1876 / 64 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 14 Mar 1876 18:00:01 GMT) scan diff

1) Dié Reihenfolge {Col. 47) und der Bahngelciskilometer (Col. 48) festgeftellt. 2) Im Monat Januar d. I.

Bemerkungen:

sind auf den sämmtlichen Deutschen Bahnen (exkl. Bayerns) im Ganzen vorgekommen:

dér Bahnverwaltungeu if nach der mittleren Verhältnißzahl (Col. 49) zwischen der auf je Eine Verunglückung entfallenden Zahl der zurückgelegten Achskilemeter all:r Züge

51 Entgleisungen fahrender Züge (davon L Courier-, Schnell- und Personenzüge, 2 gemischte Züge und 18 Güterzüge und leer fahrende Maschinea).

24 Zusammenstöße , -. o " ‘H e _———— e S 80 Entgleisungen beim Rangiren (davon 18 mit Betriebsftörung und E ohne Betrieb6ftôrunz).

20 Zusammenftöße

. - ( 1 - . 137 sonstige Betriebsereignifse, welche eine Störung des regelmäßigen Betriebes veranlaßten.

3) Im Dur(schnitt hat bei 13,187

3,596 Courier-, Schnell-, Personen- und gemis{hten Zügen Eine Entgleisung und

Ein Zusammenstoß stattgefunden.

4) Im Verhältniß zur Zahl der Züge famén die meisten Entgleisungen und BZusfammenstöße vor bei der:

Oels-Gnesener Eisenbahn; Posen-Creuzburger Eisenbahu: ( Chemniß-Komotauer Eisenbahn: (

5) Unter den 51 Entgleisungen fahrender Züge wurden

brühe (1 an Maschinen und 1 an Wagen) veranlaßt.

(Eine Entgleisung oder Zusammenstoß bei

381

96 Gourier-, Schnell-, Personen- uud gemischten Zügen),

, o e ,

S1 dur" Radreifenbrüche (10 an Maschinen und 11 an Wagen), 3 "dur Achsbrüche (2 an Maschinen und 1 an Wagen) und 2 durch Feder-

6) Unter den 137 sonstigen Betriebsereignissen wurden veranlaßt: 98 durch Defekte an Fahrzeugen und zwar: 36 durch Radreifenbrüche (35 an Maschinen und 1 an Wagen), 4 durch Achsbrüche (2 an Maschinen und 2 an Wagen), 10 durch Federbrüche (8 an Maschinen und 2 an Wagen) und 48 durch sonstige Maschinendefekte; ferner mehrere durch Schneeverwehungen, deren Folgen in der Nachweisung

Über die Zugversvätungen näber ersichtlich gemacht sind.

Verunglüdt sind im Ganzen 200 Personen, und zwar: 16 Passagiere (darunter 4 getödtet und 12 ve:leßt), 164 Bahnbedienstete (darunter 38 getödtet und 126 verleßt) und 20 fremde Persouen (darunt-r

12 getôêdtet und 8 verletzt).

8) Von den Personen, die den Tod freiwillig suchten, find 5 getödtet und 3 verleßt worden. L s 5 9) Von den Perionen, Reisenden kommt je Eine Tödtung auf 2,912,500 beförderte Passagiere und auf 29,670 Courier-, Schnell-, Personen- und gemischte Züge.

_ & “POeen s o - 10) Von den getêödteten Beamten kommt je E Ven S , E

11) Von der Gesammtzahl aller Getödteten Verleßten b Verunglückungen ,

Verlezurig , 970,833 f S A ine Tödtung auf 7,907 überhaupt beschäftigt gewesene Beamte, Verleßung „_ 1,710 fommt je

, x o

Eine Tödtung auf Verletzung auf 3,903,064 ú i z Verunglückung auf 2,849,237

10,552,730 A@cskilometer aller Züge und auf 605 Kilomet. Bahngeleis.

163

12) Im Vergleich zu demselben Monat im Vorjahre gestaltet sih die mittlere Verhältnißzahl (Col. 49 gecen Gol. 50) zwischen der auf je Eine Verunglückung entfallenden Zahl der zurückgeleg“en N ch8 ilomcter aller Züge und der Bahngeleiskilometer bei 21 Bahnen günstiger, bei 14 Bahnen ungünstiger und bei den übrigen Bahnen gleich; dieselbe Zahl im Durchschnitt für alle Bahnen fällt im Januar d. Js.

m ca. 1 °/9 günstiger aus, als im Januar 1879.

Die Nr. 21 des „Amtsblatts der Deutschen Neichs- Post- und Telegraphen-Verwaltung“ hat folgenden Inhalt : Verfügungen: vom 8. März 1876: Reglement über die Benußung der innerhalb des deutschen Reichs - Telegraphengebiets gelegenen Eisenbahn-Telegraphen zur Beförderung solher Telegramme, _welche nicht den Eisenbahndienst betreffen; vom 6. März 1876: Eröffaung der Eisenbahn Kettwig-Mülheim an der Ruhr; vom 8. März 1876: Ausgabe des neucn Eifenbahn-Telegraphenregl ements vom 7. März 1876; vom 8. März 1876: Ausgabe des Ergänzungsheftes zum All-

emeinen Verzeichniß der für den internationalen Verkehr geöffneten elegraphenanstalten. Bescheidung: vom 7. März 1876: Unzulässigkeit der Mittheilung der Namen derjenigen Personen, welche Zeitungen durch die Post bezichen.

