E E E M T E E E
in der Selbstverwaltung den Provinzen übertragen würden, als wenn der Staat sie weiter beibehielte, Wir, die wir damals an der Berathung der Dotationsgeseßze theilgenommen haben, waren garniht im Zweifel darüber, daß, wie auf allen Gebieten der Verwaltung durch die natürlihe Entwickelung der Dinge die Ausgaben wachsen, die Ver- waltung aber au intensiver und befser wird, damit die Kosten fteigen, es au den Provinzen so gehen würde; das wurde hundertmal ausge- \prochen; darüber war nicht der geringfte Zweifel. Daß aber den Staat eine Verpflichtung treffen sollte, wenn die Kosten wachsen, für die betreffenden, den Provinzen übertragenen Verwaltungszweige, auf die der Staat garnicht einwirken kann, fondern die fast, möchte ih sagen, souveräner Weise von den Provinzen gehandhabt werden, nun die Mehrkoften zu erseßen, — davon war keine Rede. Bei Gelegenheit der Berathung des Antrags von Eynern werde ih darauf zurückommen. Aber das ift doch, gewiß rihtig — und durch einen Zuruf ift in dieser Beziehung ja auch f{chon Herr von Zedliy unterstüßt worden —, daß der Zustand der allershlechtefte is, ob nun der Staat verwaltet ‘oder die Provinzen verwalten, bei welchen der Eine für die Koften zu sorgen hat, die der Andere auszugeben beliebt. Die Folgen einer folhen Selbstverwaltung haben wir {hon einigermaßen erlebt bei Gelegenheit der lex Huene, sie würden aber in diesem Falle noch viel {limmer sein. Meine Herren, wenn Sie die Zuschüsse des Stoats an die Provinzen für diese Verwaltung so weit ausdehnen, daß die Steigerung der Kosten im allergeringften Maße die Provinzen trifft, während der Staat auf diese Verwaltung nit den geringsten Einfluß hat, wenn Sie dies Prinzip hin- fielen, so heben Sie in der Folge die Selbstverwaltung der Provinzen auf. Das ift eine Folge, die garniht ausbleiben kann. Dann wird der Staat allerdings sagen: ja, wenn ih zahlen muß, was Andere auszugeben belieben, wenn ih für alle Handlungen und Schritte Anderer die Folgen zu tragen habe, dann ift es zweck- mäßiger, wenn ih die Verwaltung selb wieder in die Hand nehme. Wenn Sie dieses Prinzip durchführen wollten bei allen Aufgaben, welche die Kommunen erster und zweiter Ordnung übernommen haben, die man au als Staatsaufgaben hätte bezeihnen können und die früher zum Theil dazu gerechnet wurden, wohin gelangen wir dann ? Dann gelangen wir zu einer Zentralisation, deren Folgen ich Ihnen nicht schildern möchte.
Also eine solhe einseitige finanzielle Betrahtung if auf diesem wie auf allen Gebieten der provinziellen Selbstverwaltung nach meiner Meinung unmöglih. Schließlih ift der Staat mit allen Provinzen identisch, er wird durch die Provinzen gebildet, Sie können also solche Gegensäße garnickt aufftellen. Das Einzige, was Sie auf diesem Gebiete mit vollem Recht verlangen Fönnen, das ift, daß mehr, als das damals, als die Dotationsgeseße abges{lofsen wurden, bei dem gänzlihen Mangel an Erfahrung mög- [ih war, auf die Bedürftigkeit und die Zwecke der noch nicht erfüllten Aufgaben der einzelnen Provinzen bei einer Revision der Dotationen der Provinzen Rücksiht genommen wird. Wie und nach welchen Rücksichten dies zu machen if, dieser Frage werden wir ja etwas näher kommen, vielleiht \{chon bei der Diskussion über den Antrag von Eynern. Ih will übrigens Herrn Noelle bemerken, daß ih diese Diskussion im Herrenhause nicht angeregt habe, sondern daß sie bei der Frage der allgemeinen Revision der Dotationsgeseße in zwei Kommissionen des Herrenhauses, in der Budgetkommission und der Kommission über die Zwangserziehung, aus der Kommission selbft zur Anregung gekommen ift, und daß das Herrenhaus si dabei auf einen Standpunkt stellte, der allerdings der Grundlage des An- trages des Herrn von Eynern direkt zuwiderlief.
Meine Herren, ursprünglih war die Vorlage so gedacht, daß der Staat ein Fixum zuschießen sollte. Davon wollten bei der Be- rathung einer Konferenz sämmtlicher Landes-Direktoren die leßteren aber nihts wifsen. Ganz habe ich ihre Gründe nicht begriffen. Nah dem Fixum, wie es vorgeshlagen war, trug der Staat nicht ganz die Hälfte, und die Herren Landes-Direktoren waren höchst erfreut, als in dieser Konferenz die Vertreter der Staatsregierung erklären konnten: wir sind bereit, die volle Hälfte zu tragen. Nun wurde darnach die Vorlage aufgestellt, und das Herrenhaus ging weiter in seinen Forde- rungen und verlangte §. Wir erklärten, daß das unzulässig fei, weil dadurh das finanzielle Interesse der eigentlichen Verwalter zu gering würde, und das dahin führen könnte und müßte, daß der Staat größere Auffichtsrehte über die Provinzial- verwaltung verlangen müsse. Ih li mich s{chließlich drängen, bis zu 2/3, obwohl das auch nah meiner Meinung die richtige Grenze {hon überschreitet. Jch spreche hier zwar nicht von der bloßen finanziellen Seite, sondern von der prinzipiellen Frage: wie ift das Verhältniß der Provinzen zum Staate zu ordnen, wie weit kann der Staat in Zuschüssen gehen, welhe Formen muß er da wählen, und eventuel welche Avufsihtsrehte muß er haben? Jch glaube, wenn das Verhältniß finanziell rihtig geftellt werden foll, dann sind nah den bisherigen Erfahrungen s{härfere Auffihts- rechte des Staates über die Provinzen auf diesem Gebiet wenigstens nit erforderli. JIch muß zugeben, daß, wenn der Staat ein Firum zahlt, welches eine angemessene Höhe hat, dann aller- dings eine gewisse Versuchung in die Provinzialverwaltungen fommt, möglichst wenig augzugeben, um einen möglichst großen Antheil an dem Firum zu bekommen (sehr richtig!); ich weiß niht, ob ih mich klar genug ausdrüdcke. (Sehr gut!) Und daher haben wir dieses Fixum preisgegeben, wir haben die Hälfte, die wir dann angeboten hatten, auch preisgegeben und find auf F ge- gangen. Aber, meine Herren, ih erkläre Ihnen voraus, wie auch der Herr Minister des Innern {on gethan hat: weiter können und dürfen wir niht gehen, wenn wir nicht all- mählich wieder die Wege betreten wollen, wie wir sie früher bei der lex Huene beschritten haben und nach den damaligen politishen Verhältnissen auch wohl nicht anders konnten.
