1835 / 38 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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S S E Erg A ei Q E U E S E:

tretern bestehen, in seinen Ge

êiten, auf bloßen Ordonnanzen beruhenden Abgaben- Erhebung ein Ende ¡u machen. Sie hoffen aber zugleich, Herr Duchatel werde es ei dieser Legalisation der Vergangenheit nicht bewenden lassen, son- dern „nun auch ernstlich an die Zukunft denken. Die „enquête com- merciale“ habe, sagen sie, die Schwächen aller jener Argumente satt- fam enthüllt, welche bisher zu Gunsten des Schuß - Systems angeführt

worden wären: fein aufgeklärter und unparteüscher Franzose sey mehr im

Zweifel darüber, daß die Prohibitionen allmälig verschwinden müssen,

mit gleichzeitiger Verminderung der Eingangs - Abgaben auch auf die

schon jeßt nicht prohibirten, dem Französischen Gewerbfleiße dienstbaren fremden Urstoffe. Geschéhe das nicht, so werde man glauben müssen, es habe sich das Ministerium durch das bei Gelegenheit der „enquête“ so übermäßig laut gewordene Geschrei einiger Privilegirten einschüch- rern lassen. Dieses Geschrei indessen wenigstens in \o weit zu unter- drücken, daß fein Vernünfciger mehr danach hinhöre, gebe es nur Ein

Mittel, und zwar eben die erwähnte successive Einstellung aller Prohi- bitionen, und Gewährung aller Konzessionen, dereu der Französische Ge- werbfleiß bedürfe, um die auswärtige Gewerbs - Konkurrenz wirklich zu bestehen. Bloß die Einfuhr der Urstoffe, Lebensmittel und Fabrications- Materialien zu erleichtern, würde eine Ungerechtigkeit gegen die inlän- dischen Produzenten senn und die Fabrikanten auf ihre Kosten berci- chern : gleichzeitig aber den Eingang fremder Fabrikate erlauben oder erleichtern, würde die Fabrikanten zwingen, nun wirklih auch in dem- selben Vethältuisse wohlfeiler zu verkaufen, als sie Urstofe, Nahrungs- mittel, Brenn - Material 2c. wohlfeiler bezögen: dadurch aber zwischen Produzenten und „Fabrikanten das Gleichgewicht wieder sich herstellen, Wit großem Gewinn für den beträchtlichen, weder der einen noch .an- dereu Klasse angehörigen Theil des konsumirenden Publikums. Ju der That scheint, nach sechömonatlicher enquête und Erörterung ihrèêr Er- gebuisse ‘durch die freie Presse , so viel jest gewiß, daß fernerer Man-

el einer wahrhaft für Frankreich iwecimäßigen Zoll - Gesezgebung we-

er durch Unkenntniß. der betreffenden statistischen Thatsachen, noch durch Spärlichkeit theoretischer Beleuchtung der betrefenden Grund- säße, noch durch Ungewißheit über den Stand der öffentlichen Mei- nung wird entschuldigt werden können. Eben so wenig läßt sich be- aupten, daß die Regierung dur finanzielles Resultat der seit zwei ahren int Kleinen und Einzelnen versuchten Reformen und Systems- odificationen voi größeren und entscheidenderen Maßregeln in der- selben Richtung abgeschreckt werde. Denn die jet amtlich publizirte

Staats - Einnahme Frankreichs im Jahre 1834 hat, im Kapitel der indireêten Steuern, gegen das Jahr 1832 ein Plus von 19,608,000 Den und gegen das Jahr 1833 ein Plus von 4,514,000 Franken

Nach einen zwischen Frankreich und Großbritanien abgeschlossenen Vertrage vom 26. Januar 1826 soliten Englische Schiffe, welche N

mit e Une Ladung aus den Europäischen Besißungen Greßbri- aniens;

. vder in Ballast aus

kommen ; A6 E odex aus dem Vereinigten Königreich oder dessen Euroyäischen Be- sizungen kommend, ihre Bestimmung außerhalb Frankreich ha- ben, aber genöthigt sind, einen Französischen Hafen anzulaufen

j Und ohne Handels -Seschäfte daselbst zu verweilen, hinsichtlich aller Schifffahrts - Abgaben mit den Französischen National- Schisfen auf völlig gleichen Fuß behandelt werden, in allen übrigen ir aber als fremde. Doch war ihnen später durch Ministerial- Beschluß von 4. August 1828, auch für den Fall, da sie, anderêwo als îín Großbritaniens Europäischen Besizungen beladen, während ihrer Reise durch höhere Macht gezwungen werden würden, in einen Fran- ¿sischen Hafen einzulaufen, eine Ermäßigung der Schifffahrts - Abgabe von 3 Fr. 75 Crs. auf 50 Cts. per Tonne, jedoch nur unter ausdrüct- Ücher Bedingung der Gegenseitigkeit , zugestanden worden. Da sich nun seirdem ergeben hat, daß diese Gegenseitigkeit, wegen gewisser Eigenthümlichkeiten des Englischen Abgaben -Systems, in England niht gewährt werden konnte, so is jeßt au Französischer Seits durch Beschluß des Finanz - Ministers vom 20. Dezember. v. F. die unterm 4. August 1828 der Englischen Flagge ertheilte Bevsorrechtung, wegen Nichterfüllung der Bedingung, unter welcher ste ertheilt war, wiederum aufgehoben ivorden: E :

Der Moniteur publizirt eine Königl. Verordnung vom 26. De- zember v. I, wodurch der Regalpreis ‘des feinsten Jagdpulvers, poudre royale benannt, vont 1. Januar 1835 ab auf 12 Fr. pr. Kilogranmn, einschließlich des Werthes der Kapsel, bestimmt wird.

Derselbe Moniteur giebt in Nr. 7 d. J. eine Königl. Verorduung vom sten d. M. zur Reorganisation des durch Artifel 63 des Gesezes vom 28. April 1816, für Entscheidungen über die Natur der als Con- trebande in Beschlag genommenen Waaren, eingeführten Geschwornen- Gerichts, wonach dasselbe künftig aus 5 Mitgliedern und 15 Stellver- treter t : schäften immer zu Fünfeu operiren uud jährlich mit einem Fünftel erneuert werden foll.

