1902 / 54 p. 9 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 04 Mar 1902 18:00:01 GMT) scan diff

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« wesen sein als gegenwärtig.

“nur für die Städte geben.

, Sezogen? Im Jahre 1894/95 wurden

Zweite Beilage

zum Deuls hen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

N 4.

(S@hluß aus der Ersten Beilage.)

Finanz-Minister Freiherr von Rheinbaben:

Meine Herren! Gestatten Sie mir, auf die Ausführungen ein- zugehen, die sowohl der Herr Abg. Schmiß wie der Herr Abg. Freiherr von Zedliß gemaht haben. Der Herr Abg. Schmiy ging davon aus, daß er die Wohlthaten der Steuerreformgeseße von 1891 und 1893 für eine gerechte Regelung der Staatssteuern anerkannte; er führte aber aus, daß dieses Gese der anderen Seite der Aufgabe, nämlich ciner gleichmäßigen, gerechten Handhabung auch für die Kom- munalbesteuerung herbeizuführen, nit vollkommen genügt habe; er hat darauf hingewiesen, daß eine große Anzahl von Gemeinden auch nah der Steuerreform in ihrer Gefammtbelastung nit günstiger stehen wie vor derselben, daß zum theil diese Gesammtbelastung höher geworden ist als vorher. Dies, meine Herren, erkenne ih ohne weiteres an; aber ih glaube, der Herr Abg. Shmiß hat do insofern einen Trugs{hluß in seinen Deduktionen ausgesprochen, als er an- nimmt, daß diese Mehrbelastung eine Folge der Steuerreform ist. Meine Herren, die Mehrbelastung, s die ih, wie gesagt, garnicht verkenne, ist nicht durh dies Kommunalabgabengeseßz her- vorgerufen, sondern dur das kolossale Steigen der Kommunallasten. Jch werde mir erlauben, in dieser Beziehung nachher noch einige Daten A ie haben bei den Städten konstatiert, daß im Laufe weniger Zabre der Finanzbedarf um 70 %/ gewachsen ist. Eine derartige Statistik haben wir war für die Landgemeinden nicht, weil die früheren Versuche, eine solche Statistik dec Landgemeinden zu be- fommen, zu einem günstigen Resultat nicht geführt haben; aber ganz unzweifelhaft ist es, daß auch in den Landgemeinden die Be- lastung sehr zugenommen hat. Mich erfüllt als Finanz-Minister das Anwachsen der Kommunallasten, namentlich in den großen Städten, mit lebhaftèr Sorge. Wenn man fast jeden dritten Tag ein Gesuch einer großen Stadt bekommt um Genehmigung einer An- [eihe von 15,30 Millionen, fo muß man sich fragen: wohin treiben die Dinge? Der Herr Minister des Innern und ih haben vor einiger Zeit die Regierungs-Präsidenten angewiesen, auf diese Dinge cin besonders aufmerksames Auge zu haben. Gewiß lassen sih eine Menge von Ausgaben nicht ablehnen; die Entwickelung der Städte,

die Nothwendigkeit, auf sanitärem und wirthschaftlihem Gebiet Aus-

gaben zu leisten, Kanalisationen herzustellen u. dgl., erfordern große Ausgabèn.“ Aber andererseits wird in dem, was heutzutage als nothwendig erachtet wird, in Errichtung von pompösen Ge-

„meindehäusern u. |. w. weit über das Bedürfniß hinausgegangen.

(Sehr richtig!) Da ist der Hebel, wo angeseßt werden muß, um die Kommunallasten nicht mehr anwachsen zu lassen. Jch glaube, Herrn Schmitz darin widersprehen zu müssen, wenn er an- nimmt,* daß die kommunale Belastung eine Folge des Einkommen- steuergesetzes gewesen sei! Wie steht denn die Sache? Wenn wir

; das Einkommensteuergeseß nicht gehabt hätten, wenn der Staat nicht

mit freigebiger Hand auf Grunt-, Gewerbe-« und Gebäudesteuer ver- zichtet hätte, so würde zu den Lasten, die jeßt {hon der einzelne Mann in Stadt ünd Land zu tragen hat, diese frühere Staatslast hinzugekommen sein. Es würde also die Belastung viel größer ge- Ich werde mir erlauben, weil ich an- nehme, daß es von großem Interesse für dieses hohe Haus und die Oeffentlichkeit ist, mit einigen Daten darauf einzugehen, wie ih die kommunale Belastung gestaltet hat seit dem Erlaß des Kommunalabgabengeseßzes.

