1900 / 98 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 24 Apr 1900 18:00:01 GMT) scan diff

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Im Verlage von Breitkopf u. Härtel in Leipzig ershienen als Nen. 871——73 der Sammlung „Deutscher Liedervetlag“: Drei Gedichte aus Gottfried Keller's Jugendzeit, für eine Singstimme mit Klavierbegleitung komponitert voa Felix Weingartner (op. 27): 1) Plauderwäsche, 2) Ich denke oft ans blaue Meer, 3) Irrlichter. Be- sonders die S Komposition trifft den shelmishen Inhalt der naiven, märhenhaften Dichtung in sehr glückliher Weise. Aus demselben Verlage liegt vor: ein „Preußishes Marinelied® von Carl Loewe für eine Singstimme und Pianoforte, herausgegeben von Dr. Max Runze. Dieses im Jahre 1856 weiland Seiner Königlichen Hoheit dem Prinzen Adalbert von Preußen von dem Komponisten gewidmete, bisher unveröffentlihte Lied wird au heute noch seine zündende Wirkung niht verfehlen.

An G-sängen zum Preise der deutschen Flotte gelqugien ferner in neuester Zeit zur Ausgabe: „Deutshland, wirf den nker aus3*“, San mit Gesang von A. Schulz-Stegmann (op. 69),

ihtung von Ernft Fürfte (Quedlinburg, Verlaz von Paul Deter). Mit Klavierbegleitung Pr. 1 46 50 4, für Orchester

r. 2 M Deutsches Reichs3flottenlied, gedihtet von

erthold Roy, in Musik geseßt von Willy Boehme (Berlin, Verlag von Bernhard Kurth). Ausgabe für Gesang mit Klavier- begleitung Pr. 1 4

Mannigfaltiges.

Berlin, den 24. April 1900.

In Gezenwart Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin fand heute Vormittag im großen Saale der Phil- bharmonie die Jahresversammlung der „Frauenhilfe“ statt. Die Ansprache hielt der Wirklihe Ober - Konsiftorialrath, Pro- fessor D. Freiherr von der Goly. Die „Frauenhilfe“, die den Berliner Krankenpflegestationen zur Seite fteht, hat im leßten Sahre durch Sammlungen in den 14 Bezirken 39004 aufgebracht. Der in den Räumen des Ministeriums der öffentlihen Arbeiten unter Vorsiß der Frau Gräfin von der Gröben veranftaltete Bazar brate außerdem einen Rein- ertrag von 30430 4, von welher Summe 10 056 4 für die Kranken- exe des Jahres 1899 verwendet wurden, während 6697 A jur

eckung -des vorjährigen Defizits, 3737 4 zur Aulage in Werth- papieren und 10000 # als Rücklage zur Bestreitung der Kosten der Krankenpflege im Jahre 1900 bestimmt worden sind. Ihre Majestät die Kaiserin überwies der „Frauenhilfe“ speziell für die Zwecke der Krankenpflege 2300 4; an sonjtigen Gaben gingen vom Obver-Hofmeister Freiherra von Mirbach und von anderen Woblthätern 1402 # ein, sodaß die „Frauenhbilfe“ insgesammt 52 862 A für die Krankentflege zur Verfügung ftellen konnte. Fn den 14 Berliner Krankenpflege- Stationen waren im vergangenen Sahre 110 Diakonifsen thätig, welche 3210 Personen in 2974 Fa- wilien verbflegt und dabei 29067 Tages- und 5990 Naht- pflegen geleistet haben. Die Zahl der verpflegten Personen hat fich gegen das Vorjahr um 135, die der Tagespflegen um 1752 berm-hrt, die der Nahtpflegen ift um 353 zurückgegangen. Im Durchschnitt sind täglich 80 Kranke am Tage und 17 in der Stat verpflegt worden. Unter den Verpflezten waren 2587 Frauen, 368 Kinder und 255 Männer. Außer 3051 Evangelischen wurden 109 Katholiken und 59 Juden gepflegt. Von 507 Familien wurden Dankopfer für erfahrene Hilfe gespendet. Gestorben find während der Pflege 483 Kranke. 795 Gesuche um Hilfe mußten wegen Mangels an Kräften unerfüllt bleiben. Die sämnmtlihen der „Frauenhilfe“ erwachsenen Geschäftsunkosten im Betrage von 2089 Æ sind auf Be- E Ihrer Majestät der Kaiserin auf deren Fonds übernommen worden.

