. Mer aber das Treiben der ultramontanen und dec sozialdemo- kratishen Partei, wer insbesondere die Erzeugnisse der ultra- montanen und sozialdemokratishen Presse in den leßten Jahren auch nur mit einiger Aufmerksamkeit verfolgt hat, wird zugeben müssen, daß die Anklage wegen fortgeseßter Scchmähung und Herabwürdigung des Reichs und seiner Institutionen keineswegs aus der Luft gegriffen ist. Was insbesondere unser Land betrifft, in welhem das Geschäft des sozialistishen Hezens und Wühlens von den ultramontanen Blättern mit besorgt wird, so braucht man nur einen der leßten Jahrgänge eines dieser Blätter aufzuschlagen, um die Beweise für jene Anklage in reihlihstem Maße zu finden. Da wird mit methodischer Beharrlichkeit das Reich fammt seinen Einrichtungen so hingestellt, als ob es die geistigen und leiblihen Güter des Volks dem „Liberalis- mus* der Freimaurer, Juden und Gründer und dem „VMilita- rismus* zum Opfer bringe. Das Reich (mit leiht erkennbarer Ironie und in häufiger Wiederholung als „Reih der Gottes- furcht und frommen Sitte“ bezeichnet) und die Bundesstaaten streben durch ihre vom Geiste des Liberalismus erfüllte Geseß- gebung der Schilderung jener Blätter zufolge, hauptsächlih dana, dem Volke die Religion zu rauben, die Sitt- lichkeit zu untergraben, jede Freiheit zu vernichten und die ärmeren Klassen in der ungerechtesten Weise zu Gunsten der „Geldsäcke‘“ und „Mastbürger“ auszubeuten. Auch der „Militarismus'' dient dazu, die „Groß-Industriellen'“ auf Kosten des Volkes zu bereichern 2c. Die Interessen des „liberalen Mastbürgerthums'' sind maßgebend für den Gang der Reichs- politik; der ganze „Kulturkampf“' ist von den deutschen Regie- rungen in Szene gesezt worden, um die öffentlihe Aufmerksam- feit von den Schwindelgeshäften der Gründer abzulenken 2c. Vor uns liegt der Jahrgang 1875 des ¡„Starkenburger Boten.‘ Wir \{lagen, um eine Stichprobe zu geben, die Nr. 68 auf, welche einen Artikel über die Sedanfeier enthält. Darin werden die Folgen der Shlaht bei Sedan, wie folgt, geschildert: „Ein übermüthiges Franzesenthum wurde niedergeworfen und ein noch übermüthigeres Thum trat an seine Stelle und mit ihm die Untugenden seiner slavishen Vorfahren, der Wen- dezs, Serben und Obctriten: flavischer Sinn, Treulosigkeit, politishe Heuchelei, Sauhirten- und Reptilienwirth- schaft, Stellenjägerei und Parteiherrschaft u. st. w.* Wir denken, diese Probe genügt für unsere Leser, um daraus zu entnehmen, welhe Shmähungen gegenwärtig unge- firaft gegen das Reich gewagt werden dürfen. Daß aber die gehäfsige, hämische Sprache der ultramonta- nen Blätter gegen Alles, was vom Deutschen Reiche kommt, niht ohne Einfluß auf die Gesinnung des Volkes bleiben kann, daß die Achtung vor dem Gesey und der Rechtsfinn darunter leiden, wenn Ausschreitungen, wie die oben erwähnten, unge- ahndet begangen werden, daß mit dem Respekt vor dem Staat und feinen Einrichtungen auh der Gehorsam \chwindet, dies sind Säge, die eines besonderen Beweises niht bedürfen. Zum Schlusse seiner Rede ging der Herr Minister auf die Frage ein, ob man von der Presse \elb|st die Heilung der durch sie verursahten Schäden erwarten dürfe, Er bemerkte in dieser Hinsicht wörtlich:

