1876 / 56 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 04 Mar 1876 18:00:01 GMT) scan diff

wiesen. Die Iustiz-Kommission der Repräsentantenkammer ist mit der Abfassung der Anklageschrift beschäftigt.

Brasilien. Rio de Ianeiro, 1. Februar. Aus den hier von einer ärztlichen Kommission aufgestellten Tabellen über den Gesundheitszustand in hiesiger Stadt und im Hafen ergiebt fih leider das erneute Auftreten des gelben Fiebers. Nah diesen Tabellen beziffern fich die Todesfälle an gelbem Fieber und Poten in der Zeit vom Juli 1875 bis Ende Januar 1876

folgendermaßen : Juli (1875) 85 gelbes Fieber 11 Pocken Augu|t u s „E y September B G E 2 Oktober Ÿ E E November Ü F S A Dezember H T s S Januar (1876) 107 , 2

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Aus den ferner in den Tabellen enthaltenen Nachweisungen über Barometer- und Thermometerstand während dieser Zeit er- gicbt sich, daß der Winter von Iuli bis September v. I. ein außergewöhnlich kalter gewesen und daß im Monat Januar d. I. eine Hiße und Trockenheit vorherrschte, wie sie seit Menschen- gedenken nicht erlebt worden ist. Nichtsdestoweniger ift das gelbe Fiéber auch während der falten Zeit nie ganz erloschen, hat aber au bei der ungewöhnlichen Hige nicht die Höhe er- reiht wie in früheren Jahren bei geringerer Temperatur.

Nicht uninteressant ift die aufs Neue bestätigte Beobachtung, daß das Auftreten bezw. die Zunahme des gelben Fiebers von dem E.löshen bezw. der Abnahme der Pocken begleitet ist.

Im Hafen isst bisher das Fieber nicht aufgetreten, ins- besondere haben deutshe Schiffe weder Todesfälle aufzuweisen, noch überhaupt Erkrankte ins Hospital abzuliefern gehabt.

Nach Aussage der Aerzte is das Fieber diesmal zuerst in der Neustadt in der Straße Formosa, einem zwar vom Meeres- ufer entfernten aber \umpfigen und unreinlihen Theile Rios aufgetreten.

Die in unserer Monats-Uebersiht vom 19. v. M. nah amerikanishen Zeitungen gebrahte Not z über Belästigungen der Protestanten in der Stadt Mexiko Seitens der katholischen Bivölkerung hat \ich bis jeßt in keiner Weise bestätigt. Ein solher Vorgang is auch um so unwahrscheinlicher, als die in der mexikanishen Republik bestehenden 125 protestantischen Ge- meinden, die sich im Besiß von 56 Schulen, 2 Waisenhäusern und 2 Seminarien befinden, fich voller Religionsfreiheit erfreuen.

Was den eben dort erwähnten Aufstand in Sonora angeht, so ift derselbe, wie aus zuverlässiger Quelle verlautet, bereits seit Monaten beendet.

Afrika. Aegypten. (W.T. B.) Der „Agence Havas“ vom 3. März geht aus Kairo von zuständiger Seite folgende Mittheilung zu: Der vom Generalzahlmeister Cave über die ägyptischen Finanzen erstattete Bericht zerfällt in drei Theile. In dem ersten wird die seitherige Finanzverwaltung einer eingehenden Unter- \suchung unterzogen und den Ursahen nahgeforfcht, die die gegenwärtige finanzielle Lage herbeigeführt haben. Im zweiten Theile wird die Kombination einer Konsolidirung der gesammten ägyptishen Schuld mittelst Substitui- rung des englishen Staatskredits an Stelle des ägyptischen in Erwägung gezogen. In diesem Falle würde nach Ansicht Cave's die aus der Garantie Englands fich ergebende Herab- setzung des Zinsfußes für die ägyptische Schuld sogar ohne alle Be- schwerden den vollständigen Rückkauf des Suezkanals ermöglichen. Cave hâlt indeß diese Kombination dem siher zu erwartenden Widerspruch anderer Mächte geg-nüber für unausführbar und unmöglih und kommt deshalb im dritten Theile zu dem Vor- lag, die gesammte ägyptische Schuld in eine 7prozentige um- zuwandeln, wobei sich nah seiner Berechnung ein Ueberschuß von mehr als 2 Millionen Pfd. herausftellen würde.

Nr. 9 des „Central-Blatts für das Deuts%he Reich“, herausgegeben im Reichskanzler-Amt, hat folgenden Inhalt : 1) Allges meine Verwaltungssahen: Verweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet. 2) Münzwesen: Uebersicht über die Ausprägung von Reichsmünzen. 3) Finanzwesen: Nachweisung über die bis zum 31. Januar 1876 präfludirten, ferner über die an diesem Lage

Berlín, den 4. März 1876.

Se. Majestät der Kaiser und König ließen heute Vormittag dem Geh-imen Regierungs-Ratÿe, Professor Dr. Dove, dur den Flügel-Adjutanten, Major von Lindeguist, Allerhöchst- ihre Glückwünsche zu seinem Jubiläum ausfprecen.

s Die Königliche Regierung zu Potsdam veröffentliht im Amts- blatt folgende, die Vertilgung der Heuschrecken betceffeude Be- fanntmahung: Die im vorigen Jahre in einzelnen Theilen unseres Regierungsbezirks, vorzugsweise im Teltewer Kreise, in großer Zahl aufgetretenen Heuschrecken machen es nothwendig rechtzeitig Maßregeln ¿u treffen, von welchen sich eine Abwehr dieser Landplage erwarten läßt. Von wesentlicher Wichtigkeit für den günstigen Erfolg solcher Maßregeln ist es aber, daß dieselben in die Hand einer einzelnen Person gelegt werden.

Diese Erwägungen haben den Herrn Minister für die landwirth- schaftlichen Angelegenheiten veranlaßt, mit der Leitung der betreffenden Vertilgungêmaßregeln den früheren Gutsbesißer Hrn. Deutsch zu Charlottenburg, Berlinerftraße Nr. 91, zu beauftragen und haben wir demselben durch Commissorium vom heutigen Tage die Vollmacht er- theilt, in unserem Namen diejenigen Maßregeln zu ergreifen, welche geeignet sind, um die Heuschrecken nach Möglichkeit zu vertilgen.