Ich glaube aus, wenn es \sich hier um 300000 Æ Differenz handelt, daß dcch die Herren von der Nechten fih hundertmal über- legen werden, ob sie ein Geseg an einer solchen Differenz {heitern [afsen wollen, die nah meiner Meinung in finanzieller Beziehung — 300 000 Æ auf den ganzen Staat vertheilt — doch wirkli nicht wiel bedeutet. (Zuruf rechts.) Ich verstehe nicht.
Meine Herren, wer unsere Verhältnifse aus der Praxis kennt, der weiß, daß die Erziehung in der Familie große Gefahren läuft durch unsere gewerblihe Entwickelurg, nah mehreren Seiten hin und gewiß in allen Bezirken, in den Städten freilih am meisten, und in den Industriebezirken weit mehr als in den ländlihen Bezirken; aber doch tritt diese bedenklihe Seite unserer sozialen Zuftände mehr oder weniger
überall hervor. Stellen Sie ih hier in Berlin eine Pußfrau vor, eine Wittwe; sie hat Kinder, Töchter; die Töhter kommen mit dem 14. Jahre aus der Schule; wo sollen diese Kinder hin? Die Frau kann fie niht mehr ernähren — wenigstens nur sehr s{chwierig; — Arbeit können sie noh nit finden; als Dienftbote wird ein vierzehn- jähriges Kind niht genommen. Es bleibt nihts übrig, das Mädchen muß durchaus nähen lernen; fie lernt es mangelhaft, weil sie kein genügendes Geld aufwenden kann, und diese Mädchen kommen nachher in Verhältnisse, die ich niht weiter zu {hildern brauhe. Das liegt in unseren ganzen fozialen Zuständen. Die Knaben aber werden viel früher selbftändig, und darin liegt wieder eine große Gefahr, denn sie emanzipteren \sich zu früh von ihren Eltern; (sehr richtig! rechts) lebt der Vater niht mehr, dann erft recht; sehr bald ernähren sie die Mutter, sie fühlen \ich mit 16 Jahren selbständig und sind der Er- ziehung der Eltern entzogen. Wenn wir dahin kommen, daß wir die zulässige Beschäftigung des jugendlichen Alters durch Geseße im an- geblichen Interesse des jugendlihen Alters zu sehr vermindern, fo kann das na der hier in Frage kommenden Seite wieder höchst be- denklich wirken. Der Umstand, daß wir es mit einer allgemeinen sozialen Aufgabe der wichtigsten Art zu thun haben, daß wir die üblen Früchte des gegenwärtigen Zuftandes täglich vor Augen haben, daß die Statistik uns hier die allerershreckendften Beweise liefert und daß es daher, wie der Herr Abg. Freiherr von Zedliß sagte, auf ein paar Hunderttausend Mark auch für den Staat nicht ankommen kann, sowie die Erwägung, daß wir anderen Kulturländern nur nah- gehen, und daß in dieser Beziehung andere deutshe Staaten uns voraus find, werden alle Parteien dahin führen, alles zu thun, um das Gese niht zu Fall zu bringen.
Meine Herren, wir haben manche sozialpolitishen Gesetze taftender Weise gemacht, vielleißt niht immer rechtzeitig, vielleicht hier und da zu frühzeitig. Hier haben wir aber doch {hon eine wirk- lihe Erfahrung, wir haben nur noch nit alle- Früchte genießen können, weil der erfte Versu} mangelhaft war. Auf Grund dieser immerhin sehr nüßlihen Erfahrung gehen wir noch einen Shritt weiter, wir können hier bei einer nur einigermaßen vernünftigen Handhabung nah meiner Meinung kaum fehlgehen.
Es ift hier die Frage der Familienerziehung und der Anstalts- erziehung erörtert. Eine Erörterung dieser Frage kann nah meiner Ansicht uns hier garnichts nügen; denn sie kann niht in Paragraphen geschrieben werden (sehr rihtig! rechts), es ift eine rein individuelle Frage. In vielen Fällen wird man Jugendliche, die hon verwahrlofst find und von gefährlichen bösen Trieben geleitet werden, vorerst ciner firengen Anftaltszuht unterwerfen müssen. Man wird dann sforg- fältig den Zeitpunkt beahten müssen, wo man glaubt, daß sie so weit gebefsert sind, daß eine zweckmäßige Familienerziehung an die Stelle treten kann. In unzähligen anderen Fällen kann man nach meiner persönlihen Erfahrung das Kind unmittelbar in eine gute Familie bringen, wenn man eine sol(e findet. Das is} eine reine Frage der vernünftigen Handhabung und Verwaltung und aller- dings ein Punkt von extremster Bedeutung; denn wenn man jemand ohne Zwang, ohne daß er in einer Anftalt eingeshlofsen ift, in einer Familie erziehen kann, so ist das zweifellos das Allerbefte, So ift denn auh eine große Anzahl von Waisenhäusern längst aufgehoben und die Familienerziehung generell durchgeführt, und nie wird dort ein Waisenkind als solches — dahin haben die Erfahrungen geführt — in eine Anftalt gebracht. Also ich würde dringend rathen, keinen Versuch zu machen, diese Frage in dem Gesetz irgendwie zu berühren.
