1876 / 79 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 31 Mar 1876 18:00:01 GMT) scan diff

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verlautet, beabfichtigen diejenigen Deputirten, deren Wahl einer

920. März. (W. T. B.) Wie aus Deputirtenkreisen Untersuchung unterzogen werden soll, ihr Mandat niederzu- legen, evi gegen den ven der republikanischen Majorität {luß Protest einzulegen. L E As Z ita Havas“ wird nochmals erklärt, daß alle über einen Wechsel im Personal der diplomatischen Vertretung Frankreihs im Auslande verbreiteten Gerüchte

der Begründung entbehren.

Spanien. Madrid, 31. März. (W. T. B.) Aus Tolosa wird vom 30. d. gemeldet, daß der General- Kapitän der baskishen Provinzen, Castro, eine Ver- ordnung crlassen hat, welhe den Bürgermeiftern anbe-

fiehlt, innerhalb 14 Tagen alle von den Carlisten auf dem Gebiete der betreffenden Ortschaften errichteten Befe f i- gungswerke zu zerstören, soweit dieselben nit durch Kd- niglihe Truppen beseßt sind. Nichtbefolgung dieser Verordnung wird fkriegsgerichtlih beftraft werden. Jn der Provinz Bis- caya follen fich einzelne Banden Aufständischer gezeigt haben. i

Türkei. (W. T. B.) Ueber die zwischen dem Statthalter von Rodich und Mo ukhtar Pascha in Ragusa gepflogenen Verhandlungen meldet die „Polit. Korrespondenz z daß der \chwierigste Punkt, die Verproviantirung von Niksich, an welchem die Waffénstillftandsfrage zu scheitern gedroht habe, dur die vom Statthalter von Rodi in Anspruch genommene Dazwischenkunft des Fürsten von Montenegro beseitigt worden sei. Der Fürst von Montenegro werde nämli seinen gan- zen Einfluß bei den Insurgenten für die von den Türken zu bewerfkstelligende unbehelligte Verproviantirung von Nikfih ein- see: oder es werde diese Verproviantirung eventuell von Monte- negro aus erfolgen.

Dänemark. Das Folkething aufgelöst worden. I erachte cs für unzuläsfig,

Kopenhagen, 30. März. (W. T. B.) ist heute durh ein Königliches Dekret

In lezterem heißt es: Der König daß die Ergreifung der zur Vertheidigung des Landes erforderlichen Maß- regeln länger hinausgeschoben werde, weil eine Verständi- gung zwischen der Regierung und dem Folkething nicht habe er- zielt werden können, indem das Folkething nicht nur die drin- genden Maßregeln abgelehnt, sondern auch die unnöthige und nicht damit in Verbindung stehende Bedingung, die Einführung der Einkommensteuer, gestellt habe.

Amerika. (E. C.) General Schenk ift am 28. selbst vor dem Foreign Committee des Repräsentantenhauses er- schienen, um über scine Beziehungen zu der Emma-Mine- Gesellschaft sch zu rehtsertigen. Er behauptete, bei der gan- zen Angelegenheit im guten Glauben gehandelt zu haben, daß die Emma-Mine wirklih eine erträglihe Silbergrube sei, und seinen eigenen Verlust, den er durch Theilnahme an dem Ge- {äft erlitt und der ihn zum armen Manne machte, berechnet er auf 50—60,000 Dlls. Er habe 500 Aktien des Bergwerks auf offenem Markte zu dem Kurse von 30 Und 31 gekauft und verkauft, als sie auf 14 standen. Die 509 Gründeraktien habe er noch fast alle. 25 davon habe er zu 90 per Stück verkauft und er hätte gerne alle loëgeshlagen, wenn ihn damals nicht \o viel Tadel getroffen hâtte, Das Geld zum Kaufe wurde ihm von Park, einem der Gründer, vor- gestreckt; auf welhe Weise und mit welhen Papieren er diesen später bezahlt, berihtete General Shenck vor dem Aus\chuß. Die Ausfagen Lyons gegen ihn erklärte er für unwahr.

Verlin, ten 31. März 1876.

Ueber die rechtliche Unverantwortlichkeit und Ver- antwortlihkeit des römishen Papstes hat Professor Bluntschli in Heidelberg, dessen , Völkerrecht soeben in zweiter Auflage erschienen is, in der „Gegenwart“ eine vöôlker- und staatsrechtliGe Studie veröffentligt, die auch über die geshicht- lihe Seite der Frage bemerkenswerthe Erörterungen enthält, Die rechtlihe Stellung der Päpste wurde in verschiedenen Zeiten der Papstgeschichte verschieden angesehen. Selbstverständlich sei in den drei ersten Jahrhunderten der cristlihen Kirche von irgend einer bevorzugten Stellung der römischen Bischöfe nicht die Rede gewesen. Als dann in der folgenden Periode die christlihe Kirche von dem römish-byzantinishen Reiche als Staats- religion erklärt ward, erhielten die Bischöfe wohl einige Privi- legien von den christlihen Kaisern, aber sie blieben Unterthanen des Kaisers. Auch damals fei von Unverantwortlichkeit des römi- {hen Bischofs keine Rede gewesen. Die Kaiser behielten si vor, in Strafsachen selber die Bischöfe zur Rechenschaft zu ziehen. Sehr oft haben au Kaiser, wie selbs der orthodoxe Kaiser Iustinian über römische Bishöfe Gericht gehalten und Pâpste entsetzt, verbannt, zu {weren Strafen verurtheilt. Mehr als fieben Jahrhunderte bestand \o das römische Papsithum, troy seiner hohen Autorität in der kirhlihen Lehre, in völliger Abhängigkeit von dem antiken Kaiser, in dem alle Souveränetät geeinigt war. In der dritten Periode, als mit Hülfe der Päpste das römische Kaiserthum von den Griehen auf die germanischen Könige, vorerst die Franken, später die deutschen übergegangen war, stieg das Ansehen der Päpste rasch in die Höhe. Dennoch blieben die Kaiser selbs da noch in den ecsten Jahrhunderten die Dberherren Roms und betrachteten die Päpste als in weltlihen Dingen untergeordnet. Erst seit den Tagen Gregors VIl. und Heinrichs IV. nimmt der Papst in dem allgemeinen Bewußtsein der wesieuropäishen Christenheit dèên höchsten, selbst die Hoheit des Kaisers überragenden Rang ein. Die Kaiser mußten si damit begnügen, die Lehnsherrlichkeit der Päpste abzulehnen, fie waren zu s{chwach, um noch die Staatshoheit über die Päpste geltend zu mahen. Seit dem fünfzehnten Jahrhundert, d. Y. seit der Entstehung von großen selbstbewußten Staatsmächten, den Kirchenkonzilien von Conftanz und Basel, vermögen die Päpste ihre Herrshermaht niht mehr zu behaupten. Ihr An-

