1900 / 115 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 14 May 1900 18:00:01 GMT) scan diff

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[Doppelzentner

(Preis unbekannt)

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L Di po Ge Bemerkungen. Die verkaufte

em | Menge wird auf vo Gin liegendér Strich (—) in den Spalten für Preise hat die

11,25 14,50

12,00 13/10 13/60

12,40 10/00 12/00

12,60 12.60 1250

11,00 12 50 12,40 12,40

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10/00 12,40 12,90 13,00 12,20

13 90 14,50 13,00 14,00 13,33 12,75

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12,80

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13,90 14,00 14/50 13,00 14/20 15,50 14,50

13,71 15,38 14,70 15,40 14,30 14,80 15,00 15,60 12,40

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11,75 12,40 14,80 15,00 13,40

13,80 13,20 13/90

13,00 12/80 11.20

13,003 12,00 12,80 12,80

12,60 12,00 12,60 12 80 12,80 13,20

12.70 13.00 1350

14,30 15,00 14,50 14 50 13 67 13,00

14,75 15 9 1475

14,60 14,93 14,52 13,80 13,50

14,20 13 94 13,70 14,00

12 40 14 50 15 40

14.00 15.00

12,590 12,60

12,60

13,40

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14,00 13,09 14 00 12,00 13,50 12 90 12,00 13,40 13,50 13,00 13,33

14,80 15,00 14,50 13,59 14 29 15,50 14,50

14,79

15,38 14,70 15,40 14,30 15,40 15,00 15,60 12,90

12,30

11,75 12,80 14,80 15,00 13,80

13,80 13,40 13,90

13,40 12,80 11,60

13,00 13,00 12,80 12,89

12 60 12,50 12,80 12 80 13,00 13,20

12,70 13,00 14,00 12,80

14,70 15,00 15,00 14,50 14,09 13,50

14 75 15,25 14.75

15,60 15,64 15,16 14,20 13,50

15,00 13,94 13,83 14,40

12,80 14,50 15 40 12,80

Gerste. 13,40 13,00 12,75

- 13,80 13/20 12 60 14,28 13,50

14,00 13,50 13,40 13,00 13/80 14,09 14/50 13,73 12/00 14.80 16,00 15,00 13,50

16,00 15,00 18,00 15.24 16,15 15,50 15,60

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Hafer. 12,30 13,20 12,75 13,20

15,20

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13,00 13,00 13,20

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13,80 12,50 13,40 13,00 13 59 14 00 13,00 12,00 14,70 15,50 15,00 15.00 14,00 13,50 15,20 15,00 15,50 15,25 13,80 15,80 16,2% 15,59 14 30 14,50 14,40

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14,00 14 50 14,40 13,09 14,20 14,00 14,50 14,27 13,00 15,80 16 00 15,09 14,50

16,00 15,00 18,00 16,00 16 15 15,90 15,60

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27 29 100 80 50 153 84

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lle L und der Verkaufswerth auf volle Mark abgerundet mitgetheilt.

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1 769 677

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11 142 5 257

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13,13 13,00

13,80 12,70

14,00 12 09 13,18

12,00 13,60

12,50

14,20

17,75 14,43 16,09

15,35 14,30 15,10

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12,06 13,20

12,80 14.80 15,00

14,00 13,38 13/88 13,30 12,80 12,40 13.00 12 55

12,87 12,80

12.60 12,26

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12.80 14,09 12,40

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12,90 13,00

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16,00

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13,50 12,80

12,00 12 60 12 64 12,88 13,05

12,50 12,26

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Der Durchshnittspreis wird aus den unabgerundeten Sn, R e

edeutung, daß der betreffende Preis nicht vorgekommen ist, ein Punkt (.) in den leßten sech3 Spalten, daß entsprehender Berich

sehen werden.“

sprehungen zu sehr unarg?achmen Scenen führen, deshalb habe ih in

| Deutscher Reichstag. 192. Sißung vom 12. Mai’ 1900, 1 Uhr.