Was die Frage der konfessionellen Erziehung anbetrifft, so Fönnten nah den Erklärungen des Herrn Ministers des Innern wohl die Bedenken s{winden, Ih stehe auch auf dem Standpunkt, daß, wenn man ein Kind zur Erziehung und Besserung nit in eine Anstalt bringt, man die Konfession des Kindes auf das Alleräußerste zu beahten bat, und daß die Erziehung häufig mißlingen kann, wenn man namentlich gegen den Wunsh und den Willen der Eltern das Kind in eine Familie bringt, die eine andere Konfession hat als das Kind. Die Erziehung, welhe an die Stelle der mangelhaften Er- ziehung der Eltern einer bestimmten Konfession tritt, muß in der- selben Konfession erfolgen. Das ist auch entschieden die Absicht, und ih babe nicht gehört, daß bisher Klagen über mangelhafte Beachtung dieses Grundsaßzes durch die - Provinzialverwaltungen hervorgetreten sind. Sie hätten doch auch s{chon hervortreten können oder müssen, wenn in dieser Beziehung nicht richtig verfahren worden wäre. Welche Garantien man da finten könnte, um eine gute Erziehung des Kindes nit zu gefährden, und welhe Bestimmungen man infofern in das Gesetz bringen könnte, darüber, meine Herren, wird ja die Kom- mission berathen. Die Regierung fteht materiell auf dem Stand- punkte der konfessionellen Erziehung, auch in der öffentlihen Er- ziehung, und es ist ja mögli, daß in dieser Richtung eine Ver- ständigung ftattfinden kann. Wenn die Bedenken, die hier und da in dieser Beziehung obwalten, dadurch behoben werden können oder mehr behoben werden können, als jeßt nah der Vorlage, so wird die Staatsregierung, wie ja auch mein Herr Kollage bereits gesagt hat, keinen Widerspru erheben.
Meine Herren, wir haben es für die Finanzen der Provinzen hier nur mit kleinen Summen zu thun. Sie könnten und sollten über diese kleine Differenz in diesem Spezialfall hinweggehen, weil auch die Staatsregierung die Absicht hat, eine Revision der Dotations- geseße der 70er Jahre eintreten zu lafsen, welhe hauptsählich den Zweck haben wird, niht die wohlhabenden Provinzen, die keine Hilfe des Staates gebrauchen, zu unterstützen, sondern die Fehler, die in der gleihen Vertheilung der Staatsmittel früher gemacht sind, möglichst zu beseitigen. Wo das Bedürfniß am ftärksten ist, muß die Hilfe des Staates am breitesten sein. Nach diesem Prinzip hat Preußen immer verfahren; das ift das nobile officium des Staates, und ich kann nicht leugnen, wenn ich sehe, wie die provinzialen Be- [lastungen der Provinzen verschieden sind, in welher außerordent- lihen Höhe fie in den öôftlißhen Provinzen und in welcher ver- bältnißmäßig geringen Höhe fie in den weftligen Provinzen, wenigstens in einem erheblihen Theile derselben, bestehen, daß man das Gefühl hat, der gegenwärtige Zustand entspriht nicht dieser eben bezeihneten Aufgabe des Staates. Wir werden sehen, wie wir die Sache kurieren können. Es wird eine sehr {were Aufgabe sein. Heute sie schon in einer bestimmten Weise zu charakterisieren, die Details näher zu \{childern, ift unmöglich, weil wir garniht genügend von dem Zuftand der Verwaltung der Provinzen unterrichtet sind. Wir haben keine genügende Statistik über die vershiedenen Ver- waltungszweige, wodurch die Steigerung der Ausgaben entsteht, welche
viel höhere Last als 250000 # haben
u. s w. Wir müssen das Material uns erst nah allen Richtun verschaffen. Dann erft werden wir eine Vorlage ausarbeiten L
welche die eigentlihen Wunden heilt, die wir vorher bezeihnèt hle
Wenn nun dies bevorsteht, meine Herren, so ist es i rihtig in diesem Spezialfalle, wo wir ja doch von dem Prinzip ba gleihen Dotierung der Provinzen noch ausgehen, nun dies eh dieser Dotationsfrage irgendwie in Gefährdung zu bringen, M Differenz ift an fich unbedeutend, und wir hoffen, generell die Differen in der Hergabe von Staatsmitteln für die provinziellen Aufgaben durh eine allgemeine Revision des Gesetzes zu beseitigen.
Ich empfehle Ihnen daher auch meinerseits, dies Geseg mit großem Wohlwollen zu behandeln und niht an Kleinigkeiten bei der Beurtheilung der Sache zu haften.
