1 i
Liverpeot, 4, März, Nachmittags. (W. T. B.)
Baumwolle. (Schlussbericht.) Umsatz 10,000 B., aven für Spekulation und Export 2000 B. Stramm. Surats stetig, An- künfte thätig, zu vollen Preisen gehandelt.
Yidàl Orleans 64, midâl. amerikanische 63/16, fair Dhollerah 42, middling fair Dhollerah 37, good middl, Dholerah 33, midal, Dhslerah 3, fair Bengal 4, good fair Broach 43, new fair Oomra 43/4, good fair Ocmra 4°/1s. fair Madras 43/16, fair Pernam 635, fair Buiyrna 5, fair Egyptian G6.
Paris. 4, März, Abends 6 Uhr. (W. T. B.)
Produktenmarkt. Mehl behauptet, pr. März 57,75, pr. April 58,50, pr. Mai-Juni 59,75, pr. Mai-August 60,50. Rüböl matt, pr. März 96,50, pr. April 85,50, pr. Mai-August 82,50, pr. September-Dezember 81,00.
Produktenmarkt (Schlusshberict). Weizen fest, pr. März 27,90, pr. April 27,50, pr. Mai-Juni 28,00, pr. Mai-Augsost 28 50. Mebl behauptet, pr. März 58,00, pr. April 58,75, pr. Mai-Juni 59,75,
Berlin, 6. März. An Schlachtvieh war aufgetrieben Rind- vieh 3163 Stück, Schweine 6353 Stück, Schafrieh 9725 Stück Kälber 1406 Stück.
Fleischpreise., höchster mittel nicedrigste Rindvieh pro 100 Pfd. Schlachtgew. 52-56 Mrk. 46-4? Mrk, 30-33 Mrk. Schweine pro 100 Pf i, Schlachtgew. 60-63 Mrk. 56-58 Mrk 48-50 Mrk. Hammel pro 20—23 Kilo 20-23 Mrk, 18-19 Mrk. — — M1Kk. Kälber: sehr flau, niedrige Preise.
General-Versamm tungen.
9, März, Siegersdorfer Werke, Aktien-Gesellsohaft. Ausserord. Gen.-Vers. zu Berlin; s. Ins. in Nr. 56.
s Nordische Dampfsohiffabrts-Gesellsohaft zn LübeoE. Gen.-Vers, zu Lübeck; s. Ins, in Nr. 56.
E Hambzrrg-Magdeburger Fener-Verslohernngs-Gosell-
sohaft. Ordentl., Gen.-Vers zu Hamburg.
12, April, Badisoheo Bank. Ord, Gen.-Vers, zu Mannheim; "s Ins, in Nr. 56. Subseriptienen.
Hambnrgfische 4°/5 Staats-Anleihe. Subscription auf 9,700,000 Obligationen zum Course von 947% am 8. und 9; März bei der Diskonto-Gesellschaft in Berlin.
Auszablungen.
Magdeburger Privatbank. 82,50 M Dividende pr. Aktie ab 1. April bei H. C. Plaut in Benlin; s. Ins. in Nr. 56.
Sohlesisohe Boden-Kredit-Aktien-Bank. 42 é Dividende ab 7, März bei der Kasse in Breslau,
Ausweise von Banken €iíe,
Woöôhen-Uebersioht 6 deutscher Zettelbanken pr. 29, Fe- bruar; s. unter Ins. der Nr. 56.
PreussIs0he Hypotheken Versioherungs-Aktien-Geselisohaft. Status pr. ult, Februar; s. unter Ins. der Nr. 56.
pr. Mai-Anugust 60,50. Rüböl rubig, pr. März 97,00, pr. April 85,50, | 21. y pr. Mai-Anugust 82,50, pr. September-Dezember- 81,00. Spiritus
r Baumwolle in New-York 125, do. in | 30. 4 Naw-Orleans 121. Petrolerm in New-York 14, do. in Philadelphia
rubig, pr. März 45,50, pr. Mai-Angust 47,75. New=-YerkK, 4, März, Abends 6 Uhr, Waarenbericht.
137, Mehl 5 D. C5 C. Rother Frühjahrsweizen 1 D. 36 C. Mais 3. April. ¿old mixed) 68 C. Zucker (Fair refining Mnscovados) 73. Kaîttee Speck (short clear) o
Schmalz (Marke Wilcox) 133 C. 127 7, Geireidefracht 73. T A
(Bio-)-17.
Vers. zu Dresden. Es
Mfinchen;z; s, Ins, in
Vers. zu Mannkeim.
Königliche Schauspiele, Dienstaa, den 7. März. Opernkaus. 59. Vor- stellung. Iesouda, Oper iu 3 Abtheilungen von E. Gehe mit Tan Musik von L. Spohr. (Fr. Mallinger, Frl. Lehmann, Hr. Fricke, Hr. Ernst, Hr. Betz.) Anfang 7 Uhr.
Sghausp!elhaus. 66. Vorstellung. Der beste Tou. Lustipiel in 4 Akten von Dr. Carl Töpfer. Zum Schluß: Herrn Kaudels Gardinenpredig- r Lusispiel in 1 Aft von G. v. Moser. Anfang
Uhr.
