1835 / 72 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

C f G A E E Ds e A

fi E Lu O R R iR tral M: unan E

versäumen und keine Mühe sparen müsse, um Versammlungen und Petitionen gegen die verhaßte Steuer zu Stande zu brin- gen. Zu einer andern Zeit würden, selbst in einer Versamm- lung der Opposition, so ungereimte Vorwürfe, wie die der Un- wissenheit und der Falschheit, an dem bekannten und anerkann- ten Rufe der Gediegenheit der Kenntnisse und der ehrenwerthe- sten Offenheit des Sir R. Peel gescheitert seyn. Bei der jeßi- gen Aufregung der Parteien darf es aber nicht wundern, daß der desfallsige Antrag einstimmig angenommen wurde.

Ja einer Versammlung der Actionairs des Themse - Tunnels, die am Dienstag in der Londoner City: Tavern gehalten wurde, theilte Herr Hawes, der Vorsiger, die Nachricht mit, daß das vorige. Ministerium eine, nach der Meinung des Ingenieurs, zur Vollendung des Tunnels hinreihende Summe in die Hände der Direktoren niedergelegt habe. Der Bericht

“der Direktoren wurde verlesen, und es ergab sich daraus, daß

247,000 Pfund in Schaßkammerscheinen auf. das Eigenthum der Gesellschaft als Hypothek eingetragen werden sollten. Hr. Brunel, der Jngenieur, verlas einen Bericht über den- Bau, an dem er bereits wieder begonnen hat. Der schon fertige Theil des Tun- nels befindet sich in wohlerhaltenem und sicherem Zustande, und Herr Brunel sprach die feste NeBereuging aus, daß das Unter- nehmen nun ohne weitere Schwierigkeit zu Stande kommen würde.

Es werden bereits. Anstalten zux Erdffnung des King's:Thea- ters getroffen, die am 14. d. stattfinden soll. Herrn Laporte if es gelungen, folgende Talente zu engagiren: für die Oper die Da- men Cinti, Brambilla, Findlhor, Seguin, Grisi und La fa, und die Herren Rubini, Jwanoff, Curioni und Lablache; sür das Ballet die Damen Leroux, Varin, Taglioni und die beiden Eisler, und die Herren ‘Perrot, Coulon, Leblond, Fremole und Deshayes. Bellini's Oper: „Die Puritaner‘/ und Donizecti's ¿Marino Faliero‘/ sollen die Vorstellungen eröffnen.

Niederlande.

Amsterdam, 7. März. Man schreibt aus Herzogenbusch vom áten d, M., daß. der Plan, das Hauptquartier des im Felde befindlichen Heeres von Tilburg nah dem Haag zu ver- legen, fürs erste bei Seite gelegt sey. Man glaubt zu Tilburg, daz sh der Prinz Feldmarschall mit Nächstem wieder dorthin beg.ben und einige Zeit dort verweilen werde.

Aus Batavia ij die Nachricht eingegangen, daß die Ex- ped'tion, welche unter dem Obersten Elout nach den Lampongs auf Sumatra gesandt worden war, um dieses Raubnest auszu- rott¿n, vollkommen geglückt ist, und jene Expedition am 6. No- vember wohlbehalten in Batavia wieder angekommen war.

D elgien.

Brüssel, 6. März. Dur einen aus Wien fommenden und nah. London bestimmten Englischen. Courier is hier gestern die Ltagchricht von der gefährlichen Krankheit Sr. Maj. des Kai- sers von Oesterreich eingegangen.

Aus einer srüheren Sizung der Revräsentanten-Kam- mer ist nachträglich) der bei der Discussion des Finanz:Budgets vorgebrachten Interpellation des Hrn. Desmanet de Biesmne zu erwähnen. Sie bezog sich auf die am Ende des vorigen Jah- res, wegen einer, wie man vermuthete, nahe bevorstehenden Jn-

vasion bewilligten 10 Zusas - Lentinien für eventuelle Kriegsbe-

dürfnisse. Da flch nun die damals durch die Ernennung des Herzogs von Weüington zum Minister Englands veranlaßten Befücchtungen allmälig wieder zerstreut haben, so stellte Herr de Biesme dem Minister folgende Fragen: 1) Macht die ge- genwärtige Lage von Belgien die Forterhebung der 10 Zusah- Centimen noch ferner nothwendig? 2) Wenn im Laufe des Jah- res die Verhältnisse des Landes sich \o gestaiten, daß alle Furcht shwindet, macht der Minister sich anheischig, sofort die Erhebung der Zusatz - Centimen einzustellen? Der Finanz-Minister erwiederte: „Die Regierung glaubt, daß es bei der gegenwärtigen politischen Lage Europa's unvorsichtig ist, die Aufhebung der 10 Zusaß-Centimen zu verlangen. Findet fie aber später irn Laufe des Jahres, daß eine solche Aufhebung thunlich sey, so wird sie dieselbe bei der Kammer beantragen,

und die Kammer wird datnin zu entscheiden haben, ob in Be-

ricksichtigung der Lage des Staats - Schates die Zusaß - Centimen nockch ferner erloben werden sollen oder nicht. Herr Des- manet de Biesme: „Die Antwort des Finanz-Ministers ge- nügt mir durchaus nicht. Er sagt uns, es würde unvorsichtig seyn, in diesem Augenbli mit Erhebung der Zusaßz-: Centimen cinzußalten, weil man nicht wissen könne, was sich noch Alles im Laufe des Jahres zutragen werde, Jch sche ein, daß es bei einem ZMNinister-Wechsel in einem benachbarten Lande, bei der ge- genwärtigen politischen Lage Europa's, bei der Annäherung des Früh- lingé, der Jahreszeit, in welcher sich die Truppen in Bewégung zu sez- zen pflegen, allerdings unvorsichtig seyn würde, das zu thun; aber auf meine zweite Frage antwortet er, die Regierung toerde in der Kammer die Aufzebung jener Abgabe beantragen, wenn wir den Frieden erhalten. Meine Herren, wir kdnnen nicht darauf rechnen, ihn so bald zu bekommen; wir befinden uns in einem Zustande, der weder Krieg noch Frieden ist, einem Zustande, júr den man feinen Namen hat, und dieser Zustand fonn noch lange fortdauern. Die neue Auflage ist aber jedenfalls für einen speziellen Zwcecê bewilligt worden; wenn tir fcinen Krieg bekommen, so darf sie nit angerährt werden, und dennoa) äußert der Minister, man werde sie anderweitig gebrau- chen fônnen, auch wenn kein Krieg entsteht. Dies bringt mich auf den Verdacht, der {hon hin und wieder hier geäußert wor- den, daß es nämlich irgend ein Loch zu verstopfen, eine Lücke auszufúllen giebt; ist das der Fall, so sage man es uns ofen; denn ich werde immer bereit seyn, Geid zu be- willigen, um Unsere Einnahmen mit ‘den Ausgaben au niveau zu seßen; aber vor allen Dingen müssen wir Antwort haben ; 1h habe meine zweite Frage darauf gerichtet, ob wir auch ohne Krieg jene additionelle Auflage brauchen werden ?‘/ Der Finanz-Minister: „Wenn nach einiger Zeit die Lage Euüro- na’s uns zu ‘glauben berechtigt, daß wir keinen Krieg bekommen wg'erdeñ, so wird die Regierung bei der Kanmer die Aufhebung des Gesetzes ‘beantragen, welches die Zusaß: Centimen bewilligt, und die Kammer wird prüfen, ob der Züstand des Staats- Schahos die Fortdauer derselben nothwendig mache. Was das zu vérstopfende Loh anbelangt, so giebt es kein anderes, als