Vor Eintritt in die Tagesordnung erklärt der Präsident ‘Graf von Ballestrem: Der Abg. Singer hat am Ende der gestrigen Sißung zur Ge- chäftcordnung einige Bemeikungen gemächt, welhe von meinem Herrn tellvertreter im Präfidium ja gan) lamgraaß beantwortet worden “find. Jedoch, da dieser verehrte Herr nicht in der Lage war, die ganze Sache fo zu überfehen, wie ih sie übersehe, so komme ih beute noch einmal darauf zurück, Der Adg. Singer hat, nachdem er in sehr freundlicher Weise fein Bedauern ausgesprochen hatte, daß ih auf dem Plate, auf dem ih fonft beinahe immer gewesen bin, an diesem KFage nit anwesend scin konnte, gesagt: „Jh habe keinen Zweifel, daß bei der Wichtigkeit der Angelegenheit das Präsidium in allen einen Mitgliedern von diesen Dingen unterrichtet ist.“ Hier ist dem bg. Singer {on ein Irrthum untergelauf-n. Im Reichstage giebt es nur einen Präsidenten, der die GescLäfte leitet, ein Präsidium giebt es nicht. Ist der Präsident verhindert, so treten die Vize- Präsidenten in der Nehe threr Ernennung für denselben cin und sind dann mit denselben Rechten begabt wie er. Ein Kollegium, welhes das Präsidium heißt, giebt es nicht. Dann fuhr der Abg. Singer fort: „Nun hat, wie man hört, und zwar so hôrt, daß man es als autbentisch annehmen darf, aller- dings unter dem Vo1siß des Herrn Präsidenten, eine Besprehung stattgefunden über die Geschäftslage der nächsten Zeit, bei der die esammte Linke dieses Hauses niht zugezogen worden ist. je Besprechung muß, wenn sie überhaupt eine Bedeutung haben foll, als cine Umgehung des Seniorenkonvents ange» Zunächst muß ich mir und meinen Nach- folgern, wie es s{chon einer meiner Vorgänger auf diesem Sitz: gethan hat, das Ret wahren, nach meinem eigenen Gewissen und nah meiner eigenen Verantwortung zu bestimmen, welchen Kon- enzen ih beiwohne, wie ih mi darin auslasse und waz ih aus denselben mittheilen wil. Jh erkenne in dieser Beziehung keinen Richter über mir an. Das sind niht meine Worte, sondern die eines liberalen Mannes, des Piäsidenten von Forck-rbeck, die er am 15, Apuil 1874 auf tisem Playe im Reichstage ausgesprochen hat, und kiese Stellungnahme will ih auch meinen Nachfolgern wahren, und deshalb weise ih zurück, daß ich wegen ciner Konferenz, die ih etwa abhalte, zur Rechenschaft gezogen werde. Nun ift aber aub die Sache niht richtig; ih habe keine - solhe Konferenz abgehalten, ich habe niemand eingeladen. Es sind einige Herren zu mir gekömmen, die mih gebeten haben, ob sie nicht mit mir über die Geschäftslage sprechen könnten. Nicht ih habe si? eingeladen. Ich bin gewohnt, alle Herren, die mit mir über die Geschäftslage und andere Dinge des Reichstages sprechen wollen, schr gern zu empfangen und sehr freundlih zu empfangen und mit ihnen sehr eingehend zu sprechen. Der Abg. Singer wird in cin:m früheren Stadium die Erfahrung selbst ge- maht haben. Nun heißt es, die gesammte Linke dieses Hauses wäre von diesen Konferenzen ausgeschlossen worden. Ich weiß nicht, wo füc Herrn Singer die Linke beginnt. Wenn fie links vom ntrum beainnt, dann- wären die Herren der Linken dabei. [so, das lasse ich zweifelhaft, wo für Herrn Singer die gesammte Linke dieses Hauses beginnt. Endlich jagte H:rr Singer, daß die Konf-renz cine Umgehung des Sen'orenkonvents wäre. Mir ist es er- wünscht, mi einmal über diesen Punkt auszusprechen, da in der Prefse darüber eine ganz irrthümlihe Meinung herrs{cht. Der Seniorenkonvent ist keine geshäftsmäßige Institution des Reichstages; er ist eine durch die Gewohnheit herbeigesührte Institution, die aber- von den Prä- sidenten und auch von mir niemals als ein Kolleg\um anerkannt worden is. Wenn die Herrer, die diesen Versammlungen beigewohnt haben, die Ginladungen ansehen, fo find diese bloß immer an den betreffenden Abgeordneten gerichtet zu ciner geshäftlihen Besprechung. Einen Sentorenkony2nt giebt es nit. Als eine Zeitung einmal mit einer von mir getroffenen Anordnung unzufrieden war, da sagte sie, das wmär2 unleidlih, da müßte man an den Seniored- kfonvent appellieren, der würde Remedur eintreten lassen. Das is eben ein Zeichen, daß unsere Geschäftsordnung noch lange ncht so bekannt i, wie sie es sein follte. Nun gebe ih ja zu, daß der Ser iorerkonvent oft sehr gut, sehr kbeilsam und sehr förderlich für die Geschäfte des Hauses gewesen ist. Das zu beurtheilen ist Sache des Präsidenten; in dem einen Falle glaubt er es, in einem anderen glaubt er es nicht. So lange alle Parteien des Reichstages darin etnig waren, die Geschäfte zu föcdern, so lange konnte man vertrauliche, geschäftlide Besprechurgen darüber abhalten. Wenn sich aber cine oter mehrere ter größeren Parteien es zur Aufgabe gemacht haben, die gescäfts8ordnungsmäßige Erledigung folher Vorlagen mit formellen geshäftsordnurgtmäßigen Mitteln zu verhindern, was man im gewöhnlichen Leben Obstruktion nennt, dann sehe ich keinen Segen in diesen vertraulihen Besprechbungen, dann würde da3, was hier im Plenum auf Grund der Geschäfts- ordnung seinen Verlauf hab-n kann, in diesen vertraulichen Be-