Mittwoch, den 8. März. Opernhaus. 60. Vor- ftellung. Fidelio. Oper in 2 Abtheilungen, nah dem Französishen von F. Treitshke. Musik von L, van Beethoven. (Fr. v. Voggenhuber, Fil. Leh- mann, Hr. Bet, Hr. Frike.) Anfang halb 7 Uhr.
Schauspiclhaus. 67, Vorstellurg. Der Kauf- mann von Beuedig, Schauspiel in 5 Abtheilurgen von Shakespeare, überscßt von A, W. Schlegel. Anfang 7 Uhr.
Wallner-Theater. Dienstag: Zum 69. Male: Der Beiléheufresser., Lustspiel in 4 Aften von G. v. Moser. Mittwoch: Zum 125, Male: Der Viegistrator auf Beisen. Pcesse mit Gesarg in 3 Akten von A. L'Arronge und G. v. Moser. Musik von R. Bial.
Victoria-Theater, Direktion: Emil Hahn.
Dienstag und folgende Tage: Ermäßigte Preise. Gaftspiel der Signora Dorina Merante und des Mr. Gredelue. Die Reise um die Welt in Sü Tagen. Nebft einem Vorspiele: Die Wette um cine Million. Ausftiattungsftück mif Ballet in 5 Abtheilungen, 15 Tabtlegux von Ä. D'Ennery und Iules Verne. Musik von Debillemont. Jn Scene gesest von Emil Hahn. Anfang 64 Uhr. —
Es finden nur noch 8 Wiederholungen ftatt.
Friedrich-Wilhelmstädtisches Theater. Diensiag: Benefiz für Frl. Csepcsanyi: Die Neisse durch Berlin in 80 Stunden, Mittwech: Zum 50. Male: Die Reise durch Berlin in 80 Stunden.
Krolls Theater,
Dienstag: Zum vorleß‘en Male: Die schöne Süuderin. Konzert - Anfang 5, der Vorstellung 7 Ubr.
Mittwoch: Zum leßien Male: Dieselbe Vor- stellung. E
Donnerstag: Zum Berefiz für Fr. Stolle: Die Spigzenkönigin. Lebensbild in 3 Akten von H. Müller und L'Arronge. Musif von Bial.
Woltersdorf-Theater. Dienstag: Zum 84, und leßten Male: Luft- schlöser. Joseptine Grillhofer: Frl. Jof. Gall-
mMECEYLeLr.
Stadt-Theater,
Mikroskop.
Circus Renz.
Dienstag: Ein chinesisches Fest, ausgeführt vom ganzen Künstlerpersonal. August wird seinen Cousin aus der Kanone schießen. Auftreten der vorzüg: lichsten Künstlerinnen und Künstler. Anfang 7 Uhr.
Mittwoch: Vorstellung.
Donnerstag, den 23. März, findet die leßte Vor-
tellung statt. E. Renz, Direktor.
Deutscher Personal- Kalender, : 7. März.
1715, Ewald von Kleist *,
1818. Julian Schmidt, Literarhistoriker *,
1829. Eduard Vogel, Afrikareisender *,
1833, Rahel Varnhagen von Ense *#.
1842, Friedrich Franz IL, Grossherzog von ! Mecklenburg - Schwerin, tritt die Regie- rung an.
1842. Arvold Hermann Ludw Heeren +.
1871. Kaiser Wilbelm verlegt sein Hauptquartier von Versailles nach Ferrières. |
Familien-Nachrichten. |
Die Verlobuyg meiner einzigen Tochter Elis a- beth mit dem praktishen Arzt Hrn. Dr. med. Leopold Helwing beehre ih mi hiermit, {tatt | jeder besonderen Meldung, anzuzeigen. j Marie Helwing, |
geb. Gräfin Pinto.
Meine Verlobung mit Elisabeth Helwing, Tochter der Frau Geh. Regierungs-Näthin H el- wing, zeige ih Freunden und Bekannten hier- durch an.
Berlin.
Dr. med, Helwing, prakt. Arzt.
Statt besonderer Meldung. Durch die Geburt cines Knaben wurden hoch- erfreut Kreisrichter Loewenberg u. Frau, : Marie, geb. Salzmann. Kirchhain, den 3. März 1876.
Verlobt: Frl. Anna Böddinghauë? mit Hin. August Ritterhaus (Elberfeld — Barmen). x Verehelicht: Hr. Rittergutsbesißer Arthur Bönisch mit Frl. Sophie Swedler (Leshniß O./Schl. —
Leobschüß).
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Major und Escadron-Chef Friß y. Durker (Tilfit). Hrn. Hauptmann a. D. SchmackX (Obercassel bei Bonn).
Gestorben: Hrn. Hauptmann a. D. und Ritter- gutsbesißer Fedor v. Krieg8heim (Ba1fikow). — Hr. Major Hennig Arnold v. Stammer (Alexandrien). — Hr. Ober-Steuer-Inspektor Eichhoff (Crefeld).
Ste@&briefe und Untersuchungs - Sacþhen- Steckbrief, Gegen den hier wegen s{chwercn
Dienstag: Zu halben Kasscupreiscen: Zum 1. Male: Ein geadelter Kaufmanne. Original- Lebensbild in 5 Aufzügen von C. A. Görner.
Mittwoch: Dieselbe Vorftellung.
NatienaI-Theater.
Dienstag: Benefiz für den Kapellmeister Hrn. A. Wiedeke: Der Geizige. Hierauf: Traum einer jungen Mutter.
