1876 / 50 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 26 Feb 1876 18:00:01 GMT) scan diff

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28 Brennuershule in Berlin beziehen, angeschlossen. Der Aus- | im Mai ausfallen und erft im Herbst statifinden. Vorläufig ift für | auf 51,600,000 Frcs. stellen wird, ggen 18,559,193 Frc3. im Vor- {S 233 î { l F; {uß Lat fih dafür evliéideden, in Ferialhin einen Kursus | die Maikonferenz erst ewe Verlage vorhanden: Berathung über die | anschlaze. Auch die Kosten des großen Tunrels werden nunmehr auf * L c é g d é

t von 4 Wehen und zwar in der Zeit, wo die meisten Brennereien Zuziehung ständiger Exxerten in Reklamationssachen, welhe Frage | 63,373,900 Frcs., gegen früher 59,600,000 Fre3., angeseßt. Somit

dürften si die Gesammifosten der Bahn von 187 Millionen auf 289,4, also um 102,4 Millionen erhöhen.

Jassy, 25. Februar. (W. T. B.) Gestern hat der erste Eisen- bahnzug auf der Stcecke Ungheni-Kishenew die Pruthbrüdcke

troß mehrfacher Berathungen roch immer feinen Absckluß gefunten hat. Die Propositionen der Königlichea Direktion der Niederschlesisch- Maärfishen Eisenbahn ehen Tahin: „1) Die durch eine Expertise entstehenden Kosten werden in allen Fällen von

E: stille stehen, in den Monaten Juli und Augufït, einzurihten. Mit fi diesem einen Kursus sollen aber die bezüglichen Bestrebungen nit abgeshlefsen sein, päter vielmehr vielleidt ein zweiter Kursus für jüngere Leute eingelegt werden. Auch soll das Endziel, die Errichtung

zum Deulschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Slaals-Anuzeiger.

¿ 00.

- e - - - , A einer Versucébrennerei im Anschluß an den neuen Viehhof fest im | dem Reklamanten uvd der Eisenbahnverwalturg zu gleichen Theilen Berlin (Z 9 ck Auge behalten werden. Den S&bluß der Verhandlungen bildeten | getragen und von demjenigen, der auf Expertise anträgt, vorschuß- passirt. é vid / Sonnabend, den 26. Februar A=7 die Berichte des Hry. Dr. Delbrück hee Be A über Mind? e gea. 2) E Es T oe Be Ebe 4 Königreich Preu Ea, n A S G ® maishung, Berichte über den Betrieb der Maischapparate, der Vestillir- xpertise antragen follte, jedoh eine Eatshädigung nit zu gewähren i itterunzeherieht 5 P. z , erhalten auf Anordnung des Gefängnißvorstehers eine ihrem | fell i Bs

: speziell ü i eis i {l at, werden die Handelskammern derselben erforderlichen Falls behülf- g s op a Justiz-Ministerium. g | Bedürfni zustellen, unfrankirte Zusendungen aber ü i apparate, speziell über einen reuen gußeisernen, in Deutschland | ha e Hande s s ron der Seowarto zu Hamburg vom 25. Fébrnac 1876. lus Gerfbdnos WG-19, idruá 1876 | Bedürfnisse entsprehende Kost von anderer Zusammenseßung hat, falls der Gefangene fic icht S de E

patentinten Apparat von Gebrüder Siemens in Charlottenturg 2c. lich sein, die von dem Reklamanten zu tragende Kostenhälfte wicder be- | oder Zubereitung.

Beobachtungszeit überall 8 Uhr Morgens. bereit erklärt hat und die Mittel befißt, die Portogebühr zu ent-

zu erlangen.“ Für Be:lin ist bekanntlich Seitens des Aelteften-

treffend die Untersuhunshaft und den Vollzug der Gefängniß- | Die Berstattung zur Selbstbeköstigung if ausgeschlofsen.

