1876 / 62 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 11 Mar 1876 18:00:01 GMT) scan diff

4 N G A, - Lea L T De S b S L O Me R Rg DE Fa A are ot mee mg Zte an

In der Vorhalle fiand, von grünen Blattpflanzen umrantkt, Die vom Bildhauer Encke entworfene Skizze des Denkmals, das der verewigten Königin errihtet werden föll.

Die Feier leitete der Königliche Domchor mit dem Gesange des Verses ein: „Sei getreu bis in den Tod 2c.“

Die Festrede hielt der Professor Dr. von Treitschke. i

An dieselbe knüpfte der Ober-Bürgermeister Hobrecht die Mittheilung, daß der Ausshuß, der die Feier veranstalie, mit Genehmigung Sr. Majestät des Kaisers und Königs, der Königin Luise ein Denkmal zu errihten beabfihtige, dessen Kosten dur freiwillige Beiträge aufgebracht werden sollen.

Der Gesang des Uhlandschen Liedes „An das Vaterland“ nah der Komposition *von Kreutzer {loß die Feier.

Der Verein für die Geshihte Berlins (476 Mit- glieder) legte zu Ehren des Tages einen Kranz am Fuße des Denksteins auf der Luiseninsel nieder.

Der Aus\huß des Bundesraths für Rehnungs- wesen hielt heute eine Sißung.

Das Staats-Ministerium trat heute zu einer Sigung zusammen.

In der gestrigen Sizung des Hauses der Abgeord- neten entgegnete in der Berathung des Etats des Ministe- riums der geisilihen 2c. Angelegenheiten (S. Nr. 59 d. Bl.) der Staats-Minister Dr. Falk dem Abg. Windthorst (Meppen), welher Garantien für die katholische Kirche in Preußen verlangt hatte: E

Auch ih, meine Herren, könnte es vielleicht bedauern, daß dief2 Verhandlurg, die beute geführt wird, nicht gestern gefübrt ift, aus dem allerdings fehr äußerlichen, aber vielleicht dem Hrn. Aba. Windt- horft gerade nicht unsymyathishen Grunde, weil genau gestern vor einem Jahre, am 9. März 1875, wir uns miteinander über dieselben Gegenstände unterhalten haben. Jh würde deshalb vielleicht mit noch bestimmterem Erfolge in der Lage sein, auf dasjenige zurüdckzu- verweisen, w1s ih ihm damals entgegnete; denn ich fann allerdings nit annehmen, daß einc Aenderung der Situation inz Vergleich zum vergangenen Jahre eingetreten sei, insbesondere nicht aus dem Grurde, den der Herr Abgecrdnete in seinen Ausführungen am meisten behandelt Lat, nämli demjenigen der Vorlegung der General- Synodalordrung zur Anerkennung Seitens der st1atlihen Faktoren. Œs ift mir sehr einleuhtend, daß der Herr Abgeordnete die Aus- führungen des Hrn. Abg. Hänel für fich in Arsp!uch nimnt und sie aué beutet ; es liegt das gar zu schr zu Tage, als daß man eicem so gewandten Manne, wie der Hr. Abg. Windthorst, ist eine derarlige Verwerthung nicht zutrauen foûte.

Aber, meine Herren, ih glaube, daß er mit scinen Argumen- tationen nit Ret hat, ih glaube auc), daß er am aslerwenigften Recht hatte, mich durch die auch von mir nach der Art der Ausfüh- rung als eine schr bedeutungévolle anerkannte Rede des Hrn. Abg. Hänel als aesclagen anzusehen, weil ih darauf nicht geant- wortet hätte, während ich jx sonst auf jede Kle: nigkeit mit dem Worte bereit gewesen sei. Meine Herren ! Sie erinnern sib, ih habe in der ganzen Debatte nur ein einziges Mal gesprochen, Sie er- innern si, daß selbst der Hr. Abg. Wehrer.pfennig gegen das Ende einer langen Sißung nur roc zu einem kaappen Morte gelangte; Si? werden fih aber auch weiter darauf erinnern, daß der Stau dpuvkt, den der Hr. Abg. Hänel cinuimmt, und der meinige in ihrer scharfen Gegen- jäßlicfeit hier ou zum wiederholten Male zum Ausdruck gekommen find, daß namentlih meine Antwort auf die Interpellation des Hrn. Abg. Dr. Virchow diesen Punkt auf das \{härfste betont hat. Jch tave damals ausaefühct und halte meine damalige Ausführung auch) beute now für richtig gegenüber den Ausführungen des Hin. Abg. Hänel, daß es fich in der That darum nicht handelte, dur die Ver- fassungsurkunde auszusprehen, daß das landesherrliche Kirhen- regiment bcseitigt werden solle, sondern daß es sich darum bandelte, die evangelische Kirche in ihrer damaligen Gestaltung, alîo mit dem landesberrlihen Kircherregiment, als besonder? priviligirte Korporation anzuerkennen. Jch habe früher hier wiederholt hervor- gehoben, daß der Hr. Abg. Hänel oder rid:tiger seine politischen Freurde cinen entgegengeseßten Standpunkt immer geltend gemacht, daß sie ihn aber nit zuc Geltung gebracht haben, und daß ih mich für berehtigt halte, auf diesem Standtpunkt stehen zu Elciben, daß die evangelishe Kirhe mit ihrem dur nichts beshränften Llandeêherrlihen Kirchenregiment der Purkt sei, von dem man bei der gegenwärtigen General-Synodalordrung autgehen muß. Darum bin ih auch durchaus der Aufrassung, daß es si nit, wie der Hr. Abg. Hänel meint, darum handeit, dem tandesherrlichen Kirchenregimente neue Kraft zu geben, sondern daß es sih in Wahrheit um das Gegentheil handelt, das landesherrliche Kirchenregiment in seinen Machtäußerungen zu beschränken, daß also in der That, wenn von einer Parallele zwischen heute und dem ver- gangenen Jahre die Nede sein kann, die Entwickelung fich nicht in der von dem Hrn Abg. Windthorst bezeichneten, sondern in der genau entgegengesezien Richtung bewegt. Es ist auch darin wird für di Gmeral - Syncedalordnung faum ein Zweifel sein ausreichend ausgedrückt, daß dieselbe nit cinen Zustand s{chaffe, der für immer bleiben solle, jondern daz dieselbe eben nur der erste Schcitt einer weiteren Eatwickciung der Dinge sei. In §. 7 der vorliegenden Synodalordnung finden si ia diefer Beziehung die auéreichenden Andeutungen. Es war aber nech ein anderer Grund, dean der Hr. Abg. Hänel betonte, der heute nit berührt worden ift, das ift der Saß, daß ein ledigli auf seine eigene Entschließung gestellter evangelisher Fürst in solchem Falle eine größere Aufforderung habe, in jeinen Entscließungeu rückhaltend zu sein, als ein Fürft, der das landeëherrlihe Kirchenregiment trägt, wenn ibm ein mitbestimminder Fafter aus der großen evangelischen «S emeinde zur Seite stehe; er folgerte, im leßteren Falle würde der- {elbe wohl eher gencigt sein, diese Stimme der Gemeinde als eine für ihn maßgebende vox populi fo war ja wobl sein Sinn, wenn aud nicht fein Wort arzuerkennen. Ih sollte doch meinen, daß das nickt so ift, und daß die gewissenhafte Prüfung in allen Fällen die gleie bleibt, daß aber dies gerade in der Beziet ung, auf die der Hr. Abg. Windthorft hindeutet, am allerstäcksten fich geltend machen

