1835 / 127 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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rutig nicht zu stürzen, sondern zu s{chwächen und in Mißkredit zu bringen. Die zwischen uns stattfindende Differenz in Anschung der Mittel ist indeß nicht so unbedeutend, wie Herr Fouffroy es phiiosophisch zeigen wollte. Wir wollen keinesweges am Alten fortkleben;, nein,

wir wollen die Verbesserungen nach Kräften beschleunigen. Anstatt -

den Parteien gewaltsam entgegen zu treten, wollen wir lieber Her- zen für unsere Jristitutionen erobern, die nur warten, daß man ih- Uen entgegen komme. Was schlicßlih das uns vorliegende Amen- dement betrifft, so betrachtet man es lediglich als eine verstellte und schwache Kritik der Regierung. Fch aber kann nicht glauben, das die Annahme des Amendements mit der vdlligen Verwecfung gleiche Resultate haben würde // Herr Thiers: „Wir haben uns erflärt.// Herr Tefie: „„Jch kann einen solchen Entschluß den Ministern nicht zutrauen. Schon ihr Rúckzug im November und das Jnter- regnum im Februar waren mir unbegreiflich; doch weit weniger kdnnte ich es begreifen, wenn, um cincs möglichen und billigen Àb- uges willen, die Minister e Did in einem Augenblicke verlas- n wollten, wo sie ihr Werk zu frônen im Begriffe sehen. Wollte das Ministerium also handeln , so würde ich es meinerseits schr be- dauern; dessenungeachtet aber würde mein Votum mir nicht lcid scy!, denn vor Allem will ich meinem Gewissen solgen.“/

Großbritanien und Jrland.

London, 1. Mai. Der Lord-Mayor hat gestern das Gesuch um Einberufung eines Gemeinde - Raths zur Berathschlagung Über eine wegen des leßten Minister - Wechsels an Se. Majestät zu richtende Dank- Adresse entgegengenommen, die Antwort dar- auf aber bis zum Dienstag verschoben. :

Der Tärkische Botschafter, Nuri Efendi, besuchte am Mitt- woch mit einem anderen Türken, Namens Mahmud, den die bg Blätter für einen Sohn des Sultans ausgeben, die Narine-Anstalten in Portsmouth.

In der Rede, welche Lord John Rufsell bei dem ihm zu Ehren veranstalteten Diner in Teignmouth hielt, gab er uerst einen Ueberbli® über das, was cr zu Gunsten der Reform gethan, und seßte dann augeinander, wodur das vorige Ministerium genöthigt worden, sih zurúckzuzichen, wobei er namentlich hervorhob, daß, obgleich bei den lebten all- gemeinen Wahlen manche unrechtlihe Mittel von den Tories an- gewandt worden , um darauf einzuwirken, dennoch cine ihnen feindliche Majorität des Unterhauses daraus hervorgegangen sey. Fer- ner sprach er die Hoffnung aus, daß die von demje6igen Ministerium beabsichtigten Maßregeln dem Unterhause und dem Lande genú- gen würden, fügte jedoch hinzu, daß die Minister nur sol- he Maßregeln vouzuschlagen gedächten , die sie mic gutem Ge- wissen anempfehlen könnten, und daß sie, wenn das Land damít nicht zufrieden seyn sollte, jeden Augenblick gern bereit wären, ihre Siegel wieder in die Hände des Königs D e C órt! und Beifall.) Er äußerte sich nun ausführlicher über die ekannten Gegenstände der Reform, die Munizipal-Corporationen und die Kitche. Jn leßterer Beziehung freute er sich, daß auc das vorige Ministerium die Nothwendigkeit einiger Reformen in England eingeschen und selbst eine Kommission zu diesem Zweck ernannt habe, in deren Bericht als Grundja6 aufgestellt werde, daß 4500 bis 5500 Pfund als das durchschnittliche Einkommen anzunehmen sey, welches für einen Bischof hinreiche. Auf die Kirche in Jrland E sagte der Redner unter Anderem:

