1835 / 2 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

S

n is E i] E: F A F: P r, 08 5 uts d oe 4 rit S f L) e,

Sar F

R E As

Petr

7E S ea E S

Ei R N M

A Ege S z

E Ei E antizints

05 Bird G A P B G E RELEC 7 B Î

tien.

i E

S M

mf

tes;

Bu aat: Dun P

aiet Betti

wf

Co

Ln e

jeder Art, so wie Gold - und Silberpapier, mit 40 Kop. Silb.

das Pfund belastet. Rd N

Ein aus der Türkei 6s, Datstattesen eingeführtes wollenes Zeuch, welches dort unter dem Namen der Angorischen Shawls bekannt ift, und viel Ae mit den Europäischen Fabrikaten dieser Arc hat, soll auf Befehl des Finanz-Ministers, bis auf weitere Verfügung, nach Transkaukasten über die Landgränze gegen citen Zoll von 5 pCt. zugelassen werden. Da es aber {wer ist, das gedachte Zeuch Europäischer Fabrication von dem Türkischen t unterscheiden, so kann die Ausfuhr desselben nach Rußland nuy sliein durch die Transkaukasischen , Euxi- nischen und Kaspischen Häfen auf derselben Grundlage zugelassen wer- den, als im §. 28 d-r Ñerordnung vom 3. Juli 1831 für die in den Transkaukasischen Häfen verzollten Waaren vörgeschrieben ist, und die in andere RUEsche, Euxinische, Asovische und Donau-Häfen oder auch in Astracho", eingeführt werden, d. h. mit Zuzahlung des Ergänzungs- Zolls no“y dem Europäischen Tarif, und auf Vorzeigung der Certt- ficate , daß in den Transkaukasischen Land - Zoll - Aemtern 5 pCt. Zoll dezchlt worden sind.

Ein Reichs-Naths-Schluß, Allerhöchst bestätigt am 24. September d. Y,, verfügt wie folgt :

1) Den Professoren und anderen Gelehrten , welche, gemäß Re- glements der Universitäten und anderer höherer Lehr-Anstalten, bei ih- rer Ankunft in Rußland, oder bei'm Verschreiben aus dem Auslande, das Recht zur zolsreien Einfuhr ihrer Habe und Sachen zum Belauf der bekannten Summe haben, solien hinführo dergleichen Habe und Sachen nicht nach Un Werthe durchgelassen werden, sondern nach dem Betrage des dafür gebührenden Zolls; die erlaubten gemäß dem Jeßt beficyenden Tarif, und die verbotenen nach dem Tarif von 1819; und E Zulassung soll für die dieses Rechts der Einfuhr auf 2000 Nuvel S. Genießenden beschränkt scyn auf ein Quantum cines Zoll- DBetrags bis zu 3000 Rubel B. A.; und für diejenigen, welche derglei- chen sür 3000 Nubel B. A. einzuführen berechtigt sind, auf ein Quan- tum cines Zoll-Betrags bis 1500 Rubel B. A. einschließlich.

2) Jn dem Betrage dieser Summe soll, der früheren Ordnung gens nicht der Zoll - Betrag solcher von den Professoren selbst einge-

rater Sachen begriffen seyn, welche den nach Rußland ankommen- den Passagieren zollfrei zugelassen werden.

3) Diese Verordnung bezicht sich nur auf die Professoren und Ge- Tehrten, die nach Erlaß dersclben nah Rußland kommen.

Für den Verkehr {wischen Nußland und Polen ist durch Ufas vom 13. Nov. d. J. der neue, chon im Ukas vom 12. Nov. 1831 vorbe- A gewesêne Tarif publizirt worden. Derselbe befindet sich als

eilage der Nr. 47 der Senats-Zeitung, und ist auch einzeln abge- druckt in der Staats-Druckerei zu St. Petersburg zu haben. Die we- fentlichsten darin enthaltenen allgemeinen Grundsäße und Besiimmun- gen sind folgende: i

1) Die eigenen Fabrifate beider Länder werden zugelassen nach den verordneten Ursprungs-Certisicaten, und unter Beobachtung der Übrigen vorgeschriebenen Regeln für die Durchfuhr, durch die 4 Zoll- Aemter Kowno, Brestlitowsky, das Ustikuschki{che und Cho- rostinsfkische Zoll-Amt. Rohe Produkre werden durch alle Zoll- Stellen auf der Gränze des Czarthums durchgelassen, wo die Bereini-

ung der Waaren zolifrei und ohue Erfordern eines Ursprungs - Certi- cats gestattet ist. Außerdem is es nach diesein Tarife erlaubt, durch alle Zoll-Aemter aus dem Czarthum Polen, ohne Ursprungs-Certisicate, die nachbenannten Artikel durczulassen: Asignationen, Kassen - Billets des Ciarthums Polen, Mineral-Wasser, Maschinen und Modelle, Mün- on, gemeiues Tuch bäuerlicher Fabrication, Thon , Senf in Körnern, rohe Häute, Stahl (unverarbeitet), Scheeren zur Schaafschur und zum Tuchscheeren, Schaafs - Pocken - Materie, Pectasche, Ziegenflaum, Vich- hörner , ungeshmolzenen Talg, rohe Wolle von Schaafen, Kameelen, Ziegen und andern Thieren, ungereinigten Salpeter, Vieh, Süßholz, rohe Seide, Hasenfelle, Bernstein (unverarbeitct).

2) Von allen ausländischen Waaren , die aus Rußland nach Po- Jen, oder aus Polen nach Rußland geführt werden, is der Zoll cines jeden dieser Länder zu erheben, unabhängig von den bereits in cinem derselben entrichteten Zolle. Es versteht sich dabei von selbst, daß über- haupt alle Einfuhr ausländischer Waaren auf der Gränze mit Polen nur nach Maßgabe der den dortigen Gränz-Zoll-Aemtern zur Annahme und Bereinigung derselben verlichenen Berechtigungen stättfinden fann.