Folgendes Cirkulare der General - Zoll -Verwaltung vom 21. De- E L J. ist nicht ohne Juteresse auch für den auswärtigen Han-

elsstand:

¿Beim Zoll-Amte Bordeaur war Caution gestellt worden für die Wiederausfuhr ‘über Bayonne von 12 Kisten gereinigten Zuckers (sucre terré); ‘im Cautions- Certififat (acquit á caution) fand sich der Zucker gls weiß bezeichnet; bei der Ankunft wurde er für gelb- lich (blond) erfannt und in Gemäßheit Art. 9. Tit. Ul. des Gesetzes vont 22. August 1791 von der Douane in Beschlag genommen. Das Tribunal zu Bayonne hob diesen Beschlag wieder auf, indem es an- führte, die Bezeichnung des Zuckers als weiß sey etwas Ueberflüssiges gewesen, indem nach dem Tarif von 1822 schon die Bezeichnung einer

aare nach Art und Qualität zur Gültigkeit der Declaration hin- reiche, und dieseni Erforderniß im vorliegenden Falle durch die Angabe als „sucrs terré“ vollfommen con genügt gewesen sey. Die Zoll- Verwaltung trug auf Cassation dieses Urtheils an und erhielt dieselbe am 18. Nrvember v. J. vom höchsten Gerichtshofe mit dem Entschei-. dungsgrunde, „daß die Declaration des Absenders und das ihm dar- auf ausgefertigte Cautions - Certifikat als Korrelata zu betrachten sind, aus welchen eine nicht willkürlich zu umgehende Verbindlichkeit gegen

irgend einent anderen fremden “Hafen an-

‘die Verwaltung sich bildet.‘ Die’ Zoll - Behörden werden aufgefordert,

dieser Entscheidung , welche einen wichtigen und möglicherweise häufig zur Anwendung kommenden Grundfaz feststellt, die gehörige Aufmerkt- samkeit zu widmen.“ | _ Auf Antrag des Municipal -Naths zu Havre is vom Handels- Ministerium genehmigt worden , daß auf dem dortigen Packhofe vom 1. Jan. d. 4 ab die doppelte Lagetungs-Gebühr aufhören soll, welche bióher für den ersten Monat nach, Einbringung von Waaren ins reelle Ge berechnet wurde. | ie Ausführung der Französischen, im Gesez-Bülletin vom 5. Juni v. J. bekannt gemachten Handels-Verträge mit den Nepubliken Vêne - zuela und Neu-Granada betreffend, is von der General-Zoll-Ver- waltung bekannt gemacht worden , daß von jeut an nicht nur alle na- türliche und Manufaktur-Produkte der besagten Republiken, gleich den Nord-Amerikanischen, beim Eingange in Frankreich von der Zusaß-Ab- gabe befreit seyn werden, welcher sons dergleichen unter fremder Flagge gemachte Einfuhren unterliegen, sondern auch ihren. Schiffen in Fran- zösischen Häfen die völlige Freiheit von Tonnengeldern und die Ent- richtung sonstiger Schifffahrts - Abgaben auf dem L der Nationnal- Schiffe zugestanden seyn wird. Es ist dabei jedoh vorausgeseut, daß Waaren und Schiffe, durch die gehörigen Ursprungs - Zertifikate und Manifeste, oder resp. Musterrollen als wirklich direkt ‘aus Venezuela oder Neu-Granada kommend, und resp. dahin zu Hause gehörio, auch a Seife mit. wenigstens 7 nationaler Mannschaft beseßt, nachgewie- en werden. |

Rußland. Ein am 18. Nov. v. J. bestätigter Reichs-Rathsschluß verordnet , daß bei der Zoll-Erhebung Für cin- und ausgeführte Waa- ren, im Handel sowohl mit Europa als mit Asien, der Silber- Rubel zu 3 Rubeln 60 Kopeken Reichs-Bank-Assignationen während des Jah- res 1835 gerechnet werden soll.

Ein anderer am 20. Okt. v. J. Allerhöchst bestätigter Reichs-Raths- {luß besagt: daß zur Verbreitung der Russischen Tuch -Fabrication und zur Beförderung des Haridels mit China die Ausfuhr des Sol- datentuchs über Kiachta (auch in solchen Farben, die nach dem Kiach-

152

aer Tai von 1800 daselbst zur Ausfuhr verboten waren), erlaubt eyn soll. Ferner enthält ein, durch Ukas des dirigirenden Senats vom 22.

Nov. v. J. publizirter Neichs-Rathsschluß folgende Bestimmungen:

1) von den Schiffen unter ausländischer Flagge, welche in die Hä- fen von Radut-Kala und Suchum-Kala einlaufen, oder von da absegeln, sollen 50 Kopeken von jeder Last Waaren er- hoben werden ;

2) von allen anfvmmenden Schiffen soll, wie in allen ausländi- schen Häfen, ein Ankergeld (droit d'anerage) erhoben werden. Diese Abgabe beträgt für fremde Schiffe 50 Kopeken von der Last, und für Russische 25 Kopeken. «

3) Ueberdies sind, zur Unterhaltung der Leuchtthürme , 25 Rubel von jedem Schiffe zu erheben; : :

4) da in den Häfen an der Ostküste des Schwarzen Meeres noch lange feine Stadträthe und Magistrate bestehen dürften, so sind alle diese Abgaben den Zoll-Behörden cinzuhändigen, zur. Ver- sendung an den Verwalter von Imerezien, und den Kom- mandanten von Ana p zum speziellen Aufbewahren ; k (

- 5) das von diesen Abgaben eingehende Geld soll der Verfügung des Ober - Befehlshabers von Trans-Kaukasien überlassen und verwendet werden zur Einrichtung der Städte, Anlage von

, Wasserleitungen, Austrocknung der umliegenden Sümpfe u. \. w.

Ein Kaiserlicher Ukas vom 30 Nov. , publizirt am 7. Dez. v. F,

bestimmt für das Jahr 1835 den Cours Russischer Gold- und Silber- münze bein SUMaoe von Abgaben und anderen Erhebungen auf

Gold zu 3 Nubel 65 Kopeken und auf Silber 3 Rubel 60 Kopeken.

Ein anderer Allerhöchster Ukas vom 19. Novbr., publizirt am 6.

Dez, verlängert die durch Ukas vom 1. Sept. 1833 bis zum 1. Jan.

1835 ertheilte Erlaubniß zoUfreier Getraide-Einfuhr in allen Europäi- schen Häfen und Zollämtern des Reichs, für die Häfen des Schwar - zen Meeres, der Donau und des Asowschen Meeres bis zum Ende des leztbesagten Jahres. /

Durch Ukas vom 2W. Dezember v. F. hat seitdem diese Proroga- tion auch auf die Land-Gränze von der Moldau, Oesterreich und Preußen, die Häfen des Weißen und Baltischen Mee- res, wie auch die Getraide-Verschiffung von einem Russi- schen Hafen zum andern in ausländischen Schiffen Ausdeh- nung erhalten.