¡Dies ist ein Gegenstand, in Bezug auf welchen ih den hef-

A Angriffen und Entftellungen ausgeseßt bin, die sich für den Cha

rakter der christlihen Liebe wahrlich nicht ziemen (BeifaUl.) Ich bin aber geneigt, zu glauben, meine Hercen, daß solche Verlceum- dungen nur von denen ausgehen, die von der Kirche Nuben ziehen, von denen, die von der Kirche Einnahmen haben, von denen, die £01 der Kirche Macdt entlehnen, aber nicht von solhen, welche diese Macht und diese Einkünfte oazu verwenden, unter dem Volfe Reli- gionö-Unterricht und die Wohlthaten der Kirche zu verbreiten. (An- haltender Beifall.) Fch habe meine Nachrichten von Geisilichen, die in der Frländischen Kirche angestellt sind, und die zu verschiede- nçn Personen geäußert haben, daß bci dem jetzigen Zustande der dor- tigen Kirche zwar einerscits das Einkommen derjenigen, welche für das Seelenpeil der zu dieser Kirche gehdrigen Protestanten zu sorgen haben , oft unzureichend, andererseits aver doch ein großer Theil von Einnahmen vorhanden scy, der zu allgemein reli- gidsen Zwecken ‘und zur Bejörderung der Eintracht unter der Fr- ländischen Bevölkerung angewandt werden könnte. (Hört, hbrt Jch sage also nochmals, daß ich die Jrländische Kircyensache als eine Prinzipienfrage ansehe, mit der ih stehen und fallen will. Fch kann sie nicht aufgeben, und wenn auch neun Zehntel der Bevdlke- rung dieses Landes anderer Meinung wären, ih kann von meiner Pflicht niht weichen; ih werde mich genöthigt schen, sie im Par- lamente durchzuseßen, und ich werde sie in den Conseils des Königs behaupten müssen. (Großer Beifall.) Mit solhen Grundsätzen, meine Herren, kümmere ih mich weuig um alle die Verleumdun- gen und Erfindungen, die man gegen mich häufen mag. Fch weiß sehr roohl, daß es bei einem so fonstituirten Minijte- rium, wie das jeßige, sobald irgend eine von ihm vorgeschla= gene Maßregel eine nur etwaz toryistishe Tendenz zua ha- ben “scheinen möchte, sogleih Personen geben wird, welche sagen werden: //,„Da seht, nun müßt Jhr den Tories zu gefallen suchen ‘///, und umgekehrt Andere, die bet jeder Maßregel, in wel=- cher ein radikales Element als vorherrschend erscheinen möchte, uns zurufen werden: /,/,,Da seht, nun müßt Fhr den Radikalen zu ge=- fallen suchen. //// Jch gedenke aber keine andere Zugeständnisse zu machen, als solche, die ih für recht halte, und ich werde bei diesem Entschluß beharren, das Land möge mich nun unterstüßen oder nicht. Jch kümmere mich wenig um Namen; „man mag uns Vorwürfe darüber machen, daß wir uns der Unterstützung des Hrn. O'Connell erfreuen, und was sonst für Personen geneigt sind, der jeßigen Ver= waltung ihren Beistand zu leihen. Es snd Personen, welche die Verwaltung auch während des Verlaufs der Reformbill unterstüßten , die sie damals durch ihre kräftige Hülfe in den Stand seten, diese Bill durchzuführen. (Beitfall.) “Niemand dachte damals daran, diesen Beistand zurückzuweiscn, und wir dürfen dies jeßt bei der Unternehmung irgend cines großen Werkes eben so wenig thun. Niemand sagte: ,„„„Fhr geht in anderen Punkf- ten weiter, als ich; und ich werde daher auch in diesem mit Euch niht Hand in Hand gehen, bis Jhr jene fahren lasset.-/// (Hört!) Jene Partei verbarg dem Ministerium, welches die Reform - Bill durchsezte, ihre Meinungs-Verschiedenheit in Betreff derjenigen Fra- en nicht, hinsichtlich deren sie mit idm nicht übereinstimmte; aber fte sagte: „Jene Punkte können wir künftig zur Sprache bringen; was jedoch die Reform - Bill anbetrift, so haven se unsere cirrige und ehrliche Unterstüßung, und wir geben sie Jhnen aus frcien Stücken, sobald wir es für ret halten.//“/ F bin geneigt, die M Loon von Jedermann anzunehmen, was er auch von dem jezigen Ministerium denken oder bei welcher Gelegenheit er uns mit gutem Gewissen unteren mag. Dagegen bin ich andererseits nicht geneigt, weiter zu gehen, als es ih mit meinem Gewissen verträgt, wenn es f um Maßregeln handelt, die Andere für recht halten mdgen, mit derett Sivecrniagiakeit und Zulässigkeit ih aver nicht überein- stimmen kann. (Beifall) Jch mbchte wissen, wer in einem solchen Benehmen eine Charafkterlosigkeit sehen- will? Erlauben Sie mir, shließlih noch dafür, daß Sie mir hei Ausbringung des leßten der beutigen Toafts die Ehre erwiesen, den Namen einer Dame da- mit zu verbinden, die mir theuer ist, im Namen dieser Dame, ich kann wohl sagen, dieser protestantischen Dame, zu danken. (Hier wurde Lord Russell von seinen Gefühlen so Überwältigt, daß er nicht weiter sprechen konnte. Es war nämlich von einigen Tory -Blättern der religidse Charakter seiner jeßigen Gattin , der gewesenen Lady Ribblesdale, verdächtigt worden; man hatte sogar

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behauptet, sie sey cine Katholikin, und ihr neuer Gcmahl neige si

daher jeßt auch zum Katholizismus hin.)

Der Statthalter von Unter -Kanada hat das Versamm- lungs- Haus am 18. März prorogirt, wobci er das gänzliche Fehlschlagen aller so dringenden Maßregeln und Mittel zur Be- seitigung der finanziellen Schwierigkeiten der Provinz und das Ausbleiben einiger aus England erwarteten wichtigen Aktenstücke beklagte. Die Britischen Einwohner des Distrikts von Montreal wollen Herrn Neilson aus Quebek nach London senden, um ihre Ansprüche auf einen größeren Antheil an der Repräsentation zu vertheidigen.

Niederlande.

Aus dem Haag, 2. Mai. Nachrichten aus Amsterdam zufolge, erfreuen Jhre Majestäten das dortige Publikum fort- während durch Ihr Erscheinen an öffentlichen Orten. Auch Jhre Königl. Hoheiten der Prinz und die Prinzessin von Oranien und der Prinz und die Prinzessin Friedrich werden von den treuen Einwohnern der ersten Stadt des Königreichs nicht minder mit herzlicher Licbe begrüßt.

Die le6te in dieser Residenz veranstaltete Kollekte zu Gun- sten der Fonds fúr Aufmunterung und Unterstüßung des Mili- tair - Dienstes in Holland hat die Summe von 2167 Fl. einge- bracht. Der Zweck dieses Jnsticuts ist, es möglich zu machen, cine echte National-Armee zu erhalten. Freilich bedürfte es dazu unendlich größerer Summen. Doch findet man in der leßten Zeit bedeutend weniger Fremde in den Reihen unsers Militairs, als dieses früher der Fall war, und der Belgische Aufstand hat den militairischen Geist der Holländer sehr geweckt.

JÎn den meisten Holländischen Städten treffen nun Mann- schaften der mit unbestimmtem Urlaub entlassenen Schutterei-Ar- tillerie ein, und werden überall sehr wohlwollend aufgenommen. Hier wurde die heimgekehrte Mannschaft der Haager Schutte- rei-Artillerie durch die Militair-Autoritäten und die Hörnermusik des mobilen Bataillons empfangen.

Bekannt ist, daß die Herren Ensor und Powel sich mit ih: rer bedeutenden Tüll-Fabrik von Gent nach Holland übersiedeln. Wie man vernimmt, wird diese Fabrik, die einzige in ihrer Art in Belgien, und die 890 Menschen beschäftigt, in Amsterdam ctablirt werden. Der Ucderzug wird in Belgien, namentlich in

Gent, einen ungünstigen Eindruck machen.

Belgien.

Brüssel, 1, Mai. Der König hat zum ersten Male von der ihm durch die Constitution bewilligten Prärogative, Adels- Titel zu verleihen, Gebrauch gemacht und dem jüngsten Sohne des Senators Du Bois die Erlaubniß ertheilt, den Titel Baron Du Bois de Nevele zu führen.

Schweden und Norwegen.

Stockholm, 1. Mai. Vorgestern hatten die verschiedenen

Sprecher (Talmäunen ) des Reichstages abermals eine Audienz -

bei Sr. Majestät dem Könige, Allerddchstwelche denselben erd}- neten, daß Sie uunmehr die Schließung des Reichstages bis zum 20. Mai aufgeschoden hätten. Der König sprach dabei das Vertrauen aus, daß die Stände in ldblicher Uebereinstimmung bemüht seyn werden, das Beste des Vaterlandes zu fördern, so wie gemeinschaftlich mit Jhm selbst die Freiheit der Nation auf- recht zu erhalten und derselben jedes wirkliche Giücê zu bereiten, das sie derselben in ihrem gegenseitigen Verhältnisse verschaffen könnten. s

Polen.

