1876 / 67 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 17 Mar 1876 18:00:01 GMT) scan diff

lie Positionen des Etats des Ministeriums der geistlichen 2c. Angelegenheiten waren hiermit genehmigt. Auf Antrag der Budgetkommission wurde bei Schluß des Blattes noh folgende Resolution angenommen :

„Die Königliche Staatsregierung aufzufordern :

Bei der Aufstellung der Vauanschläge zugleih die Kosten der inneren Einrichtung und Ausstattung veranschlagen zu lassen und dem Landtage bei der Forderung der erften Raten den festgestellten Gefammtanschlag vorzulegen.“

In der Situng des Hauses der Abgeordneten am 14. d. M. hatte bekannilich der Abg. Dauzenberg den Re- ligionsunterricht in der Volks\hule zur Sprache ge- braht, und den Standpunkt der Königlihen Staatsregierung in dieser Frage in einer längeren Rede angegriffen, die mit der Mahnung \{loß, dem Staate zuzuweisen, was des Staats sei, aber auch der Kirche, was nur ihr gehöre, \son| würde ein trau- riger Beweis gegeben fein für die \{chmerzliche Nothwendigkeit der Trennung des Staats von der Kirhe. Der Staats-Minister Dr. Falf wies darauf in der in Nr. 65 d. Bl. veröffentlichten Rede die Forderungen des genannten Abgeordneten energisch zurück, und mehrere der heute vorlicgenden aus.rärtigen Blätter sprechßen dem genannten Abgeordneten ihren Dank aus, daß cer dem Minister Gelegenheit gegeben habe, den Klerikalen zuzurufen: „Sie wollen als Preis des Kampfes die Shule. Nun, ich antworte Jhnen ganz einfach, diesen Preis bekommen Sie niemals.“

Die „Wes. Zig.“ bespriht diesen Vorgang ebenfalls und bemerkt dabei u. A.: „Die Herren haben fich bereits so fest in den Gedanken eingelebt, fie seien die Gebieter, und die Königliche Regierung sei die Handlangerin des Papstes, daß sie es als eine Art von Hochverrath empfinden, wenn die weltliche Obrigkeit es wagt, sie zu behandeln wie jeden anderen Unter- than.“ . „Die römischen Parteigänger fühlen in der That fo wie sie sprehen. Sie haben den Begriff des Staates voll- ständig verloren; fie kennen den Staat gar niht anders mehr als in der Gestalt einer der Kirche untergeordneten Maschinerie .… Man vergleiht den Kulturkampf mit einem Kampfe zwischen zwei Mächten, zwischen Deutschland und Frankreih zum Beispiel. Aber der Vergleich geht nicht weit genug. Wenn zwei weltliche Mächte mit einander Krieg führen, \o erkennt jede der anderen das Recht zu, fich zu wehren. Die röômishe Kurie dagegen, indem fie den Staat bekriegt, bestreitet dem Staate das Recht der Nothwehr. Er \oll die Hände in den Schooß legen und auf Verlangen ihr sogar die Waffen (Unterrichtsfreiheit u. dgl.) und die Schlüfsel zu seinen Festungen (Aufficht über die Volks\chulen) ausliefern.“ .. . „Gerade die aufrihtig gemeinten Klagen der Ultramontanen über Tyrannei find die \{wersten Zeugnisse für die Absolutheit derjenigen Tyrannei, der fie dienen und der fie Deutshland unterwerfen möchten. Er- Tennten fie nur bis zu einem gewissen Grade ein eigenes Recht des Staates, so würden fie fih nicht darüber wundern, viel weniger beshweren, daß der Staat sein Recht zu vertheidigen wünscht, daß er nit seine festesten Positionen seinen erklärten Feinden einräumen will. Wir würden es nicht erleben, daß die nämlihen Männer, welche täglich und laut verkünden, / daß fie in der Schule, in der Unterrichtsfreiheit das Mittel erblicken, den Staat zu besiegen, ebenso täglich und laut klagen, daß der Staat ihnen dies Mittel nicht gönne und fie von jedem Einfluß auf die Schulen aus\chließe.

Die „Volkszeitung“ weist aus derselben Veranlaffung in einem Artifel über die Autorität des Staates im Unterrichtswesen darauf hin, daß die volle Verantwortlichkeit für verbrecherische Handlungen nicht vor dem zurückgelegten 18. Lebens» jahre eintrete. Daraus folge \{chon, daß man von Staatswegen die Pflicht habe, jedes Jnstitut zu üÜber- wachen, worin die Jugend bis zum 18. Jahre unter- richtet wird. „Wären nun die katholishen Geistlichen geneigt, fich unbedingt der Ueberwahung zu unterziehen und der Staaispfliht vollauf zu genügen, \o könnte man immerhin dieselben als Vollstrecker der Staatspfliht an- erkennen. Dies aber ift nicht der Fall und kann solange nicht der Fall sein, so lange fich die kirchlihen Obern dieser Staats- pfliht entgegenstellen und den Geiftlihen die Unterordnung unter den Staat als Süpyde anrechnen. Da bleibt denn in der That nichts anderes übrig, als jede Art von Unterricht den Geistlichen zu entziehen und ihn nur Lehrern anzuvertrauen, die die volle Staatsautorität anerkennen.“

Der Minister der geistlihen 2c. Angelegenheiten erachtet es in einem Cirfularerlaß vom 8. d. M. gemäß §. 10 Absagz 1 des Gesezes vom 20. Juni v. I. über die Vermögens- verwaltung in den fatholischen Kirhengemeinden für zuläsfig, daß dem zur Kafssenverwaltung und zur Rechnungsführung von dem Kirchenvorstande gewählten Kirhenvorsteher eine fortlaufende Entschädigung (Remuneration) durch die Gemeindevertretung bewilligt werden fann, insofern die aus der Kassenverwaltung und der Rehnungsführung erwahsenden Mühewaltungen ihres Umfanges wegen oder aus anderen Gründen als außergewöhn- liche zu erachten und dauernde sind. Auch sei nicht ausge\s{chlo\- sen, daß die gewährte Entschädigung in einem gewissen Prozent- fa der Hebungen bestehe. /

Ein Kreisaus\{chuß hatte gegen eine Entscheidung des Königlichen Bezirks-Verwaltungsgerihts bei dem Minister des Innern Bedenken erhoben, weil in den Entscheidungsgründen die Ansicht ausgesprohen war, daß ein stellvertretender Gutsvorsteher, wie ißm die Legitimation abgehe, den Guts- besizer in Prozessen, in welhen Vermögensrechte des leßteren in Frage find, zu vertreten, so au insbesondere zur Bewilli- gung dauernder Armenunterstüßungen nicht be- fugt sei.