„Es ist gestern davon die Rede gewesen, daß die Presse selbst denn auf die Press: kommt es ja hauptsächlich au das Gegen- gift gegen ihre eigenen Ausschreitungen enthalte. Das mag ein Körnchen Wahrheit haben, wenn es sich darum handelt, Meinungen auszutauscen. Wenn also beispielêweise die Theorie der Sozial- demokraten in der Presse vertreten wird, so läßt sih derselben eine andere Theorie cntgecenstellen, aber wenn ein ultramontanes oder sozialdemofratisces Blatt das Reich beschimpft, fo ist doch das kein Gegengewicht, wenn ein liberales Blatt die Kirche beschimpft. Dies aber ist die Gegenwirkung der Presse, ich beobachte das genau. Fe schärfer, je beleidigender die u!tramontane und die fozialde1uaokra- tische Présse wird gegen das Reih uad seine Einrichtunger, um so schärfer und beleidizgender replizirt die liberale Presse. Das is nur ein gegenseitiges Heben, und zwar hebt jedes Blatt immer die eigene Partei. Das ist gerade das G: fährlichste bei der Sache. Die Presse wirkt nit in dem Sinne als Gegengewicht, daß der andere Theil si beruhigt, sondern sie hett die eigene Partei noch mehr auf, und bierin liegt gerade auf fonfessionellem Boden eine außerordentliche Gefahr, die konfessionellen Heßereien zwischen Kathol:ken und Pro- testantea nehmen gerade durch die Art und Weise zu, wie die Presse von der einen oder der anderen Seite fampft. Nun, ih bin niht fehr ängstlich in dieser Bezie- hung, ich traue weniger der Einwirkung der Presse gegen soziale und ultramentane Bestrebungen, sonvern ih vertraue mehr auf das ge- funde Phlegma, das neo in unserem Volke herrscht und von dem es noch einen großen Vorrath hat. Aber, meineHerren, wenn diesesPhlegma einmal aufgezehrt ist, wenn es si in Pathos umgeseßt haben wird und dazu trägt gerade die gegenseitige Aufhezung der Presse bei dann wird es sehr schwer sein, in Deutschland noch Orduung und Sicherheit aufre&t zu erhalten. Meine Herren! Es ist sehr gefährlih und ih glaube, daß ich das dem Hrn. Abg. Lasker in Üeb reinstimmung mit seinem Gésinnungsgenossen Hrn. Bamberger vorhalten darf es ist sehr gefährlih, sich ein zu poetisches Ideal von unserem Volke zu machen; wenn man seine eigenen edlen und erhabenen Ge- sinnungea auch auf das Volk überträgt, wenn man ste einem Jeden im Volke zutraut, dann irrt man sich ganz gewaltig. Es ist in unse- rem Volke noch ein Fonds von Nohheit vorhanden, für den Sie, wenn Sie die Motive der Strafgeseßnovelle genau gelesen haben, Beispiele gefundenhaben werde, die wahrhaft haarsträubend sind ; es find Dinge mitgetheilt, von denen ich zur Ehre der Nation gewünscht hâtte, es wäre nicht nöthig gewesen, fie unter den NReichstagsdruck- fachen zu veröffentlichen; aber es is gut, wenn man erfährt, wie viel Rohheit und Bestialität in unserem Volfe noh fsteckt. Und nun dtn- ken Sie si, meine Herren, daß die Agitationen noch weiter gehen, daß die Parteien sich gegenseitig in ihrem Haß bestärken, daß die Agitationen gerade in den unteren Schichten des YBolkes zu einem Punkte gelangt sind, wo das Phlegma ganz aufgezehrt is und wir werden vielleiht eine Kommune haben, gegen die die Pari'er Kom- uwune noch eine harmlose Gesellschaft war.“

Nachdem wir im Obigen die in der Rede des Gr. Minister- Präsidenten zu Gunsten des §. 131 der Strafgesehnovelle vor- gebrachten Gründe mitgetheilt haben, bleibt uns noch übrig, auch die Gegengründe zu prüfen.

