1876 / 80 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 01 Apr 1876 18:00:01 GMT) scan diff

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E x F s Ken Ml N pri ame tem D E Er E D è Er E

festgeseßt,

zweiten Frist angemeldeten Forderungen ein Termin

auf den 4. September 1876, Vormittags 10 Uhr, im Stadtgerihtêgebäude, Portal I1L, Zimmer Nr. 12, vor dem oben genaunten Kommissar anberaumt, zu welchem ‘sämmtlihe Gläubiger vorgeladen werden, weiche ihre Forderungen innerhalb einer der Fristen angemeldet haben. S 5 Wer seine Anmeldung riftli einreicht, hat eine Abschrift derseiben und ihrer Anlagen beizufügen. Jeder Gläubiger, welcher niht in unserm Gerichts- bezirk wohnt, muß bei der Anmeldung seiner Ford e- rung einen am hiesigen Orte wohnhaften Bevoll-

und zur Prüfung aller innerhalb der *

[2820] Bekanutmahnunng.

Konkurs-Eröffnung.

Ueber das Vermögen des am 9. Juli 1875 zu Alt- Reichenau verstorbenen Easthofbesitzers und Fleischermeisters August Elter ist der ge- meine Koukurs eröffnet und der Tag der Zahlungseinsftellung

auf den 25. November 1875 festgeseßt worden.

I, Zum einstweiligen Verwalter der Masse if der Justiz-Rath Lange hier bestellt.

Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgerordert, in dem

mächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen.

Denjenigen, be fehlt, werden za Sachwaltern

Engelhardt. 7 Berlin, den 30. März 1876. Königliches Stadtgericht. I. Abiheilung für Civilsachen.

(221) Konkurs-Eröffnung. Königliche Kreisgerichts-Deputation zu Forst, den 29. März 1876, Nachmittags 1 Uhr. eber das Vermög-n des Kaufmauns Otto Straßburg zu Forft ift der faufmännische Kou-

furs im abgekürzten Berfahren eröffnet und der :

Tag der Zazblungseinstellung auf g der Zun n 18, März 1876 festgeseßi worden. 3

Zum einstweiligen Verwalter der Masse ift der ;

Kaufmann Otto Haupt zu Forst bestellt.

ie Gläubiger des Gemeinfhuldnez:s werden auf- i s : D URRYer j wollen, bierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, die-

: selben mögen bereits rechtshängig sein oder nit,

efordert, in dem uf den 11. April 1876, Bormittags 11 Uhr,

vor dem Kommissar, Herrn Kreisgerichts-Rath Mügxohh : anberaumten :

im Terminszimmer 1V,, 1 Tr. hoch, anber Termine die Erklärungen über ihre Vorschläge zur Best-llung des dcfiaitiven Verwalters abzugeben. Allen, welche von dem Bemeinschuldner etwas ax Geld, Papieren oder andezen Sachen in Besiß odér Gewahr}am haben, oder welche ihm eiwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an den- selben zu K, E zu zahlen, vielmehr von dem Besiß der Gegenstände bis O 15. April 1876 einschließlih dem Gericht oder dem Verwalter der Masse An-

eige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer USigen Rechte, ebendahin zur Konkurêmasse abzu- !

liefern. i : s Pfandinhaber und andere mit denselben glei- berechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners aben von den in ihrem Besiß befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu mahn. : Zugleich werden alle Diejenigen, welche an die asse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wol- len, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, dieselben mögen béretts LeTIRETs sein oder nicht, mit dew doför verlangten VBorre : bis zum 9, Mai 1876 einschließlich bei 1:n8 \chriftlich oder zu Protokoll anzumelder und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen inner- halb der gedachten Frist angemeldeten Forderung?zu auf den 23, Mai 1876, Vormittags 10 Uhr, vor dem genannten Kommissarius im Terminê- zimmer IV. zu ershinn O, : Wer seine Anmeldung schriftli einreicht, hat eine Absch:ift derselben und ihrer Anlagen beizufügen. Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserm Amts- bez? seinen Wohnsiß hat, muß bei der Anmeldung seiner Ford-rung einen am hiefigen Orte wohn- haften oder zur Praxis bei uns berechtigten aus- wärtigen Bevollmächtigten bestellen und zv den Akten anzeigen. : j Denjenigen, welchen es hier au Bekanniichafi fehit, werden die Rechtsanwalte Küniß und Lange zu Forst vorgeschlagen.

2826] arr R des Termins zur Berhand- lung und Beschlußfassung über deu Akkord.

