1876 / 77 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 29 Mar 1876 18:00:01 GMT) scan diff

Berlin, 28. März. Ihre Kaiserlihen und König- lihen Hoheiten der Kronprinz unddie Kronprinzessin empfingen gestern früh um 6 Uhr den Herzog von Edinburgh, Königliche Hoheit, auf dem Ostbahnhof und begleiteten SoM - denselben um 8t Uhr nach dem Anhalter Bahnhof, von wo Derselbe Seine Reise fortseßte. i

Um Uhr Vormittags begab Sih Se. Kaiserlihe und Königliche Hoheit zu den Compagniebefihtigungen des Garde- Füsilier-Regiments. Um 12 Uhr empfing Höchstderselbe mili- tärishe Meldungen und um Uhr Nachmittags den General von Willisen.- Um 5 Uhr „nahmen. Ihre Majestäten und die badischen Herrshaften das Diner mit Ihren Kaiserlichen Hoheiten. Von 7 Uhx ab. wohnte Se. Kaiserliche Hoheit der Vor- ftellung im Residenz-Theater und von 8 Ukr ab der Vorstellung im Opernhaus bei,

In der heutigen (35.) Sizung des Hauses der Ab- geordneten, welcher der Minister des Innern Graf zu Eulenburg und der Handels-Minister Dr. Achenbach mit mehreren Kommissarien beiwohnten, wurden nah einigen geshäftlihen Mittheilungen des Präsidenten eine große Anzahl von Petitionen auf Antrag der betreffenden Kommissionen zur Er- örterung it Plenum für ungeeignet erklärt. Es folgte der Bericht der Spezialkommission zur Untersuhung des Eisenbahnkonzes- fionswesens. Hierzu beantragten die Abgg. Dr. Lasker und v. Köller §

Das Haus der Abgeordneten wolle bes{ließen:

Indem es von dem Bericht der „Spezialkommisfion zur Unter- suchung des Eisenbahnkonzessionswesens“ von den in demselben dar- gestellten Mißstäuden und den hieran sich anschließenden Borschlägen Kenntniß nimmt:

L. in Betreff des Eisenbahnkonzessionswesens und des Eisenbahn- baues a. die Erwartung auszusprechen, daß die Königliche Staatsregie- rung darauf Bedacht nehmen werde, den Mißftänden, welche beim Privat- eisenbahnbau wahrgenommen und in Folge von Zcheinmanipulationen und Umgehungen des Gesetzes ermöglicht worden sind, mit den Mitteln der den Staatsbehörden anvertrauten Konzessionsbefugniß und Auf- siht Über den Eisenbahnbau entgegenzutreten; b. von weiteren Be- \hlüssen aber mit Rücksicht darauf, daß die von der Königlichen Staatsregierung eingebrahten und angekündigten Gesetzesvorlagen die E-cörterung der in dem Bericht dargelegten Gesichts- puxkte in Aussicht stellen, zur Zeit Abstand zu nehmen ;

II. in Betreff des Aktienwesens die Königliche Staatsregierung aufzufordern, dahin zu wirken, daß die Reform der Gesetze über das Aktienwesen im Sinne a. eines besseren Schubes aller im ôffent- lien Interesse gegebenen Geseßzesvorschriften; b. der verstärkten Ver- antwortlichkeit aller bei Gründung, Leitung und Beaufsichtigung des Unternehmens betheiligten Personen; e. einer selbständigeren und wirksameren Kontrole übec die Verwaltung; d. der leihteren Ver- folgbarkeit der Uebertretungen der im öffentlichen Jnteri:sse gegebenen Vorschriften,

durch die Reichsgeseßgebung baldigst in Angriff genommen werde.

Zunächst ergriff das Wort der Abg. v. Köller und führte aus, daß auf Grund der Königlihen Botschaft der vorliegende Bericht niht eine Sammlung pikanter Enthüllungen, sondern die Klarstellung der durch das System Strousberg hervorgerufe- nen Mißstände enthalte, und daß die Direktive für die Korrektur in demselben gegeben sei. Nachdem der Abg. v. Tempelhoff ge- \prochen, nahm beim Schluffe des Blattes das Wort Abg. Dr, Lasfer.

Nag einer Bekanntmachung des Verwaltungsrathes der Berlin-Anhaltischen Eisenbahn-Gesellschaft ist auf den 28. April cr. eine außerordentliche Generalversamm- lung berufen worden, welche unter Anderem über einen Antrag der Gesellschaftsvorstände berathen und beschließen soll, der die eventuelle Uebernahme des Betriebes der Berlin-Dres dener Eisenbahn dur die Berlin-Anhaltishe Cisenbahngesellshaft betrifft.

Dieses Vorhaben erscheint befremdend, da das Staats- Ministerium bereits darüber \{chlüssig geworden ist, einem solchen Antrage die Genehmigung zu versagen.

Bei Ausführung des Geseßes vom 31. Mai v. I. hat fih mehrfach die Nothwendigkeit ergeben, die für die Auf- lôfung der klösterlihen Niederlassungen vorgesehene \echsmonatlihe Auflösungsfrist gemäß §. 1 Abs. 3 zu verlän- gern, um für den Ersaß der von ihnen bisher geübten Unter= rihts- und Erziehungsthätigkeit durch entsprehende Einrichtun- gen Zeit zu lassen und eine anderweite Unterbringung der Kinder zu ermöglichen. So lange diese Fristen laufen und die von den Genos- senschaften geleiteten Lehr- und Erziehungsanstalten fortbestehen, er- scheint es niht angänglih, die Aufnahme neuer Zöglinge ohne Weiteres zu verbieten. Um indeß zu verhüten, daß aus der- artigen Vorkommnissen niht künftig ein Grund zu ferneren An- trägen wegen Verlängerung des Auflösungstermins entnommen wird, hat der Minister der geistlihen 2c. Angelegenheiten den Ober-Präsidenten empfohlen, dafür Sorge zu tragen, daß die Angehörigen der betreffenden Kinder von der bevorftehenden Auflösung jener Anstalten \ofort, in künftigen Fällen aber noch thunlihs vor der Aufnahme Kenntniß erhalten.