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Kollegiums mit Hinweis auf den Umfang des Verkehrs das Exper- Barometer auf | Ten erat E s E s 7 s L E E | rihten. Nur dann ¡ f Ses R E Gewerbe und Handel. tiseverfahren E vorn herein für undu:chführbar erflärt worden. Stationen, (2E % Ie Wind. Wetter. \in r T Bake Die zur Zeit U ae S s Zeit E Le See en refanguissen, welche zur Le unterliegt, Mage ref gr e L SaLLIE Sit Berlin. Inder gestrigen außerordentlihen Generalversammlung der Es ift das Gerüt verbreitet, daß der Verkehr auf der | : mos. | i T | Graden. - und Strafgefängnisse stehen theils inter Gu UMngs- | des Absatzes 1 S 4 na Herstellun Me SEEG Eten durch den Beamten, welchem die Ueberwachung der Korröfvone Silberwaaren-Fabrik vorm. Franz Mosgau wurde die } Bahnstrecke der Magdevurg- Halberstädter Eisenbahn von Berlin | Â. álzthieu .| Null SSW mässig Daust | 90 in Einklang, theils entsprechen die in denselb iht immer | Uebergangszeit zugelassen F g Derselben für die | denz obliegi, an diz Adresse befördert werden. Liquidation mit großer Majorität bescblossen und zu Liquidatoren die | iber Stendal naÞ Hannover und Magdeburg durch Wasser M is 764,1 S0 leicht hel | 4,3 stimmungen niht dem ines Le . selben enthaltenen Be- Ebenso ist 2s E t i R B E s Keinem Untersuhungsgefangenen dürfen obne R pen ON E Weicert, Samjon Sfklower und David | ebenfalls unterbrochen set. Die Gesellschaft ersucht uns mitzutheilen, “arer PES l 10%s FAE eim Aas | 63 geseßbuhs. renjyztem Des Jeßt geltenden Straf- | urtheilten mit G e t hand N ee T E Ver- | des E (Vorsitzenden der S raffammer s irshfeldt gewählt. daß das Gerüdt in jeder Beziehung unbegründet und der Betrieb auf ter Ls Es D E M s ;: ; : : S - s Ae F nel : von | d:s Shwurgerihts), keinem Strafg-fanz Erie a Bien, K Febrnár. (V. T. B) Der Slsénfabnautichuß kes dicler Gtrede nngeliées A, 7500 8W frizch Schnes | —09 R Es E e ie Mornans GestagVl-Qrbuinsg Me bee Gee I tan m der ihnen von | des Gefängnißvorftehers Schreibmaterialien in ‘die Gefängnitgel Abgeordnetenhauses hat die Gefeßvrorlage, LUTO die S der Die Direktion der Gotthardbahn hat an den Verwaltungs- | Stockholm . .| 752,4 |SW leicht ‘Klar!) 12,1 Mißstände zu beseitigen, wird für die Gefängnisse Ls Meileee | Nahrungsmittel (§. 5) kaufen, oder daß fie R E werden. Ebenss sind die cingehenden Briefe nur mit N. Æ dane Merve hen TIEE E, Ds j an r M 1ath den Antrag zu einem Schreiben an rp Ee Dees LERE 5 ey ns still a8 | In des Ministeriums des Innern, wie in dem der Justizverwaltung | von Außen beziehen. fn Q E T Sia in igren Händen zu be- gesellschaft weist pro 1875 einen Reingewinn von 673,810 Fl. nach. E. t rale I TEe starke Drudscrift aledt At rve E 7 759.3 n T lrollis | 1'8 Folgendes bestimmt. vetit l. (Trennung der im Besigze der Ehrenrechte | dem Gefangenen, nachdem er ge A E pie eee Der Bruttogewinn betrug 1,005,601 Fl_ Unter den Aktiven figurien: | eine Entitehungêgeschite der Bakn, führt aus, warum die Baukosten | Memel... .| 746,9 |NW frisen (bedeckt?) | —1,0 L. Untersuchungshaft. el Ion Gefangenen von solhen, denen die | für iha bis zu seiner Entlaffung Suhudandt men, M Cassa 978,0:9 Fl., Portefeuille 4,663,435 Fl Effekten 513,795 Fl., Deti- | 28 Bahnnetzes auf 18,700,000 Frcs,, der jährliche Reinertrag des | Nenfahrwass, | 752,8 |NW frizch bedeckt?) —0,9 __§. 1. (Beschäftigung.) Untersuchungsgefangene können | hrenrehte entzogen sind.) Soweit es der Raum der | Vorbehaltlich weitergehender Bewillig E L e toren 6,750,787 Zl, unter den Passiven: Accepte 3,012,022 Al, Re- | Petriebes wäbrend der ersten 10 Jahre na Et:êffnung derselben auf | Swinemünde .| 755,0 |WNW schwach bedeckt) | 07 niht zur Arbeit gezwungen werden. Dagegen i ihnen selbst- | Anftalt gestattet, können Gefanzene, welhe sich im Befiße der | Gründen darf jeder Gefangene nur ale N Zus Sons D S in Lee bar 99" März d A bera der Bee: 6,312,000 Fre, g-schägt worden, wie zur Autführung der Bahn ein Eg. - L pintack e e Le reti Beschäftigung, soweit eine solche mit der Gefängniß- | E E fdie S T E in einer Einzelzelle, und | absenden und einen Brief empfangen. Defler ace S N gs A Ra S N y „r | Privatfapiral von 102,000 000 Fres. und ein Subventionékapital von j Sylt ..... 7T, NW frisc wolki 0, rdnung verträglich i nso wie die freiwillige S inschaftliher Haft die Absonderun : ¿eir ihres Ink E a U AngeenDe aver waltungsrath beantragt die Vertheilung einer Dividende von 12 Fl. | 25 000.000 Frcs. für gcnügzend E N worden. Auf dieser Grund- Crefeli 765,1 WSW schwach bedeckt?) 1,1 bei den T der san Limerdbenn Metan Le e Metigng welchen die Ehrenrechte acl sind, beann, Gefangenen, ars ever Mus ver mei watt Briefe sind nicht zu vernichten, Prag, 25. Februar. (W. T. B.) Die Arkeiten zur Rettung | lage berubt die Gesellshaft noch heut, allerdings mit der ftaatlich | Cassel .., 760,1 |W mässig bedeckt 2.8 gabe der im §. 4 gegebenen Bestimmun " E aß- Ill. Et p sondern, oyne hie dem Gefangenen mitzutheilen, zu dessen Per- der im Engerths\hachte bei Kladno Verunglückten sind nunmehr | gutgeheißenen Atweichung, kaß, während ursprünglich das Privat- | Karlsruhe 766,2 |SW still wolkig 1,0 Ba (Betteib D gen zu gefiaiten. S e 8 „M, Einfache Haft. sonalaften zu nehmen, s beendet. Die Zabl der in Folge der Explosion Getödteten beträgt 19; | kapital zu %% in Aktien und zu % in Opbligaticnen | Berlin .…. .| 758,8 |#NW schwach wolkig 2/2 L E M liede i 2 0 en Untersuchungsgefangenen ift Gi m i (BVeschäftigung.) Die zur Haft Verurtheilten (mit Die dem Gefangenen ertheilte Erlaubniß, Briefe zu \chrei- 4 sind schwer, 3 andere leicht verwundet. | beshafffl werden sollte, die Schwierigkeit des Geldmarftes zwang, | Leipzig 781,3 WSW rchwach mässig®) 2,0 lich A angie 1E: Wasche zu belafsen, sofern dieselbe rein- | 20s E Ne welche auf Grund der 88. 361 Nr. 3—8, ben, kann demselben im Falle des Mißbrauchs entzogen werden P aris, 25. Februar. (W. T. B.) Ein Delegirter des Comités Aftien und Obligationen im Verbältniß von 1:2 auszugeben. In- | Breslau. 7585 |WNW Stuim ¡bedeckt ?) 0,4 N aoidaut Ls In entgegengeseßten Falle wird ihnen | 202 des Strafgeseßbuchs eine Haftstrafe zu verbüßen haben) | _§. 16. (Lektüre). Die Lektüre der Gefangenen steht ¿D AERS, 9 HEDIRA, O e Ee GALGT A ie Vaufe ber | L vaben verm DAR cemachte Erfahrungen, fowie mitilerweile S 5 i i Hausfteldung verabfolgt; es ift jedoeh dafür Socge zu tragen, fönnen zur Arbeit nicht gezwungen werden. Ihnen ift selbstge- | hiafihtlih der Auswahl der zu lesenden Shriften unter Auffi der französishen Gläubiger der Pforte begiebt sich im Laufe der angestellte sehr eingehende tebnische Untersuchungen ergeben, daß die 1) Gestern Schnee. 2?) Nachts Schnee, Einseglung voll Eis, daß sie auf Verlangen des Untersuhungsrichters in denjenigen | wählte Beschäftigung, welhe mit der Gefängniß-Ordnung ver- | der Gefängnißverwaltung. | Aer B Es

