1876 / 49 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 25 Feb 1876 18:00:01 GMT) scan diff

berzigen Schwestern und der Diakonissen vor Augen hat. Namentlich auch der Umftand, daß fast sämmtliche Krankenhäuser des hie- sigen Bezirks sich noch in Händen geistlißher Orden und Genossen- schaften befinden und bishezan nur zwei Krankenhäuser fich zur Aus- bildung weltliher Pfleger urd Pflegerinnen bereit erklärt haben, resp. dazu geeignet sind, steht der Sache einstweilen noch hindernd eutgegen. Nichts defto weniger if das Bedürfniß entschieden vorhanden, und \&on der Umstand, daß sowohl die Stadtverordneten von Crefeld, wie von Elberfeld sofort durch Bewilligung von je zwei E ibre lebhafte Theilnahme dokumentirt haben, dürfte beweisend sein, w:e“unter den Einsichtigeren über die bestehenden Zustände geurtheilt wird. Beispielsweise is es hier in Düsseldorf ciner Familie bei \Hwereren Krankheitéfällen nicht anders möglich, eine geeignete Hülfe zu erlangen, als durch darm ende Schwestern, welche in ihrem wohl- verstandenen Interesse auch stets bereitwillig Folge leisten; dasselbe findet fast in allen größeren Städten hiefigen Bezirks stait, da die Diakonissen i mit der Pflege Erkrankter in ihren Wohnungen nur ausaahmêweise befassen. Ein Bedürfaiß na männlichen Krankenpflegern besteht eigentlich nidt, da sämmiliche Heildiener auch einen Kursus in der Kranken- xflege dur{maten und vielfa bei {{hwereren Krankheitsfällen Hülfe leisten. Die Zahl der jährli zur Prüfung si meldenden Heildiener tcirägt etwa 6 bis 10 und dürfe die Gesammtzahl! derselben im biefigen Bezirk 150 bis 200 betragen, wodurch dem Bedürfnisse Genüge geschieht. E Z : Ueber die den Aspirauten im Krankenhause zu Crefeld zu Theil werdende Ausbildung vermögen wir bis jeßt nit zu urtheilen, jedoch glauben wir versichert zu sein, daß der dortige Anstaltearzt, welcher dur einen eigens für das Krankenhaus bestimmten und darin wohnen- den Assistenzarzt unterstützt wird, sich die Sache sehr ang-!egen fein lassen wird. Düsseldorf, den 11, Januor 1876. Königlich: Regierung, Abtheilung dés Innern. (er) E An deu Königlichen Wirklichen Geheimen Staats- und Minister der geistlichen, Unterrihtz- und Medizinal - Angelegenheiten, Herrn Dr. Falk, Excellenz, zu Berlin.

Landtags- Angelegenheiten.

Berlin, 25. Februar. In der Sihung des Hauses der Abgeordneten, am 23. d. M., nahm der Minister des Innern Graf zu Eulenburg über den Antrag des Abg. Dr. Virchow: „Die Regierung dringend aufzufordern, dem Landtage noch in der gegentivärtigen Session den Entwurf einer Kreis- und Pro- vinzialordnung für Rheinland und Westfalen vorzulegen", nah dem Antragsteller das Wort: : .

Der Hr. Abg. Virchow motivirt seinen Antrag in etwas feind- seligerer Weise, zu der er, meiner Ansicht nah, keinen Arlaß hat. Die Sache muß schr sahlich erwogen werden und ih werde meiner- seits sie aus keinem anderen Geficht punkte ansehen und feine andere Nusdrücke gebrauchen, als solche, die ih für saclih ansehe, Hr. Abg. Virchew sagte, ih hätte bei Berathung seines früheren Antra- ges geschwiegen, ich hätte damals mit den Gründen zurückgehalten, warum die Geseßgebung, die wir in den alten Provinzen haben, auf Rheinland und Westfalen noch nicht ausgedehnt worden sei. Ge- \{chwiegen habe ih damals nur über den einen Punkt, der als der Haupt- beweggrund für das Verhalten der Regierung angeführt wurde, von dem ih aber wußte, daß es nicht der Hauptbeweggrund, und von dem ich also nichts weiter sagen konnte, als daß er wohl zur Erwägung ge- fommen fei, daß die Regierung ihn aber als bestimmend für ihre Handlungsweise niemals angesehen habe. 2

Wenn ih damals von Machifragen gesprochen habe, so war das ein Wort, welches mir in der Diskussion in den Mund kam, welches ih aber au heuie noch aufrecht erhalten kann. Jch sche diese Or- ganisation auch heute noch als eine Machtfrage an, aber auch heute farn ich wiederholen, daß für das Hinausschieben der Einfüh- rung der Organisation®geseßze in den westlihen Provinzen der politishe Gesichtspunkt, den der Hr. Abg. Virchow hervor-. gehoben hat, durchaus niht maßgebend war, sondern , daß blos die rein sahlihe Bedürfnißfrage, und Hr. Virchow sagt, die Frage, welche Last kann man überwinden, welche Last kann man tragen, für die Entscheidung der Frage maßgebend gewesen ist. Daß es in Folge des damaligen Antrages nicht geschehen sei, sei eine wenig achtungtvolle Behandlung des Hauses. Ja, meine Herren, dann kann er mir auch sagen: heben Sie einmal gefälligst dieses Geseß von 200 Ctr. auf, und wenn ih sage: ich kann es nicht fann er mir antworten : das ist eine höchst ahtungélose Behandlung.

Vergegenwärtigen Si? sih einmal die Lage der Gescßgebung jeit cinem Jahre. Jm Jahre 1869 kounte ih allenfalls sagen: nun ja, das versteht £ch von selbst, wenn wir mit der Gesetzgebung in den alten Provinzen fertig find, wird die Uebertragung derselben auf die2 neuen Provinzen eine natürlihe und ziemlich unmittelbare Folge fein. Wie s{chwer es war, die Geseßgebung zu Stande zu bringen, hat si erst später herausgestellt. Wir haben Jahre lang an dem ersten Gejecß gearbeitet, als an der Grundlage der ganzen Geseßzge- bung, und wir sind, je mehr wir uas in die Frage vertieft haben, desto mehr dahinter gekommen, wie {wierig die Materie und wi? weittragend die Bedeutung dieser Gesetzgebu:g ist. :

Unter diesem Eindrucke heraus find wir \s{chrittweise vorgegangen und haben nach dem Zustandekommen der Kreisordnung zunächst die Provinzialordnung und das Geseß über die Verfaffung der Verwal- tungsgerichte berathen. Das waren große Aufgaben, die mit Fleiß und Geschick erledigt worden sind, deren Erledigung mir aber zu An- fang der vorigen Session noch zweifelhaft war. Wünschen wir uns Glüdck, daß wir damit in der vorigen Session fertig geworden sind.

