1876 / 50 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 26 Feb 1876 18:00:01 GMT) scan diff

1) du:ch den §. 135 der Kreikordnung if den Kreisaus\{üssen die Wahrnehmung von Geschäften auf verschiedenen Gebieten der allgemeinen Landesverwaltung, wie beispielsweise auf dea Gebieten des Gemeinde-, des Schul- und des Sanitätswesens, nur in so weit übertragen worden, als es fch dabei um Landgemeinden oder selb- tändige Gutsbezirke handelt. Für die Stadtgemeinden sind diese Geschäfte einstweilen noch den Regierungeu belassen. Was insbeson- dere diejenigen Stadtgemeinden anbetrifft, welche eigene Kreise bilden, so werden in Betreff dieser nach S8. 170 der Kreisordnung zur Zeit sogar noch sämmtlide den Kreisausshüssen der Landkreise ir: Angelegenheiten der allgemeinen Landesverwaltung beigelegten Be- fuznisse von den bisher zuständigen Behörden, den Bezirksregierungen, wahrgenommen.

Die Veranlassung zu diesen Ausnahmebestimmungen für die Städte und Stadtkreise lag in dem Umstande, daß ihnen gegenüber die Kreisausshüfse als die zur Uebernahme der bezüglichen Kompetenzen geeigneten Organe nicht erahtet werden konnten, und daß es inuer-

halb des Rahmens der Kreizordrung nit ausführbar erschien, für die®

Stadtkreise solche Organe, wie die Kreisausshüsse, zu bilden. Dieselben sind aber nunmchr in den Bezirks- und Provinzialräthen sowie in den Bezirks-Verwaltungsgerichten und dem Ober-Verwaltungsgerichte geschaffen, und daß au die Bezirks- und Provinzialräthe cs verstehen wzrden, die ihnen in Betreff der Städte und Stadtkreise zu über- iragend-n Geschäfte der allgemeinen Landesverwaltung in sabgemäßer Weise zu erledigen, daran möchte nah den mit den Kreisauêsckchüsfsen und Verwaltungsgerihten gemachten Erfahrungen nicht wohl zu zweifeln fein. L

Erscheint es hbiernach gerechfertigt, in der gedahten Richturg den Rahmen des Kompetenzgeseßes über den Rahmen der Kreis- ordnung hinaus zu erwcitern, so wird nur in Betreff d:r Beauffich- tigung der Kommunalangelegenheiten der Stadtgemeinden eine Auë- nahme gemacht werden müssen. Die Uebertragung von Kompetenzen auf diesem Gebicte an die neu geschaffenen staatlichen Behörden seßt die Aenderung einer größeren Zahl materieller Beftimmungen der Städteordnung vom 30. Mai 1853 voraus, welche fo durhgreifender Natur sind, daß es des Erlasses einer neuen Städteordnung bedarf, wegen deren dem Landtage eine besondere Vorlage zugehen wird.

9) In dem §. 135 der Kreisordnung ift eine Reihe von Ges.en aufgezählt, aus denen gewisse, bisher den Landräthen und den Be- zirkäregierungen zuständig gewesene Befugnisse an die Kreisausschüsse übertragen worden sind, während andere dur eben diese Geseße den Bezirksregierungen beigelegte Kompetenzen den leßteren einstweilen no belaffen find. Zu diesen Geseßzen gehören unter anderen das Ar:sführung8geseß zum Bundesgeseße über den Unterftüzungëswohnsiß vom 8. März 1871, das Geseß über die Benußurg der P-ivatflüsse vom 28. Februar 1843 und die Reichs-Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869, Auch hierfür war das Motiv maß- gebend, daß die in ihrer lofalen Wirksamkeit auf einen engen Bezirk beschränkten Kreisausschüfse niht als die geeigneten Träger von Kompetenzen erschienen, welche zweckentîprehend nach gleihmäßigen Grundsäßen nur durch höher stchende Organe auégeuübt werden Eönnen, denen ein grêéßerer Geschäftsbezirk zugleich einen weiteren Ueberblick über die verschiedenartigen, ihrer Beurtheilung unterliegen- dea Verhältnisse geftattet, : i

Aus demselben Grunde mußte darauf verzihtet werden, den Kr-zisaussGüfsen auf verwandten Gebieten, wie z. B. auf den der Iagd- und Fischereipolizei, fowie des Deichwesers noch weitere Kom- petenzen zu übertragen, obwohl auch auf diesen Gebieten eine Mitwirkung dur Organe der Selbstverwaltung angezeigt erschien. Die Bezirks- und Provinzialräthe, die Bezirksverwaltungêgerichte und das Ober-Verwal- tungêgeriht werden nunmehr auch diese Korepetenzen übernehmen fönnen.

3) Die Bestimmungen der Kreizordrung über die Verfassung uzd Verwaltung der Landgemeinden und selbständigen Gutébezirke er.thalten nach den bei ibrer Anwendung gemawGten Wahrnehmungen einige Lücken und Unvollkommenheiten, deren Beseitigung bis zum Eclafse einer neuen Landgemeindeordnung nicht wohl ausgeseßt blei- ben fann. Die zu diesem Behufe erforderli&en Ergänzungen und B bânde-ungen dec Kreiëorduung dürften gleichfalls in dem Kompetenz- gesche eine passende Stelle fiaden.

4) Den dur die Provinziaiordnung vom 29. Juni v. J. neu- geschaffenen Bezirks- und Provinzialräthen find durh dieses Gesetz nur einige wenige Kompetenzen beigelegt, im Uebrigen aber ist vorbe- baten worden, die Mitwirkung derselben bei der Beauffictizung der Kom- munalangelegenheiten der Kreise, Amtsv-rbände und Gemeinden, bei der Beaufsichtigung der Schulangelegenbeiten und des Wegebaues, sowiein an» deren Angelegenheiten der allgemeinen Landesverwaltung dur beson- dere Gesctze, insbesondere durch Kreis-, Gemeinde-, Schul- und Weges 6TDeungen zu regeln.