rde; denn es wird da nicht blos die Prüfung an ibn heranireten, ob etwas „anzuordnen der evangelischen Kirche hbeilsoin fei, fondern es wird, wenn aus dem Kreise der evangelischen Kirehengemeinuden des Landes eine Anforzerung fâme, bei der die Möglichkeit wäre, daß sie deren Konfeffionêgenoten shadete, gerade diese moralische Pflicht auf das stärkste angeruf2n sein, um eine solde Entscheidung nicht zu treffen. Fch me-ige also, die Gesichtspunkte, die der Hr. Abg. Hänel angeführt hat, sind in der That uicht so, daß der Hr. Abg. Windtvorst heute einen neuen Grund für seine vorjährigen Anregungen oder VorsŸhläge daraus {pfen founte. :

Ich habe dann weiter auf eine Bemerkung zu antworten, die fi an die Person des Hrn. Abg. Wehrenpfennig knüpft, oder an dessen Aeußerungen. Ich bin der Ueberzeugung, daß das Geseß zur Ge- neral-Synodalordnurg die zwiespältige Stellung des Kultus-Mi- nisters in Angelcgeuheiten der evangelischen Kire wefentlih ändert, urd ihm in diefen Dingen den Stempel des Staats-Ministers ganz anders aufdrückt, als das bis auf diese Stunde gewesen Ut. Dex Staats-Minister ist @ber in dieser Beziehung und das habe ih im v-rgaugenen Jahre in der Richtung auf seine Konf-ssion dem Hrn. Abg. Windthorst geantwortet der Staats - Minifter ift in dieser Beziehung in der That nichis anderes als ein Zustiz-

Mini er.

Meine Herren! Der Hr. Akg. Windthorst hai uns dar- auf hingewiesen , daß diese General - Syncdalordnung, wenn fie Gesetz würde, wie er vorausseßt, dahin führen werde, eine Staats-

kirche zu shafsen, von der sich dann eine Menge evaugelisher

Gemeinden absplitiern würden zur Sefktenbildung, und es ift mir ich weiß nickt, cb ich aanz richtig verstaaden babe au

j j

jo vorgekommen, als hätte der Herr Abgeordnete geäußert, er wünse ?

das auch für diese Kirhe niht. Meine Herren! Ich freue aich, wenn ih ihn rihtig verftanden habe, ibn in einem außerordentlichen Gegen- saße zu finden zu dem bedeutendften Blatte, welches eine Beziehung hat zu den Herren der Centrumspartei; denn dort ist ja dec Saß energisch und bestimmt ausgesprochen worden, daß man Gegner und Feind sei dem Protestantismus, wenn man ouch lieb habe die ein- zelnen Protestanten, und darum von seinem Standpuakte nur wünschen könne, daß eine so!de Auflösung eintrete. Meine Herren! JH fann einen Artifcl dieses Blattes, angebli g:shcieben von einem Protestanten, kaum vergessen; es ift der bei dem Beginn der Generalsyncde, wo gefagt wurde, es würde diese Synode jofort bewirken, daß die evangelise Kirche auscinanderfalle, gerade wie die Leute auseinandergegangen seien beim Thurmbau zu Babel, Meine Herren, die Generalsynode hat das entschiedene Gegentheil bewiesen, daß cs einen gemeinsamen Boden giebt für die verschiedenen Rich- tungen in dec evangelischen Kire, und i tröfte mich, daß, so gut wie diese Prophezciung zu Schanden geworden ist, so gut wird auch die Prophezeiung für die evangelisde Kirche zu Schanden werden, die wir beute gehört haben.

Der Herr Nbgeordnete hat den Gedanken der fatholischzn Ab- tbeilung oder des fkatholishen Kultus-Ministers, den er im vergan- genen Jahre entwickelie, auch heute wieder bervorgchoben. Jch bn beute nicht in einer anderen Lage, als ihm dasselbe zu erwidern, wie damals.

Es ist mcine und zwar auf die innere Natur der Dinge be- gründete Ueberzeugung, daß ein solcher Kultus-Minister oder ein? \o!{e Abtheilung in wenig Feift niht mehr den Charaftzr ciner Staatsabthzilung, cines Staats-Ministers behalten kann, soudern wie wir die Erfahrung gemaht haben, daß die firchlihe Seite überwucert und endlich dem Minifter den Cbarakter auf- drückt eines, wie ich damals sagte, Kirchen - Ministers und nicht Staats-Ministers. Und dann, meine Herren, wä:en wir wiederum angelangt auf einer Position, die recht wesentli dazu beigetragen hat, Verhältnisse zu entwickeln, wie sie heute find, und die wir cben beilcn wollen, indem wir decartige Zustände nicht mehr dulden.

Meine Herren! Der Herr Abgeordnetêé hat feinen warmen Wunsch, die Kämpfe geendet zu seben, in denen wir uns gegenwärtig befinden, auch beute wieder betont; er wünscht, daß wir uns dem- gemäß fühlen wöcien wieder als Kinder desselben Vaterlandes Wenn der Herr Abgeordnete doch aus diesen Worten eine einzige Konsequenz ziehen wollte, die nämlich, daß es Pflicht j2des Kindes des Vatcrlandes ist, die Gesez2 des Vaterlaudes zu beobadten. Wenn Sie diese Konsequenz gezogen hätten aber nicht eher daun if der Friede da, den Sie wünschen.