Ich erwähnte eben, daß wir eine solche ausreichende Statistik be- dauerlicherweise für die Landgemeinden nicht haben; ih kann sie daher Aber auch diese Statistik ist von außer- ordentlichem Interesse. Nachdem im Jahre 1895/96 das Kommunal- abgabengesey in Kraft getreten war, hat sich niht gleih in dem Maße, wie man vielleicht gehofft hatte, eine Entlastung herausgestellt, weil inzwischen wieder die Gesammthöhe der Kommunallasten außer-

* ordentlich gesteigert war. Die Städte hatten zum theil mit ihren - Ausgaben gewartet, bis das Kommunalabgabengesetz emaniert sein würte.

Cs ergab si allein in dem Zwischenraum von 1894/95 bis 1895/96 in 1169 Städten ein Mehraufwand von 30 Millionen. Infolge dessen ist die Entlastung in den ersten Jahren nah Inkrafttreten des Kommunal- abgabengeseßes nit so erheblich gewesen. Das Kommunalabgaben- gese bemüht sich, einmal die besonderen Steuerquellen der Städte lebhafter zu entwickeln; es bemüht sih, die Kommunen darauf hinzu- weisen, daß sie aus allen gewerblichen Unternehmungen einen an- gemessenen Nußen ziehen; es bemüht si, die Kommunen darauf hin- wulabren; das Ptinzip der Gebühren und Beiträge, der indirekten

teuer zur weiteren Ausbildung zu bringen und auf diese Weise die Inanspruchnahme direkter Kommunalsteuer zu vermindern. In der Beziehung hat si herausgestellt, daß 1895/96 gegen 1894/95 das Einkommen von Gebühren von 13 auf 19 Millionen oder um 16 9% gestiegen; dasjenige an Beiträgen von 4 auf 5 Millionen oder um 17%, dasjenige an indirekten Steuern von 11 auf nahezu 19 Mil-

i lionen, also fast auf 58 0/0 gestiegen ist. Da kommt hauptfächlih die

Umsaßsteuer, Biersteuer und Lustbarkeitösteuer in Betracht. , Nun zur Hauptsache! Wie hat si die Inanspruchnahme der direkten Steuern in der Kommune gestaltet? Auf welhe Weise sind

Realsteuern, di teuern zu den kommunalen Lasten heran- e e De bea dg bten U: S HN

dem Gesammtbedarf der Kommunen 142 Millionen gleih 96 9/0

_ durch Zuschläge zur Staatseinkommensteuer aufgebracht ; das sank im

im folgenden Jahre 1895/96 auf 104 Millionen gleich 44 9/0 des Ge- sammtbedarfs, fodaß das Kommunalabgabengesez in dieser Ss Zeit von nur einem Jahre die Inanspruhnahme der Staats-

‘einkfommensteuer um 37 Millionen gleich 25 0/6 vermindert hat. Dem _ Zwette L Se ielbaabéngesebies entsprechend ist die Heranziehuug

ede / ù 4 der Realsteuern höher geworden, nachdem der Staat sie völlig fre gegeben hat; die Belastung der Realsteuern“ ist in den heregten Städten yon 27 auf 82, also um rund 54 Millionen gestiegen. Es

Berlin, Dienstag, den 4. Mürz

bedeutet das eine Zunahme der Belastung mit Realsteuern gegen 1894/95 um etwa 82 9/6 des Veranlagungésolls. Erwägt man nun, daß die 100% der staatlichen Realsteuern in Wegfall gekommen waren, so stellt das eine Entlastung des städtischen Grundbesißes und Gewerbebetriebes um etwa 18 9/6 dar.

Nun darf ih mir erlauben, einige Daten zu geben, wie sih seit 1895/96 das Verhältniß gestellt hat. Der Finanzbedarf in den Städten ist auss{ließlich der Stadt Berlin in diesen Jahren von 186 auf 276 Millionen gestiegen (hört! hört!), also um 48 °/o, und ih glaube, diese Daten weisen die Nothwendigkeit nah, im Haushalt der Kommunen sparsam und wirthschaftlich zu sein, wie ih mir das vorher auszuführen erlaubte. (Sehr richtig !)

Die Entwickelung der Gebühren und Beiträge ist leider in dem Maße ncch nicht erfolgt, wie das erwünscht wäre; immerhin ist auch hier ein gewisser Fortschritt zu verzeichnen. Der von mir genannte gesammte Finanzbedarf der Kommunen ist im Jahre 1895/96 nur mit 19 Millionen glei 10 9/6 durch Gebühren und Beiträge gedeckt worden, dagegen im Jahre 1900 mit 32 Millionen gleich 11,9 9% oder rund 12 9/0, sodaß ein immerhin niht unbeträchtliher Fortschritt von 10 auf rund 12/6 zu verzeichnen ist.