sehen sinkt, die Maht der weltlihen Staaten und die Autorität der weltlihen Wissenschaft steigen. Der Abfall der germanischen Nationen von Rom stellt den Päpsten völlig freie protestantishe Mächte ent-

gegen, welche keinen Vorrang jener anerkennen und feine Privilegien den Päpsten zugestehen. Selbst die katholischen Fürften und Staaten wurden nun ihrer nationalen Selbständig- keit und ihrer politishen Freiheit und Hoheit wieder inne und waren nicht mehr gesonnen, sich den römischen Ansprüchen zu fügen, wenngleich sie noch den Päpfsten eine formelle Ehrer- bietung willig erwiesen. Der Papst hatte „aber jeßt noch eine Doppelstellung, einmal als Kirchenhaupt, daneben als Staats- haupt des Kirchenstaats. Insofern konnte er auch das völker-

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Eine ausfülulihe Besprehung der Beschlüsse, welhe von der Orthographishen Konferenz gefaßt worden find, hat der Professor Michaelis, Herausgeber der Zeitschrift für Stenographie und Orthographie, erscheinen lassen. / 2 Dem Berichte der Generalversammlung des Vereines für Erhaltung der Horten Denkmäler des atsag, welche am 2. März in Ca pea tattgefunden hat, entnimmt die , tr. Ztg. Folgendes: Die Zahl der Vereinsmitglieder ift vou 181 zu Anfang 1875 auf 242 bis Ende Februar gestiegen. Am 15. Jauuar d. J. batte der Verein ein Vermögen von 15,659 Fr. 62 G. Der Bezirk Unter-Elsaß; bewilligt ihm eine jährliche Beisteuer von 1500 Fr., das Ober-E!saß 500 Fr. Be! Durhmusterung der im Jahre 1875 ausgeführten Arbeiten \prach der Berichterstatter H-. Ringeisen das Bedauern aus, daß „der alterthümliche Thurm bei St. Wilhelm in Straßburg (Gulden- thurm), dieser merkwürdige Schlußpunkt der Perspektive des Schiffleut- und des Fischerstadtens, verschwunden ift“, und daß „das Stlettstädter Thor, gegen Colmar zu, welches von Vauban im ornamentirten Styl jener Zeit gebaut worden, zertrümmert auf dem Boden liegt." Dank der Oberverwaltung ift . das alte Stadtthor von Slettstadt, gegen Straßburg zu, genannt der Hexrenthurm, der aus dem 15. Jahr- hundert herftammt, erhalten worden. Das Comité seßt seine Schritte fort, um die Straßburger Thore vor Zerstörung zu bewahren, und hofft, daß es „die Verwaltung zu überzeugen „und unsern Kindern diese alte Erivnerung des Ruhmes unserer Väter zu übertragen vers mögen wird.“ y

Der Kaiser von Oesterrei hat unter dem 15. März den Malern Hans Makart' und Heinrich von Angeli den Profefsors-

titel verliehen. Gewerbe und Sandel.

Wir haben im Interesse der deutschen Industrie unlängst einige auf ausländischen Absaßgebieten laut gewordene Kla- gen mitgetheilt, um darauf hinzuweisen, daß jede bei Anfertigung oder Lieferung deutscher Fabrikate etwa vorkommende Unzuve:lässigkeit die Entwickelung unseres Handels in s{hwerer Weise schädigt, indem sie das Vertrauen der gewohnten ausländischen Abnehmer \chmälert, dies selben anderweiten Bezugsquellen zuführt, und die Werbung neucr Abnehtner beeinträchtigt. Aus gleichen und durchaus wohlmeinenden Gesichtépunkten wird uns ferner mitgetkbeilt, daß auc die Schwierig- feiten, dencn unsere Exporteure hei fremden Zeollverwaltungen begegnen, zuweilen auf Ursachen zurückzuführen find, welche unsere JSndustrie und unser Handelsstand zu vermeiden woh! in der Lage wären. Wir dürfen uns in dieser Richtung auf nachfolgende Andeutungen be- \chränkea, Wenn cs vorkommt, daß deutse Fabrikanten ihre Erzeugnisse mit Waarenzeichen, Stempeln oder dergleichen versehen, welche geeignet find, den deutschen Ursprung zu verläugnen und den GSlaubea an einen fremdländischen zu erwecken, so fann es nicht Wunder nehmen, daß solche Fabrikate kei der Einfuhr in ein fremdes Gebiet von der be- treffenden Zollverwaltung nicht als deutsche Fabrikate anerkannt wer- den. Das Mißtrauen hiergegen steigert si, wenn für die Versendung folcher deutscher Fabrikate eine Noute gewählt wird, welche ohne Noth einen vorgängigen Transit durch ein drittes Zollgevict bedingt. Wenn andrerseits deutshe Exporteure es nicht verschmäheu sollten, ‘fremdländishe Erzeugnisse als deutsche in ein Land einzuführea, welches von den betreffenden Erzeugnissen des wirklichen Urspzungs- landes eine höhere Einfuhrverzollung zu fordern berechtigt ift, als von gleichartigen deutschen Erzeugnissen, jo können die nachtheiligen Rückwir- fungen auf die redlihe Einfnhr der betreffenden deutschen Erzeugnisse kaum ausbleiben. Werden dadur Anordnungen hervorgerufen, welche der Zoll- verwaltung des Einfuhrlandes eine genauerePrüfung desUrsprungs der aus Deutschland kommenden Sendungen solcher Grzeugnisse vorschreiben, fo kann schon der hierdurch bedingte Zeitverlust die berechtigten Interessen unserer redl¿chen Exporteure in empfindlicher Weise schädigen. Gs wäre er- fläriih, wenn wiederholte Wahrnehmungen solcher Art auf die Geneigt- heit fremder Zollverwaltuvger, auf Reklamationen deutscher Reichs- angehöriger einzugehen, im Allgemeinen nachtheilig wirken follten, und es liegt auf der Hand, daß eine amtliche Unterstüßung solcher Reklamationen, welche die angedeuteten Fälle selbst betreffen, nicht gewährt werden kann.

