1835 / 225 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

in dem - lehtvergangenen - Jahre vorgefallenen Veränderun- gen mit. Darauf hielten zwei Studirende Vorträge über egenstände aus der Chemie und Giftlehre und der Stabs- a*zt Dr. Secmann prüfte eine Abtheilung der Studirenden _ Über einen neuerdings vielfach zur Sprache gekommenen Gegen- stand der operativen Chirurgie, indem er den Steinschnitt mit der Stein - Zerträmmerung parallelisirte. Zum Besch!usse dieser wissenschaftlichen Feier hielt der Professor Dr. Mitscherlich eine ede über den gewichtigen Einfluß der Chemie auf die Arznei funde und berührte namentlich auch die in der le6ten Zeit so vielfach geâänderte Stellung des Arztcs im bürgerlichen Leben so: wohl, als auch insbesondere den einflußreichen Wirkungskreis des Militair-Arztes, unter dessen Aufsicht bei uns die ganze männliche Bevölkerung des Staats einige Jaßre lebe. i _— Der Kaiserl, Russische Hof-Zägermeister, Wirkliche Staats; Rath und Kammerberr, Herr Paul Demidoff, hat auf seine Lebenszeit jährlich 500 Rthlr. Go:d zur Vertheilung unter die rmen in Potsdam am Geburtstage Sr. Majestät des Kön!gs ausgesest und für das laufende Jahr an die dortige Armen-Di- rection zahlen lassen. _ Auf den Antrag der hiesigen Stadt - Kommune ist, um den Haus-Eigenthümern das Änlegen von Granit-Trotroirs in den Straßen der Residenz -zu erleichtera, folgende Einrichtung ge- troffen und Allerhöchsten Orts bestätigt worden: Zur Anlegung von Granit - Bahnen sind verpflichtet: 1) die Haus Eigenthümer in denjenigen gepflasterten Straßen innerhalb der Stadt, die von den Behörden jährlich dazu auserschen werden; 2) die Eigenthú- mer solcher auch in anderen Straßen belegenen Grundstücke, auf deren in der Straßen- Front neue Gebäude errichtet, oder \chon bejtandene Gebäude bis auf den Grund abgetragen und durch andere erscht werden. Die Granit- Bahnen mússen cine Breite von mindestens 3 Fuß haben, die Unterhaltung derselbèn liegt den- Haus - Eigenthümern ob. Eine Unterbrechung dcr Bahn darf uur ver den Einfahrten stattfinden, Um die- Auéführung dieser Maßregel zu erleichtern, wird eine Summe von 10,009 Thlr. záhrlich aus dem Ertrage der A eler und deren bereits angesanimelten Beständen zur Disposition gestellt, Und aus der- selben den Hauseigenthümern, welche Granitbahnen von vor- schriftsmáßiger Beschaffenheit angelegt haben, eine Vergütigung von 24 Sgr. für den laufenden Fuß bewilligt. Eine “größere Breite der Granitbahn als von Fuß giebt keinen Anspruch auf einen höheren Enischädigungssas. Bei denjenigen G-eund- ttücken, deren Eigenthümcr die Lezung von Granitbahnen nicht innerhalb der bei der jedesmaligen Auswahl der Straßen gleich- zeitig zu “bestimmenden Frist bewirken, soll solhe im Weze der Execution auf ihre Gefahr und Kosten zur Ausfüh- rung gebracht werden. Dieses" ist der wejentlihe Jn- hast eines unterm 3ü0sten Juni dieses Jahres von dem Königl. Minifterium. des Innern und der Polizei und der Königl. Ver:valtung für Handel, Fabrication und Bauwesen erlassenen Reglements, dessen Dauer vorläufig auf 5 Jahre von 1835 bis 1839 festaesekt worden if.

Nachrichten aus Danzig zufolge, werden dort große Vorbereitungen zum Empfange IJ. MM. des Kaisers und der Faiserin von Rußland getroff:n. Auf dem Artushofe, der zu diesem Behufe fattlich dekorirt wird, soll ein Festball gege- ben werden, auf welchem man die hohen fürstlichen Häupter" zu sehen sich scmeichelt,

Vermischte Nachrichten.

Handels-Verhältnisse im südlichen Afrika. (Aus der in dec Kapstadt c:scheinenden Literary Gazette.)

Die Holländische Regierung batte, as sie noch inm Bisitze der Kolonie am Varzedirge der guten Hoffnung war , zue Bitreibung pes Handel? mtt den Kasera ein vielleicht dem Chinesischen Reiche entichntes politisches System aufgestellt, das auch von dec Beitischen Regierung angenommen und v eie Fahre mit uncFzuittlichec Strenge befoigt warde. Odgleich beide Mächte keine Chincsische Mauer pon Stein crxricten founten, so suchten se doch wenigstens einen pa- picrnen Lussc&ließungs-Wall um die ditliche Gränze der Kay: Kolo- rie zu zickeu, indem fe alen Verfchr zwischen den Kolonisten um dea Lafer - Stämmen untersagtcn, weil dadurch nur Hag und Send fsrligfeiten erzeugt und den Lehteren Ge egenheit gegeben werde, sich Kenutnisse über das Land zu verschaffen und gefdhr- liche Vertindungea mit den. Hottentoites anzuknüpfen Ja Folge ier verschiedenen Verordnungen, welche durch diese Über- tritbene Besorgtüß hervorgerufen wurden , blicden die Parteien fast ein vieztci Jahrhundert diudurch vbüig unbekannt mit ihrer gegen- seitigen Wagst, ihren Hülf=quellen, thren Angrisss- oder Vertheidi- gutig Mitteln. Es waer cine gehässtge Scheide - Linie awischen den Curislen und den Wilden gezogen, und die natürliche Folge davon mar, daß ke Ach gegenseitig beneiteten, haßten und fürchteten Der Zweck dicses Verbotes wurde jedoh während der ganzrn Zeit jcies- Bestebens nicht erreicht, denn die /: Streitigkeiten ‘/ ver- mczrten h und die „Feindseligkeiten“ wurden immer erbitter- ker, wöhrend die ofene Beschaffenheit der Gränze selbs und die Wildbeit des ganzen Landes den Kaffern es geñßattete, bis mitten in die Kolonie vorzuoringen und es den Hottentotten leicht machte, mit ten Koffern zusammen zu treffen. Mit einem Worte, dies Zwangs - System war ungerecht, unweise und unausführbar. Die Nachrichten , welche von Zeit zu Zeit durch Missionaire und cinsihttvolle Rrisende Über die Sittcn und den Charaktec unserex wilden Nachbarn verbreitet wurden, die wichtige Viaßregel der Un- siedluag ciner neuen Klasse von Kolonisten unmittelbar an der Grânze, so wie die sich endlich der Kolonial - Regierung aufdrän- gende Uéherzeugung von der Unmdglichkeit, dies strenge System bei- zubehalteit, dies Alles führte im Jahre 1822 zu cintgen Ezleichte- rungen im Handel „und bald da?auf zu einem unbeschränkien Ver- kehr durch die Errichtung der Kaffern: Messe, über deren üUr- rana, Fortgang und Einfluß ich ctwas Näheres sagen will. Als die Britischen Ansiedler im Jahre 1820 an der bdsilihen Grânze ankamen, war aller Verkehr mit den Kaffern reng untersagt. Fn dem vorhergehenden Fabre war, in Fel e cinigec kühncu Räu- bereien und cines glänzenten, aber unglücklichen Angriffs, von den Kaffern auf das Hauptquartier der Kolonial-Truppen (in dem r'eucn Orte Graham's Town) eine starke Fnvasion in das Gebiet jener ' Wilden unternommen worden, und es wurde nun, sowohl jüc Wilde als fúr Kolonisten, die Todessrafe auf die Ueberschreitung der neuen Demareations- Linie, die nach Beendigung des Krteges im Jahre 1819 vor großen Fischflusse nah dem Keisikamma verlegt worden war, geseßt. Das Land zwischen der alten und neuen Gränze, weldhes damals in dem Kolonial-Amte abgetretenes oder ne u- trales Geblek genannt wurde, cnthielt etrva 2000 Engl. Quadrat- ‘Meilen oder ctwa 250/000 Morgen, die hinreichendes Weideland