In dem Konkurse über das Vermögen der ver- ehzlihten Mazur, Biauka, geb. Borusteiun, in Neurode ist zur Verhandlung uxd Beschlußfassung über einen Akkord ein Termin auf den 3. Mai 1876, Bormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Kommissar im Sißungs}aal unseres Gerichtsgebäudes anberaumt worden.

Die Betheiligten werden hiervon mit dem Be- merken in Kenntniß gesebßt, daß alle festgestellten und vcrläufig zug-lassenen Forderungen der Konkurs- gläubiger, soweit für dieselben weder ein Vorrecht, noch ein Hypothekenrecht, Pfandreht oder anderes Absonderungsrecht in Anspruch genommen wird, ur Theilnahme an der Beschlußfassung über den Hftord berechtigen. Die Handelsbücher, die Bilanz nebst Inventar, und der von dem Verwalter über die Natur und den Charakter des Konkurses er- stattete schriftliche Bericht liegen in unserm Bureau IIT. zur Einsicht der Betheiligten offen.

Neurode, deu 23. März 1876.

Königliche Kreisgerichis-Deputation. Der E p Konkurses. eh se.

[29003 Bekanntmachung.

In dem Konkurse über das Vermögen der Handelsgesellschaft Gebrüder Wesselinck zu Rheine ist zur Berhandlung und Beschluß- fassung über einen Akkord Lermin auf

den 10, April 1876, Bormittags 92 Uhr, in unserem Gerichtslokal vor dem Kommissar, Hrn.

welden cs hier an Bekanntschaft ; vergeihlagen die ; zimmer

Rechtéanwalte Ecnst und Justiz-Räthe Dirksen und ; raumten Termine ihre Erklärungen und Vorsckläge

* halb der gedachten

auf deu 12. April 1876, Bormittags 9 Uhr, vor dem Herrn Referendar Hüischfelder im Termins- r. 3 des hiesigen Gerichtägebäudes anbe-

; über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die

Bestellung eines anderen einstweiligen Verwalters ab- i zugeben“

{i 11. Allen, welche von dem GBemeins{uldner eiwas { an Geld, Papieren oder andern Sachen in Besiß oder ; Gewahrsam haben, oder welche ihm etwaë ver- ¡ \chulden, wird aufgegeben, vor dew Besiß dez Ge- genstände 5

| bis zum 22. April 1876 einschließüdh | dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige ' zu machen, und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwanigen echte, ebendahin zur Konkurêmasse abzuliefern. Pfandinhaber und andcre mit denselben alei-

! berechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haber ¡ von den in ihrem Besiß befindlichen Pfandstücken

nur Anzeige zu machen. i I1I. Zugleich werden alle Diejenigen, weiche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen

mit dem dafür verlangten Vorrechte bis zum 27. April 1876 eiushließlich_

bei uns s{riftlich cder zu Protokoll anzumelden, und demnächft zur Prüfung der sämmtlichen inner rist angemeideten Forderunz26, sowie nah Befiaden zur Bestellung des definitivea Verwaltüngsperfonals

auf deu 29. April 1876, Bormittags 10 Uhr, vor dem Herrn Referendar Hirschfelder im Termins-

: zimmer Nr. 3 des hiesigen Gerichtsgebäudes zu er- scheinen,

Wer seine Anmeldung s{riftlich civreicht, hat cine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.

Jeder Gläubiger, welcher nit 1n unjerem Amtte- bezirk seinen Wohnsiß hat, muß bei der Lnmeldunyg seiner Ferderung einen am hiesigen Orte wohn- haften oder zur Praxis bei ‘uns berechtigten Bevoll- mächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen.

Denjenigen, wälhen es hier an Bekanntschafi fehlt, werden die Rechts - Anwälte Justiz- Räthe Lange, Flemming und Meißer zu Sachwaltern vor- ges{lagen.

Striegan, den 23. März 1876.

Königliches Kreisgericht. 1. Abtheilunzs,

(283) Konkurs-Eröfuung. Königliches Stadt- u. Kreisgeriht zu Magdeburg. _ Erste Abtheiiung. den 23 März 1876, Vormittags 105 Uhr. Ueber das Vermögen des früheren Kaufmanns, jeßigen Restaurateurs Albert Noack, früher zu Schbnebeck, jeßt zu Neustadt b. M. ift der fkauf- mänuische Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlungseinstellung auf den 15, Februar 1876 festgeseßt worden. Zum einstweiligen Verwalter der gr ift der Kaufmann Herm Schindelhauer hier besteklt.