asienige, welches aus dem Jhnen vorgelegten Etat des Schaz- zes hervorgeht; es ist ein Deficit da in der s{hwebenden Schuld; die Geseßzgebung wird also dann untersuchen, ob es zweck- máßíg seyn wird, das Deficit mit jener Auflage zu deckeñ.‘/ Damit war diese Juterpellation beendigt. Später fragte Herr Rodenbach, warum nicht alle Gläübiger des Häuses Nassau- Oranien aus dem Provenü der Sequester auf die Güter dessel-

Hen befriedigt wotden. Ob es niht Recht sey, auch die Sum-

men mit Beschlag zu belegen, welche König Wilhelm in der Bank ítehen habe? man würde dadurch mehr äls 90 Millionen erhal- ten, Herr v. Huart antwortete, der Sequester sey im Jahre

-_

290

1830 galegt worden, der damalige Finanz - Minister, Herr von Coghen, werde also ohne Zweifel alle ihm zuständigen Sicher- heits - Maßregeln zur Deckung der Gläubiger ergriffen haben. Uebrigens seyen schon sehr viele Gläubiger bezahlt und was noch restire, sey sehr wenig und könne im Jahre 1835 ex arrestatis ohne Schwierigkeit abgetragen werden.

Die Genter Baumwollen- Manufakturisten haben am 2, März in einer zu diesem Zweckck gehaltenen Versammlung eine abermalige Adresse an die Kammer unterzeichnet, worin diese um die Be- s{leunigung der Verhandlungen über die Verhältnisse jenes Jn- dustriezweiges gebeten wird. Zugleich wurde eine Kommission von 10 Mitgliedern ernannt, um der Kammer die erforderlichen Aufélärungen zu geben.

Der bekannte Englische Oberst Caradok befindet sh wieder in Brússel.

Schweden und Norwegen.

Stockholm, 3. März. Se. Majestät haben dieser Tage mehrmals Conseil gehalten. Ein Ergebniß davon ist folgendes in der beutigen Statstidning erschienene Königl. Schreiben an die Reichs - Stände: „Das von den Ständen des Reichs während des lezten Reichstages angenommene und von Sr. Majestät am 1. März 1820 sanctionirte Geseh für die Reichs- ständische Bank schreibt im §. 7 vor, daß alle Bestimmungen und Reglements in Betreff des Geschäfts und der Verwaltung der Bank in genauer Uebereinstimmung mic den in diesem Ge- seze angegebenen Grundlagen angeordnet werden sollen. Durch dieses Geseß, unabhängiz von der vom vorigen Reichstage ent- worfenen, allein von dea jeßt versainmelten Ständen nit an- genommenen Redactions - Aenderung des §. 72 der Regierungs- form, is Sr. Majestät die besondere Pflicht auferlegt, darauf zu sehen, daß die Beschlússe Über das Geschäfr und die Verwaltung der Bank, welche von den Ständen gefaßt werden, die Aufrechthalcung der Múnz - Bestimmung sichern, welche von Sr. Majestät und den Ständen gemein- schaftlih festgesest worden. Se. Mojestät hätten erwartet, daß die Stände des Reiches zu solchem Behuf bei Sr. Majestät unterthänigst Anzeige von ihren Beschlüssen in Betreff der Bank machen würden; und Se. Majestät haben in dieser Erwartung Jhre Antwort auf das unterihänigste Schreiben der Stände vom 27. Oktober wegen eines neuen Systems der Rechnungs - Einhei für die Schwedische Münze u. st. w. aufgeschoben. Da eine solche unterthänige Anzeige noch nicht an Se. Majestät gelangt ist, so glauven Se. Majestät, hiermit den Reichs-Ständen zu erkennen geben zu müssen, daß Sie die Frage über cine verän- derte Múnz- und Zähl-Einheit nicht zur schließlichen Entschei- dung vornehmen woilen, che Sie nicht in Folge des oben ange- zogenen Geseßzes vom 1. März 1830 von den Ständen des Reéts- hes Mittheiiung über ihre auf diesem Reichstage gefaßten Be- {lússe úber die Srundiagen für den Verkehr und die Veriwal- tung der Bank empfangen haben. Se. Majestät verbleiben u. st w. Karl Johann.“

Die erwähnte, von den Ständen nicht angenommene Aende- rung des §. 72 der Regierungsform war bekanntlich eine solche, welche dem Könige größeren Einfluß auf die Verwaltung der Bank verschafft haven würde. Was das gegenwärtige Königl. Schreiben betrifft, so erhellt aus dem, was die hiesigen Zeitun- gen auszugswetje avs den Staatsráths, Protokollen mittheilen, daß sich ämmtliche Minister gegen den, diesem Schreiben zum Grunde liegenden Beschluß verwahrt haben, weil die Frage von Namen, Form und Ziffer der Münze mit den übrigen Beschlüs- sen in Hinsicht der Bank nicht nothwendig in Verbindung siche. Dennoch ist das K. Schreiben den Ständen Übergeben worden, von welchen man in diejer Hinsicht Ausstellungen wider die Mi- nister erwartet.