Was die indirekte Steuer betrifft, so hat si erfreuliher Weise ergeben, daß, während 1895/96 nur 16 Millionen erzielt wurdén, dieser Betrag 1900 auf 27 Millionen gestiegen ist, mithin um fast 709/06, eine durhaus erwünschte und richtige Entwickelung, zu der namentli die Umsaßsteuer, die Biersteuer und die Lustbarkeits\teuer

beigetragen haben.

Was dann die Hauptsache, die direkten Steuern betrifft, so ist eine Inanspruchnahme der direkten Staatssteuern im Jahre 1895/96 in Höhe von 1289/6 zu verzeichnen gewesen; im Jahre 1900 ist fie auf 140 9/6 gestiegen, und zwar hat sich herausgestellt, was wohl in der Rede des Herrn Abg. Schmiß nicht voll berücksichtigt worden ift, daß im Laufe der leßten Jahre der, Tendenz des Kommunalabgaben- geseßes zuwider bei den Kommunen die Neigung si gezeigt hat, ihre kommunalen Bedürfnisse mehr durch Heranziehung der Ein- kommensteuer zu decken und die Realsteuern mehr zu ent- lasten. Es ‘hat sich der durch Einkommensteuer gedeckte Theil des Finanzbedarfs der Städte von 45,09 auf 45,97 9% gesteigert, der durch Realsteuern gedeckte Theil des Finanzbedarfs dagegen ist von 33,40 auf 30,41 9/9 gesunken. Es ist also in steigendem Maße die Staatseinkommensteuer zur DeckEung des kommunalen Be- darfs der Städte herangezogen worden. Das Verhältniß der Städte, in denen die Einkommensteuer bezw. die Realsteuern im Verhältniß zu anderen Steuern stärker oder niedriger herangezogen worden ist, stellt sich folgendermaßen. Die Belastung der Cinkommen- steuer ist im Verhältniß zu den Realsteuern gestiegen in 370 Städten, die der Realsteuern im Verhältniß zur Einkommen- steuer nur ‘in 332, gesunken die der Einkommensteuer in 330, die der NRealstcuern in 373 Städten. Und was das Verhältniß des Auf- kommens an Einkommensteuer einerseits und an Realsteuern anderer- seits für den gesammten Kommunalbedarf betrifft, so ist der Antheil der Einkommensteuer im Jahre 1899 gegen 1895/96 gestiegen in 556, gesunken in 535, glei geblieben in 80 Städten; dagegen ist der An- theil ber Realsteuern gestiegen nur in 351, gesunken aber in 749 Städten. Die Herren wollen daraus ersehen, daß sich im Laufe der Zeit eine erhebliche Verschiebung zu Ungunsten der Einkommen- steuer ergiebt. Der städtische Hausbesiß ist im Jahre 1900 nur mit 15,64 9/6 an der Deckung des Finanzbedarss der Kommunen betheiligt gewesen, gegen 20,51 0/6 im Jahre 1895/96; er bringt also im Jahre 1900 fast ein Viertel weniger als 1895/96 auf zur Deckung der ge- sammten Kommunallasten, und er bringt überhaupt nur etwa ein Drittel desjenigen, was die Einkommensteuer deckte, auf. Meine Herren, diese Daten beweisen wenigstens für die Städte für das Land stehen mir Daten leider nit zur Verfügung —, daß in der That in immer stärkerem Maße die Einkommensteuer zur Deckung des Kommunalbedarfs O e aua E ean E Ç ï mitz durchaus anerkenne, daß in einer großen Anza R Cen immer noch die Belastung des Grundbesißes