Die Gläubiger des Gem-inschuldners werden auf- |

gefordert, in dem auf

den 8, April 1876, Bormittagss 12 Uhr, in unserem Gerichtêlokal, Dompla Nr. 9, vor dem Kommissar, Stadt- und Kreiëgerihts-Rath Meyer an- beraumten Termin ihce Erklärungen und Borscläge

über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die

t Bestellung eines anderen einstweiligen Verwalters, | sowie darüber abzugeben, ob ein einstweiliger Ver-

waltungsrath zu bestellen und welche Personen in denselben zu berufen find.

Allen, welhe von dem Gemeinsluldner eiwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besiß oder Gewahrïíam haben, oder welchem etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben B verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem

esiß der Gegenstände

bis zum 15. April 1876 GRRRT

dem Gericht oder dem Verwalter der afse Anzeige zu machen, und Alles, mit Vorbehalt ibrer etwaigen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit den- selbeu gleiwberechtigte Gläubiger des Gemeinschuld- ners haben von den in ihrem Besiß befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen.

Zugleich werden alle Diejenigen, welche au die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche , die- selben mögen bereité rechtshängig sein oder nit, mit dem dafür verlangten Vorrecht

bis zum 24. April 1876 einschließlih bei uns \{chriftlich oder zu Protokoll anzumelden uk demnächst zur Prüfung der sämmtlichen innerhalb

der gedachien Frist angéineldeten Forderungén , sowie nach Befinden zur Beftellung des definitiven Verwal- tungspersoaals, auf

_ den 8, Mai 1876, Bormittags 11 s;

in unserem Gerichtslokal, Domrxlatz Nr. 9, vor dem genannten Kommissar zu erscheinen.

Wer seine Anmeldung \chriftlich einreicht,

at preis N derselben und ihrer Anu-

en usugen,

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unseremAmtsbezirke seinen Wohnsiß hat, muß bei der Anmeldung seiner For- derung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevoll- imädtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denienigen, welchen es hier ar Bekanntschafi fehlt, werden die Rechtsanwälte Costenoble, v. Franken- berg und Justiz-Räthe Blcck, Schulß und Stein- bah zu Sachwaltern vorgesciagen.

[2809]

Konkurs-Eröffnung. 2

Körstgliches Kreisgericht zu Torgau. Erste Abtheilung. Den 29. März 1876, Mittags 12 Uhr. Ueber das Vermögen des Kaufmanus Oskar

Otto zu Torgau in gleicher Firma ist der

faufmännishe Koufurs im abgekürzten Ber- fahren eröffnet und der Tag der Zahlungs- einstellung auf E

: den 27. März 1876 festgeseßt worden. a.

Zum einstweiligen Verwalter der Masse ift der Kaufmann Adolf Schultz hier bestellt.

Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem auf

den 10. April d. Is,, Bormittags 10 Uhr, vor dem Kewmissar, Herrn Kreisgerichts - Rath Ilberg, in tessen Terminëzimmer Nr. 4 anbe- raumten Termin die Erklärungen über ihre Vor- schläge zur Bestellung des definitiven Verwalters abzugeben.

Allen, welche von dem Gemeins{uldner etwas au Geld, Papieren oder anderen Sachen in Befig oder Gavahrsam haben, oder welche ihm etwas vershui- den, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verab- folgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitze der Gegenftände

bis zum 25. April cr. einschließlich dem Gerichte oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwaigen ete, cbendahin zur Konkursmosse abzuliefern,

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Pfandinhaber und andere mit denselben gleichberech- tigte Gläubiger des Gemeinschuldners a von den in ihrem Besiße befindlihen Pfandstücken nur Anzeige zu machen.

T'arif- etc. Yeräünderungen der deutschen EKisenbahnen.

Maiu-Weser-Bahn. : Caffel, den 30. März 1876.

Zum Lgokalgütertarif vom 1. Februar 1869, Il. Auflage, is der 111. Nachtrag erschienen und bei den Güterexpeditionen zu beziehen. Derselbe ent- hält ermäßigte Frachtsätze für die Beförderung von Kalksteinen und Erzen in vollen Wagenladungen von 10,000 Kilogramm zwischen den Stationen Lollar einer- und Gießen, Langgôöns und Bußbach ande- rerseits, gültig vom 1. April cr. ab bis zum 31: De- zember cr.

Königliche Direktion der Main-Weser-Bahn,

Niederscchlesish-Märkische Eisenbahn.

