1876 / 71 p. 10 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 22 Mar 1876 18:00:01 GMT) scan diff

D O0 -.

H M E Ei B T A T E D A E

Dritte

Beilage

99

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger. (4

Berlin, Mittwoch, den

März

1876.

In dieser Beilage werden bi2 auf Weiteres außer den gerihtlichen BekanntmaWungen über Eintragungen und Löschungen in den Handels- und Zeichenregiftern , sowie über Konkurse veröffentlicht:

1) Patente,

2) die Uebersicht der anstehenden Konkurs-Termine,

3) die Vakanzen - Liste der durch Militär 4) die Uebersicht vakanter

d cititar - Anwärter Stellen für Nichti-Militär-Anwärter,

zu beseßezden Stellen,

9) die Uebersicht der anstebenden Subhaftationstermine,

6) die Berpachtungstermine der König

Der Inhalt dieser Beilage, in welcher auc die im

einem besonderen Blatt unter dem Titel

Central-Handels-Register

l. Hof-Güter und Staaté-Domänen, sowie anderer Landgüter,

Das Central-Handels-Register für das Deutsche Rei kann durch alle Post-Anstalten des Jn-

uud Auslandes, sowie durch Carl Heymanns Verlag, Berlin,

Buchhandlungen, für Berlin

“R A R R

Das brasilianische Dekret vom 23, Oktober

1875, betreffend den Markenscchuß, lautet nah der „Allg. Deutschen Zeitung“ für Braf:lien: Art. 1. Es wird jedem Fabrikanten und Kauf- mann das Recht zuerkannt, die Produkte feiner Fabri- kation und seines Handels mit Zeichen zu versehen, die fie von denen jeder andern Abstammung unter- scheiden. Die Marke kann aus dem Namen des Fabrikanten oder Kaufmanns in unterscheidender Form, aus der Firma oder Gesellschaftsunterschrift, oder aus irgend welhen andern Benennungen, Sinn- bildern, Abdrücken, Siegel, Petschaft, Stempel, er- habenem Druck und Umhüllung jeder Art bestehen, durch welche die Produtte der Fabrik oder die Gegen- stände des Handels yon andern zu unterscheiden find. Art. 2. Niemand kann fich auf Grund diefes Geseßes das ausschlie;liche Eigenthum der Marke vindiziren, ohne daß er vorher auf dem Handels- tribunal oder Handelsgericht seines Wohnortes das Modell der Marke registrirt und den Registerschein in den Zeitungen veröffentlicht hat, in denen die Amtssachen versffentlicht werden. Art. 3. Vehufs dieser Registrirung hat der Fa- brikant oder sein besonderer Bevollmächtigter zwei Exemplare des Modells vorzulegen, von welchem ihm das eine mit der Bescheinigung der Registrirung zurückgegeben, das andere in ein eigens dazu be- stimmtes Buch eingeklebt werden soll, welches zu diesem Zweck auf dem Handelstribunal oder Handels- geriht vorhanden sein joll, Das Modell joll aus einer Zeichnung oder einem Abdruck der angenomme- nen Marke bestehen. Art. 4, Die Registrirung soll in der Reihenfolge geschehen wie die Exemplare vorgelegt werden, indem der betreffende Beamte den Tag und die Stunde der

Vorlage certifizirt, und enthalten:

1) das Datum der Vorlage des Modells ;

2) den Namen des Eigenthümers der Marke und des Bevollmächtigten, der die Einregistrirung beantragte;

8) das Gewerbe und den Wohnort des Eigen- thümers und die Art der Industrie, für welche die Marke vestimmt ist. Alle diese Erklärungen find auch in der Urkuude zu verzeichnen, weiche dem Cigenthümer des Modells zugestellt wird.

Art. 5. Ohne daß die Registrirung der Marke dargechan ist, kann keinerlei gerichtliche Verfolgung gegen die Aneignung oder betrügerishe Nachahmung derselben eingeleitet werden, Doch bleibt den Be- shädigten das Recht der Entschädigung mittelt Civilklage, die ihnen zusteht.