Auf eine Replik des Abg. Windthorst (Meppen) erwiderte der Minister der geisilihen 2c. Angelegenheiten Dr. Falk:

Auf Seite 586 und Seite 587 der stenographischen Berichte diefes hoben Hauses vom vzrgangen?n Jahre finde ih allerdings bereits die- jenigen Dinge, die mir gegenüber dex Hr. Abg. Wintthorsi nazu- bolen si für verpflichtet hielt, insbesondere auch den Vorwurf, daß Se. Majefiät der König über diese Verkältnifse nicht aus- reichend unterrichtet sei Jch habe a damais geantwortet. Der Vorwurf muß aber jedcêmal, wenn er fommt, au jedes Mal Widerspruch finden, und darum babe ich mir das Wort uo einmal erveten. Wenn der Hr. Abg. Windthorst diese Be- hauptung vorher aufgestellt hat, so sage i: sie ist ganz einfach unrichtig! Es giebt dec Wege, auf welchen Se. Majestät Jhre Keantniß von den Verbäitnissen des Landes und von diesen wichtigen Ihn S:1bst auf das höchste beweg-ndea Fragen Sich vecshafft, eti:e große Marnigfaltigkeit. Aber aa die Behörden Sr. Majestät \ind es in erster Linie, die auf diese Gesihtspunkie, auf di:se Veshwer- den, auf diescn Standpunkt, wie er von denn Hrn. Abg. Windtzorst vertreten ist und immer vectretzn wérd, ikr Augenmerk lenken und auch das Augenmerk Sr. “Majzeftät. Denn, meine Herren, das find diese Behörden ih gzhôre au zu iónen si{ch sdb schuldig; sie haven, wat ‘fl2 14 wissen, auf welchen ernsten Widerstand sie in gewissen Kreisen und namentli au in den Kreisen, an deren Spiße der Hr. Abg. Windt- horft mit steht, stoßen, die Verpfl-chtung, ebe sie Sr. Majestät irgend eine Maßnahme rathen, die G:sitt?punkte zu entwickeln, die nah der vergangenen Haltung der becireffenden Herren zu bestimmten Schlüfscn zwingen, und auf diese Weise geschieht es, daß ihre Ge- sihtépunkte auch amtlich und von mic selbst amtlich dem Könige dargelegt werden.

Es giebt aber au eine bekannte Einrichtung; das sind die von Monaten zu Monaten wi:derkehrenden ganz eingehenden Beridtte der Regicrungs-Präsidenten, die nicht durch die Hände der Minifter gehen, und ich kann JIhuen versichern, meine Herren, in manch eincin dieser Berichte finde ih Ausführungen und Bedenken vorgetragen, die mir von meinem Standpunkte aus gar nit passen. Un» danru, meine Herren, ist das Ohr des Königs nicht unzugäreglih gegen feine Unterthanen; Hunderte von Immediatbeschwerdea au? geraden Wege und auf Umwezgen kommen an Jhy, die Ihr? Anscauunzen in ibrec ganzen Schärfe eniwickeln; ih weiß davon zu reden. Ich denke, dec Hr. Abg. Windthorst wird mit solchen Behauptungen nicht mehr fommen. Nun aber, meine Herren, hat er mid noch duch ein ein- ziges Wort zu einer Entgegnnng angeregt, durch eine furze Beme: fung, und die Bemerkung war diese: der Hzrr Kultus-Minifier mit seinem Heer ann! Meine Herren, ich bedauere auf das Alleräußerste, daß ih meinen verehrten Herren Mitarbcitern, die wirklich niht wenig zu thun haben, hier zumuthen muß, stuntenlang im Zimmer draußen zu sigen, und in diesem Saale voraussichtlich tagelang. Aber, meine Herren, warum geschieht denu das? Da fiad Sie, Hr. Abg. Windthorst, und Thre Freunde ganz allein Schuid! Sie kaben eine ganz eigenthümliche Taktik die ih begreife, deun sie tit eben die Taktik einer kämpfenden Partei ich will sagen, den Gegner zu überfallen, wie Ziethen cus dem Busch. Und da habe ich nit Lust, soweit ih es überhauvt hindern fana ganz it es ja einem Menschen unmöglich, weiß Gott, was für Spzzialbeschwerden Sie uno bringen werden mich überfallen zu lassen; ich will wenigstens möglichst die Waffe in der Hand haben, die ih mir selbst {afen kann, und da mein Gedäctniß und meine Kenntniß für alle Dinge nit ausreicht, so babe ich eben, meine Herren, jzaen Heerbann. Wie nothwendig aber solche Haltung meinerseits ift, das erlauben Sie mic dem hoben Hause recht deutlich zu machen aus zwei Num- mern verschiedener ultramont ner Zeitungen, die in Trier e: seinen. Sie sind beide herausgegeben respektive verlegt von einem Hrn. F. Dasbac; das is nämli&, um den vulgären Ausdruck zu ge- brauchen, cin gesperrter Kaplan; in dem einen Blatt ist er stellver- tretender Redacteur. Das eine Blait heißt das Sankt-Paulinusblatt. Da finden Sie in Nr. 52 vom 26. Dezember 1875 einen Artikel mit der Ueberschrift „Gespecrtes Pfarrgehalt“. Es wrd in demjelven geflagi, daß gewisse Bürgermeister die Gemeinden an Er- füllung ihrer Ve: pflichtung aegenüber den, wie es hiec heißt, vom Brodkorbgeseß vetccffenen Pfarrecn hindern, daß fie nicht zulicßzen, daß die Gemeinden ihnen Fruct und Holz und andere Dinge, die sie zu liefern hätten, wirklich lieferten, angebli gestüßt auf diejes Brodkorbgesch. Da wird gefagt, wie die Sache recilich liege, und dann heißt es:

Zur Abstellung dieser Uebelstände genügt derselben in diesem Blatte niht, es müssen schwerden an die oberen Behörden eingereict Die Königlie Regierung zu Trier hat einem Pfarrer auf seine Beschwerde wegen Holzlieferung einen ungün- stigen Bescheid gegeben, es ist deëhalb dringend anzurathen, sofort die exste Beschwerde an den Dber - Präsidenten und an die beiden Minister des Junern und des Kultus abzusenden, und zwar alle drei Beschwerden gleicchlautend und gleihzeitig. Max wird in jeder BesGwerde sagen können, daß man wegen der großen Dringlichkeit zugleich an drei Behörden Bes schwerde erhoben habe.

eine Bespre&ung vielmehr Be- werden.

Die betreffenden Adressen sind: An Se. Excellenz den Herrn v. Bardeleben, Ober-Präsidenten der Rheinprovinz, Ritter cher Orden, in Cobl-: nz. An Se. Excellenz den Herrn Dr. Falf, Minister der geisilihen, Kuttus- und Medizinalangelegenbeten

in Berlin. Aa Se. Excellenz den Herrn Grafen zu Eulenburg, Minister des Junern in Berlin.

