1876 / 58 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 07 Mar 1876 18:00:01 GMT) scan diff

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Pof- oder Telegraphen-Freimarken oder gestempelte Briefcouverts in der Absicht anfertigt, sie als eht zu verwenden, oder

8. 292. Wer an Orten, an denen zu jagen er niht be- rechtigt ist, die Iagd ausübt, wird mit Geldstrafe bis zu drei- hundert Mark oder mit Gefängniß bis zu drei Monaten bestraft. :

Ist der Thäter ein Angehöriger des Iagdber.htigten, \o ritt die Verfolgung nur auf Antrag ein. Die Zurücknahme des Antrages ift zulässig. f

S. 296. Wer zur Nachtzeit, bei Fakelliht oder unter An- wendung \{ädliher oder explodirender Stoffe unberetigt fischt oder krebst, wird mit Geldstrafe bis zu sechshundert Mark oder mit G-fängniß bis zu sechs Monaten beftraft.

. 303. Wer vörsäßlih und rechtswidrig eine fremde Sache beshädigt oder zerstört, wird mit Geldstrafe bis zu eintausend Mark oder mit Gefängniß bis zu zwei Jahren beftraft.

Der Versuch if strafbar.

Die Verfolgung tritt nur auf Antrag ein.

Ist das Vergehen gegen einen Angehörigen verübt, so ift die Zurücknahme des Antrages zuläsfig. -

8. 319, Wird einer der in den §§. 316 und 318 erwähn- ten Angestellten wegen einer der in den §8. 315 bis 318 be- zeichneten Handlungen verurtheilt, so kann derselbe zugleich für unfähig zu einer Beschäftigung im Eisenbahn- oder Telegraphen- dienste oder in bestimmten Zweigen dieser Dienste erklärt werden.

8. 321. Wer vorsäßlih Wasserleitungen, Schleusen, Wehre, Deiche, Dämme oder andere Wasserbauten, oder Brücken, Fähren, Wege oder Shuzwehre, oder dem Bergwerksbetriebe dienende Varrichtungen zur Wasserhaltung, zur Wetterführung oder zum Ein- und Ausfahren der Arbeiter zerstört oder beshädigt, oder in \{ifbaren Strömen, Flüssen oder Kanälen das Fahrwasser fiört und durch eine dieser Handlungen Gefahr für das Leben oder die Gesundheit Anderer herbeiführt, wird mit Gefängniß nicht unter drei Monaten bestraft.

Ift durch eine dieser Handlungen eine {were Körperver- lezung verursaht worden, fo tritt Zuchthausstrafe bis zu fünf Jahren und, wenn der Tod eines Menschen verursaht worden ißt, Zuchthausftrafe niht unter fünf Jahren ein.

8. 360. 3) wer als beurlaubter Reservist oder Wehrmann der Land- oder Seewehr ohne Erlaubniß auswandert, ebenso wer als Ersaßreservist erster Klasse auswandert, ohne von sciner bevorstehenden Auswanderung der Militärbehörde Anzeige er- fiattet zu haben;

4) wer ohne \chriftlihen Auftrag einer Behörde Stempel, Siegel, Stiche, Platten oder andere Formen, welhe zur An- fertigung von Metall- oder Papiergeld, oder von solchen Pa- peren, welhe nah §. 149 dem Papiergelde gleih geachtet werden, oder von Stempelpapier, Stempelmarken, Stempel- bianketten, Stempelabdrücken, öffentlihen Bescheinigungen oder Beglaubigungen dienen können, anfertigt oder an einen Ans- deren als die Behörde verabfolgt ;

7) wer unbefugt die Abbildung des Kaiscrlihen Wappens oder von Wappen eines Bundesfürsten oder von Landeswappen gebraudht ;

12) wer als Pfandleiher oder Rückaufshändler bei Aus- übung seines Gewerbes den darüber erlassenen Anordnungen zuwiderh :ndelt;

S. 361. 6) eine Weibsperson, welhe wegen gewerbs- mäßiger Unzucht einer polizeilihen Aufficht unterstellt ist, wenn fie den in dieser Hinficht zur Sicherung der Gesundheit, der ofentlihen Ordnung und des öffentlihen Anstandes erlassenen polizeilihen Vorschriften zuwiderhandelt, oder welche, ohne einer folchen Aufficht unterstellt zu sein, gewerbsmäßig Unzucht treibt ;

8. 363. Wer, um Behörden oder Privatpersonen zum Zwette feines besseren Fortkommens oder des besseren Fortkom- mens eines Anderen zu täuschen, Pässe, Militärabshiede, Wan- derbücher oder sonftige Legitimation8papiere, Dienst- oder Ar- beitsbücher oder sonftige auf Grund besonderer Vorschriften aus- zußellende Zeugnisse, sowie Führungs- oder Fähigkeitszeugnisse alsch anfertigt oder verfälsht, oder wissentlih von einer solchen falschen oder verfälshten Urkunde Gebrauÿh mat, wird mit Haft oder mit Geldftrafe bis zu cinhundertfunfzig Mark bestraft.

Gleiche Strafe trifft denjenigen, welcher zu demselben Zwecke von folchen für einen Anderen ausgestellten echten Urkunden, als ob fie für ihn ausgestellt seien, Gebrauch macht, oder welcher solche für ihn ausgestelltz2 Urkunden einem Anderen zu dem ge- dahten Zwecke überläßt.

S. 366. 3) wer auf öffentlißen Wegen, Straßen, Pläßen, E Wasserstraßen das Vorbeifahren Anderer muthwillig ver- hindert;

8) wer nah einer öôffentlihen Straße oder Wasserstraße, oder nah Orten hinaus, wo Menshen zu verkehren pflegen, Sachen, dur deren Umstürzen oder Herabfallen Jemand be- schädigt werden kann, ohne gehörige Befestigung aufstelit oder aufhängt, oder Sachen auf eine Weise ausgießt oder auswirft, daß dadurch Jemand beschädigt oder verunreinigt werden fann;

9) wer auf öôffentlißen Wegen, Straßen, Plägzen oder Wasserstraßen Gegenstände, durch welche der freie Verkehr ge- hindert wird, aufjtellt, hinlegt oder liegen läßt;

10) wer die zur Erhaltung der Sicherheit, Bequemlichkeit, Reinlichkeit und Ruhe auf den öffentlihen Wegen, Straßen, Pläten oder Wasserstraßen erlassenen Polizeiverordnungen übertritt.

