1835 / 98 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

Negie ihre Deelaration machen follen, diefe aber detnnächft tur Zer- Förung besagter Psendo-Tabacke, Stoffe und Werkzeuge schreiten wird, vorbehältlich etwaniger Entschädigung der Eigenthümer nah Ermessen

des Finanz-Ministers.

„Unterdessen geht die von der Deputirten-Kammer ernannte Kom- mission „zur Untersuchung und Konstatirung aller auf Anbau, Fabri- cation und Verkauf des Tabacks und deren Verhältnisse zu dem Jn- teresse des öffentlichen Schanes, des Ackerbaues und des Handels be- l l Sie hat am 21sten v. M. eine etste Sizung gehalten, und seitdem nicht nur zur Mittheilung aller ihren Zweck fördernden Nachrichten öffentliche Aufforderung an das

ublikum erlassen, sondern auch über die Lage der Sache im Jnnern rankreihs mit den Präfekten, Handels- Kammern, Agrikultur - Socie- râten 2c., Uber die Lage derselben im Auslande mit verschiedenen am Pariser Hofe akkreditirten Diplomaten sh in Korrespondenz ge- enf. Die von der Deputirten-Kammer, nach Genehmigung der Prorogation des Monopols auf 8 Jahre, ziemlich abweichend von ge- arlamentarischer Form ergriffene Maßregel dieser „„en- #r te‘“, macht es ziemlich unwahrscheinlich, daß die Tabacks-Negie in rankreich noch von langer Dauer seyu werde; schon E fie tzährlich im Durchschnitt gewährten Nohertrag von etwa 65 und Reinertrag von etwa 45 Millionen Franken ein zweckmäßiges Ersatmittel aufzufinden. Zweierlei is jext schon ziemlich klar, und dürfte, zum Theil durch die es, n mad _ Erstlich die bisher in rankreich geübte Ungerechtigkeit gegen die Konsumenten eines Arti-

18, welcher, nicht Luxus - Artikel der Reichen, sondern nothwendiges Bedürfniß aller, selbs| vorzugsweise der ärmeren Volks - Klassen, A ranzofe bezahlt 410 Fr. Steuer von 100 Pfund seines Schnuvf- Tabacks, der Engländer nur 879 Fr. der Belgier gar nur 93 Centimen! Und außerdèm versteht es fh, daß auch den Erzeugungs- und Verkaufs- Preis des Tabacks die Negie noch bedeutend vertheuert. Sodann zweitens aber leidet Frankreichs Production und Handel nicht wenig t n den beiden Perioden des freien Anbaues von 1792 1810, und der Negie von 1810 bis jest, verhielt fich die Produetion = 14: b!, und die Exyortation

züglichen Thatsachen‘“/ ihren Gang.

wöhnlicher

è aufgehört, wäre es nicht {wierig, für den bisher dadurch emacht werden.

y»Tuquête“, noch flarer

höher als irgendwo in Europa daselbst besteuert ist: denn der

unter diesem Beschränkungs - Systeme.

= 20: 1.

Das ven der R vorgelegte Geses- Projekt über die Ban-

ehrheit die Lee pest 4 Man sindet darin wesentliche Verbesseruigen der bisher gegoltenen Napoleonischen Legislatur über diesen Gegenstand. Eine große Menge bisheriger Kon- troversen wird dadurch geschlichtet, eine große Zahl gehegter Wünsche der Kandels- Kammern erfüllt, die unglückliche Lage des chrlichen Bankerottirers gemildert, und dennoch gegen Betrug und Bosheit keine C en t. Vieles ist geschehen aus Ersparung unnüger Formalitäten, zur Abkürzung wesentlicher, zur Sicherstelung der Massen, zur Begünstigung der Afkorde und Vermin- derung der eigentlichen Konkurs - Prozesse, zur Berichtigung der Ver- hältnisse mehrerer Societaricn einer Konkursmasse, zur Abstellung un- nügzer oder s{ädlicher Bevorrechtungen einzelner Klassen von Gläubi- gern. Man’ hoffr und wünscht jetzt die Zustimmung der Pairs-Kamner

Terotte hat mit starker und die öffentliche Meinung i| dem Juhalte günstig.

Maßregel der Vorsicht und Strenge verabsäumt.

und dann die baldige Promulgation des Gesetzes.

Nr. 39 des Moniteurs publizirt eine Königl. Ordonnanz vom | r Dieselben werden, t J. ab, bei Goldmünzen von 9 auf 6 Fr., bei Silber- münzen vont 8 auf 2 Fr. pr. Kiligramm ermäßigt. Also werden dann die abgesezten Goldmünzen des Duodecimal - Systems, statt mit 3091 r., wic Art. 2 des Gesetzes vom 20. März 18324 vorschrieb, mit 2094 r, und die Silbermlinzen derselben Klasse, statt mit 200 Fr. 69 C. it 201 Fe: 60 C. pr. Kilogramm bei den Münjstätten bezahlt wer- avei sollen alle Kosten für Unterhaltung der in-den Münzen gebratichten Königl. Maschinen und Utenfilien , alle Stempel - Kosten, alle Wäge -, A und Verifications - Gelder zur Last der Münzmeister ieser neue gescßliche Tarif ist eigentlich nur die Bestä-

kigung und Generalifirung desjenigen, welcher conventionell, und be- fonders für größere Summen {on in der Praxis durch Konkurrenz der verschiedenen Münzstätten, als Folge der großen seit 30 Jahren im Münz - Fabricationswesen gemachten Fortschritte mechanischêèr und

27sen v. M. zur Herabsezung der Münuzkosten. von! 1. Juli d.

fen... D

vexbleiben.

chemischer Wissenschaft, ich acbildet hatte.