Der Berliner „Fröbelverein“" bielt gestern unter dem Borsiy des Professors Pappenheim in Keller's Fest\älen seine General- Mig ab. Der Verein, der am 7. Juli 1859 begründet wurde, hat în jeinen sechs Kindergärten auch im vergangenen Jahre wieder zahlreihe Kinder aufgenommen. Die hödbste Frequenz wurde im November mit 519 Kindern erreiht. Die Stadt Berlin erhöhte den Buidus für die drei Volkskindergärten von 4500 auf 6000 #; troßdem erforderten dieselben noch einen Zushuß von 8000 A Auch von den drei Gärten für Kinder bemittelter Familien brate nur der-

“lichen 2c. Angelegenheiten auf weitere drei Jahre einen Zushuß von

900 M bewilligt. Neu eingerihtet wurden Fortbildungskurse für Kindergärtaerinnen, welche jeßt 41 Schülerinnen zählen. Der erfolgreiche Besuch dieser Kurse befähigt zur selbständigen Leitung eines Kindergartzns bezw. jur Uebernahme eines Lehramts am Seminar. Zur Zeit ftehen wei der Schülerinnen in der Prüfung. Die Mitgliederzahl des

eins ist von 461 auf 434 zurückgegangen, beginnt jeßt aber wieder zu eiger Den Einnahmen in Yhve von 17 000 Á ftanden 14000 M4 Ausgaben gegenüber. An Kapitalvermögen besigt der Verein 35500 4

Die Bestimmungen des 31 der Polizei-Verordnung vom 31. Oktober 1889 und 3. April 1891, betreffend die bauliche Anlage und innere Einrihtung von Theatern, Zirkus- gebäuden und öffentlichen Versammlungs8räumen, haben laut einer neuen Verordnung des Polizei-Präsidenten vom 12. d. M. folgenden Zusatz erhalten :

„Enthält der Theaterraum nur eine Bühne obne Versenkung, S{hnürboden und Schnürgalerie und sind sämmtliche Kulissen, Hinter- bänge, Versaßzstücke sowie der Vorhang aus unverbrennlihen im Gegensaß zu \{chwer entflammbaren Stoffen hergestellt, fo kann au bier das Rauchen gestattet werden.“

Im Monat März 1900 sind in Berlin 273 Proben von Nahrungs3- und Genußmitteln amtlih untersucht worden. Die Beanstandungen betrafen Milch, Butter, Mar gntine, Schmalz, Eier, Käse, Mebl, Zitronenöl, Provenceröl, Zitronensaft, Apfelsinen, Prallines, Chokolade, Kakao, Thee, Robkaffee, Wein, Preßhefe und denaturierten Branntwein. Beanstandet wurden insgesammt 56 Proben. Die Mil{kontrole erstreckte sich auf Revisionen in 935 Geschäften, von denen 91 zu Beanstandungen führten, die Butter- kontrole auf 266 Geschäfte mit 51 Beanstandungen.

Im Zoologischen Garten befindet sih gegenwärtig eine aus 44 Personen bestehende kaukasish-ofsetinishe Tscherkessentruppe, welche auf einem zweckentsprehend abgeshlofsenen und dekorativ aus- geschmüdten Vlaße die ihrem Stamm eigenthümliven Sittea und Gebräuhe zur Anschauung bringt. Unter den 27 Männern der Truppe sind vierzehn, welhe den Ebrentitel „Dschigiten“ fübren, d. h. Meister in der Führung der Pferde und Waffen; ihre Meisters schaft erweisen sie namentlih in der von ihnen gerittenen „Dschigi- towska*, bei der sie in voller Carrière staunenswerthe Reiter- und Schießkünste vorführen. Die ganze Shaustellung is von hohem ethnographishen Interesse.

Bremen, 24. April. (W. T. B) Geftern Nachmittag brach in Wildeshausen (Oldenburg) Feuer aus, welhes infolge des herrshenden \tarken Windes rasch um \ih griff. Die Tkätigkeit der Feuerwehr war, da die Pumpen theilweise verfagten, erbheblih erschweri. Etwa ati Häuser wurden eingeäschert, ein Verlust an Menschenleben if niht zu beklagen.

Budapest, 24. Avril. (W. T. B) In einer über dem Börsensaale befindlihen Privatwohnuna brach heute Feuer aus. Infolge dessen stürzten der Lüstre und der Glas- vlafond des Börsensaals herab. Das Mittagsgeshäft wurde eingestellt ; man arbeitet daran, das Feuer auf seinen Herd zu beshränken. Ein Feuerwehrmann wurde {wer verleßt.

Konstantinopel, 23. April (W. T. B.) Auf dem vor Beirut s\tationierten türkishen Torpedoboot erfter Klafs- „Scham * fand am 21. d. M. während einer Probefahrt mit einem neuen elekirishen Projektor eine Kesselerplosion siatt. Das Torpedoboot sank, und die ganze Bemannung, bestehend aus fünf Offizieren und 25 Mann, fowie der als Gast auf dem Schiffe befindlihe Kommandant des türkiihen Stationsshiffes „Jsmael*“ er- tranken. Vier andere Personen, welhe si auf dem Torpedoboot befanden: der Kommandant der in Beirut ftationierten Eêcadrille, Schiffskapitän Mubedir, der Kommandant der Gendarmerie des Vilajets, der Buchhalter und der Jaspektor der Tabackregie, wurden

|sebung des Generals der Kavallerie von Rosen a

Nah Schluß der Redaktion eingegangene Depeschen.