Der Minister des Innern hat in dem hierauf erlassenen Bescheide vom 6. Januar d. I. nicht verkannt, daß die Anwendung dieser allgemeinen Grundsätze auf die Fälle des F 63 des Ge- setzes, betreffend die Ausführung des Bundesgeseßes über den Unterftüßungswohnsiß vom 8. März 1871, zu Zweifeln Ver- anlassung giebt und zu Schwierigkeiten in der Handhabung des Armenwesens führen fann.

Nat dem zweiten Absaze des allegirten Paragraphen er- {einen die Vorstände der Ortsarmenverbände legitimirt, darüber, ob, in welcher Höhe und in welher Weise Armenunterstüßungen zu gewähren find, Verfügungen zu treffen und sih auf die von Armen hiergegen erhobenen Beschwerden einzulassen.

Bei Regelung des äußeren Geshäftsganges bei den Depu- tationen für das Heimathwesen sei daher daran festgehalten worden, daß sich die Beshwerden der Armen niht gegen die Ortsarmenverbände, sondern gegen die Vorstände derselben zu rihten haben, und daß gegen die erstinftanzlihen Entscheidungen, außer den Armen, auch die Vorstände der Ortsarmenverbände Berufung einzulegen und hierdurch in der höheren Instanz eine Parieirolle zu übernehmen befugt sind,

Infanterie,

Aus dem §8. 63 in Verbindung mit ten SS. 2 und 7 des Gesezes erhelle ferner, daß die Funktionen, welhe das Geseg vom 8. März 1871 den Vorständen der Ortsarmenverbände zu- weist, soweit die Verwaltung der Armenangelegenheiten nicht anderweitig statutarisch geregelt sei, von den Vorftänden der po- litishen Gemeinden den Gemeinde- und Gut83vorstehern wahrzu- nehmen find.

Der Unterschied, welcher zwishen den nach §. 63 zu be- handelnden Angelegenheiten und den im Verwaltungsfireitver- fahren zu erledigenden Streitigkeiten besteht, sei auf innere Gründe zurückzuführen. Während in den Fällen des S. 63, in denen auf die Beschwerden von Armen wegen ver- \sagter oder ungenügender Fürsorge der Ortsarmenverbände im geordneten Aufsichtswege Entscheidung getroffen wird, das öffent- lihe Interesse vorwiegse, trete dagegen in den, dem Streitverfahren zugewiesenen Fällen, wo nah vorläufig geordneter Fürsorge für den Armen selbfi, ein Armenverband einen anderen auf Er- stattung von Koften, bezw. auf Uebernahme eines Hülfsbedürf- tigen oder die fürforgepflihtigen, Verwandten eines Hülfsbedürf- tigen auf Gewährung einer Unterftüßung in Anspruch nimmt, das Vermögensinterefse der betreffenden Armenverbände in den Vordergrund.

Wenn nach diesen Erwägungen die Legitimation der Vor- ftände der Orisarmenvervände, die leßteren in den wesenilich nach den Anforderungen der öffentlihen Ordnung und Wohl- fahrt resp. der ftaatspolizeilihen Fürsorge zu entscheidenden Fällen des §. 63 den Armen und den Aufsihtsbehörden gegen- über zu vertreten, füglich nicht in Zweifel gezogen werden könne, so werde hierdurch die Frage, ob die gedahten Vorstände inner- halb ihrer Befugnisse im Verhältnisse zu den vertretenen Orts- armenverbänden gehandelt haben, als eine innere Angelegenheit der Kommunalverwaltung oder des zwishen Gutsbefizer und Gutsvorsteher beftehenden privatrechtlihen Verhältnisses \elbst- verständlih niht berührt.

Der General-Major von Hartmann, Inspecteur der Kriegsschulen, ist nach beendigtem UrlaubS¿hierher zurütgekehrt. Mitt 1A “a wi V. R L lit ca C L G Et 55 I S. M. Aviso „Pr. Adler“ ift am 15. d. Mts. in Wilhelmshaven, S. M. S. „Arcona“ am 15. d. Mis. in Kiel in Dienft gestellt. F

wz Hechingen, 14. März. (Shro. M.) ®Die dreihundert- jährige Iub elfeier der Fürstlichen Linie Hohenzollern-Sigma- ringen ging, da der Fürft gewünscht, daß öffentlihe Kundgebungen unterbleiben möchten, in aller Stille vor fh. Von den Städten Hechingen und Sigmaringen wurden Deputationen mit Ergeben- heitsadrcfsen abgeordnet, die Seitens der Fürftlihen Familie sehr wohlwollende Aufnahme fanden. Die Feier des hundert- jährigen Geburtstages der Königin Luise von Preußen hat in sämmtlichen Schulen Hohenzollerns, in Sigmaringen auch in einer vom deutschen Verein veranlaßten Festversammlung in würdiger Weise stattgefunden. Die Neubauten des hiesigen Kreisgerichtes, die unserer Stadt zur besonderen Zierde gereichen, werden noch im Laufe dieses Jahres vollendet werden. Schon in diefem Frühjahr wird mit der inneren künstlezishen Ausz4 \chmüdckung (Wandgemälde und Büsten) begonnen werden. Als7 Geschenk des Fürsten von Hohenzollern wird Höchstdessen Büste, ausgeführt von dem Bildhauer Kauer in Kreuznach, im Audienz- saal zur Aufftelung kommen.