nächsten Wodte gleichfalls nah Konftantinopel.

New-York, 25. Februar. (W. T. B.) Ein großes Meeting der Har delékammer von New-Yo1k hat fih dahin ausgesprochen, daß die Wiederaufnahme der Baarzahlungen die une:läßlicke Verbedingung für die Hebung des Vörsen- und Handelsgeschäfts fei.

Die nädhste Konferenz von Delegirten der Handels- fammern und landwirthschaftlichen Centralvereine zur Berathung ven Eisenbahnangelegenheiten, welche die Direftion der Niederschlesisch-Märkishen Bahn beruft, soll im Monat Mai statifinden. Bis zum 15. April sind etwaige Anträge für die Taget ordnung einzureichen, und haben si also die Handelé kammern und landwirthschaftlichen Centralvereine in den nähsten Wochen schlüssig zu machen, ob sie resp. welche Auträge sie ftellen wollen. Falls genügende An- míildungen für die Tagesordnung nicht erfolgen, wird die Konferenz

Berlin, den 26. Februar 1876.

Der „Ofervatore Romono“ in Rom veröffentliGt nach- stehende Briefe von Papft Pius VII, und von der Mutter Napoleons 1. an Kardinal Consalvi mit Bezug auf den Ge- fangenen von St. Helena:

scließli hen Baukosten bedeutend von dem Voranschlage abweicwen würden. Schon im April vorigen Jabres legte der inzwischen ab- getretene Ober-Jrgenieur der Lahn (Hr. Ger ig) ein auf T-rrair- plâren im Maßstabe ven 1 : 2500 gegrürdetes generelles Projeft für die noch nit in Bau gerommenen Linien vor, defsen Voranschlag gege= den der internatiovralen Konferenz einen Mehrbetrag von ca.

um 29,200,000 Frecs. höher war. Sein Nachfolger als Ober-Inçc enieur, De Hellwag, berechnete für die nicht gebauten Linien die Nothwendig- eit von 664 Millionen Meh: kosten. Nicht minder sind die Kosten der im Bau begriffenen Tessinishen Thalbahnen Biacca-Bellinzona- Locarxo und Lugano-Chiafso so geœacsen, daß dieselben bis zu ihrer gänzlichen Vollendung mit Einschluß der auf dicsen Theil des Nees entfallenden Quotz der bisher erlaufcnen Kosten der Kapitalbeshaffung,

der Zinsea während der Bauzeit und des bis zur Vollendung des Gotthard-Tunnels zu gewärtigenden Bctriebsdefizits vorautfichtlich sh

schließlich die Hoffnung aussprach, daß es zelingen werde, das in dem

! diesseitig aufgestellten Arbeitéplare für die erste mit Ende Mai ak»

laufende Campagre gesteckte Ziel, nämlich vollständige Freilegung des Zeustempels und seiner Umgebung bis auf eine Dur(schnittsdistanz von 30 Meter zu erreichen. E

Dr. von Sallet legte darauf zwei“ vor Kurzem vom König-

s) Nachts

3) Leichte Bözn. 8s) Aberds

4) Nachts Schnee §5) Schneetöen, leichter Schnee. *) Stürmisch, Regen und Schnee. etwas Gravpeln und Schnee, ®) Nachts Schnee, Uebersicht der Witterung. Baromcter in ganz Deutschland und Skandinavien erheblich ge-

stiege:, am Kanal gesunken. Während das gestern erwähnte Mini-

Ocean und *st der Wind im Kanal, mässig w-hend, nach S und 80 gekrimpt, was nunmehr auch für Norddeutschland bevorsteht, Noch weht mässiger NW in der Helgolärder Bucht, doch ist die Ueberschwemmungsgefahr tür Hamburg erheblich verring«rt. In Breslau weht seit gestern Nachmittag starker Sturm aus WNW, in Pest heute stürmicher West. Die Temperatur ist in Stockholn um S, in Deutschland and Oesterreich um etwa 3 Grad gesunken und ist an der deutschen Ostseeküste leichter Frost eingetreten, Deutsche Seewarte,

Sie wurde zuerst von Pagi zu Baronius, zuleßt von A. F. Pott in der Zeitschrift der deutscen morgzuländishen Gesellschaft, 7, 394, be- fämpft und insofern mit Recht, als diejenigen, die jene Ausicht auf- stellten, an Blutsverwandischaft der Athingani mit den Zigeunern ge- dat haben. Es scll nit verhehlt werden, daß diese Hypothese die Frage, wann der Name der Athingani auf die Zigeuner übertragen

Kleidern vorgeführt werden können, welche fie bei ihr f- tung getragen haben. Mi E Q (Bekldôsti Die Befkösti S : \ltigung) Die Beköstigung der Unter- fuhungsgefangenen erfolgt durch die Gefängnißverwaltung nat Maßzave der in der Anstalt eingeführten Speiseordnung.