Das Zustandekommen dieser beiden Gesche hat an die fernere Geseßgebung meiner Ansicht andere Anforderungen gestellt, als diz, mit der Einführung der Kreisordnung und der da- mit zusammenhängenden Geseße sofort in die anderen Provin- zen überzugehen. Die Aufgabe der Regierung war es, diejenigen Gesetzentwürfe ausarbeiten zu lassen, welhe ich in dieser Sißung Jhuen vorzulegen gedenke, Bei der Frage, wer den Vorrang haben jolle, entweder die Geseßentwürfe, mit denen ih jeßt vor Ihnen zu erscheinen die Ehre haben werde, oder die Uebertragung der Kreis- orènung auf die westlihen Provinzen, mußte die Waagschale zu Gunsten der ersteren fiaken. Eine gleichzeitige Erledigung beider Bedürfnisse war unmöglich.

Wenn Sie von der Arbeitslast in dem Sinne sprechen, als ob ich_ mich mehr oder weniger davor \{cheute, so bitte ih daran zu denken, daß es wohl einer Anerkennung werth sein dürfte, daß Geseße wie die Provinzialordnung uud das Verwaltungsgerihtsgeseh erft im Juli v. J. publizirt worden Aub und daß man s{on im Januar d. I. die voll- ständigen Previnziallandtage hatte, daß die Provinziallandtage ihre Hauptaufgabe, die Konstituirung der Provinzialorgane erfüllt haben, daz die Dotationen vertheilt ficd, daß die ganze Geseßgebung, die erst vom Juli v. J. datirt, bereiis im Januar in Wirfiam- keit war. Das nehmen Sie ruhig hin und das Land auch. Gewiß, wir find an eine prompte Verwaltung gewöhnt, aber was das für Arbeit kostet, meine Herren, davon haben Sie doch keine Idee.

Nun fage ih: wir hatten die Provinzialordnung und das Ver- waltung8gerichtsgesez, und mit diesen beiden Geseßen Bezirksräthe, Provinzialräthe, einen ganz neuen Gerichtshof, die Älle hatten nichts zu thun. Ez fam alîo do vor allcn Dingen darauf an, diesen Or- ganen Leben einzuhauhen, und es mußte die erste Aufgabe der Regierung sein, das leere Gebäude nun auch zu bevölkern und diejenigen Pecsonen, die berufen waren, dem Staate Dienste zu leisten, in Thätigkeit zu seßen und auf dem Boden, auf welchem die neue Organisation er- wachsen war, dieselbe zu ihrer ganzen Thätigkeit fich entfalten zu lassen. Aus diesem Grunde, meine Herren, war es nothwendig, an eine Revision der Kreisordnung zu denken, alle diejenigen Bestimmungen, welche damals nur für proviforische Zustände gegeben waren, alle diejenigen Bestimmungen, die gegeben waren, ohne daß man noch

