1876 / 57 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 06 Mar 1876 18:00:01 GMT) scan diff

Den leßten Gegenstand der Tagesordnung bildete die erste Lesung des Geseßentwurfs über die Vertheilung der öffentlihen Laften beiGrundstückstheilungen und die Gründung neuer Ansiedelungen in den östlihen Pr o- vinzen. Die Abgg. Dr. Frhr. v. d. Golg und Schellwiz empfahlen, die zweite Lesung im Plenum vorzunehmen. Der Abg. Dr. Ham- macher lenkte die Aufmerksamkeit des Hauses auf eine Reihe von Be- denken, die sih auf Spezialbestimmungen der Vorlage beziehen. Namenilih sei §. 19 geeignet, durch die Unterschei- dung von „Kolonien“ und „Ansiedelungen“ Kontroversen über den Begriff „Kolonie* hervorzurufen und die Begehr- lihkeit der Gemeinden zu wecken, indem man die Grün- dung von Kolonien von der Genehmigung der Ortspolizeibehörde abhängig mache. Ueberdies sei gar kein Grund vorhanden, das Geseg niht auf Westfalen auszudehnen, wo ganz ähnlihe Ver- hältnisse obwalten, wie in den öftlihen Provinzen. Er empfahl aus den angeführten Gründen die Vorberathung der Vorlage in einer besonderen Kommission von 14 Mitgliedern. Hierauf ergriff der Staats-Minifter Dr. Friedenthal das Wort:

Meine Herren! Die Beurtheilung der Vorlage Seitens der Herren Vorredner war, was die prinzipiellen Gesichtspunkte anbetrifft, eine solche, daß ich eine Verarlassung nit habe, dies» prinzipiellen Gesichtspunkte vor Jkbnen zu rechtfertigen und zu beleuchten. Soweit dies nôthig fein sollte, wird fi bei der Verhandlung der einzelnen Beftimmungen Gelegenheit dazu bieten Nur einige Einwendungen, welche namentlich der Herr Verredner hervorgehoben hat, und die mir allgemeinerer Natur zu sein seinen, veranlassen mi, das Wort zu ergreifen. E

Was zunächst die Nichterstreckung des Geltungébereiches diescs Gesetzes auf die Provinz Westfalen betrifft, so hat sie keinen andern Grund, als den ausdrü&lich in den Motiven hervorgehobenen, daß für Mestfalen nur ein Theil der betreffendea Beftimmungen anwendbar ift, daf: es deshalb beffer erschien, diz Materie für Westfalen in einem Spezialgeseze zu ordnen- Ich bemerke aber ausdrüdcklich, daß, w:nn in dem hohen Hause der Wunsch obwalten sollte, von diesen Beden- ken abzusehen und Westfalen mit der erforderlichen Eins{ränkuug in den Bereich des Gesetzes hineinzuziehen, auf Seiten der Staatsregie- rung in dieser Beziehung Hindernisse in keiner Weise obwalten.

Was den Punkt wegen der Kolonien betrifft, den au der Hr. Abg. Frhr. v. d. Goltz erwähnte, so will ih diese Materie hier nicht approfondiren, aber das Eine möchte ih doch hervorheben, daß die ratio legis für die Kolonie eine wesertlich andere ift, als für die einzelne Ansiedelung. Bei der Ansiedelung handelt es fich nach mei- nem Dafürhalten darum, ein Grundrecht des Einzelnen zu s{üßen und namentlich ein Grundrechti deêjenigen weniger vermögenden Staatëbürgers, welcer auf diesem Wege zu einem eigenen Heerd und einer eigenen Heimstätte gelangen will. Bei Anlegung von Kolonien Handelt es si dagegen mehr um Unternehmungen von gewissermaßen spekulativ-wirthscaftliher Bedeutung. Es handelt fich um die Au- lage vcn Etablissements, welche, wenn fie wirkli Kolonien find und niht nur einige wenige zerstreute Arsiedelun- gen betreffen, einen Einfluß auf die Stamm- Gemeinden auêüben fönncn, wezlcher so stark ift, daß es zum Sthußz“ dieser Gemeinden unerläßlich if, gewisse Kommunalverhältnifse, namentiich die S@bul- und Kirchenverbältnisse, vorher zu regeln, NVerktältnifse, deren Ordnung auch für die einzelnen Anfiedler, die der Kolonie angehören, von berverragender Bedeutung ift. Ohne daß ih deshalb in diescm Stadium der Frage präjadiziren möchte, bielt ih mich doch für verpflichtet, die sehr- wesentlihe und prinzipielle Ver- \chiedenb:it der Keloniea und einzelnen Ansiedelungen hervorzuheben. Der weiteren Verhandlung mag es Überlassen bleiben, vielleiht in einer s{ärferez Weise zu definiren, wo die Grenze zwischen der einen und der anderen Kategorie zu ziehen ift. Auf diesem Wege, meine ih, wird vielleicht die Vereinigung der gegenüberftehenden Anfichten fich am erften finden.

Was die geschäftlide Behandlung der Sate betrifft, so überlasse ih es ganz dem hoben Haufe, ob Sie eine Verhandlung im Plenum oder in der Kemmissson vorziehen, nur um eines möchte ih bitten: die Verhandlung so zu fördern, daß daë Gefeß unter allen Unftänden uno in dieser Sessien zur Vollendung gelangt.

Das Haus beschloß, den Entwurf einer besonderen Kom- wisfion von 14 Mitgliedern zu überweisen. Schluß 3 Uhr.

Nächfte Sitzung: Dienstag 11 Uhr.

In den deutshen Münzftätten find bis zum 26. Februar 1876 geprägt: an Goldmünzen: 1,028,700,040 Doppelkronen , 310,812,860 4 Kronen; hiervon auf Privat- rechnung: 121,912,823 F; an Silbermünzen: 31,702,220 M 9-Markftüdcke, 118,381,441 M 1-Markftücke, 16,808,224 M 50-Pfennigftüde, 21,262,573 F 60 S 20- Pfennigstückfe; an Nickelmünzen : 14,274,562 4 80 4 10-Pfennigstücke, 8,296,906 H S o-Pfennigftüke; an Kupfermünzen: 5,025,772 M 22 S 2-Pfennigfstüde; 2,697,952 F 83 S 1-Pfennigstüe. Gesammtausprägung: a4 Goldmünzen: 1,339,512,90I M; an Silbermünzen: 188,154,458 F 60 F ; an Nickelmünzen: 22,571,468 E 80 S; an Kupfermünzen: 7,723,725 M 5 S.