3) Apotheter-Materialien werden ans einem Reiche in das andere gegen den in demselben bestehenden Zoil eingelassen. : E

4) Sachen, zum Kommissariats- und Arrillerie- Bereich gchörig, aus Bußland ins Czarthum oder umgekehrt, für den Bedarf des Mi- litairs eingeführt, unterliegen keiner. Zol-Erhebung. :

5) Die im Verzeichniß vom 12. Nov. 1831 erwähnten 125 pCt. DBuschlag auf den Zoll - Rubel sollen sowohl von den aus Polen einge- führten ausländischen Waaren erhoben werden, welche den Regeln des allgemeinen Europäischen Tarifs unterliegen (jedoch mit Ausnahme der uach Punkt des gedachten Tarifs davon befreiten Waaren), als auch von denjenigen, welche kraft Artikel V1. des Verzeichnisses vom 12. Nov. 1831 nah den Europäischen Tarif mit einem Zolte belastet sind, als: gerupfte Federn, Plumagen u. A., Petinet, Blonden, Spiven, Tüll, Marli, Porter, Pottasche, Salz und Tabak.

6) Der 3jährige Termin des Einfuhr - Verbots nach Rußland von \eidenen und linnenen Fabrikaten, nach Punkt 1s lit. 7, des Ukas vom 12. Nov. 1831 ist zu zählen von Herausgabe des Ukas vom 28. Áan. 1832 über die Erlaubniß zur Einfuhr aus Polen der Fabrikate 1ster und. 2er Klasse. Nach Ablauf dieses Termins soll über den Zoll die- fer Fabrikate besondere Verfügung getroffen werden. _

7) Alle früheren, über den Handel zwischen Rußland und dem Czarthum Polen erlassene Verordnungen, insofern sie durch Ukas vom 12. Nov. 1831 nicht abgeändert: wurden, und im gegenwärtigen Tarif

nicht einbegrifsen sind, vLerbleiben in voller Kraft.

Schweden. Unterm 22. Nov. d. J. hat die Königl. Regierung u dem vom Königreich Griechenland angebotenen Reciprocitäts - Ver- fahren, wonach reap. die Schwedischen Schiffe in Gricchenlaud und die Griechischen in Schweden, hinsichtlich der Hafen-Abgaben, den eige- nen Landcéschiffen gleichgestellt werden follen, ihre Zustimmung erklärt. Auf der Schcere Niedingen, im Kattegat an_ der Küste von Halland, sind 2 neue Leuchtthürme erbaut, und die Eröffnung R Feuer, mit Aufhören dex bisher daselbst unterhaltenei offenen Pfan- nenfeuer, ward auf den 15ten d. M. angekündigt. Die Höhe der neuen, aus Granit in 6eckiger Form erbauten Thürme über der Scheere beträgt, einschließlich der Lanterninen, 44 Fuß, und die der Klippe 15 Fuß bei hohem Wasser; die Breite der Thürme ijt 22 Fuf. Der Fokus der Flamme in den Lanterninen kommt 50 Fuß über die ordinaire Wasscrhöhe. Die Thürme sind von der Klippe bis # ihrer Höhe in den Fugen zugestrichen; das leßte Drittel ist, zu besserer Wahrnehmung für die Seefahrer, weiß überworfen, und die Lanterni- nen sind weiß aemalt. ‘Die Richtung zwischen beiden Thürmen ist nach Norden 47® O. und nach Süden 47° W. rechtweisend, oder nah Norden 67® 30“ O. (ONO) und nah Süden 67° 30/ W. (WSW) auf dem Kompasse, und auf diesen Strichen zeigen die Feuer, wie dic Thürme, gleich. Dèr Abstand der Centra von einander ist 100 Fuß. Es mússen diese Feuer, bei flarem Wetter, von cinem 10 Fuß hohen Schiffsdeck auf gute drei Deutsche Meilen gesehen werden töonnen. Anf der Nordseite der Thürme ist ein steinernes Gebäude, 48 Fuß lang und 20 Fuß hoch, ausschließlich cines Ziegeldaches von 9 Fuß Höhe. Es ift in den Fugen angestrichen, har 3 Fenster auf der einen, 2 Fensier und eine Thür auf der audern langen Seite. Zur Seitò ves Mee) Thurmes is ein Contrefort errichtet, worin eine Glocke größerer Art in gewissen kurzen Zwischenräumen , wenigstens jede Viertelstunde, geläutet wird, wenn es dickes Wetter ist. Außer- dem besindet sich noch ein hölzerner Kollenschuppen außerhalb der Leuchthürme. Die Feuer werden, nach Schwedischem Gebrauch im Kattegat und der Ostsee, von einer halben Stunde nach Untergang bis eine halbe Stunde vor Aufgang der Sonne, das ganze Jahr hindurch, unterhalten. Bei der Scheere is beständig ein Boot zu haben.

Deutschland, Hannover. Die Geseß - Sammlung cnthält das aus Windsor vom 21. Oft. d. S datirte Gese übcr die neue, vom 1. Jan. 1835 ab + erhebende Stempel-Steuer.

Ein? fernexe, duxch die Vesez-Sammlung vom 17ten d. M. publi-

zirte Verordnung über Annahme der Conventions-Zweigutegroschen- Stücke und der Hannoverschen Scheidemünze ist schon in Nr. 353 der St. Z. ausführlich wiedergegeben worden.

Mecklenburg - Schwerin. Ebendaselbsi befindet sich bereits in extenso die wegen Aufhebung aller noch bestandener Beschränkun- gen des Handels mit Landes-Produfkten zwischen dem Großherzogthum und dem Fürstenthum Rageburg erlassene Verordnung d. d. Schwerin den 17. Nov. d. J.

