1835 / 99 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

Bessarabien ziehenden Uebersiedler, und zur Erleichterung ihrer er- ften häuslichen Einrichtung, daß, bis auf. weitere Bestimmung, jede Familie zwei Pferde und von anderem Vieh o viel, als wofür der ta- rifinäßige Zollbetrag 15 Rubel B. A. nicht übersteigt , zollfrei soll ein- führen dürfen.

Schweden. Die Königl. Verordnung vom 7ten v. M. de- ren, in Bezug auf Hamburg, schon in unserem Art. XVII. Er- wähnung geschah lautet im Wesentlichen wie folgt : „Nächdem we-

en Bewilligung besonderer Vorzüge für Hamburger und Bremer Schiffe in Schwedischen Häfen auf ministeriellem Wege Vorstellung gemacht, sodann aber über die le Schwedischer Schiffe an Hamburg und Bremen, so wie über Beschaffenheit ‘des wechselseiti- gen Handels-Verkehrs dieser Städte mit Schweden Nachricht eingezo- gen worden, so tazen Se. Majestät zu erklaren geruht , daß Schiffe, welche Einwohnern besagter Hansestädre zugehören, hinführo bei Ein- und Ausfuhr von Waaren in Schwedischen Häfen hinsichtlich des Zolls und der übrigen Umgelder dieselben Vorzüge und Behandlung wie cin- heimische Schiffe genießen sollen; unter Befolgung desjenigen jedoch, vas die Königl. Verorduungen vom 10. Nov. 1724 und 28. Febr. 1726, verglichen mit den Publicationen vom 20. Okt. 1824 und 19. Oft. 1833, über fremde Sie melde andere Produkte, als die ihres eige- nen Landes einführen, enthalten. l

Eine dereital Verordnung besagt, daß Schiffe unter allen Flaggen, welche von Unwetter überrascht, oder wegen Mangels an Les bensmitteln, oder aus Reparatur-Bedürfniß, irgend einen Zollhafen der Gothländishen Küste anlaufen , von allen übrigen Umgeldern und Ab- gaben, mit Ausnahme der Lootsen - Gebühr und einer Gratification für die Zoll - Beamten, beides nach dem bestehenden Tarif, befreit seyn sollen. Außerdem sollen auch in solchen Fällen die Schiffe unbegünstig- ter Nationen mit denen der begünstigten oder den National - Schiffen

leiche Behandlung erfahren. : i : Schon unterm 27. April 1833 wärd die Convoi - Abgabe von aus- gehenden Waaren bis auf die Hälfte ihres durch Bekanntmachung vont 10. Sept. 1831 für die einzelnen Fälle festgescliten Betrages ermäßigt. Jetzt is dieselbe durch Königl. Verordnung vom 27sten v. M. „zu fer- nerer Erleichterung des Ausfuhrhandels, und da der Zustand der Eon- voi-Kasse es für jeßt gestatte‘, von und mit der Schifffahrt dieses Jah- res und bis auf Weiteres gänzlich aufgehoben worden, und ¿war der- gestalt, daß, was darauf seit dem 1. Jan. d. J. etwa schon bezahlt wurdè, den betreffenden Zahlern in gehöriger Ordnung zurückerstattet werden soll,

Deutschland. Hamburg. Unterm 11ten d. M, brachte die Schifffahrts- und Hafen - Depuration zur öffentlichen Kunde, es habe sich das Fahrwasser an der Mündung der Elbe bei der Flügeltonne ver- ändert, daher die Lootsen von der bei stürmischer Witterung daselbst liegenden Loots -Galliote nicht mehr mit gehöriger Sicherheit verseßt werden können. Deshalb sey der Galliore eine andere für die zur Elbe aufsegelnden Schiffe bequenere Station, und zwar innerhalb des durch die Tonnen D. C und Nr. 6 gebildeten Triangels, angewiesen worden, welche in vorkommenden Fällen nach dent 1. April. d. J. von ihr ein- genommen werden solle.

Mecklenburg-Schwerin. Unterm 21sien v. M. if eine Groß- Herzogliche Patent-Verordnung ergangen zur Publication einer mit den Sränden vereinbarten neuen Ordnung wegen _Negulirung der Schiff- sahrts- und Floß-Abgaben auf der Elde und Stör.

Niederlande. Aus Batavia wird die Erscheinung mehrerer wichtiger Verfügungen des dortigen interimistischen Ober - Statthalters gemeldet. Die cine vom 6. Nov. v. J. enthält sehr strenge Bestim- mungen gegen pflichtvergessene Beamte, welche ferner, wie bisher nur alizu häufig geschehen, den Reglements der allgemeinen Verwaltung des Niederländischen Ostindiens entgegenhandelnd, in ihrer Amts - Eigen- schaft oder dur Einfluß derselben unerlaubte Einkünfte und Vortheile sich zu verschaffen suchen möchten. Eine andere Bekanntmachung vom 3. Nov. v. J. regulirt, mit Aufhebung früherer entgegensiehender Bestimmungen, die Zollzahlung ven dem ins Geuvernement von Ma- cassar, direft aus dem Eutrepot von Java in Quantiräten von nicht weniger als einer cin Pifkol haltenden Kiste einzuführenden Opium dahin, daß von Palma -, Benares- und Malva-Opiuni 50 Fl., von Le- vautishem 25 Fl. per Kiste gezahlt werden sollen. Endlich erschien unterm 14. Nov. v. J. eine dritte Verfügung folgenden wesentlichen Inhalts: / : i i G 1) Die erste Einfuhr nah Niederländisch Ostindien von Wellen- und Baumwollen -Zeugen, verfertigt an Orten im Westen des Vorge- birges der guten Hoffnung, soll, es mögen jene Waaren Niederländi- schen oder anderen Ursprungs seyn, bis auf Weiteres allein durch Ba- tavia, Samarang und Surabaya geschehen dürfen. H

2) Zur ferneren Einfuhr der gedachten Waaren in andere Häfen des Niederländischen Ostindiens bedarf es eines Certifikats der Zollbe- hörden von Batavia, Samarang oder Surabaya, daß sie vorher in einem dieser Häfen ein- und wieder ausgeführt gewesen sind.