Nah der vom Reihs-Eisenbahnamt heraus- gegebenen, in der heutigen Erften Beilage veröffentlihten Na ch- weisung wurden im Monat Ianuar d. I. auf den unter 63 verschiedenen Verwaltungen stehenden Eisenbahnen Deutschlands excl. Bayerns mit einer Gesammtlänge von 24,151,4 Kilometern befördert: an fahrplanmäßigen Zügen 11,221 Courier- und Schnell-, 74,839 Perfonen-, 31,923 gemischte und 68,723 Güter- züge; an außerfahrplanmäßigen Zügen 698 Personen- und ge- mishte und 19,277 Güterzüge.

Im Ganzen wurden 569,847,364 Achsfilometer bewegt, von denen 149, 416,613 Ac{ëfilometer auf die fahrplanmäßigen Züge mit Personenbeförderung entfallen.

Es versväteten von den 117,983 fahrplanmäßigen Courier- und Schnell-, Personen- und gemishten Zügen 2075 Züge, oder 1,76 Proz. Von diefen Verspätungen wurden jedoch 668 durch das Abwartea verspäteter Anshlußzüge hervorgerufen, \o daß durch im eigenen Betriebe der Bahnen liegende Ursachen 1407 Verspätungen bei 1,;4 Proz. der beförderten Züge ent- standen. Von naththeiligem Einfluß war auchch im Januar wieder der Schn-efall, durch welchen in 337 Fällen Verspätungen her- vorgerufen wurden.

In Folge der Verspätungen wurden 432 Anschlüsse versäumt.

In demselben Monate des Verjahrs verspäteten auf 52 Bahnen durch im eigenen Betriebe liegende Ursachen 1209 Züge, glei 0g Proz. der beförderten Züge.

Der Evangelische Ober-Kirhenrath in Berlin it, nach einem Erkeantniß des Ober-Tribunals vom 28. Fevruar d. I., im Sinne der preußishen Gesezgebung und des Reichs-Strafgesezbuhs als Staatsbehörde im wei- teren Sinne zu erachten, und die Aufforderung zum Unge- horsam gegen Anordnungen des Ober-Kirchenraths ist demnach auf Grund des §. 110 des Strafgesczbuchs zu beftrafen. Der Herausgeber und Redacteur der Kreuzzeitung, Philipp von Nathufius-Ludom, wurde bekanntlih vom Kammer-

gerichi wegen Beleidigung des Evangelishen Ober-Kirchen- raths und wegen Aufforderung zum Ungehorsam gegen von dem OberKirckenrath getroffene Anordnungen zu sehs Wothen Gefängniß verurtheilt und seine da-

gegen eingelegte Nichtigkeitsbeschwerde wurde vom Ober-Tribunal

zurückgewiesen. Das nunmehr shriftlich ausgefertigte Erkenntniß des hechsten Gerichtshofes äußert ih über den in der Nichtig- kfeitsbeshwerde erhobenen Einwand, daß der Evangelische Ober- Kirchenrath im Sinne des §8. 110 des Strafgesezbuchs richt als eObrigkeit®* anzusehen \ei, im Wesentlihen folgendermaßen: e Durch die Allerhöhste Ordre vom 29. Juni 1850 if bestimmt, daß die Abtheilung des Minifteriums der geifilihen Angelegen-

heiten für die inneren evangelishen Kirchensahen, unter Beibehaltung der von ihr bisher ausgeübten und durch das Ressortreglement näher bezeihneten amtlichen

Befugnisse, in Zukunft die Bezeihnung Evangelisher Ober- Kirchenrath führen folle, und in dem beigefügten Refsortreglement ift bestimmt, daß der Evangelische Ober-Kirchenrath an die Stelle der mit der Leitung der inneren evangelischen Kirhensachen be- auftragten Abtheilung des Ministeriums der geistlihen An- gelegenheiten trete, zum Ressort desselben die nah der Jnstruktion vom 23. Oktober 1817, der Allerhöchsten Ordre vom 31. De- zember 1825 und der Verordnung vom 27. Juni 1845 den Konfistorien überwiesenen Angelegenheiten gehören und der- selbe in allen diesen Angelegenheiten die Befugnisse der höheren Instanz und das Recht der allgeweinen An- ordnung innerhalb der bestehenden Geseze und Verord- nungen ausüben folle. Unter den im §. 1 des Refsort-Regle- ments dem Ober-Kirchenrath überwiesenen Angelegenheiten find unter Anderen genannt: die Aufsicht über den Religionsunterriht nach Maßgabe des zur Ausführung des Art. 24 der Verfafsungs- urkunde ergehenden Unterrichtsgeseßes, die Aufficht über das kirhlihe Prüfungswesen und die Vorbereitung zum geistlichen Stande, die Beschwerden über Pfarrbesezungen und die Beseßung niederer kirchlicher Aemter, die Beschwerden über Anmaßung oder Verweigerung pfarramtliher Handlungen Seitens der evangelischen Geifilichen u. \. w., Angelegenheiten, welche nach der älteren, wie nah der neuesten Gesetzgebung der Ordnung dur die Staatsgewalt unter- liegen. Der Ober-Kirchenrath, eine von dem Könige als Träger der höhften Staats- und Kirchengewalt eingeseßte und zur Wahrnehmung von verschiedenen Funktionen der Staatsgewalt berufenen Behörde, ist hiernach als Obrigkeit anzusehen, und die Anordnungen, deren Erlaß innerhalb der von dem Ressort- Reglement bestimmten Zuständigkeit ihm ausoörücklich übertragen ift, fallen unter die Vorausfezungen des §8. 110 des Straf- Gesezbuhs, ohne daß es darauf anfommt, ob dem Ober- Kirh:nrath die Eigenschaft einer Staatsbehörde im engeren Sinne beiwohnt, und ob die bisher noch nit geseßlihch durh- geführte Selbständigkeit der Kirhe künftig einen Einfluß auf die Stellung des Ober-Kirchenraths üben wird.“

Die Geburtsurkunde hat die Bestimmung, nicht allein die Geburt eines Kindes von dem bezeihneten Geschlecht und die Zeit der Geburt, sondern auch die Beziehungen desselben zu einer bestimmten Familie zu beurkunden. Eine vorfäßliche falshe Angabe in Beziehung auf die Mutter oder den Vater des Kindes ift demnach als cin Verbrehen in Beziehung auf den Perfonenftand (§8. 169 des St. G. B.) und als intellektuelle Urkundenfälshung (S. 271) zu bestrafen. Erkenntniß des Ober-Tribunals vom 11. Februar d. I.