Art. 6. Es soll bestraft werden mit einfacher Gefängnißhaft von 1 bis zu 6 Mouaten und einer Geldstrafe von 5 bis 20 Prozent des verursachten oder möglichen Schadens:

1) derjenige, der eine Industrie- oder Handelsmarke nahmacht, die in gehöriger Weise auf dem Handels - Tribunal oder Handelsgericht regi- strirt ist ;

2) derjenige, der sich nachgemachter Marken bedient ;

3) derjenige, der betrügerisher Weise für die Pro- dukte seiner Fabrikation oder für die Gcgen- stäude seines Handels Mazken verwendet, die einem Andern gehören ;

4) derjenige, der Produkte verkauft oder zum Ver- kause ausstellt, die mit nachgemachten oder er- \hlihenen Marken gezeichnet sind, wenn er von diefem Umstande Kenntniß hat.

Art. 7. Es soll bestraft werden mit einem bis zu drei Monaten Gefängniß und einer Geldstrafe von 9_ bis zu 20 Prozent des verursachten oder möglichen Schadens :

i) derjenige, der, ohne sie nahzumachen, fremde Markea in betrügerisher Weise derart nach- ahmt, daß er dadur den Käufer tàihen kann;

2) derjenige, der in derselben Absicht und unter denjelben Bedingungen sich nachgeahmter Marken bedient.

Art. 8. Die Mitschuldigen bei diesen Vergehen sollen nah den Regeln des Art. 36 des Strafgeseßz- buchs bestraft werden.

Art. 9. Außer den Strafen, von denen die vor- hergehenden Artikel handeln, bieibt den Beschädigten in jedem Falle das Recht auf gerehten Schadenersaßz garantirt, das in Gemäßheit der gegenwärtig in Kraft il Geseßgebung verwirklicht wer- den soll. s

Art. 10, Auf Antrag derselben Besch ädigten sollen ausländische Produkte, welche nahgeahmte oder nach- gemachte Marken inländischer Fabriken führen, wenn der Betrug oder die Aneigaung bewiesen ist, in den Zollämtern nicht ducchgelassen (despachado) werden, ohne daß diese Marken auf Kosten des Empfängers vorher zerstört werden, selbft wenn dadur die ÜUm- hüllungen oder die Waaren beschädigt werden.

Art. 11. Die Konfiskation von Produkten, welche nachgemachte oder nachgeahmte Marken führen, ist verboten; jedoch kann der beschädigte Theil die Be- schiagnahme und Hinterlegung dieser Produkte bean- tragen, bis zux endgültigen Entscheidung der Civil- oder Kriminalklage, um so die Höhe der betreffenden Entschädigung fest)eßen zu können.

, Einziger Paragraph. Die Vernichtung der Marken im Falle des Art. 10 oder die Beschlagnahme und Hiuterlegung der Waaren, im Falle des Art. 11 ist von der Entscheidung des Handelstribunais oder

auch dur die Expedition: SW,, Wilhelmstraße 32, bezogen werden.

SW,, Königgräßerstraße 109, und alle

Art. 12. Wenn zwei oder mehr gleiche Marken von verschiedenen Individuen dem Handelstribunal oder Handelsgericht zum Registriren vorgelegt wer- den, fo soll diefenige Marke, die eine längere Existenz aufzuweisen hat, den Vorzug haben, oder, wenn keine derjelben bisher cxistirte, diejenige, welche die Priori- tät in der Vorlage hat (Art. 4). Wenn alle jedoch zu gleicher Zeit zum Rzegistriren vorgelegt werden, so jollen sie nicht registrirt werden, bis fie abgeän- dert find.

Art. 13. Die geseßlihe Wirksamkeit der Re- gistrirung soll 15 Jahre dauern und es muß nah Ablauf dieser Frist die Regiftrirung erneuert werden, wenn das aus/\chließliche Eigenthum der Marke in Gemäßheit dieses Geseßes aufrecht erhalten bleiben joll, Bei den Uebertragungen der Fabriken, sowie bei den eintretenden Veränderungen in den Gefsell- \chaftêfirmen, muß, wenn die Marke fortbestehen soll, in der Registrirung die betreffende Beränderung notirt werden, wovon dem Fabrikanten oder Kauf- mann Abschrift zu geben und welche dur die Preffe zu veröffentlichen ist.

Art. 14, Für die Registrirung soll dieselbe Taxe gelten, welhe für die Registrirung der Kontrakte von Handelsgesellschaften festgesetzt ift.

Art. 15, Es werden nicht a!s Marken zugelassen diejenigen, die aus\hließlich aus Ziffern oder Buch- staben zusammengeseßt sind, und ebensowenig Bilder und Darstellungen von Gegenständen, die ein Aerger- niß verursachen können.

