1900 / 105 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 02 May 1900 18:00:01 GMT) scan diff

Handels- und Gewerbeschulen, Schiffbar- D von Flüssen und Uferbefestigungen, Erhaltung von Denkmälern 2. E sind vielfah falsche Melioration eingeleitet worden. Das Verfahren, daß bei Bildung von Meliorationt- oder Wafsergenofsenshaften die Stimmen der Nicht- erschienenen als zuftimmende gezählt werden, hat es mit sih gebracht, daß solhe Genossenschaften gebildet wurden, die sich nachher nicht als Tebensfähig erwiesen. Die lex Huene hat die Kreise zu neuen dauernden Ausgaben veranlaßt, die damals die Kreise niht belasteten ; als aber die lex Huene verfiel, änderte sih dies. Ich beantrage die Ueberweisung der Anträge an eine Kommission von 21 Mitgliedern, die boffentlich einen Weg zur Verständigung fiaden wird, wenn es auch nicht so sehr {nell gehen wird. :

Abg. Funck (fr. Volkêp.): Es unterliegt keinem Zweifel, daß die Materie reformbedürftig ist. Wir sind für den Antrag von Eynern weniger wegen der Form als wegen der Tendenz; wir eignen uns seine Motivierung nicht an, hofen ater auf eine Verständigung in der Kommission und knüpfen nur die Bedingung daran, daß die Selbst- verwaltung der Provinzen nit geshmälert und daß ein gere{ter Maßstab gefunden wird, bei dem nit nur auf die Leistungsfähigkeit, sondern auch auf die Aufgaben der Provinzen Rücksicht genommen wird. Unter dieser Vorausfezung find wir für die Kommissiont- berathung.

Die Berathung wird geschlossen. Jm Schlußwort weist

Abg. Schmieding (al.) nohmals darauf hin, in wie hohem Maße die Provinzial, Kommunal- und Kreisshulden gestiegen seien, während die Finanzlage des Staats sih gehoben habe und auch im Taufenden Jahre vorautsichtlich wieder einen großen Ueberschuß auf- weisen werde. Gegenüber dem Finanz-Minister bemerkt er, daß die Stulden in Frankrei wirklide SHulden seien, währer d die Shulden des preußischen Staats wesentlih Eisenbahnsulden feien.

Darauf werden die Anträge an eine Kommission von 14 Mitgliedern überwiesen.

Schluß gegen 3% Uhr.

Nächste Sißung Mittwoch 11 Uhr. (Kleinere Vorlagen ; Kommunalwahlgeseß; Anträge.)

Unterrihtsanstalten ,

Parlamentarische Nachrichten.

Dem Reichstage is der \{leunige Antrag der Abgg. Müller (Fulda) und Genossen auf Annahwe des nachstehenden Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Abänderung des Reihs-Stempelgeseßes vom 27. April 1894, zugegangen:

Das Reichsftempelgesez vom 27. April 1894 wird, wie folgt, geändert :

Artikel 1. Die Ueberschrift in Abshuitt T wird, wie folgt, ergänzt : I. Aktien, Kurz, Renten und Schuldverschreibungen. I Tarif R Doiten el seß 27. April 1894 n dem Tarif zum Reichsftempelgefeß vom 27. (Bekanntmachung des Reichskan¡lers vom 27. April 1894, Reichs- geseßblatt Seite 381) wird der Steuersaß ¡u Nummer 1a (inländishe Aktien) von 1 vom Hundert auf vom Hundert, zu 1b (ausländische Aftien) von 1} vom Hundert auf 2 vom

undert, ¿ n (ausländisWe Renten- und Schuldverschreibungen) von

6 vom Tausend auf 8 vom Tausend erhöht. : Nach wird eingeschaltet : i c. Antheile gewerkshaftlich betriebener Bergwerke (Kuxe, Kurx- heine), soweit die Gewerkschaften in 1000 oder mehr Theile (Kure) getheilt find, 30,— Æ#, soweit die Gewerk- haft in weniger als 1000 Theile (Kure) getheilt sind, 300,— M von jeder einzelnen Urkunde. f Vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes au8zegebene Antheile sind der vorbezeihazten Abgabe nicht unterworfen. Die Abstufungen in der Spalte Berehnung der Stempelabgabe M E

werden 1,50 Æ LUHit:

o S d ° S ° . . S750 2,— - i zu 2b auf 80 4 für je 100 M oder einen Bruchtheil dieses Be- trages festgesetzt.

Artikel 3.

Die Stempelabgabe von den Genußsheinen, Anmerkung zu Tarif- nummer 1 und 2, wird für 2. folie, welhe als Erfaß an Stelle erloschener Aktien aus- gegeben werden, auf 0,90 , b, alle übrigen und zwar 1) inländische auf . L 2) Ie ai 30 5 festgeseßt. Artikel 4.

