1938 / 122 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 28 May 1938 18:00:01 GMT) scan diff

vteichs: und Staatsanzeiger Nr. 122 vom 28. Mai 1938. S. 2.

——_——---—

Ausbildung

__ Verufsbezeihnung E S 1). (§8 2 Abs. 1 Nr. 1)

wt

Art und Umfang der Dienstgeschäfste Anstellung

2 Abj. 1 Nx. 2)

1, Forstwart

wartpriüfung

2, Dberforstiwvart wie vor

. Hilfsförstc E 7 oder staatl. anerkannten F (Hilfsförfterprüfung)

. Förster

nährstandes für die Ausbildung von

laufbahn“ vom 22. 3, 1937 wird hier- durch nicht berührt

. a) Revierförster {vie vor

b) Forstsetretär wie vor

ivie vor; Bewährung in. längerer Tätig-

. Dberförfter keit als Revierförster

, Forsétverwalterx wie vor; Bewährung in längerer Tätig-

feit als Oberförster

. Assessor des Forst- Dienstes 4 der Ver- ordnung vom 11.10,37)

. Forstmeister

Bestandene Forstassessorenprüfung (große forstliche Staatsprüfung)

wie vor

3. Dberforstmeister ivie vor; Bewährung in längerer Tätig-

keit als Forstmeister

(2) Die Forderung eines unkündbaren dreijährigen An- stellungsveritrages ist erfüllt, wenn dex Vertrag im Zeitpunkt der: Verkürtdung der Verordnung oder bei späteren Anstekl- lungen im Zeitpunkt der Anstellung unkündbar auf drei Fahre lautet und nach Ablauf der drei Jahre um je ein Fahc" weiterläuft, solange er nicht gekündigt wird.

(4 d i i M j Verleihungsverfahrem:. e (1) Der Antrag auf Verleihung einer Berufsbézeichnung if der für den Anstellungsort zuständigen höheren Forstauf- sihtsbehörde einzureichen. Dem Antrag sind Nachweise über die Fachausbildung, über Art und Umfang dex Tätigkeit und über das Anstellungsverhältnis beizufügen. Die Größe des- Dienstbezirks, die Höhe des jährlichen Holzeinshlags in diesem, die vorgeseßte Dienststelle des Angestellten, Zahk und Art der ihm unterstellten Angestellten und- Hilfskräfte sowie Fbnstige Verhältnisse, die auf. Art und Umfang der Tätigkeit einwirken, find anzugeben. Jn den Fällen ‘des § 2 Abs. 2 ift der Anstellüungsvertrag mit vorzulegen. (2) Die höhere Forstaufsichtsbehörde hat den Reichsnähr- stand zu hören.

(H Die Berufsbezeihnungen Hilfsförstex. und Fs r. ste r werden durch die höhere Fo Pie E ILNE auf

rund einer vom Reichsnährstand. - vorgelegten . Liste Der geprüfien Anwärter verliehen. /

(4) Anträge auf Verleihung von Berufsbezeihnungen,

für die nach § 3 Abs. 1 der Reichsforstmeister zuständig ift, legt die höhere Forstaufsihtsbehörde auf dem Dienstwege mit ihrem Antrage mir vor. __(5) Die Verleihung wird nach dem in der Anlage gege- benen Vordruck erteilt; fie ist steuer- und gebührenfrei. i (6) Die höhere Forstaufsichtsbehörde führt über die Ver- leihungen ein nah der Buchstabenfolge geordnetes - Ver- zeichnis. : S T. Erlöschen der Verleihung.

U (1) Das Rechk zum Führen dex verliehenen Berufs- |

bezeichnung und zum Tragen dex Berufskleidung erlischt ohne weiteres, sobald der Angestellte eine forftliche Tätigkeit aus- übt, welche nach Art, Umfang und. Anstellungsverhältnis die Merkmale, die dex Verlerhung zugrunde lagen, nicht: mehr e. Gegebenenfalls ist ein neuer Verleihungsantrag zu stellen. : j : * (2) Das im Absay 1 genannte Recht erlischt ferner, wénn der Forstängestellte nah Beendigung einex Anstéllung im Forstdienst eine forstliche runa nicht mehx ausübt und eine andere außerforstlihe Berufstätigkeit ausnimmt.