Am 1Iten d. M. wurde in der Deputirten - Kammer der Bericht des zur Prüfung und Begutachtung des neuen Zollgeseß- Projektes nie- dergescsten Ausschusses vertheilt. Nichtsdesioweniger scheint noch im- mer zweifelhaft, ob in gegenwärtiger Kammer - Sesson das Gesetz zur Vollendung, oder auch nur zur ernstlichen Diskussion gelangen wird. Einstweilen ist bemerkengwerth, daß Herr Meynard, Berichterstatter der Majorität des Ausschusses, in allén theoretischen Erörterungen sci- nes Berichts als Anhänger St. Cricg scher Ansichten, als Begünstiger des Prohibitiv-Systems , als Vertheidiger „der Vorzüglichkeit in- nerer National-Konkurrenz vor unzeitiger Rivalität mit dem Auslande“ sich gezeigt, und deshalb denn auch auf eine Er- gänzung der wichtigen Omissioneu des Gesetz - Projektes in Bezug auf ¿weckmäßigere Zoll - Behandlung der Artikel Steinkohlen, Gisen, Vieh u. \. w. anzutragen, sich wohl gehütet hat; nichtödestoweniger aber doch die nteisten, wirklich von ihm in Antrag gebrachten, minder wichtigen Modificationen des Regierungs - Projektes in liberalem und antiprohi- bitivem Sinne gefaßt gewesen find. So i. B. hlägt er vor, das Mi- nimum des declarationsfähigen Werths eingehender Kaschmire von 500 Fr., wie die Negierung vorgeschlagen, auf 400 Fr. zu ermäßigen ; fer- ner eine stärkere Herabsetzung des Eingangs -Zolls von rohem Talg;

E des Einfuhr -Zolls fremder Baumwolie in

Französi iffen, ohne Unterschied des Ursprungs und der Qua- lität; dié Wegstreichung der vom Minister propenirten Erhöhung des Eingangs - Zolls fremder Leinsaat; die Aufhebung aller Eingangs - Ab- gaben von fremden, zum Dienst der Nativnal - Schifffahrt bestimmten Maschinen u. \. w.; dagegen wird au Beibehaltung des Oden l / lbgabe

fremder Wolle in fremden Schiffen, auf Verwerfung der von der Regierung vorgeschlagenen Herabsezung der Beis bele f von fa- 1 ‘tra eint der ganze Bericht die Nothwendigkeit des Fortschreitens auf der Lahn liberaler Handels - Politik eben so sehr als die Existenz einer Mazorität zu be- weijen, welche, in ihrem eigenen Interesse, jeuer Nothwendigkeit so wenig als nur immer möglich zu weichen und nachzugeben ge-

eine gleihmäßü Srantbsisthen Schi

Larifs für Baumwolle, auf bedeutende rhöhung der Eingangs-

brizirten Zuckern angetragen. Auf diese Weise s

denft!

Die Municipalirät von St. Paul auf der Jnsel Bourbon l den Entschluß gefaßt und die nöthigen Fonds bäwtligre um das dee räumige Bassin von St. Gilles mittelt gehöriger Austiefung einer Einfahrt und Construction zweier Scitendämme zu einem bequemen und ficheren Hafen umzuschaffen. Die ganze Jusel - Küste gewährte

bië jeßt den Schiffen nur bedenkliche Ankerpläte auf ofene - ficheren Nheeden, weshalb denn auch Sf M auf Ae

¿weckmäßig genügt werden.

Eine merkwürdige Steigerung des Französischen Erfindungas Geifies scheint aus der offiziellen Angabe hervorzugehen, daß ‘im ley- ten Quartale des leztverflossenen Jahres nicht wei: ig?r als 225 neue

Nnventions-Patente V und ausgefertigt worden sind. (Schluß folgt.)

396 Wien, 1. April. 52 Mot. 19144. 48 951, 222 56, 15 242. Berliner Börse, Den 6. April 1835, Amt]. Fonds- und Geld-Cours-Zettel. (Preufs. Cour.

|Zf. |4érief|tzeld] | Zf. |Brief\Geld.

St.-Schuld-Sch. | 4 {1002 [1002 [Ostpr. Pfandbr, | 4 [102 | Pr. Engl. Obl. 30.| 4 982 984 jPomm. do. A 1065 | Präm.Sch.d.Seeh.| —- | 654 | 652 fKur- u. Neum. do. 4 106 ‘1054 Kurm.Obl.m.1.C.| 4 [1004| fSchlesische do.| 4 11068 |

Neum.Int.Sch.do.| 4 [1004 | [Akst.C.u.Z.-Sch.| |

Berl. Stadt-Obl.| 4 [1003 100 } d.K-u N. |— 791 |

Königsb. do. Ä | | 988 |

Elbing. do. A5) | 991 [Gold al marco | 216 [215

Danz. do. in Th. | 39 | 38! [Neue Duk. 1 1 18L|

Westpr. Pfandbr.| 4 [102 [1014 Friedrichäd’or. .| 13,5 18; Grofshz. Pos. do.| 4 [1023 [1022 [Disconto . —— | A

ô

Königliche Schauspiele.

Dienstag, 7. April. Jm Opernhause: Der Maurer; Oper in 3 Abth., mit Tanz. Musik von Auber, Hierauf, auf Begehren: Der Geburtstag, Divertissement in 1 Aft, von Ho- guet. (Die Solotänzer des Königl. Hoftheaters zu Madrid, Hr. Font, Hr. Campruvi, Mad. Qubinnon und Dlle. Serral, werden hierin folgende Spanische National - Tänze ausführen: 1) Las Boleras del Fandango, in Andalusischer Tracht. 2) Las Corraleras de Sevilla, im National-Kostúm.)

Im Schauspielhause: 1) Le retour, vaudeville en 1 acte, par Scribe. 2) La premiere représentation de: L'’autorité dans l’ambarras, comédie Touvelte en 3 actes et en prose, par Mr. Daval. 3) La consigne, vaudeville comique en 1 acte.