Oldenburg. Am 12ten d. M. erschien eine Großherzogl. Ver- ordnung zu Gunsten des Hafenplazes Brake an der Weser, folgenden weseutlichen Jnhalts: i i A ;

1) Der Hafen zu Brake wird mit dem Bezirke, welchen eine zu- gleich publizirte Kammer-Verfügung näher bestimmt, zum Freihaten er- élärt. Es fönnen alle Waaren auf der Weser in den Freihafen #0- wohl frei cingeführt, als von dort auf der Weser fre ausgeführt, im Bezirke des Freihafens gelöscht, in Niederlagen gebracht und ver- fauft werden, ohne daß es dieserhalb einer Declaration bedarf, und ohne daß eine Eingangs-, Ausgangs-, Durchgangs- oder Comsum- tions - Abgabe von den Waaren zu entrichten is, Aus- und Einla- dungen an der nördlichen Kaje des Hafenbasiins dürfen jedo, wenn diese gleich im Bezirke des Freihafens sich besindet, nur unter vorgän- giger Anzeige bei dem Strom-Nichter zu Brake geschehen. Die Be- wohner des Freihafens Brake sind frei von Entrichtung der Accise.

2) Der Bezirk des Freihafens wird in Ansehung der im §. 1. genannten Abgaben als Ausland angeschen, und soll von der Land- seite mit einer Zolllinie umgeben werden: mit Bezug auf eine zu- gleich im Anhange publizirte Kammer - Verfligung zur möglichsten Er- leichterung seines Verkchrs mit dem Julande

3) Die Einwohner des Freihafens Brake haben statt des Zolis und der Accise eine jährliche Äverjional -Summe zu eutrichten, deren Regulirung vorbehalten wird. 5

4) Die neue Einrichtung soli mit dem 1. Januar 1835 ns Leben treten.

Bremen. Durch Senats-Beschluß vom 10ten d. M. wurden die Abgaben, welche von den die Hafen-Anstalten ¿u Bremerhaven benuz- zenden Schiffen zu entrichten sind, neu regulirt, wie folgt:

Für das Ein- und Ausgehen der Schiffe durch die Schleuse und den Aufenthalt im Hafen bis ¿zu zwei Monaten haben zu erlegen:

1) Schifse von ‘10 300 Last und darüber 1—40 Kthlr. in 18 verschiedenen Abstufungen.

2) ‘Holzflöße, insofern Floß 2 Rthlr. : i E S

3) Kleinere Fahrzeuge bis ¿u 80 Last Größe, welche in Bremer- haven Güter ans Land sezen, oder vom Lande empfangen, erlegen, statt des vorstehenden Hafengeldes, ein Lastengeld, welches , wein die angebrachten oder empfangenen Güter unter und bis zu einer Last be- tragen, mit 6 Groten, und für jede utchr angebrachte oder empfangene Las Güter mit 6 Groten mehr entrichtet wird. Der Gewichts - Aus- mittelung wird die Normal - Gewichts - Tabelle der Weser -Schissfahrts- Afte zum Grunde gelegt. Wenn jedoch Schisse, welche nur dieses Lastengeld entrichtet haben, länger als 8 Tage nach Ankunft im Hafen verweilen wollen, \o haben sie für den auf deren Ablauf folgenden Monat ein Liegegeld von 22 Rthir , und für jeden folgenden Monat von 1 Rthlr. zu bezahlen. : i : : 5

4) Leichlerschife, welche von Weserpläßen, bis zum Honmersiel an der Jahde und bis zum Dorumertief am rechten Weser-Ufer ein- schließlich, resp. abgefertigt, oder dahin vom Hafen aus bestimmt sind, und nur in dem Hafen lagen, um Güter aus den Seeschifien zu em- pfangen oder in dieselben zu löschen, sind von Erlegung des Hafen- geides befreit. / E :

5) Wenn Schisse länger als zwei Monate im Hafen liegen, zahlen sie für jeden folgenden Monat, wobei der angebrochene für voll zu rechnen, nach Verhältniß ihrer Größe von 60—300 Lasien und dar- über, 1— 5 Kthlr. in 6 verschiedenen Abstufungen. i

Die Last wird für die gewöhnliche Rogaenlast zu 4000 Pfd., die Kammerzlast für 14 Last, 3 Amerikanische oder Englische Registerton- nen wérden für 2 Last gerechnet.

dicderlande. Zu Batavía ist im Juli d J. eine Verord- nung publizirt, wonach alle auf Java, gleichviel ob in National- oder fremden Schiffen, eingehende Baumwol'en- und Weollengewebe, wenn ihr Ursprung aus elnem mit Fle wo befreundeten Lande nicht evwie- sen werden fann, mit einem Zolie von 50 pCt. ad val. (fiat der bis- herigen resp. 25 und 75, je nachdem in National- odèr fremden Schif- fen eingebracht) belegt werden sollen. Dem Vernehmen nach ift eine in einem Holländischen Schiffe angekommene starke Ladung Genter Baumwolien-Waaren der neuen Abgabe bereits unterworfen worden.

Belgien. Der Moniteur Belge vom 1sten d. M. publizirt die geschehene Vertheilung der durch Verordnung vom 30. Januar 1632, im Interesse der Maulbeerbaum- und Seidenwürmer-Zucht gestifteten Prämien. Ale drei Preis - Medaillen von resp. 500, 300 und 100 Fl. sind demselben Jndividuo, Hrü. Charles Degandt zu Gent, zuerkannt worden.

Für eine

deren Zulaffung erlaubt wird, für jedes

Handels-Versuchs-Expedition nach) Aegypten hat die Ne- gierung nicht nur dem Unternehmer derselben eine Pränmte von 8950 Fr. bewilligt, sondern auch Mannschaften der Königlichen Marine, im Königlichen Sold und Verpflegung verbleibend, für die Bemannung des dahin bestimmten Schiffes zu seiner Disposition gestellt.

m M. B. Nr. 342 werden 80 Erfindungs- Patente namhaft ge- macht, welche theils durch Abiauf der fur sie bewilligten Fristen, M durch Entsagung oder Vernachlässigung übernommenen Verbindlichkei- ten abseiten der Inhaber, erloschen, und deren Gegenstände also der sreien Benußung und Bearbeitung des Publikums wiederum anheim- gefallen sind.