A, Unterer Forstdienst.

vor einem staatl. oder staatl. anerkannten Prüfungsausschuß bestandene Forst-

=«B. Mittlerer Forstdieust. Bestandene Abschlußprüfung einer staatl. orftshule

Vollausgebildeter Betriebsbeämter: vor ftaatl. oder ftaatl. anertanntem Frü- fung8ausfhuß bestandene zweite Forftl. Fachprüfung (Revierförsterprüfung) & 14 (3) der „Bestimmungen des Reichs-

Forstarbeitern für die Privatforsttvart-

C. Höherer Forstdienfsck.

Anstellungsvertrag unkünd- bar für mindestens ein Jahe- 4 L

Anstellurrgsver unkünd-

«bar für mindestens drei

Jahre nach mindestens ehnjähriger Dienstzeit als L orstwark

Betriebsdienst in kleinem oder forstlih einfahem Dienstbezirk

wie vor

Vorbereitungszeit im Forstbetriebsdienst gg iet B im Forstbetriebs-

Tätigkeit im Forsibetriebsdienst wie vor

Betriebsdienst für den Umfang eînes Re- | Anstellungsvertrag unkünd- vierförsterbezirks; die Tätigkeit kann | bar für mindestens drei au auf die Erledigung von Verwal- 7 ) tungsgeschäften geringen Umfanges ausgedehnt werden

Geschästszimmerdienst. in einer größeren | wie vor Forstverwaltung von etiva dem Um- ; fang eines staatl. Forstamtes

Der Dienstbezirk umfaßt mehrere Revier- | wie vor förstereten (Oberförsterbezirk), die Tätigkeit Betriebsgeschäfte sowie Ver- waltungsgeschäfte geringeren Umfan- ges (Holzverkäufe und Holzabuahmen, jährliche Wirtschaftspläne)- ;

Selbständige Verwaltung eines Dienst- bezirkes in der Größe eines staatl. Forst- amtes von kleinerem Umfang oder mit einfachen Verhältnissen. Gleichzuseßen der Tätigkeit eines staatl. Forstamt- mannes

Verwaltung eines Dienstbezirks vom Um- | Anstellungsvertrag unkünd- fang eines staatl. Forstamts bar für mindestens drei

i Jahre Dienstbezirk: mehrere Forstämter

wie vor

(3) Uebt der Angestellte nah Beendigung einer Anstel- lung im Forftdienft eine freie forstliche Berufstätigkeit oder keinerlei Berufstätigkeit aus, so kann ihm die bisherige Be- rufsbezeichnung mit dem Zusaß a. D. und das Recht zum Weitertragen der Bexufskleidung mit den für Ruhestands- beamte geltenden Abweichungen von der höheren Forstauf- sichtsbehörde, bei Angestellten vom Oberförster aufwärts von mir auf Antrag zugebilligt werden. * Voraussetzung ift, daß der Angestellte das 45. Lebensjahr - vollendet und eine mindestens 20 jährige Anstellungszeit im Privatforftdienst nachzuweisen hat. Eine im Staats-, Gemeinde- oder Körper- \chaftsdienst zugebrachte Forstdienstzeit kann dabei ange- rechnet werden. | , j

(4) Beabsichtigt der Angestellte, nah Beendigung eines Anstellungsverhältnisses ein neues Anstellungsverhältuis im Privatforstdienst alsbald wieder. einzugehen, und übt er eine außerforstliche: Berufstätigkeit inzwischen nicht aus, #o bleibt die Verleihung in Krast, bis sie von der Forstaufsihtsbehörde widerrufen wird. : thi (5) Jh behalte mix vor, in besonderen Einzelfällen Aus- nahmegenehmigungen zu erteilen und èrmächtige die höheren Fortan c Eve ere im Rahmen. ihrer o abre dig nach

nhóren des Reichsnährstandes bei bestehenden Härten eben- falls. Ausnahmen zu genehmigen. ; : IV. :

Auftragen der bisherigen Berufskleidung.

Die bisherige Berufskleidung darf bis zum 31. Dezember 1940 aufgetragen werden. l : und Ausrüstungsstücke dürfen nur zu: einer in allen Teilen der Diensikleidungsvorschrift für den Staatsforstdienst vom

99. 4. 1938 entsprechenden Berufskleidung angelegt . werden.

Das Tragen der neuen Dienstgradabzeichen und Ausrüstungs- stüe zu der bisherigen Berusskkeidung is verboten. Ledig- lich das néue Privatforstdienstabzeichen für die Kopfbedeckung kann auch zu der bisherigen Berufskleidung getragen werden.

A8 M Uebergangsvorsthriften.

(1) Angestellten des Privafforstdienstes, die den unter. I.

stellten Anforderungen an die Ausbildung nicht entsprechen,

ann das Weiterführen der bei Verkündung der Verordnung

geführten Berufsbezeichnung gestattet und das Recht zum

Tragen dex Berufskleidung verliehert wérden, wenn sie

a) sich langjährig im Dienst bewährt, ;

b) ein bestimmtes Lebensalter erreicht haben und |

c) Une R LUBYE nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 erfüllen.