Die gründliste Abhülfe wird vom preußischen Landtag f zu hoffen sein; unsere Führer im Centrum werden fi dieser Sache wobl annehmen. Ader die einzelnen Gemeinden und die Herren Pfarrer, welcke von diesen Uebelständen betreffen werden, fönnen nur dann auf eine s{leunige und gründliche Abhülfe rechnen, wenn von ibnen vor Zusammentritt des Landtages (10. Januar 1876) der gane Instaúzenweg durbgegangen worden ift,

Auf diese neue Erklärung des JInftanzenweges bin i uun freilih nicht eingegangen , habe vielmehr die Beschwerde zur resscrtmäßigen Verfügung nach Trier geshick

d. h. wenn die Minijter auf dem Wege der Beschwerde vor- ber Kenntniß von diesen Uzbelständen erlangt haben. Wenn dies nicht gesehen ist, können sie auf eine Anfrage im Landtage ein- fach cntgegnen: „Wir wissen nihts davon; es sind keinz Beschwer- den an uns gelangt.“

Also noch einmal die drinzend- Bitte: Alle Betheiligten mögen Beschwerden absenden sofort an alle drei genannten Persönlichkeiten gleichzeitig!

Fch habe ferner hier die Triersche Landeszeitung vom 283. Februar 1876, da sieht nit im redaftionellen Theil, ioadern mit einer großen \{warzen Hand ein Jxserat mit der Ueberschrift:

Alle Beschwerden, welche über eine unrichtige Ausführung der Kulturkampfges:te“ eingereiht worden sind, woll? man in Abschrift, .uch mit den etwa ergangenen Antworten, an ein M:tglied der Centruméfraftion im Abgeordnetenhause in Berlin fcaden, da alle hzrvorgetretenen Uebelstände im A“geordneterhause zur Spraße g?bracht werden sollen, Hierhe- gehören namentli: die Petitionen der Kirchen- verstände um Hcerautgave des von Beschlaguaÿme - Kom- missarien verwalteten Kirhenvermögens jeglicher Art: Be- \ckchwerdea gegen Bürgermeister, welche cine freiwillige Lieferung von Naturalien an die Vfarrer zu verhindern suchten; Beschwerden gegen Beschlagnahmekommissare, welche nicht Sorge getragen haben, daß die gestiftetcn Messen gelesea wurden; Beschwerden gegen Steuerempfänger, welche in nicht erledigten Pfarreien die Steuer zum Gemeindezushuß erhoven haben. Es wurdz bzs richtet, daß Gaftwirthen fü- den Fall, daß fie auf katholische Blätter abonnirten 2c., eine Entziehung der Konzession angedroht worden fei ; falls diefes Gerücht «auf Wahrheit bezubt, mög? man genaue Nachrichten darüber, unter Nennung des Namens des Andro benden und des betreffenden Gastwirths, sowie einiger Zeugen, an ein Mitalied der C:ntruméfcaktion oder an den Unterzeichneten gefälligst s{leunigft einsenden.

F. Dasba@.

Nun, meine Herren, der Hecbann ist woh! erklärlich.

Im weiteren Verlaufe der Sißzung betheiligten si an der Debatie außer dem Staats - Minister Dr. Falk, dem Geheimen Ober-Regierungs-Rath Lucanus und dem Ministerial-Direktor Greiff die Abgeordneten Windthorst (Meppen), Sarrazin, Bo- rowsfi, v. Iadczewski, Biesenbach, Miquel, Dr. Gneist, Hüffer, Dr. Petri, v. Kleinforgen, Cremer und Dauzenbecg. Der Staats- Minister Dr. Falk entgegnete Abg. v. Iadczewski, welcher si über seine Verurtheilung beshwert hatte:

Der Herr Akgzordnete ‘hat an mich das NVecl2ng2n gerichtet, ih möchte diefe Verfügung, von der er einen Theil hier vorgelesen hat, dem hoher Hause mitiheilen. Diesem Verlangen werde ich nit nachkommen, (Oh! im Centrum), warten Sie doch erft ab, bis i zu Eadèe bin, und zwar aus dein mich vollftäadig überzeugenden Grunde, daß es nicht gerechtfertigt ist, Verfügungen mitzutheilen, die absolut Jnterna der Verwaltung betreffen haben, zwischen dem Minister und einem Obter-Präsidenten in einem siagulären Fall gewechselt wurden und die, sei es durch einen Bruch des Amtsgeheimnuisses, sci es, weil man nicht vo:sihtig geaug war, zur Hälfte in die ultramontanen Jour- nale hinauégekoumen sind. Jch have, so zu handeln, einen um 19 stärkeren Gcund, als in der That Fakta sib ereignen, die auf die- sem Gebiete es recht dringlih erscheinen lassen, aub einmal von dieser Stelle an die Beam:en den Ruf ergehen zu laff:n: Seid vor- sihtig! Mir ist «exst gestern berichtet worden ein Fall er wird Ihnen s&on länger bekannt sein der si, und irre ich niht, vor einigen Monaten, vielleicht is es auch ein Élein wenig länger, in Münster zugetragen hat, Dort war bei einem betannten Anschauung®- genofjen der Herren vom Centrum, einem Kaufmann Aibers, cine Hausfuchung gehazten, und man fand u. a. einen mctallegraphiicchen Abdruck eines der Berichte, von denen ih vorhin sprach, die der Vize- Präsident der Regierung jäßrlich dreimal an Se. Majestät zu erfiatten hat, man fand ferner den metallographishen Aévdruck einer sefreten Verfügung der Regierung zu Münster, und als der Herr vernommen wurde, sagte er €s ijt sicher tie Wahrheit gewesen, ih glaube, er ist ‘ogar cidlich veraommen mir ist das von unbekannter Sétite zugescidckt.

Meine Herren, eine ganz andere Sabe aber, wenn ih es ab- lehne auf der eiaen Seite, Ihnen eine sol: Verfügung mitzutheilen, ist auf der anderen Seit, de und Antwort über die Punkte zu steben, die hier vorgefommen sind. Das will ic, das muß ich, und darum sazte ich vorhin, Sie haven gar keinen Grund „Oh!* zu rufen.