Warschau, 3, Mai. Jm Staatsrath des Königreichs Po- len führt während der Abwesenheit des Fürsten Statthalters von Warschau der Kriegs-Gouverneur der Hauptstadt, General-Lieu- tenant und General - Adjutant Pankratjeff, den Vorsiß, dem zu- gleich die Korrespondenz, so wie alle Angelegenheiten überwiesen sind, welche den- Fürsten von Warschau in seiner Eigenschaft als Statthalter des Königreichs direkt betreffen.

Der General- Adjutant Graf Orloff ist nah einem Aufent- halt von wenigen Stunden am Dienstage von hier nah St. Pe- tersburg weiter gereist.

DeutscchlanüöÖ®.

Hannover, 4. Mai. es, Ztg.) Wie wir bereits gemeldet haben, werden Se. Königliche Hoheit der Vice - König, Herzog von Cambridge, die angetretene Reise nicht in dem früher beabsichtigten Umfange ausführen, vielmehr, in Folge einer Ein- ladung Sr. Majestät des Königs, von Berlin aus unmittelbar nah England reisen, und am l1vten d. M. in Rotterdam ein- treffen, wo ein Englisches Dampfschiff Se. Königl. Hoheit er- wartct. Se. Excellenz der Kriegs-Minister General Graf v. Alten hat mit seiner Begleitung die Reise nach Wien von hier angetreten.

München, 2. Mai. Dem Vernehmen nach wird der Königl. Hof sich erst nah dem Frohnleichnamsfeste nah Brückenau begeben.

Mit dem Befinden Jhrer Majestät der Königin - Wittwe, Allerhöchstwelche vor einigen Tagen von Unwohlseyn befallen wurde, geht es besser.

Münchener Blätter melden: „Herr Graf v. Mejan und Herr Baron von Belin werden Ende dieses Monats von Lissa- bon hier zurückerwartet, und die Ueberbringer des Herzens des verblichenen Dom Augusto, Herzogs von Leuchtenberg, seyn.“

Zweiundzwanzig Stadträthe von Neustadt an der Hardt, welche der Beleidigung der öôffentlihen Autorität und der be- wassneten Macht dur Unterzeichnung der Druefschrift: „Dar- stellung der blutigen Ereignisse am Pfingstfeste 1833// angeklagt waren, sind am 27. April von dem Zuchtpolizei-Gericht zu Fran- kenthal freigesprochen worden, weil es nicht erwiesen sey, daß das von ihnen unterschriebene Manuskript mit der inkriminirten Druckschrift gleichlautend gewesen und daß Druck und Verbrei- tung der Schrift von O besorgt worden sey.

Darmstadt, 2. Mai. Die Wahl der Adreß- Kommission in unserer zweiten Kammer läßt mit Bestimmtheit erwarten, daß in den Entwurf der Adresse nicht das Mindeste komme, was Anstoß errege, und eben so wenig wird etwas dieser Art in die Adresse selbst übergehen. Sogar is noch unwahrscheinlich, ob Abänderungen in einem entgegengesezten Sinne bei der Bera- thung gestellt werden, da namentlich von Gagern nicht in der Kammer ist. Wahrscheinlich wird auch die Si6ung, in welcher die Adresse berathen wird, diesmal nicht dffentlich , was sie die beiden vorigen Male war, wovon man wohl diesmal unter allen Umständen abweichen, indem man wieder zu der früheren Sitte zurückkehren wird. Die Gesundheit Sr. Hoheit des Prinzen Emil von Hessen, über welche beunruhigende Gerüchte vit scheint sich wieder zu befestigen.

In der gestrigen Sißung der zweiten Kammer legte der erste Secretair, Abg. e der Kammer die Punctationen eines mit einer hiesigen Buchdruckerei, bezüglich des Drucks und

Von allen Seiten vernahm

gen abzuschließenden Vey, eschminkten Worten.“

selben ihre Genehmigun , auf den G er

Verlags der landständischen Verhandlun Die Kammer ertheilte- den und. ermächtigte ihren ersten Secretair Punctationen einen definitiven Vertrag abzuschließen. Präsident benachrichtigte die Kammer, daß die zur eines Entwurfs der Dank-Adresse erwählte Kommissio beit vollendet habe, worauf der statter den betreffenden Entwurf In der heutigen sc{chsten Sigzun der Dank-Adreß-Entwurf diskutirt Oesterreich. | Der Oesterreichishe Beobachter mel stolische Majestät haben Jhrey d bevollmächtigten Minister ay fen von Trauttmansdorff, dey Ludwigslust zu begebe, zog von Mecklenburg r Seiner funfzigjähti nsignien des Jhm au s (wie gestern bereits gemel ajestät verliehenen Großkreuzes des Königl. Un tephan-Ordens zu überbringen.“ die feierliche Huldigung stat sterneuburg der Oesterreichi Deputation der Oesterreich Am Tage selbs in nachfolgender Ordnung aus d, g

hei verbreitete allgemeine Freude. an den Ausdru derselben in ung

Jtalien.

Das Diario di Roma meldet: ajestáät Dom Privatmannes Allerhöchst

der Via Lata beehrt und so wie die heilige Oster-Communion Pfarrers dieser Kirche em- , als das anwesende ige und fromme Reli- baut worden.“

trags vor. rund dieser

Rom, 2. April. Grün - Donnerstage haben Se. Allergetreueste M Miguel 1. in der Kleidung eines Fhre Parochial - Kirche S. Maria in dort vor dem Altare gebetet, aus den Händen des Kanoni f Die Gemeinde derselben so

olf überhaupt, ist durch diese ehrwürd gionsübung auf das Trostreichste er

I n la n-d:

Halberstadt bestehende Kunstverein sein Wirken herausgegeben, aus denen wir st- Ausstellung fand im Juni usikfestes in Halberstadt statt, die e betrug 109, von denen 6 Stück Die Ausstellung vom Jahre Künstler mit einem Werthe ser Ausstellung betrugen 214 Die Ausstellung vom Jahre 230 verkäuflich waren; die [lung betrug 404 Rthlr., die Aus- In den Privat-Besis gingen für Im Jahre 1833 fand die und im folgenden Jahre wurde dem it für alle vom Auslande eingehenden Kunstsachen, so wie die Portofreiheit für Briefe unter Kreuz- Couvert und für Packete bis 5 Pfund be Se. Königl. Hoheit der Prinz Wilhelm, des Königs, die Gnade, unterm 10. N schaft des Vereins zu übernehmen, Ï wurde demselben Gesellschaft verlichen. 2. April 1834 ünd die selben Monats und Jah | málden waren - N 26800 Rthlr. verkauft. [F betrug 356 Rthlr., die Ausgabe 362 stellung fand im Januar stellung wird im März Kasse für das Jahr 1835 betrug 698 Rthlr. zitglieder-Zahl beträgt 200. Bezirke Mag de- Umsezung neu beseßt worden ; zwar 45 durch holische Schullehrer- chen-Kollekten betru