Bayern. München, 15. März. (Allg. Ztg.) Der König hat hinsihtli des Hofranges und des Hofzutritts von Militärpersonen bestimmt: 1) die sämmtlichen aktiven und inaktiven Generale und Stabsoffiziere find hof- und cortége- fähigz ihr spezieller Rang am Königlichen Hofe bemißt \fich nach den bisherigen eins{chlägigen Bestimmungen mit der einzigen Mo- difikation, daß der General-Lieutenant, welcher ein Armee-Corps fommandirt, fortab unmitielbar nach den Generalen der Generalen der Kavallerie und Feldzeug- meistern rangiren fol. 2) Die Hauptleute und Rittmeister, sowie die Subalternoffiziere genießen den Hofzutritt, wenn und infolange fie im aëïtiven Militärdienst verwendet find. Außer Aktivität stehende Offiziere dieser Grade können den Hof- zutritt im Wege besonderer, alljährlih durch die Kommandantur der Haupt: und Residenzstadt zu vermittelnder Anmeldung ec- langen. Die mit den Kammcrn jüngsthin vereinbarten vier Gesetze werden heut im Geseß- und Verordnungsblatt publi- zirt. Der kürzlih der Würde eines Königlihen Kämmerers entho- bene mehrgenannte Freiherr E. v. Linden ist jeßt „auf Ansuchen“ auch des Offizierscharafters als Major à la suite enthoben worden. Gestern hat wieder eine Sitzung des M inisterrathes stattgefunden. Der Bischof von Passau, Wetckert, war, der „Südd. Pr.“ zufolge, zu Anfang dieser Woche hier, um sih zur Eidesleisturg bei Sr. Majeftät dem König anzumelden.

Die „Augsb. Abdztg.“ vom 14. bringt folgenden Artikel aus München: „Die telegraphische Mittheilung der „Augsb. Postztg.“/, daß der Herr Staats-Minister v. Luß seine Ent- laffung eingereiht habe, beruht auf Erfindung. Daß die kierikale Partei den Rücktritt besonders dieses Ministers wünscht, ist erklär- lich; allein dieser Wunsch wird derselben so bald noch nicht erfüllt werden. Es ift in fklerifkalen Blättern ein beson- deres Gewicht darauf gelegt worden, daß, wie diestl- ben behaupten, unmittelbar nach dem St{hlufse der vorletzten Kammersizung und nahdem Herr Iörg in so parlamentarischer Weise „zur Geschäftsordnung“ gesprochen hatte, Herr Staats- Minister v. Luß mit dem Herrn Abgeordneten von Landshut ein G:\spräh angeknüpft habe; der Vorgang verhält sich aber umgekehrt. Es war Herr Jörg, der im Vorübergehen den Staats-Minister angesprohen hat und zwar, wie Nahestehende genau vernehmen konnten, mit den Worten: „Excellenz! es thut mir leid, so gesprochen zu haben, allein Jeder wehrt \fih eben seiner Haut!“ Erft hierauf \sprach der Minister mit Herrn Jörg und hielt hierbei die von ihm eben in der Kammer gegebene Erklärung vollständig aufrecht.“

Württemberg. Stuttgart, 15. März. Der König hat heute den am hiesigen Hofe beglaubigten Königlih italie- nishen Gesandten, Grafen Rati-Opizzoni, in Audienz empfangen, um dessen Abberufungs\chreiben entgegenzunehmen.

_Vaden. Die „Karlsr. Ztg.“ enthält folgende Erklärung: eDie „Badische Korrespondenz“ fährt in ihrer charfen Polemit gegen das sogenannte Pfarrdotationsgesez und die ein- zelnen Bestimmungen desselben ununterbrochen fort. Gegen ein solhes Verfahren wäre nihts einzuwenden bei einem \ystema- tishen Gegner der Regierung, welcher um jeden Preis Ver- werfung des Gesetzes, niht Verständigung über dasselbe anstrebt. So finden wir es z. B. ganz begreiflich, daß, wie wir aus guter Quelle hören, die Kurie, welche die Annahme des Geseßes dur die Kammern für wahrscheinli hält, {hon jeßt an entscheidender Stelle die Bitte vorgetragen hat, das Geseg niht zu sanktioniren, Von der großen Mehrheit der Zweiten Kammer erwarten wir,

daß sie, gegenüber einer Vorlage der Regierung, auf welche diese nach wie vor einen entsheidenden Werth legt, ein anderes, auf wirkliche Verständigung ?nnerhalb der wesent= lichen sahlihen Bestimmungen des Entwurfs gerih- tetes Verhalten beobahten wird. Einzelne, welche in {G individuell eine abweichende Ansicht festzestellt haben, werden in der politischen Gesammitsituation au ihrerseits genügende Motive finden, um zu einer Verständigung in der angedeuteten Richtung mitzuwirken. Um #o mehr bedauern wir, daß die „Badische Korrespondenz“ in ihrer neuefien Nummer apodiktisch erklärt: der „Revers der Geistlichen“ werde, obgleih mit der Regierung noch \chlechthin kein Meinungsaustaush über das Gesetz statt- gefunden , fiherlih abgelehnt werden. Der Revers kann mit Rücksiht auf die katholishe Kirche ohne totale Umwandlung des Gesetzentwurfs in sein Gegentzeil füglih nit beseitigt werden. Die Befeitigung des Reverses heißt also nicht Verständigung, sondern Ablehnung des Gesczes mit allen daran fich knüpfenden Konsequenzen. Wir hoffen, troy der Sicherheit der „Badischen Korrespondenz“, es werde dahin nicht kommen.“

Hefen. Darmstadt, 15. März. Heute trat hier die ordentlihe Lan des\ynode wieder zusammen. Von allen heute der Synode gemachien Vorlagen war die wichtigste, die Summe zu bestimmen, bezw. die Anträge von Kirchenregiment und Aus\{uß zu genehmigen, wie viel nah dem ermittelten Steuer- Kapital aller Angehörigen der eoangelishen Landesfkirhe auf den Gulden Kommunalsteuer-Kapital an Kirchen steuer gelegt wer- den solle. Nach längerer Verhandlung wurden \{chließlich, nach- dem von einem Mitgliede der Nachweis geführt worden mar, daß die Steuer auf den Gulden Kommunalsteuer-Kapital nur 3 Pfennige, später noch weniger, betragen werde, so daß sie faum nenncnswerth sei, die Anträge fast einstimmig genehmigt.

