1876 / 83 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 05 Apr 1876 18:00:01 GMT) scan diff

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Bemerkungen:

1) Die Reihenfolge der Bahnverwaltungen if nah der mittleren Verhältnißzahl (Col. 49) zwischen der auf je Eine Verunglückung entfallend-n Zahl der zurückgelegten Achskilometer aller Züze

) ol, 4 er Bahngeleiskilometer (Col. 48) festgestellt, G und s L Medat Februar d. I. find auf den sämmtli a, 52 Entgleisungen fahrender Züge (davon b, 23 Zusammenstöße , 0, 50 d, 26 Zusammenftöße

3) Im Durhschnitt hat bei | 6 4) Im Verhältniß zur Zahl Main-Weser-Bahn : Berlin-Görlißer Eisenbahn : Rechte-Oderufer-Eisenbahn : ( 5) Unter den 52 Entgleisungen fahrender Züge wurden brüche (2 an Maschinen und 1 an Wagen) veranlaßt.

ntgleisungen beim Rangiren (davon n mit Betriebs\törung und 39 ohne Betriebsftörung).

n Deutschen Bahnen (exkl. Bayerns) im Ganzen vorgekommen:

Courier-, Schnell- und Personenzüge, 6 gemischte Züge und 27 Güterzüge und leer fahrende E,

, o ( - - s s , e. 139 jonftige Betriebsereignisse, welche eine Störung des regelmäßigen Betriebes veranlaßten. A Courier-, Schnell-, Persouen- und gemischten Zügen Eine Entgleisung und

Ein Zusammenstoß stattgefunden.

er Züge famen die meisten Entgleisungen und Busammensts e vor bei der: x - (Eine Entgleisung oder Zusammenstoß bei eS Courier-, Schnell-, Personen- und gemischten Zügen),

o , . 934

o - ,

7 dur Radreifenbrüce (3" an Maschinen und 4 an Wagen), 4 dur ASsbrüche Cre an Maschinen und 4 an Wagen) und 3 durch Feder-

6) Unter den 139 sonstigen Betriebsereignissen- wurden veranlaßt: .77 durch Defekte an Fahrzeugen und zwar: 21 durch Radreifenbrüche (20 an Maschinen und 1 an Wagen), 1 durch Ahsbrüche 1 an Maschinen und an Wagen), 11 durch Federbrüche (10 an Maschinen und 1 an Wagen) und 44 dur sonstige Maschinendefekte; ferner 8 durch Einsturz von Brücken, Rutschungen oder Unterwaschungen der

Bahndämme u. f. w. in Folge Hohwassers, welche theilweise sehr erheblihe Betriebäftörungen verursachten. : Ÿ 7) 'Berunglätt find im Ganzen 146 Personen, s N 6 Passagiere (darunter 2 getödtet und 4 ve:leßt), 122 Bahnbedienstete (darunter 22 getödtet und 100 verleßt) und 18 fremde Personen (daruntzr

9 getödtet und 9 verletzt).

8) Von den Personen, die den Tod freiwillig suchten, sind 5 getödtet und verleßt worden. : i E 9) Von den getödtetenu Reisenden kommt je Eine Tödtung auf 5,336,695 beförderte Passagiere und auf E Courier-, Schnell-, Personen- und gemischte Züge.

e verleßten

verlebten °

11) Von der Gesammtzahl ‘aller Getödteten Ffommt je É : 2 e Verleßten H Verunglückungen

e F «e # o Verlegung » 4 d " f: 10) Von den getödteten Beamten kommt je Eine Tödtung auf 11,507 überhaupt beschäftigt gewesene Beamte,

Verleßung 2, r " L ; 4 16,246,056 Acchsfkilometer aller Züge und auf Ee! Kilomet. Bahngeleis.

2,668,348 s

"”

Eine Tödtung auf Verleßung auf 4,744,423 é z s Verunglückung auf 3,672,054 Z

hre gestaltet si die mittlere Verhältnißzahl (Col. 49 gegen Col. 50) zwischen der auf je Eine Verunglückung entfallenden Zahl der zurückgeleg“en Ahs-

12) Jr rglei demselben Monat im Vorja ) Jm Vergleich zu demse Se günstiger, bei 15 Bahnen ungünstiger und bei den Übrigen Bahnen glei; dieselbe Zahl im Durchschnitt für alle Bahnen fällt im Februar d. Js.

kilometer aller Züge und der Bahngeleisfkilometer bei 19 Ba um ca. 27 9% günstiger aus, als im Februar 1875.

Personal-Veránderungen.

Königlih Preußishe Armee.