Die Beftimmung, betreffend die „Ermäßigung“ zu Ne. 4a des Tarifs, erhält im Abs. 1 folgenden Zusag:

Bei Acbitragegeschäften über Wertbpapiere der unter

Nr. 43a 3 bezeichneten Art beträgt die Ermäßigung ?/10 vom

Tausend für jedes der beiden einander gegenüberstehenden

Geschäfte. : Artikel 5. 5 E Der Tarif wird ferner abgeändert und ergänzt, wie folgt:

Lati- fende Gegenftand der Besteuerung

Nr. Hundert | Tausend |

Steuersaß8z

Berechnung vom der

Stempelabgabe

Kauf- und sonstige Anshaffungsgeschäfte.

a. Kaufs» und sonstige Anschaffangs8ge!chäfte über: 1) auéländise Banknoten, auéländishes Papiergeld, e Gs 2} Werthpapiere der unter 2a, 3a und 3b bezeih- E E L N 3) sonftige Wertbvapiere der unter 1 bis 3 bezei- neten Art L L Den Kauf- und sonstigen Anschaffungsgeshäften u. #. w.

(wie bisher). |

b. Kauf- und Anuschaffungégeshäfte, welcke u. \. w. (wie bisher) E a L S S

Lotterteloose.

Loose öffentlicher Lotterien, sowie Au8weise über Spiel- einlagen bei öôffentlih veranftalteten Auëspielungen von Geld- oder arderen Gewinnen

a läubi de

b. ausländische

Den Spieleinlagen ftehen glei u. f. w. (wie bisber). Schiffsfraturkunden.

Zur Beurkundung eines Frachtvertrags über die Beförderung von Gütern im Seeverkehr dienende Sriftstücke (Konnofsemente)

a. im Inlande ausgestellte S mindestens jedoch 10 \ von jeder Tonne Raummakß, bezw. wenn die Berechnung der Fraht nach Gewicht erfolat, von je 1000 kg der Ladung.

b. im Auélante aufgestellte, sofern sie im Inlande aus- gebändigt werden 1) Ui die Schriftstücke über ganze Schiffsladungen auten T 2) wenn fie über Theilladungen oder Stückgüter lauten mindeftens jedo 109 «} von jeder Tonne Raummafß, dezw. wenn die Berechnung der Fraht nah Gewicht erfolgt, von je 1000 kg der Ladung. Der Beförderung von Gütern im Seeverkehr wird gleih erachtet die- jenige Beförderung, wele ¡wishen ausländischen See- bäfen und deuts{hen Flußbäfen ftattfindet.

Handelt es \ich im Falle zu b um Sendungen aus Häfen der Nord- oder Ostsee, so werden nur §/10 der vor- geshrievenen Sätze erhoben.

Befreit sind Konnofsemente der zu a und b gedatten Art, aus welchen sich ergiebt, daß der Raumgebalt der Ladung eine Tone Raummaß oder, falls die Fracht nah Gewicht berehnet wird, 1009 kg nickt übersteigt und zugleich die Fracht niht mehr als 2 e beträgt.

Swiffsfaßrkarten.

Fahrkarter, Fahrsceine und sonstige Auêtweise über die er- folgte Bezablung des Perfonenfahrgeldes im Seeverkehr von inländishen nah ausländishen «Häfen

a, für die Fahrt in der zweiten Kajüte... .. fa hex ¿risten Kol a 4

Handelt 28 \ich in den Fällen zu a und b um den Verkehr nah ausländishen Häfen der Nord- oder Ostsee ein- \{ließlich Frankreib und England im Kanal, so werden nur 2/10 der vorgeschriebenen Säge erhoben.

Artikel 6. Die F§F 1, 6 Abf. 1 und 29 des Gesetzes erhalten nachGstehende Faffung: Ln Die in dem anliegenden Tarif anter 1, 2, 3, 5, 6 und 7 vezeid- neten Urfunden und unter 4 bejeihneten Ges&äfte unterliegen den daselbft aufgejührt-n Abgaben rah Mafgabe der nachstehenden Be- immungen: S 6 Abs. 1.

Bezügli der vor tem 1. Juli 1900 ausgegebenen inländischen und mit dem Reihsftempel versehenen ausländishen Werthpapiere

vom Werth des Gegenftandes des Ge- äfts, und ¡war in Abstufungen von 20 und 50 L für je 1000 „(G oder einen Bruchtheil dieses Betrags.

Der Werth des Gegenftandes wird nah dem vereinbarten Kauf- oder Lieferungspreis, sonst mittleren Börsen- oder Marktpreis am Tage des Abschlufses bestimmt. Die zu den Werthpapieren gebörigen Zin» und Gewinnantheils scheine bleiben bei Berechnung der Abgabe außer Betracht.

Ausländishe Werthe find nach den Vorschriften wegen Erhebung des Weselftempels umzurechnen.

bei inländischen Loosen vom planmäßigen Preise (Nennwerth) sämmtlicher Loose oder Ausweise mit Ausschluß des auf die Reichsftempelabgabe entfallenden Betrags; bei auéländishen Loosen von dem Preise der einzelnen Loose in Ab- ftufungen von 1 Æ für je 4 A oder etnen Bruchtheil dieses Betrags.

vom Betrage der Seefracht in Ab- ftufungen von 10 4 für je 20 M oder einen Bruchtheil dieses Betrags.

