1876 / 53 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 01 Mar 1876 18:00:01 GMT) scan diff

Deutscher Reichs-Anzeiger

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Königlich Preußischer Staats-Anzeiger.

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; Alle Post-Anstolte: des In- nud Auslandes nehmen Bestellnng an; für Kerlin außer den Poft-Anftalten : an die Expedition: S7. Wilhelmstz. Nr. 32,

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Se. Majestät der König haben geruht: Sr. DurWlauht dem Fürsten zur Lippe den Rothe: Adler-Orden erfter Klase zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Appellationsgerihts-Vize-Präfidenten Dr. Beliß zu Breslau den Stern zum Rothen Adler-Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub; dem Kreisgerihts-Séfretär, Kanzlei-Rath Ansinn zu Delißsch und dem Kreisgerihts-Sekretär, Kanzlei-Rath Schul§e zu Rogasen, im Kreise Obornik, den Rothen Adler-Orden vierter Klasse, dem Geometer und Chaufseebau-Techniker Fried ri ch zu Brieg den Königlihen Kronen-Orden vierter Klasse; dem Schullehrer und Kantor Jerrentrup zu Minden den Adler der Inhaber des Königlichen Haus - Ordens von Hohenzollern; dem emeritirten Küster und Lehrer Weber zu Ziegenhagen ium Kreise Saazig das Allgemeine Ehrenzeihen ; sowie dem Amts- vorftieher, Domänenpächter Mac-Lean zu Carlsmarkt im Kreise Brieg, und dem Kanonier Robert Bleeck im 1. Garde-Feld- Artillerie- Regiment die Rettungs-Medaille am Bande zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst gerußt : den nahbenannten Offizieren 2c. die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen nihtpreußischen Ordens-Jnfignien zu ertheilen, und zwar: des Ehren-Comthurkreuzes des Großherzoglich oldenburgishen Haus- und Verdienst-Ordens des

Herzogs Peter Friedrich Ludwig: dem Major von Arnim, à la suite des Rheinischen - Kürassier-Regimenis Nr. 8, beauftragt mit der Führung dieses Regiments ; “Des Cómthurfkreuzes des Großherzoglich sähsischen Haus-Ordens der Badlamreit oder voni weißen y Falken: dem Major Hagen, à la suite des Westfälischen Füsilier- Regiments Nr. 37, Direktor der Kriegs\hule in Caffel; des Ehrenriiterfkreuzes erster Klasse des Groß- herzoglih oldenburgishen Haus- und Verdienfst- Ordens des Herzogs Peter Friedrih Ludwig: dem Hauptmann von Philipsborn, à la suite des Generalstabes der Armee; des Fürstlih \chwarzburgischen Ehrenkreuzes dritter Klasse: dem Premier-Lieutenant von Massow vom Westfälishen E Nr. 5., Adjutanten der 8. Kavallerie-Brigade, U der Fürfilih s{chwarzburgischen Ehrenmedaille in Silber: dem Sergeanten Schulz vom Magdeburgischen Füfilier- Regiment Nr. 36 und Schreiber bei der 8. Divifion.

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Deutsches Nei.

Se. Majestät der Kaiser und König haben im Namen des Deutschen Reiches den Vize-Konsul Dr. Mühlberg in Lon- don zum Konsul des Deutschen Reiches in Christiania zu er- nennen geruht.

Königreich Preufen. Se. Majestät der König haben Allergnädigft gerubt: den bisherigen außerordenilihen Professor in der philo- \sophishen Fakultät der Universität zu Greifêwald Dr. Rein- hold Wilhelm Buchholz zum ordentlihen Professor in der- selben Fakultät zu ernennen; und den prafttishen Aerzten 2c. Dr. Semler in Berlin und Dr. leihen in Danzig den Charakter als Sanitäts-Rath zu ver- en.

Minisierium der geifilihen, Unterrihts- und Medizinal-Angelegenheiten.

In der nâhsten Woche vom 6. bis 11. März cr. findet nach §. 24 des gedruckten Auszuges aus der Bibliothek-Ord- nung die allgemeine Zurücklieferung aller aus der Königlichen Bibliothek entliehenen Bücher ftatt, Es werden daher alle Die- jenigen, welche Bücher der Königlichen Bibliothek in Händen haben, hierdurch aufgefordert, \solche während dieser Zeit in den Vormittagsstunden zwischen 9 und 1 Uhr gegen die darüber ausgestelten Empfangscheine zurückzuliefern.

Die Zurücknahme der Bücher erfolgt nach alphabetischer Ordnung der Namen der Entleiher:

von A.—H, am Montag und Dienstag, I. —R. Mittwoch und Donnerstag, S.—Z. Freitag und Sonnabend.

