1835 / 148 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

meine Diskussion geschlossen, und man beschäftigte sich mit den einzelnen Artikeln. Bei dieser Gelegenheit hielt noch Herr Lau- rence einen langen Vortrag, um die unermeßlichen. Vortheile

auseinanderzusesen, die, seiner Meinung nach die Folge Frankreich verspreche. (Bei dem A

Laufe derselben auf das Bestimmteste erklärte die Kolonie A behalten und, was das so werde die

ob demselben Folge zu geben sey oder nicht.

Der Türkische Gesandte am Londoner Hofe, Namik Pascha, ist auf der Reise nach Konstantinopel in Paris angekommen.

Der Sohn des Marschalls Soult hat sih nunmehr bereit erklárt, die von seinem Vater der Civil-Liste verkauften drei Ge- mälde wieder anzunehmen und die bereits abschläglich erhaltenen

150,900 Fr. zurückzuzahlen.

Das heutige Journal des Débats enthält in Bezug auf „Die Besorgnisse, die anfangs das Attentat erregt hatte, von dem

die Syanischen Angelegenheiten Folgendes :

de la Rosa sl{ch bedroht keine Folge gehabt, lichen Gewalt haben den Frieden der so wie die freie Berathung der Cortes,

geschen , haben

bgange der Post zoar es noch zu keiner Abstimmung gekommen.) Ueber die estrige Sibung ist noch zu melden, daß Herr Guizot im

olonisiren betreffe, egierung sih späterhin nah Maßgabe der sich meldenden Kolonisten und ihrer pecuniairen Mittel entscheiden,

und einige Demonstrationen der dffent- auptstadt gesichert.

602

der Behörde für die die Kolonie für

Spaniens verbreiteten Besorg Frankreich werde In der That, übertreiben wir Nehmen wir nicht den freilich erlitten hat, für eine totale Spaniens, vergessen wir di Ueberall, einen Winkel men, gelten die Gese6e und werden geachtet.

d

Herr Martinez glücklicherweise er niht Hülfe erhält. eben

ie von

und alte Ehre.

der Proeeres - Kammer votirte Adresse, guten Bürger ihre Stimmung kundgegeben, Zügelung der Aufwiegler getroffenen Maßregeln zeigen, daß das Madrider Kabinet in dem Ereignisse vom llten eine neue Kraft geshdpft hat. über das Schicksal des Ministeriums und selbst der Regierung

war also wohl voreilig, als man die Spanische Regierung zur Nothwendigkeit gebracht glaubte, die Jntervention zu reklamiren.

dieses \chdônen

war gung in einigen großen E allein sie hat sich bis jeßt durch keine jener wichtigen und ernsten Explosionen Luft gemacht, die wir in unserm Lande erlebt haben. ewiß, ein Heer, das zahlreicher ist, als das der Rebellen ; seine inanzen erholen sich und Don Carlos hat kein Geld. endlich von alle dem, was wir über dieses Land wissen, zeigt einen in den leßten Zügen liegenden Staat, der untergeht, wenn In dem constitutionnellen Spanien liegt viele Kraft, und noch lebt, wie immer, Castiliens alter Stolz Mit solchen Hülfsquellen sucht ein Land nicht

die Art, wie die

und die von

im Auslande seinen Schuß seinem Boden.‘

Die in diesen Tagen | vollkommen ruhig.

nisse waren übertrieben, und es

auch nicht den Stand der Dinge! unleugbaren Schlag, den Valdez Niederlage! Fünf Sechstheile es nicht, sind ruhig und still. Landes ausgenom- constitutionnellen Regierung herrsht eine gewisse Aufre-

er

Spanien hat, das ist

Nichts

205. Cortes 471.

Der Moniteur meldet: „Die Regierung hat N aus Madrid bis zum lten d. M. erhalten,

z es findet ihn im Alles

ung Die Proceres-Kam

Nachrichten s Wohl unter diese Valdez sich vôllig y

Rente pr. compt. 108. 39.

81, 60. fin cour, 81. 65, dyr

Redacteur Cottel. E TRP C A

Gedruckt bei A. W. Hayn,

Allgemeiner Anzeiger für die P

Bekanntmachungen.

Edictal «Citation. Da auf die Amortisation nachsichender Wefipreußischen Pfandbriefe

Namen des Extrahenten.

des

Kaufmann H. F. Lehmann zu Halle. h:

Kaufmann Werkmeister zu Brom- berg und Kaufmaun C. L. Sil- ling zu Cústrin.

Deposltorium des Land- u. Stadt- gerichts 4 e

x, pa Eee Gottfricd Pruß zu Wettschüb.

angetéagen worden ist, so werden die etwanigen un- bekannten Fnhaber dieser Pfandbriefe aufgefordert, sich spätestens bis zum achten Zins-Zahlungs-Termin 9 den 2 Fanuar 1886, bei dem General-Landschafts-Syndicas, Herrn Ober- Lande3gerichts-Rath Ulrich mit ihren Ansprüchen zu melden und solche zu bescheinigen oder die gänzliche Amortisation der gedachten Pfandbriefe zu gewärti:- gen, wodurch die Landschaft oder das betreffende Gut

Benennung

Guts.

Nieczucho;0o.

Pietrunke. Kaczkowo. Littschen.

Bes: Nr. | ¿rag des Pfand- briefes.

| Thl.

des Departements.

Bemerkung.

S O T T T D T S TY

Schneidemühl. 4 [1000] entwendet.

desgleichen. Bromberg.

18 75| verdorben.

desgl. dito.

von allen ferneren, wegen dieser Pfandbriefe zu bil- denden Ansprüchen gänzlich befreit wird, und die un- bekannten Fnhaber derjelben sich sodann ihrer Ent- schädigung halber lediglich an diejenigen halten müssen, durch deren Hände diese Pfandbriefe gegangen und an sie gediehen sind. Marienwerder, den 28. Februar 1835. Kdnigl. Wesipreuß General- Landschafts- Direktion.