__ Auf Grundlage des Salz- Reglements vom 5. August 1818, und in. Folge finanzministerieller Verfügung , bringt das Departement des Berg- und Salzwesens zur öffentlichen Kenntniß, aus welchen Maga-

zinen und in welchen respektiven Quantitäten während des Jahres 1835 |

Kronsalz zum freien Verkauf verabfolgt werden wird. (Fm-Detail zu ersehen aus der St. Petersb. Handels-Zeitung Nr. 101. v. J)

Nach einem vom Departement des auswärtigen Handels publizir- ten Erlasse des Finanz-Ministeriums soll zugezählt werden: Kof0s- Nuß-Oel zum Tarifs - Artikel Baum - oder Oliven - Oel und andere Oele derselben Art iu Fässern, nach Abzug der Tara, mit 1 Rub. 50 Kop. Si!ber das Pud, aber in irdenen Geschirren, Flaschen und ande- ren gläsernen Gefaßen, mit dem Gewicht des Gefäßes, mit 3 Rub. 50 Kop. Silber das Pud ‘belastet. :

Ein Ukas des dirigirenden Senats vou 21. Mai v. F. verordnete, daß, statt der in natura nicht bestehenden Silbermünze Unter 5 Kop., Kupfermünze nah dem jährlich festgeseßten Course angenommen wer- den soll. Zur Erleichterung für die Zollämter in schneller und richti- ger Berechuung dergleichen kleiner Silbermünze gegen Kupfer nach den für das ohr 1535 festgeseßten Cours von 3 Rub. 60 Kop. für den Silber - Rubel, publizirt das Departement des avswärtigen Handels nachstehende Tabelle, wonach die Zollamter ch zu richten haben:

# Kop. Silber wird gar uicht gerechnet. S e. U Koy. Kupfer. F ¿ 4 / &

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_ No. 103 der St. Vetersburgischen Handels -Zeitung v. F. enthält eine ausführliche, daselbst etwa nachzuschende Topographic Und Wir- kungs-Beschreibung der verschiedenen Leuchtthürme und \onstigen Zei- chen, welche längst der Nord-Küste des- Schwarzen- und auf den wich- tigsten Punkten des Asowschen Meeres bestehen, um den Seefahrern, sowohl bei Tage als bei Nacht, ihren Weg zu bezeichnen : namentlich I. an den nördlichen Ufern des Schwarzen Meeres: des Odessa"schen Leuchtthurms auf dem Fontaine-Vorgebirge ; des {wi m- menden Kinburnishen am äußersten Ende der Kinburnischen Landzunge beim Eingang in die Bucht des Dnieprs; des Tendtrai- hen auf dem nördlichen Ende der Halbinsel dieses Namens; des Tarchanfkutischen auf dem nord-wesilichen Ende der Taurischen e nicht weit vom Achmetschetschen Hafens; des Inkermani- chen Allignements - Fanals beim Eingange in die Sewastopolsche Rheede; des Chersonesifhen Leuchthurms am südwestlichen Ufer der Taurischen Halbinsel; des Tafklynischen beim Eingange aus dem Schwarzen Meere in den Kimmerischen oder Kertschischen Bosporus. Il. Jm Bereiche des Asowschen Meeres: des Jenikalaischen beim Ausgange aus dem Asowschen Meere in den Bosporus: des Bielosaraischen auf der Landzunge gleiches Namens am nördl:- chen Ufer des Asowschen Meeres. Außerdem Ul. an den Donau- Mündungen: des Kiliaischen Allignements - Fanals zur Bezeich- nung des Eingangs in die nördlichste Mündung.

Ein am 26. Nov. v. J. Allerhöchst bestätigter Reichs-Rathsschluß modifizirt die Verordnung vom 17. Juni 1830 in ihrem den Verkauf giftiger Substanzen betreffenden Theile. Zur Erleichterung der An- chaffung dahin gehöriger für Künste und Gewerbe unentbehrlicher Ma- terialien, und doch mit gehöriger Beachtung wesentlicher Zwecke der Sicherheits-Polizei, sollen künftig

1) Künstler, Fabrikanten und Handwerker, welchen nach der Ver- ordnung v. 17. Juni 1830 gewisse giftige Substanzen für ihre Arbeit zu gebrauchen erlaubt isi, nicht méhr, wie bisher, die Erlaubnißscheine zur Ausübung dieses Rechts in jedem einzel- nen Ankaufsfalle nehmen müssen, sondern für ein ganzes Jahr sie zu lösen berechtigt seyn.

2) Diese Erlaubnißscheine sollen in den Städten von dem Amte der Pete oder der Zunft, oder der Stadt - Polizei, in den Kreisen von der Land- Polizei ertheilt werden.

3) Künstler aus dem Bereich der Akademie der Künste, oder Per- sonen, welche bei gelehrten und anderen Kron - Anstalten die- nen, müssen darüber, daß zu ihrem Geschäft dergleichen Sub- stanzen erfordert werden, Certifikate ihrer Behörde beibringen.

4) Jn dem Erlaubnißscheine muß verzeichnet seyn, Stand, Tauf- und Familien-Name des Fordernden, mir spezieller Angabe der M N, zu deren Ankauf und Besis er sich berechtigt aus-

ewiesen hat.

5) Auf Vorzeigung des Erlgubnißscheines erfolgt die Auslieferung der geforderten Substanzen gegen Quittung des Käufers in dem besonderen für diesen Zweck vom Verkäufer zu haltenden Buche, und mit Anführung des den Verkauf authorisirenden Certifikats.

6) Fabrikanten und Kaufleute, welche dergleichen Substanzen. un- mittelbar vom Auslande verschreiben, wie auch diejenigen, welche wiederum von ihnen sie zum Vertriebe im Jnnern fau- fen, bedürfen feiner anderen Erlaubnißscheine zum Änkaufe der- selben, als der gewöhnlichen Certifikate über: ihre Handels-Be-

D N m bf ua

îr G9 59 19 65 29 Aud

‘Belg. —.

rechtigung, auf

machten Ablieferungen zum Verkauf im J verzeichnet werden fönnen.