Berlin, 24. April. (W. T. B.) Seine Mair,

d'er Kaiser und König haben Sich gestern bei der thenow durch den dienstthuenden General à ]z

Generalmajor von Mackensen vertreten und einen Kray,

Sarge des Verewigten niederlegen lassen. )

U

London, 24. April. (W. T. B.) Der „Daily Telegr,

meldet aus Kapstadt: Jn der gestrigen Jahresversam;

der hiesigen Handelskammer mate der g Jagger auf die Gefahr aufmerksam, welhe von geplanten Bau der Bahn von der Großen Fischbai „,

Bulawayo drohe, die großentheils über deutshsz @

biet gehe Es sei schwer zu verstehen, warum Cecil Nr, angesichts des klaren Versprechens, welches er 1895 ny

der Chartered Company gegeben, nicht mit dem KapYz

lament über die Angelegenheit berathen habe. Der Prß bezeihnete es als die Pflicht der Handelswelt der 9, folonie, sh dem Bau dieser Bahn zu widerseßen, welge ÿ Entfernung zwischen London und Rhodesia um 1300 Meilen abkürzen und sih daher als ein furchtbarer Konkur, gegen Kapstadt, das jeßt das größte Gütervertheilungs-Zentry Süd-Afrikas sei, erweisen werde.

London,24. April. (W. T. B.) Dem „Reuter'shen Bure, wird vom Leeuwkop von gestern gemeldet: Die Dipij Pole Carew rückte gestern gleichzeitig in zwei Theilen, } eine ostwärts, der andere südwärts, vor, um die Buren ihrer Vertheidigungslinie südlih der Wasserwerke zu vertriß Die Kavallerie-Brigade unter Dickson machte eine ns Schwenkung auf der Linken des Geterals Stephensg während die berittene Jnfanterie zu seiner Rechten vorgjz Die Brigade Stephenson vertrieb die Buren von eig Kopje, während Oberst Alderson den Leeuwkop auf äußersten Linken der Buren umging. Heute früh war Leeuwkop geräumt. Den weiteren Vormarsch fand Dig durh eine starke Burenstelung gesperrt und fon daher die geplante Umgehungsbewegung nicht vollenden, ( heißt, die Wasserwerke würden von einer starken Buren-Strz macht unter de Wet beseht gehalten.

Konstantinopel, 24. April. (Meldung des Wiener „Te[: Korresp.-Bureaus“.) Jn Alexandrette wurde der ame kanische Kon \ ul von der Polizei gelegentlich der Einschifg zweier armenischer Familien nach Amerika mißhande Die Polizei wollte den Armeniern, welche naturalisa Amerikaner sind, nit den Erlaubnißschein zur Abreise theilen. Man erwartet, daß der hiesige amerikanische \häftsträger energishe Schritte in diefer Angelegenheit unt nehmen werde.

Maseru, 23. April. (Meldung des „Reuter Bureaus“.) Die Buren haben in der Nacht Bushman kop geräumt und sich den ganzen heutigen Tag ü vor den anrückenden Truppen der Generale Brabant Hart zurückgezogen. Die britishen Truppen werden, wie lautet, während der Nachtstunden aht Meilen von Weyye Halt maqhen.

(Fortsegung des Amtlichen und Nichtamtlichen in der Eri und Zwciten Beilage.)

berg :

jenige in der Prinzenftraße einen Neberschuß. Insgesammt wurden in

den sech8s Vereinsanstalten 14 bis 15 Kindergärtnerinnen beschäftigt. | gerettet.

Sür das Kindergärtnerin-Seminar hat das Ministerium der geist-

Wetterbericht vom 24. April 1900, 8 Uhr Morgens.

Stationen. Wind,

in 0 Celsius 59C. =40°R.

Bar. auf 0 Gr. u. d. Meeressp Temperatur

Ÿ red. in Millim

Belmullet . | 766 | Aberdeen .. | 764 |\WNW Ghristiansund | 7588 |WSW Kopenhagen . | 764 |WSW Stockholm . | 758 |WSW aranda . | 749 |S t.Petersburg| 760 |W

|

Gork Queens- town .. . | 765 _|ONO Gherburg . . | 763 |ONO e. ¿4 000 E vit. 7:1 004 16D mburg . . | 763 |SO winemünde | 764 |SSO Neufahrwasser| 766 |S Memel .…. | 76 |SSW

wolkenlos wolkig

Münster Wstf.| 760 |NO Karlsruhe . . | 760 |NO Wiesbaden . | 760 |D München . . | 761 |D Chemniy .. | 762 |OD Berlin ... | 764 |ODSO Wie .¿¿| [N Breslau .… . | 764 |D wolkenlos

Et s os L 1 IDIID heiter

Uebersicht der Witterung.

Ziemlih hoher Luftdruck über Zentral-Guropa ver- bindet die Gebiete hôchsten Luftdrucks über dem Wesften der Britischen Inseln und Westrußland und trennt die Depression über Süd-Guropa von einer Depression über Skandinavien, wo ein tiefes Mi- nimum über Lappland oftwärts \{chreitet. Bei Leihten Winden aus öftli Richtungen ift das Wetter in Deutschland fast durchweg heiter und meist fühl, nur im Süden, wo faft überall Gewitter De haben, ift Regen gefallen, in München

1 mm. Ostdeutshland hatte vielfah Nachtfroft. Deutsche Seewarte.

| m E N L T C T D L A Theater.