Ueber die unter Leitung bezw. auf Anweisung des Kommissars vorzunehmenden Maßcegeln bemerken wir, daß sich dieselben theils gegen die Brutstätten, theils gegen die Heuschrecken selbft richten

erden.

In erster Hinsicht wird im zeitigen Frühjahr das Umpflügen der Felder, welche die Brutstätten gebildet haben, und in denen die Eier liegen, vorzunchmen sein.

Haben gegen die meifi \{chwer aufzufindenden Brutftätten Maß- regeln uicht vorgenommen werden können, so wird die Vertilgung der auêgekommenen Brut ins Auge gefaßt werden müssen. Die Erfah- rung hat gelehrt, daß die Heuschrecken durch ungereinigtes Petroleum getödtet werden. Es mag hierzu bemerkt werden, daß dieselben am frühea Morgen meist in Haufen zusammensißen.

S Durch Fanggräben lassen sich die Felder vor den Heuschrecken shüßen. Das Auftreiben von Hühnern, Puten oder Eaten auf die von Heuschrecken befallenen Felder wird von besonderem Erfolge sein, da diese Thiere die Heuschrecken mit Gier fressen.

Sollten auch diese Mittel die Plage nicht abwenden können, \o werden s{ließlich Arbeiter angenommen werden müfsen, welche die Heushrecken in Gräben treiben und dort durch Stampfen tödten.

Wir brauchen wohl nicht noch besonders hervorzuleben, daß die rechtzeitige Ergreifung der zur Vertilgung der Heuschreckenplage dien- lichen Maßregeln wesentli im Juteresse der betheiligten Grundbesißer und Gemeinden liegt, und darf daher anch wohl erwartet werden, daß dieselben bereitwillig den Anforderungen unseres Kommissarius entsprechen und in Berücksichtigung der hochwichtigen Aufgabe desselben

im Umlaufe beziehungsweise im egenen Bestande der dcut- {hen Notenbanken vorhanden gewesenen, sowie über _die nach erfolgter Einlösung vernichteten Bankaoten; Goldankäufe

Seitens der Reichsbank. Handels: und Gewerbewesen: Bestimmun- gen über die Zusammenseßung und den Geschäftsbetrieb der fünst- lerihen, photographis@&en und gewerblichen Sachverständigenvereine ; Bestimmungen, betreffend die Inventarisirung und Stempelung der nach der bisherigen Geseßgebung rechtmäßig angefertigten Vorrichtungen zur Herftelluag vor Werken der b:ldenden Künste ; Bestimmungen über die fngrung der Eintragsrolle für Werke der bildenden Künste; Bes timmungen über die Führung des Musterregisters. Zoll und Steuerwesen: Bundesrathsbeshlüsse, betreffend Verfahren bei Ver- zollung von Wein in den Niederlagen, Zollerlaß für eingehende verdorbene Waaren, Tarifirung von Shicfertuch, Verzollung von Pappcartons zu Herrenklapphüten; Kompetenz einer . Steuer- stelle. Militärwesen: Bekanntmahung einer Nachweisung der- jenigen höheren Lehranstalten, welchen provisori gestattet worden ist, gültige Zeugnisse über die wissenschaftlihe Befähigung füc den einjährigen freiwilligen Militärdienst zu ertheilen. Marine und Schiffahrt: Tarif der Schiffahrtsabgaben an der Sulinamün?* ung ; Beginn von Seesteuermanns- 2c. Prüfungen. Konsulaiwefen: Er- nennunzgen.

Die Nr. 4 des „Marine-Verordnungs-Blatts“ hat folgenden Inhalt: Deklaration des §. 187 des GeldverpfAegungs- Reglements. Militär-Wittwenkassen-Angelegenheit, Eintheilung des Marine-Etats für 1876. Konservirurg des Kojenzeugs. An- rechnung der Dauer der Reise S. M. Schiff „Arcona“ in den Jahren 1873 bis 1875 als doppelte, pensionsberehtigende Seedienstzeit. Nachweisung S. M. Kanouenboot „Cyclop* über den statigehabten Verbrauch an kleinen Bedürfnissen für den Mann und Monat. Bescheinigung der Quittungen des Schreibens unkundiger Geldempfän- ger. Personal-Veränderungen. Benachrichtigungen.

Landtags- Angelegenheiten.

Cassel, 3. März. (W. T. B.) Bei der heutigen Wahl zur Präsentation eines neuen Mitglieds der Stadt Cassel füc das preußische Herrenhaus wurde der Vize-Bürgermeister und Reichs- tagsabgeordnete Weigel gewählt.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Mit dem inneren Ausbau der Johanneskirche in Stutt- gart geht es in erfreuliher Weise vorwärts. Der Ausschuß des Kirchenbauvereins hat am 1. d. M. unter Führung des Ober-Bau- Raths v. Leins die Arbeiten besichtigt und in einer nacher ftatt- gehabten Sißung als Tag der feierlihen Einweihung der Kirche Sonutag, den 30. April, bestimmt.

Das Amt des Prorektoxs au der Landesuniversität Jena wird mit dem 1. April dieses Jahres für das nächste Halbjahr auf den ordentlihen Professor der philosophishen Fakultät Dr. Ernst Häkel daselbst übergehen. An der genannten Universität werden mit Ostern d. J. für das Fah der klassishen Philologie die Pro- ton Dr. v. Gutschmidt aus Königsberg und Dr. Rohde von Kiel eintreten.

Berlin. Am 2. März, Nachmittags gegen 3 Uhr, entlud fi im Nordwesten der Stadt ein ziemli heftiges Gewitter.

* Gewerbe und Handel.

In der vorgestrigen ordentlihen Generalversammlung der Allgemeinen Häuserbau - Aktien - Gesellschaft wurden Bilanz und Rechuung8abschluß genehmigt und dem Aufsichtsrathe Decharge ertheilt. Die Versammlung ermächtigte im Weiteren den Aufsichtsrath, die durch Häujerverkäufe flüssig werdenden Gelder je- weilig zum Ankauf eigener Aktien zu verwenden, um so das Aktien- kapital allmählich zu reduzirea. Der Abschluß würde bei ftatuten- mäßigen Abschreibungen die Vertheilung einer Dividende von 8 °/ gestattet haben. Es wurde bei Vornahme der Abschreibungen über das vorgeschriebene Maß hinausgezangen und die Dividende auf 6/9 festgescht.