der gegenwärtigen St:uattion den sogenannten Sz2niorenkonvent nicht berufen, Das habe ih mit vollem Bewußtjein gethan. Dann meint Herr Singer, in diejer Besprehung set beshlossen worden, das Flei\hbeshaugeseß und die sogenannte „lex Heinze“ auf die Tages- ordnuna zu segen. Selbstv-rständlih sind in jzner Besprehung keine Beschlüsse gefaßt worden; wenn so!he gefaßt worden wären, so würde ih es Ihnen siderlich sagen. Der Abg. Singer sagte weiter: «Gegenüber dem Umnstand, daß die gesammte Linke dieses Hauses von dieser Besprehung ausgeshlossen war und gegenüber dem weiteren Umstand, daß der Senitorenkonvent niht berufen worden ift, scheint es mir nothwendig, Klarheit über die Sachlage zu schafen, weil auh die nicht begünstigten Parteien des Hauses ein Interesse daran haben, darüber iuformiert zu werden, was über die Geschästs- lage beshlofsen ist.“ Wenn der Abz. Singer glaubt, daß seine Partei zu den von mir minder begünstigten gehört, so hätte tr ch darüber Gewißheit verschaffen können, wenn er oder einer seiner Freunde dasfelb: gethan hätten, wie die anderen Herren, mich um eine Unterredung ersucht oder, wie geftern, hier öffentlich mi inter- pelliert bätte, w1s ih in Zukunft in der Geschäfisl2,e des Hauses zu thun gederke. Jh bätte mit derselben lichkeit, mit der ih den anderen Herren geantroortet babe, auch Herrn Singer odec seinen Freunden Auskunft gegeben. Jh glaube, meine Vergangenheit bürgt dafür, daß ich das auch in Zakunst thun werde. Herr Singer fuhr fort: „Weil ich dicse Information wünsche, bitte ih den Z veiten Vize“ räsidenten, uns geneigtest mitzutheilen, welche Diépesitionen übec die eschâftêlage getroffen sind.“ Mein verehrter Herr Sti: llvertreter auf diesem Sitze war nur in der Lage, das Ihnen mitzutheilen, was r die allernächsten Tage in Autsicht genommen ist, weil die ferneren estimmungen dem Präsidenten obliegen und niht- ven Vize- Präsidenten. Ich bin aber gern bereit, hier öffentlih mitzutheilen, was ih einigen Herren berei1s mitgethcilt habe. Jch habe die Absicht, zunähst die Unfallgeseßgebung in zweiter Lesung. zu Gnde zu führen, d. h. dem Reichstage das vorzushlagen ih mache nur Vor\chläge, der Reichstag kann jeder Z-it etwas Anderes beshließen, aber nur der Reichstag, nit einzelne Reichtags- bgeordrete oder einzelne Parteien. Da das Blotiengeles noch immer n der Kommission verhandelt wird und auch keine Au sitt ift, daß die Berichte, die ja msözlihs| umfangreih und detailliert sein müssen, od zu einer Zit uns zugänglih gemacht werden können, daß man zweite und dritte Berathung noch vor Pfingsten in Aussicht nehmen könnte, so habe ih, wie ih die Pflicht habe, alle Arbeiten Reichètages zu fördern, in Auésiht genommen, die bis j-ht prü „estellten Sachen auf die Tagesordnung zu schen. Es sind die driiten esungen der Gewerbeordnungsnovelle, der sogenannten „lex Heinze“ und des Bleishbeshauges-ßes. Dann baben wir noch den N-:chtrags- etat, über den der Bericht jeßt erschienen ift, und noch einige kleine P en mehr. Diese Sachen wollte ich dem Hause vorschlagen, vor L ngften zu erledigen. Dann hatte ih die Absiht, dem H use vor-