Königliche Schauspiele. Mittwoh: Opern- Haus, 106. Vorstellung, Loheugrin. Romantische

wolkenlos heiter heiter Regen wolkenlos wolkenlos wolkenlos

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Oper in 3 Akten von Richard Wagner. Anfang 7{ Ubr. Preise der Pläße: R ole 12 M, Orchester-Loge 10 4, Erster Rang §8 #, Parquet 8 #4, Zweiter Rang 6 #4, Dritter Rang 4 i, Vierter Rang oupias 2 M 50 4, Vierter Rang Stehplay 1 # 50 S.

Schauspielhaus. 111. Vorstellung. Jugend von heute. Eine deutsche Komödie in 5 Aufzügen von Otto Ernft. Anfang Uhr.

Donnerstag: Opernhaus. 107. Vorstellung. Cavalleria rusticana. (Bauern-Ehre.) Oper in 1 Aufzug von Pietro Mascagni. Text nah dem gleihnamigen Volksftück von G. Verga. Die rothen Schuhe. Tanzlegende in 4 Bildern von H. Regel und I. Haßreiter. Mußik von Raoul Mader. Anfang 7# Uhr.

Schausvielhaus. 112. Vorstellung. Die Tochter des Erasmus. Sauspiel in 4 Aufzügen von Gruft von Wildenbruch. Anfang Uhr.

Der Verkauf der Abonnements-Billets für den Monat Mai cr. findet am Sonnabt:nd, den 28. d. M., von 10—1 Ubr in der Theater-Hauptkafse ftatt. Es werden Billets zu 30 Opern- und 31 Schauspiel-Vorftellungen ausgegeben.

Deutsches Theater. Mitiwoh: . Kollege Crampton. Anfang 7# Uhr.

Donnerstag: Gespenster.

Freitag: Der Probekandidat.

Berliner Theater. Mittwoh: Ueber unsere Kraft. Donnerstag : Harold.

Freitag (33. Abonnements - Vorftellung): D Hüttenbefitzer. R Le

Schiller-Theater. (Wallner-Theater.) Mitt- woch, Abends 8 Uhr: Zum erften Male: Niobe. Schwank in 3 Akten nah Harry und E. A. Paulton von Oskar Blumenthal. Hierauf: Der Diener zweier Herren. Lustspiel in 1 Aft von Goldönt.

Donnerstag, Abends 8 Uhr : ‘Niobe. Hierauf : Der Diener zweier Herren.

Freitag, Abends §8 Uhr: Gebildete Menschen.

Theater des Westens. (Opernhaus.) Mitt-

woch und Donnerstag: Der Bettelstudent.

Freitag (legte Freitaas-Abonnements-Vorftellung) : Gastspiel des Königlichen Kammerfängers Nicolaus Roth mühbl. Fra Diavolo.

Sonnabend: Volksthümliche Vorstellung in halben Preisen: Die lustigen Weiber von Windsor. (Falstafff: Herr Robert Biberti, als Gast.)

Lessing-Theater. Mittwoch: Gafispiel von Agnes Sorraa. Morituri.

Donnerstag: Gastspiel von Agnes Sorma. Liebelei. Vorber: Jephta’s ToHter.

Freitag: Der Pfarrer von Kirchfeld.

Neues Theater. S@&iffbauerdamm 4a. Mitt- woch: Im Exil. Schwank in 3 Akten von H. von Anderten und B. Wolff. Vorber: Frau Sonne. Komödie -in 1 Aufzug von Paul Remer. Anfang Uhr.

Donnerstag, Sonnabend und Sonntag: Minna von Barnhelm.

Freitag: Jm Exil. Vorher: Frau Sonuue. Sonntag, Nachmittags 3 Uhr : Zu halben Preisen: Hofgunsft.

Residenz-Theater. Direktion : Sigmund Lauten- burg. Mittwoh: Die Dame vou Maxim. (La dame de chez Maxim.) Séwank in 3 Akten von Georges Feydeau. Ueberseßt und bearbeitet von Benno Jacobson. In Scene geseßt von Sigmund Lautenburg. Anfang 74 Uhr.

Donnerstag und folgende Tage: Die Dame von Maxim.

._ Sonntag, Nahmittags 3 Uhr: Bei bis über die Hälfte ermäßigten Preisen: Der Schlafwageu- Controleur.

Thalia - Theater. ODresdenerftraße 72/73. Sechsletzte Aufführung vor der Abreise nah Hamburg. Mittwoh: Jm Himmelhof. Große Ausftattungs- pofse mit Gesang und Tanz in 3 Akten von Jean Kren und Alfred Sch{önfeld. Musik von Max Schmidt. Anfang 7# Uhr.

Donnerstag: Im Himmelhof.

Montág, den 30. Avril: Leßte Aufführung in diefer / Saison, Benefiz für * Guido Thielscher.

Im Himmelhof. (Gottlieb Shwärmer: E Thielsczer.)

Familien-Nachrichten,

Verlobt: Frl. Annina Wagner mit Hrn. Gt Admiralitätsrath Hermann Seeber (Mürda Groß-Licht-rfelde). Frl. Elisabeth von 22 mann mit Hrn. Oberftleut. a. D. von Sém Bentin (Shwerin—Bentin). Frl. Elle 8 mit Hrn. Oberleut. Müller (Stargard i. Po Meiningen).