Abg. Goldschmidt (fr. Volksp.): Die Kostenfrage muß bei diesem elen Nebensache sein. Es is ein richtiges Prinzip, daß de, Ingenrtae erbreher nicht ins Gefängniß gefteckt wird, wo er erst recht verdorben wird, sondern daß er in zweckdienlicher Weise erzog wird. Abgesehen von einzelnen Auéstellungen, ist mir die Vorlag, im Ganzen sympathisch, Bei der Feststellung der Antragk, berechtigung hat man die Schulvorstände ganz vergessen, oh, wohl gerade diese die geeignetsten Organe wären. Dem Land, rath, meine ich, thut man mit dieser Aufgabe keinen Gefallen Man sollte es den Gemeindevorständen überlassen, die Organ zu beftimmen, welche die Anträge auf Anordnung der Zwangs, erziehung stellen follen. Die Herrenhausfassung des § 10 muß id lebhaft bedauern und kann ich niht annehmen. Auch wir wünschen die Wiederherstellung der Regierungé vorlage. Der Zweck der Er, ziehung würde i[lusorisch werden, wenn die Zwangszöglinge in die Korrigendenanftalten gebraht werden dürften. Wie Herr von Dieß im Herrenhause mittheilte, hat ihn selb der Direktor einer Korrigendenanftalt gebeten, seine warnende Stimme dagegen zu er, heben. Das if dcch ein maßgebendes Urtheil. Es will wirklig nihts heißen, daß die Kinder innerhalb des Gebäudes von dey Korrigenden getrennt gehalten werden; fie leben do in derselben Luft und in demselben Geiste. Ob Privatyflege oder Anstaltspflege, daz muß individuell entschieden werden. In der Regel werden \ih di: Mädchen befser für die Hauspflege, die Knaben beffer für die Anftalts pflege eignen. Vor allem müssen aber die Familien gut ausgesut werden, denen man die Zwangszöglinge anvertraut. In Bezug auf die Rohheit und Zügellossiakeit darf man nicht die vershiedenen Klassen der Bevölkerung gegeneinander ausspielen. Die Prozesse der leßten Zeit haben uns gezeigt, daß Rohheit und Zügellosigkeit in allen Ständen vorkommen. Wenn der Existenz wegen Vater und Mutter auf Arbeit gehen müssen, kann man sch niht wundern, wenn die Kinder \chlecht erzogen werden, die Vorlage bekämpft nur die äußeren Er- \cheinungen; hoffentlich werden durch Zunahme des Wohlftands des Volks auch die inneren Ursachen dieser Uebelstände beseitigt. Die Reichsgeseßzgebung muß sich zu diesem Zweck auh mit der Wohnungs frage beschäftigen. Der freiwillige Erziehungsbeirath für \chul- entlafsene Waisen in Berlin hat hon {ône, große Erfolge erzielt; er hat 500 Mädchen in Dienstftellungen in Familien unterbringen können und hätte auch 3000 unterbringen können, wenn er sie gehabt bätte, denn so groß ift die Nalhfrage. Möge es auch der freien Selbstthätigkeit der Bürgerschaft gelingen, an dieser hohen sozialen Aufgabe der Erziehung der Jugend zu tüchtigen Gliedern des Staatz erfolgreih mitzuwirken!
Abg. Ern st (fr. Vgg.): Wenn wir auch dem Geseß im Ganzen zustimmen, so haben wir do einige Spezialwünsche für die Kom- missionsberathung, namentlih in pädagogischer Hinsicht. Auf die Mit- wirkung der Geistlihen und Lehrer darf bei der Durchführung der Zwangserziehung nit verzichtet werden. Der Landrath if {hon so überlastet, daß er niht um einzelne Fälle sich kümmern kann, deshalb muß die Schulbebörde, der Lehrer herangezogen werden. Es handelt ich doch gewissermaßen um eine pädagogische Polizei. § 10 ift in der Herrenhauéfafsung vom pädagogischen Standpunkt aus unannebwm- bar. Die Frage, ob Erziehung in einer Familie oder in einer Anftalt, muß individuell behandelt werden. Kinder, deren Eltern verwahrloft sind, können in Familien untergebraht werden: Kinder dagegen, die jelbft a verwahrloft find, werden befser einer Anftalt zu über- weisen sein.
Abg. Schmit -Düfseldorf (Zentr.): Die Vorlage wird einer Reibe von Forderungen gerecht, die seit Jahren namentli von unseren Gefängnißverwaltungen erhoben find. Alle Parteien haben fi der Vorlage freundlich gegenübergestellt. Der Ausdruck ,Zwangserziehung“ verleiht von vornherein einen Makel; er ist aus dem Geseß von 1878 herübergenommen, jenes Geseß batte aber eine Strafe zur Grund- lage, während diefe Vorlage auf einem ganz anderen Boden fteht. Wir sollten deshalb „Fürsorgeerziehung“ anstatt „Zwangserziehung* sagen. Die Zabl der jugendlihen Verbreher is gewachsen, aber noch mehr hat die Zahl der rückfälligen jugendlihen Verbrecher zugenommen. Die Bedenken gegen die Antragsbérehtigung des Land- raths halte ich nit für rihtig. Dagegen ift mir die Bestimmung séhr bedenklih, daß die Gemeinden die Kosten etner vorläufigen An- ordnung der DIOangrer anne 1a tragen haben, wenn diese nit zu einer definitiven wird. Der Staat hat von diesem Gesetz selb große Vortheile durch Entlastung der Gefängnisse und follte auch seinerseits an der Kostenfrage die Vorlage nicht scheitern laffen, sondern die Kosten selbst übernehmen.