Art. 16 Dieses Geseß ist auch auf die Auslän- der anwendbar, die in Brasilien Fndustrie- oder Handelsetablissements besitzen.

Art, 17. Diejenigen Ausländer oder Brasilianer, deren JIndustrie- oder Handelsetablissements \ich außerhalb Brasiliens befinden, sollen ebenfalls die Vergünstigung dieses Geseßz-s für die Produkte dieser Etablissements genießen, wenn in den Ländern, in denen sie wohnhaft sind, durch diplomatische Kon- ventionen die Reciprozität für die brasilianischen Marken gewährt wurde. Jn diesem Falle soll die Hinterlegung der ausländishen Marken auf der Kanzlei des Handelstribunals zu Rio de Janeiro stattfinden. Art. 18, aufgehoben. Gegeben im Palast zu Rio de Janeiro, den 23.

Oktober 1875. (L. 8) Gez. Dom Pehùro Il.

Die entgegengeseßten Verfügungen sind

D andels-Register.

Die Handelsregistereinträge aus dem Königreich Sachsen, dem Königreih Württeraberg und dem Großherzogthum Hessen werden Dienstags, bezw. Sonnabends (Württemberg) unier der Rubrik Leipzig resp. Stuttgart und Darmstadt ver- öffentlicht, die beiden ersteren wöchentlih, die leß- teren monatlich.

4polda. Bekanntmachung.

Laut Beschluß vom 8. und bezügl. 10, März ds. Is. ist in das Handelsregister der unterzeichneten Behörde Bd. I. Fol. 484 eingetragen worden die

Firma : M. Becker in Apolda. Inhaber: Christian Friedrih Theodor Waither daselbst. i Apolda, den 10. März 1876. Großherzogl. S. Justizamt. Miche l,

Apolda. Bekanntmachung. Jn das Handelsregister der unterzeichneten Be- höôrde ist Bd. I. Fol, 485 laut Beschluß vom heu- tigen Tage eingetragen worden die Firma: A. Richter in Apolda. Inhaber: Albert Franz Ludwig Richter daselbst. Apolda, den 13. März 1876. Großherzoglih S. Justizamt. Michel.

Bochum, Handelsregister

des Königlichen Kreisgerichts zu Bochum. Der Holzhändler Wilhelm Diegel zu Herne hat für seine zu Herne besteheude, unter der Nr. 278 des Firmenregisters mit der Firma W. Diehtel ein- getragene, Handelsniederlassung den Landwirth Hein- rih Klüsener in den zu Altenhöfen bei Herne als Prokuristen bestellt, was am 16. März 1876 unter Nr. 132 des Prokurenregisters vermerkt ift. Bochum. Handelsregister

des Königlichen Kreisgerichts zu Bochum. Die unter Nr. 291 des Firmenregisters eingetra-

gene Firma:

Ph. Iulius Mayer (Firmeninhaber der Kaufinaan Philipp Fulius Mayer zu Bochum) ist gelös{cht am 16 März 1876.

Weckum, Handelsregister

des Königlichen Kreisgerihts zu Bochum, Die unter Nr, 425 des Firmenregistecs eingetra- gene Firma M, Braud & Cie. (Firmeninhaber der Kanfmann Max Brand zu Bochum) ijt gels\cht am

Handelsgerichts abhängig.

S. 6 des Gesetzes über den Markenschuz, vom 30. Novewber 18

für das Deutsche Reih. a: 5.

f

S1

7) die von deu Ret

Staats- und Kommunalbehörden ausge\chriebenen Submissionstermine,

8) die Tarif- und Fahrplan-Veränderungen der deutschen Eisenbahnen, 9) die Uebersicht der Haupt-Eisenbahn-Verbindungen Berlins, L Z 10) die Uebersicht der bestehenden Postdampfsiff-Verbindungen mit transatlantischen Länderx,

11) das Telegraphen-Verkehrsblatt.

74, vorgeschriebenen Bekanntmachungen veröffentliht werden, erscheint auch in

| Das Central-Handels-Register für das Deutsche Reich erscheint in der Regel tägli. Das | Abonnement beträgt L M50 S für das Vierteljahr. Einzeln: Nummern kosten 20 S.

|Infertionsyreis für deu Raum einer Druckzeile 30 S.