js s xer Herr Abg. Schmiß und der Herr Abg. Freiherr von Zedliß auch son auf die Möglichkeit einer neuen Grundsteuer- veranlagung hingewiesen, indem sie mit Recht davon ausgingen, daß die Grundsteuer, die unbeweglich ist, vielfah den gegenwärtigen Ver- hältnissen nit mehr sich anpaßt. Ich darf aber darauf hinweisen, meine Herren, wie das ja auch {hon vorher betont worden ist, daß allein die Grundsteuerveranlagung des Jahres 1861 da ist es ja wohl gewesen die Kleinigkeit von 60 Millionen gekostet hat. Sicherlih würde ein Theil der Vermessungsarbeiten nicht wieder er- forderlich sein, wie Herr Freiherr von Zedliß bereits ausgeführt hat ; andererseits ist aber seitdem, namentli in der Nähe der großen Städte, cine so weitgehende Parzellierung der Grundstücke erfolgt, daß doch die Kosten sehr erheblich sein würden, wir sicher wieder mit cinem Betrage von 50 bis 60 Millionen würden rechnen müssen. Dann weise ih darauf hin, daß wieder die Ergebnisse der neuen Ver- anlagung in-dás neue Grundbuch übertragen werden müßten, daß das meines Erachtens wieder eine ganz enorme Arbeit ist. Und E meine Herren, was sehr wichtig ist, ändern wir jeyt das Ergebniß der Grundsteuerveranlagung in unserem Kataster und dem Grundbuch, so kann das do bei denjenigen Distrikten, die herabgeseßt s Ae einer sehr erheblichen Erschütterung des Realkredits führen. s ist auch eine Frage, die in ihrer Tragweite nicht unters{häß

E der Weg, den wir einschlagen müssen, um die Mängel zu beseitigen, ist derjenige, den der Herr Freiherr von Zedlihz ange- geben hat. Wir können, glaube ih, die Grund- und Gebäudesteuer nit ausschalten, wie der Herr Abg. Schmiß meinte. Er hat sih gegen die Begründung gewandt, das seien Objektsteuern, und gegen die Annahme, daß diese Objekte herangezogen werdén müssen, gleichviel in welchem Maße sie belastet sind, welchen Reinertrag sle bringen. Ih glaube doch, daß diese Bemängelung des ‘Herrn Abg.

1902.

Schmiß nicht richtig ist; denn es ist do richtig, daß dies Objekt- steuern sind, und daß deshalb das Objekt selbst, gleichviel wie hohe Einnahmen es dem Einzelnen bringt, herangezogen wird, und zwar aus dem Grunde, weil dieses Objekt selber, das Grundstück, das städtische Gebäude von den kommunalen Einrichtungen den Vortheil hat. Das ist do der Gesichtspunkt, weshalb man überhaupt auf die Realsteuern für den Staat verzichtet hat, weil man sagt: die Realsteuern stellen einen viel engeren Konnex zur Kommune dar als zum Staat.

Ich komme also darauf zurück, meine Herren, daß ih anerkenne, daß die Grundsteuer in ihrer jeßigen unbeweglihen Form einer der Gründe der Aufgabe der Staatsgrundsteuer gewesen ist, daß sie in der That den Bedürfnissen vieler Kommunen nit entspricht, und daß es deshalb wünschenswerth ist, besondere Kommunal- grundsteuern auszubilden. Die Erwartung, daß die Kommunen selber dazu übergehen würden, hat si leider niht in dem erwarteten Maße erfüllt; die Kommunen haben in dieser Beziehung eine gewisse Un- fruchtbarkeit bewiesen. Wir sind infolge dessen dazu übergegangen, Entwürfe besonderer Grundsteuerordnungen den Gemeinden zu über- weisen, und ih darf sagen, daß der leßte Entwurf jedenfalls im Weslen geradezu einen Siegeszug angetreten hat, von einer großen Anzahl von Gemeinden angenommen worden ist.

Wie steht denn die Sache jeßt mit der Grundsteuer ? Um bei einem Beispiel im Westen zu bleiben, so waren die Wiesen an der Nuhr außerordentlich hoch in, der Grund- steuer veranlagt; sie brachten sont hohen Ertrag, waren von sehr guten Bodenverhältnissen, infolge dessen bei der Grundsteuerveranlagung sehr hoh einges{äßt. Inzwischen bringen diese Wiesen vielleißt nur die Hälfte, ein Drittel, noch weniger des früheren Ertrages, weil infolge des Nückganges der Fleischpreise die Viehzüchter dort niht mehr auf ihre Kosten kommen und der Markt nicht mehr mit Vieh von dort beshickt wird, sondern mit dänishem, holländishem und sonstigem Vieh. (Hört! Hört! rechts.) Umgekehrt sind die Grundstücke bei vén großen Städten, die sehr niedrig in der Grundsteuer veranlagt find, allmählich in den Werth als Baupläße hinaufgerückt und von un- endlih viel höherem Werthe als gegenwärtig, sind also mit der Grundsteuer viel zu niedrig bedaht. Diesen Momenten wird die staatlihe Grundsteuer niht gerecht. Diesen Momenten kann aber wohl eine lokale Grundsteuer gerecht werden ; denn die Werthverschiebung. nah unten oder nach oben, wie ih sie angedeutet habe, macht sich niht bei einzelnen Eingeséssenen geltend, sondern ent- weder bei der ganzen Gemeinde oder wenigstens bei einem großen Theile derselben, und deswegen kann in den einzelnen Gemeiriden diese Verschiebung durch eine besondere Grundsteuer, die nah dem ge- meinen Werthe zu bemessen ist, also sowohl das Sinken des Werthes wie das Steigen desselben berücksichtigt, getroffen werden.