Der Stewpel ift für alle über dasselbe Fradhtgeschäfi ausgcftellten Konnofse- mente nur im einmaligen Betrage zu entrihten.

von dem die Ladung fordernden Schriftftück.

bon jeder einzelnen Fahrkarte. Die Abgabe ift für jede Fabrt nur im einmaligen Betrage zu entrichten.

bewendet es bei den bisherigen Vorschriften. Dasfelbe gilt für die nach dem genannten Zeitpunkt ausgegebenen inländishen Wertbpapiere in Ansehung der vorher geleisteten Zahlungen.

Loose u. \. w. inländisher Unternehmungen, für welhe vor dem 1. Juli 1900 die obrigkeitlihe Erlaubniß bereits ertbeilt ist, sowie auéländische Loose, welche vor diesem Zeitpunkt eingeführt, au binnen drei Tagen nach demselben angemeldet \ind, und die Loose von Staatslotterien, deren Ausgabe auh nur für eine Klafse bereits vor diesem Zeitpunkte begonnen bat, unterliegen, sofern die Ziehung der Loose vor dem 1. Januar 1901 beendet ift, der Reichsftempelabgabe nur nach Maßgabe der bisherigen Bestimmungen.

dur den.

Artikel 7. i Das Gesetz erbält hinter § 30 die nahftehende Einschaltung:

ITI. Shiffsfrahturkunden und Shiffsfahrfkarten. (Tarifnummer 6 und 7.)

§ 30a.

Die Beförderung von Gütern im Seeverkehr (Nr. 6 des Tarifs) nah und von deutshen Häfen darf nur auf Grund einer die Be- urkundung dez Frahtvertrags enthaltenden Shiffsfra@turfkunde (Konnossement), ebenso die Beförderung von Personen von deutschen nah ausländischen n nur auf Grund eines Ausweises über die erfolgte Bezahlung es Personenfabrgeldes ftattfinden.

Die Verpflichtung zur Entrichtung der unter Nr. 6 des Tarifs bezeichneten Stempelabgabe liegt bei Urkunden, welhe im Inlande auêégefstellt werden, dem Ausftellèr, bei den im Auslande au8geftellten Urkunden demjenigen ob, der das Schriftstück im Jnlande ausbändiat.

8 30b,

Werden im Inlande Konnossemente ausgestellt, so ift eine gleih- lautende Urkunde dem Führer des Schiffes au8zuhändigen oder, falls er selbst der Aussteller ift, von iÿm zurückzubehalten und von dieser Urkunde die Steuer zu entrihten. Auf den übrigen Urkunden ift zu N daß und in welhem Betrage die Steuer entrichtet worden ift.

Der Betrag der Seefracht und des Raumgehalts, bezw. soweit die Fracht nah dem Gewicht berenet wird, des Gewichts der Ladung ist auf jedem einzelnen Schriststück anzugeben. Sind in einem Konnofsement verschiedene Bestimmungsorte enthalten, in der Art, daß sich erst später entscheidet, nah welchem dieser Orte die Güter zu befördern find, fo ift der böhste der hierbei in Betra§t kommenden Frachtbeträge anzugeben. Ist aus anderen Gründen die Höbe der XFraht noch unbestimmt, so if unter Angabe der hierfür matzgebenden Bereinbarungen der vorautfihtlih höchste Betrag auf dem Schriftstück zu vermerken. s 30

Cc.

Die Abgabe mnß entrihtet werden, bevor die Aushändigung des Schriftftückes erfolgt. Ausnahmen von dieser Vorschrift zuzulassen, if der Bundesrath ermächtigt. S 30

d.

Ist die Entrichtung der Abgabe von den dazu verpflihteten Personen unterlassen worden, so ist fie von jedem ferneren Inhaber des niht gestempelten Schriftftück:s binnen drei Tagen nach dem Tage des Emvfangs und jedenfalls vor der weiteren Aushändigung des Schriftstük3, sofern diese im Jaland erfolgt, zu bewirken.

8 30e.

Die im § 30a gedackte Verpflihtung wird erfüllt dur Ver- wendung von Vordrucken, die vor dem Gebrauch vorschrifi8mäßig abs gestempelt sind, oder von Stempelmarken nah näherer Anordnung des Bundesraths.

Dem Bundesrath ftebt auch die Bestimmung darüber zu, cb und in welhen Fällen die Entrichtung der Abgabe ohne Verwendung von Stemvelzeizen erfolgen darf.

8 30 f.

Die Nichter*üllurg der Steue: pfliht wird mit eirer Geldstrafe bestraft, welhe dem 25 fahen Betrage der vorenthaltenen Abgabe gleihkommt, mindeftens aber 20 Æ beträgt.

Diese Strafe trifft besonders und ¡um vollen Betrage jeden, der die ihm obliegende Verpflihtung zur Entrichtung der Abgabe nicht rechtzeitig erfüllt.