Berlin, den 28. Februar 1876.

Der Königliche Geheime s Ps und Ober-Bibliothekar. epsius.

Minifterium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Der bisherige Sekretär und Bibliothekar der Bau-Aka- demie zu Berlin, Ernst Kumbier, ift zum Geheimen Re- gistrator bei dem Ministerium für Handel, Gewerbe und öffent- iche Arbeiten ernannt worden, .

Berlin, Mittwoch,

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Der bei der Ostbahn angeßellte Königliche Eisenbahn-Bau- meister Homburg zu Konitz ist in gleicher Eigenshaft nah Lyck O. /Pr. versezt worden.

Die heutige Nummer des „Deutschen Reihs- und Königlih Preußishen Staats-Anzeigers * enthält in der Central-Handels-Register-Beilage:

Nr. 16 der Tarif- 2c. Veränderungen der deut- \chen Eisenbahnen.

Niczkamlliches. Deutsches Nei.

Preußen. Berlin, 1. März. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen heute die Monatsrapporte der Leib - Regimenter und demnächst den Vortrag des Geheimen Kabinets-Raths von Wilmowski entgegen. Später empfingen Se. Majesiät den neu ernannten Landes-Direïtor der Provinz Preußen Herrn Riert. Z

Ihre Majestät die Kaiserin-Königin besuchte geftern di: Kaiserin Augusta - Stiftung in Charlottenburg und war heute bei einer Sizung der Zweigvereine des Vaterländi- schen Frauenvereins, zu Gunsten der überschwemmten Ortschaf- ten, in Magdeburg anwesend. Ihre Majestät reiste heute Mor- gen dahin ab und traf Nachmittags wieder hier ein. Jhre Ma- jestät flieg in Magdeburg im Königlichen Ober - Präsidial- gebäude ab.

-— Se. Kaiferlihe und Köüiglihe Hoheit der Kronprinz nahm gestern Vormittag um 114 Uhr militärische Meldungen entgegen und empfing um 11} Uhr den Grafen Otto zu Stolberg - Wernigerode, um 12 Uhr den Grafen Winßgzingerode und um 123 Uhr den Landforstmeister Ulrici.

Der Ausschuß des Bundesraths für Handel und Verkehr trat heute zu einer Sißung zusammen.

Die Erklärung, welche der Handels-Minister Dr. Achen b ach in der gestrigen Sizung des Hauses der Abgeordneten auf die Bitte abgab, dem Hause eine Nachweisung der in den Jahren 1874 und 1875 bei den Titeln „Neu- und Umbau von Staats@ausseen“ und „Unterhaltung der Chausseen“ ausgegebenen Beträge zugehen zu lassen, und auf die Frage, ob die bei dem Unterhaltungsftostenfonds von Chausseen am 1. Januar 1876 übrig bleibenden disponibeln Bestände zum Nugzen der betreffenden Bezirke verwendet werden, hat folgen- den Wortlaut:

Meine Herren! Was zunächst die von dem Herrn Vorredner gewünschte Nachweisung betrifft, jo wird dieselbe heute in die Hände des Herrn Präsidenten gelangen.

In Betreff der Unterhaltungsfonds hat der Herr Interpellant richtig hervorgehoben, daß in dem Dotationsgeseß eine Bestimmung darüber nicht besteHt, wie etwaige Reste aus dem Jahre 1875 zu verwenden fein würden. Man fann dzrüber sireiten, wer der Dis- ponent über diese Summen ist; ih glaube indessen in der Lage zu sein, Namens der Königlichen Staatsregierung zu erklären, daß sie 1elbft Ansprüche auf etwaige Ueberschüsse oder Reste dieses Fonds nit erhebt. Es kommt also darauf an, ob der Unterhaltungsfond für das vergangene Jahr ausgereicht hat. Wird dies der Fall sein, werde fich ein Reft ergeben, so ift die Staatêregierung, wie ih glante, bereit, nah Maßgabe des Bedürfnisses —— und das Bedürfniß wird fih nah den geschehenen Anmeldungen richten, den übrig geblie- benen Unterhaltungsfond den Provinzen zu Gute kemmen zu lassen.

Wenn nun Seitens des Hrn. Abg. Rickert zum Schluß darauf hingewiesen ift, daß dur eine mirifterielle Verfügung den Ober- Präfidenten nahezu die ganze Dotations-Summe von 19 Millionen zur Verfügung geftellt sei, jo muß ih bemerken, daß bei dieser Ueber- weisung namentlich auch darauf gerechuet ist, daß die bisher aus Neubaufonds bestrittenen größe:ren Umbauten der einzelnen Straßen auf die Unterhaltungsfonds verrech{net werden. Im Uebrigen aber würde es für die Königliche Staat2regierung, wie ich annehme, kein Bedenken haben, daß, wenn die provinzielle Vertretung für diese Fonds eine andere, zweckmäßigere Verwendung in Ausficht nimmt, hierzu die Zustimmung gegeben werde.