Der Aufsichtsrath der Süddeutschen Bodenkreditbank hat in seiner Sißung vom 29. Februar beshiossen, der Generalversamm- lung die Vertheilung einer Dividende von 93 %/ d. i. auf die durch- \chnittlih mit 45 % = # 270 eingezahlte Aktie von M 25,65 vor- zuihlagen. Die Reserve würde mit ca. 4 128,000 dotirt und ein Gewinn- faldo von ca. M4 524,000 auf 1876 vorgetragen werden.

Wien, 3. März. (W. T. B.) Das beim Hereinbrechen der Börsenkrisis im_ Jahre 1873 gegründete Aushülfscomité hat, wie die „Presse“ meldet, zu den bisher eingezahlten 20 %% noch cine leßte Einzahlung von 30% der gezeihneten Garantie- beträge eingefordert. Das Comité 1s fih auf, die Ab- wickeiung der Geschäfte haben die Kreditanstalt und die

ihn opferwillig, nöthigenfalls mit Hand- und Spanudienstleistungen unterstüßen werden. :

Besonders wichtig ist es, dem Kommissarius sofort direkt von dem Auftreten der Heushrecken Anzeige zu machen, damit er in die Lage geseßt wird, gleich die geeignet erscheinenden Vertilgungsn.aß- regeln vorzunehmen, bezw. anzurathen.

Die Herren Landräthe, Lokalbehörden und Gemeindevorstände find von uns veranlaßt, unserem Kommissarius überall die nöthige Unter- stüßung zu gewähren und dahin zu wirken, daß Seitens einzelner Grundbesißer oder ganzer Gemeinden aus engherzigen Rüdcksichten niht etwa zur Abwendung einer allgemeinen Landplage nothwendigen Maßregeln Widerstand entgegengeseßt wird.

Nur rasches, energishes Handeln, ohne Rücksicht auf die etwa nothwendigen Opfer, läßt eine Abwendung der zu befürchtenden Ka- lamität erhoffen.

Potsdam, den 24. Februar 1876.

Königliche Regierung. Abtheilung des Innern.

Für die hülfsbedürftigen Einwohner von Schsnebeck sind bei dem Polizei-Präfidenten von Madai ferner 4270,50 4 eingegangen, dazu laut Quittung vom 2. d. M. 3141 Æ, in Summa 7411,50 M, von denen 7000 A nach Schönebeck abgesandt sind.

__— Bou gestern Abend liegt aus Posen folgendes Telgramm vor: Die Warthe bleibt im langsamen Fallen und beträgt der Wasser. stand jeßt nur 17 Fuß 2 Zoll. Ihre Majestät die Kaiserin hat dem hiesigen vaterländischen Frauenverein mit einem huldvollen Hand- aa E M. für die durch die Ueberschwemmnung Beschädigten übersandt.

Am 25. Februar, Nachmittag um 2 Uhr, fanden sich, wie der Allg. Ztg.“ geschrieben wird, im Saale der Horatier und Curiatier im Konservatoren-Palaft zu Rom einige hundert vom Bürger- meister, Advokaten Venturi, Eingeladene ein, um der VFnauguration der neuen Säle beizuwohnen, welche das rômis{che Munizipium in Folge der reihen antiquarischen Funde auf dem Etquilin, dem Quirinal, Vimin .l und Cälius eingerichtet hat. Nach wenigen ein- leitenden Worten des Bürgermeisters \sprach der Sekretär der com- missione archeologica municipale, Hr. Lanciani, über die Entstehungs- geschichte des neuen Museums, welches nunmehr einen Theil der kapi- tolinishenu Sammlungen auêma@t. Gegen Ende des Jahres 1871 {loß die Kommune der Stadt Rom mit einigen Baugesellschafien Ver- träge ab, um auf dem Quirinal, Viminal, Cälius und besonders auf dem Esquilin neue Stadttheile anzulegen ; bei diesen Abmachungen behielt sich die Stadtverwaltung das Eigenthumsrecht der bei den Erdarbeiten zu Tage tretenden Reste des Alterthums ganz oder theil- weise vor. Eine Folge davon war, daß im Mai 1872 eine archäologische Kommission für die Sorge und Erhaltung der gefundenen Monu- Dem

mente und Werke der antiken Kunst eingeseßt wurde.

Eifer dieser Kommission ist es gelungen, nicht wenige Reste des

Esfkomptebank übernommen. Die Rückezrstattung der eventuelk erfolgenden Eingänge an die Mitglieder des Comités i vorbehalten.

Unter den gezeichneten Garantiebeträgen fig'1riren u. A. 1 Million Seitens der Naticnalbank, je 4 Million Seitens der Kreditanstalt und des Bankhauses Rothschild, je 4 Million Seitens der Anglo- bank und der Unionbank. U

Die „New-Yorker Hd.-Ztg.* \{reibt in ihrem vom 18. Februar datirten Handels-Wochenbericht: Der Geldstand war in dieser Berichtswohe durch zunehmende Abundanz harakterisirt ; Durchschnitts Raten für call loans gegen Depot gemis@ter Sefkuri= täten stellten sich auf 3—4°/0, gegen Hinterlegung von Bundes-Pa- pieren ca. 19/ billiger. Im Discontoge]chäft waren kurze Sicht Platzwechsel erster Klasse à 5—6"/% p. a. gesuht. Auf die Stille, welche seit längerer Zeit im Goldmarfkt hecrschte, ist in dieser Woche lebhaftere Bewegung gefolgt ; das Agio hät eine entschieden steigende Rich- tung cingeschlagen und schließt nah einem Avanz von 13-13?/s heute à 135 /9, __ Das Geschäft am Waaren- und Produktenmarkt war in nur wenigen Artikeln befriedigend und ließ im Allgemeinen viel zu wünschen übria. Brodstoffe verfolgten weihende Tendenz; Baum- wolle blieb bis Mittwoch mühsam behauptet, als ein Rückgang von 7 C. eintrat, dem heute eine weitere Reduktion um !/16 C. folgte, so daß Schlußnotirungen um 2/6 C. niedriger find, als vor acht Tagen. Nachdem die für rohes Petroleum am Shluß der Vor- woche eingetretene plößlide Besserung an westlichen Märkten fast ebenso plößlich verschwunden, verfolgten die Preise bis gestern langsam steigende Tendenz, als ein abermaliger Rück- gang eintrat. Der Waaren- und Produktenimport während der am 12. d. beendeten Woche repräsentirt einen Gesammtwerth von 5,210,518 Doll. gegen 6,756,290 Doll. in der Vorwoche, eine Abnahme von 1,545,772 Doll. ergebend. Ven dieser Abnahme entfallen 62,753 Doll. auf fremde Webstoffe und 1,483,019 Doll auf diverse Produkte und Waaren. Am Waaren- und Produktenerxport während der am 15. Feb:uar beendeten Woche, dessen Gesammtwerth eine Abs nahme von1,117,080 Doll. gegen die Vorwoche aufweist, partizipirt Baum- wolle mit 5,585 Ballen im klarirten Werth von 355,949 Doll. gegen 11,243 Ballen im Werth von 810,880 Doll. in der Vorwoche und 7,485 Ballen resp. 9,655 Ballen im Werth von 586,389 Dol. resp. 703,315 Doll. in der Parallelwoche beider Vorjahre.