Von den Rednern, welche in der Reichstagsdebaite vom 28. v. M. gegen den §. 131 der SRCg ehn oge e sprachen, wurde zwar zugegeben, daß Lei der jeßigen Lage der Strafgeseßgebung der Staat gegen beleidigende Angriffe weniger geschügt ist’, als die Privatpersonen, fowie die Kirchen- und Religionsgesellschaften. Aber es wurde das Bedürfniß bestritten, dem Staat einen wei- tergehenden \trafrechtlihen Schuß gegen Ehrenkränkung zu ver- \chaffen, Man hielt die bestehenden Strafbestimmungen für aus- reihend und zwar aus verschiedenen Gründen. Von einer Seite

dem Reiche Achtung und Ehrfurcht im Volke zu verschaffen und das,

Minister-Präfidenten gegen Angriffe zu verihädigen, denen die

glaube ich, wird systematisch verhindert durch das Bestreben gewisser

wurde nämlih geltend gemacht, daß man die Wahrung der Ehre des Staats füglih den Bürgern selbft überlassen fönne.

Wir sind der Mecinung® fo sa

«M nung gte der betreffeade Reduer „daß die Bevölkerung, daß die groß: und Üterwiegende Majorität so ‘eng mit allen ihren Fasern verwachsen ift mit den Jn'‘eressen und der Ehre des Staates, daß wir getroft diesen Bürgern selbst die Verthei- digung der Ehre des Staates anheimgeben können.“

In welcher Weise diese Sell sthülfe ausgeübt werden soll,

wurde niht näher angegeben.

Von anderer Seite wies man darauf hin, daß der St auth bei der jegigen Lage des S E i gegen Be: Teidigungen geschügt sei, weil Angriffe auf die Ehre des Staates niht leiht vorkämen, ohne daß zugleih eine Person oder Körperschaft oder Behörde beleidigt sei, welche dann den Strafantrag wegen der ihr zugefügten Beleidigung fiellen könne.

i Wir verweilen einen Augenblick bei diesem Punkte

weil der hier gemahte Einwurf einen gewissen Schein für si hat. Bei näherer Betrachtung wird man indessen zu- gestehen müssen, daß es eine Reihe von For- men giebt, in denen dem Reih oder dem Staat gegenüber die äußerste Verahtung an den Tag gelegt werden kann, ohne daß eine bestimmte Person oder Behörde dadur beleidigt ersheint. Die von uns oben angeführte Stelle aus einem Leitartikel des „Starkenburger Boten“ liefert dazu ein treffendes Beispiel. Dazu kommt, daß politishe Körperschaften wie der Reichstag, oder Behörden es-in der Regel verschmähen, den Strafantrag wegen Beleidigung zu stellen. Wird aber eine Ehrenkränkung, welche dem Staat und seinen Einrichtungen galt von dem betheiligten Einzelnen, als eine zugleih gegen ihn ge- richtete Beleidigung verfolgt, so gewinnt die Sache einen an- deren, weit gehässigeren Charakter und die Strafe erscheint nit als eine dem Staat, sfondern lediglich als eine dem Individuum gewährte Genugthuung. Dies zeigt ih gerade an dem Beispiel des Fürsten Bismarck, welher nah den Worten des Abg. Lasker häufig mit seiner Person zugleih die Ehre des Staats zu decken gezwungen ist. Mit vollem Reht wurde von unferm Minister-Präsidenten in einer kurzen Entgegnung darauf aufmerksam gemacht, daß es kein gesunder Zustand sei, wenn man dem Reichskanzler zumuthe, auf seine Person eine „Last von Gehässigkeit“ zu übernehmen, um für die Ehre des Reichs ein- zutreten,

Ein weiteres Argument wurde gegen den 8. 131 der Straf- gefeznovelle aus der Unbestimmtheit a Bafane desselben chit leitet. Diesem Argument, welches auch ia der Bezeichnung des §. 131 als eines „Kautschukparagraphen“ einen populären Ausdruck ge- funden hat, liegt die Befürhtung zu Grund, daß die Freiheit der öffentlichen Meinungsäußerung allzusehr und zwar auf eine für den Betheiligten selbs im Voraus niht berehenbare Weise eingeschränkt werden könnte, wenn die Grenze zwischen der erlaubten Diskussion und der strafbaren Ausschreitung'