Mittwo: Gastspiel der Fr. M. Seebach: Stella, Ein Schauspiel für Liebende in 5 Akten von W. Göihe. — Stella: Fr. M. Seebach.
Belle-Alliance-Theater,
Dienstag: Zum 5. Male: Ein toller Tag, oder: Figaro’s Hochzeit. Lustipiel in 5 Auf- zügen nah Beaumarchais, von Franz von Dingel- tedt. Anfang der Vorstellung 74 Uhr. Entrée 50 A.
Mittwoch und folgende Tage: Ein toller Tag oder Figaro’s Hochzeit.
Königliches Stauspielhaus, Saalthcater. Dienstag, 7. März, Abends 7 bis nach 9 Uhr: Neuer Cyclus. A 1) Londou bei Tag und Nacht. Kursts{häße, Straßenphysiognomie, Volkéleben der Riesenst. 9) Der Mond, die Erde. Planetensysteme. 3) Fata Morgana, Zaubergebilde der Optik. Entrée 20, 15, 10 und d Sgr. Kasse und Meyer's Conditorei, Charlottenstr. 56, Kinder: Wocher.tags die Hälfte, j Konzertvorträge: Frl. Mar. Stresow.
HMikroskopisches Aquarium,
: __ Werdersher Markt 9. i: Täglich geëffnet von 9 Lis 9 Uhr. Entrée 1 M Vorlesung täglich 7 Ukr außer Dienstag nund
Freitag mit Darstellung levender Jnfekten, Krebs-
Diebstahls verfolgten Bäcker Johannes Nothaker von Borken, ist der gerichtliße Haftbefehl erlassen. Alle Behörden werden ersuht, denselben im Betre- tungsfalle zu ergreifen und den Unterzeichneten zu benachrihtigen. Signalement. Alter: 24 Jahre. Statur: mittelgroß. Gesicht: jüdish, große gebo- gene Nase, kleines schwarzes Schnurrbärthen. Haar: \chwarz. Kleidung: trug zulegt einen blauen Ueberzicher. Fraufkfurt a. M,, den 1. März 1876. Der K. Untersuhungs-Richter i. c. v. Knyphau sen.
[10337] Proclama.
Gegen den Käthner Heinrich Mense aus Ter- reszewo ift nach Inhalt des Beschlusses des Könige lichen Kreisgerihts zu Loebau vom 23. August 1875 auf Grund der Anklageschrift vom 18. Juli 1875 die Untasuhung wegen falscher Anschuldigung er- ¿ffnet worden.
Zur öffentlihen Verhandlung der Sache ift ein Termin auf den 12. pril 1876, Bormittags um 12 Uhr, im Verhandlungëzimmer Nr. 22 des Kreiszerichts- gebäudes hierselbst angeseßt worden.
Der Angeklagte wird aufgefordert, in diesem Fer- mine zur festgejezten Stunde zu ersheinen und die zu seiner Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen, oder solche unter bestimmter Angabe der dadurch zu beweisenden Thatsachen dem Richter so zeitig zum Termine anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeigcholt werden fönnen.
Im Falle des Ausbleibens wird mit der Unter- suchung und Entscheidung über die Anklage in con- tumaciam verfahren werden.
Loebau, den 16. Dezember 1875.
Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.
Der Kaufmaun Larl Naters von hier it durch das rechtskräftige Erkenntniß des hiesigen Schwur-
SäoksIs0be Vieh-Versiobernugs-Bank. Magdeburg - Halberstädter Eisenbahn. | Anusserord. Gen -Vers. zu Magdeburg; s, Ins. in Nr. 56.
Thüringisohe Elsonbabn. Erfurt; s. Ins, in Nr. 56. Süddentsohs Bodenkreditbank. Ord, Gen.-Vers. zu
Rheinisohe Kreditbank in Mannheim.
| Wehrpflicht durch unerlaubt:s Auswandern entzogen
| {huldig erachtet und auf Grund des §8. 360 Ziff. 3 |
d. Gen.- Ord. Gen. | nd „Ae in
Ausserord. Gen.-Vers, zu
Ord, Gen.-
Anleihen zum 1.
Feuer - Versicherungs - AKtien - Gesellsohaît für Dentsch-
Berlin. Gewinn- und Verlust-Conto, sowie Bilanz
für 1875; s unter Ins. der Nr. 56.
Eisemhahn-Einnahmen.
Rumänlsohe Bisenbahnen-Aktlen-Gosellsohaft. Vom 29. Ja- nnar bis 25. Februar er. : 682,911 Fres. (+ 90,395 A); 1. Januar bis 25, Februar 1,231,321 Fres, (— 115,275 A); s. Ins, in Nr. 56. Nr. 56 Sé nein em and LVerlSeEIi{ Ti Angerburger Krels-Obligailonen,
Ueber Kündigung der 5% Juli cr.; s, Ins. in Nr. 56,
thierchen, Würmer X: durch das Hydro-Orxygen-Gas- ; 5 Tage bereits verbüßt find. Der Verurtheilte, Steuerrolle und Hypothekenschein , ingleichen etwaige
welher wegen Krankheit seiner Ehefrau beurlaubt . Abschäßungen, andere das Grundstü betreffende Nach-
war, hat sich der ferneren Strafyollstreckung durch | weisungen und besondere Kaufbedingungen find in die Flucht entzogen und giebt er in einem von Zürich | unserem Bureau V. einzusehen.