Die Verwaltung der Königlichen Staatsarchive hat für die nächsten Jahre folgende hiftori\che B Ublik Teig nen in Aussicht genommen: 1) die preußische auswärtige Politik von 1813 bis 1815; 2) Preußen unddie katholische Kirche im 18. sahrhundert; 3) Preußische Gesandtschaftsberihte aus Paris in den Jahren 1774—1794; 4) Hannöversche Politik in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts; 5) Briefwechsel des Landgrafen Philipp des Großmüthigen von Hessen mit Bucer ; 6) Gegenreformatoren in Westfalen in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts; 7) Aelteste Grodbücher Großpolens. Die ersten Bände follen, der „Nat. Ztg.“ zufolge, {hon im nächsten Herbste bei Mittler und Sohn hierselbst erscheinen.

__— Nah §. 247 des Str. G. B. is der Diebstahl gegen einen Erzieher nur auf Antrag zu verfolgen. Unter Erzieher find, wie das Ober-Tribunal in Beziehung auf jene Straf- bestimmung in einem Erkenntniß vom 1. März d. J. bemerkt, nur solche Personen zu verstehen, welhe den Zögling in seiner allgemeinen geiftigen und sittlihen Entwickelung überwachen, da- gegen is dieser Begriff niht auf Personen auszudehnen, welche irgend eine Unterweisung in einer “Kunst, Wissenschaft oder Fertigkeit ertheilen und gleichzeitig den Schüler gegen Bezahlung beköstigen.

Der von ‘einem Brennereidesizer eingeseßte Verwalter der Brennerei ist, nah ‘einem Etkenntniß des Ober Tri- bunals, Senat für Strafsachen, vom 2. März d. J, für Handlungen resp. Untérlassüngen, durch welche er bei Gelegen- heit ‘des von ihm vertreturigsweise betriebenèn Gewerbes die Steuergefegze verleßt hat, in erster Reihe verantwortlich.

Der spanische Gesandte in St, Petersburg, Marquis de Bedmar, traf heute früh auf der Durchreise nah Madrid

; Ebensowenig aber “vermag aus §8. 51 des allerhöchsten Landtags-

| Der Thierarzt Hol st zu Goldberg ist zum kfommissari- cen Kreisthierarzt für die Kreise Steinau und Wohlau, unter Anweifung der Stadt Steiñau zu amtlichen Wohnsitz, und der kommissarische Kreisthierarzt Klingmüller zu Nimpts{ch zum Haren Kreisthierarzt des Kreises Strehlen ernannt worden.

Vayern. München, 27. März. Der König hat heute Nahmittag im Thronsaale des Königsbaues dem englischen Geschäftsträger Sir D. Morier Abschiedsaudienz ertheilt, den neuernannten italienischen Gesandten Grafen Rati-Opizzoni empfangen und dem Bischof von Passau, Franz Ioseph Weckert, in herkömmlihher feierliher Weise den Eid abgenommen. Hierauf fand im Wintergarten Königlihe Hoftafel ftatt. Bezüglich einer Resolution, welche die katholishen Volksvereine in Kizingen und in Würz- burg gefaßt, haben sämmtlihe Staats - Minifter wegen Beleidi- gung Strafantrag stellen lassen. Hiemit in Zusammenhang steht die bereits erwähnte Hausdurchsuchung in der Wohnung des Hrn. Abg. Dr. Rittler zu Würzburg und die Versiegelung eines Schreibsekretärs daselbst. Gegen dieses, in seiner Ab- wesenheit beim Landtag vorgenommene Verfahren hat Hr. Dr. Rer dem Bezirksgerihte Würzburg eine Beschwerde ein- gereicht.

__— Die Rede, mit welcher der Iustiz-Minifter Dr. von Fäustle in der Sizung vom 27. d. M. die vom Abg. Dr. Schüttinger gestellte Interpellation, betreffend die Verbindung eines Reihsamtes mit einem bayerischen Staatsamte, beantwortete, lautete nah der „Alg. Ztg.“ wörtlich wie folgt:

„Auf die in der Sitzung vom 23. l Mts. verle)ene Interpellation des Hrn, Abg. Dr, Schüttinger, betreffend die Ernennung von Richter- beamten zu Bankkommissarien, habe ih die Ehre, Folgendes zu er- widern: Auf Grund des Reichsbankgeseßes vom 14. März 1875 sind außerhalb des Hauptsizes der Bank an größeren Plägen ent- weder Reichsbankhauptstellea oder Reichsbankstellen errichtet worden, Den Reichebankhauptstellen Ut ac S: 38 des Reichsbankgeseßes ein von Sr. Majestät dem Kaiser ernannter Bankfommifsarius beigegeben, und in ähnlicher Weise find auch die Reichsbankstellen organifirt. Rüfichtlich der Frage nun, wer zur Ausübung der Funktion eines Bankkommissarius oder Justitiarius ernannt werden könne, hat weder das Reichsgeseß noch die fich hieran anshließende Verordnung vom 19. Dezember 1875 eine Verfügung getroffen. Bei bem Mangel irgendwelcher beschränkenden oder eine Ausnahme ftatuirenden Bestimmung is es daher nach Lage des Reicbsrechtes zweifellos zuläsfig, zur Bekleidung einer solchen Sunftion Beamte der einzelnen Bundesstaaten zu be- rufen. Der Wahl von bayerischen Beamten zu Kommis- jarten der in Bayern errichteten Reichsbankstellen steht auc kein im Landesrecht begründetes Hinderniß entgegen. Der §. 21 der IX. Ver- fafsungsbeilage kann nit zur Begründung einer gegentheiligen Ansicht in Bezug genommen werden; denn der 1. Abs. dieser Gesetesstelle behandelt nur die Aus\cließung der aktiven Staatsdiener von der Ausübung der streng bürgerlichen Gewerbe, von der Führung einer Bank oder ähnlihen Anstalt oder dem versönlihen Betrieb einer Fabrik lauter Verhältnisse, welche in dem vorliegenden Falle gar ficht in Frage stehen und ebenso s\pricht der 3. Abs. der eben erwähnten Gesetzesstelle nur von „zulässigen Privatverhältnissen“, kann also da keine Anwendung finden, wo es sich, wie hier, um die Ausübung einer staatlichen Funktion handelt.