3) Auch in Sambas und Pontianac sollen, mit ausdrücklicher Aufhebung des entgegenstehenden Art. 8 der Nesolution vom 18. Fe- bruar 1833, die vorgenannten Waaren nicht anders als mit dem legterwähnten Certifikate und gegen Zahlung der Eingangs Abgaben eingeführt werden.

Belgien. Der Moniteur Belge publizirt in seiner Nr. 51 abermals zwei Listen von resp. 4 und 24 Erfindungs-Patenten, deren Gegenstände theils wegen Ablaufs der Zeit- Perioden, für welche das Patent ertheilt war, theils wegen Nichterfüllung der an die Erthei- lung geknüpft gewesenen Bedingungen, jeßr wiederum der freien Kon- kurrenz des Publikums anheinmgefallen sind.

Italien. Toskana. Buiese aus Livorno vom 20sieu v. M. ‘erwähnen der Maßregeln, durch welche die Regierung den Ausfail zu

400

decken beabsichtigt, welcher dur die {on in vorigen Jahre beschlof- sene Aufhebung der bisher für diesen Hafen bestandenen Eingangs-Zölle im Staatrs-Einfommen sich ergeben mußte. Es sey nämlich, wird be- richtet, der Kaufmannschaft von Livorno ein 1ährliches Fixum von 300,000 Florentiner Liren, und für das laufende Jahr noch ein außer- ordentlicher Zuschuß vou 200,000 Liren auferlegë worden. Sodann habe man, dur weitere Hinauslegung der Ringmauern der Stadt, die ftark bevölkerten Vorstädte derselben in den consumtionssteuerpflich- tigen Stadt - Bezirk eingeschlossen, wodur der Ertrag der Accise, von deren Entrichtung die Vorstädtex bisher befreit waren, sehr bedeutend erhöht werden dürfte.

Spanien. Das Spanische General-Konsulat zu Amsterdam hat offiziell angezeigt , daß die durch Dekret vom 11. Dezember v. J. den Spanischen Schiffen ertheilte Erlaubniß, ungeachtet fortdaüernder Blokade der Spanischen Nordküste vom Cap Finisterre bis zur Bi- dassoa, die Häfen Coruña, Gijon, St. Ander und Bilbao mit erlaubten Waaren anlaufen zu dürfen, ebt auch, jedoch unter sämmt- lichen, in vorbesagtem Dekrete aufgestellten Bedingungen, auf die Schifse aller befreundeten Nationen ausgedehnt worden sey.

Portugal. Lissaboner Briefe vom sten d. M. erwähnen folgen- der, wiederum neuerdings, bezüglich auf die Waaren-Einfuhr in Por- tugal, getroffener Verfügungen; A :

1) Alle Güter und Waaren, ohne Unterschied ihrer Art, ihres Ur- sprungs und der Flagge, unter welcher sie eingehen, bloß mit Aus- nahme der lebendigen Schweine, des Schießpulvers und alles auslän- dischen Oliven- und Nüb -Oels, können bei den Zoll - Aemtern von Lissabon und Oporto für die innere Landes - Consumtion einge- bracht werden. /

2) Die Regulirung der Getraide - Einfuhr wird einem besonderen Gesetze vorbehalten, bis zu dessen Publication die bestehenden Ver- fügungen in Kraft verbleiben. Î

3) In Bezug auf Tabac, Seife und Färbermoos sind die Gesetze M gen der darüber bestehenden Staats - Kontrakte zu be- obachten.

4) Wein-Essig, Wein, Branntwcin und alle geistige Getränke, bloß mit Ausnahme des auch in Fässern zulässigen Ru ms, dürfen nur ein- gehen in Flaschen oder Krügen von Gehalt einer halben Canada Lis- saboner Mafes, und in Kisten oder Packen, welche nicht über ¿wei Dutend Flaschen oder Krüge enthalten.

Süd-Amerika. Chili. Ueber die in dieser Republik zu erhe- benden Schifffahrts- Abgaben is am 27. August v. I. zu St. Jago ein Staats - Geses publizirt worden, folgenden wesentlichen Jnhalts :

1) Die Hafen - Abgaben sind unter ven drei Benennungen: An- fergelder, Tonnengelder und Equipagengelder ¿zu erheben.

2) Das Ankergeld wird bestimmt auf 2 Piaster für jedes Schiff; das Tonnengeld auf 2 Realen pr. Tonne; das Equipagengeld auf 2 Piaster pr. Schiff.

3) Das Anker geld is für National -Schiffe wie für fremde fal- lig, M ein Schiff in irgend einem Hafen der Republik Anker ge- worfen hat.

4) Es wird fällig für jedes Ankerwersen, das Schiff mag aus ei- nenm einheimischen oder fremden Hafen kommen.

3) Befreit vom Ankergelde ‘sind jedoch Chilesische und fremde Kriegsschiffe, und alle Chilesische Fahrzeuge von nicht über 25 Tonnen Trächtigkeir. , i i :

6) Desgleichen bleibt jedes Schiff davon befreil, welches, ohne in der Zwischenzeit einen andern Hafen berührt zu haben, durch Unwet- ter, Havarie oder Verfolgung eines Feindes etwa genöthigt wird, in demselben Hafen wieder einzulaufen, welchen es eben verlassen hatte.

