Nichtpreise für Pferdeluxussteuer.
Gemäß § 79 Il Nr. 5 der Ausführungsbestimmungen zum Umsaßsteuergeseß vom 24. Dezember 1919 (RGBl. S. 2157 in der Fassung der Verordnung vom 283. Dezember 192 (Zentralblatt für das Deutsche Reih S. 1003) bestimme ich:
Für die Zeit vom 1. April 1922 bis 30. Juni 1922 be- trägt der Gebrauchsrichtpreis für Pferde 40 000 .4, der Luxus- richtpreis 60 000 „6.
Berlin, den 23. März 1922.
Der Reichsminister der Finanzen. J. A.: Popit. E
Bekanntmachung.
Auf Grund des § 10 des Geseßes vom 1. Juni 1898, betreffend die elektrischen Maßeinheiten, ist das folgende Sysiem von Elektrizitätszählern zur Beglaubigung durch die Elekirischen Prüfämter im Deutschen Reiche zugelassen und ihm das beigeseßzte Systemzeichen zu- erteilt worden:
System a Form W I P, Induktionszähler für einphasigen MWechselstrom, Hergestelli von der Firma Hermann Pipersberg jr. in Lüttringhausen im Nheinland.
Eine Beschreibung wird in der Elektrotenischen Zeitschrift ver- öffentliht, von deren Verlag (Jul. Springer in Berlin W. 9, Lite straße 23/24) Sonderabdrucke bezogen werden können.
Charlottenburg, den 14. März 1922.
Der Präsident der Vhysikalish-Technishen Reichsanstalt. i E. Warburg.
Bekanntmachung über Höchstpreise für Zement.
Auf Grund des § 1 der Bundesratsverordnung vorn 95. Januar 1917 (RGBl. S. 74) wird bestimmt:
Die Gültigkeit der durch Bekanntmachung des Reichskommissars für Zement vom 3. März 1922 (vergl. „Deutscher Reichs- und Preußischer Staatsanzeiger“ Nr. 53. vom 3. März 1922) fest- geseßten Preise für Zement reicht bis eins{ließlich 31. März 1922.
Nom 1. April 1922 ab werden die bisherigen Preise infolge Kohlenpreiserhöhung und Frachterhöhung bis auf weiteres in nach- ftehend angegebener Weise erhöht.
Zement im Sinne dieser Bekanntmachung find Portlandzetnent, Eisenportlandzement, Hochofenzement, Schlackenzement und zement- ähnliche Bindemittel, die in einer Mischung von 1:3 bei Wasser- lagerung nah 28 Tagen eine Drudfestigkeit von mehr als 140 kg/qcm baben. Die Umsaßsteuer ist in diesen Preisen mitenthalten.
A) Für Lieferungen an private Zementabnehmer:
a) Im Gebiete des NorddeutsWen Zementverbandes: Höchstpreis vom 4. März 1922 ab 9 282,— MÆ neuer Zuschlag S 853,— , Hödstpreis vom 1. April 1922 ab. . . . . 10135,— HÆ# b) Im Gebiete ‘des Rheinisch - WestfälisGen Zementverbandes, ae der Verkaufsvereinigung Rheinischer Hochofenzement-
werte:
tpreis vom 4. März 1922 ab ote Prschlag : A 653,— , Höchstpreis vom 1. April 1922 ab. . 9 595,— M
e) Im Gebiete des Süddeutschen Zementverbandes: Höchstpreis vom 4. März 1922 ab neuer Zuüschläg « « i Höchstpreis vom 1. April 1922 ab Die Zementverbände stellen für die vorgénannten Abnehmer in den einzelnen Verkaufsstellen Stationsfrankopreise in Rechnung, die je nah Lage der Empfangsstation auf Grund der tatsählichen oder der Durchschnittsfrahten bemessen und von dem Reichswirtschasts- ministerium auf ihre Zulässigkeit geprüft werden. Etwaige Ueberschüsse oder Fehlbeträge sind auf Anordnung des Neickswirtschaftêministeriums bei der Berechnung. |päterer Stationsfrankopreise auszugleichen. Diese von den einzelnen Verbänden in Rechnung gestellten Stationéfrankopreise gelten für 10000 kg Zement ohne Verpackung und sind somit die Zement- höochstyreise im Sinne des Hochstpreisgeseßes vom 4. August 1914 (NGBl. S. 339) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 1914, vom 22. März 1917 und der Verordnung vom 17. Januar 1920 (RGBl. 1914, S. §16, 1917 S. 253, 1920 S. 9). Für den durch den Handel erfolgenden Kleinverkauf wird noch folgendes Bestimmt: : ; Falls über die în diesem Kleinhandelsverkehr zu den obigen Höchstpreisen zu erhebenden Zuschläge zwischen Verbraucher- und Händler- verbänden in den einzelnen Bezirken Vereinbarungen nicht zustande- Ttommen, beträgt der Zuschlag: : . 1. E LO bis zu 50 Sack (je 50 kg Inhalt) nicht mehr als 30 vH, 2, bis zu 100 Sack nit mehr als 20 vH, 3. bis zu 199 Sack nicht mehr als 10 vH. Auch die si dur diese Zuschläge ergebenden Preise gelten als Hö@stpreise im Sinne der oben angeführten Gesetzesbestimmungen.