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_Die Sclbftbeköstigung darf nur von dem zur Beshafun dersclben ermächtigten Speisewirthe nah Anordnung Read fängnißvorstehers verabfolgt werden. Wird ausnahmsweise durch den Untersuhungsrichter die anderweite Einbringung von bas Gescii in die E a, so sind dieselben, ebenso wie a ehirr vor der Verabfolgun or¿fältig zu ters : Backwaaren find zu durchshneiden. Aae Sans Die im Wege der Selbstbeköstigung beschaffte Kost darf die Grenzen eines mäßigen Genusses nit übersteigen, Der Genuß von D N ist ausges{lo}sen. Die Ermächtigung, sih selbft zu beköftigen, kann im F des Mißbrauchs entzogen werden. y E E Il. Gefängnißstrafe. (Beschäftigung.) Die zu Gefängnißstrafe Ver-

L urtheilten können in einer ihren Fähigkeiten und Verhältnissen

träglich is, ebenso wie die freiwillige Betheiligung bei den i der Anstalt eingeführten Arbeiten nach Maßgabe der in S. 4 gegebenen Bestimmungen zu gestatten.

S. 9. (Bekleidung.) Sie behalten ihre eigene Kleidung und Wäsche, sofern dieselbe reinlih und ordentli ist; im ent-

die Selbftbeköstigung nah Maßgabe der Bestimmungen des 8.8 zu gestatten. Machen fie hiervon keinen Gebrau, oder wird ihnen die Ermächtigung zur Selbstb:kößtigung entzogen, so er- folgt die Bcköstigung durh die Gefängnißverwaltung. [V, Qualifizirte Haft (§8. 361 Nr. 3—s, 362 des Strafgesezbucs). S- 11. (Beschäftigung.) Die nach Vorshrift des S. 361 Nr. 3—8 des Strafgesezbuchs Verurtheilten können zu Arbeiten, welche ihren Fähigkeiten und Verhältnissen angemessen find, nah Maßgabe der in H. 4 dieser Verfügung enthaltenen Bestimmungen innerhalb, und sofern sie von anderen freien Arbeitern getrennt gehalten werden, auch außerhalb der Anftalt angehalten werden. S. 12. (Bekleidung.) Sie erhalten Hauskleidung, s\o-

Im Allgemeinen ist die Lektüre auf die in der Anftalt vor- handenen Shriften erbaulihen, belehrenden oder unterhaltenden Inhalts zu beschränken, Die Ausgabe der Bücher erfolgt nah Mafßgabe der Individualität des Gefangenen unter thunlicher Berücksichtigung der etwa ausgesprohenen Wünsche. Das Vor-

f 34,000,000 Frcs. beanspruhte, der auch gegen den von dem- | mum yon der Ostsee weiter nach Rassland rückt und die Winde in ad ihr Verlangen ift ihnen jedoch zu gestatten, fih selbst gegeng-\eßten Falle mird ihnen Hausfkleidung verabfolgt. lesen von Shriften in den Zellen für gemeinschaftlihe Haft if Ï Verkehrs-Anstalten. selben Herrn im Spätjahr "1872 eingereihten immer noch | Ostdeutschland naca NW umgegargen sind, naht ein neucs vom aus eigenen Mitteln zu beköstigen. i S. 10. (Beköstigung.) Auf ihr Verlangen “in ihnen dur die Gewährung von Licht über dis Einscl2tüuare l

zu fördern.

Auch die Lektüre von Büchern, welYHe in der Anstalts- bibliothek niht vorhanden find, oder von anderen Druckszriften fann nach Ermessen der Gefängnißverwaltung gestattet werden

Unter Umständen kann dem Gesuche eines Gefangenen um Zulassung einer Zeitung stattgegeben werden, in der Regel jedoch nur, wenn fih der Gefangene in einer Einzelzelle befindet.

S. 17. (Tabakrauchen 2c.) Das Tabakrauchen und Tabatkauen i in der Regel untersagt, kann aber bei guter Führung und unter BVerücksihtigung der Jndividualität (bez nah dem Ausspruche des Arztes) Gefangenen, welte sich in einer Einze!zelle befinden, in dieser, Gefangenen in gemein- \haftliher Haft aber nur auf dem Spazierhofe gestattet werden.

8. 18. (Das Brennen von Licht über die Ein- \chlußstunde.) Einzelnen Gefangenen kann im Falle guten

Bing V : Santa n S lichen Museum angekaufte viereckige Terracottasiückchen | ward, ob nicht schon die èB/77avo: des Kaisers Michael (820 bis 829) s t er fern niht der Gefängnißvorsteher eine Ausnahme if ch2,

L Pius VII. ei E E E in Rom. vor, welche in Palmyra gefunden worden find. Die Dar- | Zigeuner waren, daher auch die Frage, wann die Zigeuner in Griechen- ange:nessenen Weise beschäftigt werden; auf ihr Verlangen sind | erachtet. B m (he, Rai Verhaltens auf ihr Ansuchen das Brennen von Licht über die Die E ved taa A bof Uns bur@ den Kardital stellung derselben, zwei opfernde Kaiser , einer M dem | land HRgOOgEEeE Aae A A! gen: auf fie in dieser Weise zu beshäâftigen. L : S. 13. (Beköstigung.) Sie werdeh nah Maßgabe der Einschlußstunde gestattet werden, i

Fesh die ‘Mittheilung zugeben lassen, daß der Felsen von St. Helena Bul Ans e denen L An Fie M 04S E witd E Dieititais die der Hypothes gf rat v aus E E E E L Coftet eingeführten Speiseordnung beköstigt. k is n Aer Ten) Me D LEMrseasen i ängnißve »femhalts8ort ist und daß die Gesundheit des | frift He Kaaiéton h E n A nf dés M “tiges daß se i ¿f N VEURTRE S elbstbeköstigung i unsftatthaft. R dit

ein verhängnißvoller A=fenthaltsort ist un ie Gesundh rift für Numitmatik* bewiesen hat, daß sie si auf den Kaiser | aus dem Grunde entgegentreten, daß nach derselben die Unter den den Fähigkeiten und Verhältnissen angemefsenen gung ift unftatthaf 1) Verweis.

armen Verbannten sich von Augenblick zu Augerblick verschlechtert.