Meine Herrer, ih babe dieselbe Auffassung, die ih bei den ver- schiedentlicen Debatten über das Geseß vom 11. Mai 1873 und über das ergänzende G:feß vom 21. April 1874 entwidelt habe, noch heuie. Fch biu nämlich) allerdings der Meivung, daß nit jede Hand- lung, wel%e ein rite angestellter Geiftliter in einer nit zu feinem Amiébezirk gehörigen Parochie vornimmt, ohne weitere itrafbar ist. W aun sie strafbar und nicht strafbar ist, darüber ente scheiden die Thatsachen des cinzelnen Falles. Es ift zu unterscheiden, ob die betreffende Handlung und darum glaube ich au, nament- ih mit den Au?führungen des damaligen Nertreters der Regierung, des jetzigen Ministers Aczenba, mich im Einklang zu befinden fo beschaffea ist, daß sie sich darjtellt als Handlung, in dem anderen Amte vorgenommen zur Umgehung des Gefeßes. Jst das der Fall, dann ift sie strafbar; sie ist aber rit strafbar, wenn fie siH lediglich darstellt al Auéfluß der eigenen amtlichen Thätigkeit. Denn ih glaube au, daß unter brennenden Umständen das nobile officium Jemand verpflichte, auch in der Nac{bar-Parochie, ieltft bei den ge- ordnetsten Verhältnissen, einmal cinzuareifen und zu helfen. Es giebt Akte, wo in einer andern Parocie Versammlungen von Geistlichen vorkommen, die man nichtaleHandlungen izeinemfremden Amte betrachten fann, sondern zusammenhängend mit dem eigenen Amte. Jch erinnere Sie beispiclew-ise, cin Beispiel, welches formell nicht paßt, aber der Sache na, an Gebete und Gottesdienste, die. zu einer Kreiéssynode oder ähnlichen Körperschaft in Beziehung stehen. Ich wiederhole aber: das im einzelnen Falle zu entscheiden, ist Sache derjenigen Behörden, die in diesem Falle zu entscheiden baben mit souvzräner Gewalt ge- genüber der Verwaltung, Sache der Gerichte. Es ist vorhin hingewiesen worden auf außerordentlich vershiedene Entscheidungen, die erfolgt seien. Sch weiß, daß die Entscheidungen verschieden waren, aber, meine Herren, die thatsächlichen, Verhältnisse find auch verschieden, und nebenbei is es vershieden, wie die einzelnen Richter dieselben that- sächlihen Verkältnisse beurtheilen. Da kommt man ganz einfa zu verschiedenen Eatscheidungen.

Es ist gesagt worden, - das Ober-Tribunal habe unbedingt die

L Ansicht, die ich vorhin und früher als die meinige ausgedrüdt habe,

verworfen. Das habe ih aus dem Uriheil, welbes der Herr Redner vorbin in Bezug nahm, nit heranszulesen vermocht, sondern ih babe ín dem Urtheil nur gacfunden, daß, wenn die Ricter, die diese That- frage zu entscheiden hatten, auêgeiprocen haben, daß in einer Hand- lung eine Amtshandlung im fremden Ame zu erkennen sei, nit ein Rechtéirrthum vorliegt, weil blos eine Amtéhandlung vorgenou:men ift, denn in der That kann diese eine Kmiéthandlung das Kriterium av fic tragen, daß sie vorgenommen wurde, um das andere Amt zu fübren zur Umgehung des Gefeßes.

Was nun die Verwaltung betrifft, so habe i einem aub wohl se!bsstt von dem Herrn Redner an mich gerichteten Rufe, eine Defta- ration des Ges:§es berkeizuführen, nit Folge leisten fönnen. weil es fich um Würtigung rein thatsächlicher Verhbältrifse handelt, und weil ih allerdings der Meinung bin, daß ti- Verwaltung bis zu einer cewissen Linie in dez Lage ist, dea Gerichten die Gesichtepunkte, die sie für richtig hält, zur näheren Erörterung yorlegen zu fönnen und abzuwarten, was dann geschieht. im das zu er- r-ichen, ist die Verfügung, die der Herr vorher erwähnt hat, oder ctwas, was sachlich damit übereinstimmt, din betreffenden Behörden der Provinz Posen, als seine Anträge kamen, mitgetheilt worden. Es ist ferner meinerseits die Bitte an den Herrn Juftiz-Minift-r an82e- sp: oen woiden, die Gesicztäpurkte, die ih für die maßzebeaden haite, zur Kenntniß der betreffenden Staatêarwaltschaften zu brin gen, und das ift geschehen.

Und nun mvß ich vecch weiter sagen: in den neuercn Berichten und das wird mir wohl bestätigt werden finde ih, tas die Gerichte mehr und mehr sich von der bioßen Abstraktion, jede einzelne Handlung im fremden Amtsbezirk sei strafbar, fcei maden und die Sache fkonkret prüfen, und in Folge dessea fird neuerdings nan:entlich in din unteren Instanzen cine große Zahl Fréi- spre{ungen eingetreten.

Die Verwaltung hat aber auch noch rach anderer Richtung gezlaubt, eingreifen zu können, das betraf die Frage der Aue weisung aus den betr: Fenden Bezirken. Der wizflihe Sinn und Inhalt deffen, was bier an den Ober-Präsidenten verfügt worden, ist der. daß bbezrall, über die Grenze der hier zur Sprache gekemmenen Fälle hinaus, wo uicht ein Lesonderes wesentlices Effentlizes Interesse vo!lieët, solche Ausweisungen unterbleiben sollen. Ich glaube, na dieser Richtung hin fonnte nicht mebr geschehen. Es bewegt fi dies in den Grenzen des Gesches, und zu einer Aerderung des Gesetzes liegt keine Ver- aulaffurg vor.

Dem Abg. Biesenbah, welcher in Betreff der Hanihabung des Geseßzes über die Verwaltung des fatholishen Kirchen- vermögens Beschwerde erhoben Hatte, entgegnete der Staats- Minister Dr. Falf:

Meine Herren! Wènn ich auch giebt wieder antworte, fo ge- {icht das micht, wie der Hr. Abg. Windthorst (Meppen) vorher meinte, um mich zu entschuldigen; denn ih hatte vorher auch nichts zu ents{uldigen; auch mit de: Verzögerung wird es sich wohl ein wenig anders verhalten, als er annimmt, scndern ich legte blos dar, welches der Standpunkt der Staatéregicrung dem Gesehe gegen- über ist. -

Es hat der Herr Akgeordnete zweierlei Beschwerden vorgebrackt. kann bei der legteren gleich sagen, fo gut wie ic Beschwerden, die in erstec Instanz an mich kommen, an die richtige Instanz gegeben habe, fo cut muß ih hier für mich in Anspruch nebmen, daß in den fingu- lären Fällen die Beschwerden an mich kommen und ih fie prüfe. Denn der Redner hat in seinen leßten Bemerkungen felbst auére:hend angedeutet, daß es recht verschiedene Gründe geben faun, die seibst bei prinzipi-ller Beurtheilung der Auffassung, die er Lekämvft, dennoch that'ähli dahin führen müfjer, Auénahmen zu machen. Er sagt: Aus- nabmen können liegen in der Perîon des Verpflichteten, sie köunen vorliegen in dem Fall, daß man auf Grund des festgesezten Etats Exekution fordert. Jch kann sogleich noch ecincn Fall hinzufügen, auc darin, daß der Geistliche, der den Anspruch erhebt, staatlich anerkanrter Geistlicher garnit ist. Es gievt also eine ganze Menge Modali- täten, unter denen das Recht fein kann, was der Rvogeordnete im All- gemeinen v?cwirft, und da meine ich keinen unrichtigen Änspruch zu erheben, wenn ih sage: haben die retreffenden Gemeinden BVeranula]- sung, si az mich zu wenden, fo wird die Sade untersucht werden.