7) Jedes fremde Kaussahrtei- Fahrzeug, aus einem fremden Lande fomtnend und in einem Hafen der Nepublif Anker wertend, ist in der Regel dem Tonnengelde unterworfen. /

8), Dieser Abgabe nicht unterworfen sind alle Kriegsfahrzeuge, alle National - Schiffe, alle Wallfischjäger ohne Unterschied der Flagge ; ferner dicienigen fremden Schiffe, welche aus cinem andern Hafen der Republik oder in Ballast kommen: alle wegen Havarie einlaz“ende, oder gegen Kriegs- oder Piraten- Gefahr in einein Hafen der Repu- blik Schutz suchende. :

9) Die Wallfisc\jäger sind jedoch nur insofern vom Tonnengelde frei, als sie außer dem Produkt ihres Fanges feine andere Art von Waaren ans Land bringen werden. i

10) Fremde Fahrzeuge, welche einen Chilesischen Hafen anlaufen, ohne irgend einca Theil ihrer Ladung daselbst zu löschen, zahlen fein Tonnengelid. -

11) Fremde Handelsschiffe, welche wegen Havarie einzulaufen ge- nöthigt werden, dürfen ißre Ladung in den öffentlichen Magazinen niederlegen und selcie für das Ausland wieder einnehuren, ohne da- durch Tounengeldpflichtig zu werden, wohl aber werden sie cs, sobald ihre Ladung ganz oder theilweise in den inneren Verbrauch übergeht.

12) Fahrzeuge, welche aus irgend einem Grunde vom Tonnen- gelde frei snd, werden diefer Freiheit nicht dadurch verlustig, daß sie im ager gekaufce Produfte oder Fabrikate, nationale oder. fremde, verschifen.

N Auch können sie, ohne jene Freiheit einzubüßen, an Bord habende edle Metalle, gemünzt oder in Barren, ans Land bringen.

14) Schiffe, die mehrere Chile sische Häfen besuchen , bezahlen nur Einmal das Tonnengeld, insofern ste, zwischen dem Besuch zweier Häfen, nicht über 30 Tage lang die hohe See gehalten haben. A

15) S9 oft sie aber, nah Besuch eines fremden Hafens, in ei- nen Chilesischèn Hafen zurückkehren, fo of: sind sie daselbs auch auf's neue dem Tonneugelde unterworfen.

16) Das Equipagengeld wird von National - und fremden Schiffen erhoben. Es if ein Accidens der Hafen - Capitains, welche dafür die Musterrollen certifiziren, und zur Wiedererlangung ettvaniger Schiffs - Deserteure behülflich scon müssen.

—————— ——

Zi3i.

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17) Alle sonstige, bisher erhobene Hafen - Abgaben, als te geld für Aae R Registergelder, Sanitäts - Gebühr af Mus

wv. abgeschafft, und alle frühere, den Gegenstand betreffende Verordnun aufgehoben.

18) Gegenwärtiges Gese tritt in Kraft 40 Tage nach fing Verkündigung. K.

Berliner Börse. Den 7. April 1835.

Amt]. Fonds- und Geld-Cours-Zettel.

| Zf. |Brief|Geld.

1007 Ostpr. Pfandbr. 98 Pomm. do. 657 Kur- u. Neum. do.

ISchlesische do.

Rkst.C.u.Z.-Sch.

d. K.- u, N.

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(Preufs. Cow)

| Z/. |Brief|Gel 102 1062 106 1066

St.-Schuld-Sch. Pr. Engl. Obl. 30. Präm.Sch.d.Seeh. Kurm. Obl. m.I.C. Neum.Iut.Sch.do. Berl. Stadt - Obl. Königsb. do. Elbing. do. Danz. do. in Th. Westpr. Pfandbr. Grosshz. Pos. do.

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Gold al marco 216 [215 Neue Duk. ... 187! Vriedrichsd'’or . . 1315 184 1024 JDisconto 3 [4

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Amsterdam J, _ U

dito 2 Mt. Hamburg Kurz S dito 2 Mt. 1512

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2 Mt. 805 |2 Mt. 1041 1032

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2 Mt. 8 Tage 1027 1027

2 Mt. 3 Woch. | 30,8,

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Augsburg

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Leipzig

Frankfurt a. M. WZ. Petersburg Warschau

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Auswärtige Börsen, Amsterdam, 2. April. Niederl. wirkl. Schuld 5514. 52 do. 10115. Ausg. Schuld 14 Kanz-Bill. 257, 448 Amort. 95%. 352 801, Russ, 985. Oestey 99. Preuss. Präm.-Scheine 1161. do, 42 Anl. —, Span, 52 g 33 2918. S O GNNON, 1, April, Span. 55 48. 35 27. Zinsl, 20. Cortes 473. Neue Span. Anl, 673. Darmst. 27. Frankfurt a. M., 4, April. 5 Metall. 10145 10114. A8 955 931, 15 2417: 2477. Bank-Actien 1596, 1595. Part. - Oblig. 1405! 1 Loose zu Ivuv G. 2127 B. Preùuss. Präm.-Sch. 642. Br. do, j Anl. 97%. G. Holl. 55 Oblig. v. 1832 1003 1002. Poln. Loose \ B. 55 Span. Rente 47. 464. 38 do. perp. 271 272. #acis, 1. April. 55 Rente pr. compt. 107. 40. fin cour. 107. S1. —. tin cour. 81. 25. 55 Neap. pr compt. 98. 25. 55 Span. Rente 48. 33 do. 301. Ausg. Cortes 481 Holl. 212 57.

Königliche Schauspiele.

Mittwoch, 8. April. Jm Schauspielhause: Kaiser Friedridl (erster Theil), oder: Friedrich und sein Sohn, historische Tragil in 5 Abth., von E, Raupach. (Herr Seydelmann : Friedri als Gastrolle.)

Donnerstag, 9. April. Jm Schauspielhause: Emilia 6 lotti, Trauerspiel in 5 Abth., von G. E. Lessing. (Dlle, Stich : Emilia, als lebte Gastrolle. Hr. Seidelmann : Marin als Gastrolle.)

