1900 / 116 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 15 May 1900 18:00:01 GMT) scan diff

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Anspru auf Rente mehr habe, wenn sein Zaftand sh erheblich vers{lechtern würde.“ Jn 8 8a (Anlegung der Bestände der Berufsgenossen- schaften) wird auf Antrag des Abg. Freiherrn von Richt- hofen bezüglih der Anlegung in ypotheken - Pfandbriefen

der Vorbehalt, daß darüber die Genossenschaftsversammlung zu |

beschließen haben soll, analog dem Beschlusse beim Gewerbe- Unfallversicherungsgeseß, gestrihen. :

Nach § 87 (Erlaß von Unfallverhütungsvorschriften) sind die Berufegenosjenshaften befugt und auf Verlangen des Reichs-Versicherunzsamts verpflichtet, Vorschriften über die Verhütung von Unfällen zu erlassen.

Abg. Freiherr von Richthofen beantragt, die Verpflichtung zum Erlaß derartiger Vorschriften zu streichen, da in der Landwirth- hal die Verhältnisse lange nicht so {limm lägen wie in der In-

ustrie. :

Abg. Hoh (Soz.): Allerdings liegen die Verbältnisse anders, sie liegen nämlich in der Landwirthschaft be¡üglih der Unfallverhütung viel shlimmer als in der Industrie. Gerade in der Landwirthschaft herrsht - auf dem Gebiet der Unfallverhütung eine geradezu unerhörte Vernachlässigung, Die Mißstände find so \chreiend, daß \chon im Jahre 1895 von Reich8wegen durch - Zirkular- verfügung eingeschritten wurde. Eine Reihe von landwirthschaftlichen Berufsgenossenshaften hat damals auch solche Vorschriften erlafjen. Damals hat au der Staatssekretär von Bo-tticher diese Verfügung des Reichs-Versicherung8samts gegen die Angrisse der Vertreter der Landwirthschaft vertheidigt; heute werden wir das ja allerdings niht mehr erleben. Leider hat das Neichs-Versiherungsamt gar keine- Exekutive, und so is denn im Ganzen die Wirkung jenes Erlasses eine geringe geblieben. Es muß dieser Behörde durhaus die in dem Kommissionsvorschlage gegebene Befugniß übertragen werden. Wenn der Fceiherr von Richthofen jeßt einfa erklärt, solhe Vorschriften eigneten ch nicht für die Landwirthschaft, so haft er durch diese Behauptung die bestehenden Mißstände niht aus der Welt.

Staatssekretär des Jnnern, Staats - Minister Dr. Graf von Posadowsky-Wehner:

Meine Herren! In erster Reihe möchte ih flir den Antrag ein- treten, die betreffende Bestimmung zu streihen. Denn die Verhält- nisse der Landwirthschaft sind in Bezug auf die Unfallverhütungs* vorshriften wesentlih andere als die Verhältnisse des gewerblichen Lebens. (Sehr richtig! rechté.) Es kat sich gezeigt, daß der Versuck- allgemeine Vorschriften der Unfallverhütung für die Landwirthschast zu erlassen, nicht geglückt ist, schon aus dem einfahen Grunde, weil die Verhältnisse der Landwirthschaft in den einzelnen Theilen Deuts- lands vollkommen verschieden sind. Wenn Sie sich aber niht ent- schließen können, dem Antrage des Herrn Freiherrn von Richthofen statt- zugeben, so muß ih hier doh die Ansicht aussprehen, daß si die Thätigkeit des Reis-Bersiherungsamts immer nur darauf beshräuken Fönnte, die Berufsgenossenschaften zu veranlassen, da, wo durch bestimmte Einrichtungen und Verhältnisse Unfälle notorisch herbeigeführt sind, Sicherungsmaßregeln zu beschließen, daß aber die

. Führung in der Frage unzweifelhaft bei den Berufsgenossenschaften

bleiben muß. (Sehr richtig! rechts.) Die Berufsgenossenschaften ihrerseits müssen dafür zuständig bleiben, durh welche Unfallyer- bütungs8vorshriften die-vorkommenden Unfälle zu bekämpfen und zu ver- hüten sind. Denn um Unfallverhütungsvorschriften zu erlassen, muß man, glaube ich, inmitten des praktishen Lebens stehen, sonst liegt die Möglichkeit sehr nahe, daß man aus der Amtsstube heraus Vorschriften erläßt, die sich im praktishen Leben nit ausführen lassen und lediglich auf dem Papier stehen bleiben. Es würde also gerade umgekehrt, wenn diese Bestimmung angenommen würde, das Reichs-Versicherungsamt si darauf zu beschränken haben, seinerseits Anregungen zu geben, daß gegenüber bestimmten Unfällen überhaupt Unfallverhütungsvorschriften zu erlassen sind, aber die Gestalt, die Form, in der diese Vorschriften zu erlassen sind, muß von den Vor- ständen der Berufsgenossenshaft und von der Berufsgenofsenschaft felbst bestimmt werden. Ih meine also, die Führung in der ganzen Sache muß aus dringenden Gründen der Praxis bei den Berufs- genofsenshaften verbleiben.

Abg. Gamp: Ich habe seiner Zeit die Anregung des Reihs- Versicherungsamts, daß die landwirthschaftlihen Berufsgenossen- \{aften Unfallverhütungsvorschriften erlassen sollten, niht bekämpft, sondern nur diejenigen Unfallverhütungsvorschriften, welche das Reichs- Nersicherungëamt als „Normale“ zur Einführung empfohlen hatte. Diese waren vielfach lediglich Produkte des grünen Tisches, wie es der Staatssekretär soeben selbs zugegeben hat. Das Reichs-Ver- siherungêamt i} damals bei seinen Entscheidungen weit über die Grenzén, welche ihm die Gesetzgebung zog, hinau8geaangen. Die Vermehrung der Betriebsunfälle erklärt sih zu einem Theile daraus, daß A die Betciebsunternehmer mit in die Versicherung ein- ezogen sind.

; Abg. Hoh: Bei dem damaligen Vorgehen des Reichs-Versiche- rung8amts konnte niemand annehmen, daß die als Muster vorgelegten Unfallverhütungsvorschriften nun au überall zur Einführung gelangen sollten; die Genossenschasten sollten vielmehr das ihnen Passende daraus entnehmen; heute ellt Herr Gamp die Sache wesentlich anders dar. Son die große Zahl der Unfälle beim landwirtbschaft- lien Maschinenbetriebe maht den Erlaß von Unfallverhütungs- vorschriften in der Land- und Forstwirthschaft zur unbedingten Nothwendigkeit. Wenn \ih unter den Momenten für die Zunahme der Betriebsunfälle auch die Fahrlässigkeit der Betriebsunternehmer befindet, so genügt das s{hon, um die Vorschrift des § 87 in der Kommissionsfassung zu rechtfertigen, aber freilih, hier gilt es ja wieder cinmal, den Junkern einen Gefallen zu erweisen.