Abg. Wey land als Berichtey

g der zweiten Kammer wurd, und angenommen. j

Wien, 2. Mai. det amtlich: außerordentlichen Gesandten un Königl. Preußischen Hofe, Auftrag zu ertheilen geruht, um Sr. Königlichen Hoheit dem Großh Schwerin die Glückwünsche zur Jubelfeie gen Regierung und zu gleicher Zeit die J Anlaß dieses erfreulichen Ereignisse

„Se. K. K. Apo

Berlin, 7. Mai. Derin t jegt Nachrichten über Folgendes mitthèilen. Die erste Kun 1828, zur Zeit des großen M Zahl der eingelieferten Gemäld für 150 Rthlr. verkauft wurden. | 1830 enthielt 180 Werke lebender von 1500 Rthlr.; die Unkosten die Rthlr. , die Einnahme 207 Rthlr. 1832 zählte 300 Kunstwerke, wovon Kassen-Cinnahme dieser Ausste abe dagegen nur 350 Rthlr. 1600 Rthlr. Werth Gemälde ú vierte Ausstellung statt, Verein die Steuer-Freihßhe

det) von Sr. M garischen St. S Sonntags den 14. Juni wird Tags vorher wird von Klo he Herzogshut durch eine solenne schen Stände abgeholt und hierher geht der Zug um 10 Uhr Hofburg nach St. Steph betrist, die Trauer beibeh 2) Livree-Dienerschaft der Stände. 9) Hof-Livree. 7) Ständische und städti der landesfürstlichen Städte und Märkte. von Wien. 10) Die städtischen Secretair beamte. 12) Der Oberst-Erbland-Banne 13) Die Landschafts - Mit Unter diesen werden auch Beamte, welche bei dem Zuge getheilt, nämlich: der Oberst - Erbland - Küchenmeister ; Oberst - Erbland - M 15) K. K. Edelknaben. Geheime Räthe und Minister. n Hirschfänge

an, wobei, was den Hof unmittelb 1) Der Landschafts - Por 3) Haus-Offiziere. 6) Landschafts-Trompeter unf 8) Abgeordne 9) Die Abgeordnet4E e. 11) Räthe und Staatilf rträgermit bedecktem Haupt,

alten wird :

Landschaftsboten. auch hatten

Sohn Sr. Majestät dârz 1834 die Schu6herr- und unterm 22. Juli 1834 genehmigten al-Versammlung fand am fünfte Kunst-Ausstellung am 27sten des- res statt; von den eingelieferten 280 Ge- Werth von ahme dieser Ausstellung Die sechste Aus- d. J. statt, und die nächste große Aus- 1836 erfolgen. Der Zustand der Vereins- Einnahme und 593

sche Beamte.

glieder mit entblôßtem Haupte, Pag diejenigen obersten Erbla! tungen haben , «j

Die erste Gener keine Verrich a) der Oberst-Erbland-Silber-Kämmerer ; h)Þ c) der Oberst - Erbland| ünzmeister.

verkäuflich und wurden um den Die Kassen-Einn

Land - Marschall , allein. Truchseße, Kämmerer , Der Oberst - Falkenmeiste einer Falken - Kappe auf dem Hut, das Falkonier - Personale im Gefolge. meister, mit einem {war 19) Der Oberst- behangen , an einer grünseidenen Schnur folgt das K. K. Jagd rold, in Herolds-Kleidung. mit dem mit Silber beschlagenen Hofmeisterstabe. Kämmerer; er trägt auf einem mit Goldstof ú einem goldenen Bande über der Achsel fe Scepter. 23) Der Ober-Truchseß Goldstoff liegenden Reichsapfel. trägt auf einem Kissen von Goldstof den E Oberst - Marschall zu Pferde, dem Schwerdte Kaiser und die Kaiserin, in Gala - Trauerwagen welcher, seiner antiken Pracht wegen berúhmt, Gebrauche neu hergerichtet wurde;

gehen am Schlage Leib -Lakaien, et nen Seite der Oberstschildträger , reichischen Wappenschilde am Arr Oesterreische Stallmeiste wärts zu beiden Se

r an der Seit, einem Falken auf der Faus; 18) Der Oberst - Stabl zen, mit Silber beschlagenen Sto, [f mit dem Hift-Hon

stmeister an der Linke,

einen großen Leithund ; hinte Oesterreichische He

eichische Hofmeiste 22) Der Obers: berzogenen, mit

rx mit eine!

Rthlr. Ausgabe.

Im Jahre 1834 sind im Regierungs- | burg 39 evangelische Pfarrstellen, davon 16 durch und 14 neu, so wie eins katholische Stelle evangelische Schullehrer - Stellen wurden Versezurig und 52 neu, Stelle neu. besest.

rsstt-Jägermeister im Jagd-Kieide, führt, mit einem K." K. For

so wie eine kat Der Ertrag der Kir Jahre 1834 im Regierungs-Bezirk 1978 Rthlr.

Im Verbande der Magdeburger Land - Feuer. Societät Ï haben im verflossenen Jahre 136 Feuersbrúünste wofür an Jnudemnisation 164,398 Rthlr. ge Die Total-Versicherungs-Summe betrug 31,8 | Verbande der Magdeburger Städte- Feuer -

20) Der

Personal. 21) Der Oesterr

stattgefunden, ahlt worden sind. 5,725 Rthlr. Im Societät kamen im Versicherungs- und es wurden an Bei der Halberstädter Brände 46,998 Rthlr. aus- umme war 8,278,419 Rthlr. , welche 5,358,327 die ein Ausschreiben von

Von den gedach- 34 169,527 Rthlr. ufzubringen gewesen.

stgemachten Kissen, den mit dem auf einem Kissen von} 24) Der Oberst-Mundschenk; e

rzherzogshut. 25) Der erzogsh ) Dei verwichenen Jahre 75 Feuersbrünste vor; die ¡Summe bei dieser betrug 21,011,086 Rthlr. Beiträgen 68,981 Rthlr. ausgeschrieben. Städte-Feuer-Societät sind für 6 geschrieben worden ; die Assekuranz-S Vei der Halberstädter Lan d- Rthlr. versichert hat, sind 18 Brände, 12,994 Rthlr. nöthig machten, vorgeko ten 4 Societäten zusammen sind im Jahre 18 weniger als im Jahre 1833 a Man meldet aus Koblenz unterm 2ten d. : Zeugen eines seltenen Natur-Schauspieles. 3 Uhr bildete sich bei einem Nordwestwinde, wo die Mosel sich mit dem “Rheine verbin welche gleich über dem Wasser die Viertel -B einnahm, und als eine hohe Wasser - Firmament hinanstrebte. Nachdem © Ungefähr 10 Minuten auf dem Wa am Chrenbreitsteiner Ufer gegen das Land, 7 nen Staubwirbel, entwurzelte einige | chehoch in die Lufr über ein Haus fort. j den ausgerissen und fortgeschleudert. brücke, an der Mündung der Mosel in den R Hause des Gerbermeisters Múnch scheint die Wi Sie hob das Dach auf, und führte 44 Schritte vom Hause nieder. 4 Stunde weit davon zur Erde. Auf Wände auseinander