Oldenburg. Oldenburg, 15. März. Die „Wes. Ztg.* schreibt: Der Vortrag des Staats-Miniiteriums an den Großherzog über. die Auflösung des Landtages, welcher auf Höchsten Befehl an der Spigze des offiziellen Blattes ver- öffentliht ist, giebt eine entschiedene und unumwundene Er- klärung über den von der Staatsregierung innegehaltenen Standpunkt. VBedeutsam i|ff vor Allem die Zurückweisung des vom Abg. Aßblhorn aufgestellten Grundsaßes, nah welchem der Staatsregierung keine andere Stellung zukommt, als die Be- \chlüfse einer Achtzehnermajorität ohne Widerrede auszuführen. Die versöhnlihe Stimmung, welche in der stark besuhten Wahl- versammlung der Stadt Oldenburg vom lezten Sonnabend fo entschieden zum Durhbruch kam, wird fich ohne Zweifel auch des Landes bemächtigen, nachdem eine ruhigere Auffassung' die unbefangene Prüfung des jeßt von allen Seiten hinreichend bei- gebrahten sahlichen Materials über die Landtagsverhandlungen ermöglicht hat.

Defterreich-Ungarn. Wien, 15. März. Die „Po- litishe Correspondenz“ schreibt: „Gegen die Konstituirung der evangelishen Gemeinden in Tirol ift u. A. auch an= geführt worden, daß hierdurch ausländische evangelische Seel- sorger zur Ausübung öffeniliher Funktionen in Desterreih ge- langen. Dies if vollftändiz unrichtig. Ehedem konnten aller= dings au Ausländer als evangelische Seelsorger angestellt werden. 8.37 der unter dem Minisierium Belcredi zu Stande gekommenen evangelischen Kirhenverfassungläßt dies auédrüdcklih zu. Dagegen wurden durch Art. Z des Staatsgrundgeseßes über die allge- meinen Rechte der Staatsbürger die öffentlihen Aemter, wor- unter allerdings auch die der Seelsorger der anerkannten Kulte zählen, als nur öfterreihishen Staatsbürgern zugänglich erklärt, und das Kultus-Minifterium hat daher seither auch von den evangelischen Seelsorgern ausnahmslos den Nachweis der öster- reichischen Staatsbürgerschaft verlangt. In Folge dessen ift denn mit der Konstituirung der zwei evangelishen Gemeinden in Tirol gerade das Gegentheil von dem eingetreten, was angegeben wird. Während beiden Gemeinden früher wo fie thatsählih, wenn auch ohne staatlihe Anerkennung und ohne öffentlihen Gottesdienst, be- standen allerdings ausländische Geistlihe vorstehen fonnten, müssen dieselben jeßt zu ihrer Seelsorge österreihische Staats- bürger berufen. Daß das öfterreihishe Staatsinteresse in die- fer Weise gewahrt wird, ift niht eine Folge der Belcredi' schen Kirchenverfassung, die gerade das Gegentheil sanftionirte, sondern der in Tirol fo vielfah angefeindeten Staatsgrundgesegze.

Peft, 15. März. Im Abgeordnetenhause unterbreitete der Minister-Präsident das sanktionirte Geseg über das Tabaks Monopol. Dasselbe wurde promulgirt. Es folgte die Spezialberaihung über die Dienstbotenordnung. Dieselbe gedieh bis zu §. 62. Sodann interpellicte Abg. Kukuljevics den Minister-Präsidenten, ob die Regierung nihcht trachten wolle, den bosnishen Flüchtlingen die Möglichkeit zu verschaffen, in der Heimath, wohin man dieselben zurükschickt, ihr Leben zu fristen. *Demnächst erneuerte der Abg. Szalay eine von ihfn vor zwei Monaten an den Minister-Präsidenten gerichtete Interpellation wegen eines Vorfalles, wobei ein Offizier den Civilbehörden Widerstand leistete. Der Minister-Präsident verhieß, diese Jnter- pellationen bald zu beantworten.

Das Oberhaus erledigte den Geseßentwurf über die Steuermanipulation bis zu §. 53.

Schweiz. Bern, 14. März. Der von dem Berner De- putirten Hofer im Ständerath gestellte Antrag, den Bundes- rath zur beförderlihen Berichterstattung über den finanziellen Stand des Gotthardbahn-Unternehmens einzuladen, kam heute zur Berathung. Der Bundes-Präsident Welti verwies den Antragsteller auf den jüngsten Finanzberiht der Direktion, den er vor seiner eigenen Berichterstattung, welche übrigens den betreffenden Kantonen und Gesellschaften mitiels eines bundes- räthlihen Schreibens am 11. v. M. angekündigt worden sei, habe genau prüfen lassen. Die Bezeihnung des Zeitpunktes, wann er diese seine eigene Berichterstattung ablegen könne, müsse er sih vorbehalten. Eine neue Finanzirung des Unternehmens sei nur durch das Zusammenwirken der betheiligten Staaten möglich, dazu aber seien Unterhandlunger über verschiedene Punkte noth - wendig, welche ohne Verlegung wichtiger Landesinteressen zur Stunde nicht öffentlih diskutirt werden können. Die Motion wurde \ch{:*ießlih, nachdem fich die Versammlung durch die Er- widerung zufriedengeftellt erklärt hatte, wie bereits telegraphisch gemeldet, von ihrem Urheber zurückgezogen.

Belgien. Brüssel, 12. März. (A. Z.) Die Berathung des neuen Gesegzes, betreffend die zur Ausübung der sogenannten liberalen Professionen erforderlihen akademishen Prü- fungen, sowie die Einrihtung der mit Vornahme derselben zu befassenden Staatsjuries wird noch eine Reite von Sizungen der Kammer der Abgeordneten in Anspruch nehmen. ZU der Regierungsvorlage ist eine große Anzahl von Amendements

eingebraht worden, welche zu großem Theile darauf hinaus- gehen, die Ausübung der liberalen Professionen freizugeben und nicht mehr von einem Staatsdiplom abhängig zu machen. Leßtere Reform, welche auf beiden Seiten des Hauses Unter- Füßung findet, hat namentlih in Frère-Orban einen beredten Fürjprecher erhalten. Sein Projekt betrifft die Einsezung eines aus sechzehn Mitgliedern bestehenden „Conseil Professionnel*“, rvelches die Aufgabe hâtie, nah vorgängiger Untersuchung über

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gehörigen Gymnasial- und Universitätsbesuch im Namen des |

Staats die Ermächtigung zur Ausübung gewisser liberalen Professionen zu ertheilen. Die Reform verfolgt das Ziel, dur Beseitigung der bestehenden Eramensvorschriften das wissenschaft- liche Streben wie das gesellshaftlihe Interesse zu fördern. Der Senat hat gestern die Berathung des Budgets des Innern begonnen. Am 9. fand am Königlichen Hofe zu Ehren des neu accreditirten deutshea Gesandten Grafen von Brandenburg ein Galadiner ftatt.