8. 367. 5) wer bei der Aufbewahrung oder bei der Be- förderung von Giftwaaren, Schießpulver oder Feuerwerfken, oder bei der Aufbewahrung, Beförderung, Verausgabung oder Ver- wendung von Sprengstoffen oder anderen explodirenden Stoffen, oder bei Ausübung der Befugniß zur Zubereitung oder Feil- haltung dieser Gegenstände, sowie der Arzeneien die deshalb er- gangenen VerordRungen nit befolgt ;

8) mer ohne polizeilihe Erlaubniß an bewohnten oder von Menschen besuhten Orten Selbstgeshofse, Schlageisen oder Fuß- angeln legt, oder an solchen Orten mit Feuergewehr oder anderem Stießwerkzeuge \chießt, oder Feuerwerkskörper abbrennt;,

10) wer bei einer Schlägerei, in welhe er nicht ohne sein Verschulden hineingezogen worden ift, oder bei einem Angriff

fch einer Waffe, insbesondere eines Messers oder eines anderen ;

gefäßrlihen Werkzeuges bedient. S. 369. Mit Geldstrafe bis zu einhundert Mark oder mit Haft bis zu vier Wochen werden bestraft :

1) Schloffer, welhe ohne obtrigkeitlißhe Anweisung oder bne Genehmigung des Inhabers einer Wohnung Schlüssel zu ¡mmern oder Bchältnifssen in der lezteren anfertigen oder chlôftr an denfielben öffnen, ohne Genchmigung des Haus- cró oder seines Stellvertreiers einen Haus\chlü}sel anferti- , oder ohne Erlaubniß der Polizeibehörde Nachshlüs}sel oder ¡etrice verabfolgen ;

2) Gewerbtreibende, bei denen zum Gebrauhe in ihrem erte geeignete, mit dem geschlihen Eihungsftempel nicht sehene oder unri6tige Maße, Gewichte oder Waagen vorge-

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funden werden, oder welche \ih einer anderen Verlezung der Vorschriften über die Maß- und Gewichtspolizei chuldig machen;

3) Gerwerbtreibende, welhe in Feuer arbeiten, wenn sie die Vorstriften nit befolgen, welche von der Polizeibehörde wegen Anlegung und Verwahrung ihrer Feuerstätten, sowie wegen der Art und der Zeit, \ich des Feuers zu bedienen, erlassen find.

Im Falle der Nr. 2 i neben der Geldfirafe oder der Haft auf die Einziehung der vorschriftswidrizen Maße. Gewichte, Waagen oder sonstigen Meßwerkzeuge zu erkennen.

S. 370. Mit Geldstrafe bis zu einhundertfünfzig Mark oder mit Haft wird bestraft:

1) wer unbefugt ein fremdes Grundstück, einen öffentlihen oder Privatweg oder cinen Grenzrain durch Abgraben oder Ab- pflügen verringert ;

2) wer unbefugt von öffentlihen oder Privatwegen Erde, Steine oder Rasen, oder aus Grundstücken, welche einem Ande- ren gehören, Erde, Lehm, Sand, Grand oder Mergel gräbt, Plaggen oder Bülten haut, Rasen, Steine, Mineralien, zu deren Gewinnung es einer Verleihung, einer Konzession oder einer Erlaubniß der Behörde nicht bedarf, oder ähnlihe Gegenstände weg- nimmt;

3) wer von einem zum Dienststande gehörenden Unteroffi- zier oder Gemeinen des Heeres oder der Marine ohne die \rist- lihe Erlaubniß des vorgeseßten Commandeurs Montirungs- oder Armaturstücke kauft oder zum Pfande nimmt ;

4) wer unberehtigt fisht oder kreb|t ;

5) wer Nahrungs- oder Genußmittel von unbedeutendem Werthe oder in geringer Menge zum alsbaldigen Verbrauche entwendet.

Eine Entwendung, welhe von Verwandten auffsteigender Linie gegen Verwandte absteigender Linie oder von einem Ehe- gatten gegen den anderen begangen worden ift, bleibt siraflos;

6) wer Getreide oder andere zur Fütterung des Viehes be- stimmte oder geeignete Gegenstände wider Willen des Eigen- thümers wegnimmt, um dessen Vieh damit zu füttern.

In den Fällen der Nr. 5 und 6 tritt die Verfolgung nur auf Antrag ein. Die Zurücknahme des Antrages ift zulässig.

Art. 1. Hinter die §8. 49, 103, 223, 296, 353 und 366 des Strafgesezbbuchs werden die folgenden neuen §F. 49a., 103 a., 223a., 296a., 353 a, und 366a., hinter die Nr. 8 des 8. 361 wird die neue Nr. 9 eingestellt:

8. 49a. Wer einen Anderen zur Begehung eines Verbre- chens oder zur Theilnahme an einem Verbrechzen auffordert, oder wer eine solhe Aufforderung annimmt, wird, soweit niht das Gesetz eine andere Strafe androht, wenn das Verbrechen mit dem Tode oder mit lebenslängliher Zuchthausstrafe bedroht ist, mit Gefängniß nicht unter drei Monaten, wenn das Ver- brechen mit einer geringeren Strafe bedroht ist, mit Gefängniß E zu zwei Jahren oder mit Festungshaft von gleiher Dauer

estraft.

Die gleihe Strafe trifft Denjenigen, welher \sich zur Bes- gehung cines Verbrehens oder zur Theilnahme an einem Ver- brechen erbietet, sowie Denjenigen, welher ein solches Erbieten annimmt.

Es wird jedoch das lediglich mündlih ausgedrückte Auf-

fordern oder Erbieten, sowie die Annahme eines solchen nur -

dann bestraft, wenn die Aufforderung oder das Erbieten an die Gewährung von Vortheilen irgend welher Art geknüpft worden ift.

Neben der Gefängnißstrafe kann auf Verluft der bürger- lihen Ehrenrechte und auf Zulässigkeit von Polizei-Aufsicht er- kannt werden.