wieder zusammenzutreten und dann die Flottenvorlage zu erledigen. Weiter habe ih den Herren nihts gesagt; das ist. das aroße Ge: heimniß, das Heir S nger zu wissen wün!ht. Sie haben Alle gehört, was cr ¡u wissen wünscht, viell-icht noch marches dazu.

Abg. Singer (Soj.): 38 danke dem Herrn Präsidenten, daß er das, was er mit einigen Herren aus dem Reichstage verabredet hat, ‘zur Kenntniß des Reichstages gebracht hat.

Präsident Graf von Ballestrem: Ich habe gesagt, daß Ver- abredungen nit ftattgefunden haben. Ich bitte, meinen Werten zu glauben, so lange ich an dieser Stelle stehe.

Abg. Sin pez: Es kann keine Nede davon sein, daß ich Ihren Worten niht glaube. Wenn ih agte, daß der Präsident mit einigen Abgeordneten Verabredungen getroffen hat, fo ist das in dem Sinne aufzufassen, daß er seine Ansicht kundgegeben hat. Jch bin dafür dankbar, daß die Absichten des Präsidenten, die bisher nur einigen Mitgliedern zugänglich gewesen sind, nunmehr dem ganzen Reichstage zur Kenntniß gebracht sind. Daß die Führung der Geschäfte des Reichstags nur in der Hand des Präsidenten licgt, war mir nicht unbekannt, Weil ich aber wünsckte, daß die Erörterung über unsere Geschäftsïage sih nit auf die Erörterung in der Presse konzentrierte, habe i es für rathsam gehalten, den Versu zu machen, den That- bistand bier festzustellen. Der Präsident theiit uns mit, daß er zwar von der Nüßlichkeit des Vertrauensmänner - Kollegiums durchdrungen ist, daß aber bei der Art, wie in diesern Hause die Geschäfte gefördert sind, ihm ein Zusammenwirken mit allen Parteien niht mehr nüßlich erscheint. Jch habe weder die Absicht noch das Recht, mi in die Auf- fassung des Herrn Präsidenten zu mischez. Aber bisher, glaube i, hat der Verlauf der Dinge im Reichstage doch der Auffassung Recht gegeben, daß eine glatte Ecledigung der Geschäfté am besten im Zusammenwirken der Vertreter aller Parteien möglich is, und wenn jelbstverständlih auch nicht im geringsten ein Zwang versucht werden darf, den Präsidenten unter den Willen eines Theils des Hauses zu beugen, so hat der Präsident mit großem Recht bei seiner Amtsführung immer diefen Weg gewählt, und wenn er durch das Auftreten einiger Parteien des Hauses zu einer anderen Auffaffung gekommen ist, so kann ich mir selbstverständlich nicht anmaßen, irgenwie eine Aenderung darin herbeiführen zu wollen, muß aber auf das lebhafteste bedauern, daß das aus fachlihen Motiven hervorgegangene Auftreten meiner Partei den Präsidenten veranlaßt hat, die Rücksichten, die fonft -auf alle Parteien des Hauses in der Geschäftslage genommen werden, nunmehr nah seiner Meinung niht meÿr als rihtig anzu?rkennen. Ih muß mich selbstverständlich dieser Ansicht fügen, aber nach der allgemeinen Beurtheilung der Abgeordneten, die doGß auG Menschen find, ift eine glatte Erledigung der Geschäfte am sihersten bei einem geaenseitigen Austaush der Meinungen. Es ist dankbar anzuerkennen, daß der Präsident uns seine Absichten kundgegeben hat; mein Zweck ift erreiht; ic wollte herbeiführen, daß die Geschäftsdisposittonen nicht unter Aut {luß einer oder der anderen Fraktion diefes Hauses bekannt gegeben werden. Wir wissen also nun, um was es sich bandelt,