Offiziere, Portepee-Fähnriche 2c. Ernennungen, Beförderungen und Verseßungen. Jm aktiven Heere. Berlin, 28, März. Frob enius, Hauptm. à la suite der 4. Ingen. Insp. und kommdrt. als Milit. Lehrer bei dem Kadettenhause zu Berlin, zum 1. April cr. von diesem Kommando entbunden und, unter Ernennung zum Comp. Chef im Pion. Bat. Nr. 3, in die 2. Ingenieur-Jnspektion einrangirt. Chambeau, Hauptm. von der 2. Inz. Insp., zum 1, April cr. von der Stellung als Comp. Chef im Pion, Bat. Nr. 3 entbunden und, unter Stellung à la suite der 2. Ingen. Insy., als Milit. Lehrer zum Kadettenhause in Berlin kom- mandirt. v. Rohrscheidt, Pr. Lt. und Adjutant beim Kommdo. des Kadetten-Corps, zum 1, April cr. von dieser Stellung entbunden und unter Stellung à la suite des Kadetten-Corps, als Milit. Lehrer zum Kadettenhause in Berlin kommandirt. Fleck, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 68, zum 1. April cr. von seinem Kommdo. als Er- zieher bei dem Kadettenhause zu Wahlstatt entbunden und vorläufig zur Wahrnehmung der Adjutantenstelle bei dem Kommando des Ka- detten-Corps kommandirt. Brir, Pr. L. vom Füs. Regt. Nr. 36, zum 1. April cr. von seinem Kommdo. als Militärlehrer bei dem Kadettenhause zu Berlin entbunden. v. Ziegler, Sec. Lt. vom Garde-Gren. Regt. Nr. 2, zum 1. April cr. von seinem Kommdo. als Erzieher bei dem Kadettenhause zu Berlin entbunden. Werth, Pr. Lt. vom Gren. Regt. Nr. 4, Lau, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 58, Coler, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 14, Heim, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 13, v. Reichenbach, Pr. Lt. vom Grea, Regt. Nr. 2, Rüppel, Pr. Lt. vom Füs. Regt. Nr. 37, v. François, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 59, Haufsser, Pr. Lt. vom Füs. Regt. Nr. 38, Liebermann. v. Sonnenberg, Sec. Lt. vom Gren. Regt. Nr. 3, v. Bronikowski, Sec. Lt. vom Infant. Regt. Nr. 94, v. Stuckrad, Sec, Lt. vom 2. Garde-Regt. zu Fuß, Frhr. Schuler v. Senden IL, Sec. Lt. vom Füs. Regt. Nr. 34, Bach, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 20, v. Skal I., Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 61, deren Kommdo. als Erzieher bei deui Ka- dettenhause zu Berlin bis auf Weiteres verlängert. v. d. Detcken, Premier-Lieutenant vom Jäger - Bataillon Nr. 3, v. Kessel, Seconde - Lieutenant vom Infanterie - Regiment Nr. 96, zum 1. Mai cr. von ihrem Kommdo. als Erzieher bei dem Kadettenhause zu Culm entbunden. Grabe, Pr. Lt. vom Jäger- Bat. Nr. 6, Rosenhagen IL, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 61, Morgen, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 63, Rübsamen, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 67, Oloff, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 74, Frhr. v. Forstner, Sec, Lt. vom Inf. Regt. Nr. 93, deren Kommdo. als Erzieher bei dem Kadettenhause zu Culm bis auf Weiteres verlängert. Ohl enschlaeger, Pr. Lt. vom Jaf. Regt. Nr. 44, vom 1. Mai c. ab als Erzieher zum Kadettenhause in Culm kommandirt. Lichtenberg, Pr. Lt. vom Inf. Regt. (Leib-Regt.) Nr. 117, Rochliß, Sec. Lt. vom Jnf. Regt. Nr. 49, Juncker. v. Ober- conraid, Sec, Lt. vom Inf. Regt. Nr. 79, Lührsen, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 85, zum 1. Mai cr. von ihrem Kommdo. als Erzieher bei dem Kadettenhause zu Potsdam entbunden. von Hake, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 66, v. Zamory, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 26, Hahn, Sec. Lt. vom Gren. Regt. Nr. 5, deren Kommdos. als Erzieher bei dem Kadettenhause zu Potsdam bis auf Weiteres verlängert. Brunzlow, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 50, Bullrich, See. Lt. vom Jäger-Bat. Nr. 6, v. Scheffer, Sec. Lt, vom Grenadier-Regt. Nr. 9, Feldt, Sec. Lt. vom Füs. Regt. Nr. 73, Cour, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 22, vom 1, Mai cr. ab als Erzieher zum Kadettenhause in Potsdam kommandirt. v. Zepelin, Sec. Lt. vom Gren. Regt. 2 und kommandirt als Erzieher bei dem Kadettenhause zu Wahlstatt, vom 1, Mai cr. ab als Erzieher zum Kadettenhause in Potsdam kommandirt. v. Treskow, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 23, zum 1. Mai cr, von seinem Kom- mando als Erzieher bei dem Kadettenhause zu Wahlstatt entbunden. Kußner, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 59, Brinkmann, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 41, Schubert, Sec. Lt. vom Füs, Regt. Nr. 38, Fis er, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr 50, deren Kommdos. als Srzieher bei dem Kadettenhause zu Wahlstatt bis auf Weiteres ver- längert. B iefel, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 43, Dittrich, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 54, v. Festenberg-Pakisch, Sec. Lt. vom Garde-Füs. Regt, vom 1. Mai cr. ab als Erzieher zum Kadettenhause in Wahlstait kommandirt. Graf v. Haslingen, Sec. Lt. vom Füs. Regt. Nr. 86 und kommdrt. als Erzieher bei dem Kadettenhause zu Plôn, vom 1. Mai cr. ab als Erzieher zum Ka- dettenhause in Wahlstatt kommandirt. Soldan, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 115, zum 1. Mai cr. von seinem Kommdo. als Erzieher bei dem Kadettenhause zu Bensberg eutbunden. Daub, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 65, Frhr. v, Rheinbaben, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 70, v. Rauschenplat, Sec. Lt. vom Jäger-Bat. Nr. 4, Bes ch, Sec. Lt. vom Füf. Regt. Nr. 36, Strosser, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 15, v. Lessel, Sec. Lt. vom Jnf. Regt. Nr. 71, v. War- tenberg II, Sec. Lt. vom Garde-Gren. Regt. Nr. 2, deren Kom- mandos a. Erzieher b. d. Kadettenh. z. Bensberg b, a. Weit. verläng. v. Bogen, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 19 und kommdrt. als Er- zieher bei dem Kadettenhause zu Wahlstatt, vom 1. Mai cr. ab als Erzieher bei dem Kadettenhause in Bensberg kommandirt. v. Donat, Pr. Lt. vom Füs. Regt. Nr. 86, zum 1. Maïi cr. von seinem Kommdo. als Erzieher bei dem Kadetienhause zu En entbunden. Adami, Sec., Lt. vom Füs. Regt. Nr. 35, v. Shwedler, Sec. Lt. vom

Inf. Regt. Nr. 69, Geßner, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 88,

Eggers, Sec. Lt. vom Juf. Regt. Nr. 17, deren Kommdos. als Erzieher ‘bei dem Kadettenhause zu Plön bis auf Weiteres verlängert. Kowalsk i, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 44, Cleve, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 57, vom 1, Mai cr. ab als Erzieher zum Kadettenhause in Plôn fo.nmandirt. v. Ludw iger, Pr. Lt. vom Inf. egt. Nr. 75, zum 1. Mai cr. von seinem Kommdo. als Er- icher bei dem Kadettenhause zu Oranienstein entbunden. Nelde, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 62, Knothe, Sec. Lt. vom Gren.

Regiment Nr. 10, Deussen, Seconde - Lieutenant vom Füs.