Der Königlich preußishe Gesandte in Oldenburg, Prinz zu Ysenburg, hat sh auf einige Tage nach Braunschweig begeben, woselbft er gleihfalls beglaubigt ift.

Der neuernannte- Gesandie bei den Großherzoglich mecklenburgifchen Höfen Und bei den Hansestädten, Geheime Legations-Rath ‘von Wentzel hat sch{ch von Hamburg nah Schwerin begeben und daselbft am 28. v. M. Sr. Königlichen Hoheit dem Großherzoge sein Kreditiv- in besonderer Audienz überreicht.

Der Kaiserlich russishe Oberst und Flügel - Adjutant Sr. Majestät des Kaisers von Rußland, Fürst Dolgorucki, ift vorgestern Abend wieder nah St. Petersburg zurückgekehrt.|

Bayern. München, 3. März. (Allg. Ztg.) Die Kai- serin von Desterreich ift heute Morgen um 6 Uhr hier ein- getroffen und wird morgen Vorn:ittag ihre Reise nah England fortsezen. Herzog Ludwig von Bayern und die österreihi\s{- ungarishe Gesandtschaft haben Ihre Majeftät empfangen.

Württemberg. Stuttgart, 5. März. Der König hat unter dem 3. d. M. den Minister der Familien-Angelegenheiten des Königlichen Hauses zum landesherrlihen Standzs- beamten in Ausführung des §. 72 des Reichsgeseßzes vom 6. Februar 1875, betreffend die Beurkundung des Personen- standes und die Eheschließung, ernannt.

Baden. Karlsruhe, 4. März. (W. T. B.) In der heutigen Sizung der Zweiten Kammer wurde die Eisenbahnfrage durh eine von fklerikaler Seite aus- gegangene Interpellation gleihfals zur Sprahe gebracht. Durch den Handels-Minifter Turban wurde Namens der Regierung erklärt, die Frage über Erwerbung der Eisen- bahnen durch das Reih sci der Regierung bis jezt in

keinerlei, auch nur vorbereitenden Form vorgelegt worden, dieselbe sei daher auh nicht in der Lage gewesen, darüber fich auszusprechen. Selbstverftändlih vermöge

die Regierung nicht zu sagen, welhe Stellung fie zu künftig eintretenden, zur Zeit weder der Form noch dem Inhalte na ihr befannten Vorgängen im Staats- oder Reichsleben einnehmen merde, fie müsse vielmehr ihre Entschließung bis da- bin fich vorbehalten, wo ein Anlaß dazu in greifharec Weise eintrete und wo eine Prüfung und Abwägung aller eins{hlägi- gen Verkbältnisse und Interessen mögli sei. Welch hohen Werth der Befiß und die eigene Verwaltung der Eisenbahnen für das Land habe, werde die Regierung bei einem folchen Anlasse vor Allem im Auge behalten. An die Erklärung des Ministers wurde eine weitere Diskussion niht geknüpft.

Mecklenburg - Shwerin, Schwerin, 4. März. (W. T. B.) Ueber die Ablösung aller Stolgebühren für Trauungen und Taufen und über die Ermößigung der Begräbnißgebühren ist, nachdem die Comités des Landtags vorher mit den landesherrlihen Kommissarien kon- feriit hatten, eine vollständige Einigung erreiht. Bei der Ab- stimmung stimmten 75 Landtagsmitglieder für, 10 gegen das bezüglihe Abkommen; die Zustimmung der Regierungen zu dem legteren ift gefichert.

Oldenburg. Oldenburg, 3. März. Die Neuwahlen zum Landtage find ausgeschrieben, bis zum 23. d. M. sollen die Urwähler zur Wahl der Wahlmänner in den einzelnen Ge- meinden zusammentreten, die Wahl der Abgeordneten ift inner- O E, staaisgrundgesetlihen Frist auf den 20. April d. I. anberaumt,

Wien, 3. März. Der bisherige außerordentlihe Gesandte und bevollmächtigte Minister der nord- amerifanishen Vereinigten Staaten am Königlichen und Kaiser- lihen Hofe, Godlove S. Orth, wurde hevte Mittags von dem Kaiser in Abschiedsaudienz empfangen.

Das Reichsgesehblatt veröffentliht die internationale Meterkonvention vom 20. Mai 18753.

Oesterreich-Ungarn.

4. März. Der Kaiser empfing heute Mittag den neu ernannten deutschen Botschafter, Grafen Stolberg, und nahm dessen Beglaubigungsschreiben entgegen. Graf Stolberg wurde vom Kämmerer des Kaisers, Major Fürsten Odescalchi, in einem Hofgalawagen in die Hoföurg eingeholt. Der Ober - Ceremonienmeifier Graf Hunyady empfing den Bot- schafter beim Eintritt in die Hofburg, und wurde der- selbe darauf vom Oberst-Kämmerer FZM. Grafen Crennecville zum Audienzzimmer des Kaisers geleitet. Nah Ueberreichung der Kreditive wurden auch die Mitglieder der deutshen Botschaft, Botschafts-Rath Graf Dönhoff, der Botschaftss\ekretär v. Tümp- ling, der Attaché Erbprinz von Ratibor, der Militärattaché Hauptmann Graf Keller vom Kaiser empfangen.

Wie die „Politishe Korrespondenz“ meldet, werden die in Wien erwarteten ungarischen Minifter daselbst nur 2 bis 3 Tage verweilen. Dieselben werden aber in der zweiten Hälfte des Monats behufs Fortsezung der Verhandlungen aber- mals in Wien eintreffen.