Spanien. Das wichtige Staats-Geseß vom 16. Nevember d. J. in 13 Artikeln, über die auswärtige Schuid und die neue Anlethe, ist bereits in Nr. 343 der Staats-Zeitung vollständig und textmäßig mit- getheilt worden. d

Meteorologische Beobachtung.

1834. Morgens U | Avcnds | Nach einmaliger 30. Dezbr.| 6 Uhr. 2 Ubr. 10 uhr. Beobachtung.

Luftdruck.. [339,5 7''’Par./339/ 1 6 Par.|338/9 2 Par. Luftwärme |— 2,4 ® R. 1/,6°R.|4 1/,4°R. Thauvunkt |— 3,7 ° R.\— 2,4 °R.\— 0/8 °R. Dunstsättg.| 90 pCt. 70 pCt. 83 yCt.

Wetter .…. | halbheiter. heiter. | halbheiter. Wind SW. SSW. SW. : Wolkenzug SW. -— _— Nicderschlag 0.

Quellwärme 8,1 ® M. Flußwärme 1,3 ® R. Bodenwärme 2,0 ® R.

Auswärtige Börsen.

Amsterdam, 26. Dezember. Niederl. wirkl. Schuld 554. 58 100. 58 434. Cortes 425. Hamburg, 29. Dezember. Poln. 137). Hope in Cert. 97. Engl. Russ. 102. Portug. 823. Londou, 23. Dezember. Cous. 32 pr. compt. 921. Cortes 543. Holl. 246 544. Port. 863. Engl. R188. 1064. Columb, 325. Mex. 42, Griech, —, Bras, 79, Vesterr. —,

(L Pg R E Er E

Ausdünst. 0,04 1" Rh,

Kanz-Bill. 24 &. Span. Preuss. Präm.-Scheine 1205.

52 997. Belg. 98.

Königliche Schauspiele.

v Portici, große Oper in 5 Abth. , mit Ballets. Musik von E uber. Preise der Pläße: Ein Platz in den Logen des ersten Rz f ges 1 Rthlr. 10 Sgr. 2c. ; : Jm Schauspielhause: 1) Le Chaperon, vaudeville en {F acte, par Scribe. 2) La première représentalion de: La Visite® domiciliaire , drame-nouveau en 1 acte, du théâtre du Gyn F nase. 3) Une Passion romantiqne, folie vaudeville en 1 act In Potédam. Zum erstenmale: Franz Walter, Charafte, Gemälde in 4 Abth., von Bauernfeld. Hierauf: Zum ersten male: Jugend muß austoben, Lustspiel in 1 Aft, nach dem Franz, von L. Angely. : Ï Freitag, 2. Januar. Jm De: Fra Diavolo, O in 3 Abth., mit Tanz, Musik von Auber. E Im Schauspielhause: Französische Vorstellung.

Königstädtisches Theater.

Donnerstag, 1. Januar 1835. Die Familien Capuleti u} Montecchi, Oper in 4 Akten. Musik von Bellini. : E Freitag, 2. Januar. Die Reise auf genicinschafrliche K sten, Posse in 5 Akten, von L. Angely. Vorher : Das Räths(# Lustspiel in 1 Aft. f

Neueste Nachrichten.

Paris, 25. Dez. Der König führte gestern den Vor in cinem anderthalbstündigen Minister-Rath, arbeitete sod mit dem Minister der auswärtigen Angelegenheiten und ertheil später dem Marschall Gérard eine Xudienz. i

Von dem Pairshofe sind gejtern abermals 33 Theilnh#i mer an den le6ren Unruhen, zu- deren gerichtlicher BelangunF keine hinlänglihen Gründe obwalteten, auf freien Fuß ges worden. i Ueber die gestrige Sitzung der Deputirten-Kamm ist noch Folgeades zu melden: Nachdem der Oberst Lara y d Debatte úber den Geselz - Entwurf wegen des künftigen Avan ments der Zöglinge der Special - Militair: Schule zu Saint C und der polytechnishen Schule zusammengefaßt hatte, ergriff d General Leydet das Wort, um fich wegen seiner von dem Beri(s erstatter gerügten Aeußerung, daß man zu Gunsten jener militairish| Institute ein Privilegium begründen wolle, zu rechtfertigen. (F bemerkte, daß er nicht sowohl die Zöglinge als deren Familig als Privilegirte habe bezeichnen wollen, indem sich mehrm der Fall ereignet habe, daß die Zahl der zu ernennenden S: conde - Lieutenants bloß deshalb vermehrt worden sey, u denjenigen jungen Leuten, die das Examen nicht hätt machen können , nichtódestoweniger zu einer Lieutenant Stelle zu verhelfen. Aehnliches habe bei der Marine zugetragen. Diese veranlaßte den Seec- Minifter zu einer Rechtfertigung worauf Herr Mauguin die Rednerbühne bestieg, u besonders den Nachtheil hervorzuheben, den der der Berathun vorliegende Gescs - Entwurf injofern biete, als er ein frühn organisches Gesch (vom Jahre 1832), wonach es in der Arm nicmals einen Grad ohne Amt geben sollte, umstoße. Ausna! men von der Regel, meinte er, veranlaßten in der Regel n Störungen in dea Reihen der Armee und erregten Besorgnis über die Zukunft. Er wolle nicht in Abrede stellen, daß dic Zis linge der Schule zu St. Cyr Ansprüche hätten; deshalb abs dürfe man sie nicht den Unteroffizieren der Armee vorzieh Er verlange daher ausdrúélich, daß ähnliche Ausnahme-Gesth wie das vorliegende, nie wieder der Kammer vorgelegt würde Nach einigen Bemerkungen des Herrn Guizot kam es zur stimmuna, worauf der Geseh-Entwurf in der von der Komn! sion beantragten Abfassung (\. das gestr. Blatt der St. Zei mit 204 gegen 41 Stimmen angenommen wurde. Die Kamn vertagte fich darauf bis zum 26sten. P

Der General Solignac, von dem es bekanntlich heißt, er den Herzog von Leuchtenberg nach Portugal begleiten wel" hatte gestern eine Audienz beim Herzoge von Orleans.