8. 103a. Wer ein öffentliches Zeichen der Autorität eines nicht zum Deutschen Reih gehörenden Staats oder ein Hoheits- zeichen eines solchen Staats böswillig wegnimmt, zersiört oder beschädigt oder beshimpfenden Unfug daran verübt, wird mit Geldstrafe bis zu sechshundert Mark oder mit Gefängniß bis zu zwei Jahren bestraft,

S. 223a, Ist die Körperverlezung mittels einer Waffe, insbesondere eines Messers oder eines anderen gefährlihen Werkzeuges, oder mittels eines hinterlistigen Ueberfalls, oder von Mehreren gemeinschaftlih, oder mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung begangen, so tritt Gefängnißstrafe niht unter zwei Monaten ein.

8. 296 a. Ausländer, welche in deutshen Küftengewässern unbefugt fischen, werden mit Geldftrafe bis zu se{chshundert Mark oder mit Gefängniß bis zu sechs Monaten bestraft.

Neben der Geld- oder Gefängnißstrafe ist auf Einziehung der Fanggeräthe, welche der Thäter bei dem unbefugten Fischen bei sh geführt hat, ingleihen der in dem Fahrzeuge enthaltenen Fische zu erkennen, ohne Unterschied, ob die Fanggeräthe und Fische dem Verurtheilten gehören oder nicht.

. 353a, Ein Beamter im Dienste des Auswärtigen Amtes des Deutschen Reichs, welcher die Amtsvershwiegenheit dadurch verleßt, daß er ihm amtlich anvertraute oder zugänglihe Schriftstücke oder eine ihm von seinem Vorgeseßten ertheilte An- weisung oder deren Inhalt Anderen widerrechtlich mittheilt, wird, sofern niht nach anderen Bestimmungen eine \{werere Strafe vermirkfi if, mit Gefängniß oder mit Geldstrafe bis zu fünf- tausend Mark beftraft.

Gleiche Strafe trifft einen mit einer auswärtigen Mission betrauten oder bei einer solhen beschäftigten Beamten, welcher den ihm dur seinen Vorgeseßten amtlih ertheilten Anweisungen vorsäglih zuwiderhandelt, oder welher in der Absicht, seinen Borgesetten in dessen amtlihen Handlunzen irre zu leiten, dem- selben erdihtete oder entftellte Thatsachen berichtet.

S. 361. 9) Wer Kinder oder andere unter seiner Gewalt ftehende Personen, welche seiner Aufficht untergeben find und zu seiner Hausgenossenschaft gehören, von der Begehung von Diebstählen, sowie von der Begehung strafbarer Verlezungen der Zoll- oder Steuergeseze oder der Geseze zum Shugte der Forsten, der Feldfrüchte, der Jagd oder der Fischerei abzuhalten unter- läßt. Die Vorschriften dieser Geseße über die Haftbarkeit für die den Thäter treffenden Geldstrafen oder anderen Geldleistungen werden hierdurch niù;t berührt.

In den Fällen der Nr. 9 kann ftatt der Haft auf Geld- sirafe bis zu einhundertfunfzig Mark erkannt werden.

. 366a. Wer die zum Schutze der Dünen und der Fluß- und Meeresufer, sowie der auf denselben vorhandenen Anpflanzungen und Anlagen erlassenen Polizei-Verordnungen übertritt, wird us E bis zu einhundertfuafzig Mark oder mit Haft estraft.

Art. 11l, Bei den Handlungen, welhe vor dem Inkraft- treten dieses Gesezes begangen find, wird das Erforderniß des Antrages auf Verfolgung, sowie die Zulässigkeit der Zurücknahme na den bisherigen Gesegzen beurtheilt.

Art. 1V. Wo in dem Strafgesezbuche der Betrag einer Geldstrafe oder einer Buße in der Thalerwährung ausgedrüt ist, g der entsprechende Betrag in Reihswährung an die Stelle,

Art. V. Der Reichskanzler wird ermähtigt, den Text des Strafgesezbuhs, wie er fich aus den in den Artikeln L, 11. und IV. festgestellten Aenderungen der Fassung ergiebt, unter Weglafung der §8. 287 und 337 dur das Reichs-Gesezblatt E e I un Sös b

rkundlih unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschri und beigedrucktem Kaiserlichen Fnsiegel. G 5 E Gegeben Berlin, den 26. Februar 1876. (L. S.) Wilhelm. Fürst v. Bismarck.

Nr. 7 des „Armee-Verordnungs-Blattes“ hat folgen- den Inhalt: Ausführung des Geseßes vom 25. Juni 1875, betreffend Abwehr und Unterdrückaug von Vichseuchen in der Rheinprovinz und im Regierungsbezirk Wiesbaden. Regelung der Dienstverhältnifse der militärishen Krankenwärter und Vertheilung derselben an die La- zarethe durch die Corps - Generalärzte. Kétlauf des Präklufiv- termins für Geltendmachung von Pensior8ansprüchen aus dem Kriege von 1870/71. Preise der Patronen, Beschwerden über die Be- \haffenheit der an diz Truppen im Jahre 1875 verabreichtenu Natu- ralien. Benußung der zweiten Eisenbahn-Wagenklasse Seitens der Unterärzte und Zahlmeister - Aspiranten, welche als Vertreter von Asfiftenz- und Stabsärzten resp. von Zahlmeistern fungiren. Transpsrt von Militär-Arrestanten. Anfertigung von Reitzeugstücken in den Artillerie-Werkftätten. Nachweisung der im leßten Viertel- jahre 1875 vorgekommenen Veränderungen im Bestande der Kaiserlich deutshen Reihs-Telegrapherämter. Festseßung des Zeitraums, für welchen den Vor spanngestellern nur der einfahe Tagesfaß zu gewähren ist. Abänderung einer Vorschrift. Druckfehlerberichtigungen zu dem „Preiêverzeihniß von den reglement?mäßigen einzelnen Seitengewehr- und Lanzentheilen beim Verkauf an die Truppen pro 1876.“ An- stellung von Militär-Anwärtern im Privat-Eisenbahndienste. Ab- änderung des Reitzeugs des Truppen- und Administrations-Trains.

Landtags- Angelegenheiten.