Ein Bedürfniß, au Stelle der Kreisordnung vom 183, Dezember 1872 eine neue KreiZordnung zu erlassen, dürfte sih sobald noch nit ergeben. Es wird daher auch die in der Provinzialorduung vorgesehene Regelung der Mitwirkung der Bezirks- und Pro° vinzialräthe bei der Beaufsichtigung der Kommunalangelegenheiten der Kreise nicht durch einc neue Kreiéordnung, sondern dur eir besonderes Gese und zwar naturgemäß durch das Kompetenzgeseß erfelgen müssen. Aebnlich verhält es fi nach dem bereits oben Bemerkten mit der Regelung der Mitwirkung der Be- zir#8- und Provinzialräthe bei der Beauffichtigung der An- gelegenheiten der Amtsverbände, Landgemeinden und selbständigen Gutsbezirke, da d:r Erlaß einer neuen Landgemeindeordnung wegen anderer dringender legiélativer Aufgaben unmittelbar noch nit wird ir Ausfiht genommen werden können. Dagegen wird die Festft: lung der Kompetenz der mehrgedahten Bezirks- und Provinzialorgane in Séul- und Wegeangelegenheiten allerdings der neuen Schul- und MWegeordnung vorbehalten bleiben müssen, da diese Verwaltungszweige zur Zeit dur allgemeine Geseßze überhaupt noch nicht geregelt find.

5) Nachdem die Bildung von Bezirks- und Provinzialräthen

einmal erfolgt ist, wird die Geseßgebung au sobald wie mögli dafür Sorge zu tragen haben, daß fie mit den ihrem Berufe ent- sprechenden Kompetenzen au8gestattet werden.

Denn auf eine eifrige und hingebende Thätigkeit der Laicnmit- glieder jener Behörden wird nur daun gerechnet werden können, wenn ihnen von vornherein in gleiher Weise, wie dies in Betreff der

Szeisautichüsfe geihehen ist, die Theilnahme an der E:lediguag einer |

Robe bedeutusngövollerer Geschäfte gewährt wird, welche in ibnen

ein lebendiges Interefse für das 1hnen aufgetragene Ehrenamt anrest j

uzd wah erhält.

Wird nach den vorstchend ne große Zahl der 5 es Innern der Regierungen auf

chen Organe úbertragen, dann werden be Verwaltungsangelegenheiten verbleiben, zu deren Erledigung es rer folegialen Berathung und Beschlußfassung ferner nit bedarf,

dargelegten Gefichtépunkten

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die vielmehr :

wah genommen werden fönnen.

Zu diesen Angelegenheiten gehören namentli Landeëhoheits- und !

lazdepolizeilihe Angelegenheiten, Landetfaltursaen, das Staais- bauwesen, die SBaferftrazen, Deiche, Häfen 2c. bezüglichen Angelegenheiten, die Ver- waltung der Strafaxuf

G eréd'armeriesachen, die Beaufsichtigung der Korporationen, die fta-

etiithen Angelegenheiten, sowie die biéher von der Abtheilung des |

J=nern bearbeitetea (Etats-, Kasjen- und Rechnungésachen. ; Es wird fich deóhalb nah der Anficht der Staatséregierung empfebien, die Abibeilung des Innern der Bezinksregierungen mit

dem Zeitpunkte des Jufrafttretens des für die neuen ftaatlichen Or- | gane zu erlafsenden Kompeterzgejezes im Geltungsbereiche der Kreis- | | Wissenschaft entsprechenden Weise :

Folge der gegebenen Anregung hat sich eine, aus hervorrageuden

v1:d Provinzialordrung aufzuheben und die Befugnifse und Obliegen- beiten der ersteren, soweit dieselben nicht auf die Kreisauéschúfse, die S5 ¿zirfé- und Provinzialrate oder die Berwaltungegerihte übergehen,

bz Regierungs-P:äsidenten zu übertragen, wel@em zur Erledigung |

der Geicbäfte die erforderlie Anzahl von Regierungs-Räthen und F fefsoren von Tetrifern und ein JZustitiarius, se:er Unierftüßznzg und Wertzetung in Behinderungsfällen

bisherigen Kompetenzen der Abiheilungen | itaats }! den ersteren nur noch } i inen / | welchem die Staatéverwaltung ihre Aufmerksamkeit nicht ferner entziehen | darf. befser u.d zweckmäßiger durch den Regierungs-Prä- | enten allein unter voller persönlicer Verantwortlichkeit werden | 4 f l : | über den Versuchen und Leistungen der wissenschaftlichen Mechanik eine

auf die SFentlicen Kommunifationen, Eisenbahnen, | | welchem fie gedeihen können, - ohne Strafanstalten, das Tranéportweien, die Militär- und | | wögungen haben \chon früher

| Thätigkeit ohne - Nachtheil

sowie zu | | Prâzisionemechanik dauernd zu heben, ohne daß dieselben Uebel-

ein Ober-Regierungs-Rath bengezen sein wird, Wollte man in der Bezirksinftanz die follegialen Abtheilungen des Junern noch ferner neben den gleichfalls follegialish organisirten Bezirksräthen bestehen lassen, so würden hieraus zum Nachtheile für die Verwal- tung voraussichtlich mannigfache Reibungen und Kompetenzstreitigfkei- ten zwischen beiden Behörden erwachsen, während solhe Streitigkeiten nicht entstehen oder doc in der einfachsten Weise werden ausgeglichen werden, wenn die bisherigen Kompetenzen der Abtheilungen des In- nern, soweit dieselben nicht auf die Kreisauss{üsse und Provinzial- räthe oder die Verwaltungsgerihte übergehen, zwischen dem Bezirks- rathe und dem Regierungs-Präfidenten, welcher zugleich der Vor- sißende des Bezirksraths ist, vertheilt werden.

