1835 / 62 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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fat, nîdt den geringsten Einfluß haben wird. Dke jeßigen Mi- nier übernaßmen die Verwaltung in der festen Absicht, diejenigen Reform: unò Verbesserungs-Maßregeln in den bürgerlichen und kirch- lichen Jnstitutionen des Staats vorzuschlagen, von denen fie g!aub- r, daj fic die allgemeine Woh!fahrt am besten befördern könnten, Diese Maßregeln werden die Minister Sr. Majestät auch jetzt noch vorschlagen, teil ihre Uederzzeugung, daß dies lben des Bet: faüs und der Unterstübung des Parlaments würdig gefunden werden dürften, durch nichts im geringsten Grade grschwächt wor- den is. Sie wollen ntcht glauben, daß man dem festen Gange einer patriotischen Verwaltung, die solche Maßregeln ruhig, aber mit Giser zu becreiben entschlossen is, ein sactidses Hinderniß in den Weg legen werde; soilre dies aber nichtsdestoweniger gesche- hen, so werden sle vorbercitet seyn, solchen Hindernissen kühn zu

* begegnen und sie siegreich zu überwinden. Was die Nation for-

dert, ist etne liberale Regierung, die zugleich kräftig, fest, geschickt und gewissenhaft: sep; und-die jeßige Verwaitung ist entschlossen, zu zeigen, daß fie Alles vermag, was die Nation ver- langt. Gegen eine solhe Regierung werden die Kunstgrisfe der Factionen vergebens versucht werden und keinen anderen Er- folg haben, als den, diese Gegner einer heissamen Verwaltung, diese Feinde eines vernünftigen und aufgeklärten Volks selbst zu {chwäche", und verhaßt zu machen. Diese allgemeinen Undeutun- gen môdgen hinreichen, um jede augenblifliche Besorgniffe zu

verscheuhew, die das unerwartete Votum des Unterhauses bet ;

der Sprecher:Wakl veranlaßt haben tönnte.// Die Oppoßtions- B'âtter prophezeien natúrlih andere Folgen von jenem Votum und \potten über das, was sie „die Drohungen“ der Ministeriellen nennen. „Die Abitimmung.am Donnerstag‘/, sagt die Morning Chronétc!e unter Anderem, „hat bewiesen, daß das Land die Mi- nister bereits kennt und ihnen nicht vertraut, sondern sie verschmäht. Senn nun die Minister dem Parlament nicht die Stirn zu bieten im Stande sind, was fônnen sle thun? Sie können refigniren: Das ij} das Verfahren, welches, ihnen die gesunde Vernunft vorschreibt. Ohne die Zustimmung des Parlaments kann kein Ministerium dies Land regieren. Das Unterhaus hat den Geld- beutel in, der Hand, und es ist blar, daß sie von dem jeßigen Unterhause nie einen Shülling erhalcen werden. Der gemeine Menschenverstand sagt Einem, daß man sich durch oie Thür ent- ferat, wenn zum Fenster hingusgeworfen zu werden die Aster- native. ift.’ Die (gestern erwähnte) Aeußerung des Stan- dard, daß die Minister ihre Flagge an den Mast nageln würden, hält das vorhin genannte ‘Blatt für eine leere Drohung und einen Versuch, die Mitglieder des Unterhauses einzushüchtern ; aber, meint die Chronicle, die Klasse von Milt: gliedern, auf welche eine solche Drohung wirken könne, sey in den Gränzen der Minorität eingeschlossen, die sich zu Bunsten Sir C. Sutton's ausgesprochen. „Sollen wir etæwa glauben“/, fährt dieses Blatt fort, „daß, die Ministec das Land wirk- si mit einer neuen Auslegung der Britischen Verfassung be- glicken, daß sie Unterhaus auf Unterhaus aufldsen wollen, bis sie eines finden, das Willens ist, sich hlind ihren Aufträgen zu fügen und ihre Befehle gleichsam nur einzuregistriren? Ob- gleich wir nicht einsehen, wie die Minister die ihnen vom Standard untergelegten Absichten ausführen wollten, und niche alauben, daß namentli Sir R. Peel zu solchem Verfahren seine Zuflucht nehmen sollte, so, muß doch das Land auf das, Schlimmste gefaßt seyn. Die Wähler müússen unter anderen möglichen Er- eignissen auch auf den Fall einer Aufiósung des jetzigen Parla- ments renen. Was sle dann d thun haben, wissen fie. Ueber- all mússen sie Ausschüsse zu Wahizweken bilden und vor allen Dingen Anstalten tref;n, um an, jolczen Orten, die jet. nicht angemessen repräsentirt. ind, die Erwählung geergneter Kandidaten zu sichern, Die Stimmliste vom vorigenDounec|tag wird den Reformern dabe: zur Grundlage dienen können. Die Fonds zur Fährung dieses Krieges müssen sogleich qufgebracht werden, damit es, wenn der Kampf beginnt, nirgends daran mangelt.“ Auch der Giobe will nicht glauben, daß Sir Robert Peel dem Rathe folgen werde, den ihm die Tory-Blätter, uno besonders die Organe der Hochk:rchen- Partei, ertheilten, da er selbst im Lande mehre auf dem Spiel zu itchen habe, als eine momentane Amts- Gewalt oder einen Partei: Zweck, Jm Kentish Observer heiit es dagegen: „Wir wissen zu unserer Benugthuuang, und wir vers- sichern es auf feine unbedeutende Autoruäe hin, daß Sir Ro- berr Peel sich durch keinen Plan der Opposition, der einen wesentlich unconstitutionnellen Charakter hätte, wird aus dem Dienst des Königs vertreeben lassen, sondern daß er Willens ist, von eimr factiósea Ligue im Parlament an die Loyalität, den Patriotiómus und die männliche Gesinnung des Landes zu appelliren. Er wärde sich auch in der That \{chwer gegen den König scwohl als gegen das Land vergehen, wenn er eine minder feste und entschiedene Stellung, a!s diese, anneh- men wollce, Entweder der König muß unterstüßt werden, oder es ist um den Thron geschehen. Zu anderen Zeiten andere Maß- regeln; in diesem Augenbli? aber giebt es gegen eine verwegene Verbündung, die den Kdnig erst zum Sklaven machen und thn dann, wie: bald, brauchen wir kaum zu sagen, auch kassiren möHte, nur ejne einzige politische Richtschnur , diejenige nämlich, durch welche unzweideutig ermittelt werden kann, ob das Land selvjk für eine Aufldsung der Monarchie reif ist. Wenn dem so is, wohlan denn! Wir mússen uns mit Tapferkeit rüsten, um auf Alles: gefaßt zu seyn, was- der Wille der Vorsehung über uns verhängt hat. Aber vorher ist noch eine Pflicht zu erfüllen, eine Pflicht, wir wiederholen es, welche Sir Robere Peel erfüilen wird, nämlich die, einen feterlihen Aufruf an das Land selbt zu erlassen, damit er dessen Wunsch erfährt, che er es scinem Schicksal Úberläáßt. Sobald also das jeuige Unterhaus es wagen sollte, sowohl die Neigung als die Macht zu zeigen, die Bewë- gungen der - Regierung zu hemmen, so muß augenblick- lich eine zweite Auflösung dem Lande die leßte Gelegenheit bar- bieten, einen solchen Urtheilssprucz zu bestätigen oder umzusto- ßen.“ Der Morning Herald endli spricht sich Uber den oben. erwähnten zweiten Plan der Opposition nah Eröfsnung des Parlaments, nämlich ein der Regierung feindseliges Amendement zur Adresse durchzusezen, in folgender Weise aus: Die Opposition weiß bis jezt noch nichts von dem Jnhalt der Throns Rede, von der die Adresse wie gewöhnlich das Echo seyn wird, Dessenungeachtet“ scheint sie schon ent- schlossen : zu seyn, auf ein Amendement zur Adresse anzutragen, was auch der Jnhalt der Thron- Rede seyn möge. Wenn ein solcher Beschluß schon vorweg gefaßt werden kann, so ist es klar, daß die Thron-Rede, wenn sie auch die vernünfci- gen Erwartungen des Landes in Bezug auf Reform-Maßregeln vollfommen befriedigte, doch der Whigistisch-radikalen Opposition niche genügen würde, ja, wäre es auch die Rede eines Engels. Was is dies anderes, als Leidenschaft, Blindò- heir und Wuth einex Faction? Wird sich die gesunde Vernunfe und das richtige Gefühl des Landes solchem fac- tiósen. Vekfahren unterwerfen? Wird das Land gute Maß- regeln, wenn sie von Ministern vorgelegt werden, die auch fähig