Fur 200,000 Stück Vieh darboten. Es wurde von dem Häupt-

ing Gaika abgetreten, dem wir eine unverdiente Oberge- walt Uber weniger schuldige und weit mächtigere Häuvtlinge ver- liehen hatten. Man ‘benachrichtigte ihn, daß jeder Kaffer, der die neue Gränze überschreiten würde, erschossen werden spe, und daß es unsere Absicht sey, unsere neue Erwerbung durch ein Fort zu be- schúpen. Dics würde au vom Oberst - Lieutenant Wilshire in ei- ner Weise angelégt, die mehr darauf berechnet war, disciplinirten Trappen, als èén nackten und schlecht bewaffneten Kosa's Wider- ftand za keiten. Zug ch wurde dem Häuptling Gaika die Ver-

A De itdr aen’ daß die Neutralität tines Bedietes von Seiten dey Holläadisen Kolvnisten unter alen Ümständen fireng aufrecht

920.

erhalten werden solle, und die fat unmittclöar darauf folgende Nic= derlassung der Britischen Kolonisten am West-Ufer des großen Fisch- Flusses zwischen den feindseligen Parteien scheu die geraue Aus h- ruttg der neucn Anordnung zu versprechen. Der Unternchinuttgs- geist Britischer Unterthanen war indesi, wie fich leit vorhersehen lief, bald unzufrieden mit den seiner Thätigkeit angelegten Feis-ln utid zerbrach die eben so_unnüben als unpeolirifcven Schranfen, die zur Verhinderung eines vortheilhast: n Hand. is zwtschen Völkern crrich- tet wurden, die cinander unbekannt tind daher auch nich! feindlich 1og- ren. Die Engländer wacen obne Voruüxtteile gegen ihre schwarzen Brüder und, vermdac ihrer Erzici ung, freundschaftlich gegen ic ac- finnt. Fedes der betden Völker war in Besiß von Dingen, die von dem Anderen begehrt wurden, und so cntitand bald éin uncrlaubter und ausgetehntec Handel und es wurden Vieh und Elfenbein gegen Knödpse 1:ud Eisen ausgetauscht. Der damalige (Gouverneur, Sir Rufan S. Douëkin, sah ein, daß cine Jtgitiche Befo:gutrg der An- sichten seiner Vorgänger gefäyrlich und unnüß scy und daß cr da- durch cin Ve:brechen besördere, das awár nicit moralisc, aber d och gescßlich ex flirte. Gr verordn:te daber am 29 Juli 1621, dag im Fort Wilishire am Keisifainma ein Kassern - Mat kt gchalten werden solle. Die Uebergabe seines Mutes an Lord Charles Somerset war das Zeichen zu ciner vdiligen Aufhebung aller seiner VBerord- Fungez, und seine Kaffern - Messe theilte dosselbe Su icksal. Die Unmndglichfeit indeß, den unerlaubten Verkehr z1 verhinderr, so wie der Wunsch, an seinem (Hewinti Theil zu nehmen, veran laßte die Kolonial- MN-gierurg im Jahre 1822, eine besoidere Act von Moniopo! aus diesem Handel zu machen, und es wurden Yer- ordnung n erlassen zu cinen Handel „zwischen dem Kaffert- Volk und den Beamten der Kolonial- Negterung ‘/, und zwar zum Han- del mit rohem Thon, den Erstcre zu ihrem Pos gebrauchen, und der innerhalb dec alten Gränze bâäufig vortomnit. Der Markt sollte an jedem Vollmonde bei den Thon - Gruben, westlich vom grofen Fisch Flusse, gebalten werden, uicd am 24. Mai i822 ivurde, unter der unmittelbare! Aussicht des Sec-etaies vou Diñrift Æl- bany, der erste Versuch gemacht. Bei dieser Gelegendeit fand ein hèct f lächerlicher Vorfall zwischen dem Kaffern- Häuptiing Euno und den Kolonial-Agenicn statt, der nah langem Wortwechsel damit cidigte, doß, bet Einbruch der Nadcit, zwanzig alten Weibern erlaubt wurde, fc srch3 kleine Häute so viel Thon hinwegzuschleppen, als sie fonnten. Am folgenden Tage erncuerten s dée Zänktercien und diéWilden erhiel- ten endlich drei Wagen. Ladutigen von diesen werthvollen Artikel. für vier- zig fleine Häute, zivei Elcphanten-Zähne, zwei Büffeltdrnex und eine halbe Büffelhaut, zusammen etwa 4 Pfund 10 Shilling an Werth. Enno sagte, daß dieser Einkauf der Ecde des weisen Mannes sehe theuer sey , und daß er siatr derselben lieber Glasforallen , Knöpfe und Essen chmen wolle. Ein solcher Markt war nicht nur tadelnöwerth, weil ee ein Monopol war, sondern anch deshalb, weil ev so weit innerhalb d:r Gränze der Kolonte in den ausgedehnten dichten Gebäschen des großen Fisch- Flusses ge- halten wurde, und dadurch den übelgecsinnten Kaffern Gelegenkeit gab, sich zu versammeln und zu verbergen. Die Folne davon war, daß mehrere Mordthaten begangen und mehr Vieh gestohlen wurde, as jemal3.- Diese Nänbetelén nahmen so zu, daß um die Mitte des» Jahres die an der Gränze befindlichen Truppen zur Unter- drücung der Uztordnungen unzureichend erf'äct und eine m:litairi- sche Enrollir!ng dir E-nwobner, unter dem Namen „Aldhanysche Auëhebung“, für nöthig erachtet wurde. Diese Maßregel , welche allein auf die Britischen Kolonisten beschränkt war, vergrbßerte noch die Verluste der Kelonie, die schon durch lleberschwemmungen und Dúü:re so viel gelitten hatte, Der Negierungs-Marêt wurde hald nicht mehr vou den Kaffern besucht, da sle sahen, daß dec Agent der Regierung für scine röthe Erde, die ihm reichlih und obne

er Natur dargeboten wurde, so viele Gegenstände ver-

Mühe von der N langte, die sle sich nuL durch Anstrengungen , Geschicklichkeit und