Mittwoch, §8. April. Jm Schauspielhause: Kaiser Friedrich l]. (erster Theil), oder : NLA und sein Sohn, historische Tragödie in 5 Abth., von E. Raupach. (Herr Sepdelmann: Friedrich 1, als Gastrolle.)

j Pg Leid es Theater.

Dienstag, 7. April. Der Glöckner von Notre-Dame, roman- tisches Drama in 6 Tableaux, nach dem Roman des Victor Arie frei bearbeitet von Charlotte Birch-Pfeiffer. (Mad. Birch-

ea Gervaise, als Gastrolle.)

Nittwoch, 8. April. Die Ehrendame, Lustsp. in 1 Akt,

nach Dupin, von A. Cosmar. Hierauf: Endlich hat er es doch gut gemacht! Lustsp. in 3 Akten, nach einer Englischen Jdee für die Deutsche Bühne bearbeitet von Albini. |

Neueste Nachrichten.

Paris, 31. März. Gestern Mittag um 1 Uher hatte Lord Cowley die Ehre, dem Könige in einer dfentlichen Audienz das Kreditivo zu überreichen, das ihn als Botschafter Sr. Majestät des Königs von Großbritanien bei Sr. Majestät dem- Könige der Franzosen beglaubigt. Der Minister der auswärtigen An- gelegenheiten war bei dieser Audienz zugegen, zu welcher Lord Cowley nah dem üblichen Ceremoniel mit Königlichen Equipagen

: ; \ | gle d

France, so lange beide Inseln unter einer Dber - Herrschaft Kander zugleich für Bourbon der Hafen gewesen war. Dem seit der Tren- nung für leztere Jnsel lebhaft hervorgetretenen Bedürfnisse eines ei-

Ine handelt, ob das Recht, einen Staats-Beamten gerichtlich genen Hafeus wird nun durch Ausführung der oberwähnten Maßregel

u Gewalt zustehen solle.

Auswärtige Börsen. Amaterdam, 1. April.

Niederl. wirkl. Schuld 5541. 52 do. 1012. Ausg. Schnld 1, U L 352 804. Russ. 984. Oesterr. 997. Preuss. Präm.-Sehecine 1164. do, 42 Anl. —. Span, 98 48,°,.

Kanz-Bill. 23j%. 435 Amort. 93!

85 2977. Antwerpen, 31, Mörz. Span. 52 48}, 38 282, insl. 201. Nens Span, Anl, 677. Belg. 102. Darmst, 27,

Cortes 48, Eoup. 292.

geleitet wurde. Nach Beendigung derselben wurde der neue Bot- schafter auch von der Königin und dem Herzog von Orleans empfangen.

Dem Courrier français zufolge, will das Französische Kabinet die Anwesenheit Lord Cowley's in Paris zur Anknüpfung von Unterhandlungen in Betreff Spaniens benußen. Es würde sich darum handeln, Mittel zur Beendigung des Bürgerkriegs, der die nôrdlichen Provinzen der Halbinsel verwüstet, ausfindig zu machen.

Der König und die Königliche Familie werden sich unmit- telbar nah dem Namensfeste des Kdnigs, das auf den 1. Mai fällt, nah Neuilly begeben Und während der Debatten des vor dem Pairshof anhängigen ‘Prozesses dort verweilen.

Die Pairs-Kammer seßte gestern ihre Berathungen über das Munizipal-Gesct bis zum Uten Artikel incl. fort.

In der gestrigen Sibung der Deputirten-Kammer berichtete auch noch Herr Karl Dupin über die von dem See- Minister verlangten Zuschüsse zu seinem vorjährigen Budget; die Kommission hat dieselben von 900,000 Fr. auf 650,000 Fr. her- abgesezt. Jm ferneren Laufe der Berathungen über den Geset- Entwurf wegen der Verantwortlichkeit der Minister wurde der

Bank-Actien 1523, Neus Anl. 5867. ;

{ der Staats - Verwaltung für die Voll

von dem

eichnet

digt seyn.

Ungewissen.

ist kräánklich.

erste Theil der von Herrn Vivien beantragten und von der Kom- mission amendirten Bestimmungen (den 39sten Artikel des Ent- wurfs) angenommen, Der zweite Theil dagegen, wonach die Minister gewissermaßen über die Zulässigkeit der gegen einen Beamten angebrachten Klage entscheiden sollen, fand lebhaften Widerspruch, indem ein großer Theil der Kammer sich dem Sy- steme des BAR Dufaure anschloß, wonach jene. Entschcidung den Königlichen Gerichtshdfen anheimfallen soll. Der Handels-

t

den

Minister widerseßte sich diesem Antrage auf das lebhafteste, wäh- rend Hr.Odilon-Barrot ihn unterstüßte. Es kam darüber an die- sem Tage noch zu keiner Abstimmung. Jn der heutigen Si6ung wurde die Debatte wieder aufgenommen, Herr Charlemagne unterstüßte die Vorschläge des Herrn Bure, Beide Depu- tirte vereinigten sich zuleßt über cine neue Abfassung. Als es indessen darüber zur Abstimnjung kam, wurde das Amendement mit 215 gegen 153 Stimmen verworfen. Herr Parant entwickelte jeßt cin neues Amendement, das die beiden in Antrag gebrach- ten Systeme vereinigen sollte. Der Großsiegelbewahrer bekämpfte dasselbe und befand sih um 41 Uhr (wo dieser Be- richt endigt) noch auf der Rednerbühne. Aus der ganzen De- batte ersicht man, daß es sich lediglih um die Entscheidung der