“Königstädtisches Theater. Mittwoch, 8. April. Die Ehrendame, Lustsp. in 11 nah Dupin, von A. Cosmar. Hierauf: Endlich hat er es gut gemacht! Lustsp. in 3 Akten, nach einer Englischen Jde die Deutsche Bühne beavrbeiter von Albini.

Markt - Preise vom Getraide. Berlin, den 6. April 1835.

Zu Lande: Weizen 1 Rthlr. 18 Sgr. 9 Pf.; Roggen 1 Ri 12 Sgr. 6 Pf. ; Hafer 1 Rthir., auch 27 Sgr. 6 Pf

Zu Wasser: Weizen (weißer) 1 Rthlr. 26 Sgr. 3 Pf., ai Rthlr. 20 Sgr. und 1 Rthlr. 13 Sgr. 9 Pf.; Roggen 1 Ri 12 Sgr. 6 V, auch 1 Rthlr. 10 Sgr.; große Gerste 1 Rtllt Sgr. 3 Pf., auch 1 Rthlr. § Sgr. 9 Pf.; kleine Gerste 1 Rthlt Sgr. 6 Pf. ; Erbsen (schlechte Sorte) 1 Rthlr. 20 Sgr.

Sonnabend, den 4. April 1835.

Das Schock Stroh 6 Rthlr. 22 Sgr. 6 Pf., auch 6 Rit (8

Centner Heu 1 Rthlr. 2 Sgr. 6 Pf. , auch 15 Sgr.

Redacteur Cottel. O M E a.» s Gedruckt bei A. W. Hayti.

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Allgemeiner

Bekanntmachungen.

A u s z u g. ;

Mit Beziehung auf die, den Stralsundischen Zei: tungen ausführlich inserirten Ladungen werden auf den Antrag der Dorothea v. Rußdorf zu Wotenick, als Erbin des am 16. October 1833 daselbs vecstor- benen Pächters Sasse, die unbekannten nächsten Ver- wandte des, der Angabe nach zu Liepen bei Anclam geboren, verstorbenen Pächters Sasse, denen von diesem in seinem Testamente 100 Thlr. vermacht und als etwa nöthigen Pflichttheil ausgeseßt worden sind, hiermit geladen , sich iu Teruino d. 27. April d. J., Morgens 10 Uhr, vor dem Königl. Hofgericht zu melden , gebiris 4A O gti bun e auf die obgedachten ) arzu ,|

La Eu ston, welche im widrigen durch

bei Strafe der Präclu i ben T f Mai d. F. zu publicirenden Präclusiv-

ab; r sonsi gegen fie erkannt und vollzogen m er- den soll. :

Datum Greifswald, den 18. März 1835. Königl. Preuß. Hofgericht von Pommern und Rúgen.

v. Möller, Praeses.

11 pf.

den

lungen versandt:

Bekanntmachung.

Das zur Kaufmann Fohann Carl Gnuschkeschen erb schaftlichen Liquidations - Masse gehdrige Gut Leg- ficies Nr. 1 von 2 Hufen 9 Morgen 104 (IR. cull- misch Land nebst sämmtlichen Wirthschafts-Gebäuden,

Gartenhaus und Kunsigarten, auf 1374 Thlr. 29 sgr. erichtlich veranschlagt, soll in nothwendiger

Subhastati2:1 verkauft Hierzu ijt ein Termin auf

vor dem Herrn Kreis- Fuiliz- Rath Martins an der! Gerichtsstelle angeseßt worden. | Die Taxe, der neucste Hypotheken-Schein und die besonderen Kauf-Bedingnngen kdnnen in unserer Re- gisicatur eingesehen werden. : Die Kaufgelder müssen baar eingezahlt werden. Danzig, den 20. März 1835. | Königl. Preuß. Land- und Stadtgericht.

Literarishe Anzeigen.

Vichtig für die H. für die herannahende

Im Laufe dieses Monats wurde an die Buchhand-

Anweisung zum Fruchtmaischen mittelst Was- ô R U Lt N Lten L le Arbeit abkürzend und erlecichternd, in den ; ; ç Zoll - Vereins - taaten einen zwei- bis viermal LUdwig Oehmigke, Burg rdgern reinen Gewinn als das gewdhnliche Ver- Abrent gewährt, von Ludwi Gall, Erfinder des Rheinländischen -/, Schlesischen - und Gali- zischen - Dampfbrenn - Apparats. Mit Abbildun- gen. Preis 3 Thlr.

er für die Pre

werden.

So e,

durch die Post beziehen. Trier, im März 1835.

verlassen : H. Brennecrei- Besißer Periode der Getreide- Brennerei.

Nord-Amerika. 1832 und 1833.

zu haben :

voller Abbildungen allex

4

E Eu E Ae G E L EB B T E E H MES C P E O Ee

ußishen Staaten.

Diejenigen H. H. Brennerei-Besizer, welche diese, für die nächsien 3 Monate wichtige Schrift, promp- ¡ter als durch ihre nächsten Buchhandlungen zu er- halten wünschen, können dieselbe, gegen Einsendung des Ladenpreises, von A. Barth's Buchhandlung in Leipzig, den Mittlerschen Buchhandlungen in Berlin, Posen und Bromberg und der Richterschen in Breslau, welchen eine Anzahl Exemplare Post gesandt wird, so wie von der Unterzeichneten

F A. Gall’'s Buchhandlung in Trier. fer.

In Ferd. Düummlers Buchhandlung, Linden Nr. 19, hat eben folgendes wichtige Werk die Presse

Briefe über die Vereinigten Staaten von Geschrieben in den Fahren Aus dem Französ. des Herrn von XXX. 2 Bânde. 3 Thlr.