Der König hat unterm 26sten v, M. die vom Hoftanzler verordnete Einziehung des Astonblads bestätigt.

Dâäânemarfk.

Kopenhagen, 7. März. Se. Majestät der König haben vorgestern die diesjährigen Versammlungen des Höchsten Ge- richtes feierlih eröffnet.

Unser junger Landsmann, der Uhrmacher Jules Jürgensen, welcher sich mir dffentlicher Unterstüßung auf einer Kunstreise in der Schweiz befindet, hat eine neue Art von Metall - Thermo- metern erfunden, welche er Mero- Thermometer nennt, und die von der Beschaffenheit sind, daß sle angeben, welche Temperatur es zu irgend einer Zeit des Tages oder an einem Theile des Zeitraums von 24 Stunden gewesen ist. Es soll dieses Jn- strument den ungetheilten Beifall der Naturkundigen , nament- lich den des berühmten Decandolle in Genf, gefunden haben.

Polen.

Warschau, 8. März. Aus Kalisch berihtet man, daß die Vorbereitungen zu den dort beabsichtigten Mititair: Uebungen, so wie zum Empfange der Hohen und Höchsten Herrschaften, mit außerordentlichem Eifer betrieben werden. Bei Biskupice- Smolone, hart an der Gränze, ift bereits ein Lagerplaß abge- stet, der 2 Meile lang und 4 Meile breit i|. Das Lager, welches aus großen Zelten besteht, soll noch vor dem Ende des Monats Juli gänzlich fertig seyn.

Denutss&%land.

Hannover, 7. März. Am gestrigen Tage hatte Herr Taylor eine Mittags - Gesellschafc zu Ehren des seic einigen Tagen hier anwesenden Englischen Jngenieurs, Herrn Vignoles, bei sich ver- sammelt, an welcher die Herren Finanz- Minister v. Schulte und Geheime Rath v. Schele, die Mitglieder der vom Königl. Ka- hinets-Ministeriutn zur Prüfung des Entwurfs einer Hannoverschen Eisenbahn niedergesezten Kommission, und andere für diese wichtige Angelegenheit sich interessirende Civil- und Militair - Beamte Theil nahmen. Herr Vignoles, welcher seit einiger Zeit das Erdreich, über welches die beabsichtigte Eisenbahn ihren Lauf nehmen soll, zwischen Harburg und Hannover untersucht hatte, war so eben von einer Reise nah Braunschweig zurückgekommen, und be- zeugte sich mit den an diesem wichtigen Handelspunkte ange- knúvften Verbindungen zufrieden. Zuerst erhob sh Herr Tay- lor, und danfte der Gesellschaft für ihre Anwesenheit. Es seyen jeGt anderthalb Jahre, sagte er, daß Se. Cxcellenz der Finanz- Minister ihm die Ehre erwiesen, ihn im Gespräche auf die Möglichkeit einer Eisenbahn zwischen hier und Hamburg auf- inerfsam zu machen; der Gedanke an die große Bedeutung einer solchen Unternehmung und der lebhafte Wunsch, dem Lande, worin er wäßrend eines Aufenthaltes von nun bereits zwanzig Jahren einige der glúcklihsten Augenblicke seines Lebens genossen habe, einen Beweis seiner Anhänglichkeit zu geben, hätte ihn bewo- gen, sich Über diesen Gegenstand zu unterrichten, und nachdem die erforderlihen Einleitungen getroffen worden, mit mehreren Herren in England Rücksprache zu nehmen, um die Ausführbar- keit und Rathsamkeit der Sache, wozu dieselben das erforder-

liche Kapital, über drei Millionen Thaler, vorschießen tvoll

Im Auftrage dieser Herren

ten, zu úberlegen. dessen große Geschiklichkeit und

Herr Vignoles,

L . / dienste um die Ausführung ähnlicher Unternehmungen j 9 dste Weise vollitändig dur Erfahrung widerlegt sey,

England und Jrland allgemein anerkannt seyen, die nähy Untersuchung vorgenommen; eine Kommission hiesigen Regierung niedergeseßt, um die Schwierigkeiten y Bedenken, welche ganz neuen und den meisten Einwohnern qy cigener Anschauung nicht bekannten Unternehmungen in Lande und auch hier entgegenstehen, zu erwägen; er hoffe, es der Kommission möglich sepn werde, sich von der Autfßth barkeit, der Rathsamkeit, ja der Nothwendigkeit derx Eisenbh zu überzeugen, und daß der Hannoverschen Regierung der Ruhy gebühren möge, zuerst unter j ihrem Lande die Wohlthat

sichern.

eines so großen Werkes

der Eisenbahnen. Es sey, sagte er, kaum hundert Zj her, daß man in England vor einer Reise von Enalischen Meilen geglaubt habe, sein Testament machen y müssen. Damals haben Packpferde zur Forts{hassunz iy großen Lasten gedient, und die Wege wären dem ge beschaffen aewesen. Die erste Verbesserung habe in Einri tung von Heerstraßen bestanden. Sie sey: nur unter allgem Geschrei der Betheiligten, unter theilweisen Volks-Aufläufen y Zerstörung der Schlagbäume eingeführt worden. Darauf s \y System der Kanäle gefolgt ; der des Herzogs von Bridgewatrsy