abschieds vom 28, April « 1872 ein Hinderniß abgeleitet zu werden. Vor Allem kann die auf das Reichsgeseß sich gründende Funktion eines Bankkommissarius offenbar nicht zu jenen Neben- geshäften gerehnet werden, deren Uebernahme durch Staats- diener in jenem Landtagsabschied als unzulässig bezeichnet ist. Sodann if dort selbst sogar noch ein ausdrücklicher Vor- behalt von dem ausgesprochenen Verbot bezüglich aller jener Funktionen gemacht, welhe auf Grund der Sagzungen folcher Unternehmyngen, bei denen das staatliche Interesse betheiligt is, von der Staaktsregie- rung au Staatsdiener übertragen werden. Daß aber bei der Reichs- bankf' ein Interesse der deutshen Bundesstaaten, somit auch Bayerns, betheiligt ist, bedarf feiner besonderen Erörterung. Es genügt, in diejer Beziehung auf die einschlägigen Bestimmun- gen des Bankgeseßes zu erweisen und in Kürze daran zu erinnern, daß die Reichsbank ein unter Aufsicht und Leitung des Reiches stehendes Institut ist (8. 12 des Reichsgesetzes) ; daß sie verpflichtet ist, ohne Entgelt Kassengeschäfte für das Reich zu besorgen, und berechtigt ist, solhe Geschäfte au für die Bundes- staaten zu Übernehmen (S. 22 des Reichsges.) Kann nun aber hie- nach ein rehtlihes Hinderniß der Uebernahme der hier in Rede stehen- den Funktionen durch Landesheamte niht als gegeben erachtet, muß deren Bekleidung durch solche Beamte vielmehr als mit dem Geseßz im Einklang angesehen werden, \o besteht ein Grund zur Bersagung der Uebernahme einer solchen Funktion um so weniger, als auch schon in anderen Zweigen der Verwaltung die Besorgung von Ge- {äften des Reihes durch Landesheamte stattfindet; als schon seit mehreren Jahren ein bayerischer Ministerial - Rath Mitglied der Verwaltung des Reichs - Javalidenfonds und ein bayerisher Stabsoffizier Mitglied der Reichs-Rayon-Kommission ift ; als endlich bei einer Staatseinrichtung, welche allen zum Reiche ver- einigten Bundesstaaten gemeinsam ist, auch ein gemeinsames Interesse an der Ausführung der hierauf bezüglichen geseßlichen Bestimmungen besteht. Für die Wahl von Beamten des Justizressorts h :t fich gel- tend gemacht, daß die Bankkommissarien zugleich Justitiacien der Bankstellen sind, weshalb daher wie in Bayern, so auch in anderen Bundesstaaten vorzugsweise Justizbeamte zu Bankkommissarien gewählt worden sind, So insbesondere in reußen, dann in Sachsen, wo der Vorstand des Handelégerichts im Königlich \äcbsishen Bezirks- gericht zu Leipzig, und in Württemberg, wo ein Ober-Tribunals-Rath zur Funktion eines Bankkommissarius berufen wurde. Besonderes Gewicht hat der Hecr Jnterpellant darauf gelegt, daß durch die Wahr- nehmung der in Rede stehenden Funktionen die betreffenden Beamten ihren richterlihcn Pflichten entzogen, oder doch in Kollision mit den- selben gebracht werden könnten. Diese Befürchtung kann nicht ge- theilt werden. Zunächst muß darauf hingewiesen werden, daß den Baukkommissarien und Justitiarien keinerlei verwaltende, fon- dern nur eine beauffichtigende, die pünktliche Einhaltung dcr eins{chlä- gigen Geseße und Dienstesin}truktionen kontrolirende Thätigkeit ob- liegt eine Thätigkeit, die an sih mit dem Berufe der betreffenden Beamten nicht im Widerstreite steht, und die überdies auch keineswegs von einem Umfange ist, der mit Grund davon sprechen ließe, daß diese Beamten dadur ihrer Berufsaufgab-, sie m6g ordentlicher oder außer- ordentlicher Natur sein, irgendwie entzogen würden. Sodann läßt fih nicht einsehen, wie die in der Interpellation angezoçgene Bestim- mung des §. 38 des Banfkgeseßes über die territoriale Zuständigkeit bei Klagen, welche den Geschäftsbetrieb der Reichsbaukstellen betref- fen, zu Kollisionen fübren ssllte. Für den vorliegenden Gegenstand find zunächst die Artikel 40 und 41“ und-nicht erst der Art. 42 der bayeriscben Civilprozeßordnüng vom 29. April 1869 maßgebend. In den in Art. 40 der Prozeßordnung aufgeführten verschiedenen Fällen der Behinderung eines Richters, hinsichtlich" deren bei der Gleichheit des Grundes mindestens die Analogie der Ziff. 5 hier Plaß greift, ist der Richter gemäß Art. 41 verpflichtet, fh jeder Thätigkeit in dem Rechtsftreite zu’ etithalten und hievon sofort dem Gerichtsvorstande Anzeige zu erftatten. Jt aber der Gerichtsvorstand selbst behindert, so hat er dies feinem Stellvertreter mitzutheilen, von welchem das Erforderliche ohne Verzug zu veranlassen ist. Gegenüber diesen geseßz- lichen Obliegenheiten und den in Frage stehenden Richterbeamten wird die“ Bezugnahme auf Art. 42 u. ffff., welche die Ab- lehnung des Ritters Seitens * der Parteien behandeln, wohl

hier ein und reiste Mittags weiter.

finden kaun, dafür bürgen nit, bloß der zablreihere Personalslan der hier in Betracht kommenden Si iRE Ee Diesen die über die Ergänzung der Gerichte durch das Einführungsgeseß zur Prozeßordnung, insbesondere Art. 134 und 135, vorgesehenen unzweideutigen Bestimmungen. Wie wenig Anlaß übrigens zu der Besorgniß, wie sie in der Interpellaticrn Ausdruck ge- funden hat, thatsählich besteht, mag aus dem Umstand ent- nommen werden, daß ein hochangesehenes Mitglied des bayerischen Richterstandes, das viele Jahre hindur die Stelle des Direktors und späterhin des Präsidenten eines Appellationsgerichts bekleidete, neben diesem seinem Richteramt die Funktion eines Königlichen Kommissärs bei der Königlichen Bank zu Nürnberg fast 30 Jahre seiner Aktivität hindurch gegen einen jährlichen Funktionsgehalt versah, ohne daß hier- aus für den Dienst der Justizverwaltung irgendwelche Unzuträglich- keiten fih ergeben hätten. Hiernach sah sib die Königliche Staats- regierung in der Lage, von Sr. Majéftät dem König die Allerhöchste Er- mächtigung zu erbitten, den in der Interpellation genannten Beamten die Annahme der ihnen bei den Reichsbankstellen übertragenen Funktionen gestatten zu dürfen. Die Königliche Staatsregierung glaubt aber auch, daß die bestehenden geseßlihen Bestimmungen vollkommen aus- reihend seien, um Collisionen der Dienstpflicht dieser Beamten mit den fraglichen Funktionen fern zu halten, und findet hiernach keinen Grund, mit dem Erlasse weiterer Anordnungen vorzugehen. Schließ- lih erübrigt nur noch, die Einstreuung in der Interpellation, als ob die Wahrnehmung der Funktion eines Bankkommissärs durch einen Richterbeamten „die Integrität des Richterstandes naheckberühre“, in Betracht der Natur des in Frage stehenden Geschäfts und mit Rück- sicht auf die hierbei betheiligten Richterbcamten nachdrücklich abzu- lehnen.“