Fürst Talleyrand befindet sich wieder besser. Das Sieb von dem er befallen worden ist, wird den allzu anstrengent®" Arbeiten zugeschrieben , denen er sich in der leßten Zeit Schlosse der Tuilerieen hingegeben. 0

Die Französische Akademie hat gestern die Erneuerung ih" Bureaus vorgenommen. Herr von Lamartine ist zum Dire und Herr von Jouy zum Kanzler ernannt worden. Le

Aus Toulon wird vom 10ten d. geschrieben: „Die K sten sind aufs neue in Bewegung, Diejenigen dieser Par F die im Jahre 1830 emigrirt waren, kehren nah und nah der zurück. Es ist nicht ganz unwahrscheinlich, daß die Freu der Legitimität wieder etwas im Schilde führen. Die ung stigen Gerüchte, welche sih über die Lage der Garnison Bugia verbreitet hatten, haben sich nicht bestätigt.“ L

Die Quotidienne meldet: „Der Baron de los Val (‘Auguet) wurde auf sciner Reise nah England gestern früh F dem Hause eines seiner hiesigen Freunde verhaftet, unter di Vorwande, daß er gegen die Sicherheit des Staates intrigui Es wurden einige Nachsuchungen in dem Zimmer, wo der Wh ron \chlicf, und in der Wohnjtube der Person, die ihn auf nommen hatte, angestellt, man entdeckte jedoch nichts, was i hátte kompromittiren konnen.‘ i Ein Schreiben aus Bayonne vom 18ten d. besagt : „M} rere Spanische Flüchtlinge von der Karlistischen Partei hatt von den Behörden die Erlaubniß erhalten, in dieser Stadt 1 selbst an der Gränze zu verweilen. Da jedoch einige von ih diese Gastfreundlichkeit mißbrauchten, so werden sie jet Ein nach dem Anderen ins Innere des Landes abgesandt.‘

Frankfurt a. M., 28, Dez. 5proc. Met. 1005. 4 921. Actien 1544. 5proc. Holl. 974. 5proc. Span. 43

le6tere

Nedacteur Cottel.

Gedruckt bet A. W. Hay"

' spiele, Grafen von Redern, den Stanislaus Orden erster Klasse

j von 15,000 Fl. angewiesen, auch Y Institut den Namen des heiligen

4 Vehrheit sprechen und der gut oder bôs gemeinten Aufforderung der l zu widerlegen, welche, easgtetee: ihrer völligen Unwahrschein-

| me der Wahrheit bei allen denjenigen vhnmächtig seyn werde ) Welche, wie die Juden der Vorzeit, ihre Ohren verschließen und

Donnerstag, 1. Januar 1835. Jm Opernhause : Die Stumme p

_Preußische Staa

Allgemeine

Es

—— n E E 2, Tre

Amtliche Nachrichten.

Kronik des Tages.

Des Königs Majestät haben den bisherigen Professor an der Universität zu Kiel, Dr. A. Twesten, zum ordentlichen Professor in der theologischen Fakultät der hiesigen Universität ü ernennen und die fr ihu ausgefertigte Bestallung Allerhdchst- Llóst qu vollzieheu geruht. es Königs Majestät haben den bisherigen außerordentli- chen Professor Dr. Ernst Blasius zum ordentlichen Professor der Chirurgie in der medizinisGen Fakultät der Universität zu Halle und zum Direktor des zu dieser gehörigen chirurgischen Klinikums Allergnädigst zu ernennen und die für denselben aus- gbfertigte Bestallung Allerhöchstselbst zu vollziehen geruht. Seíne Majestät der König“ haben den Ober- Förster von Bexg zum akademischen Forstmeister der Universität Greifswald ernennen und dâàs für ihn ausgefertigte Patent Allerhöchst- Lis zu vollziehen geruht.

Heute wird das 25ste Stück der Gesez-Sammlung, welches enthált unter Nr. 157i. die Allerhöchsie Kabinets-Ordre vom 18ten d. M,, das Verdot des Besuchs der Universitäten zu Zürich und Bern betreffend und mit demselben gleichzeitig ¿das Titelblatt nebst chronologischer Uebersicht für j das Jahr 1834 ausgegeben, Berlin, den 31. Dezember 1834. Debits-Comtoir, der Gesez-Sammlung.

Die Gesez-Sammlungs-Interessenten werden benachrichtigt : daß mit dem heutigen Tage abermals eine Preis -Ermäßigung eingetreten ist, und

a) fomplette Exemplare vom Jahre 1810 ab bis 1820 einschließlih zu Z Rthlr. 15 Sgr. und mit jedem anschließenden folgenden Jahrezu » 15 » mehr, also für die Zeit von 1810 ab bis 1834 einshließlih zu 104 v 15 » verkäuflich sind; dagegen

b) einzelne Ai bruänée aus der Zeit von 18310 bis 1816 der Jahrg. zu Rtl. 7 Sgr. 6 Pf.