der erste gewesen; dieses System habe zur Folge gehabt, daß þ

innere Verkehr sih gänzlich verändert, daß der Wohlstand y Landes im Großen gehoben worden. Seit zehn Jahren sey t das System der Kanäle durch das der Eisenbahnen Üüberflüy worden, und in funfzig Jahren werde vielleicht wiederum neues System der inneren Verbindung den Vorzug verdieny Selbst der Gebrauch der Eisenbahnen sey bereits außerord lih vervollfommnet. Während das Comité sür die Bahn zj schen Manchester und Liverpool noch vor wenigen Jahren h nen Preis ausgesckt, für Fuhrwerk, „welches in einer Stu acht bis zehn Englische Meilen zurücklegen würde, währt man aiso dieses damals als das âußerste Ziel angesehen hal sey man jt dahin gelangt, in einer Stunde 60 En sche Meilen gefahrïos und bequem zurüczulegen. Jy Fortschritt in dieser Bahn werde als ein Gewinn y gesehen , denn in Engiand betrahte man dié Zeit das wichtigste Kapital; Zeitgewinn gelte dort für Gelogewin, Es werde nunmehr dem Hannoverschen Lande die Gelegerhi gedoien, sich das Volll’ommenste, was in dieser Arc bisher hu vorgebracht worden, anzueignen, und das ohne Kosten, ohne } fahr, nur durch Gestattung eines Geseßzes, wonach Land - Eizn thümer auf der beabsichtigten Strecke verpflichtet werden köunty ihr Eigenihum gegen vollen Ersaß seines Werthes, fast nach h rer eigenen Schäßung, abzutreten. Jn England sey das Wi fahren dabei einfa. Das Parlamenc frage nicht, ob Einze in ihrem Gewerbe gestört werden möchten, sondern ob das gat Land dabei gewinne, ob die Verbesserung dem gw en Lande größere Vortheile verschaffen w-:rd:? Es sy Vorschrift, daß ein Einzelner mit seinen Klagen geg dergleichen Werke gar nicht einmal gehört werden sol Er selbsi würde stolz seyn, zur Einführung des Eisenbahn, System auf den Kontinent mitzuwirken, indessen dürfe er betheuern, des keine Rcksicht irgend einer Arr ihn bewegen könnte, einen adun Plan za empfehlen, als denjenigen, welchen er der Sache und den Interesse der Herren, für welche er hier zu sprechen die Ehre hab, angemessen erachte. Hr. Geheime Rath v. Schele, als ‘Präsid der vom Königl. Kabinets-Ministerium niedergesezten Prüfunis Konimission, bemerkte in Erwiederung hierauf in Französi Sprache: Die wesentliche Bedingung, unter welcher eine Eisw bahn ins Leben treten könne, müsse die seyn, daß darauf di Güter bedeutend wohlfeiler als bisher geliefert. wúrden. C stimme den eben geäußerten Ansichten im Allgemeinen bi müsse in ihrer Anwendung auf Hannover jedoch von Ri sichten ausgehen, welhe niht so sehr aus der Theorie, (l aus der besonderen Lage des Königreichs hergenommen wärt

Wäre ganz Deutschland zu einem großen Reiche mit ein Steuer :- System verbunden, so würde die Sache ganz and liegen als jeßt, wo unsere Staatsmänner die Pflicht hätten, ht dein Gewinne, welchen eine Eisenbahn in angegebener Richtuik für ganz Deutschland haben möge, die Jnteressen des eigen

Landes nicht zu übersehen. Der Vortheil einer Eisenbahn würdeda innern Deutschland, welches dadurh dem Meere näher get werde, zu Gute kommen; aber er bezweifle sehr, ob in glei Maße unserem Lande; wenigstens bab er sich bis jeßt n nicht davon überzeugen fönnen, obwohl er bemerken müsse, d seine Ansicht noch nicht feststehe. Sehr viel klarer würde di Angelegenheit liegen, wenn die Englischen Korngeseße nicht þ ständen ; denn wozu unserem Lande eine Eisenbahn nügen se wenn baëjenige Produkt, welches den Haupt-Ausfuhrartikel hl uns bilde, das Korn, in England nicht zugelassen werde? M England vorangehen, und uns mit Ermäßigung der Kornbill b gegenkoimmen, {o würde er sein Hauptbedenken gegen dies Proj!l verschwinden schen. Nachdem Hr. Vignoles hiergegen bemertchatl daß diejenigen Herren, in deren Namen er hierhergekomn! sey, nicht die Englische Nation repräsentiren, und er daher nerseits diese beiden Fragen als getrennt betraten músse, klärte der Herr Finanz-Minister von Schulte: Der Pla eitl Eisenbahn habe ihn als etwas in der Ausführung Wünschet werthes allerdings beschäftigt, und er würde es sich zur groß! Ehre rechnen, wenn unter seinem Ministerium eine Arbcit v! diesem Umfanze und dieser Wichtigkeit für das Königreich || Stande kommen sollte. Das Ministerium habe eine Ko

mission nietergesezt, und derselben die Frage zu grün lihster Erwägung Übergeben; er seinerseits halte sich v

dem überwiegenden Vortheile der Eisenbahn füx das La im Ganzen überzeugt; er wünsche, daß die Kommissi! sich demnächst im Stande sehen möge, eine grändlid Ueberzeugung dahin auszusprechen, daß die Eisenbahn bei der jeh gen Lage des Landes für dasselbe vortheilha{: , das fie

dasselbe nothwendig, und daß die Art, twie ie auscgefüh werden solle , sich als empfehlenswerth darstelle; dann , wit der Regierung eine solche reiflih erwogene Ueberzeugung i Kommission vorgelegt werden könne, werde au sie das Zhri) thun, und bei der allgemeinen Stände-Versammlung den Anti auf Ausdehnung des Geseßes über Abtretung von Eigenthuk zum Behuf der Heerstraßen auf die Anlegung der Eisenbahn nl hen. Nachdem noch von andern Seiten auf die Modalitátl eines solchen Antrags, auf den großen Vortheil, welcher dem Land aus der sofortigen Verwendung einer so bedeutenden Geldsum zufließen würde, den unzweifelhaften Gewinn des Landes dur! erleichterte Ausgleihung seiner eigenen Produkte, die erhöht! Lebhaftigkeit des ‘Personen:-Verkehrs, die demnächstige Erweiterut) des Systems nach anderen Theilen von Deutschland, und al

habe je

sey von j

jeden daj

allen Deutschen ZAegierungy E

Nach ihm erhob sich Herr Vignoles und (h wickelte in einer ausführlichen Darstellung die Verhältnis, Ein

ü unwidersprelihe Thatsache hingewiesen war, daß Alles, was gt gegen Eisenbahnen vorgebracht werde und vorgebracht wer- v fónne, vor Jahren bereits mit demselben Scheine gegen An- h von Heerstraßen vorgebracht, und seitdem auf die genü- ag hien c die Gesellschaft in der Ueberzeugung zu vereinigen, daß zur us führung des Werks, wenn solche angegrifsen werden sollte,