mit entblôßtem Haupte, und! Majestäten der acht Pferden be Kaiser Karl’'s des Fünsten, zu dem jeßigen an der Seite des Wagens was rückwärts auf der ci Kampfrichter, mit dem Oester ne, auf der andern Seite da r mit einem Stocke in der Hand; rüd unmittelbar

in der Hand. 26) Jhre

Feuer - Societät

„Wir waren Gestern Mittag vor gerade an der Stelle, , eine Windhofe, j reite des Rheines säule spis verlaufend zum dieselbe im stärksten Wirbel gekreis’t hatte, prallte sie- nd, verwandeite sich da in ci- Bäume und trieb eine PartieWä- (uch Thüren und Fenster wur-

An dem vor d

iten die Trabanten - Leibgarde ; inter dem Wagen die Capitains der Leibgarden ; dann der Ober die Deutsche und Ungarisch} zu Pferde, mit Trompeten un) er Hofwagen mit der fe Abtheilungen die Bürgen?" Nach dem in de chamte kehrt d

Hofburg zurúdt, F Uldigung erfolgt, en, dann Cercle oße Bankett im Rittersaale in b) für den Herre geordneten des Bür Abends wird chauspielhäuser Wiens freigegeben, jedem derselben zeigen. aber wahrscheinli, nin hat, seines vorgerück f-Theater niedergelegt ; der Landgraf von Fürstenberg , ist in

daß die kürzlich er testem Sohne und bestimmte Zeit ver

ofmeister der Kaiserin ; Garde in ihren Gala-Uniformen zuleßt ein fechsspánn hofmeisterin und zwei Palast - Infanterie und Kavallerie beschließen den Zug; Regimenter Wiens bilden die Einzäunung. Metropolitankirche abgehaltenen feierlichen Ho Zug in eben beschriebener Ordnung nach der {uß der drei Stände die H urgkapelle wird das Tedeum gesung Hierauf folgt das gr n: a) für die Hofämter; stand uud die Geistlichkeit; c) für die Ab gerstandes ; leßteres besteht aus § Gedecken. der Eintritt in alle fünf S und der Hof wird sich in leuhtung der Stadt ist noch nicht angeordnet, Der Oberst- Kämmerer Graf Czer ten Alters wegen, die Leitung der Ho Oberst - Landes - Küchenmeister , diese Functionen eingetreten. Konstantinopel wird berichtet, wähnte Beschneidung von des Großherrn äl die damit verbundenen Feierlichkeiten auf un schoben worden seyen. Süddeutsche Blätter melden aus Wien vom 27. eute zeigte sich Se. Majestät der ter Thron - Besteig ßerer Zahl versammelten Publ Ende Aprils die Abldsung des den Kavallerie - Regiments; in Fo vau”ylegers - Regiment so wie das abgehen Vormittag auf dem Gla ser die Musterung zu passiren. schienen Se. Majestät zu Pferde i von seinem Durchlauchtigsten Bruder der seinen Adjutanten und Leibgar deren erstem sich Jhre M gin Therese, Tochter des sammelte Generalität war de ritt dann im Gefolge des Monarchen gimenter, welche endlih vor Sr. M war die schaulustige M und als nach dem Defi Gefolges mitten durch einschlug, ertônte aus Aller D nicht aufhörte, bis Se. Der Anblick der blühenden

wo von dem Aus In der B

drei Abtheilungen :

der Mosel- hein gelegenen ndhose entstan- es hoch in die

den zu seyn. Die davon abge-

Lüfte; es fiel iderten Schiefer kamen dem Speicher wurden die weise fortgeschleudert, geschlossene Fenster a Von allen den aufgespannt ahmen 43 Pfd. wiegt, und die theils in d sind nur einige wiedergefunden wor- das sich auf dem Speicher und im Gar- ; so daß der dadurch dem schon frú- chten Familienvater

gedrückt und theil- ufgerissen und mit Häuten, wovon

fortgenommen. ie Mosel, theils

jedemitden R in den Rhein | den; sonstiges Hausgeräthe, fand, ist verschwunde er durch Unglück heimgesu f 150 Thaler geschäßt wird. Bemerkens r Werkstätte das Fenster sten herauszog,

geworfen wurden,

entstandene Scha- werth is, daß die einen fest schäftigten

gkorb auf dem Windhose plds- ben ihr gehenden . Der Tragkorb und siel in den d großem Regen-

aufriß, und ohne daß die daneben be uftzug wahrgenommen orf mit einem Tra en wurde von der ck von einem ne Seite geworfen fortgerissen,

/ ose an de eingesc6ten Pfo Arbeiter nur einmal einen L vom Felde nah Neuend Kopfezurückkehrendes Bauer lich aufgehoben, doch zum Glü Landmanne festgehalten und bei Stunde weit mit Gewitter mit Hagelschlag un

Kaiser zum ersten ung öffentlich vor einem in grd Gewdöhnlich geschieht zu ur Aufwartung hier liege af heute das Che und stellte sich, Regiment, diesen

Mal seit sei

e dessen tr ¡Fürst Windischgräs“/ de Palatinal - Husaren - cis der Stadr auf, um vor dem Kai f Um die bestimmte Stunde er pp angesprengt, begleitet F n Erzherzog den; dann folgten drei Wagen, in estät die Kaiserin mit der Er rzherzogs Karl, befand. M entgegengeeilt und durch/ F die lange Fronte der Re: |

Unterdessen |

Jedoch wurde

hein. Ein starkes -Zuß folgte unmittel Berichtigung. Jm gestrigen Blatte , Spalte 3, Zeile #5 und 46 lese man : ¿„¡0st-nord-ôdstlicch“.

der Staats-Ztg.

# Seite 515 statt „„ost-nord-

ranz Karl, F

Haupt - Momente neuerer Finanz - und Polizei - Geseßgebu weit selbige den Handel

m Kaiser des Auslandes, so ajestät defilirten. s

enge von Minute zu Minute gewachsen, liren der Monarch an der Spie seines Rückweg nah der Burg tunde ein freudiges Vivat, das F e Apparteménts erreicht F Gesichtsfarbe des Monar- |

Berlin , 30. April 1835. das Volk den in, April 1835

ßland. Durch Ukas

s / girenden Senats vont 11. Mär wurde eine zwischen Rußland ;

; Schweden und Norwegen anz

Majestät Jhr

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27- Juni v. J. geschlossene Handels-Convention publizirt. Sie ist mit einigen threr Beilagen vollständig abgedruckt in den Nummern 26— 28 der diesjährigen Sk. Petersburgischen Handels-Zeitung. Folgende sind die wesentli sten darin enthaltenen Bestimmungen.

