1922 / 68 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 21 Mar 1922 18:00:01 GMT) scan diff

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bie E Wie b fs M6 e S E O Hh ch Jage gleihgestellfer Lehranstalten ober aushilfsweise das Reife- 7 gen über die Zahlung ber Dienskaufwanb3enishädi, "g an jy 3 £35 e ï é e E B e ï l a g e

ohne weiteres, auch von mir als wünschen8wert zu bezeichnenden zeugnis für die Obersekunda einer höheren Lehranstalt. Außer- | Forstbetriebsbeamten im Rechnungsjahr 1921 enthält folgende D î î zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Umfange gewährleistet sei. Es kann sich aber do bei solchen Be- dem können zugelassen werden befähigte Volksschü i : : L E N s shüler, wenn sie | Bestimmung: shwerden nur um Ausnahmefälle handeln, die ih auch nit eine besondeve Aufnahmeprüfung auf der Grundlage der An- : Für das Rechuungsjahr 1921. werden den Regiery

Ir. 68. Berlin, Dienstag, den 21. März 1922

billigen würde. Schon unter dem 18. Januar 1921 hat mein forderungen für die A sprü von der Mittelschule i Se ädi “ae Herr Amtsvorgänger, der jehige Ministerpräsident, eine Vecfümena EE E E O tg J E ittelschule I und Pferdehaltungszulagen Kohlenproduktion des Deutschen Reichs im Monat Februar 1922. : Februar E Januar bis Februar

