1900 / 102 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 28 Apr 1900 18:00:01 GMT) scan diff

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Personal-Veränderungen.

Königlich Preußische Armee. Katholische Militär-Geistliche.

Romunde, Div. Pfarrer bei der 15. Div., von Köln nah Aathen, Dr. Goussen, Div. Pfarrer, von der 15. Div. in Aachen zur 14. Div. nah Düfseldorf, Stollenwerk, Div. Pfarrer, von der 14. Division in Düfseldorf zur 15. Div. nah Köln, Becker, Div. Pfarrer, von der 35. Div. in Graudenz zur 7. Div. nach Magdeburg, Swiderskti, Div. Pfarrer, von der 7. Div. in Magdeburg zur 35. Div. nah Graudenz, verseßt.

Beamte der Militär-Verwaltung.

Durch Verfügung des Kriegs-Minifteriums. 22. März. Torre ck, Kanzlei-Diätar, zum Kanzlei-Sekretär in der Landesaufnahme ernannt.

11. April. Ammon, Saß, Toepfer, Zoglowek, Kanzlets Sekretäre, zu Regiftratoren, Stange, Schultheis, Seebothb, Kanzlei-Diätaxe, zu Kanzlei-Sekretären, im Großen Generalftabe bezw. der Landesaufnahme ernannt.

Durch Verfügung der Feldzeugmeifterei. 9. April. Thonüûs, Büchsenmacher vom 1. Bat. Garde-Gren. Regts. Nr. 9, mit dem 1. Mai 1900 zum Ober-Büchsenmacher bei der Gewehrfabrik in Spandau ernannt.

Königlich Sächfische Armee.

Offiziere, Fähnriche x. Ernennungen, Beförde- rungen und Verseßungen. Im aktiven Heere. 20. April. Die Obersten v. Klenck, Kommandeur des 10. Inf. Rtgts. Nr. 134, unter Ernennung zum Kommandeur der 4. Jaf. Brig. Nr. 48, Hent)chel, à la suite des Fuß-Art. Regts. Nr. 12 und Ober- Zeugmeifter, Frhr. v. Friesen-Miltit, mit dem Range eines Brig. Kommandeurs, Abtheil. Chef im Kriegs-Minifterium, zu Gen. Mojoren befördert, Shmalß, Kommandeur des 2. Ulan. Regts. Nr. 18, mit Führung der 2. Kav. Brig. Nr. 24 beauftragt, Richter, beim Stabe des Schüten- (Füs.) Regts. Prinz Georg Nr. 108, zum Kommandeur des 10. Inf. Regts. Nr. 134 ernannt. Die Oberftlts. v. Laffert beim Stabe des 7. Inf. Regts. Prinz Georg Nr. 106, unter Beförderung zum Obersten, zum Kommandeur des 5. Inf. Regts. Prinz Friedrih August Nr. 104 ernannt, Pfeil beim Stabe des 6. Inf. Regts. Nr. 105 König Wilhelm I1. von Württemberg, zum Stabe des 7. Inf. Regts. Prinz Georg Nr. 106, de Vaux, Kommandeur des 2. Jäger- Bats. Nr. 13, zum Stabe des Shüyen-(Füs.)Regts. Prinz Georg Nr. 108, verseßt, Senfft v. Pilsah, Flügel-Adjutant Seiner Majestät des Königs, der Rang eines Regts. Kommandeurs verliehen, Prinz Iohann Georg, Herzog zu Sachsen Königliche Hoheit , Bataillons- Kommandeur im Ben as Prinz Georg Nr. 108, zum Kommandeur des 2. Iäger-Bats. Nr. 13 ernannt, Weftmann von der Zentral-Abtheil. des Generalstabes, zum Generalftabe des XII. (1. K. Sächs.) Armee-Korps versezt. Die Majore Leimba, Bats. Kommandeur im 6. Inf. Regt. Nr. 105 König Wilhelm I1. von Württemberg, unter Verseßung zum Stabe dieses Regts., zum Oberstlt. befördert, Gadega ft beim Stabe des Karab. Regts., unter Verseßung zum 2. Ulan. Regt. Nr. 18, mit Führung dieses Negts. beauftragt, Edler v. der Planiyß im Generalstabe des XIL. (1. K. Sächs.) Armee-Korps als Bats. Kommandeur in das Süßzn- (Füf.) Regt. Prinz Georg Nr. 108 verseßt, Hempel, aggreg. dem 6. Inf. Regt. Nr. 105 König Wilhelm IL. von D BE Bats. Komman- deur in dieses Reat. eingereiht, He ydenreich, Abtheil. Kommandeur im 7. Feld-Art. Regt. Nr. 77, Frhr. v. Odeleben, Abtheil. Kom- mandeur im 3. Feld-Art. Regt. Nr. 32, Wilhelm, Kommandeur des 1. Pion. Bats. Nr. 12, Patente ihres Dienftgrades verliehen, v. Beshwiß beim Stabe des 2. Ulanen - Regts. Nr. 18 zum Stabe des Karab. Regts. versezt. Die Hauptleute Friedri, Komp. Chef im 14. Inf. Regt. Nr. 179, unter Aggregierung beim 8. Inf. Regt. Prinz Iobann Georg Nr. 107, zum überzähl. Major, Bucher im 1. (Leib-) Gren. Regt. Nr. 100 und Adjutant beim General-Kommando XII. (1. K. S.) Armee-Korps, zum Major, vorläufig ohne Patent, befördert, Frhr. &?Byrn, aggreg. dem 2. Gren. Regt. Nr. 101 Kaiser Wilhelm, König von Preußen, vom 1. Mai d. I. ab als Grzieher der Prinzen Georg und Friedrih Chriftian Königliche Hoheiten kommandiert. Die Oberlts. v. Tümpling im 6, Inf. Regt. Nr. 105 König Wilhelm 11. von Württemberg, zum überzähl. Hauptm., Pank im 10. Inf. Regt. Nr. 134, unter Ver- legi in das 14. Inf. Regt. Nr. 179, zum Hauptm. und Komp. Chef, Frotscher im 5. Inf. Regt. Prinz Friedri August Nr. 104, unter Versezung in den Generalstab und Zutheilung zur Zentral- Abtheil. des Generalstabs, zum Hauptm. befördert. Die Lts.: Haßel im Schüßen- (Füs.) Regt. Prinz Georg Nr. 108, Exner (Hans) im 7. Inf. Regt. Prinz Georg Nr. 106, diesen unter Belafsung in dem Kommando bei der Unteroff. Schule, zu Oberlts. befördert, v. Schulz im 1. Jäger - Bataillon Nr. 12, zux Unteroff. Vorschule kommandiert, Hain im 6. Inf. Regt. Nr. 105 König Wilbelm I1. von Württemberg, vom 1. Mai d, J. ab, unter Stellung à la suite des Regts., auf weitere fünf Monate beurlaubt. v. Lôwis of Menar, Oberjäger im 2. Jäger-Bat. Nr. 13, zum Fähnr. ernannt. Die Rittmeister Graf v. der Schhulenburg- Heblen, Eékadr. Chef im 1. Königs- Hus. Regt. Nr. 18, unter Ver- seßung zum Stabe des 2. Ulan. Regts. Nr. 18, Keil im 1. Königs- Hus. Regt. Nr. 18 und Adjutant bei dem General-Kommando XII. (1. K. S.) Armee-Korps, zu Majoren, beide vorläufig obne Patent, befördert. Den Rittmeistern und Eskazr. Chefs v. der Wense im Karab. Regt., Ebert im 1. Königs-Hus. Regt. Nr. 18, Patente ihres Dienstgrades verliehen. v. Stammer, Oberlt. im 1. Königse Huf. Regt. Nr. 18, zum Rittm. und Eskadr. Chef, vorläufig ohne Patent, Genthe, Lt. im 2. Ulan. Regt. Nr. 18, zum Oberlt., befördert. Frhr. v. Fritsch (Alexander), Lt. àla suits des Karab. Regts., vom 1. Juli d. I. ab, unter Belafsung in der Stellung à la suite des Regts., auf ein weiteres Jahr beurlaubt. Mayer, Unteroff. im 2. Königin-Huf. Regt. Nr. 19, zum Fähnr. ernannt. Wendt, Pays und Battr. Chef im 6. Feld- Artillerie- Regiment Nr. 68, ein Patent seines Dienftgrades verliehen. Kasten-Hickmann, Oberleutnant im 7. Feld-Artillerie- Regiment Nr. 77, unter Verseßung in das 3. Feld-Art. Regt. Nr. 32, zum