Tas dann aber den anderen Fall betrifft, so hat der Herr Abgeordnete allerdings Recht, wcnn er sagt, daß mir der nit unbefaunt ift. Er behauptet, das Gescß über die Vermögersverwaltung vom 20, Juni vergangenen Jahres habe den Arr. 13 des Gesetzes vom 24. Mai 1874 aufgeboben. Ich bin allerdings anderer Auffassung. Ich glaube, daß das Geseß vom 20. Juni gar nichts mit der betrcffen- den Frage zu thun gchabt bat, daß das Gese vom 20. Juri die Vermögensverwaltung in den Gemeinden geordnet hat, aber ganz sinzulär begründete Rechte des Staates, aus ganz besonderen Verhältniffen heraus begründet, nicht avgetaftet hat. Ich glaube auch, daß ih dabei nicht allein stehe; denn mir ift beri{tet worden, daß eire Anzabl P-titioren oder eine Petition, - die diesen selben Fall behandelt, in der Petitionskommission dieses hoben Hauses durch die Mehrheit derart beurtheilt worden ift, daß sie sich zur Behandlung im Plenum dicses bohen Hauies nicht eigne. Unter folchen Verhältnissen scheint mir denn deb die Sade nicht so unzweifelhaft zu stehen, wie der Hr. Abo. Biejenbach vorbia entwidelte. Auf alle Fälle würde ib, wenn ih auf di:fen Punkt jeßt weiter einginge, wie mir scheint, die Zeit des hchin Hauses, welche bei Berathung der Petitionen denn daß die ver- ehrten Herren sie zur E-örterung bringen werden im Plerum, ist tzrcaus flar in Anspruch genommen wird, auch beute in Anspruch neh- men; wir würden dann zweimal c anz diese!be Sace bôren. Was den anden Punkt bctrifft, daß unter Vorausseßung der ferneren Gültigkeit des Att. 3 des Gesetzes von 1874 die betreffenden Maßnahmen unrichtig seien, so kann der Herr Abgeordnete Recht haben, und es ift aanz richtig, wenn die zweite Vorausseßung jenes Artikels nicht vorliegt, jo ift auch cine Festhaltung der Beschlagnahme nicht mehr gere{t- fertigt, und daher ist es denn gekommen, daß in der leßten Zeit eine gauze Reihe von derartigen Beschlagnahmen aufzenommen wurdca wo nämlich die betreffende Vermuthung nit ver!ag. Ich babe auch die Ober-Präsidenten, bei denen dieje Frage zur Sprache fam, schon vor einiger Zeit darauf aufmertfam çemadt, doß, wenn der Fall der Nummer 2 nicht vorliege, gar keine Veranlassung vor- handen sei, in der Sache einzuschreiten mit der Beschlagnahme. Sie ist ja nicht nothwendig. Deswegen ist 2. B. in Han- nov:r ich habe das deswegen im Gedächtaiß, weil es ciner der neueren Fälle ist in schr ausgiebiger Weise in dieser Richtun prozedirt worden. Irre i nit sehr, so liegt der Fall po” vede und noch ein anderer augenblicklich zu meiner Entscheidung

‘habe eine Rückfrage in der betreffenden Richtung eintreten

V. x ich setz hinzu : ih fann mi in Beziehung auf Meschede irren,

Retenfalls ein Fall aus Westfalen ver, der meines Erinnerns mit

des leich licgt. Wenn also die erwähnte Vorausseßung nicht ein-

Lnhgen die Betreffenden sich an mich wenden, es wird dann

+ den, cb Veranlaffung vorliegt, anzunehmen, daß die Num-

: S Jab greife, und wenn daë nicht der Fall ist, so wird diz

Aufberurg der Beschlagnahme eintreten, und es werden die allgemci-

S die das Gescß vom 20. Juni bezeichnet, Arwendung aden.

Sämmiliche diskutirte Positionen wurden bewilligt. Um Uhr vertagte das Haus die Fortsezung der Debatte bis Montag 11 Uhr.

Nachdem die in Anlaß der Ermordung des Kapttäns

Und Steuermanns des deutshen Shooners „Anna“ und der Plünderung und Zerstörung dieses Schiffes an der cinefi- {en Küste von den cinesishen Behörden zu Fooow verlangte Bestrafung der Schuldigen und Entshädigung der Interfsenten iht zu erlangen gewesen war, hatte, wie im „Reichs-Anzeiger“

vom 12, Februar berihtet, die Kaiserlihe Regierung die An- regung zu gemeinsamen Vorstellungen der an dem Schiffahrts-

gegeben, worauf die Regierungen von Großbritannien, Rußland und den Vereinigten Staaten von Amerika die Unterstüzung der von dem Kaiserlichen Gesandten bei der chinesishen Regic- rung zu 1huenden Schritte bereitwillig zusagten.

E steht zu bofen, daß diese Schriite niht nur eine befrie- digende Erledigung dieser einzelnen Reklamation, fondern auch die Ergreifung wirksamer Maßregeln zur Unter- drückung des See- und Strandräuber- Unwesens cinesishe Regierung zur Folge haben dieses für den deutschen Handel in wie für die Ehre und Würde unserer Flagge so wihtige Er- gebniß fihcr zu erreihen, hat es sih als zweckmäßig und noth-

werden. Unm

fich hierzu mit den eigenen Kräften nicht im Stande befinden sollte, eine ausreihende solche Unterstüßung und Nachhülfe if englischerseits wiederholt mit gutem Erfolg bei Expeditionen gegen chinefishe Piraten ins Werk geseht worden. Bei der „Anna* liegt nun allerdings niht eigentliher Secraub vor, sondern theils Mord, theils Sirandraub. Die Vrovinzialbehörden von Tokien haben fh aber der widerspenstigen und von ihnen selbft als unlenfsam bezeihneten Fisherbevölkerung der Insel Seyang gegenüber als matios erwiesen, so daß {hon dadur ein ent- sprehendes Einschreiten gerechtfertizt ift. Außerdem steht der Fall der „Anna“ nit vereinzelt da; es sind befanntilich in den

anderen Flaggen von Sce- oder Strandräubern an der chin-sis{hen Küste angegriffen und geplündert worden. Somit ist es hohe Zeit, im Interesse unserer Handelsmarine nach- drüclihere und umæfassende Maßregeln zur Siche- rung der Schiffahrt in jenen Gewässern zu ergreifen. Die Königlih großbritannishe Regierung hat ihrer U-eberein-