agg AnEEns an die Frage der Wahlen zu den | Jh. darf für meine Person einfügen, daß ih in diesem Beschluß 1. für Revierförster, die ein Pferd halten, je 4000 4 d, eka o le Frage hingewiesen ist, welhe Wald- | ganz besonders begrüße, daß der Aufstieg aus der Volksshul- aufwandsentshädigung und 2200 X Pferdehaltungözuy L E d ? 2 â N rbeitnehmer anzusehen sind. Jch darf bildung in unjere Försterlaufbahn weiterhin möglih sein wird, 2. für Revierförster, die ein- Pferd niht halten, durchschnitt, Î rau „o Fen L n esen: : f eine Förderung, die im demokrvratishen Staate, in dem wir leben, je 2500 f im Osten und 3000. f im Westen Dienitaye m ‘ahl von Betriebsvertretungen zu ermöglichen, soll } eigentli als selbstverständlich erscheint. Die Ausbildung soll um- wandsentshädigung und 150 # Fahrradzulage, wenn E E, E os der “aw „ständiger Arbeiter“ tes eine ecinjährige Lehrzeit, davon etwa sieben Monate beim Fahrrad gehalten wird; p | : Mo 4 un i au die nur regelmäßig alle | Förster unter vorzugsweiser Betätigung bei Hauungen und 3. für Förster, die im dienstlichen Juteresse ein Pferd Preßkohlen aus | tod E beschäftigte Arbeiterschaft mit einbegriffen | Kulturen, dann fünf Monate beim Oberförster. Es folgt ein und bisher die Pferdehaltungszulage von 180 aa Erbebungsbezirke Steinkohlen | Braunkohlen | Koks é ian Braunkoblen | Steinkohlen Braunkohlen | Koks ag Braun tobten - La dort diese Weisungen noch immer eng ausgelegt | einjähriger Besu der Forstschule mit hauptamtlichem Direktor je 3000 f Dienstaufwandsentshädigung und 2200 4 Pferd, | Steinkohlen | (au Naßpreß- | Steinkohlen | (ah Naßpreß- werden, bestimme ih, daß im Staatsforstbetriebe zur Klasse | und zwei akademish gebildeten forstlihen Lehrern, während be- zulage; Sid & leine) Ms der vent Arbeitnehmer im Sinne des § 4 B. R. G. die in kanntlich von den Vertretern der Förster ursprünglih ein ziwei- . für Förster durchschnittlih je 1000 F im Osten und 1299 « pem b b b b & | t & t rae Waldarbeiterwohnungen untergebrahten Forst- | tähriger Besuch der Forstschule gefordert wurde. Jh möchte doch im Westen Dienstaufwandsentschädigung. : Oberbergamtsbezirk: - ; arbeiter, die im § 36 der F. D. A. genannten Facharbeiter dem Herrn Kollegen Strese i glaube, er war es, der darauf Wird ein Fahrrad gehalten so erhöht sih dieser Beta E Erf S 4A 08 997018 68866 82 095 964 929 La A220 | 19 005 160.600 die auh Herr Abgeodneter Wende erwähnt hat —, die daselbst | hinwies erwidern, daß der Beschluß, den einjährigen Besuch um 150 M; G Selle T ¡ i : i n 416 8 gs 0 ee A 0 O A ai E 3 eten G E ineten, die sonstigen, den festen Stamm | der Forstshule zum Grundsaß zu machen, nit etwa auf 5. für Forstsekretäve durchschnittlich im Osten 1400 A und in Clausthal *) . . « « O 39 449 | * 161 925 3147 | 89 Men 81238 | 9336335 6565| Bel 2216 867 denden und die in regelmäßiger Wiederkehr zut längerer Be- finanzielle Gründe zurückzuführen ist, sondern daß diese eine er- Westen 1600 f Dienstaufwandsentshädigung und eventuet Dortmund « z O0 1) 7451 992 1.798742 | 298 938 | —— 15 301 490 | 3 742 643 | 670 608 ! R AEbuCen And me L zu zählen sind. Nicht zu |- heblih geringere Rolle dabei gespielt haben als die Erkenntnis, 150 & Fahrradzulage; Bonn obne Saargebiet E A A La I S L A E nd nur die 4 î ; ! daß bei : ch6 E ; L Ta ROE E L A 1 : | | | j Ö lagéihéitsaBtites. e für kurze Beit angenommenen Ge Ad S tet E sulmäßigen Vorbildung der jungen Leute . für die überzähligen Förster und Unterförster durhshnit, Preußen. ohne Saargebiet 11080843 | 8286942 | 2173770 | 357040| 1697858 | 2283034 | 17267977 | 4614887 | 794972 3 532 862 Dadurch ist also der Begri : Tal] der einjährige Besuch der Forstschule genügt, zumal lih 750 f im Osten und 900 4 im Westen Dienstaufwands, orjaÿr ohne Saargedie .| 11617 723 8 237 321 2 246 626 1722453 | 23222238 | 16460242 4613 309 791 649 3426 469 Sitinet r Begriff der Waldarbeiter genau gekenn- D wie hier zum Ausdruck gebracht ist, für die Befähigung entshädigung; i : Herginspektionsbezirk: : | : der Lehrkräfte in durhaus ausreichender Weise gesorgt sein wird 7. für die Hilfsförster durchs{nittlich 500 A i München « «ooooo. , : eid i : A im O J ° 85 220 “ti _ s) 171 564 L L 17 u darf aber im Zusammenhange damit au den Erlaß vom | (Zuruf rechts.) Herr Kollege Strese, Sie müssen bedenken, es 600 @ im Westen S aae: s D e e000 E E 7122 129 734 M ; 13 503 14 635 | 5) 269421 } b 5) 27 359 s E 1920 noch kurz berühren, in dem es folgender- | wird die [chulmäßige Ausbildung durchaus *gewährleistet, und die 8. für die Forstgehilfen durchschnittlich 250 A im Often und A L ; Ln : Sit E 158 m L l l A maßen heißt: jungen Leute kommen so ein Jahr früher in ihren eigentlichen 300 Æ im Westen Dienstaufwandsentschädigung : A O Mee e is o 100e f AUDE 13 503 L OOE L A O O | 5) 27359 __Es muß das Bestreben der Forstverwaltung sein, möglichst | Beruf hinein. Jh glaube, das sind Vorzüge, die auch Sie nicht Die Betväge zu 6 und 8 sind nur dann zu zahlen 1 : E E E j : Le AAAO B O 10008 S in jeder Oberförsterei eine Arbeitervertretung, Betriebsrat oder verkennen werden. Es folgt dann die Ablegung der ersten die Beamten glaubhaft nachweisen, daß sie für Beleuctu A e e T E 172 646 : S zu schaffen; demgemäß ist der Begriff „ständiger | Prüfung, dann eine drei- bis vierjährige Ausbildungszeit, | der Anfertigung dienstlicher Arbeiten, für Schveibmaterialiez Stollberg i. E. . y 150 043 L + 316 561 - Ua rbeiter im Sinne des Betriebsrätegeseves möglichst weit zu | während der das möchte ih als bedeutungsvoll besonders unter- und für Reise- und Fahrkosten Ausgaben gehabt haben. Dresden (rechtsel : 32 790 166326 | j 14 115 67994 | 340683 | 29/045 fassen