bildung beseitigte endlih die Mishung. Der Kirchenstaat wurde zuerst 1809, und wieder 1870 \äkularisirt und das Papstthum auf seinen kirchlichen Beruf zurückgewiesen.

Nah dieser geschichtlihen Uebersicht gelangt Prof. Bluntschli zu folgenden Schlußergebnissen: : 1) Es giebt keine allgemeine Rechtspfliht, weder des

Staatsrehts noch des Völkerrechts, welche die Staaten nöthigen würde, dem Papste eine privilegirte Rechtsstellung, insbesondere die Privilegien der Immunität und Exterritorialität zu gewähren und denselben von der verfassungsmäßigen Unterordnung unter die Staatsgeseze und Unterwerfung unter die Polizei- Und Gerichtshoheit des Staates zu befreien. Wohl aber fönnen politishe Gründe, sei es einzelne Staaten, sei es die civilifir- ten Staaten überhaupt, dazu bestimmen, mit Rüksicht- auf den Glauben und die Wünsche der römish - katholischen Bevölkerungen ihrer Länder und aus Ehrerbietung für die weltgeschihtlihe Institution des römischen Papsithums und seine universelle Bedeutung, den Päpsten eine privilegirte und exi- mirte Rechtsstellung, nah Analogie der souveränen Rechte der Staatshäupter zu gewähren. 4 :

2) Die völlige Gleichstellung der Päpste mit fremden Sou- veränen ist nicht mögli, weil die Verhältnisse grundverschieden find, aber es kann den Päpsten annähernd ein ähnliher Vor- zug zum Schuy ihrer Freiheit gewährt werden, als Häupter der röômisch-katholishen Kirche, unbeeinslußt von irgend einer Staatsmacht, ihren kirhlichen Beruf auszuüben.

3) Sowohl Rechtsgründe als politishe Gründe \prehen dafür, daß die Staaten, um anmaßenden Uebergriffen und feind- seligen politishen Handlungen der Päpste zu wehren, die Er- theilung des Rechtsprivilegiums an die Päpste an die Bedin- gung knüpfen, daß die Päpste ihrerseits die verfassungsmäßige Rechtsordnung der Länder respekiiren und keine von dem Völker=- recht als Friedensbruh verbotene Handlung wider die Staaten üben. Wird diese Bedingung nicht erfüllt, so ist jeder Staat berechtigt, dem Papste diesen Rechts\huy und ein solches Privi- legium zu entziehen. i:

4) Am besten wäre eine völkerrech:lihe Vereinigung aller oder doch der mähtigsten hristlihen Staaten über die nähere Bedingung und Fassung des Privilegiums, und es könnte eine solhe Uebereinkunft den Päpsten bei der Papstwahl, ähnlih wie früher die Wahlkapitulation den römischen Kaisern, vorgelegt und die staatlihe Anerkennung des Papstes als Kirenhauptes der fatholishen Kirhe von dem Versprehen des Papstes abhängig gemacht werden. : ¿

5) In Ermangelung eines Vertrages ist jeder Staat für fih allein berehtigt, in derselben Weise vorzugehen.

6) Wenn glei die Papstfreiheit im weitesten Umfang ge- \{chüßt werden mag, \o darf doh kein Staat gestatten, daß sein Gebiet und sein Privilegium zu völkerrechtswidrigen Friedens- brüchen wider einen anderen Staat mißbraucht werde, Dafür ist jeder Staat den anderen Staaten verantwortlih, wie wenn ein entthronter Souverän von dem Gebiet eines neutralen Staates den Krieg erneuern wollte.

rankfurt a./O., 21. März. Zu der diesjähcigen Reminis- ‘rel eff L waren ungefähr 61,400 Ctr., mithin etwa 2400 Cir. Waaren mehr als im Vorjahre, angefahrea und konn dieselbe als eine gute Mittelmefse bezeichnet werden, indem der größte Theil der Waaren verkauft worden ist. Der auf wenige Tage beschränkte Tuchverkauf- konnte fich nur bei einigen Artikeln zu einer besonderen Lebhaftig- keit erheben; das Geschäft Liegt überall mehr oder weniger darnieder, wodurch der Besuch der Messe beeinträchtigt wird. Es fehlten viele Engros-Käufer namentliÞ aus Süddeutschland, dagegen zeigten die sehr zahlrei anme lenden Kleinkäufer be- deutende Kauflust, so daß das \cließliche Resultat der Tuhmefse als- ein ziemlich gutes bezeichnet werden kann. Gemusterte Frühjahr-- und Sommer-Tuchwaaren in gefälligen Mustern aus Cottbus, Forst, Spremberg, Crimmitschau 2c. waren zu alten Preisen recht begehrt, dagegen mußten glatte Stoffe bei beschränktem Absaß si einen fleinen Preisabschlag gefallen lassen, Das Geschäft in seidenen und halbseidenen Waaren war gering, in baumwollenen, wollenen, leinenen und kurzen Waaren bei mehreren Firmen gut, bei den meiften jedo nur mittelmäßig. Die Zufuhren an Leder aller Art, Häuten, Fellen und Borsten waren bedeutender, als im Vorjahre; sämmtliche Vorräthe wurden verkauft, wenngleich zu gedrückten Preisen. An roher Schafwolle waren zu den vorhandenen Befländen nur 437 Ctr. angefahren, die gröytentheils von Händlern aufgekauft wurden. An Pferden waren ungefähr 1500 Stük am Markte, das Geschäft darin war bei hohen Preisen lebhaft.