1 | 2

Marienwerder. 64 | 100

Edtetal-Citation.

Da wir über das Vermdgen des hiesigen Kauf- manns Bernhard Cohen durch Verfügung vom heu- tigen Tage wecea klarer Fnsufficienz den Conkurs von Amtswegen erdôffnet , auch dato den offenen Ar- rest verhängt haben, so wird dieses den Gläubigern des gedachten Gemeinschuldners hierdurch dfentlich bckannt gemacht , und ein Termin vor dem zur Jn- ftruction des Conkurs- Prozesses ernannten Deputir- ten, Ober-Landesgerichts-Assessor Meyer an der hiesi- gen .Gerichtssielle auf den 27. Juli, Vormittags 9 Ubr präfigirt, in welchem sämmtliche Gläubiger ihre Ansprüche an die Conkursmasse, sie mögen Na- men baben wie sic wollen, gebührend anmelden, und deren? ‘Nichkigkeit nachweisen müssen. Diejeni- gen, welche in diesem Termine nicht erscheinen und ihre Forderungen nicht liquidiren, haben zu gewärti- gen, daß sie mit allen ihren Ansprüchen an die Masse präkludirt, und ihnen deshalb gegen die übrigen do ein ewiges Stillschweigen auferlegt wer- den soll.

Unbeftannte, oder zu erscheinen Verhinderte kön- nen sich an die hierselb| fungirenden Justiz- Com- missarien Kreilmann zu Erwitte und Schulenburg zu Lippstadt wenden, und selbige mit gehdriger Voll- macht und Juformation versehen.

Fn dem anberaumten Liquidations-Termine haben fich die Creditoren zugleich. über die Beibehaltun oder Abänderung des N Interims - Curator un Contradiktor Amtösschreiber Herrn Hille unter ‘der Verwarnung zu äußern , daß son| nach pflichtmäßis gem Ermessen deshalb ex otlicio Verfügung getroffen werden soll.

Geseke, den 12. März 1835.

Kbnigl. Preuß. Jusiiz-Amt.

Auf jeßigen Antrag des Doctors Oldenburg hier- selbs, als Acloris Communis im Amtsrath Schdn- bergschen Debitwésen, wird denjenigen Gläubigern der Braemphaeclschen Eheleute, yormals auf Blücher, und resp. des wail, Amtsrath Schönberg auf Blücher, deren Forderungen in das Blüchersche Hypotheken- Buch intabuliret waren, und die durch den bereits am 17. Funi 1818 legitimirten Ober - Appellations- gerichts - Proeurator Hettling zu Wolfenbüttel , resp. dessen Substituten, den Advocaten Bartning hierselbst, ihre noch habenden Ansprüche an den ‘Amtsrath Schènberg , modo dessen Nachlaß in dem, nach er: Fannter formeller Coneurs - Erdffnung über sothanett Nachlaß am 3. Febr. 1830 stattgehabten Liquidations- Tecmine angemeldet haben, nachdem von dem ge- dachten Procurator Hettling scine Vollmacht aufge- rufen worden und dadurch auch die seines Subsiitu- ten erloschen ist, hiermit aufgegeben :

binnen 6 Wochen, vom Tage der erften Bekannt- machung - dieses dffentlichen Notificatorii ange- rechnet, cinen Proeurator in loco zu diesen De- bitacten zu legitimiren und denselben concoss3a actozum inapeclione pracsente LRegistratore zu einer beltimmten Erklärung- über cinen zur Hinlegung eines Rechtsfireits mit dem Guts- besißer Bühring auf Nutteln, pto. Rechnungs- Ablegung cum annexis, gerichtlich proponirten

‘der Publication sothanen Erkenntnisses ge värtig sein,

cin fúr allemal angedrohet wird, unfchlbar zu gewärtigen, daß sie als an die Beschlüsse der an- wesenden, oder mit Procuratoren in loco verse- benen Creditoren für gebunden werden erkläret werden. Schwerin, den 4. Mai 1835.

Zur Großherzogl. Meckl Justiz- Canzlei verordnete

Director, Vice- Director und Räthe.

(L. S) C. v. Maydell.

Nachdem in allhier anhängigen Nachlaßsachen zu Herrn V. Carl Erast Christian Hahmanns, weiland dur. Pract. allhier, Verlassenschaft, auf Antrag der Erben desselben mit Erlassung von Edictalien nach Vorschrift des Allergnädigsten Mandats vom 13 No- vember 1779 zu verfahren resolviret worden isi; als werden hiermit Alle dicjenigen, welche an den Nach- laß vorernannten Herrn 1. Hahmanns als Gläubi- ger oder aus irgend cinem andern Grunde Ansprüche zu haben vermeinen, andurch ôffentlich geladen, daß sie

den Sicbzehnten October 18335, als welcher zum Liquidations - Termine anberaumt worden , zu rechter früher Gerichtszeit an hîcfiger Universttäts-Gerichtsstelle, resp gehdrig bevormundet, in Person erscheinen, mit dem bestellten Herrn Ver- lassenschafts-Vertreter gütlich Verhör und Unterhand- lung pflegen, auch da mdglich einen Vergleich treffen, in dessen Entstehung ihre Ansprüche und Anforderun- gen liquidiren und bescheinigen sollen, und zwar un- ter der Verwarnung, daß diejenigen, welche ihre An- sprüche nicht gebbrig liquidtren , für ausgeschlossen an- der Theilnahme, an der Masse und threr An- sprüche, so wie der ihnen etwa zusiehenden Rechts- wohlthat der Wiedereiuseßung in den vorigen Stand für verlustig, nicht weniger diejenigen , welche zwar erschienen, sich aber wegen Annahme eines etwaigen Veraleichs nicvt deutlich erklären, für einwilligend werden crachtet werden, sodann mit dem Herrn Ver- lassenschafts- Vertreter binnen der geseylichen sechs- wdchentlichen Frist verfahren, und den Stebenten November 1835 der Publication eines Präclusiv-Bescheides wegen der Außengebliebenen, so wie den Fünften Dezember 1835 der Ffnrotuigt on ‘der Acten zur Versendung nach rechtlichem Erkenntniß oder zur Abfassung eines Ge- richts-Beschcides, ingleichen den Sechszehnten Fanuar 1836