und S dagegen einzuwenden, wenn alle au nur regel- | streihen der Anwärter durch Lehrwanderungen und praktische Jch muß hieran die Mitteilung knüpfen, daß über die Gawäl L L), : a Sn a - E mäßig beschäftigten Arbeiter im Sinne des Betriebsrätegesezes | Und theoretische Kurse nah Möglichkeit zu fördern ist. Die Ein- | rung von Nuß- und Shirrholz an die Forft. Sadhsen L E O 652 870 | } 155 295 50557 | 1409992 | 28 406 | 5 344535 als ständige Arbeiter angesehen werden, sofern dadurch die Wahl | rihtung dieser Maßnahmen wird sofort in die Wege geleitet | beamten zum Teil irrtümliche Auffassungen Gerbobitei 4 fein Vorjahr ° á L 368 709 667 095 ( 163 006 | 1373905 | 29 694 | A 332 307 einer Arbeitervertretung ermöglicht wird, die tatsählih während | werden, und sie wird ihrerseits eine wirksame Ergänzung des scheinen. Tatsächlih haben sie nah der Forstdtenstaufwandz h Baden e s : S F | | | des ganzen Jahres die Funktionen einer solchen ausüben kann. Squlbesuchs bilden und zugleih den jungen Leuten die Möglich- shädigung Schirr- und Nutholz für den eigenen Veri s, Hessen s 46 889 c 1 990 | 94 647 | 1 466 ‘3 388 Wir schen, daß es jedenfalls im Sinne der Staatsforstverwaltung, | keit gewähren, auch während ihrer praktischen Ausbildungszeit Haus- und Landwirtschaft zu beanspruchen und? die Taxpreis 4 Braunschweig 2 221 507 92 999 116 348 des Landwirtschaft8ministeriums liegt, wenn der Begriff des stän- |. den Bli für ihre Aufgaben draußen und ihre theoretische Aus- | erhalten. Selbstverständlih dürfen sie das Holz nit verkaufen 1 L Bas O 148 417 | 1183747 313 776 digen Waldarbeiters in diesem als weit zu kennzeihnenden Sinne | bildung zu fördern. Es folgt dann die zweite Fahprüfung, und | 5; U et Ö i N 2 S h S j 9 57 M a9 | Nt Ie 406 | / | 29 949 gefaßt und auch dementsprechend verfahren wird damit wäre die Ausbildung abgeschlossen. / r sih damit cinen Vermögensvorteil verschaffen. Jh glaube, daß Uebriges Deutscland 12 574 1 032 | 25 499 | O 2% 113 | 9 94! n Dann möchte ih noch mit einigen Worten auf die Ergebnisse Hinsichtlih der Wiedereröffnung der Förster- t uts Ring allen bevechtigten Ansprüchen entsprochen ist Deutsches Reich ohne Saargebiet . O 11456242 | 10090612 | 21981741 401 230 2081 276 | 28621 794 |5) 21 118 729 | 4669406 | 894827 | 5) 4361813 der B A Lei ; ; Dann noch ein kurzes Wort zur Revierförsterfrage, Deutsches Reich obne Saargebiet: 1921 12009 585 | 100839156 | 2277143 478 523 2116660 | 24019042 | 20109950 | 4673330 905 445 | 24 57 er eratungen des Ausschusses hinweisen, der vor | kaufbahn sind “wiederum von Herrn Abgeordneten Held | zie gleichfalls im Ausschuß behandelt worden ist. Der Ausschuß is Deutsches Reih ohne Elsaß - Lothringen und Saargebiet : | | | | E einigen Tagen in meinem Ministerium in Verfolg eines Beschlusses Wünsche na der Richtung vorgetragen worden, daß sie, wenigstens | jn dieser Sache zu einem Beschluß gekommen, der Mets dund 0H ; : C IAIGL O 6836190 | 28379053 | 475 923 | 1649769 | 29183222 | 14211756 | 4960891 | | 340 956 dieses hohen Hauses getagt hat und sich mit verschiedenen Einzel- teilweise, recht bald erfolgen moge. Auch Über diese Frage ist in rihtig und begrüßenswert erscheint Es heißt da fol nd V Deutsches Neich überhaupt : 1913 0E C 0.0.0.0 6 ck06 15 608 956 i 6836 190 2 522 639 | 475 923 | 1 649 769 32 145 071 | 14211 7356 | 5 247 510 | c 21 3420 956 fragen zu beschäftigen hatte, die deshalb bei der Beratung des | dem Ausschuß eingehend gesprochen worden, da ja der dahin- R dis tete 5 0 OeNDermGNen D - | Haushalts de E E ehende Antrag d. O é Dem Reviersörster ist unbeschadet der einheitlichen Leitung *) Die Produktion des ObernkirchWener Werkes ist zur Hälfte unter „Uebriges Deutschland" na&gewiesen. H r Forstverwaltung im Hauptausschuß zunächst aus- | 2 g des hohen Hauses dem Ausschuß zur Beratung S ria eovfs V 2 ; : i i: / Ad berief O ei } durch den Obersörster für den Revierförsterbezirk in der 1) Davon entfallen au! das eigentlihe Nubrrevier 7 399 975 «t, geshlossen worden sind. Jh stelle, wie es bereits einige der Herren | Werwiesen worden war. Es ist im Ausschuß zu diesem Antvag Regel alle Tätigkeit des Oberförsters zu übertragen, die im Außen- ?) Davon aus linksrheinishen Zechen, 287 808 &. Vorvedner getan haben, mit Genugtuung fest, daß diese Aussprache beschlossen worden: dienst aiszuüiber ift! Der Pflichtkreis des Revie rför s t d g ) Davon aus Gruben lints der Elbe 2 787 678 &. in versöhnlihem Sinne geführt und sahlihe Ergebnisse gezeitigt / Die Mehrheit der Kommission empfiehlt, die Försierlaufbahn hie baid Ret Manie: L sters ist dur 1 Ein Betrieb ist geschätzt hat, die allerdings wesentlih zur Klärung der dem Aus\{huß zur frühestens zum 1. Oktober 1925 vollständig wieder zu eröffnen, Die Besetzung der Revierförste telle E lat Mini / ia e E E ae E Behandlung überwiesenen Fragen beitragen können. Es hat si, wenn nicht dur eine Aufhebung des Altersgrenzengeseyes eine rium für n Pres G dia i e An ärterl E id s ea Me ata Mies Aetisamnk, wie Herr Abgeordneter Schmelzer zutreffend hervorgehoben hat, | . Veitere Hinausschiebung geboten sein sollte. Jch möchte Seitar anda bao das D Ane Ves 4 dar- MCE wieder einmal gezeigt, daß es am besten ist, vorhandene Miß- Es ist meines Erachtens durchaus zutreffend darauf hingewiesen über stattgefunden hat, ob die zur. G A S s U : : E E E verständnisse, die zweifellos vorgelegen haben, dadur auszu- worden, daß es im Falle einer früheren Oeffnung niht möglich Ste g d Wf Di Z E line aa de evierförsterste a4 M——— : R EME N GEIPIE 2A E ndig sind, ob sie sh am richtigen Orte befinden, und der Untersuunassachen. 6. Erwerbs- und Wirtschafts enossenschaften.