Nr. 2 des „Ministerial-Blatts für die gesammte innere Verwaltung in den Königlich preußischen Staateu “, herausgegeben im Bureau des Ministeriums des Innern, hat folgenden Inhalt: Regulativ für den Gesdt-äftsgang bei dem Ober-Verwaltungsgerihte, vom 27. Dezember 1875. Cirkular, die Regelung eines gleichmäßigen Verfahrens bei Einreihung von Geschäftssaen an das Ober-Verwaltungsgericht betreffend, vom 31, Dezember 1875. Cirkular, die Unzulässigkeit der Führung des Titels : „Kreis-Verwaltungsgericht“ betreffend, vom 15. Januar 1876. Verfügung, die Vertretung des Landraths im Vorsiß tes Kreis- ausschusses durch ein zu wählendes Mitglicd des leßteren betreffend, vom 17. Dezember 1875. Erlaß, Nichtgewäh rung einer Reise- Fosten-Entschädigung an Landräthe bei Revisionen der Stande éamts- Verwaltungen betreffend, vom 6. Januar 1876, Verfügung, be- treffend die Untervertheilung der Kreisabgaben in selbständigen Guts- bezirken und die Aufbringung der Kosten der Anitsverwaltung in Amtsbezirken und Gutsbezirken, vom 31. Januar 1875. Erlaß des Iustiz-Ministers, die Erstattung des Porto in Schied8mauns- wahl-Angelegenveiten betreffend, vom 15. Dezember 1875. Verfügung, die JIunpflihtnahme der Waisenräthe betressend, vom 5. Februar 1876. Nachweisung der Entfernun- gen zwishen den Stationen auf den verschiedenen Dampf- bootkursen im Deutschen Reiche und in Theilen angrenzender Länder. Cirkular, die Benußzbarkeit der Reichskafsenscheine b ei Zahlungen betreffend, vom 5. Januar 1876. Statiftishe Tabelle I. über die Anzahl der im Sommer-Semester 1875 und im Winter-Semester 1875/76 bei den deutschen Universitäten immatrikulirten, den aht älteren preußishen Provinzen angehörigen Studirenden der evangeli- schen Theologie, II. über die Gesammtfrequenz der evangelish-theolo- gischen Fakultäten in Deutshlard im Sommer-Semester 1875 und im Winter-Semester 1875/76. Verfügung, die Benußung der Be- standtheile trihinenhaltiger Schweine betreffend, vom 18. Januar 1876. Cirkular, die Prüfung der Apothekergchülfen betreffend, vom 21. Dezembec 1875. Cirkular, die Errichtung einer Strom- polizei auf der Weichsel im Königreiche Polen betceffend, vom 15. De- zember 1875. Cirkular an die Königlichen Landdrosteien in der Provinz Hannover, die in dieser Provinz zu gestattenden offent - lichen Theatervorstelungen in der vierten Adventswoche be- treffend, vom 17. Dezember 1875. Verfügung, die Beseitigung von Mißbräuchen bei der Gastwirthschafts - Konzessionirung betreffend, vom 18. November 1875. Allgemeine Verfügung, betreffend die Untersuchungehaft und den Vollzug der Gefängnißstrafe und Haft, vom 19. Februar 1876. Cirkular, Anordnungen in Bezug auf die Verwaltung der Staatschausseen bis zum Uebergange der Sorge für dieselben auf die Kommunalverbände betreffend, vom 27. Januar 1876. Zusammenstellung derjenigen vollen und abgekürzten B?- zeihnungen der Maße und Gewichte, welcher sfich die Normal- Eichungsfkommission fortan in ihren Publikationen bedienen wird. Cirfular, Vorschriften über Prüfung für das Baufach im Staats- dienste betreffend, vom 3. Februar 1876. Cirkularverfügung, den Wegfall der Stempelverwendung in Disziplinarstrafsachen betreffend, vom 4. November 1875. Cirkular, die Uniform der Forstbeamten bei Hofjagden betreffend, vom 30. Dezember 1875, Cirkular , die Gebübren der Forstbeamten in gerihtlihen Untersuhungsachen be- treffend, vom 5. Januar 1876. Cirkular, die Taxberehnung für weiblihes Rotb-, Damm- und Rehwild betreffend, vom 9. Januar 1876. Cirkular, die Berechnung von Reisekoften in Auseinander- feturgcésachen betreffend, vom 17. Dezember 1875.

u

Landtags- Angelegenheiten.

Berlin, 14, März. Dem Herrenhause ift folgender Ent- wurf eines Gesegzes, betreffend die Verwaltung der den Gemeinden und öffentlihen Anftalten gehöri- gen Holzungen in den Provinzen Preußen, Bran- denburg, Pommern, Posen und Sthlesien, zuge- gangen:

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. verordnen, mit - Zustimmung beider Häuser des Landtags Unserer Monarchie für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen uad Schlesien, was foigt:

8, 1. Die Verwaltung der Holzungen der Gemeinden, Kirchen, Pfarcen, Küstereien, sonftigen geistlichen Institute, öffentlichen Schu- len, béßeren Unterritts- und Erzichungsanstalten, frommen und mil- den Stiftungen und Woblthätigkeitsanftalten unterliegt der Oberauf- fit des Siaats nah Maßgabe dieses Gesehes.

Holzungen, welche fich in ftaatlicher Verwaltung befinden, wer- den von diesem Geseh nicht berührt.

S, 2, Die Benußung und Bewirthschaftung der in §. 1 Absaß 1 btezeihnzeten Holzungen muß fih innerhalb der Grenzen der Nach- Haltigfeit bewegen. Insbesondere darf die Erhaltung der standet- ortêgemäßen Holz- und Betriebsarten niht durch die Nebennugungen sefährdet werden. 5

Ein Betrieb, der eine der im §. 2 des Geseßes vom 6. Juli y (Sese samml, S, 416) bezeihneten Gefahren herbeiführen könnte, ift unzuläsfíg.

Holz anzubauen.

8. 3. Der Bewirthschaftung der im §. 1 Absaß 1 bezeichneten Holzungen sind Betriebspläne zu Grunde zu legen, welche der Fest- stellung durch den Regierungs-Präfidenten bedürfen.

Hierbei find, namentlich hinsichtlich der Holz- und Betriebsart, sowie der Umtriebszeit, die wirth\haftlißGen Bedürfnisse und die Wünsche dex Waldeigenthümer zu berücksichtigen, soweit dies mit den Grundsätzen des §8. 2 vereinbar ift.

Die im Betriebsplan festgeseßte nahhaltige Holzabnußung (Ab- nußungssaß) ist für den jährlichen Holzeinschlag maßgebend.

8. 4, Abweichungen von dem festgestellten Betriebsplan

a, durch Rodungen, L

b. durch den Abtrieb von Holzbeständen, fofern solcher für die laufende zwanzigjährige Nußungêperiode im Betriebsplan nicht vorgeschen ift,

. durch Holzfällungen, welhe den Abnußungtsaß bei Abrech- nung des seit Festseßung desselben vorgenommenen Ein- {lags um mehr als 20 Prozent seines Betrages überschreiten würden,

d. durch Ueberschreitungen des Abnußungssaßzes, welche innerhalb der laufenden zwanzigjährigen Nubßungsperiode nicht wieder eingespart werden können, t

bedürfen der Genehmigung des Regierungs-Präsidenten.