Aureliaz und \cinen Mitregenten in Palmyra, Vaballathus, den

Einwanderung der Zigeuner in das Gebiet des griechishen Reichs

Arbeiten sind nicht blos solche zu verstehen, welche der Gefangene

V. Allgemeine Bestimmungen, welche auf Unter-

2) Entziehung der Erlaubniß, über das Guthaben aus dem

Wir haben diese Nachriht mit unendliher Bekümmerniß | Sohn tes Otaenathus und der Zenobia, beziehen. Endlich besprach | in eine zu frühe Zeit hinaufgerückt würde, ist zu entzegnen, daß uns c suchungsgefangene F

; ck; ; c z So Dc enobia, bezieyen. ) ruhe Ze!T Hinaus J zegnen, Do n fred 1 E und au S Seit | ul n S .

vernommen, und Sie werden solle Empfindung obne | déx Vortragende einice Abdrücke syrakusanisher Tetradrahmen von | zwar Nachrichten über die Zeit zu Gebote stehen, wo die Zigeuner son früher gelernt oder betrieben hatte. An CSRIN Fle idimäßig Al L A T A Arbeitsverdienfte zum Zwecke des Antaufs von Zusatz-Nah-

Zweifel mit Uns theilen, da wir Beide dessen eingedenk sein müssen, | den Künstlern Phrygillos und Eumenos, um 400 v. Chr. geprägt, | zuerst in Mittel-Europa erscheinen, daß wir jedoch über die Zeit ihres Darüber, ob eine Arbeit den Fähigkeiten und Verhältnissen sind g du bringen E zu verfügen, bis auf die Dauer von zwei Mo- : . naten.

daß die Wiederherstellung der Rel:gion in dem großen französishen Reiche, nächst Gott, ibm zu danken ift. Die fromme und muthvolle Snitiative vom Jahre 1801 rächt für Uns hin, das nachfolgende Ünrecht großmüthig zu vergessen und zu vergeben. Savona und Fontainebleau find nur Febltritte des Geistes und Verirrungen mensch- lien Ebrgeizes; das Konfordat hingegen war ein vom chriftlihen, wie vom bercischen Gesichtépunfte aus gleih heilbringender Aft. Die Mutter und die Familie Napoleons rufen Unser Mitleid urd Unsern Edelmuth an; Wir glauben ihnen mit Gerechtigkeit und Dankbarkeit entsprechen zu sollen. Wir find gewiß, Jhren Intentionen zu entspr:hen, wenn Wir Sie ersuchen, in Unserem Namen an die ver- bündeten Souveräne, speziel aber an den Prinz-Regenten zu schreiben,

welche durch den merkwürdigen Kranz der Persephone: Aehren, Mohn- kopf, Eichel und Eichblatt ausgezeichnt sind.

In der Sißung der pbilosophis{-historishen Klasse der Kaiser- lihen Akademie der Wissenschaften in Wien vom 9. Fe- bruar legte, wie die „Wien. Zta.“ mittheilt, das wirklihe Mitglied Hofrath Ritter von Miklosich eine Abhandlurg über die Mundarten und die Wanderungen der Zigeuner Europas, Beiträge zur Kenntniß der Mundart der Zigeuner in Galizien, in Syrmien und in Ser- vien mit einem Anhange über den Ursprung des Namens „Zigeu- ner* vor.

ersten Auftretens in den Ländern des byzantinishen Reichs keinerlei Kunde besißen, und daß der Annabme, sie seien {hon im neunten Fahchundert in Griechezland eingewandert, nichts entgegenstellt werden fann. Was auch gegen diése Deutung eingewendet werden mag, Eines hat sie vor den älteren Erklärungen voraus, daß fie nämlich fprali möglich ist; diesen Vorzug behauptet sie auch gegenübter den aller- neuesten Deutungen, von denen die eine von Hrn. de Goeje, die an- dere von Hrn. Bataillard aufgestellt wurde: der erstere leitet den Namen „Zigeuner* ab von dem persischen tsjeng, einer Art Harfe oder Zither, wäbrend der letztere, einen Gedanken von J. G. Hasse und Vivien de Saint-Martin aufnehmend, dem Namen Zigeuner den Namen der Lé7uvrva Herodots, 5, 9, zu Grunde legt. Wer die Reihe

des Gefangenen entspriht, hat allein der Gefängnißvorfsteher entsheiden. Ist die Möglichkeit ciner olchen Knit E so ist der Gefangene in der Regel zu derselben anzuhalten. inen föônnen nur durch die Aufsichtsbehörde gestattet Die Zutbeilung eines Gefangenen zu einem bestimmten Arc eitézweige erfolgt durch den Gefängnßvorsteher, ida hier- bei Wünsche der Gefangenen thunlichst zu berücksihtigen hat und ermächtigt ist, unter besonderen Umständen Gefangene von den sogenannten Reinigungsarbeiten zu entbinden. Die Beschäftigung der Gefangenen außerhalb der Anstalt

§. 14. (Vesuche.) Personen, welhe nicht amtlich i der Gefangenanftalt beshäftigt sind, e zu aas nit Gefangenen nur auf Grund besonderer Erlaubniß zugelassen werden. Vor Ertheilung derselben ist zu prüfen, ob gegen die Si welche einen Gefangenen besuhen will, kein Bedenken iegt. _Die Erlaubniß hat zu ertheilen : für Besuche bei Untersuchungsgefangenen: der Untersuhungsrihter (der Vorfigende der Strafkam- mer oder des Schwurgerichts),

D Einziehung des vorhandenen Guthabens aus dem Ar- beitsverdienste bis auf Höhe des in cinem Zeitraum von zwei Monaten a A R ra

4) Entziehung der Bewegung im Freien bis auf

aht Tage. [D D Bei Einzelhaft: Entziehung der Arbeit unter gleihzei- tiger Entziehung der Leftüre bis auf höhstens aht Tage.