L des Jnnern, Staats-Minister Dr. Graf von Posadowsky-Wehner:

Meine Herren! Ih möchte zunächst dem Herrn Vorredner doch dringend rathen, das Gewerbe der Landwirthschaft nicht immer mit dem Begriff „Junker“ zu identifizieren. (Sehr wahr! in der Mitte und rechts.) Die Landwirthschaft ist ein Gewerbe wie ein anderes und unterscheidet sich nur dadurch von: anderen Gewerben, daß es ganz unzweifelhaft infolge der ganzen modernen Entwickelung mit den gllergrößten Shwierigkeiten zu kämpfen hat (sehr wahr ! aus der Mitte und rets), aber mit dem politishen Begriff „Junkerthum“ hat die Landwirth\{chaft meines Erachtens gar nichts mehr zu thun, und was die Bekämpfung meiner Ausführungen betriffr, fo muß der Herr Abgeordnete niht ganz gehört haben, was ih gesagt habe. Daß auch Unfallverhütungsvorschriften in der Landwirthschaft nöthig sind, ift unbestritten, und ist von keiner Seite bisher bezweifelt worden ; aber es ist ganz außerordentlih s{chwierig, bei der Verschiedenartigkeit der landwirthshaftlichen Be- triebe, bei der Verschiedenheit der Betriebswéise, die mit der Gestal- tung der Bodenverhältnisse, der Bauart der Gebäude u. \. w. zu- sammenhängt, Unfallverhütungsvorschriften, die wirklih praktisch sind und niht nur auf dem Papier stehen, zu erlassen. Jh kann Jhnen ein Beispiel hierfür anführen, die Unfallverhütungsvorschriften für den Gebrau der Siede- odér Hälkselmaschinen. Bei der Unfall- ausftellung hier in Berlin war zwar eine ganze Reihe von Siede-

oder Häckselmashinen, wie man wohl in Süddeutschland sagt, :nit Unfallverbütungsvorrichtungen aufgestellt. Sehr häufig kommen bei solhen Maschinen Unfälle vor; es if aber unendlih s{chwer, etwas Praktishes auf diesem Gebiet zu finden. Soviel ih weiß, is bis jeyt noch kein praktishes Mittel, diese Unfälle zu verhüten, troß aller Versuche der Fabrikanten, gefunden worden. Stellen Sie sich

«vor, daß die Häckselmashine eine Maschine ist, die der kleinste

Bauer hat. Sehr oft hat der Mann nur einen nicht sehr gut erleuhteten Raum, wo die Maschine aufgestellt ist. Damit hängen auch vielfah die Unfälle zusammen. Weil die Leute bei der Maschine nit gut sehen können, passierien häufig die Unfälle, Der an der Maschine beshäftigte Mann stopft mit der Hand das Stroh na, aber er greift zu weit hinein, und hierbei werden ihm die Finger abgeschnitten. Meine Herren, zu selten ist also sehr leiht; es kommt jedoh darauf an, wirklich praktische Einrichtungen zur Unfallverhütung zu schaffen und nicht einen Beruf zu vzrdähtigen, daß er inhuman handle und seine Pflicht niht thue. (Sehr rihtig! rets.)

Also, daß Unfallverhütungsvorschriften für die Landwirthschaft erlassen werden müssen, ist ganz klar; aber es hat sich bei den Normal-Unfallverhütungsvorschriften des Reichs-Versicherungsamts gezeigt, daß sie für die meisten Gegenden Deutschlands unhaltbar waren. (Sehr richtig! rechts.) Ich Habe mir seiner Zeit die größte Mühe gegeben, sie auszuführen ; aber sie waren zu - sehr aus der Amtsstube heraus gemaht ohne genügende Berücksichtigung der vershiedenartigen praktishen Verhältnisse. Ih habe das nur au3geführt, um einer bureaukratishen Behandlung der Sache vorzugreifen. Daß das Reichs-Versicherungsamt die Pflicht hat, darauf hinzuwirken, daß, wo sh notorih häufig Unfälle ereignen, au die nöthigen Unfallverhütungsvorschriften erlassen werden, ist unzweifelhaft; aber die Form, wie sie erlassen werden, die Aus- gestaltung, muß in den Händen der Berufsgenofsenshaften bleiben ; denn nur diese haben die praktishe Kenntniß, um Unfallverhütungs- vorschriften zu erlassen, die niht nur sehr human in der öffentlichen Meinung aussehen, sondern auch geeignet sind, wirklich Unfälle zu verhindern. (Bravo! rets.)

Abg. von Waldow und Reißenstein: Es können that- \ächlich nur in der Landwirthschaft stehende sahkundige Leute solche Vorschriften erlaffen, man muß daher den Erlaß diefer Vorschriften den Berufsgenossenshaften anheimstellen; das Reichs - Versicherungs- amt ift dafür niht kompetent.

Abg. Molkenbuhr erklärt, er finde es befremdend, daß von

dem Staatssekretäc des Reichsamts des Innern jeßt Angriffe gegen eine andere Behörde, das Reichs-Versicherungsamt, gemacht werden.

Staatssekretär des Jnnern, Staats - Minister Dr. Graf von Posadowsky-Wehner:

Meine Herren! Ich stelle zunächst fest, daß es der ganzen Be- höôrdenorganisation nicht entspriht, daß ein Gegensaß zwischen dem Reichs-Versicherungsamt und seiner vorgeseßten Behörde bestehen könnte, oder daß eine vorgesezte Behörde Angriffe gegen eine nahgeordnete Behörde rihtete. Nehmen Sie mir das nicht übel, das ist eine phantasievolle Darstellung, die Sie gemacht haben. Im übrigen kann ich nur erklären: ih habe festftellen wollen, daß die all- gemeinen Vorschläge für die Regelung | der landroirth\s{aftlichen Unfallverhütungsvotschriften, die allerdings von dem Reichs- Versicherungsamt, ‘wie ih glaube, fogar unter Anhörung land» wirthschaftliher Sachverständiger, gemaht sind, sih im größten Theile Deutschlands als niht ausführbar erwiesen haben, und ih habe daraus folgern wollen, daß diese Vorschriften mit außerordentlicher Vorsiht zu handhaben sind, wenn sie praktishe Erfolge baben sollen und darauf kann es Ihnen doch nur ankommen und daß infolge dessen der Schwerpunkt der ganzen Ausführungen dort liegen muß, wo die praktishe Kenntniß der Dinge ist: das ift bei den Berufsgenofsen- schaften. Ih habe darauf gehalten, diese Ausführungen hier zu machen, um eine Grundlage für die künftige Auslegung dieser geseß- lichen Bestimmnng zu geben.