B) Für direkte Lieferungen an die Staatss- verwaltung für Staatsbauten gelten dems entsprechend folgende Preise: a) Im Gebiete des Norddeutschen Zementverbandes 9212 -+ 853 =- 10 065 .# b) Im Gebiete des Nheinish-Wesifälislhen Zerment- verbandes 8872 —- 653 =
95% , #) Im Gebiete des Süddeutschen Zementverbandes t 9360 + 983 = 10343 ,
Diese Preise sind gleichfalls Höchstpreise im Sinne des Höchst- preisgesezes. :
In Zukunft eintretende Kohlenpreiserhöhungen bedingen eine Erhöhung der Zementpreise derart, daß jede Koblenpreiserhöhung für 10 000 kg, entspredend ihrem prozentualen Anteil an der Zement- erzeugung, in Anrechnung zu bringen und -den Zementpreisen zu- zus{chlagen is. Hierbei sind die vom NReichskohlenverband für den Bezirk des Nheinish-Westfälischen Kohlensyndikats festgeseßten Höchst- preise (einscließlich Koblen: und Umsaßsteuer) zugrunde zu legen.
In Zukunft auf den deutschen Reichseisenbahnen eintretende Kohlenfrachterhöhungen sollen ebenfalls eine Erhöhung der Zement- preise bedingen, die auf ähnliche Weise berehnet wird.
Berlin, den 31. März 1922. Der Reichskommissar für Zement. Wessig.
Bekanntmachung.
Der Grünzeughändlerin Auguste verebel. Kopez in Oberullersdorf Nr. 14 und dem Grünzeugbändler - Ewald Schubert in Oberullersdorf Nr. 48 sind wegen Unzuverlässigkeit im Handelsbetrieb mit Lebenêmitteln auf Grund von N 1 und 2 der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 in erbindung mit der Vero:dnung des Ministeriums des Innern vom 9. Oktober 1915 der Handel mit Nahrungsmitteln aller
Art für das Gebiet des Deutschen Reichs untersagt worden.
Zittau, am 29. März 1922. Die Amishauptmannschaft. J. A.: Dr. Clauß,
Vrenßen -
Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.
Dem Kreistierarzt Dr. Schipp in Cochem: ist die kom- missarische Verwaltung der Regierungs- und Veterinärratsstelle bei der Regierung in Wiesbaden übertragen worden.
Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung.
Der Gemeinde Oespel, Landkreis Dortmund, Re- gierungsbezirk Arnsberg, wird auf Grund des Geseßes vom 11. Juni , 1874 — Geseßsamml. S. 221 — hiermit das Recht verliehen, zwecks Vergrößerung ihres Friedhofs folgende, der minderjährigen Martha Ostermann in Oespel gehörige, im Grundbuch von Oespel Band 3 Blatt 25 bezw. Blatt 4 Band 69 eingetragene Grundstücke
Flur 1 Nr. 1675/227, groß 61,31 a Flur 1 Nr. 1676/227, groß 3,34 a Flur 1 Nr. 1677/228, groß 1,20 a zusammen groß 65,85 a im Wege der Enteignung zu erwerben.
Gleichzeitig wird bestimmt, daß die Verordnung, betreffend ein vereinfahtes Enteignungsverfahren, vom 11. Sep- tember 1914 in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. August 1921 — G.-S. S. 513 — Anwendung zu finden hat.
Berlin, den 28. März 1922.
Namens des Preußischen Staatsministeriums: Der Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung. : F. V.: Beder.
BekanntmaGung.
Das gegen den Händler Franz Hegemann in Gladbedck, Kaiserstraße 38, am. 2. Dezember 1921 erlassene Verbot desHandels mitLebens- undFuttermitteln und jeder mittelbaren odec unmittelbaren Beteiligung an einem solhen Hande! wird hiermit wieder aufgehoben.
Gladbeck, den 15. März 1922.
Der Vorsitzende der Handelserlaubnisstelle: Kappen, Bürgermeister,
E RE E U
Bekanntmachung.
Die dem Kaufmann Adam Karl Sadowski tn Stopvenberg, Kreis- Essen-Land, unterm 7. Juli 1921, Nr. 4975 I, Kontr.-Nr. 50/1921, erteilte Erlaubnis zum Großhandel mit Lebens- und Futtermitteln für den Umfang des Deutschen Reichs is von mir unterm heutigen Tage zuröckgezogen worden, da amitlich festgestellt worden is, daß mit dem Großhandelserlaubnitschein Mißbrauch getrieben worden ist.
Essen, den 18. März 1922,
Der Landrat. Dr. Schöne&
De A E
BekanntmaGunung.
Dem Wirt Heinrich Pfeiffer, geboren am 27. Juni 1867 in Gleiberg. wobnhaft in Frankfurt a. M. Taunus- straße 45, Geschäftélokal Zur Elbe, hier, Taunusstraße 25, wird hierdurch der Handel mit Gegenständen des täg- lihen Bedarfs sowie jegliche mitte!bare und uninittelhare B e- teiligung an einem solchen: Handel wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Gewerbèbetrieb untersagt.
Frankfurt à. M., den 25. März. 1922.
Der Polizeipräfident. Erler.
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Bekanntmachung. Der Wirtin Anna Nüttger, geboren am 23. Angust 1882 in Ebenbeim, wohnhaft in Frankfurt a. M. Niddastraße 66, Geschäftslokal ebenda, wird hierdurch der Handel mit Gegen- ständen des täglihen Bedarfs sowie jeglide mittelbare und unmittelbare Beteiligung an einem foldhen Handel wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Gewerbetrieb untersagt. Frankfurt a. M., den 27. März 1922. Der Polizeipräfident. Ehrler.
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(Fortseßung des Amtlichen in der Ersten Beilage.)
Nichtamlliches.
Deutsches Reich.
Der Reichsrat stimmte in seiner öffentlichen Sißzung am Donnerstag, wie das „Nachrichlenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger“ berichtet, zunächst den Beschlüssen des: Haupt- ausschusses des Reichstags zur Beamtenbefoldungsvorlage zu in der Erwartung, dáß die vom Ausschuß beschlossenen Ab- änderungen der Regierungsvorlage auch vom Plenum des Reichstags genehmigt werden würden. (Bis zur Sißung des Reichsrats hatte sich der Reichstag noch nicht mit diesem Gegenstand beschäftigt.)