räumen, daß di Thiede wäre, die Anwärter rechtzeiti ß hei iner fünfiähri : / : Ad V v e |

E J L 2 a r O Gruppen der Staats- Anwärterdienstzeit U ala L di E gen Grundsaß wurde als gültig anerkannt, daß Revierförsterstellen nur ‘9. Aufgebote, Verlust- u. Fundsachen, Zustellungen u. dergl. | E e 7. Niederlassung 2c. von Rechtsanwälten.

l n den erhandlungstisch zusammengebracht worden S E M IAIOBIGE Ste i ad befördern und daß ] vort ei ite ; ; : 6: 2 NorÉirrbs i L ; : Ünfall- und Invaliditäts- 2c. Versicheru sind und Gelegenheit gehabt haben, sich ü erhaupt einmal kennen alle Shwierigkeiten, die wir dur die zeitweilige Schließung der Saar aen en me con Mane aae: v URAE: ; Berlos n L E “bobe C § 9. G CAEaiRE e E L ; R H O R | Sorisulen belalitas : : FEGA E sind. Daß eine solhe sachliche und örtliche Notwendigkeit im ein- , Verlosung 2c. von Wertpapieren. ' beate ak : : öu lernen und sih persönlich auszusprechen, und daß die Miß- Forst beseitigen wollen, dann erneut aufleben und mit Recht |_. ev 2 Mg / eris v. Kommanditgesellshaften auf Aktien u. Aktiengesellschaften. : & è N ¿ 10. Verschiedene Bekanntmachungen. 11. Privatanzeigen. verständnisse, die durch Druckerschwärze bekanntlich sehr leiht ent- Unruhe und Unzufriedenheit bei den Förstern selbst erregen inen Falle Lorlirgh dürfte wohl einan Bidécsprn@) begegiien A t MUFNRERULELS (ne Men A GLE E

stehen und manhmal sogar vielleicht dur sie gesucht, jedenfalls würden. ' Es ist deshalb, so hart die Maßregel an und für sich ; Meine Damen und Herren, dann noch ein kurzes Wort üher - i begünstigt werden, bei gegenseitiger mündlicher vertrauensvoller | 2s gewiß ist, richtiger, die Forstschulen nit eher wieder zu er- | di Forsthochschulen, auf die auch hier shon heute von S” Befristete Auzeigen müssen drei Tage vor dem Einrlickungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. "E

Preßkohlen aus

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Aussprahe die beste Ausficht haben, ausgeräumt zu werden. gc | nen, als zu überschen ist, daß tatsählih die planmäßige An- | der einen oder anderen Seite eingegangen worden ist. (Zuruf dei N stellung nah Ablauf der fünfjährigen Vorbereitungszeit wird er- folgen können. O möchte dann noch mit einigen Worten auf einen andern Antrag eingehen, der ebenfalls im Ausschuß behandelt worden ist und hier im Antrage Nx 2360 seinen Ausdruck gefunden hat. Es handelt sich dabei vor allen Dingen um die Abgabe von Forstnebennußungen. Dabei nehme ih an, daß auch dieser Antrag Nr. 2360 Ziffer 2 sih im wesentlichen auf den Boden des Beschlusses des Ausschusses stellt dahingehend, daß alle not- wendigen Maßregeln getroffen werden müssen, um im Sinne der verbrauchenden Bevölkerung alle Weiterungen und Unbequemlich- keiten auszuräumen, die sich in Einzelfällen je nach der ört- lichen Lage aus dem Zustand ergeben können, daß“ ledigli der Oberförster befugt sein soll, die Anweisung auf die Abgabe der Nebennuzung zu erteilen. Tatsächlihß hat sich und das ist auch im Auss{chuß behandelt worden im Regierungsbezirk Cassel eine etwas andere Regelung als brauchbar erwiesen. Fch glaube, wie ih wiederholen möchte, daß der Beschluß des Ausschusses nah dieser Richtung hin den berechtigten Anforderungen entspricht, wenn er sagt:

Da, wo die Juteressen der Bevölkerung es erfordern, kann die Regierung anordnen, daß außer dem Oberförster (Revier- förster) auch die Jnhaber und Vertreter planmäßiger Fôrster- stellen, soweit sie nicht am Siye des Oberförsters (Revier- försters) wohnen, an die Selbstverbraucher, niemals an Händler, zur Taxe abgeben: einzelne Weihnahtsbäume usw.