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sind, fe auszuführen, bloß deéhals beiseitwerfen lassen, weil

err O’Connell und Lord John Russel sich zu einer politischen Kameradschaft entschlossen haben, und weil die Whigs es nicht ugeben wollen, daß Andere jene liberalen, aber aefahrlosen Reform- Maßiegeln ausführen, welche sie selbs, als fc an Rus der waren, auszuführen weder die Neigung, noch das Talent hatten? Wir müßten uns in dem Lande und in dem Geist, der sich während der {cten Wahlen in ganz England kund aab, sehr irren, wenn ein so schmählihes uno geradezu factióses Benchmen dazu beitrúge, die radikalcn Whigs in der öffentlichen Achtung zu heben. Selbst Herr Wakley sagté’ vor. furzem, daß Sir Robert Peel, wenn er vernünftige Reform - Maßregeln einbrächte, sich der eifrigen Unterstüßung von Seiten des Volks zu erfreue haben wücde. Aber es zeigt ch ganz offenbar, daß die Whigs sich lieber auf dem Pfade der Zersidrung und über die Trümmer der Verfassung hinweg zur Gewalt drängen, als ohne Aemter bleiben möchten.“

Lord Gage wird, dem Vernehmen nah, im Oberhause dle Antworts-: Adresse auf die Thron : Rede unterstúsen.

Es geht das Gerücht, daß Sir James Graham den Ml- nisiern seine vollkommene Adhäsion eingesandte habe, und daß er, wenn bei einer eintretenden Vakanz der Graf De Grey zu eis nem anderen Posten úberginge, wieder an dessen Stelle zum er- sten Lord der Admiralität ernannt werden würde. Der Sun meint, die häufigen Besuche, welche Sir Jaines dem Premier- SMintfec abstatte, ließen allerdings glauben, daß er die. Whigs verlassen vnd sich zu der Tery- Partei gesellt habe.

Die lesten Wahlen sollen den Tories, nach der Versicherung eines Oppositions: Blattes, eine Million Pfand Sterling geko- siet haben.

Der Sun behauptet, es träten schon in mehr als einer Grafschaft, fâr den Fall einer nohmaligen Parlaments - Auf d- sung, wieder Kandidaten auf, die sich um die Stimmen der Wáhler bewürben.

Sir Robert Wilson wird sich dieser Tage an Bord des „Afcican‘/ zu Plymouth nah den Jonischen Inseln einschiffen, um dort als Lord - Ober: Commissair an die Steile des Lord Nu- gent zu. treten.

Es sind wichtige Nachrichten aus China vom 20. Okt. hier eingegangen, denen zufolge Lord Napter mit Tode abgegangen und der Handel mit China wieder eröffnet ift. „Durch diesen Todesfall‘, bemerkt der Sun, „geht die Wahrnehmung der Briti: schen Jnteressen auf einen alten Residenten und chemaligen Be- amten der Ostindischen Compagnie über, und es steht daher zu hoffen, daß die Ruhe foctoauern und Alles gut gehen wird. Die Unthätigkeit des Handels im Oktober ist nichts Ungewsdhnliches. Wenn die Schiffe (wie es zu erwarten is) im November und Dezember laden, so kôunen sie doch, wie sonst, im 2E) und und April in Enaland ankoramen.‘/ (Sirhe den Artikel : China.)

Nord-Amerikanishe Blätter vom 2. Februar melden, daß zu Washington durch einen Mann, Namens Richard La- wrence, am hellen Tage ein Angriff auf das Leben des Präsi: denten gemacht worden ist. (Siehe den Artikcl: Dord-Amerika.)

Belgten.

Brússel, 25. Febr. Die Repräsentanten - Kammer beschloß vorgestern in Bezug auf drei ihr vorgelegte Gesetz-Entwürfe, dies selben in Erwägung zu zichen und an die Sectionen zu verwei sen. Der erste betraf die Besoldungen der Offiziere eines Theils der Bürger-Garde, und würde von Herrn Gendebien eingebracht ; der zweite, von Herrn v. Brouckére in Voi schlag gebracht, bean- tragte die Aufhebung des. von der provisorischen Regierung am

| 6. Oktober 1830 erlassenen Gesetzes Über die Zulassung von

Fremden in Belgienz der dritte endli war der ¡chon vor lán- gerer Zeit erwähnte Antrag des Herrn Desmaisières , als Mit- gliedes dec Jndustcie- Kommission, auf Anordnung höherer Zölle gegen die Einfuhr fremder Baumwollen-Waaren zum Schuß der inläadishen Baumwollen- Jndustrie. Da sih der Handels|tand hauptsächlih in Antwerpen gegen diesen, dur, die ‘Petitionen der Genter Fabrik - Arbeiter herbeigeführten Vorschlag opponirt und die Miniser gerathen hatten, man möge damit warteu, bis die Unterhandlungen Über den mit Frankreich zu {chließenden Handelsvertrag beendigt seyn würden, jo war die Sache zwar bis gestern verzögert worden, aber da wiederholte Petitionen längeren Ausschub unthunlich machten, jo wurde gestern nach vie- len Debatten beschlossen, das Geseg-Proje?t in Ecwägung zu zie- hen, und dasselbe an die Jndustrte- Kommission verwiesen; dtese so wie die Regiccung wurden ersucht, über die Lage der Dinge genauen Bericht an die Kammer abzustatten.