Sachsen. Dresden, 28. März. Die Erste Kammer unterzog in ihrer heutigen Sizung den Gesegentwurf über die Entschädigung für den Wegfall von Gebühren der Gei f- lihen und Kirchendiener ihrer Berathung. In der zwei- stündigen Generaldebatte \prahen mit Ausnahme eines Mit- gliedes, welches die ursprüngliche Regierungsvorlage der Spe- zialberathung zu Grunde gelegt wissen wollte, sämmtliche Redner, darunter Staats-Minister a. D. Dr. v. Falkenstein und Kam- merherr v. Erdmannsdorf, ihre Meinung dahin gus, daß ihnen zwar die Regierungsvorlage besser zusage, daß fie aber aus Opportunitätsrücksihten auf den von der jenseitigen Kammer be- \lofsenen, von der diesseitigen Deputation in mehreren wesent- lihen Punkten amendirten Entwurf eingehen wollten. In der Spezialberathung wurden die beiden erften Paragraphen unver- ändert angenommen.

Die Zweite Kammer bewilligte mehrere Positionen des Budgets der Staatseinkünfte, den Vorschlägen der Deputation gemäß, Id E Ri Era Q Aa

TSürttemberg. Stuttgart, 26. März. Gestern um 27 Uhr Nachmittags hat die Taufe der neugeborenen Zwil- lingstöhter des Herzogs und der Herzogin Eugen von Württemberg in dem von dense:Len bewohnten Pavillon des Schloßnebengebäudes stattgefunden. Zugegen waren der König und die Königin, die hier anwesenden Mitglieder der Königlichen Familie und der auf Besuch verweilende Herzog Nikolaus von Württemberg ; ferner der Präsident der Kammer der Standes- herren, Fürst von Waldburg-Zeil, die Mitglieder der Kaiserlich russishen Gesandtschaft, die Angehörigen des Königlichen Hof- staats, sowie Offiziere des Ulanen-Regiments König Karl Nr. 19, bei welchem der Herzog Eugen fteht x. Die Taufhandlung wurde von dem Ober-Hofprediger Prälaten von Gerok vollzogen und es erhielt die erstgeborene der beiden Prinzesfinnen die Namen: Elsa Mathilde Maria, die jüngere die Namen: Olga Alexandra Maria. :

28. März. (W. T. B.) Die Regierung hat in dem Landtage einen Gesegzentwurf, betreffend die weitere Aus- dehnung des württembergischen Eisenbahnneßtzes, ein- gebraht. Unter den projektirten Linien befindet sih auch eine neue Bahn von Heilbronn nah Eppingen.

A T T S D E t L dr

Baden. Karlsruhe, 27. Hiärz. Die Zweite Kammer genehmigte in ihrer heutigen Sißung das Budget des Staats- Ministeriums und dasjenige des Ministeriums des Großherzog- E der Justiz und des Auswärtigen für die Jahre

HDefterreich - Ungarn. Wien, 27. März. Die An- kunft der ungarischen Minister behufs Abschluß der Verhan d- lungen über den österreihis{ch-ungarischen Ausgleich ist für Gude dieses Monats festgeseßt.

Wie das „Innsbr. Tagebl.“ mittheilt, hat der Statthalter von Tirol, Graf Taaffe, die Weisung, den Kaiserlichen Erlaß, welcher die Schließung des Tiroler Landtags wegen pfliht- widrigen Verhaltens anordnet, in allen Gemeinden öffentlih an- zushlagen, wieder zurückgenommen und dann nur den Bezirks- hauptleuten im Dienstvertrauen mitgetheilt, fie hätten etwaige Zustimmungsbes{chlü}se der Gemeinden an die Landtags-Majorität als gescßwidrig zu sistiren.

Pest, 27. März. Der Kommunikations - Minister unter-

breitete dem Abgeordnetenhause sämmtliche auf die Ostbahn - Angelegenheiten bezüglichen Aftenstüce, die im Präsidialbureau vorliegen, ferner auch den mit der Oftbahngesellschaft abgeshlo}e- nen Kaufvertrag. Sodann wurden Nuntien des Oberhauses über die heute votirten Gesezentwürfe übernommen. Die Minister zeigten an, daß die fälligen Jnterpellations-Beantwortungen in einer der nächsten Sitzungen erfolgen werden. __ Hierauf wurde ein Königliches Reskript verlesen, wodur die Session ge\chlos\sen und die Eröffnung der nächsten Sesfion auf morgen anberaumt wird. Das Reskript wurde dem Ober- hause übermittelt.

auf die legislatorishe Thätigkeit der abgelaufenen Session, welhe den vielverheißenden Anfang einer umfassenden Regelungs- und Reformarbeit gebildet habe, und troß der elementaren Heim- suchungen eine gedeihlihe Zukunft erhoffen läßt.

_ Im Oberhause wurdenach der Annahme des Gesetzentwurfes über „die außere Form der Testamente der Gesetzentwurf über die Regelung dcs Königsbodens und der Wechselgesetzentwurf in der Textirung des Oberhauses angenommen, so daß bezüg- lich des leßteren zwischen beiden Häusern wesentliche Meinungs- verschiedenheiten bestehen. Jn der Abendfitzung des Ober- hauses beantwortete der Finanzminister Vécsey's Interpellation über den Tahbakexport, worauf das erwähnte Königliche Rescript verlesen wurde.