Werden Abweichungen der unter a.—d. gedachten Art ohne Ge- nehmigung unternommen, so kann der Regierungs-Präsident eine ent- sprechende Abänderung des Betriebsplans, insbesondere auch den Wiederanbau gerodeter Flächen mit Holz, anordnen.

8, 5. Die Betriebspläne find der Revision und erneuten Fest- stellung zu unterziehen, wenn dies von dem Regierungs-Präsidenten für erforderlich erachtet oder von dem Waldeigenthümer beantragt wird. Mindestens alle zehn Jahre muß eine Revision stattfinden.

8. 6. Der Regierungs-Präfident kann den Zustand und die Be- wirth\chaflung der in §. 1 Absaß 1 bezeichneten Holzungen an Ort und Stelle untersuhen lassen. Wenn die Uuter- suhung ergiebt, daß der Betrieb den Grundsäßen des §. 2 oder dem festgestellten Betriebsylan nicht entspricht, so kann der Re- gierungs - Präsident, unbeschadet der ihm nach §. 9 zustehenden Be- fugnisse, die Einreichung jährlicher Fällungs-, Kultur- und Neben- adung De anordnen. Dieselben find nah Maßgabe der §8. 2, 3 estzuitellen,

E 7. Die Eigenthümer der in §. 1 Absaß 1 bezeichneten Hol- zungen find verpflichtet, für den Schuß und die Bewirthschaftung derselben durch Anstellung genügend befähigter Personen oder durch Vereinbarung über die Mitbenußung fremden Forstpersonals aus- reihende Fürsorge zu treffen. : .

8. 8. Die Gemeinden find verpflihtet, nach Maßgabe ihrer Leistungsfähigkeit unkultivirte Grundftücke, welche nach sachverständi- gem Gutachten zu dauernder Benußung als Aer oder Wiese nicht geeignet, dagegen mit Nußen zur Holzzucht zu verwenden find, mit 5 Zur Erfüllung diefer Verpflichtung können die Ges meinden nah Anhörung ihrer Vertreier und des Kreisauss{usses durch Beschluß des Bezirksraths angehalten werden.

8& 9. Wenn cin Waldeigenthümer einer ihm nach 88. 2—T7 dieses Gesetzes obliegenden Verpflichtung troß geschehener Aufforderung nicht nahfommt, so ist der Regierungs-Präsident befugt, die zur Er- füllurg der Verpflichtung erforderlichen Handlungen dur cinen Dritten ausführen zu lassen, den Betrag der Kosten vorläufig zu bestimmen und im Wege der Exekution von dem Ve' pflichteten einzuziehen.

Die gleiche Befugniß hat der Bezirkörath, wenn ein von ihm gemäß S. 8 gefaßter Beschluß troß geshehener Aufforderung nicht zur Ausführung gebracht wird, -

8. 10. Gegen die auf Grund dieses Geseßes von dem Regierungs - Präsidenten erlassenen Verfügungen und gegen die gemäß §8. 8 und 9 gefaßten Beschlüsse des Bezirksraths ift innerhalb einer Präfklusiy- frift von 21 Tagen die Beschwerde an dea Provinztalrath zulässig.

8, 11, Der Regierungs-Präfident, der Bezirksrath und der Pro- vinzialrath bedienen fich bei Ausführung dieses Gesetzes als techaischer Organe der im Staatsforstdienft angestellten Forstmeister und Ober- Sorstmeister. /

8. 12. In der Provinz Posen tritt bis zur Einseßung von Kreisausschüssen, Bezirksräthen und eines Provinzialraths an die Stelle des Kreisausschusses der Kreictag, an die Stelle des Bezirks- raths die Veiirksregierung und an die Stelle des Provinzialraths der Ober-Präfitent, j

8. 13, Dieses Geseß tritt mit dem 1. Januar 1877 in Kraft, Alle demselben entgegenstehenden Bestimmungen sind von diesem Zeit- punkt ab aufgehoben.

8. 14. Der Finanz-Minister, der Minister des Jnnern und der Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten sind mit der Ausführung dieses Gesetzes beauftragt und erlassen die dazu erforder- lihen Auordnungen und Instruktionen.

Urkundlich 2c.

Statistische Iachrichten.

Die Bevölkerung des Fürstenthums Lippe belief sich am 1, Dezember 1875 auf 114,254 Einwohner, 3119 mehr, als am 1. Dezember 1871. :

Durch verdoppelte Thätigkeit hat das französische Marine- Departement, so berichtet das „Journal des Debats“, nunmehr die L'erluste wieder ersetzt, welche die Seefkräfte des Landes während des eben verflessenen Jahres erlitten. Dadurch hat dafselbe nicht allein vermocht, den regelmäßigen Dienst der Stationen in der Levante, in Algecien, Martinique, Guadeloupe, Saint-Pierre, Guyana, am Senegal, in Gabun, Taïti, Reunion, Mayotte und Madagaskar zu sichern, sondern au die Streitkräfte der Flottendivisionen bei den Antillen, im stillen Ocean, im Süden des Atlantishen Meeres, in Chinesish-Indien und Neu-Kaledonien ebenso zu vermehren, wie die in den chinesischen und japanischen Meeren,

__ Das fo {wer heimgesuhte Uebungsges{chwader konnte gleichfalls die Lücken ausfüllen, welche Zusammenstöße und Brand unter die

Fahrzeuge gerissen hatten. Gegenwärtig seßt es sich zusammen aus 9 Panzerschiffen ersten Ranges, jedes von 900 Pferdekraft und mit 12 Kanonen versehen: „Provence“, „Revanche“, „Gauloise“, „Suryeillante“ und „Valeureuse“; aus 2 Panzerschiffen zweiten Ranges, jedes von 450 Pferdekraft und mit 10 Kanonen: „Thetis*“ und „Reine-Blanhe“ und einem Kreuzer, „Desaix“, der bei einer Dampfkraft von 450 Pferden 4 Kanonen führt. Somit zählt das unter dem Oberbefehl des Vize- Admiral Roze und unter dem Kommando des Contre-Admiral Bonie stehende Geschwader 84 Karonen, seine Gesammt-Pferdekraft stellt fih auf 5850,

Nach den neuesten von dem Minister der Marine und Kolonien erstatteten amtlihen Auêweisen umfaßt die Kriegsfloite außerdem gegenwärtig noch weitere 85 seetüchtige Schiffe: den „Suffren“, ein Panzerschiff erften Ranges von 950 Pferdekraft mit 14 Kanonen; die „Galissonière“, ein Panzerschi ff zweiten Ranges von 500 Pferde- kraft mit 10 Kanonen; den „Montcalm“, ebenfalls ein Panzerschiff zweiten Ranges von 450 Pferdekraft mit 12 Kanonenz ferner 15 Kanonenboote, 20 Avisos, 14 Kreuzer, die Fregatte „Nereide*, 4 Kor- vetten, 20 Transportschiffe, 4 Goeletten und 4 Kutter.