stimmung mit dieser Auffa}ung dur eine erhebliche Verstärkung

thatsählihen Ausdruck gegeben. Um unfjere aftive Betheiligung an den dur die Plünderung der „Anna“ in Anregung ge- fommenen Maßregeln zu ermöglihen, ist von Sr. Majeñä

d

dem Kaiser eine Verstärkung der auf der oftasiatischen Siation

Ende haben die beiden behufs Ablösung der Korvetten „Hertha“ und eAriadue“ bereits auf der Fahrt nach Ostafien befindlichen Korvetten „Vineta“ und „Luise“ telegraphisch den Befehl erhalten, mit möglihster Beschleunigung nah Hongkong zu aehen, wo dieselben bis längstens Mitte Bai eintressen werden. Jnzwischen werden

der ostafiatishen Station befindet, S. M. Shiff „Ariadne®“, ftatt nah Europa zurüchzufehren, und das Kanonenboot „Cyclop*“, welche den chinesischen Theil der Station einnehmen, sich son im Laufe des Monats April in Hongkong vereinigen, um je nah dem Ergebniß der Verhandlungen in Peking in Gemeinsamkeit mit englishen, chinesischen und anderen Kriegsschiffen nah einem gemeinschaftlihen Plan zu operiren, fal's nit die chinesishe Regierung es vorziehen oder in der Lage sein follte, auch ohne fremde Beihülfe, sowohl in Bezug auf die besonderen Reklamationen, wie auf die allgemeine Sicherheit gegen die unter ihrer Souveränetät stezenden see- und ftrandräuberi;chen Küften- und Inselbewohner vorzugezen.

Die Erfahrungen der leßten Zeit haben bewiesen, daß “di dauernde Verwendung mehrerer für den Dienst an den chinesi hen Küsten und Strommündungen besonders geeigneter flach gehender Fahrzeuge auf der ostasiatischen Station zum Schuz der Schiffahrt und des Handels erforderlich ist. Unm diesem Bedürfniß mit möglihf zu fönnen, wird die Konstruktion kleiner Schiffe beabsichtigt, welhe dauernd auf der Station verbleiben, während die Be- fazung -periodish abgelöst würde. Da indeß bis zur Fertig- stelung folher Fahrzeuge noch einige Zeit vergehen wird, inzwischen aber das Kanonenboot „Cyclop“ den viel- fahen Linforderungen dieses Dienstes allein nichi entsprechen kann, wird der seiner Zeit speziell fär die chzinesishen Gewässcr erbaute „Nautilus“ nah seiner nahe bevorsichenden Rüffehr von dcr nordspanischen Küste mit fcisher Ausrüstung und Be- sazung wahrscheinlih {hon vor Ablauf dieses Monats nach China abgehen. Auf diesem Wege wird cs auch leiter mögli werden, nicht zu lange nach dem Eintreffen dieses für die eventuellen Operationen der verbündeten Schiffe vorzugsweise geeigneten Fahrzcugs in Hongkong die cine oder die andere der beiden abzulösenden Korvetten „Ariadne‘“ und „Hertha“ mit den

ausgedienten Mannschaften nah Hause zurückeyren zu laffen.

Tie Einnahmen des Deutschen Reichs an Zöllen und gemeinschaftlihen Steuern, sowie anderen Eivnaß- men haben im Rechnungé jahr 1875 (im Verglei mit 1874) nach dem Centralbl. f. d. D. M. betragen: 1) Zölle 120,787,499 (— 5,585,699 M), 2) Rübenzuckerfteuer 49,797,456 (— 4,090,197 Af), 3) Salzsteuer 33,954,968 (— 793,223 M), 4) Tabafts- steuer 1,032,433 M (—446,552 f), 5) Branntweinsteuer 50,425,111 M (4,285,729 A), 6) Uebergangsabgabe von Branntwein 117,007 M (— 12,286 s), 7) Brausieuer 17,689,680 M (— 508,023 E), 8) Uebergangsabgaze von Bier 899,550 A6 (21,801 F), 9) Wethselstempelsteuer 7213128 M (4-171,630 M), 10) Post- und Zeitungs - Verwaltung 103,781,313 (+ 5,969,587 E), 11) Telegraphen-Verwaltung 11,189,290 f (—38,216 S6), 12) Reihs-Eisenbahn- Verwaltung, einschließli der Einnahmen der Wilhelm-Luxemburg- Cifenbaÿn 39,125,009 S (—- 1,256,107 S6). (S. au Nr. 59 d. Bl.)

Vis Ende Februar 1376 waren zur Ausführung des Gesehes vom 30. April 1874 115,238,030 Æ in Reichs- kassenscheinen auf den Antheil der deutschen Bundesstaaten als Ersasz des Landespapiergeldes (120,000,000 F) aus- gegeben worden, so daß noch 4,761,900 M rüdständig waren (70 f sind baar bezahlt worden). Auf den Maximalbetrag der nah §. 3 des erwähnten Gesezes zu gewährenden Vorschüsse waren bis zu dem angegebenen Zeitraum 48,676,109 M 43 S angewiesen, so daß noh 6,243,832 M 29 S zur Erfüllung er- forderlich waren. zaufe der

c

Abgeordneten vorgelegte Ents-

¿dte - Ordnung für die Provinz nburg, Pommern, Schlesien umfaßt 149 Paragraphen, welche in 12 Titel zerfallen. Der Entœurf_ handelt nach der Eingangs- bestimmung: Titel I. Von den Stadtgemeinden und den Stadt- bezirken (§8. 2—10). Titel Il. Von den Gemeindeangehörigen und dem Bürgerrechte (§§. 11—20). Titel lII1, Von der Zu- sammenseßung und der Wahl der Stadtverordnetenversammlung (§8. 21—42). Titel 1V. Von der Zusammenseßung und der Wahl des Vorstandes der Stadtgemeinde, a. in Stadtgemein-

Der dem wurf - etner

Preußen,

und Sachsen

| |

durch die |

jenen Gewäfßsern |

wendig herausgestellt, der chinesishen Regierung, falls dicfelbe |

lezten Iahren viele Handelsschiffe unter deutscher wie unter |

ihrer Kriegs\chife in den cinesishen Gewässern sofort einen |

befindlihen Kaiserlichen Kriegs\chGife befohlen worden. Zu dem |

S. M. Schiff „Hertha“, we'ches sich auf dem japanishen Theil }

t geringem Kostenaufwand gerecht werden '

den mit fkollegialishem Vorstand (Magistrat) (§8. 43—54) |

verkehr in Oftafien zumeist betheiligten Vertragémächte in Peking

und b, in solchen mit nicht kollegialischem Vorstand (§§. 55— 2

ea. r 91 e o 012 A E R S 4 5. 9

Titel V. Von den SitLungen un Geschäften der

tverordnetenversammlung, a. von den zungen der Stadt-

netenrersammlung (§88. 61—T72), b. von den Geshäfien 4 S 4 j

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trov Aardnotonnor mnn l: Ee O Stadtverordnetenversammlung (§8.