Großbritannien nnd Jriíand. London, 16. Wärz. (W. T. B.) In der heutigen Sißung des Unterhauses wvrde nach einer lebhaften se{chsstündigen Debatie über den Gesetzentwurf, welher die Königin ermächtigt, den Titel „Kaiserin von Jndien“ den übrigen Könizlichen Titeln hinzuzufügen, mit 305 gegen 200 Stimmen beschlossen, zur Spezialberathung der einzelnen Paragraphen des Sefeß- entwurfs überzugehen. Somit war das von Hartington im

Namen der liberalen Partei gestellte Amendement, welches fi gegen den Titel „Kaiserin von Indien* erklärte, verworfen.

Italien. Rom, 16. März. (W. T. B.) In der heutizen Sigzung der Deputirtenkammer legte zunächst der Minister des Auswärtigen den Handelsvertrag mit Paraguay vor, hierauf gab der Minister-Präfident und Finanz-Minister MingßHetti fein finanzielles Exposé. Nach demselben \{chloß das SFinanzverwaltungsjahr 1875 mit einer Differenz von nur 28 Millionen zwischen Kasseneingängen und geleisteten Zahlungen, anstatt des Betrags von 77 Millionen, den man hierfür in Aus- ficht genommen hatte, und obschon die Kammer nah erfolgter Genehmigung des Budgets noch weitere 15 Millionen mehr zum Bau von Eiscnbahnen und 6 Millionen Rente an Stelle römischer Obligationen bewilligt hatte. Der Minister wies dem- nächst nah, auf welche Weise man wegen jener 28 Millionen vorgesorgt habe, und knüpfte daran eine Ueberfiht der Einnah- men und Ausgaben von 1875, woraus \ich ergebe, daß der Er- trag aller Abgaben in stetem Wachsen begriffen sei und daß au Ersparnisse im Betrag von 20 Millionen hätten gemacht werden fönnen. Die finanzielle Lage habe sich in Folge dieser Umstände den Voranschlägen gegenüber um 50 Millionen ver- bessert und zwar durch 30 Millionen Mehreinnahmen gegen- über dem Voranschlag und durch die gemachten Ersparnisse im Be- trag von 20 Millionen. Der Minister ging demnächst auf das definitive Budget von 1876 über, erörterte, ob außer den in das Budget eingestellten Ausgaben, unter denen fih die Zinsen für das Eisenbahnbaukapital bereits befinden, noch andere Aus- gaben nothwendig werden könnten, und fam zu dem Schlufse, daß das Budget von 1876 den Ausgaben gegenüber eine Mehr- einnahme von 10 Millionen ergeben werde. Auch bei der Staats\chaßverwaltung werde der Dicnft im Iahre 1876 geführt werden können, ohne daß man von der Kammer weitere Maß- regeln zu beantragen nöthig haben werde. Hierauf legte der Finanz-Minister das Budget von 1877 vor, das in Einnahme 1305, in Ausgabe 1290 Millionen aufweist, mithin einen Aktivübershuß von 15 Millionen ergiebt. Der Minister hob dabei hervor, daß darin inbegriffen find 15 Millionen für den Bau von Eisenbahnen, durch welche die Uebershüfse sich noch erhöhen würden. Die Eventualität, daß die außerordentlichen Einnahmen in Zukunft etwa sih mindern und daß neue Aus- gaben nothwendig werden könnten, werde dur die naturgemäße Zunahme des Abgabenertrages paralysirt, eine Zunahme, von welcher die Erfahrung der legten 3 Jahre lehre, daß sie bedeutend und progressiv steigend sei. Endlih müsse man au das muthmaßlihe finanzielle Ergebniß der neuen Handels- verträge in Betracht ziehen, die voraussichtlih nit nur dem Staats\chatze von Nuzen sein, sondern auch den wirthsch@astliczen Interessen des Landes Voriheil bringen würden. Nachdem der Minister noch hervorgehoben hatte, daß das Verdienst, die künf- tigen finanziellen Verhältnisse gesichert und befestigt zu haben, eben sowohl der günstigen Stimmung und Lage des italieni- schen Volks, wie den beftändigen Bemühungen des Par- laments gebühre, kam derselbe endlih auf den Ankauf der italienishen Bahnen, theilte über die bezüglihen Verhand- lungen das Erforderlihe mit und bestätigte, daß die Belastung des Schaßes wegen des Ankaufs der römisWen Bahnen 51/, Millionen betrage, während durch den Ankauf der Südbahn der Staats\shay gar nicht velaftet werde. Dör Minister berechnete, daß die Belastung für die oberitalienischen Bahnen im Ganzen auf 6 Millionen fih belaufen werde, daß man aber große Vortheile dur eine Abänderung des Tarifs und durch die Entwikelung Des Handelsverkehrs werde herbeiführen können. Die Exploiti- rung der Eisenbahnen sei seiner Ansicht na der Regierung zu überlassen, mit derselben könne auch ohne irgend welche Störung für die bestehenden Eifenbahnverwaltungen -und ohne Präjudiz für die Zukunft begonnen werden, wenn die Regierung ih ver- pilihte, innerhalb einer Frist von zwei Jahren eine Vorlage be- züglich der definitiven Organisation vorzulegen, wobei das finan- zielle Ergebniß ins Budget aufgenommen werde.

Die italienische Kammer hat die Thronrede mit folgender Adresse beantwortet: ,

„Sire! Die erhabenen Worte Ew. Majestät erheben imwer di: Herzen der Vertreter der Nation. Die Sprawe, welche in den Tagen der Trauer geeignet war, den Glauben und die Hoffnung in die Zukunft des italieniswen Vaterlandes zu kräftigen, bestärkt heute un- jeren Vorsaßz, diese Zukunft immer ficherer und dauewverheißender zu geftalten. :

Die wichtigen Fragen des Ankaufs der Eisenbahnen und der Revision der Verzehrungssteuer, auf welche Ew. Majestät unsere Auf- merkjaimfkeit lenken, werden Gegenstand unserer ernften Studien sein untd wir werden bei Prüfung derselben jene Ausdauer und jenen Eifer bekun- den, welche uns die Sorge für die Interessen des Landes einflößt, und der feste Entshluß, das Gleichgewiht im Staatshaushalte wiederherzustellen und jene Grundsäße der Freiheit unangetastet zu er- halten, von dinen unsere gesammte Geseßgebung durhtränkt ist und deren Verwirklichung einen der großen Ruhmestitel der Regierung Gw. Majestät bildet. 5 :

Nicht geringere Sorgfalt werden wir unsererseits verwenden auf die Geseßesvorlagen über die Regelung des Juftizwesens, des Volks- unterrichts und der Steuer- und administrativen Reform, welhe Ew. Majestät Ihrer Regierung uns wieder vorzulegen befoclen haben.