elangen, geseßlich der richterlichen oder der administrativen

_Die ín der lebten Zeit von der Presse mehrmals angeregte wichtige Frage, ob ein Mitglicd des Französischen Advokatenstan- des mit der Vertheidigung eines Angeschuldigten vor einem außer- ordentlichen Gerichtshofe von Amtswegen beauftragt werden könne, st| nun, nachdem mehrere Mitglieder des Pariser Barreau's sie mit Nein beantwortet, dur eine vom 30sten d. datirte und von dem Großsiegelbewahrer Herrn Persil kontrasignirte Königliche Verordnung, welche der eutige Moniteur enthält, definitiv entschieden worden. Diese Verordnung lautet folgendermaßen : ¿Mit Hinsicht auf die Artikel 22, W, 29 und 47 der constitu- tionnellen Charte und auf den ten Artikel des Gesetzes vom 10, April 1834, welche die Fälle bestimmen, in denen die Pairs-Kammer sich zu einem Gerichtshofe konstituirt; mit Hinsicht auf den 38sten Artikel des Geseßes vom 22, Ventose

des Jahres 12, der also lautet: „Es wird durch Anordnungen

4

vember 1822, welche die Anordnung über die Ausúbun vokaten und über die Disziplin des Barreau's enthalten ; mit Hinsicht auf den {ten Artikel Unserer Verordnung vom 7. Augu 1830 1 ,Von demselben Zeitpunkte (der Pu lication der Verordnung) an gerechnet soll jeder in die Liste eingetrage | Advokat vor allen Kdniglichen Gerichtsh bunälen des Königreichs plaidiren können, ohne einer weitere Ermächtigung zu bedürfen, außer den Bestimmungen des 295th Artikels des Kriminal - Jnstructions - Kodex“ ‘‘; den 295sstten Artikel des Kriminal - Jnstructions- Kodex, dex alh lautet: „„„Der Anwalt des Argeklagten soll nur unter den Advokaten oder Anwalten des Königlichen Gerichtshofes ode seines Ressorts von von dem Richter bezeichnet werden können, wofern nicht der Ar O von! dem P

ält, sich einen seiner Verwandten oder Freunde

der also lautet:

Beistand zu wählen“/““; ; wahrers, Minister-Staats-Secretairs des Departements der wu stiz und der geistlichen Angelegenheiten; in Betracht, daß die Vorschriften über die Disziplin des Advokatenstandes kcine beson: dere Bestimmung über die Ausübung der Advokatur vor der Gerichts barkeit des Pairshofes enthalten, und daß es im Interesse der Verthei digung und der öffentlichen Ordnung angemessen v4 eine Verfügun in dieser Beziehung zu treffen, und nach Anhörung Unsere Staatsraths, haben Art. 1. Jeder auf die Advokatenliste eines Gerichtshofes ode eines der Tribunale des Königreichs eingetragene Advokat kay f seinen Dienst vor dem Pairshofe ausüben. Jedoch können allein die Advokaten bei dem Königlichen Gerichtshofe von Pari | Präsidenten des 294 des O - Instructions - Kodex, von Amtswegen h; werden. stes vor dem Pairshofe berufenen selben Rechte und sind hier denselben Pflichten unterworfen, wi vor den Assisenhöfen. sident bleiben, in Betreff der Advokaten , mit allen den Befug nissen bekleidet, die den Assisenhöfen und den Präsidenten diestr dfe zustehen. ollziehung gegenwärtiger Verordnung beauftragt.“ Der Mes sager bezeichnet diese Verordnung als eine exorbitante Maßregel Heute früh verfügte sich, sobald der Moniteur erschienen twa, eine große Anzahl Advokaten in den Justiz-Palast. És herrsdt eine große Bewegung unter ihnen. sicht zu seyn, daß die diesen Morgen publizirte Verordnung se zum Hlaidiren verpflichte.

Aus Bayonne vom 27sten d. schreibt man : Seiten her treffen Truppen in Navarra ein; in ‘Pampelot sind drei Bataillone und 400 Pferde von Aragonien angelat}h Cordova in Vittoria mit 4 5000 Mann. Bataillone sind an der Gränze Navarra's eingetroffen. Min Dies hat, wie man behauptet, den General Val: dez auf den Gedanken gebracht, sich selbst zu der OperationsAt mee zu begeben; er wird in Vittoria erwartet.

Öberbefehl übernehmen , so geschähe es keinesweges als El: fersuht gegen Mina; denn beide sind innige Freunde. Als zeigt übrigens an, daß in den insurgirten Provinzen der entshel dende Augenblick eingetreten ist.“

Im Constitutionnel liest man: „Wir haben auf auß ordentlichem Wege Nachrichten aus Madrid vom 25sen erhal ten. Ein Kabinets -Courier, der in aller Eile nah London L gangen ist und den Bericht der Consolidations-Kommission übt das Budget der Kdnigl. Amortisations-Kasse überbringt, hat un

«“

ihm (dem Angeklagten) gewählt oder räsidenten des Assisenhofes die Erlaubniß e, um Rechts;

auf den Bericht Unseres Großsiegelhe,

ir verordnet und verordnen, wie folgt;

Pairshofes, gemäß dem At,

Art. 2. Die zur Leistung ihres Dim

dvokaten genießen hier diy

Art 3. Der Pairshof nnd dessen Ph

Art. 4. Unser Großsiegel-Bewahrer is mit de

Sie scheinen nicht der A

ie in der Conciergerie befindlichen Angeschuldigten v1 Lyon haben das Beispiel der Gefangenen in St. Pelagie befolzt und sich geweigert, irgend einen Advokaten anzunehmen, der ih nen von dein ‘Präsidenten des ‘Pairshofes ex oflicio bezeichnt werden würde.

Herr Pasquier, Präsident der Pairs-Kammer, hat geste Abend die Verordnung unterzeichnet, welche die Erdffnung de gerichtlichen Debatten des April - Prozesses auf den 5. Mai fes scht. Die Arbeiten des provisorischen Saales , der im Palis Luxemburg gebaut wird, werden am Schlusse dieser Woche bet

Herr von Peyronnet schreibt aus seinem Gefängniß zu Ha an die Quotidienne, subskribirt 49 Fr. zu ihrer bemerêt, auch er habe sich schon den großen Fehler zu Schulden kommen lassen, die Dinge bei ihrem Namen und den König von Frankreich bei scinem Titel zu nennen.