1

| in günstigerer Zeitpunkt als der jeß6ige nicht wieder erscheinen

verde, und daher derselbe nicht unbenußt vorbeizulassen sey. Kassel, 8. März. In der heutigen Sißung der Stände- Persammlung verkündete der Landtags-Commissair eine hôchste Ent- shließung Sr. Hoheit des Kurprinzen und Mitregenten, wonach Ver Landtag mit Ende dieses Monats geschlossen werden solle. ¿ wurde dann das Geseb, verschiedene Erläuterungen und Ab- inderungen des Ablöôsungsgeseßes betreffend, revidirt und in ge- «imer Abstimmung mit 30 gegen 12 Stimmen angenommen. ne von dem Pr. Schreiber eingelegte wiederholte Protestation gegen die im vorigen Sommer von der Stände-Versaminlung in Hezug auf die bei den Vergleichs - Unterhandlungen mit den West- jhälischen Domainenkäufern zum Grunde zu legenden Normen, gefaßten Beschlüsse, wurde lediglich zu den Aften genommen. m Sálusse der Sigung übergab der Landtags-Kommissar noch mehrere Geselz - Entwürfe, betressend die wegen veränderter Ab- gránzung mehrerer Gerichtsbezirke erforderliche anderweite Fest- sebung der zu stellenden Wahlmänner, ferner die wegen mangel- l hast gewordener Währschafts, und Hypothekenbücher zu erlassenden Î Sfentlichen Aufforderungen und endlih ein Regulativ über die Ï Tagegelder Und Reisekosten der Cioil-Staatsdiener. Sämmtliche Entwürfe wurden dem Rechtspflege - Ausschuß zur Prüfung Die hiesige Zeitung sagt în

überwiehen. Leipzig, 10. März. : «inem Schreiben aus Wien: „Ueber den neuen Kaiser befe- stigt sich mit jeder Stunde der Glaube an seine Einsicht und Beharrlichkeit im Vorsaß, in die Fußstapfen seines erhabenen Porgängers zu treten. Die irren gewiß, welche irgend eine Ab- inderung im System der äußern und innern Staatsverhältnisse ind der obersten Staatsbehdrden voraussagen. Die Hand- reiben an diese, die erste êssentlihe Willenserklärung, sind aus der Seele des neuen Monarchen geschrieben. Die Erlassung aller neuen Beeidigungen is ein glänzender Heweis des vät?rlihen Zutrauens. Und die Bewohner der Residenz, unter deren Augen Kaiser Ferdinand auf- gewachsen ist, lächeln mit Rechr úber manche Fabeleien. Seinen Muth hat er bei der großen Uebershwemmung 1833 be- wiesen, wo er mit Lebenégefahr. rettete und Lebenstnittel zuführte, wie Deinhardstein ausführlich erzählt hat; aber auch bei dem Mordversuch, den ein Waßnsinniger, Reindel, in Baden auf ihn machte. Da war er déx erste, der ohne alle Bestürzung nur an den Schrecken dachte, den diese Tollheit seinem Varer verursa- hen kônnte, der erse, der zum Kaiser eilte und sich gesund und uaverseßrt zeiate. Als Mitglied des Staatsraths erhielt er, sowie sein Bruder, der Erzherzog Franz Karl, oft Aften vom Kaiser zur Begutachtung zugeschickt, u, gewöhnlich vollzog der Kaiser die von dem Kronprinzen vorgeschlagene Resolution. Die einem Regenten so wichtige genaue Kentniß der Produkte und Fabrifate in allen Lan- destheilen war bei dem jeßigen Kaiser früh schon eine vorzüg- liche Liebhaberei geworden, und man beeiferte sih , aus allen Theilen der Monarchie ihm die interessantesten Naturalien , be- Y sonders in geognostischer Beziehung, die neuesten Modelle fär Maschinenbau, die gelungensten Erzeugnisse des Oesterreichischen Gewerbsleißes Und der so hoch gesteigerten Jndujtri- zuzuschik- fin. Dies alies war in mehreren Sälen seiner Wohnung in systematischer Ordnung aufgestellt und füllte seine Erholungs- Stunden aus. Es stand ihm dabei lange Zeit Herr von Keeß, erster Commissair der Oesterreichischen Siber, zur Hand, ‘der berühmte Verfasser der „Darstellung des Oesterreichi- hen Fabrik: und Gewerbwesens“', welches Werk jener Samm- lung zum Theil seinen Ursprung verdankt.‘ München, 7. März. Se. Majestät der König haben wes gen des Ablebens Allerhöchstihres Schwagers, des Kaisers Franz Î von Vesterreich, eine Hoftrauer von vier Wochen angeordnet. j Die Trauerbotschaft von dem Ableben Sr. Majestät des Ï Kaisers Franz wurde durch vier nah einander folgende Couriere, wovon den ersten Se. Majestät der König Dienstag Nachts halb 12 Uhr erhielt, hierher überbracht. Der Großherzoglihe Hof hat,

| Karlsruhe, 6. März.

reich, auf sechs Wochen Trauer angelegt.

Die Badische Stände-Versammlung ist auf den 28. d. M. einberufen worden. Zu Mitgliedern der ersten Kammer haben Se. K. H. der Großherzog unterm 28. v. M. ernannt: den Staatsminister v. Berkheim, den General-Lieutenant von Sto-k- horn, den General-Lieutenant v. Freistedt, den Bischof von Ma- (ra, Domdechanten v. Vicari, in Freiburg, den Präsidenten der Ober- Rechnungskammer von Theobald, den Direktor der evange-

| lischen Kirchen-Ministerialsection, von Berg, den Obersten von Lassolaye und den Ober - Forstmeister von Neveu.

Am Winter-Semester dieses Jahres zählte die Universität Heidelberg 580 und die Universität Freiburg 446 Studirende.

Unter der Firma „der Badische Phônix“/ ist hier dieser Tage die erste einheimishe Mobiliar - Feuerversicherungs-Gesell- schaft gestiftet worden und in's Leben getreten.

Oesterreich.

Wien, 7. März. Se. Majestät der Kaiser haben auch noch folgende Allerhöchste Handschreiben erlassen :

An Se. Kaiserl. Hoheit den Herrn Erzherzog Palatin.

„Lieber Herr Oheim, Erzherzog Joseph Palatin! J halte es für eine der ersten Angelegenheiten, bei dem Antcitte Meiner

egierung mit tief bewegtem Herzen Meinen Dank auszudrük- fen, zu dem Jch Mich durch die hohen Verdienste aufgefordert ühle, die Euer Liebden um Meinen unvergeßlichen verklärten ater und Mein theures Königreich Ungarn während einer Reihe von beinahe vollen 40 Jahren, seit welchen Sie die höchste Reichs - Würde in Meinem Königreiche Ungarn so rühmlich be- kleiden, Sich erworben haben. Jh rechne darauf, daß Sie mit gleicher Liebe und Anhänglichkeit auch Melne, dem allgemei- nen Wohle und dem Glücke Meiner getreuen Ungarn geweihten landesväterlichen Absichten fördern werden. Wien, 2. März 1835. Ferdinand m. p.“/. An Se, Kaiserl. Hoheit den Herrn Erzherzog Vice- König Rainer.