nicht durh ganz bestimmte Merkinale bezeihnet sei. Wir bestreiten das Gewicht solher Bedenken nicht, aber es han- delt sih dabei doch nur um eine legislatorishe Schwierigkeit und diese Schwierigkeit muß sich überwinden lassen, sobald man über die nothwendigen Schranken der Diskussionsfreiheit im Klaren ist. Giebt man zu, daß das Recht der freien Meinungsäußerung geübt werden kann, ohne daß dabei die Ehre des Staats angetaftet wird; giebt man zu, daß es ein strafwürdiges Beginnen ist, wenn das Recht der freien Meinungs- äußerung absihtlich zur Herabwürdigung des Staats und seiner Einrichtungen miß braucht wird, so sind die Gesichtspunkte gegeben, deren präzise Formulirung für den Juristen niht unmöglich sein wird, Hält man dabei als Vorausseßung derStrafbarkeit das Vor- handensein der beleidigenden Absicht fest, die sih entweder in der Behauptung unwahrer und ehrverlezender Thatsachen oder im Gebrauch beshimpfender Ausdrücke bethätigt haben muß, \o wären damit für die richterliche Beurtheilung, unseres Erachtens, genügend feste Anhaltspunkte gegeben, um einerseits die Freiheit der Meinungsäußerung und andererseits die Ehre des Staats und das Ansehen seiner Einrichtungen sicher zu stellen. Der Vorwurf einer allzugroßen Dehnbarkeit würde dann der betreffenden Strafbeflimmung niht gemacht werden können. Ganz ausgeschlossen ist freilich das rihterlihe Ermessen niemals bei der Beurtheilung der Frage, ob im einzelnen Falle die Vorausfsezungen der Strafbarkeit einer Handlung vor- liegen, Hat do auch der Richter im Falle der Anwen- dung des S. 185 des Strafgeseßbuchs zu entscheiden, ob eine Beleidigung vorliegt, ohne daß das Strafgesezbuch eine De- fin:tion von Beleidigung giebt und im Falle des §. 186 prüft der Richter nach feinem Ermessen, ob eine Thatsache, die Ie- mand von einem Anderen behauptet, den Leßteren verächtlih zu machen oder in der öffentlihen Meinung herabzuwürdigen geeignet is, Dennoch hat man bis jetzt die §8. 185 und 186 R O niht zu den „Kautschufkparagraphen“ ai.

Und wenn der Richter bei Anwendung des §. 166 des Strafgeseßbuhs mit genügender Sicherheit zu beurtheilen ver- steht, ob diefer oder jener Ausdruck eine Beschimpfung der Kirche oder einer Religionsgesellshaft oder ihrer Cinrichtungen und Ge- bräuche enthält, warum will man dem Richter nicht diejelbe Fähigkeit zutrauen, wenn es sich um beleidigende Angriffe gegen den Staat oder staatlihe Einrihtungen handelt ?

Jedenfalls handelt es sich bei dem hier zuleßt besprochenen Bedenken gegen §. 131 der Strafgesctznovelle weniger um die Sache selbst, als um die Form, und es war deshalb gewiß gerechtfertigt, wenn der Gr. Minister-Präsident in der Reihstags- debatte vom 28. v. M. den Wunsch aussprach, daß man si bis zur dritten Lesung über eine Fassung des §. 131 verstän- digen möchte, welhe von Regierung und Reichstag angenommen werden könnte.

Der

Dieser Wunsch ist nicht in Erfüllung gegangen. auch bei der dritten Berathung der Straf-

rc hat L gesetnovelle den §. 131 in der vorgeshlagenen Fassung einfa abgelehnt. Insofern also is der Zweck, O bas

Regierungen im Auge hatten, als fie diese neue Fassung vor- \chlugen, nicht erreiht worden.

Ganz erfolglos aber sind die Reichstagsdebatten über §. 131, sowie über den gleihfalls abgelehnten §. 130 dohch wohl nicht gewesen. Die öffentlihe Aufmerksamkeit ist in scharfer Weise auf Uebel ände und auf Gefahren hingewiesen worden, die man in der Gewohn- heit des Alltagslebens nur zu leiht übersieht. Das grelle Sw{hlaglicht, welhes auf das Treiben der sozialdemokratishen und der ultramontanen Presse fiel, hat gewiß Manchem, der \olchem Treiben bisher mit voller Gemüthsruhe gegenüberstand, die Augen über den Ernst dieser Dinge geöffnet.