O iernach gelten für die Verleihung folgende Merk-

male: ; i : j e

———

_ Berufsbezeichnung Ausbildung

Vollendetes Lebensjahr

5 Zt, der Verkündung dex Verordnung

Jm Dienst bewährt als

mindestens Jahre

rstwart berforstwart Revierförster

Revierförster Oberförster

Dberförster

orstverwalter or A tiios berforstmeisier

ba Ms nicht nachgewiesen

w i

tesendene Absehfuhpräung eier Fors

d ü icht nachgewiesen

bestandene Abschlu rüfung einer Forst- S

d icht ie

ois 14e lefgrióes

bestandene mische Prüfung

| ohne akademische Prüsung im einzelnen srei zu beuxrteilen

Forsiwart 10 Jahre

E e

Obe wart 10 Reviersdrster 10 Jahre

Revierförster 15 Jahre . Oberförster 15 Jahre

Oberförster 20 Jahre Formuctmaltèr 15 bzw. 20 Jah Forstmeister 10 Fahre Forstmeister 15 Fahre

SSZS ZSE S2

Z'Abs. 1 Ne. 2 u. Abs. 2)

(23) Ju allen des Absayes 2. müssen die Vorau3=z sebumgen bezüglich der Art und des Umfanges der Dienstge=- hafte sowie bezügli dex Anstellung nah Abschnitt 1 Absatz 1 Spalte 3 und 4 und Abf. 2 erfüllt sein.

(4) Die hier gegebenen Merkmale stellen kein starres Schema dar; ih behalte mix vor, in besonderen Einzelfällen zur Beseitigung von Härten auch hier Ausnahmen zuzulassen und exmächtige die höheren Forstaufsichtsbehörden, im Rahmen ihrex Zuständigkeit nah Auhören des Reichsnährstandes eben- falls Ausaahmen zu genehmigen. 5 (5) Anträge auf Verleihung vön Berufsbezeihnungen fönnen schon vor dem Jukrafttreten dex Verordnung gestellt werden. i

N Ueberwachung und Strafen.

. (1) Die Foxstaufsichtsbehörden wachen darüber, daß die Vorschriften der Verordnung und diesex Ausführungs- und Uebergangsbestimmungen über das Führen der Berufsbezeichs nungen und das Tragen der Berufskleidung beachtet und Vers stóße gegen diese Vorschriften sowie Schädigungen des Ans fehens der Träger der forstlihen Berufshezeichnungën und der orstlichen Berufskleidung ‘vermieden oder abgestellt werden.

(2) Forstauffichtsbehorden im Sinne der Verordnung und diefer Ausführungsbestimmungen find die ftaatlichen Forsts behörden. Die unteren Forstaufsihtsbehörden (Forstmeister, Forstämter) haben Verstöße im Sinne des § 6 der Verordnung der höheren Forstaufsichtsbehörde anzuzeigen.

(3) Die höhere Forstaufsichtsbehörde hat, bevor fie auf Grund des § 6 der Verordnung eine Ordnungsstrafe festsezt oder die Aberkennung des Rechtes zum Tragen der Berufs fleidung bei mix beantragt, den Reichsnährstand zu hören. a Stellungnahme if dem Antrag auf Aberkennung beis zufügen.

(4) Strafanzeigen im Sinne des § 7 sind im Bereich dex Forstaufsichtsbehörden in der Regel von dexr unteren Forjtaufs sichtSbehörde unter Meldung an die höhere Forstauffichtsbehörde zu erstatten. Diese kann sich jedo die' Erstattung dex Strafs anzeigen vorbehalten. - 2B

Berlin, den 23. Mai 1938.

Der Reichsforstmeister. J. V.: Alpexrs,.:

Abschnitt IIT der Verordnung vom 22. 4, 1938:

Erlöschen der Verleihung. TIT. - Erlöschen der Verleihung.

(H) Das Recht zum Führen der verliehenen Berufs bezeichnung und zum Tragen der Berufskleidung exlischt ohne weiteres, sobald der Angestellte eine forstliche Tätigkeit ‘aus- übt, welche. nah Art, Umfang- und - Anstellungsverhältnis die Merkmale, die der Verleihung zugrunde: lagen; nicht mehr aufweist. Gegebenenfalls. ift - ein neuer Verkleihungsa antrag zu stellen. : H

(2) Das im Abfatß 1 genannte Recht erlischt ferner, wenn der Forstangestellte nah Beendigung einer Anstellung im Forstdienst eine forstliche Tätigkeit nicht mehr- ausübt und eine andere außerforstliche Berufstätigkeit aufnimmt, -

(3) Uebt der Angestellte nah Beendigung einex. Anstel« lung im Forstdiénst eine fréte* forstliché Berufstätigkeit oder keinerlei Berufstätigkeït “aus, fo kann ihm die bisherige Bes rufsbezeichnung mit dem Zusaß a. D. und das Recht zum Weitertragen der Berufskleidung mit den für Ruhestands=- beamte geltenden Abweichungen von der höheren Forstauf=- sichtsbehörde, bei Angestellten vom- Oberförster aufwärts von mix auf Antrag zugebilligi werden. Vorausseßung ift, daß der Angestellte i mindestens 20 jährige Anstelluitgszeit im Privatforstdienst nachzuweisen hat. Eine im Staats-, Gemeinde- öder Körper- as vetieis zugebrachte Forstdienstzeit kann dabet Andevticet werden. L A Ae