Schweiz. Bern, 27: März. (N. Zürch. Ztg.) Bis: jetzt sind ca. 20,000 Unterschriften bei der Bundéskanzlei- angelangt, welche Volksabstimmung über das Militärsteuergesez ver- langen. Das Zuftandekommen von 30,000 ist unzweifelhaft. Nach dem „Génfer Journal“ - hat das Bankkonsortium, welhes den Unternehmer des Gotthardtunnelbaus, L. Favre, ‘bisher unterftügt hat, auf einen Bericht von Advokat Ratnbert am 23. d. in'Genf beschlossen, demselben auch! ferner

als gegenstandslos erahtet werden dürfen. Daß endlih in jenen Tällen die nothwendige Beseßung des Gerichtes jederzeit statt- |

zur Seite zu ftehen. Es wurde ‘eine Kommissiou niedergeseßt, um über die Bedingungen einer neuen Einzahlung zu berathen,

Präsident Ghyczy hielt die Schlußrede mit cinem Rüblie :

Großbritannien und Irland. London, 27. März. (E.C.) Die Königin tritt heute Nahmittag ihre Reise nah Deutsch- land an. Während hres Aufenthaltes in Baden-Baden wird der Minister des Auêwärtigen a!s dienstthuender Minister fun- giren. Lord Derby und seine Gemahlin reisen heute Morgen über Brüssel nah Baden-Baden ab und werden dort rechtzeitig eintreffen, um die Monarchin bei ihrer Ankunft zu empfangen. Der Earl wird 8—10 Tage von hier abwesend sein, und bei seiner Rückfehr wird Lord Carnarvon ihn ablösen.

Die „Hour“ konstatirt mit Befriedigung, daß Gam- betta in seinen jüngsien Schritten zum Angriff gegen die Klerikalen klar gezeigt habe, daß Opposition gegen den Kle- rus keineswegs gleihbedeutend mit Feindschaft gegen die Kirche oder gar gegen die Religion sei. Im Weiteren hält die „Hour“ den Klerikalen vor, sie hätten nur \ih selbs zu danken, wenn sie, die Grenzen ihres wirklihen Gebiets überschreitend, die Staatsgewalt zwingen sollten, fih gegen Uebergriffe zu hüten.

Der Prásident des Oranje Freistaates, Hr. Brand, wird im Laufe des kommenden Monats nah England abreisen. Lord Carnarvons Politik zur Annäherung der \üdafrikanischen Kolonien und Freistaaten gewinnt am Cap zusehends an Popu- [ari!ât, freilich nicht ohne arge Aufregung und heftigen Wider- stand Seitens der exklusiven Republikaner in Transvaal und im Oranje Freistaat.

29, März. (W. T. B.) In der gestrigen Sitzung des Unterhauses erklärte Northcote auf eine Anfrage Wolffs, der Bericht Cave's beruhe zum Theil auf Informationen, die der Khedive selbst Cave ertheilt habe, zum Theil auf Informa- tionen, die Cave auf andere Weise geworden. Cave habe keine Verpflihtung gebgbt, seinen Bericht behufs Veröffent- lihung desselben vorzubereiten. Der größte Theil der vom Khedive selbst ertheilten Informationen sei durchaus ver- traulicher Natur, während die auf andere Weise an Cave ge- langten Fnformationen einen weniger vertraulichen Charafter trügen. Northcote erwiderte ferner auf eine Anfrage Gordons, die Pforte habe zu keiner der Maßregeln bezüglich der tür- kfischen Anleihen eine Sanktion oder Billigung der englischen Regierung nachgesucht, die auf die türkishen Anleihen bezügliche diplomatische Korrespondenz werde dem Hause vorgelegt werden. Hierauf beantwortete Disraeli die gestern von Camp- bell und Anderson angekündigten Anfragen. Dem Ersteren erwiderte er, der Wortlaut des Cave'shen Berichts be- finde \sich nicht in der Hand des Khedive. Was die Vrage anbelange, ob die Regierung damit einverstanden sein würde, daß der Khedive dicjenigen Theile des Berichts veröffent- liche, die derselbe als auf seinen Mittheilungen beruhend be- trahte, während die anderen Theile des Berichts nicht veröffent- licht würden, so könne er nur sfagen, daß sich der Khedive in dieser Beziehung überhaupt nicht geäußert habe. Anderson gab der Premier zur Antwort, es seien alle erforderlihen Anord- nungen getroffen, daß die lediglih durch Familienrüsihten ver- anlaßte Reise der Königin für den Gang der Staatsver- waltung ohne irgendwelhe Unzuträglichkeiten bleibe.

Frankreich. Paris, 26. März. Die Organe „Univers“ und „Union? bringen heute Artilel Ubèr „die. Mun - Affaire“ und den Geseus entwurf des Unterrichts-Ministers Waddington. Das „Uni- vers“ . wiederholt: „Das, was man. will, ist der Krieg. Der Minister Waddington, Protestant, beinahe Ausländer, führt ihn“. Die „République Française“ dagegen \chreibt: „Die „Gazette de France“ bringt aus den Wahlschreiben der leßten Zeit die Auszüge, worin gesagt wird, daß man die geistliche Herrschaft niht dulden dürfe. Diese Anführungen beweisen ein- fach, daß das Land durch die klerikalen Ansprüche im höchsten Grade erregt ist. Wenn dies die „Gazette de France“ beweisen wolle, 09 War (s Uberillia, 04 es dur0 die Cte sheidung des Falles de Mun zur Genüge dargethan ward. Niemand hat die Drohungen vergessen, welche die Ultramontanen gegen die bürgerlihe Gesellshaft und die nationale Gesezgebung gerihtet haben. Die Sektirer des Syllabus verweigern den franzöfishen Geseßen den Gehorsam, sie erkennen nur die Befehle an, die von Rom kommen. Sie gehören ihrem Volke niht mehr an; sie erkennen ihm nur noch ein Recht zu, nämlih das, fie zu besolden und auszurüsten, um Krieg gegen dies zu führen. Man will wohl, daß die Bischöfe die Besoldungen von Beamten erhalten, aber ihr heiliger Cha- rakter enthcht fie der Pflichten, die Iedem auferlegt sind, der ein öffentlihes Amt bekleidet. Es liegen Ansprüche vor, die nit zugelassen werden können, offenkundige Mißbräuche, die zu keiner anderen Zeit gestattet wurden. Es war Zeit, daß alles dieses ernstlih untersucht wird.“