Regiment Nr. 39, deren Kommandos als Erzieher bei dem Kadettenhause zu Oranienstein bis auf Weiteres verlängert. Mäcklenburg, Sec. Lt. vom Jnf. Regt. Nr. 41, v. Ising, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 16, vom 1, Mai cr. ab als Erzieher zum Kadettenhause in Oranienstein kommdrt. v. Dewitz, gea. v. Krebs, Sec. Lt. vom Drag. Regt. Nr. 13, in das Ulan. Regt. Nr. 8 versezt. v. Baer, Major zur Disp. und Bezirks- Commandeur des Res. Landw. Bats. Nr. 39, in gleiher Eigen- schaft zum 2. Bataillon Landwehr-Regiments Nr. 74 verseßt. Binder, Major vom Inf. Regt. Nr. 96, mit Pension zur Disp. geftellt und zum Bezirks-Commandeur des Res. Landw. Bats, Nr. 39 ernannt, v. Laue, Oberst - Lt, à la suite des Inf. Regts. Nr. 67 und Commdr. der Unteroff. Schule in Weißenfels, unter Entbindung von diesem Vercbältniß, als Bats. Commdr. in das Infant. Regt. Nr. 96 verseßt. Schuch, Major à la suite des Infanterie- Regts. Nr. 22 und Cmmòdr. der Unteroff. Schule in Ettlingen, zum Commdr. der Unteroff. Schule in Sees, unter Belassung à la suite des gedachten Regts. ernannt, v. Wurmb, ag à la suite dés Infant. Regts. Nr. 93, unter Belassung in seinem Verhältniß als Comp. Führer bei der Unteroff. Schule zu Biebrich, zum Infant. Regt. Nr. 31, à la suite desselben, verseßt. v. Müller, Hauptm. à la suite des Infant. Regts. Nr. 81, unter Entbindung von dem Verhältniß als Comp. Führer bei der Unteroff. Schule in Jülich und unter Stellung à la suite des Gren, Regis. Nr. 8, zum Commdr. der Unteroff, Schule in Ettlingen ernannt. Heydenreih, Hauptm. und Comp. Chef im Inf. Regt. Nr. 47, untex Stellung à la suits des Gren. Regts. Nr. 5, als Comp. Führer zur Unteroff. Schule in Jülich verseßt. Perthes, Hauptm. vom Generalstabe des XV. Armee-Corps, als Comp. Chef in das Inf. Regt. Nr. 47 verseßt. Berlin, 30. März. Graf v. Bis marck-Scchönhausen, Sec. ‘Lt. vom 1. Garde-Drag. Regt. und kommdrt. zur Dienstleist. beim Auswärtigen Amte, behufs seines definitiven Uebertritts in den Dienst des Auswärtigen Amtes. bei dem gedachten Regiment aus3- geschieden, und zu den Offizieren à la suite der Armee mit der Uniform des 1, Garde - Dragoner - Regiments versetzt. Frhr. v. Berckh eim, Set. Lt. vom 2. Garde-Drag. Regt., auf ein Jahr zur Botschaft in Paris kommdrt. Eggers, Major und Abth. Commdr. im Feld-Art. Regt. Nr. 15, mit der Führung des Feld- Art. Regts. Nr 17, unter Stellung à la suite desselben beauftragt. v. Böhn, Hauptm. und Comp. Chef vom Inf. Regt. Nr. 58, von seinem Kommdo. zur Dienstleistung bei einer Militär-Intendantur entbunden. Caspari, Major a. D., zuleßt im Füs. Regt. Nr. 37, unter Stellung zur Disp. mit seiner Pension, zum BVezirks-Commdr. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 47 ernannt. Berlin, 1. April. v. Albedyll, General-Major und General ò la zuite Sr. Ma- jestät des Kaisers und Königs, unter Belassung in seiner Stellung als Chef der Abtheilung für die persönlichen An- gelegenheiten im Kriegs-Ministerium und als Chef des Militär-Kabinets, zum Gen. Adjut. Sr. Maj. des Kaisers und Königs ernannt, Frhr. v. Wangenheim, Oberst und Chef der Abtheil. für die Ingen. Angelegenheiten im Kriegs-Ministerium, zu den Offi- zieren von der Armee mit der Uniform des Kriegs-Ministeriums ver- jeßt. v. Hartrett, Oberst und Chef der Central-Abthecilzng im Kriegs-Ministerium, zum Direktor des Militär-Oekonomie-Departe- ments im Kriegs-Ministerium ernannt. Wittcke, Oberst-Lt, vom Infanterie-Regiment Nr. 113, unter Stellung à la suite des Res giments, und Meyer, Major und Commandeur des Pionier- Bataillous Nr. 7, unter Stellung à la suite des Stabes des Ingen. Corps, zur Dienstleistung beim Kriegs-Ministerim kommandirt. Rhein, Major vom Gen. Stabe der 3. Divifion, als Bats. Commdr. in das Inf. Regt. Nr. 113 verseßt. Cleinow, Hauptm., aggr. dem Infant. Regt. Nr. 58, unter Belassung in seinem Kommdo. zur Dienstleistung beim Kriegs-Ministerium, à la suite des gedachten Regts. gestellt. y. Treskow, Hauptm. à la suite des Königs-Gren. Regts. Nr. 7, unter Belassung in seinem Kommdo. zur Dienstleistung beim Kriegs-Minist., zum Jnf. Regt. Nr. 76, à la suite desselb., verseßt. v. Funck, Hauptm. à la suite des Inf. Regts. Nr. 60, unter Be- laffung in seinem Kommando zur Dienstleistung beim Kriegs-Mini- sterium, zum Infant. Regt. Nr. 17, à la suite desselben, verseßt. örhr. v. Fürstenberg-Borbeck, Rittm. à la suite des Kür. Regts. Nr. 4 und Präses einer Remonte-Ankaufskommission, zum Major befördert. Frhr. v. Elverfeldt gen. v. Beverförde- W erries, Hauptm. und Comp. Chef im Garde-Gren. Regt. Nr. 2, unter Stellung à la suite des Garde-Füs. Regts., zum Adjutanten des Kriegs-Ministers ernannt. | Abschiedsbewilligungen. Jm aktivenHeere. Berlin, 27. März. Anders, Major a. D,., zuleßt im Feld-Art. Regt. Nr. 19, mit feiner Pension und der Erlaubniß zum ferneren Tragen der ihm bei seiner Verabschiedung bewilligten Uniform des Feld-Art. Regts. Nr. 9, jedo unter Fortfall der ihm ertheilten Aucsiht auf Anrftellung im Civildienst, zur Disp. geftellt. Berlin, 28, März. Schopis, Sec. Lt, vom Ulanen-Regt. Nr. 8, mit Pension nebst Aussiht auf Anstellung im Civildienst der Abschied bewilliat. Kuhn, Major a. D., zuleßt Hauptm. und Comp. Chef im Juf. Regt. Nr. 52, mit seiner Bren und der Erlaubniß zum ferneren. Tragen der ihm bei seiner erabsbiedung bewilligten Uniform des gedachten R-gts., jedoch unter Fortfall der ihm ertheilten Ausficht auf Anstellung im Civildienst, zur Disp. estellt. Lichtenfelt, Major zur Disp, von der Stellung als ezirks; Commdr. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 74 entbunden.