(4) Beabsichtigt der Angestellte nah Beendigung eines Anstellungsverhältnisses, ein. neues Anstellungsverhältuis im Privatforstdienst alsbald wieder ten, und übt ex eine

| außerforstliché Becufstätigkeit inzwischen mt aus, so bleibt

die Verleihung in Kraft, bis sie von der Forstaufsichtsbehörde widerrufen wird. | E E, (5) Jch behalte mir vor, in besonderen Einzelfällen Aus-

Die neuèn Dieitstgradabzeichen | L en zu erteilen, und ermächtige die höheren

Forstaufsichtsbehörden, im Rahmen ihrer Zuständigkeit nah Anhören der Forstabteilung der Landeshauernschaft bei be- stehenden Härten ebenfalls usnahmen zu genehmigen.

Anle S Buchstabe z 5 55x Nr. e » ¿ « « des Vexleihungsverzeichnisses. - Verleihung : A den Antxag vom verleihe ich Jhnen / auf Grund der Verordnung vom 22. April 1938 die Berufsbezeichnung __ Privat- S E

Gemäß § 4 der Verordnung vom 22. April 1938 haben Sie das Recht, -die Berufskleidung eines ¿e ee o! e 0 Hag

Sie sind gehalten, die allgemeinen Bestimmungen der für den Staatsforstbiènst erlassenen Dienstkleidungsvorsehrift vom 22. April 1938 zu begchten. E

Anrechte auf eine Diase Ver iin Staats- oder Gemeinde-

forstdienst werden. duxch diefe Verleihung niht erworben. s Í p Sig t u e @ e 193

« x F L: D Ms D L E -

Siegel Berorduung tut; hrung des Erlasses ‘des Führers uud Reichs-

zur Dur

kanzlers über die Uniform der Forstbeamteu vom 12, 4, 1938

(RGBl. 1 S. 453), 5

Vom 22. April 1938. Auf Grund des Erlasses des Führers und Reichskanzlers über die Uniform der Forstbeamten vom 12. 4, 1938 (RGBl, L

S, 453) verordne ih: 46 i 1) Die Dienstkleidungsvorschrift für den Staatsforstdien O De Pl Gabe 1 pad

x

938 S. 193) ist für delt

Forstdienst des Reichsnährstandes, dex Gemeinden, Ge#

meindeverbände und soustigen öffeutlih-rechtlihen

Körperschaften sinngemäß anzuwenden. e O8

9) Die Beamten, Angestellten und Anwärter im Forstdienst des Reichsuährstandes, der Gemeinden, Gemeiidevers

bände und sonstigen öffentlih-rechtlichen Körperschaften

as 45. ‘Lebensjahx vollendet und eine -

k i dée ili i

Neich8- und Staats8anzciger Nr. 122 vom 28. Mai 1938. S. 3,

tragen während der Dauer ihrer Anstellung die ent- sprechende Dienstkleidung der Staatsforstbeamten mit folgenden Abweichungen: a) n Schulterstücke sind mit grauem Samt unter= egt. b) Die Spiegel sind aus grauem Tuch bzw. Samt

gefertigt. 2

c) Das Feldbinden- bzw. Koppelshloß hat ein glattes

Mittelteil. j

d) Das Hoheitszeichen an der Kopfbedecktung darf nur

im Forstdienst des Reichsnährstandes, der Gemein=

den und Gemeindeverbände getragen werden. Fm

Forstdienst der sonstigen öffentlih-rehtlihen Kör-

Pte wird an der Kopfbedeckung das Privat=

forstdienstabzeichen getragen.

(3) Die bisherige Dienstkleidung darf bis zum 31. Dezember 1940 ‘aufgetragen werden. Die neuen Dienstgradahb- zeichen und Ausrüstungsstücke dürfen nur zu einer in allen Teilen der Dienstkleidungsvorschrift für den Staatsforstdienst vom 22. April 1938 entsprechenden Dienstkleidung angelegt werdèn:. -

Das Tragen dex neuen Dienstgradabzeichen bzw. Ausrüstungsstüle zu dex bisherigen Dienstkleidung ist verboten. |

(4) Die Anwendung dieser Vexordnung für das Land Oesterrei bleibt vorbehalten.

Göring.

Preußen.

Bekanntmachung.

Nachtrag zur Anlage I der viehseuchenpolizeilichen Anordnung des Preußischen Ministers für Landwirtschaft, Domänen und Forsten vom- 4, April 1929,

(RAnz. Nr. 96 vom 25. 4. 1929), betreffend Ein- und Durch- suhr von Tieren in Zoologische Gärten und Tierparke,

Das Verzeichnis der Zoologischen Gärten und Tierparke, denen bei derx Einfuhr fremdländischer Tiere für wissenschaft- ‘Tiche oder Ausftellungszwecke Erleichterungen gewährt werden, ist wie folgt geändert worden: a)-Jn Abschnitt T Preußen sind der „Duisburger Tierpark“ neu aufgenommen und die. O „Tierparke von Hagenbedck in Stelliugen bei Hamburg“ gestrichen worden. fa | b) Ju Abschnitt VIl Hambuxg sind „Tiexpark August Fockelmann G. m. b. H. in Hamburg“ _-gestrichen und die : „Tierparke von Hagenbeck in Hamburg-Stellingen“ . aufgenommen worden. | Berlin, den 27. Mai 1938. Dex Reichs- und Preußische Ministér des Fnnern.