27. März. Die „République Française“ kommt heute nohmals auf die ultramontane Frage zurück, um dar- zuthun, daß eine Transaktion mit der klerikalen Partei unmög- lih seì, da fie eine jede ihr gemachte Konzession nur als eine „Zurücerstattung*“ und als eine Ermuthigung betrachte, um weitere Forderungen zu stellen. „Arglose Staatsmänner \chmeichelten \sich“, fügt dieselbe hinzu, „daß, wenn man die Achtung vor der Religion, die Unabhängigkeit der Geistlichkeit, die vollständige Freiheit aller auf den Kultus fich beziehenden Akte sicherstele, man mit dieser anmaßenden Partei in Frieden leben könnte und fie aufhören werde, sich zu beklagen. Welcher Irrthum! Die wahren Klerikalen bekümmern \ih wenig um die Religion und ihre Interessen. Sie wissen, daß seit langer Zeit Niemand daran denkt, die religiösen Uebungen zu stören; sie wissen, daß die Regierung duldsam, selbst gedul- dig geworden is, und daß die Verfolgung nicht in unsere Zeit passe. Deshalb if iùr Augenmerk auch nicht auf die Eroberung gerichtet. Was sie suchen, ist der weltlihe Einfluß, ihr Eindrin- gen in die Laiengesellshaft, mit Ein-m Wort, diese Eroberung politischer Oberherrshaft. Die klerikale Partei if, wie die bo. napartistishe und die orleanistishe Partei, eine politishe Partei, sie hat ihren Ehrgeiz auf die Regierung der Menschen, die Aus- übung der Gewalt, auf die Verfügung der Plätze gerichtet. Der einzige, zwischen dieser und den übrigen Parteien be- stehende. Unterschied if, daß ihr die Form der Regie- rung gleichgültig is. Wenig liegt ihr daran, ob der Staat monaris{ch, despotish oder cäsarish is. Sie würde ih selbst zur Republik bequemen, wenn sie ihr mit ihrer Herrschaft ver- einbar erschiene. Was fie bestimmt, die jetzige französishe Re- gierungsform zu bekämpfen, ift, daß sie glaubt, die Republikaner seien die entshlossensten Gegner ihrer Uebergriffe, und ihre Aus- fichten seien geringer, fie über ihre geheimen Absichten zu täuschen. Es ist wichtig, sich mit der Thatsache vertraut zu machen, daß das, was man heute Klérikälismüs nennt, keine Religion ift! Wenn die Klerikalen von Religion \prechen, so geschieht es einzig und allein, um ihre irdishen Endzwécke zu erreihen! Die Ré- ligion ift für sie ein Losungswort! Sie haben erkannt, daß es noch eine große Anzahl von Perfonen giebt, die man in Bewegung seßen

flerifalen mehrere

kann, wenn man ruft, die Religion sei in Gefahr. außerdem, daß es äußerst geshickt sei, eine fest begründete Or-

ganisation auszubeuten und si eines von einem ganz andern

Gefichtspunkt aus geschaffenen mächtigen Werkzeugs zu bemäch-

tigen. Sie führen sich in den religiösen Organismus ein, wie

sie fich in jeden anderen Organismus einführen würden, wenn | es einen gäbe, der die nämlihen Elemente des Er- | folges darbôte. Im Grunde is es eine Fabel, und

weiter nichts. Am Tage, wo fie an der Gewalt sein,

wo die Regierung, die Gesellschaft in ihren Händen sih befinden |! würde, würde es um die Religion niht besser stehen. Es ift | sogar wahrsheinlich, daß es viel \{chlechter um fie bestellt sein | würde, denn der Religion ging es nie gut unter den theokrati-

schen Regierungen: der Glaube blüht nit auf dem vom Kleri-

kalismus besäecten Boden! Man möge \ich daran erinnern, was

die Religion in den päpstlihen Staaten vor 15 Jahren mar.

Gewiß war fie zu keiner Zeit und in keinem Lande weniger

lebendig und weniger gesund. In dem ungläubigen Staate des

Königs Viktor Emanuel is der Katholizismus geehrter, wird er

besser ausgeübt, als je in der Domäne des heiligen Stuhles.

Was will aber die klerikale Partei unter dem Vorwand der

Religion? Sie will uns zu den \{chönen Tagen der Theokratie

zurückführen, d. h. eine Staatsreligion herstellen, welche in ihren

Händen das Mittel sein soll, die Gesellshaft zu umftricken, in

alle Schichten einzudringen, nicht einen Winkel übrig zu lassen,

welcher der Freiheit als Zufluchtsstätte dienen könnte. Diesen

Ansprüchen leiftet die republikanishe Partei Widerstand, und nicht

der in dieser Sache ganz uninteressirten Religion.“

Dreißig Bischöfe, die Gründer der tatholishen Uni- versität von Paris, werden am Mittwoch unter dem Vorsige des Eczbishofs von Paris eine Versammlung halten, um über die Geseßvorlage Waddingtons zu berathen.

28. März, (W. T. B.) Die Königin Victoria iff| heute Nachmittag 3 Uhr in Cherbourg eingetroffen und hat nah nur zweistündiaem Aufenthalte ihre Reise fortgeseßt.

Versailles, 28. März. (W. T. B.) Die Deputirten- kammer bewilligte in ihrer heutigen Sizung einstimmig einen Kredit vor 1,750,000 Frs. für die durh die Ueberschwem- mung Heimgesuhten. Bei den im weiteren Verlaufe der Sizung fortgeseßten Wahlprüfungen wurde die Wahl des Bonapartisten Gavini für ungültig erklärt.

Spanien. Madrid, 28. März. (W. T. B.) Minister- Präsident Canovas del Castillo hat heute bei der konsti- tuirenden Versammlung den neuen Verfassungsentwurf eingebraht und ein Dekret des Königs verlesen, in welhem das Minisierium ermächtigt wird, die Verfassungsfrage der Ent- scheidung der Cortes zu unterbreiten. Der Verfassungsentwurf slimmt mit der #. Z. von den Notablen ausgearbeiteten bezüg- lihen Vorlage überein; Canovas del Castillo wies darauf hin, daß bezüglih der Einbringung einer \olhen Vorlage wohl der Regierung die Initiative gebühre.