auch diejenigen e, welche nicht im Orte des Gerichts wohnen, zu Annahme künftiger Ladungen und Zufertigungen einen hiesigen Bevollmächtigten bestellen sollen. Leipzig, den 8. Mak 1835. Das Universitdätsgericht d Dr. R B

aselb fi.

n g.

dttger, Act. Jn Gemdßheit der zu Dresden am 27. September

1825 zwischen dex Kdnigl. Sächsischen und Königl. Preußischen Regierung getroffenen Uebereinkunft, so

F, und wiederum an bisheriger Stelle, auf den bei-

dachter Fakultät die Adminisiration und Kollatur des von dem vormaligen Universitäts-Verwalter zu Wit- tenberg, Vincentius Haase, den 19. August 1561 ge- stifteten Stipendiums úbertragen worden. Da aber zu dem Genusse desselben zunächst aus des Stifters oder seiner Frauen , einer gebornen Kirchhof, Ver- ¡wandtschaft absiammende, oder in deren Ermangelung [vorzugsweise aus seiner Vaterstadt Plauen gebÜrtige, ‘arme und fleißige Studirende gelangen sollen: so ¡werden die allhier Studirenden, welche ihre Ver- [M mit dem Stifter oder dessen Ehegattin zu bescheinigen vermögen , und in deren Ermange- lung solche, die aus Plauen gebürtig, arm und flei- ßig sind, btermit aufgefordert, sich bei dem unter- zeichneten Dechanten der Fakultät binnen 6 Wochen, spätestens bis E __ den 13. Juli dieses Jahres {riftlich zu melden, die Nachweisung der Verwandt- schaft oder Zeugnisse über den Geburtsort , die Ar- muth und den Fleiß, beizubringen , darauf aber der Anweisung wegen des Genusses gewärtig zu scin. Nach Vorschrift der hohen Verordnung vom 5 November 1828 wird diese Aufforderung dffentlich bekannt gemacht. Leipzig, den 15. Mai 1835. Dr. Georg Bened. Wiener, d. Z. Dechant der theologischen Fakultät.

E i

Lieferung

Bekanntmachung. Der diesjährige Wollmarkt hieselbst, wird, in den dafúr bestimmten Tagen , 14., 15. und 16. Juni d

den Paradepläßen , zwischen dem Berliner und An- clammer Thore, abgehalten werden. Die bestehenden Einrichtungen zur Beförderung und Bequemlichkeit des Verkehrs nehmen wix als be- kannt an. Stettin, den 18. Mai 1835. Die Wollmarkts-Commission.

und der Sin

Bekanntmachung.

Die mir gehörige, bei hiesiger Stadt gelegene und zum Zwecf der Eintragung in das Hypothekenbuch auf 13,692 Thlr. gerichtlich abgeschäßte Ziegelei will ich aus freier Hand

am 10. Funt déeses Fahres Mittags 12 Uhr an Ort und Stelle dfentlich meist- bietend verkfauren und lade Kauflustige zu diesem Ter- min hiermit etn. ;

Havelberg, den 29. Maî 1835. | Erasmy.

Die klare

Nordsee-Bad der Jnsel Helgoland.

Ein geehrtes Publikum wird hiermit von der Er: dnung des biesigen Scevades am 15. Fut in Kennt- niß geseht.

Auf eine zweckmäßige Erweiterung und Vervoll- kfommnung alicx Anstalten, welche die so sehr gün- stige Aufnahme des Bades in den leßten Fahren nô- thig machte, wurde für die nächîe Saison mit Eifer hingearbeitet, und namentlich durch viele neuerbaute Logis, Vermehrung dec Badekutschen auf funfzig Stúck, durch Ueberführung von lebendigem Schlacht- vieh 2c 2c., den Bedürfnissen und Anforderungen der resp. Badegäste möglichst entgegen gekommen. Als Badearzt wird, wie früher, Herr Pr. von ven aus Bremen während der Curzeît gegenwär- tig seyn.

Die Uebe: fahrt geschieht wöchentlich mit den schr elegant eingerichteten Ham». Damp, schiffen von Ham- burg und Cuxhaven aus, und von sonstigen Häfen mit bekannten Packetbdten. : ; Bestellungen von Logis velgeot mit Vergnügen

f ic Direction Helgoland, Mai 1835.

ganze Werk siändig in

Exenmplar.

Prenzlau :

Erste General-Versammlung der Leipzig- Dresdner Eisenbahn-Compagnie. Nachdem das Capital der Leipzig-Dresdner Eisen- bahn-Compagnie vollständig unterzeichnet worden ist, so werden in Folge der Allerhöchsten und Höchsten Orts genehmigten Statuten, und Kraft der im F. 2 des hohen Decretes vom 6. Mai d. F. dem unter- zeichneten Comité ertheilten Befugniß sämmtliche Actien-Fnhaber hierdurch eingeladen, sh bei der er-

sten constituivenden General-Versammlung Freitags, den 5. Juni d. F. früh um 8 Uhr, im Saale des hiesigen Gewandhauses einzufinden, und, in Gemäßheit der Bestimmungen des §. 23. des Statuten - Entwurfs, Zwanzig Actionairs zu Mitgliedern des Ausschusses, welchem nach §. 36. die Wahl der Directoren und deren Stellvertreter o0h- liegt, zu erwählen.