Solcergestalt wird zugleich der auf Grund Allerhöchster Ermächtigung vom 22. Januar vorigen Jahres mit dem Ent- wurfe der P G den Häusern des Landtages vorgelegte Plan für die Reorganisation der Bezirkêverwal- tungsbebörden in einem sehr wesentlihen Theile zur Ausführung ge- bracht werden.

Von der Auflösung der beiden anderen Abtheilungen der Regie- rungen, der Abtheilungen für Kirhen- und Schulsachen und der b- theilung für direkte Steuern, Domänen und Forsten, sowie der land- wirthscafilihen Abtheilungen der Regierungen zu Königsberg und Mariexzwerder, wird zur Zeit noch abzusehen sein,

Nach dem Organisationsplane soll die Verwaltung der

zum Ressort der Regierungen gehörigen Schulangelegenheiten den erweiterten Vrovinzialschulkollegien unter Mitwirkaing der Kreisaus\{chüfse und Provinzialräthe übertragen und follen die näheren Bestimmungen hierüber in dem zu erlassenden neuen Unterrichtsgeseßz getroffen werden. Es wird daher die Aufhebung der Kirchen- und Schulabtheilungen der Regierungen bis nah Erlaß jenes Geseßes ausgeseßt bleiben müssen, da eine frühere Ausführung dieser Maßregel zu interimistischen Sra mgt Fe tungen nöthigen würde, welche einer ferneren gedeihlichen Entwii lung des Schulwesens leiht nachtheilig werden könnten. : __ Was die direkten Steuern, Domäânen und Forften anbetrifft, so sollen nah dem Organisationéplane für die Verwaltung sowohl der direkten Steuern, als auch der Domänen und Forsten besondere folle- giale Behörden und zwar die Kollegien für die Verwaltung der die reften Steuern unter Oberleitung des Regierungs-Präfidenten einge- seßt werden. Die Aufhebung der Abtheilungen des Innern bedingt nit die gleichzeitige Ausführung auch dieser Organisation; vielmehr dürfte es sich empfehlen, dieselbe bis dahin auszuseßen, wo es mög- li sein wird, auch die Kirhen- und Schulabtheilungen aufzuheben und so die Reorganisation der Bezirksverwaltungsbehörden zur vollen Durchführung zu bringen.

Das Gleiche gilt von den landwirthschaftlichen Abtheilungen der Regierungen und Spruckollegien in der Provinz Preußen, welche nach dem Reorganisationsplane demnäc{st zu einer besonderen General- kommission vereinigt werden sollen.

Im Falle des einstweiligen Fo1tbestehens der Kirchen- und Sculabtbeilung, sowie der Finanzabtheilung ersheint es jedoch erfor- derlich; das Verhältniß des Regierungs-Präsidenten diesen Abtheilun- gen gegenüber anderweit zu regeln, da die dienfstlihe Stellung des Letzteren in Folge der Aufhebung der Abtheilung des Junnern eine wesentlihe Veränderung erfahren wird. Diese Regelung wird nah Erlaß des Kompetenzgeseßes unshwer im Wege einer Königlichen Verordnung erfolgen können, welcher es au vorzubehalten sein wird, diejenigen Aenderungen in dem inneren Geschäftsbetriebe der Bezirks- regierungen zu treffen, welche in Folge der Ausführung der Bestim- mungen des Kompetenzgeseßes fih als nothwendig ergeben werden.

Der Gesetzeatwurf zerfällt in neun Titel, von denen die drei ersten Titel von der Zuständigkeit der Kreisaueshü}se und Magistrate der Stadtkreise, der Bezirks- und Provinzialräthe in Verwaltungs8- sacen, sowie von dem Verfahren in diesen Sachen, die drei folgendea Titel von der Zuständigkeit der Kreis- und Bezirks-Verwaltungs- gerichte, sowie des Ober-Verwaltungsgerichts in streitigen Verwaltungs- jaden handeln. Der siebente Titel handelt von der Zuständigkeit der Verwaitungegerite in Angelegenheiten der Standesämter, der ate Titel pon der Aufsicht über die Verwaltung der Angelegenheiten der Kreise, der Amtsverbände, der ländlichen Gemeinden und selbständigen Gutsbezirke, und der neunte Titel endlich enthält Allgemeine, Séhluß- und Uebergangsbestimmungen.