Ih nehme nit Anstand, zu erklären, daß in den Fällen, wo die Belange der Bevölkerung diese Forderung rechtfertigen, auch seitens der Regierung in dieser Weise verfahren und den berechtigten Be- langen der Bevölkerung entsprohen wird, um wirtshaftlih ver- ârgernde Zustände, wie sie in einzelnen Revieren je na der ört- lichen Lage vorkommen mögen, zu beseitigen.

Auf die Frage des Dienstlandes3 möchte ih hier nit noch einmal im einzelnen eingehen. Nach dem Verlauf der Aus- sprache im Plenum darf ih wohl annehmen, daß nicht nur die Mehrheit des Ausschusses, sondern auch die des Hauses sich im twesentlihen den Ausführungen anschließt, die ih darüber im Ausschuß gemacht habe. Jch möchte aber niht unterlassen, einem Wunsche des Herrn Abgeordneten Held entsprechend, hier noh cin- mal zu erklären, daß bei der Durhführung der Verordnung, vor allen Dingen bei der Frage der Bemessung des Dienstlandes bis zur Höhstgrenze in durhaus wohlwollender und die wirtschaft- lichen Verhältnisse der Stelle und der Stelleninhaber entsprechenden Weise verfahren wird.

Zur - Frage derx Aufwandsentshädigung wird es nicht abwegig sein, wenn ih hierüber, wie im Ausschuß, einige kurze Zahlen gebe. Die Vereinbarung mit dew Beamtenvertretun-

darf feststellen, daß das in weitestem Maße auch das Ergebnis dieser Ausshußverhandlung gewesen ist. Fch will die Gelegenheit nit vorübergehen lassen, ohne den Herren Kollegen dieses hohen Hauses meinen besten Dank auszusprechen, die sih der Mühe unterzogen haben, an den immerhin nit ganz einfachen und zeitraubenden Verhandlungen teilzunehmen und ihre Arbeitskraft für die gute Sache einzuseßen. (Bravo! im Zentrum.)

Als besonders bemerkenswert hebe ih folgende Ergebnisse her- vor. Zunächst einmal ist erfreulicherweise in Übereinstimmender Form das Bekenntnis zum Oberförstersy stem erfolgt, für dossen Notwendigkeit ih bereits neulich im Ausshuß mi aus- zusprehen Gelegenheit gehabt habe. Jch halte diese Feststellung doch für so wichtig, daß ih sie auch der Niederschrift der Voll- versammkung dieses hoheu Hauses einverleibt schen möhte. Es ist festgestellt:

Das Wesen des Oberförstersystems ist:

L. verantwortlihe selbständige und einheitliche Leitung und Führung der gesamten Verwaltung und des Betriebes durch einen akademish vollaus8gebildeten Oberförster. :

2. Außer dem Oberförster ist nur eine Beamtenklasse vor- handen, die der Förster.

Der Förster führt die Betriebsgeshäfte nah den Anivei- fungen des Oberförsters oder, soweit solche niht gegeben werden, e Junnehaltung der forstlihen Generalregeln, verantwort= ih aus.

Die Vorbildung des Försters soll sich zusammenseßen aus au3reihender Allgemeinbildung und fahliher Vorbildung, die ihn befähigt, die Anweisungen des Obersörsters und die allgemein gültigen forstlihen Generalregeln verständnisvoll auszuführen.

Es gehört niht zum Oberförstersystem und wird auch in Zukunft abgelehnt eine unter den Förstern stehende Beamten- oder Angestelltenklasse.

JIch glaube sagen zu dürfen, daß hierin tatsählich mit zutreffenden Worten das Oberförstersystem gekennzeihnet ist. Wertvoll ist, daß diese Entschließung einstimmig angenommen worden ist, daß also auc die Vertreter der Staatsförster sie gebilligt haben.