Königlich Bayerische Armee.

Offiziere, Portepee-Fähnrihe 2c. Ernennungen, Beförderungen und Verseßungen. Im aktiven Heere. 12. März. v. Oelhafen, Sec. Lt, vom 2. Feld-Art. Regt. vacant Brodesser, zum Abtheilungs-Adjutanten ernannt. 15. März. Stein- bauer, Pr. Lt. nd Abtheilungs-Adjutant vom 4. Feld-Art. Regt., zum Regts. Adjutant, und Keller, Sec. Lt. desselben Regts., zum Abtheil. Adjut. ernannt.

Abschiedsbewilligungen. Jm aktiven Heere. Den 21. März. Sartori, Fischer, Hauptleute und Comp. Chefs vom 4. Infant. Regt., mit Pension und der Erlaubniß zum Tragen

der Uniform auf Nacsuchen verabschiedet. Den 27. März.

Kollmann, Sec. Lt, zur Disp., mit Pension und der Erlaubniß

zum Tragen der Uniform, sowie der Verleihung des Anspruches auf

e vor aa im Militär-Verwaltungsdienste, auf Nachsuchen verab- iedet.

Im Beurlaubtenstande. Berlin, 22. März. Dietz, Landw. Sec. Lt. des 13. Inf. Regts, vorbehaltlich der beabsichtigten Auêwanderung auf Nachsuchen verabschiedet. 24, März. Dick- haut, Laudw. Sec. Lt. des 10. Inf. Regts. mit Penfion, auf Nach- suchen verabschiedet. 27. März. Rall, Landw. Sec. Lt. des 11, Inf. Regts. mit Pension, und Kronberger, Landw. Sec. Lt. des 2. Train-Bats., auf Nachsuchen verabschiedet.

Beamte der Militär-Verwaltung. 24, März. Heckel- mann, Unter-Veterinär vom 2. Kür. Regt., auf Nachsuchen zur Reserve zurückverseßt.

XTIL. (Königli}h Württembergisches) Armee-Corps.

Offiziere, Portevee-Fähnriche c. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. 20. März. v. Imle, char, Major zur Disp., zum Bezirks-Commdr. des 2, Bats. Landw. Regts. Nr. 123 ernannt.

Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. 20. März. Flaischlen, car. L zur Disp, von den Funktionen als Bez. Commdr. des 2. Bats. 5 Landw. Regts. Nr. 123 enthoben und der Abschied mit Pension und mit der Uniform des Juf. Regts. Nr. 125 bewilligt.

Nichtamtliches.

Desterreich-Ungarn. (Monatsübersiht für Fe - bruar.) Das Kaiserlihe Hoflager wurde am Anfang des Monats von Ofen nach Wien verlegt. Am 4. traf daselbst auf der Durchreise nah Ancona der Großfürst Alexis von Ruß- land ein und empfing den Besuch Sr. Majestät des Kaisers, bee Kronprinzen und sämmtlicher in Wien anwesender Erz- erzoge. | Das öfterreihishe Abgeordnetenhaus war zunächst mit der Ehegesez-Novelle beschäftigt. Am 8. wurde das ganze Geseg in ¿weiter Lesung nach den Anträgen des Aus\{chu}es angenommen. Ein von dem Iustiz - Minister empfohlenes Amendement, wonach das Ehehinderniß für die Ordensgeiftlihen ebenfalls ers mit ihrem Austritt aus der katholischen Kirche erlöschen sollte, wurde abgelehnt. In derseiben Fassung wurde das Geseg am 10. auch in dritter Lesung votirt. Nach Erledigung der Ehegeseßnovelle trat das Haus in die Berathung über das Gesetz betreffs der Spezial- kredite für den Gisenbahnbau verschiedener Linien im Be- trage von 16 Mill. Fl., welches am 12. in dritter Lesung ge- nehmigt wurde. Von den übrigen Gesetzen, die im Laufe dieses Monates noch das Abgeordnetenhaus beschäftigten, bereitete be- sondere Schwierigkeiten der rumänische Handelsvertrag, gegen dessen Genehmigung durch den Reichsrath \sich in der legten Zeit sowohl in den industriellen Kreisen, als auch haupt- sählih unter den Israeliten ODesterreihs eine lebhafte Agitation kundgegeben hatte. Schon bei der Vorberathung im volkswirth\{chaftlihen Ausshusse des Abgeordnetenhauses wurde von dem Handels-Minister die Erklärung abgegeben, daß das Minifterium aus der unveränderten Annahme der Konvention eine Kabinetsfrage mache und fich Hierin „mit den anderen für den Abshluß verantwortlihen Faktoren in vollständiger Ueber- einstimmung befinde.“ Nach lebhafter Diskussion stimmte der Aus\{uß am 11. „aus politishen Gründen“ dem auf Annahme der Konvention gerihteten Antrage seines Referenten mit 16 gegen 8 Stimmen bei. In der Generaldebatte waren zunächst die gegen die Konvention eingelaufenen industriellen Petitionen einer Prü- fung unterzogen und hierbei diejenigen der Glasfabrikanten und der landwirth\schaftlichen Industriellen als berechtigt anerkannt worden. Bezüglich der gegen die ungünstige Stellung der Israe- liten in Rumänien gerihteten Beschwerden erklärte der Handelsg- Minister, die Regierung interpretire die Bestimmungen des Ar- tikels I. dahin, daß, wenn von Seiten Rumäniens den jüdi- {hen Angehörigen anderer Staaten größere Rechte einge- räumt werden s\ollten, als die Konvention den österreichi- \chen Israeliten gewähre, deren erc ofe A auch auf diese durch Alinea 2 des Artikels 1. \fihergestellt sei, daß ferner die Konvention und deren die Israeliten beshränkende Bestim- mungen fich nur auf die Me auf dem Lande be- ziehen, während es zweifellos sei, daß die österreihishen Israe- liten das Recht haben, Realitäten in den Städten Rumäniens zu erwerben. In der Detailberathung begegnete großen Bedenken die Umwandlung der Werth- in Gewichtszölle, die Erhöhung einer großen Anzahl von Einfuhrzöllen von 5 auf 7 Prozent und endli die Bestimmungen bezüglih der Schiffahrt, welche nahezu einstimmig als die österreihishe Schiffahrt \{chädigend bezeihnet wurden.