Wien, 30. März. (W. T. B.) Die „Presse“ veröffentlicht den von maßgebender Seite ausgehenden Vorschlag, die öiter- reichische Vier2ig-Millionen-Goldrente nicht in Kapital- titres, sondern in Renteutitres nah französischem Muster auszugeben, mit Verzinsung in 4 ößerreichisch-franzöfishen Goldgulden (per Hun- dert) =— 10 Francs = 8 Reich3mark 10 Reichépfennigen. Die Albrechtsbahn hat von der Regierung die Erlaubniß erhalten, 4 Millionen Second-Prioritäten in Frankreih zu begeben. Die ungarisch-galizische Bahn übernimmt den Betrieb der Duiefsterbahn vom 1. April cr. ab auf 3 Jahre. E : e 31. März. (W. T. B.) Wie die „Neue freie Presse

erfährt, nehmen die Fufionsvcrhandlungen der Eperies-Tarnower mit der Oderberger Bahn einen befriedigenden Verlauf und hofft man, eine Einigung auf der Basis eines Umtausches von 9 Eperies- Tarnewer Aktien gegen 10 Oderberger Aktien zu erzielen. Die Nordbahn hat ihre Generalversammlung auf den 3. Mai cr. aus- geschrieben. Das französische Konsortium, an welh-s die Albre cchts- bahn 4 Millionen Second-Pcioritäten zu begeben die Erlaubniß erhalten hat, steht unter Führung des Crédit universel. Die Priori- täten lauten auf Goldwährung und werden zum Course von 70 bege- ben, was nach Abzug der Jouissaucen ca. 66°%/ beträgt.

Brüssel, 29. März. (W. Z.) Die Generalversammlung der Aktionäre der Banque de Belgique hat gestern stattgefunden. Sie war sehr stürmisch; da indeß Über den durch den Betrug T'Kint's- veranlaßten Verlust noch keine eingehende Angaben gemacht werden fonnten, beschränkten fich die Beschlüsse auf Niederseßung einer Kom- mission zur Berichterstattung über die Lage der Bank 2c.

Pa'‘ris, 31. März. (W. T. B) Das „Bureau Havas“ meldet aus Kairo vom heutigen Tage: Die Gerüchte über nicht pünktliche Einlösung des Aprilcoupons der ägyptischen An- leihe von 1873 find unbegründet. Die Finanzverwaltung hac bereits die erforderlihen Beträge bei der ottomanishen Bank in Alexandrien eingezahlt.

Verkehrs-Anstalten.

London, 29. März. Wie die „Times" erfährt, wird das zu den Vorarbeiten für den Kan alt uunel nöthige Geld rasch aufgebracht. Es hat fi eine französische und eine. englische Gesellschaft gebildet, von denen die erstere bereits 80,000 Pfd. Sterl. oder die Hälfte der erforderlichen Mittel besißt; die englische Gesellschaft wicd wahr- scheinlich bald in gleich günstiger Lage fein. L

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Die Stadtverordneten-Versammlung hat sich in ihrer gestrigen Sißung im Prinzip für die Errichtung kommunaler Schlachthäuser und einer kommunalen Viehhofsanlage ausgesprochen. Die weiteren Verhandlungen haben in geheimer Sitzung stattgefunden.

In dem soeben erschienenen Hefte der Bcrliner Arhäologischen Zeitung ist, wie man der „Köln. Ztg.“ schreibt, die erste Reihe der in Olympia gefundenen Inschriften veröffentlicht, die für Sprache und Geschichte gleih merkwürdig sind. Dasselbe Heft ent- hält die ersie wissenschaftlihe Berichterstattung Über die Aus- grabungen bei Tanagra und das neulich gefundene Jphi- genienhild aus dem Hause des ersten Cäcilius Jucundus in Pompesi. —— Hr. Professor Adler hat seine Abreise, die auf Sonnabend anberaumt, verschieben müssen und ist erft am 29. Mit- tags auf dem Landwege nah Brindisi abgereist, von wo er über Korfu sich nach Olympia begeben wird. Hr. Professor Theodor Mommsen wird sich in der ersten Hälfte des Aprils über Rom nach Neapel begeben und denkt sich in Italien mindestens bis zum August aufzuhalten; sein Ziel ift die Förderung des Inschriftenwerkes und namentli die Bereisung Mittelitaliens, wo uoch manche Oertlich- keiten eine Ausbeute für Inschriften versprehen. Auch Professor Wait beabsichtigt nah Nom zu reisen.

Ueber die weiteren Ergebnisse der wegen der Dynamit- Explosion in Bremerhaven geführten Untersuchung ist, laut Meldung des „W. T. B.“ aus Bremen vom 30. März, ein zweiter amtlicher Bericht veröffeutliht worden. Nach dem- selben ist der richtige Name des Thomas „Alexander Keith“, sein Geburtsort ist Halifax, wo sein Vater Jchn Keith und sein Oheim Alexander Keith eine Brauerei besaßen. Während des Sezessions- frieges nahm Alexander Keith, später Thomas genannt, an Unternehmungen von Blokade brechenden Schiffer, thätigen An- theil, und stand namentli in genauen Beziehungen zu dem Kapitän der „Old Dominion*. Ende 1864 verschwand derselve von Halifax, indem er seine Auftraggeber um 200,000 Dollars beschwindelte, worunter sich eine einkassirte Versicherungssumme von 32,000 Dollars für den veiunglückten Dampfer „Caledonia“ befand. 1866 kam Alexander Keith, bedrängt dur die in Halifax Beschwindelten, nah Europa. Die durch James Thomas auf der pvershwundenen „City of Boston“ verschifsten 3 Kisten mit Pelzwaaren waren nicht ver- sichert. Auch sind wissentliche Helfershelfer des Alexander Keith bet seiner verbrecherishen Unternehmung bis jeßt niht entdeckt. Das dem Uhrmacher Fuchs vorgelegte Uhrmodell war ein von Rind angefertig- tes Originalwerk. Die von den englischen Behörden angestellte Untersuchung ist noch nicht abgeschlossen.

