1938 / 141 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 21 Jun 1938 18:00:01 GMT) scan diff

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weich8: und Staatsanzeiger Nr. 141 vom 21

Uebersicht über den während des Monats Mai 1938 in den

r H8 : La Tit E S C E OROE T A P P T E ON D - A? I S UMEMCO N N E C SAO L G ra D e wn"

Juni 1938. S.

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freien Verkehr übergeführten und unversteuert

aus dem Geltungshereih des Gesezes ausgeführten Zucker.

In den freien Verkehr übergeführter versteuerter Zucker Unversteuert aus dem Geltungsbereih des Geseyes L as auëgeführter Zucker 2) S Nübenzuckerabläufe, ü (i B Im nitt B Auf die Rübenzukerabläufe, Ë z Anderer Yren i And Im niht im Preßverfahren Oberfinanaz- ai h hergestellte Rübensäfte, Erzeugnisse Lear: ä p t. 5 Z s Roh- Ee ip B, andere Rleugucterö migen Stärke- | Fester E Sai Roh- | kristallisierter "Ae aide Roe Stärke- S zucker ex Rübensäfte | Mischungen dieser Erzeugnis JuE- Stärke- 8 bis 9 Zucker i Voi i gucker- S S | S dele mit einem Neinheit8grad h firup zucker entfallen E Verbrauchs- M T N gelie ae sirup 7 uter Ausf.-Best. an 2 | 1 Ausf.-Best. 109 nd | als oueh Zucersteuer e E L dz RM dz 44 2 S 4 | 5 | 6 | 7 A 9 10 11 12 | 13 14 15 e | 2 | Berlin ¿4 ¿otel 1 _— 188 160 L _— äs 2a is du 3 } Brandenburg - « .| 10 19 117 705 d “s 30122 | 383400 687012 f is H v A M 4 l'Drdden: 2 «e «4 r 9 150 s a 3 605 cu e D 14S | 5 Wi 3 2 H b F Däletork. s «cls 79617 | 7984 14 8 E é 1722551 | u A 7 E A 6 Sie e ean T7 e 140 181 42401 A2 I E Ti if E 2 t 7 Too E M T6008 L 4190 98 575 de M 3085 281 | Fe G l 8 Hessen A: S 90 G E 5 754 S ins aws Tze 32 121 440 Rod D 5 L A A A E b 00 A u z _— ck _ L H e Hs L M 42344 | 6416 21 754 e s 940 993 | M T s E Z O D 962 s “a 1371 Ls s 9% 651 f A 2 adi E V 12 Magdeburg - 8d 487230 3620 69 1777 17403| 4665| 9450546 | 923 as a aas 14 | Nordmark n ¿ 31438 as A n 1 7 O s L E 2 äls 10 ENlrnberg - s « 24 762 _—— Ms s Eh m E 519 996 S Q E = E S Ostpreußen ae u S 775 naa Ps 9971 s 518 338 A T E A E L Pommern » « « 4271 249 420 j =— F 2A Le 2 g 18 | Schlesien . » « « .| 7h 178615) 1963 S “341 L 4 * s is n 19 Stud Aa l. 51 393 E ls bai: 1079 255 | 2 E E s i 2 l A Mf S fe Rg en P Ab b e E 7D 250448 g alen d 6. S 0 1 68 Vi t E 1E E E jj 22 | Württemberg « « . | 44 409 E =— 9 n t 26 E 2 8 c E ER SIMiaua 3 70 236 a 16 rén dis A 1475 237 | E 2 A S 2 S Ma I ¿2 A 1 268 K 24 946 1 034 10 084 62 977 8 701 27 622 017 _— 1 036 e 8 M a e Vom 1, Oktober 197 bis i E x R 7 . Mai R 8 720 9 826 799 216 405 15 850 81 144 43 R i 20 fo 2 Laie L 1144 | 85578 | 218901 857 | 35 437 a 13 Dot] f Im Mai 1937 , « «. 714 1276577 | 2104 881 10380 | 44794 | 4600| 27529951 | 4 370 lis if S 654 | f Vom 1. Oktober 1936 bis : T H E . Mai «1 8975) 99665819 | 222296 13 964 j 2000): A 2 8964 74877 | 886164 | 866 991 | 215 540 478 | 16 654 3 E .. 19 363

1) Der aus dem Ausland eingeführte versteuerte Zucker ist mit nautischen Zahlen nachgewiesen. Die Men

gen find in den darüberstehenden Zahlen mitenthalten. Die Versteuerungszahlen ft

mit dem tatsähli it überein, weil di j ; a4 nit dem tatsächlihen Verbrau nit überein, weil die Fabriken Verbrauchszucker in großem Umtange versteuert auf auswärtige Lager abfertigen, der in den meisten Fällen noch nicht verkauft ift. 9

[chließlih der auf Zollager, in die Zollauëschlüsse der deutschen Seehäfen und in Freibezir

Berlin, den 20. Juni 1938.

Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis

gemäß § 1 der Verordnung vom 10. Oktober 1931 zur Aenderung der Wertberechnung von Hypotheken und sonstigen Ansprüchen, _die auf Feingold (Goldmarß) lauten (Veichsgesetzbl. 1 S. 569). Der Londoner Goldpreis beträgt am 21. Juni 1938 für eine A Pemgold E Ee = 140 sh 9} d, in deutshe rung nah dem Berliner Mittel- kurs für ein englisches Pfund vom 21, Iunt , 1938 mit NM 12,315 umgerechnet . = RM 86,6925, für ein Gramm Seingold demnah . , , = pence 54,3187, in deutsche Währung umgerechnet. . ., = RM 2,78723. Berlin, den 21. Juni 1938.

Statistishe Abteilung der Reichsbank, Reinhardt,

Anordnung Nr. 7 der Überwachungsstelle sür Ruß vom 20, Juni 1938,

(Regelung der Beschaffung, Verteilung, Lagerun de -

d saßes und Verbrauchs von Ruß.) A

uf Grund der Verordnung über den Warenverkehr

vom 4, September 1934 (Reichsgeseßbl. 1 S. 816) in E

Fassung der Verordnung vom 28. Juni 1937 (Reichsgesebbl. T

S. 761) in Verbindung mit der Verordnung über die -Er-

richtung von Ueberwachungsstellen vom 4. September 1934

Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger

r. 209 vom 7. September 1934) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:

/ Geltungöbereich, brau i unterliegt diejer Hnorduung ua, Maballe bee Ll ees ei P I a Af au N (0) fciletes ist auch ein is der mehr E N Ca. Oel- is Lampenruß so- ha Mischruße, die mindestens 55 v. H, Flammruß ent- S2

Einkaufsregelung.

(1) Wer Gas- oder Azetylenruß in- oder ausländischer Herkunft im Fnland oder Ausland zur Verwendung im Jn- land erwirbt, bedarf dazu im Einzelfall der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung derx Peberwachungsstelle (Einkaufs- bewilligung).

__(2) Bei Einkauf im Jnland ist die Einkaufsbewilligun mit R Zuffragserteilung dem Verkäufer Ban N (9) Der Verkäufer darf ohne Aushändigu in- kaufsbewilligung nicht Gele, ? : a Med

83 L Verbrauchsregelung. (1) Wer Gasruß in- oder ausländischer Herkunft ver-

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*) Betrifft niht das Land Oesterreich.

e gebrahten Mengen.

braucht, bedarf dazu der ausdrüdcklichen vorherigen Zustim- mung der ete et e (Verbrauhsbewilligun eg

(2) Die Verbrauchsbewilligung gilt als erteilt an Ver-

braucher, die im Besiß von Genehmißungen gemä 3 der Anorduung Nr. 5 vom 17. April 1936 (Dau E teichs- anzeiger und Preußisher Staatsanzeiger r. 9L vom

20. April 1936) gewesen sind, (3) Wer vierteljährlih nicht mehr als 60 kg Gasruß verbraucht, bedarf keiner Verbrauchsbewilligung.

8 4

/ Verarbeitungsregelung.

1) Wer Gas- und Azetylenruß ausländischer Herkunft verbrauht, darf vierteljährlih nur B L e arbeiten (Verarbeitungsmenge), die die Ueberwachungsstelle durch schriftlichen Bescheid zur Verarbeitung freigegeben hat (Verarbeitungsbewilligung). Die Verarbeitung einer größeren als der freigegebenen Menge ist auch dann verboten, wenn diese aus vorhandenen Lägern entnommen werden kann,

(2) Wer S nicht mehr als 60 kg Gas- und Azetylenruß auslän ischer Herkunft verbraucht (Kleinver= braucher), bedarf feiner Verarbeitungsbewilligung. Die Veberwachungsstelle kann wenn erforderlich weiter- gehende Ausnahmen zulassen. ;

(3) Die einem Verbraucher zur Verarbeitung frei- gegebene Menge darf außerhalb des eigenen Betriebes nur mit ausdrüdckliher vorheriger Zustimmung der Ueber- aan E R G werden.