7) Hinsichtlich alle

deren Grund auch im Buche die von ihn

verbleibt die Verordnung vom 17. Juni 1830 in Kras,

Die in unserm Art. -XV. (St. j Verordnung über das Verfahren mit etwa angehaltenen "verbotiyi

Ztg. No. 337 v. J) ¿ry

eingebrachten fremden Lotterie -Loosen is dahin erläutert worden sie sich nicht auf die Billers der Warschauer Lotterie ¿s welche demnach ungehindert in Rußland eingelassen werden sollen

Der Stadt Odessa is von des Kaisers Majestät eine Mes, liehen, und diese Bewilligung am 9ten d.-M. publizirt worden, besagte Messe wird eine Fortsezung und gewissermaßen ein Gli der Kette der Haupt-Handels-Märkte ausmachen, welche alljährlig

Sommer - und Herbstzeit in den südlichen Gouvernements abg, werden. Die Korenoi - Mésse macht dabei den Anfang; dann d

Romne; dann die Mar

ia-Himmelfahrts-Messe von Charkow. n

den auf leßterer verkfehrenden Kaufleuten besucht werden zu kön] die neue Messe zu Odessa auf den 14, Sept. bestimmt, dg

der Kreuzes-Erhöhung, {9 des Handels-Verke hat.

welcher Zeitpunkt überhaupt für alle Bulg hrs von Neu-Rußland der bequemste gest

Es wird auf dieser Messe mit allen Waaren Handel

werden dürfen, außer mit solchen, die zur Einfuhr verboten, od den Pacht-Bedingungen nicht erlaubt sind. Der Marktplaß witd

halb des Bezirks des F der sogenannten Cherso

: Meteo 1835. | Morgens 5. Febhruar.| 6 Uhr.

reihafens seyn, nahe am Land. Zoll: And nesischen Einfahrt in die Stadt. 4 (Schluß folgt.)

rologishe Beobachtung. : Nachmitt. | Abends j Nach einnuly 2 Ühr. | 10 Uhr. Beobatituy,

Luftdruck.. (338, 5 6 ’Par./335, s 2 ’Par.|331, 1 ¿’ParfQuellwärmi q Luftwärme |4- 5,8 ° R.|4+- 7,6 ° R.|+ 6,0°R. Thaupunkt |+ 4,5 ° R.|4- 3/8 °R.|+ 2,6 °R.

Dunfífisâttg. Wetter Wind Wolkenzug |

90 pyCt. trübe. NW.

75 pCt. trübe. regnig. NW. WRW. NW.

73 pCt. Ausdünst. 0,03)" | Niedérschlag 0,04

Be

rliner Börse.

Den 6. Februar 41835.

Amtl. Fonds- uod

|Zf |Brèef|@eld.} 1002.

St. - Schuld - Sch. Pr. Engl. Obl. 30. Präm. Sch.d.Seeh. Kurm.- Obl. m. l. C. Neum.Int. Sch. do. Berl. Stadt - Obl. Königsb. do. Elbing. do. Danz. do. in Th. Westpr. Pfandbr. Grosshz. Pos. do.

d ir | ie e ae de a | de ae

1005 | 997

1005

Geld -Cours-Zettel. (Preufe ü e R F H E Ostpr. Pfandbr. | 4

975 | 97 Pomm. do, | 4 1067 641 | 635 ¿ Kur- u. Neum. do.} 4 [1065 4

1001

Schlesizsche do. 1063 Rkst.C.d.K.-u. N. _— Z. - Sch, d.K,.-u.N.

Toll. vollw. Duk. 173 Neue do. 187

Friedrichsd'or 1375/1

DiFeonto —| 83

Auswärtige Börsen. Amsterdam, 1. Februar.

Niederl. wirkl. Schuld 531.

A Span. 5g 447.

Fra

35 27. Guebhard —. Darmst. 257.

55 101. Kanz-Bill. 2377. ntwerpen, 31. Januar.

Zinsl. 154, Cort

ukfurt a. M., 3, Februar.

Oesterr. 58 Metall. 1015 101%. 42 94,5, 941, 218 —,

10 241. Loose zu 100 G. 2144 Anl. 96. —. 703. 58 Span. Rente

59 Rente 107. 85. 435. 35 275. Ausz.

Bank - Actien 1568. 1566, Holl. 53 Oblig. v. 1832 982. 981.

Part, - Oblig. 139z, 1 Preuss. Präm.-Sch. 68. 24. do Poln. Loosef 434. 43. 33 do. perp. 26. B55. Paris, 31. Januar.

38 do. 77. 80. 58 Neap. 94. 60. dg Span. Schuld —. Neue Span. Aul. 61

C TEE S

Königlihe Schauspiele.

Sonnabend, 7. Febr.

Jm Schauspielhause: Zum «f

male: Sohn oder Braut, Lustspiel in 1 Akt, von Georg Hi (Mit Benugung eines Französischen Planes.) Hierauf: Kardinal und der Jesuit, historische Tragi- Komödie in 44

von E. Raupach. Jm Konzert-Lokal Sonntag, 8. Feb drama in 1 Aft, nach G. Benda. Abth., von Ph. Tagl

Im Schauspielhause : l Hierauf: Die Bekenntnisse, Lustspiel in 34

von Castelli. von Bauernfeld.

König

Sonnabend, -7. Febr.

tecchi, Oper in 4 Aft Bellíni.

Sonntag, 8. Febr. Lustspiel in Z Akten, von Aldini.

e des Schauspielhauses : Subscriptiont# r. Jw Opernhause: Pygmalion, N dem Franz. des Rousseau. Komponi!

Hierauf: Der Aufruhr im Serail, Ball

ioni, Die Schwäbin, Lustspiel in!

sttädtishes Theater. Die Familien Capuleti und en, nah dem Jtaliänischen. Musl|

Endlich. hat er es doch gut g Vorher: Der Hagel

Lustspiel in 1 Akt, von A. vom Thale. Zwischen beiden V

ken, zum erstenmale:

Rosa - Walzer, von Joh. Strauß.

Montag, 9. Febr. Lestocq, oder: Juntrigue und Liebt, *

in 4 Akten, von Scribe.

Musik von Auber.

Markt-Preise vom Getraide. Berlin, den 5. Februar 1835.

Zu Lande:

Weizen 1 Rthlr. 22 Sgr. 6

Pf. , au 19

12 Sgr. 6 Pf.; Roggen .1 Rthle. 13 Sgr.; große Gerste 18

7 Sgr. 6 Pf, auch 25

25 Sgr. ; Hafer 26 Sgr. 3 Pf., auch 22 Sgr. 6 Pf-.; Linsen 3 Rthlr Eingegaugen sind 559 Wispel. j Weizen (weißer) 2 Rthlr., auch 1 Kill

Zu Wasser:

Sgr.; kleine Gerste 1 Rthlr. 10 Sgk 22 Sgr. 6 Pf. ; Erbsen 1 . 5 Sgr., auch 3 Rthlr. 2 Sgt

0 1

Sgr. und 1 Rthlr. 15 Sgr.; Roggen“1 Rthlr. 13 Sgr. 9

1 Rthlr. 10 Sgr.; große Gerste 1 5 Sgr:; Hafer 22 Sgr. 6 Pf ; Erbsen (\{ch

thlr.'6 Sgr. 3 Pf., auch 18 lechte Sorte) 1

17 Sgr. 6 Pf. Eingegangen sind 135 Wispel. Mittwoch - den 4. Februar 1835. i Das Schock Stroh 7 Rthlr. 20 Sgr., auch 6 Rthlt) Centner Heu 1 Rthlr. 2 Sgr. 6 Pf./ au 15 Sgr. Branntwein-Preise

vom 30.