Die Nachricht von der bevorstehenden Ankunft des Herzogs von Orleans in Brüssel wird von unseren heutigen Zeitungen für ungegründet erklärt. i

Durch cine Königl. Verordnung vom gestrigen Tage ist der Oberst Charles von Brouckère zum Dircktor der neuen Belgi schen Bank ernannt worden. Das Kapital, welches zur Errich- tung derselben geztichnet worden, hat dereits die Hôhe von 20

Millionen Franken erreicht.

Oesterrei.

Wien, 24. Febr, Natkstehendes ist die Fortsetzung des Königlichen Rejkriptes wegen Verabschiedung des Siebenbürgi- {en Landtages: s ; : | „Aber weit entfernt, eben dieses zu erfüllen, was Euch pflicht- mäßig ganz besonders oblag, havt Jhr vielmehr absichtlich weitere Zdgerungs - Gründe gesucht, und jene Eides- Formeln in Frage ge- let, um fe, währeud der Landtaz' noch unvolißiändig war, nuit einseitiger Willkür abzuändern. Vet diesem ofenbar ungeschlichen Streben seyd Fhr auch daun nocch verharct/ als Wir Euch bereits bedeutit hatten, daß derzlciczen Ubänderungen nur wen! der Land- tag vollfiändig ist, und nur mit Kduglicher Genchmigung (die selbst nah dem Wortlaute der Repräjentation die von Eure auf dem Landtage im Jahre 1742 versammelten Yoxrfahren abgefaßt wurde, zur Legalität nothwendig is) vorgenomnen - mithin nur im Wege cines geschmäßigen gemeinschaftlichen Landtags - Traktates bewirkt werden tdnne; ja, Fhr seyd darauf in einer Art bestanden, daß Fhr, weder der positiven Geseße, noch Eurer eigenen früheren Erklärung eingedenk , mit offenbarer Verachtung der Geseße, und augenschein- lich Euch selbs widersprechend, Euch erdreistet habt, jenem Eurem Trinational-Konvent , der den Geschen-unbekanut is, dieselbe Akti- vität beizulegen, die nur dem geschlich versammelten Landtag ge- bübrt, und diesen Landtag, auf dem Jhr versprochen habt, mit Cu- ren Vorfahren um den Nuhm der Treue gegen Us, und des Stre- bens fúr das allgemeine Beste zu wetteifern, zum Feld der unge- bundensien Licenz, und, in so weit es von Euch avhing , u völligen Umsturz der bestehenden Gesehe und der erprobten Gewohnheiten zu verkehren. Alle Eure Schritte und Verhand- lungen führen auf dies Eine: daß Jhr dieselben nicht nach den Ge- selten einrichten, sondern die Gesche, und namentlich den 2sten Ar- tikel des 2ten Dekretes Uladis!ai, dann den 11ten Actikel vom Jahre 1791 über die Art und Weije dfentliche Geschäfte mit Würde und Möäßigung zu verhandeln, unter die Herrschaft Eurer Willkür habt beugen wollen. Dahin war all Euer Bemühen und Streben ge- richtet, und selbst iene Worte, daß die geseßliche Afktivität der Stände

keinen Austahmetit und Unterscheidungen in Hinsicht der Verschic, Wit Geseßé u N E e Sar fareiudaine ies denheit der Gegetuftände unteriiege, verrathen, wenn sie mit den oben eubürges, Wir nicht ansiehen, ofen zu erklären, Unseres Lan Fa erwähnten Gesehen, ja mit Euren eigenen Aeußerungen Über die [h{V/ L Unserer Neigung, mit der Anwendung schdrferer Mittel vorzugêweise Verbandlung Unscrer Königl. Proposicionen vaglichen “¿n egeben haben, finden Wir Uns nunmehr durch die Uns werden, eine verabscheuunaswúürdige Licenz. Mit Gemüther verwir- |! de beilidé Pflicht aufgefordert, iu: sorgen) Dad Vas allgue render Schlaußeit wurde se trhgerisch in die Gestalt derAgesehlichen W!!t9 Mohl nit größeren Schaden leide dur Euren, mit offen-

reiveit gehüllt, Eifer für die aite Verfassung und die Geseze vor, nie gegeb n/- und lwdrts täuschend ate es walte feircen M ute E o Miecoridauer Gouee, D Ent ae

¿ s Starrsinn, und die Fortdauer Eurer Versammlung, welche Absicht ob, die Hinde zum Unisturz dec Gesehe zu bieten, e Rd die Grund}äpe, die daselbft laut ausgesprochen L

so wurden Unbesonnene, und Andere, die minder fähig, die Zukunj j i i - i o zu ermessen, in iene Umtriebe verlockt, manche e durch On V ros Aue EN Dr e E T ¡ Greiheit Es gen zur Theilnahme an der Sc{uid gebracht; auf diese Weise ge- tigt L S Hein eines berathenden Kbrpers M Vetaben bar uf wann jene Lice!z die Oberhand úber die Heiligkeit der Gezjete, und jut a nicht die Erhaltung, sondern den Um urz der alten V r über die Norm der Landtags-Verhandlungen, welche ebet durch die Mi he wéckt, lbsen Wir, nach der Uns acbfbreRhn höchsten Kd- Geseße und das Herkommen der Ahnen vorgeschrieben it. Zügel, Fn n Bewilt diesen Landtag hiermit auf, und erklären alle und los schritt se in jener Eurer Trinational-Versammlung o weit, daß Oen andlungen und Neuerungen, die der alten Verfassung und die Befugniß nicht nur Beschiússe zu fassen, sondern auch förnlic, V ch die Gesche und Diplome festgestellten Form der dfentli= Protofolle zu führen, cine Befugniß, die nach dem 3ten Punkte deg E d Serwaltung, so wie auch der gesezlich vorgeschriebenen Weise obenerwähnten i1ten Artikels zu ii) und 11) bloß dem unter dem gesep- (en phaltung der Landtage, oder dem Kdnigl Änsehen und Unse- lichen Präsidenten versammelten Landtag, unter den daselbst ausdrüt- pet A welcher Art und Beziehun es sey lich erfiärten Vorsichtsmaßregeln vorbehalten is, zur Beförderung F theilig sind, welche ohnedies nach derselben alten Vere verwegener Unternehmungen jeder Art jener Versammlung zugs nah den Geseßen und den erprobten Gewohnheiten, von eianet, und Uns zugemulhet wurde, mit jenem Vereine in | n der Kraft und Gültigfeit ermangeln, für ngúlti