Abg. von Jagow (konsf.): Troß der Bedenken, die Herr von der Goly für unsere Fan! zum Ausdruck brachte, stehen wir der Vorlage mit vollem Wohlwollen gegenüber und halten fie für eine Nothwendigkeit. Meine Freunde werden dieses Geseß nicht an Kleinigkeiten scheitern lassen, Die einzelnen Erwerbskreife sind aber an der äußersten Grenze ihrer Leistungsfähigkeit angekommen, und wir befürhten, daß die Provinzen von der Vorlage eine sehr werden. Jch [kaun niht die Auffassung theilen, daß die Aufbringung der Kosten ganz gleih_ sei, weil es immer dieselben Steuer- zabler seien. Der Staat kann durch finanzpolitishe Maßnahmen einem Defizit vorbeugen, die Provinzen müssen aber ihre Steuein erhöhen, wenn ihre Einnahmen niht ausreichen. Ich hätte nichts dagegen, wenn für den Beitrag der Provinzen ein Fixum festgeseßt würde. Für meine Freunde ift es ganz selbstoerftändlih, daß die Zwangserziehung eine christlihe und konfessionelle sein muß. Für die Antragsberehtigung müssen aus den vom Minister dar- gelegten Gründen bestimmte Instanzen festgestellt werden ; ih bin aber nicht für den Herrenhausbeschluß, w-lher in den Städten von mehr als 10000 Einwohnern dem Gemeindevorstand die Antragsberechtigung giebt; ih erblicke darin die Neigung der Städte, sih der Aufsicht des Landraths zu entziehen, Die M twirkung der Schule if ein großer Segen, aber ihre Fürsorge kann \sihch nur auf die Kinder erstrecken, welche bereits der Schule angehören. Wenn wir zu viele Instanzen mit der Antragsberehtigung ausstatten, ver- läßt fi schließlich die eine auf die andere. Lräger der Zwangs- erziehung muß die Provinzialverwaltung fein; die anderen, staatlichen Instanzen würden ntt die nöthigen Informationen haben, und die obersten staatlihen Organe würden den ganzen Apparat nicht über: sehen können, Wir können den Provinzen die Aufgabe anvertrauen, und ih halte auch die in § 10 gegebenen Kautelen für völlig dazu hin- reihend, daß die Unterbringung der Zöglinge in Korrigenden- Anstalten keinen Schaden bringen wird.
(S(luß in der Zweiten Beilage.)
Bedürfnisse in den einzelnen Provinzen noch zu befriedigen sind
E E A R E MT E S
Zweite Beilage
zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.
M 101.
Berlin, Freitag, den 27. April
(Schluß aus der Ersten Beilage.)
Minister des Jnnern Freiherr vou Rheinbaben:
ch@ wollte nur auf die fiaanzielle Seite zu sprechen kommen, die vom Herrn Vorredner eingehend behandelt worden ift.
Der Herr Vorredner hat Zweifel geäußert, ob unsere Annahme zutreffend sein würde, daß sich die Kosten durch die Ausführung des Gesehes ungefähr auf das Doppelte der bisherigen Summe stellen werden. Ich darf in dieser Beziehung versichern, daß wir eingehende Ermittelungen nach diesec Richtung hin veranlaßt haben und daß unsere Annahme namentlih auch auf den Erfahrungen basiert, die in Baden und Elsaß mit der Ausführung eines ganz ähnlichen Gefeßes gemacht worden sind. Nach den Kosten, die sh dort ergeben haben, glauben wir zu der Annahme, daß die Kosten sich verdoppeln würden, berecktigt zu sein.
Herr von Jagow hat dann gesagt, es müsse auf bie eine oder cndere Weise einer weitergehenden Belastung der Provinzen vorgebeugt werden; er hat angedeutet, die Frage der Provinzialdotation in Er- wägung zu ziehen. Ih kann nur davor warnen, diese überaus wich- tige und schwierige Frage mit der vorliegenden Materie zu verbinden.
bin iu der Sache mit Herrn von Jagow vollkommen einig varüber, daß die Frage einer immer steigenden und ließli die Leistungs- fähigkeit gefährdenden Belastung gewisser Provinzen, namenilih der altpreußishen Provinzen, eine Frage von hôchsier Bedeutung und von vem allertiefsten Ernst ist und daß wir suchen müssen, dieser wirth- schaftlichen Gefährdung gewisser Provinzen in der einen oder anderen Weise vorzubcugen. Fh bin mit dem Herrn Finanz-Minister in eine fommifsarishe Berathurg darüber eingetretoa, bei der wir suchen werden, einen Modus zu finden, diesen Ungleichheiten abzuhelfen, namentlich den Ungleichheiten, die fh auf dem Gebiete des Wegewesens aus dem Geseg von 1875 ergeben haben; aber, wie ich {on andeutete, ift tas eine außerordentli s{chwierige Materie, und es wird, glaube ih, nicht von heute auf morgen gelingen, einen zutreffenden Maßstab zu finden, der diese Ungleichheiten beseitigt und den Provinzen, die bei der Dotations- gesezgebung von 1875 zu kurz gekommen sind, in gebührendem Maße von staatlicher Seite Abhilse gewährt.
Dann hat Herr von Jagow die weitere Idee angeregt, man könne die Leistung der Provinzen fixierea, und wenn ih ihn ret verstauden habe, alle über diese Firierung hiaausgehenden Lasten dem Staat zuweisen. Dieser Weg würde, glaube ich, kaum gangbar sein. Das würde heißen, daß alle Summen, die über einen bestimmten etrag hinausgehen, vom Staat zu tragen find, also die Provinzen kein materielles, kein pefuniäres Interesse über jene Fixierung hinaus haben. Eine derartige Verwaltung, bei der der Verwaltende fein eigentlies finanziz?lles Interesse mehr hat, is eine sehr bedenkliche. Ich glaube also, taß dieser Weg fi niht sehr empfehlen würde. Gs ließe sich aber eine Fixierung in anderer Wrise vor- nehmen.