Theater. L

Residenz-Theater. Am 28. d. Mts. beehrte Se. König- lie Hoheit der Kronprinz die Vorstellung von „Arria und Mefsalina mit Seinem Besuch. Am Sonntag, den 2. April, um 4 Uhr, findet an diesem Theater abermals eine Nachmittags-Vorstellung bei halben e statt. Am Montag und Dienstag seßt Charlotte Wolter ihr Gastspiel als Mefsalina fort. Von Heinrich Doerr ist soeben im Residenztheater ein einaktiger Schwank: „Suchet, so werdet ihr finden!" zur Aufführung angenommen worden. Das

fall aufgeführt. Redacteur: F. Prehm. NBerlag der Expedition (Kessel). Vier Beilagen

Berlin: Druck: W. Elsner-

rechtlihe Privilegium der Staatshäupter von protestantischen Fürsten erwarten.

Der Durchbruch der modernen Staaten-

(eins{ließliÞ Börsen-Beilage).

fleine Stück wurde {hon auf dem Hoftheater in Karlêruhe mit Bei--

2 7D.

Nichtamlliches.

Amerika. (Monatsübersiht für Februar.) Jm Repräjsentantenhauje des Konzresses der Vereinigten Staaten gelangte am 3. Februar die Debatte über cine der auf einmali- gen Präfidentschafts-Termin bezüglihen Resolutionen zum Ab- ichlufse. Für den Antrag wurden 141 und dagegen 106 Stimmen abgegeben, derselbe mithin verworfen, weil er die für Verfassungsänderungen erforderlihe Zweidrittel - Majorität nicht erlangt hatte. Am 12. wurde die die Gehalte der Gefandien und Konsuln regulirende Bill nah dem Antrage des Finanzauss{chufses angenommen. Danach wurden für den ge- nannten ZweX im Ganzen 914,000 Dollars, 470,000 Dollars weniger als im laufenden Finanzjahre bewilligt. Die Gesandt- shaften am schwedis{ch-norwegischen und dänishen Hofe wurden zu einer vereinigt, der Gesandtschaftsposten in Hawai ganz aufgehoben, und ftatt deffen ein Generalkonsulat errichtet. Die übrigen Gesandtschaftsposten wurden in der bereits in der Ueber- sicht für Januar angegebenen Weise bewilligt. Von den ver- schiedenen Generalkonsulaten wurde das in Liverpool am höchs sten dotirt (6000 Dollars), es folgen die in London, Paris, Havanna und Rio de Janeiro (5000 Dollars), Kalkutta und Shanghai (4500 Dollars), Melbourne und Montreal (4000 Dollars), Kenagewa (3500 Dollars), Berlin und Kairo (3000 Dollars), Wien, Frankfurt, Rom, Konstantinopel und St. Petersburg (2000 Dollars). Von den Konsfulaten wurde für die in Manchester, Glasgow, Bradford, Birmingham, Sheffield, Havre, Lyon, Athen, Tripoli, Tunis und Tanger das Gehalt auf 2500 Dollars, in Hamburg, Bremen, Chemniß, Leipzig, Leeds, Dundera, Leith, Belfast, Marseilles, Bordeaux, Prag, Antwerpen, Brüssel, Zürih und Basel auf 2000 Dollars, in Aachen, Sonneberg, Nürnberg, Mannheim, Cork, Dublin, Cardiff, Nizza, Kadix, Malaga, Lissabon, Rotterdam, Amster- dam, Triest, Livorno, Florenz, Palermo und Messina auf 1500 Dollars, in München, Stuttgardt, Bristol, Newcastle, Gibraltar, Fayal, Lüttich, Genf, Genua, Neapel und Jerusalem auf 1000 Dollars normirt. Der Antrag auf Wiedererichtung der Gesandtschaft in Athen wurde verworfen, ebenso der das Gehalt der Gesandten in Berlin, Paris, London und St. Petersburg, welches in der Bill auf 14,000 Dollars angeseßt ist, auf der jeßigen Höhe zu belassen. Von dem Budgetkomité wurde die für die Steuerverwaltung verlangte Summe um 1,056,000 Dollars reduzirt, die Zahl der Steuerdistrikte um 56 vermindert, und außerdem der Beschluß gefaßt, die Zahl sämmtlicher Beamten in allen Departements um 20 Proz. und das Gehalt derselben mit wenigen Ausnahmen um 10 Proz. zu reduziren. Für Fortifikationen, Torpedos zum Schutze der Häfen u. f. w. bewilligte das Repräjentantenhaus die Summe von 315,000 Dollars, d. h. nicht den zehnten Theil des auf 3,900,000 Dollars veranschlagten Betrages. Am 18. wurde von dem Hause der Antrag angenor:nmen, wonach der Geburts- tag Washingtons (22. Februar) zum nationalen Feiertag erklärt wird. Am 16. wurde von dem Ausschusse für auswärtige An-

elegenheiten Bericht über den von dem demokratischen Reprä- Feniguten New - Vorks gestellten Antrag auf Aufhebung des zwishen den Vereinigten Staaten und dem früheren nord- deutschen Bunde abgeschlossenen Naturalisationsvertrages er- stattet; derselbe sprach sih gegen die Aufhebung des Vertrages aus, welche durchaus niht im Interesse der Vereinigten Staaten liege und hob rühmend hervor, daß in allen zur diplomatishen Verhandlung gekommenen Fällen, die deutsche Regierung eine die bloße Gewissenhaftigkeit weit überschreitende Liberalität bei der Auslegung und praktischen Ausführung dés Vertrages gezeigt habe. Doch sei die Revision und Abänderung derjenigen Punkte, welche bisher Anstoß erregt hätten, zu em- pfehlen, wozu indessen noch in der nächsten Session des Kon- gresses Zeit sein würde, da die Kündigungsfrist erst am 9. No- vember abliefe.