Muth verschaffen konnten. Sie vermehrten daher ihre Naubzüg-, das Land wurde in Krieg verwickelt und auf beiden Seiten wurde bdufig Blut vergossen, und“ während dieser Zeit wurde der Unerlaubte Handel ohne Gefahr und mit Gewinn fortgesetzt! Den Personen, welche an diesem Handel Theil nahmen, wurde nin Schuld gegeben, daß sle das Eindringen der Kaffern und {hre Excesse veranlaßt hätten, obgleich der Thon - Markt und- die davurch erregte Begierde nach EuropÏ:scl'en Artikeln die wahre U sade is. Jm November 1823 wuvdcn zwei alte Be- fantitmachungen der Gouverneure Plettenve-g und Viacartiey aus den Jahren 1774 und 1798 wieder hervorgesucht, worin ter grofe Xisch - Fluß als die diliche Gränze dec Kolonie bestimmt und die Todessirafe auf die Yeberschr.itung dieses Stromes aesrßt rourde. Hierdurch wurde eine weiße Bevölkerung von mchr als 2000 See- lea, de s mit Bewilligung der Regierung jenseit dieses Flusses an ,;«edelt hat‘e, Abgaben zadlte und urter dem Schutze eines Re- gierungë-Agenten stand, ausgeschlossen ! ; Bald darauf wurde jedoch unter der Au!oritét des Lord So- nicrset selbsi ein Marft errictct. Dic se Gelegenheit zum Handel wurde von den Britischen Kolonisten mit großer Freude aufgenou- men, und in 22 Monaten gingen 112,943 Bfund Eifenbcin und 46 575 Hâute, an Werth 27,623 Pfd. Sterling, durch den Hauptort der neuen Niederlassung, und verwandelten cine ärmliche Nieder- lassung wie dur ein Wunder in die zweite S!adt der Kolonie. Der sichtbare Erfolg diescs Handels lock!e bald andere Tieilintehmer herbei, so daß der Markt mit Handelél: ucen überfülit und der Ge- winn dadurch bedeutend geschmälert wurde. Außerdem verminderte fich auch die Menge des ausgeführten Elfenbeius schneil auf ein Vicrtel der gewöhnlichen Quantität, indem der Vorrat) méehrecer Fahre erschôpft war, während zu gleicher Zeit die Kaffern mit den gewöhnlichen wohblfeilen Glasforalien nicit mehr zuzrieden waren, sondern werthvollere verlangten, deren Farbe, Geîalt und Grödße fasi mit jeder folgenden Messe wechselten. Die Folge davon war im Jahre 1826 der Bankerott fast alier Kaufleute, die große Vorräthe von besonderen Arten von Korallen angeschafft und sich in Schulden geleckt hatten, für einen Artikel, der voz1 den Kaffern nicht mehr verlangt wurde und für jeden anderen Ksufer vôlig werthlos war. Die Zaßl der den Marft besuchenden Handelsleute nabm daher s{ncll ab. Dicienigen, welche den Sturm aushalten konnten und durch ti: theuer erfaufle Erfahrung klug geworden waren, machten bald vorthi!h+fte Geschäfte, und obgleich die Menge des Elfenbeins sich bedeutend vermindert hat, so findet doch éin beständiger reich- licher Zuflußi anderer Produkte stait und der Kaffern- Markt isi ist als eine der wichtigsten und fichersien Hülfsquellen der üstlichen Provinz anzusehen. Der Werth der auf diese Weise vom 18. Yu- gust 1824 bis zum Juni 1829 in die Kolonie eingeführten Artikel beträgt gewiß an 50,000 Pfund. Bei Aufzählung der Vortheile, welche der Nfedcrlassung , der gatizen- Kolonie und selbs dem Mut- terlande aus der Errichtung eines neuen Marktes für ihre Erzeung- nisse in pecuniairer Hinsicht erwachjen, sind die moralischen Wir- fungen dieses neuen und liberalen Sysiems gewiß nicht ¡u über- srhen. Hierher gehbren die verminderte Zahl der durch die. Kaffern innerbalb der Gränzen der Kolonie verübten Vieh - Dicbsiähle und das gänzliche Aufhdren der von ihnen begangenen Mordthaten. Dies sind Thatsachen, die jedem Bewohner von Albany bekannt find, der fich Jeßt unbewaffnet in die entferntesten Wildnisse des Landes begeben und sich des Nachts unbesorgt von scinen Heerden entfernen darf. Außerdem steht zu erwarten, daß der Handelz- Verkehr Offenherzig- feit und Vertrauen in die Reinheit unserer Motive, Annahme utt- serer Sitten und. unseres. Glaubens etzeugen und daß Civilisation der langsame, aber sichere Erfolz unserer Bemühungen seyn wird. Gegen Ende des Jahres 1826 bewilligte die Kalonial- Regierung aus- gedehntere Handels-Rechte und gestattete den Privat: Kaufleuten, in dem Lande dec Kaffern selbst mit diesen Handel zu treiben, doch war hierzu cine Zeit bestimmt, die dem Markt im Fort Willsoire nicht zu nahe lag. Dex fär die neuen Handels- Unternehmungen vorge- schriebene neue Weg führte durch das Tambuki - Land längs der Quellen des Ket- Flusses, Zu Ende des Jahres 1828 waren die- jenigen, welche sh in diese Unternehmung eingelassen, bis Port Natal, eine Strecke von 830 Engl. Meilen vorgedrungen,

3634.