ein recht klares Bild von demfenigen hatte, was darüber anfgebau werden sollte, in Einklang zu bringen mit den neuerdings erlassenen Geseßen. Man mne für die Bezirksräthe, für die Provinzialräthe ein Feld der Thätigkeit s{haffen, man mußte die Thätigkeit der Ver- waltungêgerichte und der Kreitaus\chüsse hier eins{ränken, dort erwci- tern, wo fie in das allgemeine System nicht passen, man mußte aber vor allen Dingen dem Ober - Verwaltungsgerihte Spielcaum geben, Aus diesem Grunde wzr ein Gesch nöthig, dessen Entwurf in der nächsten Zeit an Sie gelangen wird und dessen innere Bedeutung ih bci der Gelegenheit nochH zu entwidckeln die Ehre haben werde. Kaum ë hat ein Geseßentwurf so viele kommissarische Berathungen und Staats -Ministerialsißungea erheischt, wie diefer, hoffentlich zum Vortheile des Zustandekommens desselben, denn es wird Ihnen Zeit und Mühe dadurch erspart werden. Außerdem ist eine neue Städteordnung nothwendig. Sie wifsen Alle, daß die größten Städte ganz außer dem Rahmen der Kreisordnung steben, für sie ist alles Dasjenige, was Selbstverwaltung in den Kreisen bedeutet, bisher noch nicht da, und gerade fie und ihre Thätigkeit müfsen den Rahmen ausfüllen, der für die Bezirks- und Provinzialräthe ge- geben worden ift. Die Städteordnung in diesem Sinne umzuarbeiten, das ganze Auffichtswesen, das Selbstbestimmungsreht in einer Weise zu ordnen, daß es mit dem neuen Geseß und dessen Sinn in Einklang kommt, war eine ganz unabweisbare Aufgabe, wenn nicht unsere ganze Gescßzebung in den alten Provin;en bei einem großen Theile der Bevölkerung derselben unwirksam bleiben sollte. Es war also eine Umänderung der Städteordnung absolut indicirt. Auch das Resultat dieser A: beiten denk: ih Jhnen noch in dieser Session vor- zulegen. An Umfang blieben fie kaum hinter den Arbeiten für das Kompetenzge}c8 zurück, denn mit den Fragen der Einrichtung der Städteorduung in unser neues System waren natürlichß noh bundert Fragen der städtischen Verwaltung überhaupt verbunden, und die alle kourte man unmöglich in wenigen Monaten zur Erled*gung bringen. Die beiden genannten Geseßentwürfe haben die ganze Auf- merkjamkeit, Mühe und Thätigkeit des Ministeriums in Anspruch genommen. Es fragt fich nun, wäre es daneben noch mögli ge- wesen, auch für Westfalen und die Rheinprovinz eine Kreisordnung aufzustellen? Ich frage wirklich mit Recht, warum niht auch Han- nover, Holstein, die können dasselbe sagen, sie haben dasselbe Recht zu prätendiren. Jch sage Ihnen, meine Herren, ich kann diefe 200 Cir. nit heben, Sie müssen mir niht mehr zumuthen, als ich leisten kann. Ich sage also, so wie wir damit fertig sein werden, wird es unausbleiblih sein, daß die ganze Geseßgebung auh auf die anderen Provinzen Übertragen wird, und es fragt fih blos, wann die Zeit kommt ? Wenn Sie nun ein:u Antrag stellen, daß dies noch in dieser Session ge- {ehen soll, fo muß ich {on im Voraus fagen, daß auf diesen Antrag nicht eingegangen werden kan", und deshalb frage ih, warum wollen Sie einen solhen Antrag annehmen? Wenn Ihnen bei irgend einer Geseßesvorlage gesagt wird, die Regierung könne auf geioisse Beschlüsse des Hauses nicht eingehen, so pflegen Sie sich zu fragen und zu prüfen, ob es nicht angemessen sei, einen anderen Weg zu gehen, ebenso wie wenn Sie sagen, das Haus werde auf gewisse Vorschläge nicht eingehen, die Regierung einen anderen Weg zu versuchen pflegt ; hier aber handelt es sih um einen Antrag, auf welchen einzugehen die Regierung außer Stande ist. Was kann das Motiv des Antrages sein? Ist ein so dringendes Bedürf- niß der Bevölkerung vorhanden, oder ist es blos der Wunsch, daß so \chnell als möglich eine einheitlihe Geseßgebung zur Ausführung kommt ? oder ist es die Befürchtung, daß, wenn dies nicht bald ge- schieht, vielleiht ein reaktionärer Wind zu wehen anfängt, der die Ausführung gänzlich ausschließt. Darauf will ich Folgendes be- merken: Der Hauptgrund, warum hier im Haufe seit langer Zeit auf diese Gesetzgebung in den alten Provinzen gedrungen wurde, lag wesertlih darin, daß man die gutsherrliche Polizei niht mehr habea wollte, und daß man mehr Selbstverwaltung haben wollte, fowohl in der Theilnahme an der Staatsverwaltung, als in Geldangelegenheiten. Für die al ten Provinzen war dies eine brennende Frage, die liberale Partei hat immer behauptet, sie könne unmöglich leiden, daß wir eine Verfassung haben, wonach der Grundbefiß das Recht der Po- lizei hat. Hier wurde der Hebel angeseßt, und von diesem Punkte aus und dann hinterher mit dem Vorgange in Hannover, mit dem Previnzialfonds, wurde mit diesen beiden Faktoren gearbcitet, um eine Geseßgebung zu Stande zu bringen, wie wir sie für die alten Provinzen jeßt haben. Diese Motive gelten für die Rheinprovinz und Westfalen nicht mehr, von der gutsherrlihen Polizei ist dort nicht die Rede, und die Dotationsfonds sind— in Händen von provinziellen Verwaltungea, mit denen die Rheinländer und West- falen ziemli zufrieden find. Dann sagen Sie: Die Ausdehnung der Geseßgebung sei ein unabweislihes Bedürfniß für die Negierung. Sie könne niht in einer Hälfte der Monarchie mit dieser Behörde regieren, in der anderen Hälfte mit jener. Nun, meine Herren, das ist ja unsere Sorge. Wir können nit mit einem Namen sämmtliche Behörden im ganzen preußishen Staate treffen, aber wenn ich Jhnen sage, daß die Last, die Sie uns anfbürden wellen, in wenigen Mo- naten ungeheuer weittragende Geseße für die ganze Monarchie zu schaffen, nicht zu vergleichen ist mit der Last, eine Zeitlang an ver- schiedene Behörden zu schreiben, so seien Sie so gut und beunruhigen Sie sih nicht, wir werden so lange, bis die Geseze zu Stande kommen, mit dem jetzigen Zustande fertig werden. Endlich fürchtet man, daß wenn diese Geseßzebung sich niht bald über die ganze Monarchie ausdehnt, irgend welche politishe Strömung dieselbe unterbrechen fönnte. Da muß ih doch jagen, daß der Weg, den ih gehe und Ihnen vorschlage, ein viel sichererer ist, als derjenige, den Sie für nothwendig erachten. Wenn wir mit einem Schlage die Kreisordnung über die ganze Monarchie auêgebreitet und alle die Friktionen, die bisher nur in fünf Provinzea stattgefunden haben, üter die ganze Monarchie verbreitet hätten, so hâtte die Wahrscheinlichkeit nahe gelegen, daß zahlreiche Stimmen aus dem Lande gekommen wären, die gesagt hättin: Um Gottes Willen, fo können wir niht wirthschaften; denkt an irgend eine Rettung; sistirt das Gescß und {hat es dann aus der Welt ! Um dies zu vermeiden, haben wir mit denjenigen Provinzen provirt, wo für diese“ Geseßgebung ein günftiger Boden war. Wenn wir mit dem Ausbau dieser Gesetzgebung jeßt konsequent vorgehen, indem wir fie bis auf den leßten Schornstein unter Dach und Fah bringen, wie wir cs jeßt thun wollen, indem wir noch das Kompetenz- geseß hinzufügen, so werden wir ein Gebäude bekommen, an dem nicht mehr gerüttelt werden kann. Und dann, meine Herren, wird auch für die übrigen Theile der Monarchie die Nothwendigkeit her- vortreten, an dieses Gebäude angeschlossen zu werden, eine Noth- wendigkeit, viel größer, als sie cs in diesem Augenblicke ist, und eine edin p: viel positiver, als je vorher. : ie Regierung geht ihren bestimmten bewußten Weg. Es kann nit die Rede sein, einem Theile der Monarchie eine so durchgreifende Gesetzgebung vorenthalten zu woll:n, daß die Regierung irgend cin Spiel treiben wolle, wie kann das von einer Regierung gedacht wer- den, die mit Vorliebe, mit Eifer und vollem Bewußtsein auf diese Geseßgebung eingegangen ist und sie mit Ihnen festgestellt hat. Aber die Klippen, die zu umschiffen sind, die Lasten, die zu heben find, ewpfinden wir s{härfer als Sie, und in den Wegen zum Ziele müssen Sie wirklich der Regierung freie Hand lassen, wenn Sie überhaupt zu ihr ge: Vertrauen haben, daß es ihr am Herzen liegt, dies Ziel zu erreichen.