uptm. und Battr. Chef, vorläufig ohne Patent, befördert. Die Lt8, Leonbardi im 1. Feld-Art. Regt. Nr. 12; v. Sichart im 7. Feld-Art. Regt. Nc. 77, Frhr. v. Buseck-Alten-Buseck im 2 Ae Regt. Nr. 28, Günther im Fuß-Art. Regt. Nr. 12, ¡u Oberlts. befördert. Die Unteroffiziere Pongraß im 1. Pion. Bat. Nr. 12, Prengel im 1. Train-Bat. Nr 12, zu Fähnrichen er- nannt. Dieckhoff, Major ¿. D. und Bezirks-Offizier betm Landw, Bezirk I Chemniß, der Charafter als Oberftlt., Freiherr v. Hausen, Hauptmann j. D. und Bezirks-Offizier beim Landw. Bezirk Leipzig, v. Tettau, Hauptm. z. D, und Bezirks8- Difizier beim Landw. Bezirk Plauen, der Charakter als Major, v. Rex, Gen. Major z. D., zuleßt Kommandeur der 4. Inf. Brig. Nr. 48, der Charafter als Gen. Lt, Schnorr v. Carolsfeld Major z¿. D., zuleßt Abtbeil. Kommandeur im 2. Feld-Art. Regt. Nr. 28, Dr. Kloß, Major ij. D., zulegt Bats. Kommandeur im 7. Inf. Regt. Prinz Georg Nr. 106, der Charakter als Oberftlt., v. Schubert, Hauptm. z. D., zuleßt Komp. Chef im Schüßen- (Füs.)Regt. Prinz erd Nr. 108, Schmidt, charakteris. Hauptm. ¿. D., zuleßt im 7. Inf. Regt. Prinz Georg Nr. 106, Direktor der Garn. Verwalt. Leipzig, der Charakter als Major, verliehen. Frhr. v. Gregory, Oberlt. a. D., zuleßt im 2. Gren. Regt. Nr. 101 Kaiser Wilbelm, König von Preußen, v. Harling, Oberlt. a. D,, zuleßt im 3. Inf. Regt. Nr. 102 Prinz-Regent Luitpold von Bayern, der Charafter als Hauptm., Reichardt, Lt. a. D., zuleyt im vormal. 2. Reiter-Regt., der Charakter als Oberlt., verliehen,

Im Beurlaubtenstande. 20. April. Genß\ch, Oberlt. der Res. des 10. Inf. Regts. Nr. 34, in gleicher Eigenschaft zu der 3. (K. S.) Komp des Königl. Preuß. Telegraphen-Bats. Nr. 1 ver- seyt. Die E ertram des Landw. Bezirks Leipzig, ¡um Lt. der Res. des 1. (Leib-) Gren. E Nr. 100, Koh des Landw. Bezirks Döbeln, zum L D Vel.

des 2. Gren. Regiments Nr. 101 Kaiser Wilhelm, König von Preußen, Illmer des Landwehr - Bezirks Leipzig, zum Lt. der Res. des 7. Inf. Regts. Prinz Georg Nr. 106, Krahnert des Landw. Bezirks Leipzig, ¡um Lt. der Res. des 8. Inf. Regts. Prinz Johann Georg Nr. 107, Georgi des Landw. Bezirks I Drcdben. zum Lt. der Res. des 9. Inf. Mens, Nr. 133, Friß\ch des Landw. Bezirks Leipzig, zum Lt. der Res. des 10. Inf. Regts. Nr. 134, Uhlmann des Landw. Bezirks T Dresden, zuin Lt. der Landw. Inf. 1. Aufgebots, Köhler des Landw. Bezirks Il Dresden, ¡um Lt. der Landw. Fuß-Art. 1. Aufgebots, befördert, Schmidt, Lt. a. D., zuleßt im 10. Inf. Regt. Nr. 134, in der Armee, und zwar als Lt. der Res. des 13. Inf. Regts. Nr. 178 mit etnem Patent vom 22. August 1898 wiederangeftellt und auf ein Jahr zur Dienstleiftung bei genanntem Regt. kommandiert. Engler, Kön!gl. preuß. Oberlt. der Res. a. D., zuleßt im Braunschweig. Inf. Regt. Nr. 92, in der Königl. sächs. Armee und zwar als Oberlt. der Res. des 12 Inf: Negts. Nr. 177 mit einem Patent vow 18. November 1897 angestellt. Neue, Königl. preuß. Lt. a. D., zulegt im Magdeburg. IJIäager-

at. Nr. 4, in der Königl. äs. Armee und zwar als Lt. der Ref. des 6. Feld-Art. Regts. Nr. 68 mit cinem Patent vom 15. September 1898 angestellt und auf ses Monate zur Dienstleistung bei genanntem Regt. kommandiert.

Abschiedsbewilligungen. Imaktiven Heere. 20. April. Lindner, Lt im 7. Inf. Regt. Prinz Georg Nr. 106, zu den Offizieren der Ref. dieses Regts. übergeführt.

Im Beurlaubtenstande. 29. April. Graube, Oberlt. der Res. des 2. Königin-Hus. Regts. Nr. 19, Bren del, Oberlt. der Res. des 1. Train-Bats. Nr. 12, behufs Ueberführunz zum Land- turm 2. Aufgebots, Vogel, Hauptm. der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks 1 Dresden, mit der Erlaubniß zum Tragen der Unis form der Res. Offiziere des 5. Inf. Regts. Prinz Friedrich August Nr. 104 mit den vorgeschri-benen Abzeichen, der Abschied bewilligt. Schwalbach, Hauptm. der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirk3 Leipzig, mit der Erlaubniß zum Tragen der Landwehr - Armee- Uniform, Sturm, Hauptmann der In!. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks 1 Dresden, behufs Ueberführung zum Landfturm 2. Aufs- gebots, Grimm (Hans), Odverlt. der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirk3 T Dresden, der Abschied bewilligt. Dr. v. Dietel, Oberlt., Dr. Kaiser, Lt. der Inf. 2 Aufgebots des Landw. Bezirks I Dresden, Frhr. v. Brockdorff, Lt. der Iaf., Klemm, Oberlt. der Jäger 2. Aufgebot3 des Landw. Bezirks Leipzig, Dr. Arnold, Oberlt. der Kav., v. Rohrsheidt, Oberlt, der Feld-Art. 2. Aufzebots des Landw. Bezirks 11 Dresden, bebufs Ueberführung ¿zum Landsturm 2, Aufgebots der Abschied bewilligt.