Abg. Roesicke- Dessau: Mit dem Kommissionsbeschluß wird dem Reichs-Versiherungsamt ja durhaus kein besonderes Vorrecht eingeräumt. Von den 48 landwirthschaftlihen Berufsgenossenschaften haben bis jeßt nur 7 solche Unfallverhütungsvorschriftea erlassen.

Der 8 87 wird gegen die Stimmen der Rechten und der Reformpartei unverändert angenommen. i

8 90 (Ueberwachung der Betriebe) wird ohne Diskussion in einer den Beschlüssen zweiter Lesung dem Gewerbe-Unfall- versiherungsgeseß entsprehenden Fassung auf Antrag des Abg. Freiherrn von Richthofen angenommen.

Der Rest des Geseßes bis Z 133 einschließlich wird ohne erheblihe Debatte im wesentlichen nah der in der Kommission beschlossenen Fassung angenommen. ;

Die Kommission hat ferner zwei Resolutionen vor- geschlagen :

1) den Herrn Reichskanzler zu ersuhen, bei den verbündeten Regierungen dahin zu wirken, daß die von den höheren Verwaltungs- behörden für die land- oder forftwirthswaftlichen Arbeiter festgese ten durhschnittlichen Jahresarbeitsverdienste möglichst bald einer Nevision unterzogen werden ;

2) die verbündeten Regierungen zu ersuhen, bei der dem- nächstigen Revision des Krankenver Merungegreyes in Erwägungen darüber einzutreten, wieweit die in land- und sorstwirthschaftlihen Betrieben beschäftigten Arbeiter der reihsgeseßlihen Kranken- versiherung zu unterstellen sind.

Abg. Stavitage (S9, befürwortet einen Antrag der \sozialdemokratischen bag, lbrecht und Genossen, anftatt der Resolution 2 folgende Resolution anzunehmen: „Die verbündeten Regierungen zu ersuchen, dem Reichstage baldigst einen Geseßentwurf vorzulegen, durch welchen die in land- und forstwirthschaftlihen Be- trieben sowie als Gesinde beschäftigten Arbeiter, soweit dieselben niht der reihsgeseßlihen oder einer gleitwerthigen lande8gefeßlihen Krankenver- sicherungépfliht unterliegen, einer reihsgeseßlihen Krankenversicherung8- pflicht unterworfen werden.“ Redner hebt namentlich die Nothwendigkeit der Se Eer des ländlichen Gesindes hervor. Die bloße ftatu- tarishe Fakultät, die jeßt bestehe, habe sih als nußlos erwiesen; aber auch der Kommissionsantrag gehe nicht weit genug.

Die Resolution Albrecht und Genossen wird abgelehnt, die von der Kommission vorgeschlagenen Resolutionen gelangen zur Annahme.

Der Entwurf eines Bau-Unfallversicherungs- geseßes ist in der Kommission ohne Aenderung angenommen worden; Anträge liegen auch zur zweiten Lesung nicht vor.

k Antrag des Abg. Noesicke-Dessau werden die Kommissionsbeschlüsse en bloc angenommen.

Darauf wird die Vertagung beschlossen. :

Schluß gegen 51/2 Uhr. Nächste Fibung Dienstag 1 Dr: (Vorlage, eteiend die militärishe Strafrehtspflege in Kiautschou; See-Unfallversiherungsgeseß; Nachtrags-Etats.)

Literatur. „Rahel Varnbagen“", ein Lebens- und Zeith

Otto Berdrow. Mit 12 Bildnissen. Verlag von Greiner

Pfeiffer in Stuttgart. Preis geh. 7 4, geb. 9 G Mit Verständniß und lizbevoller Hingabe hat es der Verfasser verst aus dem ibm zugänglich gewordenen, reihhaltigen Material in dem vor: liegenden Werk eine eingehende Schilderung von Rahel von Varn- hagen’s Bedeutung für ihre Zeit zu geben. Er zeigt, wie sit dur die liebenswürdigen Eigenschaften ihres edlen Herzens die bervorragendften Männer und Frauen der Geistes- und Geburtsaristokratie in ihrem Salon um sich zu sammeln und dur innige Freundschaft an zu ketten vermohte und entrollt gleichzeitig vor unseren Augen durch die verschiedenen Elemente, die den Verkehr in ihrem Hause suchten) ein Bild von kulturgeschihtliher und literaris Bedeutung, wie es fefselnder kaum gedaht werden kann.

gab wohl keine Frage von tieferem Werth, die in jenem Salon nicht erörtert und nah den verschiedensten Seiten bin beleuchtet worden wäre. NRahel selbst, eine in ih so abgeschlossene Persönlichkeit, die des Lebens Höhen und Tiefen ermessen hat, und der nihts Mensch, liches fremd geblieben, ist wohl im stande, in ihrer Gigenart das höhste Interesse au jéßt noch ¡u erregen ; ja, wir müssen geradezu \taunen wie sie in dem Fluge ihrer Gedanken ihrer Zeit weit vorausgeeilf war, sodaß viele ihrer Aussprüche wie für die Gegenwart gefrieben ersheinen. Das Werk, welhes auch in seinem vornehmen Gewande weitgehenden Anforderungen genügt, muß daher als eine für jeden denten Leser sehr interessante und geistig anregende Lektüre bezeichnet werden.

Aus der Geschichte der Reichsstadt Mühlhausen in Thüringen. Von Professor Dr. Eduard Heydenreich, Archivar der Stadt. Mit 11 Holzschnitten und. 6 Lichtdrucktafeln. Halle a. S, Otto Hendel. Pr. 350 #4 Es giebt wenig Städte ig Deutschen Reiche, die so alt sind und deren Entwickelung in rechtliher und volkswirthschaftliher Hinsicht so deutlih sich in den äußerst reihhaltigen Quellen der Arhive nahweisen läßt, wie die Stadt Mühlhausen in Thüringen. Der Verfasser zeigt uns diese Entwie- lung von der ältesten urkundlihen Erwähnung der Stadt, die bereits in das Sabr 775 fällt, bis in dite Reformationszeit, in der die Wirren bes Thomas Münzer die behaglihe Wohlhabenheit der Bürgerschaft vernichtete, Diese Wohlhabenhbeit rief am Ende des Mittelalters eine lebhafte Bauthätigkeit hervor; noch beute ist Mühlhausen dur den Reih- thum an Ne alterthümlichen, kirchlihen und profanen Bauten vor den übrigen Städten des Thüringer Landes ausgezeichnet,

eydenreih s\childert diese Bauten unter Beigabe voa Holz hnitten. Der Reichthum des mittelalterlihen Mühlhausen spiegelt s auch in seinem Münzwesen. Eine Reihe von Bracteaten mit dem Kaiserbilde, von s\pätern Münzen mit dem Mühleisen, dem alten Wahrzeichen der Stadt, fowie zwi Medaillen aus dem 18. Jahr- hundert mit Ansichten von Mühlhausen sind auf einer Münztafel abgebildet. Eine Stegeltafel führt uns in die Geschichte der städtischen Verwaltung und der in Mühlhausen zahlrei vertretenen Innungen ein. Außerdem sind ¡wei Gesammtansichten der Stadt aus vershiedenen Zeiten, Aufnahmen der Arhhivgewölbe und eines Arhiy- fensters sowie die Grabplatte des Bischofs Kristan von Samland, der in Mühlhausen geboren ift, die dortige Untermarktskirhe gegründet hat und in dieser begraben liegt, beigegeben. Alle diese Tafein sind sorgfältig in Lichtdruck hergestellt. Das Buch darf Freunden deutsher Städtege]hichte warm empfohlen werden.