Verehelidt: Hr. Oberleut. Edler von der f mit Frl. Margarethe von Waßdor! (Stôm Hr. Oberleut. Karl von Brünneck mil Helene Schmidt (Magdeburg). Hr. Leut 2 Fabrenholz mit Frl. Charlotte Nauck (Ba: Hr. Leut. Georg von Alten mit Frl. Ast Brocken (Schwerin). 5

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Hauptmann Li (Döbeln). Hrn. Kaiserl. Bankvorftand 5 (Bernburg). Hrn. Gerichts-Affefsor Dr. 2 Weismann (Wiesbaden). Hrn. Leut. * Heyl (Görlitz).

Gestorben: Hr. Oberst ¿. D. Waliter Schmeling (Berlin). Hr. Generalmajo | Leonhard Frhr. von und zu Egloffstein (2 Fr. Professor Marie Stoewe, geb. Del (Potsdam). Verw. Fr. Gener G von Ranish, geb von Below (Oliva). —, Geheime Baurath Adelheid Weber, e (Potsdam). Fr. Rosalie von Müller, 8 R

rigfke a. d. H. Rosenthal (Borna). verw. Gräfin von Saldern-Ablimb, E Bojanowski, geb. von Oelrihs (Ringenwaldt

Verantwortlicher Redakteur: Direktor Siemenroth in Berlin

Verlag der Expedition (Scholz) in Berl!

Druck der Norddeutshen Buchdruderei und À Anstalt, Berlin E, Wilhelmstraße Nr.

Zehn Beilagen (einshließlich Börsen-Beilage)

owie die Juhalts be zu Nr. 6 des N res Ius ers nsczließlich de L Nr. 2 veröffeutlichten B _- t uad Atciengesell/gasten, für die Be

U bis 21, April 19009.

Erste Beilage

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Slaals-Anzeiger.

¿ 98,

Berlin, Dienstag, den 24. April

1900.

——— e

Amlliches. Deutsches Rei cch.

Geseg über die Konsulargerichtsbarkeit. Vom 7. April 1900.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen 2c. yerordnen im Namen des R'ichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstages, was folgt:

Erster Abschnitt. Umfang der Konsulargerichtsbarkcit.

1:

Die Konsulargerichtsbarkeit wird in den Ländern ausgeübt, in denen ihre Ausübung dur Herkommen oder durch Staats- verträge gestattet ist. |

Sie kann durch Kaiserlihe Verordnung mit Zustimmung des Bundesraths für bestimmte Gebiete und in Ansehung be- «immter Rechtsverhältnisse A Uebung geseßt werden.

Der Konsulargerichtsbarkeit sind unterworfen: :

1) Deutsche, soweit sie niht in dem Lande, in dem die Konsulargerihtsbarkeit ausgeübt wird, nach allgemeinen völker- rehilihen Gruandsägen das Recht der Exterritorialität ge- nießen; i : E be Ausländer, sow:it si2 für ihre Rechtsverhältnisse durch Anordnung des Reichskanzlers oder auf G.und einer folchen dem deutshen Schuße unterstellt find (Schußgenofsen).

Den D'utshen (Abs. 1 Nr. 1) werden gleichgeachtet Handelsgesellschaften , eingetragene Genossenschaften und

ristishe Personen, wenn sie im Reichsgebiet oder in einem deutihen Schußgebiet ihren Siß hab:n, juristishe Personen au dann, wenn ihnen durch den Bundesrath oder nah den bisherigen Vo schriften durch einen Bundesstaat die Rechts- fägigkeit verliehen worden ist. Das Gleiche gilt von offenen Handelsgesellshaften und Kommanditgesellszaften, die in einem Korsulargerihtsbezirk ihren Siß haben, wenn die persönlich haftenden Ges.Uschafter sämmtilih Deutsche sind. Andere als die bezeichneten Handelsgesellschaften, eingetragenen Genossen- schaften und juristishen Personen werden den Ausländern (Abs. 1. Nr. 2) gleichgeachtet.

Durch Anordnung des Reichskanzlers oder auf Grund einer solchen kann bestimmt werden, daß die im Abs. 2 Saß 1 bezeichneten Handelsgesellshaften, eingetragenen Genossenschaften und juristishen Personen, wenn Ausländer daran betheiligt find, der Konsulargerichtsbarkeit nicht unterstehen.

Die Militärgerichtsbarkeit wird durch dieses Geseg nicht

berührt. Zweiter Abschnitt. Gerichtsverfassung. S 4.

Die Konsulargerichtsbezirte werden von dem Reichskanzler nah Vern:hmung des Ausschusses des Bundesraths für Handel und Verkchr bestimmt. N

D.

Die Konsularaerictsbarkeit wird durch den Konsul (Z 2 des Gesctzes, betreffend die Organisation der Bundetkonsulate, vom 8. November 1867), dur das Konsulargericht und durch das Reichsgericht auszeubt. S 6

)»,

Der Konsul is zur Ausübung der Gerichtsbarkeit befugt, wenn er dazu von d:m Reichskanzler ermähtigt wird.