Didtal - Traktate einzugehen, und über das, was. derselbe unte bf Cas nichtig, und verwerfen fie hiermit 8 Nachdem dite) Nd dem Namen von Poftulaten und Beschwerden jusemmengetrögn N fraft Unseres unabändeclichen Vorhabens, die alte Verfassung hatte, Entschließungen zu ertheilen, wodurch jene Wirksamkeit, welt 1d die Municipal-Rechte Unseres vielgeliebten Großfürstenthums

Gerechtsamen, in

die Grandgeschße nd die klaren Verfügungen des 7ten und Ux N penbürgen, und der demselben wieder einverleibten Landestheile heilig n,

Artikels vom Fahre 1791 nur den guf dem Landtag gese mäßig wi A S A Me P n jene Pr Übergegangen wäre, die alles andere eher, als cinen im Sinne de M 2 : z Gesebes versammelten Landtag vorstellen fann. So welt ist dice dahin n oie Tie Großfüritentbum Sichenbäege E Licenz gegangen, daß man (was sonst nach altem Herkommen selbs N edel der Anarchie und jede Fol L Eurer Halsstartigkeit zu von den geschmdßig versammelten Ständen nur na vorläufig eit: lt eben Wir ungern dieser di terishen N ndigkeit gtholter Königlicher Erlaubniß zu geschehen pflegt) Einige aus det a dem Wir zugleich Hichts ebnlicher A ale QAR Mitte senes Vereines, ohne Unserem, zum Landtag abgeordneten Be Wi, Geseße ihr Ansehen wieder erlangt haben, und die Gemüther

und unversehrt zu erhalten, mit Euch zu verhandeln began- durch Euch, ganz ohne Erfolg geblieben is, und die Dinge

vollmächtigten und Unsere Person vorstelenden Commissair es vor i , e E ; läufig zu melden, unter bin Namen ciner Reichs - Deputation t M L e A E Uns abgesendet, und überhaupt mit frevelhafter Willkür g6 jen, und eine, Unserem wiederholt erklärten immerwähren-

waltet hat. Man mag die an unwürdigen persönlichen Schmähungen reichen Verhandlungen; man - mag die, iy der offenkundigen Absicht , die Regierung verhaßt zu mw chen, und alle Bande der bürgerlichen Gesellschaft und Ordnung ¡u lösen, zu bdswilliger Aufreizung verfaßten Beschwerden; min mag das verderbliche Streben, mit welchem dieselben mit offenbare Verslindigung gegen Uns und die ehrwürdige Asche Eurer Vorfahs ren (die Urheber der bestehenden jener Licenz widerstehenden Gesehe) allgemein bekannt gemacht, und zur Aujregung der Gemüther all wärts verbreitet wurden; man mag endlich die Übrigen verbre cherishen Schritte, die von Einigen mit offenbarer LTreuls sigkeit und mit Berlezung ihres Amtseides verübt worden, he trachten; ist an dem Orte, welcher das Heiligthum der Gesetze uy der gescßlichen Ordnung scyn sollte, und von Fenen, die an Mäk gung, WÚrde, Anstand und Sorge für die öffentliche Ruhe tht

Mitrbiirgern zum Vorbilde dienen sollten, durch Wort und Thi ; = ¿n 1 Bieles gescheben, w1s die Vorfahren , auch selbs bei Privat - Pers ff Wien, 25. Febr. Im Oesterreich ishen Beobachter

nen, nicht nur nicht dulden, sondern vielmehr mit den schärfsm M heutigen Tage liest man: „Der Skandard vom 12ten Strafen abnden zu müssen geglaubt haben. Hieraus ergich d. M. enthält aus Anlaß eines Streites mit der Times über sich zur Genüge, wie Jhr scit Beginn des Landtage der die auswärtige Politik des Englischen Kabinets einen Artikel, Zeitraum so vieler Monate verwendet habt. Nach Unsere gn worin es beißt: „„„. - . Verstehen wir die Politik Sir Ro- digen Absichten, die Wir in Unseren Königlichen Propositionen Mert Peel's recht, so ist sie in jeder Hinsicht der Gegensa6 des öffnet, und die einzig auf die allgemeine Wohlfahrt gerichtet getVSystems der heiligen Allianz. Die Grundlage, das Fundamen- sen, die im Wege der grundgesebßlichen, und auf den diplomatische tal- Prinzip der heiligen Allianz ist: Verbindung im Interesse Sanctionen beruhenden alten Fnstitutionen bewirkt und befestigt V1 Antervention; die Grundlage der Politik Sir Robert Peel’'s werden solite, hätte diese Zeit in der Weise, welche die crwähnte bsol U b ängiakeit L llständige Neutralitä Gesche vorschreiben, zu eben diesem heilsamen Zwecke, und sol st: absolute Unabhängigkeit und vollständige eE I LAIIeN auch zur baldigen Erfüllung dessen verwendet werden sollen, wae über den Interessen selbjiständiger Staatcn. Mit Einem Worte: wie Wir Euch bedeutet haben, in Bezug auf das Loos der Kontris sein System ist jene Englische Politik, woraus Großbritaniens Gróße erwuchs, jene gleichsam insularische Politik, - welche von

buenten Uns sehr am Herzen liegt. Jn Bezug E die Zeit - Ét- df einen Seite den jalobinishen Propagandismus, von der

eignisse, welche dem Landtage vorausgegangen sind, habt Pa O zu Eurem Trosie erwähnt, daß, während allwärts die dffentlihtMdern den Propagandismus der heiligen Allianz zurückweist u, s w.//// „Es erscheint befremdend (seßt der Oester-

Ruhe gefstdrt, das Vectrauen zwischen Regenten und Völkern teihische Beobachter hinzu), daß der Standard sich

untergraven, geisiliche und weltlihe Ordnung mit Umwälzung ebenfalls derselben Ausdrücke und Begriffe bedient, mit de-

bedroht war, die Gemüther Unseres getreuen Volks in Sie ci Hülfe die gewöhnliche Taktik der revolutionnairen Blätter seit

benbürgen , „aud in Q A, N U A L destheilen, diesen unbeilbringenden Umtrieben durchaus unzugän y ¿ /