6) Kostshmälerung, welche bestehen kann: a. in Entziehung der Brodportion zum Frühstück, Mittag- oder Abendessen; b. in Entziehung der Frühfstücks-, Mittags- oder Abendsuppe; oder

der Uns so viele Beweise seiner Hochachtung gegeben hat. Er ift _Der Anhang enthält einen Versu, den Namen „Zigcuner* zU | g /avoc, èroiyxavoc, ting: ; ; y E Bt, S E O L 1a è für Besuche bei Strafgefangenen: S Vot S : ? Ihr d und guter Freund und Wir d vei n Sie ibn er- | erflären. Der Berfasser _stellt denselben mit dem Namen Athinugani “ti i Ad S s e ad G Le “Ss i Ztrafgesezbuchs) ist nur mit ihrer Zustimmung zu- Sir l o e E D S Entziehung E Fleishportion ; E b. c bis auf die suchen, die Leiden einer solchen Verbannung zu mildern. Es wäre | (¿#i77a/o) zusammen. Der Name „Zigeuner“ ist von Griechenland, s : assig. Dieselbe ist durch Erklärung zu Protokoll festzustelien. Ieder Gefangene darf in der Regel einmal im Monate B f Y “gte f E a Dae a E E E

In der Regel haben alle Gefangene, deren Beschäftigung m Monate Be- | auf Wasser und Brod je um den anderen Tag, bis auf die

für Unser Herz eine Freude oßne Gleichen, zur Linderung der Qualen Napoleons beigetragen zu haben. Er fann Niemandem mehr Ge- fahren bereiten; so wünschen Wir denn, daß er auch für Niemanden ein Gewissensbiß sein möge. Castelgandolfo, den 6. Oftober 1817. Pius PP. VIL

I. Madama Madre dell’ Imperatore Na; leone I. an den Kardinal Consalvi.

J will und muß Ew. Eminenz meinen Dank aussprechen, für alles, was Sie zu unsern Gunsten gethan haben, seitdem die Laft der Verbannung auf meinem Sohne und auf mir liegt. Mein Bruder, der Kardinal Fesch, hat mir fkeinc8wegs verheimliht, wie

der europäischen Urbheimath der Zigeuner Europas, ausgegangen. Ec wurde unmittelbar den Ftalienern, die Griechenland im Mittelalter beherrshten, und den Bulgaren überliefert; von den leßteren gelanzte er zu den Ruwänen, Magyaren, Slaven, Deutschen. Aus #77a/0s entstand zunächst die mittelgriehishe Form âroi7xa/s5, die der bul- garishen acigan, aciganin zum Vorbilde diente, an das si die rumänische und die übuigen Formen anschlossen. Schon im Bulaga- rien fommt auc die Form ohne das aulautende a vor: cigau, Die Athingani àÎi7ravos, ó uh Béiwv ri tpooeyyioat àrò ToD úty- 7ávw. of 7àp aîpeaw rTaútnv Zyovres oùdtr rap Lou Lafufiávauay werden in den Kirchengeshichten meist nicht erwähnt; es werden daber die dieselben betreffenden Nachrichten aus den byzantinischen Striftstellern zusammengestellt. Aus diesen Nachrichten ergiebt si,

Ueber Hochwasser liegen heute folgende Mittheilungen vor:

Breslau, 25. Februar. Nach einem Telegramm der „Sle- sischen Zeitung“ aus Glogau von heute Nachmittag findet seit Vor- mittags 10 Uhr heftiger Eisgang von Steinau dur den Hafen statt, die Eisfchollen berühren die Balkenlage der Oderbrüdcke und seen die leßtere in groze Gefahr. Der Wasserstand beträgt 15 Fuß 7 Zoll. Der Damm ift völlig überschwemmt, Sprengversuche bei der Eisverseßung vor der Oderbrücke waren bis daher erfolglos.

Pest, 25. Februar. Ofen und Alt-Ofen sind überschwemmt, die meist:zn Gewölbe sind geschlossen. Auch die Stadt Waitzen ist

stark unter Wasser gescßt. : L %6. Februar, früh. (W. T. B.) Der Eisstoß steht fest bei

sur nothwendig befunden wird, an den Werktagen eine gleiche Zahl von Stunden zu arbeiten und innerhalb derselben eine nach igrer Leistungsfähigkeit bemessene Aufgabe zu erledigen, derén Vollendung jedo nicht vom Fortarbeiten bis zum Schlusse der Arbeitszeit befreit. Der Gefängnißvorsteher kann jedoh un- ter Umständen die Dauer der täglichen Arbeitszeit und den Um- fang der Arbeitsaufgabe für einzelne Gefangene verkürzen.

Ü An den Sonntagen und den chrisilihen Feiertagen ruht Ee Iwangsarbeit. Gefangene jüdisher Religion sollen am Sab- ath und an den hohen jüdischen Feiertagen: Purim, Wochenfest, Zerstörung Ierusalems, Neujahr, Versöhnungsfeft, Laubhüttenfest

suche annehmen. Bei gutem Verhalten defselben können jedo mit Genehmigung der obengenannten Beamten auch in kürzeren Zwischenräumen Besuche zugelassen werden.

«Besuche dürfen niht in der Gefängnißzelle, sondern in der Regel nur in dem dazu bestimmten Sprechzimmer oder einem anderen Geshäftsraume stattfinden. KAusnahmsweise können Kranke von ihren Verwandten und Freunden in dem Kranken- E E werden.