VerLkehrs-Anstalten-

U Des SFndo-Europäischen Telegraphen-Linie sind im Monat Februar 1876 an gebührenpflichtigen Depeschen beför dert worden: a. aus London, dem übrigen Großbritannien und Amerika nach Persien und Indien 1839 Stü, b. aus Persien und Judien nah London, dem übrigen Großbritannien und Amerika 1811 Stück, e. vom Europäischen Koutinent exclusive Rußland nach Persien und Indien 310 Stück, d. aus Persien und Indien nach dem Europäischen Kontinent exclusive Rußland 426 Stück; zusammen 4386 Stück.

Zwischen dem Norddeutschen Lloyd und der Hambur - ger südamerikanischen Dampfergesellshaft ift, wie die „B. Börs.-Ztg.“ meldet, das Arrangement getroffen worden, daß die neu eröffnete Bremer Linie auf Brasilien jeden 1, des Monats, da » gegen die Hamburger Linie am 5. und 19. des Monats befahren wird,

Das Kaiserli ch russische hydographische Departe s ment bringt zur Kenntniß der Seefahrer, daß im Baltischen Meere von der Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger am 30. Dezember des vorigen Jahres zwei Raketen-Rettungs-Stationen am furländischen Ufer zwischen Libau und Polangen in Heiligen-Aa und in Wirgen eröffnet worden sind.

New-York, 3. März. (W. T. B.) Der Dampfer der Hamburger Adlerlinie „Gellert* ist hier eingetroffen.

Aus dem Wolffshen Telegraphen-Bureau.

Washington, Sonnabend, 4. März, Morgens. In einem gestern stattgehabten Ministerrathe erklärte der Präsident hinfichtlich des Verfahrens gegen Belknap, ob- wohl er nichts thun wolle, was einer Verfolgung ähn- lih sehen könnte, habe er sfich doch entschlossen, vor feiner Verantwortlichkeit zurückzushrecken. Er sei also der An=- siht, daß der General- Staatsanwalt den Prozeß gegen Belknap, Marsh und ihre Mitshuldigen f\ofort beginnen müsse. Der Ministerrath erklärte \sich damit ein- verstanden, daß die Angelegenheit dem“ General-Staats- anwalt übergeben werde. Ueber die Ernennung des Nachfolgers Belknaps is noch nihts Sicheres bestimmt. Wie die Zeitungen aus Mexiko vom 26. v. M. melden, hätte die Regierung die lezten Insurrektionsversuche unterdrückt. :

alten Roms vor dem Untergange zt bewahren, sei es, daß sie die nothwendigen wissenschaftlihen Notizen, Messungen und Zeichnungen der aufgefundenen Monumente sammeîite, sei es, daß sie die Werke der Kunst und der Industrie in Sicherheit brahte und das Wich- tigste davon in ihrem Organ, dem „Bullettino della commis- sione archeologica municipale“, illustrirte und veröffentlichte. Das meiste und beste der solcherweise bis Ende 1875 gesammelten Skulpturrefte und Antiquitäten füllt nun die neu eröffneten Säle des Konservatoren - Palastes. Der einges{ränkte Raum veranlaßte einen größeren Saal im frü- heren Hof- und Gartenraume des Palastes ganz neu aufzubauen; er ist acteckig, mit Obverlicht, leicht und gefällig aus Eisen und Holz aufgeführt. Die eben eröffneten Räume der kapitolinischen Samm- lungen es sind deren sech3 enthalten aber auch einige werthvolle Geschenke von Gönnern oder Ankäufe der Stadtverwaltung, wie 3. B. die Münzsammlung Albauni-Campyana, welche etwa 500 Gold- münzen der Kaiserzeit zählt, und ein kostbar mit Silber eingelegtes bisellium aus Erz, welches der Präses des kapitolinishen Museums Castellani geschenkt hat.

Theater.

Für das Königliche Schauspielhaus ist Fr. Haase neu engagirt worden. i :

O Friedrich-Wilhelmstädtischen Theater if für die nächste Woche abermals eine Benefizvorstellung zu verzeichnen und zwar die zum Vortheil des Frl. v. Csepcsanyi am Dienstag stati- findende 49. Aufführung der „Reise durch Berlin in 60 Stunden.“

Während der Vorbereitungen zu dem neuen Charakterbilde „Un- seie Jungen“ am Woltersdorff-Theater, worin Frl. Gallmeyer in der Hauptipartie beschäftigt ist, wird die Operette „Die Perle der Wäscherinnen“ das Repertoire beherrshen, um der genannten Künft- lerin, welhe morgen zum leßten Mal an einem Sonntag in den „Luftschlössern® auftreten wird, die nöthige Ruhe zu gönnen.

Im Residenztheater wird, so weit bis jeßt feststeht, am 20. März die Tragödin des Wiener Hofburgtheaters, Frl. Wolter, als Messalina in Wilbrandts „Arria und Messalina* auftreten. Fr. Le Claar, geb. Delía, wird in Lessings Schauspiel „Sarah

ampson“, dessen Aufführung in Aussicht genommen ist, die Mar- wood spielen.

Im Nationaltheater eröffnet morgen Fr. Marie Sees bah als Maria Stuart ein Gastspiel. Die Tragödin wird u, A. auch Goethe's „Stella“, ein seit langer Zeit hier nicht gesehenes Schauspiel, zur Aufführung bringen.