In der gestrigen Sißzung des Hauses der Ab- geordneten erklärte der Minister des Innern Graf zu Eulenburg über den Antrag des Abg. Dr. Lasker, die Be- seßung der Stellen bei dem Ober-Verwaltungsgericht betreffend:

Ich kann mich im Allgemeinen mit dem Gedanken, den der Abg. Hr. Lasker entwickelt hat, nur einverstanden erklären und versichern, daß das Min ifterium von denselben Gesichtspunkten ausgegangen ist. Zu der jezigen E armensegung des Oberverwaltungsgerichts Hat nur der Zustand des Vorübergehens, die Berücksichtigung der Neuheit der

richten, von denen die Regierung bereits jeßt überzeugt war, daß sie wicklihe Verwaltungs-Geseßkenntniß haben und die Ausführung der Aufgabe sofort praktisch in die Hand nehmen würden, während es sehr {wer gewesen wäre, aus unbekannten Kotegorien Leute auszu- wählen, denen fo außerordentli weittragende Befugrisse in die Hand gelegt werden sollen, als das Ober-Verwaltungsgericht sie auszuüben hat. Die Herren, die jeßt in dem Ober-Verwaltungsgerichte sien, sind solche, welche zum Theil längere Zeit als wirklihe Richter fungirt haben, und, mit Ausnahme vielleiht des Präsidenten, haben alle Uebréfgen die drei juristis{en Prüfungen bestanden, so daß die Vorausseßung, welche das Geseß, wenigstens seinem Wortlaute nah, verlangt, mehr als erfüllt ist. Es ift auch niemals dem Staats - Ministerium in den Sinn gekommen, weitere Beseßungen in de: jeßigen nebenamtlichen Meise ftatifinden zu lassen, die nur dazu dienen joll, das Institut ins Leben zu rufen, um dann hinterher, je nah den gewonnenen Er- fahrungen, es in dem Sinne zu kompletiren, wie der Abg. Hr. Lasker es wünscht und wie es in der Natur der Sache lieg Gegen die Ueberweisung des Antrags an die Budgetkommission kann ih nichts erinnern, ih muß aber im Voraus bemerken, daß mir die Tragweite desselben nit ganz klar ist; denn die Frage, mit welchem Recht die jeßigen Mitglieder des Ober-Verwaltungsgerichts ihren Plat einnehmen und wie lange, hat der Abg. Hr. Lasker selbst nicht berührt, da er sie für nicht ganz zweifellos hält. Jch glaube, daß nach dem Wortlaut des Geseßes die Herren das Recht haben, so lange sie in ihren jeßigen amtlihen Stellungen find, auch ihre Pläße im Ober - Verwaltungszericht zu behalten. Dann glaube ih ferner, daß in diefen Jahre wohl auf keinen Fall das Bedürfniß eintreten wird, eine Vermehrung der Mitglieder ein- treten zu lassen, da selbst, weun die Geseße, von denen das wesentlich abhängt, in diejem Jahre zu Stande kommen, ihre Wirksamkeit doch erst im fünftigen Jahre beginnen würde. Es würde also der Antrag sih besser formuliren, wenn er „vom Jahre 1877 ab* lautete, wo ih mnich dann auch mit dem Herrn Finanz-Minister in Einvernehmen seßen könnte, was mir bisher nicht mözlich gewesen ist. L Wollen Sie, Herr Präsident, vielleicht erlauben, daß ih bei dieser Gelegenheit einen Geseßentwurf über die Kompetenzen einbringe ?

Ich werde nach dem, was ich gestern die Ehre hatte zu be- merken, nur wenig hinzuzufügen haben; aber ein paar Worte möchte ih doch zur Erläuterung sagen, h : j

Sie ecinnern sich, meine Herren, daß dur die Kreisordnung in den Kreisauts{hüssen dasjznige Organ geschaffen wurde, was eigentli die Wurzel der ganzen Orgazisation bildet. Diese Krei8ausshüsse haben nun bekanntli zwei verschiedene Funktionen : fie sind Verwaltungsbehörden in Beziehung auf den Kreis, fie sind Verwaltungsbehörden, insofecn als sie auch an der allgemeinen Landesverwaltung Theil nehmen, und fie sind Berwaltungsgerichte in erster Instanz. Mit der Kreisordnung zugleich wurden nun die Bezirk.-Verwaltungsgerichte geschaffen, und es gab also für die Beschlüsse der Kreisauss{üsse keine zweite Justanz weiter als die Verwaltungsgerihte. Ganz natürlich war es, daß nun in die Instanz dec Verwaltungsgerihie auch Angelegenheiten treten mußten, die nicht reine streitige Verwaltung»sahen waren, uad daß man in all den Fällen, wo man die Kreisauëschüsse nicht in leßter Instanz entscheiden lassen wollte, die Bezirkêé-Verwaltungsgerichte auch mit tec Aburtheilung über solhe Angelegenheiten betrauen mußte, welche eben Verwaltungsangelegenheiten und niht Streitsachen waren. Dadurch ist in dem ganzen S streitigen und nicht streitigen BVerwaltungssachen eine gewisse Verworrenheit entstanden, und die Kompetenzfragen haben sich gemehrt. Man konnte das so lange dulden, als die neuen Organe noch nicht geshaffen waren, also wesentlich die Bezirksräthe, die Provinzialräthe, und in leßter Instanz das Ober-Verwaltungsgericht. Nachdem diese Justitutionen nun ins Leben gerufen sind, ist eine Sonderung desjenigen, was ver die Verwaltungs- gerihte und deéjeuigen, was vor die Bezirksräthe gehört, absolut nothwendig geworden. Es wird bei dieser Gelegenheit e1stlih das- jenige, was in der Kreisordnung noch unklar in dieser Beziehung ist, flargelegt und gesondert und den einzelnen Behörden das- jenige zugewiesen, was ihrer Kompetenz zukommt. Man hat aber geglaubt, nit blos bei einer Deklaration der Kreisordnung stehen bleiben zu sollen, sondern auch noch andere Kompctenzea, die man bisher bei den Regierungen

elassen hatte, ebenfalls auf die Kreisausschüsse, r:\p. auf die neuge- sWaffetei Institutionen Üüberleiten zu müssen, weil man nun eben durch ihre Zusammenseßung Garaniien gewonnen hatte, daß die Dinge dort sachzemäß und zweckdienlih Pbehaudelt werden würden. In dem Maße nun, als Kompetenzen den Regierungen entzogen und auf diese Organe übergeleitet werden, erleichtern sich die Geschäfte der Regierungsfkollegien, und wenn man namentlich alle diejenigen Geschäfte den Selbftver- waltungsorgancn überträgt, welche einer fkollegialischen Behandlung bedürfen, jo wird bei den Regierungsabtheilungen des Innern nur derjenige Theil der Verwaltungsgeschäfte bleiben, welcher einer solchen follegialischen Behandlung nicht bedarf, sondern deren Behandlung durch die Hand eines einzelnen Beamten zweckmäßiger geschieht und A 2 für ein fräftiges, energish:s und s{chnellez Handeln gemaß. :

Die Staatsregierung is deshalb, obgleich die Sache viel Bedenken erregt hat, zu dem Entschlusse gekommen, Ihnen die Umgestaltung der Abtheilung des Junern zu empfehlen, um auf diese Art den Grundstein einer Reorganisation der Verwaltungsbehörden überhaupt zu legen. Wir wollen Ihnen vorschlagen, alles dasjenige, was nicht durch das Kompetenzgeseß und dur USAA Geseße, welche noch große Materien zu regeln haben, den Selbstverwaltungsbehörden zu- gewiesen wird, auf den Regierungs-Präsidenten zu übertragen und diesem nur Räthe zur Seite zu seßen, die in diesen Funktionen zuw Präsidenten, wie die Ministerial Räthe zu dem Minister stehen. Wir wollen also die Finanzabtheilungen der Regierungen einstweilen noch be- stehen lassen. Wir wollen auch im Schulwesen nihts ändern. Während der Regierungs-Präfident in den innern Angelegenheiten selbständig ist, foll er so layge Präsident der Finanz: und Schulabtheilungen bleiben, bis au hierin eine andere Regelung eingetreten ift.