Meine Damen und Herren, schon in dem eben Verlesenen - ist auf die Ausbildungsfrage hingewiesen worden, die einen besonderen Punkt der Bevatungen dieses Ausschusses ge- bildet hat. Es ist nah dieser Richtung hin folgendes Ergebnis festgestellt worden, und anch da freue ih mi, feststellen zu können, daß eine. weitgehende Uebereinstimmung erzielt werden konnte. Es heißt in Anlage 2: | Als Vorbildung wird von den Bewerbern gefordert der

Nachweis der erfolgreih abgelegten Abgangsprüfung von einer voll ausgebauten Mittelschule, NReal-(Landwirtshafts-)Schule

Abgeordneten Grafen zu Stolberg-Wernigerode.) Ja, das kommt wahrscheinlich bei dem Einzelhaushalt. Herr Kollege Weißermel sicht schon etwas geladen aus, aber das schadet nicht; wir werden uns, wie ih annehme, wio im Ausschuß so auch hier in der Vollversammlung verständigen. Dur die Beschlüsse des hohen Hauses zum laufenden Haushalt ist in Aussicht genommen, es in bezug auf die Forsthohschulen bet zu belassen

dem gegenwärtigen Zu- Hochschulverfassung neuen Haushaltsjahr durchzuführen, das heißt, sobald dieses den Haushalt schiedet hat. Das entspricht durchaus meiner Auffassung und meinen Absichten. Bis dahin werden auch die notwendigen Vorbereitungen getroffen und vor allen Dingen die Saßungen, die zurzeit noh zur Nachprüfung im Kultusministeriuum liegen, festgestellt sein. Bis dahin werden sie auch die Zustimmung eines Professoret- tollegiums der Hochschule finden und wird auch die Promotioné- ordnung, die gleihfalls fertiggestellt ist, die Zustimmung des Staatsministeriums gefunden haben, so daß der tatsächlichen Ein- führung der Forsthochschulverfassung, der Hochschulverfassung für die früheren Forstakademien nihts mehr im Wege steht. Jeder falls werde ih an diesem Ziel festhalten. Wenn nun Herr Kollege Held auf die Frage der Beseßung der Stelle des Leiters der Lhr- reviere eingegangen ist, so möchte ih darauf hinweisen, daß aut ih, wie ih es bereits im Hauptausschuß ausgeführt habe, auf dem Boden des Beschlusses des Hauptausschusses - stehe, der darau! hinausgeht, die Beaufsichtigung der Lehrreviere- keiner zuglei int akademischen Lehramt bei den forstlihen Hochschulen tätigen Person zu übertragen, um auch den Anschein einer Beschränkung det“ wissenschaftlihen Betätigung der Lehrrevierinhaber zu vermeidet. Es handelt sih hier um feine persönlichen Maßnahmen, vor allen Dingen niht um eine Maßnahme gegen einen fo verdientes Mann wie den Oberforstmeister Professor Möller, dessen be deutende Verdienste ih durchaus anerkenne und würdige. É handelt sih meînes Erachtens um sahlihe Maßnahmen, un den Hochschulen auch den Anschein einer wissenschaftlichen Beeit- flussung zu vermeiden, damit die Lehrer an den Hochschulen | ihren wissenschaftlihen Bestrebungen frei und unbeeinflußt hi geben können.

Damit glaube ih vorläufig die wesentlichsten Punkte berüht! zu haben, die hier gestreift worden sind. Jch darf mir vorbehalt" nachher noh bei einzelnen Titeln entweder selbst das Wort !! nehmen oder einen meiner Herren Vertreter, vor allen Dinge! otwendigen Ausführungen pi

hohe Haus Lesung verab-

(GBl. S. 1579) für fahnenflüchtig

Oberlandforstmeister, zu bitten, die n

Religion, ledig, wird gemäß § 12 des

Geseßes vom 17. August 1920 (RGBI. l) Untersuchung§- |=.127%) fie ighuenfüdtig ectrt:

fachen.

[134794] Beschluß.

In der Strafsache gegen den Matrosen Friz Wiegel, geboren am 14. März 1901 in Oschersleben, zuleßt bei der 1. Komp. Küstenwehrabtlg. VI auf Borkum, wegen Fahnenflucht, wird der obengenannte An- ge|chuldigte auf Grund des § 12 des Ge- seßes vom 17. August 1920 für ftahnen- flüchtigt erflärt.

Aurich, den 15. März 1922.

__ Das Landgericht, Strafkammer 3. Bojunga. Koopmann. Tamm. [134795]

Der S{Güte Walter Bauckhage bon der 5. Kompagnie 2. Bataillons In- fanterieregiments 18 in Münster î. W., g9°boren am 23. September 1900 zu Lremporéhof - Altona, evangelisher Re- ligion, ledig, wird gemäß § 12 des Ge- seßes vom 17. August 1920 (RGBl. S. 1579) für fabnerflüchtig erklärt.

Münster i. W., den 1. Februar 1922.

Das Amtsgericht.

[134800]

Der Ulan Hans Krause von der 4, Eskadron Reiterregiments Nr. 15, qe- boren am 5. Mai 1898 zu Dirschau, ka- tholisher Religion, ledig, wird gemäß 9 12 des Gesetzes vom 17. August 1920

erklärt. Münster i. W., den 4. März 1922. Das Amtsgericht.