D:r Neichskanzler kann neben dem Konsul sowie an dessen Stelle einem anderen B-amten die dem Konsul bei der Aus- übung der Gerichtsbarkeit obliegenden Verrichtungen üoer- tragen.

Q

Der Konsul ist zuständig: : 4

1) für die durch das Gerichtsverfassungsgeseß, die Prozeß- ordnungen und die Konkursordnung den Amtsgerichten zu- gewiesenen Sachen;

9) für die durch Reichégeseze oder in Preußen geltende allgemeine Landesgeseze dea Amtsgerichten übertragenen An- gelegenheiten der fremvilligen G richtsbarfkeit.

8

(De _ Das Konsulargericht besteht eus dem Konsul als Vor- fißgendem und zwei Beisigern. / : Ja Strafjachen sind in der Hauptverhandlung vier Bei- sier zuzuziegen, wenn der Beschluß über die Ecöffaung des Hauptoerfahrens ein Verbrechen oder ein Vergehen zum Gegen- stande hat, das wider zur Zuständigkeit der Schöffengecich!e,

.noch zu den in den S8 74, des Gerichtsverfassungsgesetzes

bezeihneten Handlungen gehört.

Jst in bürgerlichen Rechisstceitigkeiten die Zuziebung von zwei Beisißern nicht ausführbar, so tritt an die Stelle des Konsulargerichts der Konsul. i j

_JIst 1n Strafsach:n die vorgeschriebene Zuziehung von vier Beisißern nicht ausführbar, so genugt die Zuziehung von zw.i Beisigern. J :

__ Die Gründe, aus denen die Zuzichung von Beisißern niht ausführbar war, müssen in dem Sißungsprotokoll an- gegeben werden. Í

S 10.

Das Konsulargericht ist zuständig: : i

1) - für die durch das Gerichtéverfafsung82geseß und die Proze ordnungen den Landgerichten in erster Jnstanz sowie den Schöffengerichten zugewiesenen Sachen,

9) für die Verhandlung und Entscheidung über das Rechts- mittel der Beshwerde gegen die Entscheidungen des Konsuls in Strafsachen.

11

S 11. ; Jn den vor das Konsulargeriht gehörenden Sachen steht den Beisigern ein unbeschränktes Stimmrecht zu.

In den im § 10 Nr. 1 bezeichneten Sachen nehmen die Beifiger nur an der müntlichen V -rhandlung und an den im Laufe oder auf Grund düscr Verhandlung eraehenden Eant- scheidungen theil; die sonst erforderlichen E atscheidungen wrden von dem Konsul erlassen.

8 12.

Der Konsul ernennt für die Dauer eines jeden Geschäfts- jahres aus den achtbaren Gerichtiseingesessenen oder in Er- mangelung solcher aus sonstixen achtbaren Einwohnern seines Bezirks vier Beisizer und mindestens zwei Hilfsbeifiger.

Die Gerichtseingesessenen haben der an sie ergeßenden Berufung Folge zu leiften; die §S 53, 55, ö6 des Gerichts- verfassungsgeseßes finden enisprechende Anwendung.

S133.

Die BVeeidigung der Beisiger erfolgt bei ihrer ersten Dienstleistung in öffentliher Sizung. Sie gilt für die Dauer des Geschäfisjahrs. Der Vorhßende richtet an die zu Be- eidig-nd:n die Worte: „Sie {h vöcen bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden, die Pflichten eines Beisißers des deu!sh:n Konsularge: ihts getreulich zu erfüllen und Jyre Stimme nach bestem W fen und Gewissen abzugeben.“

Die Beifißger leist-n den Ed, indem jeder einzeln, unter Erhebung der rechten Hand, die Worte \priht: „Jh \chwöre es, so wahr mir Gott helfe.“ Jst ein Beifiger Mitglied einer Religionsgesellshaft, der das Gesey den Gebrauch gewisser Betheuerungsformeln an Stelle des Eides gestattet, jo wird die Abgabe einer Ecklärung unter der Betheuerunasformel dieser Religionsgesellshaft der Eidezleistung gleichgeachtet. Ueber die Beidigung ijt ein Protokoll aufzunehmen.

14.

Das Reichsgericht ist zunändig für die Verhandlung und endgültige Entscheidung über die Rechtsmittel

1) der Beshwerde und der Berufung. in den vor dem Konsui oder dem Konsulargerichte verhandelten bürgerlichen Rechtéstreitigkeiten und in Konkurssachen ;

2) der Beschwerde und der Berufung gegen die Ent- scheidungen des Konsulargerichts in Strafsachen ;

3) der Beschwerde gegen die Entscheidungen des Konsuls in den Angelegenheiten der E G.richtsbarfkeit.

S 15.

Eine Mitwirkung der Staatsanwa"tshaft findet, soweit nicht in diesem Gese ein Anderes vorgeschrieben ist, in den vor den Konsul oder das Konsulargericht gehörenden Sachen nicht statt. E

Die Personen, welche 2. Verrichtungen der G7zrichts- s{hreiber und der Gerichtsvoll,ieher sowie die Verrichtungen der G.richtsdiener als Zustellun sb:amten auëzuüben haben, werden von dem Konsul bestimmt. Sofern di-se Personen nicht bereits den Diensteid als Konsularbeamte gelzist-t haben, sind sie vor ihrem Amts3antritt auf die Erfüllung der Obliegen- heiten d:s ihnen übertragenen Am!s eidlih zu verpflichten.