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Die Handels - Artikel sud dieselben, wie auf dem Kaffern - May tend nian kann der Gewinn aus diesem Handel, von seinem Beg bis zum 30. Funi 1829, auf 35600 4000 Pfd. schäßen. Die Res late dieser Unternehmungen an der Gränze des Kaffern-Landes j ten den Erfolg, daß, sechs Monate nach Errichtung des Kaffe Marktes durch Lord Somerset, auch das lang. verschlo}ene und j tercssante Land j: nseits des Gariep oder Ocanic-Flüsses dem Han g:dftuct wurde. Eta 50 Kaufleute begaben sich in diese unbekany und entfernten Gegeiden und brachfen cinen Gewin: von 11 Pfund zurück. Sie erreichten die tropischen MNegionen Und nâhey si: bis auf 100 Englische Meilen den Portugiesischen Niederlassun an der Ofttüste, und betoiesen so auf cine unwideriegbare Weisc, daß sende nurauf Erfolg rechen kdnnen, wenn sie sich für Kaufleute ausget De Lrichtigfeit, womit diese - Kaufleute ihre Reise vollen sein! zu bewe.set, daß auch- in Af-cika ia einem gesunden sj und in Länderi1, die ebcn so interessant sind, wie der zu lange rúbmte, ober todibringende Niger, mit Sicherheit und Erfoig & deckungen gemacht werden fine. Dies if die Geschichte dez: teréssanteit Haudecls int ten Kaffern bis z1m Ende des Juli 199 Seit dieser Zeit hat tih der Handel und sein Ey lider jeden Winkel des Kaffern-Landes ausgebreitet die Beschränkun zen hiisichtlich des Weges dur das Tambvuki: 09 aufachoben wurden, so durchzo zen die Handelsl:ute das Land läng Kuste int jeder Richtung, stedelteti si mit Bewilligung der HäuUptijh iz dem Kasfern Lante an, bauten Häuser und excichteten Magazj Diese Anstedlungen waren so reichlich mit Allem versehen, daß Meisenden fas mit gle cher Leta- tigkeit, wie in dem Kolonie - Uy ihre BetÚ-fnisse befriedigen konnten. Von dem Omzimvodbu- q St. Johannes-Flusse bis zur Kolonie konnten sie fast jede Nati einer Europäischen Wohnung ruben. Man schäßt’ die Zahl Handels- Sfationien, 19 Europäische Waaren gegen Häute, Hi und Elfenbein ausgetauscht werden, auf mehr als 100. Unge einiger Mißverständnisse zwischen den Kaffern und den Kautli die unvermeiölich sind, wenn der Kolonift unbeschränkt und zud außer dem Schuße seines Lande? i, hat der Handel q lig zugenommen. Fin Fahre 1832-. gab er cinen G von -34 790 Pfund, im Fabre 1833 dagegen 40,600 Zum Schlusse will ich nech die Wocte eines wohlunterri( Mannes úber den Zusiaud des Distrikts Albany aus dem bdbam’s Town Journal vom 2. Januar 183. anführen: ; Handel mit den Kaffern ift jt ein Gegensiand der Bere geworder. Sein unsicherer und shwankinder Charatter ist sh verscwunden und statt des Handels mit werthlosen Gegensfldj werden jezt núßliche Waaren für die Betlcidung und zu héusii Zwecken verlangt. Die Furcht, daß der Reichthum, welcher | Kolonie aus dem Fnnern zuflieit, {nell abtiehmen möchte, {f ji vergessen und es i ofendar, daß der Grânz- Handel nicht nue l fiändig fortdauern, sondern daf, durch eine liberale und wei Politif gegen die Kasfern und durch die Ermunterung ur Besckdúhßung der Kaufleute, der Handel eine Ausdehnung gewi! iren wird, die sich jeßt noch gar ntcht úberschen äft. Nun blei cioch cle große Frage Úbrig, von deren richtiger Ldsung der kün lige Friede dieses Landes abhängt. Diese Frage is: Was solle y unt mit den Kaffern machen und was follen wir fúr fic thu BDidge der Gei der Weisheit vnsere Regierutig und unsre Rall geber erleuchten vid mögen sfe die Frage auf die ficherste und re lichste Weise erledigen, und diejenigen, welche es verdienen, vit: füßen, geaen diejenigen aber, welche an dem federn ünheil schi sind, mit Strenge, die jedoch durch Guade g'mildert wird, verfahre J. Centlivre Chase.“

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B erliner B. of e,

: Den 14. August 1835, Amtlicher Fonds- und Geld-Cours- Zettel

Pr. Cour. Pr. Cox Brief. | Geld. Brier. 1 Geld,

10152 | 161A | H 99/3 991% 105 605% 60/4 102

1013/% | 10907/ | 2

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ODstpr. Psaudbr. | 44

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Schlesische do.| 4 Rüekst. C. und Z,|

Séh. d. K, u. hi

S St.-Seluld-Sch. || Pr. Eugl. Obl. 30.| 4 PrämSech.d.Seeh. O Os Nm. Int.Sch. do.) 4) Berl. Stadt - ObI./4/| Königsb. do, | Elbinger do. Danz. do. in Th. Westpr. Pfaudbr. Grofsh. Pos. do.!

1051/,

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Go!d al marco Nene Ducatenu Priedrichsd’or Disconto

1023/ 1 02 Va

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va s i

Auswärtige Börsen, Amsterdam, 9. August. Niederl wirkl. Schuld 5574 g. Kanz - Bill, 2413/6. 35 37/4. Antwerpen, 8. Augnst. Span. 5%, 364. Zinsl. 164. Cortes 34/4 Neue Span. Anl. 48. Gueblard 37!/, i Frankfurt a. B, 1. ( Vesterr. 5% Metall. 102137. 1021/5. 4%, 983/00 214% 37/3 br. 1%, 25!/. 25!/z. Bank-Actien 1596. 1595, lur tial-Vbiig, 140%. 12014, Loose zu 500 G, 11534. 1154. L zu 100 ü. 213! 4 G. Preuss, Prüm. - Sch, 601A. 5974. do, M Anl. 98/4 G. PVolu. Loose 6914, 694. 3% Span Keute do. 3%, perp. 2174. 2154. Paris, 8. August. : 5%/) Reute pr. compt. 109, —. fin cour. 109, 15, 3% 1 compt. 78. 70. fin cour, 78. 85. 59, Neap. pr. compt. 97. 9 cour, 97, 15. 9% Span. Rente 37/4, 839, do. Ug à M Cortes 3634. Coup. —. Ausg. Schuld 15;

Coup, 2

August. D f

Königliche Schauspiele. j

Sonnabend, 15. August. Jm Schauspielhaue: Géebridl Foster , Charakter - Gemälde aus dem löten Jahrhundert, in Aufzúgen, vom Dry, C. Töpfer.

Sonntag, 16. August. Jm Opernhause: Der reisende Et dent, musikalisches Quodlibet in 2 Abth. Hierauf: Der Polt} abend, Ballct in 1 Aufzug, von Hoguet. d,

In Charlottenburg: Das zugemauerte Fenster, Lustsp! it 1 Akt. Hierauf: Donna Diana, Lusispiel in 3 Abth.

Montag, 17. Augusk. Jm Schauspielhause: Die Sh des Lebens, Schauspiel in 5 Akten, nach cinem Máhrchen, V E, Naupach.