Januar bis 5. Februar 1835.

Das Faß von 200 Quart nah Tralles 54 pCt. oder (l! Richter gegen baare Zahlung und sofortige Ablieferung: Branntwein 26 Rthlr. ; Kartofel - Branntwein 25 Rthlr. 198 auch 24-Rthlr. 15 Sgr.

vom 29. Januar bis 4. Februar 1835.

Kartoffel-Preise

Der Scheffel 27 Sgr. 6 Pf., auch 17 Sgr. 6 Pf.

Redacteur Cottel. Gedruckt bet A. W. Hag

O

nnern des gy r übrigen diesen Gegenstand betreffenden yy,

E 497 O, Loo (Ruth.

"e Hälfte: des Kaufgeldes einzahlen, die andere Hälfte

Beilage zur Allgeiteinen Pre

15a ußishen Staats-Zeitung M0 38;

Allgemeiner Anzeiger für dic Preußishen Staaten.

den 18. Juni 1835, Vormittags 10 Uhr, |stiz-Râthe Ziekursch und Fdrster und die Juftiz-Coim-

Bekanntmachungen.

Bekanntmachung,

gen Verpachtung der Dóniaine Rheden. Die Pachtstücke der Domaine Rheden, im Grau- ner Kreise / und zwar ‘das Vorwerk Rheden mit 1 Abbau Klewenau, die Benußung des Brau- und andhauses und der Fischerei in den zur Amtspacht { gehdrigen Gewässern , so wie der Krug - Verlag “den noch zwangspflichtigen Krug - und Schank- llen, sollen Behufs Sicherstellung der aufgelau- jen: Pachtresie, für den Zeitraum vom 1. April 5 his zum 1. April 1838 mit dem vorhandenen nigl, Jnventario an Brau- und Brennerei - Ge- (hen und der bestellten Wintersaat , im Wege der cution an den Meistbietenden verpachtet werden. Mir haben etnen Termin zur Lizitation auf

den 10, März d. F.- Vormittags 11 Uhr, unserem Conferenz-Gebäude anberaumt, und laden demselben qualifizirte Pachtlustige hiermit ein.

je näheren Bedingungen der Verpachtung, so je die Erträge der PachtsiÙcke, und der Pacht-Kon- {t vom 23. October 1826, dessen Bestimmungen

gegenwärtigen Verpachtung im wesentlichen zum runde gelegt werden sollen, können in unserer \omainen-Registratur eingesehen werden. : Diejenigen, welche auf das Pachtgeschäft einzu- jen beabsichtigen, müssen in dem Lizitations-Ter- in eine Kaution von Zweitausend und Fünfhundert halern in Staats- Schuldscheinen oder Westpreuß. ¡ndbriefen mit den dazu gehörigen Coupons de- niren, und sich außerdem über den Besitz eines gponiblen Vermögens von mindestens 6000 Thlr., wie úber ihre persönliche Qualifikation zur Ueber- hme einer Königl. Domainen-Pachtung ausweisen. Die Domaine Rheden gehört zu den vorzüglichsten hhtungen des hiesigen Regierungs - Bezirts; ein jer Theil des Ackers besteht aus dem schönsten hißen-Boden und eignet sich, auch zum Anbau von el-Gewächsen. Die Lage ist angenehm und für den saß der Producte wegen der Nâhe der Weichsel d der Handels-Stadt Graudenz günstig. Die Ge- ude befinden sich in einem guten Zustande. . Marienwerder, den 12. Fanuar 1835.

Königlich Preußische Regierung. theilung für direkte Steuern, Domai- nen und Forsten.

Bekgnntmachung. Das zum Domainen - Amte Kruschwiß gehörige, Meilen von der Departements-Stadt Bromberg, d 3 Meilen von der Kreis-=Stadt Fnowraclaw, Meile von dem Königl. Polnischen Städtchen Ra: ejewo entfernte, auf dem dstlichen Ufer des Goplo- hees gelegene Vorwerk Kicko , soll der höheren Be- immung gemäß von Trinitatis d. F. ab alternative n Ganzen und auch in einzelnmen daraus zu bilden- 11 Etablissements öffentlich zur Veräußerung ausge- \ten werden, wozu der Termin auf den 10, Apr itl c dr dem Departements-Rath Herrn Regierungs-Rath acchmann im Vorwerkshause. zu Kicko anberaumt ist. Bei der Veräußerung im Ganzen werden sämmt- he vorhandenen Gebäude mit verkauft, und gehb- n zum Vorwerke nachfolgende Ländereien , als: 99 Morg. 16 Ruth. Acter 2ter Klasse, 127 - 73 - - S8ter - 203 13 - ter - 3 M 3jdhriges Land, 1 27 Gârte, 62 6 Wiesen von verschiedener Qualität, 9 141 Hütung, : 14 36 als der beim Vorwerk blei- bende, südlich von dem ihn durchschneidenden Graben gelegene An- theil des Sces, an Hof- und Baustellen, unbrauchbares Land,

A.U R U

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1 172 - 13 - 158 -

Der festsichende zur Domainen-Kasse zu entrich- ide Kanon beträgt 70 Thlr. incl. 22 Thlr. 15 sgr. Dold, außerdem wird der Acquirent verpflichtet sein, t vorhandenen Saaten und Bestellungskosten , er- tre nah den Marktpreisen der Kreis - Stadt Jno- taclaw mit einem Rúckschlage von 5 pCt. für die Markt: Transport - Kosten und letztere nach den hier blichen vekonomischen Säßen zu bezahlen , und die eseßmáßige Grundsteuer , deren für jeht festgestellter Vetrag im Lizitations - Termine nachrichtlich bekannt émacht wird, an die Kreis-Kasse zu entrichten: Zie Lizitation wird auf das Erbsiandsgeld gerich-

Beim Verkauf im Einzeln werden dagegen fol- ende Etablissements zur Veräußerung ausgeboten: it. 1. Mit 1 Wohnhau- lche, Domainen- Minimum / 1 Scheune, 1 Schaf- Ude Rente. ‘d. Kaufgeldes. all und dem 4. Theil M. R. Thl: Thl. sgr. es Sees 156 77 36 11866 2 it. 11, ohne Gebäude 97 98 2 A8 2 l. II. - 5 98 36 15 40 S M V s 98 125 17 4M 10 Ny «1032 15 a d die zur Kreis - Kasse fließende geseßliche Grund- fler den Erwerblustigen im Lizitations-Toemin eben- ils nachrichtlich bekannt gemacht werden.

ie Ausbietung erfolgt in beiden Fällen únter Vorbehalt der Genebmigung des Königl. Finanz- t isieril, ber Meistbietende ist aber an sein Gebot

en.