In der heutigen Sißung des Herrenhauses wurde die von der öôsterreihish-ungarishen Regierung mit Rumänien abgeschlossene Handelskonvention genehmigt. Im Laufe der De- batte erklärte der Handels-Minister v. Chlumecky, daß die öster- reihish-ungarishe Regierung bezüglih des Art. 6 der Konvention nur die Auffassung gelten lasse, daß alle aus irgend welchen Gründen den anderen Staaten gewährten Zollbegünstigungen auch Oefterreih-Ungarn zukommen müßten, und daß Oesfterreih- Ungarn eine eventuelle entgegengeseßte Auffassung Rumäniens als Vertragsbruh ansehen würde. Die Regierung werde in solhem Falle die Rechte und die Ehre Oesterreihs zu wahren wissen. Darauf wurde das Geseß, betreffend die Emission der Goldrente, berathen, und nach längerer Debatte angenommen. Auf die gegen das Geseg gerihteten Ausführungen des Grafen Leo Thun, welche eine \charfe Rüge des Präsi- denten zur Folge hatten, erwiderte der Finanz - Minister de Pretis, es sei unrichtig, daß die Steuerkraft Oesterreichs er- \höpft sei, wohl aber entziehe \sih ein bedeutender Theil der Steuerzahier der Steuerpfliht, ein Uebelftand, der nach An- nahme der Steuergeseßze hoffentlih beseitigt werden würde. Das Herrenhaus nahm sfodann die Geseßentwürfe, betreffend die Er- höhung der Staatëgarantie für die Kaschau-Oderberger Bahn, betreffend die Kotirungsfteuer für die Wiener Börse und be- treffend den Ankauf der Dniefterbahn, an. Hierauf vertagte der Minister-Präsident im Auftrage des Kaisers den Reichsrath.

Pest, 4. März. Jn der heutigen Sißung des Abgeord- netenhauses rihtete Michael Polit an den Minister-Präsidenten folgende ausführlih motivirte Interpellation: „In Anbetracht, daß die Note des Ministers des Aeußern in Angelegenheit der türkfishen Reformen für die Monarchie und Ungarn von großer intérnationaler Tragweite ift, frage ih: 1) Jst die Note des Grafen Andrafsy vom 30. Dezember 1875 mit Zustimmung der ungarischen Regierung verfaßt? 2) Billigt die ungarische Re- gierung das in dieser Note enthaltene Prinzip der Einmischung in dic inneren Angelegenheiten der Türkei? 3) Welche Haltung

* gedenkt die; ungarishe Regierung cinzunehmen gegenüber einer

eventuellen weiteren Verbreitung des Aufstandes, falls die Pazi- fifation nicht gelingt, und Serbien an dem Aufstande Theik nimmt? 4) Sind Vereinbarungen zwischen der ungarischen und österreihishen Regierung getroffen worden wegen Rückkehr der auf ungarish-kroatishen Boden geflüchteten christlihen Fa- milien ?“ Die Interpellation wurde dem Minister-Präsidenten zugestellt,

Die Minister Tisza, Széll und Simonyi- reisen mor- gen mit dem Courierzuge nach Wien.

Niederlande. Haag, 2. März. Die Niederländische Zweite Kammer hat fich seit ihrem Zusammentritt mit der zwi- {hen England, Frankreih, Belgien und Holland abgeshlofsenen Konvention über Behandlung der Zuckerfabrikation besckäftiat. Die Verhandlungen haben im Laufe der Debatten einen verwickelten Charakter angenommen, indem zunähst ein Amendement wegen vollständiger Abschaffung der Zucker- Accise und später ein darauf bezügliher Gesezentwurf Seitens einiger Abgeordneten eingebracht worden is. Die Annahme dieses Entwurfes präjudizirt freilich nicht die Beshlüsse über die Konvention, würde jedoch einen Ausfall im Budget von 5 Millionen Gulden zur Folge haben, ohne ein Aequivalent dafür zu gewähren. Lie Kawmer hat mit Rüsfiht auf die Tragweite dieser Anträge beschlossen, die Frage zunächst in den Abtheilungen berathen zu lassen und die Verhandlungen im Plenum bis zum Eingange des Berichts derselben zu ver- tagen.

Großbritannien und Jrland. London, 4. März. Prinz Leopold ift am 2. d. M. nah Paris abgereist. Aus Bombay wird gemeldet, daß Sir Salar Iung, der Premier-Minifter von Heyderabad, am 5. April seine Reise nah England antreten wird. (E. C.) Der Gesandte der Vereinigten Staaten, General Schen ck, ist gestern von hier nach Amerika ab- gereift, Jn Abwesenheit des Gesandten wird Oberst Hoffman als Geschäftsträger fungiren. Im Gemeinderathe der City wurde beschlossen, zur Feier der Rückkehr des Prinzen von Wales ein Fest in der Guildhall zu veranstalten. Vom Cap wird ge- meldet, daß dur eine zu Litile Popo ausgebrohene Feuers - brunft die Hälfte der Stadt zerstört wurde. Von den Einge- bornen maten \ich viele ans Plündern, und etwa 50 wurden dabei in die Luft gesprengt.

(W. T. B,) Don Carlos ift heute Abend von Folkestone hier eingetroffen.

Spauien. Die Waffenstreckung von 12,000 Carlisten, welche am 26. Februar in Pampelona stattfand, war ein glän- zendes militärisches Schauspiel. Primo di Rivera war mit seiner Divifion, nahdem er in Estella und Puenta la Reina die erfor- derlihe Besaßung zurückgelassen hatte, in Pampelona eingerückt; am anderen Tage stieß Martinez Campos zu ihm; endlih rüdckte auch General Blanco mit vier Brigaden ein, und so ftand eine Armee von 50,000 Mann vereinigt. Mittags nahmen diese Truppen Aufstellung und durch die Hecke, welhe sie gebildet, zogen die Carlisten mit Mufik zur Citadelle, um dort die Waffen abzulegen. Truppen wie Bevölkerung verhielten \ich ruhig und würdig bei diesem Schauspiele. Das Aussehen der Carlisten war nicht \{chlecht, Das 7. navarresishe Ba- taillon, welch:s den Zug eröffnete, imponirte durch die kräftigen abgehärteten Gestalten. Jeder Soldat erhielt

einen Paß und eine Anweisung auf den von der Regierung be- willigten Sold. Den Offizieren wurden 60 Fr. als Entschädi- gung und 1 Fr. 60 Ct. pro Tag als Reisegeld, den Unteroffi- zieren und Freiwilligen 5 Fr. 20 Ct. und 75 Ct. ausgezahlt. Abends trafen wieder 4000 \fih ergebende Carlisten ein.