Der Senat nahm ara 7. die vom Repräsentantenhause an- genommene Bill, betre}s Bezahlung der von der Court of Alabama claims zuerfannten Entshädigungs8ansprüche ebenfalls an. Dieselbe gestattet die Zahlung von 4 Proz. Zinsen, vom Tage des erlittenen Verlustes bis zur Auszahlung des Schaden- ersaßes und verlängert die Autorität des Schiedsgerichtes be- hufs weiterer Entscheidung streitiger Fälle vom 22. Januar ab auf fernere sechs Monate. Angenommen wurde ferner und zwar in der Fassung des Repräsentantenhauses die Bill zur Deckung der Kosten der Weltausstellung in Philadelphia sowie die Bill, durch welche der 22. Februar zum Nationalfeiertag erklärt wird. Die erstere Bill erhielt am 14,, die leßtere am 22. dur die Unterschrift des Präfidenten Gesetzeskraft. Am 10. wurde ein Antrag angenommen, wonach der Northern De Cisenbahngesellschaft eine Frist von zehn Jahren behufs

ollendung der Bahn bewilligt wird. Am 23. wurde von dem Finanzausschusse ein auf Refundirung der Bundesschuld bezüg- licher Antrag eingebracht und nah kurzer Berathung mit 51 gegen 3 Stimmen angenommen. Nach. demselben sollen die Gesetze vom 14. Jariuar 1870 und 20. Januar 1871 dahin amen- dirt werden, daß der darin auf dreihundert Millionen angefetßte Betrag 41/2 prozentiger Bundesobligationen auf fünfhundert Millionen erhöht wird und daß diese Obligationen dreißig Jahre anftatt funfzehn Jahre nach dem Datum der Emittirung zahlbar sein sollen. Am 1. März genehmigte der Senat die Bill, be- treffend die Militärakademie in Westpoint, nahdem zuvor das im Repräfentantenhause herabgeseßte Gehalt der an derselben angestellten Lehrer auf die ursprünglih von der Regierung auf- gestellten Säße erhöht worden war. Seitens des Ausshuf}ses für Zivildienst-Angelegenheiten wurde ein Geseßentwurf einge- bracht, welher das Gehalt des Präsidenten der Vereinigten Staaten nah dem nächsten Amtstermin von 50,000 auf 25,000 Dollars herabsett.

Am 21. wurde in beiden Häusern cin Gesebentwurf, be- trefsend die Prägung neuer Silber-Dollars, im gleichen Werthe von zwei jeßigen halben Dollars, eingebracht. Außerdem enthält die Bill, welche cinen Zwangskurs für Silber verfügt, noch die Bestimmung, daß Silber-Dollars in Beträgen von höchstens 20 Dollars, halbe Silber - Dollars in Beträgen von höchstens 10 Dollars geseßliche Zahlungsmittel fein sollen. Sämmtliche abgenußte Silbermünzen soll die Bundesregierung ohne Verlust für den Befißer durh neue erseben.

L Erfte Beilage zum Deutschen Reichs-Auzeiger und Königlich Preußisheu Staats-Anzeiger.

Berlin, Freitag,

den 31. März

Dem Senate wurden Seitens des Präsidenten die Er- nennungen der Herren John M. Vilson von Ohio zum Konsul in Hambuxg und Wilson King von Pennsylvanien zum Konsul in Bremen eingesandt

Auf Anordnung des Repräsentantenhauses eröffnete das Comité für auswärtige Angelegenheiten eine Untersuhung über die Beziehungen des Gesandten der Vereinigten Staaten in London, General Schenck, zu der Emma-Minen-Affaire und ersuchte der Minister des Auswärtigen, alle in seinen Händen befindliche auf diese Angelegenheit bezüglihen Korrespondenzen vorzulegen. General Schenck hat daraufhin seine Entlassung eingereiht, welche von dem Präsidenten angenommen wurde, und London verlassen.

Der Prozeß gegen den Privatsekretär des Präsidenten General Babcock, welcher der Theilnahme an ten großen im Westen verübten Whiskybetrügereien beschuldigt war, wurde am 25. vor dem Schwurgerichte in St. Louis beendet. Das Ur- theil lautete auf Nichtschuldig, doch wird General Babcock nicht in seine bisherige SteUung zurücktreten.

Die demokratishen Mitglieder des Kongresses hielten im Laufe des Monats mehrfach Versammlungen ab, um sich über das finanzielle Programm für die demokratische „Platform“ zur nächsten Präsidentenwahl zu einigen. Der einzige Punkt in- dessen, Über welchen eine Einigung erzielt wurde, war der, die Aufhebung des Geseßes über die Wiederaufnahme der Baar- zahlungen und ein allmähliges Vorgehen in dieser Beziehung zu befürworten. Von dem demokratischen National-Erekutiv- Ausschuß wurde die Abhaltung der demokratishen National- Konvention behufs Aufstellung von Kandidaten für die Prä- sidentshaft und Vize-Präsidentschaft auf den 27. Juni in St. Louis angeseßt. Die Wahl dieses Ortes wurde als eine den Ausfichten des Herrn Hendricks von Jndiana zur Erlangung 3 gat zum Präsidentschafts-Kandidaten günstige an- geschen.