Die Fortschritte, welhe unser Heer, wie Ew. Majestät mit wohlbegründetem Beifakle hervorhoben, in den Instruktionslagern ge- macht hat, beweisen dem Parlamente, daß einer seiner heißen Wünsche ecfüllt wird und daß sich auf diese Weise der Allerhöchste Wunsch

| und Gewäßr bieten für den Schuß einer seibständigea Politik. werden in unserer Sache nicht erschlaffen und den gerechten Wunsch ; Ew. Majestät unte: stützen, daß auch in gleich licbevoller Weise die | : l | nila beschlossen, eine Expedition gegen die Piraten von j 1 114 ck57

Die freundichaftlicen Bzziehungen mit den auêwärtigen Mäctca ! Gulu auszurüsten. baben einen glänzenden Ausdruck erhalten in dem Besuche, welean |

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Gw. Majestät erfüllt, Jtalien das ber:chtigte Vertrauen in Streitkräfte zu geben, welhe die Unabhänzigfkeit unargetafstet erhalten

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Marine entwickelt werde, welce so mächtigen Antheil hat an der Vertbeidigung und an der Größe der Bation.

Ew. Majestät im Kpril des verflosseren Jahres vom Kaiser von

Kaiser von Deuts(land erhalten haben. Lie herzlicze Gastfreundichaft, welhe Ew. Majestät dea beiden befreundeten Souveränen bzwiejen, entspricht volständig den Wünschen und den Gefühlen Jtaliens. Veuedig und Mailand waren die würdigen Dolmeticzer der Geföble Ew. Majestät uud derjenigen der ganzen Nation. Die Besuche und die prächtigen Empfangsfeierlichkeiten find der Befriediaung und des Stolzes für Sie, Sire, rf

r? o

Exlaucbten (egenstand für Italien usd eine neue und wirfungévolle Bürgschaft des europäischen Friedens.

Indem Ew. Majefiät aa den Verhandlungen ber Garantiemächte für die Integrität des Ottomanischen Reiches fich mitbetheiligt haben, baben Sie zuzleih dem Geeanken Iicchnung getragen, die Ruhe des Orients zu erhalten und das Schicksal der christliden Bevöikerungen dessziben zu verbessern. Die güastigz Aufuahme der Vorschläge, welche ichlicßlich gemacht wurden, vo?: i bezeugt die Deferenz, mit welcher allerwärts die W nigs von Italien aufzenommen werden.

Sire! Ftalien hat Dank fei dafür Ew. Majestät seine Pflichten gegenüber der Civilisation wieder aufgenommen, indem és ein En e machte jener Herrschaft, welche die unbedingte Verneir.ung dieser Civilisation selbst ist; aber damit sind seine Pflichten ne niht alle erfüll.. Es ist eine Großmaht geworden und muß mit den befreundeten Regierungen So1ge tragen für dié Aufrezterhaltung des Friedens. Wir geben uns der Zuversicht hin, daß unser Vater- land nit mehr in der Ecfülluzg diefer Pflicht beirrt werde und daß es, unter der Führung Ew. Majestät, seine freien Institutionen und seine Wohlfah:t entwickelod, auch: fecnerhin seinen Einfluß geltend machen könne in der Weise, indem es immer mehr an Ansehen und Vertrauen gewinnt bei den civilifirten Nationen.“

Nufßland und Polen. St. Petersburg, 13. März. Die Heutige Ausgabe des „Praw. Westn.“ enthält den Aller- höchsten Befehl vom 19. Februar (2. März), durch welchen das ehemalige Chanat Kokand unter dem Namen „Ferghana- Gebiet“ dem russishen Reihe einverleibt wird. Der Befehl lautet: 1) Das neuerdings von den russischen Truppen [besetzte Territorium, welches bis zum vergangenen Jahre 1875 das Chanat Kokand bildete, in das Gebiet des russishen Reiches einzuverleiben und das Gebiet Ferghan aus demselben zu bilden. 2) Dem General - Gouverneur von Turkefian zu überlassen, die Adminisiration in die- sem neuen Gebiet unter Berücksihtigung der gegenwär- tigen Lage und der Lokalverhältnisse in Form einer zeit- weiligen Maßregel in der Weise zu organisiren, wie fie in den Gebieten Serawshan und Amu-Darja eingeführt war. Seiner Zeit ift diese zeitweilige Verordnung zur Allerhöchsten Bestätigung vorzulegen. 3) Die Kosten der Verwaltung des neuen Gebiets aus den von der Bevölkerung desselben zu er- wartenden Einnahmen zu decken und der Rehnungsfügrung dieselben Prinzipien zu Grunde -zu legen, - wie sie für die Ein- nahmen der Gebiete Amu-Darja, Kuldsha und Serawschan be- standen. -

Schweden und Norwegen- Christiania, 11. März. Das Storthing genehmigte in feiner heutigen Sizung ein- stimmig und ohne Debatte auf den Antrag des Zol!comités eine Veränderung in dem zwisch.n Shweden und Norwegen und Italien bestehenden Handels- und Shiffahrts- tra fat.