Offiziellen Nachrichten aus der Havanna zufolge wur- den in einem Reitergefehte zwishen 300 Spaniern und 609 Insurgenten am 29. Februar die leßteren geshlagen. Die Spanier verloren 26 Todte.

Portugal. Lissabon, 26. Februar. Se, Majestät der König von Portugal hat heute den außerordentlihen Gefandten und bevollmächtigten Minister Sr. Majestät des Kaisers, von Pir, in feierliher Audienz empfangen und sein Beglaubigungs- \hreiben entgegengenommen. In einer zweitca Audienz hatte der Gesandte die Ehre, den Kommandanten Sr. Majeftät Kor- vette „Medusa“, Korvetten-Kapitän Zir zow und das gesammte Offizier-Corps des Schiffes vorzustellen, bei welcher Gelegenheit der König Dom Luiz persönlih den Gesandten und die See- Offiziere zu einem am 28. stattfindenden Hofbalkle einlud.

Türkei. (W. T. B.) Wie die Wiener „Politishe Korre- spondenz“ von fompetenter Seite erfährt, gewährte die Pforte auf den freundschaftlichen Rath der Mächte den Insurgenten vollständige Amnestie und den Emigranten straffreie Rückehr. Ebenso hat die Pforte den Insurgenten unentgeltlihe Lieferung

des zum Aufvau der Häuser nothwendigen Materials, das ur Feldbestelung erforderlißhe Saatkorn und den Nachlaß des Zehnten für 1 Jahr, fowie den der übrigen Steuern für 2 Jahre zugefihert. Die türkische

Regierung hat die Vertreter der Mächte und die Spezialkom- missarien für die Herzegowina und Bosnien von dieser Ent- s{ließung in Kenntniß geseßzt. Auf österreichish-ungariszem Gebiete werden alle Vorkehrungen getroffen, um die Rückehr der Flüchtlinge zu beschleunigen.

Ein Telegramm des „W. T. B.“ aus St. Petersburg vom 5. März, Abends, meldet: Die serbische Regierung hat die Bereitwilligkeit ausgesprochen, die Einberufung der Mi- lizen zurückzunehmen und ebenso auch Ausfuhr von Getreide nah der Türkei wieder freizugeben.

Numänien. Bukarest, 5. März. (W. T. B.) Der Vize-Präsident des Senats, Orescu, hat seine Demis- sioi eingereiht, weil die Regierung in dem Systeme fortfahre, welchem der Senat ein Tadelsvotum ertheilte. Der Senat hat indessen die Demission Orescu's zurückgewiesen, was ein Tadels- votum gegen das Ministerium implizirt, Dec Finanz- aus\chuß der Kammer hat die von der Regierung eingebrachte Vorlage wegen Aufnahme einer Anleihe von 30 Millionen behufs Deckung des Defizits und von 50 Millionen zu Eisen- b1hnbauzwecken abgelehnt.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 2. März. Unter dem Titel: Serbien und. Montenegro bringt der „Golos“ vom 1. d, M. einen Artikel, dessen Wiederg1be (aus dem „Iournal de St. Petersbourg“) seinem Hauptinhalte nah von Interesse sein dürfte:

Troßdem die Pforte das von den \echs Mähten vorge- \hlagene Reformprogramm angenommen, und troßdem die türkische Regierung das Verlangen kundgegeben, dur versöhn- lihe Maßnahmen der Erhebung Bosniens und der Herzegowina ein Ziel zu segen, hat Europa doch noch kein unbedingtes Ver- trauen zur Wiederherstellung der Ruhe im Orient; die Besorg- nisse, welche es zu nähren scheint, beziehen fich weniger auf die

Frage, zu wissen, ob die Insurgenten \fich durh diese Reformen für befriedigt erklären werden, als auf die fernere Politik Serdiens und Montenegros. Die all-

gemeine Ueberzeugung \ceint die zu fein, daß die Insurgenten niht zaudern würden, die Waffen niederzulegen, wenn fie nicht hofften, Montenegro und Serbien zum Frühjahr zu ihren Gun- sten interveniren zu sehen. Aber bis zu welhem Punkte liegt es denn im Interesse dieser beiden Fürstenthümer, \olhe Hoff- nungen zu unterstüßen und dadur die christli&en Bevölkerun- gen Bosniens und der Herzegowina anzustahein, Rechte und Freiheiten zurückzuweisen, welche ihr Loos zu verbessern im Stande wären?

Wir find durhaus überzeugt, sagt „Golos“, daß, wenn Ser-

bien und Montenegro die Insurgenten ia ihrer Weigerung, die Reformen anzunehmen, unterstützten, sie lediglih durch uneigen- nügige Gesichtspunkte geleitet sein und aus\chließlich das Wohl der unglücklihen KXajahs im Auge haben würden. Aber welhes sind denn die Mittel, über welche sie gebieten, um erforderlichen Falles die Insurgenten nahdrücklich| unterstüßen zu können? Sind sie im Stande, die christlihen Völkershaften der Türkei zu befreien und auf den Ruinen des ottomanishen Kaiserreihs einen neuen slavishen oder {chriftlihen Staat zu gründen ? __ Nath den Korrespondenzen der Presse zu urtheilen, gehört die Möglichkeit eines offenen Kampfes zwishen Serbien und Montenegro einerseits und der Türkei andrerseits keines - weges in das Neich der Phantasie; alle Korrespondenzen, wle aus Belgrad an die auswärtigen Journale gerichtet werden, find voll von Details über die lebhaft betriebenen Rüstungen und die Auf- regung der Gemüther des serbishen Volkes; andrerseits be- zeugen die leßten Versuche der türkishen Regierung, |{ch Mon- tenegro zu nähern und dieses Fürstenthum zur Aufgabe seiner feindseligen Haltung zu bewegen, daß die Pforte Befürchtungen hegt wegen der Aufrechterhaltung der Neutralität von Seiten der Regierung in Cettinje.