Es heißt hier, auch der Türkische Botschafter in London, Nuri Efendi, sey wieder abberufen worden.

Lord Eliot und Oberst Garwood sind gestern auf ihrer Rels nach Spanien mit Depeschen von London hier angelangt.

Heute ist keine Estafette aus London angekommen, und mat war über das Resultat der Motion des Lord Russell noch in

trafsumme und

¡Von allt

Mehrere andt

Sollte V4

die Madrider Zeitungen mitgebracht. Aus dem Etat des Finath

Ministers geht hervor, daß die auswärtige Spanische Schub am 1. Januar 1835 aus 1,483,664/,999 Realen 34 Maravédl! passiver Schuld (Nominal-Kapital) und aus 3,162,835,710 R& len 5proc. aktiver Schuld besteht. den wir leider die ausgesekte Schuld von 1831,“ in Betreff det man bessere Bedingungen für die Inhaber zu erhalten glaubt) mit einbegrifsen ; der Summe von 432 Millionen Realen Nominal - Kapitä Eine Madrider Zeitung theilt mit, Oberst Wylde, Englisht Kommissar bei der Armee Mina's, habe von Pampelona ges{!| ben, daß Lord Fißroy Sommerset auf die diplomatische Missi! verzichtet habe, mit der er für Spanien von seinem Freunde, def Herzoge von Wellington, beauftragt worden war.“

Heute {loß öproc. Rente 107. 50. 3proc. 80. 70. 5prof

Neap. 97. 60.

181. Neue Span. Anl. §3 Prämie. Frankfurt a. M., 3. April.

10115, 10111, Aproc. 95%. 991.

241, Bank-Actien 1597. 1595.

In die passive Schuld fi

sie figurirt in der passiven Schuld ml

Ausg. Schul

Oesterr. proc. Metal 23proc. 563. B. 1proc. M Part.-Obl. 1408, 1404, Loos

5proc. Span. 48. Z3proc. 297.

u 100 G. 2124, Br. Preuß. Präm.-Sch. 643. Br. do. 4pro}, nl. 97). G. Holl. 5proc. Obl. von 1832 1s 1004. Pol p

Loose 703. 703. Jproc. Span. Rente 47. 463,

274. 271.

roc. do. pel

Nedacteur Cottel.

Gedruckt bci A, W. Hay.

z iehutig des acgenwärti

Gesetzes, und besonders insoweit es h 7) um die Entwetn der Advokaten - Liste und um die Disziplin des Barreau's l delt, gesorgt werden‘///; mit Hinsicht auf das Dekret vom u Dezember 1810 und die Königliche Verordnung vom 2, Nu

g der A,

öfen und vor allen Tri

1e 98.

mit Hinsicht ay

Allgemeine

Preußische Staats-Zeitung,

Berlin, Mittwoch den sten April

S e n

Eee

——— ————:

——

Amtliche Nachrichten.

Kronik des Tages.

Des Königs Majestät haben den bisherigen Ober - Landes- richts-Rath Feege zu Insterburg als Rath an das Tribunal u Königsberg zu verseßen geruht.

Im Bezirke der Königl. Regierung

u Minden ist die durch Versekung des Pfarrers Schäfer nah Nicheim erledigte Pfarrstelle zu Stahle dem seitherigen Pfarrer Johann Stricker zu Erkeln, ferner die erledigte Pfarrstelle zu Etteln dem bisherigen Pfarrer zu Thüle, Phi- sipp Bruns, die erledigte Pfarrstelle zu Rödinghausen dem bisherigen Pfarrer zu Lerbeck, Friedrih Hackmann, und die erledigte Pfarrstelle in Peckelsheim dem Vice-Kuratus Kauf- mann in Rheda verliehen worden.

Angekommen: Se. Excellenz der General-Lieutenant und Commandeur der 1iten Division, von Block, und

Der General-Major und Commandeur der 1lten Jufante- rie-Brigade, von Lucadou, von Breslau.

Abgereist: Se. Durchlaucht der-General-Major und Com- mandeur der öten Division, Prinz George zu Hessen-Kafs- sel, nah Frankfurt a. d. O.

Zeitungs-Nachrichten. ANUSlq ho |

Frankrei.

Deputirten-Kammer. Sißung vom 30. März. Meg.) Der von Herrn Vivien beantragte und von der ommission amendirte 39ste Artikel des Gese - Entwurfes über die Verantwortlichkeit der Minister (wie solcher in dieser Siz- jung angenommen wurde) lautet im Wesentlichen also: „Wenn ein Staats-Beamter eines Verbrechens oder Vergehens in seinen Amts - Befugnissen beschuldigt wird, so hat der Erste Präsident des betreffenden Königl. Gerichtshofes einen seiner Räthe mit der Einleitung einer vorläufigen Untersuchung zu beauftragen. Dieser kann ein Zeugen - Verhör anstellen, doch kann er den an- geshuldigten Beamten selbst unter keiner Bedingung vorladen.““ Der von demselben Deputirten herrührende 40ste Artikel dagegen erregte eine lebhafte Debatte, insoweit es sich dabei um die Ent- (heidung der Frage handelte, ob die Befugniß, einen Staats- Beamten zu belangen, von der administrativen oder von der richterlichen Behörde ertheilt werden solle. Herr Vivien stimmte für die erste, Herr Dufaure für die zweite Alterna- tive, indem er eine besondere Abfassung in diesem Sinne in Vor- schlag brachte.