Die Lieferungsausgabe des großen Prachtwéerks „Das XIX. Jahrhundert in Wort und Bild“, Politishe und Kulturgeshihte von Hans Kraemer in Verbindung mit heryor- ragenden Fahmännern (Deutshes Verlagshaus Bong u. Co., Berlin;

60 Lieferungen zu je 60 -§) nähert fs mehr und rnehr dem Absch{luß.

Bon den letztershienenen Heften behandelt das 50. die Vorläufer der gegenwärtigen Pariser Ausstellung. Der von dem Geheimen Regie- rungsrath, Professor Reuleaux verfaßte Abschnitt giebt eine anschau- lihe Uebersiht aller Veranstaltungen dieser Art nebst ihren bemerkens- werthesten Besonderheiten, von der ersten internationalen Ausstellung, die im Jahre 1851 im Londoner Hyde- Park (Krystall: Palaft) \tattfand, bis zu der glanzvollen Völkermesse in Chicago. Als Beilage ift dem Heft ein charakteristisher farbiger Faksimiledruck eines Pariser Plakats von dem Meister dieser modernen Kunst, Jules Chéret, beigegeben. Im folgenden Heft wird eine durch Druckproben vorzügli iäustrierte Erläuterung des Dreifarbendruck3s gegeben. Den übrigen Inhalt bildet eine Darstellung der Entwickelung der Heilkunde in der zweiten Hälfte des vorigen Jahrhunderts, jener großen Epoche, . welhe durch die Namen Lister, Virchow, Ko, Billroth, Graefe gekennzeichnet wird, aus der Feder des Berliner Universitäts-Dozenten Professor Dr. Pagel. Die weiteren Lieferungen bringen nicht minder interessante Abschnitte über die epohemahenden Forshung8reisen des vorigen Jahrhunderts (von Dr. Karl Weule), die an wissenshaftlihen Ergebnissen so reichen Ausgrabungen (von Dr. Hubert Schmidt) und die umwälzenden Ent- deckungen auf den Gebieten der Physik und Chemie (von Dr. Albert Neuburger). In einer der leßten Lieferungen macht das Bong'she Verlagshaus ferner die interessante Mittheilung, daß dasselbe \ih ent {lossen hat, den drei ersten Bänden des Werks einen gleichartigen Supplement-Band folgen zu lassen, der vorwieaend die Pariser Weltausstellung und daneben den Krieg in Süd-Afrika be handeln wird. Es ift wohl nicht daran zu zweifeln, daß auch dieser vierte Band allseitig mit Beifall begrüßt und dieselbe Verbreitung finden wird, wie seine Vorgänger.

Vollständiges Orthographishes Wörterbuch der deutshen Sprache mit zahlreihen kurzen Wort- und Sah- erklärungen und Verdeutschungen der Fremdwörter von Dr. Konrad Duden, Gymnasial-Direktor. Nah den neuen amtlichen Regeln. Sechste, verbesserte und vermehrte Auflage. Verlag des Bibliographi- schen Jastituts in Leipzig und Wien. In Leinwand gebunden, Preis 1 M 60 S. Diese sechste Auflage des wohlbekannten Handbuhs zeigt in mannigfacher Hinsicht eine Erweiterung des Inhalts, welhe durch eingreifende Neuerungen der leyten Jahre erforderlich geworden ist. So haben namentli die neuen Fachausdrüde aus dem N lichen Geseßbuh und die Neuerungen der Felddienstordnung Aufnahme

efunden; aber auch sonst ift aus der lebenden Sprache und Literatur

E rcaariógen worden, was dessen werth hien. Die Verbefserungen find insbesondere den Wort- und Sacherklärungen zu gute gekommen; eine eingehende Durchsicht haben auh die Angaben über die He: kunft der Wöcter erfahren. Da3 Bub wird sona auch in diesec neuen Autgade fh als ein nüglihes und zuverlässiges Nachshlagewerk be- währen.

Feld- und Manöverbegleiter für Unteroffiziere aller Waffen (Auszug aus der Felddienstordnung vom 1.Januar 1900). Verlag von Gerhard rg in ipenute. Pr. geh. 65 ch&, ge? 85 g. Dieses handliche kleine Buch enthält eine gedrängte Ueber- t des Inhalts der neuen Felddienstordnung und will dent damit noch nicht Vertrauten zeitraubendes Nachschlagen erspare, Da alles für den Dienst des Unteroffiziers niht unumgänglich Noth- wendige fortgelassen und das andere in knapper, augenfälliger Form gegeben ist, so ist das Zurechlfinden in dén verschiedenen Abschnitt wesentli erleihtert, und es läßt sih jeder etwa aufsteigende Zweif an der N diese3 Felddienstbegleiters sofort beheben. .

as Maibeft X1V. Jahrgangs 1900 der „Photograph He Rundschau“, Zeitschrift für Freunde der Photographie (ere gegeben und geleitet von Dr. R. Neuhauß in Berlin Lt wiflenshaftlihen und tenishen Theil und Er n| Jubl in Ham für den fkünstlerishen Theil sowie unter besonderer Mitwirkung h Ch. Scolik, K. u. K. Hofphotographen in Wien, Paul von u L in Konstantinopel und anderer hervorragender Fahmänner; Len von Bilhelm Knapp in Halle a. S.; ährlich 12 éftes mit Text - Abbildungen und Kunstbeilagen; Pr. des atte, 1 4) hat folgenden Inhalt: Eine neue ODiapositivp von Dr.“ Ed. Arning; Ueber die, amerikanische graphie, von Sadakihi Hartmann; Ausländische den Umschau; Kleine Mittheilungen; Büchershau; Erläuterungen Bi afte Tafeln und Textbildern; Fragekasten; Vereinsnachrichten. York, beilagen: Tafel 18. Aufnahme von R. Eickemeyer in New

Tel avüre von Meisenbach Riffarth & Co. in Berlin; Tafel 19. y me von Alfred Stiegliß in New York; Tafeln 20 u. 21. Auf- zahmen von R. Gickemeyer in New York.