Ich glaube, mit diesen Erklärungen wird der Herr Abgeordnete zufrieden geftellt sein.

In Betreff der Fabrik- Inspektoren erklärte der Handels- Minister:

Meine Herren! Ich habe bereits in der vorigen Session meine Ansicht über das Institut der Fabrikinspektoren dahin ausgesprochen, daß ih sie wesentlich als Berather der Arbeitgeber, wie der Arbeiter selbst betrahte, und daß es daher von meinem Standpunkte aus gar nicht einmal wünschenswerth fei, wie wenigstens die Sache fich bisher gestaltet hat, wenn der Fabrifinspektor mit polizei- lihen Befugnissen ausgerüstet werde. Gegenwärtig hat der Fabrikfinspektor nur da eine polizeilihe Exekutive, wo es fich um die Beschäftigung von Kindern in Fabriken handelt, während er auf allen übrigen Gebieten ohne eine solche ift. Wenn daher eiwas auf Grund seiner Rathschläge zwangsweise auêgeführt werden soll, fo muß dies durch die Organe des Staats oder der Selbstverwaltung geshehen. Es feblt ihm also in dieser Beziehung eine wesentliche Geaudliee zur Machtentfaltung, er kann fich feine Auterität nur dadurch verschaffen, daß er sahgemäße Maßregeln, sei es den Arbeitgebern, sei es den Arbeitern anräth. In der Instruktion, welche den Fabrikinspektoren ertheilt ift, hat man gerade auf diesen Punkt den Hauptton gelegt und ins-

den 1. März, Abends.

/ ständigung abgeschnitten erscheint.

1876.

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besoadere au8gesprochen , daß Anzcicgen an die polizei- liGen Organe überhaupt erft erfolgen sollen, wenn der Weg der Ver- Nun ift bereits mebrfah hervror- geboben, daf: diese Einrichtung zunächft fih als ein Versu quali- fizire. Es ift dies ganz richtig und hat aus dem Grunde auc mébrfach nur eine provisorische Besetzung der einzelnen Stellen statt- gefunden. Kein einziger Fabrikinspektor ift meines Wissens definitiv angeftellt worden, ehe er nicht eine längere Probezeit zurückgelegt hat : ein größerer Theil dieser Herren befindet ih auch jeßt noc in provisori]cke Stellung. Die Gehaltéfrage endlich, welche der Hr. Äbg. Scyffart berührte? anlangend, haste au ic es für sehr wichtig, wenn in der That die Mänxer, welche zu diesem Beruf vom Staate gewählt werden, ihrer Aufgabe ganz und voll gewachfen sein sollen. Auch ich kin der Ansicht, daß solde Kräfte im AUgemeinen dauernd nur mit einer höheren Dotation zu gewinnen sein werden, als ihnen gegenwärtig ansgeworfen it. Wir sind indeß zunächst in einem Uekbergangstadium begriffen, und ic glaube, wir müssen noch eiñige Jahre abwarten, éhe wir :u weiteren Maßnahmen übergehen. Jch kann übrigens mit Befriedi- gung konftaiiren, daß, obwobl dieses Amt an fich ni§ts Verlcckendes besißt, hervorrag-nde Kräfte sih der Staatsregierung zur Dispofition geftellt haten, Männer, die längere Zeit größere Etatlifsements ze- [leitet haben, eine durchaus gute, zweckmäßige Ausbildung besißen und in der Vellfraft ihrer Jahre stehen.

Auf den Seitens eines Abgeordneten ausgesprochencn Wuns), es möchten auf Kosten des Staats Handwerker nah Philadelphia gesandt werden, bemerkte der Handels- Minister:

Die Regierung würde in der Lage fein, die Mittel, welche un- ter Tit. 13 ausgeworfen find, zun Theil aub zu dem von dem Herrn Verredner bezeichneten Zwecke zu verwenden; es ist sogar der Waunfch der Regierung, daß ihr Gelezenheit gegebea werde, kleine Havdwerker, welche die Ausstellung in Philadelphia besuchen, in die- ser Weise mit zu unterstüßen. Es if ia dieser Beziehung au Les reits ein Schritt geschehen, indem die Regierung die Anregung baßin gegeben hat, ob fic nit cin Comité ven Privaten bitden wecke, welches fih die Aufgabe ffellt, Handwerker, kleinere Gewerbtreibende zur Ausstellung nach Amerika zu entsenden. Für diz Regicrung, würde es eine recht s{wierige Aufgabe fein, unter den verschiedenen &23- kurrenten zu wählen; während ein Privatcomité hierzu viel mehr geeignet sein dürfte. Die Regierung würde alsdann diesem Privats comité auch ihrerseits Mittel zufließen lafsea, und zwar in ähnlicer Weise, wie dies bei der Wiener Weltausstellung gesehen ist.