Fm Sanitäts-Korps. 20. April. Prof. Dr. Trendelen- burg, Gen. Arzt à la suite des Sanitäts-Korps, der Rang als Gen. Major verliehen. Prof. Dr. Karg, Stabsarzt z. D, die Genehmigung ¡um Tragen der Uniform der Sanitäts-Offiziere mit den vorgeschriebenen Abzeichen ertheilt. Dr. Eras, Oberarzt vom 4. Inf.-Regt. Nr. 103, unter Belassung in dem Kommando zum Stadtkrankenhause in Dresden, zum Stabs- und Abtheil. Arzt der Reitenden Abtheil. 1. Feld-Art. Reats. Nr. 12 befördert. Die Oberärzte Dr. Stölzner vom 13. Inf. Regt. Nr 178, in das 2, Gren. Regt. Nr. 101 Kaiser Wilhelm, König von Preußen, Dr. Dunzel® vom 2. Gren. Regt. Nr. 101 Kaiser Wilhelm, König von Preußen, in das 4. Feld-Art. Regt. Nr. 48, verseßt. Die Assist. Aerzte Woempner vom 2. Feld-Art. Regt. Nr. 28, zum Oberarzt befördert, Dr. Schäfer vom 3. Inf. Regt. Nr. 102 Prinz-Regent Luitpold von Bayern, ein Patent seines Dienstgrades verliehen. Dr. Schnizlein, Unterarzt der Res. des Landw. Bezirks 11 Dresden, unter Anstellung im aktiven Sanitäts-Korps und zwar bei dem 9. Inf. Regt. Nr. 133 zum Assist. Arzt, Dr. Köl bing, Assist. Arzt der Res. des Landw. Bzzirks I1 Dresden, ¡um Oberarzt, die Unterärzte der Res. Kol, Dr. Wittmaadck, Dr. Meisenburg des Landw. Bezirks Leipzig, zu Assist. Aerzten, befördert. Dr. Shmiedt (Ernft), Stabsarzt der Res. des Landw. Bezirks Leipzig, behufs Ueberführung zum Landsturm 2. Aufgebots mit der Erlavbniß zum Tragen der bisherigen Uniform mit den vor- geschriebenen Abzeichen, Dr. Feldmann, Oberarzt der Landw. 1. Aufgebots ckes Landw. Bezirks Leipzig, Dr. Eichhoff, Oberarzt der Landw. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Glauchau, bebufs Ueberführung zum Landsturm 2. Aufgebots, der Abschied bewilligt.

Beamte der Militär-Verwaltung.

Durch Allerböchsten Beschluß. 5. April. Dr. Loren z, Oberlehrer im Kadetten-Korps, der Titel als Profefsoc, Zscherp, Förfter, Geheime expedierende Sekretäre im Kriegs-Ministerium, der Charakter als Recaungsrath, verlieben.

Durch Verfügungdes Kriegs -Minifteriums. 12. April. Würker, Winkler, Kretshmar, expedierende Sekretäre im Kriegs-Minifterium, zu Geheimen erpedierenden Sekretären ernannt.

_19. April. Die Zahlmeister Keller des Garde-Reiter-Regts., M äge des 2. Bats. 6. Inf. Regts. Nr. 105 König Wilhelm II. von Württemberg, Jehring des 1, Bats. 9. Inf. Regts. Nr. 133, N ebnelt des 3. Bats., Jünger des 2. Bats. 2. Gren. Regts. Nr. 101 Kaiser Wilhelm, Köntg von Preußen, Fauth des 2. Bats. Kießig des 3. Bats. Schüten- (Füs.) Regts. Prinz Georg Nr. 108, Wallner des 1. Pion. Bats. Nr. 12, Müll er des 2. Jäger-Bats. Nr.13, Falkner des 1. Bats, Glö&ner des 2. Bats. 1. (Leib-) Gren. Regts. Nr. 109, Dietze des 1. Bats. 15, Inf. Regts. Nr. 181, Neubäußer des 1. Bats. 8. Inf. Regts. Prinz Johann Georg Nr 7, Gräbner des 1. Bats. 5. Inf. Regts. Prinz Friedri Auguft Nr. 104, Kremß des 1. Bats. 3. Inf. Regts. Nr. 102 Prinz-Regent Luitpold von Bayern, Paul der 2. Abtheil. 1. Feld-Art. Regts. Ne. 12, zu Ober- Zahlmeiftern befördert.

Deutscher Reichstag. 182. Sigung vom 27. April 1900, 1 Uhr.

Auf der Tagesordnung steht zunächst folgende Jnter- pellation der Abgg. Dr. Deinhard (nl.) und Genossen:

I zu welh2m Zeitpunkt if die Vorlage, betreffend Ab- änderung des bestehenden Weingeseßzes, zu erwarten ?*

Nachdem der Staatssekretär des Jnnern, Staats-Minister Dr. Graf von Posadowsky- Wehner h1ch zur sofortigen Be- antwortung bereit erklärt hat, führt der

Abg. Dr, Deinhard aus, daß von den Gegenständen, die den Reichstag in dieser Session noch beschäftigen follten, die Weinfrage eine der dringendften sei. Die Hoffnung aber, daß die veriprochene Novelle oder doch wenigstens ein NRothgeseß noch vorgelegt werden würde, sei eit der Zeit vor Ostern recht s{chwach geworden. Dabei ertône der othshrei der Weinproduzenten immzr stärker nah Be- seitigung der unreellen Konkurrenz, weiche ihnen die Kunftroeinfabrikation mache. In dieser Zeit der allgemeinen Preisfteigerung mache es einen höhît seltsamen Eindrudck, daß die Weinpreise immer weiter berunter- geden. Unsere Anfrage, fährt der Redner fort, ift auf das bescheidenfte eshränft; es foll in thr nit der gerinafte Vorwurf für den Neichs- kanzler und seine Organe liegen. Ein Tadel trifft aber die Einzel- regierungen, welche mit den Erhebungen und Informationen nit zu Ende kommen föônnen. Es muß hinsihtlich der Definition des Begriffs „Wein“ etwas Beftimmtes in das Gese hineinkommen ; mit den Grenzahlen allein ift es nit gethan, zumal die Chemie, die überbaupt in der Analyse stärker ist, als in der Synthese, in diesem er ns bisher versagt hat. Die Verwendung von Extrakten aus

ofinen und dergleihen muß untersagt werden. Die meisten Schwierigkeiten bietet die Frage der Kontrole. Ohne Kontrole steht alles in der Luft; so unangenehm der Beigeshmack der Kontrole ift, alle Winzer werden \sich ihr gern unterwerfen im Interefse der reellen Weinproduktion. Der Rothweinbau wurde bisher als negligeable Größe betrahtet, mit Unreht, da seit zehn Jahren sich eine Roth- weinrebe bei uns eingebürgert hat. Auch dieser Zweig verdient dringend Berücksichtigung, denn es muß doch das Ziel jeder ver- nünftigen Weinpolitik sein, den Bedarf des Inlands möglihft im In-