Krisis v

nirt, Wappen.

Vergleich zu instruiren, sonst aber, wie hiermit

wie der deshalb an die theologische Fakultät hiesiger Universität ergangenen hohen Bcetäguigen ist ge- |

Es wird hierbei in Erénnerung gebracht, daß das im §. 12. näher bezeichnete Stimmrecht nux nach

Stuttgart.

Mit Königl. Württemvbergischem

Vexlag von L. F. Rieger &C Das Werk umfaßt: 1) die Einleitung, in n cher das Allgemeine úber den menschlichen Ki vorgetragent wird; 2) die Knochen- und Bänd( lehre; 3) die Muskellehre: 4) die Einge delehre, so wie die Beschreibung des Gehirn

Sendschreiben an eiten ch in binets-Minisier Úber- die gegenwl!

schen von r. F Albert. : Dieses merkwürdige Pamphlet hat in Lond! außerordentliches Aufsehen erregt, daß binnet Y gen fünf starke Auflagen zu sehr hohem Preis verkauft worden sind.

reußsishen Staaten.

erfolgter Legitimation durch Vorzeiguug der zj

digen Actien dermalen der Junterims- Schein,

(§. 19) ausgeubt werden kann, daß durch Va

mächtigte zu erscheinen unzulässig is, und daj

abwesenden Actionairs an die in der General:

sammlung gefaßten Beschlüsse gebunden sind, Leipzig, am 22. Mai 1835.

senbahn-Comité,

. . “- N Literarishe Anzeigen,

Wichtiges Werk für Aerzte, Anatomen, (jj rurgen, Studirende und Gebildele olle

Stände! So eben versandten wir die eis von: ;

Neues Handbuch der prakftishen Anatomi oder Beschreibung aller Theile des mens{chlichen pers, mit besonderer Rücksicht auf ihre gegenstüt Lage, nebst der Angabe üver die Art, dieselbe zergliedern und anatomische Präparate zu vetrfertiz von Professor Dr. Ernsi Alexander Lauth, Vorsteher der anatomtschen Arbeiten an der mj nischen Fakultät zu Straßburg , Mitgliede vicler d

lehrten Gesellschaften.

2 Bände gr. 8vo. mit Abbildungey. Jun 10 Lieser

gen zu je 6 Bogen. à 7 Thlr. pr. Lieferung. Privilegium. vmp,

nes-Organe: 5) die Nerve ilch

6) die Gefäßlehve: 7) die topographische N tomie; 8) die Entwicklungs- Geschichte) Föôtus: 9) die Anweisung zur Verfertigu anatomischer Präparate und zur Aufbewl eung derselben; 10) das ausführliche Fnhuf Verzeichniß.

; gemeinfaßliche Darstellun

wrise, deren sich der Herr Verfasser bemüht || seßt auch das nichtärztliche Publikum in den Et ich dieses leh rreihen HDandbuches mit Nußer l dieneit zu Édnnen, so wie die beigegevenen Tafel mit (zum Theil illuminirtew) Abbildun welche wir gratis liefern, rung wesentlich beitragen. Besonders dürfte das Werk auch jüngern Leut welche sich später der Medicin und Chirutg! zu-widmen gedenken, von großent Nußen u. Die zweite Lieferung folgt in 14 Tagit! d

aber ijt bis zum Oftober d. F. vol

den Händen der resp. Subscriben i worauf sogleich der Ladenpreis von 36 Kr. 0d. für die Lieferung eintritt. i Sammler erhalten auf 10 Exemplare cin Fl!

Alle Buchhandlungen des Fn - und Ausls nehwen Besteluingen darauf an, in Berlin Dun ler, die Enslin sche Buchhandlung, L. Oe hmiß E. S. Mittler, Plahn u. A.: in Potódal Riegel; in Stettin F. H. Morin.

Stuhrsche Buchhandlung Schloßplaß Ne. 2.

Bulwer?'s Sendschreiben. Im Verlage dexr Gebrúder Schumat! Zwickau ist so cben erschienen und durch alle Y handlungen zu erhalten, in Berlin bei E S N ler (Stechbahn No 3), so wie in dessen gen zu Posen und Bromberg und bei Vincell

Handl

emaligen)

Aus dem 6

on E. L. Bulwer 114 sgt

ach.

Liebhaber der Heraldik finden in der Fra) Bücherhandlung, Niederlagstr. „ec de Russie, Gelegenheit zum Ankauf eines sel wordenen und ursptünglich aus der Bibliotht wigs XV. herrührenden Werks, betitelt: néalogiques des maisons des ducs et France. Paris, 1664, in Folio, mit schöuen *

Nr. 3, nebel ®

Tablé pait

: war Die Prokuradoren-Kammer hatte Brad d

{lusse, das Verfahren der Minister bei dem mit abgeschlossenen Aus8wechselungscartel einer Prú werfen, noch keine Folge gegeben. einstimmig die Adresse gegen die Urheber der Gewaltt deven Gegenstand Herr Martinez de la Rosa am llten d, war, angenommen.‘/ Tros6 dieser günstigeren Course an der heutigen Börse zurückgegangen. Perscnen wollten wissen, es sey ein geheimer Traktat dez und Zumalacarreguy abgeschlossen worden. Für spricht einigermaßen der Umstand, daß, den neuesten Na von der Spanischen Gränze zufolge, h verhielt. Zumalacarreguy stand am lU1ten mit 18 Batail, o Salinas, 2 Stunden von Vittoria.