Von der republikanishen Konvention des Staates Jndiana wurde der jeßige Gesandte der Vereinigten Staaten in Wien, Godlove S. Orth, als Kandidat für den Posten des Gouver- neurs aufgestellt. Außerdem spra sich die Konvention für die Unterstükung der Kandidatur des Senator Morton für die Präsidentschaft, für eine vollständige Amnestie, ein Tarifgesetz, in welhem nur die Nationalcinkünfte, niht aber Shutzzölle Berüsichtigung fänden und für die Aufnahme des Gesetzes über Wiederaufnahme der Baarzahlungen aus. Die fogenannte unabhängige „Greenback“-Konvention desselben Staates befür- wertete die sofortige Aufhebung des Gesetzes zur Wiederein- führung der Baarzahlungen, die Einziehung aller Banknoten und Erseßung derselben durch Bundespapiergeld untd die No- mination des Senator Newton Booth von Kalifornien zum Kandidaten für die Präsidentschaft. Die republikanishe Kon- vention des Staates WisSconsin sprach sich gegen einen dritten Amtstermin des General Grant, und empfahl die Nomination des Herrn Blainen zum Präsidentschafts - Kandidaten, zugleich für die Resolutionen zu Gunsten einer baldigen Herstellung des Parikurses von Staatspapiergeld mit Gold und für die Freiheit der öüffentlihen Schulen*von dem Einflusse der per- schiedenen kirhlichen Denominationen aus. Von der Legislative desselben Staates wurde die Aufhebung der bis jetzt gültigen Eisenbahngeseßze beschlossen. Nach dem an Stelle derselben tretenden Geseze wird die Aufsicht über sämmtliche Bahnen einem Kommissar übertragen, dem jährlich genaue statistische Angaben gemacht werden müssen, die Konsolidirung verschiede- ner Bahnen untersagt, ebenso die Uebernahme von Lieferungen für die Bahnen feitens ihrer Beamten, und der Beförderungspreis für EAagiere der ersten Klasse auf 3 Cents per (engl.) Meile normirt.

Jn Louisiana nahm das Repräfentantenhaus der Legis- lative einen Antrag an, wonach der Gouverneur des Staates Kellogg in den Anklagezustand verseßt wurde. Der Senat konstituirte sich unverzüglich als Gerichtshof und verlangte von dem Hause die Einbringung der Klage. Da das letztere aber bereits seine Sitzung geschlossen hatte, so wurde die Klage ab- gewiesen, und der Gouverneur somit thatsähhlih freigesprochen, bevor die Klage gegen ihn eingereiht worden war.

In Texas wurde die neue Verfassung, deren Grundzüge bereits früher erwähnt wurden, mit großer Majorität ange- nommen.

Da in der Gegend des Yellowstone - Flusses Jndtaner- unruhen ausgebrochen waren, so wurden von dem Kriegs- ministerium 2000 Mann Vereinigter-Staaten-Trupyen unter dem Kommando der Generale Crooï und Custer dorthin ab- geschickt.

Mexriko. Der neuernaunte deutsche Geschäftsträger bei der mexikanishen Republik, Geh. Legationsrath Le Maistre, überreichte am 7. Januar dem Präfidenten Lerdo de Tejada seine Kreditive. Zahlreiche Pronuntiamentos, unterzeihnet von den Generalen Porsirio Diaz, Guerra, Negonte und Pontones waren in Durango, Lagos, Guadelupe und Yantepec, doch fand nirgends eine zusammenhängende Bewegung statt, so daß die Regierung sih nicht veranlaßt fand, die aus finanziellen Rücksichten begonnene Reduzirung der Armee zu sistiren. Der Krieg, welcher in Centralamerika zwishen Guatemala und Salvador auszubrehen drohte, ist abgewendet worden. Beide Staaten kamen am 283. Januar überein, ihre Truppen zu ent- [lsen. Am 20. Januar hielten die Minister der verschiedenen centralamerikanishen Republiken eine niht offizielle Konferenz ab, um die Frage betreffs der Vereinigung sämmtlicher einzelner Republiken unter cine gemeinsame Regierung einer vorläufigen Berathung zu unterwerfen. Der Kongreß in Bogota hat die Wahl Señor Parra's zum Präsidenten der Vereinigten Staaten von Columbien für gültig erklärt. Das nieder- ländishe Geschwader traf Ende Januar an der Küste von Venezuela ein. Seitens des Kommandanten des englischen Geschwaders in Jamaika wurde ein Kriegs\chiff} nach Curaçao abgeschickt um in dem Falle, daß es zu Feindseligkeiten zwischen den Niederlanden und Venezuela kommen sollte, die Jnteressen der in leßterem Lande wohnhaftèn englischen Unterthanen wahr- unehmen. Jn Ecuador wurde der Kongreß nach kurzer

hätigkeit geschlossen. Die Hauptgegenstände der Bérachung bildeten die Reform des Zolltarifs und die Aufhebung einzelner von dem früheren Präfidenten Garcia Moreno eingeführten

i Steuern. Von Seiten der liberalen Partei wird eifrig für die

1876.

Einberufung eines konstituirenden Kongresses behufs Neuge- staltung der Verfassung agitirt, ein Vorhaben, dem \ich die flerifale Partei mit allen Kräften widecrfette.

Peru. Anfang Januar fand in Pun0 cin Aufstand statt, der erst nah hartnäckigem Widerstande unterdrückt wurde. Seitdem ift die Ruhe in den südlichen Theilen des Landes uicht weiter ge-

ftört worden. Die Uebertragung der bisher in Privatbesitz be- findlichen Salpeterfabriken an die Regierung \chritt rasch vor- wärts, und erwartet man dadurch eine beträchtlihe Vermehrung der Staatseinkünfte. Don José de la Riva Aguera if zum be- vollmächtigten Minister Perus in Frankreich und Belgien ernannt worden, únd reiste derselbe Ende Januar auf seinen neuen Posten ab. Der Hauptzweck seiner Mission ift der, die Verhandlungen betreffs der peruanischen Anleihe zum Abs{chluß zu bringen. :

Der chchilenishe Kongreß wurde Ende Dezember ge- ihlofsen, nachdem der Etat der Staatsausgaben für das Jahr 1876 festgestellt worden war. Die Gesammtausgaben sind nach demselben auf 16,830,402.87 Pesos, etwa 354,657 Pesos weniger als im Vorjahre normirt. Nachdem die liberale Partei sich im Einvernehmen mit der Regierung für den Kriegs-Minister Pinto als Kandidaten für die Präsidentschaft ausgesprochen, hat sfih sein radikaler Gegner Vicuna Mackenna mit der ultra- montanen Partei verbündet, und öffentlich seine bisherigen A1- sihten über das Verhältniß von Staat und Kirche widerrufen.