In der Sibung vom 3lsten wurde (wie bereits erwähnt worden) das eben erwähnte Amendement des Herrn Dufaure, wonach die Entscheidung über die Zulässigkeit einer Klage gegen einen Beamten den Königlichen Gerichtshöfen zustehen sollte, mit 215 gegen 153 Stimmen verworfen. Dasselbe geschah mit einem in demselben Sinne abgefaßten Antrage des Herrn Parant. Hiernächst kam ein Amendement des Herrn Daunant zur Be- rathung, das im Wesentlichen also lautete: „Jst die vorläufige gerichtliche Untersuchung beendigt, so wird solche dem General- Prokurator mitgetheilt, der sie demjenigen Minister zufertigt, un- ir welchem der angeschuldigte Beamte steht. Von diesem Mo- nitnte an bleibt jedes gerichtliche Verfahren 3 Monate lang ein- gestellt, Während dieser Zeit kann der Minister insofern die Klage einen ‘Präfekten, Unter-Präfekten, Divisions- oder Unter- Divisions-Commandeur betrifft die Verfügung, die zur Klage Anlaß gegeben, unter seine eigene Verantwortlichkeit nehmen, worauf er sowohl, als der angeschuldigte Beamte, vor den Pairs- hof verwiesen werden können. Betrifft die Klage dagegen jeden andern Beamten, so muß eine Königliche Verordnung zu dessen Velangung vor Gericht extrahirt werden, wobei, in sofern die Belangung nicht gestattet wird, der betreffende Minister sich dur seine Kontrasignatur für die begangene Handlung verant- wortlich macht. Jm entgegengeseßten Falle, oder, wenn inner- alb jener drei Monate gar keine Entscheidung erfolgt, geht der

rozeß seinen gewdhnlichen Gang.“ Herr Guizot erklärte, daß die Regierung diesem Antrage beipflichte, worauf Herr Odilon-Barrot erwiederte, daß er ihm dies von Herzen gern glaube, da bei der Annahme jenes Antrages nur noch fär die Unter-Beamten die Garantie des Staats - Raths bestehen würde, während alle höhere Beamte sich hinter die Minister verschanzen könnten. „Nach einer mehrtägigen Debatte“/, fügte der Redner hinzu, „sind wir jeßt zu dem reinen administrativen Veto, zu der absolutesten Willkür, gelangt, unter einer einzigen Bürg- haft, die ih jedoch als völlig illusorisch betrachte, indem se die Nothwendigkeit mit sih führt, die großen Staats- fôrper in Bewegung zu seben und bei der Deputirten- Kammer die Erlaubniß nachzusuchen, den betreffenden Mi- nister und seinen Agenten vor dem Pairshofe zu belangen.“ Auch Herr Mauguin war der Meinung, daß die Verantwort- lichkeit der Minister nicht allzu oft in Anspruch genommen wer- den dürfe, da sie sonst leicht ganz illusorisch werden könnte. Hr. von Salvandy schlug darauf vor, den in dem Amendement des Herrn Daunant gemachten Unterschied zwischen höheren und niederen Beamten dadurh schwinden zu lassen, daß man ihre gerichtliche Belangung überhaupt von ciner Königl. Verordnung abhängig mache ein System, bei dessen Annahme in der schon Jeßt bestehenden Einrichtung eigentlich gar keine Aenderung be- wirkt werden würde, da eine solche Königliche Verordnung nur nach vorgängiger Berathung des Staats-Raths zu erfolgen pflegt, mithin dieser leßtere nah wie vor der Richter über die Zulässig- keit einer Klage seyn würde. Nichtsdestoweniger widerseßte sich Hr.

tinister das Recht verweigern, seine Beamten zu vertreten ; wollte man es dennoch thun, so würde die ministerielle Verantwortlichkeit in den Beziehungen der Central - zu den Provinzial -Behörden in Nichts zerfallen, und ein Minister würde alsdann nicht mehr das Recht haben, einem Präfekten zu sagen: „Sie haben diesen meinen Befehl púnktlich zu vollziehen, denn Sie handeln unter meiner Verantwortlichkeit, ich werde Sie vertreten, ih werde eventuell Jhre Vertheidigung vor dem Pairshofe übernehmen.“ Herr Odilon-Barrot bestand wiederholt auf der Nothwen- digkeit, die Anklage eines Beamten lediglih von der Entscheidung der gewöhnlichen Gerichtshöfe abhängig zu machen. Als es xnd- lich zur Abstimmung kam, wurde zunächst das obige Unter-Amen- dement des Herrn von Salvandy verworfen. Dagegen fiel aber auch der Antrag des Herrn Daunant, wenn gleich nur mit ge- ringer Stimmen-Mehrheit, durch. Die Sikzung vom l. April begann mit der monatlichen Erneuerung der Bureaus. Sodann wurde die obige Debatte wieder aufgenommen. Herr Agier bekämpfte sämmtliche Amen- dements, und trat dann den Anträgen des Herrn Vivien bei, die er in einer neuen Abfassung reproducirte. Herr Odilon- Barrot erklärte sich noch einmal auf das entschiedenste gegen die Annahme jener N und suchte die Majorität für seine Ansicht zu gewinnen. Als es endlich zur Abstimmung fam, wurde der obige Vorschlag des Herrn Agier, der sih von dem Tages zuvor verworfenen Unter- Amendement des Herrn von O fast gar nicht unterscheidet, angenommen. Er lau- tet also: * „Art. 40. Js die vorläufige Untersuchung beendigt, o wird das Protokoll derselben satnmt der Klage von dem Ge- neral- Prokurator demjenigen Minister abschriftlih eingereicht, unter welchem der angeklagte Beamte steht. Von diesem Mo- mente an bleibt jedwedes gerichtliches Verfahren 2 Monate lang eingestellt. Jn dieser Zeit hat eine Königliche Verordnung dar- über zu entscheiden, ob das gerichtliche Verfahren fortzuseßen sey oder niht. Dieser Verordnung muß eine Berathung des Staats - Raths vorangehen, und sie selbst muß von dem be- treffenden Minister contrasignirt seyn. Autorisirt sie den Pro- zeß, oder erfolgt sie nicht innerhalb zweier Monate, so geht das gerichtliche Verfahren seinen gewöhnlichen Gang.“/

Die Annahme dieses Artikels exregte lautes Murren unter den Oppositions-Mitgliedern.