Heute {loß sproc. 108. 40. 3proc. pr. compt. Neap. 99. 5. 5proc. Span. 464. 8proc. 294. Ausg. &

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Amtliche Nachrichten. Kronik des Tages.

das 10te Sták der Gesez-Sammlung, welches heute ausge- wird, enthält unter j 5 1606. den Tarif, nah welchem die Markt- und Stand- Gelder auf dem Markt zu Alt-Dollstädt zu entrich- ten sind. Vom 8. April d. J. ; und die Allerhöch- sten Kabinets-Ordres, unter i vom l18ten ejusd., betreffend die Anwendbarkeit der Preußischen Strafgeseße hinsichtlich der Münz-Ver- brechen in denjenigen Provinzen, in welchen das All- gemeine Landrecht bisher nicht eingeführt worden, und vom 23sten ejusd., wonach die Führer von Fracht- Fuk-rwerken verpflichtet sind, die empfangenen Chaufs- see- Zettel den Steuer - Aufsichtsbeamten und Wege- Wärtern en N vorzuzeigen.

rlin, den 29. Mai 1835. De ebits-Comtoir der Gesez-Sammlung.

i der 25sten d. M. fortgeseßten und am 26sten been- di Va Ziehung der bten Klasse 71ster Königl, Klassen-Lotterie fiel v Zte Haupt-Gewinn von 50,000 Rthlr. auf Nr. 68,708 nach Minden bei Wolfers; 2 Gewinne zu 5000 Rthlr. fielen auf Nr, 36,864 und 46,583 nach Côln bei Reimboldt und nach î ankfurt bei Kleinberg; 7 Gewinne zu 2000 Rthlr. auf Nr. 3720. 26,588. 27,331. 32,943. 42,038. 54,093 und 93,980 in heclin bei Gronau und bei Seeger, nach Bleicherode bei Früh- (ag, Halle bei Lehmann, Königsberg in Pr. bei Burchard, tignißs bei Leitgebel und nach Stargard bei Hammerfeld ; 18 Gavinne zu 1000 Rthlr. auf Nr. 18,946. 19,816. 23,890. 25,042. 11174. 49,924. 50,521. 52,830. 59,477. 60,583. 62,154. 63,305. 71085. 77,572. 93,193. 98,744. 99,982 und 102,089 in Berlin bei Alevin , bei Gronau und Amal bei Seeger, nach Côln bei Reiinbold, Düsseldorf bei Wolf, Glogau bei Bamberger, Jauer hei Gürtler, Magdeburg bei Brauns und bei Roch, Marien- werder bei Schrdder, Memel bei Kauffmann, Naumburg a. d. S. Rhei Kayser, Oppeln bei Birkenfeld, Potsdam bei Bacher und nah Stettin bei Wilsnach ; 42 Gewinne zu 500 Rthlr. auf Nr. N 634, 2114, 2906. 4500. 11,865. 18,618. 22,975 23,187. 23/367, [95 968, 28,156. 29,702. 29,968. 30,586. 32,181. 35,150. 35/206. 1 13867 15/671. 46,086. 49,922. 49,945. 55,933. 56,220. 56,932. 16743. 64,528. 65,775. 70,222. 71,119. 71,573. 74,576. 81,997. V. 3 086. 86,726. 86,974. 88,394. 190,321. 102,861. 102,869 und 104,782 in Berlin bei Alevin , bei Burg, bei Gronau, beé iller, 2mal bei Jonas, bei Jsrael, Amal bei Mat6dorff, bei Mendheèim, bei J. L. Meyer und bei Seeger, nach Breslau bei J, Holschau und 4mal bei Schreiber, Bunzlau bei Appun, Coblenz 2mal bei Stephan, Côln bei Reimbold, Danzig bei Roßoll, Düsseldorf bei Simon und bei Spal, Halle 2mal bei Lehmann, Königsberg in Pr. bei Burchard, Liegnitz bei Leit- gebel, Magdeburg 2mal bei Brauns, Merseburg bei Kieselbach, Münster bei Lohn, Posen bei Bielefeld und 2mal bei Leipziger, otsdam bei Hiller, Prenzlow bei Herz, Torgau bei Schubart, Frier bei Gall und nah Zeiß bei Zürn; 66 Gewinne zu 200 Kthlr. auf Nr. 5924. 6080. 9031. 9336. 10,191. 10,353. 11 180. 11776, 14,075. 14,615. 19,252. 23,297. 23,642. 23,898. 24,571. 2567, 26,955. 27,597. 28,372. 29,617. 30,865. 34,121. 37,102, 38,336, 40,998. 43/642. 48,571. 49,790. 52,877. 93,246. 59,104, 55,333, 61,184. 62,213. 62,532. 66,114. 66,288. 68,644. 69,128. 71,343. 72,846. 73,523. 73,627. 73,813. 74,156. 76,262. 77,097. 78,197, 83,206. 87,252, 88,812. 89,373. 90,205. 90,882. 92,049. 92,882. 95,422. 98,605. 99,063. 100,129. 100,346. 101,896. 104,600, 107,544. 108,337 und 108,846. Berlin, den 27. Mai 1835. : Kdnigl. Preußische General-Lotterie-Direction.

l

Nr.

1607.

y 1608.

Angekommen: Se. Durchlaucht der General-Major und Commandeur der öten Division, Prinz George zu Hessen- Kassel, von Frankfurt a. d. O.

Zeitungs-Nachrichten. Ausland.

Rußland.