Die gleice Sirafe trifft denjenigen, welher Güter im Seeverkehr nach und von deutschen Häfen, cder Personen von deutschen nah aus- ländishen Häfen obne die in § 30a vorgeschriebenen Urkunden bezw. Auêweise befördert, oder ein Konnofsement mit einem unrichtigen Vermerk der im § 30b bezeichneten Art versieht.

Kann der Betrag der binterzogenen Abgabe nit feftgeftellt werden, so tritt stait der im Abs. 1 gedahten Strafe eine Geldftrafe von 20 bis 5000 Æ ein.

8 30g.

Wer die Beförderung von Gütern als Gewerbe betreibt, bat, wenn er nah erfolgter Bestrafung auf Grund des § 30f von neuem der dort bezeibneten Vorschrift zuwiderhandelt, neten der Strafe des 8 30 f die im § 20 vorgesehene Rückfallftrafe verwirkt.

8 30h.

Zoll-, Hafen- und andere Bebörden, in deren Gewahrsam sich Güter, welhe Gegenftand eines Seefradtvertrages sind, befinden, find befugt, vor der Auslieferung der Güter die Vorlegung eines bierüber auégeftellten, vorshriftêsmäßig versteuerten Konnoffements zun vzrlangen. ;

Der Schiffsführer is verpflichtet, den Zoll- vond Hafenpolizei- behörden die in seinen Händen befindlihen Konofsemente auf Gr- fordern zur Einsicht vorzulegen L

L

Entéält ein Schrififtück außer der Beurkundung eines Fracht- vertrages noch eine andere, ciner l[andes8geseßlihen Stempelabgabe unterliegende Beurkundung, fo finden die landesgeseßli@en Vorschriften neben den Beftimmungen dieses Gesetzes Anwendung.

Im übrigen unterliegen die Schriftstücke keiner weiteren Stempel- abgate (Taxe, Sportel u. \. w.) in den einzelnen Bundesftaaten.

8 30 k,

Die Verrflihiung zur Entrichtung der unter Nr. 7 des Tarifs bezeihneten Stempelabgake liegt dem Aussteller der Fahrkarte ob und muß erfüllt werden, bevor die Karte ausgehändigt wird.

8 301,

Die vorgedahte Verpflichtung wird erfüllt durch Zablung des Abgabenbetrages an die zuständice Steuersielle, welche die ihr vorzu- legenden Karten mit dem vorschriftémäßigen Stempel zu verseben hat.

Der Bundesrath ift ermächtigt, die Verwendung von Stempels marken zur Entrichtung der Abgabe zuzulassen, oder zu bestimmen, daß und unter welhen Vorautfeßungen die Abftempelung der Karten ohne Gutricktung des Abgabenbetrages erfolgen und die leßtere bis zum Verkaufe der Karten an die Reisenden ausgeseßt bleiben foll.

; 8 30m.

Bezüglih der Bestrafung der Nichterfüllung der Steuerpfiht, der Rückfaliftrafe für dicjenigen, welhe die Personenbeförderung als Gewerbe betreiben, und der Anwendung landesgeseßliher Bestimmungen auf die Schifféfahrkarten finden die Vorschriften der §8 306, g und i enispreGende Anwendung.

: S 30n.

Die Strafe des § 30f findet auf jeden Anwendung. welcher eine mit dem vorschrifi8mäßigen Stempel nicht versehene Fahrkarte ver- äußert oder an fih bringt.

E 8 300.

Die Zoll- und Hafenpolizeivehörden sind befugt, die Schiffsfahr- karten der Reisenden zum Zweck2 der Prüfung auf ihre vorschrifte- mäßige Verfteuerung einzusehen.

S 30p.

Eixe Erftaitung der Abgate ift zulässig, wenn seitens des Aus- ftellers der Fahrkarte dem Erwerber der volle Betrag des Preises der Karte zurückgewährt worden ift.

: Artikel 7.

Im § 34 Absaß 2 des Gesetz:s wird ftatt „§8 3, 19 uad 26“ geseßt: „§8 3, 19, 26 und 30f.*.

Im § 39 Abfayz 2 des Gesetzes wird hinter „Geschäfte der unter Nr. 4 des Tarifs b:zeihneten Art1* eingeschaltet : ;

ebder die Beförderung von Gütern oder Personen im Secverkehr“.

Am Swblufse desselben Abfatz:3 wird hiozuzefügt:

„Die Steuerdirektivbehörden können anordnen, daß au ander- weit tei Personen, welhe Geschäfte der bezeihneten Art gewerbs- mäßig betreiben oder vermitteln, eine Prüfung der Abgabenentrichtung vorzunehmen ift.“

(Schluß in der Zweiten Beilage.)

L

Zweite Beilage

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

Berlin, Mittwoch, den 2. Mai

1990.

(Schluß aus der Ersten Beilage.)

Artikel 8.

Insoweit für das Re@nungsjahr 1909 die Erträge an Reihhe- ftempelabgaben das Gtatsfoll der Ueberweisungen aus den Teßzteren übersteigen, ist der U?bershuß zur Verstärkung der Betriebsmittel der Reichsk2fs2 zurückzuhalten.