Am 3. d. M. ist auf seinem Gute Groß-Weckow bei Wollin in Pommern das Mitglied des Herrenhauses, Geh. Justizrath, Lands rath a. D. Friedrich Wiibelm Albert v. Plög verstorben. Derselbe gehörte dem Herrenhause seit der Zeit feiner Bildung an. Geboren

am 18. Juli 1803, wurde er auf Präsentation des alten und befestigten Grundbcsißz-s im Landswaftsbezirke Kam- min und Hinterpommern durch Allerhöchsten Erlaß vom

91. November 1854 auf Lebenszeit berufen und ist am 30. No- vember 1854 ins Herrenhaus eingetreten. Er gehörte hier der kon- servativen Fraktion an, welche mit nach ißm als „Fraftion Stahl- Plôóß* bezeihnet wurde. Herr v. Plöß fungirte 1872—73 als erster WBize-Vräsident des Herrenhaufcs, war von 13554—55 bis zum Schlusse ter Session 1872—73 Abtheilungsvorsißender und gehörte der Matrikel- Kommissien von 1855 bis zum Swlufse der Session 1871—72 und dann wieder seit dem 12. Februar 1874 an.

Gewerbe und Sandesl.

Ueber Grundbesiß und Hypotheken in Berlin be- richtet die „Baugewerks-Ztg.“ vom 5. d. M.: Der Hypothekenmarkt behält andauernd denselben Charakter, und finden Offerten von guten ersten und zweiten Eintragungen coulant Nehmer. Im Grundbefiß entwickelte sich in der vergangenen Woche ein sehr lebhafter Verkehr, und sind viele Besitveränderungen zum Theil durch Tausch gegen Baustellen und andere Objekte vorgekommen. Umsäße fanden statt in der Wilhelmstraße (zwischen Zimmer- und Kochstraße), Defsauer- strafie, Louisenstraße, Chausseestraße, Linkstraße, das Strousbergse Hotel wurde in der Subhastatien für 900,000 s erstanden. Ein Terrain in der Stralsunderstraße ging in andere Hände über. T, Hvpotheken: Kleinere Beträge in bester Stadtgegend 43%/5 gefr.,, größere desgl. 5% zu lassen, Mittel- Stadtgegend 5—54%/9 zu lassen. Entfernte Stadtgegend 6°/9 angeb. II, Hypotheken: Hinter kleinen Summea in bester“ Stadtgegend innerhalb der Feuerkasse 55—6%/6 sehr gefr., Mittelgegend 65 —7# °/o zu lassen, größere Beträge 6}—8°/9 kl. Umf. Entfernte Stadtgegend 71—89%/9 fl. Ums, Amortisations-Hypotheken 55/5;—6, inkl. F °%/o Amortif., Guts-Hypotheken innerhalb Pupillarität 4§—5"/9 gefr. Baugelder: Beste Stadtgegend 5/9 Zins, 5—6%/9 Damno zu lassen, gute do. 5—6%/9 Zins, 6—8"/0 Damno gefr. Entfernte do. —,

Dem FZFahresberiht der Norddeutschen Bank in Ham- burg für das mit dem 31, Dezember 1875 abg?-laufere 16. Ge- scchäftéjahr entnehmen wir aus den Uebersicßten über die einzelnen Geschäftszweige folgende Daten: der Kafsenbestand vom 31. Dezem- ber 1874 betrug 2,720,622 Æ; im Laufe des Jahres gingen ein: 326,141,969 M, gingen aus 327,178,245 #., also Saldo vom 31, Dezember 1875 1,684,345 #4 Am 31. Dezember 1874 betrug der Saldo bei der Hamburger Bank 776,590 A, eingingen bei der- selben 513,831,903 M, erhoben wurden 512,444,991 4, verbleibt ein Saldo von 2,163,501 4, fo daß der Totalbestand am 31. Dezem- ber 1875; 3,847,847 # betrug. Aus dem Cassagescäft rührt cin Agiogewinn von 16,960 4 her. Im Diskontgeschäft wurden zu dem am 31. Dezember 1874 vorhandenen Bestand von 16,802,70946. genommen 167,490,281 Æ, davon gingen wieder aus 162,643,913 A, bleibt Bestand am 31. Dezember 1875 21,644,077 A Bei durch- \chnittlichem Börsendiskonto von 33/9 wurde ein Zinsertrag von 726,089 4 erzielt. Das Geschäft in auswärtigen Valuten ergab einen Gewinn von 259,843 6, das Effettengeshäft einen Verlust vou 371,466 M; das Darlehengeschäft ergab auf Darlehen gegen Untec- pfand einen Nettoertrag von 714,174 4, auf Darlchen in laufender Rechnung einen Zin®ertrag von 452,197 Æ und einen Provisiionser- trag von 275,390 (4 Der Giroumsatz betrug 2,627,583,058 4; der Gefsammtumsaß des Jahres stellte sich auf 8,776,603,058 #, dem ein Reingewinn von 3,137,605 f. entspricht.

Die vorgestrige ordentliche Genecalversammlung der Angl o- Deutschen Bank in Hamburg genehmigte Geschäftsbericht und Bilanz einschließlich der beantragten Dividende ron 3%/. Demnächst gelangte ein Antcag zur Annahme, durch welhen der Vorstand be- auftragt wird, zum Zwccke der Herabseßung des Aktieukapitals bis auf 13,000,000 4 unter Beobachtung der geseßlichen Bestimmungen Aft’en zum Gesammtbetrage bis zu 3,000,000 4 Nem. in ecster Linie auf dem Wege öffentlicher Submission, {jedoch zu keinem höheren Course als 6249/9 franko Zinsen und einschließli der Dividenden- scheine für 1876 und der folgenden zu erwerben und zu amortisiren.