Zu den Schulschiffen gehören ferner: „Renommée*", Schrauben- fregatte mit 14 Kanonen, welche für die Fachshule für Seekadetten benußt wird; „Alexandre“, Segelschiff zweiten Ranges mit 23 Ka- nonen, welches der Artillerieshule in Toulon dieat, wie die zugehörige s{wimmende Batterie „Implable“, und die Segelbrigg erster Klafse „Janus“ mit 12 Kanonen. Außerdem stehen zu Schulzwecken noch 6 weitere Schiffe in Dienst, darunter 3 in Brest.

An Personal umfaßt der Stab der Marine gegenwärtig 19 Vize-Admirale der ersten und 13 der zweiten Abtheilung des Generalstabes, 30 Contre-Admirale der ersten und 21 der zweiten Abtheilung des Generalstabes, 110 Kapitäne zur See, 233 Fregattenkapitäne, 743 Lieutenants zur See, 486 Schiffsfähnriche, 151 Seekadetten erster und 39 zweiter Klasse.

Das Artillerie:Corps der Marine besteht aus 2 Divisions- und 3 Brigade - Generalen, 10 Obersten und 10 Oberst - Lieutenants, 22 Eécadron-Chefs, 71 Hauptleuten erster und 36 zweiter Klafse, 39 Lieutenants erster und 23 zweiter Klasse, sowie 26 Unt-r-Lieutenants. Die Marine-Infanterie wird kommandirt durch 8 Generale, 11 Ober- sten, 13 Oberst-Lieutenants, 42 Bataillors-Chefs und Majors, 266 Kapitäne, 239 Lieutenants und 205 Unter-Lieutenants.

Der Schiffsbau hat an ihrer Spiße einen General-In- specteur, 11 Schiffsbaudirektoren, 19 Ingenieure erster, 22 zweiter Klasse und 66 Unteringenieure. :

Es find außerdem für die Hyckrographie 1 Chefingenieur, 8 Ju- genieure und 6 Unteringenieure vorhanden.

Die Marineverwaltung unifaßt 11 Generalkommissare, 26 Kom- missare, 51 Kommissaradjankten, 184 Unterkommissare, 128 Hülfs- fommifsare und, abgeschen von mehreren Hundert Unterbeamten, 42 Kommissariatseleven.

Die Gesundheitspflege der Marine wird versehen dur einen General-Inspecteur, 5 Direktoren, 2 Inspektoren der Lazarethe und Apotheken, 16 Chefärzte, 10 ftudirte Chirurgen, 40 Oberärzte, 184 Aerzte erster uud 193 zweiter Klasse, sowie 141 Hülfsärzte, 4 Chef- apotheker, 50 Apotheker und 25 Hülfsapotheker.

Endlich liegt die Sorge für das Seelenheil der Marine in den. Händen eines Schiffsgeistlichen-Vorstehers, 4 Ober-Schiffsgeistlichen, 23 Schiffsgeistlichen erster und 23 zweiter Klasse.

Land- und Forstwirthschaft.

Aus dem Rheingau \chreibt das „Rh. W. B.*: Durh das: anhaltende stürmische und regnerische Wetter kann nur sehr wenig in den Weinbergen gearbeitet werden, wodurch fich das Schneiden der Reben sehr in die Länge ziehen wird und dann bei dem Aufsteigen des Saftes das sogenannte Verbluten der Reben entsteht, wobei die- selben erhebliche Mengen der edelsten Nährstoffe verlieren, Dur das faft ununterbrochene Steigen des Rheines haben die in der Nähe- gelegenen Keller viel Wasser und werden es auch allem Anscheine nach nech lange behalten, was für die Entwickelung der darin lagernden Neuen und für den bald vorzunehmenden erften Abstich außerordent- lih hemmend ift. Im Handel mit 1875er ift es anmmirter geworden ; im mittleren Gau wurden 900, 1000 bis 1200 M für kleinere, 1500 bis 2000 M und mehr für bessere Artikel bezahlt. 1874er und befs- sere ältere Gewächse find wieder sehr gesuht und demgemäß hoch tezahlt. Mittlere und recht brauchbare 1872er und 1873er Waare wurde jüngft in ansehnliheren Partien zu 980, 1000, 1150 und 1200- M, einiges noch etwas höher umgeseßt.

Getverbe und Handel.

In Anknüpfung an die Mittheilungen, welche wir aus dem neuesten Werke des Hofraths Dr. Brachelli „Die Staaten Europas über die deutsche Industrie veröffentlicht haben, geben wir in Nachfolgendem noch eine Uebersicht des Urtheils, welches der Verfasser über andere Zweige der deutshen Industrie ausjpriht: In der Maschinen-Industrie nimmt das Deutsche Reich Es nah Greßbritannien gleichfalls den zweiten Rang ein. Dieselbe ver- mag nicht nur den größeren Theil des erheblih gestiegenen eigenen Bedarfs an Dampf- und anderen Maschinen zu kefriedigen, sondern auch zahlreihe Mengen nach dem ‘Auslande zu exportiren. Nach Deutschland folgen in diesem Industriezweige im Range Bel- gien und Frankreih,. In der Textilindustrie is zu- nächst die Schafwollwaaren - Fabrikation ins Auge zu fassen. Jn der Schafwoll-Garnspinnerei nimmt Deutsch- land na Großbritannien und Frankreich den dritten Rang ein. Während der genannte Staat 5,300,0C0 Spindeln in diesem Industrie- zweige beshäftigt, werden für Frankrei ca. 4,000,000 Spindeln und» und für das Deutsche Reih 1,200,000 Spindeln angegeben. Im internationalen Handel mit Schafwollgeweben folgt das Deutsche Reich gleichfalls als dritter Staat im Range. Der Export überwiegt den Import um das Deoppelt, Jn der Baumwoll=-