Gegen die Aenderungen, die der Reichstag an dem Ent- wurf eines Gesezes über Verlängerung dér Gel- tungsdauer von Demobilmachungsvorschriften vorge- nommen hat, erhob der Reichsrat keinen Einspruch. Ebenso erklärte er sih mit den Abänderungen einverstanden, die vom Reichstagsausshuß an den Schäßungs8grundsäßen zum Ver- drängungs8-, Kolonial- und Auslandsschädengesetß e an den Zuschlägen auf Grund dieser Geseße vorgenommen ind.
Angenommen wurde der vorläufige Handelsvertrag zwischen dem Deutschen Reih und Jugoslawien. Dieser Vertrag, der von der serbishen Volksvertrelung bereits angenommen worden ist, ordnet lediglih die. Handels- und Verkehrsbeziehungen, wobei es gelungen ist, für Deutschland den Grundsag der Meistbegünstigung durchzusezen. Vorgesehen ist eine dreimonatige Kündigungsfrist.
Als Zuschüsse für die Länder zur Unterstüßung not- leidender Kleinrentner waren aus dem Nachtragsetat für 1921 zunächst 50 Millionen Mark bereitgestellt worden unter der Bedingung, daß Länder und Gemeinden ihrerseits das Doppelte, also 100 Millionen, E H Der Reichsrat er- flärle sih nunmehr damit einverstanden, daß auch die restlichen 50 Millionen unter denselben Bedingungen bereitgestellt würden. Es ist niht gelungen, die Regierung von ihrem Standpunkt abzubringen, daß Länder und Gemeinden das Doppelte aufwenden müssen.
Wegen der besonderen Verhältnisse im Saargebiet wurde der Entwurf eines Geseges angenommen,
a ermächtigt, Maßnahmen zur Regelung der Soziak- versiherung im Saargebiet im Verordnungswege mit Zustimmung des Reichsrats zu treffen. G
er Reichsrat erklärte sich dann noch mit der Dienst- anweisung für eine nunmehr beim Neichsgericht zy erri tende Gerichtskasse einverstanden. Die Berechnung der Gerichtskosten geschieht dur diese Kasse, während etwaige Zwanasvollstreckungen durch die betreffenden Länder erfolgen, Der Reichsrat wird auch in der Karwoche am Dienstag,
dem 11. April, eine Sißung abhalten.
Die vereinigten Auss{hüsse des Reichsrats für innere Verwaltung, für Reichswehrangelegenheiten, für Seewesen und für Haushalt und Rechnungswesen hielten heute eine Sigung,
Der Königlih rumänische Gesandte Nano is nah Berlin zurückgefehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder übernommen. V B 6
Der franzöfische Botschafter Charles Laurent hat Berlin verlassen. 4 b seiner Abwesenheit führt der Boischaftsrat Comte René dé Saint-Quentin die Geschäfte der Botschaft,
Nah Auflösmg der Grenzkommission Für _dag Saargebiet ist, wie „Wolffs Telegraphenbüro" erfährt, vor einigen Wochen in Saarbrücken eine neue Kom: mission zusammengetreten, die aus Vertretern der deutschen und der französischen Regierung und der Regierungs- kommission des Saargebiets besteht und hauptsächlich ‘die Aufgabe hat, Entwürfe für die Regelung des kleinen Grenzverkehrs und die Sicherstellung der Gebrauhs- und Nugzungsrechie der Bewohner in den Grenzgebieten auszu arbeiten. Ueber diese Fragen, denen bei den außerordentlich engen wirtschaftlichen, kulturellen und verwandischaftlichen Be- ziehungen der Bevölkerung zu beiden Seiten der Grenze zwischen dem Saargebiet und dem übrigen Deutschland erhebliche Be- deutung zukommt, hat das deutshe Mitglied der Kom- mission bereits einen Entwurf vorgelegt, der sih auf die der P Grenzkommission unterbreiteten, eingehend begründeten Anträge und Wünsche der Bevölkerung in den Grenzgebieten stüßt und diesen Wünschen soweit als möglich gerecht zu werden sucht.
Die Nebenstelle Mg der Außenhandelstelle Chemie gibt bekannt, daß die Ausfuhrmindestpreise für Erd: farben, Schweinfurtergrün, Zinkweiß, Bleiweiß, Bleimennige und Glätte nah allen Ländern geändert worden sind. Ferner haben die Ausfuhrmindestpreise für Wasserglas nah Rumänien eine Abänderung erfahren.
Der Unteraus\chuß Zündhölzer der Außen- handelstelle Chemie gibt bekannt, daß das bisherige Aus- fuhrkontingent von 1000 Kisten Zündhölzer bis auf w-iteres mit Wirkung vom 25. März 1922 ab gestrichen worden ist.
Vayern.
Der Münchener Staatsrat Dr. Meyer vom Jufstip ministerium machte bei der Beratung des Justizetats im Landtag die Mitteilung, daß sich in Niederschönen feld nach den vorliegenden Berichten in den leßten Tagen unter den Gefangenen wieder Unruhe zeige. Van hoffe dorti auf baldige Errichtung der Sowjetrepublik, Zwei Hilfsausjeßer in Niederschönenfeld seien wegen Bestechlichkeit und Dur stechereien, besonders wegen Briefshmuggels für die Festung
efangenen, in Untersuchung genommen worden. Wie das ommunistishe Organ meldet, ist der Briefverkehr mit Nieder- \chönenfeld von der Behörde gesperrt worden.
Danzig.