Argentinien. Die Verträge zwischen Brasilien, der ar- gentinishen Republik und Paraguay wurden am 3. Februar unter- zeihnet. Danach wird die Entscheidung der Frage über das Gebiet zwischen Pilcomayo und dem Rio Verde definitiv dem Präsidenten der Vereinigten Staaten übertragen. Die Jnfel Cerrito, an der Mündung des Paraguay, wurde der argenti- nischen Republik zugesprochen, darf aber in Friedenszeiten nicht befestigt werden. Die Räumung des von der argentinischen Republik und Brasilien besetzten Territoriums soll nnverzüg- lih beginnen und muß innerhalb von fünf Monaten beendet sein. Señor Machain, der Bevollmächtigte der argentinischen Regierung, wurde zum Gesandten in Washington und zugleich zum Kommissar für die Weltauëstelung in Philadelphia er- nannt. Die Verfolgung der in den fudlichen Theil der Re- publik eingefallenen Pampa-Jndianer wurde mit Erfolg fort- gesetzt und die eingedrungenen Banden mit großen Verlusten zurückgetrieben.

In Uruguay find die Senatoren- und Deputirten=- wahlen ohne Störung vor sich gegangen. Die Minifter des Junern und des Auswärtigen, Señores Narjava und Lamas haben ihre Entlassung genommen und wurde Señor Mintero zum Minister des FJunnern, Señor Magarinos Cervantes zum Minister des Aeußern ernannt. In Folge des in Rio de Ianciro herrschenden Fiebers if in Montevideo allen aus diesein Hafen kommenden Schiffen eine 15 tägige Quaran- täne, vom Tage der Abfahrt angerechnet, auferlegt worden.

Brasilien. Die Kaiserin verweilte auch ferner zum Ge- brauche der Bäder in New-Freiburg, wohin fich auch die Kron- prinzessin mit ihrem Gemahle, dem Grafen d’Eu, begeben hat. Der Kaiser kehrte am 1. Februar von dort nach Rio de Janeiro zurück. Zur Begleitung des Kaisers nach New-York werden die Korvetten „Nictheroy“ und „Trejana“ ausgerüstet. Die Qualifikation sämmtlicher wahlberehtigten Bürger ist für alle Gemeinden auf den ersten Sonntag im April, die Wahl der Deputirten auf den ersten Sonntag im Oktober angesetzt worden, so daß der Zusammentritt der Kammern nicht vor Dezember erfolgen kann.

Landtags- Angelegenheiten.

Für das Herrenhaus find nah dem neuesten Bericht der Matrikelkommission Berechtigungen auf Sig und Stimme, die Königlichen Prinzen ungerechnet, vorhanden: ;

A. mit Erblichkeit: a. nah §. 2 ad 1 der Königlichen Ver- ordnung vom 12. Oktober 1854 in Betreff des Fürstlichen Hauses Hohenzollern 1, b, nah §. 2 ad 2, betreffend die Häupter der vor maligen deutschen reihsfständishen Häuser 20, c. nacy §. 2 ad 3, bè- treffend die Fürsten, Grafen und Herren der Herreukurie des ver- einigten Landtages 56, d. nah §. 2 Schlußiaß, dur befontdcre Königliche Verleihung 16; zusammen 93. /

B. auf Lebenszeit: a. auf Grund von Präsentation: 1) der Stifter 3, 2) der Provinzialverbände der Grafen 8, 3) der Familicn- verbände 11, 4) der Verbände des alten und des befestigten Grund- besißes 90, 5) der Landesuniversitäten 9, 6) der Städte 40, zusammen 161; þ, für die zeitigen Inhaber der großen Landesämter im König- rei Preußen 4, c. aus besonderem Ullerhöcbsten Vertrauen 78; von denen unter b. und c. Aufgeführten sind 17 gleichzeitig als Kron- syndici bestellt; zusammen 82; überhaupt Berechtigungen 336. j

Von diesen ruhen zur Zeit: A von den erblichen Berechti- gungen und zwar von denen 1) der Häupter der vormaligen Deutschen reichsftändischen Häuser 4, 2) der Fürsten, Grafen und Herren der Herrenkurie des vereinigten Landtags 24, 3) durch besondere König- lihe Valeißung 3, zusammen 31, B. Von den Berechtigungen auf Lebenszeit: 1) von den durch die Verbände des alten und des befestigteu Grundbesiße® zu Präsentirenden 9, 2) von den durch die Landes Universitäten zu Präsentirenden 1, 3) von den durch die Städte zu Prâäsentirenden 4, 4) von den großen Landesämtern 2 (wegen Kumulation) zusammen 16, zusammen À, und B. 47. Es find mithin wirkliche Mitglieder vorhanden 289. Davon find visher nicht cinge- treten 10. Mithin find eingetreten 279,

Aus den Diözesen Posen-Gnesen und Paderborn waren eine Anzahl Petitionen bei dem Hause der Abgeordneten eingegan- gen, welche theils eine authentische Interpretation des §. 58 des Gesehes vom 20. Juni 1875, wona bekanntlich die den bischöflihen Behör- den geseßlich zustehenden Rechte in Bezug auf die Vermögensver- waltung in den Kirhengemeinden ruhen, so lange die bischöflihe Behörde diesem Gesetze Folge zu leiften verweigert, oder so lange das betreffende Amt nicht in geseßmäßiger Weise be- seßt oder verwaltet ist, veclangten, theils die Berehtigung der für die bischsflihe Vermögenêverwaltung ernannten Königlichen Kem- missarien bestritten, in die Vermögensverwaltung in den fatholischen Kirchengemeinden einzugreif n. Die Petitionskommission des Hauses beantragt nunmehr mittels s{hriftlichen Berichts, über diese in ihrer Wesenheit auf irrthümlicher - Auslegung des Gefeße3 beruhenden Petitionen zur Tagesordnung überzugehen. 4 : Die Synodalordnungskommission des Hauses der Ab- geordneten hat die erste Lesung der Vorlage beendigt und wird am Sonn- abend, wie die „N. L. C.“ mittheilt, die zweite Lesung beginnen. Gestera wurden die 5 leßten Artikel des Geseßentwurfs, nämlich die Artikel 22—27, durhberathen und dabei auf Antrag des Abg. Dr. Sybel

ein neuer Artikel eingeschaltet, lautend: „Die Verwaltung der evan-