Der Gruppe des Hauses der Abgeordneten für den Etat des Handels - Ministeriums ift eine Denkschrift, betressend die Begrün- dung eines mechanischen Instituts, zugegangen, welches in Berlin errichtet werden joll. Wie in dieser von dem Chef der Landes- aufnabhme, General-Lieutenant von Morozowicz, den Professoren Helmhelß, Dubois-Reymond, Reuleaux, und anderen Fachgelehr- ten entwo:fenen Denkschrift ausgeführt wird, ift durch die Central- direktion der Vermessungen im Preußishen Staate die Aufmerk- samkeit auf den zunehmenden Verfall dec Präzisionsmechanik gerich- tet worden. Dieser Zweig der mechanischen Technik, welcher die Anfer- tigung der geodätishen und astronemischen Meßinstrumente, wie physi- falisden und mehanishen Messungs- und Beobachtungs-Apparate um- faßt, und welcher demna für die öffentlichen Vermefsungen, wie für die beobachtenden Wissenschaften eine große Bedeutung in Anspruch nimmt, ift in den leßten zwei Zahrzehnten in Berlin und in Deutsch- land überhaupt in einer besorgnißerregenden Weise zurückgegangen, jo daß die Beschaffung vollkommen leiftungsfähiger Instrumente für den Bedarf der Landeszvermefsung und die Erhaltung derselben in ent- iprehendem Zustande bkereits auf ernste Schwierigkeiten gestoßen ift. Diese Wahcnehmung, welche gegenüber dem sonttigen Fortschritt der wissenicaftlicen und gewerblihen Bestrebungen befremden ?köunte, crflärt sich, wenn erwogen wird, daß die Präzksionsmechanik si von den übrigen Gewerben durch gewisse Befonderheiten unter- icheidet und fich der rein wissenschaftlichen Thätigkeit nähect. Sie ist nur in bedingtem Maße der Arbeitstheilung und dem fabrikmäßigen Betriebe zugänglich und hat mit der rein wissenschaftlichen Thätigkeit das gemein, daß es auchzu ihrem Gedeihen wesentlich ist, Arbeiten unternehmen zu fönnen, welche nicht unmittelbar auf den Ecfolg oder Gewinn gerichtet find, sondern nur mittelbar die Bürg- schaft der Ergiebigkeit in fich tragen, insofern fie Entwidckelun- gen und Erxrprobungen folgerichtigen Denkens darftellen. Aus diesem Grunde bat der Aufschwung anderweitiger gewerblicher Thätig- feit, dessen fih das Land zu erfreuen hatte, Mittel und Personen der Präzisionêmechanik mehr und mehr zu Gunsten solcher verwandten Zweige der Gewerbsthätigkeit entzogen, bei denen eine Massenprodufk- tion in größerem Umfange durchführbar ift, und denen somit die böbere Auérußung der Arbeitskräfte andauernd böhere Löhne zu geben gestattet. Die Präzisionsinduftrie ift dadur in einen Zustand gebracht,

Vergleicht man die deutsche Präzisionsmechanik mit derjenigen anderer Ländcr, zunähft Englands und Frankreichs, so bemerft man, daß fie hinter diesen zurücksteht. Die Aufgabe des Staates ift gegen-

ähnliche, wie gegenüber der wissenschaftlihen Forfchungéthätigkeit überhaupt, indem er den tieferen, die Quelle wahrer Proëuktivi- tat in fich tragenden Geistesthätigkeiten den Boden bereitet, auf ets auf eine sofortige materielle Verwerthung ihrer Resultate bedaht sein zu müssen. Aehnliche Er- dahin geführt, durch Staatsunter- vie vetg Hülfe zu gewähren. Die seitdem gemahten Wahrnehmungen laffen erfcnnen, daß der Staat diesem Zweige der gewerblichen seine besondere Fürsorge nicht ent- und daß es einer dauernden und systematishen

Prazisionsmehanik bedarf, wenn dieselbe Bedürfnifsen der Staatsverwaltung und der sich entwickdeln sol. Ju

ziehen fkann, Sörderung der in einer din

Vertretern der Wissenshaft und Technik gebildete Kommission mit der näheren Erörterung der Angelegenheit und den praftishen Maßnahmen beschäftigt, welhe sich von den obigen Gesichts- puntten aus für die Staatsregierung darbieten würden, um die

stände, welche die feühere Form der Staatshülfe gezeigt hatte * wieder hervortreten. Dem in ihren Vors{lägen eatwickelten System der Staatssubventicon konnte im Allgemeinen die An- erkennung der Zweckmäßigkeit nicht versagt werden. Bei näherer Prüfung derselben mußte jedoch die Rücksicht auf die sehr erheblichen Kosten, welche die Begründung und Unterhaltung eines selbständigen und umfassenden Instituts der projektirten Art unzweifelhaft in An- spruch nehmen würde, sogleich die Frage nahe legen, ob nicht der gleiche Zweck mit wesentlich geringern Mitteln durch den Anschluß an ein bereits bestehendes Institut erreicht werden fönne. Es soll Ia Es durch Anschluß an die hiesige Gewerbe-Akademie erreicht werden.

Statistische Nachrichten.