Handel und Gewerbe.

: im Reichsamt des Innern zusammengestellten dis den achrihten für Handel und Industrie.)

Winke für die Ausfuhr von Nägeln.

Nach der Kapkolonie kommen Nägel hauptsählich aus Groß- britannien, Drahtstifte auch aus Belgien, Deutshland und Amerika. Gebrauÿt werden: gewöhnlihe Nägel von 1, 2, 24 und 3 engl. Zoll Länge, Brettnägel von 2, 24 und 3 Zoll und Drahtstifte von

und 3 Zoll. Die Kapkolonie felbsst hat keine Nägelfabriken. Krettnägel kosten je 100 engl. Pfund 14 Schilling, zweizöllige Draht- stifte kosten 164 Stwilling und zweieinhalb- sowie dretizöllige Draht- stifte 15 Schilling je 100 Pfund. Aus Großbritannien werden die Nägel in Fäfsern eingeführt, aus Belgien in hölzernen Kisten und aus Amerika in Säcken; man kann indessen nicht sagen, daß irgend eine Nerpackungsart bevorzugt-würde. Die bei der Einfuhr von Nägeln entstehenden Unkosten \ind die folgenden: 1) der Einfuhrzoll beträgt 749% des Fafkturenwerthes, 2) Dockgebühren 24 Schilling für die Tonne ¡u 1000 engl. Pfund, 3) Löôsch- und Nblieferungs- oder Nieder- lagegelder 4 Shilling die Tonne, 4) Maklergebühr 1 9%. .

In Egypten werden im allgemeinen Nägel belgishen Ursprungs ‘redit begehrt, während die Nachfrage nah framösishen und englischen Fabrikaten geringer ist als früher. Neuerdings soll indefsen die deutshe Einfuhr gewinnen zum Nastheil der belgischen; auch sind größere Aufträge in leßter Zeit nah Amerika gegangen. In der Hauptsache verspricht ein billiger Preis am meisten Erfolg. Es werden

¿wöhnlih Drahtstifte von 2 bis zu 20 cm bestellt, die gangbarsten

orten sind indessen flahköpfige Nägel von 3, 4, 5, 6, 7 und 8 cm. Die Preise sind sehr vershieden, Der Einfuhrzoll beträgt 8 °/- vom Werthe, die Spesen # 9/0,

Süd-Australien kommt nur für die Einfuhr von Drahtstiften in Betrahi, da nah anderen Nägeln wenig Nachfrage ift. Stifte mit legelförmigem Kopfe werden den flahköpfigen vorgezogen und in allen Größen und Stärken (von 1 bis 6 Zoll Länge und von Nr. 4 bis Nr. 16 D Eeauge Man nimmt an, daß der Ein- fuhrzoll von 2 Pfund Sterling für die Tonne zu gering ist, um den Bau einer Fabrik im Lande zu ermöglihen. Die eingeführiin Nägel und Schhrauben kommen hauptsählich aus Großbritannien, Deutsch- land, Victoria, den Vereinigten Staaten und Belgien. Die ameri- kanishen Nägel geben vielfah Grund zu Klagen, weil die Köpfe viel ¡u leiht abbrehen. Die Preise chwanken sehr; durchs{hnittlich wurden in leßter Zeit für die Nummern 5, 7 und 8: 10 Sh., Nr. 9 und 10: 11 Sh., Nr. 11: 12“ Sh., Nr. 12: 14 Sh., Nr. 13: 15 Sh,., Nr. 14: 16 Sb. und Nr. 16: 20 Sh. bezahlt. In diesen Preisen nd Ablieferung in der Kolonie, Einfubrzoll und alle Unkosten ent-

en.

In Tasmanien herrsht hauptsählih Nachfrage nah Nägeln und Stiften für Bauzwecke und zur Herstellung von Obstkisten. Zu leßterem Zwecke nimmt man Drahtstifte Nr. 14 und 15 von 1} Zoll Unge oder Nr. 12, 13 und 14 von 1F Zoll Länge. Zu anderen Zwecken werden Stifte mit kegelförmigen Köpfen bevorzugt. Im lezten Jahre erreihte die Einfuhr einen Werth von 6295 Psd. Sterl. ; daran betheiligt waren: Victoria, Neusüdwales, Großbritannien, Deutschland, Amerika und die Niederlande. Der Einfuhrzoll beträgt f in Pfd. Sterling 10 Schilling die Tonne und das Werftgeld

iUing. |

West-Australien hat nah der Statistik für das abgelaufene Jahr Nägel, Stifte, Bolzen, Nieten und Krampen im Werthe von 21 752 Pfund Sterling bezogen, die Statistik macht indessen keinen Unterschied zwischen diefen verschiedenen Artikeln. An diefer Einfuhr war Großbritannien betheiligt mit 10 466 Pfund Sterling, Viktoria mit 4226 Pfund, die Vereinigten Staaten mit 1992 Pfund, Süd- Australien mit 1778 Pfund, Belgien mit 1239 Pfund und Deutsch- land mit 960 Pfund. Am meisten werden Drahtstifte mit kegel- förmigen Köpfen eingeführt, Nr. 4 bis 18 von 1 bis 6 Zoll Länge. Der Preis in Großbritannien s{chwankt zwischen 7 bis 18 Shilling für 100 Pfund, wozu an Unkosten noch etwa 2d %/9 kommen. In be- trähtliher Zahl werden auch Nägel („clouts“) von # bis 14 Zoll Lnge eingeführt zum Originalpreise von 14 bis 16 Stilling für 100 Pfund. (Nah belgishen Konsulatsberihten, veröffentliht im British Traäe Journal.)

Zinkgruben und Zinkindustrie in Jtalien.

Jtalien besißt bedeutende Zinkgruben in Sardinien und in den Provinzen Brescia und Bergamo. Diese Gruben befinden ih fast aus\ließlich in Händen von ausländishen, meist belgishen Gefell- schaften, welche fast das ganze gewonnene Erz ausführen. Von den im Jahre 1898 geförderten 132 099 Tons Zinkerz wurden 130 064 Tons in das Ausland ausgeführt.

Ein großer Theil des ausgeführten Erzes kehrt in verarbeitetem Zustande wieder nah Italien zurück. So wurden im Jahre 1898 28 129 dz Zink in Brotform und 30144 dz Zink in Platten nah Jtalien eingeführt. Die Produktion von Zinkweiß in Italien belief ih im Jahre 1898 auf 8400 dz und die Ginfuhr auf 5728 dz.