2816 Berlin, den 20. März 1876.

Ungarisch - Schlesisch - ‘Sächsisch - Thüringischer Eisenbahn-Berband. :

Vom 10. April cr. ab tritt zum T. Theil des Ungarish-Schlesiscb-Sächsish-Thüringischen Verband- Gütertarifs vom 1. Dezember 1872 ein Nachtrag XRII, in Kraft, welcher neue Frachtsäße für Güter der er- mäßigten Klasse I[L, F. im Verkehr mit Station Gramshüß der Breslau - Schweidnitz - Freiburger Eisenbahn, die Angabe der Entfernungen zwiichen Glaß und Habelshwerdt und den im Nachtrage XVI. genannten Stationen der Sächsishen Staatsbahnen und die Aufnahme der Berlin-Görlißer Eisenbahn in den Verband enthält.

Druckexemplare diescs Nachtrages werden von unseren Gütererpeditionen Breslau, Liegniß und Görliß unentgeltlich verabfolgt.

Die geschäftssührende Dircktion des oben

bezeihueten Berbandes.

[2818] Berlin, den 27. März 1876. Posen-Niederschlesish-Sächsischer Berband. Vom 10. April cr. ab tritt zum Posen-Nieder- \{lesisch-Sächsishen Verband-Gütertarif ein Nach- trag XVII. in Kraft, welher Aufnahme neuer Routen in den Getreide-Verfehr, Klassifications- und tarifarishe Aenderungen, neue Frachtsäße für Ge- treide, Einbeziehung mehrerer Oberschlesischen Sta-

i T9]

No. 43,

Abänderung der einleitenden Bestimmung enthält. Druckexemplare dieses Nachtrags werden von unseren Güter-Expeditionen in Hausdorf, Kohlfurt und Görliß unentgeltlich verabfolgt. Die geschäfstsführende Berwaltung.

Obstahn. E #2813]

Bromberg, den 29, März 1876.

tritt vom 1. April 1876 ab ein direkter Frachtsaß für den Transport von Eisenbahnshwellen in Wagen- ladungen von je 10,C00 Kilogramm von der Station Bromberg und der Haltestelle Brahnau der Körig- lichen Ostbahn nah Märkischen Eisenbahn in Kraft.

Der Frachtsaß betcägt für die Stree :

Bromberg-Carlshafen . 1,892 Á.

Zuschlag . O0 5 Summa 1,985 M. Brahnau-Caulshafen Zuschlag .

Cto. 286/3.) Sumina 306 Æ Königliche Direktion der Ostbahn,

als geshüstsführende Berwaltung. [2833] Berliu-Hamburger Eisenbahn.

Berlin und Hamburg, den 27. März 1876.

[2812]

Richtung Cottbus-Großeuhain.

Am 1. April cr. fomm der Nachtrag I. zum

Fahrplan vom 1. April 1876 ab.

Im- Ostdeutsch Rheinischen Eisenbahn-Verbande -

arlshafen, Station der Bergisch-

1,952 M „West-Ostdeutsh-Galizish-Rumänischer

0,c96 | via

Zum Tarife vom 1. März 1873 für den Lokal- j güterverkehr der Berlin-Hamburger Eisenbahn tritt ; 6 mit dem 1. April cr. der Nachtrag XIV. in Kraft, | [2836]

tionen in den directen Verkehr mit Leipzig und , Tarife für den direkten Güterverkehr zwishen Ham- | burg, Lüneburg,

Lübeck, Stettin und Berlin einer- seits und Stationen der Königl, Sächsischen Staats- eisenbahnen andererseits vom 1, Dezember 1875 zur Einführung. Dieser Nachtrag enthält Klassifikations- änderungen und anderweite Frachtsäße.

Berlin, am 26. März 1576. Cto. 292/3.)

Die Direktion der Berlin-Dresdener Eisenbahugesellschaft.

Königlich Sächsische Staatseisenbahnen. - [2817] Vekanntmachu 2g.

Am 15. April d. J. tritt für den Transport von Eil- und Fra@tgütern zwishen Stationer. der * Bergisch-Märkischen Bahn, einer- und solchen der

Lemberg-Czernowiß-Jassy-Bahn, Erzherzog Albrecht-

bahn, Galizishen Carl-Ladwigbahn, sowie der Kaiser

Ferdinand Nordbahn andererseits unter dem Titel Verband, Myslowiß bezw. Oderberg-Breslau-Görlihz- : Eisenach“ ein direkter Tarif in Kraft, welcher bei . den betheiligten Expeditionen zu erlangen ift.