garnspinnerei ergeben si folgende Verhältnisse: Die Zahl der Spindeln bei diesem Induftriezweige betrua: in Großbritannien 39,5 Millionen, im Deutschen Reiche 5 Millionen, in Frankreich 4,6 Millionen, in der Schweiz 2 Millionen 2c. Es ift zu berüdcksihtigen, daß Deutschland durch Elsaß-Lothringen 2 Millionen Spindeln gewonnen hat. Jm internationalen Han del mit Baum- wollgeweben zeigt das Deutsche Reih nächst Großbritannien das meiste Ueberwiegen der Ausfuhr über die Einfuhr. In der Flach s-, Hanf- und Jute-Spinnerei nimmt dagegen das Deutsche Reich nach England, Frankreich und Oesterreih-Ungarn erst den vierten Rang ein. Die Zahl der hierin beschäftigten Spindeln beträgt ca. 330,000 gegen 1,709,000 Großbritanniens. Es zeigt sich ín Leinen- und Jute-Geweben ein Gleichaewiht zwishen der Einfuhr über die Ausfuhr. Jn Bezug auf Bekleidungs- und Pußt- waaren-Jndustrie wird hervorgehoben, daß Berlin der Siß einer sehr bedeutenden Konfektion für die weibliche Tracht ist, welche ihre Fabrikate nach allen Europäischen Ländern und nach Amerika versendet. Außerdem werden Kleider, Wäsche und Pelzwaaren in Magdeburg, Aachen, Bielefeld, Herford, München, Leipzig, Stuttgart, Rottweil, Worms, Mainz und Ham- burg fabrikmäßig für den Handel erzeugt. Jn der Wirkwaaren- Industrie konkurrirt Deutschland in ihren Erzeuguissen erfolgreich mit der englischen Fabrikatien. In der Papier-Jndustrie übertrifft das Deutsche Reich alle anderen Staaten in Bezug auf die Zahl der in dieser Juduftrie beschäftigten Unternehmungen und weist mit Groß- britannien die größte Produktion nah, welche au in technischer Be- ziehung ausgezeichnet is. Die Erzeugung von Rübenzucker, welcher den Kolonial„ucker fast ganz verdrängt hat, nimmt im Deutschen Reiche nach Frankreih den zweiten Rang ein. Während das erstere ca. 8 Millionen Ctr. Rübenzucker jährlich produzirt, beträgt die Produktion desselben in Deutschland nicht ganz 6 Millionen Centner. Es folgen dann Oesterreich-Ungarn, Rußland, Belgien 2c. In der Erzeugung von Bier folgt das Deutsche Reich mit einer Jahrcépreduktion von circa 40 Millionen Hektoliter Bier dem britishen Reiche, welches 50 Millionen Hektoliter dieses Ge- tränfs erzeugt; an dritter Stelle folgt Oesterreich, an vierter Belgien, Die Spirituosen- Industrie Deutschlands ist gleichfalls sehr be- deutend und licfert auch für den Welthandel die weitaus höchste Menge unter allen Staaten.

Der bereits erwähnte, durch die „Prefse®" veröffent- lichte Artikel des Hrn. Oskar v. Reinah über die Silberbaisse lautet im Auszuge, wie folgt: Der geaenwärtige außerordentlich be- deutende Preisabschlag des Silbers trifft vor Allem jene Länder, die die exklusive Silberwährung haben wie z. B. Jadien, Oesterreich -— im zweiten Grade die Länder, welhe ncch die Doppelwährung besitzen, nämlich Frankrei, Belgien, die Schweiz, Italien, in Einem Wort, die Länder, welche der lateinishen Münzkonvention angehören. Man ift ershreckt über die große Silberbaisse, wie man vor 20 Jah- ren ershreckt war Über den großen Preitabschlag des Goldes in Folge der califorrischen und australishen Goldentdeckungen, und man fragt fih, wie man wohl den Gefahren der ewigen Preisschwankuüngen des einen und des anderen Metalls entgehen kann.

Der Werth des Silbers gegen denjenigen des Goldes is be- kannterweise seit 1803 festgeseßt auf der Basis von 1 zu 157 bei gleichem Gewichte; bei der heutigen Entwerthung des Silbers um ca. 13% ift jedoch das Verhältniß \chon auf 1 zu 17# gestiegen.

Momentan giebt es wohl drei Hauptursachen der Silber- entwerthung :

1) Die Entdeckuang der drei berühmten großen Silberminen von Nevada (Californien), welche wirklih ganz fabelhafte Summen Silver produziren (die Ausbeutung für das laufende Jahr 1876 ist auf 500 Millionen Francs ges{chäßi) ;

2) Die Vußerkurbießung des Silbers in verschiedenen Ländern (Deutschland, Niederlande 2c.), sowie die Limitirung der Silber- prägung in den Ländern der lateinischen Münzkonventionz;

3) Die Verminderung der Deckungen, die nah dem Orient für dessen Produkte zu machen find, indem einerseits seit der Beendigung des amerikanischen Krieges der Orient niht mehr der exklusive Ver- fäufer von Baumwolle ift, andercrseits der Orient sich daran gewöhnt n als Rembours auch Manufaktur-Erzeugnisse an Zahlungsstatt zu nehmen.

K P25 Inserate für den Deutsc(zen Reis- u. Kal. Preuß. Staats-Anzeiger, das Central-Handeläregister und das Pofiblatt nimmt an: die Iuseraten- Expedition

des Deutsheu Reichs-Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers:

| getroffen.

1, Steckbriefe und Untereuchungs-Sachen,

2, Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

3, Verkäufe, Verpachi:ngen, Submissionen ete,

4 _Verloosung, Amortisation, Zinszahlung

Soll man si von dieser Sachlage ershrecken lafsen und radikale Maßregeln nehmen, wie etwa die Außzerkursseßzung des Silbers?