St. Petersburg, 20. Mai. Aus Moskau wird fer- ner berichtet, daß die Einwohner dieser Hauptstadt, nach einer alten Russischen Sitte, bei dem Wiederaufleben der Natur am 1, Mai dem Frühlinge vor die Stadt entgegen zu gehen, und \{ auf einer dentlichen Promenade in einem nahen Lustwäld- hen zu versammeln pflegen; Jhre Majestäten der Kaiser und die Kaiserin geruheten, ‘um dem Wunsche Aller zu entsprechen, diese Promenade ebenfalls am 1. (13.) Mai Nachmittags von {ch8 bis halb zehn Uhr mit Ihrer Gegenwart zu beehrer. Ein einstimmiges und vielfach wiederholtes herzliches Hurrah! em- y if das Herrscher -Paar, dem in einem anderen Wagen Jhre Kai erlichen Hoheiten der Großfürst Constantin Nikolajewitsch Und die Großfürstin Alexandra Nikolajewna folgten. Tausende

tzten den beiden Eguipapen entgegen, und hemmten das Wei- terfahren derselben, um sich länger an dem Anblie der erhabenen Aaiser-Familie zu erfreuen. Das Entzúcken, welches Alle beseelte, ist nicht zu beschreiben. Unter mehreren rührenden Charakterzügen, die der Berichterstatter der Nordischen Biene bei dieser Gele- genheit wahrgenommen, befindet sich auch der, daß, als ein unter p Volksmenge befindlicher ehrwürdiger Greis um die Ursache efragt wurde, warum er beim Verlassen der Promenade so an-

chtig ein dreifaches Kreuz geschlagen, dieser zur Antwort gab: fn habe dem Höchsten gedankt, daß Er ihm die Gnade erwie- en, in seinem L0sten Lebensjahre seinen Landesvater, den Kaiser,

franz Es Ey t e R H ara E S Ce T:

Berlin, Freitag den 29a Mai

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und seine Kaiserin noch einmal zu sehen.’ Der Plah vor dem Schlosse, den die. Erlauchte- Herrschér- Familie bewohnt, ist den ganzen Tag von der Menge beselit, ja es bringen sogar Viele die Nächte daselbst zu.

Der diesseitige Botschafter in Paris, Graf von der Pahlen, ist am Iten d. M. auf seinen Posten und der Kaiserl. Oester- reichische Botschafter am hiesigen Hofe, Graf Ficquelmont, am 16ten d. M. nach Wien abgereist.

Der Wirkliche Staatsrath Rückman ist auf Allerhöchsten Befehl zum General-Konsul in der Moldau und Wallachei und der in der Kaiserlichen Privat-Kanzlei: fungirende Staatsrath Kutusoff zum Wirklichen Staatsrath ernannt worden.

Frankrei.

Deputirten - Kammer. Sißung vom 20. Mai. (Nachtrag.) Jm Laufe der Debatten über das Ausgabe -Bud- get für die Kolonie Algier ließ der Minister des dffentli- chen Unterrichts sich folgendermaßen vernehmen:

„Es ift nicht meine Absicht / meinem ehrenwerthen Vorgänger auf der Rednerbühne (Herrn Passy, der sich unbedingt gegen alles Kolonisiren ausgesprochen hatte) in seinen der Kammer auseinan- dergeseßten allgemeinen Betrachtungen über die Nütlichkeit oder die Angemessenheit entfernt liegender Besißungen und das System der: Verwaltung der in fernen Gegenden gemachten Eroberungen zu folgen; und eben so wenig gedenke ich, in die einzelnen Erdrte- rungen in Bezug asf die verschiedenen Gegenden des Afrikanischen Bodens, ihrer Wichtigkeit und ihres Werthes für uns, mich einzu- lassen. Was ich scharf und bestimmt hervorheben will, betrifft die Ansicht, welche die Regierung sich von unseren Afrikanischen Besizungen gebildet, und die Verhaltüungs - Regel, die sie sich in Bezug auf diese Besizung vorgezeichnet hat, und dies wird die gegenwärtige Debatte vielleicht rascher zum Ziele führen. Zuvor aber kann ih nicht umhin, dem vorigen Redner für die Aufrichtig- keit und den Muth, womit er seine Gedanken entwickelt hat, mei- nen Dank abzustatten. Er hat damit ein edles und seltenes Beispiel gegeben, wie man dem Lande, ohne sich an dessen Leidenschaften zu kehren, sagen könne, was man für roahr und dem National - Fnter- esse entsprechend hâlt. (Beifall.) Weit entfernt also, mich, wie we- nig ih auch die von Herrn Passy ausgésprochenen Fdeen theile, über ihn zu beklagen, danke ich thm vielmehr, und wünsche der Kammer zu seiner Rede Glück, indem ih eine solhe Sprache, von dieser Rednerbühne herab, als einen dem Lande geleisteten wahrhaft nüßs- lichen Dienst betrachte. Mehr als einmal schon, m. H./ hat die Regierung ihre Absichten in Bezug auf unsere Besißungen in Afrika ohne Um- scyweife und klar ausgesprochen. Frankreich hat die Regentschaft von Algier erobert, Frankreich wird seine Eroberung behaupten. (Sehr gut!) Wir handeln mit einer vollkommenen Unabhängigkeit und befragen nichts als das Fnteresse der Nation; erheischte dieses Fnteresse/ wie Herr Passy solches glauht, daß wir Afrika aufgäben, so wúrde ih ohne Anstand meine Stimme dazu geben. Allein es verhält sh umgekehrt. Zwei Gründe, m. H.- müssen in dieser

rage entscheiden. Erstlic) das Motiv der National- Würde, ein Dee starkes und selbsi von seinem moralischen Werthe völlig unabhängiges. Das erste Element der Macht eines Staates besieht in der Achtung, in der Meinung, welche die Welt sich von dessen Festigkeit, Muth und Entschließung bildet; es wiegt dieses Element die Kraft materieller Kräfte bei weitem auf, ja, es Üúberwiegt sie Oa Oft haben sehr kleine Länder , einzig durch das Ansehen, dessen sie in der Welt genossen, durch die allgemeine Ueberzeugung von ihrer Kraft und Festigkeit im Wollen und Entschließen, und ihrer Bereitwilligkeit, das Ges wollte selbs mit Opfern durchzuseßen, eine große politische Wichtig- keit errungen. Aus diesem Gesichtöpunkte vor Allem muß die Frage über die Beibehaltung von Algier in Erwägung gezogen werden. Ein zweiter Punkt betrifft die große Wichtigkeit des Mittelländischen Meeres in den Europäischen Handels-Angelegenheiten und Verhält- nissen. Hier bin ih mit allen Verständigen weit entfernt, zu sagen, daß das Mittelmeer ein Franzbsisher See werden, und daß