Königstädtisches Theater. Sonnabend, 15, August. Die Goldgrotte des Geisterbant oder: Noch einmal jung! romantisch - komisches Original Zl spiel mit Gesang in 2 Aften, vou J. E. Gulden. Mus ! Franz Edlen von Marinelli. U Sonntag, 16. August. Das goldene Kreuz, Lustspiel Di Akten, frei nah dem Franz. , von G. Harrys. Hicrauf: Ho Wiener in Berlin, Posse mit Gesang in 1 Akt, von K. v. in tei. Die Jnstrumental- Musik ist vom Herrn Musik-Dire Kugler. Zwischen beiden Stücken: Walzer von Lanner.

N 4

Redacteur Cottel.

Gedruckt bei A. W. Hay

Beilad

fligens jederzeit in der hiesigen Oder - Landesgerichts-

“P stelle auf

Beilage zur Allgemeinen Preußisch

921

en Staats-Zeitung 225.

m

man

Bekanntmachungen.

Avertissement. Das im Neustädter Kreise belegene adlige Gut pppalin , landschaftlich auf 6619 Thlr. 19 sgr. abge- äßt, ist auf den Antrag der Gläubiger zur Sub- station gestellt, und der Bietungs-Termin auf : den 11. November c. Pormittags um 10 Uhr, vor dem Deputirten,, Herrn Ober-Landesgerichts-Assessor Eding hierselbsi angeseßt örden. ie Taxe von Oppalin/ der neueste Hypotheken- Schein und die Verkaufs - Bedingungen sind Úbri-|

di sp th

je Registratur einzuschen. , Marienwerder, den 12. März 1

octvil-Senat des Königl. 1 gerichts.

835. Ober-Landes-

—_

Publicandum \ Fn dem Judicial-Deposito des unterzeichneten Kd- nigl. Ober-Landesgerichts befindet fich_ eine Masse in achen Sello wider Jung, welche 1 Thlr. 28 sgr. baar und 170 Thlr. Banco Activo im Bestande hat nd ursprünglich. für den Naturforscher Friedrich Sello, der hernach im October 1831 in Brasilien etrunken s\yn soll, eingezahlt worden. Der gedachte esprüngliche Eigenthümcr dieser Gelder, dessen Tod och nicht hier jurtdisch feststeht, und eventualiter cine Erben , die sich als solche im hier noch. nicht tmittelien erbschaftlichen Gerichtsfiande gehörig zu egitimiren haben, werden hiermit benachrichtiget, daß bei ferner unterbleibender Abforderung besagter Gelder dieselben aus der Depositen - Kasse zur allge- neinen Justiz-Officianten-Wittwen-Kasse avgeliefert werden sollen. : i: Marienwerder, den 21. Juni 1835. ; Königl. Preuß. Ober-Ländesgericht.

—-- e

B ekanntmachung /

Das im Fürstenthums Kreise belegene Gut Hoel- feviese a. þ und e nebst Pertinenzien und Gerechtig- feiten , welches nah der unterm 17. Oftober 1834 aufgenommenen landschaftlichen Taxe auf 19,576 Thlr ‘d sgr. 8 pf. gewürdigt worden , is zur nothwendigen Subhastation gestellt, und zum dentlichen Verkauf Ein Bietungstermin auf den 5. December d. J Vormittags 11 Uhr, vor dem ernannten Deputir- ten, dem Ober-Landesgerichts-Rath Hendeß angeseßt; welches hierdurch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird, daß die Taxe, der neueste ypotheken-Schein und die Kauf-Bedingungen täg- lh in unserer Concurs - Registratux eingesehen wer- eln 9. März 183? glin, den 9. Marz 1835. j Civil -Secnat des Königlichen Ober -Lan- desgerichts.

Subhastations -= Patent.

Das im Greiffenhagenschen Kreise Hinterpommerns belegene, im Fahre 1834 von der Landschaft auf 86,351 Thlr. 18 sgr. abgeschäßte Allodialzut Hein- rihsdorff ist, im Wege der Exekution, zur Subhasta-

Î er Bietungs Termin hierselbst auf Gerechtsame als Ei ( e R | oder sonstigen Briefs- Fnhaber Ansprüche zu haben

vermeinen, auf den Antrag des Gutsbesißers Eduard von Waldow - Reißenstein hierdurch aufgefordert , in dem zur Angabe und Rechtfertigung dieser Ansprüche

auf / vor dem Deputirten, Referendarius Cottinet auf hie-

dem Ober- Landesgerichte an gewöhnlicher Gerichts-

den 22. September dieses Fahres, Bormittags,10 Uhr,

vor dem Deputirten, Odser- Langesgerichts - Assessor Sonnenschmidt anberaumt worden. : ;

Die Taxe, der neueste Hypothekenschein und die Kaufbedingungen können in unserer Registratur ein- gesehen werden. :

Stettin, den 19, Fanuar 1835.

l. Ober-Landesgericht von Pommern. Pad \ Boetticher.

Ave t eme Die Erbpachts- Gerechtigkeit auf die Piberwibschen Pfarr-Ländereten, welche zur Concurs-Masse des Kam- merherrn von Flötow gehört, wovon jedoch nach der im Jahre 1828 aufgenommenen Taxe die als Kanon zu entrichtenden Batural - Abgaben den Werth der

legt” werden.

stein gehörigen Gütern Königswalde und Osterwalde, sehen in dem Hypothekenbuche:

eingetragen.

sprechenden Documente sind angeblich verloren gegan- gen/ die Ansprüche daraus jedoch nach der von dem jeßigen Besißer Eduard v. Waldow-Reißenstein bei- gebrachten Aterkenntnisse der Fnteressenten getilgt, | ' und es werden daher Behufs der Löschung dieser Posten alle diejenigen, welche die oben bezeichneten Documente besißen oder an die daraus eingetragenen

Allgemeiner Anzeiger für

tendenten des ad 1. gedachten Naulinschen Antheils aufgefordert, in dem anflehenden Termine ihre An- spruche anzuzeigen und nachzuweisen , widrigenfalls

ge e Ausbleibenden mit. ihren etwanigen Real - An- rúchen auf das Grundstück werden präcludirt und nen deshalb ein ewiges Stillschweigen wird aufer-

ge

tu

Franffurt a O., den 24. Februar 1835. i ; Königl. Preuß. Ober-Landesgericht.