„Nachgebote werden nit angenommen, wenn das Minimum des Kaufgeldes erreicht ist.

Die Veräußerung des Vorwerks im Ganzen erfolgt l Erbpachtsrechten, die im Wege de! Dismembra-

Won aber zum vollen Eigenthum. Die Acquirenten | tr einzelnen Etablissements werden verpflichtet sein,

bige binnen 3 Jahren mit den erforderlichen Ge- luden, mindestens einem Wohnhause, einer Scheune nd einem Stall zu bebauen. Zur Sicherheit der Gebote und siatt besonderer ation müssen die Erwerber glei im Lizitations- ermin, den einjährigen Zins, die Grundsteuer und

des Kaufgeldes und der Werth der Saaten, wird

verfallen wird. werden auch die vorhandenen Vorwerks:-Gebäude zur

werden, wofür das Kaufgeld gleich im Lizitations- Termin erlegt werden muß. Die übrigen dieser Veräußerung zum Grunde zu legenden Bedingungen können in unser Registratur und bei den Domaîinen- Rentämtern Jnowraclaw und Strzelno zu jeder Zeit eingesehen werden , auch werden Ñi

Termine den Erwerblustigen bekannt gemacht. Bromberg , den 7. Januar 1835.

Königl. Regierung. Abtheilung für direkte Steuern 2c.

Bekanntmachung, - betreffend den Verkauf des Königl. soge- am Bober im Saganer Kreise.

Königlichen sogenaunten Probstei

dem dazu ernannten Komissario in loco Naumburg

abgehalten werden wird.

und Drei Meilen von Sagan entfernt. Es enthält:

ftellen, Gârten, Aer, Wiesen,

7 160 372 105 60 2-123 - 67 den Wiesen, Rasenhütung, Teiche und Ge- wässer,

Wege, Dämme, Unland 2c.

- 83 189

X: - 115 -

zusammen 508 s 109 Ruth. Die Waldung besteht aus: 156 Morg. 48 C]Ruth. Laubholz, 200 -= 16 - Nadelholz, 3 *= 76 = Weidigwerder, E Lom - Und : Sandgruben, Wegen 2c.

zusammen aus 374 Morg. 140 Ruth. Hopfen - Garten. Bau - Zustande.

todte Fnventarium wird mit verkauft.

dung, auf 6 Jahre in Zeitpacht- ausgeboten werden.

daß Jeder, welcher als Licitant auftreten will, sich zuvor bei dem Kommissario Über sein Zahlungs-Ver- mögen genügend ausgewiesen, und eine Kaution von 1000 Thlr. in schlesischen Pfandbriefen oder Staats- chuldscheinen mit Koupons, entweder bei der hiesigen Königlichen Regierungs - Haupt - Kasse oder bei der Kreis-Steuer-Kasse in Sagan deponirt haben muß. Für den Fall der Pachtun von 500 Thlr. in denselben Papieren.

Die nähern Bedingungen für den Verkauf und eventuelle Zeit - Verpachtung können in unserer Fi- nanz- Registratur und bei dem Verwalter des Vor- werks, Amtmann Qual zu jeder schicklichen Zeit ein- geschen werden.

Auch is der 2c. Qual angewiesen, den sich melden- den Kauf- und Pachtlustigen die Guts- Realitäten ur Besichtigung anzuzeigen, und ihnen alle gewünschte

usfkunft zu ertheilen.

Liegniß, den 14. Fanuar 1835,

nigl. Regierung. Abtheilung für die Verwaltung der. Do- matinen und Forsten.

Avertissement. i

Die im Schweyzer- Kreise belegene freie Allodial- Rittergüterherrschaft Poledno, zu welcher das Gut Poledno Nr. 140 und der Guts-Antheil Wienskowo

r. 184, Litt. A. gehört, ist im Wege der Execution zur Subhastation gestellt, und der Bietungs - Ter- min auf

den 29. August 1835,

Vormittags um 10 Uhr, vor dem Deputirten, Herrn Ober- Landesgerichts - Rath Reidenitz, hieselbst, ange- seßt worden. Die im Jahre 1833 aufgenommene landschaftliche Taxe, nach welcher der Werth der gedachten Herr- schaft 35,423 Thlr. 16 sgr. 8 pf. beträgt, und die Veckaufs-Bedingungen, so wie der neueste Hypothe- kenschein, sind übrigens jederzeit in der hiesigen Re- gistratur etnzusehen. j

Marienwerder, den 19. November 1834.

Civil-Senat des Kdnigl. Ober-Landes-

gerichts.

Bekanntmachung. Das im Belgardtschen Kreise belegene Gut Wol-

ten, welches nach der unterm 28. Fuli 1832 aufge- genommenen landschaftlichen Taxe auf 20,258 Thlr. 17 sgr. 2 pf. Fn worden, is zur nothwendi- en Subhastation gestellt, und zum bffentlichen Ver-

auf ein Bietungs- Termin auf

dagegen bei der Uebergabe, welche vor dem 1. Juli e. |vor d

Im Falle des Verkaufs in einzelnen Etablissements, Registratur eingesehen werden können. Veräußerung und zwar zum Abbrechen ausgeboten Civil-Senat des Königl. Ober-Landes-

Vormittags 11 Uhr, angeseßt worden.

nannten Probstei-Vorwerks bei Naumburg wie der auf dem zum von Bergeschen Nachlasse ge- m S e Î hörigen Vorwerke Weißberg bei Posen eingetragene Da in dem am 18. März v. É zum Verkauf des |Real-Gläubiger Paul Balzerowsky oder Balienowsky, |jenigen, welche an den von dem hiesigen Kaufmann ‘Borwerks bei Naum- [eventualiter dessen Erben, und dessen Bruder der|Franz Wirner unterm 23. September a. c. auf die burg am Bober angestandenen Licitations - Termine| Geistliche Balzerowsky (Balienowsky), für welchen ein annchmbares Kaufgebot niht abgegeben worden |eine rechtskräftig erstrittene Forderung von 150 Thlr. ist; so wird ein anderweiter Bietungs: Termin auf! nebst den 30. März d. F. hiermit anberaumt, welcher von [den Grund des lmmissorialis vom 31. August 1829 / l bei dem Vorwerke Weißber

am Bober von 9 Uhx Vormittags bis 6 Uhr Abends|seine hinterlassenen Erben iy : Forderungen spätestens in dem obigen Genanntes Vorwerk liegt im Saganer Kreise, Vier dem Königl. Ober-Landesgerichte hierselb, entweder Meilen von Crossen, Drei Meilen von Grünberg, |in Person oder durch einen mit Vollmacht und Jn- formation versehenen hiesigen Justiz- Commissarius : anzuzeigen und die Beweismittel beizubringen. Bei 3 Morg. 37 Ruth. Hofraum und Bau: NRichtanmeldung ihrer Ansprüche im Termine haben dieselben zu gewärtigen, daß sie aller ihrer Vorrechte verlustig erklärt, und mit ihren Forderungen nur at dasjenige, was nach Befriedigung der sich meldenden W {Gläubiger noch übrig bleiben mdchte, werden ver-

Strauchholz auf [wiesen werden.