1) Die Russischen und Finnländischen, wie die Schwedischen und Norwegischen Schiffe sollen in den gegenseitigen Häfen, sowohl bei der Ankunft als Abfahrt, hinsichtlich aller Abgaben , den National - Fahr- zeugen gleich behandelt werden. Bis zur Einführung gleichförmiger Abgaben-Reglements in den Russischen Hafen des Baltischen, Schwar- jen und Asowschen Meeres wird daselbst die Behandlung der Schwe- den - Norwegischen Schiffe auf den Fuß der begünstigtesten Nationen stattfinden. Den offenen mit keinem Verdeck versehenen, direkt zwi- schen Finnland und Schweden und umgekehrt gehenden Fahrzeugen sind gegenseitig noch besondere Vortheile, selbst gegen die National- A E gleicher Bauart, zugestanden, und den Fahrzeugen der Finni- chen Bauern ihre bisher schon in Schwedischen Häfen genossenen Pri- vilegien fonservirt worden. !

2) Alle den National - Schiffen der Einen fontrahirenden Macht unbedingt oder unter Bedingungen erlaubte Ein - oder Ausfuhr von Waaren irgend einer Art soll, gleichfalls unbedingt oder unter densel- ben Bedingungen, auch den Schiffen der anderen kontrahirenden Macht erlaubt seyn. Doch soll diese Stipulation auf die Schwedisch- Norwegische Flagge tn Finnländischen und die Finnländische Flagge in Schwedisch - Norwegischen Häfen nicht anwendbar seyn. Auch wollen die hohen Kontrahenten sich die Befugniß vorbehalten, irgend einer dritten Macht besondere Vortheile bei Ein - oder Ausfuhr gewisser Waaren zu bewilligen, ohne daß dieselben deëhalb auch gegenseitig von thren Unterthanen auf den- Grund der gegenwärtigen Convention in Anspruch genommen werden dürfen.

3) Dergleichen besondere Verträge der Einen kontrahirenden Macht mit einer dritten sollen jedoch niemals für die Unterthanen der ande- ren den aus der allgemeinen Disposition des vorstehenden Artikels er- worbenen Rechten Eintrag thun können in Bezug auf Salz-Ein- fuhr, welche, von woher es sey, und für dieselben Abgaben, welche die Nationalen bezahlen, gegenseitig stattfinden soll. Doch sind hier- von die Russischen Häfen am Schwarzen Meere auf so lange aus- geschlossen, als daselbst die Salz-Einfuhr allgemein verboten seyn wird.

A) Nachstehende Tarifs - Modificationen sind besonders vereinbart :

a) Alaun, Braunroth (rouge soullré) und Häringe fönnen aus Schweden und Norwegen, sowohl auf Schwedischen und Norwe- Abs als auf Russischen und Finnländischen Schiffen, in die

ussischen L äfen des Baltischen und Weißen Meeres , gegen

a er Hälfte des Russischen Zoll-Tarif-Sazes, eingeführt

verden.

b) Wallfischthran, aus Schweden oder Norwegen, auf Schiffen den Unterthanen Einer der kontrahirenden Mächte gehörig, gegen 7 des Russischen Zoll - Satzes.

c) Von gesalzenen Fischen, außer Häringen, und von getrockneten Fischen, eben so eingeführt, soll im Hafen von St. Petersburg nicht über 1 Rubel Silber vom Pud ‘an Zoll erhoben werden: in den Häsen des Weißen Meeres nicht über 5 Kopeken Silber

vom Pud; ín den anderen Häfen des Russischen Reichs die

Halfte des Tarif-Sazes.

d) Die Felle von rothen Füchsen, Fischottern, Mardern, Rennthicren und Seekü hen, wenn Norwegischen Ursprungs, sind im Archangeler Hafen auf Schiffen des einen oder anderen hohen Kontrahenten zulässig, und zwar die rothen Fuchsfelle ge- gen einen Zoll von 75 Kopeken Silber vom Pfund, die Fisch- otter- Felle gegen 1 Rubel Silber vom Pfund, die Rennthier- und Seekuh-Felle zollfrei.

e) Die Zähne von Seekühen, Norwegischen Ursprungs, follen im Ae Hafen nicht über 1 Rubel Silber vom Pud Einfuhr / tragen.

f) Der in St. Petersburg eingeführte Schwedische Alaun soll von der Brake frei seyn, (o wie von den Kosten dafür.

s) Die Abgabe für Auflegen in Magazinen, bei Schwedischen und Norwegischen in diesen Hafen eingeführten Hâäringen , soll nicht über 80 Kop. B. A. für- jede wirkliche volle und nach der geseßz- lichen Brake zugeschlagene Tonne betragen. :

h) Die in Archangel auf Norwegischen Schifsen eingeführten gesal- zenen oder getrockneten Ane Fönnen, unmittelbar nach gemach- ter Angabe vor der Ladung und geseßlichen Besichtigung des Schiffes, innerhalb des Zoll- Amts - Bezirks und unter ¡jollbeamt- licher Aufficht an Bord verkauft werden. Die Declaration braucht das Gewicht nur approximativ anzugeben, und nicht mit Con- noissementen belegt zu seyn. Der Zoll wird aufgemacht nach einer gehörig verifizirten Specification des verkauften Quantums. Talg und Talglichte, aus Russischen Häfen, auf Schwedischen, Norwegischen, Russischen oder Finnländischen Schiffen nach Schwe- den eingeführt, zahlen daselb nur die Hälfte der dafür allgemein festgesezten Zoll - und anderen Abgaben.