Die Einzelheiten dieses Grundgedar.kens find in hundert und einigen Paragraphen dargelegt. Es kann ja kein Zweifel sein, daß der Geseßentwurf in einer Kommission berathen werden muß- Ich würde nur wünschen, daß in die Kommission solche Herren ge- wählt werden möchten, welche durch Kenntniß der Verhältnisse und Gesetze die beste Garantie dafür bieten, daß Dasjenige, was mit großer Mühe und Anstrengung im Minifterium ausgearbeitet worden ist, einer kenntnißreihen Behandlung auch in diesem Hause unter- liegen wird.

Gewerbe und Sandel.

Wien, 25. Februar. (W. T. B.) Die „Neue freie Presse” erfährt von bestunterrichteter Seite, daß die von Paris aus verbrei- teten Gerüchte über Fixirung der Dividende der Staatsbahn der Authentizität entbehren. Der Verwaltungsrath habe die Fixirung der Dividende noch gar nicht zur Diskussion gezogen. Allerdings werde aber das Wiener Comité bei Festseßung der Dividende den Standpunkt vertreten, daß der Reservefond entweder gar nit oder nur in ganz geringem Maße zur Aufbesserung der Dividende heran-

gezogen werde.

London, 25. Februar. (W. T. B.) In einer gesiern ftattge- habten Versammlung der Jnhaber von Obligationen der türkischen Staats\chuld erstattete Hamond Bericht über seine Mission nach Konstantinopel. Derselbe theilte der Versammlung mit, daß der Großvezic, von welhem er durchaus entgegenkom- mend aufgenommen worden sei, sich mit seinem Finanz- pee einverstanden erklärt habe unter Modifikationen, welche den türkishen Staatsshaß mit 6,657,900 Pfd. Sterl., d. h. mit 200,000 Pfd. Sterl. mehr, als der betreffende Jrade bewilligte, belasten wür- den. Die Versammlung nahm hierauf eine Resolution an, in der sie

Verhältnisse geführt, die dazu zwangen, das Augenmerk auf Leute zu

sich mit den Operationen Hamonds einverftanden erklärte.

| anzumelden, g'8 foll

zum Deutschen

A: 49.

Zweite

Beilage

Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

Berlin, Freitag, dea 25. Februar

S Inserate für den Deutschen Reichs- Staats-Anzeiger,

Preußischen Sfaats-Anzeigers:

Berlin, 8.8. Wilhelm-Straße Nr. 32,

R—

u. Kgl, Preuß.

i das Central-Handelsregifter und das

Postblatt nimmt an: die Inseraten-Expedition des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich

u. dergl

U, 8s, w. von öffentlichen Papieren,

Desfentlichex Auzeiger.

. Steckbriefs und Untersach - . Subhastationen, ete

1 2, 3, 4,

Aufgebote, Vorladungen

„erküufe, Verpachtungen, Submissionen ete, ä Verloosung, Amortisation, Zinszahlung

L 5, Industrielle Etablissements, Fabriken und Groshandel,

6. Verschiedene Bekanntmachungen.

7, Literarische Anzeigen.

8, Theater-Anzeigen. j

In der - 9. Familien-Nachrichten. “ais

beilage,

Steckbriefe und Untersuchungs - Sachen.

Steckbrief3-Erledigung. Der hinter dem S6 uh- Ludwig Schumann I jeßt 1147 rep.

erlassene unter dem 9. September 1869 erneuerte B

machermeister Iohann Untershlagung in den Aften 8, §08, 1868 unter dem 6, September 1868 wird hierdurch- zurückgenommen. Berlin, de 17. Februar 1876. Königliches Stadtgericht. | theilung , für Untersuchungssachen. für Vorunte: suchungen.

Steckbrief. Gegen den Dienstkuecht Ioha Stein von Stumpertenrod, an tr T p verdächtig ist: am 17. d. M. zu Nonnenrod einen Vorrath von dem Domänenpächter 2c. Klostermann zu

Stroh vorsäßlih in Brand

Johannesberg gehörigem

geseßt zu haben. Verbrehen des §. 308 Straf

geseßbbuhs ist nach Ansicht des §. 109 der Straf- wird ersucht, auf den 2c. Stein zu fahnden ns fi das hiesige Kreisgerichtêgefängniß mir zuführen zu lassen. Beschreibung: Stein ist etwa 34 Jahre alt, Hat \chwarzes Haar und i Fulda, 22, Februar 1876. Der Ai GE Men Kreisgerichts. eiß,

prozeßordnung gerichtliche Haft verfügt worden.

etwa 5 rhein. Fuß groß Vollkart, graue Augen. |

Oeffentliche Bekanntmachung. Gegen die nach- st:henden militärpflichtigen Kantonijten : 1) Karl ar rich Menzel aus Dombrowe, 2) Karl August Gott- shalk aus Ellguth Distelwiß, 3) Johann Heinrich Wilhelm Weidel aus Alt-Festenberg, 4) Karl Jo- hann Michael Moch aus Goschüß, 5) Franz Johann Müller aus Koenigswille, und 6) Karl Robert Herrmatr.n Hoffmann aus Alt-Festenberg, ist in Folge der An- flage der Königlichen Staatsanwaltschaft zu Oels wegen :Auswanderns ohne E-laubniß auf Grund §9. 140 d. St.-G.-B. die Untersuchung eingeleitet und zur mündlichen Verhandlung und Entscheidung der Sache im Sißunzesaal des unterzeichneten Ge- richts ein Termin auf din 22, Iuni 1876, Bor- mittags 97 Uhr, anberaumt worden. Die vor- stehend genannten Angeklagten werden aufgefordert, in diesem Termine zur festgeseßten Stunde zu er- sheinen, und die zu ihrer Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zux Stelle zu bringen, oder solche dem Gericht so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß fie noch zu demselben herbeigeshafft werden kön» nen, Erscheinen sie in dem Termiue nicht, so wird gegen die Ausgebliebenen mit der Untersucung und Entscheidung in contumaciam verfahren werden,

Pol. Wartenberg, den 19. Januar 1876.