: Dresden, den 28. Mas 1876.

? Königliche General - Direktion der sächsischen i Staats-Eisenbahnen.

von Tschirschky.

Vom 1. April cr. ab tritt zu unserem gemein-

\ üter-Expediti ird, z P ee welcher von unserer Güter-Expedition abgegeben wird, : scaftlichen Tarif für Kalk vom 10. Dezember v. I.

Die Direktion. (509/3) ein Nachtrag I. mit Ermäßigungen für Sendungen

: ab Bea und Scharlcy in Kraft. osen, c Breslau, den 30. März 1876. Die Direktion der Posen-Creuzburger Eisenbahn-Gesellschaft.

Die Direction i der Rechte-Oder-Ufer-Eiseubahn-Gesellschaft.

era T U 2 age E E B ILO

Cottbus : Großenhainer Eisenbahn.

Richtung Großenhain-Cottbus.

Kreisgerichts-Ra:h Geißler, anberaumt worden. Die

Betheiligten werden hiervon mit dem Bemerken in Kenntniß geseßt, daß alle festgestellten oder vorläufig zugelassenen Forderungen der Konkurs-

gläubiger , soweit für dieselben wedcr ein Vorrecht,

noch ein Hypothekearecht, Pfandrecht od-r anderes

Absonderungsrecht in Anspruch genommen wird, ur Theilnahme an der Beschlußfassung über den fford berechtigen. :

Die Handelsbücher, die Bilanz nebft Inventar und der von dem Konkursverwalter über den Cha- rakter des Konkurses erstattete Bericht liegen in unserem Bureau I. zur Einsicht der Betheiligten

offen. Steinfurt, den 29. März 1876. Königliches Kreisgericht. Der Kommissar des Konkurses.

S I. III, X. VII. IX, i II. IV. VI. VIII. X S S Z S S S S S = S [A Z— Se ST ad El u E ce E S S =—_ Ea S Stationen, S 2% 0s 0 ck15 Stationen. 0” | S 1 E72 E | aa” Ë 4 | 55 E |FET EST E I S L ¿ Q! 1B E E S. : B D 122 i von Guben 7,29 V. | 2,10 N. | 5,56 N. * von Dresden 10,5 V. | 2,40 N. | 7,0 N ! e Sorau 54 1165 ;¿ 154 , 1100 V. -—— | e Pristewiß O8. 13%. 150, : orm. | Nahm. | Nachm. | Nachm. Vorm, | Vorm. | Nachm. | Nahm. | Vorm | 0] Cottbus Abf. | 8,20 3,5 76 [12,50 0 Großenhain Abf. | 5,10 [10,52 3,40 810 [11,40 13] Drebkau Z 8,38 3,22 7,36 1,25 12] Schönfeld é 6,6 3,59 8,27 12,14 20 | Petershain Ank. | 8,48 3,31 7,46 1,4 21} Ortrand L 6,31 11,20 4,18 8,43 12,50 34 | Senftenberg Ank. |} 9,8 3,47 8,6 2,15 331 Ruhlaud Ank. | 6,55 11,34 4,33 8,58 1,20 N 34 | Senftenberg Abf. | 9,10 3,48 8,7 2,35 Vorm. j 33{ Ruhlaud Abf. | 7,5 11,37 4,35 9,0 47 | Ruhland Ank. | 9,25 4,2 8,22 3,0 [1/46] Senstenberg Ank. | 7,30 11,54 4,52 9,17 47 | Ruhlaud Abf. | 9,28 44 8,25 5,50 1/46] Senfteuberg Abf. | 7,45 11,55 4,54 9,18 E 959 | Ortrand Ï 9,4 4,19 8,42 6,30 | 64] Petershain - /, 8,14 12,13 5,65 9,36 63 | Séhönfeld ¿106 4,33 8,57 7,0 |/ 67| Drebkau +158 12,25 9,28 9,48 7 80 | Großenhain Ank. [10,15 V. | 4,47 N. | 9,12 N | 7,5 V. 80] Cottbus Ank. | 9,10 V. |12,4 5,50 N. [10,5 N. in P 10% 150 „19% 5 7,50” | in Sorau 3,4 7,16 |11,38 E e Vresden 116 160 0% —- 9,0 | e Guben 10,53 , | 1,6 6,52 5 -— Die DITreTtiI o n

Berlin: Redacteur F. Preh m. Verlag dèr Expedition (Kessel).