¡(Lieber Herr Oheim, Erzherzog Rainer! Es hat den uner- forschlichen Rathschlüssen des Allmächtigen gefallen, Se. Maje- stät, Meinen hochverehrten innigst geliebten Vater, Unsern Al- lergnädigsten Herrn und Kaiser, heute Morgens um drei Vier- tel auf Ein Uhr in ein bessercs Leben abzurufen. Indem Jch Euer Liebden diese, Mich mit dem tiefsten Schmerze erfüllende Nachricht mittheile , hege Jch zu Eurer Liebden das feste Ver- trauen, daß Sie die, Jhnen von Meinem Höchstseligen Herrn

tegen des Ablebens Sr. Maj. des Kaisers Franz von Oester- ?

291

Vater anvertraute Verwaltung des Lombardisch-Venetianischen Königreiches mit eben demselben Eifer und in derselben ausge- keineten Art fortführen werden, welche Jhnen siets die volle nerkennung von Seiten Meines verklärten Vaters gesichert hatten. Wien, 2. März 1835. Ferdinand m. p.“ An Se. Königl. Hoheit den Herrn Erzherzog Ferdi: nand von Oesterreich Este. „Lieber Herr Oheim, Erzherzog Ferdinand! Es hat den unerforschlichen Rathschlüssen des Allmächtigen gefallen, Se. Majestät, Meinen hochverehrten innigst geliebten Vater, Unsern Allergnädigsten Herrn und Kaiser, heute Morgens um drei Vier- tel auf Ein Uhr in ein besseres Leben abzurufen. Indem Jch Euer Liebden diese, Mich mit dem tiefsten Schmerze erfüllende Nachricht mittheile, hege Jch zu Eurer Liebden das feste Ver- trauen, daß Sie die Jhnen von Meinem Höchstseligen Herrn Vater anvertraute Civil- und Militair - Verwaltung Meines Königreiches Galizien und Lodomerien mit demselben Eifer und in derselben ausgezeihneten Art fortführen werden, welhe Jh- nen stets die volle Anerkennung von Seiten Meines verklärten Vaters gesichert hatten. Wien, 2. März 1835. Ferdinand m. p.“

Der Kortespondent der Allgemeinen Zeitung meldet aus Wien vom 3. März: „Jch glaube, noch einige Nebenumstände, die das Ende des verewigten Kaisers begleiteten, beifügen zu müssen. Hierher gehört besonders die wahrhaft rührende Ab- schiedsscene, die zwischen dem Verewigten und seiner erlauchten Familie in den leßten Augenblicken seines Lebens stattfand. Um 12 Uhr Mitternachts äußerte Se. Majestät den Wunsch, Höchst- ihre Kinder und Brüder noch einmal zu schen. Sie wurden schleunigst herbeigerufen, und nachdem der sterbende Monarch ihnen seinen Segen ertheilt hatie, hob er die Hände zum Him- mel und sagte mit inbrunstiger Stimme: „Jch beschwôre Euch, meine Theuren, die Jhr mich hier sterben jeht, gedenkt dieses Augenblicks, seyd fromm und einträchtig, und der Himmel wird Euch segnen. ‘/ Nach diesen mit vieler Anstrengung hervorgebrach‘cn Worten verfiel der Sterbende in große Shwäche, und die Un stehenden entfernten sich; cinige Minuten nachher, als der Mo- narch wieder etwas zu sih gekommen, verlangte er den Erzher- zog Palatin zu sprechen. Er unterßielt sih mit diesem unge- fähr 10 Minuten, die ihm noch vergönnt zu seyn schienen, um die Wohlfahrt Ungarns dem Erzherzoge an das Herz zu legen. Gleich darauf trat die Agonie cin, und die Thüren des Sterbe- zimmers wurden geössnet, um den ganzen Hof nach der her- föômmlichen Sitte Augenzeuge von dem Hinscheiden des Monar- en seyn zu lassen. Die Kaiserliche Familie ist von dem sie be- troffenen unerseblichen Verluste tief ergriffen, und schmerzliche Trauer erfällt die Stadt.

Spanien. Madrid, 19. Febr. (Allgem. Zeitung.) Die mit der

Prüfung des Gese6- Entwurfs über die innere Staatsschuld be- |

auftragte Kommissioa von Prokuradoren hat am 14ten ihre Ars beiten beendigt. Jhr Plan joll auf folgenden Punkten berus- hen: 1) die innere Schuld der auswärtigen möglichst gleichzu- stellen; 2) alle Arten der Schuld auf zwei, die konsolidirte mit Zinsen, und die nicht konsolidirte ohne Zinsen, zurückzufüh-

ren. Zu diesem Behuf schlägt sie die Consolidation von zwei.