In unserer ersten Vorlage, die den Landes-Direktoren unterbreitet worden ist, hatten wir vorgeshlagen, daß der Staat xro Kopf des in Zwangserziehung gbrahten Kindes einen bestimmten Beitraz zahlen solle, und zwar war er verschieden bemessen für Kinder bis zu 14 oder von 14 bis 16 Jahren und {ließli von 16 bis 18 Jahren. Sämmiliche Landes-Direktoren haben si gegen den Vorschlag geäußert, und ¡war einmal, weil es sehr {wer ift, einen derartigen festen Betrag zu finden, der für die überaus großen Verschieden- beiten in der Monarchie einheitlih paßt; zweitens aber, weil sie be- fücchten, daß ein Betrag, der im Angenblick angemessen fein fann, bei ver Steigerung der Lebenshaltung, der Löhne u. f. w. in 10 oder 20 Fahren zu gering sein könnte; und endlich, weil die Verschieden- heiten in den Provinzen sehr große sind. Beispielsweise wies gerade der Landes-Direktor für Posen darauf hin, daß es für ihn {wer fet, fatholishe Kinder in Familien unterzubringen, weil die Zahl der Deutschkatholischen gering sei, und er genöthigt sei, für die deutsh-katholishen Kinder, um iknen eine korfessionelle Grzichung zu geben und nationale Beeinflussung zu vermeiden, be- sondere Anstalten zu errihten. Kurzum, es würde {wer fein, in dieser Beziehung einen festen, für alle Verhältnisse der Monarchie zutreffenden Say zu finden. Ih glaube auch, daß die Befürchtung einer übermäßigen JInansprubnahme der Provinz doch wohl nicht ganz angebracht ist. Ich bin mit den meisten Herren Vorrednern tarin einverstanden, daß wir suchen müssen, in erster
Linie die Familienerziehung zu fördern, und zwar die Erziehung in Familien, die der Konfession des zu erziehenden Kindes angehören; uur bie älteren Elemente, namentlich die zwischen 16 bis 18 Jahren, werden allerdings vielfah in eine feste Anstaltserziehung gebracht werden müssen, weil die Familienerziehung nicht in der Weise fest und geordnet sein kann, wie es {ür tiese hon in hohem Maße ver- wahrloften Elemente nothwendig ift.
Fh erkenne also an, daß für diese Elemente vielfach eine An- f altserziehung nöthig sein wird, und zwar in der Beschränkung, daß zunäh|t zwar die Anslaltserziehung eintritt, daß aber diese Ele- mente, sobald sie dieses kôörperlihe und moralishe Reinigungsbad in der Anstalt durhgemaht haben, dann in geeignete Stellungen als Dienflboten gebrawt werden. Aber ih glaube, die Einschränkung, die das Herrenhaus in dieser Beziehung dem § 10 hinzugefügt hat, hat dcch die Befürchtung, daß daraus fo große Kosten erwachsen werden, beseitigt. Ich mache gar kein Hehl daraus, daß der § 10 in der Faffung des Herrenhauses mir nach manchen Richtungen hin {hmerzlich gewesen ist, insofern als es jet nothwendig ift, in den Arbeitéanstalten oder Landarmenanstalten auch Zwangszöglinge unterzubringen. Aber ih will tropdem keinen Wider» : spruch gegen die Bestimmung erheten, weil ih anerkenne, daß diese Möglichkeit der räumlihen Unterbringung in derselben An talt, sofern die Zöglinge rur getrennt sind von den Landarmen und Korrxigenden,
haltenden Anstalten, giebt, diesen Raum auszunußer, dann der Errichtung eigener Anftalten wesentlich vereinfachen.
Also ih glaube, wegen des Zusaßes, den das Herrenhaus zu § 10 gemaht hat, und den ich nit beanstanden will im Interesse des Zustandekommens des Gesetzes, braucht man nit allzu große Be- fürhtungen hinsihtlih der Kostenfrage zu hegen. Wir sind natürlich bereit, mit Ihnen über diese Frage der Belastung der Provinzen in der Kommission auf das eingehendste uns zu unterhalten. Aber ich mêchte hier kurz davor warnen, diese Frage der finanziellen Belastang zu tragish zu nehmen; ih glaube, wenn auf allen Seiten des hoben Hauses der Wunsch beftehi, das Gese zur Verabschiedung zu bringen, was ich nur mit lebhaftem Dank anerkennen kann, fo wird sich au in der Kommission ein Modus finden lassen, der den Bedenken, die hier geäußert worden sind, Rehnung trägt.
Darauf wird nach einigen persönli Abgg. Dr. \{chmidt die Vorlage einer Kommis Überwiesen.
(Rechnungssachen,
Freiherr von der Gol
Schluß 1/255 Uhr.
und wenn man
,
i
Nächste Sißzung Freitag 11 Uhr. kleinere Vorlagen, Anträge.)
rihten. Sie haben vielfach noch Raum in den von ihnen zu unter-
ihnen die Möglichkeit wird sich die Frage
hen Bemerkungen der Noelle und Gold-
on von 21 Mitgliedern
foll die Regierung ermächtigt werden,
von der im Zollsäßze erhöht
werden
Ausführung gelangen.
Maximalzolltarif erhalten.
—
Einfuhr.
Steinkohlen E aa E S Rob-Pétroleum «ooooo Oelhaltige Sämereien . Künstliche Farben . .. Kohlensaure alkalinishe Erzeugnisse (Soda, Aetkali und Ammoniaksalze, mit luänahme der schwefelsauren) . Salpetersaures Natron. . . . . .« Nicht besonders benannte chemishe Er- E e O S E L C Hanf, roh und gehechelt ... -- Jute, Manilabanf, Pita u. deral., roh Garne aus Hanf, Flachs und China- nefsel (Ramie) von Nr. 21 aufwärts Molle, gekämmt und gekrempelt, roh . Tuche und fonstige Gewebe aus reiner E Go 4 006 00 Me E s e ea Gewebe aus Seide, glatte oder geköperte L L Unbearbeitete Bretter, Bohlen, Balken u. dergl, aus gewöhnlihem Holze E e O O M ea S Sie D Sie s ao C Ungegerbte Häute und Felle Í Belebeilléle Fel ¿cou ao Thleciihe Fed s oe Guano und natürliher Dünger . „. U e ew N A Motoren für landwirihshaftlihe Ma- schinen und Kessel zu solchen N Andere Maschinen... «o o Sch!ffe aus Gisen und Stahl... Geflügel und niederes Wild. . . Kabeljau und Stclfish .....- Weizen S Anderes Getreide . «o Trockene Hülsenfrühte . . ... «- A r e o oe Kalao- m Boi ao aé Kaffee , L Eisenbahnmaterial especiales) Rohtabeck (importaciones @espe- ciales) i Tabadfabrikate (importaciones espe-
S H 00 5 G S. F
die Kosterfrage erbheblich ‘miltert und die Provinzen vielfach davor bewah ren wird, eigene Anftaltsgetäute für die Zwangészöglinge zu er-
ciales)
Handel und Gewerbe.