O j A (iner langen Reihe von Jahren so große Verwirrung auf dem ebiete der dffentlichen Meinung angerichtet hat, daß es end-

L sind, und daß es niemals unterlassen habe, der alten Vete lih an der Zeit seyn dürfte, das Trugbild zu entlarven. Die

assung anzuhängen und dke eben so alte Treue gegen seinen Für sten gewissenhaft zu bewahren. Hierin hâättet Fhr selbs die Auffon derung finden sollen, dies gerehte Lob noch mehr durch die That ¡vor aller Welt Augen liegende, unter dem Namen des „heiligen bewähren; Jhr habt aber im Gegentheil das Meiste zu wünsh{MHundes// bekannte Akte, welche am 14. (26.) September 1815 übrig gelassen. Die Ermahnungen, die Wir Euch wiederholt ck u Paris von Zhren Majestäten Sim Kaiser Oesterrei theilt haben, beweisen hinlänglich , wie sehr Wir in dieser Lage (Wm Kaiser von Rußland und dem Köni von Oesterreich, Dinge bemüht gewescn, Euch auf die Bahn der Gesehe zu bringe L und dem Könige von Preußen unter- und zu vermögen, die nach der Vorschrift der Geseze zu verhat zeihnet worden (und welcher beizutreten auch die übrigen rist- delnden Geschäfte vorzunehmen, und Euch sonach Über die Angeloslihen Mächte eingeladen wurden), erklärt ausdrücklich und feier- Hih: „daß sie bloß zum Gegenstande habe, vor den Au- gen der ganzen Welt den unershütterlichen Entschluß dieser Mo- arhen zu offenbaren, sowohl in der Verwaltung der Jhnen anver-

genheiten des Vaterlandes und besonders Über die in Betreff dt

Kontribuenten geäußerte Sard Unseres väterlicheit Herzens zu bt auten Staaten, als auch in den politischen Beziehungen mit jeder \nderen Regierung, nichts Anderes zur Richtschnur zu

rathen. Nach großer Zeit-Versplitteruig, durch Eure Fehler he

beigeführt, und wie Jhr es nachträglich faktisch selbst gezeigt , il

fcuchtlosem Kampf gegen die Gesche und das bestätigte Herkomme nehmen, als die Gebote des christlihen Glaubens, die Gebote der Liebe, der Gerechtigkeit und des dtiedens, die sich durchaus nicht durch ihre Anwendung bloß

vergeudet, wurde der Stände - Präsident und die Protonotaire

nah der Eidesformel vom Jahre 1791 endlich becidet, abl

es ergab sich bald, daß dadurch, ungeachtet der wiederholten Ermah! (if das Privatleben einschränken, sondern dagegen unmittelbar alf den Willen der Fürsten Einfluß haben und alle ihre Hand- lingen leiten mússen, als das einzige Mittel, welches die mensch-

nung mittelst Unseres Reskriptes vom 27. November 1834, nicht d Wille, sondern blofi der Vorwand, die Erfüllung Eurer geschlidl

lijen Anordnungen befestigt und ihren Unvollkommenheiten ab- hisst, ‘4/7 Ganz dem entsprehend und bloß den obigen im Ein-

Pflicht zu verzdgern, sh geändert hatte. Da nämlich die bese ¿1 Regalisten ernannt worden sind, ergiebt sich von selbst , daß tze ausgesprochenen Sas näher ecläuternd is der Jnhalt der frecher Willkúr nufte sowohl Uns, als allen Gutgesinnten um Behufe von Interventionen, ist ein Gespenst ohne Wesenheit und Mir mittei| Unseres gnädigen Reskripts vom 31. Dezember: 18) il verstehen , so is einerseits zwar gewiß, daß selbige besteh en, erfolglos. Fene Eure Versammlung , durch die Gesche und be

vollständige Neutralität gegenüber den Interessen seibstständiger 20, 1791 „zur Erneuerung der Kardinal-Aemter vermöge Diplom! Uehereinstimmung des Landes - Fürsten und der Stände sndismus der heiligen Allianz undenkbar, so ist au ein Zurük-

hat Vorhaben entsprechende Regierungsweise befolgen zu können. sir gebieten und bejehlen Euch daher sammt und sonders, heim- 1fehren, Euch von jedein Unternehmen zu enthalten, wodurch der (gehorsam verleßt würde, den Jhr Uns durch Eure Unterthanen- (u schuldig seyd, und Unseren Befehlen und Anordnungen, so- ohl im Allgemeinen, als auch im Besonderen, was Unsere Königl. Yurde und die Rücksichten der dentlichen Verwaltung erfordern den, Folge zu leisten. Jm übrigen bleiben Wir Euch mit Un- ¡cer Kaiserl. Königl. und landesfürstlichen Huld gnädig gewogen. Gegeben in Unsecer Haupt- und Residenzstadt Wien, am neun und anzigsten Januar, im Jahre des Herrn Eintausend acht Hundert inf und dreißig, Unserer Regierung im drei und vierzigsten.

| Franz. Foseph Freiherr v. Miske./

deren, an jedem der ernannten Regalisien im Sinne des Artikels lh 1791 einzeln ergangenen Schreiben Euch vollfommene Gewißhl dacüber gewährten, welche Personen, außer jenen, die von Amtiw A j ; arauf folgenden drei Artikel dieses rein religidsen Bünd int fiedenten Monate nach der Einberufung des Landtages, Zw L | 1 geo nd- dagegen, welchen die stets anerkannte Authenticität dieser Schreitl tisses, das man mit dem Namen der „heiligen Allianz‘ zu be- ausschließt, einzig in der verdammlichen Absicht, den Landtag hiltihnen gewohnt ist. Ein politishes System der heiligen unangetichmer seyn, je nachtheiligere Folgen in der Verschicbl\Feine reine Erfindung ununterrichteter oder übelwollender Zeitungs- der Wahlen und der Ergänzuäag des Landtages lagen. MPolitikec. Wollte man unter j ; 18 Seibst hierdurch war Unsere Geduld noch nicht ershdpft. A tübengen Beziehungen dit Ret E Os Euch, Unsere obige Willens-2Meinung erkiärend, nochmals nachdrüd! n aus falsch dagegen is, wie die Thatsache beweist, die lich ermahnt, Eurer Pflicht endlich zu entsprechen. Aber Gemüth Wuptung, daß die Politik dieser Mächte auf Jnterventionen fetihtet ist, Was der Standard als das politische System tigter Eee P Me R E e obenerwähuten gnädigen Reskripte verpött, te da Staaten ////, ist auch die Grund- Idee de i Kühnheit dadurch , daß Fhr jelbst die Art der Ausübung des frtMlitif von Orßeerai, ; Rußland f N fGrundsas nehmen diese Mächte in ihren Verhältnissen zu an-

gen dem Landtage beiwohnen müssen, in Gemäßheit jenes Ges zubalten, hervorgerufen und aufgeregt habt. Dieser neue Beit Allianz, wie es der Liberalismus tráumt, eine Verbindung zum ferner ge bemüht, diesen Lantitag zu vervollsiändigen, habüi gegenüber, die andere Zwecke verjolgen, waren Unsere SrmacnL n (Sir Robert Peel's bezeichnet, „,„„absolute Unabhängigkeit und Wahlrechts, welches nach den ausdrücklichen Worten des Artill lern Staaten für si in Anspruh. Jst demnach ein Ae

weiland Kaiser Leopold 1., und laut der späteren in gegenseitig!