Der Reichskanzler wird ermäÿtigt, die unter Berückfichtigung der obigen Aerderungen fih ergebendz Faffung des Reicb8ftempelgesezes in einer fortlaufenden Nummernfolge der Abschnitte und Paragraphen mit dem Datum des vorliegenden Geseßes dur das Reich?-Gesectzblatt b:kannt zu machen.

Die Abgg. Bassermann und Genossen haben im N eihs- tage felgenden Antrag eingebracht:

Der Reichétag wolle beschließen: dem nachstehenden Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Abänderung des Zolltarif- gesetzes, die verfassungsmäßige Genehmigung zu ertbeilen:

Im Zolltarif wird die Tarifnummer 25 folgendermaßen geändert :

b. 1) Liqueure E statt 180 A 240 M

2) alle übrigen Branntweine E s E15 160 b, in Flashen, Krügen oder anderen Amschließungen t 1930 240.

Wein i 2) in Flaschen eingehend S t O. 10.

Land- und Forstwirthschaft. Saatenstand und Getretdeßandel in Rußland.

Das Kaiserliche General-Konsulat iz Odessa berihtet unter dem 25. v. M. Folgendes :

Die Wintersaaten in den Eouvernem?-nts Cherson, Bessarabien, Jekaterinoslaw und Taurien haben gut überwint-rt. Die shroffen Temperaturshwa"kungen, die FEäufigen Stürme und der Mangel an SàZnee baben keinen großen Schaden anzu- rihten vermocht. Der augenblickliße Stand der Winter- faaten ift dur@aus befriedigend, obwohl auh diesmal einzelne Klagen TIaut werden. So meldet man zum Beispiel aus dem Berdjansker und dem Itkaterinoslawer Kreise, daß ein Theil der Wintersaat ver- dorben sei, und aus dem Drajeprowsker Kreise, daß dort etwa der fünfte Theil - der Saaten umgcpflügt werden müsse. Die Frühjzhrécinsaat dürfte in den Strihezn nah der Meeres- füfte zu im allgemeinen beendet sein; naŸÿ dem Norden des Bezirks zu- wird man ncch einige Wochen hindur zu thun baben. In dea Gegenden des größten Nothfiandes haben die Landschafts- verwaltungen für die Beschaffung von Aussaat Sorge getragen, sodaß man annehmen darf, daß die Anbauflähen keinen fehr beträchtlichen Uaterichied gegen die früheren Jahre aufweisen werden. Der Süden des Reiches ist im Vergleih zu anderen Theilen desselben nicht arm, und bei Berücksichtigung der bedeutenden Hilfe, die der Bevölkerung sowobl von der Krone als auÿ durch Privat- woblthätigkeit zugekommen ift, licgt feine Veranlassung zu ernster Beunrußbigung vor. Da das Wetter einige Zeit bindurch warma und fonnig gew-:fen und die Erde reitlih mit Feuchtigkeit getränkt ift, so daß die Pflanzen fich gut entiwickeln kounten, hofft man auf eine gute Ernte und damit, nachdem in jüngster Zeit aus Deutschland und Frank- reih weniger günstige Nachriten über den Saatenstand eingetroffen fiad, auf ein: lebhafte Erport-Campagne.

Der Odefsaer Markt bat seit dem leßten Bericht keine lebhaftere Färbung angenommen Die Eröffnung der Schiffahrt auf den Slüffen hat so wenig Zufuhren gebracht, wie man feit langer Zeit niht erlebt hat. Auh die Eisenbahn hat wenig Vorräthe geliefert, weil die Zufuhren aus dem Juanern infolge der schlechten Wege und der Abhaltung der Bauern dur Feldarbeiten \tcckien. ie Umsäge beshränlten sih meist auf Winterweizen; in Roggen und Gerste sind die Vorräthe fo unbe- deutend, daß der Handel in diesen Waaren fast ganz aufgebört bat. Das Getreidedepot war am 14 /1. dieses Monats im Ganzen 439 850 Tschetwert gegen 423 000 im Vorjahre. Darunter befanden sich in Speichern, auf Barschen und im Elevator in 10 pudigen Tschetwerts

Arnautka ; 2 500 Gbirka 18 400 Asima . 210 300 Sandomirka . 2 500 it A U . ¿L14600 Verschiedene Weizensorien . . . 26800 Mt 6 Í 23 900 U 3 150 Gerfte . 8 800 D. 21 000 Kolza . 2500 Hanffaat , Surepa Ges Í A

439 820

Die Preise haben sh wenig verändert und ftehen zur Zeit für das Pud von 16,38 kg fob.:

E a V 100 Novilin E ea ae 80 100 5 90 105 E s . 100 115 M s O 80 Reue gee 74 76 L 2 65 80 a T0 71 L e „L 180

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs- Maßregeln.