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Nichtamtliches. Deutsches Neich.

Nr. 22 des Reichsministerialblatis vom 27. Mai 1938 ist Foeben exshienen und vom Reichsverlagsamt, Berlin NW 40, Scharnhorststraße. 4, zu beziehen. Fnhalt: Allgemeine Ver- - waltungssahen: Entscheidungen auf Grund der §8 2 und 4 des Gesehes zum Schutze dex: nationalen Symbole. Finanzwesen: Uebersicht über die Einnahmen des Reichs an Steuern, Zöllen

- und anderen Abgaben im Monat April 1938.

Werkehrstvefecn. Vierteljahrsberiht der Deutschen Reichspoit.

Dié“ Deutsche Reichspost veröffentlicht den Vierteljahrsbericht über die Monate Fanuar bis März 1938, der eine zahlenmäßige Leistungszunahme in S allen Dien awe gen gegenüber dem

' Qa erkennen läßt. o ORR die Briefsendungen um 76,7 Mill. Stück, die gewöhnlichen Pakete und unver- fiegelten Wertpäkete um 29 Mill. Stück, die Eins- und Ausz@æhlungen um 4,4 Mill. Stück, die Postscheck-= buchungen um 114 Mill. Stück und die vermittelten Gez spxähe im Orts- und Ferndienst um 45,6 Mill. Stück zu- genommen. j e ; Von den Verbesserungen, über die. im einzelnen berichtet wird, sind besonders hervorzuheben: Ermäßigung des Luftpost- zushlags für Briefsendungen nah Kolumbien, erweiterte bbn, postbeforderyng von Tate und Postkarten ohne Zuschlaggebühr, Aenderung der Vorschriften über die Behandlung von Brief= Pen die das Höcstgewicht überschreiten, Einrichtung neuer Fernschreibverbindungen rig au Wien: und mehreren Groß= städten, Ermäßigung der Wortgebühren im“ Telegrammaustaush mit Madeira, Einrichtung zur gleichzeitigen Führung von 30 Ferngesprächen auf der. Fernsprechleitung Berlin—Leipzig, Aufnahme des Fernsprechdienstes. mit Haiti. und die. Einführung von Zusaßgenehmigungen für Rundfunkempfangsanlagen in Kraftwagen zu ermäßigter Gebühr. , i j

Die Zahl ‘der E C8: stieg um 8520 auf 1127 892, Durch 227,6, Mill. Buchungen, wurden x. 43 Milliarden - Reichsmark, davon x. 37 Milliarden RM oder 86,4 % bargeld-

__ los beglihen. Jm Schnellnachvrihtendien st wurden bei einex Zunahm der Sprechstellen um mehr als 46000 Ks a E Belgräcs T degener. ir, Sahl N gleichen Zeitraum des -Vorjahrs, dagegen lag die Zahl der über- L teiies Telegramme mit 4,6 Mi f Vorjahrsstand.- Jm Funkauslandsdienst kamen 411553 Telegramme auf und beim Seefunk 43588 Telegramme sowie

1122 Funkgespräche. i ___ Die Hahl der Rundfunkempfangs8anlagen erz Da sich um mehr als 487 000 auf r. 9575 000, Fn den Monaten

7 Gftober bis Dezember 1937 sind 184 Schwarzhörer verurteilt orden. | M A amteinnahmen in den Monaten Januar und

ruar eih8mark „Wooanate 304,7 und 303,5 Mill. RM im gleichen

Zeitraum 1937. Für den Monat März, 1938 seen die Zahlen

noh nicht fest. Die GesolgsGast dex Deutschen PONN estand

Ende März 1938 aus 396 674 Beamteæ, Arbeitern,

und Anwärtern gegenüber 382107 Ende März 1937.

rerer et

Sonntag, den 29. Mai.

ill, Stück etwas unter dem.

_ beschäftigt.

betrugen! 324,1, die Mesantaulgatei 312,5 Mill.

[ngestellten

u fe y E E, Are l j d r F ; : ú 4

/

Verpackung der Päctchen und Waarenproben nach dem Ausland.

Päckchhen und Warenproben nah dem Ausland werden häufig ungenügend verpackt. Fnsbesondere trifft dies zu O Sendungen od weitex entfernten Ländern und nah Uebersee. Die Sen- dungen geen dort oft in LUGER oder zerrissenem Zustand ein, weil die Beschaffenheit des erpackung8ttoffs den Anforde- rungen einer längerzn Beförderungsdauer niht entspriht. Auf die unbedingte Notwendigkeit, Päckchen und Warenproben forg- fältig zu verpacken und für sie haltbare Umhüllungen zu ver- wenden, wird daher hingewiesen.