Avertissement. Auf den im Sternbergschen Kreise der Neumark hbe-

genen, dem Gutsbesißer Eduard v. Waldow-Reißen- G

1) sub Rubr. UI. No. 2. bei der Post von 6000 Thlr. # und No. 12- bei der Post von 4000 Thlr =, laut Urkunde d. d. Briest, den 26. März 1783 und 11. Fuli 1787 und Recogniticn der Neumärkschen Landschaft d. d. Cüstrin, den 13. Fuli 1786, eine Verpfändung, welche die Frau Elisabeth Dorothea v. Waldow, geb. v Bizmarck, zur Sicherheit des von ihrer Mutter der Etats-Minister v. Bismark geseßten Fidei- commisses in Ausehung der Erbportion , der Erstere à 6570 Thlr. 14 gr. 3 pf. =# und 378/|f Thlr. 43 pf Cour. , und der ihrer Tochter der Louise von Waldow bis zu ihrer Verheirathung event. 25sten Jahre zu berechnenden und wie- der zu Kapital anzulegenden Zinsen von 500 Thlr. und resp. zur Sicherheit eines Fideicom- miß-Quanti voti 242 Thlr. # gr. 2 pf mit den obigen Kapitalien bestellt hat, ex decreto et 28. Juli 1783 und 13. Fuli 1786; l ) sub Rubr. L. No 1. und Rubr. I. No. 7, 8/ j 9, 10 und 11, gus der zwischen dem Gutsbesißer Adolph Friedrich von Waldow und dessen Ehe- gattin Elisabeth Dorothea Sophie, geb. v. Bis- mark, unterm 27. Novbr. 1758 geschlossenen Ehestiftung, laut Necognition der Neumärkschen Landschaft zu Cüstrin vom 14. April 1759, für die damalige Braut des Lieutenants Adolph Friedrich v. Waldow , Elisabeth Dorothea So- phie, geborne v. Bismark, resp. 100 Thlr. jiähr-

9 u

v

Thlr. jährliche Alimentengelder bei ihrem Witt- wenstande und 4000 Thlr. Friedrichsd’'or und 2000 Thlr. Cour. als Mitgabe, und das von

besserung und 500 Thlr. Morgengabe in dem was sie an Schmuck und Mobilien einbringt oder durch nachherige Erbschaften Überkommt, und in 500 Thlr. oder Drauer-Kutsche u. Pfer- den bestehende Gezenvermächtniß, ex decr. vom 14. April 1759

Die über diese Verpfändungen und Eintragungen

gankenberg, Nr. 3 und 4 potheken-Scheine und Beò

an Kd

L Svegaten des Predigers Bôlicke oldin rige Haus neóft Wiesewachs, welches auf 9082 Thlr.

denhalber an den Meistbietenden verkauft werden,

in dem Partheienzimmer des unterzeichneten Gerichts, in dessen Registratur die Taxe potheken - Schein des

und Kauflustigen hierdurch befannt gemacht wird. Königl. Preuß. Land- und Stadtgericht.

der Grünstraße sub

dem, damals vereinigten, hiesigen Magistrat, für die Juden- Aeltesten zu Berlin über 100 Thlr. ausgestellte Obligatiou nebst Hypotheken - Schein de eodem die von gedachtem Hause is verloren gegangen, und es werden alle diejenigen, welche daran als mer, Cesstonarien, Pfand- oder Ansprüche haben, aufgefordert, solche untex Vorle- gung des Documents den 10. November-d. F., l lich oder frcie Wohnung und Holz und 300|im hiesigen Land- und Stadtgericht entweder in Per- son oder durch legitimirte bei mangelnder Bekanntschaft die Justiz- Commissa- rien Herrn Doerrstock zu dem Adolph Friedrich v. Waldow derselben ver- |siadt Eberswalde in Vorschlag gebracht werden, an- schriebene, in 3000 Thlr. Friedrichsd'or Ver- |z d ge wi gedachte Obligation fr null und nichtig erklärt, und die darin gedachte Summe, welche bei der erfolgten Subhastation des dafür

die Preußi

, Freiwilliger Verkauf. Die zum Nachlasse der Wittwe Maria Flachshaar, borne Lesse, gehörigen Grundstucke im Dorfe Zi- des Hypotheken-Buchs, ah- schäßt auf 7769 Thlr. 20 sgr. zufolge der nebst Hy- f lngungen in der Registra- r einzusehenden Taxe, soll am wanzigsten Fanuar 1836, Vorm. 11 Uhr, Ort uñd Stelle zu Zigankenberg verkauft werden. nigl. Land- und Stadtgericht zu Danzig.

Be

-Z =

Subhastations atent.

Das in der Richtraße Nr. 28 hieselbst gelegene, ol. [. No. 158 des Hypotheken - Buches verzeichnete, zu Brügge bei

Raußendorff, gehd-|fo

Emwilte Albertine, geb.

sgr. 6 pf. gerichtlich gewürdigt worden is, soll Schul- nd is der Bietungs Termin auf j den 11. März 1836, Vormittags 11 Uhr,

or dem ernannten Deputirten Justiz - Rath Zastrow | de

und der * neueste Hy- Grundjitücs eingesehen werden önnen, angeseßt worden, welches den Jnteressenten

Frankfurt a. d. O., den 18. Juli 1835.

ri Oeffentliches Aufgebot. von dem ehemaligen Besißer des allhier in |siî No. 84 belegenen Hauses, Schuß- - unterm %. September 1775 vor

Die uden Ruben Levin

g Eigenthú- sonstige Brief-Fnhaber Vorm. um 11 Uhr, Bevollmächtigte, wozu

Wriezen und Cassel zu Neu-

Das Wilhelm von Behr gehörende, in Neu-Vorpommern-

im Grimmer Kreise und im Kirch - Kirchspiele

{hen Staaten.

den 1. April 18 an hiesiger Gerichtsstelle anstehenden lich oder Verdntie) sung zu gewärtigen. werpen der Wilzer und Hemmer für todt erklärt, und die

36, Vormittags 11 Uhr, a8 ermine chrift-

u melden und weitere Anwei= : Im Fall ihres Ausbleibens

fich gemeldeten legitimirten Erben in den siß ihres Vermögens geseßt werden.

Gollnow, den 15. April 1835.

Königl. Stadtgericht.

Guts-Verkauf. zur Verlassenschaft des Wohlseeligen Herrtr

Baggendorfer belegene freie Allo dial-Gut Brön-= w soll öffentlich meistbietend verkauft werden, und

sind nachstehende Termine zum Aufbot angeseßt, als :

der 28sie (acht und zwanzigsie) d. M., der 16. (sechszehnte) Septbr. d. I: - und

…_ der 3. (dritte) October d. F.__

Die Vorzüglichkeit des Gutes, sowohl rücksichtlich s Grund und Bodens und des Ertrages , als der

Gebäude ist den Herren Kaufliebhabern der hiesigen Provinz hinlänglich bekannt; jedoch wird für Aus= wärtige bemerkt, daß das Gut Brönkow zu dem schönsten und ertragreichsten Gütern Pommerns zu rechnen is, daß jeßt auf selbigem úber 200 Häupter Rindvieh und 1500 Schaafe gehalten werden, daß die Gebäude fast alle neu sind, und daß das herr= schaftliche Wohnhaus besonders geschmackvoll einge=

chtet ist. : Die annehmlich gestellten Verkaufs- Bedingungetr nd bei Unterzeichnetem, oder in dessen Abwesenheit

bei dem Herrn Polizei- Direktor Dr. Schwarß, und gleichfalls auf dem Hofe zu Brönkow bet dem Jn= spektor Marien einzusehen, bei welchem auch die Guftscharte und Areal-Beschreibung sich befindet.