Dscheddab, 1. Mai. (Meldung des Wiener K. K. Telegr.- Korresp.-Bureaus.) Vom 26. bis 29. April siad bier 7 Pestfälle vorgekommen, von denen 5 tödtlih verliefen. Gestern wurden 2 neue Fälle bekannt. :

Port Said, 1. Mai. (W.T. B.) Heute sind drei weitere Peftfälle vorgekommen. Die Schiffe werden einer strengen Quarantäne untecworfen.

Handel und Gewerbe.

(Aus den im Reihsamt des Innern zusammengestellten „Nachrichten für Handel und Industrie“.)

Absay von Christbaumshmuck und Kotillon - Verzie- rungen in den Vereinigten Staaten von A merika.

Während in früheren Jahren in den Vereinigten Staaten von Amerika fast nur in deutshen Familien Weihnacht8bäume zu finden

waren, kommen diefelben seit einigen Jahren mebr und mehr aug bei nihtdeutsen, besonders amerifanis{:n Familien in Gebrau. Bei der Eüte und Preiswürdigkeit deutshen Christbaumschmucks ist daher auf einen erweiterten Absay de2felben mit Sicherheit zu renen. Au Ketillon- Verzierungen und äbnlihz Artikel werden gegen früher in größeren Mengen verbraut, und da dic deutsche Fadustrie in diefen Artikeln gleihfalls sebr leiftungsfäbiz ift. fo dürfe h wohl für dieselben in der Union ein größerer Absaßz fiaden.

Folgende Häuser beziehzn die genannten Artikel unmi Deutschland, kaufen aber nur das zur Befriedigung ibres eigenen Bedarfs Erforderliche :

The Amberg and Brill Co., 326 Walnut Street; Eckert Bros, 321 Gast Pearl Street; Rauh u. Freiberg, 114 West Pearl Street; M. Arnoldt, 1111 Main Strzet; Hanke Bros, 1128 Main Street; Leon Stif, 1503 Central Avenue; A. Spilker, 1817 Elm Street.

In größerem Umfange befassen sh mit der Einfuhr der fragz- lihen Artikel einige New Yorker Häu}er und zwar find dies in New Vork die folgenden Firmen :

Bloomingdale Bros, 3rd Ave. u. 59th St.; Borgfeldt, George u. Co., 18 Washington Plac2z; Davis u. Pollock, 71 Grand St.; Heilbrunn u. Co., 550 Broadway; Lins, Tyz u. Co., 24 Pell St.; Macy R. H. u. Co., 6th Ave. u. 14th St.; Prait u. Farmer, 393 Broatway; Topken u. Co., 169 Greene St.; Weiller u. Sons, 370 Broadway; Siegel Cooper Co., 294—6th Ave.; Wanamaker, Jobn, 784 Broadway; H:arn A., 24 W. 14th St. (Nat einem Bericht des Kaiserlihea Konsuls in Ciacinnati.)

Außenhandel der Dominikanishen Repubkik.

___ Der Außenhandel der Dominikanischen Republik bewerthete S im Jahre 1898 (für 1899 liegen die Z'fern ncch nit vor) auf 7 486 276,69 Golddollars gegen 6 378 5086,97 Golddollars im Vor- jabre, zeigt also ein Mebr von 1107 769,72 Golddellars. Auf diz Einfuhr enifizlen 1 696 279,74 Golddollars gegen 1 702 567,56 Gold- dollars im Jahre 1897 und auf die Auttubr 5 789 996,95 Geold- dollars gegen 4 675 939,41 Golddollars im Jahre 1897: (Nah einer Zufammenstel'ung des Kaiserlihen Minifter - Residenten zu Port au

Prince.)

Außenhandel Indochinas im Jahre 1899.

Ste Darunter aus 1898 1899 1898 1899 Werth in tausend Franken 94 264 60234 * 234381 29 434 43 706 45018 20459 24951 98670 111252 43940 54375 Gesammtauszfuk Darunter nah L dacanioidari bee 26 Frankrei

1898 1899 1898 1899 s Werth in tausend Franken Cocdbindhina und Kambodsha 106432 109179 28239 Tonkin L 16 425 19 335 673 Z1isammen 122857 128501

An der erheblihen Steigerung der Einfuhr nah Coin und Kambodscha ist Frankreich mit 5 943 000 Franken (etr als die Hälfte) betheiligt, und zwar bauptsäglih mit ein einiuhr von Zeugftcffen um 5 072090 Frank Außerden Einfuÿdr von französishen Metallwaaren um 1 250 000 Franken z genommen, die Ginfuhr von thierishen Erzeugnissen um 550 000 Franken und von Mebl um 281 000 Franken, während die Einfubr von Kolonialwaaren aus Frankreiß um 120000 Frankzn, von Steinen und Koblen um 65 000 Franken und von Glas- und Krvstall- waaren um 62 0009 Franken abgenommen hat.

Was die Einfuhr nach Cohinchina und Kambodscha aus anderen Ländern angeht, fo bat diejenige von Zeugwaaren um 2 550 000 Franken, von Metallea um 1 200 000 Fcanken, von mebligen Naßrungtmitteln um 440 000 Franken, von Holzwaaren um 230 000 Franken und von Kelonialwaaren um 140 000 Franken zugenommen.