Redacteur: F. Prehm. Berlag der Expedition (Kessel). Drack W. Elsner.

Vier Beilagen (eins{ließlich Börsen-Beilage).

Berlin:

g wi schrift des hierüber erstatteten Gutachtens der Königlichen Wissen- chaftlihen Deputation für das Medizinalwesen (Anlage a.) mit Auftrage, bei den polizeilihen Anordnungen über die mit Finnen dursezten Schweine fich die am Schlusse des Gut- achtens zusammengefaßten Vorschläge zur Richtshnur dienen zu lassen, hiernah das dortige Polizei-Präsidium, sowie die Polizei- behörden des Bezirks mit Instruktion zu versehen und den 2c. N. auf die wiederangeschlofsene Beschwerde vom 12. September v. I. entsprehend zu bescheiden.

\

dem

Minister des Innern.

Minister des Innern.

1. Juli Königlichen Polizei-

techni weïithen. und befürchtet, daß

wenn die

zur dem e

zum Deutscheu Reichs- Me 56.

Königreich Preufen. Ministerium der geistlichen, UnterLichts- und Nr. 10,

Medizinal-Angelegenheiten.

Auf den Bericht vom 23. Oftober v. I. über die Be- \{chwerde des Fleischermeisters N. daselbst, eordneter Vernihtung finnigen Schweinefleishes, kommuniziren ir der Königlihen Regierung beikommend beglaubigte Ab-

Im Austrage:

Ribbeck. Sydow.

An die Königliche Regierung zu N.

Abschrift hiervon und Abschrift des Gutachtens erhält die Königliche Regierung 2c. zur Kenntnißvahme und gleichmäßigen Beachtung.

Berlin, den 16. Februar 1876.

Der Der Minifter der geiftlihen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten. In Vertretung :

Im üustrage:

R ibbeck. Sydow.

An die \ämmtlihen übrigen Königlichen Regierungen und Landdrosteien und das Königliche Polizei-Präfidium hierselbst.

Ew. Excellenz haben die unterzeichnete Wissenschafilihe Deputation für das Medizinalwesen zur gutachtlichen regeln aufgefordert, welhe hinsichtlich fi durch das Interesse der putation verfehlt niht, das geforderte Gutachten, heutigen Sißung beschlossen ist, im Nachstehenden, der Anlagen ganz gehorsamst zu erstatten:

Die Veranlassung zur Erforderung des in Rede stehenden Gut- achtens hat eine Beschwerde des Fleischermeisters N. über die am Verordnun des

a. pr. in Wirksamkeit getretene

nische Verein für Sffentlihe Gesundheitspflege bei

wegen polizeilich an-

Aeußerung über die Maß- nunig befundener Schweine Sanitätspolizei geboten werden. wie solches in der bei Wiederanschluß

Präsidiums zu N. gegeben, wonach die thung des Fleisches von Schweinen, bei deren Schlachtung fich Finnen P zum Genusse polizeilich inhibirt und dem Besißer an- eimgestellt wird, dasselbe unter polizeiliher Aufsicht anderweitig zu schen Zwecken, zur Seifenfabrikation und dergleichen, zu ver- Der Beschwerdeführer findet diese Anordnung zun hart es beim Fortbestehen derselben bald \chwer jein werde, Schweine für N. zu erkaufen, weil die meisten dieser Thiere, ses auch mit bloßem Auge nicht gesehen werden könne, mit Finnen behaftet seien. / Wenngleich diese Angabe in Betreff der Häufigkeit der Finner- frankheit der Schweine als unbegründet erachtet werden muß, da nach dem von der Königlichen Regierung zu N. unterm 23. Oktober a. pr. Sache erstatteten Berichte in der Zeit vom 1. Juli a, pr. bis zu ben genannten Tage uur 17 finnige Schweine zur Anzeige ge- bracht sind und im Regierungsbezirke Cassel in den Jahren 1872, 1873 und 1874 unter 149,499 überhaupt untersuchten Schweinen nur 158 finnige gefunden wurden, so kann es doch nicht in Abrede gestellt werden, daß die qu. Verordnung im Vergleich zu den an mehreren anderen einzelnen Orten bezw. in ganzen Bezirken, in Betreff der Ausnußtzung des fionigen Fleisches bestehenden Maßnahmen allerdings als eine reht harte angesehen werden muß. So findet, wie aus den Resultaten der Erkundigungen ersichtlih ist, welche der Niederrhei-

41 D E Kontrolirung des Fleisches hat burg der Verkauf des

kauft werden; stark

aber nah

Zustande , j während in

zugelaffen

wohl werden ,

daò Schmalz ausgebraten, in das Fleisch aber wird konfiszirt.

den Wochenmeister verbleibt.

Die De- | (Ministerial-Verordnung vom 11.

zum Wurstmachen und

räucherung verwendet werden,

trwer-

troleum oder Dippelsl in

gelassen.

rten Vorschub geleistet werde.

einer größeren

Kk 5 F nserate für den Deutschen Reichs- u. Kgl. Preuß. Staats-Anzeiger, das Central-Handelsregifter und das Postblatt nimmt an: die Inseraten - Expedition

des Deutsczen Reichs-Anzeigers und Königlich Prenußischeu Sfaats-Anzeigers: Bexklin, 8.W. Wilhelm-Straße Nr. 32.

. Steckbriefe und Untersnchungs-Sachen,

2. Ba Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc,

4, Verloosung, Amortization, Zinszahlung

u, s..w, von öffentlichen Papieren,

Erste Beilage Auzeiger und Königlih Preußischen Staals-Anzeiger.