Die Herren Kaufliebhaber werden ergebenft eitt=- eladen, auf den vorgedachten Aufbots-Terminen in

dem Gasthofe des Herrn Engel hierselbst, Morgens 10 Uhr, Sich gefälligst einzufinden.

Greifswald, den 1. August 1835. Dr. Billrothb, als Execultor testamenti des Wohl- , seel. Herrn Wilhelm von Behr- und Namens der Herren Erbe : desselben.

umelden und gehörig nachzuweisen, widrigenfalls die

) verpfändet gewesenen Grund- stúcks und Belegung der Kaufgeldec, im Hypotheken- Buche gelöscht und bei uns ad depositum gezahlt worden, den ursprünglichen Eigenthümern der Obli- gatton ausgeantwortet werden soll. L: Sreyenwalde a. d. O., den 3. August 1835. Königl. Preuß. Land - und Stadtgericht. |

ls Eigenthümer, Cessionarien , Pfand-

den 14. September cr.,

sigem Ober-Landesgericht anberaumten Termine ent- weder in Person oder durch zulässige Bevollmächtigte zu erscheinen, die in ihren Händen habenden Docu- mente zu produriren und ihre Ansprüche zu beschei- nigen, bei ihrem Ausbleiben aber zu gewärtigen, daß sïe damit präcludirt, ihnen ein ewiges Stillschweigen auferlegt und mit Löschung der Forderungen nach rechtsfräftig ergangenem Präclusions-Urtel wird ver- fahren werden. S

- Frankfurt a d. O., den 12. Mai 1835. i Königl. Preußisches Ober- Landesgericht.

Bekanntmachung. Das zur Geheimerath George Simpsonschen Con-

Ländereien um 158 Thlr 8 sgr. 8 pf. übersteigen , if zur nothwendigen Subhasiatton gestellt, und der Bietungs-Termin auf

den 19. September d. F - Vorm. 10 Uhr, vor dem Deputirten, Dber-Landesgerichts-Assessor v. Rohr anberaumt, zu welchem Kauflustige mit dem Bemerken vorgeladen werdeu , daß die ‘erforderlichen Gebäude und Fnventarienstücke vom Ersteher anzu- schaffen sind. Die Taxe, so wie der Hypotheken- Schein und die Verkaufs- Bedingungen können in der Megisimatue des Ober-Landesgerichts eingesehen werden.

Frankfurt a. d. O., den 24. Februar 1835.

Königl. Preuß. Ober-Landesgericht.

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Avertissement.

Das zur Concurs - Masse des Kammerherrn von Mew gehörige, im Soldinschen Kreise gelegene Rittergut Pißerwißz, welches aus vier Ancheilen :

1) dem Naulinschen, im Fahre 1820 auf 5442 Thlr.

26 sgr. taxirt, i 2) dem v. Scheelschen , im Jahre 1827 auf 76333 Thlr. 6 sgr. gerichtlich abgeschäßt, 3) dem v. d. Golßschen, im Fahre 1827 auf 12383 Thlr. 3 sgr taxirt, x) dem Krügerschen, im Jahre 1828 auf 8343 Thlr. 11 sgr, 6 pf. abgeschäßt, N besteht, is zur nothwendigen Subhastation gestellt, und der Bietungs-Termin auf

- und der Käufer die Verpflichtung der Instandseßung

curs- Masse gehôrige Erbpachtsgut , die Fnsel Hom genannt, Nr. 33 des Hypotheken - Buchs, auf 7450 Thlr. 13 sgr. 3 pf gerichtlich veranschlagt, welches in 19 Huben, 9 Morgen 160 LiR. 87 CIFuß Mag- deburgisch Land und einem herrschaftlichen Wohn: hause, mehreren Remisen, Ställen, Familien-1W0oh= nungen und Piecen, nebst todtem Fnventario und Wintersaaten bestehet, soll in nothwendiger Subhasta- tion verkauft werden.

Hierzu ist ein Termin auf

den 23. Scptember 1835, Vorm. 10 Uhr, vor dem Herrn Kreis-Justiz-Rath am Ende an der Gerichtsstelle angeseßt. / A

Die Taxe, nebiî allen Belägen und namentlich die Pacht-Kontrakte, der neueste Hypotheken-Schein und die besonderen Kauf-Bedingungen können in unserer

Edictal-Citation.

Der am 19. December 1785 hierselbst geborene Christian Friedrich Weißgaerber, ein Sobn des Dra ‘!! goners Fohann Weißgaerder und dessen Ehefrau Bar- bara Sophie, yeborne Lange, ist im Jahre 1807 als Soldat mit zu Felde gegangen , und “hat seit dieser Zeît von seinem Leben und Aufenthalt keine Nachricht gegeben. Auf den Antrag des dem 2e. Weißgaerber bestellten Kurators, wird derselbe, so wie seine étwa- nigen unbekannten Erben hierdurch aufgefordert, sich binnen 9 Monaten und spätestens in dem auf den 14. Januar 1836, Vormittags 11 Uhr, in der hiesigen Gerichtsstube anstehenden Termine persönlich oder schriftlih zu melden und weitere An- |. weisung zu gewärtigen, widrigenfalls der Christian Friedrich Weißgaerber für todt erklärt, und sein Ver- mögen den sich gemeldeten nächsten Erben zugespro- hen werden soll. Zugleich wird zu dem anstehenden Termine der sei- nem Aufenthalte uach unbekannte Halbbruder des 2c. Weißgaerber, der Müllergesell Gottlieb Lange zur Wahrnehmung seiner Gerechtsame, mit dem Bemer- fen hierdurch vorgeladen, daß ihm bei seinem Aus- bleiben ein Abwesenheitskurator hestellt werden wird. Schönfließ, den 8. Mäárz 1835. Königl. Preuß. Land=- und Stadtgericht. Kaehne.