Unter diesen Verbältnifsen hat Jtalien natürlih das größte In- teresse daran, das im Lande gewonnene Zinkerz auch im Lande für den beimishen Bedarf zu verarbeiten. Zu diesem Zwecke sollen in Monteponi auf Sardinien sowie im Bremboflußthal bei Bergamo die erforderlichen Fabrikanlagen errihtet werden. I günstige Verhältnisse find bei Bergamo vorhanden, wo die großen Wasserkräfte in elektrishe Energie umgewandelt werden können. (Nach einem Bericht des Kaiserlihen Konsuls in Ancona.)

Niederlande.

Veränderungen in dem Tarif der Waarenwerthe für Niederländish-Oftindien. Der Tarif, der bei Berathung der Gin- und Ausfuhrzölle in Niederländish-Ostindien zu Grunde zu legenden Waarenwerthe für das 2. Vierteljahr 1900 weist gegenüber dem seitherigen Stande folgende Abweichungen auf :

Gruppe. Benennung der Waaren Maßftab Werth

Gulden 1. JIrdengeschirr: Porzellan. Teller, weiße, runde von 16 bis 18 cm MDuyend ee

, r - - "” 0 -

R M 1/20

ü L U ü 1,35 2, Häutegift, flüssigs . .. kg 0,90 3, Butter in Doppelfäfsern u. st w. . . kleines Faß 7,75 Chokolade in Küchelhen oder Tafeln mit Zucker kg 1,35 udckerwerk, englisches, in Büchsen von 1 bis5kg 0,42 rüchte, amcrikanishe und australishe, in Waffer Büchse 0,40 19, Kopierpapier, japanishes . kg 83,70 T E È hinsichtlij des Werthes) geändert hin es Werthes 3. Früchte, getrocknete, lose verpackt und in Büchsen: Tafelmandeln, CTafelrosinen mit Stielen, niht anderweitig genannt, Prünellen, Birnen, Kirchen A jgernders hinsihtlich des Wortlautes 1, Irdéngeschirr, Porzellan : en, Ober- und Unter-, japanishe, mit oder ohne Deckel, in Kisthen von 1 Dutzend, blau- farbig de8gl., desgl. andersfarbig 3 (ganz in Wegfall gekommen) - Früchte, getrocknete, Taselrosinen, amerikanische (neu hinzugetreten).

Entwickelung der subtropishen Kultar im Kaukasus.

Die fsubtropishe Kultur entwickelt h im Kaukasus recht \chnell Außer mit Thee sind von dem Ävauage Béeiset U eine Reibe von Versuchen mit der Anpflanzung anderer subtropisher Gewächse in Tschakwa gemaht worden, wo die Bodenbeschaffenheit und das Klima hierfür geeignet erschienen. Gegenwärtig hat man schon Natrichten über die Erfolge dieser Versuhe, und zwar namentli in Bezug auf die Bambusrohrpflanzungen, Apfelsinen-, Baumwollen- pflanzen, Ramie- und einige andere tropishe Pflanzen, die man in dem Apanagengut Tschzkwa anzubauen versucht hat. Das Bambusrohr wurde von der Apanagen-Expedition theils aus China theils aus Japan ura. Vorläufig ist die Plantage zwei Dessä- tinen groß, wird fih aber vorauëssihtlich von Jahr zu Jahr ver- Ne, Das Bambusrohr “giebt eine normale Ernte im vierten

ahr seiner Anpflanzung. Die dritte wichtigste Branche is die Kultur der Mandarinen, der kleinen süßen Apfelsinen, die widerstands- fähiger und sicherer sind als die gewöhnlihen Sorten. In Tschakwa ist ein Vorrath von dafelbst gezogenen Stecklingen für eine Fläche von fünf Defsätinen vorhanden ; dieser Vorrath soll im Jahre 1900 voll auf der im Jahre 1899 vorbereiteten Plantage verpflanzt werden. Das Unternehmen hat unzweifelhaft eine Zukunft und ver- fpriht eine hohe Einnahme. Bei 300 Stück Frucht tragenden Bäumen auf einer Dessätine und bei einer Normalernte von 500 Stück pro Baum kann die Dessätine 750 Rubel brutto einbringen. Auch andere Anpflanzungen sind in Tschakwa vorzüglich fortgekommen; aus dem Bast eines dort gezogenen Baumes wird sehr gutes Papier be- reitet, auh macht man daraus vorzüglihe Tapeten, Möbelbezüge Se Taue) und fogar Leibwäshe und Fußbekleidungen, wie fie eispielsweise die japanishe Armee im Kriege gegen China trug.

Diese Wäsche läßt vorzüglih die Ausdünstung dur, ift warm, besißt große Dehnbarkeit und ist außerordentlich billig. Die Stoffe werden ohne Gespinnst und Gewebe hergestellt, durch einfahes Walken.

Sechs Defsätinen Plantagen sind mit Ramie bepflanzt. Nach den fklimatishen Verhältnissen kann die Ramie in Tschaïwa vor- züglih gedeihen, erfordert aber eine verstärkte Bedüngung und Be- arbeitung des Bodens.

Bei der Bearbeitung mit Handbetrieb erhielt man sehr gute Fasern, die Kosten stellten fich aber auf 20 Rubel und mehr für ein Pud. (Russischer Regierungs- Anzeiger.)

Serbien.

Bo bie L von baumwollenen Geweben. Um alle Zweifel bezüglih der Verzollung der unter den Namen „Orford, Zephir, Konofos*“ eingehenden baumwollenen Gewebe zu beseitigen und eîne gerechte und einheitlihe Behandlung dieser Waaren herbei- zuführen, hat der serbische Finanz - Minister durch Zirkularerlaß an die Zollämter verfügt, daß die nah Herstellung und Verwendung verschiedenen Gewebe, welche im Handel die Bezeichnung „Oxford, Fepbtr, Konofos*“ führen, in drei Gruppen nah von ihm angenommenen

ustern eingetheilt werden. Die mit I. bezeihneten Muster find als feine und leite Gewebe na der Tarifnummer 304 zu behandeln; die mit IL. bezeichneten Muster gehören zu den dichten baumwollenen Geweben nah der Tarifnummer 301; die mit IIL. be¡eihneten Muster sind als Oxford, Zephir und Konofos der in Nr. 296 des allgemeinen Bollämta vorgesehenen Sorte und Qualität zu betrahten. Den

ollämtern sind diese Muster mit der Anweisung zugefertigt worden, in Zukunft nur auf die Feinheit und Fabrikation der zur Verzollung gelangenden baumwollenen Gewebe zu achten, dieselben genau mit den drei übérsandten Muftergruppen zu vergleihen und die Waaren alsdann ohne Berücksichtigung threr Benennung in den Rechnungen und Deklarationen zu verzollen. Bei der Verzollung if das Dessin der verschiedenen Gewebe gar nicht zu berücksihtigen.