Für Ti GI ev Tas 2c. e a HUhO Quedlinbur ist erschienen und bei firaße Nr. 8, in Berlin

Modell - und Musterbuch für

Bau- und Möbel - Tischler.

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Vchta Mosk

shdnen Baukunst vorkommenden Gegenstände, d Thüren , Fensterladen, Thore, Treppen in Ct! h Londoner, Pariser, Wiener und Berliner M linen mit Grund-, Auf- und Profilrissen, besonders 6 tairs oder Schreibschränke, Eck-, Porzellan-/ 0b Wäs - und Kleiderschränke, Commoden,- S alle Arten Stühle, Tische, Spiegel, Trumeaut, 0 soles, Bettsponden, Wiegen, Waschtische, Ul hâuse 2c. und aller Übrigen Gegenstände, wel - ¡der Tischlerprofessïon vorfommen. Von Mark. 126 Tafeln. Zweite, verbesserte i lage. Klein Quart. Gebunden. Preis 1 Thlr. 0 leses eben so elegante als moderne Modell erfreut sich mit Recht des allgemeinsten Beifall enthält n 1000 verschiedene Muster zur beli! Auswahl in dem verschiedenartigsten Geschmalt Mylius's praktischer Unterricht im Treppenbal un Oder Anweisung, alle Arten geschmackvoller/ elf ter hôlzerner Wendel- und gebrochener Treppen l Geländern, so wie steinerne und eiserne Haupt! h sich selbs tragende Treppen, nach den einfachstet! upe genaucsten Berechnungen zu construiren. Für M118, tischler, Zimmerleute uhd Maurer. Mit 5 Ff denen Tafela Abbildungen. 8vo. Preis 1 Thlr. 5} Fremd Auch im Treppeubau hat die neueste Zeit A nen, tende Verbesserungen geschaffen; die alten, fh gewöh und geschmalos construirten Treppen mússen ü kunsigerechten und geschmackvollen weichen.

ter de

egen egen torá

per

vetschi

1834

geschmack-

zu Achen ist die durch i ) renberg vakante Pfarrstelle zu Hückelhofen dem bisherigen Dfar- je zu Calmuth, Johann Wilhelm Wilden, verlichen

zu Köln ist der bisherige Pfarr - Vikar

St, Petersburg, 1. aben den General der Kavallerie, General - Adjutanten Grafen von der Pahlen, Mitglied des Reichs - Raths und des Kriegs- Conseils, zu Allerhöchsidero außerordentlichen und bevollmächtigten Votschafter bei Sr. N ¿ Der Senator, General - Lieutenant Prinz Peter von Ol- enburg, ist auch zum Mitgliede des Conseils der Militair-Lehr- (nstalten ernannt worden.

Der Oberhofmeister des Kaiserlichen Hofes, Fürst Gagarin, hat die nachgesuchte Entlassung von dieser, so wie von der Func- tion eines Präsidenten des

Die Russische (

St. Petersburg und

weit daselbst die Landwirthschaft gediehen, Umgegenden von London allenthalben angepflanzt und bebaut waren. Um auch St. Petersburg, vbung noch ausgedehnte Sümpfe und Wildnisse zeigte, dieselben

ott

nes E und seiner Vermittelung seines Gesandten in Namens Daniel Wheeler, kommen, welcher im samt seiner Familie in Rußland anlangte,

E vorhanden, allein von Straßen, Verbindungswegen 326 Dessjätinen,

fang gemacht worden, befinden sich in der

Stadt -

und Profilrissen, so wie der neuesten , elegant} i Zarskoje-Selo, und endlich im der N

Ntrocknet und urbar

Weiblichen Geschlechts ), und darunter:

leute 8029, andwerker 25,322, worunter 1205 Ausländer;

dnmmenden E s

ithällung der Alexander - Säule. Ziebt sich, daß 328

Allgemeine

Preußische Staats-Zeicung.

Amtlihe Nachrichten. Kronik des Tages.

Se. Königliche Majestät haben den Ober-Landesgerichts-Rath n Forckéenbeck zu Breslau in gleicher Eigenschaft an das dber-Landesgericht zu Münster Allergnädigst zu versetzen geruht.

Se. Königliche Majestät haben den bisherigen Landgerichts- Rath Kniese zum Ober-Landesgerichts-Rath bei dem Ober-Lan- deégetichte in Magdeburg Allergnädigst zu ernennen geruht.

Des Lônigs Majestät haben geruht, den Land- und Stadt- richter Adamczyk zu Groß-Strehlis zum Kreis - Justizrath zu ernennen.

Im Bezirke der Königl. Regierung Verseßung des Pfarrers Schnor-

n; zu Neunkirchen, rih Joseph Oberdörfer, als katholischer Pfarrer zu

cin M terscheis angestellt worden.

An General-Adjutant Sr. Majestät des Königs, von Thile 1., von Torgau. 4 Abgereist: Se. Excellenz der General-Licutenant und Com- mandeur der llten Division, von Block, und

Der General-Major und Commandeur der 11ten Jufanterte- Prigade, von Lucadou, nach Breslau.

r r E E RL E R MMRPEE

Mm en: Se. Excellenz der General-Lieutenant und

Zeitungs-Nachrichten. U U,8 f 0 hd,

Nufßland. April. Se. Majestät der Kaiser

Maj. dem Könige der Franzosen ernannt.