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e tadtverord 73—80). Titel V. Von en Geschäften des ; der Stadtgemeinde und von der Verwaltung der städtishen Gemeindeangelegenheiten (§§. 81— Titel VII. Von dem Gemeindehaushalte (§8. 97 Von den Rechten und Pflichten der reinde in Beziehung auf die Verwaltung allgemeinen Landezangelegenheiten Bon der Aufsicht des Staates ük tischen Gemeindeangelegenheiten uni

E

nterstüßung anbieten zu können. Eine |

9). Beilage unter Lc egenhei E Der Gerichtshof zur Entscheidung der Kompe- tenzkonflikte hielt heute unter dem Vorsiz des Wirkli Geheimen Rathes Dr. von Koenen eine Sizung ab.

Der verantwvortlich?2 Redacteur einer Zztung, velher die Redaktion derjelben willfürlich einem Anderen r ßt, wird, nah einem Erkenntniß des Over-Tribvunals 3. Februar d. I., dadur bei Veröffentlihung eines ftrafbar Artikels von seiner strafrechtlichen Haftvarfeit als n zefreit. Unter „besondere Umstände“, welhe nah Reichs-Preßgesezes die Annahme der Thâäterschaft verantwortlihen Redacteurs auss\{ließen, find nur stände zu verstehen, welhe außerhalb des Willens des Redacteurs liegen.

O ; or ala Drr A len avgaedruc

10. Dezember v. I. vollzogene Wiederwahl des Landraths, Ge- heinien Regierungs-Raths Scharnweber zum vorsizende! Direktor der kurmärkishen Landarmen-Direktion ist Allerhéchf| auf so lange bestätigt worden, bis die Verwal- | tung des Landarmenwesens der Kurmart in Gemäßheit des 8. 128 der Provinzialordnung vom 29. Juni 1875 ‘auf den Provinzialverband von Brandenburg übergegen wird.

Der Königliche Gesandte Prinz zu Ysenburg if Braunschweig nacz Oldenburg zurückgekehrt. e

Der General-Major Freiherr von Willisen, beauf tragt mit Führung der 28. Division, is zu einer Kavallerie | Kommission, welche behufs Feststellung des Ererzier-Reglemeni für die Kavallerie hierselb zusammengetreten ist, von Karlsruhe hier eingetroffen. /

Der gKaiserlih russishe Wirkliche Peucker ist auf der Nü&reise nah St. Petersburg wieder angekommen und im Hotel Royal abgestiegen.

Erfurt, 10. März. Am gestrigen Tage beehrie de herzog von Sachsen in Begleitung des Erbgr | unsere Stadt mit seiner Gegenwart aus Veranla}funs Besuches der Hohen Herrschaften bei dem Regierungs-Prä ten von Kampy. Der Großherzog stieg in dem mit preußisch-n deutschen und Großherzoglich \äsishen Fahnen 1 Regierungsgebäude ab, dessen innere Räume ein von Blumen und Gewächsen zierte. Zu dem Diner bei Regierungs-Präfidenten, melches in dem durch den Erfurter | Kongreß berühmt gewordenen, neu restauritten großen Saal der Prâsidialwohnung stattfand, waren die Generale, Regiments Commandeure und Spigzen der Behörden geladen; die Kapell des 71. Regiments mufizirte während der Tafel. Am Abend fchrie der Großzerzog nah Weimar zurück.

La i u h dem im ver- gangenen Jahre die ¡jon des Herz: s Lauendurg beendet ift, werden im Laufe diefes unzers unter Leitung dis mit Führung der Geschäfte des Chefs der trigonometrishen Ld- theilung der Landesaufnahme b auftragten Major à la suite des Generalstabes der Armee, Schreiber, triganometrisŸh Bermessungsarbeiten vorgenommen werden.

Bayer München, 9. März. In der Hofkirhe zu St. Cajetan wurde heute Nahmitiag für den König Maxi- milian 1. die Vigil abgehalten, welcher die Königin Mutter mit den Prinzen und Prinzessinnen des Königlichen Hauses, die Höchsten Hof- und Staatsbeamten, viele Mitglieder der beiden Kammern des Landtags, die Offizier- Corps, Deputationen aller Königlihen Stellen und Behörden und die Ge- meindevertretung der Residenzstadi u. #}. 1. Morgen Vormittags H werden. Der Abg. Iöórg hat, wie die „Allg. Ztg.“ mittheilt, zwei Gesetzentwürfe an die Kammer gebrahi: 1) die Wahl der Landtag8abgeordneten betreffend, und 2) die Ein heilung der Landtagsmwaßhlkreise und die Zal der zu wäßlenden Landtags- Abgeordneten betreffend. In den bisherigen diesfäl j

-

sezesvorlagen waren die beiden Gegenstände in einem Entwurf

vird das Reguiem adgehal

vereint. Badea. Karlsruhe, 8. Wnärz. Am nähften Freitag wird das Gedächtniß der Königin Luise von Preußen, Mutter Sr. Majestät des Kaisers, an deren 100jzßrigem Ge- burtstag begangen werden. Auf Anregung des Vor- standes des badischen Frauenvereins wird die einfache Gedenfk- feier in einem Vortrage des Ober-Hofpredigers Doll über das Leben und Wirken der Königin bestehen. Die Einnahme ift zu wohlthätigen Zwecken bestimmt. Sessen. Darmstadt, 9. März.

zur Berichterstattung über die Boriage oberhesishen Bahnen niedergeseßten Ausshuß hat die Regîe- rung auf die Anfrage über ihre Stellung z1 F über die Erwerbung der deutschen Eisenbahnen S 5 28 Reichs folgende Erklärung abgegeben: „Ver G1! en Regierung sind bis jet keinerlei offizielle Vêttl züglih eines Projekts zur Erwerbung der deutschen bahnen dur das Reich geworden. Auch ist nit De worden, ob bereits ein Projekt wegen der Modalità fsolchen Erwerbung entworfen ist. Die Großherzogliche Staais regierung erachtet es nicht für opportun, den definitiven Abschluß des Vertrags wegen Ankaufs der oberhessishen Eisenbahnen dur den Staat in Hinsicht auf die berührten Fragen zu ver- zögern.“ : : 10 s (W209) e Zweite Kammer hat wiederum den Obver-Gerichts-Rath Goerz (Mainz) zum erften und den Advokaten Weber (Offenbach) zum zweiten Präsidenten

gewählt.

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