Stande gekommenen, und durch das Herkommen bestätigte! eisen desselben von Seiten des Englischen Kabinets weder nd- Sahungen‘/ den im Landtag geseßlich versammelten Std ig noch möglich, und es bleibt mithin in der Wirklichkeit den zusteht, in dieser Versammlung in Zweifel zu zichYhur der Gegensaß gegen den jakobinishen Propagandis- wagtet; hierauf die freie Abstimmung (derer Schuß nach dimus übrig, auf welhem Wege das Englische Kabinet nur mit Sinn der Ahnen eben dieses Geseh seyn sollte) dem geschlihMer Politik jener drei Mächte Hand in Hand gehen würde.“

Zwang (wie Jhr Euch ausdrückt) zu unterwerfen, in Verhandlul! Als Se. Königl. Hoheit der Kronprinz von Bayern Sr

bdrachtet, und endlich nicht angesfanden seyd, zu fordern, daß d. e La béralinabenden Wablen; nicht nach der Vorschrift des oben angt Majestät dem Kaiser die Glückwünsche zu dessen Geburtsfest

ce ; darbrachte, úberrei j ¡ser

führten Gesehes und des bisher bestandenen geseßlichen Herkom e, Überreichte ihm der Kaiser das Großkreuz des Leo- mens, sondern nach ganz entgegengeseßter Weise zu geschehen haben hold-Ordens in Brillanten. Der Kronprinz erschien noch an dem- und auch sonî kein Bedenken truget, Eure Obliegenheiten unerfü lben Abende, mit diesem Beweise Kaiserlicher Zuneigung ge- zu lassen. Demnach, ruhig in Unserem. Gewissen, daß Wir durMshmückt, auf dem Hofbóalle.

Unser Verfahren ein großes Denkmal Unserer Anhänglichkeit

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/ China.

Das Canton Register vom 14. Oktober enthält nachste- henden: Artikel, aus welchem Englische Blätter folgern wol- len, daß die Art, wie mit den Chinesen bei den lebten Streitig- keiten umgegangen ist, der einzig möglihe Weg scy, um sie zur Vernunft zu bringen: „Die Schisse Sr. Majestät, „„Jmogen““ und „Andromache‘/, unter dem Befehl des Capitain Blackwood, gingen am 7. September um 122 Uhr unter Segel, um die Bocca- Forts zu passiren. Sogleich bemerkte man unter den Dschunken (Chinesische Fahrzeuge) in der Ansons- Bai eine lebhafte Bewegung und die Forts fingen an, zuerst blind, dann aber sharf zu schießen, doch fielen die Kugeln, wegen der Entfernung , vor den Schiffen nieder, die indeß bald das Feuer der Forts zum Schweigen brachten. Der Kampf war am heftigsten in der Mitte des Kanals, aber die Chi: nesen feuerten wie Menschen, welche in der größten Angst sind. Die Laskaren (Indische Seeleute) haben sich bei dieser Gelegen- heit sehr gut genommen. Bald nachdem die Chinesischen Bat- terieen zum Schweigen gebracht waren, zwang der Wind die Englischen Schisfe, bei der Tiger-Jnsel zu ankern. Die „„Andro- mache“’ hatte einen Todten und 3 Verwundete. Der Verlust der Chinesen muß sehr bedeutend gewesen seyn. Später anker- ten die Schiffe, wegen Mangel an Wind, unterhalb der zweiten Barre. Der Handel ist wieder eröffnet, und Alles geht wieder seinen Hang. In der Nähe der fremden Faktoreien ist vor ei nigen Tagen ein Feuer ausgebrochen und hat beträchtlichen Scha- den angerichtet. Die Belanntmachung des Chinesishen Gouver- neurs wegen Eröffnung des Britischen Handels is ein merfwürdiges Dokument. Das Edikt, welches die Aus- fuhr der "Haupt. Erzeugnisse des Chinesischen Reichs in Brü tischen Schiffen erlaubt, ist an Britishe Unterthanen in Asien gerichtet, die nur theilweise in diesem Handelszweige betheiligt sind. Es ist indeß eine Antwort auf eine Petition der Parsis in Betreff des Britischen Handels. Wahrscheinlich wur- den dieselben von den Hong- Kaufleuten aufgefordert, eine Pe- tition einzureichen, da sie wohl wußten, daß die Europäer es nicht thun würden. Der Gouverneur scheint in seinem Edikte das so lange bestehende und fortwährend beobachtete System der Verantwortlichkeit aufgegeben zu haben, denn nur derjenige, wel- cher Uneinigkeit verbreitet, soll fortgewiesen und nicht Alle da- durch beeinträchtigt werden. Dies scheint auf den Mangel an Einigkeit unter den Britischen Unterthanen während der lebten Streitigkeiten mit China hinzudeuten. Sobald die Fregatten die Bocca- Forts wieder passirt haben, wird auch die Fahrt von Wamwpoa nach Canton, welche seit den leßten 16 Tagen allen fremden Böten verschlossen war, wieder frei gegeben werden. Die Wiedereröffnung des Handels wird auch na Beseitigung gewisser Förmlichkeiten, wegen Einsebung des neuen Hoppo in sein Amt, stattfinden. Bei Allem, was vorgegangen, haben die Chinesen entschieden den Kürzeren gezogen, und sie haben weder für die Beschießung ihrer Forts, nocd für das unter ihren Leu- ten angerichtete Blutbad von Genugthuung zu sprechen gewagt.“/