Am 26. wurde die Berathung im Plenum des Abgeordneten=- hauses eröffnet. Der Handels-Minister trat auch hier mit Ent- \hiedenheit für den Majoritätsantrag auf Genehmigung des Handelsvertrags ein, indem er besonders die in der Zollvehand- lung erreihte Bestimmtheit und die Beseitigung der bisherigen Belästigungen im Grenzverkehr hervorhob und darguf hinwies

Im aktiven Heere.

daß die erhöhten Zollsäße immer noch niedriger seien, als die mit anderen Ländern bestehenden. Uebrigens müsse die Regie- rung eine Vertagung der Angelegenheit als gleihbedeutend mit einer Verwerfung der Regierungsvorlage ane Nach langer und lebhafter Diskussion wurde die Generaldebatte am 28. zu Ende geführt. Der Antrag der Minorität des Aus\{husses auf Vertagung wurde in namentliher Abstimmung mit 167 gegen 83 Stimmen abgelehnt, und der Antrag der Majorität auf Annahme des Vertrages mit 145 gegen 73 Stimmen an- genommen. Die Majorität seßte fich aus allen Parteien des Hauses zusammen. Weiter wurden vom Abgeordnetenhause das Geseh, betreffend die Erhebung der Verzehrungs- steuer am 19. und das Geseÿ, betreffs der abändernden Be- stimmungen der Stempel- und unmittelbaren Gebühren am 26. in dritter Lesung angenommen. Von wichtigeren Ge- segen eingebracht bei dem Hause wurden ferner: am 16. vom Finanz - Minister ein Gesehentwurf, wonach die Regierung er- mächtigt werden soll, durch Ausgabe vierprozentiger Gold-= rententitel 49 Millionen Gulden zur Bestreitung der für Eisenbahnen gemahten Auslagen und zur Deckung des noch übrigen Defizits zu beschaffen. Hiermit wird niht nur gegenüber der einheitlihen, durch die Konvertirung entstandenen Renten- {huld eine neue, \peziel cisleithanishe Schuldkategorie creirt, sondern es tritt auch zum ersten Male die Verzinsung in Gold ein. Gegen diese vom Finanz-Minister projektirte Emission einer österreichishen Goldrente wurde von verschiedenen Seiten der Vorwurf erhoben, daß damit in die einheitlihe Rente Bresche gelegt werde. Nach dem Geseße vom 24. Dezember 1867 bildet die einheitlihe Rentenshuld und speziel jene Schuld, wozu Ungarn einen Beitrag leistet, ein abgeshlosfsenes Ganzes. Die neue Operation hingegen bedeutet thatsächlich in jedem Sinne eine neue Schuld, die allcin die im Reichsrathe vertretenen König- reihe und Länder belaften wird. Am 25. brachte der Iustiz- Minifter unter allgemeinem Beifall des Hauses die wiederholt an- gekündigte neue Civilprozeß-Ordnung ein. Der Entwurf besteht aus fünf Büchern, deren leßtes von den Rechtsmitteln handelt. Der das Exekutionsverfahren betreffende Theil ift aus-

genommen und wird als \echsßter Abschnitt des Gesegzes gleihzeitig mit dem Einführungsgesezge zur Civilprozeß- Ordnung der parlamentarishen Behandlung zugeführt

werden. Die Berathung über die vom Finanz-Minister eingebrachte Vorlage, betreffend die Kotirungssteuer, wurde am 29. begonnen. Nach derselben sollen alle in- und auslän- dischen Industrie-, Bauk- und Eisenbahn-Unternehmungen für die Kotirung an der Wiener Börse einen jährlichen Prozentsagz vom Nominalbetrage der im Umlauf befindlichen Titres zahlen. Für Kredit- und Induftrieunternehmungen werden 1/10, für Eisen- bahnunternehmungen 1/4 pro Mille als Steuerhöhe festgeseßt, die ganze Steuersumme soll jedoh den Marxrimalbetrag von 10,000 Guld. niht überschreiten dürfen.

Der vom Abgeordnetenhause bereits durchberathene Kl o ster- geseßentwurf war vom Herrenhause in wesentlihen Punkten abgeändert. worden und mußte deshalb dem Abgeordneten- hause noh einmal vorgelegt werden. In der Sizung vom 21. wurden die vom Herrenhaufe abgeänderten Paragraphen ohne weitere Debatte nah dem Aus\chußantrage angenommen, und nachdem mit der geseßzlich erforderlihen Zweidrittel-Majorität, mit 130 gegen 32 Stimmen, auf Antrag des Präfidenten die sofortige Vornahme der dritten Lesung beshlossen wurde, ward das Gese als Ganzes au in dritter Lesung genehmigt. Ueber diesen Gesehentwurf veröffentlihte der öôfterreihishe Episkopat eine Erklärung, in der die Hofsnung ausgesprochen wurde, daß dieses Geseg nicht zu Stande kommen werde. Sollte jedoch diese vertrauensvolle Erwartung getäusht werden, so würde der Episkopat, seiner Pflicht gemäß, gegen das Gesetz Verwahrung einlegen.

Das Herrenhaus nahm am 17. nach längerer Pause seine Berathungen wieder auf und vollzog am 18. die Wahl der Delegationsmitglieder, nahdem cs mehrere aus dem Abge- ordnetenhause herübergekommene Gesezentwürfe von geringerer Be- deutung genehmigt hatte.

Die Frage der Zoll- und Bank-Verhandlungen mit Ungarn harrte noch der Entscheidung und war inzwischen in den parlamentarishen Kreisen diesseiis und jenseits der Leytha Gegenstand lebhafter Erörterungen. Von Seiten des österreihishen Herrenhauses hatten geheime Konferenzen stattgefunden, über die nahträglih Folgendes ver- lautete: die in Bezug auf die ungarischen Verhand- lungen gefaßte Resolution, welhe dem Ministerium mitgetheilt wurde, formulirte die einmüthige Ueberzeugung des Herrenhauses dahin: „Es könne einem Begehren nicht stattgegeben werden, wodurch die Einheit des Reiches noch mehr gelockert werde, als dies bereits durch den Ausgleih von 1867 geschehen sei, die Machtstellung des Reiches gefährdet, das einheitlihe Geldwesen und die Kreditverhältn isse ODesterreihs benachtheiligt und den im Reichsrathe vertretenen Ländern noh größere Lasten als bisher auferlegt würden.“

Auch die drei verfassungstreuen Klubs des Abgeordneten- hauses hatten zunähst in Hinblick auf die österreitish - ungari- hen Ausgleichsverhandlungen und dann auch betreffs der Organisirung der Verfassungs partei überhaupt, am 13. eine Delegirtenversammlung veranstaltet. Den Vorsig in der Versammlung, welcher nebst sämmtlichen 21 Delegirten der Klubs auch zwei ruthenishe Abgeordnete beiwohnten, führte Dr. SHerbft. Nah zweistündiger Debatte wurde einstimmig be- \{chlofsen, eine Reihe bestimmt formulirter Grundsäße aufzustellen, nah welchen die Vereinigung der Verfafsungspartei zum Zwecke gemeinsamer ogs Mor: aller Verfafsungsfragen erfolgen soll, Der erfte Grundsay s\pricht aus, daß es im Begriffe der Bezeihnung „Verfassungspartei“ liege, daß alle diejenigen Fragen, die sich auf die Verfassung bezichen, aus der Berathung der Klubs- fortan ausgeschieden und der gemein- samen Berathung der ganzen Verfassungspartei unterzogen wer- den sollten. Zunächst shlössen die Klubs dieses Uebereinkommen für jene Fragen, die mit dem ungarishen Ausgleiche im Zusam- menhange ständen.