Karawanenthee, aus Rußland, auf Schwedischen Norwegi- schen, Russischen oder Finnlandischen Schiffen in Schweden ans gebracht, genießt daselbs eine Ermäßigung von 10 pClt. der ges wöhnlichen diesen Artikel treffenden ZoU- und anderen Abgaben. Mehl, Getraide, Hanf, Tauwerk, Segeltuch, Theer und Baumaterialien sollen, aus Russischen Häfen des Wei- ßen Meeres in das Norwegische Gouvernement Finn marken, einschließlich der Kreise Tromsoe und Senjen, zollfrei einge- führt werden dürfen. i

5) Die Schwedischen und Norweg'schen Kaufleute sollen das

Lagerungs - Recht (droit d’entrepol) für Alaun, Braunroth, Häringe und andere gesalzene, wie auch für getrocknete Fische, in St. Peters- burg und Riga 8 Monate, in Archangel 12 Monate lang haben, vom Ankunftstage der. Waaren gerechnet, ohne irgend einen Zoll oder eine Auflage zu entrichten. Das auf Schwedischen oder Norwegischen Schiffen in St. Petersburg, Reval oder die Häfen Lieflands und Kur- jands eingeführte Salz kann dort gleichfalls ohne Zeoll-Entrichtung un- ter den bestehenden Reglements-Bedingungen gelagert werden? Auch in Abo und Helsingfors finder die Lagerung von Waaren statt, welche Eigenthum Schwedischer oder Norwegischer Kaufleute und nicht etwa für Finnland zur Einfuhr verboten sind. Es wird dafür 7 ÞPCt. ad val. entrichtet, wenn die Lagerung über 2 Jahre dauert, diese Entrich- tung dann jährlich, und jedenfalls noch eînmal bei der Ausfuhr wie-

derholt. Russische Produkte und Waaren, auf Russischen Schiffen

e!ngeführres Salz und alle Waaren, welche Eigenthum Finnländischer Kaufleute sind, können gelagert werden zu Stockholm , Gothenburg Karlshamm und Landsfrona, wie auch in Christiania und Hammer- fest, und jedem anderen Norwegischen Hafen, wo eiue Zoll - Kammer

ist, unter den für Waaren derselben Art, auf Schwedischen oder Nor-

wegischen Schiffen eingeführt, bestehenden Bedingungen. Von Waa-

ren, In einem dritten Lande erzeugt oder fabrizirt, für die innere Con- sumtion des Landes, wo sie eingeführt , angegeben, und dort gelagert, sollen der Einsuhr-Zoll und die anderen Abgaben, sowohl in Schweden als in Norwegen und Finnland, nah der Qualität des sie einführen- den Schiffes erhoben werden : und ist in solchen Fällen die Zulage, Ofri-Tull genannt, guf die von nit privilegirten Schiffen ange- brachten Gegenstände anwendbar. Wird das, auf Schiffen, den ge- genseitigen Unterthanen gehörig, eingeführte Salz, nachdem es in La- gerung gelegen, zur Consumtion angegeben, so soll es den Stipulatio- nen des ten Artikels gemäß verzollt werden, ohne dabei zwi- schen privilegirten und nicht privilegirten Schiffen einen Unter- schied zu machen. Vom Lagerungs - Nechte in Norwegen sind fol- gende Artifel, woher sie auch stauimen mögen, auf so lange ausgenom- men, als sie daselbst allgemein verboten seyu werden, nämlich: Korn- und Wachholder - Branntwein, Spieltarten, gerösteter Kaffee oder an- dere solchergestalt zubereitete Vegetabilien als Kaffee - Surrogate. Wiederausfuhr gelagerter Waaren is für beide Theile aus den im ge- genwärtigen Artikel genannten Häfen erlaubt.

6) Se. Majestät der König von Schweden wird das Recht haben, aus den Sr. Majestät dem Kaiser von Rußland gehörigen Häfen des Finnischen Meerbusens und Baltischen Meeres jährlich bis 200,000 Tschetwert Getraide zollfrei ausführen zu lassen. Bei der Ausfuhr muß der geschehene Ankauf für Rechnung oder auf Befehl Sr. Maje-

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stät nachgewiesen werden. Das in einem Fahre etwa weniger aus- geführte kann nicht mehr verlangt werden im folgenden. Norwe- en fann aus den Häfen des Weißen Meeres auf Norwegischen Schif- en Jährlich bis 25,000 Tschetwert zolifrei ausführen und eine gleiche Quantität auf Russischen Schiffen. Statt des Getraides fann auch eine gleiche Quantität Mehl genommen werden, welche dann gleichfalls ¡ollfrei ausgeht. E :

' 7) Russische, aus dem Weißen Meere in den Häßen der Norwegi- schen Provinz Finnmarken ankommende Schisse sollen nicht nur den Ein- wohnern, sondern auch den Norwegischen Fahrzeugen, ihre Waaten anr Bord verkaufen dürfen, und zwar binnen der an den verschiedenen Orten geseßlich bestehenden Fristen von resp. 4 und 2 Wochen.

. 8) Den Bewohnern der Gemeinden Utsjofki und Énara im Finnländischen Lappland wird mit Russischen Fahrzeugen aus einenr bestimmten Theile des Meerbusens Waranger ein abgabenfreier Tauschhandel gestattet , welcher jedo ihrerseits nur eigene Produfte und Russischer Seits nur die nachbenannten Artikel ersten Bedürfnis- ses Getraide, Mehl, Grüße, Erbsen, Hanf, Segeltuch , Tauwerk, Theer, Talg, Talglichte und Salz zum Gegenfiande haben darf.

9) Die Handelsschiffe beider Theile können fünftig, wie schon bis- her, direft aus Schweden oder Norwegen in Finnland alle Manufak- tur-Artikel, Produkte und Waaren, die das Erzeugniß des Bodens oder der Industrie der genannten Königreiche sind, und deren Einfuhr all- gemein erlaubt ist, gegen die Hälfte der Zoll-Abgaben einführen, welche ste tragen müßten, wenn auf Finnländischen Schiffen direft aus je- dem anderen Lande, als dessen Produkte, eingeführt. Derselbe Vorzu wird in Schweden allen Finnländischen Waaren , Lebensmitteln un Produkten zugestanden, insofern deren Einfuhr allgemein erlaubt ist, und sie in Schifssen des Landes oder der Unterthanen des andern Kon- e angebracht werden. Theer geht ganz ¡ollfrei aus Finn- land nah Schweden.

10) Produkte des Bodens oder der Industrie Schwedens und Nor- wegens, deren Einfuhr im All emeinen in Finnland verboten ist , sol- len dennoch ferner, wie schon biéher, wenn direkt aus Schweden oder Norwegen kommend, zugelassen , und mit feinem höheren Zolle belegt werden, als 10 pCt. ad val. Schweden wird hinsichtkich der Finnlän- dischen Produkte gleicher Kategorie die genaue Neciprocität beobachten. Doch sind Branntwein, Salpeter und Spielkarten gegenseitig von die- sem Einfuhr-Privilegium ausgeschlossen.

11) Von den vorstehend unter 9 und 10 festgesetzten allgen:einen Regeln sind die in einer Beilage der Convention verzeichneten Pro- dukte und Fabrikate ausgenommen, als welche bei ihrer Einfuhr in die E Gebiete mit den speziell dafür ausgeworfenen Zollsäßen belegt werden.