Einlösung von Postreiseschecten durch die Deutsche Lufthansa AG. und die Oesterreichische LuftverkeHhrs AG.

Die Postreiseschecke, die bisher nur an den Postschaltern und von den Bahnhofswechselstuben der Deutshen Verkehrs-Kredit- Vank A. G. ausgezahlt wurden, werden vom 1. Juni 1938 an auh bei den ‘Flugleitungskassen und Reisebüros der Deutschen aa M, G. und der Oesterreihischen Luftverkehrs A, G. eingelöst.

Bildtelegraphenstelle auf der Handwerks- Ausstellung.

Auf der vom 28. Mai bis 10. Juli in Berlin veranstalteten 1. Fnternationalen Handwerks-Ausstellung wird eine Sondecbild- telegraphenstelle eingerihtet. Neben es Vildtele- grammen sind im Fuland au solche zu halber Gebühr zugelassen. Dagegen ist die Sonderbildtelegraphenstelle nicht mit Bild- empfangsgeräten ausgerüstet. Bildtelegramme können daher niht aufgenommen werden.

Kaanasi 12020 TGissjerf chaft. Spielplan der Berliner Staatstheater in der Zeit vom 29. Mai bis 6. Funi.

Staatsoper. Schneider Wibbel. Musikal. Leitung: Shhüler. Beginn: 1924 Uhr. Montag, den 30. Mai. Jngwelde. Musikal. Leitung: Heger. Beginn: 20 Uhr,

j t Fa Tf ¡ s l A & O L N , i Hes e“ ¿ s Ed % fes \ Z - t E / E L K E E P M et U S E S air A t Al ldi ai cio A2 A R R hain R iu

—S

Dienstag, den 31. Mai. Der fliegende Hollände Lt; __ Musikal. Leitung: Schüler. Beginn: 20 Uhx.

Mittwoch, den 1. Juni, Die Zauberflöte. Musikal. Leis

tung: Schüler. Beginn: 20 Uhr.

Donnerstag, den 2. Funi. La Traviata. Musikal. Leitung: Jäger. Beginn: 20 Uhr. b

Freitag, den 3. Funi. Schneider Wibbel. Musikal. Lei- e: Schüler. Beginn: 20 Uhr.

Sonnabend, den 4, Juni. Ju der Neuinszenierung: Die lustigen Weiber von Windsor. Musikal, Leitungt Schüler. Beginn: 20 Uhr.

Sonntag, den 5. Juni. Neuinszenierung: Margarete. Musi- fal. Leitung: Schüler. Beginn: 20 Uhr. Montag, deu 6. Juni. Dex - Rosenkavaliexr. Musikal.

Leitung: Heger. Beginn: 1914 Uhr.

Staatliches Schauspielhaus. Sonntag, den 29. Mai. Peer Gynt. Beginn: 20 Uhr. Aus-

verkauft! Montag, den 30. Mai. Was ihr wollt. Beginn: 20 Uhr. Dienstag, den 31. Mai. Peer Gynt. Beginn: 20 Uhr. Mittwoch, den 1. Funi. Michael Kramer. Beginn: 20 Uhr, Donnerstag, den 2. Funi. Zum lèßten Mal in dieser Spielzeit: Der Siebenjährige Krieg. Beginn: 20 Uhr. as den 3. Juni. Peer Gynt. Beginn: 20 Uhr. onnabend, den 4, Juni. Wallenstein. Beginn: 19 Uhr. Sountag, den 5, Funi. Peer Gynt. Beginn: 20 Uhr. Montag, den 6. Juni, Peer Gynt. Beginn: 20 Uhr.

Staatstheater Kleines Haus. Sonutag, den 29. Mai, Marguerite durch Drei. Bes ginn: 20 Uhr Montag, den 30. Mai. Beginn: 20 Uhr. Dienstag, den 31. Mai. Das kleine Hofkonzert. Bes ginn: 20 Uhr. Mittwoch, den 1. Juni. Marguerire durch Drei. Bes ginn: 20 Uhr. Donnerstag, den 2. Juni. Der Lügner. Beginn: 20 Uhr. Freitag, den 3. Juni. Marguerite durch Drei. Be«

ginn: 20 Uhr. Sonnabend, den 4. Juni. Emilia Galotti.

20 Uhx.

Sountag, den 5. Juni, Das kleine Hofkonzert. Bes ginn: 20 Uhr.

Montag, den 6. Juni. ginn: 20 Uhr.

Dex Raub dex Sabinerinnen,

Beginny

Marguerite durch Drei. Bes

_Handelsteil.

Neichstagung des Fachamts Textil und der Wirtschaftsgruppe Textilindustrie.