Königliches Kreisgericht. I, Abtheilung.

Oeffentli*e Bekanntmachung. Stephan Ioseph Hosfsmanu aus Waldenburg ist ‘durh unser rechtskräftiges Erkenntniß vom 11. März 1875 wegen öffentlicher Beleidigung mit vier- 2 Tagen Gefängniß bestraft worden. Da der uscnthaltêort desselben unbekannt ist, so exsuchen wir alle Polizeibel:örden, auf denselben zu vigiliren, ihn im Betretungsfalle zu verhaften und an die nächste Gerichtébehörde abzuliefern, welhe wir um Voll- streckung der Strafe ersuhen, Schweidniß, den A pruar 1376, Königliches Kreisgericht. Erste eilung.

Ana

Subhaftationen; Aufgebote, Vore- ladungen u. dergl.

616] Subhastatious-Pateut.

Nothweudiger Verkauf.

Das dem Rittergutsbesißec Otkar Bernhard Hesse zu Zwippendorf gehörige, in dem Kreise Sorau be- legene und Band I1II. Blatt Nr. 429 des Grund- bud3 der Rittergüter verzeichnete

Rittergut Zwippendorf

mit einem der Grundsteuer untêrliegenden Flächen- inhalte von 384 Hektar 61 Ar 30 Q: - Metern nach tinem Reinertrage von 625,42 Thaler zur Grund- teuer und nah einem Nußungswerthe von 195 Thaler zur Gebäudesteuer veranlagt, soll am 8, Mai d. I., Vormittags 10 Uhr, i hiesiger Gerichtsstelle im Wege der nothwendigen ubhastation versteigert werden. vasihug aus der Steuerrolle, Grundbuchblatt, et- hee Abschäßtungen und andere das Grundstück be- ‘fende Nachweisungen, ingleiGen besondere Kauf- vepiungen können in unserem Bureau 1, eingeselen lle Diejenigen, welche Eigenthum oder ander- veite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung s Grundbuch bedürfende, aber nicht ein- feiragene Realrechte geltend zu machen haben, wer- V aufgefordert, dieselben zur Vermeidung der tâflufion spätestens im Versteigerungs-Termine

Urtheil über die Ertheilung des Zuschla-

n 11, Mai d. I, um 11 Uhr Bormittags, \esiger Gerichtsstelle verkündet werden. orau, den 1. Februar 1876. Ses Kreisgericht. Der Subhastationsrichter.

Der Former

Das

[1628]

Ab- Kommisfion I.

ditanstalt in Hannover zu bewilligenden Darlehn

Vollmeierhofe zu kestellen beabsiht1i Zu demselben gehören : E 1) die Gebäude unter Haus-Nr. 1 und la.—d.,

n H welckche in der Grundsteue

2) Me Ede, utterrolle von Dafsens ! - 1e TOR Be ssensen un‘er Haupt-Nr.

G Wiesen beschrieLen find,

theil an der Gemeindeforst. Nachdem der Provekant l

fih allhier vorläufig ausgewiesen hat - J unter Bezugnahme auf die 2 me 20 e Q ordnung vem 18. Juni 1842 und den

T Geseßes vom 12. August 1846 alle atr

Fordcrungen, in Reallasten,

gen und Belastungen bestehen, hierdur r folche Ansprüche in dem dazu auf 2 O Greitag, den 17. Viärz d. S; h Morgens 10 Uhr, dahier angeseßten Tecmine anzumelden.

sondern nur im Verhältn e ditanstalt zu bestellenden Hypothek verloren.

thek nicht eingeräumt werden soll.

fikate ausgestellt worden. Der demnächst zu erlassead?

nur durch Anschlag an d : l at S ag er Gerichtstafel bekannt ge

Einubeck, den 18. Februar 1876. Köntgliches Amtsgericht. IL. Mehlis.

Im Depositorio des unterzeihneien Kreisgerichts befindet sih das seit über 56 Iahren Uleder- gelegte Testameut der Ebefrau des Kofsfathen Fo- hann Anton Hardt, Marie Dorothee, geb. Rollert B Unterpeissen, niedergelegt am 22. August 1815, a bis jeßt weder die Publikation dieses Testaments nahgesucht, noch über Leben oder Tod der Testatorin etwas Zuverlässiges bekannt geworden ist, so werden alle Diejenigen, welhe bei der Publikation dieses Testamentes ein Interesse haben, aufgefordert, folche binnen sechs Monaten bei uns nahzusuchen, widri- genfalls von Amtswegen die Eröffnung, Einsicht und event. Rückgabe zum Archiv exrfolgev muß. Halle a. S., den 19. Februar 1876. Königliches Kreisgericht. II. Abtheilung.

Verkäufe, Verpachtungen, Submisfionen 2c.

Bau- und Nußzholz-Berkauf in dem König- ligen Forstrevier Neu - Glieuicke, Dienstag. den 7, März d, I., von Vormittags 10 Uhr ab, sollen in dem Gasthofe des Herrn Köhler zu Neu-Ruppin 2500 Stück meist starke und besonders gute Kiefern-, Bau-, und Schneidehölzer, worunter viele Schiffsbauhölzer, 31 Eichen-Nußenden und 69 Virken-Nußerden unter-den gewöhnlichen forstfis- falishen Verkaufsbedingungen öffentlich meistbietend versteiget werden. Neu-Glieuicke b, Rheinsberg, den 20. Februar 1676. Der Königliche Oberförster.

Am Dienstag, den 7. (siebenten) März cr. Bormittags 10 Uhr, kommen im Schulß-Hötel zu Fürstenberg i /Mecklenburg die nacch;ttehen- den Bau- und Brennhölzer aus den König- lihen Oberförstereien Himmelpfort-Oft und Himmelpfort-We st unter den im Termine bekannt zu machenden Bedingungen öffentlich meist- bietend zum Verkauf: 1. Oberförsterei Him- melpfort-Ost. 1) Schußbbezirk Beutel: 4 buchen Stämme, 609 Rm. tuchen Scheite, 39 Nm. eichen Scheite, 300 Stück kiefern Stämme, 1880 Rm. kiefern Scheite, 46 Nm. kiefern Rundknüppel, 930 Rm. kiefern Stöcke, 63 Rm, kiefern Reisig I. Kl. 2) Schußbezirk Crams: 12 Rm. kiefern Nuz- scheitholz, 15 Rm. eichen Scheite, 1049 Rm. kiefern Scheite, 79 Rm, kiefern Rundkuüppel, 699 Rm. kiefern Stöcke, 29 Num. kiefern Reisig I. Kl. 3) Shußbezirk Tangersdorft 53 Stück kiefern Stämme, 1669 Rm. kiefern Scheite, 84 Rm. kiefern Rundkuüppel, 595 Rm. kiefern Stöcke, 218 Rm. kiefern Reisig T. Kl. 4) Schußbezirk Wobliß: 220 Rm. kiefern Stämme, 2944 Rm. kiefern Scheite, 84 Rm. kiefern Rundknüppel, 144 Rm. kiefern Reisig L. Kl. 5) Schußbezirk Bredereiche: 1304 Stück kiefern Stämme, 1 Nm. kiefern Nutz- \heitholz, 2489 Rm. kiefern Scheite, 179 Rm. kiefern Rundknüppel, 620 Rm. kiefern Stöcke, 300 Rm. kiefern Reisig 1. Kl, Il. Oberförsterei Him- melpfort-West. 1) Schußbezirk Regels-

Ediktalladung.