Italien. Rom, 28. März. (W. T. B.) Der neue Minister-Präsident Depretis entwickelte heute im Senat und in der Deputirtenkammer das Programm des neuen Kabinets. Hauptpunkte desselben sind: Die Reform des politishen Wahlgesezes im Sinne wahrer Freiheit und zweifelloser bezüglicher Aeuße- rung des Willens der Nation, Unabhängigkeit und Unver- leglihkeit der Deputirten, Verantwortlichkeit der Staatsbeam- ten, Verbesserung der finanziellen Lage der Beamten, un- bedingte Unabhängigkeit des Richterstandes. Die kirchen- politishe Haltung des Ministeriums werde weder eine aggressive, noch überhaupt eine feindlihe sein, das Ministerium werde sih aber auch zu keinerlei Vereinbarungen mit den kir{ch- lihen Organen herbeilassen; es werde die bestehenden Gesetze streng beobahten, müsse fih jedoch die Einbringung von Geseyz- entwürfen bezüglih einer ausgedehnteren Sicherung der Ge- wissensfreiheit und bezüglih der Verwaltung des Kirchenvermögens vorbehalten. Ferner werde die Vorlegung eines Handelsmarine- geseßes beabsihtigt. Das Ministerium acceptire die wegen Tren- nung und Rückaufs der oberitalienischen Bahnen ges{chlo}enen Konventionen, sei jedoch der Ansicht, daß vom Staat nur ein Theil des Betriebs dieser Bahnen übernommen werde. Die finanzielle Lage des Landes habe sich zwar erheblih gebessert, indeß sei das in dieser Beziehung anzustrebende Ziel noch nicht erreicht, indem der Zwangscours noch fortdauere. Endlih werde das Ministerium die Einführung von Steuerreformen sich ange- legen sein lassen und an die Prüfung der \{chwebenden Handels- verträge im Sinne der Handelsfreiheit herantreten.

Seit 3 Tagen, sagt die „ODpinione“ vom 25., hört man nur von Entlassungsgesuchen reden. Daß die Präfekten der fünf oder sechs größten Städte des Landes solche einreichen, if ganz natürlih und fkonstitutionell; denn da sie Vertreter einer poli- tischen Partei sind, \o ist es ganz in der Ordnung, daß sie zurücktreten, wenn die Gegenpartei die Zügel der Regierung ,er- greift. Dasselbe gilt von den General-Sekretären und Direktoren, da sie keine eigentlihe Beamte sind, sondern nur den Ministern zu Liebe eingetreten find. Aber die Einreihung der Entlassungs- gesuhe von Seiten der eigentlihen Carrièrebeamten is ganz ungerechtfertigt. Sie haben den neuen Ministern die Verantwort- lichkeit für ihre Handlungen zu überlassen und dürfen sih niht aus Furcht, entlaffen zu werden, vom Staatsdienste zurückziehen. Die Verwaltung hat mit der Politik nihts zu \chaffen, \oufst wäre jeder Minifterwehsel ein Unglück für das Land, und alle Verwaltungszweige müßten aus ‘Mangel an erprobten Beamten in Unordnung gerathen. Was daher bei politischen Angestellten löblih, ift bei Verwaltungsbeamten tadelnswerth, und diese müssen troß aller Deklamationen und Einshüchterungsversuche ihrer Gegner im Amte bleiben; denn der Staatsdienst ist er- haben über Partei-Interesse und über Parteileidenschaften. Das abgetretene Kabinet ist, shreibt man der Florentiner „Na- zione“ aus Rom, der übereilten Einreihung von Entlassungs- gesuhen von Seiten der Präfekten und Bürgermeister fremd und hat, wenn au vergeblih, sein Möglichstes dagegen gethan.

Türkei. (W. T. B.) Der „Agence Havas“ wird aus Ragusa über die am Sonntag dort stattgehabte Zusammen- kunft des Statthalters von Dalmatien, General R o dich, mit dem Gouverneur Ali Pascha und dem General Mukhtar Pasha gemeldet, daß es sich bei derselben um die Frage der Pacifi- kation der aufständishen Provinzen unter freund- schaftlicher Mitwirkung - Oesterreihs handelte. Als erster Punkt wurde die vollständige Ausführung der in der Note des Grafen Andrassy vorgeshlagenen Reformen aufgestellt, die dur ein Kaiserliches Irade am 12. d. M. in Bosnien und der Herzegowina proklamirt worden seien. Hierbei solle noch einmal in Erinnerung- gebraht werden, daß von dem Tage der Proklamation ab, den flüchtig gewordenen Einwohnern eine Frist von 24 Tagen bewilligt worden sei, um in ihr Besißthum zu-

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rung zu unterwerfen, und daß erstere, falls fie innerhalb dieser Frift niht zurückehren, zu Gunsten der Zurüdckgekehrten ihres Besizthums verlustig gehen, leßtere aber im Falle der Nihht- unterwerfung aus der Türkei verbannt werden sollten.

(W. T. B.) Wie der „Agence Havas“ aus Ragusa gemeldet wird, hätte Mukhtar Pascha bei einer ferneren am 28, März stattgehabten Zusammenkunft mit General Rodi diesem erklärt, daß er in den Abschluß eines Waffenstill- standes willigen würde, wenn die Insurgenten die Wiederver- proviantirung von Nikschic zulassen würden.

Dänemark. Kopenhagen, 25. März. ImLandsthinge fand gestern die zweite Lesung des Finanzgeseßes für 1876/77 statt. Der Kriegs-Minister hatte den Antrag eingebracht, die vom Folkethinge abgelehnte Bewilligung von 2 Mill. Kronen zu der neuen Feldartillerie (16 Batterien à 8 Kanonen) wieder aufzunehwen, und als erste Rate 1 Mill. Kronen in den Etat einzustellen.