[1347961 , Der Kanonier Wilhelm Dahn von der d. Batterie Artillerieregiments Nr. 6 in Münster i. W., geboren am 29. August 1899 zu Essen a. d. Ruhr, katholischer „Religion, ledig, wind gemäß § 12 des Gesezes vom 17. August 1920 (RGBI. S. 1379) für fabnenflüchtig erklärt. Münster i. W., den 6. Februar 1922. Das Amtsgericht.

[134797]

Der Schüße Hubert Nadenau von der ß. Kompagnie Infanterieregime1 ts 18 in Münster i. W., geboren am 24. Sep- tember 1901 in Düsseldort, katholischer

Das Amtsgericht.

[134798] i L Der NReichswehrangehörige Hermann Kluge von. der 6. Cskadron Reiterregi- menis 15 in Münster i. W., geboren am 2. Juli. 1901 zu Friedrihéburg, Kreis Schrimm (Polen), evangelischer Religion, ledig, wird gemäß § 12 des Gefeßes vom 17. August 1920 (RGBI. S. 1579) für tahnenflüchtig erklärt.

Münster i. W., den 12. Februar 1922,

Das Amtsgericht.

[134799]

Der Kanonier Wilbelm Langhammer von der 3. Batterie Art.-Regts. 6 _in Münster i. W., aus Köln a. Rhein, Eiffel- straße 30, geboren am 7. November 1902 zu Düsseldorf, katholischer Religion. wird gemäß § 12 des Gefeßes vom 17. Augost 1920 (RGBl. S. 1579) für fahnenflüchtig erflärt.

Münster i. W., den 20. Februar 1922.

Das Amtsgericht.

9) Aufgebote, Ver- lust-und Fundsachen, Zustellungen u. decgl.

134801] Zwangsversteigerung. L Im m2 der PAwangevollstreckung soll am 6. Juni 1922, Vormi:tags 10 Uhr, an der Gerichtsstelle, Berlin, Neue Friedrichstraße 13/15, drittes Stod- werk, Zimmer Nr. 113—-115, versteigert werden das in Charlottenburg, Gutenberg- straße 7, belegene, im Grundbuch von der Stadt Charlottenburg (Berlin) Band Blatt Nr. 157 (eingetragene Eigen- tümerin am 1. März 1922, dem Tage der Eintragung des Versteigerungsvermerks: die verehelihte Frau Friederike Sophie Marianne Keck, geb. Höndort, zu Berlin) eingetragene Grundstück: Vorderwohnhaus mit redtem Seitenflügel, Gartenhaus und Hofraum, Gemarkung Charlottenburg,

Kartenblatt 6, Parzelle 609/40, 6 a 3 qm

aroß, Grundsteuermutterrolle Art. 3705, Nugungéêwert 7890 .4, Gebäudefteuerrolle Nr. 2427, festgesezter Grundstückswert 164 000 Æ. §5. K. 17. 22.

Berlin, den 14. März 1922. Amtsgericht Berlin-Mitte. Abteilung 85.

[134217] E

Die Deutsche Bank, Aktiengesellschaft zu Berlin W. 8, hat das Aufgebot von 16 000 4 4% Wesifälishe Provinzial- anleihe vom Jahre 1912 Ausgabe VI, und zwar 5 Stück zu je 200.4 Nr. 92d, 926, 927, 928, 929 —, 15 Stüd zu je 1000 Æ Nr. 3180, 3181, 3182, 3183, 3184, 3185, 3332, 3333, 3334, 3339, 3336, 3337, 3338, 3339, 3340, mit Zins- {einen fällig am 1. Januar 1919 und folgende, beantragt. Der Inhaber der Ur- funden wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 26. Januar 1923, Vor- mittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 1, anberaumten Auf- gebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung - der Urkunden errolgen wird.

Münster i. W., den 14. März 1922,

Das Amtsgericht.

[133606] Sammelaufgebot. i

1. Der Georges Minet in Lille, Boulevard de la Libertó 111, 2. der Achille Schneider zu Madeleine 117, Boulevard de la NRepublique, 3. der P. Dernoucourt in Fourmies, 4. die Marquise d’Hericourt zu Verjailles haben das Au}gebot beantragt:

a) der Aftien Nr. 52, 8154, 8555, 8772 und 13 016 der Bergwerksgesellshaft Dahlbusch zu Rotthausen, die durch Brand im Oktober des Jahres 1914 vernichtet ein follen, | b) der Aktien Nr. 546, 1178, 2063, 3619, 4207, 4267, 4288, 6615, 6616, 8053, 8054, 8138, 8206, 8232, 8312, 8348, 10375, 10376, 10790, 11 762,

T1 LL76S, 11 769, L172 L CC0, L Ce

13013, 13 167, 13 510, 15518, 13586, 13 905, 13968 14072, 14163, 14164, 14 196, 14 200, 14 340, 14 421, 14 422, 14 427, 14 444, 14944, 14992, 15 194, 15 225; 15 231, 15 693, 15 725, 15 753, 15995, 16 159, 16 160, 16 161, 16 162, 16 330, 16 488, 16 489, ‘16 490, 16 492 16 547, 16 757, 16 758, 18421, 18 546, 18 584, 18 701, 18 716, 18717, 18 805,