Nachdem der Reichstag es abgelehnt hat, den Regierungen die \härferen Waffen in die Hand zu geben, welche sie gegen sozialdemokratishe und ultramontane Parteiagitationen in der Strafgeseynovelle begehrten, \o isff es nun doppelte Pflicht tines Jeden, dem das Wohl des Vaterlandes am Herzen lieat, diesen Agitationen nah Kräften felbst entgegenzutreten. Wir

die Strafges: hnovelle einen heilsamen Einfluß auf unser öffent- lihes Leben außern, ehe man, vielleiht durch La H rungen belehrt, genöthigt sein wird, noch weit strengere Maß- Shute es Ne eo erungen N vorgeslagen haben, zum S es nationalen Staats und l i z

A T und der bürgerlihen Gesellschaft

Desterreich : Ungarn. Wien, 18. Febru Herrenhaus nahm den internationalen N meer eron sowie die Gescßentwürfe wegen Abänderung einiger Bestimmun- gen der Maß- und Gewichtsordnung und betreffend die Aus- RETOA des DOg o s E der Fassung des Abgeord-

auses an. odann wurde die i it-

E s Wahl der Delegationsmit- _— 19. Februar. Jm Abgeordnetenhause fan ie zweite Lesung der Eñeubalinvoriage Mitg Rbmerstadi statt. Der Antrag Kronawetters auf Uebergang zur Tagesord- nung wurde abgelehnt, der Antrag Steudls, die Regierung auf- gufordern, die von den Konzessionären der mähris{-[chlesishen Centralbahn erlegte verfallene Kaution von 100,000 Gulden cin- zuziehen, angenommen. Sodann wurde das Gesetz nah dem Ausschußantrag angenommen; ebenso ward der Vertrag zwischen Oesterreih-Ungarn und der Schweiz, betreffend die Regelung der Rechtsverhältnisse der beiderseitigen Staatsangehörigen und das Gesetz betreffs der Fristbestimmung zur Geltendmachung der Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Finanzorgane in zweiter Lesung angenommen. Das Gesetz, betreffend die Einhebung der Verzehrungssteuer, wurde bei namentlihe Abstimmung in dritter Lesung aen

(Prag. Abendbl.) Dem vom niederöfsterreihischen Land- tage beschlossenen Entwurfe eines Gefeßes, A L die Gemeindeordnung der Stadt Wien abgeändert wird, ist die Kaiserliche Sanktion nih© zu Theil geworden. Der Geseßz- entwurf hatte die Ausdehnung der Wahlberehtigung auf alle Gemeindeangchörige und Gemeindegenossen auch ohne das bis- herige E: forderniß der Einkommensteuerentrihtung im Betrage von zehn Gulden K. M,, ferner die Verleihung des Wahlrechts an sämmtliche definitiv angestellte Lehrer und Unterlehrer der Wiener Volks- und Bürgerschulen zum Zwecke.

Schweiz. Bern, 16. Februar. - Ueber eine Urvetter- Versammlung in Mattenhof, an welcher angeblih meist deutshe Arbeiter Theil genommen haben sollen, wird dem Berner „Bund“ unter dem 14. geschrieben:

Eine gestern in Maltenhof stattgehabte, von circa 300 Personen (meist Deutschen) besuchte Arbeiterversammlung hat eine Resolution beschlossen: „Die in Mattenhof ver- sammelten Arbeiter erklären das Gebahren der Fabrikherren in der Felsenau als menshenunwürdig und geben dasselbe der Verachtung jedes ordentlihen Menschen preis.“ Zu bemerken ist dabei, daß aus der Fabrik Felsenau keine Arbeiter anwesend waren, daß dieser Beschluß insofern ein einstimmiger war, als sich eine sehr große Zahl der Anwesenden (die Shweizer näm- lih) der Stimmabgabe enthielten und daß der Beschluß selbst merkwürdigerweise auf eine bloße Behauptung cines Einzelnen hin ohne vorgängige Diskussion oder nähere Untersuchung gefaßt wurde, eine Leichtfertigkcit, die an und für sh \chon genugsam den Charakter dieser deutshen Sozial- propheten kennzeihnet. h Lis _ Es lohnt si indessen der Mühe, die Verhandlungen e'was näher anzusehen. Ausgeshrieben war die Versammlung zu dem Zwete: die Ziele und Zwecke der Arbziterbewvegung zu er- örtern. Der Referent, ein gewisser Reinsdorf, feines Zei- chens ein Schriftsezer, gab denn au eine Beleuhtung dieser Zivecke, und zwar an der Hand des bekannten Programms des \hweizerishen Arbciterbundes, welher unter Anderem als erste Forderung die Verminderung der Arbeitszeit auf 10 Stunden per Tag hinsiellt und sodann Feftsezung eines den Bedürfnissen der Existenz der Arbeiter angemessenen Lohnes und möglichste Beschränkung der Kinderarbeit verlangt. Dies führte ihn avf das Tabrikgesceh und, was ihm offenbar die Hauptsahe war, zu langen Anklagen gegen die Direktoren der Felsenau, namentlich Herrn Werder, denen er vorwarf, daß sie ihre Arbeiter aussaugen, um aus dem Schweiße der Armen herrlih und in Saus zu leben, und end!ih zu folgendem Kraftspruche: „Jh erfläre hier in dieser Versamm- lung, daß die L:ute in der Felsengu bestohlen werden!“ Hierauf allgemeines Bravogebrüll von Seite der anwesenden Deutschen, worauf ein pathelisches Citat aus Schillers „Tell“ folgte. Redner nahm dann die ferneren Punkte des sozialistischen Programms durch, jedo meist sehr ras, offenbar, um schleunigst zum zweiten Theile seines Hauptzweckes zu gelangen, der nun darin bestand, daß er der schweizerishen Presse „Tagwacht“', „Winterth. Landb.“ und „Grütlianer“ ausgenommen nah Noten den Text las. Das Prinzip dieser herrshenden Blätter, dieser „Bourgeoisiepresse““, sei nichts als Gelderwerb; die döffent- lite Meinung sei eine nah diesem Grundsaße von ihr gemachte. Daß auch der „Bund“ als „allen Revolutionen feindliches Blatt“ seinen bescheidenen Theil bekam, darf Sie niht wundern. Als auch das vorüber und pflihtshuldigst applaudirt war, kam d.x Knalleffeklt: „Trennung von Kirche und Staat in der Schule“ und daßer man staune! „fort mit dem Herrgott, der sei Blödsinn; den Kindern von einem Gott zu reden, sei Unsinn; die Religion sei überhaupt ein hergebrachter Schwindel“ u. s. w. Wir mögen die Ausdrücke nicht alle wiederholen, welche dieser Herr mit cynishem Behagen und einem alles bessere Gefühl aufs Tiefsite verlezenden Hohne zum Besten gab; wir können höchstens bedauern, daß, als von shweizerischer Seite dagegen protestirt wurde, er womöglich noch frivoler ward und von andern seiner Stammgenossen in einer Weise unterfiüßt wurde, welche scine und ihre Hohlheit und Dberfläch- lihkcit untcr dem \chillernden Gewande eines gelehrten Samm-l- \suriums und vom Zaune gerissener Reminiscenzen verbergen sollte. Zum Slusse stellte der Redner als einziges Rettungsmittel die allgemeine Verbindung und Organisation auf, damit „die Bourgeoisie recht bald die Massenschritte der Ardeiterbataillone zu hören bekomme.“

Großbritannien und Jrland. London, 20. Februar. (W. T. B) Wie dem „Observer“ aus Cairo vom gestri- gen Tage gemeldet wird, is der General - Zahlmeister Cave nah Alexandrien abgereist, General Stokes hat für die Regierung und Lesseps für die Suez-Gesellschaft ein Abkommen unterzeichnet, nah welchem die bisherige Zu- \hlagsfteuer durch eine andere Zuschlagsfteuer ersetzt wird, welche jährlih bis zu der im Jahre 1882 erfolgenden Auf- hebung der Steuer stufenweis um 50 Centimes fällt. Lesseps hat nunmehr seinen in Konstantinopel erhobenen Protest zurück- gezogen. Die Gesellschaft wird jährlih 1 Million für die im