Im weiteren Verlau c der Sigzung gab in der Berathung des Etats der Verwaltung für Handel, Gewerbe Uo Dauwelen (s Nr... 49 d. Bl) Kap. 8s. Si 1 (Hafenbasfins) Veranlaffung zu einer kurzen Debatte über den Kanalbau im Allgemeinen, an welcher fi die Abgg. Dr. Köhler (Göttingen), Dr. Hammacher, von Kardorff und Hoppe bethci- ligten. Bei Tit. 13 (Flußregulirungen) wünschte der Abg. Kantak, die Regulirung der Warthe fräftiger betrieben zu sehen; ein gleihes wünschte der Abg. Spangenberg in Betreff der Weser, was auch der Regierungs-Kommifsar Ministerial-Direktor Mac-Lean zusagte. Bei Tit. 33 (Dünenshugzwerke auf den Oftfriesischen Inseln) legte derselbe Regierungs-Kommifsar dem Abg. Hansen die Nothwendigkeit dieser Anlagen dar, und der Staats-Minister Dr, Friedenthal sagte die Vorlage eines Dünenschugzgesetzes für die nächste Session zu. Bis hierher wurden \ämmilihe Pe- fitionen bewilligt.

Zu Tit. 34 (zur Anlage von Dockwertken auf der Insel Wangeroge 291,625 A) beantragte Abg. Dr. Dohrn:

„Den Titel in Ermangelung der Kenntniß des in den Erläute- rungen zu diesem Titel angezogenen mit Oldenburg und Bremen wegen Erhaltung der Insel Wangeroge abges{chlofsenen Staaksver- trages nicht zu bewilligen,“

Der Abg. Miquel befürwortete die Ablehnung, während die Minister Dr. Ahenbach und Camphausen die vorläufige Bewilligung das Haus niht präjudizirt glaubten.

Der Handels-Minister Dr. Achenbach erklärte:

Meine Herren! Der fraglihe Vertrag wird in etner besonderen Geseteëvorlage an dieses Haus gelangen und fo das Haus Gelegen- heit haben, seine Auffassurg übér die darin getroffenen Bestimmungen auszusprehen. Nimmt dafselbe den Vertrag nicht an, so ist es selbfiverftändlic, daß auch diese Position, die lediglih auf dem Vers trage berubt, ausfällt, sie könnte alédann nicht zur Ausgabe ge- langen. J glaube daher, es liegt selbst von dem Standpunkte des Hrn. Abg. Dohrn kein Bedenken vor, die Pofition vorläufig passiren zu laffen. Denn, wie gesagt, fällt der Vertrag, so wird auch diee Position von selbft damit beseitigt sein. Ich bemerke zuglei, daß der Vertrag erft in den nächsten Tagen zur Vollziehung Seitens der betreffenden Vertreter der einzelnen Staaten gelangt. Sobald dies geschehen ift, wird er dem Hause sofort zur Beschlußfassung Übergeben werden. Jch würde übrigens die Unterlafsung der Mittheilung muß überhaupt auf einem Mißverftändniß berubt haben für meine Person au kein Bedenken gehabt haben, den Herren Kammifsarien des Hauses den Entwurf des Vertrages mitzutheilen, Sollten hiervon abweichende Aeußerungen von den Herren Vertretern der Regierung gethan sein, fo könnte dies nur auf ein Mißverftändniß zurückgeführt werden. In früheren Fällen hat das Laus, wenn solche Positionen zweifelhaft waren, meines Wissens bisweilen den Zusaß gemaht: „vorbehaltlich der späteren Genehmi- gung durch ein Gefeß.“ Durch einen solhen Zusaß würde sich die Sache ebenfalls erledigen.

Der Vize-Präfident des Staats-Ministeriums Finanz-Minifter Camphausen entgegnete dem Abg. Miquel:

Der Herr Vorredner hat gewiß Recht, wenn cr behauptet, es wird in der Sache nicht präfsudizirt, wenn wir mit dem s x MWil- len, nahträglich die Position zu genehmigen, beute dieselbe bei Seite stellen. Aber ich möchte doch umgekehrt auch geltend maten, es wird nit präjudizirt, wenn bei der zweiten Berathung die Position vorläufig genehmigt wird, daß man dann bei der dritten Berathung