Druck: W. Elsner.

zum Deutschen Reihs-An

M 2 zeiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.

Berlin, Sonnabend, den 1. April 1876.

Das Postblatt erscheint vierteljährlich, in der Regel am ersten Tage des Vierteljahrs, und kann durch Vermittelung der Deutschen Reichs-Postanstalten gegen Vorausbezahlung von 1 Mark jährli, sowie zum Preise von 25 Pf. für die einzelne Uummer bezogen werden.

Nachrichten von allgemeinerem Interesse für den Verkehr mit der Post auf Grund von General. Verfügungen

des Kaiserlichen General-Postamts.

Annahme von Telegrammen durch die Balmnposten,

Zur Erleichterung des telegraphischen Verkehrs können Privattelegramme durch die in den Eisenbahnzügen fahrenden Bahnposten zur Ein- lieferung gelangen.

Die betreffenden Telegramme sind mit Telegraphen-.

Freimarken im Werthe des Gebührenbetrages zu bekleben, und durch den Briefkasten an dem Postwagen zur Auf- gabe zu bringen.

Soweit dem Absender Telegraphen-Freimarken nicht zur Verfügung stehen, darf die Gebühr auch durch Auf- kleben von Post-Freimarken entrichtet werden.

Das Telegramm kann auch auf eine Postkarte ge- schrieben sein, muss aber als solches durch Ausstreichen der Ueberschrift „Postkarte“ und Ersetzung derselben durch das Wort „Telegramm“ deutlich bezeichnet werden. Den Betrag des Poststempels von 5 kann der Ab- sender sich bei der Gebühr zu gut rechnen.

Wo die örtlichen Verhältnisse und die Dauer des Aufenthalts auf den betreffenden Eisenbahnstationen es gestatten, sollen auch nicht mit Marken beklebte Tele- gramme unter Beifügung der entfallenden Gebühren in baarem, thunlichst abgezählten Gelde durch das Fenster bez. die Thür des Postwagens angenommen werden; doch ist dabei den Aufgebern das Betreten des Post- wagens selbst nicht gestattet.

Die Absender brauchen die Aufgabe nicht selber zu bewirken, sondern können sie auch durch dritte Per- sonen bewirken lassen.

Die Telegramme werden von der Bahnpost aus un- verzüglich an diejenige nächstbefindliche Telegraphen- station besorgt, welche die schleunigste Abtelegraphi- rung nach dem Bestimmungsorte zu bewirken in der Lage ist.

Annahme von Telegrammen durch die Telegraphen-

boten,

Es ist versuchsweise die Einrichtung getroffen wor- den, dass der ein Telegramm überbringende Tele- graphenbote auf Verlangen des Empfängers die etwaige telegraphische Antwort zum Telegraphenamte gleich mit zurücknimmt. Das Antworts-Telegramm muss ihm aber innerhalb höchstens fünf Minuten über- geben sein. Ausser der Gebühr für das Telegramm selbst hat der Bote für den gedachten Dienst den Betrag von 10 § zu erheben. Aufgabeformulare zu Telegrammen führt der Bote mit sich und verabfolgt sie zum Behuf des Antwort-Telegramms unentgeltlich.

Mehrere Packete zu einer Begleitadresse;

Filbestellgeld, y Der § 5 der Postordnung vom 18. Dezember 1874 ist dabin abgeändert worden, dass mehr als drei Packete zu einer Begleitadresse nicht gehören dürfen. Ferner beträgt die Gebühr für die Eil- bestellung von gewöhnlichen und eingeschriebenen

- Briefen, Postkarten, Drucksachen und Waarenproben,

sowie von Vorschussbriefen nach dem Landbestellbezirke der Postanstalt für jedes Kilometer 15 S§, im Ganzen nicht unter 75 H für jede Bestellung. Bei Packeten, Geldbriefen und Postanweisungen kommt das Doppelte dieser Sätze zur Erhebung. Höhere Vergütungen für die Eilbestellung von Postsendungen nach dem Land- bestellbezirke dürfen nur in den Fällen erhoben werden, wenn der Bestimmungs-Postanstalt Niemand zur Ver-

fügung steht, der die Leistung zum tarifmässigen Satze

übernimmt.

Die Gebühr für die Eilbestellung sowohl im Post- orte als nach Landorten kann vorausbezahlt. oder deren Zahlung dem Empfänger überlassen werden. In allen Fällen muss jedoch der Absender für die Berichtigung der entstandenen Bestellgebühr haften.