Dritteln folgender Schuiden vor: die aus Amerika angekomme- nen Kapitale, die sich auf 26,961 492 R. belaufen; die Cau- tionen in Geld 635,134 R. Guthaben der Depois zum Be- lauf von 11,355,677 R. und die aus den Taback- und Salz- Lieferungen herrührenden von 9,763,539 R. Auch bringt sie die Hälfte der nicht konsolidirten Vales in Vorschlag, deren ganze Summe 827,928,094 R. beträgt, und die Hälfte der lau- fenden 5proc. Schuld in Papieren zu 532,092,291 R. Ein Drittel der vier ersten Schulden und die Hälfte der beiden leßteren sollen, der Kommission zufolge, in der Klasse der un- verzinslichen Schuld bleiben. Die jährlichen Zinsen, welche die Kommission anerkannt, mit Junbegrisf von 12 Mill, Tilgungs- Fonds, würden 54,500,000 R. betragen. Toreno dagegen ver- langt, daß die Kommission zwei Drittel der vorhandenen Vale®, anstatt der Hälfte, anerkenne, und daß das Úbrige Drittel scwe- bend bleibe, ohne zur unverzinslihen Schuld überzugehen. Widrigenfalls beharrt das Ministerium bei seinem Vor- schlage in allen Punkten. Die Kommission hat nun die Streits frage einer großen Menge von Prokuradoren zur Berathung vorgelegt. Alles dieses hat die Fonds sehr gedrúckt, und einen fast gänzlichen Stillstand an der Börse verursacht. Es wurden vorgestern nur sechs Geschäfte notirt, und es herrschte auch ge- stern große Flauheit. Das Schlimmste is, daß viele Prokura- doren, als Banquiers oder Jnhaber von Staats - Papieren, bei dieser Frage persönlich betheiligt sind, und ihr Privar-Juteresse mit dem des Staates kollidirt. Unterdessen lebt hier die große Welt in Herrlichkeit und Freuden; die Frage des Bür- gerkriegs wird auf den Maskenbällen vergessen, und die Tages- Politik wird beim Tanze verhandelt. Oeffentliche Maskenbälle finden in den Theatern täglich (oder vielmehr nächtlich) statt. Der Fran- zösische Botschafter giebt jeden Mittwoch einen Ball, auf wel- hem sh die hôöchite Gesellschafe Madrids einfindet, um der Französischen Artigkeit zu huldigen. Der Englische Gesandte gab am 7ten d. einen Ball, welcher an Yracht und Luxus echt Britisch war; Über 400 Personen zum Theil vom hdôchsten Range, das sämmtliche diplomatische Corps, der General Quiroga, Alcala Galiano und Arguelles neben Amarillas, Alba, Osuna, Hijar, den Ministern U. A. waren dort anzutressen. Die Damen wur- den von der Frau Gräfin Rayneval empfangen, welche durch die ihr eigene, an allen Europäischen Höfen anerkannte Liebenswür- digkeit diesem Fest einen besonderen Reiz verlieh.

u

Berlin, 12. März. Der in dem neuesten Stücke der Geseß-Sammlung enthaltene Freundschafis-, Schifffahrts - und Handels - Vertrag mit den Vereinigten Staaten von Mexiko lautet folgendermaüen:

¿Fm Namen der hochheiligen Dreieinigkeit!

Nachdem zwischen dem Königreiche Preußen und den Vereinig- ten Staaten von Mexiko bereits seit einiger Zeit Handels- Verbin- dungen begründet worden sind, hat es zur Erhaltung und Förde=- rung der gegensettigen Fnteressen zweckmäßig geschienen, diese Ver- - bindungen durch einen Freundschafts=, Schiffjahrts- und Handels- Vertrag zu befestigen und zu beshüßen.

Zu dem Ende haben bevollmächtigt:

Seine Majestät der König von Preußen: den Herrn Heinrich Freiherrn von Bülow, Allerhöchstihren außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister bei Sr. Majestät dem Könige von Großbritanien, des Rothen Adler-Ordens dritter Klasse Ritter 2c. 2c.,/

und der Präsident der Vereinigten Staaten von Mexiko: den Herrn Manuel Eduard von Gorostiza, deren außerordent- lichen Gesandten und bevollmächtigten Ministex bei Sr. Majestät dem Könige von Großbritanien,

welche Bevollmächtigte nach gegenseitiger Mittheilung ihrer Voll- machten die folgenden Artikel verabredet haben: :

Artikel 1. Es soll beständige Freundschaft zwischen Sr. Mas jestät dem Könige von Preußen und Allerhdchstiyren. Unterthanen einerseits und den Vereinigten Staaten von Merifo und deren Bürs gern andererseits bestehen.

Art. 2. Zwischen Preußen und den Vereinigten Staaten von Metriko soll eine gegenseitige Handels - Freiheit stattfinden. Die Ein=- wohner der beiden Länder sollen gegenseitig vollkommener Freiheit und Sicherheit genießen, um sich mit ihren Schiffen und Ladungen nah allen denjenigen Orten, Häfen und Flüssen zu begeben, w9 einzulaufen anderen Fremden gegenwärtig gestattet ist oder künftig gefigttet werden wird. j :

Desgleichen sollen die Kriegsschisse der beiden Nationen gegen- seitig die Befugniß haben, sicher und ohne Hinderniß in allen den- jenigen Häfen, Flüssen und Orten zu landen, wo den Kriegsschiffe anderer Nationen das Einlaufen gegenwärtig gestattet ist oder künf- tig wird gestattet werden, jedoch mit Unterwerfung unter die daselbst bestehenden Geseße und Verordnungen. i :

Unter der Befugniß zum Einlaufen in die in gegenwärtigem Artikel erwähnten Orte, Häfen und Flüsse ist zwar tas Recht, die mitgehrachte Ladung theilweise in verschiedenen Häfen für den Han=- del zu löschen (commerce d'’échelle), nicht aber das den National- Schiffen vorbehaltene Ret, an einem Küstenpunkte Güter einzu- nehmen und sie nach einem anderen Kästenpunfte desselben Gebiets zu verführen (cabotage), einbegriffen. i

Art. 3. Die jedem der kontrahirenden Theile zugehörigen Schiffe sollen in dem Gebiete des anderen Theils hinsichtlich der Lasi- oder Tonnengelder, der Leucht-, Hafen-, Lootsen-, Quaran- tainegelder, ferner des Bergelohns im Falle von Havarie oder Schiff= bruch, so wie hinsichtlih anderer ähnlichen, seyen es allgemeine oder örtliche Lasien , keinen anderen oder höheren Abgaben unter= worfen werden, als denen, welche die nationalen Schiffe dort gegen=- wärtig entrichten oder künftig entrichten werden. E

Art. 4. Es follen in den Mexikanischen Häfen für die Einfuhr oder Ausfuhr von Waaren jeder Act auf Preußischen Schiffen, und eben so in dem Königreiche Preußen für die Einfuhr oder Auëfuhr von Waaren auf Mexikanischen Schiffen, keine andere oder hbiere Abgaben erhoben werden, als diejenigen, welche von denselben W1a=- ren, wenn solche auf Schiffen der begünstigtesten Nation dort cin=- oder ausgeführt werden, gegenwärtig zu entrichten sind, oder f- tig zu entrichten seyn werden.

Fede Waare, welche geschlih auf den Schiffen der begÜästigte= sten Nation in die Hâfen der kontrahirenden Theile eingeführt oder von dort ausgeführt werden darf, soll in gleicher Weise gegeüuseitig auch auf Preußischen und Mexikanischen Schiffen, welches auch de= ren roeitere Bestimmung oder der Ort ihres Auslagufens scyn mags- in jene Häfen ein- oder ausgeführt werden dürfen.