land zu decken. ir möŸten also gern in bun etwas E Mag ny y 1e Baiart dat Geseh

Staatssekretär des Janern, Staats - Mini von pap paee 1 Ml N tp Í fyr Dr. Graf

Meine Herren! Wie bereits von dem Herrn Interpellanten aus gesprohen worden ist, habe ih seiner Zeit ein kleines Weinparlament berufen, um alle die Fragen, die heute geftreift find, einer allseitigen tehnischen Ecörterung durch Sachverständige zu unterziehen. Auf Grund der Berathungen dieser Sachverftändigen-Versammlung ist im Reichsamt des Innern ein umfassender Geseßzentwurf ausgearbeitet und den hauptsählih betheiligten verbündeten Regierungen im Juni vorigen Jahres mitgetheilt worden. Es zeigte sich aber, daß die verbündeten Regierungen gegen die Faffung dieses Gesetze entwurfs nicht unerheblihe, zum theil durhaus beretigte Einwendungen zu erheben hatten. Daraufhin wurde im Reichsamt des Innern unter Zuziehung eines kleineren Kreises von Sachverstän- digen erneut ein Gesezentwurf ausgearbeitet, der wesentli kürzer ift und den Charakter eines Nothgeseßes trägt. Diesen Gesetzentwurf habe ich zunächst dem Königlih preußishen Staats-Minifterium vorgelegt, um mir die Zustimmung der preußishen Stimme zuy sihern. Dort unterliegt er noch der Berathung. Ih kann aber niht umbin, jeßt schon zu bemerken, daß nicht nur bei der preußishen Regierung, sondern auch bei anderen der verbündeten Regierungen Bedenken obwalten, ob jet noch der geeignete Zeitpunkt ift, diesem ftark belasteten Reichstage einen weiteren Gesez- entwurf vorzulegen, Wenn wir in lezter Zeit noch zwei Gesetz- entwürfe vorgelegt haben, so drängten uns hierzu die Verhältnifse ih meine den Gesegentwurf zur Bekämpfung gemeingefährliher Krankheiten, von dem wir der Ansicht sind, daß er im Interesse der öffentlihen Gesundheitspflege verabschiedet werden muß, und den Entwurf, betreffend die Unterstüßung der afrikanishen Postdampfer- linie, den wir vorzulegen genöthigt waren, weil die Vertrag2zeit ab- läuft und etwas Neues an dessen Stelle treten muß.

Ich habe aber auch aus der Mitte des hohen Hauses hon so ernste Einwendungen dagegen gehört, den Reichstag mit neuen Auf- gaben zu belaften, daß ich au persönli sehr zweifelhaft bin, ob es richtig ift, eine so viel bestrittene Materie jeßt noch der Berathung des Reichstages zu unterziehen. (Sehr richtig !)

Meine Herren, diese ganze Angelegenheit sieht, wenn man sie nühtern prüft, wenn man sie vom Standpunkt der Reichsverwaltung ansieht, doch wesentlich anders aus, als wenn man sie in einem kleinen Weinort am Rhein cder in einem feiner Nebenthäler erörtert. Man mat sich beispielsweise in diesen Interessentenkreisen Begriffe von der Möglichkeit einer Kontrole, wie wir sie für voll- fommen unausführbar halten. E3 ift sozar ein Vorshl1z gemaht worden, eine Art höherer Beamten anzustellen fo eine Art „Weinräthe“. Ih bin niht ganz klar, welche Act Vorbildung diese Herren erfahren sollen (H:iterkeit) möglich freilih, daß die Be- werbungen um diese Stellen recht zahlreihe sein werden. Ob aber die Einzelregierungen geneigt sein würden, eine solhe Beamten- kategorie neu zu hafen, ift mir zweifelhaft!

Fh enthalte mich absihtlich der Versuhung, hier auf alle sahlihen Fragen, die der geehrte Herr Interpellant geftreift bat, meinerseits einzugehen ; wir müßten dann in eine umfangreihe fahlihe Debatte eintreten, und ih glaube, eine solche würde einen rein akademischen Werth haben, fo lange nicht ein positives Gefey vor- liegt, über das man beräth.

Ich glaube, ih kann mit einer allgemeinen Bemerkung \chlißen: das Nahrungsmittelgeses und auch das beftehende Weingefeß würden {hon mante Handhaben bieten, energischer gegen Weinfälschungen einzuschreiten; aber dazu ift allerdings eine Vorbediagung nothwendig: daß eine ausreihende Anzahl technisch vorgebildeter und auch persôns- li unabbängiger Nahrungsmitteltehniker vorbanden find (sehr rihtig!), die prüfen und im einzelnen verfolgen, ob die Bestimmungen des Nahrungsmittelgesezes und des Weingesezes wirkli ausgeführt werden. Diese Frage liegt aber auf dem Gebiete der einzelstaatlichen Gesezgebung und kommunalen Verwaltung. Darauf hat das Reich

“seinerseits keinen Einfluß. Ih glaube aber, wenn bisher das Wein-

geseß und das Nahrungsmittelgeseß niht in dem Maße gewirkt haben, wie sie vielleiht wirken konnten, so liegt es daran, daß es in den einzelnen Staaten an der Zahl ausreihend vorgebildeter Nahrung8- mitteltechniker fehlte und man von der allgemeinen Polizeiverwaltung manches erwartet, was nur ein besonders vorgebildeter Sachverständiger [leisten kann. Bei dem jegigen Stadium unserer Arbeiten ift es jeden- falls vorzuziehen, wenn wir die Berathung eines derartigen Geseges, wenn es au nur den Chzrakter einer Novelle trägt, verschieben bis zum Beginn der nähsten Tagung, und wenn alle diejenigen, die Wein trinken, si b!s dahin vorläufiz dadurch \{chügen, daß sie ihrer Zunge und Kehle vertrauen. (Sehr rihtig !)

Auf Antrag des Abg. Bassermann (nl.) tritt das Haus, da si alle Anwesenden dafür erheben, in die Be- sprehung der Interpellation ein.

Abg. Fit (nl.): In dem „Wetnparlament* war die rodultion nur in sebr ungenügendem Maße vertreten, unter 55 Mitgliedern befanden sh nur 10 Weinproduzenten gegenüter 18 Bertretern des Handels. Ginige Weinbaugebiete waren überhaupt nicht dur Pro- duzenten vertreten. Franken hatte einen einzigen Vert: eter, noh dazu einen Weingroßhändler, der {ih gegen jede Kontrole aussprach, während der Reichstags - Abgeordnete Baumann aus jener Gegend im vorigen Jahre ganz entschieden die Kontrole befürwortet batte. Obwohl aber die Weinproduktion in dem Weinparlament fo zurüd- ftand, find doch die Beschlüsse desselben, abgesehen von der Frage der Kontrole, durchweg mit größter Freude zu begrüßen, und es bleibt nur zu wünschen, A die Regierungen fich ihnen wohlwollend gegen- überstelen. Das Verbot der Kunftweine wurde einftimmig gt- fordert, \ anscheinend werden ja auch die verbündeten Re- ierungen diesem Wunsche entsprehen. Faft einftimmig sprach man ch auch für das Verbot des nur der Vermehrung dienenden Zuckerwafsers aus; man wollte 25 9/0 zulaffen, was vollkommen selbst für die geringften Jahre und die geringfte Lage genügt, ja eher noech zu viel ift, während freilich von anderer Seite eine Erhöhung auf 332% empfohlen wird. Das Petiotisieren muß wit den größten Kautelen umgeben werder, da dur dieses Verfahren leiht eine Vermehrung des Weines um 3 bis 400 9/0 bewirkt werten kann, wobei der vermehrte Wein durhaus den Anforderungen der chemischen Analyse entspriht. Die völlige Freigabe des Zudck-rs muß zu wahren Schleuderpreisen für den Wein führen. Der Hinweis darauf, daß die Freigabe des Zuckers im Interefse der Zackerindustrie und des Rübenbaues liege, is nit flihhaltig. Die unglaubliche Verlängerung des Weines, namentlich des Rothweines, die zahl- losen Verschnitte mit deutschen Kunstweinen haben die geradezu ver zweifelte, trostlose Lage des deutschen Weinbaues vershuldet. Auf den Ausdruck „Naturwein" ist kein großer Werth zu legen, denn der Nachweis des Zuckerzusatzes, wenn trockener Zucker zuge egt wird, ift