datirten Schreiben die Absicht zu erkennen, nach ;
Alle Diejenigen, welche Eigenthum oder ander-
Aegypten weiter zu reisen. Alle Sicherheitsbehörden ; weite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung werden ersucht, auf den 2c. Naters zu vigiliren, ihn j in das Hypothekenbuch bedürfende, aber nicht einge-
im Betretungsfalle zu verhaften und die erkannte ; tragene
Restgefängnißstrafe von 37 Tagen an ihm zu voll- j strecken, von dem Geschehenen aber uns Nacbricht zu ' den Aft-n Nr. 37/76 zu geben. Signalement, : 1) Familienname: Naters, 2) Vorname: Carl, j 3) Geburtsort: Halberstadt, 4) Religion: evangelisch, : 5) Beschäftigung: Kaufmann, 6) Größe: 9 Fuß ; 5 Zoll 2 Strich, 7) Alter: 16, November 1836 : geboren, 8) Statur: unterseßzt, 9) Haar: dunkels j blond, 10) Stirn: frei, 11) Augenbrauen: dunkel- ; blond, 12) Augen: grau, 13) Nase: gewöhnli, 14) Mund: gewöhnlich, 15) Zähne: gesund, 16): Baut: blond, Schrurr- und Kuebelbart, 17) Kinn: rund, 18) Gesichtsbildung: oval, 19) Gesichtsfarbe: : gesund, 20) Hände: normal, 21) Füße: normal, ; 22) Sprawe: deutsch. Besondere Kennzeichen: fehlen. | Halberstadt, den 2. März 1876. ; Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
[1912]
Der Reservist, Buchbinder Carl Heinrich ! Ferdinand Bernowiß aus Gräfenthal, später in Beutenberg, und der Dispositionsurlauber, nunmch- rige Reservist Ioseph Eduard Heinz von Piesau, find angeschuldigt, sih der weiteren Erfüllung ihrer
zu haben. s
Da deren gegenwärtiger Aufenthaltsort dahicr un- bekannt ift, so werden dieselben biermit ¿u der auf Donuersiana, deu 20. Iuli 1876,
Mittags 12 Uhr, i
anberaumten Hauptverhandlung öffentlich vorgela- den unter der Verwarnung, daß im Falle ihres Ausbleibens sie der angezeizten Uebertretung für
des Reichs-Strafgescßbbuhs zu einer Geldstrafe von |
je 100 M6. cvent. 4 Wochen Haft und den Kosten |
des Verfahrens verurtheilt werden werden. Gräfenthal, den 19, Februar 1876. Herzogl. Me Landgericht.
illi ch
A.
Subhaftationen, ZWufgebote, Vor- Tadungen u. dergl.
(1492) Subhastations-Patent.
Das dem Fuhrherrn Robert Jonas zu Friedrichs- berg gehörige, in Fricdrihsberg, Pfarrstraße 18, belegene, im Grundbuch von Lichtenberg Band XV. Blatt Nr. 527 verzeichnete Grundstück nebst Zu- behör soll
den 26. April 1876, Dora 11 Uhr, an hiesiger Gerichts\telle, Zimmerstraße Ir. 25, Zimmer Nr. 16, im Wege der nothwendigen Subhastation öffentlich an den Meistbietenden versteigert und dem- nächst das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags
dén 27. April 1876, Nachmittags 2 Uhr, ebendort verkündet werten.
Das zu versteigernde Grundstück is zur Grund- steuer, bei einem derselben unterliegenden Gesammt- Flächenmaß von 6 Aren 50 Qu.-Meter mit einem Reinertrag von 3,06 ( und für das Steuerjahr 1876 zur Gebäudesteuer mit cinem jähilichen Nußungs- werth von 1300 4. veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle und Hypotl/ekenschein, ingleichen etwaige Abschätungen, andere das Grundstück bctreffende Nachweisungen und besondere Kaufbedingungen sind in unserm Bureau V. einzusehen.
Alle Diejenigen, welhe Eigenthum oder ander- weite, zur Wirksamkeit gegen Dritte dex Eintragung in das Hypothekenbuch bedürfende, aber nicht ein- getragene Realrechte geltend zu machen haben, wer- den aufgefordert, dieselben zur Vermeidung der Prä- flusion spätestens im Verstcigerungstermin anzu- melden.
Berlin, den 4. Februar 1876.
Königliches Kreisgericht. Der Subhastations-Richter.
(1713) Resubhastations-Patent.
Das dem Kaufmann Julius Kienert gehörige, in Dalldorf belegene, im Grundbuchß von Dalldorf Band I., Bl. Nr. 37 verzeichnete Gruadstück nebst Zubehör soll
ven 29. März 1876, Bormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmerstraße Nr. 25, Zimmer Nr. 16, im Wege der Resubhastation öffent- lich an den Meistbietenden versteigert, und dem- nächft das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags
den 30. März 1876, Bormittags3 11 Uhr, ebendort verkündet werden.