E ie Gespräche der Besucher mit Untersuchungsgefangen dürfen nur im Beisein des Untersuhungsrichters g dn diesem beauftragten Beamten, Gespräche mit Strafgefangenen nur im Beisein eines Gefängniß-Aufsihtsbeamten, und zwar in

Dauer von aht Tagen. Auch kann die Entziehung der Fleish- portion verbunden mit Entziehung der Suppe und der Brodportion entweder am Morgen, oder am Mittage, oder am Abende auf die Dauer von höchstes vierzehn Tagen ausgesprohen werden. 7) Arreft, bestehend in einsamer Einsperrung in einem hierzu bestimmten, nur mit einer Pritshe versehenen Lokale mit oder ohne Aufgabe einer Arbeit, bis auf die Dauer von höchstens einem Monate. Diese Strafe kann geschärft werden (strenger Arrest): a. durch die Entziehung des Bettlagers, b. durch Ver- dunkelung der Arrestzelle, c. durch Beschränkung der Kost auf Wasser und Brod, bis auf die Dauer von höchstens vierzehn Tagen, jedoch mit der Maßgabe, daß dem Gefangenen jeden

edelmüthig Sie das Gesuch meines zroßen und unglücklichen Pro- | daß die Athingani vorzüglih in Ph1ygien und Lykaonien einheimisch A Beo R i S:81108 und : y i\ P es af Sre A E ps rige nes t und taß fie aller Wahrscbeinlichkeit nach erst gunter dem aus Ercsin, die Gefahr in Alt-Ofein ist nech immer im Steigen. nicht V Seen B Zu Kobe E E e Sa g Fällen nur in einer dem betreffenden Beamten bekannten | vierten Tag das hausordnungsmäßige Bettlager, das Tageslicht erzanui ' E 2 L ; 1 / )isidien gebürtigen Kaiser Nicephorus *) und zahlreicher unter dem ERS S 1geHc s esan- | Sprache geführt E: ; - "6 E E christlichen Bitte des Kaisers fich becilten, bei der englihen | aus Seelen U Phrygien stammenden Kaiser Michael nah T gene, die in diesem Falle von der Arbeit befreit sind, können da- E Me D L, Besuchs zu unerlaubt s N Ee of ens E, - Regierung zu interveniren , 10w1€ nah „würdigen und fähigen | Byzanz kamen. Es sei hier erwähnt,_ daß der barborische heater. gegen an den Sonntagen und an den chrisilihen Feiertag mit | die sofortige Entfernun des. Besucl M erlaubtem Verkehr hat Die zu 1—6 aufgeführten Disziplinarftrafen können ver= / Prieftern zu faischen. Ih bin in S die Mutter Name à9i77a/os dem arabishea Lamasasiyya (vergl. Koran, Gestern, Freitag, wurde in Krolls Theater neu einstudirt gerauschlosen Arbeiten beschäftigt werben. überdies dem Gefan cia bia Gel vie Folge und es kann | bunden zur Anmendung gebracht werden. é der Schmerzen, 4 A einzig E R E nes! darin, | Sura 20, 87 bis 96) nocgebildet ist und daß sih die Athingani dem | und mit neuen Gesangéeinlagen zum erften Male „Die schóône Der Ertrag der von den Gefangenen auf Anordnung des Besuchen überhau Ns le E niß zum Empfangen von Wenn der Gefängnißvorsteher die Anwendung des strengen | daß ih weiß, der heilige Bater Ap e STA lle Nea um | Glauben der Samariter, die auch mit dem angeführten arabishen | Sünderin“ aufgeführt. Diese hon früher gern gesehene Posse G-fängnißvorftehers verrihteten Arbeiten gebührt dem Staate Nah eröff N O YeLe WERLA. Arrestes (7 a. þ. c.) für geboten erahtet, so muß vor der Voll- j V es Lari de A hinzugeben, die er für alle Angehörigen | Namen bezeichnet werden, anschließen. Was die Veranlassung zur | von E. Görlitz, von Jacobson für die Kroilshe Bühue bearbeitet, ah Maßgabe der hierüber geltenden Bestimmungen kann bas bér A E, DmTige hat ist der verhaftete Angeklagte | strekung eine Erhebung durch \chriftlihe Vernehmung des An- i 5 det. es S ér S j s: 1-26 t i t ; : HIeTUDeL ( f S : S : Meine Söhue Lucian und Ludwig, die Ihre unveränderliche Le L M Om E S Mr SaLURUE ses D blikam. Di DANT anda E BA uen cini An ¿Gefangenen bei Fleiß und gutem Verhalten ein Theil des | ohne Beisein e Metiibderson, went e Bats a E Dit waben b dei Sve qus F E Freundschaft fich zur Ehre anrechnen, waren tief gern als fie er- | Atbingani mit den aus Indien stammenden Zigeunern ist niht zu | wißigen Couplets mit der aniprechenden melodiôösen Musik Conradi, darf r t tel als Belohnung gutgeschrieben werden. Diese | Cid und Pflicht stehender Justizbeamter ist (§. 53 der Verord- | nen die Vollstreckung des strengen, t A h ange fuhren, was der Popst und Ew. Eminenz ohne unser Vorwissen ge- | denken anlangt, so können darüber nur Vermuthungen aufgestellt | erregten bei dem wirkungsvollen Vortrage besonders durch Hrn. Ed. enselben bis zu einem ven der Aufsichtsbehörde zu | nung vom 3. Januar 1849 und §. 209 der Strafprozeßordnung Körperliche Züchtigung und L E fe find ‘ausgeschlofsen e i; ; La ¿rafe fi uSge a

von den Mächten bedrchte Rube zu schüßen.

bestimmenden Höchstbetrage zum Ankaufe von Zusaß-Nahrungs-

für die durch das Gesez vom 20. September 1866 und die

than, um uvsere, v N . | werden: die wahrscheinlicste ist die, daß in Byzanz die Zigeuner | Weiß und Frl. Mejo in deren bewährten Händen sich die Haupr N R: K ; Nirgends finden wir Unterstüßung oder Zuflucht außer E aus dem Grunde Athingani genannt wurden, da sie unmittelbar «us | rollen des Wildpret- und Geflügelbändiers Rene und seiner Frau mit eln 2c. verwendet werden. beiden Gesege vom 24. Dezember 1866 mit der Monari pligarsraf : ‘unzu l E A der päpstlichen Regierung, und die Gréße unserer Dank- | jenen Gegenden nah Byzanz kamen, wo nach dem Zeugnisse der Ge- | befinden, viele Heiterkeit. Für eine angemessene Jnscenirurg und 9. (Bekleidung.) Den zu Gefängnißstrafe Ber- | einigten Landestheile 2c Din 25. Juni 1867) E D digung, dit ‘bätlicher P ego Uit s M Lein Ten