dur keine Chemie zu führen. Allerdings gestehen diè Chemiker ihre Ohnmacht auf diesem Boden nicht gern und seßen ihre Versuche a den Wein in der Hand zu behalten. Redner geht dann noch auf weitere Mißstände weniger allgemeiner Art ein, die setner Meinung na der hie irt, lberfeld (fr. Volkep.) g. midt- Elberfeld (fr. Volksp.): Die Thatsache, daß eine grobe Vermehrung des Wzins in Deutschland stattfindet, ftebt feft, a die renzzahlen, welche in dem bestehenden Geseß gegeben sind, baben auf diese Vermehrung direkt S uad eine Schädigung des Weins baus verursaht. Zu den orthodoxen Puristen gehêre ih niht, ih meine nicht, daß nur das, was aus der Traube stammt, als Wein ver- kauft werden dürfe; ein Zukerzusat muß gestattet sein, wenn dieNatur den Mein zu herb gelaffen hat. Dieselben Konsumenten, welche einen rationell verbefserten Wein gern trinken, würden garniht in der Lage fein, den Wein zu bezahlen, wenn dieses nicht gestattet wäre. Andererseits scheinen mir gegen die Kunstweinfabrikation, wenn eine solhe wirklich nachzuweisen ifl, die bestehenden Vorschriften zu genügen. Eine scharfe Konkurrenz wird ferner dem deutshen Weinbau dur die sogenannte Verbesserung des Weins gemacht. Um hier vorzubauen, wäre vor allem eine gründlihere Ausbildung und die Vermehrung der Nahrungsmitteltechniker erforderlich. Zu einer bedingungslosen Kellerkontrole überzugehen, }ößt auf s{chwere Bedenken. Die \{limmfte Verbesserung ist die durch Zusaß von mit Sprit verseßtem Wasser; es wird sich fragen, ob dagegen in der Novelle zum Weingesez oder erft bei Gelegenheit der Nevision des Zolltarifs das Nöthige und Mögliche vorzukehren ift. Jedenfalls müssen wir hoffen, daß ein Gese zu stande kommt, welches Gewähr dafür bietet, daß man überall einen guten und bekömmlihen Trovfen zu trinken bekommt. i Abg. Wallenborn (Zentr.) i auf der Tribüne der Bericht- erstatter nur shwer ¿u v?rstehen. Gr bedauert anscheinend das laue Tempo, in welchem die verbündeten Regierungen fih seit 8 Jahren bewegen, während der deutsche Winzerstand inzwischen hon zu Grunde gerihtet worden fei. - __ Abg. Dr, Roesicke- Kaiserslautern (b. k. F.): Obne eine wirk- same Kellerkontrole if fein wirksames Weingeseß denkbar. Spricht man sih gegen diese Kontrole aus, so will man eben fein wirksames Gefeß. Aus diesem Gcunde ift auch wobl das bisherige Zögern der verbündeten Regierungen zu erklären. Wir seben auch hier, wie überall, dasselbe Schauspiel. Immer dieselbe Nücksihtnahme auf den Handel, dieselbe Rücksihtslosigkeit gegen die Produktion. Jeßt foll die Sessioa zu weit vorgerückt sein, um die Novelle noch zur Er- [ledigung zu bringen. Aber wird die Frage nicht seit einer Reibe von Fahren von allen interessizrten Kreisen ventiliert? Der Entwurf des Weingesetes, welcher die Folge des Weinparlaments von 1899 war, ift infolge des Widerspruhs der Händler wieder in den Hintergrund getreten. Uns Allen kann nur daran liegen, einen guten Tropfen zu trinken, nicht einen verfälshten ; und die Regierung ist verpflichtet, die Mittel für diese byzienishe Maßregel beranzusch2ffen. Es liegt also kein Grund gegen die Kellerkontrole vor. Die chemishe Analyse reit gegen die Verfälschung-n, wie längst erwiesen, niht aus, der Uebelstand muß gründlih beseitigt werden; die große Mehrheit des Hauses wird sicherlich bereit sein, an einem Geseße mitzuarbeiten, welch:8 gründlih durhgreift, sei es nun, daß es noch jeßt, sei es, daß es im Herbst voc den Reichstag kommt.

Abg. Dr. Paashe (nl.): Ih habe im Namen der weinbau- treibenden Kreise meiner Wählershzft die Anregung des Kollegen Deinhard zu unterstüßen. Die verbündeten Regierungen geben ja felbst zu, daß das Geseg von 1892 seinen Zweck nicht erreiht, fondern vielmehr zum Schaden des Weinbaues und des Winzerftandes der MWeinverfälshung noch Vorschub geleistet hat. Nach der Haltung des

entrums, weles die Flottenvermehrung nicht ohne gleichzeitige Azsung der Deckungéfrage erledigen will, steht ja nun eine längere Sigzungsdauer der Session in Aussicht; die Regierungen werden be- stimmte Steuerprojekte in Ecwägung nehmen müssen und in der Zwischenzeit wird fih die Zeit finden, auh dieses Geseg noch zu er- ledigen, wenn es niht an gutem Willen fehlt.

Damit wird der Gegenstand verlassen. Darauf werden Kommissionsberihte über Petitionen

berathen. i 4 /

Die i Ainieng des „oberschlesishen christlichen Arbeitervereins zur gegen}eitigen Hilfe“ in Beuthen (Oberschlesien) soll, soweit jie die Einführung des achtstündigen Arbeitstages und obligatorische Arbeitsausshüsse verlangt, dem Reichskanzler als Material überwiesen werden ; foweit sie indessen die Abänderung des Jnvaliden-Versicherungs- geseßes und die Frage der Entlassung der Arbeiter betrifft, joll über sie zur Tagesordnung übergegangen werden.