Wreatlamn. Betanntmahnung.

In unserem Firmenregister ist heute unter Nr. 184 die Firma E. Kleineidam zu Breslau und die vereh'lihte Kaufmann (Emilie Kleineidam, geb. Lücke, hierselbst als deren Inhaberin eingetragen w9rden.

Breslau, den 15, März 1876.

Königliches Kreisgericht.

L. Abthzilung. Cobïienz. Jn dem Handels- (& esellshafts-) Register des hiesigen Königlichen Handelsgerichts ist heuie unter Nr. 473, wo die offene Handels- gesellshaft unter der Firma „Gebrüder Sinn“ mit dem Sitze in Coblenz eingetragen steht, ver- merft worden, daß diefe Gesellshaft in Folge güt- licher Einigung der Betheiligten mit dem gestrigen Tage zu bestehen aufgehört hat, daß der Mitgesell- \{after Albert Lütke, Kaufmann, zu Coblenz wohn- haft, das von der Gesellschaft geführte Handels- geschäft von heute an unter der Firma „Alb. Lütke“ mit der Niederlassung in Coblenz fortführt, der auch die Aftiva und Passiva der Gesell‘haft übernom- men hat.

Demgemäß ift heute unter Nr. 3312 des Han- delè- (Firmen-) Registers des hiesigen Königlichen Handelsgerichts der genannte Albert Lütke als In- haber der Firma „Alb. Lütke“, mit der Nieder- lassung in C5blenz, eingetragen worden.

Coblenz, den 18. März 1876 E

Der Handelsgerichts-Sekretär. Daemgen.

Flatow. Bekanntmachung. | Die sub Nr. 3 des hiesigen Gejellschaftsregisters eingetragene Gesellschaft: Vejach) und Goldschmidt zu Flatow : ist auf Verfügung von heute gelöscht. Flatow, den 13. März 1876. / Königliches Kreisgericht. T. Abtheilung.

Flensburg. Befanntmahung, : In unser Firmenregister ist unter Nr. 1118 die

Firma: 1D. Müllenhoff“

zu Flensburg und als derea Jnhaver der Kaufmann Hermann Maaßen Müllenhoff daselbst heute ein- getragen. : Branche: „Leinen-, W'ißwaaren-, Wäsche- und Bettengeschäft. * Flensburg, den 18. März 1876.

Königliches Kreisgericht, T. Abtheilung.

Frankfurt a. ® Handelsregister des Königlichen Kreisgerichts zu Frankfurt a. O. Die unter Nr. 504 unseres Firmenregisters ein- getcagene Firma W. Reimann. Firmeninhaber Kupfershmiedemeister un» Fabrikbesißer Johann Leberecht Wilhelm Reimann zu Franffurt a. O, ist gelöst zufolge Verfügung vom 17. März 1876 an demselven Tage. Framkfturt a. O. Handelsregister des Königlichen Kreisgerichts zu ¿Frankfurt a. O. In unser Gesellschaftsregister ijt zufolge Verfügung vum 17. März 1876 an demsclben Tage Folgendes eingetragen worden : Laufende Nr. : 162. Firma der Gesellschaft: W. Heimann und Söhne. Sitz: Frankfurt a. O. Rechtsverhältnisse: Die Gesellschafter sind:

1) Wilhelm Reimann,

2) Gustav Reimann,

3) Franz Reimann. E Die Gesellshaft hat am 1. Januar 1876 be- gonnen.

Glatz. Bekanntmachung.

Das Erlöschen der Firma des Kaufmanns Carl

Igler zu Glaß „Iulius Braun“ und der für dicse

Firma dem Kaufmann Friedrich Barchewiß in Glaß

ertheilten Prokura ist zufolge Verfügung von heut

bei Nummer 8 des Firmen- und bei Nummer 32

des Prokurenregisters vermerkt worden.

Glaß, den 14. März 1876. : Königliches Kreisgericht. T. Abtheilung.

Hannover. Sn das hiesige Handelsregister ifi heute Blatt 2439 eingetragen die Firma: E. Bendix und als Ort der Niederlassung: H innover; als ÎIn- haberin: Ehefrau des Kaufmanns Bernhard Bendix, Emma, geb. “Seelig, zu Hannover; Proturist ist Kaufmann Bernhacd Bendix zu Hannover; jeßt: Handel mit Schmierge:, Sthleif-Fabrikaten und son- stigen technischen Artikeln. :

Geschäftslokal: Schillerstraße Ne. 30, Haunover, den 16. März 1876.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung T,

Hoyer. (Han, 963/3.)