(Aus den im Reichsamt des Innern zusammengestellten M „Nachrichten für Handel und Industrie“.)
Portugal.
L _ Dur einen den Cortes vorliegenden Gesehentwurf Goar et den zur Zeit geltenden Zoll- tarif einer Revision za unterziehen. Bei dieser Revision follen die Fahre 1892 ernannten Kommission vorgeschlagenen 8 erde on wenn ; für die portugtesishe Industrie zu erwarten : fegung jedes e feinerlei Vorwand verfü,t werden dürfen. Außer den ZoUänderungen sollen ferner alle weiteren Aenderungen, die für die Handels», Gew?rbe- und landwirthschaftlichen Zwecke, sowie für die Einfachheit 2c. der Zollbehandlung nüßiih erachtet werden, zur Muh die auf den drawback (Rüdzoll) be- züglihe Gesetzgebung soll neu geregelt werden. Hiernach soll eine neue Au3gabe des Zolltarifs mit den nôtbigen Cinführungsvorschriften veröfentlicht werden. Es soll die Absicht bestehen, zunä einen Minimaltarif festzustellen, welher als Grundlage beim Abschluß neuer Handeléverträge dienen soll, und erst dann den allgemeinen Tarif zu berathen. Portugal wird demnach künstig auch einen Minimal- und
daraus ist,
ein Vortheil ihre Herab-
Außenhandel Spaniens im Fahre 1899 na den wichtigsten Waaren,
Im Nalhstehenden geben wir eine Zus Waaren des spanischen Außenbandels, deren den Werth von 4 Millionen Pesetas erreichte. Dezemberhest der „Estadistica de come l übrigens geben dieje Monatshefte nur die wichti 92 bis 9609/9 des Gesammthandels Spaniens, an.
ammenfstellung derjenigen Ein- und Auésfuhr 1899 Die Zahlen sind dem rcio exterior“ entiommen; g\sten Artikel, etwa
1898 1899 Werth in Pesetas
37 330 367 45 674 008 5 886 728 6 263 673 7528 355 5 410 097 7574 006 9 387 566 3218 163 4 879 120 5 846 227 6 978 070 10 730 177 15 794 357 4 747 683 6581 932 71 913 734 94 025 206 2 472 400 5 567 439 5 637 019 6 120 294 7 852 266 9 432 237 7321 350 10 715 450 2 E683 322 7 173 199 3 445 000 6 132 600 3 552 050 6526 154 11 984 600 18 876 250 18 345 990 28 898 935 5-069 400 4 102 835 4 090 440 4 329 405 5 842 155 4 509 060 9 582 166 19 240 934 3260115 7981 974 5 387 317 12 703 916 2 995 045 4 967 895 9 993 6095 16 769 869 4 329 220 5 764 394 16 819 794 30 855 717 9 778 000 59 260 000 4 386 982 5 059 540 22 701 106 22 430 702 14 869 097 92 550 832 953 517 7 508 037
15 922 532 11 452 667 5 012 317 6 690 102 4 083 339 4473 458 9 793 646 12 739 471 17 290 754 22 697 201 2 548 896 4 859 748 20 082 884 19 843 615 2 958 760 11 401 270
1900.
1) Der Rückvergütungésaß fuhr gebrahten Moncpolsprit absoluten Alkohols festgeseyt. Rückoergütungssummen. kommen Bundesrathsbes{lusses vom 17. auf Grund eines Satzes von 89 in Abzug.
S{hlußguthaben geleistet werden absoluten Alkohols festgeseßt.
1000 kg netto franko Bord za kosten, der Fabrikant die Frachtk
iofort zurückgezahlt werden.
pro Hektar,
7000 kg und höchstens 10 000 15. November.
für die angegebenen Zeitfristen
werden. : Ebenso werden verweigert
dorben oder hohl find,
zogen sind, worauf nah dem
d. Rüben, welche weniger
bauern aufrecht erhalten.
felbst werden keine s{äßt. Etwa 7370 Dugend
Bändern beschlagen und mit P
Ausfuhr 1898 1899 Werth in Pesatas
s s eis e 32 372 582 34 261 023
ae S aa e dr 8 829 830 7 689 65L E ee ao 2E 72138 660 94 672 144 E e e ee eis 7141 610 7 944 074 is S aid ae se 26 835 562 24 160 158 D e e o 9 403 517 17 393 944 Silberbaltiges Blei in Blôcken . . . 82177 643 24 141 297 Nit silberhaltiges Blei in Blöcken . 24522 831 25 794 553 See De e as 8 343 990 9 703 460 Cblornatrium (Kohsal)) ...... 329549 4 966 058 Roher Weinstein und Weinhefe .. . 4243 881 4 818 392 Baumwollene Gewebe, weiß. . .. 9 641 050 7 852 025 f „ gefärbt u. bedruckt 20 238 596 21 196 812 H e i Go as 8 409 968 10 786 704 L 15 439 160 14 122 854 O s e es 27 962 480 28 983 330 g Ad) E 5 425 106 5 260 379 M e mei S 4 295 600 7 286 400 U: i ole arate eau 12 620 600 5 611 800 Schaffelle, ungegerbt ... 5 552 081 5 854 497 E e e eee ais 4 581 517 4 329 333 Ua i e 8 967 008 15 378 976 G ae 5 035 807 7 635 955 anbe. die e 10 568 458 10 368 597 G E e s aas 4 992 230 5 567 440 L C 16 904 056 17 585 806 A A ah a0 S eda 23 772 211 31 014 826 S ed e S 4 n 04 9 pet S
Sonstige frishe Früchte .. ...« 2 994 4 S ; an G 0 E 13 133 000 7 262 2C0 P S 4640415 18210946 Gewöhnliher Wein „eo 126 112 580 95 159 460 &Ferez- und ähnliher Wein . 12 447 600 5 643 720 At s e od me 17 889 501 16 207 340 Schweiz.