Art. 5. Die beiden kontrahirenden Theile sind Überecingekom- men, gegenseitig als Preußische oder Mexikanische Schiffe alle dics jenigen anzusehen und zu behandeln, welche als solche in den Lät= dern und Staaten, denen sle angehdren, zufolge der dort bestehenden oder fünftig noch ergehenden Geseße und Bestimmungen von welchen Geseßen und Bestimmungen ein feder Theil dem anderen zur gehörigen Zeit Mittheilung machen wird anerkannt sind: vorausgescßt, daß die Führer jener Schiffe, deren Nationatität du: ch Seebriefe, welche in der gebräuchlichen Form abgefaßt, und mit der Unterschrift der betreffenden heimathlichhen Behörde versehen sind, nachzuroeisen im Stande sind.

Art. 6. Es sollen in dem Königreiche Preußen auf die Meti- kanischen Erzeugnisse des Bodens oder des Kunsifleißes, und eben #6 in den Vereinigtèn Staaten von Mexiko auf die Erzeugnisse des Bodens und des Kunsifleißes Preußens keine andere oder höhere Eingangs-Abgaben, als die, welche von anderen Rationen für dies selven Gegenstände gegenwärtig zu entrichten sind, oder künftig zu entrichten seyn werden, gelegt, auch soll derselbe Grundsalz in Bes treff der Ausfuhr beobachtet werden.

Fmgleichen soll bei Gegenständen des gegenseitigen Handels der beiden fontrahirenden Theile kein Einfuhr- oder Ausfuhr - Verbot S welches nicht gleichmäßig auf alle andere Nationen er=

rect wird.

Art. 7. Alle Handeltreibende, Schiffs-Patrone und andere Un= terthanen Sr. Majestät des Königs von Preußen sollen ia den Ver- einigten Staaten von Mexiko volifommene Freiheit haben, sich dort aufzuhalten, Häuser und Magazine zu miethen, zu reisen, Handel zu treiben, Produfte, Metalle und Münzen zu verführen, und ihre eigenen Geschäfte entweder selbst zu betreiben , oder deren Führung nach Gutfinden einem Anderen, er sey Commisstonair, Court/er, Agent oder Dollmetscher anzuvertrauen, ohne gezwungen zu seyn, zu diesem Behufe andere Personen, als diejenigen, deren die Fnlän- der sich bedienen, zu gebrauchen, oder dafür mehr Lohn oder Ver- gütung zu entrichten, als die Fnländer bezahlen.

Desgleichen soll es jedem Verkäufer oder Käufer vollkommen frei siehen, in allen Fällen, unter Beobachtung der Gesche und Ges hräuche des Landes, den Preis der eingeführten oder auszufÜhrenden Waaren aller Art nach Belieben zu bestimmen und festzusetzen.

Derselben Rechte sollen unter gleichen Bedingungen die Mexk- kanischen Bürger in den Staaten Sr. Majestät des Königs von Preußen theilhaftig seyn. . S i

Fn der Befugniß, Waaren im Großen einzuführen und zu ver- faufen , ist diejenige, Gegenstände der Kriegs-Contrebande oder an- dere durch die beiderseitigen Tarife verbotene Waaren einzuführen oder zu verkaufen, nicht mit einbegriffen.

Obgleich durch gegenwärtigen Artikel die Bürger und Unter- thanen eines jeden der fontrahirenden Theile nur zum Betriebe des Großhandels, oder des Handelsbetriebs ohne offenen Laden bejähigt werden, so erklärt dennoch das Mexikanische Gouvernement, daß es außerdem, und für so lange, als seine Geseßgebung es zuläßt, die Befugniß, offenen Laden zu halten und den Kleinhandel zu treiben, allen denjenigen Preußischen Unterthanen bewilligt, welche ihre Fa- milie mit sich bringen, oder welche nach ihrer Ankunft in der Re- publik sich daselbst verheirathen oder ihre in der Fremde gebliebene Familie nachkommen lassen. i

Das Preußische Gouvernement erklärt seiner Seits, daß die Mexikanischen Bürger und Unterthanen in Bezug auf den Klein= handel in den ganzen Umfang der Rechte treten jollen, welche die G elene und Reglements den Eingebornen der begünstigtesten Nation zugestehen.

Art. 8. Fn Allem, was auf die Hafen-Polizei, auf Laduttg und Löschung der Schiffe, und auf Sicherung der Waaren und Effekte Bezug hat, sollen die Unterthanen und Bürger der kontrahirenden Theile gegenseitig den Gesehen und Lokal - Verordnungen des Lan- des, wo sle sich aufhalten, unterworfen s.

Dieselben sollen von jedem unfreiwilligen militairischen Dienste zu Wasser und zu Lande frei seyn. Kein gezwungenes Anlehn soll auf sie besonders gelegt, und ihr Eigenthum soll keinen anderen La= sten, Requisitionen oder Auflagen unterworfen werden, als denen, welche von den Landes-Eingebornen selbst gefordert werden.

Art. 9. Die Unterthanen und Bürger der kontrahirendem Theile sollen gegenseitig für ihre Personen, thre Häuser und Güter des vollständigsten und unveränderlichsten Schußes genteßen. Sie sollen zur Verfolgung und Vertheidigung ihrer Gerechtsame freien und leichten Zugang vor den Gerichtshdfen haben, sich der Advokas ten, Prokuratoren oder Agenten, welche zu erwählen se angeuesset finden , fret bedienen dúrfen, und überhaupt in Angelegenhei- ten der Rechtöpflege, so wie in Allem, was die testamentarische oder andere Erbfolge in persôniiches Vermögen, ingleichen was die Be- fugniß, über persönliches Vermögen durch Verkauf, Schenkung, Tausch , lehtwillige Bestimmung oder auf irgend eine andere Weise zu verfügen, anbelangt, mit den Eingebornen des Landes, wo ste sich aufhalten, gleiche Prärogative und Freiheiten haben, und in feinem dieser Fälle oder Verhältnisse stärkeren Auflagen und Abga- hen unterworfen werden, als es die Eingebornen sind.

Wenn durch den Tod einer Person, die in dem Gebiete eines der kontrahirenden Theile Grundstücke bcsit, diese Grundsiücke nach

s

E

Es S E E

E E