Das zu versteigernde Grundftük ist zur Grund- Fläche bei einem derselben unterliegenden Gesammt-
lächenmaß von 17 Aren 50 Qu.-Metern mit einem einertrag von 0,63 46 und für das Steuerjahx 1876
ealrechte geltend zu machen haben, werden auge T erte dieselben zur Vermeidung der Präflu- fion spätestens im Versteigerungstermin anzumelden. Berkin, den 16, Februar 1876. Königliches Kreisgericht. Der Subhastations-Richter.
N Ediktalladung.
Auf Antrag des Rittergntsbesißers Adolph Treusch v. Buttlar zu Altenfeld werden alle Die- jenigen, welche aus dem Familienfideikommiß-Verhält- nisse an dessen Rittergüter Altenfeld und Heitelberg Ansprüche zu haben vermeinen, in Gemäßheit des 8, 49 des Geseßes vom 29. Mai 1873 unter dem Rechtênachtheile der Ausschließung näherer Feststel= lung oder Vervollständigung beziehungsweise Löschung des Eintrags, aufgefordert, solhe binnen 4 Mo- naten dahier unter Vorlage darüber sprechender Urkunden geltend zu machen. Alle weiteren in die- ser Sache ergehenden Verfügungen werden nur am Gerichtsbrètt angeschlagen werden.
Netxa, am 18. Februar 1876. Königliches Grundbuchamt. Kersting.
[1929] Gerichtliche Todeserklärung.
Nacdem die Geschwister Iohanne Marie Chrißzine Güuther und Carl David Günther aus Hildesheim der êffentlihen Ladung vom 18. Fe- bruar 1875 nicht Folge gegeben und sih weder selbst im Termine vom 18. h. m, gemeldet, noch von ihrem Fortleben Nachricht gegeben haben, fo werden diesek- ben hierdurch für todt crklärt und es ergeht zu- gleich an etwaige Erb- und Nafolgeberechtigte der- selben die Aufforderung, ? ihre Ansprüche spätestens innerhalb der nächsten 90 Tage hier so gewiß anzu- melden, als widrigenfalls bei der Ueberweisung des Vermögens der Verschollenen auf sie keine Rücksicht genommen werden wird.
Hildesheim, den 29. Februar 1876.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung II.
[1955]
Berlin-Coblenzer Eisenbahu. Strecke Nordhansen-Wetlar.
Die Arbeiten zur Ausführung der gewölbten Un- terführung der Küllstedt-Büttstedter Chaussee sollen im Wege öffentliher Submission vergeben werden. Offetren mit der Aufschrift:
Submissions-Offerte auf die Arbeiten zur Küllstedt-Büttstedter Chaussec-Unterführung
{ find his zum Submissionstermin am Freitag, den
17, d, Mts., Vormittags 10 Uhx, versiegelt und frankirt an den Unterzeichneten einzureichen, in dessen Bureau zur angegebenen Stunde die eingegangenen Offerten im Beisein etwa erschienener Submittenten eröffnet werden. Später ciugehende Offerten blei- ben unberücksichtigt. ;
Zeichnungen und Bedingungen können im hiesigen Bureau eingesehen, leßtere auch gegen Erstattung der Selbstkosten von da bezogen werden.
Küllstedt, ven 2. März 876.
Der Abtheilungs-Vanmeister. Kiene.
Verschiedene Bekannturachungen-
L Bekanntmachung.
Die neu creirte Stelle
eines besoldeten Stadtraths,
mit welcher ein Gehalt von 3600 Mark verbunden ist, soll mit einem in der städtischen Verwaltung erfahrenen Verwaltungsbeamten beseßt werden. Bewerber wollen ihre Anmeldungen untex- Bei- fügung der Zeugnisse und eines Lebenslaufs bis zum 25. März dieses Jahres an den Stadtverordneten- Vorsteher, Herrn Fabrikbesißer A. Peboldt, einsenden.
Waldenburg in Slefien, im Februar 1876. Die Stadtverordueten - Versammlung.
Die durch den Tod des Kreisphysikus Dr. Roock in Bütow erledigte Kreisphysikats-Stelle des Bütower Kreises soll wieder beseßt werden, Me- dizinal-Personen, welche fih um diese Stelle bewer- ben wollen, werden aufgefordert, fich unter Ein- reichung ihrer Zeugnisse und eines Lehenslaufes bin«
geridts vom 21. Januar 1876 wegen Urkunden- fälshung mit 6 Wochen Gefängniß bestraft, wovon
zur Gebäudesteuer mit einem jährlihen Nußungs- werth von 3680 Æ veranlagt. Auszug aus der
nen 6 Wochen bei uns gu melde. Cöslin, den 29, Februar 1876. Königliche Regierung. Ah- theilung des Innern,
Deutscher Reichs-Anzeiger
und
Königlich Preußischer Staats-Anzeiger.
Das Abonnement veträgt 4 M 56 S füx das Bierteljahr.