Berlin, Sonnabend, den 4. März Zahl von Städten (die sanitätspolizeilihe Kontrolirung des Fleisches,

Separatabdruck aus dem Korrespondenzblatte des qu. Vereins Bd. IV. t 1 1874) hinsihtlich der sanitätspolizeilichen | für die

finnigen

Danzig unter der Bedingung ftatt, Käufer auf das Vorhandensein der Finnen aufmerksam macht und in Trier sollen die Finnen aus dem Fleishe ausgeshnitten werden ; in Posen und Stettin muß derartiges Fleisch als finniges bezeichnet werden; in Nürnberg ist der Verkauf auf der Freibank erlaubt unter Mittheilung der Krankheit mit entsprebender Belehrung und Ermah- nung, dafselbe gut zu kochen, und in Königsberg kann \hwachfiuniges Flei\ch an zuverlässige Abnehmer zum beliebigen finniges wird . 1tt vernichtet. In Leipzig darf finniges Fleisch niht im frischen längerem

Durchsetung des Fleisches der Genuß und Verkauf desselben im ge- E und FrITeNen gg gam ift f un, M Gi ee Le R j eisch vom Markte verwiesen und, wenn es stark durhseßt ift, nur Der Der Minister der geistlichen, Unterrichts- ur technischen Verwendung zugelasf und Medizinal-Angelegenheiten. D In Vertretung:

en wird. 1 t zu, in Altona und Basel kann Hamburg der_Speck ausgekoht werden, Fn Dresden und Gotha werden Schweine mit wenigen Finnen dem Besißer zum häuslichen Gebrauche mit der Ermahnung überlassen, das Fleish gut zu kochen resp. zu falzen und zu räuchern. Dasselbe gilt für Cöln und Augsburg, jedo mit der Modifikation, daß in erstgenannter Stadt das Fleis in Gegenwart eines Polizeibeamten eingesalzen werden muß, in Augsburg aber finniges Fleisch zum öffentlihen Verkaufe und zum Verwurften überhaupt nicht zugelassen, und das in höher: m Grade finnige Schwein durch Imprägniren mit Petroleum mittelst einer hierzu vorhandenen besonderen Vorrichtung ungenießbar gemaht wird und dem Berkäu- fer des Thieces zur tehnischen Verwerthung oder Ueberlassung an Ferner wird nah Juhalt der diesseiti- gen Akten ia den Landdrostreien Osnabrück, Hanno»er und Stade das Fleisch, um dasselbe unshädlih unter Aufficht der Polizeibehörde gar pflichtet, auf Befragen anzugeben, daß f nig gewesen und behufs Unschädlichmachung der ( sei in den Regierungsbezirken Erfurt und Frankfurt hat die Polizei- behörde dafür Sorge zu tragen, daß eine gesundheitsgefährlihe Ver- wendung des Fleisches nicht stattfinde und im Königreich Sachsen ebruar 1860, §. 16) darf finniges Schweineflei\ch in frischem Altalide nicht verwerthet, auch niemals ebenso ist aber nah pôckeln und tüchtigem Räuchern als zur Verspeisung nußbar zu machen, da nach den bisherigen Erfahrungen die Finnen bei jener Behandlung ihre Lebensfähigkeit verlieren \ in Cassel finnige Shweine dur Auskochen unter Zusaß von Schwefel- säure unshädlich gemacht ; in Bromberg soll das Fleisch als ungenie}- bar vom Metzger vergraben werden und in Bamberg, Regensburg und Straßburg werden finnige Schweine, L ; stark odex wenig durhseßt al nach vorherigem Imprägniren mit Pe- rlin, Frauffurt a. M., Cheriniß, Mäinz, Mannheim, Minden, Roftock, Ulm, Wien, Würzburg, Zürich (Sepa- ratabdruck aus dem Korrespondenzblatt des Niederrheinischen Vereins 1. c.) und seit dem 1. Juli a. pr., wie oben erwähnt, auch in Bresluu, ohne vorheriges Imprägniren nur zur tehnishen Ausnußzung zu-

isposition darüber dem Thierarz

gekocht, und die Schlächter sind ver-

Das Königliche Polizei-Präsidium in lettgenannter Stadt be- gründet die Zweckmäßigkeit bezw. die Nothwendigkeit dieser Anord- nung mit der Erwägung, daß die Polizeibehörde bei der ihr oblie- genden Sorge für Gesundheit und Leben am dortigen Ort» um fo mehr verpflichtet sei, den Verkauf vou finnigem Schweinefleische mit allen ihr zu Gebote stehenden der Gewokßnheit der ärmeren Klasse, O zu essen, der Entwickelung des Bandwurmes mehr als an anderen

In der That sei auch die Zahl der daselbst am Bandwurm Leidenden notorisch eine so große, daß zwei Personen, welche nicht approbirte Aerzte find, sich lediglih mit Band- wurmkuren beschäftigten und dem Vernehmen Praxis und ein reichlihes Auskommen hätten.

1876.

Es bedarf keiner weiteren Erlen, daß die Seitens des Königlichen Poliges-Pre e erlassene Verordnung , namentiich

dortigen orhältnifsse eine dzrchaus zweckmäßige und wob! geeignet ist, um nicht uur die Erzeugung des Bandwurmes und die Entstehung der Finnen beim Menschen zu verhüten, sondern auch andererseits die Jnfektion des Schweines dur dea Bardwurm des Menschen zu vermeiden. Gleichwohl erscheint es fraglich, ob cin derartiges Verfahren, durch welhes der Werth des ge- ihlachteten Schweines wohl um das Zehnfahe vermindert, der Besitzer also erheblich ge]chädigt wird, im fanitätspolizeilichen Snteresse als unumgänglich notbwendig erachtet werden muß, oder ob sih nicht vielleicht ein anderes Verfahren empfehlen möchte, welches Verbrauche ver- | den Anforderungen der Sanitätspolizei und den ökonomischen in Stuttgart, | Interessen in gleiher Weise zu genügen im Stande ift. Wir glauben das Leßtere bejahen und zunädtst, wie wir dieses in unserem Gutachten vom 22.