Dänemark. Kopenhagen, 16. März. Auf der Tages- ordnung des Landéthinges fiand gestern die erste Lefung des Gesez:utwurfes, betreffend die Organisation des Heeres. Die Berhandlungen wurden vondem Kriegs-Minister eröffnet, welcher daran erinnerte, daß, obroohl der Gesezentwurf dem Reichstage \chon viermal vorgelegt worden, es in diesem Jahre doch daé erste Mal sei, daß derselbe an das Landsthing gelangt fei. Der Minister fkritisirte die vom Folkethinge an dem ursprünglichen Entwurf vorgenommenen Veränderungen. Der vom Folfethinge angenommene Gesezentwurf könne auf keine Weise die Forderungen, welche an das Heer geftellt werden müßten, befriedigen; es sei ihm unmögli, auf denselben einzugehen, da derselbe keinen hinreihenden Schuß gewähre. Die minder wesent- lien Uebereinstimmungen zwischen der Minorität des Folkethinges und ihm glaubte der Minister dagegen durch näâdere Verhandlungen ausgleihen zu fönnen. Er wünschte, daß Finigkeit erlangt wer- den möge über diese für das Land so wichtige Sache, und bat \{ch!ließ- lih das Landsthing, den Geschentwurf einer gründlihen Be- rathung zu unterwerfen. Nah längerer Debatte genehmigte das Thing den Uebergang des Gesegentwurfes zur zweiten Lesung einstimmig und überwies denselben auf Plongs Antrag dem Befestigungsaus\chusse. Das Folkething erledig‘ée gestern cinige kleinere Gesezentwürfe und_ er- theilte für die Staatsrehnungen der Finanzjahre 1872/73 und 1873/74 Decharge. In einer außerordentlichen Nah- mittagsfizung wurden vom Minister des Innern im Namen des im Landsthinge anwesenden Kriegs-Minifters zwei Geseß- entw ürfe vorgelegt, von welchen der eine die Errichtung eines Uebungslagers bei Hald in Jütland und der andere eine interimiftishe Abweihung von §. 90 des Heergesezes betrifft.

In den vergangenen 11 Monaten des Finanzjahres 1874/75 find zufolge der „Minifterialtid." eingegangen an Ein- fuhrzoll und Stempelabgaben von Spielkarten 17,661,324 Kronen gegen 16,163,823 Kronen in dem entsprehenden Zeit- raume des vorigen Finanzjahres, Packthausmicthe 60,514 Kronen gegen 57,591 Kronen, Schiffsabgaben, worunter Schiffs- vermessungsgebühren, 781,631 Kronen gegen 679,678 Kronen, Branntweinfteuer 2,296,385 Kronen gegen 2,245,192 Kronen, diverse Einnahmen 93,414 Kronen gegen 83,148 Kronen. Nach Abzug der Bonifikationen bitragen die Einnahmen aus den allgemeinen Zoll-, Branntwein- und Schiffsabgaben 20 571,974 Kronen gegen 18,951,118 Kronen, also eine Mehreinnaÿme von 1,620,856 Kronen, was einer Verbesserung des Status im Februar um 240,849 Kronen entspricht. In dem- selben Zeitraume hat die Kriegssteuer nach Abzug der Bonisi- fationen eingebraht: Z3ôlle 2,130,887 Kronen gegen 1,972,223 Kronen, Branntweinsteuer 1,129,920 Kronen gegen 1,102,215 Kronen, zusammen 3,260,807 Kronen gegen 3,074,438 Kronen, mithin beträgt die Mehreinnahme 186,369 Kronen, wodur der Status im Februar um 72,884 Kronen vcrbessert wird. H Die Gesammteinnahme aus allen Zoll, Branntwein-, un Schifffs- abgaben betrug Obigem zufolge 23,832,781 Kronen gegen 22,025,556 Kronen, mithin eine Gesammtmehreinnahme von 1,807,225 Kronen, was eine Verbesserung des Status im Februar im Ganzen um 313,733 Kronen if.

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Diese Piratea sind mohammedanische Ma- layen, welche die Arcipele von Sulu und Tawi-Tawi in Auftra- fien bewohnen und alle benachbarten Inseln plündern. Es find r Erzherzog den Gewässern von Borneo infultirt hatten. Diese Thatsache wird im „Diario de Manila“ “unter den Motiven angeführt, welche die s\panishen Behörden zu dem erwähnten Entschlusse bewogen haben. Das „Diario“ sagt in dieser Beziehung: „Der öfterreiHishe Kommandant hatte die Absicht, Kohien zu suchen und dann zum Schauplaß der Infulte zurückzukehren, um die Shuldigen zu bestrafen, aber er erhielt in Sarawat telegraphische Instruktionen von feiner Regierung, die Wiedervergeltung aufzuschieben wahrscheinlih weil der Marine-Ober-Fommandant in Wien wohl weiß, daf die Armirung einer Korveite ungenügend ift, um in ensprecen- der Weise eine so grausame Iniulte zu bestrafen.“ Und an einer anderen Stelle heißt es im „Diario“: „Die früher ge- nannten Inseln von Sulu und Tawi-Tawi find wahre Nester von Raubvôögeln, welche in energischer und furchtbarer Weise gezühtiat werden müssen. Wir hoffen, daß die. öfterreiwische Regierung, zu welcher Spanien in freundshaftlizen Beziehungen feht, in kurzer Zeit die vollste Genugthuung erhalten wird, welhe fie nur wünschen kann.“ Wir lesen ner im „Diario*: „Es herrscht große Thätigkcit in allen militärisGen Departements in Bezug auf die Expedition gegen Sulu. Die verscie- denen Corps, w*lch2e die Garnison ausmahen, werder jeden Abend gemustert. Die Gebirgs- und die Fuß-Artille rie wie auch die Kavallerie werden auf der Ebene vor Bogumbayan und andere Regimenter auf den Esplanaden vor ihren respeftiven Quartieren exerzirt, Wir haben erfahren, daß ein englishes Panzershiff in Bälde in unserer Bucht ankommen wird, uz unseren Operationen in Sulu beizuwohnen.“ Die Journale von Manila erklärten: „Nur eine Eroberung und per- manente Beseßung der Inseln Sulu und Tawi-Tawi könne der Seeräuberei in jenen Gewässecn ein Ende machen.“

DIE Ar. 25 D der Deutschen Neics- Yoft- und Telegraphen-Berwaltung“ hat folgenden Inhalt : Verfügungen: vom 10. März Fortfall der Aufgabenumimern bei den Werthbriefen, vom 10. März 1876: Wiegen der Geldbande in ten Bahnposten bei dem Verkehr mit Bayeca und Württemberg, vom 11. März 1876: Umwanèlung der Beträge auf Postanweisungen nah Großbritannien und Jrliand, sow.e nach Ostindien, Süd-Austra- lien und Queensland, vom 12, März 1876: Hebung von Störungen der Telegraph:nleitungen. Bescheidungen: vom 8. März 1876: Uus- händigung von Telegrammen in Abwesenheit des Empfängers, „Marine-Verordnungs3-Blatts“ hat folgenden Jahalt: Gerichtsbarkeit der Kommandanten der mit vec- minderter Besaßung im MReserve-Verbältniß befindlichen Schiffe. Einführung der Peccionaibogen in der Marine. Bildung eines Torr edo-Peéersonals. Deklaration der Bestimmung in der Vei- lage 6 unter Bemerkungen zu 11B.