1rd RUß von einem Rußherstellex aus\{ließlich für Handelszwecke aufbereitet oder emitdl so gilt die a s Verarbeitun im Sinne des Abs. 1, wenn bei der Herstellung aht d A ruße auch Ruß ausländischer Herkunst ver- ird,

85 : Verarbeitungsmenge., i

(1) fic ratbelinngameñge wird jeweils für ein Ka- Tendervierteljahr in nah Warengruppen gestaffelten Hundert- säßen einer „im Vierteljahresdurchshnitt des Jahres 1937 (Vergleichszeit) verarbeiteten Menge (Grundmenge) festgeseßt und schriftlich mitgeteilt Diese Ÿ itteilung ergeht [bis Ps 2 Wochen vor Beginn eines jeden Kalenderviertel-

(2) Als Grundmenge im Sinne des Abs. 1 gilt die Menge an Gas- und Azetylenruß ausländischer Herkunft, die von der Ueberwachungsstelle auf Grund der Verarbeitungsmenge in gel VerMeiQEgeit jeweils festgeseßt und shriftlich mitgeteilt G Die Bestimmungen der Abs, 1 und 2 gelt icht für Kleinverbraucher. 4 Abs. g) N

(4) Die Ueberwachungsstelle kann in Sonderfällen Grundmenge und Verarbeitungsmenge in Abweichung von den Bestimmungen der Abs. 1 und 2 festseven. Sie kann insbesondere die Verarbeitungsmenge erhöhen und herahb- seßen, wenn und soweit die Güte der Erzeugnisse eines Ver- arbeiters von der in dem betreffenden Herstellungszweig er- zielten Durchschnittsgüte wesentlih abweicht.

(5) ta auf einen späteren, als den in der Ver- arbeitungsbewilligung angegebenen Zeitraum sind nicht zu-

lässig. Soweit die Verarbeitungsmenge IRe O in dem in der Verarbeitungsbewilligung vorgesehenen Ka ertdervierteljahr

Statistishes Reichsamt.

nicht verarbeitet wird, darf sie bis zur Höhe von 25 v. ÿ das folgende Kalendervierteljahx übertragen werden.

86 Ausfuhr, (1) Für Ausfuhrzwede kann die Ueberwachungsstelle oder Azetylenruß zusäßlich zur Verarbeitung freigeben. __(2) Zur Ausfuhr bestimmte, abweichend von den timmungen der Ueberwachungsstelle hergestellte rußha aren dürfen nur zur Ausfuhr verwendet werden. U bleibt jedoch die Ausfuhr, so ist dies der Ueberwachung| unter Angabe der Gründe unverzüglich anzuzeigen. S nicht ausgeführten rußhaltigen Waren dürfen nux mit drüdlicher vorheriger Zustimmung der Ueberwachungs| im Fuland in den Verkehr gebracht werden.

S 7 Bewilligungen, Die auf Grund dieser Anordnung erteilten Bewilli gen sind nicht übertragbar und jederzeit widerruflich. können an Bedingungen und Auflagen geknüpft werden,

88 Lagerung. Ruß muß sorgfältig [ode werden. Die Ust Le kann für die Lagerung nähere Bestimmun S9 Meldepflicht,

__ (1) An Meldungen sind auf besonderen bei der Ute wachungsstelle erhältlichen Vordrucken zu erstatten von a) Herstellern, Händlern sowie solchen Verarbeitern Ruß, die monatlich durchschnittlich mehx als 20 kg Gas- und Azetylenruß oder monatlich durchschni! mehr als 100 kg an Gas-, Azetylen- und Flamn vevarbeiten

bis zum 5. jeden Monats Zu- und Abgang vorhergehenden Monat sowie die Lagerbest

am Ende des vorgehenden Monats.

b) Serstellern und Händlern von Ruß unbesh der Meldepflicht zu a) bis zum 5. jeden Monats die im vorhergehe! , Monat ausgelieferten Mengen. Dieser Meldung sind auch die auf die Namen Käufer lautenden mit dem Lieferungsvermerk ! ehenen Einkaufsbewilligungen übex Gas- zetylenruß beizufügen. (2) Verarbeiter, deren monatlicher Rußverbrauch die

mehr erreicht, unterliegen so lange dex Meldepflicht, bis von dieser Pflicht von dex Ueberwachungsstelle ausdrüd entbunden werden.

mehr als 100 k

monatlich abseßen, unterliegen nicht Meldepflicht na Wn G

Abs. 1, 8 10

Nachweispflicht. Die Richtigkeit der der Ueberwachungsstelle erstatt Meldungen muß buchmäßig und durch Unterlagen n

weisbar sein,

die Erstattung der Meldungen festgeseßte ence 6 1

(3) Händler, die nur mit Flammruß handeln und 1!

Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 141 vom 21, Juni 1938. S, 3,

8: 14 Strafen. uwiderhandlungen gegen diese Anordnung und die ‘dar- eruhenden Bestimmungen, Auflagen und Bedingungen unter die SNEO O IEN der 88 10, 12—15 der Ver- ing über den Warenverkehr.

8 12 Fukrastireten.

1) Diese Anordnung tritt am 1. Fuli 1938 in Kraft. eitig treten die Anordnungen Nr. 5 vom 17. 4. 1936 her Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger 1 vom 20. 4, 1936) und Nx. 6 vom 14. 6. 1937 (Deut- Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 134 15, 6. 1937) außer Krast.

9) Die auf Grund der oben bezeihneten Anordnungen Befristung erteilten Bewilligungen behalten einshließ- er auf sie bezogenen Bedingungen und Auflagen ihre

igkeit bis auf Widerruf.

Der Reichsbeauftragte. Jehle,

Bekanntmachung

die Erfassung von Abwertungsgewinnen bei Schuldnern, ch im landwirtschaftlihen Schuldenregelungsverfahren en gemäß § 7 des Geseßes über Abwertungsgewinne om 23, Dezember 1936 RGB[l. I Seite 1126 —,

linien V für die Erfassung von Abwertungsgewinnen.)

„Umwandlung von ae forderungen in Reihsmark- forderungen.

remdwährungsforderungen werden nach Maßgabe der inschaftlichen Richtlinie des Reichs- und Preußischen sters für Ernährung und ‘Landwirtschaft und des Reichs- ers der Justiz auf Grund des Art. 5 Abs, 1—2 der nten Durchführungsverordnung zum Gese zur Rege- der landwirtschaftlihen Schuldverhältnifsse (SchRG.) 1, Funi 1933 RGBl. I Seite 331 (GR. Nr. 84) 23, Mai 1938 in Reichsmarïtforderungen umgewandelt,

B. Abwertungsgewinne.

, Abwertungsgewinne nach dem Gesey über Abwer- gewinne werden insoweit nicht erfaßt, als das Schulden- ingsverfahren bei einer Erfassung von Abwertungs- nen nur im Wege des Zwangsvergleichs durchgeführt n könnte, oder wenn das Verfahren überhaupt nur im des Zwangsvergleichs durchführbar ist. Fm einfachen uldungsverfahren und in dexr Selbstentshuldung wird iner Erfassung von Abwertungsgewinnen abgesehen, der im einzelnen Entschuldungsfalle nah dem Gefeß Abwertungsgewinne abzuführende Abwertungsgewinn etrag von RM 10 000,— nicht erreicht. Der Reichs- aftsminister wixd die Devisenstellen entsprehend an-

. Die Forderung auf Ablieferung von Abwertungs- nen ist am Schuldenregelungsverfahren beteiligt; das uldungsamt hat für sie um Eintragung einer Hypothek 5 15 des Schuldenregelungsgefeßes zu ersuchen. Die hek ist für das Deutsche Reich, vertreten durch den zu- gen Oberfinanzpräsidenten (Devisenstelle), einzutragen. . Das Entschuldungsamt hat die Devisenstelle von der dlung der Fremdwährungsforderung im Schuldenrege- verfahren zu benachrichtigen; hierbei find auch die Art orderung, ihre Entstehungszeit und der Umrechnungs- anzugeben. Einer Anzeige des Betriebsinhabers 2 des Gefeßes über Abwertungsgewinne) bedarf es nicht. b und in welcher Höhe ein nah dem Geseß über Ab- ngsgewinne erfaßbarer Abwertungsgewinn anfallen teilt die Devisenstelle dem Entschuldungsamt auf An- mit. Ob und in welchem Umfange der Abwertungs- n nah den Vorschriften der GR. Nr. 84 zu exfassen ist, cidet das Entschuldungsamt.