Das Kaiserliche fstatistishe Amt veröffentliht in dem kürzlich herausgegeberen Heft 1V , Abth. 2 der Vierteljahrshefte zur Statistik des Deutschen Reichs für 1875 mehrere Uebersichten, welche die Produktion und Besteuerung des inländischen Rübenzudckers, sowie die Ein- und Ausfuhr von Zucker für die Zeit vom 1. September 1874 bis 31. August 1875 KER Die erste dieser Uebersichten, welche die den Steuer- beböôrden bekannt gewordenen Angaben über die inländische Rüben- zuckerfabrikation, über Zahl und Art der Fabrikanlagen, Umfang und Ergebnisse des Betriebes, Höhe des Steuerbetrages und E zum Vorjahre mittheilt, läßt zunächft ersehen, da im Jahre 1874/75 im deutschen Zollgebiete 333 Zuerfabrifen im Betriebe gewesen find. Jn denselben wurden 2230 Dampf- maschinen mit zusammen 22,699 Pferdekräften betrieben. Von diesen Fabriken gewannen, aus den zerkleinerten Rüben den Saft mittelst Preßverfahrens 181, mittelft Mazeration 30, mit- telst Aus\hleuderns 9, mittelst Diffusion 113. Die Gesammtmenge der verarbeiteten Rüben belief fich auf 55,134,902 Ctr. und find davon etwas über # (38,161,893 Ctr.) von den Fabriken selbst auf eigenen oder gepachteten Ländereiea angebaut, die übrigen 16,973,009 Ctr. ober von anderen Anbauern gekauft worden. Die selbftgebauten Rüben wurden auf 92,654 Hektaren, durchsnittlich also auf 1 Hektar 411,87 Ctr. geerntet, Der Gesammtbetrag der entrihteten Rübenzuckersteuer belief sich auf 44,107,920 M. Sm Vergleich zum Vorjahre ift wegen ungünstiger Ernte die Menge der verarbeiteten Rüben um 15,440,375 Ctr., der Steuerertrag um 12,352,302 Æ zurüdckgegangen. Aus den im Jahre 1874/75 versteuerten Rüben sind im Ganzen 7,360,883 Ctr. Füllmasse (eingekochter kcystallifirbarer Saft) ge- wonnen. Aus dieser Füllmasse sind sodann erzielt worden : 4,564,140 Ctr. Rohzucker aller Produkte, 451,285 Ctr. Saftmelis und 1,952,056 Ctr. 2 eiae: Reduzirt man den Saftmelis nah dem Verhältni von 100 zu 125 auf Rohzucker, so berechnet sich die Ge- sammtproduktion des leßteren auf 5,128,247 Ctr. Hiernach haben sich die Betriebsresultate in folgender Weise gestaltet: aus 100 Pfd. verarbeiteten Rüben wurden gewonnen 13,35 Pfd. Füllmasse und aus dieser wieder 9,30 Pfd. Rohzudcker aller Produkte und 3,54 Pfd. Melasse, zusammen also 12,84 Pfd. verkäufliche Produkte. Aus 10 Pfd. Füll- masse wurden durchschnittlich 69,67 Pfd. Rohzucker und 26,52 Pfd. Melasse erzielt. Im Ganzen waren aber zur Herstellung von 1 Ctr. NRübenrohzucker 10,75 Ctr. Runkelrüben (in der Campagne 1873/74 dagegen 12,12 Ctr.) erforderli.

Was die Ein- und Ausfuhr von Zucker und Syrup betrifft, so geftaltete sich dieselbe im J. 1874/75 folgendecmaßen: Es gingen ein 282,019 Ctr. raffinirter Zucker gegen 322,966 Ctr. in 1873/74, u. a. aus Oesterreich 12,842 Ctr. (1873/74: 7358 Ctr.), aus Frankreich 217,315 Ctr. (1873/74: 256,262 Ctr.), aus Belgien 9228 Ctr. (1873/74: 14,493 Ctr.), aus den Niederlanden 16,797 Ctr. (1873/74: 15,337 Ctr.), aus Hamburg 10,712 Ctr. (1873/74: 7875 Ctr.); ferner 178,266 Ctr. Rohzucker gegen 168,296 Ctr. in 1873/74, u. a. aus Oesterrei 141,520 Ctr. (1873/74: 126,552 Ctc.), aus den Niederlanden 10,827 Cir. (1873/74: 13,415 Crtr.), aus Hamburg 13,520 Ctr. (1873/74: 13,636 Ctr.); endlich 113,174 Ctr. Syrup gegen 122,042 Ctr. in 1873/74, u. a. oftseewärts 23,362 Ctr. (1873/74: 24,523 Ctr.), aus Bremen 10,273 Ctr. (1873/74: 20,220 Ctr.), aus Hamburg 68,928 Ctr. (1873/74: 62,428 Ctr.). Die Ausfuhr umfaßte folgende Mengen: gegen Ausfuhrvergütung 78,903 Ctr. Kandis- 2c. Zucker (1873/74: 82,240 Ctr.), 30,718 Ctr. anderer harter Zucker (1873/74: 52,619 Ctr. ), 957,676 Ctr. Rohzucker (1873/74: 236,184 Ctrc.), ohne Ausfuhrvergütung 33,061 Etr. (1873/74: 42,364 Ctr.). Wohin die ausgeführten Mengen haupt- saclich bestimmt gewesen, ift aus der amtlichen Uebersicht mit voller Genauigkeit nicht zu ersehen; dieselben gingea zunächst nach unseren Seepläßen, von wo die weitere Versendung derjelben erfolgte. Ost- seewärts gingen u. a. 60,219 Ctr. (1873/74: 58,869 Ctr.) aus, nah Brewen 38,106 Ctr. (1873/74: 98,583 Ctr.), nach Hamburg 49,116 Ctr. (1873/74: 164,033 Ctr.), Kah Geestemünde und Altona 10,484 Ctr. (1873/74: 18,704 Ctr.). S E

Die Resultate aus den Uebersichten über die inländische Zucker- produftion und über die Ein- und Ausfuhr von Zucker find in einer besonderen Uebersicht zusammengefaßt. Der WVergleihbarkeit wegen sind alle betreffenden Gewichtsangaben nach näher angegebenen Ver- hältnißzahlen auf Rohzucker reduzirt. Es ergiebt fich aus diejer Uebersicht annähernd dieientas Zukermenge, welche zum inländischen Verbrauch gekommen ist; wir geben daraus für die leßten 10 Jahre

olgende Zahlen: i . 9s Giedutiivit Einfuhr Produktion Hiervon ab: Bleibt an Rüben- von Zucker und Einfuhr Ausfuhr Konsum- zucker auf auf zu- auf tions- Rohzucker Rohzucker fammen. Rohzucker quantum. reduzirt. reduzirt. reduzirt. Ctr. Gtr. Cir. Ctr. Ctr. 5,128,247 568,930 5,697,177 240,250 5,456,927 5,820,513 594,203 6,415,016 456,932 5,958,084 5/251,021 548,827 5,799,848 369,443 5,430,405 3,728,363 995,106 4,723,469 288,086 4,435,383 4135,154 140,795 4,275,949 427,119 3,848,830 4,123,567 124,185 4,247,752 505,397 3,742,3% 3,479,833 289,094 3,768,927 243,990 3,524,937 3,902,041 109,591 4,011,532 870,958 83,140,634 1866 3,857,002 144,682 83,673,623 838,847 2,834,776 1865 83,528,941 302,136 3,831,077 210,015 3,621,062 Vertheilt man die Verbrauhsmenge auf den Kopf der Bevól- ferung des deutschen Zollgebiets, so entfallen ‘im Durchschnitt für die Jahre 1870—1874/75: 13,09 Pfd., 1865 —69: 9,36 Pfo. pro Kop.