Vor Allem wollen wir eine Tabelle über die Silber- und die Goldproduktion seit 1852 in der ganzen Welt aufstellen :

1852 912} Mill. Frcs. Gold, 2024 Mill. Frcs. Silé 1853 775 L i; 202è E Es 1854 635 L 2023 1*55 675 202 1856 7374 202 1857 665 2024 1858 6224 2024 1859 6224 2024 1860 595 2027 1861 570 2124 1862 53724 225 1863 535 245 1864 565 257 1865 600 260 1866 605 2524 1867 580 270 1868 600 250 1869 605 237} 1870 580 257} 1871 5824 305 1872 5074 325 1873 5171 350 1874 4524 3573 T A 310 2 7 7-9 Wir sehen aus dieser Tabelle, daß vor nicht zu langer Zeit das umgekehrte Verhältniß, nämlih eine übermäßige Goldprodufktion im Vergleich zur Silberprodution ftattfand; damals stand Silber 9 bis 6 9/9 böher als Gold, und Viele glaubten, daß der Werth des Goldes auf den des Silbers sinken würde; ein Land sogar, die Niederlande, ents{chloß fih, mit großen Opfern seine Goldwährung in Silberwährung umzuwandeln, und heute, nach 25 Jahren, find die Niederlande wieder gezwungen mit neuen, großen Opfern die Silberwährung gegen Goldwährung abzuändern.

Uns scheint, daß man sich von der gegenwärtigen Silberbaisse nicht zu sehr ershrecken lassen darf; die großev, neuentdeckten Silker- minen (und es ist konstatirt, daß die berühmten drei nevadischen Minen nur Taschen (Pochss) bilden) werden sich erschöpfen man kann schon heute berechnen, welches Marimum Silber sie liefern werden und auch der Orient wird nach und nach wieder größere Quantitäten Silbers aufnehmen können. Aber vor Allem muß man daran denken, daß gegenwärtig fünf große Länder der Welt noch den Zwangskurs für Papiergeld in der Höhe von 13 Milliarden F1s. haben, und daß es doch jedenfalls besser wäre, Silber als Dcckung für Papier zu haben; wenn sich dieje Schleusen wieder öffnen, das heißt, wenn z. B. Rußland, Oesterreich, Amerika, Jtalien 2c. die billigen Silberpreise benütßzen, um sich einen nicht zu theuren Metall- stock anzusamméin, dann wird auch wieder das Silber auf seinen richtigen Werth kommen.

Vergessen wir auch nicht, daß durch die Silberbaisse die Gold- produktion sehr angespornt wird, indem der Grubenarbeiter heute bei 100 Frs. Silberproduktion nur 87 Frs. bekommt, während seine 100 Frs. Goldbarren noch immer mit 100 Frs. bezahlt werden. Neue und große Goldlager werden entdeckt werden, und schon heute sind Nachxichten über große neue Goldproduktionen in Guyana ein- Wenn alle Länder weiter Silber neben Gold pari- tâtish zirkuliren ließen, wäre die heutige Silberbaisse niht einge- treten; freilich haben die Staaten der lateinischen Münzconventtion Recht, von der jeweiligen Ueberproduktion des einen oder des andern Metalls profitiren zu wollen, aber Niemand wird leugnen können, daß, wenn heute ein Strom die Silbercirkulation durch Schleusen abgesperrt wird, das ganze Land übershwemmt werden muß. Wenn die Länder, die gegenwärtig Zwangskurs für ihre Noten haben, einmal die Metallwährung wieder eingeführt haben werden und dann noch immer Silber bedeutend gegen Gold verliert, dann wird es noch immer Zeit sein, Maßregeln zu nehmen, Gold oder dann vielleiht Silber mit eiuem andern proportionellen Feingehalt zu prägen.

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Oeffentlicher Anz

9, Industrielle Etablissements, Fabriken und

Gro:shandel,

7, Literarischo Ánxzeigen,

6. Verschiedene Bekanntmachungen,

Die Furchb#, die man in mantben Ländern hat, daß die Privats- Industrie sich der Pcägurg von Silbermünzen bemächtigen könnte, int wohl nicht ernst zu nehmen, indem man gerade fo gut Goldstüde mit einem geringeren Feingehalt prägen fönnte. Bei den heutigen staatlihen Beziehungen und der heutigen Civilisation würde man in der kürzesten Zeit Hand auf eine solche Münzwerkstätte gelegt haben.

Der Verkehr auf den Legg en in der Provinz Hannover umfaßte

1873: 1874: Mert h Werth Meter Meter

Thlr. Thlr. Es (2005 02,100 GCoe18 2,137,360 358,627 ‘2,132 694 387,125 M e Lüneburg . 1,757,415 287,062 1,641,271 264,898 «o 9 Otêsnabrück 847,533 199,464 783,763 183,677 Kreis Lübbecke 737,452 134,746 633,375 114,049 Hur 1875 Uegen die Zahlen noch nicht wr : _ Im Laufe des Jahres 1875 sind aufgelöst die Leggen zu Rinteln, Diepholz, Hoya, Adelebsen, Hardegsen, Uslar, Ankum, Laer, Hede- münden, Brinkum. __ Als Nebenleggen mit der Verwaltung von Hauptleggen vereinigt sind die Leggen zu Hattorf mit Duderstadt, Einbeck mit Markolden- dorf, Gladebeck und Münden mit Göttingen, Großfreden mit Alfeld, Wetteborn mit Lamspringe.

Christiania, 6. März. Der leßte Bericht des Auffichtshefs über die Kabiliaufischerei bei den Lofoten an das Departe- ment des Innern lautet günstiger. Bis gestern ketrug der Fang im Ganzen 7,500,000 Stück, wovon 4,500,000 Stück cingesalzen werden find, der Ertrag an Fishleber betrug 17,000 Tonnen und an Fisch- roggen 19,50 Tonuen. Die Anzahl der Fischerboote betrug 4750 und die der Handelsfahrzeuge 402, Un dexr sogenannten Banfk- fisherei bei Aalesund betheiligen si in diesem Jahre 22 nor- wegishe, 24 s{chwedische und, zum ersten Male, 2 französische Fischer- fahrzeuge. Der bisherige Fang derselben, über 1} Million Stück Fische, ist als ein sehr gu‘er zu bezeichnen.