Der Vollmeier Heinurih Au h gust Wilhelm | ‘eckmaun zu Dassensen hat dem Gerichte ange- '

dorf: Jagen 21a.: 635 Stück kiefern Stämmeh; Jagin 25: 270 Stück kiefern Stämme; Jagen 21 a. :

zeigt, daß cr wegen eines ihm aus der Landes-Kre-

Hypothek mit seinem im Bezicke i l em_ zirke des unterzeihneten Amtsgerichts zu Dassensen unter Nr. 1 A

86 O.-Ruthen Äderland und

3) eine Gemeindege1eHtiafeit, namentlich ein An-

„-CUCND als verfügungsfähiger Eigenthümer des zu verpfändenden Grundbcsißzes

S8. 25 und 26 der Ver-

: è Diejenigen, welche an die bezeichneten Pfandgegenstäute An: sprüche irgend einer Art erheben zu können glauben, mögen diese in Eigenthums- oder Ober-Eigenthums- rechien, in hypothekarisen A sonst bevorzugten

1 1 findungs-, Dotal- oder Leibzuts-Ansprüchen oder andi Verhaftun-

al Durch di Nichtanmeldung geht der Anspruch nicht rae

zu der der Landes Kre-

Einer Anmeldung bedarf es daher nur d wenn die Rechtöbeständigkeit und das dori der der Landes-Kreditanjstalt zu bestellenden Hypo-

Von der Anmeldungé pflicht siad uur Diejenigen

befreit, denen über ihre Ansprüche von der Direk- tion der Hannov:rschen Landes-Kreditanstalt Certi-

Aus\chlußbe\cheid soll

———

39 Rm. kiefern Rundknüppel. Castaven: Jagen 144a.: B 66 „Rm. fiefern Rundknüppel, 462 Rur. Stöcke, 46 Rm. kiefern Reiser I. Kl. bezirk Thymen: Jagen 43c.:

kiefern Stämme, 34 Stück kiefern Stämme, r- } Stangen V. Kl. ; Jagen 43 c.: 1 | 645 Rm. fiefern Scheite,

ÿ-

ca.

45 Rm.

Reiser I. Kl.; Cotalität: 290 Rm. kiefern Scheit 31 Nm., kiefern Rundknüppel. 4) Sbubbertr Ravensbrück: Totalität: 37 Stôck

Stämme, 155 Rm. kiefern Scheit S i dete Mt cheite, 15 Rm. kiefer

n | Nicokov ius.

s | [1619] Bekfauntmachung,

Trains,

im Wege dec Submission verdungen werden. Die Bedingungen und Kosteranschläge sind in de alten Kaferne dés Bataillons,

, | fiegelte Offerten mit der Aufschrift auf Waaen-Reparaturen 2c,“ bis zum

einzureichen, Beclin, den 24. Februar 1876.

[1562} Submissious - Anzeige.

säcken im Weze der Submission vz2rgebeu werden. Die Lieferungêbedingungen Bureaustunden bei dem unterzeichneten Proviant L C en. nternehmer wellen ihre versiegelten O i v Aufichtift: siegelten Offerten mit verfehcn, bis zum 4. März cr., Vormittags

sezden, in dessen Bureau zur bezeichneten Termins-

Gegenwart der persbnlih ershienenen Submittenten Men wird, 4 Später eingehende, sowie den Bedingungen nit entsprehende Offerten, werden nicht an irgen s bleiben Nachgebote unberücksichtigt. Breslau, den 23. Februar 1876. Königliches Proviant-Amt,

[1574] Hannoversche Staatsbahn.

Es foll die Anfertigung und Lieferung von: 190 Stück Gußstabl- und E 00 Harkguß-Herzfiücken 1:9, obne Gars . nitur im Wege der öffentlichen Submission verdungen werden. Termin hierzu ift auf Dienstag, den 7. März cr, . __ Bormittags 10 Uhr, im mascinentechnishen Bureau der Königlichen Cisenbahn- Direction anberaumt. Die Bedingungen und Zeichnungen liegen im ge- nannten Bureau zur Einsicht aus und können auch auf portofreies Ersuchen gegen Einzahlung von 1 M. von demselben bezogen werden. Hannover, den 17. Februar 1876. Maschinentechnisches Bureau der Königlichen Eisenbahn-Direction. Overbeck.

[1654] Bekanntmachung.

Die Lieferung von 67 Stück gußeisernen Leib- stühlen nebst Zubehör im Gesammtgewicht von circa 7370 Klgr. für den Neubau des hiesigen Kreis- gerihtsgefängnisses soll im Wege der öffentlichen Submissicn vergeben werden.

Die Lieferungsbedingungen nebst Anschlagsertrakt, fowie die der Lieferung zu Grunde liegende Zeich- nung liegen täglih im Baubureau, Königsstraße 58, zur Einsicht aus, woselbst auch Abschrift gegen Er- stattung der Kopialien bezogen werden kann. Offerten mit der Aufschrift

„Lieferung von Leibstühlen für den Neubau des Kreiëgerichts: Gefängnisses in Cassel“ find versicgelt und portofrei bis spätestens den 6. März, Bormittags 11 Uhr, im Baubureau, Königsstzaße 58, einzureihen, zu welcher Zeit die Eröffnung derselben stattfindet.

Cassel, den 21. Februar 1876.

Der Königliche Kreisbaumeister. Röhnifck,

[1653] Bekauntmachung.

Die Anlieferung sowie das Verlegen der Fuß- bodendielung zum Neubau des Kreisgerichts-Gefäng- nisses hierselbst soll im Wege der öffentlihen Sub- misfion vergeben werden.