Gewerbe und Handel.

Die Berliner Brodfabrik-Aktien-Gesellschaft 9 nebmigte in ihrer Generalversammlung vom 24. d. M. einige Sta- iutenänderungen. Der Geschäftsbericht für das Jahr 1875 enthält u. A. folgende Daten: Es find in 10 Arbeitêmonaten 14,331 Wis pel Roggen zu Feinmehl vermahlen (gegen 13,139 Wispel in 1874), das heißt mit Rücksicht auf die kürzere Mahlperiode über 20 “/o mehr als im Vorjahre. Der Verkauf der gewonnenen Fabrikate betrug 156,118 Gtr, Mchl und 82,224 Gtr. Kleie, segen 149,559 Ctr. Mebl und 69,271 Ctr. Kleie in 1874. Die Gesellshaft hat im ver flose nen Jahre nuc einen Absaß von 2565 Stück Brode und 10,596 St. Semmeln pro Tag gehabt; im Jahre 1874 waren es 3690 Stúd Brode und 13,721 StúückSemmeln pro Tag. Das Geschäftsresulta! für die Aktionäre ift eine Dividende vou 13% %/ bei einem Gewin’ Uebertrag von 1707 M :

Nath dem Hauptrechnungsabschluß der Bayerischen Lud- wigs-Bahn (Nürnberg-Fürth) betrugen die gesammten Eir/ nahmen ím vergangenen Jahre 145,144 Fl.; hierzu 27,361 Uebertrag aus tem Vorjahre, ergiebt 172,506 Fl. Die Summe aller Ausgaben beziffert sich auf 145,308 Fl., so daß ein Ueber chuß vos 27,197 Zl. resultíirt, von welchem die Aktionäre als Super ioidentt à 14 Fl, per Aftíe 24,780 Fl, erhalten, während 1972 Fl. deæ Dienstpersoual überwiesen und 445 Fl. dem Bahn Erneuerungé#fon zugeführt werden.

1874/75 1873/74 1872/73 1871/72 1870 1869 1868 1867

Inserate für den Deutschen Reichs- u. Kgl. Preuß. Staats-Anzeiger, das Central-Handelsregifter und das Poftblatt nimmt an: die Iuserateu- Expedition des N und Köuiglich u, dergl renußisheun Staats-Anzeigers : 3 Yerl 3 . Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ete, | 7, Literari i

L Derlin, 8. N, Wilhelm-Straße Nr. 82. 4. Verloosung, Anmortisation, Zinszahlung | 8. Pete

a, s, Ww, ven öfentlichen Papieren, 9, Farzilien-Nachrichten, |

1, Steckbriefe und Untersuchnngs-Sachen,

2 i 9, Inäusftri j bri 2. Subbastationen, Anfgeboto, Vorladungen äusfrielle Etablissements, Fabriken und

Grosehaudel, 6. Verschiedene Bekanntmaechnngen,

Inder Börsen -

beilage. E

D efeutlicher NAmzeiger. l'Iufinta Minn at i catamiG ScaaL aa I

tion von Rudolf Mosse in Berlin, Breslau, Chemnitz, Cöln, Dresden, Dortmund, Frankfurta. M,, Halle a.S., Hamburg, Leipzig, München, Nürnberg, Prag, Straße burg i. E., Stuttgart, Wien, Züri und deren Agenten, sowie alle übrigen größeren Aunouceu-Burecazs. A

Subhaftation b en, MHufgebote, Vorse Verschiedene Bekanntmachungen.

gen u. dergl.

[792] Oeffentliche Borladung. Gegen die Restanrateur Schülerschen Ehe- leute, bisher im Stadttheater Bs wohnhaft, hat der Kanfmann F. Graf, in Berlin, Templiner- ftraße 14, wegen 332 Æ 12 - nebst 6°/5 Zinsen von 166 M 6 S seit 1. Juli 1875 und von 166 4 6 S seit 1. August 1875 aus zwei am 23. März S m Zain eangestellten, am 1. Juli bezw. . Augu âllig gewesenen Wechseln über j L e S H age erhoben. En N ie Klage ift eingeleitet, und da der jetzige Auf- enthaltsort der Schülerschen Eheleute vitbelatat ift, fo werden diese hierdurch öffentlich aufgefordert, in dem zur Klagebeartwortung und weiteren mündli- chen E. i: auf den 5, Mai 1876, Mittags 12 Uhr,

an hiesiger Gerichtéstelle, Zimmer N 16, p « 0 den Termine pünktlich zu erscheinen, sich über Rekognition oder Diffession der Wechsel zu erklä- ren, die Klage vollständig zu beantworten, etwaige Einwendungen und die zur Begründung derselben dienenden Thatsachen anzuführen, und die Beweis-

[1695]

In Gemäßheit der §§. 27 und 34 des Statuts werden die Herren Aktionäre zur

Nachmittags 4 Uhr,

eingeladen. Gegenstände der Verhandlung sind:

Breslauer Wechsler-Bauk.

ordenllichen Generalversammlung auf Donnerstag, den 16. Márz 1876,

in den kleinen Saal der neuen Börse hierselbst

mittel für die Behauptungen nicht nur bestimmt 1) Entgegennahme des Geschäftsberichtes, Genehmigung der Jahresrechnung und Bilanz, Gewinnvertheilung und Ertheilung der Entlastung event

Wahl von drei Rechnungs-Revisoren (§. 35 des Statuts).

anzugeben, sond i i i zugeben, sondern auch, die etwaigen Zeugen zugleich 2) Neuwahl von vier Mitgliedern des Aufsichtsraths.

mit zur Stelle zu bringen, und die Urkunden in

Urschrift “zu. überreichen, da auf spätere Einreden, 3) Reduktion des Aktienkapitals um den Betrag von 250,000 Thlrn. = 750,000 6 dur den Ankauf eigener Aktien im Nominalwerthe von

welche auf Thatsachen beruhen, keine Rücksi - nommen M D gus 3 hen, keine Rücksicht ge gebende Reingewinn dem Reservefonds zugewendet werden soll. Die Verklagten dürfen zwar eine von einem Rechts- 4 Abänderung der ZF. 5 und 19 des Statuts. anwalt unterzeichnete Klagebeantwortung einreichen, find indeß dadurch nicht von dem Erscheinen im Termin entbunden. Erscheinen die Verklagten zur bestimmten Stunde nit, so werden die in dec Klage angeführten That- fachen für zugestanden, die vom Kläger beigebrachten Urkunden für anerkannt erachtet, und wa3 den Rech- ten nach daraus exfolgt, wird im Erkenntniß ausge- {prochen werden. Charlottenburg, den 20. Januar 1876. Königliche Kreisgerichts-Deputation.

(1628) Ediktalladung.

Der Vollmeier Heiurich Augns Wilhelm Peckmann zu Dassensen hat dem Gerichte T zeigt, daß er wegen eines ihm aus der Landes-Kre- ditanstalt in Hannover zu bewilligenden Darlehns Hypothek mit sein-m im Bezirke des unterzeichneten Amtsgerichts zu Dassensen unter Nr. 1 belegenen

spätestens den 9. März 1876 bei unserer hiesigen

Formulare zu den Verzeichnissen werden an d tin vin Ba erzeichniss er Anmeldestelle verabfolgt,

Breslau, den 25. Februar 1876.

Siegmund Sachs.

[1679]

250,000 Thlrn., zum Zwecke der Kassation und demnächstigen Kassation derselben mit der Maßgabe,

Oldenburgische Landesbank. Siebenter Jahres- Abschluß am 31. Dezember 1875.

Gewinn- und Verlust-Couto.

daß der aus diesem Ankaufe sich er-

Zur Theilnahme an der Generalversammlung sind nah §. 24 des Statuts diejenigen Aftionäre berechtigt, welche ihre Aktien bis N : auptkasse, Rin

unter Beifügung eines nad Nummern geordneten, in duplo ausgefertigten und unterschriebenen L D O woselbst auch der Geshäfisberiht vom 11. März cr. ab in Empfang

Nr. 28,

Der Aufsichtsrath der Breslauer Wechsler-Bauk.

(No. 382/2).

Debet. «a b

L. Geschäfts - Unkosten.

a, Gehalte und Remunerationen ...,., 34

b, Auffichtscollegium A

c, Hausmiethe und Reparaturen

d. Feuerung und Beleuchtung .

e, Inserate, Stempel und Abgaben .

Me

. Zeitungs-Abonnement und Coursblätter .

h, GoOmtoiruien sle o oa

. Porti, Telegramme, Silber- und Goldsendungen und Conto-Corrent-Spesen . S

Dis. Sl 66,174 60

E 2 ; L. Abschreibung, | sprüche irgend einer Art erheben zu können glauben, | 334 9/4 auf Mobilien I 17 E mögen diese in Eigenthums- oder Ober-Eigenthums- : 812 39. rechten, in hypothekarishen und sonst bevorzugten xIT. Reiner Gewinn, | oder Leibzuhts-Ansprüchen oder anderen Verhaftun- Bom Ueberschuß gemäß §. 27 des Statuts: | | gen und Belastungen bestehen, hierdurch vorgeladen, | ?- Tantièmen an die Direction . S 9,794 | folhe Ansprüche in dem dazu auf . 10 0/9 zum Reservefond . .. 26,893 19 | Freitag, den 17. März d. I., Von dem nun bleibenden Saldo: Morgens 10 Uhr, . §5 zur Verfügung der Großherzoglichen Re- | dahier angeseßten Termine anzumelden. Durch die B A f 161,359 17 Nichtanmeldung geht der Anspruch nicht überhaupt, | ? F zur Verfügung der Generalversammlung . 80,679 58 fondern nur im Verhältn se zu der der Landes Kre- H ditanstalt zu bestellenden Hypothek verloren. | Einer Anmeldung bedarf es daher nur dann, wenn die Rechtsbeständigkeit und das Vorzugsrecht

Vollmeierhofe zu bestellen beabsichtige. Zu demselben gehören: 1) die Gebäude unter Haus-Nr. 1 und 1a.—d., 2) die Grundftücke, welche in der Grundsteuer- D von E unter Haupt-Nr. 1 zu 162 Morgen „Ruthen Aderla i Wiesen Léirieden sind, ) P un

3) eine Gemeindegerechtigkeit, namentlich ein An-

theil an der Gemeindeforst.