Gemäß den Bestimmungen des Artikels V1 der Danzig: polnishen Konvention vom 9. November 1920, wona internationale Verträge oder Abkommen, an denen die Freie Stadt Danzig interessiert ist, von der polnischen Regierung nicht ohne vorherige Beratung mit der res Stadt Danzig abgeschlossen werden sollen, hat die polnische Regierung, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, nachdem sie einige Handelsveriräge bereits ohne die Beachlung ieser Bestimmung abgeschlossen hatte, (französisch-polnischer, polnisch-tshechoslowakischer, polnish-rumänischer Handelsvert1ag) auf Vorstellung des Senats nunmehr die Freie Stadt einge- laden, sih an den Verhandlungen über folgende Verträge zu beteiligen: 1. Vertrag zwischen Polen einerjeits und Sowjeb rußland und der Sowjetukraine andererseits. 2. Vertrag euen Polen und dem Memelgebiet. 3. Vertrag zwischen Polen und der Schweiz. Gleichzeitig ist die Freie Stadt auf- gefordert worden, ihre Wünsche bezüglih der Verhandlungen in Genua zu äußern.
Oefterreich.
Im Nationalrat teilte der Bundeskanzler S chober gesiern laut Meldung des „Wolffshen Telegraphenbüros“ mi daß der internationale Grenzregulierungsaus\{huß die von der ungarischen Regierung beantragte Grenzziehung 1m Osten des Burgenlandes zurückgewiesen bat. (Beifall.) Nur in drei Punkten der Grenzziehung sei der ungarischen Regierung noch eine Berufung an den Völkerbund offen gelassen worden, doch dürfe angenommen werden, day | auch damit kein Glück haben werde. Der Bundeskanzler spra die Hoffnung aus, E wenn der ungarishe Anspru vom Völkerbund abgewiesen werde, endlih einmal die Bahn frei sein werde für ein auch von Oesterreih herbeigewünschtes gutnachbarliches freundschaftliches Verhältnis zu Ungarn. # Schluß der Sitzung des Nationalrats teilte der Bundeskanzter dem Hause mit, daß nah einem Telegramm aus Washington die Lodge-Resolution, die Oesterreih die Bahn für die Völkerbundskredite freigibt, nunmehr von beiden Häusern des Kongresses angenommen worden sei.
_ Großbritannien unv Jrland.
Unter dem Vorsiß Churchills hat vorgestern im Kolonial: amt ‘eine Konferenz begonnen, deren Hauptzweck, wie di Blätter melden, die Wiederherstellung des Friedens in Belfast und an der Grenze von Ulster ist. An der Konferenz nehmen teil von seiten der britischen Reichsregierung Churchill, Birkenhead, Worihington Evans, Creenwood ge Lord Peel, von seiten Ulsters Craig, Lord Londonderry Un
das die Ne- j
zwei - weitere Delegierte, von seiten des irishen Freistaates Gri{fith, Duggan und zwei weitere Delegierte. Wis
„e aud E" melde, UVebereiniommen geführt, das den Frieden zwis
irischen Freistaat und Ulster herstellt. Beide irische Regierungen verpflichten sich, in jeder Weise nach besten Kräften zusammenzuwirken, um in den Gebieten Jrlands, in denen noch Unordnung herricht, friedliche Verhältnisse zu schaffen. Die Spezial- polizei in Belfast wird in den Staditeilen, wo die Bevölkerung gemischt ist, zur Hälfte aus Katholiken und zur anderen aus Protestanten bestehen. Alle Durchsnchungen nah Waffen finden durh gemischte Streitkräfte statt. Jn Belfast wird ein Aus\cuß; geschaffen werden, der zu gleichen Teilen aus Protestanten und Katholiken besteht, um fi mit den Klagen wegen begangener Verbrechen zu befassen. Die politishen Gefangenen werden in Freiheit gesest. Beide irishe Regierungen werden an alle Jren den Aufruf richten, im Jnteresse des Friedens Mäßigung zu zeigen. igung
— Im Oberhause gab Lord Curzon cine Erklärung über die Pariser Konferenz, betreffend die Orient- frage, ab. Jm Laufe seiner Ausführungen sagte er obiger Quelle zufolge: S : :
Eine Löfung des Orienkyroblems sei nur bei arbeit der Allüterlten möglih. Keine Mat dürfe ein Sonder- abkommen \chließen. Die Pariser Verhandlungen feien \{chwierig gewesen; aber sehr freundschattlich geführt worden. Die Be- \chlüsse seien einstimmig erfolgt. Wenn die Türkei und Griechenland die an sie ergangene Einladung annehmen werde der vollständige Text der Pariser Konferenz ibnen mitgeteilt werden. Griechenland habe den Waffenstillstands- vorichlaa bereits angenommen, die Türkei habe wegen der Schwierigkeiten der Verkehräawege noch nit geant- wortet. Der Vorschlag, daß Kleinasien von den Griechen geräumt werden folle, sei gerecht in Anbetracht des Umstands, daf; die Alliiérten mit Ret, vielleißt auch mit Unrebt, die Griechen ein- acladen bätten, 1919 nach Armenien zu fommen. Wenn der Waffenstillstand angenommen werde, so würden darauf die Vedinauncen für die Räumung Anatoliens durch die Griecwen festgesezt werden. Die Räumung werde mindestens 41 Monate dauern. Wenn sie vollzogen sei, werde es #ch darum Pkandteln, den unter türfisher Herrschaft verbleibenden Minderkheiten die religiöse und die SWulfreibeit zu sichern. Darüber werde der Vö!kerbund zu wachen faben. Die Armenier müßten ein Gebiet erhalten, das sie als ihre Heimat betraten könnten, und das in volitischer, in- tellektueller und religi5ser Beziehung unabhängig fein müsse. Im Augenblick "lasse fih noch nit sagen, ob G die nationale Heimstätte der Armenier im Nordosten dexr Türkei oder in einem Teil von Ci'icien befinden werde. Auf jeden Fall sei es Uar, daß keine enropäi!he Macht in der Lage sei, ih Armeniens wegen in fkriegerische Operationen einzulassen. Somit bleibe als einiger Ausweg der AbsHluß eines Vertrages. Ueber die Räumung Smyrnas sagte Curzon, die dort verbleibenden GrieBen würden bezüglichß ihrer bürgerliden Rechte dem Sch1h des Völkerbundes nnterstehen. Was die Meerenqen betreffe, so würden die Mächte niemals wieder der Schließung eines der großen internationalen Verkebrêwege zustimmen. Die öInter- nationale Kommission für die Meerengen werde weiterhin die Schiffahrt kontrollieren. Die Vereinigten Staaten, Griechen"and, Numänien, Bulgarien und Nußland — leßteres, wenn es die gestellten Bedingungen erfüllt — werden das Net baben, Vertreter in der VFnternationalen Kommission zu haben. Konstantinovyel werde fobald wie möglich nach Abschluß des Friedens geräumt werden. Der Sultan werde dort verbleiben, er werte über eine bes{ränkte, aber autre‘dente Macht verfügen. Ueber Thrazien sagte der Staa!sfefretär, es würde nicht allein unnüß, fondern auß unmögli ein, von den Griechen zu verlangen, taß fie nad der Räumung von Anaktolien auch Osftthrazien aufgeben follten.