Briefverkehr mit RussIand,

Auf Briefen nach Russland muss zur Sicherung regelmässiger Beförderung die Adresse mit deutscher oder lateinischer Schrift geschrieben und die Lage des Bestimmungsorts, sofern derselbe weniger bekannt ist, durch die zusätzliche Angabe des Gouverne- ments näher bezeichnet sein.

Leitung der Briespostsendungen nach den Vereinigten Staaten von Amerika,

Zur Beförderung der Briefsendungen nach den Ver- einigten Staaten von Amerika werden . vorzugsweise die Mittwochs aus Hamburg und die Sonnabends aus Bremerhafen abgehenden deutschen Schiffe benutzt. Die mit dem Vermerke „über Belgien und England“ oder „über Belgien“ versehenen Briefsendungen nach den Ver- einigten Staaten von Amerika erhalten über Belgien und England und demnächst mit dem Sonntags, Mittwochs und Freitags aus Queenstown abgehenden englischen Dampfern bz. mit den Dienstags von Southampton weitergehenden Schiffen des Bremer Lloyd Beförderung. Sollen die Briefe etc. in Hâvre den dort anlaufenden Hamburger Schiffen nach New-York zugeführt werden, s80 müssen sie den Vermerk: „über Hävre“ tragen. Briefe mit diesem Vermerk erhalten Anschluss, wenn sie am Donnerstage mit den von Cöln um 11 Uhr 42 Mi- nuten Vormittags und 10 Uhr 30 Minuten Abends nach Verviers abgehenden Zügen befördert werden können.

Werthangabe bei Postsendungen nach dem Auslande,

Zur Beseitigung von Zweifeln über den Umfang der Verpflichtung der Absender, bei gewissen Sendungen nach den nachstehend bezeichneten Ländern den vollen Werth anzugeben, wird Folgendes bekannt gemacht.

1) Nach Belgien.

In Briefen mit Werthangabe können gegen Vorzeigung zahlbare Werthpapiere bis zum Betrage von 10.000 é versandt werden.

Der Gesammtwerth des Inhalts muss auf der Adressseite des Briefes in der Reichswährung an- gegeben sein.

Auf Packetsendungen nach Belgien, soweit deren Inhalt aus Gold und Silber (in Barren oder ge- münzt) Platina, Banknoten oder Papiergeld, Bijouterien oder Fdelsteinen besteht, muss der wirkliche Werth der zu versendenden Gegenstände angegeben werden. Bei unrichtiger Werthangabe wird für den zu wenig angegebenen Werthbetrag das doppelte Porto für die ganze Beförderungsstrecke berechnet, abgesehen von der etwaigen Verfolgung des Falles nach den in Belgien be- stehenden Strafgesetzen.

2) Nach Grossbritannien.

Briefe mit Werthangabe sind nicht zulässig.

AufPacketsendungen nachGrossbritannien, soweit deren Inhalt aus Gold und Silber (in Barren oder gemünzt), Platina, Banknoten oder Papiergeld, Bijouterien oder Edelsteinen besteht, muss der wirkliche Werth der zu versendenden Gegenstände angegeben werden, gleichviel auf welchem Wege die Beförderung erfolgt. Bei unrichtiger Werthangabe wird für den zu wenig angegebenen Werthbetrag das doppelte Porto für die ganze Beförderungsstrecke berechnet.

3) Nach Frankreich.

Briefe mit Werthangabe sind bis zum Werthe von 8100 M. zulässig. Der in einem solchen Briefe enthaltene Werthbetrag muss auf der Adressseite angegeben sein.

Auf Packetsendungen nach Frankreich muss, s0oweit deren Inhalt aus Gold und Silber (in Barren oder gemünzt), Platina, Banknoten oder Papiergeld, Bijou- terien oder Edelsteinen besteht, der wirkliche Werth der zu versendenden Gegenstände angegeben werden, gleichviel auf welchem Wege die Beförderung erfolgt.

Bei unrichtiger Werthangabe steht den betreffen- den französischen Beförderungsgesellschaften das Recht zu, die einzelnen Fälle den Gerichten zur Bestrafung zu überweisen.

4) Nach Russland.

Bei Geldsendungen, sowie bei der Versendung von Gold- und Silbersachen muss der Werthbetrag und die Gattung bez. der Feingehalt genau angegeben werden, mag die Versendung in Briefen oder in Packeten geschehen. Nach den in Russland bestehenden Landesgesetzen steht der russischen Verwaltung das Recht zu, Sendungen der bezeichneten Art, deren In- halt in den zugleich für die Berechnung der russischen Versicherungsgebühr massgebenden Zolldeklarationen nicht richtig und nicht vollständig angegeben ist, zu confisciren.