Paris, 1, April. Die Prinzessin Adelaide und der Prinz von Joinville sind gestern von Brüssel wieder in Paris ein- getroffen.

Die Pairs-Kammer gelangte gestern in ihrer Debatte über das Munzipab-Geseß bis zum 27sten Artikel. Einige von den Herren Villemain und Dubouchage beantragte Amendements wurden verworfen. Heute wird die Berathung fortgesebt.

Sämmtliche Oppositions-Journale beschäftigen sich heute mit der gestern im Moniteur erschienenen Königlichen Verordnung (s. Neueste Nachr. im gestrigen Blatte der St. Ztg.) und grei- fen dieselbe auf das Heftigste .an. Im Temps heißt es: „Diese Verordnung sagt mehr, als man dem Anscheine nach hat sagen wollen. Sie entzieht den Angeklagten eines der heiligsten Rechte der Vertheidigung; sie greift die Unabhängigkeit der Advokaten an, und antwortet durch eine Lúge auf das seit dem Monat August geleistete Versprechen, die freie Ausübung ihres Standes durch ein Gese zu ordnen. Es handelt sich hier weniger um eine Frage der Geseßlichkeit, als um eine Frage der Moral und der Menschlicl;keit. Jn Ermangelung von Geseßen bedient man sich gewaltthätiger Waffen. Kann man aber dann noch sagen, daß der Stand des Advokaten unabhängig, und die Verthei- digung des Angeklagten frei sey? Der National âu- ßert sich folgendermaßen: „Die Verordnung muß als eines

der merkwürdigsten Denkmäler der legislativen Anarchie, in deren Schoß wir leben, betrachtet werden. Wer sollte nicht glauben, wenn er sieht, auf welche Unzahl

von Geseßen und Dekreten sich jene unglaubliche Verordnung bezieht, daß sie vollkommen logisch und auf eine Masse. gesebli- cher Bestimmungen gegründet sey? Dem ist aber durchaus nicht so, und die Gesebe, die man anführt, stehen so wenig mit der Verordnung in Verbindung, daß man genöthigt ist, ihr folgende unerhörte Einleitung zu geben: „„„„Jn Betracht, daß die Vor- schriften úber die Disciplin des Advokatenstandes keine besondere Bestimmung über die. Ausübung der Advokatur vor der Gerichts- barkeit des Pairshofes enthalten, und daß es im Jnteresse der Ver- theidigung und der öffentlichen Ordnung angemessen ist, eine Verfügung in dieser Beziehung zu trefsen u. s. w.//// Aber wenn nichts Besonderes für den in Rede stehenden Fall feststeht, warum denn Geseke anführen, die keine sind, und von denen man einräumt, daß sie auf die jeßigen Verhältnisse nicht anwend- bar seyen? Und wenn nichts in unseren Geseßen zu der Ver- ordnung, welche man erlassen hat, ermächtigt, was heißt dann eine Procedur, die sich selbst nah Maßgabe ihrer Vedürfnisse Regeln aufstellt? und zu welchen Folgerungen kann man in dem April- Prozesse nicht gelangen, sobald man sich der so furchtbar unbestimmten Formel: Jn Betracht, daß es angemessen ist, eine * Verfügung zu treffen, bedienen will? Jn der Sache selbst umfaßt und entscheidet die Verordnung mit einem unhalt- baren Despotismus zwei Fragen von sehr wrschiedener Beschaf- fenheit: von der einen Seite die Pflichten der Advokaten gegen den Pairshof, und von der anderen die Rechte des Pairshofes und seines Präsidenten auf den Advokatenstand, und besonders auf den Pariser. Wir fechten hier nicht für den Advokatenstand, wohl aber für das Recht der Angeklagten, das nicht ohne Ge- fahr mit solcher Kühnheit angegriffen werden kann. Die Rechte, die den Assisenhöfen und ihren Präsidenten zustehen , sind ihnen durch das Straf - Gesezbuch und durch die Kriminal - Gerichts- Ordnung zuerkannt worden, und können nicht durch cine bloß ministerielle Verfügung auf Andere übertragen werden. Die Fehler, die Jnconsequenzen und das Ungesebliche der in Rede

und sich die einfachsten Begriffe von Menschlichkeit und Gerech- tigkeit zu eigen gemacht hätte, würde gar nicht einmal eine Er- drterung darüber ndthig seyn.“/

Mehrere hiesige Blätter enthalten übereinstimmend folgende Note: „Die Vorlesung der Verordnung, welche die (dvokaten der Disciplin der Pairs-Kammer unterwirft, hat ge- stern im Justiz - Palaste eine sehr lebhafte U hervorge- bracht; es hatten sich daselbst zahlreiche Gruppen gebildet, in de- nen man die L jenes neuen Reglements erörterte. Aller Welt war es klar, daß man die Advokaten durch Andro- hung von Disciplinar- Strafen einschüchtern wolle, und daß es kein besseres Mittel dazu L als sie zu zwingen, den Ange- klagten wider deren Willen Beistand zu leisten. Nichtsdestoweniger scheinen alle ex officio ernannte Advokaten einstimmig entschlossen, sich nicht vor der ministeriellen Willkür zu beugen, und sich, inmitten jener Gewaltthätigkeiten der Politik, die Würde ihres Charakters und die Unabhängigkeit ihres Standes unversehrt zu erhalten. Der Disciplinar- Rath, der sih alle Dienstage versammelt, hat sich, nachdem er von der Verordnung Kenntniß genommen, bis zum künftigen Montag vertagt, um sich über den Weg zu bera- then, den die ex officio ernannten Advokaten einzuschlagen haben.“