Abg. Sachse (Soz.) tritt in längerer Rede für die Petition ein, soweit iz den achtftündigen Arbeitstag für Bergwerke befürworte. Reibe s\chon die bestehende zehnstündige, thatsählich häufig sogar ¿wölfftündige Arbeitszeit in der ungesunden Luft die Kräfte des Berg» raanns auf, so werde er durch das Uebershihtunwesen vollends zu Schanden gemacht. Ebz2nso würden die Betriebs unfälle durch die Ein- führung der achtstündigen Arbeitszeit erheblich vermindert werden. Im Betriebe der Stahblgießereien, der Zinkbütten und in vielen Inderen Betrieben würden so ernorme Anforderungen an dite Kraft und Widerstzndsfähigkeit des Arbeiters geftellt, daß er denselben bei übermäßig langer Arbeitszeit, auch wenn er fich einer noch so guten Konstitution erfreue, vorzeitig erliegen müsse. Die für dea Zinkhüttenbetrieb neuerdings erlassenen Vor- schriften genügten in kciner Weise; es müßte au für die erwachsenen männlihen Arbeiter eine Beschränkung der Arbeitszeit eingeführt werden. Nah der geftrigen Haltung der Zentrumsfraktion sei es ja aussihtélos, einen Üaèran auf Ueberweisung zur Berücksichtigung zu stellen. Es läge aber do gerade im Interesse der Zentrumsfraktion, wenn sie mit Rücksicht a die Tausende ihrer Wähler unter den Bergarbeitern den Antrag stellte. :

Königlich sächsisher Bevollmächtigter zum Bundesrath, Ministerial - Direktor Dr. Fischer: Die heutigen Ausführungen des Vorredners waren im Ganzen rubig und leidenss{chaftêlos, oder dieses doŸ mehr als bei seinem leßten Auftreten hier in derselben Frage. Seine früheren Mittheilungen über die Zustände im Bergwerksbetriebe in Sachsen habe ih ebenfalls schon früher als in mehrfahen Punkten unrihtig nachgewiesen ; ih habe am leßten Tage der Meichstagesißung vor Oftern das Nöthige zur Richtigstellung bemerkt und bedauere, daß der Abg. Sachse tamals niht anwesend war ; ih konnte aber mit diefen Richtigstellungen niht warten. Herr Sase hat die Berichte der Aussihtsbeamten mehrfach mißverftanden. Die Erhebungen haben ergeben, daß die Zustände im_ sächsischen Bergwerksbetriebe durhaus besciedigend sind. Zu den Sonntagsarbeiten im Bergbau drängen ch merkwürdiger Weise die Arbeiter, weil diese Sonntagsarbeiten befser bezahlt werden. Richtig ist, daß die sächsische Regierung sich bis jegt ablehnend verhalten hat gegen die Forderung des Normal- arbeitotages, aber sie hat diese ablehnende Haltung nicht mit Konkarrenzrücksihten motiviert. Sie hält daran fest, daß die nähere Bestimmung über die Arbeitszeit der freien Vereinbarung zwischen den Bergleuxen und den Bergwerksbesizern zu überlafsen ift. Der sächsische Landtag ftimmt in diesem Punkte der sähsishen Regierung durchaus bei. Die: Angriffe auf das s\ächsishe Verein8gesep waren völlig unberechtigt. Her Angriff auf die Beamten, daß sie auf Grund des Geseßzes gegen das Koalitionsreht der Arbeiter eingeschritten seien, weil sie Besiger von Kohlenaktien seien und gefürchtet hätten, daß dur die Bergarbeiterbervegung diese Aktien im Kurse sinken würden, ift eine Beschuldigung, für welche die angegriffenen Beamten nur die tieffft2 Verachtung übrig haben.

Abg. Hilbck (al.): Ih halte es für ein Unreht, einem selb- ftändigen deutshen Bergarbeiter zu verwehren, wenn er es will, über aht Stunden zu arbeiten, und damit is auch die Frage der Ueber» \hihten entschieden. In Westfalen ift die Zahl der Üeberschihten nur eine mäßige. Es kommt natürlich auf die Konjunktur an; in der Zeit der Ernte wird doch au die Arbeitszeit der Erntearbeiter

ausgedehnt. Nur aus sanitären Gründen können die Bergarbeiter in ibrea Wünschen, länger arbeiten zu dürfen, eingeshränkt werden. In den leßten zehn Jahren ift übrigens die Arbeitszeit nicht verlängert worden. Das Gleiche gilt von den Hüttenarbeitern. Mit dem Acht- ftundentage würde der ganze gegenwärtige Hüttenbetrieb von Grund aus umgestaltet werden. Soweit die Petition die Bergarbeiter be- He, d tte ich nichts dagegen, siz der Regierung als Material zu überweisen.

Abg. Freiherr von Stumm (Rp.): Auf die Materie des Pe- titums einzugehen, habe ih heute noch weniger Veranlassung als gestero, da ja die Sozialdemokraten selbst keinen Antrag auf Berück- ena tellen. Der englische Arbeiter legt einen adEcees Prozent- seines Verdienstes für Beeisteaks u. dergl. an und is deshalb leiftungsfähiger, während der deutshe Arbeiter einen größeren Theil für Getränke oder au für seine Frau anlegt. Zur Abwehr der von gesundheitss{chädlichen Betrieben drohenden Schädigungen brauchen wir keine Verkürzung der Arbeitszeit; das kann der Bundesrath {on jet kraft der ihm zustebenden Befugniß machen. Bei der Kon- zentrierung einer zwölfstündigen auf eine achtstündige Arbeitszeit würden gerade die tüchtigsten Arbeiter benahtheiligt werden.

Abg. Dr. Hitze (Zentr.): In Beziehung auf die Bergarbeiter steben wir auf dem Boden des Achtstundentages und haben ihn im preußischen und bayzrishen Landtage vertreten ; würde alfo der Antrag auf Ueberweisung zur Berüksichtigung in dieser Beschränkung geftellt, fo würden wir dafür zu haben sein. Hier aber ift der Achtstundenta au gefordert für die Fabriken im allgemeinen, und das cheint selbft

err Sachse für eine zu weitge-hzende Forderung zu halten. Die

ozialdemokratie hat sih ferner gegen die obligatorishe Ein- führung von Arbeiteraus\chüssen erklärt, weil sie ihr für die gewerk- \haftlihe Organisation gefährlich ersheint. It dem so, dann würden die Sozialdemokraten selbs fich einer Hzuchelei s{huldig machen, wenn sie die Petition zur Berücksichtigung zu überweisen beantragen würden. Durch die Novelle zum Invalidengeseze sind die Wünsche der Petenten wenigstens zum theil erfüllt worden.

Abg. Thiele (Soz.) fragt, warum die Achtstundenshiht nur auf die Bergarbeiter und niht auch auf die Hüttenarbeiter ausgedehnt werden solle. Der Hüttenbetrieb sei doch vielfah mindestens ebenso anstrengend wie die Arbeit im Bergbau. Wenn der ähsishe Bundesrathsvertreter sh darauf beziehe, daß die be- triebsamen Arbeiter in Sachsen \sich gegen die Verkürzung der Arbeitszeit ausgesprochen hätten, so habe er wohl mehr die schmieg- samen Arbeiter gemeint, denn der Begriff „betriebsam“* fei sehr dehnbar. Die jungen Leute seien es hazptsählih, die sih zu den Ueberschichten drängten, die Leute von zwanzig Jahren und darunter, die dann im nächsten Jahrzehnt frühzeitig invalide würden. Damit würde es voll- ftändig harmonieren, daß die UebershihtenKein- böhere Krankheits- jiffer berbeiführten. Betrage die Uebershiht in Westfalen, wie der Abg. Hilbck sagte, nur 25 Minuten pro Tag, so würde es doch erft r°ocht keine Mühe machen, auch diese 25 Minuten noch abzuschaffen. Woher kcmme die geringe Ernährung? Doch von dem ge- ringen Einkommen. Man erböhe das Einkommen, und der gesammte Arbeiterstand werde in seiner Leistungsfähigkeit gehoben werden. Daß die Reduzierung der Arbeitszeit von zehn auf acht Stunden keinen Rückzang in der produktiven Arbeitsleiftung zur Folge habe, sei längft praktish erwiesen. Redner giebt dafür eine nzahl Beläge und statistisher Zahlen und kommt dann auf die Aueführungen zurück, welcbe der Abg. Arendt in Bezug auf die Mansfelder Verhältnifse vor Ostern gegen ihn gemacht habe, erklärt, daß er seine bezüglichen Behauptungen über den damals erwähnten Steiger aufrecht erhalte, den Dingen weiter nahgeben werde und baldigst dem Plenum und Arendt das Ergebniß mittheilen werde; er könne noh weitere derartige Fälle vorbringen.