Moskauischen Hof-Comtoirs erhalten. andwirthschaftlihe Zeitung enthält interessanten Aufsas über die Austrocknung und Be- g von Sümpfen und Wisldnissen in der Umgegend von Zarskoje Selo, welchem wir folgende No- entheben: „Der Höchstselige Kaiser Alexander I. hatte nd Seines Aufenthaltes in England (1814) bemerkt, wie und wie besonders die

das in seiner nächsten Um-

ließ der stets sr das Wohl sei- Hauptstadt besorgte Monarch, durch London, einen Quäter, Jahre 1818 und sogleich mit ocknung von 326 Dessjätinen Sumpflandes begann. Es zwar wohl Spuren von früheren Versuchen dieser Art sie beschränkten sich bloß' auf die zur Aulegung 2c. ndôthigen Landstriche. Die Jahre 1818 der Nähe von Groß- Jm Jahre 1819 wurden über 150 Dessjätinen zur Weide gehöriges Land; im Zahre 1821 ein hinter der auschen Barriere rechts vom Wege gelegener Sumpf von

eile zu gewähren,

mit deren Austroénung im

227 Dessjätinen (welche zu Gemüse-Gärcen für die Garden bestimmt wurden); in den Jahren 1822 und

1823 ungefähr 200 Dessjätinen Jahre 1825 die, 1000 Dessjà- enthaltende, zwischen der alten Moskauschen Straße und ewa, 14 Wersk von der Stadt gelegene Ebene, welche un- in Namen der Schuschar schen Sümpfe bekannt ist, aus- gemacht. Durch diese Arbeiten wurden zweitausend Dessjätinen, nicht bloß unfruchtbare , sondern der in denselben erzeugten Dünsce selbs hôchst schädliche ste und Wildnisse nach und nach in Wiesen- und Acker-

I d umgewandelt, deren Ertrag in der lebten Zeit sich auf #0 916 50,000 Pud Heu M Und R

i: , mehr als 6900 Tscherwert Hafer , Gerste oggen, auf 40,000 Pud Stroh und auf 300 Pud Samen edener Saatkräuter, als z. B. Klee, Timotheus-Gras (oder

iesh-Gras, Plilcum pratense ) U. st. w. jährlich belief.“ Nach amtlichen Berichten zählte St. Petersburg im Jahre

141/576 Einwohner (288,766 männlichen und 152,612 Geistliche 1890; Adlige Militair niedern Ranges 60,545; Kauf- worunter 38 Adlige und 50 Ausländer; zünftige | ! Búrger über- 100,846; ferner Fremde 9276; Dienstboten 77,468; Bauern 8. Im Laufe des Jahres 1834 kamen aus verschiede- Gegenden 96,210 Personen, darunter Russen 93,559, e 2871. Es reisten aus der Hauptstadt ab 96,565 Perso- Und zwar 94,068 Russen und 2497 Fremde. Diesen un- nlichen Verkehr veranlaßten die zu Wagen und zu Fuß an-

camte 39,120;

Personen verschiedenen Standes bei Gelegenheit der Aus den Todtenlisten er- Personen pldslih starben und darunter 198

M Schlagflüssen; in Folge von Unglücksfällen starben 209; er-

Berlin, Donnerstag den 9ten- A pril

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mordet wurden 3; an Selbstmorden zählte man 50. Gestohlen wurde für den Werth von 324,000 Rubel. Die Zahl der Feuers- brünste* betrug 58, Wegen Diebstahl, Spisbüúberei und ver- schiedenen Betrügereien wurden den Gerichten übergeben 3802 Personen; Bettler wurden eingebracht 3685; Landstreicher 4623; äuflinge 1556.

Die Einwohnerzahl der Stadt Riga hat, der lcsten Zäh- lung zufolge, 58,596 betragen. Riga also und nicht (wie kürz- lich gemeldet wurde) Odessa mit 99,000 Einwohnern ist, der Bevölkerung nach, als die dritte Stadt des Russischen Rei- ches anzusehen.

Frankrei. f

Paris, 1. April. Lord Elliot und der Oberst Gurwood, die aus London hier angekommen sind und sich mit einer diplo- matischen Mission nach dem Haupt - Quartier des Don Carlos begeben, hatten gestern eine Audienz beim Könige.

Vor kurzem hatte sich das Gerücht verbreitet, daß das Kabi- net sich bei dem Fürsten von Talleyrand habe Raths erholen wol- len, um seine Meinung zu: erfahren, wie man aus den sich häu- fenden Verlegenheiten am geschicktesten einen Ausweg gewinnen könne. Der Gazette de Normandie vom 30. März zufolge, soll der Fürst hierauf erwiedert haben , daß er in dieser Bezie- LUE gar keinen Rath zu ertheilen habe, falls man nicht etwa eine förmliche Protestation gegen jede Theilnahme an den Siz- O Pairshofes für ein von ihm gegebenes Gutachten hal- ten wolle.