_ Nachdem die Teilnehmer an der gemeinsamen Reichstagung des Fachamts Textil und der Wirtshaftsgruppe Textilindustrie am Donnerstagabend einer Einladung des Oberbürgermeisters in den Remter des Breslauer Rathauses gefolgt waren, wurde am Freitag die eigentlihe Arbeitstagung mit einer Anzahl wei- terer Vorträge «abgeschlossen.

Zunächst sprach der Abteilungsleiter „Außenhandel“ im Reichswirtschaftsministerium, Pg. Klein, über deutshe Export- politik unter besonderer Berücksichtigung der Textilwirtschast. Nachdem er in einigen grundsäßlihen Ausffihrungen das neue deutsche Außenhandelssystem, wie es im neuen Plan verankert ist, gekennzeihnet und darauf hingewiesen hatte, daß die Textil- wirtschaft bet der Gestaltung unserer handelspolitishen Ab- machungen interessante Aufgaben hat, führte der Redner aus, es müßten die größten N iy de gle gemacht werden, um nah Möglichkeit den. Exportstand des vergangenen Fahres zu halten, wenn niht zu verbessern. Das Schwergewicht der Bemühungen müsse in einer Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit durch Aus- weitung, Verbesserung und Rationalisierung der Produktion liegen. Leßten Endes komme es aber auf den. Geist, die Fnitiativ- kraft nnd ‘das Verantwortungsbewußtsein der Unternehmer an. Die Interessen der Allgemeinheit und die Notwendigkeit einer

leihen Behandlung aller für den Export in Frage kommenden

Betriebe werden es rehtfertigen, daß Unternehmer, die E threr Exportpflicht unter Berufung auf ein gutes Fnlandsgeschäft ént- iehen, zu; folheèn Maßnahmen herangezogen werden, die der Larderung der-- Ausfuhr -dienen:. Jede -sih bietende Möglichkeit müsse für: den Export nuybar gemaht werden, um die noch bestehende t me Textilaußenhandelsbilanz zu verringern. Dabei müsse die Organisation des Vertriebs im Auslande den Erfordernissen einer neuen Lage angepaßt werden. Das Export- eschäft leide vielfah an zu langen Lieferfristen; Auslandsna- rage müßte daher bevorzugt behandelt werden, und in ZU- ammenarbeit mit den zuständigen Wirtschaftsorganisationen und amtlichen Stellen werde es immer möglich sein, hier einen Aus- gleih zwishen Jn- und Auslandsgeschäft zu finden. Jn diesem Zusammenhang konnte der Vortragende auch auf die kürzlich von e Ri REE Funk angekündigten Locckerungsmaß- nahmen devisenpolitischer Art verweisen.

Uebex „Erfahrungen auf einer wirtschastlihenu Studienreise durch Südafrika“ referierte der Leiter dex Fachuntergruppe Lohn- tämmerei, Pg. Rau 19, Er berichtete im einzelnen über das Lu amen des bekannten Verrechnungsabkommens mit der

afrikanishen Union, die im Rahmen der Strukturwandlung"

der deutschen Mototverjaraung für unsere Wollbezüge besondere Bedeutung erlangt hat. Anläßlich dex leßten Studienreise ist es der deutshen Kommission gelungen, die Bereitwilligkeit dex Süd- afrikanischen Regierung zu einer weiteren Erhöhung dex Ber- rechnungssumme um 1 050 000 zu erlangen, womit eine zusäßliche Versorgung Deutschlands mit 50 000 bis 60 000 Ballen Wolle erreiht werden konnte. Jm übrigen biete der südafrikanische Markt noch mannigfache Aussichten für eine weitere Umlagerung auf deutshe Warenbezüge, die bisher im Rahmen des Außen- handels dex Union keine große Rolle spielen. :

Unter. besonders starkem Beifall der Versammelten ergriff darauf dex Prâäsident der Ostmärkishen Textil- und: Bekleiduigs= industrie, Pg. von Seutter-Lößgen, das Wort zu einem Vortrag über „Entwicklung und Struktur der österreichischen Textilindustrie“. Gegenwärtig seien in dex österreihishen Tex industrie ee Bekleidungsindustrie etwa 63 000 Arbeiter

ie osterreichische Tertil- und Bekleidungsindustrie

P e bishex 28 % des gesamten österreichischen Fertigivärenexports estritten, wovon wiederum 40 % auf Garne und Halbfabrikate, weitere 40 % auf Fertigwaren und 20 % - auf die reine Beklei- dungsindustrie ein Glied Hutindustrie entfallen. a ‘dev Cie Oesterreihs in das Reich ergeben Î die Textilindustrie als einem dex wichtigsten österrei

[Nan eas neue große Aufgaben auf dem ällgemein wirtschaft» ichen, dem Expoxt und dem Vintalen Gebiet, die mit guter ver- DELREENE usammenarbeit ihrex Lösung zugeführt "werden würden. i