Fnfertiennpruis für den Ranm einer Druckzeile 30 S
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A2 B, B
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Geheimen expedirenden Sekretär und Kalkulator bei
der oberfien Post- und Telegraphenverwaltung, Geheimen Rechnungs-Rath Meißner, den Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleife, und dem emeritirten Schullehrer Weiler zu Monzel im Kreise Wittlih das AUgemeine Chren- zeichen zu verleihen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Offizieren die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen nihtpreußishen Ordens-Jnfignien zu ertheilen, und zwar:
des Kaiserlih russishen St. Stanislaus-Ordens erster Klasse:
dem General-Major von Helden-Sarnowski, Com-
mandeur der 14. Feld-Artillerie-Brigade ;
des Offizierkreuzes des Ordens der Königlich : italienischen Krone: dem Major z. D. von Stranßt zu Berlin;
des Comthurkreuzes des Ordens vom heiligen Grabe und des Ritterkreuzes des Königlich“ portu- giesischen Militär-Christus-Ordens: dem Scconde-Lieutenant von Schäfer-Voit von der Landwehr-Kavallerie des Reserve-Landwehr-Regiments (Berlin) Nr. 35; sowie des Ritterkreuzes des Ordens von San Marino: dem Seconde-Lieutenant der Reserve des Königs-Grenadier- Regiments (2. Westpreußischen) Nr. 7, Haselbach.
Deutsches Neich.
Se, Majestät der Kaiser und König haben Aller- gnädigst geruht, dem Legations-Rath Freiherrn von Steffens den Charakter als Geheimer Legations-Rath zu verleihen.
Bekanntmachung. Annahme von Telegrammen durch die Eisenbahn- Postbureaus.
Zur Erleichterung des telegraphishen Verkehrs können vom 1. März d. I. ab Privattelezramme dur die i den Eisenbahn- zügen fahrenden Postbureaus zur Einlieferung gelangen.
Die betreffenden Telegramme find mit dem taxmäßigen Be- trage in Telegraphen-Freimarken zu bekleben und dur den Briefkaften an dem Postwagen zur Aufgabe zu bringen.
Soweit dem Absender Telegraphenfreimarken nicht zur Verfügung stehen, darf die Gebühr au durch Aufkleben von M entrihtet werden.
- as Telegramm kann auch auf eine Pofikarte geschrieben sein, muß aber als solhes durch Ausstreichen der Ae ersciri „Postkarte“ und Ersezung derselben durh das Wort „Tele- gramm* deutlich bezeihnet werden. Den Betrag des Post- stempels von 5 5 Z kann der Absender \fich bei der Gebühr zu: gut renen.
Wo die örtliGen Verhältnisse und die Dauer des Aufent- halts auf den betreffenden Eisenbahnstationen es ‘ gestatten, sollen auch nicht mit Marken beklebte Telegramme unter Bei- fügung der entfallenden, thunlihst abgezählten Gebühren in baarem Gelde durhch das Fenfter bz. die Thüre des Postwagens angenommen werden; doch ist dabei den Aufgebern das Betre- ten des Postwagens selbst nicht gestattet.
Die Absender brauchen die Aufgabe nicht selber zu bewirken, sondern können sie auch durch dritte Personen bewirken lassen.
Die Telegramme werden vom Eisenbahn-Postbureau aus unverzüglih an diejenige nähstbefindliße Telegraphen-Station besorgt, welche die s{chleunigste Abtelegraphirung nah dem Be- ftimmungsorte zu bewirken in der Lage ist.
Berlin W., den 16. Februar 1876. :
Der General-Postmeister.
Bekanntmachung. Annahme von Samen durch die Telegraphen- oten.
Um mehrseitig ausgedrückten Wünschen zu entsprechen, soll vom 1. März ab versuchsweise die Etiricitung E ves werden, daß der ein Telegramm überbringende Telegraphenbote auf Verlangen des Empfängers die etwaige telegraphische Ant- wort zum Telegraphenamte gleich mit zurücknimmt. Das Ant- worts - Telegramm muß ihm aber innerhalb höchstens fünf Mi- nuten übergeben fein: länger darf er niht warten. Außer der Gebühr für das Telegramm selbst hat der Bote für den gedachten Dienst den Saß von 10 Pfennigen zu erheben. Aufgabeformu- lare zu Telegrammen führt der Bote mit fich, und verabfolgt sie zum Behuf des Antwort-Telegramms unentgeltlich,
Berlin W., den 16. Februar 1876.
Der General-Postmeister.
Bekanntmachung.
Werthangabe bei Postsendungen nah dem Auslande, _ Zur Beseitigung von Zweifeln über den Umfang der Ver- pflihtung der Absender, bei gewissen Sendungen na den nah-
Atle Post-Anstalten des Iu- und Auslaudes neben i / Bestellung anz für Beclia außer den Post- Auftalten | k auch die Expedition: 8N. Wilhelmstr. Nr. 32,
j __HD Nah Belgien.
In Briefen mit Werthangabe fönnen gegen Vorzeigung zopvare Werthpapiere bis zum Betrage von 10,000 (4 versandt
T e
Der Gesammtwerth des Inhalts muß auf der Adreßseite des Briefes in der Reichswährung angegeben fein.
Auf Packetsendungen nah Belgien, soweit deren Inhalt aus Gold und Silber (in Barren oder gemünzt), Platina, Banknoten oder Papiergeld, Bijouterien oder Edelsteinen besteht, muß der wirkliche Werth der zu versendenden Gegenstände angegeben wer- den. Bei unrihtiger Werthangabe wird für den zu wenig an- gegebenen Werthbetrag das doppelte Porto für die ganze Be- förderungsftrecke berehuet, abgesehen von der etwaigen Verfol- gung des Falles nah den in Belgien bestehenden Strafgeseßzen.
; __2) Nah Großbritannien.
Briefe mit Werthangabe sind uit zulässig.