Bei Ausgrabungen in Kreuznach ist, der „K. Ztg.“ zufolge, das Vorhandenseia ehemaliger Fabriken von Kacheln und Fließen nabgewiesen worden. Es fanden sich Theile von Kachel- formen und Kacheln, so wie auch Modelle, mit 1welhen die Kachek- formen hergestellt wurden. Sämmtliche Gegenstände sind in gelb- röthlihem Thone hart gebrannt. Sie zeigen Ritter zu Pferde, alle-

orishe Figuren und Arabetken von {sönfter Zeichnung und feiner

odellirung und gehören dem Ende des 16. oder Anfange des 17. Jahrhunderts an. Auch in Poppelsdorf bei Bonn ift zu Anfang dieses Monats ein alter Ofen mit Resten von Kacheln und Fließen aufgefunden worden. Sie waren braun und grün glafirt. Eine Kachel zeigt einen jungen Mann zu Pferde, der von einem älteren Abschied nimmt. Andere Bruchstücke enthalten Pferdeköpfe, Drachen in Blu- mengeranke, die Dreifaltigkeit u. st. w. Als Fabrikation3orte dieses Theiles der keramishen Kunst find nun bereits nahgewiesen : Cöln, Coblenz, Lorh, Moselweiß, Kreumnach und Poppelsdorf.

Wien, 6. Mäcz. (W. T. B.) Die Anglobank wird, wie die „Presse meldet, aus dem Erträgniß des Jahres 1875 fünf Pro- zent zur Vertheilung bringen und den Reservefond zu den Abschrei- bungen beranziehen. Zu dem Ende ist eine Aenderung der Statuten vorzunehmen, j

Koppenstraßez -

f Zuserate für den Deutschen Reichë- u. Kgl. Preuß. Staats-Anzeiger, das Gentral-Handelsregifter und das Dosftblatt nimmt an: die Inseraten-Expedition

des Deutshen Reihs-Anzeigers und Königlich Preußischeu Staats-Anzeigers : Berin, =. F, Wilhelm-Straße Nr. 32,

Br

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Deffentlicher Anzeiger. 7

tion von Nudolf Mosse in Berlin, Bre2lau, Chemnitz, Céêln, Dresden, Dortmund, Frankfurt a.M., Halle a.S., Hamburg, Leipzig, München, Nürnberg, Prag, Straßs burg i. E., Stuttgart, Wien, Zürich und deren Agenten, sowie alle übrigeu größeren Auñisaceu-DBurcaus,

1, Steckbriefe und Untersuchunge-Sachen,

2. Sublhastationenr, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ete,

á, Yerlaosupg, Amortizatiean, Zinszzhlung B. s, W, ven öffentlichen Papieren,

Inserate nehmen an: die autcrisirte Annoncen-Exrpedi-

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SteXbriefe und Untersuchungs -Sachen- |

Steckbriefs - Erledigung, Der hinter den Shneidergesellen Robert Engelmann wegen Diebstahls in E. 38/76 Kom 11. unter dem 10. Februar cr. erlassene Steckbrief wird Hierdur zurück- genommen. Berlin, den 1. März 1876. König- liches Stadtgericht, Abtheilung für Untersuchungs- sachen. Kouimisficn I1. für Voruntersuchungen.

Der binter dem Steinmeter Heinrich Iacschke aus Hermsdorf unterm 17. Februar 1873 erlassene Steckbrief ift erledigt. Landeshnt, den 2. März 1876. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

Steckbricf-Erledigung. Der von mir unterm 13 Dezember 1875 gegen den Metzger Wilhelm Doru von Hatter2heim wegen Diebstahls erneuert erlassese Steckbrief hat dur dessen erfolgte Ver- haftung seine Ecledigung gefunden. Fraukfurt a/M, den 6. März 1876. Dcr Königl. Untersuchungsrichter.

Subhaftationen, Nufgebotz, Vor- radungen u. vergl.

Theilungshalber nothwendige Sub-' S hastatiou.

Das den Erben des am 20. Mai 1875 zu Steglitz versterbenen Sattlers Julius Franz Herrmaxn Su{hland gehörige, in Stegliß an der Teichstraße belegene, im Grundbuch von Stegliß Band 16, Bl. Nr. 520 verzeichnete Grundstück nebst Zubehör

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den 3. Mai 1876, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmerstr. Nr. 25, Zim- mer Nr. 16, im Wege der nothwendigen Sub- hastation öôffentlich an den Meistbietenden versteigert, und demnächst das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags

den 4, Mai 1876, Nachmittags 2 Uhr, ebendafelbst verkündet werden,

Das zu versteigernde Grundstück if zur Grund- steuer, bei einem derselben unterliegenden Gesammt- Flächenmaß von 10 Aren 29 Qs.-M. mit einem Reinertrag von 4 A 83 -Z veraulagt, dazu gehört noch außerdem 1 Ar 68 Qu. -Meter künftiges Straßenterrain. Auëzug aus der Steuerrolle, und begl. Abschrift des Grundbuc:blattes, ingleichen etwaige Abshäßungen, andere das Grundstück betreffende Nachweisungen und besondere Kaufbedin- gungen find in unserm Bureau V. einzusehen.

Alle Diejenigen, welche Eigenthum oder anderweite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Grundbu bedürfende, aber nit eingetragene Realrechte geltend zu machen haben, werden aufge- fordert, dieselben zur Vermeidung der Präklufion spätestens im Versteigerungstermin anzumelden.

Berlin, den 19. Februar 1876.

Königliches Kreisgericht. Der Subhastations - Richter.

1975) Subhastations-Patent.

Das dem Tischlermeister Ferdinand Michacl)en zu Rirxdorf gehörige, in Rixrdorf belegene, im Grund- buch von Veutsch-Rixdorf Band 9 Nr. 362 verzeich- nete Grundstück nebst Zubehör soll

den 26. April 1876, Mittags 12 Uhr, an hiesiger Gerichtéstelle, Zimmerstraße Nr. 25, Zimmer Nr. 16, im Wege der nothwendigen Sub- hastation öôffentlih an den Meistbietenden verftei- gert, und demnächst das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags s

den 27. April 1876, Nachmittags 1 Uhr, ebendaselbst verkündet werden.

Das zu varsteigernde Grundstück is zur Grund- steuer, bei einem derselben unterliegenden Gesammt- Flähenmaß von 6 Ar 82 Qu.-M. mit einen Rein- ertrag von 1 4 44 S, und zur Bebäudesteuer mit F jährlihen Nußurgswerth von 4200 A. ver anlagt.

Auszug aus der Steuerrolle und beglaubigte Ab- \chrift des Grundbu&blatts, ingleihen etwaige Ab- \chäßungen, andere das Grundfstück betreffende Nach- weisungen und besondere Kaufbedingungen sind iu unserm Bureau V. einzusehen.