Wollte man kriegerishe Absihten bei den serbishen und montenegrinishen Regierungen annehmen, so müßte man bei ihnen eine Gemeinsamkeit der Gesichtspunkte und ein vollftändi- ges Einvernehmen voraussezen; und doch, wenn man das Ganze der Jnformationen , die man von allen Seiten erhält, ins Auge faßt, so scheint zwischen ihnen e'n gewisser Zwiespalt zu herrshen. Man darf gewiß nicht leihtfertig an das Vor- handensein einer Nebenbuhlershaft zwishen den beiden Völkern glauben, von der die Pforte zu allerers Vortheil zie- hen würde, aber man muß doch konstatiren, daß, sollte der Zwiespalt witklih vorhanden sein, er im Falle cines entscheidenden Erfolges, den die Fürstenthümer über die Türken erringen wür- den, nur noch ftärker werden und die Sympathien und die Unterstüßung der Großmächte fraglih machen würde, deren Freundschaft in Cettinje und in Belgrad \o großes Gewicht haben muß.

Jedenfalls ift zu wünschen, daß sich die beiden Regierungen, ehe sie sh in einen gewagten Kampf mit der Pforte einlassen, genau Rechenshaft ablegen von ihren Streitkräften und von den Umftänden, welhe die Erreihung der vorgesteckten Ziele erleichtern oder ihnen Hindernisse in den Weg legen können. Dazu ilt es nöthig, die innere Lage jedes der beiden Staaten \{charf ins Auge zu fassen. Die von Montenegro beruht auf einer festen Grundlage: der unershütterlihen Anhänglichkeit der Bevölkerung

an ihren Fürsten und der absoluten Hingebung des Souveräns an die Interessen seines Volkes; indem die Rezierung von

Ceittinje fich auf diese Grundlage ftügt, hat sie für ihre äußere | aber fie |

Politik ein Terrain, das ihr nicht entgehen kann, darf sich auch nit verhehlen, daß die Stärke des Fürstenthums eine ganz pasffive ift, daß fie in der Bodenbeschaffenheit des Landes und in den natürlichen Hindernissen besteht, welche dasselbe der Invasion bietet und welche seine energische und tapfere Bevölkerung immer unüberwindlih machen wird. Aber Montenegro entbchrt der Hülfsquellen, welche nöthig find, um einen Angriffskrieg mit Erfolg zu führen. So lange Fürst Nikolaus gegenüber der Erzebung der Herzegowina seine jeßige Haltung bewahren wird, nämli die eines Nachbarn, dessen Sympathien für die unglücklihen Insurgenten ebenso ahiungswerth als natürlich sind, wird er den Großmächten gegenüber der Vertheidiger und der unparteiische Dolmetscher seiner vom muselmännischen Ioh unter- drückten Glaubensbrüder sein können und wird die Pforte ver- pflichien, die Interessen, welhe für Montenegro Lebensbedürfniß find, zu achten. Wenn die Regierung von Cettinje aber eine ossensive Rolle ergreifen würde, so würde fie eine chwere Ver- antwortlihkeit auf sich laden, indem sie ein Feuer entzündete, das zu [lösen später niht mehr in ihrer Gewalt stände; fie würde eine europäische Frage aufstellen, dessen Lösung ihr nicht mehr freistäânde und würde sich auf unheilvolle Weise von den Ereignissen überflügelt sehen.

In Serbien macht der Kampf der Parteien, der bereits dem Sinn für Ordnung und Geseßzmäßigkeit Abbruch gethan, die Lage noh bei weitem 1oeniger günstig; die einzige Politik, welche die Freunde des serbishen Volkes ihm rathen fönnen, ift die, alle Zwistigkeiten, welche es zerreißen, bei Seite zu segen, und fich um einen jungen Fürsten zu \chaaren, der niemals die Interessen der Nation preisgeben wird. So lange dic Parteien ihre Meinungen über das Gesetz stellen, \o lange die Kriegs- partei niht auf die Idee einer Wiederherstellung Serbiens dur die Anarchie und die Unordnung verzichtet, kann das serbische Volk feinen Anspruch auf die Stellung erheben, welche ihm im Süden von Europa zukommt.

Wir glauben, sagt zum Schluß „Golos“, daß das Inter- esse Montenegros und Serbiens ihnen gebietet, einen ofenen Konflikt mit der Pforte zu vermeiden, und ihre abwartende Po- litik fortzusezgen. Die Kraft beider Fürstenthümer beruht ganz und gar in einer passiven, beobachtenden Haltung, während ihre Zukunft und ihre Entwickelung von einer direkten Gefahr bedroht wären, wenn sie der Pforte den Krieg erklärten.

Wenn dagegen die Initiative zum Kampf von dieser letzteren ausginge, so könnten fie auf die Unterfiüßung Rußlands und der anderen Großmächte rechnen. Die Autonomie Serbiens ijt in der That von diesen anerkannt und das tapfere montenegrinshe Volk hat in Rußland immer cine feste Stütze gefunden. Inden sie den legitimen Wün- hen der Mächte beipflihien, werden sie sh ebens3- viele Ansprühe auf ihren Shußz erwerben, während fie \ich freiwillig der sihersten Stüße berauben werden, wenn sie einen Frieden gefährdea, den Alle wünschen, und wenn sie die Be- mühungen der europäischen Diplomatie, die Ruhe in den insur- B Provinzen des türkishen Reiches wiederherzustellen, ver- eiteln.

Aus Taschkent läßt fih die „Internationale Telegrapheu Agentur“ vom 17./29. Februar melden: Die Truppen unter Ge- neral-Major Skobelew haben das Chanat Kokand endgültig be- seßt. Der Eeneral-Lieutenant Kolpakowsky ist am 14. Februar von Chodshent nah Kokand gegangen, um die administrative Vermaltung des Landes zu organifiren. Die durch die Wirren erschöpfte Bevölkerung ift mit der Beseßung des Chanats durch un- sere Truppen zufrieden. Ueberall im Lande herrs{cht Ruhe. Am 15. Februar wurde der Kiptshakenführer Abdurahman Awto- batshi durch Taschkent nah Orenburg transportirt. Der frühere Chan von Kokand Nafsr-Eddin if bis auf besondere Verfü- gungen in Taschkent geblieben.