» » 1817 » 1830 » » P » 15 » 9 : ae » A Die Dire » —» abgelassen werden und zu diesen Preisen von sämmtlichen Post- Anstalten der Monarchie zu beziehen sind. l O

Béi dieser Gelegenheit wird auch bemerkt, daß von dem Nachtrage von 1806 ab bis zu der im Jahre 1810 errichteten Gese - Sammlung die Ausgabe in Quart - Format schon längst vergriffen ist und alle desfallsigen Forderungen nur in dem noch in hinreichender Anzahl vorhandenen Folio - Format zu 1 Rthlr. für sch und zu 15 Sgr. in Verbindung mit einem kompletten E go S etantare befriedigt werden können.

erlín, den 1. Januar 1835. Debits-Comtoir der Geseß-Sammlung.

Zeitungs-Nachrichten. Ul an 9:

Rußland.

St. Petersburg. Se. Majestät der Kaiser haben dem Königlich Preußischen Ober - Stallmeister von Knobelsdorf, so wie dem Königlich Preußischen Ober - Ceremonienmeister von Buch den Weißen Adler-Orden, und dem Königlich Preußischen Karawerherrn und General-Jntendanten der Königlichen Schau-

Na, i er bei der diesseitigen Gesandtschaft in Berlin angestellte Wirklihe Staatsrath Baron von Maltiß, ist zum Kaiserlichen Kammerherrn ernannt worden.

__ Der bekannte Reisende, Dr. von Siebold, hat den Wladi- mir-Orden vierter Klasse erhalten.

P olen.

Warschau, 28. Dez. Se. Majestät der Kaiser haben den Plan der Regierung des Königreichs Polen, in der Stadt Busk in der Wojewodschaft Krakau ein Hospital für Arme zu grün- den, bestätigt und zur Deckung der erten Kosten die Summe ugleich genehmigt, daß dies i ifolaus súhren dürfe.

Die hiesigen Zeitungen enthalten folgenden Artikel: (Indem die Gazette de France, in ihrem Blatt vom 8ten d. M., einen Artikel aus dem Courrier français anführt, wünscht sie zugleich, denselben öffentli gerügt zu sehen. Jn diesem Artikel werden angebliche Verfolgungen erzählt, denen sowohl die Ein- wohner Litthauens, als auch die des Königreichs Polen ausge- legt wären. Wenn wir uns auf frühere Widerlegungen ähnlicher Ars tikel berufen wollten, so könnten wir den erwähnten ganz mit Still- shweigen übergehen. Doch wollen wir noch einmal im Dienst der Gazette olge leisten. Wir entschließen uns somit, Verleumdungen lihfeit, von den Französischen Journalen mit so großer Ge- shâfcigkeit aufgenommen und in ihre oordersten Reihen gestellt Worden sind. Uebrigens wissen wir ima Voraus, daß die Stim-

wtfliehen, um sie nicht zu hôren. Hätten wir dann in jenem Auitel nur eine Unwahrheit zu widerlegen, so würde foldbes we- iger empôrend seyn. Wenn si aber eine s{hlechte Gesinnun

not p Ri Eg H R L EABL: Ap E r arm

qu S P A Prm 1m x

0.29 Fanttar

4 B

Derlin, Freitag-de

——

thätigsten Handlungen zu entstellen, und wenn diese schlechte Ge- sinnung, während sie ein leichtgläubiges Publikum U eine Regierungs: Maßregel der Barbarei zu beschuldigen wagt, welche doch einzig nur den Schus jener unglücklichen Wesen bezweckte, die in Folge der leßten Unruhen als Verwaiste zurückgeblieben sind, so kann man faum glauben, daß die Bosheit und Tücke bis zu diesem Grad der Unverschämtheit steigen konnten. Jn wenig Worten erwiedern wir daher für diejenigen, welhe uns hôren wollen , daß die Fabel von Entführung von Kindern ein- zig und allein aus der Sorgfalt der Regierung entstanden, diese verwaisten Kleinen, welche aller Mittel der Fristenz entbehrten, in den Jnstituten des Reichs unterzubringeh, und zwar nicht deshalb, um mit diesen Individuen derraaleinst die Reihen der Kombattanten zu verstärken, sondern bloß in der Absicht, sie dem Hungertode zu entreißen und ihnen irgend ein weiteres Fort- kommen zu eröffnen. Sie werden auf Regierungs - Kosten be- kleidet und an die Erziehungs-Häuser der Militgir-Waisenkinder geschickt. Darin besteht der ganze Akt der Barbarei, gegen wel- chen man die ganze civilisirte Welt zu empdren sucht! Eben so wenig Wahrheit liegt in der Anschuldigung, daß die Confiscation der, Polen zugehörenden Güter ohne Ende sey und auf die einfahe Angabe von Polizei - Agenten erfolge. Die durch den Ukas vom ‘4. (16.) Oktober d. J. dekretirten Confiscationen betressen nur diejenigen, welhe durch den höchsten Gerichtshof verurtheilt worden sind, so wie die Emi- grirten, welche, theils durh die Verstocktheit und Verderbniß ihres cigenen Herzens hingerissen, theils durch die von den Journale so dienstfertig verbreiteten Lügen “dec Propaganda verführt, bis zu dem lesten Augenblick die Amnestie nicht ange- nommen haben, welche ihnen doch nicht nur zu verschiedenen Malen, sondern auch in mehr als zureichenden Terminen darge- boten worden war. Die übrigen Angaben jenes Artikels sind so offentundig falsch, daß sie shlechterdings keiner. Widerlegung be- dürfen. Wir wiederholen deshalb nur noch, daß wir weder den Auspruch machen, noch die Hoffnung haben, der Verleumdung den Mund zu schließen. Wir lassen ihr vielmehr ihr Feld frei und übergeben nur ihre Urheber der öffentlihen Verachtung, indem wir das Schicksal derjenigen aufrichtig bekíagen, welche als Opfer ihrer eigenen Leichtgläubigkeit nunmehr der Last des Unglücks erliegen, eines Unglücks, bei dem es nur an ihnen lag, sich demselben zu entziehen.‘

Frankrei.