eAmtsblatts

1876:

—. Die Nr. 5 des

des Fricdens-GelDverpflegungs- Reglements. Zufammeustellung der Nenderungen, welche die unterm 19. Januar 1875 für die Marine Allerh öchft genehmigten Vorschriften über Einrichtung und Ausstattung der Kasernen fortan erleiden. Noten der bisherigen Preußischen Banf. Zusaß zur Hafenorduung für die Rhede und den Kriegshafen ron Wilhelmshaven. Verpacken der Reich2münzen. Bekanntmachung der Lebens - Bersicherungs- Anftalt für die Armee und Marine. Verwendung von Teppichen aus Brüssel-Stoff für die Kommandanten-Kajüten. Aufbraucch von Messegeräthez alten Modells. Ein!êfung von Papiergeld der Preußischen Monarchie. Personal Veränderungen. BenaŸ-

richligungen.

Statistische Nachrichten. Zs5lle und indirekter

Ein- und ®2

Die General-Dircftion der Straßfurg hat eine Uebersicht d hauptsächlihiten Waarenartikel Elsaß-Lothringen mit dem Z veröffentl:cht. Darva war die Einfuhr (im Vergleich mit 1874) felgende: robe (—167,709 Ctr.), Baumwokßengza:n 5 wollenæwaaren aller Art 6836 Ctr. (—5S Ctr.), hôl A Ctr (10.662 Cx), Indigo 1 (+18 C Nobeti en 184,818 Ctr. (—107,748 Citr.), Eitfenbahnscienen 65,187 (+63,366 Ctr.), ganz grobe Eisenwaaren 101,792 Cir. (—- 41,464 Ctr.), grvte Eisen- und Stahiwaaren 5 2 Ctr. (+899 Ctr.), Eisenerze 1,456,241 Ctr. (4-450,357 Ctr.), Weizen 593 541 Ctr. und 7076 Hektoliter (+-269,507 Ctr. uad t

L \2 *

ad 7076 Hektoliter), Roggen 730,611 Ctr. und 1183 Hektoliter (4-24,077 Ctr. und 1183 Hektoliter), Oel- sâmereien 14,154 Ctr. (4-6734 Crr.), roße Häute und Felle zur Leder- bereitung 56,123 Ctr. (— 15,827 Ctr), Ledec 10,962 Ctr. (+2015 Ctr.), rotes Leinengarn, Maschinengespinnst 8754 Ctr. (—1230 Ctc.), Wein in Fâfsera 274,140 Ctr. (—71,756 Ctr.), Wein in Flaschen 5191 Ctr. (—797 Cti.), Batter 16,541 Cir. (+117 Ctr.), Heringe 7177 To. (—1129 To.), roher Kaffee 50,664 Ctr. (10,202 Crr.), Käse 25,362 Ctr. (4-708 Ctr.), geschälter Reis 44,158 Ctr. (+-8017 Ctx.), Salz 143,704 Ctr. (+11,184 Cir.), raffinirter Zucker 195,217 Ctr. (—17,303 Cte.), Baumwmöl in Fässern 6880 Ctr. (+851 Ctr.), Leinöl in Fäfsern 11,017 Ctr. (—133 Ctr.), Talg 21,335 Ctr. (—8129 Ctr.), Seidenkokons und Robseide 18,950 Ctr. (+4555 Ctr.), Seiden- und Halbseidenwaaren 1964 Ctr. (+61 Ctr.), Schweine 25,671 Stück (—19,840 Stü), rohe Schafwolle 67,212 Ctr. (+7810 Ctr.), rohes Wollengarn 15,030 Cir. (4-244Ctr.), Wollenwaaren 15,507 Ctr. (+726 Ctr.). Beider A us fu hr aus dem freien Verkehr des deutschen Zollge- biets über die elsaß; lothringiscbe Grenze gegen das Auëlaxd kommen für 1875 folgende wichtigere Artikel in Betcahi: Lumpen 30,607 Etr. (—18,675 Ctr.), Baumwollengarn 31,509 Ctr. (+21,037 C::.), Baumwollenwaaren 66,489 Ctr. (—- 12,084 Citr.), robe Soda 4532 Ctr. (—5481 Ctr.), Roheisen 228,130 Cir. (+75,613 Ctr.), Eisenbahnschienen 144,702 Ctr. (—258,115 Ctr.), ganz grobe Eifen- waaren 90,195 Ctr. (—5124 Ctr.), Eifenerze 192,064 Ctr. (4-67,761 Ctr.), Weizen 281,014 Ctr. (—62,479 Ctr.), Hülfenfrüg

44,013 Ctr. (+28,537 Cir.), rohe Häute 66,004 Ctr. (+10,879 Ctr. ), Leder 17,045 Ctr. (+2786 Ctr.), Branntwein 25,092 Cir. und 400 Hektoliter (— 23,781! Ctr. und +409 Hektoliter), Käse 20,795 Ctr. (+165,254 Ctr.), unverarbeitete Tabaksblätter 99,461 Ctr. (439,495 Ctr.), Robseide 9772 Ctr. (+6809 Ctr.), Seiden- und „Halbseiden- waaren 1329 Ctr. (+9597 Citr.), Steinfohlen 14,960,924 Ctr. (+3,517,653 Ctr.), rohe Schafwolle 34,550 Ctr. (—38,201 _Cir.), Wollengarn 3502 Ctr. (—20,378 Ctr.), Wollenwaaren 27,233 Ctr.

4447 Ctr.).

E Rut Mittheilung des ,statistishen Bureaus der Stadt Berlin sind bei den biesigen Standesämtern in der Woche rom 5. März bis ixci. 11. März cr. zur Anmeldung gekommen: 157 Che- schließungen, £62 Lebendgeborene, 37 Todtgeborene, 452 Sterbefälle.

Im Verlage von J. Bâdeker in Jse:lohn ist soeben cine „Statistishe Beschreibung des Kreises Jserlohn*® er- schienen, zusammengestelt ven Dverweg, Königlicher Landrath

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