Das legte Heft der dänischen „Zeitschrift für Seewesen“ enthält u. A. von Cand. mag. H. E. A. Lund eine lebhafte Schilderung der kurzen Entwickelungsgeschihte der deutschen Flotte. Der Verfasser giebt eine genaue Be- \chreibung sämmtliher deutschen Kriegsschiffe, welcher offizielle Angaben zu Grunde liegen. Daß die dänishe Flotte \ich mit der deutschen nicht mehr messen kann, räumt der Verfasser unumwunden ein. „Die deutshe Flotte, welche vor zehn Jahren von der dänischen vollständig blockirt wurde, welche lehtere noch gleihzeitig im Stande war, eine österreichische GFlottenabtheilung bei Helgoland zurückzutreiben, if in dieser kurzen Zeit zu einer so bedeutenden Größe herangewahsen, daß sie sogar die ernsthafte Aufmerksamkeit der größten Seemächte auf \sih gelenkt hat.“

28. März. (W. T. B.) Die ordentlihe Sesfion des Reichstags dürfte morgen unmittelbar nah der definitiven Annahme des Finanzgeseßes geschlossen werden. Wenige Tage darauf wird wahrscheinlich auf Grund der Wehrvorlage das Folkething aufgelöst und eine außerordentlihe Session im Mai e nberufen werden. Ein diesbezüglicher Beschluß des Staats- rathes wird noch im Laufe dieser Woche erwartet.

Amerika. (A. A. C.) Der „Times“ wird von ihrem amerikanischen Korrespondenten unterm 26. d. telegraphirt: Der Senat der Vereinigten Staaten hat mit 32 gegen 26 Stimmen die seit mehreren Tagen debattirte Vorlage passirt, welche Regeln für die Zählung der bei der Prä- sidentenwahl abgegebenen Stimmen Seitens des Kon- gresses vorschreibt. Das Repräsentantenhaus erör- terte die Legislativ-Appropriations-Bill, welche die Gehälter von Mitgliedern des Hauses auf 4500 Dollars fixirt, vertagte sih aber, ohne zu einem Beschluß darüber gelangt zu sein. In der Untersuchung über die Emma-Mine beendigte der frühere Senator Stewart seine Ausfagen durch Ueberreihung einer Kopie des mit Baron Grant abgeschlossenen Kontrakts für den Verkauf der Mine in London. General Schenck foll am Dienstag vernommen werden ; derselbe liegt aber in Washington sehr krank darnieder.

Brasilien. Victoria (Provinz Espirito Santo) Ende Januar. Das hiesige Blatt „O Commercio“ enthält in seinen Nummern vom 22. und 26. d. M. zwei Artikel, betitelt „Die Regierung und die Einwanderung“, worin aus Anlaß eines speziellen Vorganges, welcher vor einiger Zeit hier gerechtes Auf- sehen machte, das brasilianische Kolonisationswesen einer herben Kritik unterzogen wird.

Derartige Bekenntnisse dürften in Europa nachgerade auch in diejenigen Kreise gedrungen sein, wo gewissenlose Unternehmer und Agenten mit ihren vielverheißenden Prospekten noch immer ihr Wesen zu treiben suchen.

Der thatsächhlihe Fnhalt jener Artikel aber kennzeihnet so sehr die zwishen Verheißung und Wirklichkeit {hon so häufig von den Opfern der Prospekte empfundene Kluft, daß er die weiteste Verbreitung verdient.

Vor einiger Zeit waren mit dem Dampfer „Fénélon* ca.

400 Kolonisten für S. Leopoldina angelangt, welche, obwohl seit 6 Monaten angemeldet, bei ihrer Ankunft in Victoria Nichts vorberèitet fanden, und sich deshalb alsbald in völlig hülfloser Lage sahen. *) Der Direktor der Kolonie hatte dem hierdurch hervorgerufenen Aufsehen gegenüber die Behauptung aufgestellt, es seien Vor- bereitungen nicht nur für jene 400, sondern auch noch für weitere 600 Ankömmlinge getroffen gewesen, es hätten ihm nit weniger als 8 Depots zur Verfügung gestanden. Auf die Auf- forderung des Kolonie-Direktors hat das Blatt „O Com- mercio“ einen seiner Redacteure nah Caxoeiro und Timbohy in Leopoldina entsandt, welcher dies hebt jenes Blatt besonders hervor sih der Gastfreundschaft der Kolonie-Direktion und deren Führung entzog, und nun die selbst gemachten Wahrnehmungen schildert eine Schilderung, völlig entsprehend den traurigen Erfahrungen, wie sie im Jahre 1873 von so vielen in Leopoldina ins Elend gerathenen deutshen Kolo- nisten gemaht worden sind. Ein Theil der letzteren ist inzwishen nach Deutshland zurückgekehrt, und wird wenn es dessen noch bedarf die Angaben des Commercio- Redacteurs näher erläutern können.

„Der Eindruck“, \o berichtet lezterer, „den wir bei unserer Ankunft in Caxoeiro **) empfingen, war für uns ein trauriger der größere Theil der Bevölkerung blutarm, lymphatish und anscheinend unter dem Druck der entsezlihsten Noth, ja des Elends leidend. Die Ernährung. ist kostspielig, wenig Lebens- mittel, dazu übermäßige Preise. Frishes Fleisch ift nur wöchentlich und auch nicht immer zu haben. Es ift niht die Regierung, nicht die Provinz, niht die Munizipalbehörde, welche dabei den Ver- \{leiß hat; einer oder der andere Grundbesißer \suht das bessere Fleisch für seine Familie aus, und \chickt das Uebrige auf den Hungermar kt“.

Mit Bezug auf die obenerwähnten Behauptungen des Kolonie- Direktors heißt es dann weiter: „Wir können nicht verstehen, wie Jemand mit derartigen Behauptungen so unglück- lih sein: kann, wie Herr Sant’ Anna Lopez ***), der nun heute als großer dasteht. Die “Regierung möge“ es wissen, daß die Kolonisten lange Zeit hier in der Stadt lagen ohne Transportmittel ‘und ohne Unterkunft in Caxoeiro oder sonstwo, da dort keine Barackten vorhanden waren, um fie ‘aufzunehmen. Die einzige Barae,‘welthe daselbst existirt, ist ein an den Seiten offenes Gestell mit einem Strohdach das Volk nennt dies Schuppen, wir bezeihnen es als einen Strohschober, einen offenen Stall, für Sch{chweine und

*) Der Vorfall ist bereits in einer früheren Korrespondenz aus Brasilien erwähnt. S. Reichs-Anzeiger vom 14. Februar d. J. **) d i, der Hafen von Leopoldina.

rückzukehren, und ebenso den Insurgenten, um sih der Regie- L

*#*) Dies ist der Name des Kolonie-Direktors.