anstellen lassen, in Magde- Fleishes unbeanstandet, in daß der Verkäufer den

jedoch , wie

Dezember a, pr. in Betreff der Benußung der Bestandtheile trihinenhaltiger Schweine gethan haben, neben der Verwendung geeigneter Theile des finnigen Schweines zur Bereitung von Seife oder Leim und der chezischen Berarbeitung des ganzen Körpers, sowie der Verwerthung der Haut und der Borsten, auch noch die beliebige Verweadung des ausgekochten oder ausges{molzenen Fettes für unbedenklid; erklären zu müssen. In Betreff der Ausnußzung des fogenannten mageren Fleisches aber unterliegt es keinem Zweifel, daß sehr stark mit Finnen durchseßtes Fleis, wie das trihinenhaltige, weder im rohen, noch im gekochten oder im geräucherten Zustarde zum Genusse verwendet werden darf und demgemäß unter Kontrole der Polizeibehörde oder eines von ihr hierzu beauftragten Fleis: beschauers nach gehöriger Zertheilung vollstäadig gar gekocht und am besten noch mit darauf folgender Durchträufung mit Petroleum oder Dippelöl so vergraben werden muß, daß es von den Thieren niht aufgewüblt werden kann. Dahin- gegen wird das nur in geringem Grade infizirte Fleisch nicht ohne Weiteres, vielmehr nur im rohen Zustande, vom Genusse bezw. Ver- faufe autgeshlossen werden dürfen, da dasselbe niht, wie das stark durchseßte, den Ekel erregt, in Bezug auf seine Naÿr- haftigkeit dem gesunden keineswegs erheblich nasteht und bei zweckentsyrechender Behandlung erfahrungsgemäß ohne Nachtheile für die Gesundheit verspeist werden kann. Als eine solche zweckent- sprehende Behandlungsweise darf indefsen nur die bezeichnet werden, welche in den Landdrosteien Stade, Osnabrük und Haunover obli- gatorish eingeführt ist und der zu Folge, wie oben erwahnt wurde, das finnige Schwein, nachdem es vorher in gehöcig kleine Stücke zer- theilt üt, unter polizeilicher Aufsicht veliständia gar gefocht wird. Alle übrigen vorhin erwähnten Behandlungsweisen, in Sonder- heit auch das Einsalzen, das Räuchern und das Zerhacken des finnigen Fleishes und die demnächstige Verarbeitung desselben zu Würsten vermögen die Finnen mit Sicherheit nicht zu tödten 12nd Jzewähren demnach keinesweges die ihnen vielfach nachgerühinte Sicher- heit gegen eine Infection, da zu einer solchen eine einzige lebend ge- bliebene Finne als ausreichend erachtet werden muß. “Demgemäß können wir unser Gutachten nur dahin abgeben:

1) daß das durch Ausshmelzen oder Auskochen gewonnene Fett von finnigen Schweinen unbedingt, das magere Fleisch aber ¿um gleihviel ob ihr Fleisch | Verkaufe sowie zum häuslichen Verbrauche nur dann zugelaffen werden darf, wenn dasselbe wenig mit Finnen durchseßt und unter Eee Aufsicht nah vorheriger Zerkleinerung vollständig gar gekocht ift;

2) daß gegen die Verwendung geeigneter Theile zur Bereitung von Seife odcr Lei

Pôdckeln und Räuchern

Braunschweig bei {woher

In Darmstadt steht die

für den Genuß machen zu lassen,

olches gefochtes Schweinefleisch fin- Finnen gekocht sei;

Esfig-

zur Schnell- oder Ein-

längerem

ollen. Dagegen werden

Leim, die freie Verwerthung der Haut und der Borsten und die chemi\che Verarbeitung des ganzen Körpers finniger Schweine eiu Bedenken in sanitätspolizeiliher Beziehung durchaus nicht vorliegt, diese Benußungsweisen mithin unbedenklich zu gestatten sind, und daß 3) in allen denjenigen Fällen, in welchen die Schweine in beècu- tenderem Grade finnig befunden worden, von polizeiliher Seite für die sichere Beseitigung der Kadaver, nachdem diese in zuläsfiger Weise auëgenußt sind, Sorge getragen werden muß. Berlin, den 2. Februar 1876. Die Königliche Wissenschaftlihe Deputation für das Medizinalwe fen. (Unterschriften.) Sr. Excellenz dem Königlichen Staats-Minister und Minister der geiftlihen, Unterrichts- und Medi- zinal- Angelegenheiten, Herrn Dr. Falf, hier.

Mitteln zu verhindern, als bei ungelochtes, gehacktes Schweine-

nah unausgeseßzte

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d 26 L Desfentlich ér NAuz eig 4 N Snserate nehmen an: die autorisirte Annoncen-Expedition von Rudolf Mosse in Berlin, Breslau, Chemniß,

5, Industrielle Etablissements, Fabriken und Grozshandel, 6. Verschiedene Bekanntmachungen. 7, Literarische Anzeigen. 8, Theater-Anzeigen. In der Börsen- beilage.

Cöln, Dresden, Dortmuud, Frankfurt a. M., Halle a. S., Hamburg, Leipzig, München, Nürnberg, Prag, Straß- burg i. E., Stuttgart, Wien, Zürich und deren Agenten sowie alle übrigen größeren Aunoüceun-Bureag1:s

SteæÆbriefe und Untersuchungs - Sachen-+

Steckbrief. Gegen den Maschinisten Iulius Iästhe ist die gerihtlihe Haft wegen Betruges in den Akten I. 22/76, Komm. Il. bes{chlossen wor- den. Die Verhaftung hat nic:t ausgeführt werden können. Es wird erjucht, den p. Zä\che im Betre- tungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihm fich vorfindenden Gegenständen und Geldern an die Kö- niglihe Stadtvoigtei-Direktion hierselbst abzuliefern. Berlin, den 2. März 1876. Königl. Stadtgericht, Abtheilung für Untersuchungs-Sachen. Kommission IL. für Voruntersuhungen. Beschreibung, Alter: 32 Jahr, geboren am 2. März 1844, Geburtsort : Tscherchenhämmer, Größe: 5 Fuß 2—3 Zoll, Haare: hellbraun, Augen: blau, Augenbrauen: hellbraun, Stirn: hoh, Kinn: gewöhnli, Nase: gewöhnlich, Mund: gewöhnli, Gesichtsbildung: rund, Gesichts- farbe: gesund, Zähne: vollständig, Gestalt: unter- jeßt, Sprache: deutsch.

Steckbriefs - Erledigung. Der gegen den Schmiedemeister Iacob Rübestahl von Lispen- hausen unterm 23. v. Mts. erlassene Steckbrief wird als erledigt zurückgezogen. Rotenburg a. F., den 1. März 1876. Der Untersuchungsrichter.