der Französische Handel den Handel der übrigen Mächte qus-

schließen müsse. Solche Ansprüche kennt Frankreich nicht. Rur als ein Faktum spreche ih aus, von welcher Wichtig- keit in den. Europäischen Angelegenheiten das Mittelländische Meer i, als ein Faktum , das reiflich erwogen zu werden verdient. Ohne Zweifel ist es nicht die Bestimmung Frankreichs, die erste Seemacht von der Welt zu seyn. Frankreich is vor allem eine Kon- tinental-Macht. Seine Gränzen gegen den Rhein, die Pyrenäen, die Alpen haben größere Wichtigkeit für dasselbe, als seine Gränzen gegen die Meere. Allein, war auch Frankreich und wird es auch niemals die erste Seemacht werden, m. H., so war es wenigsiens ims mer die zweit e. Soll also in einem Augenblicke, wo das Mittellän- dische Meer an neuer Wichtigkeit gewinnt, Frankreich gutwillig von dem Range herabsteigen, den es als Seemacht so lange behauptete ? Gewiß nicht, m. H.! Und dies scheint mir cine von aller Ucbertrei- bung freie Sprache, einfach und von Thatsachen abgenommen, welche die Bee Politik sehr zu beachten hat. Wenn jeßt diese Gründe für die

eibehaltung unserer Afrikanischen Besißungen #o deutlich sprechen, auf welche Weise, fragt sh nun, wird Frankreich diese Besißungen behaupten? nach welchem Systeme sollen sie verwaltet werden? Etwa nach einem Systeme der Ausbreitung, Eroberung und direkter Colonisation, wozu die Regierung selbst die Hand bôte? Auf dieses Feld hat Herr Passy alle seine Einwürfe und Gegengründe ver- pflanzt! und gewiß, scine Gedanken über die bedeutenden Ausgaben, die entsehliche Menge von Ungerechtigkeiten gegen die Eingebornen, die Unsicherheit der zu erwartenden Vortheile, kurz, über Alles, was ein solches System mit sich bringt, sind schr richtig; und sowohl die Kammer als die Regierung muß darauf nach ihrem Gewissen eingehen. Aber ih muß bemerken, daß Alles, was hierüber vorgebracht worden, auf jede im Entstehen begriffene Niederlassung diesex Art seine Anwendung finden würde; auch sind diese Einwen- dungen oft genug erhoben, nirgends aber sind sie mit glänzenderem Erfolge widerlegt worden, als wo es am lautesten geschah, ith meine bei den Vereinigten Staaten von Nord-Amerika. ‘/ Hier gah der Redner cin gedrängtes Bild von den Schwierigkelten, womit die ersten Ansiedelungen in Nord-Amerika Fahrhunderte lang zu kämpfen hatten, bis se endlich Wurzel L und fuhr dann also fort: „Fch weiß, daß die Zeiten sich geändert haven; weiß, daß dergleichen Thatsachen hei dem Systeme unserer Fnstitutionen, der Preßfreiheit, der Oeffentlichkeit, den parlamentarischen Debatten, hei einer viel klúgeren, mit den Fnteressen der Gegenwart und Wirklichkeit weit s{honender umgehenden Regierung nicht wieder erlebt werden kbn- nen. Doch. ist dies kein Grund, auf Unternehmungen der Art ganz und gar Verzicht zu leisten und den Glauben edit hd a daß cin Land an Größe gewinne, wenn ihm andere Niederlassungen, andere Staaten, andere Nationen ihr Eintkstehen vexdanken, die ¿ihrerseits wie

1835.

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der die Civilisation und den Wohlstand weithin verbreiten. Es handeit sich hier, m. H., um Prinzipien der Wohlfahrt und Größe, und obgleich man bet dieser Aufgabe mit unendlich mehr Maß, Srarsamkeit und Vorsicht zu Werke gehen muß, dls es im 16ten und 17ten Jahrhundert ge= sah, so muß man doch nicht glauben, daß diese Jahrhunderte ganz ohne Vernunft handelten, und daß ihnen gar nichts nachzuahmen wäre. Nein, viel Nühliches und Großes if bei den Ansiedelungen im 16ten und 17ten Jahrhundert geschehen, und wenn von der einen Seite viele Fehler begangen worden, so müssen wir diese jeßt ¿u verm:iden suchen.‘ (Sehr gut? Der Minister gab hierauf einen Umriß dex Ansichten und Absichten der Regierung in Bezug auf die in Rede stehende Frage. Die Regierung, sagte er, müsse sich auf eine fichere und rußige Occupation der Küste und sol= cher Theile des Land - Gebketes beschränken, welche zur Deckung der Küste unumgänglich nöthig seyen. Nächstdem habe die Regie- rung über das gute und friedliche Verhalten gegen die Eingebornemw des Landes ju wachen, damit die Handels-Verbältnisse sich ungestört entwickeln könnten; dies müsse der alleinige Zweck der Verwaltung seyn. Sollte die Zukunft eine weitere Entwickelung der Kolonie be= agnstigen, sollten ihr Menschen und Kapitalien von Europa aus zu- fließen, so wúrde die Französische Regierung zur Hand seyn; nur músse sie dies abwarten, und nichts versprechen, was sie nicht halten fönne. (Neue deutliche Zeichen des Beifalls.) Diesen Grundsägen zufolge, werde die Verwaltung jedes: Fahr darauf bedacht scyn, die Fortschritte oder etwanigen Rückschritte der Kolonie genau zu ver- folgen, und im Jnteresse des Landes ihre Nt Sr danach ergrei- fen. Unter den unzweideutigsien Zeichen des Beifalls verließ der Minister die Rednerbühne.