wollen hoffen, daß in dieser Hinsicht die Reichstagsdebatten über

Frankreich. Uebcr die Deputirt ahlen liegen fo! Natrichten des „W. T. B.“ is faiggetaiamas y E ros __ Paris, 20. Februar, Abends 11 Uhr. Bei der heu- tigen Deputirtenwahl wurden in den 19 Azondissements von Paris Brelay (im 9. Arrondissement), BaroOet, Louis Blanc (dieser zweimal), Oberst Denfert-Rochereau, Thiers (im 2. Arrondissement), Vrisson, Floquet, Greppo, Mar- mottan, Lockroy, Gambetta und Clemenceau gewählt. ‘In u: ben Arroudissements is eine anderweite Wahl nothwendig: ink ace E, Herzog von Decazes die relative

i rheit, e Gewählten gehören der republikani A radifalen M M h gehören der republikanischen

21. Februar, früh. Bis jegt ist das Refultai a1 Wahlbezirken bekannt. Unter ges S befinden t 3 Konscrvative, 2 Konservativ-Konstitutionelle, 19 konservative Republikaner, 8 Bonapartisten, 2 Legitimisten, 47 Republikaner 6 Radikale; in 17 Wahlbezirken is eine Stihwahl nothwendig. Unter den gewählten Bonapartisten befinden s{ch Rouher, der Herzog von Mouy und Ianvier-Lamotte, unter den gewählten Republifanern Jules Ferry und Iules Grévy. Gambeita ift viermal (in Paris, Bordeaux, Lille und Marfeille) gewähit.

21. Februzr, Vormittags. Es ist nunmehr das Resultat von 169 Wahlen bekannt. Unter den Gewählten befinden sih 5 Konser- vative, 6 Konservativ-Konstitutionelle, 30 fonservative Republi- faner, 7 Legitimisten, 17 Bonapartisten, 68 Republikaner, 11 Radikale; in 25 Wahlbezirken ift eine Stichwahl nothwendia.

Das offizielle Blatt veröffentlicht folgende Note: „Die Offiziere der Reserve und der Territorial-Armee haben volle

Freiheit, sich ohne die Ermächtigung der Militärbehöi de, jedoch unter der Bedingung, sich nicht ihres Offiziertitels zu bedienen mit literarischen, industriellen oder kommerziellen Angelegenheiten zu beschäftigen und in dieser Hinsicht die ihnen gutdünkenden Veröffentlichungen zu machen. Sie müssen im Gezentßzeil den Regeln gemäß, welchen die Offiziere der aktiven Ärmee unter- E E 2 us Ermächtigung des Ministers versehen ie auf das Militärwesen Bezug habende V i ver- offentlihen wünschen. | dea Ea as _— Der „Moniteur“ vom 18. d. M. enthält folgende Mit- theilung: „Die in der legten Zeit an unserer Pyrenäen- grenze vorgekommenen Gebietsverlezungen haben den Kriegs-Minister bestimmt, den Truppen des XV!!I. Armee-Corps die strengsten Maßregeln vorzuschreiben, um das Leben unserer Mitbürger und das der Soldaten der 71. Infanterie-Brigade ficherzustellen. Nach und nah zurückgeworfen, halten die Car- listen die Grenze nur noch auf eine Strecke von 22 Kilo- meter beseßt... Diese kritishe Lage macht sie \ehr vorsichtig, und die Annäherung der geringsten Truppe bringt ihre Abtheilungen auf die Beine. Es entstehen daraus auf der Linie von Vera bis zur Brücke von Danharinea ohne Auf-= hören Streitigkeiten. In Folge des unerklärlihen Angriffs am 15. sandte der General Pourcet nah diesem Punkt sofort von Bayonne Verstärkungen, welche die 18. Kavallerie- und In- fanterie-Brigade lieferte. Seit gestern sind alle Vorkehrungen getroffen, um den Eventualitäten des leßten Kampfes zu be- gegnen, welchen die spanische Armee den Carlisten liefern wird, sei es nun, daß dieser leßte Kampf zu Gefehten mit den Truppen des Generals Moriones führt, um die Carlisten nah ezrankreih zu werfen, sei es, daß er als Resultat hat, fie nach Navarra zu drängen, nahdem man sie von der \panisch- französishen Grenze abgeschnitten hat.“

Spanie#. Madrid, 19. Februar. Bom Kriegs- \chauplagze liegen folgende Nachrihten des „W. T. B.“ vor: __ Einer Mittheilung der amtlichen Zeitung zufolge hat \ih Estella heute Vormittag 8 Uhr dem General Primo di Rivera auf Gnade und Ungnade ergeben.