Darauf tritt as Haus in die zweite Lesung des Entwurfs eines Unfallversicherungsgeseßes für Land- und Forstwirthschaft ein. j

1 spricht in Absaß 1 nach der von der Kommission bc- \{lossenen Fassung die Versicherungspflicht aus für alle land- und Forstwirthscchastlichen Arbeiter und für diejenigen Betriebs- beamten, welhe an Gehalt oder Lohn bis zu 3000 4 als Jahresarbeitsverdienst haben. :

Nach Absaz 2 gilt dasselbe von Arbeitern oder B:triebs- beamten in land- und forstwirthschaftlihen Nebenbetrieben, insbesondere bei solchen, in welchen, ohne daß sie als Fabriken im Sinne des Gewerbe-Unfallve: siherungsgeseßes anzusehen sind, Dampfkessel oder Motoren zur Vewendung kommen, sowie bei solchen, für welche nur vorübergehend eine Kraft- maschine benußt wird. j i /

Nach Absag 3 gelten die in Verbindung mit der Land- wirthschaft betriebenen Fabriken nicht als landwirthschaftliche Neb. nbet: iebe im Sinne dieses Geseßes.

Absaß 4 rubriziert die laufenden Reparaturen an Ge- bäuden und die zum Wirthschaftébetriebe gehörigen Boden-, Kultur- und sonstigen Bauarbeiten als Theile des land- und forstwirthschafiliben Betriebes, wenn sie von- den Betriebs- unternchmern ohne Uebertragung an andere Unternehmer auf ihren Grundstück:n ausgeführt werden. i Absaß 5 überläßt ¿s der Landesgeseßgebung, zu bestimmen, in welchem Umfange und unter welchen Vorausseßungen auch Unternehmer versichert oder Familienangehörige von der Ver- sicherung ausgeschlossen sein sollen.

Absahß 6 autet:

Was im Sinne dieses Geseßes als Betriebsbeamter oder als \olhe Person anzusehen if, welche eine besondere eine technische Vorbilèung -erfordernde Stellung einnimmt (Förster, Gärtner, Müller, Ziegelmeister, Stellmacher, Schmiede und andere Fach- arbeiter), wird durch statutarishe Bestimmung der Berufsgenofszn- schaft für ibren Bezirk festgestellt. : j

Absay 7 erklärt auch den Betrieb der Kunst- und Hanvels- gärtnereien, niht aber die ausschließlihe Bewirthschaftung von Haus- und Ziergärten für einen landwirthschaftlichen Betrieb. i Endlich bestimmt nach Absaß 8 das Reichs-Versicherungs- amt, welche Betriebszweige im Sinne dieses Geseßes als land- und forstwirthschaftliche Betriebe anzusehen sind.