Nachdem der Provokant als verfügungsfähiger Eigenthümer des zu verpfändenden Grundbesißzes fich allhier vorläufig au3gewiesen hat, so werden unter Bezugnahme auf die §8. 25 und 26 der Ver- ordnung vom 18. Juni 1842 und den §. 18 des Geseßes vom 12. August 1846 alle Diejenigen, welhe an die bezeihneten Pfandgegenstände An-

. aus Discontowechseln . . aus Fremdwecseln . . aus Effecten . aus Lombarddarlehen .

. Provisionen

E S me S S

Hiervon ab:

Dezember 1875 .

Effekten .

Credit.

L. Erträgnisse im laufenden Geschä . aus Coupons und S S os 9

aus diécontirten verloosten Effecten

. aus dem Conto-Corrent-Verkehr : Gewinn-Antheil an dem Oldenburgi hen Prä-

| mien-Anleiße-Consortium i : B 5

a, Zinsen der Depositen bis Ende |

b, Zinsen der Einlagen auf Conto

bis Ende Dezember 1875 165,105, 56.

TV. Erträgnisse des Realisationsfo:èds des ' Oideuburgischen Staatspapiergeldes aus den in demselben angelegten Wechseln und

1,635 99 194,126 12 82,733 67 78,190 64 85 48 197,884 45 136,609 /ck7 16,574|—

|

19,000 726,840 22

l

. M 288,295. 32.

| 453,400 88

273,439:

132,233/59

405,672/93

der der Landes- Kreditanstalt zu bestellenden 0- thek nicht eingeräumt werden joll. ! Hyp Von der Anmeldungspflicht siad nur Diejenigen befreit, denen über ihre Ansprüche von der Direk- tion der Hannoverschen Landes-Kreditanftalt Certi- | 1. Maa auto: fifote ausgestellt worden. Bestand am 31. Dezember 1875 Der demnächst zu erlassende Aus\{lußbescheid soll | 2. Discoutowechsel-Conto : nur durch Anschlag an der Gerichtstafel bekannt ge- Bestand an Markwechseln 2 mat werden e R Q-S ants: 3 Einbeck, den 18. Februar 1876. estand an Wechseln in fremden Valuten 4 Königliches Amtsgericht, I, E ÁÆ 2,003,968. 12. j Mehliß. WRG a AOOIS T | 5. "6 @ 8 9

Activa,

1,218,028) 3,296,779

Einlagen auf Conto

1,959,949 . Belehnungs-Conto : P dap G G 2,467,950 . Discoutirte verlooste Effecteu-Couto: Bestand an discontirten verloosten Effecten „...., 805 . Discontirte verlooste Effecteu-Zinseu-Couto : | laufende Zivsen . N S 13/80 i M O EF | erth der vorhandenen Effecten i e G L AAOLOOUSUIO j Be T ara O: a F) aldo am 31, Dezember 1875 . . 4,319,960/77/11, . Noten-Realisationsfond : |

Verkäufe, Berpachtungen Submisfionen 2c. dias

[1654] Bekanntmachuug.

Die Lieferung von 67 Stück gußeisernen Leibs stühlen nebst Zubehör im Gesammtgewiht von circa 7370 Klgr. für den Neubau des hiesigen Kreis- gerihtêgefängnisses soll im Wege der öffentlichen Submission vergeben werden.

Die Lieferungsbedingungen nebst Anschlagsextrakt, sowie die der Lieferung zu Grunde liegende Zeich- nung liegen täelih im Baubureau, Königsstraße 58, que Einsicht aus, woselbst auch Abschrift gegen Er- tattung der Kopialien bezogen werden kann.

Offerten mit der Aufschrift eLieserung von Leibstühlen für den Neubau

des Kreisgerichts-Gesäuguisses in Cassel“ sind versiegelt und portofrei bis \spätesteus den 6. März, Bormittags 11 Uhr, im Baubureau, Königsst: aße 58, einzureihen, zu welcher Zeit die Eröffnung derselben stattfindet.

Cassel, den 21, Februar 1876,

Dex Königliche Kreisbaumeister. Rsôh nis} ch.

Rückzinfen .

Rüdlzinsen . ..

Rüdckzinsen . . .. Rescrvc:foud-Conto:

Unkosteu-Conto :

Baarvorratl) M. 1,480,000. —. 12. Reiuer Gewinu ‘3,143,092. 82. I

Wechsel . N 4,623,092 82)

i Mobilien-Conto L A | | orhandene Mobilien, abgeschrieben bis af „...., 1,624 78/

. Dividenden-Couto : x | À erhobene Abschlagsdividende pro 1875 E N 38,244 —|

19,227 503/88

Oldenburg, den 31. Dezember 1875.

Brofft. Haußmauu.

E . Harders. Der ausfüßrlihe Jahresbericht kann von der Bank bezogen werden. |

. Baar-Depositen-Zinsen-Couto: noch uicht erhobene Zinsen . . Velehuungs- Ziusen-Couto:

. Disconto-Wechsel-Zinsen-Conto:

; Noten-Nealisatiovsfoud-Ziusen-Conto E

. . .

Bestand am 31. Dezember 1875

in 1876 bezahlt, ia 1875 gehörig .

Passiva., M 4

. Actien-Capital-Couto . . ab nicht eingeforderte 60%, .

. Oldenburgisches Staatspapiergeld im Umlaufe: . Oldénburgische Laudesbanknoten im Umiaufe: . Baar-Depositen-Conto :

Bestand der Baar-Depositen

& 3,000,000. —. « 1,800,000. —. 1,200,000'—

375,000! 4,065,000 j

8,051,148 /74 4,806,299 59

175,562 64

113/05 16,694 88 19,872 83 175,633 46

j 3,492 75 338,685 94

i ——

19,227,903 88

Die Directiou der Oldenburgischen Landesbank.