„Bekanntmachung. Es is der hier wohnhaft gewesene chemalige Tanz- lchrer Heinrich Engst am 27. Fuli 1834 ohne Testa- ment verstorben, und da derselde zwei eheliche Tôch- ter, wovon die âlteite an einen Schauspieler Hoppe, die jüngste Wilhelmine aber an einen Schauspieler Bertram verheirathet sein soll, angeblich nachgelassen hat, so werden diese ihrem Aufenthalt nach unbe- kannte Schwestern Eng| hiervon in Kenntniß ge- ebt und aufgefordert , sich binnen 3 Monaten und längstens in dem am 14, November c., Vorm. 10 Uhr, anstehenden Termine zu melden, ihre Abstammung

Registratur eingeschen werden, wobei noch bemerkt wird, daß die Kaufgelder baar erlegt werden müssen,

der Uferbauten übernehmen muß. Auf dem Grund- stüce haften überhaupt an jährlihem Erbpachts-Ca- non und Kämmerei - Gefällen 134 Thlr. 12 sgr. 9 pf. und is das Grundstü zur Zeit in allen seinen Thei- len verpachtet.

Danzig, den 27. Januar 1835.

Königl. Preuß. Land- und Stadtgericht.

Rothwendiger Verkauf.

den 19. September d. F., Vorm. 10 Uhr, vor dem Deputirten, Ober - Landesgerichts - Assessor von Rohr , anberaumt, zu welchein Kauflustige mit

dem Bemerken vorgeladen werden , daß nur- Gebote

auf alle 4 Antheile zusammen als ein Ganzes ange- nommen werden sollen, und daß die Taxen, Kauf- tp nungen und Hypothekenscheine in der Registra- |, tur des Ober- Landesgerichts eingesehen werden kdn- hen, Zugleich werden die unbekannten Real -Prä-

Das de Erben des Kaufmanns Daniel Gottlieb Marx zugehörige, zu Freudenthal bei Oliva Nr. 17

von dem Erblasser nachzuweisen und ihre Rechte wahrzunehmen. : ;

Empfang zu nehmen, widrigenfalls der geseßlichen Erfordernisse die dafür heit den Bestellern nachgelassen und jenes unversichert den Verwandten Überlassen würde.

Das Vermögen des seit langer Zeit abwesende

Felix Dominifus Sterath (auch Johann Michael Sterath genannt), aus Stockheim, befindet fich im Folge früherer Anträge und Verfügungen in den Händen seiner nächsten Anyverwandten gegen eine von diesen auf den Betrag von 219 Fl. hypotheka= risch gestellte Caution. Da nun aber von den Ver-= wandten dermal der weitere dat

Vermögen ohne Caution auszuh bestellte Caution ‘im Hypothekenbuche zu“ löschen, o wird hiermit Felix Dominikus Sterath , auch Fo= hann Michael Sterath genannt, aufgefordert,

geftellt wird, das ndigen , resp. die

binnen 6 Monaten

a dato dahier zu erscheinen, und sein Vermögen in

nach Erfüllung bestellte Sichers

Mellerichstadt, am 18. Juli 1835, ; önigliches Landgericht.

Edictal-Ladung.

Nachdem in dem vor hiesigem Amte anhängigett Schuldenwesen des Handelsmanns Gottlob Heinrich Ficker zu Bernsbach zwischen den bekannten Gläu: bigern durch Vermittelung der Ehefrau des Gemein= shuldners ein Zebglelch. abgesthlohen worden; #\o ist zu Befestigung dieses Vergleichs und zu Sicherstel= lung des judicii ‘auf den Fall, daß noch bis ießt unbekannte Gläubiger sich vorfinden sollten, die Er= lassung von Edictalien nah Maßgabe des Allerhôöch= sten Mandats vom 13. Novbr. 1779 beschlossen, und De E L C zum Anmeldungs-Termine festgeseßt worden. Amtswegen wird dieses daher hierdurch bekannt gemacht, und werden sämmtliche noch unbekannte, tin dem am 31. März d. F. hier abgeschlossenen Ver= gleiche nicht mitbegrisene Fickersche Gläubiger, oder wer sonst aus irgend einem Rechtsgrunde aa dessen Vermögen Ansprüche zu - haben glaubt, hierdurch dfentlich und peremtorisch geladen, am gedachtem Tage zu rechter früher Gerichtszeit in Person und so weit es nôthig bevormundet, oder durch gehörig legitimirte Bevollmächtigtè zu erscheinen, ihre An= sprüche und Forderungen, bei Vermeidung der Aus= shließung von der Masse und bei Verlust der etwa zustehenden Rechtswohlthat der Wiedereinsebung in den vorigen Stand, gehörig anzumelden und zu be- scheinigen, hierüber mit dem verpflichteten Contra= dictor, so wie unter sich über die Priorität binnen 6 Wochen zu verfahren , sodann den 4 Januar a. f. i der Publication eines Präclusiv-Bescheids rücksihtlich der Außengebliebenen sub poena publicati gewärtig

Im Fall sie sich nicht melden Nachlaß geseplich verfügt werden. Aschersleben , den 21. Juli 1835. i Königl. Preuß. Land= und Stadtgericht.

/ wird über diesen

Edictal-Citation. Nachbenannte verschollene Personen:

zu sein, ferner i den 18 Januar a. kl,

welcher eventuell zum Verhörs-Termin festgeseßt wor- den ist, zu rechter früher Gerichtszeit hier an Amts= stelle nochmals persönlih und da nöthig bevormundet oder durch hierzu Beauftragte zu erscheinen, gütlich zu unterhandeln und wo möglich einen Vergleich abzuschließen , wobei diejenigen, welche nicht erschie= nen , oder für Annahme und Verwerfung dés Ver=

1) der in Ober-Schlesien ungefähr im Fahre 1764 ck geborene Chirurgus Joh. Christoph Wilzer, welcher im Jahre 1801 die leßte Nachricht aus Amsterdam von sich gegeben hat, und hier circa 155 Thlr. Vermögen besißt;

des Hypotheken - Buchs gelegene, erbemphyteutische Grundstück, abgeschäßt auf 3594 Thlr. 10 sgr. 2 pf. ufolge der nebsi Hypotheken-Schein und Bedingun- gen in der Registratur einzuschenden Taxe, foll

den 16. Fanuar 1836, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle verkauft werden.

der am 13. Octbr. 1785 hier geborne, seit mch- reren 30 Fahren abwesende Büchsenmacher Sa- muel Friedrih Hemmer, der hier circa 47 Thlr. „Vermögen hat, ingleichen deren etwanige unbekannte Erbett und Erbnehmer, werden hiermit aufgefordert, sich binnen

leichs nicht deutlich sich erflären, für einwilligend follet angesehen werden, in Entstehung Vergleichs aber deut. 25. Fau a L des Actenschlusses und der Einholung rechtlichen Er- kenntnisses, endlich den 26 März a. l

der Publication des einzuholenden Erkenntnisses sub poena publicati ohne weitere Ladung sich ‘zu gewär=

tigen. Diejenigen Juteressenten, welche nicht im hiesige

Königl. Land- und Stadtgericht zu Danzig.

9 Monaten, und svätestens in dem auf

Orte wohnhaft sind, haben zu Añnahme dex an std