Hattingen. In unser Firmenregister ist am

16, März 1876.

11. März 1876 Folgendes eingetrag en :

Et

a RDEN

R: E L E 1) unter Nr. 128: die Firma : Friedrich Schulte und als deren Jnhaber: der Tuchfabrikant Blankenstein ; 2) unter Nr. 129:

die Firma : Ernst Quabeck und als deren Juhaber: der Kaufmann Ernit Quabeck zu Hattingen ; 3) unter Nr. 130 : die Firma:

Friedrih Schulte zu

Carl Bachmaun und als deren Jahaber : : der Papierfabrikant Carl Bachmann junior zu Holthausen ; 4) unter Nr. 131: die Firma: F. Brinkmann und als deren Inhaber: : l der Bierbrauereibesizer Friedrih Brinkmann zu Herbede. Z Hattingen, den 11. März 1876. Königliche Kreisgerichts-Deputation.

Rathenow. Befanntmahung. : In das hiesige Firmenregister is unter Nr. 168 der Kaufmann Gustav Salinger zu Rathenow,

Ort der Niederlassung: Rathenow,

Firma: Gustav Salinger, : eingetragen zufolge Verfügung vom 16. März 1876 am 16. März 1876.

Rathenow, den 16. März 1876. Königliche Kreisgerichts-Deputation.

Spandau. SBefanntmachung.

Unter Nr. 37 des Gesellschaftsregisters des unter - zeichneten Gerichts ist zufolge Verfügung vom 16 März d. J. eingetragen :

Firma :

Kettner ot Comp.

Siß der Gesellschaft :

Velten.

Rechtsverhältnisse der Gesellschaft :

Die Gejellschafter find die Töpfer : 1) Wilhelm Kraufe, 2) Adolph Eipel, 3) Herrmann Prißkow, 4) Herrmann Kettner, 5) Auguft Ahrendt, Friedrich Thiele, Carl Otto, Herrmann Otto, Wi!helm Otto, sriedrih Bergemann, zu Velten, 11) Rudolph Gent zu Hennigsdorf, 12) Wilhelm Barthel zu Marw'b.

Die Gesellschaft hat am 10, Mai 1875 begonnen. Die Befugniß, die Gesellschaft zu vertreten, steht nur dem Töpfer Wilhelm Krause und dem Töpfer Adolph Eipel und zwar in der Art zu, daß beide nur in Gemeinschaft dieses Recht auszuüben und die Firma der Gesellschaft zu zeihnen berechtigt sind.

Spandau, den 16. März 1876.

Königliches Kreisgericht. Pescatore. Wehlau. Bekanntmachung. _ In das Firmenregister des unterzeichneten Gerichts ist zufolze Verfügung vom 14. März 1876 am 16, Mär; 1876 Nachstehendes eingetragen :

E 2 3. 4. +3 Bezeichnung Ort B ezeich- S des der nung S Firma- Nieder- der S Inhabers. | laffung. Firma. 260 [Kaufmann August Allenbucrg A. Wokulat, Wotkulat 261 \Kaufmann Herrmann Allenburg | Herrman Kobbert Kobbert. 262 Kaufmann Herrmann) Norden- Herrn. | Waschkuhn burg | Waschkuhn. 263 Kaufmann Friedrich| Norden- | Fr. Froese, Froese burg 264 Mühlenbesißker Ru-| Norden- | N, Huebner. dolf Huebner burg 2695 [Kaufmann Wilhelm| Norden- | W. Scheffler. | Scheffler burg 266 Gastwirth Gustav| Hochlin- | G Unruh, Unruh denberg 267 Kaufmann Jsrael|Gerdauen | Israel Men- Mendel del, 268 Kaufmann Oito | Wehlau | Otto Laude. Laude 269 [Müller Carl Bruenn-| Grunië- | C. Brueun- lein mühle bei| lein. Kuglacï-n 279 [Kaufmann Ferdinand Muldszen Ferd. Dôömke | Doemke, 271 Kaufmann Albert| Wehlau | Albert Mat- | Matschuck \hudck.

Wehlau, den 14. März 1876. Königliches Kreisgericht. L. Abtheilung.