12) Finnländische Schiffe, ofen oder mit Verde, können aus ei- nem Schwedischen Hafen in Finnland einführen: Wein, Gewürze und Kolonial-Erzeugnisse, deren Einfuhr allgemein im Greßfürstenthum er- laubt ist, ohne höheren Zoll davon zu zahlen, als wenn sie, direkt vou Orte der Production selbs, auf Finnländischen Schiffen , welche das Recht, genannt Hellsrihet, haben, angebracht wären.

13) Die Form der Ursprungs - Certificate, welche die Waaren be- gleiten sollen, is, verschiedenartig für die aus Städten und vom plat- ten Lande Kommenden, sehr genau festgesezt worden, wie auch die da- für zu zahlende Gebühr ; zugleich wird in zwei Beilagen eine: Anzahl von Waaren verzeichnet, welche resp. in Schwêden und in Finnland der Ursprungs - Erzeugnisse überall nicht bedürfen, was alles in der On selbsi, wenn man ein Jnteresse dabei hat, nachgeseien wer-

en mag. s 14) Die Eigenthümer der Eisenhämmer in Finnland können jähr- lih 6000 Sfeppund Gußeisen aller Art, wo sie wollen, und 23,767

Skeppund Eisenerze aus bestimmten Gruben in Schwoden anfanfen,

und zu einen ermäßigten Zollsaße ausführen, welcher nicht über 6 Schill. Schwed. Kl. M. für das Skeppund Gußeisen, und nicht über 15 Schill. für das Skeppund Eisenerz betragen darf. Was sie in ei- nem Jahre etwa weniger ausführen, fann im folgenden nicht nachge- holt werden. Bei der Einfuhr in Finnland ist übrigens dieses Eisen und Eisenerz den bestehenden Geseßen unterworfen.

_15) Die Einfuhr des Brennholzes aus Finnland nach Schweden bleibt erlaubt, und soll der Zoll bei der Ausfuhr’ in Finnland wie bei der Einfuhr in Schweden nicht über 20 Schill. S )»ived. Banko in Silber für die Klafter Birkenholz, und 12 Schill. Silber für die Klaf- ter jeder anderen Holzart betragen.

16) Die Dauer der gegenwärtigen Convention is auf drei Jahre t vom 16ten Tage nach Auswechselung der atificationen au gere

17): Ratifications-Klausel.

Hinsichtlich der Effekten aureisender Passagicre ist vom Departe- ment des auswärtigen Handels kürzlich die Verordnung getroffen wor- den, daß nach Sonderung der zollfreicn, dem Passagiere sogleich aus- zuhändigenden Effekten, von denen, die dem Zoll oder der Confiscation unterliegen, die Aushändigung der ersteren nur gegen einen Empfangs schein des Passagiers geschehen soll, infofern derselbe nicht warten will, bis die über leßterè geseßlich aufzunehmende specificirte Lisie hat an- gefertigt und von ihm unterzeichnet werden können.

Auf Allerhöchst bestätigten Beschluß des Minister - Comité vont 19 Februar d. J. ist die Sr. Petersburger Ausfuhr von Holzwaaren ins Ausland, ohne Brake, noch für ferner sechs Jahre auf derselben Grundlage erlaubt worden, als im Jahre 1833 gestattet war; daß näm- lich die Kaufmannschaft zu gegenseitiger Uebereinfunft über Qualität der Waare berechtigt sey, Streitigkeiten aber dem Urtheil zweier Schieds- richter unterliegen, und im Fall ihrer Nicht-Einigung nach dem 11. Art. 1829 des Handels - Reglements vom Käufer und Verkäufer ein drittes Schiedsrichter hinzugewählt, unter diesen dreien aber die entscheidende Stimme durch das Loos bestimmt werde.

Als Tarifs-Vervollständigung hat der Finanz-Minister befohlen, das Moos fucus crispus dem Artifel lichen Islandic. in Verzeichniß der Aputheker-Waaren beizuzahlen zur Einfuhr erlaubt gegen einen Zoll von 10 Kopeken Silber vom Pud, und zur Ausfuhr zollfrei.

Um etwanigen Mißversiändnissen vorzubeugen, hat das Departement des auswärtigen Handels bekannt gemacht, das, auf Grundlage §. 254 des Getränke - Pacht - Kontrakts, vom Jahre 1835 1839 auslandischer Rum , Arraf und Französischer Branntwein während des Verlaufs je- ner Kontraktzeit, außer den Häfen von St. Petersburg und Ode, noch bei folgenden Zoll - Aemtern zugelassen werden: Archangel, Riga, Neval, Libau, Taganrog, Theodosia, Kertsch, Iêmail, Radsiwilow und Georgenburg.

Um in der dur Alterthum berühmten Stadt Kiew Bevölterung und Gewerbsbetrieb zu fördern, sind durch Allerhöchsten Ukas von 8. März d. J. den Kaufleuten, welche dort Häuser ankaufen oder erbauen werden, gewisse Befreiungen oder Erleichterungen von Gilde - Abgaben eingeräumt worden; größere noch für den Fall, wenn sie mit dem Haus- Erwerbe zugleich eine Fabrik-Anlage verbinden werden.

Ueber die an einigen Orten bestandene Abgaben -Erhebung von Kauffahrteischissen für das Löschen des Ballasts und über die bei diesen zu führende Aufsicht erschien unterm 20. März 0 J. etl Allerhöchst bestätigtes Reichsraths-Gutachten folgenden wesentlichen Inhalts:

1) Die durch das Reglement über Verwaltung der Admiralitäten und Schiffswerste vom Jahre 1722 eingeführte, jest in Peteréburg, Archangel, Reval, Libau und Kronstade bestandene obgedachte Abgabe soll fünftig überall aufhören, mit Ausnahme von Libau und Kronstadt, wo sie lediglich zum Besten der Städte verwendet wird.

2) Mit Ausnaÿme dieser selbigen beiden Städte, wo besondere Verfügungen bestehen, bleibt die Bewerksielligung des Ballaftlöschens den Schiffern oder Schiffs-Eigenthümern durch eigene oder gemiethete Leute und Fahrzeuge, wie bisher, überlassen.

3) Die Aufsicht darüber, zur Verhütung von Unordnungen, be- sonders der Löschung an andern als den bestimmten Plätzen , und der Verschüttung von Rheden , Fahrwassern , Häfen, Kanälen und Flfissen wird, nach Verschiedenheit der Fälle, durch die Marine -, Zol - oder Quarantaine-Behörde geführt.

4) Den Schisfern dient zur Nachachtung und Warnung :

a) Auswerfen des Ballastes aus einem Schiffe oder Sabraéuge auf

Rheden , Fahrwasser Hafen, Kanal oder Fluß, wird zum ersten-

mal mit einer Geldstrafe von 100 Rubel Silber geahndet, das