Im Journal des Débats liest man Folgendes: „Der Baron Pasquier, Präsident der Pairs - Kammer, an den sich mehrere ex officio ernannte Advokaten gewandt, Und ihm die Weigerung der Gefangenen, sie zu Vertheidigern anzunehmen, gemeldet haben, hat geantwortet, daß der Pairshof gleich bei Er- dffnungen der Debatten über A Entschuldigungs - Gründe be- rathschlagen würde. Die Angeklagten von Lyon, von dem Gra- fen von Bastard in der Conciergerie befragt, haben die ihnen von Amtswegen gegebenen Vertheidiger angenommen und verlangt, sich unverzüglich mit ihnen zu besprechen.‘ Dagegen enthält der National folgende, von gestern datirte, und von 50 Gefangenen unterzeichnete Protestation: „Die Angeklagten von Lyon, St. Etienne und Arbois Mee erfahren, daß die ex oflicio ernannten Advokaten sich hinsichtlih der Lage, in welche sie der Präsident des Pairshofes verseßt hat, in L D befänden; ste erklären daher, daß ste sich fortan nur mit den Ver- theidigern und Rathgebern besprechen werden, welche sie sich ges wählt haben, oder die von dem Vertheidigungs-Comité angenom- men worden sind, und ersuchen demnach die ex oflicio ernann- ten Advokaten, sich nicht zu ihnen zu bemühen.“

Der Temps sagt, daß die Depeschen an den Marschall Maison, die man schon am 13. März unterweges glaubte, erst fünf Tage später wirklich abgegangen seyen. Der Marschall werde übrigens zwischen dem 15. und 20. April hier erwartet, wenn er auch das Portefeuille des Krieges nicht annehmen sollte.

Herr Karl Dupin ist gestern durch 39 Stimmen unter 50 um Präsidenten der Akademie der Wissenschaften statt des Hrn.

iot, der Kränklichkeits halber diese Stelle niedergelegt hatte, erwählt worden.

Leopold Robert, der bekannte Französische Maler, 20, März zu Venedig seinem Leben ein Ende gemacht. sache dieses Selbstmordes kennt man noch nicht.

Das gestrige Blatt der „Mode‘“/ ist auf der Post und im Expeditions-Lokal weggenommen worden.

Ein Schreiben aus Toulon vom 2sten v. M. meldet, daß die Englische Schaluppe „Aristides‘“/, von Rosas (Catalo- nien) kommend, die Nachricht überbracht habe, daß die Ameri- kanische Flotte noch immer bei den Balearischen Jnseln vor An- ker liege und die ihr angekündigten Verstärkungen erwarte.

Im Moniteur liest man in Bezug auf die Spanischen Angelegenheiten: „Jn dem Augenblicke, wo Echarri - Arañaz ka- pitulirte, waren. 22,000 Christinos um Pampelona zusammen- gezogen. Der größte Theil dieser Truppen is sofort in das Borunda-Thal gegen Zumalacarreguy geschickt worden. Bei ih- rer Annäherung hatte Zumalacarreguy seine Streitkräfte getheilt und die Richtung nach Estella eingeschlagen; §000 Mann, für die Armee Mina's bestimmt, sind in Navarra angekommen. Jn Vittoria spricht man noch immer von der Ankunft des Kriegs- Ministers.“

Von der Spanischen Gränze wird gemeldet, die Kar- listen seyen entschlossen, den 29. Mars, als den Geburtstag ih- res Königs, durch einen allgemeinen Angriff zu feiern.

In einem hiesigen Blatte liest man: „Wir erfahren in Bezug auf die Unterhandlungen , die zwischen den verschiedenen Europäischen Höfen angeknüpft worden, um dem Bürgerkriege. in den nördlichen Provinzen Spaniens ein Ende zu machen, daß weder Don Carlos, noch die Kdnigin auch nur irgend etwas von ihren Rechten aufgeben wollen. Der Erstere weigert sich, das Spa- nische Gebiet zu verlassen, und das Ministerium Martinez de la Rosa verlangt, Don Carlos solle auf die ihmund seinen Kindern zustehenden Erbfolgerechte verzichten. Mittlerweile nimmt der Bürgerkrieg in Navarra täglich einen barbarischeren Charakter an. Das Schicksal des Dorfes Lacaroz scheint die Englische Regierung veranlaßt zu haben, einen neuen Vermittelungsversuch zu ma- chen. Die zwei von ihr abgeschickten Agenten sollen die beiden Parteien dahin zu bewegen suchen, daß sie ihren Vernichtungskrieg aufgeben und die Gefangenen menschlicher behandeln. Man glaubt, daß, im Falle diese Unterhandlungen gelingen sollten, der Herzog von Wellington von neuem suchen werdè, sich mit dem Kabinet der Tuilerieen zu verständigen, um eine gänzliche Pacis- fication der Halbinsel herbeizuführen.“

Großbritanien und Jrland.

London, 31. März. Sir Augustus Foster hat London verlassen, um seine diplomatischen Functionen in Turin wieder anzutreten.

Im heutigen Bdörsenbericht des Sun heißt es: „Der all- gemeine Gegenstand der Unterhaltung in der City und in jedem

aft am ie Urs

tende Meinung ist, daß sie eine Niederlage erleiden werden, und daß dann Sir R. Peel sein Amt niederlegen, der König aber seine Resignation nicht annehmen wird. Indeß ist dies bis jest

stehenden Verordnung werden aller Welt in die Augen springen.

Guizot diesem Vorschlage, Man könne unmöglich, meinte er, einem

Bei einem Volke, welches nur einigen Werth auf seine Gesetze legte

ein bloßes Gerücht, und man muß den Ausgang abwarten.“

Kaffeehause war p die Lage der Minister, und die vorwal-