— Die Pariei der unabhängigen Liberalen wird am Montag folgenden Antrag gegen das Vertrauens- votum für die Neg'erung einbringen:
Die Kammer bedauert dîe Einschränkung der WVerhand!ttngs8- gegenstände în Genua; sie billigt zwar die Abbaltung der Konferenz, weigert si aber, der Regierung bezügli) der Konferenz ihr Vertrauen auszusprechen.
Die Arbeiterp artei hat beschlossen, bei der Debatte über Genua eiren Antrag einzubringen, in dem eine internationale Mirtschafts- und Finanzkonferenz willlommen geheißen, jedoch bedavert wird, daß der Umfang der Erörterungen auf der Genuecser Konferenz so beschränkt worden sei, daß die Konferenz nicht zu einer Behebung der politischen und wirtschaftlichen Nebel führen könne, unter denen Europa leide. Jn dem An- trage wird außerdem der Ansicht Ausdruck gegeben, daß die britische Regieruna, die nicht das Vertrauen des Landes besige, und die verantwortlich sei für die Politik, deren unglückliche Auswirkungen in Genua behandelt werden sollen, nicht befugt sei, das Land in Genua zu vertreten.
In der gestrigen Sizung des Unterhauses teilte der Schaßsekretär Chamberlain mit, man hoffe, daß das Haus am 12. April in die Osterferien gehen könne und niht vor dem 2. April wieder zusammenzutreten brauche. Darauf wurden verschiedene Anfragen erledigt. :
Laut Bericht“ des „Wolffschen Telegrayhenbüros*" erklärte Chamberlain in Erwiderung auf eine Anfrage, die Berichte über die vor zwci Tagen abgehaltene Geheimsitßung des tranzösisben Senats enthielten eine Entstellung der Tat- jacen. In Wirklichkeit hätten sih die Ereignisse folgendermaßen ab- gesvielt: Im Jahre 1920 habe der Obersie Rat deutsche Kohlen sa- verständige nah Spa berufen. die erklärt hätten, der Hauptgrund für die unzureichenden Kohb!enlieferungen sei die shiehte Ernährung der deutsGen Bergleute. Die alliierten Sachverständigen hâtten die Berechtigung dieser Erklärung einstimmig anerkannt. Der Oberste Rat habe ‘darauf auf Lloyd Georges Antrag beschlossen, daß die Alliterten Deutschland für den Ankauf von Lebenêëmitteln für die Beraleute eine Summe vorschießen sollten, die dem Unterschied zwiscen den tatsählich für die deutschen Kohlenlieferungen geleisteten Zablungen und dem in England üblichen Ausfuhrpreis der Koblen entivrechen sollte. Dieses Abkommen habe fich auf einen Zeitraum von sech8 Monaten erstreckt und seine Ergebnisse seien geweten, daß die Forderungen der Reparationskommission beinahe vollständig erfüllt wurden. und daß die Kohlenkrise in Frankreih eine Erleichte- rung erfuhr. Das britishe Schayamt habe entgegen den ver- öffentlihten Behauptungen keinerlei Vorteile erzielt, im Gegenteil habe Großbritannien si bereit erklärt, Deutschland Vor- {üsse zu gewähren, ohne daß irgendwelche Kohle nah England ge- licfert würde. Z E
S Namen der unabhängigen Liberalen fragte Asquith, ob auf der Boulogner Konferenz ein Uebereinkommen zwischen Lloyd George und Poincaré mit bezug auf das Programm der Genueser Konferenz erzielt worden sei. oder nicht und, wen ja, ob und bis zu welhem Maße dieses Uebereinkommen die Fragen beschränkt, die auf der Genueser Konferenz erörtert werden. Cha mm berlain erwiderte bierauf, daß unter den Fragen, die zwischen Poincaré und Llovd George in Boulogne erörtert worden teien, Ld) au die Frage über die Genueser Ko'ferenz befunden E ie beiden Premierminister hätten einen Gedankenaustausch N Umiang und die Geschäfts|ührung der _Konkerenz G eee Chamberlain fügte hinzu, daß der Premierminister beabsi tige die Frage am Montag in seiner Nede eingebend zu epa e xTuß Regierung werde in Genua das britische Reich zu keinerlet L chluß verpflichten, ohne zuvor dem Parlament Gelegenheit gei s M M haben, seine Zustimmung zum Auêdruck® Um bringen. M 2 rage eines anderen Mitgliedes, ob der Dölkerund ee i, au der. bevorslehenden Kouferenz teilzunehmen, erwiderte
Hat die Konferenz zu eînem
enger Zusammens-
Chamberlain, daf der Sekretär des Völkerbundes ber Konferenz jür alle techniihen Informationen, die gewünscht würden, und die der Vö!ferbund zu geben in der Lage sei, zur Vec- fügung stehen werde. Auf die weitere Frage, ob es nit ‘unlogisch sei, diese fostipielige Organisation zu schaffen, wenn sie nit für eine passende Gelegenheit, wie die vorliegende, angewandt werde, erwiderte Chamberlain. der Oberste ‘Rat fei aus bestimmten Gründen der Ansicht gewejen, daß die Sonderkonferenz eher zu guten Ergebnissen führen werde, als eine durch ten Völfeibund einberufene. Sodann teilte Sir Robert Horne in Erwiderung auf eine Anfrage mit, daß der Vorschlag, der für die Negelung des deutsden Re parations- problems unterbreitet worden sei, während seines "eßten Bésuchs in Paris niht als ein endgültiger Vorschlag gemaht worden sei, tondern als Anregung mit Bezug auf andere Pläne.