Scöweden und Norwegen. Stocckholm, 3. März. Der König und die Königin find heute Mittag von Christiania nach hierher zurückgekehrt. Der König begab \ih sofort nah dem Schlosse und löfte die unterm 31. Januar eingeseßte interi- mistishe Regierung wieder auf.

Dänemark. Kopenhagen, 3. März. Auf der Tages- ordnung des Landsthinges stand gestera die erste Lesung des vom Folkethinge angenommenen, von der vereinigten Linken eingebrachten M inisterverantwortlihkeits- geseßes. Ohne irgend welhe Debatte wurde der Uebergang des Geseßentwurfs zur zweiten Lesung mit 32 gegen 9 Stim- men verweigert. Das Folkethin g beendete gestern in zwei Sizungen die zweite Lesung des Geseßentwurfes, betreffend die Organisation des Heeres. In der Abendsizung veran- laßte die vom Referenten angeregte Frage wegen Einführung eines verbesserten und zeitgemäßeren Strafgeseßes für das Heer eine lebhaftere Diskussion. Der Kriegs-Mini ¿er erinnerte daran, daß das Folkething i. I. 1872 den von der Regierung damals vorgelegten Gesezentwurf verworfen habe. Gegen die Anwendung der förperlihen Züchtigung in der Armee habe er sich schon früher bestimmt ausgesprochen; aber den Ansichten der Marine- offiziere gegenüber habe er nicht gewagt, die Abschaffung der Prügelstrafe in der Marine vorzuschlagen. Sämmtlihe Aende- rungsanträge des Ausschusses wurden angenommen und der is a mit 63 gegen 3 Stimmen zur dritten Lesung ver- wiesen.

Amerika. Nach dem leßten von dem General-Poftmeister der Vereinigten Staaten von Amerika erstatteten Jahresbericht hat das Defizit der amerikanischen Post in dem Rechnungs- jahre 1874/75 nahezu 5 Millionen Dollars betragen; für das Rechnungsjahr 1876/77 is dasselbe sogar auf cinen Betrag von mehr als 8 Millionen Dollars veranschlagt worden. Man darf wohl als hiermit im Zusammenhange stehend eine durch Gesetz vom 3. März 1875 eingeführte Maßnahme ansehen, nah welcher die Postanweisungs-Gebühren im inländishen Verkehr der Vereinigten Staaten eine namhafte Erhöhung erfahren haben. Der General - Pofimeister \priht in dem erwähnten Bericht die Hoffnung aus, daß fih hierdurch die Einnahmen aus dem Postanweisungs-Verkehr \o weit steigern werden, um aus denselben wenigstens die Kosten dieses Dienftzweiges zu decken, was bisher keineswegs der Fall war.

Vercinswesen.

Berlin. In der Sitzung des Kuratoriums der Luisen-Stiftung (1776 —1876) am 1 d. M. wurde Direktor Mauxienfeld zum Vor- sibenden, und Konsul Franz Paetow zu dessen Stellvertreter gewählt, auch der Beschluß gefaßt, mit der Bildung von Lokalyereinen vor-

L zugehen,

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Kunst, Wissenschaft und Literatur.

_Hr Prof. Lepsius erläßt; folgende? Aufforderung: Nachdem auf dem internationalen Orientalistenkongresse zu London (1874) von der bamitishen Sektion der Beschluß gefaßt worden war, eine moglichsstt vollständize kritishe Ausgabe des äzyp- tishen Todtenbuchs, dieses für die ägyptischen Studien wichtig- sten, im Laufe dr Jahrtausende zu immer größ-rem Umfange ange- waseven Sammelwerkes, welchez j-dem angesehenen Aegypter mit ius Gra% gegeben wurde, zu veranstalten, und nachdem die dazu nöthigen Geldmittel von der Königlichen Afademie der Wissenschaften zu Berlin und von dem preußischen Unterrichts Ministerium einem großen Theile nah bewilligt, au von S-iten des British-n Museums eine ansehnlihe Beihülfe zur Benußung des dortigen Materials ge- gewährt worden war, hat si ein Comité, bestehend aus den Herren S. Bir, British Mus-um, Lozden, F Chabas, Chaton-sur-Saone, France, R. Lepsius, Bendlerstraßz 18, Berlin, Ed. Naville, Cour St. Pierre, Genèoe, gebildet, we!ches sch der zur Au*?führung des Londoner Beschlusses nöthigen Fürsorge unterziehen wird. Um zu- nächst eine Uebecsiht tes außercrdentlich großen Materiales zu ge- winnen, welches zu sihten, zusammenzustellen und zu verwerthen ift, hat Hc. Naville bereits die öffentliben Museen von Berlin und Ley den be:ecist, und befindét sid zur Z-it in Londoz, von wo er zu eleihem Zwecke na Paris, Tu: in und anderen Städten gehzn wird. Da sich aber von keinem literarishen Werke des ägvptishen Alter- thums so viel Kopien von größeren oder kleineren TIh-ilen erbalten haben, wie vem Todtenvuche, so find Hunderte von Papyrusrollen diesec Art durch Reisende in Aeszyp!en anzefauft worden und in Privatsammlungen oder Einzelbesiy überzegangen. Aa die Besitzer dieser weit zerstreuten Todtenpapyrus wendet ib dieser Aufruf mit der Bitte um Mittheilung davon an ein Mitglicd des Comités, sei es dur Uebersendung von Original-n, Phot2graphiexn, Durcbzeich- nungen oder Abschriften, sei es durh möglichst geraue Beschreibung oder wenigst-ns Angabe, wo und in weler Beschaffenheit dergleicen vorhanden ist. Die V-rw rthung odec auch nur Erw5buung cines jeden Papyrus in der beabsichtigten fkritishen Nusgabe ist nicht nur ‘Uur diefe oft voa unerwartet großem Juteresse, sondern erböbt auch jederzeit den Werth des einzelnen Papyrus, i y

Das Standbild Schillers in Marbach soll am 9. Mai feierlich enthüllt w-rden. i ___— Dee franzôsische Akademie hat aw 2. d, M. in feier- liher Sißung Hrn. John Lemoinne als Nathfolger des verstor- benen Jules Janin in ihr:n Schooß aufg-nommen. Jz szinzr Antiiits- rede gab fich John Lemoinne unumwunden nur für eincn Foucnaliten, wie denn der Buchhandel von ihm auch niht- Anderes, als eing Bändchen vermi'chter Aufsägz aufzuweisen hat. Die Bezrüßzungsred? hielt Hr. Cuvillier-Fleurv, felbst ein langjähciger Mi:arveiter des Journal des Débats. Er rühmte die pablizistishen Eigen: schaften seines Kollegen, wobei mange politisch: Bem-rkung mit- unterltef.