Paris, 21. Mai. Der gestern von dem Pairshofe auf den Antrag des General-Prokurators gefaßte Beschluß lautet also : „Zur Erledigung des von dem Advokaten Desaubiez, als An- walt der Angeklagten Arnaud, Boyet, Marcadier und Girod, ge- machten Antrages, daß der Gerichtshof sich für inkompetent er- kläre; nah Anhdrung des General-Prokurators in seinen Requi- sitionen und nah Einsicht des 28. Artike der Charte, welcher also lautet: „,,„Die Pairs-Kammer erkennt über Verbrechen des Hochverraths und über Angrifse auf die Sicherheit des Staats, wie solche geseßlih näher bezeichnet werden sollen;‘/‘“/ nach Einsicht ferner des Artikels 4 des Geseßes vom 10. April 1834, welcher besagt, daß die von den Associationen gegen die Sicher- heit des Staats begangenen Attentate, dem 28. Artikel dev Charte gemäß, vor die Pairs - Kammer verwiesen werden können; in Betracht, daß bereits unter dexr Charte von 1814 und nach FJunhalt des 33. Artikels derselben die R Ne über die durch ein Geseß näher zu bezeichnenden

erbrechen des Hochverraths und Angrisse auf die S e des Staats erkannt hat; daß der 68. Art. derselben Charte, als er alle bestehende Geseßze, die mit den Bestimmungen dersel- ben nicht in Widerspruch ständen, aufreczt erhielt, diejenigen Ar- tikel des Strafgesezbuches von 1830 bestätigte, welche die Ans griffe auf die Sicherheit des Staats näher bezeichnen; daß aus einer Vergleichung dieser beiden Artikel der Charte offenbar hervorgeht, daß, wenn quch die Kompetenz der Pairs-Kammer nicht diejenige der Assisenhöfe ausschließt, sie nichtsdestoweniger vorhanden ist, und von der Behörde, der die Verfassung die speziellere Sorge für die Ausführung der Gesekze anvertraut hat, mit Vorbehalt des Rechts und der Pflicht der Pairs - Kammer, die Grúnde und das Gewicht der Anklage zu würdigen und über ihre Kompetenz selbst zu entscheiden, angerufen werden konnte ; daß diese Bestimmungen der Charte stets in dieser Weise verstans den und angewandt worden sind, und daß die Jurisprude';z der Gerichtshdfe mit dieser Auslegung übereinstimmt; in Betracht, daß im Jahre 1830 der 33. Art. der Charto codut- lich zum Wsten gemacht worden ist, ohne daß der Gesekgeber es fár nöthig erachtet hat, das Geseß zur näheren Bezeichnung des Hochverraths und des Angrisss auf die Sicherheit des Staats unter die Zahl derjenigen aufzuführen, die der 69. Art. als noth- wendig zur definitiven Organisation unserer verfassungsmäßigen Ordnung bezeichnet hat, worin stillschweigend die Anerkennung liegt, daß bisher in jener Beziehung richtig verfahren worden, und daß die Kompetenz der Pairs - Kammer bei Verbrechen ge- dachter Art durch die bestehenden Geseßze und unabhängig von den noch zu erlassenden festgestellt worden ist; in Erwägung übrigens, daß das Geseß vom 10. April 1834 über die Associa- tionen, als es im 4. Art. erklärte, daß die von diesen Assoeia- tionen begangenen Angrisse auf die Sicherheit des Staats, dem 28sten Artikel der Charte gemäß, vor die Pairs - Kam- mer verwiesen werden könnten, die Kompetenz der Kammer anerkannt hat ; daß die im April v. J. zu Lyon, St. Etienne und Paris begangenen Attentate vor den Pairshof verwiesen worden, und daß dieser durch seinen Beschluß vom 6. Februar d. J. erklärt hat, daß jene Attentate, ihrer Natur und den Ne- benumständen nach, zu der Kategorie der in den Artikeln 86 u. f. des Straf-Geseßbuches bezeichneten Verbrechen gehörten, die der 28. Artikel der Charte vor sein Forum verweist; erklärt der Na, daß auf den gemachten Einwand der Jnkompetenz keine Rücksicht zu nehmen sey. Und was den leßten Theil der Anträge des General-Prokurators betrifft: in Betracht, daß die Kompetenz des Gerichthofes heute nur von 4 der Angeklagten angefochten worden ist, erklärt derselbe, daß darüber keine Ent- scheidung zu fassen sey, und verordnet ließlich, daß die gericht- lichen Debatten fortgeseßt werden sollen.“

Der Constitutionnel sagt heute in Bezug auf diesen Beschluß: „Der Pairshof hat sich für fompetent erklärt, und wir táuschten uns sonach, als wir Besseres von ihm erwarteten. Die Berathung muß indessen lebhaft gewesen seyn, denn sie hat fast 4 Stunden gedauert, und obgleich die Details derselben uns nicht bekannt sind, so läßt sich doch annehmen, daß der Beschluß nicht ohne energische Protestationen gefaßt worden ist. Jet bleibt dem Gerichtshofe nichts weiter úbrig, als den Prozcß un- ter einer Masse von Ausnahme-Formen , die er sich täglich selbst wird schaffen müssen, zu Ende zu bringen. Dies ist eine trau- rige Lage. Noch nie hat Frankreich den Fall eines Erkenntnisses úber Kriminal-Verbrechen ohne eine Vertheidigung und Vernehmung der Angeklagten erlebt. Umsonst wendet man uns ein, daß der Lauf der Gerechtigkeit von den Angeklagten nicht unterbrochen werden dürfe.