Berechnung des Zolls nach dem Bruttogewicht. Im Gese, betreffend den allgemeinen Zolltarif vom 8. Januar 1899 („Hand.-Archiy“ 1899 I. S. 282), besteht zwishen dem Artikel 8 sub Þþ, wonach der Zoll nah dem Bruttogewicht einer Waare, auf welche nit mehr als 10 Dinar Zoll per 100 kg zu erheben ift, berechnet werden soll, und dem Artikel 21 desselben GIEE welcher vorschreibt, daß der dem neuen Geseße angehängte Zolltarif auch weiter in Kraft bleibt, ein Widerspru, da im Tarife eine Tara auch für Waaren vorgesehen ift, welhe weniger als 10 Dinar per 100 kg zahlen. Nach Vergleichung des Tariftertes mit den Bestimmungen des genannten Geseues hat der serbishe Finanz-Minister auf Grund des Artikels 20 des Gesetzes, betreffend den Allgemeinen Zolltarif, entschieden, daß in Zukunft der Beo nach dem Bruttogewichht von allen Waaren und allen Produkten zu erheben ist, welhe im All- gemeinen Tarif unter den Nummern 1, 12, 29, 52, 56, 95, 101, 113, 114, 115, 151, 161, 208, 209, 210, 214, 215, 218, 225, 226, 233, 248, 256, 261, 266, 267, 268, 271, 286, 307, 312, 313 und 314 genannt sind. Diese Erhebung des Zolles vom Bruttogewicht der ge- nannten Waaren is nur dann anzuwenden, wenn dieselben aus Nicht- vertragsländern eingeführt werden oder wenn bei der Verzollung aus- drücklich die Anwendung des Allgemeinen Zolltarifs von dem Fmporteur beantragt wird. Bei den aus Vertragsländern zur Ein{uhr gelangenden Waaren sind bei der Verzollung bezüglich des Lara- abzuges stets die Bestimmungen der Vertragstarife anzuwenden.

Me Lan Enn von Olein. Olein —- Klumpen von Fett und Oel ift in keinem Vertragstarife, sondern nur im Allgemeinen Pomtari! in Gruppe XII sub. Nr. 273 vorgesehen, wona dasselbe einen Einfuhrzoll zu zahlen hat. Im Gegensaß hierzu hat das Waarenverzeihniß diese Waare auf Seite 140 in die Nr. 266 des Allgemeinen Zolltarifs eingereiht und mit einem Zoll von 2 Dinar per 100 kg belastet. Zur Beseitigung dieses Widerspruhs hat der serbishe Finanz-Minister entschieden, daß Olein der Nr. 273 des Tarifs zuzurehnen ist, weil dasselbe dort ausdrücklich durch das Ge- set, betreffend den Allgemeinen Zolltarif, vorgesehen ist. Demzufolge haben die Zollämter in diesem Sinne die erforderlihe Korrektur im Waarenverzeihniß vorzunehmen und Olein bei der Einfuhr zollfrei einzulafsen, wie dies vom Besch orge ist, („Srpske Novine“ vom 24, u. 25. März/6. u. 7. April 1900, Nr. 67 u. 683.)

Vereinigte Staaten von Amerika.

Zolltarifentsheidnngen. Lithographishe Drudcke von unbedeutendem Werth, auf Holz geklebt, sind niht als Bilder zollfrei, sondern als Holiwaaren zu verzollen. Proben von Spirituosen und destilliertenGetränken sind ohne Rücksicht auf ihre Menge zollpflichtig, so ¿. B. Kognak in Flaschen von !/10 Quart. 5 Stabl in Stangen, poliert und gehärtet, Drahtmaß Nr. 4, bekannt als „drill rods“, wird nah § 135 des Tarifs zu dem entsprehenden Saße verzollt und wegen der Polierung mit einem Zuschlagszoll von + Cent pro Pfund nah § 141 belegt. Polierter, ungehärteter Stahldraht, Ührdraht, Drahtmaß Nr. 10 und 11, unter- liegt nach § 137 des Tarifs einem Zoll von 45 %/% vom Werth. Bei Waaren, für welche im Ausland eine Ausfuhr- vergütung nah ihrem Gewicht gewährt wird, und deren Gewicht auf dem Transport nah den Vereinigten Staaten aus natür- lichen Ursachen eine Einbuße erfahren hat, wird der Zuschhlagszoll nah dem Gewicht zur Zeit ihrer Ausfuhr und nicht nah dem verminderten Gewicht bemessen. Gardinen, die zwar auf der Nottinghamer Spißengardinen- oder Kettenmaschine hergestellt sind, dann aber auf einer sogenannten „cording machine“ eine weitere Verarbeitung erfahren haben, die ihnen das Ansehen gestickter oder appliguierter Gardinen giebt und ihren Werth bedeutend erhöht, werden niht nah § 340, sondern nah & 339 des Tarifs Vans Gereinigtes ollfett, ein pharmazeutishes Präparat, bekannt unter der Bezeichnung „adeps lanas anhydrous“, das dem Lanolin ähnlich ist, fällt niht unter den handelsüblihen Begriff „Wollfett* und ift daher niht nach § 279, sondern nach § 3 zu

Nitrobenzol, bekannt als Us Bittermandelöl“ oder „Mirbanöl* ist nah § 524 des Tarifs zollfrei.

Ubrketten aus Leder und poltertem Stahl werden als ¿Schmudt sachen nach § 434 des Tarifs mit 60% vom W verzollt.

Gebräuchlihe und gewöhnlihe Verpackungen beein - flussen nit die Tarifierung der Waare, die fie enthalten, und werden, selbst wenn sie einen höheren Werth als die Waare haben, wie diese verzollt. Kolophonium in runden Zinnkapseln von eiwa 12 Zoll Durchmesser und 14 Zoll Höhe ift nah Abschnitt 6 des Tarifs mit 209% vom Werth als „niht besonders genannter be- arbeiteter Artikel“ zu verzollen. Die Zinnkapseln sind als gebräuch:iche Verpackung anzusehen.

Kleine Zeugproben auf Pappe in Buchform mit gedruckter Beschreibung und Bezeihnung der Muster sind ‘gemäß rihterliher Entscheidung niht nach § 501 des Tarifs zollfrei, sondern nah § 403 zu verzollen.

Lange schmale baumwollene Schnüre, Shuhband-

schnüre, die nah ihrer Einfuhr zu Schubbändern vershnitten werden, unterliegen gemäß richterliher Entscheidung nach § 339 des Tarifs einem Zoll von 6009/9 vom Werth. __ Bei Aethylchlorid wird die Verpackung in Glasgefäße mit einem Verschluß ähnlih dem von Farbentuben, aus denen der Inhalt dur Drücken und Pressen mit der Hand entleert wird, als gebräuch- e im Sinne des Administrativgesezes vom 10. Juni 1890 an- .geszhen. /

Das Modell eines menschlichen Auges fällt niht unter die nah § 638 des Tarifs zollfreien Artikel.