eran®f“eich.
Die „Agence Havas“ veröffentliht unter dem gestrigen Datum folgende Nachricht der Reparationskommission:
Gestern hat bei dem Vertreter der Vereinigten Staaten in der NReparationskommifsion Boyden eine Zusammenkunst von Dele- gierten derjenigen Mächte stattgefunden, die auf der Finanzkonferenz von Paris nmicht vertreten waren. Der Zweck der Sitzung ist gewesen, über die Zustimmung zum kommen von Wiesbaden zu verhandeln, das von der Repara- tionsfommission bereits gebilligt wurde unter Vorbehalt der Rechte der Nichisignakarmächte, unter denen fich WBrasilien. Numänien, Griechenland, Portugal, die Tshecho-Slowakei, Polen usw. befinden. Mehrere Delegierte haben den Wunsch ¿um Auédruck gebracbt, daß fobald wie möglih der den verschiedenen Ländern zu- stehende Prozentsaß der deutschen Leistungen festgeseßt und bestimmt würde, in welchen Grenzen es diesen Ländern mögli sein werde, mit Deutschland die gleiGßen Abmachungen zu treffen, wie das Wiesbadener Abkommen. Boyden hat die Bemerkungen der Delé- gierten aufgezeilßnet und wird fie unverzüglih der Reparations- kommission vorlegen.
— Der fronzösishe Sachverständige Seydour, ber an den Londoner Vorberaiungen der Konferenz von Genua teil- genommen hat, hat dem Minisierpräfidenten Poincaró den in Londón angenommenen gemeinsamen Bericht über- geben. Dieser wird zurzeit von der Regierung geprüft. Der Bericht behandelt insbesondere die Wiederherstellung Rußlands und Europas. Er stellt die Grundzüge auf, auf die die Wieder- herstellung Rußlands und das Zusammenwirken der Mächte bei dieser Aufgabe zu gründen wäre. Politische Fragen find nach der „Agence Havas“ vollftändig ausgeschaltet.
— Der Senat hat vorgestern das Sonderbudget angenommen, dessen Rückerstattung nah dem Friedens- vertrag von Versailles Deutschland zufällt, Da einige Ab- änderungen an den Bestimmungen getroffen wurden, muß der Gesezentwurf an die Kammer zurückgehen.
— In der vorgestrigen Kammersiß ung hat der Bericht- erstatter für die Regierungsvorlage, Abgeordneter Ferr y, ebenso auch der Kriegsminister Maginot, den Geseß entwurf des sozialistishen Abgeordneten Boncourt auf Schaffung einer Miliz abgelehnt. Der Abgeordneie Kloß stellte hierauf den Antrag, angesichis der parlamentarischen Lage gegenüber der Regierungsvorlage in eine erneute Prüfung der Texte einzutreten, um die Osterferien dazu zu benutzen, den Gesezentwurf nochmals durch den Heeresausschuß und den Finanzausshuß prüfen zu lassen. Dieser Antrag wurde vom Ministerpräsidenten Poincaré bekärnpft, der erklärte, die Regierung werde mit voller Offen- heit die Verantwortung in allen Fragen vor dem Lande und vor der Kammer übernehmen. Der Ministerpräsident wurde vom Kriegsminister Maginot und von Andrs Lefövre unter- stüßt. Der Antrag Kloÿ wurde shließlih mit 404 gegen 138 - Stimmen - abgelehnt, desgleichen - der Anirag Boncourt mit 400: gegen: 147 Stimmen Der Abg. Henné})sy brachte einen Geseßesvorschlag ein, der die Regierung ermächtigt, die Zahl der militärishen Einheiten des Muiterlandes schritiweise. bis auf 32 Divisionen herab- zusegzen.
— Der Kammerausschuß für auswärtige An- gelegenheiten unter dem Vorsiz von Leygues hörte gestern nahmiitag den Ministerpräsidenien und den Finanzminister über den Geseßeniwurf, beireffend die Genehmigung eines Vorschusses von fünfundfünfzig Millionen Franks an die österreihishe Regièrung. Der Ausschuß sprach sich" darauf einstimmig für den Gesezentiwurf aus, der demnächst auf die Tagesordnung der Kammer geseßt werden wird,
Spanien.
Die Regierung hat zu Delegierten für die Genueser Konferenz den spaniihen Botschafter in Rom Marquis de Villa Urrutia und den früheren konservativen Minister Garnica bestimmt.
Belgien.