Alle Diejenigen, welche Eigenthums- oder ander- weite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung- in das Grundbuch bedürfende, aber nicht einge- tragene Realrechte geltend zu machen haben, werden aufgefordert, dieselben zur Vermeidung der Prä- N spätestens im Verfteigerungstermine anzu- melden.

Berlin, den 18. Februar 1876.

Königliches Kreisgericht. Der Subhastations-Richter.

(1970) Subhastations-Patent.

Das dem Kaufmann Wilkelm Andreas Homann gehörige, in Pankow, Kommunikationsweg Nr. 1 belegene, im Grundbuch von Pankow Band VII. Bl. Nr. 314 verzeihuecte Grundbstück nebst Zubehör

oll den 29. April 1876, Bormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmerstraße Nr. 25, Zimmec Nr. 16, im Wege der nothwendigen Sub- hastation Sffentlich an den Meistbietenden versteigert Me das Urtheil über die Ertheilung des uschlags den 3. Mai 1876, Vormittags 11 Uhr, ebendort verkündet werden. L Das zu versteigernde Grundftück ift zur Grund- teuer bei einem derselben unterliegenden Gesammt- Flächenmaß von 15 Ar 22 Qu.-M. mit einem Reinertrag von 0,06 46 und zur Gebäudefteuer mit einem jährlihen Nußungswerth von 1848 M4. ver- anlagt. Auszug aus der Steuerrolle und Hypo- thekenschein, ingleichen etwaige Abshäßungen, an- dere das Grundstück betreffende Nachweisungen und besoudere Kaufbedingungen find in unserm Bureau V, einzusehen.

Alle Diejenigen, welche Eigenthums- oder ander- weite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Hypothekenbuch bedirfende, aber nit ein- getragene Realrechte geltend zu machen haben, wer- den aufgefordert, dieselben zur Vermeidung der Prä- slufion spätestens im Versteigerungötermin anzu- melden.

Berliu, den 28. Februar 1876.

Königliches Kreisgericht. Der Subhastations-Richter.

[1937] Dekret. _—__ Bn Sacen des Kirchenvorftaudes zu Nicderticfenbach, als Vertreter des dortigen fkatholishen Kirchéüfonds, Kläger, gegen 1) Georg Gotthardt von Fu}singen, in Amerika unbekannt wo? abwesend, 2) die Wittwe des Wilhelm Gotthardt, Helena, geb. Wingenba%, von Overrcth, dermalen in D, 3) Iofeph Gotthardt zu Fussingen, 4) Iafob Gotthardt zu Arfurt, 9) Bartholomäus Gotthardt von Fusfingen, in Amerika unbekannt wo? abweserd, 6) Christisn Schäfer und dessen Ehefrau Maria, geb. Gotthardt, zu Ems, Beklagte, wegen Bersteigerung eines Geböndes. Zur Beantwortung der am 18. ds, präsentirten Klage, von welchec die Verklagten unter Pos. 3, 4 und 6 eine Abschrift erhalten und den unter Pof. 1, 2 und 5 die Einsicht in hiesiger Rezistratur frei steht, sowie zur weiteren mündlichen Verßandlung wird unter Verweisung auf die Bestimmungen in den 06. 7, 9, 10—12; 14, 37, 38 und. 98 der V. O. vom 24. Juni 1867 Termin auf Mittwoch, den 26. Avril l. I., WMorgeos 9 Uhr, anher anberaumt mit dem Änfügen, daß alle wei- teren Dckreturen den Verklagien unter Pef. 1, 2 und 5 nur durch Anheften an hiesigem Gerichts- brett bekannt gemacht werden. Hadamar, 29. Februar 1876. Königliches Amtsgericht I,

[1926] ; Ediftalladung.

Der Gastwirth Iohann Hermaun Georg zu Levern hat laut vorgelegter Kaufrerträge jeine sub Nr. 20 rnò 65 zu Rabber belegenen, früher Jürgenbebrings und Schnittkers Stätten in einzel- nen Theilen, und zwar anu folgeute zu Rabber wohn- hafte Perseaen verkauft :

ten Färber Adam Heinurih Stcinmeyer, Schlächter Louis Weiyberg, die Wwe. Colona Marie Elsabein Albers,

Colonen Gerhard Hamping, Friedrich Scho- ster, Friedrih Niederböster, Johann Hein- cih Schnider, Heinrich Scherler und Fried- rich Niederagten

und den Neubauer Friedrih Kruse.

Gegenstand des Verkaufs sind die sub Nr. 65 a., b. u. c. zu Rabkex belegenen Wohnhäuser nebst Hofräumen, daran grenzenden Gärten, jowie sämmt- liche zu den oben bezeihnetzn Stätten gehörige Acker- ländereien, Wiesen, Holztheilen und Realberech- tigungen.

Zwecks Sicherung der Köfer werden alle Die- jenigen, welche an den voibezeichneten Verkaufs- objeften Eigenthumê-, lehnrewtliche, fideikommissa- rische, Pfand- und andere dinglihe Rechte, insbeson- dere auch Servituten und Realberehtigungen zu haben vermeinen, hierdurch aufgefordert, solche in dem auf

Dounerstag, den 30. März d. I, Morgens 11 Uhr angeseßten Termine anzumelden, widrigeufalls dieselben im Verhältniß zu den Käufern verloren gehen.

Ausgeschlossen von der Anmeldungspflicht sind der Colon Künker zu Marl wegen seines hypothekarischen Nechts und die Colonen Schoster, Meyer, Niemann und Kruse zu Nabber wegen ihrer Ueberfahrts- beredtigung üher das westiiche Ende des Amels- famps.

Wittlage, den 1. März 1876.

Königliches Amtsgericht T. Hermann.

[1977] Bekanntmachung,

In dem am 16. November 1875 publizirten Testameut des Prinziiczen Kammerdieuers3 Friedrich Wilhelm Meyer und seiner Ehefrau Sophie Charlotte, geb. Brösjee,

Nr. 26,400 ist der Schauspieler Cari Meyer zum Miterben eingescßt. 5

Dies wird zur Kenntnißnahme für denselben hier- durch bekannt gemacht.

Berlin, den 28. Februar 18376.