: Paris, 25, Dez. Dir Füäiserlich Russische und der Ks- niglich) Sicilianische Botschafter wurden vorgestern Abend von dem Könige empfangen.

Der heutige Moniteur enthält Folgendes: „Mehrere Zeitungen kommen auf die Unterbrehung des Herrn Carrel in der Sibung der Pairs-Kammer vom 16, Dezember zurück und seßen voraus, daß die bei dieser Gelegenheit von dem Baron Pasquier gesprochenen Worte von dem Moniteur nicht getreu wiedergegeben worden wären. ) Jn der Pairs - Kammer wie in der Deputirten - Kammer is unsere Abfassung der Debatten Geschwindschreibern anvertraut, deren Genauigkeit wir bei allen Gelegenheiten nur zu rühmen gehabt haben, Wir erklären da- her auch diesmal, daß die von einigen Zeitungen dem Präsiden- ten in den Mund gelegte Aeußerung von unseren Geschwind- schreibern nicht vernommen worden ist, obgleich sie doch sehr in seiner Nähe sizen. Wir haben dahex in ihrer Redaction nichts zu streichen oder zu ändern, indem der von uns berichtete Saß wörtlich so lautet, wie ste ihn gehört und dem Haupt- Redacteur unseres Blattes mitgetheilt hatten: nichts ist darin geändert worden.“/

Das Journal des Débats liefert folgenden Kommentar zu der in der gestrigen Sibung der Deputirten-Kammer stattgehabten Debatte über die Zöglinge der Militairschulen : „Das Geset über die Lage der Offiziere verbietet, daß es Öffiziere à la suite, d. h. solche Offi- ziere gebe, die einen Grad besizen, ohne zugleich eine bestimmte Stellung in den Reihen der Armee zu haben. Ungeachtet die- ser Anordnung haben wir gegenwärtig etwa 1130 Offiziere à la suite. Dies ist indessen die unvermeidliche Folge der im vori- gen Jahre aus Gründen der Sparsamkeit vorgenommenen Ab- schaffung der 4ten Bataillone bei der Infanterie und der bten Schwadronen bei der Kavallerie, Die Offiziere ließen sich nicht wie die Soldaten entfernen, und man mußte sle à la suite stel- len, d. h. ihnen einen Grad ohne Amt lassen. Durch diese Maß- regel ist indessen das Geseß nicht verleßt worden, denn dieses besagt nur, daß Niemand zu einem Grade ohne Amt ernannt werden solle. Die Offiziere der abgeschafften Bataillone sind aber nieht zu ei- nem Grade ernannt worden, sie haben denselben bloß behal- ten. Während sih aber auf diese Weise die Zahl der Offiziere à la suíte vermehrte, meldeten sih die jungen Leute, die in der Militair - Schule zu St, Cyr ihr Examen bestanden hatten, zu Offiziers-Stellen. Was sollte man thun? Die jungen Leute waren in jene Schule unter der ausdrücklichen Bedingung ein- etreten, daß sle nach bestandener ‘Prüfung als Offiziere in die rmee eintreten sollten. Nur in dieser Hoffnung hatten ihre Aeltern sie unterhalten, die Pension für sie gezahlt, und: ihrer militairishen Ausbildung alle möglichen Opfer gebracht. Sollte man wortbrüchig gegen sie seyn? Es blieb der Regierung nichts weiter übrig, als von der Kammer eine Ausnahme von dem Ge- seße zu verlangen, und die Kammer hat in diese Ausnahme gewilligt, jedoch zugleich, um den Unteroffizieren der Armee ihre Rechte ie bewahren, entschieden, daß die Zöglinge aus der Militair- chule zu St. Cyr, die von der Regierung ¿zu Offizieren à la suite ernannt werden möchten, ihre Dienstjahre erst von dem Tage an zählen sollten, wo sie eine bestimmte Stellung in den Reihen der Armee erhielten. Die ganze Debatte in der Kammer hat bewiesen, wie sehr die Versammlung sich für die Unteroffi: Bere interessire und wie hoch sie ihre gerehten Ansprúche achte.

ugleih hat aber eine einzige Angabe des Berichterstatters klar

E E

*) Man vergleiche den Artikel aus dem Fournal du Com-

(8-5

nur Mee nan

E E E E ee r E

eitung.

tp ape ta.

M R AME Y 08 A e TAD: (00D P PSAR 0 e

T D TN L L AN M “21 S AWAAD E Lr L A B © 2A U SE LEQUDT S E) 26M"MPY : OUEO OUE R AA Lw "T f T Ta n: erw.wUD I D 3A S

R U E I T 22 E T =

T —,

und deutlich dargethan, welche Theilnahme auch die Regierung den Unteroffizieren widmet. Von 3963 Vakanzen, die seit der Juli - Revolution eingetreten sind, haben die Unteroffiziere 3314 erhalten, obgleich das Gese6 ihnen nur den dritten Theil der- selben zuerkennt. Denrgleichen Zahlen - Angaben sprechen mehr für die Regierung, als alle möglichen Declamationen wi- der sie.‘ /

Der Jndicateur und das Mémorial, zwei in Bor- deaux erscheinende liberale Blätter, schweigen gänzlich über die Niederlage, welche die Generale Oraa und Cordova am 15ten d. M. erlitten haben sollen. Dagegen liest man in dem royali- stischen Journal de la Guyenne, das ebenfalls in Bordeaux herauskommt , folgendes Schreiben: „Bayonne, 20. Dezember. Großer Sieg! Zumalacarreguy hat am 15ten Cordova und Oraa vollständig geschlagen. Der Feind hat 2000 Mann (*?) verloren. Bald werden Sie das amtliche und ausführliche Bül- letin Über dieses Gefecht erhalten. Während jene Generale sich schlugen, blieb Mina ruhig in. Estella stehen. Er hat von die- sem Plage aus während des ganzen Tages des 15ten das Ka- ° nonen- und Kleingewehr-Feuer hôren können. ‘/