Nach einer „Hävasmeldung“” haben die Abteilungen der Kammer den Vorschlag Vanderveldes geprüfi, der darauf abzielt, eine militärishe Dienstpflihi von sechs Monaten einzuführen. Der Anirag wurde abgelehnt in 5 Abteilungen . und in einer angenommen. Die 4. Abteilung hat den Grundsaß der Bezirksrekrutierung angenommen, die 6. die Bildung flämisher und wallonischer Regimenter ah- gelehnt.
Südslatvien.
In der Skupschtina erklärie der Minisier des Aeußern Nintischitsch in Beaniwortung mehrerer Anfragen, der Staat Fiume habe von Italien eine Anleihe ohne Ver- mittlung Südflawiens erhalten. '
Türkei.
Der französishe Oberkommissar in Konstantinopel hat vorgestern der Hohen Pforte den vollständigen Worilaut der in der Konferenz von Paris getroffenen Entschließung über die Fragen des Nahen Ostens überreiht. Ein gleihlautender Text wurde dem kemaliftishen Vertreter in Konstantinopel zur Weitergabe nah Angora übergeben.
Asien.
Die „Times“ berichtet aus Tokio, daß zwischen japani- schen und Roten Truppen der Nepublik des Fernen Ostens ein Zusammenstoß erfolgt sei. Die Roten Truppen waren bei der Verfolgung von Weißen Truppen in die neutrale Zone von Wladiwostok eingedrungen. Jn Toîio wird befürchtet, daß dieses Ereignis ernste Folgen nah sih ziehen wird.
Verkehrswesen.
Das NReihchsverkehrsministeriunm teilt mit: Jm Zuli v. J. fanden zwischen Vertretern der Deutschen Reihs- bahn einerseito und den Eisenbahnverwaltungen von Litauen und Lettland andererscits in Kowno Verhandlungen
4 statt, die die Regelung der wagendienstlichen Beziehungen zum
Gegenflanv batten. Die VerHanbknngen führten za dem b daß das „Uebereinkommen für die gegenseitige Benu der Güter- wagen im internationalen Verkehr (R.-J.-V.)", welches mit dem 1. Januar 1922 in fast ganz Mittel- und Westeuropa in Kraft ges treten ist, auch im Verkehr mit und durch Litauen späteftens zu dicsemt Zeitvunkte, möglichst aber shon zum 1. September 1921, eingeführt werden sollte. Zu einer früheren Einführung des Uebereinkommens fam «s indessen nit, weil Litauen sie hinauszögerte, und im De- zember v. F. fanden erneute Verhandlungen statt, in denen die Infrasisezung des MR.- J. -V. mit Lettland „zum 1. Januar und mit Litauen zum 1. Februar 1922 vorbehalt?ih der Zustimmung der beiderseitigen zuständigen Ministerien zugefaat wurde. Diese Zustimmung wurde erteilt und damit war das Ab- kommen für beide Teile rechtlich bindend zustandegefkommen. Gleich» wohl entzog fih die Litaui\che Eisenbahnverwaltung der Einführung des Abfommens auch weiterhin unter Angabe verschiedener Gründe und brachte nachträglich noch Sonderwünsche vor, die zum Teil bei den vorausgegangenen Verhandlungen garniht zur Sprache ge- kommen waren, zum Teil ‘mit ihnen im Widerspru standen. Sie war auß bei spâteren Verhandlungen nicht zur Er- fllung der eingegangenen Abmackungen zu bewegen, so daß es lediglih durch ihr Verschulden bis heute noch niht möglich gewesen ift, mit Litauen und durch Litauen mit Lettland zu geregelten Ver- fehrébezichungen zu kommen. Die Litauishe Eisenbahnverwaltung war ferner mit der Zahlung der vereinbarten Mieten für die ron ir benugten deutshen Eitenbahnfahrzeuge ganz erheblich im Rück- stand geblieben und zeigte \sch auch in der Rückgabe der deutschen Güterwagen säumig. Da nach den bisherigen Erfahrurigen mit einer Aenderung in threm Verbalten niht zu rechnen war, mußte die Deutsche Reichsbahn, um ihren eigenen Verkehr nit zu schâdigen, dazu übergehen, ben Uebergang deutsher Wagen nach Litauen zu \perren, die früberen Abkommen über die Vermietung von Eisenbahnfahrzeugen zu kündigen und die in Litauen befindlichen deutshen Fahrzeuge zurüdzufordern fowie fofortige Zahlung der noch auéstebenden Mieten und rückständigen Zinsen zu verlangen. Es ist zu hoffen, daß es gelingen wird, im Wege weiterer mündlicher Ver- handlungen mit der Litauishen Eisenbahnverwaltung das von der Deutschen Reichsbahn erstrebte und im deutschen Wirtschafisinteresse notwendige Ziel noch zu erreichen.
Handel und Gewerbe.
Fonds- und Aktienbsörfe. Berlin, 31. März 1922.
An der heutigen Börse herrschte eine ruhige Stimmung. Die Entspannung des Geldmarktes zeigte weiteren Fortschritt, und auf die anfänglihe Abgabeneigung des Publikums folaten bald Erholung und Kaufaufträge. Auf dem Montanmarkt traten unerheblide Kurs- rücfgänge ein ; Elektrowerte waren ungefähr, Schiffahrtswerte und Bankaktien kaum behauptet ; Reich2anleihe zog abermals an.