Ueber die kürzlich publizirte Königliche Verordnung in Be- zug auf die Amtspflichten der Advokaten stellt der Courrier srançais folgende Betrachtungen an: „Es ist nicht unsere Sache, das Gesebliche dieser Verordnung zu prüfen; allein wir machen darauf aufmerksam, daß es in jeder Beziehung etwas De hat, durch eine außerordentliche Maßregel den ge- wöhnlichen, einfahen Gang dexr Dinge zu stören. Man hatte den Gefangenen die selbstgewähiten Vertheidiger entzogen, und aus Besorgniß, die Angeklagten möchten sich fortgeseßt weigern, die ihnen zugetheilten amtlichen Anwalte anzuerkennen, hat man nun diese Verordnung erlassen und glaubt, gewissen Mißhellig- keiten dadurch zu entgehen. Wir wiederholen es, hierin liegt etwas sehr Verleßendes, und és ist dies einer jener gefährlichen Schritte, die, wenn sie an sich auch noch nicht geradezu geseb- widrig sind, doch die Staats -Gewalt leicht zu verleiten pfiegen, weiter zu gehen und ihre Macht zu mißbrauchen. Und wozu soll diese Verordnung führen? Wird sie die Angeklagten “zwin- gen können, die ihnen von Amtswegen bestellten Advokaten an- zunchmen? Die Gefangenen von Lyon haben sich vielmehr still- schweigend zu weiterem Widerstande mit denen von Paris ver- bunden. Diese Entschlossenheit wird die Verordnung nicht ent- kräften, und die Advokaten werden nicht im Stande seyn, die Vertheidigung, die man ihnen aufbürden möchte, zu überneh- men. Wenn der Gefangene jede Gemeinschaft mit dem Adv9o- katen verweigert, wenn diesem die Möglichkeit genommen ist, über die Schuld oder Nichtschuld seines Klienten durch Kenntniß- nahme der näheren Umstände im damaligen Gange der Ereignisse sich das nôthige Licht zu verschaffen, so ist von einer eigentlichen Vertheidigung des Angeklagten gar nicht mehr die Rede, denn es liegt für den Advokaten die moralische Unmöglichkeit zu Tage, dieselbe nach Gewissen zu übernehmen. Will man den Gefange- nen so lange disciplinarisch besizafen, als er sich weigert? Es würde, ohne daß man die schreiendste Ungerechtigkeit beginge, nicht möglich seyn. Nach dem Ai. Artikel der Verordnung vom Jahre 1822 wird die Weigerung gerechtfertigt, sobald die Gründe dazu dem Präsidenten als genügend erscheinen, und uns dünkt, unter den obwaltenden Umskänden sind die Gründe der Weige- rung für die Angeschuldigten s{lagend genug, um den Baron Pasquier zu zwingen, sie anzuerkennen. Mithin bleibt die Schwierigteit tros der Verordnung nach wie vor dieselbe. Wenn man dem Angeklagten die selbstgewählten Vertheidiger entzieht, ist an eine Vertheidigung, wie sic das Gesetz gebietet, nicht zu denken. Aber die Verordnung will nicht allein die Advokaten gen, die Vertheidigung zu übernehmen, sie will auch die

ertheidiger der Disziplin des Präsidenten des Pairs-Hofes un- terwerfen. Man will also die Art und Weise der Vertheidigung leiten Und kontrollizen, falls si? ecwa zu lebhaft werden und die Vertheidiger sich zu empfänglich fúr die Sache der Angeschuldigten zeigen sollten. Dadurch giebt man dem Pairshofe eine unerhörte Macht in die Hände und es ist höchst beklagenswerth, daß man während des Ganges der gele elen zu einer Maßregel dieser Art seine Zuflucht nimmt.“ Die Gazette de France äußert sich über den- selben Gegenstand folgendermaßen: „Die Verordnung Ludwig Philipps entscheidet gewaltsam mehrere Fragen in Bezug auf die Vertheidigung der Theilnehmer an den lehten Unruhen. Der dritte Artikel soil ein Wink seyn für die von Amtswegen ernann- ten Advokaten, daß der Präsident des Pairshofes befugt sey, die ihm gutdünkenden Disciplinar- Strafen über sie zu verhängen. Diese Art von Drohung hat den Pariser Advokaten - Stand in Bestürzung versest, während andererseits die Angeklagten bei ih- rer Weigerung, sich einen Rechts-Beistand aufdringen zu lassen, beharren. Unter diesen Umständen fragt es sich, ob die Advoka- ten der an sie ergangenen Aufforderung Genüge leisten sollen, oder ob nicht vielmehr ihr Gewissen, ihre Pflicht und ihre Amts- Ehre ihnen gebicten, sich der Gefahr auszuseßen, von ihrem Amte suspendirt zu werden. Es soll hierüber eine Berathschlagung stattfinden. Mittlerweile betrachtet man allgemein die gedachte Königliche Verordnung in sofern wirkende Kraft hat. So häufen Tage. Willkür schaft Willéur. Die Regierung muß in die- sem großen Prozesse Alles durch Königliche Verordnungen sck af: fen: den Gerichtshof, das öffentliche Ministerium, und sogar die De- fensoren ; sie ist zugleich Geseßgeber, Richter und Vollzieher. Es ist eine Verwirrung aller Gewalten, wie aller Begriffe von Rechtlichkeit.“ Im Rénovateur liest man: „Wir wollen nicht in Abrede

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stellen, daß es logisch ist, den Pairshof mit derselben Gewalt zu

sich die Hindernisse mit jedem

als verwerflich, als sie eine rúcck-.

1839.

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bekleiden, die das Geseß den Assisenhödfen beilegt. Hierauf kömmt es indessen hier gar nicht an; es handelt sich vielmehr bloß darum, ob jene Uebertragung durch eine Königl. Verordnung erfolgen konnte. Wir sagen Neir. Das Königthum allein kann das Recht nicht haben, die Kompetenz des Pairshofes zu bestim- men, und dessen Gerichtsbarkeit einzuschränken oder weiter aus- zudehnen. Wir dürfen nicht vergessen, daß das Prinzip der Volks - Souverainetät die Verfassung beherrsht, und daß das Königthum keine andere Privilegien hat als diejenigen, die in der Charte von 1830 ausdrüúcklih geschrieben stehen.“/

Aus Navarra schreibt man vom 24, Mäâáärz: FJn allen Dörfern Navarra’s, wo die Christinos in Garnison liegen, sind Corregidors ernannt worden, die auf Befehl der Regierung fol- gende Bekanntmachung erlassen haben: „Bei Untergang der Sonne müssen bei ciner Geldbuße von 20 Realen alle Thüren geschlossen werden. Alle Versammlungen oder Gesellschaften müssen ebenfalls um §8 Uhr Abends bei etner Geldbuße von 1000 Realen und einer Gefängnißstrafe derjenigen Personen, die noch angetroffen werden, aufhören. Personen, die nicht zur städtischen Miliz gehdren oder die als Karlisten bekannt sind, dürfen feine Versammlung über 3 Personen bilden , bei Strafe von 1000 Realen und Einsperrung. Kein Einwohner eines Ortes, der eine Garnison hat, darf denselben ohne einen Paß des Corregidors verlassen, oder er verfällt in eine Strafe von 20 Realen. ‘/