Auf Packetsendungen nach Großbritannien, soweit deren Inhalt aus-Gold und Silber (in Barren oder gemünzt), Pla- tina, Banknoten oder Papiergeld, Bijouterien oder Edelsteinen besteht, muß: der wirklihe Werth der zu versendenden Gegen- ftände angegeben werden," gleihviel auf welchem Wege die Be- förderung exfolgt. Bei unrihtiger Werthangabe wird für den ôu wenig angegebènen Werthbeirag das doppelte Poxto für die ganze Beförderungéftrecke berechnet. /
: i 3) Nah Frankrei ch. ;
„ Briefe mit Werthangabe+find bis zum Werthe von 8100 4 zulässig. Der in einem solchen Briefe enthaltene Werthbetrag muß auf der Adreßseite angegeben fein.
Auf Packetsendungen nah Frankreich, soweit deren Jnhalt aus Gold und Silber - (in Barren oder gemünzt), Platina, Banknoten oder Papiergeld, Bijouterien oder Edelsteinen besteht, muß der wirkliche Werth der zu versendenden Gegenstände an- O werden, gleichviel auf welhem Wege die Beförderung
Bei unrihtiger Werthangabe steht den betreffenden franzö- sischen Beförderungs-Gefe!lfhafa das Recht zu, die einzelnen Fälle den Gerichten zur Besirafung zu überweisen.
s 4) Nach Rußland.
Bei Geldsendungen, sowie bei der Versendung von Gold- und Silbersahen muß der Werthbetrag und die Gattung bez. der Feingehalt genau angegeben wcrden, mag die Versendung in Briefform oder in Packcten geshehen. Nah den in Rußland bestehenden Landesgesezen steht der rusfishen Verwaltung das Recht zu, Sendungen der bezeichneten Art, deren Inhalt in den zuglei für die Berehnung der russishen Versicherungsgebühr maßgebenden Zoldeklarationen nicht rihtig und nicht vollständig
angegeben is, zu konfisziren. i 5) Nach Italien. In Briefen mit Werthangabe können gegen Vorzeigung zahlbare Werthpapicre bis zum Betrage von 3000 Francs oder Lire (2400 4/6) nah den größeren Orten Italiens versandt wer- den, Der Werth der in einem Briefe enthaltenen Werthpapiere muß auf der Adreßseite des Umshlages angegeben werden. Bei Versendungen von Gegenständen in Packeten nah Jtalien muß der Werth der betreffenden Gegenstände zum vollen Betrage angegeben werden. Bei zu niedriger Werthangabe tritt Taxnachforderung bezw. Geldstrafe ein. Berlin W., den 4. März 1876. Kaiserlihes General-Postamt.
Bekanntmachung.
__ Die Bestellung der Telegramme an den Adressaten oder an die zum Empfange Berechtigten kann, wenn es vom Absender gewünscht wird, au offen (unverschlossen) erfolgen. Für der- gleihen Fälle hat der Absender des betreffenden Telegramms den desfallsigen Wunsch dur den, unmittelbar vor der Adresse niederzuschreibenden Vermerk: „offen bestellen“ oder „unver- \chlossen bestellen“ auszudrüdcken. , Berlin, den 17. Februar 1876. Kaiserlihes General-Telegraphenamt.
Königreich Preufen. Se. Majeftät der König haben Allergnädigst geruht : den Gerihts-A}e}sor a. D. und Gutsbesiger S ted
von Quast auf Raegelsdorf zum “Landrathe des Kreises Ruppin zu ernennen.
Ministerium der geiflihen, Unterrihts- und Medizinal-Angelegenheiten. Der Pfarrer a. D. Hoffmann ist als provisorischer
Seminarlehrer an dem Königlihen Schullehrer - Seminar Neuwied angestellt worden. D E
Aus Anlaß einer Reihe bei mir angebrachter Beschwerden hatte ih die Königlichen Regierungen mittels Geridaune vom 6. Oktober v. Js. zu einer näheren Erörterung verschiedener Gesichtspunkte veranlaßt, welche in Betreff des katholischen i E in den Volksschulen zu beahten eien.
Nach Prüfung der hierauf erstatteten Berichte bezeihne ih
stehend bezeihneten Ländern den vollen Werth anzugeb j Folgendes belm gemacht. h anzugeben, wird
folgende Gesichtspunkte als diejenigen, von welhen bei der Be-
1876.
1) Der \chulplanmäßige Religionsunterriht wird in der Volks\hule von den vom Staate dazu berufenen oder zuge- lassenen Organen unter seiner Aufficht ertheilt.
2) Die Ertheilung dieses Unterrichts liegt in erster Linie den an der Schule angestellten Lehrern und Lehrerinnen ob, welche in der vorgeschriebenen Prüfung die Befähigung dafür nahgewiesen haben. Dasselbe gilt von denjenigen Geistlihen, welhe, wie dies in «inzelnen Gegenden noch vorkommt, gleichzeitig als Lehrer an Volksschulen angeftellt find.