Abg. Dr. Arendt (Rp.): Es mußte mir daran liegen, einen Beamten zu vertheidigen, welher hier im Reichstage der Betrügerei insofern beshuldigt worden war, als er sich aus Material, welches nit ibm gehörte, sondern dcr Gewerkschaft, zwei Hâusf :r gebaut hätte. Ich habe keine andere Gelegenheit dazu gebabt als die dritte Lesung des Etats. Die bezüglichen Rechnungen liegen mir vor; es ift von der Beschuldigung nihts wakr; auch ist der eine Beamte, der Steiger Rothe, den Herr Thiele schließlich nannte, {hon gei elf Jahren niht mehr im Dienste der Gewerkschaft. Herr Thiele hat seine Behauptung ganz allgemein aufgeftelt, er sprach von Steigern; im amtlichen stenographishen Bericht if aber -nur von „einem* Steiger zu lesen. Um so dringender muß ih ihn bitten, seine weiteren Fälle vorzubringen, die er heute erwähnte. An einer anderen Stelle steht im ftenographishen Bericht „gewisse Steiger“ ; während Hecr Thiele ganz allgemein gesagt hat „die Steiger“. Herr Thiele wird niht umhin könnea, nachdem er den Steiger Bothe in seiner Ghre so bloßgestelt bat, dem Mann eine Ehrenerklärung zu geben oder seine Be[huldigung so zu wiederholen, daß jener geritlich flagbar werden kann. Jedenfalls darf die Tribüne nicht zu solchen Ehrenkränkungen benußt werden.

Abg. Thiele erklärt, er lehne es ab, vom Abg. Arendt Be- lehrungen über seine Pflichten als Abgeordneter entgegenzunehmen. Die von ihm vorgenommenen Korrekturen seiea ganz unerheblich, in den Arendt’ sen D kämen gorz andere Korrekturen vor. Das System im Mansfeld’schen sei heute dasselbe wie vor 11 Jahren.

Abg. Stolle (Soz.) führt aus, er könne nit nahprüfen, ob die sächsishen Beamten Kohlenaktien befizen, aber aus ihren Steuer deklarationen würde sih ja wohl ergeben, wie viel fie aus Gehalt und wie viel sie aus Privatbesit einnähmen. Habe do ein sächsischer Amts- rihter Arbeiter wegen Bovkotts der Dresdener Wald\{lößchenbrauerei zu barten Strafen verurtbeilt, von dem sih hberausftellte, daß er dem Aufsichtsrath dieser Brauerei angehörte. Daß die Arbeiter fich zu den Sonntaggearbeiten drängen, sei ein nicht rihtig gewählter Ausdruck; sie würden durch tausend Rücksihten dazu ge- zwungen. Könnten die Arbeiter unbeeinflußt ihr Urtbeil abgeben: in 99 8/6 der Fälle würden sie sich nicht gegen, sondern für die Ver- fürzung der Arbeitszeit aussprehen. Die sächsischen Bergarbeiter hätten s in der Kohlenftrikebewegung musterhaft benommen, fe seien aber von der Regierung und den Beamten, die gleihmäßig den Inter- esen des internationalen Kapitalismus in die Hände arbeiteten, gegen

echt und Geseß behandelt worden. Das Berggeseß gebe nur bei dro- bender Gefahr den Beamten zum Einschreiten in der bekannten Weise das Recht. Man habe in Zwickau den Belagerung szuftand vechängt, ob- wohl die Ruhe eines Kirchhofes herrshte. So habe man ia Sawfen für die Bergwerksbesizer Partei ergriffen. Die Mözlichkeit, über die Verkürzung der Arbeitszeit mit den Werkebesißern zu verhandeln, werde durch die behördlihe Einmishung, dur Beeinflufsung der Wirthe, welche ihre Lokale hergeben wollten, durch den Militärboykott und uazäblige andere Mittel verhinderk. Das iähsishe Vereins- und Versammlungszeseß werde ganz illoyal gehandhabt.

Königlich iähsisher Bevollmächtigter zum Bundesrath, Ministerial- Direktor Dr. Fischer: Ich kann diese Ausführungen nicht ohne Entgegnung lafsen, auch nicht die Behauptung, daß die Regierung in Sachfen ftet3 grundsäßlih Parteiregierung ift. Das ift dieselbe Be- bauptung, mit welher auch Herr Wurm immmer seine Reden schließt: In Sachsen wird zweierlei Recht geübt. Ich ftelle dem Hause anheim, ob Sie den sächsischen Beamten _oder den o ee Rednern mehr glauben wollen. Herr Sachse hat elbt den \ähsishen Arbeitern zum Strike gerathen. Redner verlieft die betreffenden Aeußerungen des Abg. Sachse und sagt hierzu: Wenn das keine Aufreizung zum Strike ist, dann giebt es keine. Der Minifter von Meysch ift in das Strikerevier gekommen, um si zu informieren, ob die Bergwerksbesißzer in der Lage seien, die ihm bekannten Forderungen der Arbeiter zu erfüllen. Die Versammlungen find verbotea worden, weil eine Gefahr für die öffentlihe Sicherheit vorbanden war. Gewiß ist nihts passiert, aber bedenken Sie, welche Erregung bei einem solchen Strike herrsht. Ohne einen gewifsen Terrorismus können ja die Arbeiter bei keinem Strike auf Erfolg renen, das haben ji- selbft zugegeben. Jedenfalls bedarf es nur des kleinsten Anstoßes, um eine Explosion zu erzeugen. Meine Erfahrungen aus dzm Jahre 1889, wo ich Amtshauptmann in Chemniy war, beweisen mir das.

Ueber den Unterschied iwishen Auslegung und Handhabung dr Gesetze \scheint Herr Stolle niht ganz genau orientiert za sein. N les

Abg. Sachse behauptet, der Minifter von Mes habe den Ursprung und Verlauf des Zwickauer Ausstandes im sächsischen L1nd- tage niht zutreffend dargestellt.

Säthsisher Bevollmächtigter zum Bundesrath, Minifterial- Direktor Dr. Fischer bestreitet aberm2ls die Richtigkeit der Aus- führungen des Abg. Sachse. Die Bestimmung des § 80 des sächsischen Berggesetzes habe mit § 152 der Gewerbeo:dnung nichts zu thun.

Abg. Freiherr von Stumm weist einige Ausführungen des Abg. Stolle, die dieser gegen den Vergleich des deutsh?n rit dem englischen Arbeiter gemacht habe, als unrichtig zurü.

Abg. Geyer (Soz.) {ließt sh in der Darft-llung des Zwickzuzr Ausftandes den Ausführungen ieines Kollezen Sachse an. Der Miniftec von Megsh sei angeblich in das Strikerevier gekommen, um sich zu informieren, sei aber des anderen Tages wieder ausgekniffen.