J A, 49. s ( diderseßklichkeit oder wüthendem Toben

barkeit gleiht der Größe der Wohlthat. Jch bitte Ew. Eminenz, dem heiligen Pentifex Pius VIL. meine Huldigung zu Füßen legen u wollen. Ich sage dies im Namen meiner ganzen geäcteten Familie, und vor allem im Namen desjenigen, der auf ödem Felsen eincs langsamen Todes dahinstirbr. Seine Heiligkeit und Ew. Eminenz find in Eurcpa die cinzigen, die seine Leiden zu lindern traten urd ihr Ende beshleunigen möchten. Von ganzem Mutter- herzen danke ih beiden und verbleibe Ew. Eminenz allzeit ergebenste und erkenntlichste »

27. Mai 1818, Madama,

In der am 8. Februar abgehaltenen Sihung der archäâäolo- gishen Gesellschaft bterihtete Prof. Dr. Curtius über die in den leßten Tagen zu Olympia gemachten Funde, namentlich auf epi- graphishem Gebiete. An diejen Vortrag knüp¡te Hr. Baurath Prof.

ichihte die Athingani am zahlreichsten warcn**), wie die Franzoîen die aus Böhmen eingewanderten Zigeuner botémiers nannten. Daß aber die Z'geurer unmittelbar aus den oben angeführten Ländern nah dem Westen kamen, dafür spriht der Umstand, daß alle Mund- arten der Zigeuner Europas armenishe Elemente enthalten, was nur durch die Annabme erklärbar wird, daß die Zigeuner sich auf ihrem Zuge aus dem fernen Indien nach dem Wetten in Armenien aufge- balten haben. Dem gegenüber muß die Dzat (Djat)-Theorie, w?nn fie exflusive Geltung beansprucht, abgewiesen werden. :

Die Lehre von dem Zusammenhange der Athirgani mit den Zigeunern war in älterer Zeit, wie cs scheint, alleinherrshend. Goar (+ 1653) brachte sie aus Griechenland nach Frankreih. Ein älterer Schriftsteller, C. Peucer, mag fie irgend einem Byzantiner verdanken.

*) Atipgani Nicephoro clari, Goar. **) Les Bohémiens venus de la Phrygie ou de plus loin, sagt

Adler eine durch Situations- urd Nivellementspläne unterstüßte Er- läuterung des augenblicklihen Standes der Erdarbeiten, wobei er

Pouqueville, 1., 365,

gute Ausstattung hat Hr. Direktor Engel Sorge getragen. Der Vertrag, nah welchem Hr. Claar die Direktion deë

neue Direktor hat dem General-Intendanten v. Hülsen angezeigt, d er mit dem Institute dem Kartellverein beitreten wolle.

werden îm Stadttheater vorläufig an jedem Montag Vor- stellungen zu halben Kafsenpreisen stattfinden. :

Berlin: Redacteur: F. Prehm.

Sechs Beilagen

(einschließlich Börsen-Beilage).

Residenztheaters übernimmt, ift jeßt perfekr geworden. Def.

Im Einverständniß mit dem Gaft, Hrn. Direktor Lebrun, |

Verlag der Expedition (Kessel). Drack W. Elsner?

Uriheilten, gegen welche niht gleihzeitig auf den Verluft der

eirgerlichen Ehrenrehte erkannt ift, wird bei Verbüßung der

G trafe die eigene Kleidung und Wäsche belassen, sofern dieselbe einlih Und ordentlich ist ; im entgegengeseßten Falle ift denselben ausileidung zu verabfolgen.

fir Gefangene, gegen welhe neben der zu verbüßenden Freiheits- afe der Verluft der Ghrenrehte ausgesprochen is, haben stets austleidung zu tragen.

A: 6, (Beköstigung.) Die zu Gefängnißstrafe Ver- heilten werden von der Gefängnißverwaltung nah Maßgabe

Gefz peiseordnung beköstigt. Gefangene, in Betreff deren der

hei angnißarzt begutahtet, daß ihnen nah ihrer Körperbeshaffen-

_§. 15. (Korrespondenz.) Ein \riftliher Verkehr mit außerhalb der Anstalt wohnenden Personen LN u aaE bei Untersuhungsgefangenen: unter Vorwisfen des Untersuchungsrihters (des Vorsizen- __ den der Strafkammer oder des Schwurgerichts), bei Strafgefangenen : __ unter Vorwissen des Gefängnißvorstehers, ibeili N upt nur insoweit derselbe dem Haftzwecke niht nah- Die eingehenden und ausgehenden Briefe find, falls fie Untersuhungsgefangene betreffen, dem ÜnterindmnGaeibite A Vorsigenden der Strafkammer oder des Shwurgerihhts) die

und Sgreien angewendé*. werden.

Ueber jede Diszip" marbestrafung ift unter Angabe der Ver-

anlaffung zu derse!” gen ein Bermerk in die Personalakten des Gefangenen aufzu” ehmen.

Der Min” ter des Jnnern.

Dex Justiz-Minister, Gr. 3’ Eulenburg. ï z

Leonhardt,

Die vorstehende allgemeine Verfügung vom 19. Februar

Ceideir e ird den sämmtlichen Justizbehörden zur Nachahtung mit-

Berlin, den 23. Februar 1876.

der übrigen Gefangenen dem Gefängnißvorsteher vorzulegen,

t oder früheren Lebensweise die den gesunden Gefangenen na der Speiseordnung zu verabfolgende Kost nicht autrdglid

ck welcher die etwa erforder]ihen Empfangöbescheinigungen aus- | An sämmtliche Iustizbehörden,

Der Justiz-Minister. Leonhardt,