Meine Herren, ganz ähnlich steht es mit der Gewerbesteuer, und

wir stehen in Erwägungen, ob nah dieser Richtung noch mehr Muster von Neuverordnungen auszuarbeiten und den Kommunen zugehen zu lassen seien, als ihnen bereits mitgetheilt sind. Die Gewerbesteuer, obgleich sie ja viel neueren Datums ist, entspriht den Bedürfnissen der Kommunen durchaus niht nah allen Nichtungen. Wir haben die Gewerbesteuer im Jahre 1891 reformiert, noch in dem Gedanken, daß sie als eine Staatssteuer würde beibehalten werden müssen. Denn wir konnten damals niht wissen, daß das Ergebniß des neuen Einkommensteuergesches ein so günstiges sein würde,“ daß wir auf die Gewerbesteuer verzihten konnten. Hätte man das damals voraus- geseßt, so wäre voraussichtlih die Gewerbesteuer auch auf anderen Grundlagen aufgebaut worden. Unser Gewerbesteuergeseß geht dabon aus, wie hoch der Ertrag eines Gewerbes is, wie hoh der Anlagewerth einer einzelnen Unternehmung beides Momente, die für den Staat von Wichtigkeit sind, aber für die Kommunen unter Umständen durchaus nicht. Ganz im Gegentheil ; ein Unternehmen, will ih mal sagen, mit 500 Arbeitern, das sehr gut geleitet ist, sehr hoch rentiert, infolge dessen für seine Arbeiter ausreichend sorgt, ver- anlaßt der Kommune außerordentlih viel geringere Kosten als ein Unternehmen mit 1000 Arbeitern, das" s{lecht geleitet ist, {let geht und die Arbeiter auf die Straße sett, sobald eine rückläufige Konjunktur eintritt. (Sehr rihtig!) Das Erträgniß des Unler- nehmens istalso für die Kommune ganz irrelevant; die Anzahl der beschäftigten Personen, die Größe der benußten Räumlichkeiten und dergleihen Momente sind entscheidend bd iz hoh das Gewerbe ür kommunale Zwede herangezogen weden muß. de di Su, lassen sich die Schwierigkeiten hinsichtlih der Grundsteuer in den Gemeinden, wie ih glaube, eher übersehen, so wird die Sache allerdings son viel schwieriger in den Kreisen. Ih gebe zu, daß dort Schwierigkeiten vorhandèn find. Nach § 91 bes Kommunalabgabengeseßes müssen bekanntli die Kreise die Reál- steuern in der Regel in gleichem Maße heranziehen wie die Ein- fommensteuer und dürfen nur mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde eine Abweichung von 50 9/0 nah unten oder nah oben vornehmen. Da ergiebt sich nun son dieselbe Schwierigkeit, die ih vorhin für den Staat bei der Grundsteuer erwähnte: man kann die Verschiebung in dem Werthe“. des Grundbesites bei der Kreissteuèr nicht berüd- sichtigen. Die Kreise haben jeßt nur die Möglichkeit, einzelne Kreis- theile präzipual heranzuziehen, wenn von einem bestimmten Unter- nehmen dieser Theil in besonderem Maße Vortheil zieht. Es bürfte zu erwägen sein, ob man etwa in der Kreisordnung eine Bestimmung dahin trifft, daß auch die Kreise beim Ausfchreiben der Kreisfteuer derartige Verschiebungen in den Grundwerthen berlicksichligen dürfen, wie ih das. eben angedeutet habe.

Eine gleihe Schwierigkeit ergiebt sh hinsichtlih der Beträge, die von den Landwirthschaftskammern ausgeschrieben werden. Sowohl Herr Abg. Smit wie Herr Freiherr von Zedlitz haben auf eine Cin- gabe hingewiesen, die die Landwirthschaftskammer von Westpreußen nâh dieser Richtung an die Staatsregierung gerichtet hat. Ich kann mir denken, daß gerade in Westpreußen solche Verschiebungen in érheblichem Mäf

vorgekommen sein können. Wir haben dort die ritte und andetefó j i;

ho in der Grundsteuer stehenden Niederüngstistrikte, und an erers : ziemlich arme Höhendistrikte, die sehr niedrig in der S