. Sind in einem abgeschlossenen Verfahren Abwertungs- ne entgegen den Vorschriften unter B 1 der GR. Nr. 84 , aber noch nicht abgeführt worden, so erlischt die Forde- des Reiches mit dem Erlaß der GR. Nr. 84. Das Ent- ungsantt hat um die Löschung des für die Forderung eingetragenen Grundpfandrechts zu ersuchen und durch ragsbeschluß zu bestimmen, ob und wie sich das Er- 1 der Forderung auf den übrigen Fnhalt des Entschul- plans (Vergleichsvorschlag) auswirkt,

Nicht umgewandelte Fremdwährungs- forderungen.

ei Fremdwährungsforderungen, die îm Schuldenrege- verfahren nicht in Reichsmark umgewandelt worden estimmen sih der Umrehnungskurs für wiederkehrende ngen und Kapitalrückzahlungen sowie die Erfafsung etivaigen Abwertungsgewinnes nah den allgemeinen risten. Abschnitt B 1 Sag 1 der GR. Nr. 84 gilt ent- end. Für die Berechnung des Zinszuschusses sind bei igen Forderungen die unter A 2 der GR. Nx. 84 be- ten Umrechnungswerte zugrunde zu legen.

erlin, den 18. Juni 1938.

Der Reichswirtschaftsminister. J. V. Brinkmann.

Bekanntmachung. ie am 20, Juni 1938 ausgegebene Nummer 94 des “42 Teil I, enthält:

45 | Landsck&-

erordnung zur Aenderung der Verordnung zur Ergänzung eichsbesoldungs-, Reihshaushalts- und Reichsbeamtenrechts. 16. Funi 1938. A Z

erordnung zur Durchführung der Verordnung über die An- ng des Vermögens von Juden. Vom 18. Funi 1938. erordnung über die Einführung der Ai Ben über Hoch- und Landesverrat im Lande Oesterreih:. Vom 20. Funi

erordnung zur Durchführung der Verorditung über die Ein- 19 der Vorschriften über Hochverrat und Landesverrat im Vesterreih. Vom 20. Funi 1938.

cchste Bekanntmachung übex die Eintragung von verzins- Schaßanweisungen des Deutschen Reichs in das Reichs- uch. Vom 15. Juni 1988.

Umfang: 24 Bogen. Verkaufspreis: 0,15 RM. Postver- Es: 0,03 RM für ein Stück bei Voreinjendung auf unjer Postscheckkonto: Berlin 96 200.

Berlin NW 40, den 21. Juni 1938. Reichsverlagsamt. Dr. Hubriech.

Bekanntmachung.

Die am 20. Funi 1938 ausgegebene Nummer 23 des Reichsgeseßblatts, Teil IT, enthält:

Gesey über die Verstaatlihung dex Localbahn-Aktiengesell- 1G in München. ‘Vom L R 1938. 5 E erordnung über die Konsulargerichtsbarkeit i ;

Vom 23. Mai 1938, Sonate dd aaa

Verordnung über die vorläufige Anwendung eines Ab- kommens über die Zollbehandlung von Waren im Verkehr zwischen dem Deutschen Reich und dem Land Oesterreich einerseits und Ftalien andererseits. Vom 10. Juni 1938. Verordnung über die vorläufige Anwendung eines deutsch- italienischen A kommens zur Regelung der Zahlungen zwischen dem Land Oesterreich und +Ftalien. Vom 15. Juni 1938.

Bekanntmachung über das deutsch - estnishe Lustverkehrsab- kommen. Vom 9. Juni 1938.

Bekanntmachung über den Shuy von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf einer Ausstellung. Vom 13. Juni 1938,

Handelsieil.

Umfang: 214 Bogen. Verkaufspreis: 0,45 RM. Postvers sendungsgebühren: 0,04 RM für ein Stück bei Voreinjendung auf vie Postsheckonto: Berlin 96 200.

Berlin NW 40, den 21. Juni 1938, Reichsverlagsamt. Dr. Hubrich.

Itichtamtliches.

Deutsches Reich. Der Chinefische Botschafter Dr. Tien-Fong C heng hat Berlin am 17, d. M. verlassen. Während seiner Abwesenheit führt Botschaftsrat Beue Tann die Geschäfte der Botschaft.

uttrefé 1226 Wifssernschaæ?t.