Die Ausführungsbedingungen liegen täglih im Baubureau, Königsstraße Nr. 58, zur Einsicht aus, woselbft auch Abschrift gegen Erstattung der Ko- pialien bezogen werden kann.

Offerten mit der Aufschrift:

«Ausführung der Fußbodendielung für den Neuvau des Kreisgerichts-Gefänguisses in Cassel“

L alle übrigez größeren Aznoucen-Bureans3

j 2) Schußkßbezirk | burea nt 861 Rm. kiefern Sckeite, | Zeit di Frs, kiefern o S Eu), Iagen 43. : 230 Stück 7 Stü birken Stämme; Totalität ; 1,20 Hunderte kiefern 6 Rm. Een Scheite, C iefern Rund- fnüppel, 182 Rm. kiefern Stöcke, 40 Nm. kiefern

kiefern

P L

n , Himmelp;ort und Fürst ; Bebra-Friedländ den 24. Februar 1876. Die Oberförster Vis 9 ¡ s

Die Reparatur von Fahrzeugen der Brüeken- fowie die Lieferurg von 53 neuen Belag- brettern, 3 Knaggenbalken und 2 Sireckbalken soll

] Stute Nr. 48, tägli

von 9 bis 12 Ußr Vormittags einzusehen und A t ley 2 1 reitag, den 3. März cr., Bormittags 11 Uhr, daselb

Das Kommando des Garde-Piouier-Balaillous, Es sell die Lieferung von 400) Stück Duillich-

sind während der

„Submission auf Säckelieferung““ 10 Uhr, an das unterzeichnete Proviant-Amt ein-

stunde die Eröffnung der eingegangenen Offerten in

87G.

A Inserate nehmen an: die autorisirte Annoncen-Expe, ition

von Viudolf Mosse in Berlin, Breslau, Chena *ißz, Cöln, Dresden, Dortmund, Frankfurt a. M., Halle a.S „, Hamburg, Leipzig, München, Nürnberg, Prag, Strafgs burg i. E., Stuttgart, Wien, Zürich und deren Agenten

Zeit die Eröffnung derselben stattfindet. Cassel, den 23. Februar 1876.

Der Königliche Kreisbaumeitter.

[1568]

e, fs L r E é E

T (e

Eisenbahu.

i L. Bau- Abtheilung, Die Anpflanzung von

7357 lfde. Meter Hecken von Weißdornen,

6600 Qu.-M. Ficöten und 60,090 Oa.-M. Akazien, soll inkl, Lieferung der Pflänzlinge im Wege öffent= lier Submission vergeben werden, Offerten find mit der Auf\chrift : r! „Submission auf Heenpflanzungen“ bis zu dem auf den 4 März cr., BormittagS 11 Uhr, im hiesigen Abtheilungs-Bureau angeseßten Termine, in welchem dieselben in Gegenwart der etwa erschienenen Submittenten geöffnet werden sollen, versiegelt und franko einzusenden, Später eingehende Offerten können nicht berücksictigt werden. _Die Bedingungen fönnen im hiesigen Bureau eingeschen, auch: gegén Erstattung der Kosten von dort bezogen werden. Soutra, den 21. Februar 1876.

Der Abtheilungs-Baumeister. Wiegand.

[1239] Bekanntmachung.

Die Anlieferung von 2 Feuerrohr-Dampfkefseln von je 7 Meter Länge und 2 Meter Dura für bie Königliche Steinkohlengrube von der Heydt bei Saarbrücken soll im Wege der Submission ver- geben werden.

Die Lieferungsbedingungen nebst Zeichnung können auf unserem Bureau eingeschen oder von uns gegen Erstattung der Copialien bezogen werden. Verfiegelte Offerten sind bis zum 6, März d, I-, Naqjmittags 3 Uhr, mit der entsprechenden Auf= schrift versehen hieher franco einzurcichen.,

Grube von der Heydt, bei Saarbrücken, den 10, Februar 1876.

Königliche B

[1447]

E .

er

Bergisch-Märkische Eisenbahu.

Die Ausführung der Empfangsgebäude mit Güter-

\huppen und der Abtrittëgcbäude für die Bahnkl; öfe

Beverungen und Hörter - Fürstenberg der Sche: fede-

Holzmindener Verbindungsbahn soll, in zwei Loofe

getheilt, im Wege der Submission verdungen werden.

Zeichnungen und Bedingnißheft liegen in unserem

hiesigen Central-Baubureau zur Einsichtnahme aus.

Abdrücke derselben sind gegen Kostenersaß von dem

Rechnungs - Rath Elkemann hierselb zu beziehen ;

jedoch wird deren Abgabe nur an Unternehmer er-

folgen, welche ihre Qualifikation bei unseren Neu-

e bewährt oder durch Attcste nachgewiesen aben.

Offerten find versiegelt unter der Aufschrift: „Abtheilung VL. Offerte auf Herstel- lung von Hohbauten für die VBerbindungs= bahn Scherfede-Holzmindeu“

bis zum 3. März c, an welchem Tage, Bormit-

tags 11 Uhr, die Eröffzung derselben ftatifinden

wird, Portofrei bei uns einzu: eien.

Vor dem Termine ist eine vorläufige Kaution von

2500 M. bei unserer Hauptkasse zu hinterlegen.

Elberfeld, den 15. Februar 1876.

Königliche Eisenbahn-Direktion.

L Bekanntmachung.

Submission auf Telegraphenftangen.

Die Auésschreibuzg auf Lieferung vou Telegraphen- stangen vom 6. d. Mts. wird dahin erweitert, daß nicht 4900, sondern 8050 Telegraphenftangen,

und zwar! 650 Stück von 10 M. Länge } bei 17 Mm. Zopfstärke

6100 v 8,5 "” L 1900 s E L einschl. d. Rinde für den Ober-Postdirektionsbezirk Carlsruhe erfor= derlih sind und der zur Jmprägnirung erforderliche Plaß eine Größe von ca. 14 Hektar haben muß. Carlsruhe, den 17. Februar 1876. Der Ae, E Lor.

ahl.

Verloosung, Amortisa? ion,

Zinszahlung u. \. w. von öffentlichen Papieren. -

[1632]

Mit Bezug auf den Beschluz der Generalyer- sammlung vom 21. Februar d. I. und zufolge der SS. 14 bis 18 dcs Statais vom 20. Mai 1845,

siod versiezelt und pcrtofrei bis spätestens den

1 Rm. birken Scheite, 529 Ru'% kicfern Seite,

3. März cr., Vormittags 11 Uyr. im Bau- :

wird den Aktionären dex untertcehneten Gesellichaft, bekaunt gemacht ; | U

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gêstraße Nr. 58, einzureichen, zu welcher