Dazu liegt eine große Zahl von Abänderungs- anträgeù vor.

Abg. Gamp (Rp.) will die Absäte 2 und 3 umgestaltet wissen. Sein Antrag führt als lande und forstwirthschastlihe Nebenbetriebe, die in wirihschaf!liher Abhängigkeit von der Land- und Forst- wirtbshaft betrieben werden, ausd: ücklih diejzenigen Betriebe auf, welckche ausschließlih oder vorzugéweise bestimmt sind 1) zur weitcren Bearbeitung oder Verarbeitung von Erzeugnissen der Land- und Forft- wirthschaft des Unternehme!s, 2) oder zur Befriedigung von Bedürfaissen setner Land- und Forstwirthschaft 3) oder zur Gewinnung oder Ver- arbeitung von Bodenbestand!heilen scines Grundftück3. Unter das Geseg follen niht fallen 1) Bergwerke, Salinen, Ausbereitungs- anstalten, Steinbrüche, Werften, Bauböfe, Hüttenwerke und Betriebe zur Erzeuzurg von Explosiestoffen oder cxplodierenden Gegenständen, 2) solhe Betriebe, welhe nah näberer Lestimmung des Reichs- Bersicherungëamts weaen ibres erbeblihen Umfangs oder wegen be- sonderer maschineller Einrihtungen oder wegen der Zzbl der verwen- deten gewerblichen Arbeiter den unter das-Gewe1be-Unfallversicherungs- gesetz fallenden Fabriken zuzurehnen sind. j

Abg. Freiherr von. Richthofen-Dams8dorf (d. konf.) be- antragt, die Absäß? 2 und 3 zu streiten und dafür den Text der Bonlage wiederherzujstellen, wona die Versicherunagëpfliht auz über die land- oder forstwirth\chaftlihen Nebenbet. iebe sih erftrecken soll, soweit sie nicht nach dem Gewerbe - Unfallve:siherungsgesehß versiherungépflichtig find, während außerdeun das Ge- nossenshaftsstatut bestimmen kann, daß die Versicherung auß bei den letzteren Nebenbetrieben nach dem land- und forftwirtks{aftlihen Unfallversicherungégeseß erfolgen kann, wenn in diesen Betrieben überwiegend lant- und forstwirths{haftliche Arbeiter bes@äfttat werden. Redner ist im Interesse möglichster Ver- einfahung und Klärung für die Rückkehr zur Vorlage und gegen den Antrag Gamvy. Im Absay 6 beantragt Redner, die von der Kom- mission zugescten Worte „oder als eine folhe Person“ und „welche. cine besondere” 2c. bis zum Schlyß der Parenthese zu ftreien.

Atg von Waldow und Rektzenstein (d. konf.) will im An- trage Gamp das Wort „Steinb1üche" gestrihen haben, \priht sich aber im übrigen namens eines Theils seiner Part ifreunde für den

gen, ganz kurze Pfingstferien zu machen, gleich nah Pfingsten

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. Direktor im Reichsamt des Jnnern Dr. von Woedtke: Die Vorlage steht auf dem Standpunkt, daß es gerech; fertizt wäre, au Fabriken dem Unfallgeseße für die Landwirthsha\t zu unterftellen, wenn in denselben vorwiegend land- und forstwirthshaftlihe Arbeiter beschäftigt werden. Dieser Gesibtöpunkt ift von der Kommi sion fallen beiasen worden. Der Kommissionsbeshluß Absay 3 würde nah der

eshlossenen Fassung auch nicht einmal eine Kietgrube mehr als land-

wirthshaftlihen Nebenbetrieb gelten lassen. Demgegenüber würde sih, wenn man dem Gedanken der Vorlage nicht wieder näher treten. will, das Eingehen auf den Antrag Gamp empfehlen. ;

Abg. Noesickde-Dessau (b. k. F.) tritt für die Komuissions- vorshläge ein.