Spielplan der Berliner Staatsf Mittwoch, den 22, Juni, Staaisoper: Jn der Neuinszenierung: Margarete. Musikal. Leitung: Schüler. Beginn: 20 Uhr. Schauspielhaus: P eer Gynt von Jbsen. Beginn: 20 Uhr. Staatstheater Kleines Haus: Marguerite durch Drei. Lustspiel von Schwiefert. Beginn: 20 Uhr.

Die währungs- und wirtschaftspolitische Eingliederung der Ostmark.

, Anläßlich der Unterrichtswoche für Reichsbankbeamte sprach Reichsbankdirektor Teils übex die wahrungs- und wirt- chastliche Eingliederung Oesterreihs. Er wies einleitend darauf in, daß Deutschland und Oesterreih beide Opfer finnloser Griedensdiftate waren. Fm Fahre 1931 wurden beide Länder vor die Aufgabe gestellt, fre Existenz gegen die überstürzten Ab- züge von Auslandskrediten zu sichern. Deutschland nahm im Jahre 1933 sein Shhicksal entschlossen in die eigenen Hände, indem es sih herauslöfste aus dem internationalen Deflationszirkel und, gestüßt auf seine eigenen wirtshaftlihen Kräfte, der Krife Herr zu werden suchte. Oesterreich hat na von der weitgehenden inter- nationalen Abhängigkeit damals nicht gelöst und als wirtschafts- politisher Torso von Gnaden der Siegermächte vielleiht auch nicht löfen können. Während Deutschland an seinex Währungs- pauität festhielt, ließ Oesterreih den Schilling um etwa 20 % abfinken. Es war sehr schwer, bei der Eingliederung Oester- reihs in das Deutsche Reih ein Umrehnungsverhältnis von Reichsmark zu Schilling zu finden, das für niemanden unbequem ewesen wäre. Um die Fnterefsen des wirtschaftlich s{chwächeren esterreih zu berücksichtigen, wurde am 17. März das Wert- verhältnis von 38 : 2RM festgeseßt. Um die sich ergebenden Schwierigkeiten für eine Uebergangszeit zu beseitigen und zu verhindern, daß Devisenkäufer bis zum 25. April ungerechtfertigie Gewinne machten, wurden bis zum 25. April alle dex Oester- reichischen Nationalbank angebotenen und von ihr abgegebenen Devisen zu den alten Wiener Kursen abgerehnet. Am 23. April wurde das deutshe Münz- und Lifgefen in der Ostmark ein- eführt. Am 25. April verloren die Noten der Oesterreichishen R lditalbank ihre gefeßlihe Zahlkraft und wurden zur Ein- zichung aufgerufen. ie Reichsmarkzahlungsmittel haben fi besonders infolge des verständnisvollen Mitgehens der öster- reichishen Kredttinstitate und aller Bevölkerungskreise im Lande Oesterreich überrashend {nell eingebürgert. Von dem Noten- umlauf der Oefterreichishen Nationalbank, der am 17. März 1050 Millionen S. betrug, waren am 15. Funi nur noch 8 Mill. S. im Verkehr. Von dem Umlauf an Scheidemünzen in Höhe von 123 Mill. S. waren am 15. Funi 97 Mill. 5. umgetauscht. Die Liquidation der Oesterreichischen Nationalbank ist praktisch be- endet.

Fn der Bilanz der Nationalbank daé sih zwei Posten, die den überwiegenden Teil der Vilanzsumme ausmachten: Das Finanzwechselportefeuille in Höhe von rund 180 Mill. S,, das ausshließlich aus Wechseln der Oesterreichishen Fundustriekredit AG. bestand und zweitens die Bundesschulden A, B und C in Höhe von rund 612 Mill. S. Beide Posten haben lezten Endes ihren Ursprung in der österreichishen Kredit- und Bankenkrise von 1931. Da die Finanzwechsel nach den Bestimmungen des Bankgeseßes von der Reichsbank nicht übernommen werden fonnten, wurden sie zusammen mit dem Kapital der Oesterreichi- {hen Fndustriekredit AG. in Höhe von 10 Mill. S. an das Reich übertragen. Dex Oesterreichishen Nationalbank wurden dafür Werte ausgehändigt, die wieder von der Reichsbank übernommen werden konnten. eid der h anngaapi ai ist eine ähnliche Abmachung mit dem Reich getroffen worden. :