Das Verzeichniß der Gerichtsvollzieher if in der für fonsu!arishe Bekanntmachungen ortsüblichen Weise, jedenfalls durch Anheftung an die Gerichtstafel b:k1nnt zu machen.

S

Die Personen, die zur Ausübung der Rechtsanwalischaft zuzulass.n sind, werden von dem Konsul bestimmt. Die Zu- lassuna if widerröflich.

Gegen cine V-rfügung des Konsuls, durch die der An- trag einer Pcrson auf Zulassung zur Ausübung der Rechts- anmwaltshaft abgelehnt oder die Zulassung zurückgenommen wird, findet Beschwerde an den Reichskanzler statt.

Das Verzeichniß der zur Ausübung der Rechtsan valt- haft zugelass.nen Pe' sonen ist in der für fonsu!arishe Be- fanntmachungen orisüb.ihen Weise, jedenfalls durch Anheftung an die Gerichtstafel bekannt zu E

N

Die Vorschriften der §S 157 bis 169 des Gerichtsver-

fassunzsgesezes und des § 2 des Reichszesch-s über die An- gelegenheiten der freiwilligen Gerichtsba: kit finden auf die Leistunz der Rehtshilfe unter den bei der Ausäbung der Konsulargerich sbarkeit mitwi:kenden Behördën sowie unter diesen Bchöcden und den Behörden im Reichsgebiet oder in den deutshen Schußgebieten mit der Maßgabe entsprechend? Anwendung, daß fur die im § 160 Abs. 1 des Gerichtsver- fassungsges.?-s vorges:hene Eutscheidung, sof:ra die Hehts- hi fe von dem Konsul versagt oder g währt wird, das Reichs- gericht in erster und leßter Justanz zuständig ift. Dritter Abschnitt.

Allgemeine Vorschriften über das anzuwendende

Necht.

S: 19.

In den Konsular-G:richtsb:zirk-n gelt-n für die der Kon- sulargerihtsbaikeit unterworfenen Personen, fowcit niht in diesem Gese ein Anderes vorgeschr eben ist:

1) die dem bürgerlih2n Recht angehöre-den Vorschriften

der Reichsg-seße und der dancben innechalb Preußens im bis-,

herigcn G “itungsb.reihe des preußishen Allgemeinen Land-

rets in K aft stehenden allzem in.n Gesche fowie die Vor-"

schriften der bez:ihnet:-n G {? über das V:rfzhren und die Kosten in bürgerlichen Rcchisftreitickeiten, in Konkurt sachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsba keit; 2) die dem Stcafceht angehöcenden Vorschrifien der Neichsgesche sowie die Vorschriften diesec Gesege über das Verfahren und die Kosten Nan 2

Die im § 19 erwähnt:n Vorschriften finden keine An- wendung, soweit sie Einrichtungen und Verhältnisse voraus- seßen, an denen es für den Konsalargerichtsbezirk fehlt.

Durch Kaiserlihe V:rordnung :nen die hiernach. außer Anwendun} bleibznden Vorschriften, soweit sie zu den im S 19 Nr. 1 erwähnten gehören, näher bezeichnet, auch andere Vor- christen an deren Stelle E werden.

z SL

Durch Kaiserlihe Veroronung können die Rechte an

Grundstücken,. das Bergwerkzeigenthum sowie die sonstigen

Berechtigungen, für welhe die sich auf Grundstück: be- ziehenden Vorschriften gelten, abweichend von den nah § 19 maßaebenden Vorschrift:-n geregelt werden. 99 y

Durh Kaiserlihe Verordnung kann bestimmt werden, inwieweit die Vorschriften der Geseße über den Schugy von Werken der Lit.ratur und Kunst, von Photographien, von Erfindungen, von Mustern und Modellen, von Gebrauchs- mustern und von Waarenbezeichnungen in den Konsular- gerihtsbezirken Anwendung finden oder außer Anwendung

bleiben. 8 23.

Soweit die im § 19 bezeichneten Geseze landeskerrlichz Verordnungen oder landesherrliche Genehmi1ung vorsehen, tre:en an deren Stelle in den Kor sulargerichteb-zirken Kaiser- liche Verordnungen oder die Geneymigung des Kai!ers.

Die nach diesen Gesezen im Verwaltungsstreitversahren zu treffenden Enisheidungen werden für die Konsulargerichts- fi Se in erster und lczter Jastanz von dem Bundesrath er- laîjen.

: Soweit in diesen Gesezen auf Anordnungen oder Ver- fügungen ciner Landes-Zentralbehörde oder einer hözeren Ver- waltungsbehörde verwiesen wird, treten an deren Stelle in den Konsulargerichtsbezirken Anordnungen oder Verfügungen des Reichskanzlers oder der von diesem bezeihncten Behörde.

Die nach diesen Gesezen den Polizeibehörden zustehenden Befugnisse werden in den Konsulargerihtsbezirken von dem Konsul ausgeübt.