Englische Blätter enthalten folgendes Schreiben aus Canton vom 20. Oktober: „Da mehrere bedeutende Handels- leute noch nicht nah Canton zurückgekehrt find, und einer der thätigsten Hong- Kaufleute von der Regierung wegen der neuer- lichen Streitigkeiten unter einem nichtigen Vorwande zurüge- halten wird, jo ist noch kein Leben wieder in die Geschäfte ge- kommen. Ungeachtet des Befehls der Chinesischen Regierung zur Wiedereröffnung des Handels, weigerten sich doch die Chinesischen Beamten zu Macao eine Zeitlang, den zahlreihen Britischen Schiffen, welche auf der Rhede warteten, Lootsen zu senden, und das erste derselben kam ers am 17. zu Wampoa an. Die Finanz - Kommission der Ostindischen Compagnie hat bekannt gemacht, daß sie auf Verschiffung von Waaren nach London Vor- {üsse geben wolle. Es thut uns leid, melden zu müssen, daß Lord Napier am 11. Oktober zu Macao gestorben ist. Ein geringes Unwohlseyn, das er sich durch die eifrige Erfüllung seiner Pflicht zu Canton zugezogen hatte, wurde dur die Be- handlung, welche er von der Chinesischen Regierung auf seinem Wege nah Macao erfuhr, verschlimmert und brachte ihm den Tod. Herr J. F. Davis, früher bei der Ostindischen Faktorei angestellt, ist sein Nachfolger, und, wie wir hören, entschlossen, nicht eher mit der Chinesishen Regierung zu unterhandeln, bis er neue Instructionen aus England erhalten hat.‘

Vereinigte Staaten von Nord-Amerika.

Washington, 30. Jan. Der National Jntelligen- cer enthält Nachstehendes über einen Mord- Anfall auf den Präsidenten Jackson: „Als vor einigen Tagen der Präsident der Vereinigten Staaten von einem Leichenbegängnisse zurükehrte, und in den Porticus des Kapitols trat, drängte sich ein Mann aus dem Volke hervor in die Nähe des Präsidenten und richtete ein Pistol auf ihn, das jedo versagte. Der Marine- Lieutenant Godney, welcher in der Nähe stand, schlug den Thäter zu Bo- den, der indeß schon ein zweites Pistol auf den Präsidenten ab- zufeuern versuchte, welhes jedoch ebenfalls versagte. Er wurde darauf sogleih ergriffen und nach dem Stadthause zum Verhör gebracht. Er foll Richard Lawrence heißen und ein Maler seyn. Welch ein außerordentliches und welch ein glúcklihes Ereigniß ist das Mißlingen des An- shlags dieses elenden Wahnsinnigen auf das Leben des Präsidenten! Wir nennen ihn einen Wahnsinnigen, weil seine That ihn als einen solchen darstellt, und nicht, weil sein Verhör irgend einen Beweis für seinen Wahnsinn ergeben hätte, ob- gleich wir erfahren haben, daß er früher wegen Gewaltthätig: keiten verhaftet worden ist, die cinen zerrütteten Geist anzeigen. Bei dem vorläufigen Verhdr weigerte sich der Unglückliche, eine Aussage abzugeben. Wir haben nicht gehört, daß sich irgend ein vernünftiger Grund für sein Verbrechen auch nur tnuthma- ßen ließe. " Da er keine Bürgschaft stellen konnte, so bleibt er in M Haft und wird in der nächsien Gerichts: Si6ung verhört werden.

In l0.0.0.

Berlin, 2. März. Aus der in Koblenz erscheinenden Rhein- und Mosel - Zeitung sind hier auf telegraphischem Wege folgende Data aus der am 24. v. M. von Sr. Maj. dem Könige von Broßbritanien bei Eröffnung des Parlaments gehaltenen Thronrede eingegangen: Dem Parlamente werden in der bevorstehenden Session Maßregeln zur Ablösung des Zehnten, zur Verbesserung der Justiz, zur Erhaltung der geistli- chen Diéciplin, zur Befreiung der Dissenters von ihren bisheri- gen Verpflichtungen gegen die Anglikanische Kirche bei Heira- then, ferner in Bezug auf die Corporationen und das Einkom- men der Didszesen und auf die Unterstü6ung der Schottischen Kirche vorgelegt werden. Der König rechnet dabei auf die Un- terstüßkung des Parlaments, und empfiehlt demselben, bei der zu diesem Zwecke nöthigen Umänderung der Geseze mit Vorsicht

zu Werke zu gehen.

Die Königsberger Zeituñg enthält in threm neu sten Blatte Folgendes:

„Se. Majestät der König hatten bereits bei Gelegenheit der vorjährigen großen Uebung des Ersten Armee- Corps Allers gnädig zu befehlen geruht, daß den zur Königlichen Revue ein- gezogenen Landwehr- Mannschaften diefe Uebung, für zwei Uebun- gen angerechnet werden und daß die Landwehr: Kavallerie in dies sem laufenden Jahre demzufolge keine Uebung haben solle.

Was Se. Majestät der Qa nunmehr in Betreff der dieé- jährigen Uebungen der übrigen Landwehr C rgi prR zu bes fehlen geruht haben, wird dur die nachstehende Allerhöchste K binets- Ordre hiermit zur allgemeinen Kenntniß gebracht.

Königsberg, den 25. Februar 1835.

Der interimistisch kommandirende General von Na6mer.“

17, Auf Zhren Bericht vom ten d. M. bestimme Jch- daß zur Erleichterung des Landes die Uebungen der Landwehr- Infanterie, Reserve und Landwehr- Artillerijéen, Pioniere, "Jäger und Schüßen in diesem Jahre ganz ausfaAen sollen.

Berlin, den 20. Februar 1835.

(gez.) Friedrich Wilhelm. An den General-Lieutenant von Naber.‘ ‘/

Landtags - Abschied für die zum áten Provinzial-Landtage versammelt gewesenen Stände der Provinz Westphalen. (Fortseßung und Schluß.)

40) Aus dem Vortrage Unserer getreuen Stände und den dazu gegebenen Erläuterungen Unsers Landtags-Kommissarius haben Wir mit Kunimer ersehen, daß in der dortigen Froyins das Verbrechen des Wuchers so bedeutend um sich greift. Wir haben Unsere Mini=- ster der Justiz und des Fnnern und der Polizei angewiesen, ihr sorg= fältiges Augenmerk auf diesen Gegenstand zu richten, und durch die ihnen untergeordneten Behdrden dahin wirken zu lassen, daß diesem Verbrechen, unter welcher Gestalt es sich auch verhüllt, ernsilich entgegengetreten werde, können Uns jedoch zur Zeit noch ibe ent-

schließen, auf den Vorschlag, dem Denuncianten cinen Antheil an der Geldsirafe zu bewilligen, wozu der Verbrecher verurtheilt wers den sollte, einzugehen. Die Errichtung von Leth - Kassen und etne firenge Aufsicht der Behörden wird hoffentlich dem Uebel vorbeugen- ohne daß es us seyn wird, durch Verheißung von Gewinn zur Aufspúrung von Verhrechen anzureizen, welche nur innerhalb der Gränzen des engsien und sonst wider den Willen der Fnteressenten nicht ans Licht zu ziehenden BOR Us vorzukommen pflegert.