Zumalacarreguy hat sih für die Einäscherung von Lecaroz und die Decimirung der Bewohner dieses Orts durch einen nachahmungswürdigen Akt der Milde gerächt, wie sih aus dem nachstehenden Schreiben aus dem Haupt- Quartier Zuniga vom 21. März ergiebt: es in demselben, „hatte Bedingung ergeben. freigestellt, ob sie bei ihm bleiben oder in die Reihen der C nos zurütreten wollten, für welchen letztern Fall er sich au Ehrenwort verpflichtete, daß sie freies Geleit na Pampelona, Estella oder Vittoria erhalten sollten. Mit Ausnahme des Kom- mandanten und dreier Offiziere, verlangten aber Alle, dem Don Carlos zu dienen, worauf Zumalacarreguy sämmtliche Offiziere zu Tische lud. Nach aufgehobener' Tafel wurden jene 4 Offiziere nach ‘Pampelona geführt, die übkizen 5 aber, so wie 350 Ge- meine _ in die Reihen der Karlisten eingestellt.“

Das Mémorial des Pyrenées stellt folgende Betrachs- tungen über die traurige Lage der Dinge in Spanien an. ¿¿Mina hat auf den Aschenhaufen eines orfes, unter dessen Trümmern der fünfte Theil der Bewohner begraben liegt, die furchtbaren Worte geschrieben. der Krieg beginne jeßt erst! Man sollte denken, es sey Zeit, daß er ein Ende nehme. Die

tenschlichkeit erfocdert es. Allein es steht zu bezweifeln, daß die Stimme der Menschlichkeit Gehör finde. Partei-Kriege werden leicht grausam, in Spanien mehr als irgendwo. Die Tempera- tur des Himmelsstriches erhißt die Köpfe, die Dae regt den Fanatiêmus auf, der Fanatismus s{naubt Rache. Die Kar- listen werden wahrscheinlich zuleßt doch das Ver eltungs- recht üben, andere rauchende A\chenhaufen werden es ezeugen, daß Zumalacarreguy nicht der Mann ist, hinter den Thaten sei- ner Feinde zurückzubleiben; scheint doch Mina ihn durch Ein- äscherung jenes Dorfes aufgerufen zu haben, auf seinem Posten zu seyn. Wer Spanier ist, weiß, daß die Basken unzähmbar sind, und so fragen wir nur, warum man jest den Krieg auf diese Spive getrieben hat? Anfangs beging man einige Nach- lässigkeiten; man glaubte, mit dem Aufstande ein leichtes Spiel zu haben, man wollte nicht eingestehen, daß sich eine wirkliche, eine drohende Gefahr fúr die Existenz der Regierung daraus entwickeln könne. Es schien fast, als läse man in Madrid nur Französische Berichte gewisser Blätter, die hundertmal wiederho(- ten, mit Don Carlos sey es zu Ende, er vegetire nur noch so herum in den Gebirgen. Jest endlich weicht die Lethargie, welche die Gemüther befiel; was nur Mann is und die Waffen zu tra- gen versteht, wird nah Navarra gesandt. Nach unserm beschei- denen Dafürhalten hätte man diese Maßregel cher treffen sollen. Jett ist die Jnsurrection angewachsen und nun will man durch Grausamkeit siegen. Es steht zu befürchten, daß der Aufstand auch in Asturien ausbrechen werde ; gesekt aber auch, er bliebe auf Navarra beschränkt: daß die Truppen der Königin dreimal stärker sind, als die Karlisten, macht sie diesen noch nicht gewach- sen, Früher hielten sich schon 3000 Karlisten gegen 12,000 Chri- stinos; sie waren damals noch nicht mit Flinten versehen, jest haben sie Kanonen, sie sind 28,000 Mann stark, an Mühseligkei- ten jeder Art gewöhnt, mit Lebensmitteln reichlich versehen, von Einem Geiste beseelt, und von einem Feldherrn befehligt, der sie Alle fennt und dem sie treu anhangen. Mina haë die Wuth entfesselt; jeßt beginnt ein Vertilgungs-Krieg.““

Großbritanien und Jreland.

Parlaments-Verhandlungen. Oberhaus. Sizung vom 31. März. Der Herzog von Wellington erklärte, daß er über die Hinrichtung in Waterford nähere Erkundigungen ein- gezogen und nun sagen kdnne, daß der daselbst gehängte Savage allerdings derselbe gewesen sey, der den in Frage gestandenen Mord vor neun Jahren verübt habe. Lord Broughan zeigte sich durch diese Erklärung zufriedengestellt.

Unterhaus. Sißung voin 31. März. Als Sir John Campbell sich erhob, um anzuzeigen, daß er darauf antragen wolle, die Klausel in der Bill über die Verheirathung der Dis: senters, welche sich auf den Eid vahe zu amendiren, bemerkte der General-Prokurator, daß die Minister diesen Theil der Bill aufgegeben hätten, so daß es einem Jeden frei steht, seine Hei- rath vor den Civil-Behörden zu vollziehen. Hr. T, Gladstone machte den Antrag, die Ordre zur Prüfung ‘der Petition gegen die Wahl in der Stadt Leicester (wo zwei Tories gewählt wur- den) zurüfzunchmen. Der Antrag wurde jedoch als unzeitig betrachtet, da feine Anzeige zuvor davon gemacht worden se», und die Debatte auf den folgenden Tag ausgese6t.

Die Garnison von Echarri- Arañaz““, heißt sich auf Discretion und ohne irgend eine Zumalacarreguy hat es den der Christ:

risti- sein

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/ \ | ierauf wurde die Debatte über die Jrländische Kirche wieder aufgenon -