3) Wo es bisher üblich war, den \{hulplanmäßigen Religions- unterricht zwishen dem angestellten Lehrer und dem Pfarrer oder dessen ordentlihem Vertreter (Vikar, Kaplan) der- gestalt zu theilen, daß Ersterer die biblishe Geschichte, Leßterer den Katehismus übernimmt, kann es unter der Vorausseßung au fernerhin dabei bewenden, daß der Geistliche in Bezug auf seine Stellung zum Staat der Schulauffichts- behörde kein Bedenken erregt und allen ressortmäßigen Anord- nungen derselben, insbesondere hinfichtlih der Lehrbücher, der Vertheilung des Unterrichtsstoffes auf die einzelnen Klassen, der Schulzucht und pünktlichen Innehaltung der Lehrsiunden pflicht- mäßzig entspricht.
__ Demgemäß sind Geisilihe, welchen wegen Nichterfüllung einer dieser Vorausseßungen die Kreis- oder Lokal-Schul- inspektion hat entzogen oder welche von der Leitung des \{ul- planmäßigen Religionsunterrihts haben ausges{chlossen werden müssen, selbstredend auh von der Ertheilung des leßteren gus- zuschließen.
4) An Orten mit konfessionell gemischter Bevölkerung, in welchen ein fatholischer Lehrer niht vorhanden ift, kann der gesammte Religionsgunterriht, wenn es bisher fo üblich war, unter den zu 3 erwähnten Voraussezungen auch ferner den Geistlihen überlafsen werden.
9) Ueber Differenzen zwischen dem Geistlichen und dem Lehrer in Betreff des Religionsunterrihts entscheidet die Schul- auffihtsbehörde.
6) In den Fällen, wo es an einem vorschriftsmäßig geprüften Lehrer mangelt, bestimmt die Königliche Regierung, wem die Erthei- lung des Religionsunterrrichts in der Schule zustehen soll, insbe=- sondere ob dazu der Verwalter der Stelle oder ein Geistlicher aushülfsweise zu wählen sei, Es sind dabei in jedem einzelnen Fall alle in Betrahi kommenden Verhältnisse sorgfältig zu er- wägen.
Ein Geistliher darf auch in solhen Fällen nur dann zu- gelassen werden, wenn in Betreff seiner die zu 3 bezeihncten Vorausseßungen zutreffen.
___ 7) Anlangend die Leitung des Religionsunterrichts, so ist von mir wiederholt darauf hingewiesen worden, daz dieselbe nah Art. 24 der Verfassungs-Ürkunde vom 31. Januar 1850 den Religions gesell \cha ften zustehen soll, daß jedoch einer= seits dieser Artikel erst der näheren Bestimmung seines Înhalts durch das nah Art. 26 das. zu erlassende Unterricht3geset bedarf, daß indeß andererseits nihts im Wege steht, die darin ent- haltene allgemeine Norm insoweit zur Anwendung zu bringen, als dies die bestehenden Gesege und die staatlichen Interessen gestatten. __ Danaq hat kein einzelner Geistlicher ohne Weiteres ein Recht, diese Leitung zu beanspruchen; es is jedoch in der Regel und so lange die kirhlihen Oberen ein anderes Organ dazu nit bestimmen der geseglih bestellte Ortspfarrer als das zur Leitung des Re- ligionsunterrihts berufene Organ zu betraten. Sowohl der Ortspfarrer als auch der fonst von dem kirchlihen Oberen zur Leitung des Religionsunterrihts bestimmte Geistlihe darf aber dieselbe nur ausüben, so lange er durch fein Verkbalten niht diejenigen Zwecke gefährdet, welche der Staat mit der Erziehung dr Jugend durch die Volks\chule verfolgt. 8) Tritt ein solcher Fall ein, so hat die staatliche Aufsichts= behörde dem Geistlihen zu eröffnen, daß er zur Leitung des Religionsgunterrihts nit ferner zugelassen werden könne. Der Beschluß if gleichzeitig zur Kenntniß des kirhlichen Oberen mit dem Anheimgeben zu bringen, der staatlichen Aufsichtsbehörde einen anderen Delegirten zu bezeichnen. Findet die ftaatliche Aufsichtsbehörde gegen denselben nichts zu erinnern, so ist der=- selbe zur Leitung des Religionsunterrichts zuzula\}sen.
9) Der als Organ der betreffenden Religionsgesell\shaft aner- kannte Pfarrer oder sonstige Geistliche ift Bredtlee fall \hul- planmäßigen Religionsunterriht in den dafür festgeseßten Stun=- den beizuwohnen, durch Fragen und soweit erforderli, stellena weises Eingreifen in den Unterricht sich davon zu überzeugen, ob dieser von dem Lehrer vollständig und sahgemäß ertheilt wird und welche Fortschritte die Schüler darin ge= macht haben, ferner den Lehrer (jedech nicht in Gegenwart der Kinder) sahlih zu berihtigen, Wünsche oder Beshwerden in Bezug auf den Religionsunterriht der staatlihen Aufsichtsbehörde vorzutragen und endlih bei der Entlassungsprüfung, wo eine solche stattfindet, nah vorherigem Examen die Censur in der Religion mitfestzustellen.
10) Durch die zu 9 bezeichneten Befugnisse wird nihts ge= ändert in dem Rechte der Aufsicht, welhes der Staat dur seine Organe in Gemäßheit des Geseßes vom 11. März 1872 über den gesammten Unterricht einer jeden Shule und damit au zor Fa katholishen Religionsunterriht in der Volksschule zu üben hat.
handlung des gedachten Unterrichts fortan auszugehen ift;
Diese Organe haben somit auch das Recht, dem gedachten