Gravierte Platten in Form von Tishplatten zum Gebrauch für Glasarbeiter, die zum Anbringen von Mustern und Figuren auf Glasplatten benußt werden, siand niht als gravierte

latten im Sinne des § 166 des Tarifs anzusehen; unter diesen aragraphen fallen nur die zum Druck auf Papier und ähnliches aterial bestimmten Platten.

Kleine Spiegel mit Rahmen und Nückseite aus Kollodium, zusammen mit kleinen Schnurrbartkämmen in Kollodium- Futterale verpackt, sind nah § 17 des Tarifs mit 65 Cent pro Pfund und mit 259% vom Werth zu verzollen.

Opal in Form von kleinen Knöpfen mit viec Löchern unterliegt nah § 414 des Tarifs einem Zoll von 50%/% vom Werth.

Abschnitte, bestehend in Stücken roher Schlacke, von Eisen in Stangen, Stäben oder Ingots, bei deren R stellung Holzköhle verwendet worden ift, mit einer mehanishen Shere abgeschnitten, sind als Gußeisenabfall nah § 122 des Tarifs 4 Dollar pro Tonne zollpflichtig.

Chinesische Vogelnester unterliegen nah Abschnitt 6 des Tarifs einem Zoll von 20% vom Werth.

„Dry Ferrodor“, ein dunkelgraues feines Pulver mit metallishem Glanz, enthaltend 92,04 ?/6 Eifenoxyd und 8,46 9% unlöslihe Substanz, ift nach Abschnitt 6 des Tarifs mit 20 9/9 vom Werth zu verzollen.

Teakholz zum Schiffsbau ift nah § 699 des Tarifs zollfrei.

Neue Kupferbergwerke im Tanana-Distrikt,

Nach einem Bericht des Konsuls der Vereinigten Staaten von Amerika in Dawson zieht der LTanana-Distrikt die allgemeine Auf- merksamkeit auf sich{ wegen des wundervollen Reichthums seiner Kupfererzlager. Große Massen fast reinen Kupfers sind an den ver- \hiedensten Orten des Landes gefunden worden, und es haben sih auch {hon Gesellschaften zur Ausbeutung dieser Eczlager gebildet. Die unmittelbare Nähe des Prinz William-Sundes sowie der Reiche thum des Landes an Holz und Wasser fihern eine schr günstige Ent- widckelung des Bergbaues.

Ungeachtet der Schwierigkeiten und Gefahren eines Marshes von 1200 bis 1400 Meilen über Schnee und Eis in der ungünstigften Jahreszeit sind in der Zeit vom 4. Dezember 1899 bis 1. März 1900 niht weniger als 700 Leute von Dawson nah Nome abgereift, und Tausende warten nur das Frühjahr ab, um mit erfter Gelegenheit ebenfalls nah dem neuen Eldorado zu wandern, da von Nome fehr ermuthigende Berichte eingelaufen sind.

Die Ausbeute- der gegenwärtigen Saison wird auf 20 bis 25 Millionen Dollars geshäßt, ungefähr ‘doppelt so viel wie im Jahre j¡uvor. (The Journal of Commerce and Commercial Bulletin.)

Die Bevölkerung Cubas.

Die Volkszählung Cubas brachte ein unerwartetes Ergebniß in z¡weifaher Hinsicht: die Ds ist ftärker, als man annahm, und die Schwarzen bilden einen kleineren Theil, als allgemein ge- {äßt wurde. Die gegenwärtige Einwohnerzahl von 1572 797 ift so stark wie vor dem Aufftande; entweder hat man früher die Ein- wohnerzahl viel zu niedrig geschäßt, oder die Verluste infolge des Aufstandes und des Krieges sind zu hcch angegeben worden. Die farbige Bevölkerung follie nach früheren Schäßungen ungefähr die Hälfte der Einwohnerschaft bilden, einige schäßten fie sogar auf mehr als die Hälfte; jeßt hat si herausgestellt, daß es auf der Insel nur 505 243 Farbige giebt, also noch etwas weniger als ein Drittel. Das weiblihe Geshleht überwiegt bei den Schwarzen um 30842 und bei den einheimishen Weißen um 15554; die fremden Weißen sind meist Männer. Wahrscheinliß rührt diese Ueberzahl des weib- lihen Geschlechts von den Verlusten des Auffta»ds und Krieges her. 28 9/9 der gesammten Einwohnerschaft können lesen und schreiben, von den über zehn Jahre alten Einwohnern sind es sogar 43 %/,. Diese Zahlen sind zwar nicht sehr erfreulich, aber immerhin befser, als man Bee daten (The Journal of Commerce and Commercial ulletin.

Fleishausfuhr Süd-Australiens.

Süd- Australien hat noch nicht 500 000 Einwohner, gleihwohl führte diese Kolonie im leßten Jahre 71260 geshlahtete Schafe, 1362 Hammel, 407 096 Kaninchen, 14826 Zungen, 212812 Nieren und eine große Menge sonstiger Fleishstücke nach Großbritannien aus. Diese Waaren hatten einen Weg von ungefähr 12000 Meilen quer über den Aequator um die halbe Erde zurückzulegen, um einen Markt zu finden. Mit den genannten Fleishwaaren gingen auch noch aus jenem fernen Lande eine Menge Enten, Gänse, junge Enten und Hühnchen auf den europäischen Markt.

(The National Provisionoer.)

Zwangsverfteigerungen.

Beim Königlihen Amtsgeriht T Berlin gelangten dis nachbe¡eihneten Grundftücke zur Versteigerung: Chausseestraße 122, dem Rentier H. Engel gehörig, Nußungswerth 31490 4 Mit dem Meistgebot von 550 090 G wurde Rentier Samuel Friedlaender, Oraniénburgerstraße 21, Ersteher. Pankstraße 5b., dem Fabrik- besißer H. Werner gehörig, Nußungswerth 7170 4A Mit dem Baargebot von 3400 # und 90000 4A Hypothekenübernahme wurden Rentier F. Lck in Wilmersdorf und Genossen Ersteher. Manteuffelstraße 68, dem Tischlermeister Gustav Schmidt gehörig. Nußung8werth 18 000 4 it dem Baargebot von 20 000 und 250 000 4 Hypothekenübernahme wurde prakt. Arzt Dr. med. S. Jacoby, Genthinerftraße 33, Ersteher. Auf- (Nen wurde das Verfahren der Zwangsversteigerung in Sahen 1,

traße 2, Abtheilung 13 1, dem Kaufmann B. Jacoby gehörig, —_— appel-Allee 99, R. Wegener gehörig. Lehrterstraße 55, Uch . Bohm gehörig.

verzollen.

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