P r 0 das Aufgebot einer Post von 1000 Thalern Courant auf dem Antheil-Gute Schweiniß

Gräfin von Sickingen, hat als Besiverin des An- theil-Gutes Schweiniß, Grünberger Kreises, darauf angetragen , - die von den auf dem

Cöslin , den 29. September 1834.

gerichts.

Avertissement.

Y t em ernannten Deputirten, dem Ober- Landes- |missarien Neumann, stattfinden n tee Morigetfalls die Uebergabe gerichts - Rath Hendeß , angesebt; welches hierdurch | schlag gebracht werden einzufinden, und die ndöthi- D Le as Grundstuck anderweitig ausgeboten, [mit dem Bemerken zur dentlichen Kenntniß gebracht | gen Erklärungen abzugeben. Sollte sih in diesem und der im Termin eingezahlte Betrag dem Fiscus|wird, daß die Tate, der neueste Hypothekenschein und |Termin Niemand melden, (o wird die

ngel und Werner in Vor-

raeclusiotr

die Kauf-Bedingungen täglich in unserer Concurs- [aller bisießt unbekannten Prätendenten erfolgen, und der Referendar Carl von Salza und Lichtenau in den Genus: der Majorats- Stammzinsen geseßt wers den, und diejenigen gleich nahen oder näher Berech=- ‘tigten, welche sch er nach e Praeclusiorr melden, werden für verpflichtet era

Handlungen und Dispositionen des Carl von Salza rüdcksihtlich dieser Zinsen anzuerkennen, und resp.

tet werden , die

Ueber den Nachlaß des am 13. November 1831 zu|zu übernehmen, ohne von thm Rechnungslegung

den 11. Mai 1835,

Es werden daher alle unbekannten Gläubiger, \o

9 pCt. Zinsen seit dem 28. Februar 1806 auf

eingetragen steht, oder ierdurch vorgeladen, ihre ermine auf

Frankfurt a. d. O., den 5. December 1834. Königl. Preuß. Ober- Landesgericht.

elama,

betreffend. Die Gräfin Eveline von Schlabrendorf, vermählte

l gedachten Gute Schweiniß sub No. 7. Rubr. Il]. für die verwitt- wete Freyin Barbara von Keßliß, geborne Freyin von. Rottenberg, cingetragnen Dotal- und Parapher-

e im Lizitations-| Marwiß verstorbenen Kriegs- und Domainen-Raths| oder Ersaß der erhobenen Nutzungen fordern zu kdn- von Berge/ is auf den Antrag des Ober- Landesge- | nen , sich vielmehr mit den noch nicht bezogenen

richts- Assessor von Berge der erbschaftliche Liquida=- |Fideicommiß-Zinsen zu begnügen.

tions: Prozeß erdffnet, und zur Anmeldung und Nach-

weisung der Forderungen ein Termin vor dem De-

putirten, Referendarius von Manteuffel auf

Glogau, den 7. November. 1834.

Königl. Preuß. Ober-Landesgericht vot NRtkieder-Schlesien und der Lausiß. (L. S.) v. Gbhe.

s

Edéctal- Citation. Von dem unterzeichneten Gericht werden alle diee

Dung Schummel & Hinkel zu Breslau an dié

rdre des hiesigen Kaufmanns Ludwig Michaelis Úber 500 Thlr. C

nach erfolgter Acceptation unterm 28. Octobe an den Kaufmann Moriß Lilienhayn allhiex girirtett- nah 2 Monaten zahlbar gewesenen , jiedoGß in Ber= lin abhanden gekommenen Wechsel, als Eigenthümer, Cessionarien, Pfand-Fnhaber oder sonstige Ansprüche zu haben glauben, auf den Antrag des 2c. Lilienhayw hierdurch aufgefordert, fich in dem auf

den 10. April 1835, Vorm. um 10 Uhr, vor dem Herrn Auscultator Freiherrn von Ripperda in dem Stadtgerichts - Gebäude hierselbst angeseßten Termin entweder persönlich oder durch legitimirte Bevollmäehtigte M melden, ihre Ansyrüehe an den geaen Wechsel anzuz:igen und zu bescheinigen, wi= rigenfalls ihnen dieserhalb ein ewiges Stillshwei= en abterlegs und gedachter Wechsel amortisirt wer- en wird.

Glogau, den 19. Decbr. 1834. i Königl. Preuß. Land- und Stadtgericht.

ourant gezogenen und von diesem October a. c.

Bekanntmachung.

Das Etablissement des verstorbenen Kaufmanns Placke im alten Theilé der Neustadt , bestehend in Wohn-, Fabrik-, Wirthschafts-Gebduden, Hofraum: und Garten, welches zum Betriebe eines Fabrik= Geschäfts oder auch zur Parzellirung geeignet und nah Abzug der Laften auf 30,000 Thlr. Courant gee rihtlih abgeschäßt ist, soll in dem Termine ;

den 17. Kuni 1835, Vormittags 11 Uhr,

t nal«Geldern laut gerichtlichen Cessions-Fnstruments Zur Braueret und Brennercè gehören 24 C]Ruthen|vom 14. Februar 1749 für den Bader Fah

| : : deler zu Schweiniß abgezweigten und sub No. 7. Die Vorwerks - Gebäude befinden sih in gutem|Litt. c. Rubr. [11 intabulirten

ann Sey- ost von 1200 Thlr.

Schlesisch oder 1000 Thlr. Preuß. Courant aufbieten Das auf dem Vorwerke vorhandene lebende und|lassen.