Rückvergütung für ausgeführten Alkohol. Der
\chweizerische Bundesrath hat am 29. * târz 1900 beschlofsen :
für den von den Exvorteuren zu den
Preisen vom 30. Dezember 1890 gekauften und pro 1899 zur Auê-
wird auf 90 Fcanken per Hektoliter An den n2ach diesem Satz berechneten die gemäß Ziffer 2 des einschlägigen Februar 1899 (Bundesbl. 1899, 1 308) Franken geleisteten Abshlagszahlungen
9) Der Say, zu welhem den Exportfirmen im Laufe des Jahres 1900 für den ausge|ührten Monopolsprit Abschlagszahlungen auf ihr
, wird zu 85 Franken per Hektoliter
Rübenzuckerindustrie in den Niederlanden.
Die Zuckerfabrikanten wollen den niederländischen Runkelrüben- Pcroduzenien für die Campagne 1900 bis 1901 nur 9 Gulden für
blen, sodaß der Landmann die Lade- osten trägt. Die übrigen Bedingungen
der Verträge sind folgende: Es wird! ein Borshuß von 70 Gulden pro Hektar geleistet, der bei Ablieferung der Rüben bereÞnet wird. Doch muß dieser Ausgleih dur die Lieferung vor dem 15. Oktober stattgefunden haben; andernfalls muß der Vor\chuß mit 5 9/0 Zinsen Der Fabrikant gewähri die Saat und die Kosten des Säens mit Ausnahme der Kosten für Pferdekräfte. Das Land mußÿ bis zum 20. April zur Aussaat fertiggestellt sein.
Die Lieferung der Rüben soll regelmäßig gesehen zwischen dem 20. September und 15. November 1900 in Terminen, rote folgt:
a. vom 20, September bis einschl. 30. September 5000 kg
þ. vom 1. Oktober bis eins{chl. 15. Oktober 7000 kg pro Hektar, c. vom 16. Oktober bis einschl. 31. Oktober wenigstens
kg pro Hektac und der Rest vor dem
Die regelmäßig im September zu liefernde Menge wird um 59 Gents pro 1000 kg hôver bezahlt. Lieferungen größerer Mengen
werden verweigert. Für j:de 1000 kg
Nankelrüben, welhe weniger als die verpflichtete Menge in einer der obengenannten Zeitfristen geliefert ist, wird von dec gelieferten Venge beim nächsten Termin ein Abzug gemachkt, und ¿war: für das Manko auf Termin a 1,50 Gulden pro 1090 kg außer dem Berlust der Preiserhôhung von 0,05 Gulden pro 1000 kg; für das Manko auf die Termine b und ec 1 Gulden pro 1000 kg. / 15. November zur Lieferung angebotene Runkelrüben können verweigert
Na dem
a. alle Rüben, welhe dur Frost oder Wasser beshädigt, ver- b. alle Rüben, welche auf gerissenen Weiden oder Gründen ge-
15. Juni künstlicher, chemischer oder
anderer Dünger in Anwendung gebracht ist, oder worauf andere Früchte
ugleih mit den Rüben gewachsen sind, s L Rüben, welche gänzli oder theilweise von anderer als der
durch die Fabrikanten ertbeilten Saat gesprossen sind,
als 13 9% Zuder enthalten.
Die bisherigen Rübenbauern in Holland, namentlich die see- ländischen, sind nunmehr nah Zeitungsnachrichten übereingekommen, sih auf solhe Bedingungen nicht einzulassen und, falls der Preis von 9 Gulden nicht erhöht wird, mit der Auëfaat ter Rüben nicht zu bes ginnen. Nach den allerleßten Nachrichten ist im östlichen Südbeveland der Widerstand bereits gebroh?en und wird nur noch von wenig Land- (Nach einem Bericht des Kaijerlichen
General-Konsuls in Amsterdam.)
Einfuhr von Hüten nah Kleinasien.
Fn den leßten Jahren hat die Einfuhr von Hüten na Klein- Asien zugenommen, und sie wird yoraussihtlich noch weiter zunehmen, da die Christen immer mehr die orientalishe Trat ablegen und europäische Kleidung und Kopfbedeckung vorzieben._ In Klein-Asien Hüte gemacht; die jährliche Einfuhr wird auf ungefähr 10 000 Dußend Merinos, weihe und steite Filzhüte ge-
fommen aus Italten, 2058 Dußyend
aus Großbritannien, 307 Dutzend aus Frankceich, 200 Dußend aus Deutschla:d und 65 Dußend aus Oesterreih-Ungarn. Die Bezahlung erfolgt gewöhnlich sechs Monate nach der Lieferung oder baar mit 5 9/6 Rakbatt (für französische Hüte 3 9/0). Wechsel werden nicht eher angenommen, als bis die Waare angekommen und besichtigt «ist. Die Käufer wünschen starke Pappshachteln in Kisten verpackt, die mit
adckleinen umnäht werden müssen, um