41) Das Gesuch wegen Bestrafung der Hotgdichiähie erledigt sich zum Theil durch Unsere Ordre vom 28. April d. J., welche mit Vorbehalt der bereits eingeleiteten Revision des Gesehes vom 7ten Juni 1821, anderweitige Straf = Bestimmungen anordnet.

Die Revision des lezteren Gesehes sieht Übrigens mit Maßs- regeln, welche die Verstärkung des Forstischubßes, die Strafe der Wi- dersehlichkeit gegen Forst - und Fagd-Beamte und die Verbesserung des Straf - Verfahrens in Forsf- und Fagd - Sachen betrefen, in einer nothwendigen Verbindung, und werden diese Gegenstände fort- während bearbeitet.

42) Was das Hypothekenwesen in den Bezirken der Ober-Lan= desgerichte Paderborn, Münster und Hamm betrifft, so werden die getreuen Stände aus der beigefügten Denkschrift Unseres Justii= Ministers ersehen: 1) daß durch Unsere Ordre vom 6. Oktober v. F. und das darin angeordnete abgekürzte Verfahren allen Nachtheilen vorgebeugt worden ist, welche durch die aufgehobene Zwangs - Ver=. pflichtung zur Berichtigung des Besihtitels hätten herbeigeführt werden können; 2) daß die Gläubiger in der T vom ten März d. J. über die Execution in Civil - Sachen die Mittel erhal=- ten haben, auf dem E Wege zur Eintragung ihrer judikat- mdßigen Ansprüche zu gelangen; 3) in welcher Lage sich die Regu- lirung des Hypothekenwesens bei den Untergerichten der Provinz Westphalen befindet, und 4) daß ein Geseß- Vorschlag vorbereitet wird, die Erleichterungen in der Behandlung des Hypothekenwesens, welche die Verordnung vom 31. Mert d. F. für das Herzogthum Westphalen gewährt, auch auf die übrigen Teile der rovinz auss zudehnen. Wir werden denselben ciner sorgfältigen Prúfung unter- werfen und für dessen baldmöglichste Ausführung sorgen.

Sollte Übrigens ein Grundbesitzer die an sich sehr geringen Hy- potheken-Regulirungs-Koften {on vorgeschossen haben, so soll für O egung seines Hypotheken - Foliums von Amtswegen gesorgt Verden.

43) Den Wünschen Unserer getreuen Stände in Beziehung auf das Hypothekenwesen im Herzogthume Westphalen ist inzwischen E Ne Verordnung vom 31. Mdrz d. F. bereits entsprochen

orden.

44) Auf die Anträge wegen Modificirung einiger Vorschriften über die Stempelsicuer erdff}nen Wir Unsern getreuen Stänten: 1) daß ohne Verleßung einer gleichen Besteuerung die Verträge wegen Uebertragung bäguerlicher Besißungen an einen Descendenten, so weit solche wirkliche Verkdufe sind, in der dortigen Provinz nicht nach andern Grundsäßen wie in den Übrigen Theilen der Monar= chie behandelt werden können, und die Aufhebung Unserer Ordre vom 14. April 1832, welche in der Petition irrthümlich auf alle Arten von Uebertrags-Verträgen bezogen wird, für die dortige Pro- vinz um so weniger genehmigt werden kann, als die beantragte Wiederherstellung der Vorschrift des Stempel-Geseßes vom 7. März 1822. §. 5. litt. b. alle diejenigen Schwierigkeiten wieder hervorrufen würde, welche sich bei Anwendung dieser Vorschrift früher gezeigt und zu der vorerwähnten Ordre Anlaß gegeben haben; 2) daß die Aufhebung des Erbschafts - und Nießbrauchs - Stempels rücksichtlich des überlebenden Ehegatten, welcher mit dem verstorbenen in allge- meiner Gütergemeinschaft gelebt hat, bei Revision des Stempel= Gesetzes in nähere Erwägung kommen wird, und 3) daß die Be- freiung der Confirmations- Urkunden der höheren Behdrden zu den Verträgen der Gemeinden, Corporationen und anderer moralischen Personen , so wie der Beglaumgung der Unterschriften unter Quit- tungen ber Zahlungen aus dfentkichen Kassen nach den Stempel=- Tarif - Positionen: „Atteste//, ¿„Ausfertigungen// und „„Bestätigui- en“‘, nniuraisig und zu einer Aenderung hierin kein Grund vor- anden ist, indem die gedachten Confirmationen sich von denjenigen, welche sonst das Geseß wegen der persdnlichen Qualität eines Pa- ciscenten vorschreibt, nicht wesentlich unterscheiden, und die Beglau-= bigung der Quittungen nicht durch ein Jnteresse der Kasse, sondern des Empfängers veranlaßt wird, welcher, wenn seine Handschrift den Kassen-Beamten nicht genau bekannt isi, auf eine der Kasse zu- ges unbeglaubigte Quittung die Auszahlung nicht würde ver- angen kbnnen, sondern auf der Kasse, wo gesebßlih die Zahlung iw Empfang genommen werden soll, erscheinen, Über die Identität sei- ner Person ndthigenfalls sich ausweisen, und in Gegenwart der Be- amten die Quittung ausstellen müßte.

#5) Getreue Stände haben gebeten: 1) um Bewilligung der Kosten- und Stempel - Freiheit auf drei Jahre für alle Lehns- und Fideikommiß-Anwärter, welche Rechte anzumelden haben , die ibnen nah der Verordnung vom 11. März 1818 (Geseß-Samml. S. 17 und Declaration vom 9. Juni 1827 ( Geseß- Samml. S. 76) no zustehen, so wie 2) um die Ausdehnung der bereits im §8.4. deg Gesczes vom 14. Juli 1833 (Geseß - Samml. S. 83) bis zum 30. April 1834 bewilligten Kofien- und Stempel-Freiheit auf denselbeæ dreijährigen Zeitraum, Zu Gewährung dieses Antrages fehlt es an hinreichenden Gründen, da zu 1. durch die in Bezug genom- menen Geseße den Lehns-= und Cdeikommiß- Anwärtern eine be- stimmte Frist, innerhaib welcher sie verpflihtet wären, Rechte an= zumelden, nicht geseßt ist; zu 2. aber die Kosten - und Stempel- Fretheit an den Zeitraum geknüpft bleiben muß, welcher das Gesetz vom 14. Juli 1833 zur Anmeldung der Rechte der Fideikommißa

Anwärter angeordnet hat,