Königliches Stadtgericht. IT. Abtheilung für Civilsachen.

Berufe, Verpachtungen, Submissionen 22

[1958] Nußtholz - Verkauf

aus den Forsten dex Grafsaft Stolberg-Hioßla,

Es werden im SchreiberschenRestauration s- Lokale hierselbst, jedesmal von Vormittags 9 Uhr ab, die nachstehend aufgeführten Nußhölzer zum ¿ffentlichen meistbietenden Verkauf gestellt :

1) am Freitag, den 17. Värz c.: 433 Eichen mit 450,4 Fmtr. (darunter besonders starke Stämme),

37 Rmtr. Eichen-Nutzholz, 40Ahorn mit 29,82 Fmtr., 75 Erlen mit 27,4 Fmtr., 144 Birken mit 39,91 Funtr., 1 Elébeere, 2 Aspen und 1 Ulme; 2) am Sounabend, den 18, März c,:

1043 Rothbuchen mit 665,01 Fmtr., 54 Rmtrc. deêgl. Nubholz,

15 Weiyvuchen mit 2,42 Fmtr,, 4€5 Fichten-Latten

I E o V R

9, TIuänstrielle Etablissecrzents, Fabriken und Grosshandel. 6. Verschiedene Bekanntmachungen. 7. Literarische Ánzeigen, 8. Theater-Ánzeigen. Ináer B ërsen- 9, Fazilien-Nachrichten. | beilage. 16 Hdrt. Baumpfähle und 11 Hdrt. Bobner- |

stangen.

Der vierte Theil des Steigerpreises ist sofort im Termine in fkassenmäßiger Reichsmünze zu bezahlen ; die übrigen Bedingungen werden vor Beginn der Ver? e gerung bekannt gewra%t.

Spezielle Verzeichnisse über die Dimensionen der Hölzer kênnen gegen Erstattung der Kcpialien er- theilt werden.

Sämmtliche Hölzer liegen günfiig zur Abfuhre na den Bahnhöfen Roßla und Nordhausen der Halle-Casseler Eisenbahn.

Roßla a. H., den 3. März 1876. (H. 5974)

Graflich Stolberg-Noßla’sche Forst- Berwaltunug.

idt Bekanntmachung.

Lieferung von Papierstreifen für Telegraphen- Apparate.

Die Lieferung des bei der Reichs-Telegraphen- Verwaltung vom 1. Juli d. J. beziehungêwcife vom 1, Januar 1877 ab eintretenden Bedarfs au \0- genannten Morserollen soll auf unbestimmte Zeit, nah Bezirksgrvppen getheilt, vergeben werden. Der ohngefähre Jahresbedarf wird im Ganzen etwa 420,000 Rollen im Gewicht von ctwa 60,009 Kilo- gramm betragen.

Die Lieferungsbedingungen sowie das Verzeichniß der Bezirksgruppen mit den Angaben für den Be- ginn der Lieferungen könncn bei sämmtlichen Kai- jerlihen Obker-Post-Direktionen während der Dienst- stunden cingesehen, Abschriften gegen Erlegung einer Abschreibegebühr oon 0,50 4 von dem unterzeich- ten Gcneral-Telegraphen-Amt bezogen werden.

Die Angebote, weiche die Preise für jede Bezirks- gruppe getrennt enthalten müssen, find versiegelt und franfirt unter der Aufschrift „Angebot auf Lie- fernung von Morserollen“ mit Proben bis zum 24, März d. I,, Mittags 12 Uhr, an das Ge- ueral-Telegraphen-Amt einzusenden.

Die Eröffnung der eingegangenen Angebote foll zu der genannten Zeit im hiesigen Telegraphen- Hauptgebäuze, Französfischestraße Nr. 33c.,, in GBe- genwart der etwa erschienenen Lieferanten erfolgen,

Die Auswahl unter den Bietenden bleibt vor- behalten.

Den Lieferungsbedingungen nicht entsprehende Angebote finden keine Berücksichtigung.

Berlin, W., den 2. März 1876.

Kaiserliches G G egraniey-Nans, udde.

(189) Submissions-Verding.

Für die Sitrandämter und Sitrandvoigteien im Hiefigen Regierungsbezirk sollen :

28 Stück Schilder geliefert werden.

Diese Schilder erhalten die Aufschrift „Kênig*“ lih Preußisches Strandamt beziehungs weise Strandvoiatei" mit dem Namen des betreffenden Strandamis (Sirandvoigtei) um den

beraldishen Adler in einer Breite von 0,4 M. eine Höhe von 9,6 M,

Zur Befestigung sind die erforderlichen Mauer- haken 1itzuliefern.

Submittenten haben ihre Offerten nebst einer Zeichrung der Schilder (resp. Probeschild) uns ver- siegelt und portofrei mit der Aufschrift:

Strandamtsschilder bis zum Sonnabend, den 18. Viärz d, I. cin- zureichen.

Die Eröffnung der Offerte geshieht am

Dienstag, den 21. Würz, Morgens 11 Uhr, im Situngszimwraer unserer Abtheilung.

Submittenten sind 4 Wechen (vom Eröffaungs- termin) an ihre Offerte cebunden.

Königsberg, den 27. Februar 1876. Königliche Regierung. Abtheilung des Inner.

L Submission. Die Lieferung von: 910 Meter braunem Tuch, 133 Cm. br., 200 Futterleinewand, 83 Cm. br., 300 brauner Beiderwand, 83 Cm. br.,

r 85 starkem Zwillih, 83 Cm. br.,

1150 Hemden-Nessel, 83 Gm. br.,

140 weißer Schürzenleinewand, 83 Cm. br.,

400 lait uns weig Tarmirtem Nessel zu Bettbezügen, 83 Cm. br.,

235 starker weißer Leinewand zu Veitlaken, 100 Em: be,

120 grauem Strohsack-Drillich, 100 Cm. br.,

170 ungebleichtemHandtücherzeug, 42 Cm. br.,

20 Kler. grau wofllenem Strumpfgarn,

250 Stück blau und weiß karrizxten baumwollenen Halstüchern, 83 Cm. lang u. br.,

200 blau und weiß karuirten baumwollenen

Taschentüchern, 67 Cm. lang u. br.,

sol im Wege öffeniliher Submission vergeben

werden.