Abg. Molkenbuhr (Soz) bekämpft im Jateresse der in land- wirthschaftlihen Nebenbetri-ben beschäftigten Arbeiter entschieden. den Autrag Gamp, der ledigli die Tendenz habe, die Landwirthschaft auf Koften der landwirtihschastlihen Arbeiter in ganz ungereh!ferkigter Weise zu entlasten. Zu wünschen fei do die möaliste Vereinfachung, wie sie in der Errichtung einer einzigen Versiherung für die Landwirthschaft liegen würde; wolle man aber die Trennung, dann gehöre auch die ganze Brennerel in die Brenneret-Berufsgenosscnschaft, die Brauerei in die Brauerei-Berufsgenossenshaft, ganz gieih, ob die Brenneret oder Brauerei mehr als eine gewerblihe oder mehr als; eine landwirtb\chafilihe anzusehen set.

_ Nach einer kurzen Entgegnung des Abg. von Waldow spriht sich Abg. Hofmann- Dillenburg (nl.) für den Antrag Gamp mit der Modifikation nah dem Antrage von Waldow aus.

Zn der Abstimmung wird der Antrag Gamp unter Streichung des Wortes „Steinbrüche“ gegen die Stimmen der Linken angenommen; die Abstimmung über Absaß 6 wird bis zur Verhandlung über die S8 6 a ff. ausgeseßt.

8 1a lautet nach der Vorlage:

„Die Versiheruna erstreckt ih auf bäusliße und andere Dienste, zu denen versiherte Personen neben der Beschäftigung im Betriebe vón thren Arbeitgebern oder von ihren Beauftragten berangeiógen werden. Dur Statut kann die Ve:siBerung auch für Betriebäunternehmer auf die mit der Landwirthschaft in Zu- fammenhang fstebenden hautwirtbshaftlihen Verrichtungen aus- gedehnt werden“ Î : S

Die Kommission hat diese Bestimmung völlig fakultativ gemacht und schlägt folgende Fassang zur Annahme vor:

„Durch das Genossenschastsstatut kann die Versiherung erstreckt werden: 1) auf hauswirthshaftlihe Verrihtungen uad andere Dienste, zu denen die auf Grund dieses Ges es versicherten Personen neben der Beschäftigung in dem. land- oder forstwirth- shaftlichen Vetrieb und in dessen Nebenbetrieben von dem Arbeit- eer oder dessen Beauftragten herangezogen werden; auf Dienfte n anderen Betrieben darf diese Bestimmung nicht erstreckt werden ; 2) auf die mit der Lindwirth\caft in Zusammenhang stehenden haus8wirthshaftlißen Vercihtungen von Betrieb8unternehmern.“

Die Abgg. Freiherr von Richthofen (d. p und Albrecht und Genossen (Soz.) beantragen die Wieder- herstellung der Vorlage; /

Abg. Broekmann und die übrigen Kommissionsmitglieder aus dem Zentrum beantragen die Annahme des § la in folgender Fassung:

«Die Bersicherung erftreckt \sich auf hauswirtbs@aftlihe Ver- richtungen und andere Dienste, zu denen die auf Grund dieses Ges seßes veaisiherten Personen, die hauptsächlich in der Land- oder Forftwirth\chaft oder in deen Nebenbetrieben beschäftigt waren, von dem Arbeitgeber oder dessen Beaustragten berangezogen werden.“ (Eine analoge Fassung foll der zweite Satz erhalten.)

Jn der Diskussion sprechen sih die Abgg. Molkenbuhr, Broefmann, Freiherr von Richthofen und Fishbeck (fr. Volksp.) für die Vorlage bezw. für den Antrag Broek- mann aus, während der

Abg. von Blödau (b. k. F.) vor einer neuen Belastung der Landwirthschaft, wie sie sih aus der Vorlage ergeben würde, warnen zu sollen glaubt und der bedingungsweisen Fass1ng der Kommission den Vorzug giebt; es würde dadurch folche:n Berufsgenofsenschaften, die auf ger Füßen stehen, ermöglicht, sih dieser neuen Belastung zu eatiteben.

Bei der Abstimmung wird der Antrag Broekmnann fast einstimmig angenommen.