a E war nach dem Anschluß die Kontrolle des E Le, Nach egen Le Nee Maßnahmen wurden am 23. März die im Altreih bestehenden Grundzüge der Devisenbewirtshaftung durch entsprehende Aenderung des öster- reichishen Devisenrehts auf das Land Oesterreih übertragen. Ende April wurde das Geseg über Zahlun R «x gegenüber dem Auslande vom 9. Funi 1933 auf Oefterreih aus- gedehnt. Unter devisenwirtschaftlihen Gesichtspunkten ist die Ost- mark heute praktisch als eingegliedert zu betrahten. Die öster-

reichischen Zollsäße sind noch in Kraft. Eine Aenderung kann hiex erst eintreten, wenn mit den alten Vertragspartnern Oestex- reihs im Verhandlungswege Vereinbarungen zu diesem Zweck Ege ees worden po und die inneren Preis- und Kostenver- be tnisse der Ostmark dies zulassen. Dabei ist nicht nur Ver- andlungsgegenstand die Eingliederung in die deutschen Handels- verträge, fondern auch in die zwishen Deutschland und den ver- schiedenen Ländern bestehenden Zahlungs- und Verrehnungs- abkommen, sowie bei den Ländern, die Gläubiger Oesterreichs sind, die Frage der Regelung des Kapitaldienstes. Fm Waren- verkehr vom Lande Oesterreich nah dem Altreih ift die Zoll- grenze insoweit weggefallen, als die Einführung von Waren österreichischen Ursprungs nah dem Altreih zollfrei ist. Die österreichischen Zölle auf deutshe Waren konnten bisher nux für einige Waren beseitigt werden, deren billige Einfuhr im Fnter- esse der Ostmark liegt.

Bei der Festseßung des Umrechnungsverhältnisses war man bestrebt, den durchschnittlihen Preisuntershied auszugleichen, konnte aber damit nicht alle Preisdifferenzen auf den vershicdenen Gebieten beseitigen. Für viele Waren, bejonders des gewerblichen Sektors, liegen die Preise im Lande Österreih höher als im Alt- reich, da die österreihische Fndustrie, die durch die Einengung ihres Marktes nah dem Diftat von St. Germain bedingte Un- wirtschaftlichkeit nie ganz hat überwinden können. Sie war über- fapitalifiert und konnte sich niht einer kostenersparenden Serienproduktion hingeben. Bei dem in Kürze zu erwartenden starken Aufshwung der österreichishen Fndustrie ist zu hoffen, daß die Verringerung der Generalkosten zu Preissenkungen füh- ren wird. Dex Preisbildungskommissar hat seine Tätigkeit bereits Ende Mäxz im Lande Oefsterreih aufgenommen. Einige Maß- nahmen find shon ergriffen worden, die geeignet find, die Kosten der gewerblichen wie auch der landwirtschaftlihen Erzeugung im Lande Oesterreich zu verbilligen.

Der öfterreichishe Außenhandel wächst künftig dem altdeut- hen Außenhandel zu, soweit er nicht Binnenhandel geworden ist. Ein größerer Teil des österreichischen Einfuhrbedarfs als bisher wird jeßt im Altreich gedeckt werden, und das Altreich wird gleich- falls mehx Waren aus der Ostimart beziehen. Andererseits ent- steht aber durch die Belebung der- öfterreichischen Wirtschaft und durch dfe Einführung des Vierfahresplans im Lande Oesterreich ein neuer zusäbßliher Rohstoffbedarf.

Die Geschichte des österreichishen Bankwesens der Nachkriegs- zeit ist infolge der Beschneidung seines Gebietes im Vericage von St. Germain durch eine Kette von Zusammenbrüchen und Sanie- rungen gekennzeichnet. Der Abschreibungsbedarf bei der größten

fast 1 Milliarde S.

Das Ziel der Entivicklung ist der Ausbau eines gesunden und bodenständigen Bankwesens mit starkem Rückhalt im Reih. Fm großen und ganzen fteht das öfterreihifche Bank- und Kreditwefen heute auf einer viel gesünderen Grundlage als in der Vergangen- heit. Die Kreditinftitute sind verhältnismäßig flüssig, wie über- haupt dex österreichishe Geldmarkt zur Zeit eine bemerkenswerte Flüssigkeit aufweist. Ein klarer Beweis dafür ist der Erfolg bei Der Mtelkiauing an der Zeichnung der leßten Reichsanleihe. Die beabsihtigte Einführung des Kreditwesengefezes im Lande Oecster- reih wird auch das österreichische Bankwesen demnächst in die ge- Per Kreditwirtschast des Altreichs einbezichen. Eine der vor- ringlihsien Aufgaben wird die Anpassung des im Vergleich zum Altreih überhöhten Zinsniveaus und die Vereinheitlihung auf dem Gebiete der Rentenwerte sein.