Strafvollsireckunngs Requisition. Der Weber- ohn Ludwig Hermann Lorenz aus Bernau, zur

eit mit unbekanntem Aufenthalte, ist wegen Ver- gehens gegen die öffentlihe Ordnung durch Erkenntniß des Königlichen Kammergerichts vom 7. Januar 1876 zu einer Geldstrafe von 160 #4, im Unver- mögensfalle zu einer Gefängnißstrafe von 16 Tagen verurtheilt worden. Die Strafvollstreckung hat nicht ausgeführt werden können. Es wird ersucht, die Geldstrafe einzuziehen, eventuell die Gefängnißstrafe

zu vollstrecken, und von dem, was geschehen, uns zu den Akten Nr. 20/75 zu benachrichtigen. Alt-Landsberg, den 15. Februar 1876. Königliche Kreisgerihts-Deputation.

Offene Strafvollstreckungs-Requisition. König- liches Kreisgericht zu Fraukfurt a. O,, den 22. Februar 1876. Von den nachbenannten Personen: 1) dem Carl Arthur Otto Kubisch, am 13. Februar 1851 in Fürstenwalde geboren, 2) dem Schmied Carl Friedrih Wilhelm Heinrich, am 21. Dezember 1550 in Kienbaum geboren, 3) dem Louis Eugen Fohannes v. Diezelsfi, am s. April 1851 in Münche- berg geboren, 4) dem August Wilhelm Gustav Schneider, am 22. August 1850 in Booßen geboren, 5) dem Johann August Knispel, am 14. Februar 1851 in Booßen geboren, 6) dem Carl Krackstaedt, am 20. Februar 1851 in Tzscheßschnow_ geboren, 7) dem Peter Friedrih Fiebig, am 14. September 1851 in Tzschetshnow geboren, 8) dem Knecht Albert August Tieß, am 30. Juli 1851 in Malchow ge- boren, 9) dem Schiffer Carl Friedrich Wilhelm Strahl, am 15. Oktober 1851 zu Neulindow ge- boren, 10) dem Ludwig Schoenfeld, am 16. März 1851 in Aurith F 11) dem Berthold Jacob, am 2. Juni 1852 in Müncheberg geboren, 12) dem Levi Gottschalk, am 5. Mai 1850 in Fürstenwalde eboren, 13) dem Kommis FriedriÞh Wilhelm

uchholz, am 13. November 1852 in Schlaube- hammer geboren, 14) dem Gustav Adolph Herrmann Bollmann, am 13. August 1853 in Frankfurt a. O. geboren, 15) dem Johann Heinrich Julius * Heine, am 19. Juli 1853 in Frankfurt a. O. geboren, 16) dem Paul August Herbft, am 3. Juli 1852 in Pransurt a. O. geboren, 17) dem Maschinenbauer Sriedrih Wilhelm Paul Löchelt, am 14. April 1853 in Frankfurt a. O. geboren, 18) dem Kaufmann Theodor Eugen Waldemar Mattschas, am 14. Juli

Reinertrag von 1 4 44 & und zur Gebäudesteuer mit einem jährlichen Nußunzswerth von 1200 46 veranlagt.

Auszug aus der Steuerrolle und beglaubigte Ab- ' rift des Grundbuchblattes, ingleichen etwaige : Abschätungen, andere das Grundstü betreffende

Nachweisungen und besondere Kaufbedingungen find in unserm Birequ V, einzusehen.

Alle Diejenigen, welche Eigenthums- oder ander- weite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Hypothekenbuch bedürfende, aber nicht ein- getragene Realrechte geltend zu machen haben, wer- den aufgefordert, dieselben zur Vermeidung der Prä- flusion späteftens im Versteigerungs - Termine an- zumelden.

Berliu, den 18. Februar 1876.

Königliches Kreisgericht. Der Subhastations-Richter.

[1884] Subhastatious-Pateul.

Das dem Maurerpolier Eduard Schulße zu Rix- dorf, Jägerstr. Nr. 11 wohnhaft, gehörige, in Rix- dorf belegene, im Grunbuch von Rixdorf Band 9 Nr. 350 verzeihnete Grundstück nebst Zubehör joll

den 5, Mai 1876, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmer traße Nr. 25, Zimmer Nr. 16, im Wege der nothwendigen Subhastation öffentlih an den Meistbietenden vers steigert, und demnächst das Urtheil Über die Erthei- lung des Zuschlags o

deu 9. Mai 1876, Nachmittags S Uhr, ebendaselbst verkündet werdem j

Das zu versteigernde Grundstück is zur Grund- steuer bei einem derselben unterliegenden Gesammt- eter mit einem

9. Familien-Nachrichten.

1853 in Frankfurt a. O. geboren, 19) dem Hand- \chuhmacher Johannes Julius Friedrih Schlichting, * am 2. Juli 1852 in Frankfurt a. O. geboren, 20) dem Friedrih Julius Wilhelm, am 24. November 1853 in Frankfurt a. O. geboren, 21) dem Franz Robert Alexander Wolff, am 3. Dezember 1853 in Frankfurt a. O. geboren, soll eine Geldstrafe von je 180 M wegen Entziehung vom Militärdienst ein- gezogen werden. Ihr gegenwärtiger Aufenthalt ist unbekannt. Sobald derselbe ermittelt werden sollte, ersuhen wir: der nächsten Gerichtsbehörde soglei davon Kenntniß zu geben, welche die Strafe von je 180 G und 45 4 Kosten zur dortigen Kasse einziehen, im Unvermögensfalle die, der Geldstrafe substituirte Gefängnißstrafe von je einem Monat L ERER und uns in beiden Fällen Nachricht geben wolle.

Subhastationen, Lufgebote, BVor- Tadungen u. dergl.

[1883] Subhastations - Patent.

Das dem Tischlermeister Ferdiaand Michaelsen zu Rixdorf, Steinmeßzstr. wohnhaft, gehörige, in Nixdorf belegene, im Grundbuch von Rixdorf Band 9 Nr. 361 verzeichnete Gruudstück nebst Zubehör soll

den 26. April 1876, Dao aas 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmerstr. Nr. 25, Zimmer Nr. 16, im Wege der nothwendigen Subhastation ffentlih an den Meistbietenden versteigert und dem- E das Urtheil über die Ertheilung des Zu-

ags

den 27. April 1876, Nachmittags 1 Uhr, ebendaselbst verkündet werden, U

Das zu versteigernde Grundstück is zur Grund- Flächenmaß von 4 Ar 35 Qu. steuer, bei einem derselben unterliegenden Gesammt- Reinertrag von 68 veranlagt. : Slächenmaß von 6 Aren 82 Qu.-Métern, mit eiuem Auszug aus der Steuerrolle und beglaubigte Ab-