“Im ungarishen Abgeordnetenhause war die Bank- und Zollfrage wiederum Gegenstand von Interpellationen. Am 9. stellte der Abgeordnete Helfy, der in der Bankfrage inter- pellirte und den \charfen Unterschied betonte zwischen der auf einem internationalen Vertrage fußenden Zollangelegenheit und der lediglih privat-ungarishen Angelegenheit der Bank- errihtung, über welhe die Regierung mit keinem Fremden zu verhandeln habe. Simonyi, der in derselben Sizung über das BZollbündniß interpellirte, verlangte nicht Details, wohl aber die leitenden Prinzipien der ungarischen Regierung kennen zu lernen, \owohl bezüglich der Zolltarife, als der Restitutions- und Accisen- frage. Die Beantwortung dieser Interpellationen dur den Minister- Prâäfidenten Tisza, der inzwischen am 11. zusammen mit dem Finanz-Minister Szell in Angelegenheiten der Unterhandlungen

mit der öôfterreihischen Regierung nach Wien gereist und dur die wegen der Ueberschwemmungen eingetretene Unterbrehung der Kommunikation längere Zeit daselbs aufgehalten worden war, fand ers am 25. att. Der Minister-Präfident erklärte auf die Jnterpellation Helfys, es bezweifle Niemand das Recht Ungarns auf Errichtung einer Bank; für die Lösung der Bank- frage gebe es aber die verschiedensten Modalitäten. Mit der Schaffung des Gesegzes allein sei noh keine Bank geshaffen, Ungarn wolle aber eine Bank und nit blos das bezüglihe Gesez. Das Haus nahm die Antwort des Minifter-Präfidenten zur Kenntniß. Dem Deputirten Simonyi erwiderte der Minister-Präsident auf seine Interpellation, die Regierung könne das Maximum der ungarishen Forderungen in der Zollfrage niht mittheilen; das Haus werde aber über Alles unterrihtet sein und dann nah Ueberzeugung urtheilen können.

Der ungarishe Reichstag nahm nah der durch den Tod Deaks, dessen Beerdigung am 3. unter allgemeiner Bethei- ligung stattfand, verursahten Unterbrehung am 7. seine Ver- handlungen wieder auf. Der Geseßentwurf über die Inartiku- lirung der Verdienste Deaks in die Geseßbücher des Landes, sowie über die Errihtung eines WMonumentes zu Ehren Deaks im Wege der Nationalsubskription wurde vom Abgeordnetenhause am 17. und darauf noch an demselben Tage auch vom Oberhause unter Beiseitesezung der bezüglihen Bestimmungen der Geschäftsordnung, sofort be- rathen und einstimmig und endgültig angenommen. Der dur Deak3 Tod erledigte Sih im Abgeordnetenhause für den Innerstädter Wahlbezirk wurde bei der am 24. stattgehabten Wahl mit Afkklamation dem bekannten Historiker Bischof Michael Horvath übertragen. In seiner Wahlrede \sprach fich derselbe im Prinzip für ein selbständiges Zollgebiet aus. Bezüglich des praktishen Momentes sei es jedenfalls zu wünschen, daß Ungarn von den Krisen, womit ein jäher Uebergang zu einem \eparaten Zollgebiet verbunden if, vershont bleibe. Die Civilehe betreffend, \prach fich der Kandidat entschieden für die obligatorishe Civilehe aus, welche der Kirche keinerlei Eintrag thue, wie Frankreih, die Schweiz und insbesondere das fromm- katholishe Belgien bewiesen. Ohne Einführung der Civilehe würde Ungarn bald allein ftehen in Europa.

Von wichtigeren Gesezen beschäftigten das ungarische Abgeordnetenhaus: zunächst das über die Modifikation des Tabakmonopols, bei dem sich eine lebhafte Debatte ent- widelte. Die Opposition der Linken wollte niht, daß die Gemeindebehörden verpflihtet werden sollten, bei der Verhin- derung des Tabakshmuggels aftiv mitzuwirken. Der Minister- Präsident Tisza trat für diese Bestimmung ein; es müsse mit dieser Auffassung gebrochen werden. Die Gemeindebehörden müßten eine Beschädigung des Staates ebenso zu verhindern suhen, wie einen Privatdiebstahl. Die Novelle wurde am 9. ohne wesentlihe Aenderung angenommen. Der Gesetz- entwurf über die Steuermanipulation genehmigte die über- wiegende Majorität der liberalen Partei und der Opposition der Rechten nah langer eingehender Debaite am 15. in der General- debatte und erledigte die Spezialdebatte darüber in dritter Lesung am 24., in welcher Sizung auch der Staatsvertrag mit der Schweiz, betreffend die Niederlassung und den Rehts- \chug der beiderseitigen Staatsbürger angenommen wurde. Am 23. brachie der Minister - Präfident bei dem Haufe einen Gesezentwurf ein über den Königsboden, die Regelung der sähsischen Universität Siebenbürgens, des Vermögens der Universität “Und * der sogenannten sieben Richter. Das Gesez bezweckt, Siebenbürgen, das bis jezt seine alte, separate Verwaltung bewährt hat, als pars ad nexa der Stefanskrone in die neue Tisza’she Verwaltungsreform ein- zufügen.

Das ungarische Oberhaus acceptirte in seiner Sizung vom 16. nach vierstündiger animirter Debatte, aus der die oppositionele Rede des Grafen Albert Apponyi, wel{e der Minister-Präsident eingehend erwiderte, besonders hervortrat, der Gesegentwurf über die Verwaltungsaus\chüsse im Allgemeinen und auch in der Spezialdebatte ohne wesent- lihe Modifikation.