E S I S I E E R R E E E E E E (E T O N E: Pf L I O; A f D R E E S C E P Ee I I E S E R E T PRE E S T S R E T T O E

nduftrielle roduktion und zwischenstaatlicher E E Güteraustiausch.

Der Rückfschlag, der \sih in vielen weltwirtshaftlih wichtigen Gurte en Veit Mitte des Fahres 1937 bemerkbar macht, f{heint den Welthandel, wenn man die JFahreszahlen betrachtet, kaum betroffen zu haben. Während der Welthandel von 1935 auf 1936 dem Werte nach um 8,875 und dem Volumen nah um 4,7% zunahm, ist sein Wert von_1936 auf 1937 um 23,3, sein Volumen um 11% 4 derte Mit diesem lebhaften L hat der Welt- handel die industrielle Weltproduktion im Entwi r E o zum ersten Male überholt; denn diese hat sih gegenüber dem orjahr nur noch um 6 % erhöht. Und doch scheint es si hier nicht um eine grundsäßlihe Änderung zu R EUNE Diese Entwicklung dürfte, wie einer- eingehenden Untersuhung der Umsäße im Welthandel im neuen Heft von „Wirtschaft und Statistik“ zu entnehmen ist, hauptsächlih auf den zufälligen Ernteausfall, auf die spekulative also vorübergehende Ueberhöhung des Welthandels und darauf urückzuführen fein, daß der wirtschaftliche üdckschlag in den ufenhandelszahlen später zum Ausdruck kommt als in den Produktionszahlen. Auch der Welthandel ist seit Mitte 1937 bei ÄAusschhaltung der jahreszeitlihen Einflüsse zurückgegangen. Aber der Rückgang wax bis zum Fahresende verhältnismäßig ering. e 7 Trob der höheren Zunahmerate im Fahre 1937 bleibt aber, verglihen mit den Verhältnissen vor der Weltwirtschafstskrise, der Welthandel noch weit hinter der industriellen Weltproduktion zurück. Denn diese hat den Stand von 1929 bereits um 16,3%

überschritten; das Welthandelsvolumen liegt dagegen im Fahre 1937 noch um 5,3% unter diesem Stand.

Umlauf von Zunduftrieanleißen im Fahre 1937 um 190 Mill. NM gestiegen.

Die großen wirtshaftlihen Aufgaben des Vierjahresplans, in exster Linie der Ausbau der Treibstossgewinnung, haben im vergangenen Fahre einen stärkeren Einsaß privaten Kapitals er- fordert als bisher. Private Unternehmungen sind daher im Fahre 1937 mit beträchtlichen Anleihewünshen an den Kapital- markt herangetreten. Die in erheblihem Umfang zugelassenen Emissionen von «Fndustrieanleihen wurden ohne Schwierigkeiten aufgenommen. Daher ift, wie das Statistische Reichsamt im neuen Heft von „Wirtschaft und Statistik“ ausführt, die Anleihe- vershuldung der privaten Wirtschaft nach ihrem dauernden Rück- gang seit 1930 zum ersten Male wieder gestiegen. Der Umlauf von Fndustrieanleiben und verwandten Schuldverschreibungen hat O im Fahre 1937 von 2,6 Mrd. RM auf 2,8 Mrd. RM erhöht,

JFedoch unterscheidet sih die Nenvershuldung der privaten Wirtschaft wesentlich von der hohen , Schuldaufnahme in den Fahren vor 1930. Ende 1930, als die Aufnahme langfristiger Anleihen in der Hauptsache abgefhlossen war, hatte der Umlauf von Fudustrieanleihen seinen höchsten Staud in der Nachkriegs- zeit mit 4,7 Mrd. RM erreicht. Davon entfielen fast drei Viertel auf Auslandsanleihen und ein Viertel auf Julandsanleihen. Ende 1937 hatte sich dieses Verhältnis vollkommen zugunsten der gulandsanleihen vershoben. Von den Ende 1937 vorhandenen «Fndustrieanleihen entsiel nur ein Drittel auf Auslandsanleihen,

dagegen zwei Drittel auf Fnlandsanleihen.

Bank, der Oesterreichishen Kreditanstalt, stellte sich nach 1931 auf

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