—_— Es ventauig! ih, daß die Position der Carlisten bei Montejurra von den Regierungstruppen genommen worden ist; der carlistisG2 General Calderon ficl dabei in ihre Hände, Der Verlust der Regierungstruppen betrug 300 Mann. Pes Aus Bayonne vom 19. Februar wird ferner telegra- phirt: Die Regierungstruppen haben Penaplata bescht.

__— Ueber Sendaye, 20. Februar, geht folgende Nachricht ein: Die Regicrungstruppen haben Enderlosa, Lastaola und die Vera umgebenden Höhen genommen. Die Carlisten befinden sich auf der Flucht.

20. Februar. Nach Mittheilungen, welche der Regierung zugegangen sind, hat General Martinez Campos Penaplata und Vera genomnien.

__ 21. Februar, Morgens. Nach hier eingegangenen Nach- richten dringen die Regierungstruppen überall fiegreih vor; der König ist in Azcoitia eingetroffen. General Primo di Rivera hat sämmtliche Forts von Navarra besezt. Der größte Theil der in Ssiella befindlih gewesenen Aitillerie der Car- listen ist bei der Uebergabe der Stadt in die Hände der Re- gierungstruppen gefallen. Nur ein kleiner Theil is von den Carlisten vernihtet worden.

Nufßland und Pole#x. St. Petersburg, 21. Februar. (W. T. B.) Die Großfürstin Maria Nicolajewna ift heute früh 1 Uhr ihren Leiden erlegen. Fhre Kaiserlihe Hoheit die Großfürstin Maria Nicolajewna, älteste Schwester Sr. Majestät des Kaisers Alexander 11, von Rußland, war am 6./18. August 1819 geboren und seit dem 2./14. Juli 1839 an den Herzog Maximilian von Leuchtenberg vermählt. Im Iahre 1852 wurde fie Wittwe. Seit dem Jahre 1856 war die Großfürstin dem Grafen Gregor S:rogonow vermählt, Ihre Kaiserliche Hoheit war Inhaberin des Kaiserlih russishen Dragoner - Regimentes „Catharinoslaw“.

i Schweden und Norwegen. Stockholm, 10. Februar. Die „Schwedisch-Norwegishe Korrespondenz“ enthält folgendes, wie A auf offiziellen Mittheilungen beruhendes, De= menti: In der gestern hier eingetroffenen Nr. 31 der „Kreuzzei- tung“ vom 6. Februar finden wir unter der Rubrik „Schweden und Norwegen“ eine der „Pall-Mall-Gazette® entnommene Notiz, in welcher es heißt: „Die \chwedishe Zeitung „Nya Dagligt Allehanda“ (die „P. M. G.“ oder die „Kreuzzeitung“ fabrizirt daraus, ver- mittelst Radbrechens, den wohlklingenden Namen „Nyadayk Alleto““) enthielt neulich mehrere Leitartikel unter dem Titel „Bilder der Zukunft, deren Autorschaft allgemein und ohne Zweifel richtig dem Könige Oscar selber zugeschrieben wurde. Die Artikel befürworteten eine starke Entwikelung der \{chwe- dishen Marine und deuteten indirekt auf die Herstellung eines skandinavischen Königreichs, Dänemark mit inbegriffen, hin.“ Wir \ind bevollmächtigt, diese Vermuthung, betreffend die Autorschaft, als durhaus grundlos zu bezeihnen. Dieselbe Notiz bringt außerdem, nah der Malmöer Zeitung „Snällposten® eine wohlgenährte Ente auf den Markt, die mit der beiläufig

Kanal nöthig werdenden Reparaturen zahlen,

vollständig unbegründeten Ankündigung , daß sie „das allgez