Da dieser Antrag für begründet erachtet worden,

Sollte ein annehmbares Kauf= Gebot nicht zu er-|so ergeht an alle diejenigen , welche an die gedachte langen seyn, so wird das Vorwerk nebst der Braue- |Post Anspruch zu haben vermeinen, besonders aber rei und Brennerei, mit Ausschluß jedoch der Wal-|an die unbekannten Bader Johann Seydelerschen Erben , oder die sonst in ihre Rechte getreten sind, Kauf = und Pachtlustige werden zu dem vorstehend | hierdurch die Aufforderung, thre etwanigen Ansprüche anberaunften Termine mit dem Bemerken eingeladen, [entweder in Perfon, oder dur gehdrig legitimirte

Bevollmächtigte, wozu ihnen die hiesigen Fee Commissarten, die Justizräthe Ziekursch und Förster und die Justiz- Commissions- Räthe LTreutler und Wunsch vorgeschlagen werden, innerhalb drei Mona- ten, längstens aber in dem vor dem Obher- Landes- gerichts-Assessor Graf zu Dohna auf

den 13 März 1835

genügt eine Kaution|Vormittags um 11 Uhr, auf dem Schlosse hierselb

anzumelden und zu bescheinigen, widrigenfalls die sich ntcht Meldenden mit ihren Ansprüchen gänzlich ausgeschlossen und ihnen deshalb ein ewiges Still- schweigen auferlegt, auch nah ergangenem Präclu- fions Erkenntniß die Löschung der gedachten: Posi im Hypotheken-Buche bewirkt werden wird.

_ Glogau, den 24. Oktober 1834.

Königl. Ober-Landesgericht von Nieder-

Schlesien und der Lausigz. (L. S.) v. G d b e.

Edictal-Citation.

Nachdem der Königl. Sächsische Hauptmann Herr- mann von Salza und Lichtenau, welcher zeither Per- cipient der Zinsen des auf dem im Görlißer Kreise der Oberlausiß gelegenen Guts Ebersbach mit Sie- benhufen Rubr. 11. No. 1. mit 6533 Thlr. 10 sgr. haftenden unablöslichen Majorats - Stamms dés von Salzaer Geschlechts aus den drei Häusern Schrei- bersdorff}, Lichtenau und Linda, wovon jährlich 391 Thlr. 8 ggr. Argent-Zinsen dem ältesten Geschlechts- Vetter in halbjährigen Raten entrichtet worden, aus der Ordination des Bischofs zu Br@lau, Jacob von Salza, d. d. Dienstag nach Laurentii und aus der Geschlechts -Fundation d. d. Neiße 1532, dem alten Amts - Consense vom 29. Septbr. 1612, auch dem Lossaer Erb - Rezesse vom 15. Februar 1757, am 26. April 1828 zu Dresden verstorben ist, und dessen Sohn der Königl. Sächsische Referendar im Mini- sterio der Justiz, Carl von Salza und Lichtenau zu Dresden als durch die Stiftungs-Urkunden berufenen Mazjorats-Folgen gedachte Zinsen in Anspruch nimmt, so werden alle unbekannte Mitglieder der von Sal- zaschen Familie aus den Häusern Schreibersdorff, Lichtenau nund Linda, welche ein näheres oder gleich aahes Anrecht zu haben vermeinen , vorgeladen , ju Anmeldung und Geltendmachung ihrer vermeintli-

chen Rechte sich auf den 10 Mârz 1835,

disch Tychow nebst Pertinenzien und Gerechtigkei- Vormittags 11 Uhr, vor dem Deputirten, Ober-Lan-

desgerichts - Assessor von Boenigk, auf dem Schloße bieselbst entweder persönli dder durch ol bee und informirte Bevollmächtigte aus der Zahl der hiesigen Justiz-Commissarien, von denen die Fustiz- Commis ons-Rärhe Bassenge und Treutler, die Ju-

vor dem Herrn Kammergerichts-Assessor Nelz an hie siger Gerichtsstelle in nothwendiger Subhastatior meistbietend verkauft werden. :

Zugleich werden die von Köpkenschen Erben, welche ihrem Aufenthalte nah unbekannt und für welche zwei Groschen Erbenzins von einer Worthe, nebst Lehnsqualität im Hypotheken-Buche Bgetragen sind» hierdurch zur Warnehmung ihrer Gerechtsame zi diesem Termine vorgeladen. Die Taxe und Kauf - Bedingungen, #0 wie der neueste Hypotheken-Schein liegen in dex Registratux zur Einsicht: béreit. Magdeburg, den 19. November 1834.

Königl. Land- und Stadtgericht.

Edictal-Ladung. ;

Da der Herrman Brinkmann, aus Waltrop gebür- tig, im Jahre 1802 in einem Alter von 20 Jahren sih nach Hamburg uud Amsterdam und von da nah Amerika begeben, seit dem Jahre 1804 aber von jei- nem Leben und Aufenthalte keine weitern Nachrichten eingegangen sind, so wird demselben aufgegeben, sich vor oder in dem auf

/ den 16ten Mai 1835, Vormittags 10 Uhr, vor dem Deputirten Referendar Jungeblodt anberaumten Termine {chriftlich oder per- \Inlich zu melden und alsdann weitere Auweisung zu

ewärtigen, widrigenfalls er für todt erklärt und sein

achlaß dem nâchsten Erben überantwortet werden wird. Zugleich werden alle unbekannte nächste Erben des Vet schollenen zu diesem Termine verabladet, unt ihre etwaigen Erbrechte anzumelden und nachzuweisen, widrigenfalls sie mit ihren Erbansprüchen präcludirt, und die Erbschaft den sich meldenden Erben überliez fert werden wird. |

Reeklinghausen, den 24. Juni 1834. :

Königl. Preuß. Land - A,

iners.

Edictal-Citation.

Da der Schneider Laurenz Gdtting aus Wesel sich im Februar 1823 ‘von hier heimlich entfernt hat, ohne seit jener Zeit etwas von sich hdren zu lassen, so wird derselbe auf Antrag des ihm bestellten Ab= wesenheits-Curators , Johann Ravensberg , nebsi sei nen etwa zurückgelassenen unbekannten Erben hier= durch vorgeladen, sich innerhalb 9 Monaten , spâte= e oe f Den vor dem Deputirten Herrn Ju=

rath Kerstein au E

den 5. August k. J, Vormittags 10 Uhe, angeseßten Termin in dem Gerichtsgebäude persdm=- lich oder schriftlich zu melden, und weitere Anwet= sung zu erwarten, unter der Warnung, daß er, der Laurenz Götting, sonsi für todt erklärt, und dessen Vermögen seinen sich legitimirenden Erben überwie sen werden soll.

Wesel, den 6. October 1834.

Königl. Preuß: Land- und Stadtgericht.

Subhastations-Patent.

Zum Verkauf des im Bromberger. Kreise uttd Re« gierungs-Departement belegenen, der Josephine Ca- roline, dem Carl Franz Wilbelm und der Adelheid Clementine Emilie, Geschwistern von Loga und zux