18 842, 18 850, 19719, 20 174, 20 657, 23410, 29 411 23046, 23 040, 23/048, 23049. 23000, 29.001 29.002) 29000; 23 0904, 29 909) 25000, 29000, 20 008 23.089 23 (00, 23.940: 24071 24399 26 878, 28 209, 28 339, 28 336, 28337, 28 338, 28 339, 29 000, 30 809, 30 810, 30811 82912 32915. 33899; 346014 34 744, 36 244, 37 870, 37888, 38 440, 38 441, 38 814, 39 262, 39 578 und 39 586 der Bergwerksge!ellshaft Dahlbusch zu Notthausen, die bei der Beschießung der Stadt Lille im Jahre 1914 durch Brand vernichtet sein follen,

c) der Aktien Nr. 41754 und 41 755 der Bergwerksgesellschatt Dablbush zu Rott- hausen, die durch Brand vernichtet sein follen,

d) der Aktien Nr. 1592, 1593, 15 819, 15 820 und 15822 der Bergwerk8gesell- haft Dahlbush zu Rotthausen, die bei ihrer Versendung von Stuttgart nah Versailles abhanden gekommen fein follen.

Die Inhaber der Ütkunden werden auf- gefordert, fpätestens in dem auf den 18. Ja- nuar 1923, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anbe- raumten Aufgebotstermin ihre Rechte an- zumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird.

Gelsenkirchen, den 8. März 1922.

Das Amtsgericht.

[134807] Aufgebot.

__Die Kommandiigetell|haft in Firma Hoffmann & Friedländer in Berlin W., Charlottenstraße 56, vertreten du1ch die Rechtsanwälte Dr. Ernst Beer, Dr. Karl Kiesel und Dr. Peter von Krause zu Berlin, Behrenstraße 24, bat das Auf=-

gebot der beiden Aktien (und zwar nur

der Mäntel) der Firma N. Wolf Aktien- Lait in Magdeburg-Buckau über je 000 .4, Nr. 7454 und 7455, beantragt. Der Inhaber der Urkunden wird auf- gefordert, spätestens in dem auf den 18. Oktober 1922, Mittags 12 Uhr, vor dêm unterzeihneten Gericht anberaum- ten Aufgebotstermine seine Rechte anzu- melden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden, mit Ausnahme der Gewinn- anteilscheine, erfolgen wird. Magdeburg, den 9. März 1922.

Das Amtsgericht. Abteilung Buckau.

wiepnatiiewt d ———— iat.

[134805]

Die auf Antrag des Bankiers Abraharn Schlesinger in Berlin, Mittelstraße 2—4, am 17. Februar 1922 ange a O sperre wegen der jungen Aktien Nr. 24 148 und 24651 über je 1000 Æ# der Pöge Clektricitäts-Aktiengesellshaft in Chemnitz wird aufgehoben.

Amtsgeriht Chemnitz, den 15. März 1922. [134802]

Die Zahlungssperre vom 7. Februar 1919 über die Schuldverschreibung der 5 9% igen Deutschen Neichs-(Kriegs- )anleihe Nr. 3668 683 über 500 Æ ist auf- gehoben.

Amtsgericht Berlin-Mitte, Abteilung 154, den 16. März 1922. [134803]

Die Zablungssperre über die Schuld- vershreibung der 5 %/oigen Anleihe des Deutschen Reichs Nr. 11 115843 über 900 M is aufgehoben - worden. L E 105; 20 Amtsgericht Berlin-Mitte, Abteilung 81,

den_16. März 1922. [134804]

Die am 29. März 1921 über die Aktien der Deutschen Petroleum Act.-Ges. in Berlin Nr. 7301 und 17 299 über je 1000 Æ verhängte Zahlungssperre ist wegen Auftauchens der Papiere autge boben. Amtsgericht Berlin-Mitte, Abteilung 81,

den 17. Februar 1922,

[134813] Bekanntmachung.

Von den in der Ersten Beilage zum Reichs- und Staat8anzeiger vom 7, Ja- nuar 1918 vom Schaaffhausen’shen Bank- verein als n gemeldeten Wert-

apieren, die teilweise wiedergefunden sind, ehlen noch folgende Papiere:

5400 Humboldt Maschinen-Aktien - Div. 1917/18 u. ff., Nr. 11 516, 10 176, 6597, 7794 = 4/1200, Nr. 3348 = 1/600.

4 2000 Deutsche Wolle-Aktien 4- Div. 1917 u. ff., Lit. A Nr. 4314, 4463 = 2/1000. |

„& 6000 Elektro Rbeydt-Aktien 4 Div. E ff., Nr. 1983/4, 1805, 1808,

Æ 1000 Deutsche Kali-Aktie 4+ Div, n u. f, Nr. v R

Mitteilungen zu V /22 erbe |

Köln, den 16. März 1922. E

Der Polizeipräsident.