Am Schlusse des Monats wurde durch die überall auf- tretenden Uebershwemmungen vorwiegend die Hauptstadt Pest und die benahbarten Ortschaften {chwer heimgesuht und großer Schaden angerichtet. Se. Majestät der Kaiser wies für die zahl- reihen dadurch Beschädigten 15,000 Fl. und Ihre Majestät die Kaiserin 10,000 F|[. an.

In Agram mußten wegen Tumultuirens der Studenten die Vorlesungen an der Unipersität längere Zeit {suspendirt werden.

In Böhmen wurde bei. den Grgänzungswahlen für den Landtag in dem czechischen Wahlbezirke Königinhof der verfassungstreue Kandidat, sont wurden überall Altczehen gewählt, do stellten sfich in Przibram, Tabor, Reichenau und Pardubitz erheblihe verfassungstreue Minoritäten heraus und zahlreiche Wahlenthaltungen zeigten den Niedergang der Abstinenzpolitik. Auf die Aufforderung, im Reichsraihe zu erscheinen, wurde im altczehishen Club zu Prag die ablehnende Antwort der czechi- \hen Reichstagsabgeordneten beschlossen.

Die amtlihe „Wiener Zeitung“ veröffentlihte am 15. ein Kaiserliches Patent vom 11., durch welches sämmtlihe Land - tage auf den 7. März berufen wurden, und ferner die Ernen- nung des Grafen Wladimir Dzied uszyki zum Landmar- \chall von Galizien, von welher fih die polnishen Blätter sämmtlih befriedigt erklären. Die Verhandlungen wegen der Südbahn wurden als beendet angesehen. Für den 28. war nach Paris cine Generalversammlung ausgeschrieben worden, in der die nunmehr genehmigte Baseler Konvention zur Publikag- tion gelangen sollte.

Die Verhandlungen wegen Abschlu}ses eines Handels- vertrages zwischen Italien und Desterreih-Ungarn waren so weit gediehen, daß in sämmtlichen Hauptfragen eine Uebereinstimmung erzielt worden war. Wie berichtet wurde, wünschte jedoch die italienishe Regierung eine Vertagung der Verhandlungen, damit der definitive Abschluß des Vertrages erst erfolge, wenn über einige der wihtigsten Vertragsposten au eine Einigung mit Frankreih und der Schweiz, mit denen ïItalien gleihfalls wegen Abschlusses eines Handelsvertrages un- terhandelt, erzielt sein werde. ;

Ein Bericht des Handels-Ministers Hob Hervor, daß die große Mehrheit der Handelskammern sih für die Aufrechterhal- tung der gegenwärtigen Konventionaltarife ausspreche, vor- bebaltlich gewisser Modifikationen in den Details, sowie für die Einführung von spezifishen Gebühren, anstatt der Gebühren ad valorem, nah Maßgabe der praktischen Möglichkeit.

_Dem vom niederösterreichischen Landtage beschlossenen Ent- wurfe eines Gesetzes, mit welhem die Gemeindeordnung der Stadt Wien abgeändert werden solite, wurde die Kaiser- lihe Sanktion nicht zu Theil. Der Geseßentwurf hatte die Ausdehnung der Wahlberehtigung auf alle Gemeindeangehörige

—,

und Gemeindegenofsei auch ohne das bisherige Erforderniß der Einkommensteuerentrihtung im Betrage von 10 Fl. K. M., ferner die Verleihung des Wahlrehts an sämmtliche definitiv ange- stellte Lehrer und Unterlehrer der Wiener Volks- und Bürger- shulen zum Zwecke.

Allgemeines Reglement des Kongresses für Gesund- heitspflege und Rettung3wesen zu Brüssel 1876.

L. Einrichtung und Zweck des Kongresses. Art. 1. Ein internationaler Kongreß für Gesundheitspflege und Rettungs- wesen wird zu Brüssel im September 1876 abgehalten werden. Art. 2. Der Kongreß bildet einen integrirenden Thetl des unter dem Namen : „Juternationale Ausftelung und Kongreß für Gesundheits- pflege und Rettungswesen von 1876“ bekannten Unternehmens. Art. 3. Zweck des Kongresses ist, als Ergänzung zur Ausstellung zu dienen. Wäbrend die Ausftellung der Anschauung und dem Studium von Maschinen, Apparaten und Verfahren dienen soll, welche erfunden sind, um das Leben des Menschen zu beschüßen oder seine Lage zu verbessern, wird der Kongreß die Fragen behandeln, die sich auf den Fortschritt der mens{lichen Gesundheit, auf die Reitung von Per- sonen oder deren Eigenthum, sowie auf die Entwickelung der vor- züglich die arbeitenden Klassen angehenden Einrichtungen bezieten. Zu diesem Behufe wenden die Urheber des Kongresses si an alle Re- gierungen, alle Verwaltungen, alle Vereine und alle diejenigen Per- sonen, die für die Frage ein Interesse haben. Sie eröffnen ihnen ein neutrales Gebiet, wo nüßlihe Informationen auszetauscht, ernste Studien verfolgt, und Bestrebungen geltend gemacht werden können, die geeignet sind, Zweifel zu zerstreuen, Vorurtheile zu beseitigen, die Wahr- heit vom Jrrthum zu befreien, die Löfung derjenigen fozialen Probleme vorzubereiten, welche zu den bedeutungsvollfsten unserer Zeit zählen. Art. 4. Der Kongreß sch{ließ;t von Teilen Arbeit:n politishe und religiöse Debatten aus. Er faßt keine Beschlüfse über die Fragen seines Programms; er begnügt sich, dieselben zur Diskussion zu bringen und aufzuklären. :