Bersiegelte Offerten mit der bezüglichen Auf- \chrift und unter Veifügung von Proben werden bis zum Termin

am Sounabeud, dez 25. d, M,., Vormittags 10 Uhr, erbeten, wo deren Eröffnung im Beisein der erschie- nenen Submittenten stattfindet. Nach Beginn des Termins eingehende Offerten bleiben unberücksichtigt.

Die Lieferungs-Bedingungen liegen im Bureau zur Einsicht aus und werden auf Verlangen auch abschriftlich mitgetheilt.

Sagan, den 2. März 1876. Cto, 14/3 IV)

Föuigliche Strafanstalts-Direktion, [1962] Dekanntmahung. In der hiesigen Strafanstalt 1ell die Beschäfti- gung von etwa 99 weiblichen Gefangenen som 1. Juli d. I. ab und etwa 30 weiblichen Gefang{ten vom 1, Sep- tember d. J. ab anderweit vergeben werden,

Von diesen Gefangenen werden zur Zeit etwa 70 mit der Anfertigung von Cigarren, 20 mit Weißnäherei und «„ 930 mit Stickecrei (vom 1. Sep!ember ab

verfügbar) beschäftigt. Offerten auf diese, sowie auf andere geeignete Arbeit¿zzweige werden in gleicher Weise berüdcksihtigt werden.

Die besonderen Betingungen über die Beschäfti- gung der Gefangenen liegen im biesigen Bureau zur Einsicht aus und können auf Verlangen auch ab- \riftlichß mitgetheilt werden. i Unternehmer, welche auf diese Arbeitékräfte reflek- tiren, we: den ersucht, ihre versicgelien und mit der bezüglihen Aufschrift versehenen Offerten bis zum Termin

Mittwoch, den 19, April d. I, : . Bormittags 10 Uhr, einzureichen, wo dieselben vor den ctwa erschienenen Unternehmern geöffnet werden sollen.

Nach Beginn des Termins eingehende Offerten bleiben unberückfitigt.

Die Höhe der Kaution, welhe die Unternehmer im Falle des Zusc&lages zu leisten haben, wird nach den dreimonatlichen Arbeitslöhnen in abgerundeter Summe bemessen werden.

Sagan, den 2. März 1876.

Königliche Strafanstalts-Direktion.

11244] Oberschlesishe Eisenbahn.

Es soll die Lieferung von 463 Stück Tiegelgußstahl-Bandagen für Loko- motiv- und Tender Räder; 60 Stück Bessemerstahßl-Bandagen für Tender=-

__… Mader, i E 3800 Stück Puddelstahl-Bandagen für Wagen- räder,

150 Stück kompleten Wagenach'en aus Tiegelguß- stahl, mit Rädern aus schmiedecisernen Gerippen und Puddelstahl-Bandagen,

im Wege der öffentlichen Submission vergeben werden. Die Offerten sind mit der Aufsch&rift : „Offerte auf Lieferung von Bandagen resp. : Achsen“ versehen, bis zum Submijsfionttermire am Montag, den 27. VMärz d. I., Bormittasgs 11 Uhr, verfiegelt und portofrei an unser 1iaschinentechnisches Bureau auf hiesigem Bahnhofe einzureichen, wo die- selben in Gegenwart der persönlih erschienenen Submittenten eröffnet werden. Spä'er eingehende Offerten bleiben unberücksichtigt. Die Lieferung83- Bedingunzen nebst Zeichnungen liegen im vorbezeih- neten Bureau zur Einsicht aus, auch werden Erem- plare derselben auf portofreie Gesuche mitgetheilt. Breslau, den 3. März 1576. Königliche Direïtion,

[1955]

Berlin-Cobleuzer Eisenbahu. Strecke Nordlausen-Wehlar.

Die Arbeiten zur Änéëführung der gewölbten Unters führung der Küllstedt-Büttstedter Chaussee sollen im Wege osffentliher Suvmission vergeben wrden, Off-rten mit der Aufschrift:

Submissions-Offerte auf die Arbeiten zur

Küllstedt-Vütistedter Chaufsec-Unterführung find bis zum Sub:nissionstermin am Freitag, dem 17. d. Mts,, Bormittags 10 Uhr, versiegelt und frankirt an den Unterzeichneten einzureichen, in defsen Bureau zur angegebenen Stunde die eingegangenen Offerten im Beisein etwa crshienener Submittenten eréffnet werden. Später eingehende Offerten blei-

ben unberücfichtigt.

Zeichnungen und Bedingungen können im hiesigen Bureau eingesehen, leßtere auch gegen Erstattung der Selbstkosten von da bezogen werden.

Küllstedt, den 2, März 1876.

Der Abtheiluug3-Vaumeister. gene.

[1945]

N E Berlin-Coblenzer Eisenbahn. Abtheilung AXx.

Die Herstellung der Aus8bruch3- und Maurer- arbciten des Remsfelder Tunnels excl. Lieferung der Materialien soll ia 4 Loofen von je rot. 200 Meter Länge im Wege der öffentlichen Sub- mission vergeben werden und wird hierzu Ters- min auf

Moutag, den 20. März 1876,

Nachmittags 3 Uyr, ö anberaumt. Unternehmer, welche ihre Qualifikation nachzuweisen haben, werden ersucht, die versiegelten und mit der erforderlitcen Aufschrift versel;enen Offerten bis zum genannten Tage an den-Untezzeich- neten, von welchem auch die näheren Bedingungen geg?zn Erstattung der Kopialien zu bezießen sind,

einzusenden. E Homberg (Reg.-Bez. Cassel), am 29. Fezruar 1876.

Der Abtheilungs-Baumeister. Eandgrebe,

[1817] Submission,

Zum Verkguf von Werkzeugen für Schmiede und Slosser, Stellmacher und Tischler, Drecsier, Böttcher, Sattler; ferner von Eisen, Kupfer- und Messingblech, Schmiede- und Walz-Eisen, sowie von 8 bayeriïthen MunifKionéswagen, Geichüßaufnahme- Snstrumenten und ton bayerischen Sawehr-Patronen- hülscn stehi am L7. d, N, Bormittags 9 Uhr, im Buxeau des Kaiserlichen Artillecie-Depots Suha

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