5) Nach Italien.

In Briefen mit Werthangabe können gegen Vorzeigung zablbare Werthpapiere bis zum Betrage von 3000 Francs oder Lire (2400 MÆ) nach den grösseren Orten Italiens versandt werden. Der Werth der in einem Briefe enthaltenen Werthpapiere muss auf der A dressseite des Umschlages angegeben werden.

Bei Versendungen von Gegenständen in Packeten nach Italien muss der Werth der betreffenden Gegen- stände zum vollen Betrage angegeben werden. Bei zu niedriger Werthangabe tritt Taxnachforderung bez. Geldstrafe ein.

Einführung telegraphischer Postanweisungen zwischen Deutschland und Helgoland,

Vom 1. April ab sind im Verkehr zwischen Deutsch- land und Helgoland telegraphische Postanweisungen Zzu- lässig. Abgesehen von der Gebühr für das Telegramm, finden auf telegraphische Postanweisungen nach und aus Helgoland dieselben Bestimmungen Anwendung, welche für derartige Sendungen im inneren Verkehr des Reichs- Postgebiets erlassen sind.

Postanweisungsverkehr mit Frankreich und Algerien,

Nach allen grösseren Postorten in Frankreich und Algerien können Beträge bis zu 300 # auf Postanweisungen eingezahlt werden. Die Einzahlung erfolgt bei sämmtlichen Dentschen Postanstalten auf ein gewöhnliches Postanweisungs-Formular. Die Ausfüllung desselben muss, auch wenn der Absender sich nicht der französischen Sprache bedient, mit lateinischen Schriftzeichen geschehen. Der Betrag ist vom Absender, unter entsprechender Abänderung des auf die Reichs- währung lautenden YVordrucks des Formulars, in Franken und Centimen und zwar in Zahlen und in Buchstaben ohne irgend welche nachträgliche Ab- änderung anzugeben, dagegen in der Reichswährung ein- zuzahlen, wobei für jetzt das Umwandlungsverhältniss von 100 Franken = 82 4. Anwendung findet. Der Name und die Ádresse derjenigen Personen, an welche der Betrag ausgezahlt werden soll, ist genau zu be- zeichnen, ebenso die französische Postanstalt, durch welche die Auszahlung zu bewirken ist. Die diesseitigen Postanstalten ertheilen auf Verlangen Auskunft darüber, welche französische Postorte zur Auszahlung von Post- anweisungen ermächtigt sind. Die in Marken zu ent- richtende Gesammtgebühr beträgt für Summen

bis 50 M... 90 S,

Über 100 100 «. . L M, O O 25 200. 200 84,

Der Ahbschnitt der Postanweisungen nach Frank- reich und Algerien darf nur zur Angabe des Namens und Wohnortes des Absenders, nicht auch zu weiteren Mittheilungen benutzt werden. Die pünktliche Auszah- lung der Postanweisungsbeträge ist wesentlich von der genauen Erfüllung dieser Bedingungen abhängig.

In Frankreich und Algerien können Beträge bis 300 M nach sämmtlichen Orten Deutschlands bei den hierzu ermächtigten französischen Postanstalten auf Postanweisungen (Mandat) eingezahlt werden. Die Post- anweisungen werden nach der in Frankreich bestehenden Einrichtung an die Einzahler gegeben, deren Aufgabe es ist, die Postanweisungen den Empfängern in ver- schlossenen Briefen zuzusenden. Während dessen be- nachrichtigen die betreffenden französischen Postanstalten die deutschen Postanstalten, welche die Auszahlung be- wirken sollen, von der erfolgten Einzahlung unter Ueber- sendung von Einzahlungsscheinen. Die Auszahlung der Beträge an die Empfänger erfolgt, sofern dieselben aus den Einzahlungsscheinen unzweideutig zu erkennen sind, in gewöhnlicher Weise durch die bestellenden Boten, welchen dagegen die zugehörigen, von den Empfängern ordnungsmässig quittirten Postanweisungen auszuhän- digen sind und welche sich vor der Auszahlung den Namen des Absenders angeben gzu lassen haben. Ist der Empfänger aus dem Einzahlungsscheine nicht un- zweifelhaft zu erkennen, s80 wartet die Auszahlungs-

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