Landdr.-Bz. Hannover

Verkehrs-Anstalten.

München, 3. März. Der Bericht, welchen Ag. Freytag als Landtagskommissar bei der Staatéschulden-Tilgungskommission an die Kammer erstattete, enthält, der „Ullg. Ztg." zufolge, bezüglich der im verflossenen Jahr erfolgten Finanzoperationen folgende Mittheis lungen: Zu Eisenbahnbauten war im Jahr 1875 ein Bedürf- niß von 42 Mill, Gulden vorhanden. Hiervon waren 21 Mill. durch das Anlehen bei dem Reichs-Juvalidenfonds gedeck; für die weiteren 21 Mill. gedahte das Staats - Ministerium dec Finanzen im April v. J. ein 4proz. Anlehen im Wege der Submission aufzunehmen, wozu auch die ständischen Kommissare ihre Einwilligung gaben. Anstatt diese Kreditoperation durchzuführen, erachtete das genannte Ministerium bei dem Kurse der 43%/9 Ostbahn-Prioritäten zu 101—102 und dem Kurse der 4/9 Staatspapiere zu 93{—94, im September durch successiven Verkauf dieser Papiere den Bedürfnissen ber Eisenbahnvaukasse abzuhelfen, Von Osftbahn- Prioritäten wurden nur cizca 5,238,200 Fl. verkauft. Im Oktover entshloß sich das Königliche Finanz-Ministerium, da der Verkauf zweiter Priorität zu langsam zu realisiren war, während die Anforderungen für Eisenbahnbauten stiegen, behufs Deckung der Bedürfaisse der Eisenbahndotations-Hauptkasse vro 1875 und Anfangs 1876, sowie zur Rückzahlung des Vorschusses von 8 Millionen Fl. an die Staatskasse zu dem bekannten 4 prozentigen Anlehen ¿u 60 Millionen Mark. Bezüglih dieses Anlehens führt der Berichterstatter u. A. an, daß den Uebernehmern eine 3monailiche Zinsenbonifikation gewährt wurde, so daß die Ein- zahlung, resp. dec Kurs sich dur%schnittlich auf 903 % berechnet. Die Einzahlung auf dieses Anlehen ist in diesen Tagen auch bereits vollendet worden, Die zur Zeit noch bewilligten Kredite zu Eisen- bahnbauten betragen 133,725,600 M

Zufolge „Finnlands Schiffahrtskalender für 1875/76“ besteht Finnlands Handelsflotte aus 1842 Schiffen von zusammen 141,598 Lasten Tragfähigkeit. In diesex Anzahl sind alle Schiffe von mehr als fünf Lasten mitgerechnet,

Sade nehmen an: die autorisirte Annoncen-Expedition von Rudolf Mosse in Berlin, Breêlau, Chemniß, Cöln, Dresden, Dortmund, Frankfurt a. M., Halle a. S., Hamburg, Leipzia, München, Nürnberg, Prag, Straß- burg i. E., Stuttgart, Wien, Zücich und deren Agenten

Berlin, S8.W, Wilhelm-Straße Nr. 32.

u, 9. w. von öfentlichen Papieren,

8, Theater-Anzeigen. In der Börsen- sowie alle übriges größeren Auuouceu-Buregus. 9, Familien-Nachrichten. beilage, A

WVerfäufe, Verpachtungen, Submissionen 2E

Pferde-Berkauf. Dounerstag, den 16. d. Mts,, Bormiitags 11 Uhr, soll auf dem Kaseruenhofe des unterzeichneten Bataillons Waldemarstraße Nr. 68 Ein überzählig gewordenes Königliches Dicnstpferd öffentlich an den Meistbietenden gegen gleich baare Bezahlung in Neichsmünzen resp. Kassen- Scheinen verkauft werden. Berlin, den 13. März 1876, Königl, Brandenburgisches Train - Ba- taillon Nr. 3.

[2195]

7 MauaA T 3002317 L 1ER

Berlin-Anh Die Lieferung von „_Betricbs-Materialien, als: Puhfüden, Reißbvesen, Plomben, Plombir- \{chuur, Bindfaden, Stränge, Tenderleinen, Leinen zu. Bettbezügen und Handtüchern 2c., Fruchtgummi, grüne und weiß: Seife, Des- infektionspulver , Zündhölzer, Fackeln, Haarbesen, Haudfeger, Cylinder, Lampen- Pranen, Laternenscheiben, Wasserflaschen, assergläser und Docht sell im Wege der öffentlihen Submission vergeben werden und ist hierzu Termin auf

Montag deu 27. Närz cr., Borm, 11 Uhr, im Bureau der Ober-Betriebs-Jnspektion, Askanischer Plat Nr. 7, parterre, Zimmer -Nr. 1, hiecselbst au- beraumt. Í i;

Offerten sind portofrei unter Beigabe der aner- kannten Lieferungsbedingungen, welche nebst Bedarfs- Nachweisung gegen Erstatlung von 0,50 4 Kopialien in dem génannten Bureau zu haben find, und unter Sri der Proben versiegelt und mit der Auf-

rift: „Submission auf Lieferung von Betriebs-

E Ee liltveit an die Unterzeichnete einzureichen, L _ Oeffaung dec Offerten wicd am 27. dss, Mts. fol Gegenwart der etwa erscheinenden Offerenten er- olgen,

Verlin, den 9. März 1876. Die Ober-Betriebs-Inspektion.

[1663] Bekanntmachung, Die Lieferung von 42,000 Kilo gereinigtem Stan- geushwefel, davon : 5,000 Kilo für Artillerie-Depot Berlin, Spandau, Glogau,

0 r "I v

4,000 y " v " 3,000 n y r " Neisse, soll im Wege der öffentlichen Submission verdungen werden. E Dazu is ein Termin auf den 23 März cr,, Bormittags 12 Uhr, im dicsseitigen Büreau an- beraumt, E Die Bedingungen sind vorher hier einzusehen, auch können sie gegen Erstattung der Kovialien-Ge- bühren bezogen werden. Die vor dem Termin ein- zureihenden versiegelten Offerten müssen mit der Aufschrift:

„Submission auf Schwefel“ i versehen sein, und die Verpflichtung enthalten, fich | den Bedingungen unbedingt zu unterwerfe, i

Hinreichend groß? Proven Schwefel mit einem daran gut befestigten Etiquett, auf welchem die eigen- händige Unterschrift des Submittenten enthalten sein muß, sind spätestens bis zum 18. März 1876 porto- frei hierher einzusenden. Ohne vorherige Einsendung von Proben kann auf Offerten nicht reflektirt werden.