Die Quotidienne enthält folgendes Karlistishes Bulletin aus Eulate vom 16. Dezember über den eben erwähnten Sieg des Zumalacarreguy: „Nach dem Treffen vom 12ten in der Umgegend von Asarta, in welchem der Feind 300 Mann verlor, blieb Zumalacarreguy am 13ten den ganzen Tag über mit seinen Bataillonen in Zuniga stehen, indem er den Cordova und Oraa erwartete, welche Mendoza und Asarta (in einer Entfernung von einer Stunde) mit 8000 Mann besest hielten. Am 15ten Mittags erschien Cordova, nachdem er dem Zumalacarreguy eine Art von Herausforderung geschickt hatte, mit 6000 Mann vor dem Gasthause der Brücke bei Arquija, wo ihn Zumalacarreguy mit Nachdruck empfing. Das Gefecht dauerte drei Stunden unter dem lebhaftesten Feuer. Cordova ließ vier Mal chargiren, um die Brücke wegzunehmen, jedesmal wurde er aber mit großem Verluste geworfen. Da eer endlich sah, daß seine Anstrengungen von dieser Seite vergeblich wären, so versuchte er es, übev einen Darm zu mar- schiren und hier zu gleicher Zeit eine Kanone aufzupflanzen ; al- lein auch dies gelang ihm nicht. Mittlerweile trat die Nacht ein, worauf die Christinos sich auf Los Arcos zurükzogen; in einer entfernten Stellung ließen sie Wachtfeuer brennen, um si das Ansehen zu geben, als ob sie dort kampirten und um da- durch ihre Verfolgung zu verhindern. Während dies sich beë der Brucke von Arguija zutrug, unternahm Oraa mit 2500 M. einen geheimen Marsch in der Richtung von Acedo, um in das Thal von Lanz einzudringen und dem Zumalacarreguy in den Rücken zu fallen. Er versuchte, durch den Engpaß von Gastiain herabzukommen; ein dort aufgestelltes Alavesisches Bataillon warf ihn aber zurück. -Als Zumalacarreguy das Feuer von die- ser Seite vernahm, marschirte er mit einigen Bataillonen dört hin, ohne jedoch die Position an der Brücke aufzugeben, und zerstreute den Feind, der sich vergebens wieder zu sammeln suchte. Erst nah vielen Umwegen konnte er nach Los Arcos gelangen. Unsere Bataillone zogen darauf nah dem Thale von Lanz, nachdem sie einen vollständigen Sieg davonge- tragen, den Feind überall geworfen, und ihm einen Verlust von 2000 Mann beigebracht hatten.“/

Im JIndicateur liest man: „Wir haben vor einigen Wo- heK von der Beschlagnahme von 1000 Flinten auf dem untern Flusse gesprochen, die für Don Carlos bestimmt schienen. Diese Sache ist durch eine Entscheidung der Raths-Kammer beendigt. Die Beschlagnahme is für unstatthaft erklärt, der zu Toulouse verhaftete Herr Gaillard, Ankäufer jener Gewehre, ist in Frei- heit geseßt und das konfiszirte Gut ist ihm zurück gestellt worden.“

Großbritanien und Jrland.

London, 26. Dezember. Man wußte gestern in Brighton noch nicht, ob der König sich morgen nach London begeben E doch glaubte man, daß seine Minister ihn dieser Mühe überheben und zu ihm nah Brighton kommen würden. Die Prinzessin Auguste is vorgestern Nachmittags von Bagshot-Park dort an- gekommen. Die Herzogin von Gloucester aber, die ebenfalls dort erwartet wurde, wird noch so lange in Bagshot bleiben, bis die Hoftrauer um den verstorbenen Herzog vorüber ist. Der Herzog von Wellington hat sich zu einem kurzen Be- such bei dem Marquis von Salisbury nach Hatfield begeben, wo er die Weihnachts-Feiertage zubringt. Eben dahin sind auc) der S Pahlen und mehrere andere ausgezeichnete Fremde ab- gegangen. ( Sir Robert Peel hat gestern mit seiner Familie die Amts» Wohnung des Premier-Ministers in Downing-Street bezogen. _Der Courier giebt folgende Zusammensezung der Kom- mission des Schatamtes als authentisch an: Sir Robert ‘Peel, erster Lord; ihm zur Seite sein. Bruder, Herr William Yates Peel, der Graf Lincoln, Viscount Stormont, Herr Ch. Ros und Herr W. E. Gladstone, als Kommissare. : : Die Proclamation wegen Auflösung des Parlamentes wird, dem Courier und Globe zufolge, ganz destimmt morgen vom Könige in Brighton unterzeichnet werden. Doch ist es nicht wahrscheinli, daß sie früh genug in London eintreffen wird, um noch der Hof-Zeitung vom Sonnabend einverleibt zu ivers den. Man erwartet daher die offizielle Verkündigung, niHt vor Montag oder Dienstag. Mehrere Minister, und ein großer Theil anderer Parlaments - Mitglieder haben bereits die Stadt verla\: sen, um V Wiedererwählung in Person zu betreiben. Der Globe fügt seiner Anzeige von der zu erwartenden Auflósung des Parlaments folgenden Aufruf an die Wähler hinzu : Re- former des Vereinigten Königreichs! Seyd auf Euren Posten F Es is der leste Kampf der Tories! Sir Robert Peel hat selb die Redensart: // 7 Maßregeln, nicht Personen‘/“/, verworfen (s. den Art. London im gestrigen Blatte der Staats: eitung ) und Zhr habt daher jest bloß auf die Männer zu V tel-

Sool ta e Verwaltung bilden. Prägt Euch ihre Namen

einer unerhörten Frechheit bemüht, die reinsten und wohl-

mevee in Nr. 359 dey Staats-Zeitung vom y. J.

Dis heutige Times sagt: „Es wird vom Courier, wir