1) Art der Thätigkeit des Kongresses. Art. 5. Der Kongreß vereinigt in 3 Sektionen die 10 Klassen, in welche die Ausstellung sich gliedert. T. Sektion. Gesundheitspflege. Sie umfaßt: a. Oeffentliche Gesundheitspfleze und öffentliches Heilwesen. b. Gesundheitepflege und Vorbeugung2mittel in ihrer Anwendung auf die Industrie. c. Häuélihe und private Gesundheitspflege. d. Arzneikunde, Wundarzneikunde und Chemie in ihren Beziehungen zur Gesundheitspfl-ge. e. Gesundheitspflege in ihrer Anwendung auf die Landwirthschaft (Veral. d., 6., 7., 8. und 10. Klasse ¿es Aus- stellungsprogramr1s.) IL. Seftion. Rettungswesen. Sie um- faßt: f. Vorbeugungs-, Hülfs- und Rettungsmittil bei Feuers- gefahren; g. Apparate und Instrumente, über resp. unter dem Wasser zu gebrauchen zur Verminderung der Gefahren, zum Vorbeugen von Unglücksfällen und zur Hülfeleistung; h. Apparate, um den mit dem Verkehr auf Straßen, Pferdebahnen, Eisenbahnen verbundenen Un- glücksfäll en vorzubeugen; i. Rettung8apparate und Avsrüstungen zur unmittelbaren Hülfeleistung bei Unglücfsfällen auf Eisenbahnen und in Vergwerken, Steinbrüchen und Werkstättèn; k. Hülfelciftung in Kriegszeiten. (Vergl. 1,, 2., 3., 4. Klasse des Ausstellungsprogramms.) III. Sektion. Sie umfaßt: 1. Die Einrichtungen, welche die Ver- besserung der Lage der arbeitenden Klassen zum Gegenstande haben. (Vergl. 9. Klasse des Ausstellungsprogramms.) Art. 6. Das Exe- kutivcomité fann, wenn es folhes für nüßlih erachtet, die Seftionen in weitere Unterabtheilungen zerlegen. Art. 7. Die Gesecßgebungs-

fragen werden in denselben Sektionen eröctert, wo die Punkte des Programms zur Verhandlung kommen, die zur Diékussion derartiger Fragen Veranlaffung geben. Art, 8.

Der Kongreß verfolgt seinen Zweck: a. durch Disfussionen in Ver- sammlungen, b. durch die VBeröffentlihung seiner Arbeiten, e durch Konferenzen und mit Verfuhzn verbundene Vorträge. **) Art. 9. Der Kongreß dauert wenigstens 6 Tage. Es finden täglich 2 Sitzungen statt. Der Vocmittag wird den Versammlungen der einzelnen Sektionen, der Nachmittag den gemeinsamen Versammlungen sämmtliher Sektionen gewidmet sein. In den Nachmittagésißungen bringt der Reihe nach jede Sektion in ihr Programm gebörige Fragen zur Erörterung, welche von gemeinsamem Interesse sind. Art. 10. Unabhängig von den Sitzungen der vereinigten Sektionen finden zwei Generalversammlungen des Kongresses statt, die cine zur Eröffnung, die andere zum Schlusse desselben. In der ersten Sitzung führt das Generalcomité des Kongresses die Ernennung des définitiven Bureaus des Kongresses und der Sektionsbureaus herbei, in der zweiten wird Rech enschaft gegeben über die Sefktionsarbeiten, über die wihtigsten vorgebrachten Thatsachen und über die stattgehabten Diskussionen. Diese Mittheilungen werden durch die Präsidenten oder eigens dazu ernannte Referenten gemacht. Art. 11. Die Sektionen diskutiren die Frag-n, welche das G-neral- comité des Kongresses auf ihre Tagesordnung gefeßt hat. Das Fragcenverzeihniß wird mindestens vi:-rx Monate vor der Eröffnung publizirt. Uebrigens können, während dec Kongreß tagt, andere Fragen nach Erledigung der Tagesordnung auf Anregung der Mitglieder und in Uebereinstimmung mit den Sektionsbureaus vorgelegt werden. Art. 12. Die Diskussionen werden in den Sektio- nen eröffnet in Ankaüpfung an Berichte, welhe auf Veranlassung des Erckutivccmités vorbereitet sind, oder an von den Mitglicdern des Kongresses gemachte Mittheilungen. Diese Berichte resp. Mit- theilungen dürfen fih verbreiten über Thatsachen oder doktrinäre Punkte. Die, welche sie vorbringen, übernehmen dafür die Verant- wortung. Die Mittheilungen erfolgen in Form einer Denkschrift oder cines Vortrags. Ein Bericht, eine Denkschrift, ein Vortrag darf nicht länger als fünfzehn Minuten in Anspruch nehmen. Eine bereits publi- zirte Derkschrift darf in den Sektionen nicht zur Vor- lesung gebracht werden. Art. 13. Den Rednern steht die Wahl der Sprache für ihre Vorträge oder Mittheilungen frei. Art. 14. Das Generalcomité veröffentliht die Arbeiten der Sef- tionen und Generalversammlungen ganz oder zum Theil, " Keine dem Kongreß gemachte Mittheilung darf durch ihren Urheber vor der Publikation der Kongreßarbeiten selbst veröffentlicht werden, es fei denn, daß das Erekutiycomité dazu cine besondere Ermächtigung er- theilt hätte Art. 15. Preitbewerbungen, falls solche eingerichtet werden solltcn, werden durch besondere, Seitens des Centralcomités des Unternehmers auf Vorschlag des Generalcomités des Kongresses spâter zu erl+fsende Vorschriften geregelt.

III. Zusammenseßung des Kongresses. Art. 16. Der Kongreß besteht aus wirklichen Mitgliedern und außerordentlichen Mitgliedern (membres adhérents), Alle stimmen durch die bloße An- nahme dieses Titels dem gegenwärtigen allgemeinen Reglemeät bei. Die wirklichen und die außerordentlichen Mitglieder haben das Recht, an den Arbeiten und Berathungen des Kongresses Theil zu nehmen; aber nur die wirklicen Mitglieder haben ein Anrecht auf unentgeltlihen Empfang seiner Publikationen. Art, 17. Wirkliche Mitglieder find: 1) Jeder Zeichner von min- destens fünf Aktien der für die internationale Ausftellung und den Kongreß für Gesundbeitepflege und Rettungswesen gebildeten ano- nymen Gesellschaft; 2) jeder Zeichner von weniger als fünf Aktien der anonymen Gesellschaft, welcher einen Beitrag vou 15 Fres. zahlt ; 3) Jeder, welcher einen Beitrag von 25 Fres. zahlt. Art. 18. Außerordentliche Mitglieder sind: 1) Jeder Zeichner von weniger als 5 Aktien der anonymen Gesellschaft, welcher keinen Bei- trag zahlt; 2) Jeder, der einen Beitrag von 15 Frcs. zahlt. Art. 19. Die außerordentlichen haben wie die wirklichen Mitglieder Anspruh auf eine Eintrittskarte zu den Sißungen des Kongresses

*) Wir gében aus dem Abschn. Il. des Regl. nur die allge- meinen Rubriken und verweisen wegen des Details der Leßteren auf die in Bezug genommenen Klassen des Ausftellungs-P rogramms. (Vgzk. Nr. 220 d. Bl. vom 20. September 1875.)

**) Populäre Konferenzen und durch Experimente erläuterte Vor- träge werden von Anbeginu der Ausftellung an und für deren ganze Dauer erganisixt werden.