S 6 bestimmt, was als Schadensersay vom Beginn der 14 Woche nach Eintritt des Unfalls ab gewährt werden soll.

Nba. Fischer - Sachsen (Soz.) befürwortet einen An trag seiner Parteigenossen, au jenen Verleßten, für welche eine landesgeseßliche, statutarische oder sonstige Krankenve: sicherung, die mindestens soviel gewähre, wie die Mindestleiftungen nah dem reihsgeseßlihen Kranken- versiherungägefeh, uit bestebe, für die ersten 13 Wechen die Unfall- rente zu gewähren. Die Einwände, die man gegen die Beseitigung: der Karenzzeit mache, könnten diesen Personen gegenüber nicht in Be tracht kommen.

Unter Ablehnung des Antrages Albrecht wird § 6 un- verändert nah den Kommissionsvorshlägen angenommen,

Nach § 6 a ist bei der Berechnung der Rente sür Betriebs- beamte und die übrigen in § 1 Abs. 6 bezeichneten Personen der Jahresarbeiisverdienst zu Grunde zu legen, welchen der Verlchte während des lehten Fahres bezogen hat.

Die Abgg. von Waldow und Freiherr von Richt- hofen beantragen in Konsequenz ihres zu Absaß 6 des § L gestellten Antrages, der hiermit zur Verhandlung gestellt wird, die Streichung der Worte „und die übrigen in 8 1 Abs. 6 b:zeihneten Personen.“

Nbg. von Waldow und Retitzenstein kann tn der Aus- nahmestellung der Facharbeiter keine Verbesserung erblicken, hat viel- mehr die s{wersten Bedenken und bekennt sch als absoluten An- hänger des Prinzips der Durhschnittslöhne für die Berechnung der Renten der land- und forftwirth|chaftlihen Arbeiter.

Abg. Molkenbuhr (S0z.) befürwortet den sozialdemokratischen Antraa, bei der Rentenberehnung ganz allgemein für landwirthschaft- lihe Arbeiter, Facharbeiter und Betriebsbeamte den wirklichen im Laufe des lezten Jahres verdienten Lohn zu Grunde 1u leger. Die Berechnung nach) dem Durchschnitt würde alle Facharbeiter und auch die beser gelohnten landwirthschaftlichen Tagearb:iter ckwer schädigen, da 1a sehr oft der amtlich ermittelte durchs{chrittliche Jahreéarbeitsverdten

den wi:klihen Verhältnissen nickt entspreche, sondern hinter dem wirk- lichen Verdienst zuückbleibe. Man soll2 dch das alte Unrecht, das in dieser Berchnung nach den DurŸhschnittélöhnen liege, nicht ver- ewigen. In Ostpreußen würden thatsählih noch beute Jahreslöhne von 300 M gezahlt, von den Bedenken, welhe sih an die Natural- bez¡üze knüpften, ganz abgesehen.

Abg. Gamp tritt dem Vorredner entgegen. Löhne von 309 M Eätte es vielleicht vor 12, 15 Jahren in Ostpreußen noch gegeben, heute niht mehr. Außerdem könnten die Sozialdemokraten die Ver- bâltnifse auf dem Lande, soweit es s{ch um Naturalbezüge handle, gacnivt beurtheilen.

Abg. Hofmann- Dillenburg erklärt, er sympathisiere persönli ebenfalls mit dem Antrage von Waldow.

In der Abstimmung wird § 1 Abs. 6 unter Ablehnung des Amendements von Richthofen unverändert angenommen ; zu § Ga wird der Antrag Albrecht, ebenso aber auch der Antrag Waldow-Richthofen abgelehnt, Z 6a nur redaktionell dur den Antrag Roesicke verändert nah den Vorschlägen der Kommission anzenommen, desgleichen § 6aa. i

Nach § 6 ah der Kommissionsbeschlüsse ist bei Berechnung der Rente für versicherte B triebzunternehmer der für den

Autrag Gamp und gegen den Antrag von Richthofen aus.

Sig des Betriebs F Durchschnitts - Jahresarbeits= vèrdienst land- oder forstwirthschaftlihher Arbeitec zu Grunde