Das Schlußreferat hielt der Reihs8amtskeiter und Leiter des Vrovaagandaamtes der F., Pg. Geiger, über „Arbeitertuu

extila

N auch für ifgen irte

und Wirtschaft“. Die Begriffe Arbeitertum und Wirtschaft hätten in der Vergangenheit viel U und viele Frrtümer umfaßt, weil das Verhältnis: zwishen Arbeitertum und Wirtschaft elemen- tare Fehler. enthielt und eine gegenseitige Verständigung. nicht erzielt werden konnte. Die Volksgemeinschaft, die unseren heus tigen nationalsozialistischen Staat und unsere Wirtschaftsführung beherrsht, müsse immer weiter vertieft werden. Fhre Vollendung liege darin, daß jeder einzelne, der deutshen Blutes ist, zu jedem schaffenden Deutschen und wenn er die schmutigste und V lei Arbeit macht, in einem persönlichen Verhältnis steht. Daun sei unter Wirtschaft au nihts anderes als die Gesamtleistung eines Volkes zu verstehen. Eine neue Gesellshaftsordnung erwachse aus der Erkenntnis und-Durchführung des Grundsaßtes, daß die Arbeit höchster Adel des Menschen seî, weil sie in der Schöpferordnung enthalten ift.

Mit einem Schlußwort dés Leiters des Fachamtes.- Textil, Pg. Stock, und dem Gesang dex nationalen Lieder wurde die Reichs» tagung geschlossen. Am Abend vereinigte ein kameradschaftliches Zusammensein unter Mitwirkung der besten Spielscharen aus den deutschen Textilbetrieben die Teilnehmer.

Die Ausfuhr von VerbrennungSmotoren im erften Vierteljahr 1938.

Die in den Monaten Jaiuax, bis einshließlich März des laufenden Jahres aus dem Deutschen Reich ausgeführten Ver- brennungsmotoren und die dazugehörenden Ersaß- und Einzelteile hatten einen Wert von 15,6 Mill. RM. Jn dieser Summe sind niht enthalten alle Diesel-, Gas- und Vexrgasermotoren und deren Exrsagßteile, die in Land-, Wasser- oder Luftfahrzeuge ein- gebaut oder als Bestandteile von Aggregäten das deutsche Zoll- gebiet verlassen haben. i

Im ganzen gesehen liegt dexr Ausfuhrwert in der besproche- nen Zeit über dem der gleichen Abschnitte der Vorjahre. (15 % über 1937, 30,1 % über 1936). Jnsbesondere ist dies der Fall bei den ortsfesten Motoren. Während aber bei den ortsfesten Dieselmotoren die Aufwärtsbewegung .von 1936 auf 1937, von da zu 1938 sih ftietig entwickelt hat, fielen die Gàs- und anderen ortsfesten Motoren gegen 1937 etwas zurück. Diese rückläufige Bewegung ist ebenso bei den Schiffsdiejelmotoren (minus 2,3 % unter 1936) und den Motoren zum Antrieb von Landfahrzeugen festzustellen. Ueber den Werten des ‘exsten Vierteljahres 1936 und 1937 liegen dagegen die Ersaßteile für Fahrzeugmotoren und für ortsfeste Motoren und, ganz bedeutend, die Außenbord- und anderen (als Diesel-) Boots3motoren.

Der Mana E git im Vierteljahr dieser leßtgenannten Motoren liegt über dem Monatsdurchschnitt des Jahres 1937. Auber ihnen zeigen diesen Ständ nur noch die Ersaßteile zu Fahrzeugmotoren. Die Mönatsdurhschnitte 1938 aller auderen Positionen liegen, zum Teil erheblih, unter den Monat®durh- chnitten 1937. Selbst die ortsfesten Dieselmotoren, die sonst eine ünstige Entwicklung zeigen, machen hierin keine Ausnahme. Nur N ah cielgmötoren (Gesamt) liegen mit ihrem Monatsdurchschnitt auch unter dem Monatsmittel von 1936, alle anderen Motoren- arten und die Ersagteile sind im Monatsdurchschnitt höhex als der Monatsdurchs{chnitt 1936.

Dieselbe Beobachtung muß bei einem Vergleih zwischen dent Monatsmittel ‘des 1. Vierteljahres 1937 und dem Jahresmonäts- durhshnitt 1936 gemacht werden, ebenso bei der entfprehenden Gegenüberstellung vom 1. Viertel 1936 und dem JFahresmittel 1935. Durch diese Feststellung wird die in den Monaten Januar bis März 1938 beobachtete rückläufige Bewegung als saison- mäßig bedingt festgestellt, - :

Tatsächlih. liegen auch die Aan merie des Mouats März bei orts A ieselmoioren, anderen Motoren zum Antrieb von Landsahrzeu n und der Ersaßteile besonders bemerkbar —s übex denen dex Vormonate dieses cFahres, fo daß, geschlossen aus dem analogen Verhalten des Vorjahres und dem des Austragse eingangs, mit einex weiteren Verbessecung gerechnet werden kannt.