(L’Economiste Français,)

Ce@Winhina und Kambodscha Tonkin E N Zusammen .

Der algerisHe Bergbau im Jahre 1899.

Einem dem General - Gouverneur in Algier vorgelegten Bericht entnehmen wir di: nahfolgende Zusammenstellung über dea algerischen Bergbau im Jahre 1899:

Zatil | Oberfläche der ertbeiiten Grmächtigungen ha

Werth der roben Erzeugniffe Franken

660 680 431 637

167 000 963 626

Zahl der beihäftigten Arbeiter

Eifenerzrwerke : Departement Conftantine Zink- und Bleiwerke: Departement Conftantine é Oran . z Algier . Quecksilberbergree: ke: Departement Conftantine S 32 Antimonwerke: Departement Conftantine 28 Steinkohblenwerke : Departement Algier . . : 18

8373 643

2 955 289 1 442 49 5 367 762

Konkurse im Auslande. Rumänien.

[Anmeldung der

Forderungen | ; bis V

S@Hluß der erifizierung

Fallit.

Handelsgericht.

20. April/ | 2./15. Mai

| Lazar Victor : 3, Mai

Nîmnicse Serät

Zwangs3verficigerungen.

Beim Kö3s3niglihen Amtsgeriht T1 Berlin ftand das Grundftück Stargarderstraße 25, der Frau Anna Wärk gehörig, zur Verfteigerung. Nußungswerth 6709 «G Ersteher wurde Kaufs mann Friß Krüger iu Charlottenburg, Helmholtftraße 6 8, mit dem Meistgebot von 120090 A Eingestellt wurde das Verfahren, betr: fend die Zwangsverfteigerung des F. Meyer?’ sen Grundftüccks Landsbergerstraße 59 und Georgenkirchplayg 1/2.

Beim Königlihen Amtsgericht 11 Berlin fianden die nahhbezeihneten Grundftüde zur Versteigerung: Zu Dalldorf dem Schlossermeister Kalkofen und Frau gehörig. Nußturgtrwerth 496 A Ersteher wurde Tifhlermeist-c J. Krause in BisHofs- werda i. S. mit dem Meistgebot von 18 900 Æ Der Cobn'sche Antheil cines Grundstücks zu Zehlendorf. Mit dem Meistgebot von 390 wurde Kaufmann Felix Rosentbal zu Berlin Erft:ber. Aufgehoben wurde das Verfahren, betreffend die Zwangéverfteigerung des E. Zihunke’s{hen Grundslücks Fricdrißstraß: 65 zu Lichtenbera. Eingeîitellt wurde das Verfahren, betreffend die Zwangsver- steigerung des Sch{mid!’schen Srundstücks in der Wilhelmstraße zu Lichtenberg.

TägaliHe Wagengestellung für Koblen und Koks an der Rußr und in ObersHlesicn. _An der Ruhr find am 1. d. M. gestellt 14036, nt reht- itiiig gestellt keine Wagen.

Vroduktenbörse. Berlin, den 2. Malt.

Die amilih ermittelten Preise waren (y. 1009 kg) in Mark: Weizen sähsis{er (755 g) 150,75 150,25, Normalgewicht 755 g 150.75—180,50—151—150,75 Abnahme im Mai, do. 154,50 vis 195—154,75 Abnahme im Juli, do. 158,25 Abnahme im Sep- tember mit 2 4 Mehr- oder Minderwerth. Rubig.

Roggen märkisher 146 ab Bahn, Neyzz- {hw!mnmend (720 2) 147,50 frahtfrei Berlin, Normalgewiht 712 g 148,75—149 25 Ab- nahme im Mai, do. 147—147,25—147 Abnahme im Juli, do. 144 bis 144,75 Abnahme im September mit 1,50 Mehr- oder Minder- wertb. Fest.

Gerste. Futtergerste, leihte 126—133, {were 135—136.

Hafer vommerscher feiner 143—152, miitel 138—142, medlen- burg. feiner 143—152, mittel 138—142, wefpreuß. feiner 143—151, mittel 137—141, Normalgewiht 450 g 134,75—135 Abnahme im Mai, do. 134—134,50 Abnabne im Juli mit 2 4 Mebr- oder Minderwerth. Fest.

Mais Amerik. Mixed 126,50 frei Wagen, 115,50 Abnahme im Mai. Sehr fest.

Wei zenmebl (p. 100 kg) Nr. 00 19—21,50. Rubig.

Roggenmehl (v. 199 kg) Nr. 0 u. 1 19,25—2050, 19,60 bis 19.65 Abnahme im Mai, 19,60 Abaahme im Juli. Rubig.

___ MRÜübsôl (p. 100 kg) 56,40 Abnahme im Mat, 56,40 Abnahme im Oktober. Unverändert. eits mit 70

h: L ¿. Gd. frei Haus.