Berlin, den 2d. Febcuar 1876.

Artillerie-Depot.

[2137]

Die Arbeitsleistung zur Herstellung eines Fun- damentmauerwerks für eine Blech-, Winkeleisen- und Panzerplatten-Bearbeitungswerkstatt auf der hiesigen Werft, einschließlih der Materialien an Kalk und Sand, foll im Wege der Submission verdungen werden. i:

Die Submisfionsbedingungen liegen in der dief- seitigen Registratur zur Einsicht aus, können auh gegen Erstattung der Kopialien daselbst abschriftlich empfangen werden.

ermin zur Eröffnung der Offerten ist auf Don-

nerstag, den 23. d. Nits., Mittags 12 Uhr, an- geseßt, bis zu welcher Zeit dieselben mit der Aufschtift : Offerte zur A N Erung für die Panzer- platten- 2c Werkstatt 2c, versiegelt und frankirt an uns einzufenden sind,

Wilhelmshaven, den 9. März 1878.

Kaiserliche Mariue-Hafenbau-Kouinmissiou.

[1972]

Reichseisenbahneu in Elsaß-Lothringen.

Die Herstellung, Anlieferung und Aufstellung der eisernen Dächer für die beiden Perronhallen des Bahnhofes Metz, im Gesammtgewicht von 381,275 K. Schmiedeeisen, 25,345 K. Gußeisen, 15,482 K. Stahl und 3830 Qu.-M. verzinktes Eisenwellblech scllen in öffentliher Submi}|sion vergeben werden.

Submissionsoffecten sind versiegelt und versehen mit der Aufschrift: „Offerte auf Ausführung

in unserem Geschäftslokale, auf hiesigem Stadtbalnhofe, anberaumten Termine portofrei an uns einzu-

der R N zu Metz* bis späteftens zu dem auf Donnerstag, den 23. März, Vormittags 11 Uhr,

fenden, wo dieselben in Gegenwart der ershienenen Submiitenten crôffnet werden. Die Bedingungen, Zeichnungen und Gewichtsberehnungen können in unferem bautehni'chen

Bureau, Steinstraße Nr. 10, eingesehen werden.

Abdrücke der Bedingungen und Gewichtsberechnungen werden auf Wunsch ebendasclbst abgegeben.

Straßburg, 1. März 1876.

Kaiserliche General-Direftion derx Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen,

Reichs-Eisenbahuen in Elsaß-Lothringen.

[1921]

(C, 8/IIL.)

Die Herstellung, Anlieferung und Aufstellung des eisernen Ueberbaues für eine Wegeüberführung in Sablon bei Meß im Gesammtgewicht von 64,849 Kilogramm Schmiedeeisen, 2779 Kilogramm Guß- eisen und 145 Kilogramm Stahl sollen- in öffentlicher Submissioa vergeben werden. i

_ Offerten find lis zu dem am Donnerstag, den 23. März, Bormittags 11 Uhr, in u nserem Geschäftslokale guf hiesigem Bahnhofe anberaumten Termine versiegelt und mit dec Aufschrift: „O fferte für die Wegeüberführung bei Meh“ portofrei an uns einzusenden. E :

Die Bedingungen, Zeichnungen und Gewichtsberechnungen können in unserem bautechnischen

Bureau, S'einstraße 10, eingesehen werden. Straßburg, 1. März 1876.

Kaiserliczze General-Direktion der Eiseubahnen in Elsaß-Lothringen,

(C S)

Das Domänen-Borwerk Borländ im Kreise Grimmen soll in ein fleineres Vorwerk von 161,540 Heft., 12 Bauerstellen von durschaittlich je 30 Hekt,, 7 Kossathenftellen von durchschnittlich je 15 Heft. 5 Büdnerstellen von durcscuittlich je 0,400 Hekt., 7 Kckerparzellen von dur(schnitilich je 2 Hekt. und 7 Wiesenparzellen von durchschnitilich je 1,300 Hekt. zerschlagen und diese, sowie die zum Av- bruch bestimmten Gebäude vom 24. Juni 1876 ab im Wege des öffentlichen Meistgebots zum freien Eigenthum verkauft werden.

Bauerstellen am 6. April cr., Boruittags 9 Uhr, der Kossathen- und Büdnerstellen am 7. April cr.,

Vormittags 9 Uhr, der Wiefen- und Aterparzellen, | der Scheunen Nr. 5 und 6, des Schafftalles und |

der Scheune 6a. und Remise 8 am 8, Apriï cr.,

Bormittags 9 Uhr, auf dem Gutshofe zu Vor- | land anberaumten Lizitationsterminen mit dem Be- |

¡ Schlosser, Di) | Böttcher, Sattler; fernex von Eisen, Kupfer- und

Kaufbewerber werden |

zu den behafs Verkaufs des Vorwerks und der! ! y | dülsen ftebt am 27. d. M, Bormittags 9 Uhr, | im Bureau des Kaiserlichen Artillerie-Depots Sub-

dem Ober-Amtmann Schulß zu Vorland einzuschen sind. Stralsund, den 7, März 1876. Königliche Regierung.

[1817] Submission Zum Verkauf von Werfzeugen für Schmiede und Stellmacher und Tischler, Drechsler,

Messingblech, Schmiede- und Walz-Eifen, sowie von 8 vayerishen Munitionswagen, Geschüßaufnahme- Fnftrumenten und von bayerischen Gewehr-Patronen-

miffionstermin an. Subzaittenien wollen ihre An- gebote verfiegelt bis zum Te: mia mit der Aufschrift : „Submission auf Werkzeuge 2c.“ cinreichen. Die PBerkaufsbedingungen können in dem diesseitigen Bureau eingesehen, auch auf Erfordern gegen Copialien

merken eingeladen, daß die einzelnen Stellen im | abichriftlich mitgetheilt werden.

Freicn abgesteckt worden

1 } und die Veräußerungs- | bedingungen in unsirer Domänenregiftratur und bei '

Um, im März 1876. Kaiserliches Artillerie-Depot,