Gewerbe und SHandeL

Der Jahresberih: des Börsen- und Handels3-Vereins enthält folgende Daten üb:r die Entw'cklung d25 GesHäfte: Der

Äntheil des Vereins an den Provifionseinnahmen betrua 457,277 M gegen 359,287 Æ im Vorjah:e. An Zinsea und Reports wurden 127,717 Æ vereinnahmt, 26,294 M wenizer ais 1874. Der Haupt-Aktiv- Posten der Bilanz, der Bestand an Wechseln mit 1,737,942 besteht nur aus ersten Disfonten. Die Eagag?ments-Veiluste bezifern sib auf 29,928,90 &; doch konnte diesec Betrag um 14,625 # g:kürzt werdep, welche aus früber abgeschriebenen Verlusten im leßten Jahre eingegangen siad. Das Reinerträgniß des Coursberichts ist von 63,759 4 pro 1874 auf 45,975 M4 pro 1875 zurückgegangen. Troßdem ergiebt sich eine Verzinsung des dafür zu Buch stehenden Kapitals von üter 11%. Der Nettozewinn des verflossenen Jahres würde \ih auf 544,504 4 belaufen, wenn nicht 200,000 Æ auf die Forderung des Vereins an die Baugesellichaft F. Pleßner & Co. abzuschreiben gewesen wären. Der darnach sich ergebende Reingewinn von 344,504 M ift wie folgt zu vertheilen: 5 %/. Ziusen auf das -iagezahlte Aktienkapital 180,000 A, 5/9 dem Reservefonds 8,225 X, ! )°/5 dem Aufsichtsrath 16,450 M, 10 %/6 den Beamten der Gesell (czaft 16,459 4, so daß noch 123,378 Æ zur Verfügung der Generalversammiung bleiben. Auf- sihtêrath und Borstand preponiren hiervon 123,000 A zur Zahlung einer Superdividende von 31 °/% zu verwendcn und den R-ft von 99708 f. auf neue Rechnung vorzutragen. Es würden deminach 82% Dividende zur Vertheilung und sfofortigen Auszahlung gelangen.

Ïn der an die ordentliche sich anschließenden außerordentlichen Generalversammlung der Aftionäre der Breslauer Maklerbank vom 3. d, M. wurde die Liquidation des Jnstituis beschlossen. Das vorgelegte Bilanz-Konto ergiebt, daß von dem Aktienkapital von 1,809,00) M 969,047 M verloren gegangen find.

Die Dividende der Bayerischen Vereinsbank in München pro 1875 ist auf 7°/9 oder 42 #4 pro Aktie festgeseßt worden. Dem Reservefonds sind aus den Reinerträguifsen des ver- gangenen Jahres außer der von den Statuten vorgeshrieben:n Do- tation noch weitere 125,000 # überwiesen worden.

Dresden, 5. März. (W. T. B.) Der Verwaltungsrath der Sächsischen Bank genehmigte in seiner heutigen Sißung auf An- trag dér Direktion, der auf den 27. cr. einberufenen G nera!versamm- lung die Vertheilung einer Dividende von 10/5 fü- das Jahr 1875 vorzuschlagen, wovon 92/19 °/9 dem Reingewinn pro 1875 und ?/19 °/9 E dazu bestimmten Dividenden - Reservefond entnommen werden sollen.

London, 4. März. (W. T. B.) Dem „Evening Standard“ zufolge sind Accepte des Hauses Lutsher und Cp., 8 Austin friars, London, zurückgegangen. Die Passiva ‘des Hauses werden auf 509,000 £ geschäßt. Man befürchtet cine ungünstige Liquidation.

Moskau, 4. März. (W. T. B.) Auf den bezüglichen Antrag des biesigen Bevollmächtigten des Administrators der Strousbergschen Konkursmasse hat das Gericht verfügt, daß die Moskauer Wech!el- forderung im Betrage von 165,000 Rbl. abs{lägli& zu bes beiden und die Wechsel nah Berlin zur Konkursmasse zu ü erseudea seien,

Verkehrs-Anstalten.

München, 3. März. Von Seite der General-Direktion der Verkehrsanstalten sind folgende Bahneröffnungen in Aussicht gestellt: und zwar: 1. April: Dombüßl-Feuchtwangen; 1. Mai: Rosenheim- Mükhßldorf ; 15 Mai: Nösrdlingen-Dinkelsbühl; 1. Juni: Fürth-Elters- dorf gegen Aufhebung der Streck- Fürther Kreuzuna - Eltersdorf ; 1, Juli: Difingen-Hochstadt; 1, Juli: Neustadt-Windsheim.

Plymoutb, 5. März. (W. T. B.) Der Hamburger Posft- dampfer „Allemannia“ ift aus Westindien hier eingetroffen.

Triest, 5. März. (W.T.B) Der Lloyddampfer „Austcia* it mit der osftindischen Ueberlandpoft um 10; Uhr Nachts aus Alexan- drien hier eingetroffen.

Bern, 4. März. (C. Z.) Der Verwaltungsrath der Gott- hardbahn genehmigte den Finanzberiht der Direktion und wählte eine Kommission als Beistand der Direktion bei den Verhandlungen über die Rekonstruktion des Baukapitals.

Aus dem Wolffshen Telegraphen-Bureau.

Stuttgart, Montag, 6. März. Nach einer Meldung des „Staats-Anzeigers“ wird Minister v. Mittnacht bei dem am 3. April c. erfolgenden Zusammentritt des Justizaus\{chusses des Bundesraths über die Beschlüsse der Reichsjustizkommission zur Strafprozeßordnung referiren, während bezüglich der Civil- prozeßordnung der bayerische Justiz-Minister v. Fäuftle, bezüg- lih des Gerichtsverfassungsgeseßes der \sähsishe Iustiz-Minister Abeken das Referat übernommen hat.