Bis zum Erlasse der im Abs. 1 vorgesehenen Kaiserlichen Verordnungen sowie der im Abs. 3 vorgesehencn Anordnungen oder Verfügungen dcs Reichskanzlers finden die innechalb Preußens im bisherigen Geltungsdereiche des preußischen Allgemeinen Landrechts geltenden landesherrlihen Verord- nungen sowie die dort geltenden Anordnungen oder Ver- fügungen der Landes-Zertralbehörden entsprehende Anwendung.

S 24.

Soweit nah den im § 19 bezeihneten Geseßzen dem Landesfiskus Rechte zustehen oder Verpflichtungen obliegen, tritt in den Konsulargerihtsbezirken an dessen Stelle der Neichsfiskus. Diese Vorjchrift findet keine Anwendung auf die Nechte und V-rpflihtungen, die für den Landesfiskus mit Nücfsiht auf die Staatsangehörigkeit eines Betheiligten be- gründet sind.

Geldstrafen fließen zur Reichskasse. Durch Kaiserliche Ver- ordnung fann bestimmt werden, daß die wegen Zumwider- handlung gegen einzelne Geseße oder Verordnungen verhängten Geldstrafen cinem anderen Berechtigten zufallen.

S 25.

Die Nechtsverhältnisse der Schußgenossen, die keinem Staat angehören, werden, sowe-it dafür die Staatsangehörige keit in Betracht kommt, nah den Vorschriften beurtheilt, die für die kcinem Bundesstaat angehörenden Deuischen gelten.

Die Rechtsoerzältnisse der Schußgenossen, die einem fremdèn Staat angehören, werden, soweit dafür die Staats- angehöcigkeit in Bctraht kommt, nah den für Ausländer geltenden Vorschriften beurtheilt.

S 26.

Durch Kaiserlihe Verordnung kann bestimmt werden, in- wiew:it die Konsulargerichtsbczirke im Sinne der in den SS 19, 22 bezeichneten Gescye als deutshes Gebiet oder Fuland oder als Ausland anzusehen find.

S 27.

Soweit die nah 8 19 zur Anwendung kommenden Gesetze auf die an einem ausländischen Dite geltenden Vorschriften Bezug nehmen, sind hierunter, falls es sich um einen Ort innerha!b eines Konsulargerichtsbezirks-. und um die N -chts- verhältnisse einer der Konsulargerichtsbarkeit unterworfenen Person handelt, di: deutshen Geseße zu verstehen.

Durch Kais-rlihe Vero:dnung fann bestimmt werden, inwieweit in einem Konsu!argerichtsdezirk die von der dortigen Staatagewalt erlassenen Vorschristen neben den deutschen (Be- segen als Geseße des Orts anzusehen sind.

S 28.

Zustelung:-n an die der Konsulargerichtsbarkeit unter- worfenen Personen erfolgen im Konsulargerichtzb?zirk, fofern sie entweder in einer in diesem Bezirk vor den Konsul oder das Konsulargericht gehörenden Sache, oder in nicht gerichtlihen Nechtsang-legeahe.ten auf Betreiben ein:r in dem Bezirk be- fi dliden P1son zu geschehen haben, nah den Vorschriften über Zastellungen im Jnlande. Falls die Befolgung dieser Vorschriften mu Schwierigk-iten verbunden ist, fanndie Zustellung durch den Konsul nach den Voischriften über Zustellungen im Aus- lande mit dec Maßgabe bewirkt werden, daß an die Sielle des Ecsuchens bei Zustellungen auf Betreiben der Betheiligten deren Anirag und bei Zustellungen von Amtswegen die An- zeige des Gerichtzschreibers tritt. Í

Im übrigen erfolgen Zustellungen im Konsulargerichts- bezirk an die der Konsularaerichtsba! keit unterworfenen Pe2rsonen nah den Vorschriften über Zustellungen im Ausland, und zwar in gerichtlihen Angelegenheiten mittels E-.sucheas des Konsuls und in nicht gerichilichen Nechtsangzleg-nheiten auf enen von den Betheiligten an e zu richtenden Antrag.

Die Einrückung einer öffentlichen Bekanntmachung in den „Deutschen Reichs-Anzeiger“ ist nicht erforderlih, sofern da- neben cine andere Art der Veröffentlihung vorg: schrieben ist. Der Reichskanzler kann Ausnahmen voaz dieser Vorschrift au- ordnen.

Der Reichskanzler kann bestimmen, daß an die Stelle der Einrückung einer öffentlihen B kanntmachung in den „Deutschen Neichs-A nzeiger“ eine andere An der Veröffentlichung tritt.

Neue Geseze erlargen in den Konsulargerihtsbezirken, die in Europa, in E-yptcn oder an der afiatishen Küste des Schwarzen oder des Mütelländischen Meeres liegen, mit dem Ablauf von zwzi Monaten, in dea übrigen Konsulargerichts- bezirken mit dem Ablauf von vier Monaten nah dem Tage, an dem das betreffende Stück des Reich--Gescgblatits oder der Pccußischen G:sez-Sammlung in Berlin auégegeden worden.

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