Präsident Graf von Ballestrem ruft den Redner wegen diefes Ausdrucks zur Ordnung.

_ Damit {ließt die Diskussion. Der Kommissionsantrag wird angenommen.

Darauf wird die Sißung vertagt.

Schluß 61/2 Uhr. Nächfte Sißung Dienstag, den 1. Mai, 1 Uhr. (Wahlprüfungen.)

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 62. Sigung vom 27. April 1900, 11 Uhr.

Ueber den ersten Theil der Verhandlungen ift in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden.

Das Haus sett die zweite Berathung des Geseht- entwurfs, betreffend die Regulierung des Hochwasser- profils der Weichsel von Gemlig bis Piedckel, fort.

S 2 bestimmt:

Zur Ausführung der im § 1 unter a und b erwähnten Pro- jekte haben die betheiligten Deihverbände, dem Fortschreiten der Arbeiten entsprehend, folgende Zaschüfse zu leisten: 1) der Marien- burger Deichverband: zu a 2091 090 , ¡u b 217 600 4 2) der Danziger Deichverbaud: zu a 1109 (009 #, zu b 114 200 , 3) der Falfkenauer Deichverband: zu a und b 150000 Æ, 4) der Elbinger Deichverband: z1 a 200 000

Abg. Graf von Kaniß (kons.) beantragt, den Beitrag des Elbinger Deichverbandes unter 4 ganz zu ftreihen. Der Elbinger Deich- verband babe 1883 einen Beitrag von 1890000 46 übernommen unter der Bedingung, daß die Nogat gegen den Eisgang abgesperrt werde. Man habe ‘nämlih die Einrihtung cines Eiswehrs ge- plant, später sei die Regierung anderer Meinung ge- worden, und man meine jeyt, daß eine Absperrung der Nogat gegea den Eisgang überbaupt nicht eber ftaitfinden dürfe, als bis die Regulierung des Hauptarmes der Weichiel von Pieckel bis Gemlig durchgeführt sei. Diese Erklärung der Regierung ftebe mit dem Versprehen des Landwirthschafts - Minist-rs vom Jahre 1838 nit im Einklang. Der Elbinger Deihverband habe kein besonderes Ane daran, taß am Hauptarm d.r Weichsel ein Deichbruch erfolge.

Abg. Goerdeler (fr. kons ): Die Kosten bilden die Haupkfrage, Die Deichverbände haben Vortheil von der Regulierung, fie können deshalb au dazu beitragen. Wenn aber d e Nogat abges{lofsezn werden und dadur eine Grhôöhung der Deiche des Faltkenauer Deichverbandes nothwendig werden sollte, so bitte ic, zu den Kosten hierfür den Falkenauer Deichverband nit heranzuziehen.

Abg. Ehlers (fr. Vgg.): Im Gegensay zu früheren ätnlien Vorlagen \oll hier ein Zwang auf die Deiihverbände ausgeübt werden. Das Werk der Regulierung der Weichsel muß einheitlich durchgeführt werden, damit nicht jeder einzelne Deihre-band nur für sih das feinige thut und dann später wieder ein neues Unglüdck h »rbeigefübrt wird. Dem Grafen Kaniß kann ich darin nicht beistimmen, daß der Elbinger Deichverband an dieser Regulierung kein Interesse have. Allerdings sind die Beiträge der Deichverbände zu hoch bemefsen, mit dieser Ansicht bin ih freilih in der Kommission in der Minderheit geblieben. Wenn aber der Antrag Kainiß angenommen werden follte, müßte die Bor- lage in die Kommission zurückzehen, damit die Beiträ e aller Deich- verbände neu abgegrenzt werden können. Das Werk ift für die ganze Weichselniederung so wichtig und bildet den erften Stritt zum Abs {luß der Nogat, daß ih es niht an der Höhe der Beiträge scheitern lassen möte; aber das muß ih do sagen, daß die Beiträge von dem Gesichtspunkt des Finanz-Minifters aus festgeseßt find.

Ein Regierungs-Kommissar spriht sich gegen den Antrag Kaniß aus. Der Elbinger Deichverbdand fei niht einmal selbft so weit gegangen, wie dieser Antrag; der Verband habe vielmehr nur eine Kündigung der Zinsen und Amorti- sationsraten für sein altes Darlehn bis zur Herftellung des Eiswehrs verlangt. Was den Falkenauer Deichverband betreffe, so habe auch dieser ein großes Interesse an der Weichselregulierang, und eia Antrag auf Streichung seines Betrages sei bereits in der Kommission abgelehnt worden. Dicser Verband werde in keiner Weise übervortheilt.

Abg. Freiherr von Buddenbrock (kons.): Von einem Zwange

egen die Anlieger kann keine Rede sein, da fünf Jahre lang geführte

Me chandtungeit vorbergegangen sind. Bei den wedselnden Erfahrungen in der Technik darf man sih nicht auf einen beftimmten Wortaut festlegen. Ih bitte deshalb, den Antrag Kaniß abzulehnen. Eine Zurückoerweisung an die Kommission im Falle der Annabme des Antrags Kaniÿz aber dürfte sih erübrigen, da die Antcäge in der Kom- mission sämmtlich besprochen sind. t

Abg. Dr. van der Borght (nl.): Da wir im Augenblick die Tragweite des Antrages Kanit nicht überseben können, find wir für die Zurückoerwcisung an diz Komm!ssion. Sonst müßten wir gegen den Antrag stimmen. | f

Abg. Seer (nl.) spriht ih gegen diz Zarückoerweisung an die Kommisfion aus. |

Auf eine Anfraze des Abg. Grafen von Kanitz, der ebenfalls die Nothwendigkeit der Zurückzerweisung an die Kommission nit einsehen kann, bemerkt ein Regierungs-Kommissar, daß die Hochwafserregulierung mindeftens vier Jahre beansprahen werde und daß = dann entshi:den werden könne, wie sih diz Nogat regulieren lasse.

Nach einem Schlußwort des Berichterstatters Abg. von Glasenapp und einer persönlihen Bemerkung des Abg. Grafen von Kaniß wird § 2 unter Ablehnung des Antrags Kaniß unverändert anzenommen. M j

Nach S 3 sollen für die jährlichen Aufeisungsarbeiten der Marienburger, der Danziger und der Elbinger Deichverband zusammen 1/; der dem Staate dadurch erwachsenden Koften tragen.

Iba. Graf von Kanit beantragt dafür, daß nur der Mari-n- burger und der Danziger Deichverb2nd zusammen 4 diefer Kosten tragen sollen, und begründet dies damit, daß der Elbinger D2ich- verband nur ein minimales Interess2 an den Aufeisungsarbeiten habe.

Abg. Ehlers bestreitet dies und erklärt sich gegen den Antrag.

Abg. Freiherr von Buddenbrock ipriht gleihfalls gezen den Antrag, ebenso der Berichterstatter Abg. von Glafenapp.

Der Antrag des Abg. Grafen von Kaniß wird abgelehnt und 8 3 unverändert angenommen, ebenso der Rest des Gesetzes. Berichterstatter Abg. von Glasenapp begründet darauf des näheren die von der Kommission beantragten, geftern mitgetheilten

Refolutionen. / Abg. Freiherr von Buddenbrock beantragt, in der

Resolution b den Schluß folgendermaßen zu fassen: „so lange

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