BE- i Ma r a E
— Die Reichsbank gibt zurzeit, wie Halbjährlih üblich, neue Merkblätter über den Geshäftsverkehr in Reichs- shazanweisungen aus, in denen auch die genauen Fälligkeits- tage der Stücke für die nähste Zeit bekanntgegeben werden. Die Höhe der für die Dauer der Anlage im voraus entrichteten Zinsen beträgt unverändert 4 vH bei einer Laufzeit von 14—29 Lagen, 4} vH bei einer Laufzeit von 30—90 Tagen, 42 vH bei einer Laufzeit von 10—13 Monaten. Bei Abnahme großer Be- träge fowie bei Abgabe an Banken und Sparkassen werden nochG günstigere Zinssäße gewährt. Die Ausgabe der Stüde erfolgt in Abschnitten zu 500, 1000, 10 000, 100 000, 1 Million Mark, jedoch bei Jahres\chazanweisungen mit einer Lauf= zeit von 10—13 Monaten nur in Abschnitten von 10 000, 100 000, 1 Million Mark. Die hauptsächlichen - Vorzüge dieser Kapitalzanlage find darin zu erblicken, daß ‘bei der Abgabe keinerlei Gebühren oter Stempel ‘erhoben werdén, daß die Rückzahlung ohne Abzug . zun Nennwert. erfolgt, ein Kursverlust also niemals entstehen kann, und daß die Stückde soweit ihre Laufzeit drei Monate nicht über- schreitet, vor Fälligkeit jederzeit von der Reichébank zurüdck- gekauft werden. Von den Darlehnskassen des Reiches werden Reichs= ihaganweisungen zu den üblichen Bedingungen belichen. Die Reich8- bank nimmt auf Wunsh des Käufers die erworbenen Schatz- anweisungen unentgeltlich in Verwahrung, wenn beim Ankauf auf Nummernaufgabe und gesonderte Verwahrung verzichtet wird, und ist auf einiualigen Antrag bereit, diese sogenannten Depotschazanweisungen bei Fälligkeit jeweils obne weiteres unter Vergütung der Zinsen zu verlängern. Nähere Auskunft wird von sämtlichen Meichäbank- anstalten erteilt, durch die anch die gedruckten Merkfblätter be:caen werden fönnen. À
— In der gestern abgehaltenen Generalversammlung der Anteilseigner der Reichsbank gab der Präsident des Reichsbankdirektoriums Dr. Havenstein einen Uceberblick über die Entwicklung des Wirtschaftislebens3 und des Geldmarktes und eine Uebersicht über die geschäftlihe Tätigkeit der Reihsbank während des Jahres 1921. Aus ¡{einen Ausführungen ist folgendes hervorzubeben: Die rigo- rose Anwendung dex Sanktionspolitik, die Forderungen auf Grund des Londoner Ultimatums und die Abtrennung für die deutsYe Volkswirtschaft lebenswihtiger Gebiete R E vernichteten die im ersten Halbjahr des Berichtsjahres erfreulichen Ansäße zur Gesundung des deutshen Wirtschaftslebens. Jm zweiten Halb- jahr jeßte ein shneller Sturz des Markkurses ein, verbunden mit außerordentlihen Lohn- und reissteigerungen sowie einem weiteren rapiden Anwachsen der Reichsshulden. Jm Zusammen- hang mit dieser Entwicklung wuchs der Notenumlauf um 45 Milz liarden auf 114 Milliarden Ende 1921. Gleichzeitig steigerte si die gesamte Kapitalanlage um 73 Milliarden auf 134 Milliarden, in der Hauptsache hervorgerufen durch die weitere Belastung der Reichsbank mit Schaßanweisungen des Reiches. Wenn auch dur die nachhaltigen Bemühungen der Reichsbank wieder ein nicht unwesentlicher Teil der vom Reich ausgegebenen Schaßanweisungen am offenen Markte abgeseßt werden konnte, so blieb infolge des Zvyrüctbleibens der anlagesuchenden Geldkapitalien hinter der Geldentwertung und der Bevorzugung der höhere Gewinnchancen bietenden Geldhergabe für private Zwedcke ein größerer Prozent- saß als im Vorjahre in den Beständen der Reichsbank. Auch im „Jahre 1921 erwedckten der rege Beschäftigungsgrad und die zum Teil nichi unbeträchtilichen imaginären Papiermarkgewinne einigc=z Zweige der Exportindustrie den Eindruck einer Scheins ko utjunktur, aus der besonders das Ausland ein Aufblühen des gesamten deutshen Wirtschaftslebens s{chließen zu können glaubte. Demgegenüber zeigten jedoch Produktion3- und Außen= handelsziffern troy vermehrter Arbeitsfreudigkeit und Unter= nehmerlust keinen Fortschritt, ein Beweis dafür, daß, solange die drückenden Reparationslasten die organische Entwicklung des Wirt- ¡haftslebens zerstören, alle Bemühungen Deutschlands, die gegen= wärtigen Verhältnisse zu bessern, ergebnislos verlaufen müssen. Die ungünstige Entwicklang der deutshen Wechselkurse nahm im Bericht3jahre Formen dn, die zeitweise geradezu einen Zusammenbruch der deutschen Währung bedeuteten und demgegen- Uber alle Versuche der Zentralnotenbank, den Sturz aufzuhalten, von vornherein scheitern mußten. Während der Dollar der Ver=« einigten Staaten sih in den ersten Monaten noch unter dem am Schluß des Jahres 1920 erreichten Niveau behaupten konnte, ging er insbesondere im Laufe des September sprunghaft in die Höhe und erreichte anfangs November seinen Höhepunkt, um sih gegea Jahresende wieder abzuschwächen. Die Gründe für den Abitieg der Markvaluta bildeten einmal das shwindende Vertrauen in die Finanzkraft des Reiches, das seinen mit der Geldentwertung steigenden Verpflichtungen troß starkem Anziehen der Stener= schraube auf regulärem Wege nicht nachzukommen vermochte, anderseits und vor allem der gewaltige Possivsaldo der Zahlungs- bilanz, namentlich verursaht durch die nicht tragbaren Repa«