#6 Verbrauchs8abgabe ohne Faÿ [oko

Berlin, 1. Mai. Marktpreise nah Ermittelunzen des Königlicven Polizei-Präsidiums. (Höchste und niedrigste Preise.) Per Doppel-Ztr. für: Weizen, gute Sorte 15,10 4; —,— #6 Weizen, Mittel-Sorte —,— #4; —,— 4 Weizen, geringe Sorte —,— #4; —— M Roggen, gute Sorte 1465 «6: —— M Noagen, Mittel-Sorte «—,— #&; —,— K Roggen, geringe Sorte (6; —— M Gerste, gute Sorte —— 4; —,— M Gerste, Mittel-Sorte —,— #; —,— 4 Gerste, geringe Sorte e ———{— Gûuser, gle Sole 110 Æ:

- tel: Sorle 1159 i 1410 # r 1400 #; 13600 F Getreidepreise des .Ridhtsiroh 550 4: 432 Heu M Erbsen, gelbe, zum Kochen 40,00 4; Speisebobnen, weiße, 45,00 4; 25,00 A Linsen Kartoffeln 7,00 #&«: 50 e 1 kg 1,60 M; 1,20 M dito Bauchfjeish - Schweinefleish 1 kg 1,60 4; 1,0 M é; 1,00 #— Hammelfleish 1 kg 1,60 4; Buiter 1 kg 2,60 4; 200 Eier 60 Stück ; 2,20 M Karpfen 1 kg 220 4; 1,20 M Aale 1 kg ¿; 1,40 A Zande g 2,60 4; 1,00 A Hechte 1 kg ; 1,29 # Bar! 1,60 #; 0,80 A -— SchgHleie

g 3,00 4; 140 K —! kg 1,20 A; 0,80 6 Krebse Stüd 12,00 A; 3,50 .

Die Einnabmen der Neuen Berliner Omnibus- Aktien-Gesellschaft beliefen fich im Monat April 1900 auf 165 742 A gegen 177794 Æ in demseibzn Monat des Vorjahres, find also um 12052 Æ zurüdckgegangen,

Der Eeschäfttberiht der Kölnischen Lebensversiche- rungs-Gesellsaft „Concordia“ weist für 1899 einen Gewinu von 2084247 A nah, wovon die mit Antbeil Versicherten 2,7 9/0, die AktiMäre 94 9/9 Dividende erhalten sollen. Das Gesammtver- mögen wird auf 110977087 Æ angegeben, die Prämienreserve, eins{chl. bon Ueberträgen, auf 69 666 737 M gegen 65 205 296 « am Gnde des Vorjahres.

In der Gufßfstahlinduftrie des Handelskammer- bezirks Solingen nimmt, dem Jahresbericht der Handel8- kammer für 1899 zufolge, der überaus ftarke Bedarf des in- ländiswen Marktes nach wie vor alle Kräfte in Anspruh. Das Seshäft in Bandeisen und in Schmiedestücken für Maschinen- und Schiffsbau lag gleihfalls außerordentli günftiz. Aub die Maschinenindustrie war ausreihend be- schäftigt. Die Lage der für den Bezirk besonders typishen S chneid- waarenindustrie wird dagegen nah wie vor durch eine die Auf- nahmefähigkeit bei weitem überfteigende Mafsenerzeugung und ibre Begleiters@einungen, wie ftarken Preisdruck, erhöhten Wettbewerb und verminderte Einträglichkeit des Geschäfts, gekennzeihnet. Der Stand des Autfubrgeshäfts nah den Vereinigten Staaten von Amerika konnte gleichfalls niht befriedigen. Die Lage der Scherenfabrikation sowie der Erzeugung von Tafel- und Tischmessern 2. war im allgemeinen ni4t ungünstig; au für diefen Spezialiw:1g machte sih indessen der große Wetibewerb in empfindliver Weise bemerkbar. Dagegen hat die bereits gegen Schluß des Jahres 1898 einsetzende lebhaftz Geshäftsthätigkeit in der Rasiermesserbrande auG während des Berithtsjahres an- gehalten und zu recht befriedigenden Ergebnifien geführt. Die Waffenindustrie liegt jedochß nah wie vor darnieder; nur für Difizier-, Luxus- und Fechtwaffen bestand das ganze Jahr hindur eine gleihmäßige und ziemli rege Na@frage. Die Senseninduftrie war bei gedrückten Verkaufspreisen ausreichend beschäftigt. Die Fabrikanten von Sägen beklagen den Verluft des übersecischen Vèarktes infolge der bedeutenden Erhöhungen der Nohmaterialpreise. Diejenigen von MRegen- und Sounen- schirmgestellen blicken auf ein befricdigendes Jahr zurück. Das Gleiche gilt für die Erzeugung von Korsettshließern und Hüft- und Rückenfedern. Der Geschäftsgang in der Bruchband- federnfabrikation war bei lebhafter Nachfrage und reger Beschäftigung als befriedigend zu bezeihnen. Die Baubeschlag industrie konnte angesihts des auch in diesc(m Geschäftszweige - außer- ordentli stark entwickelten Wettbewerbs einen entsprechenden Nuyen