1902 / 54 p. 10 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 04 Mar 1902 18:00:01 GMT) scan diff

Nun kann ih mir sehr wohl denken, daß die Niederungs- M unter allen E Einflüssen, namentlih unter dem Cin- fluß des Drängewassers und Grundwassers, das vielfach bei der Grund- steuerveranlagung nicht genügend berücksihtigt worden ist, jeyt niedrigere Erträge haben, als bei der Veranlagung -angenommen ift, und daß umgekehrt die Höhendistrikte infolge steigender Kultur und «Fteigender Bearbeitung jeßt besser rentieren als damals. Also solche Verschiebungen mögen vorgekommen sein. Nun giebt es für die Land- wirths{aftskammer nur die Möglichkeit, F 0/4 und mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde 1 9% des Grundsteuerreinertrags seitens der Landwirthschaftskammer auszuschreiben, und es würde zu erwägen sein, ob die Landwirthschaftskammern nicht das Recht zu bekommen hätten, anstatt dieses s\pezifishen Aus\hreibungsmaßstabs au noch andere Maßstäbe für die Ausschreibung zu wählen.

Meine Herren, nun darf ih mich zu -den Ausführungen des Herrn Freiherrn von Zedliß wenden, mit denen ih mich ja {hon bei der ersten Diskussion des Etats habe beschäftigen dürfen. Herr Frei- herr von Zedliß hat den Wunsch ausgesprochen, daß der 8 18 des Cinkommensteuergesezes, der eine gewisse Ermäßigung vorsieht für eine Anzahl von Kindern, ausgestaltet werden möchte. Ih habe "meinerseits mi diesen Gedanken prinzipiell durhaus nit abgeneigt gezeigt, was ih hier heute von neuem erkläre. Es ist von gewissem „Interesse, zu sehen, wie der § 18 des Einkommensteuergesetzes und der § 19, der now darüber hinausgeht, in der Praxis gewirkt hat. Ich werde mir erlauben, einige Daten aus der Uebersicht über die Ergebnisse der Einkommensteuerveranlagung für 1901 mitzutbeilen. Nach § 18 muß die Kinderzahl berücksichtigt werden bei Zensiten mit niht mehr als 3000 A Einkommen. Solcher Zensiten waren 301 000 mit 3 210000 Æ Einkommensteuer vorhanden, und davon

find 269 000 vollkommen von der Einkommensteuer freigestellt worden, und 835 000 haben eine Ermäßigung in ihren Stufen erfahren. Also 1 110 000 Zensiten, also mehr als ein Drittel der gesammten Zensiten, hckben auf Grund des § 18 eine ‘Ermäßigung in ihren _Steuerleistungen erfahren. Auf Grund des § 19, der bei Ein- kommen bis 9500 Æ eine Berüksichtigung bei besonderen, die Leistungs- fähigkeit beeinträhtigenden Umständen zuläßt, sind bei 3 566 000 Zen- fiten 139 000 berüdcksihtigt worden. Der Ausfall an Steuern dur diese beiden Paragraphen beträgt insgesammt 6 531 000 4 Wenn Sie nun berücksichtigen, daß es ih hier um kleine Zensiten mit ge- . ringen Steuerbeträgen handelt, so wollen Sie daraus ersehen, daß der Erlaß an Steuern von mehr als 6 Millionen Mark in der That eine wesentlihe Wohlthat für diese Klassen der Bevölkerung darstellt.

Herr von Zedlitz ist nun davon ausgegangen, maßen ein nobils officium sein müsse, Belastung dur die Getreidezölle eine bier in Frage stehenden Kategorien auf Steuern einzuführen.

daß es gewisser- wegen der Vermehrung der weitere Erleichterung der dem Gebiete der direkten Ich habe schon bei der Etatsrede gesagt, daß _ih eine Vermehrung der Belastung der Bevölkerung durch die Ge- treidezôlle niht anerkennen könne (hôrt! Hört! links), daß die

bisherigen Ergebnisse unzweifelhaft dargethan haben, daß au

„unter dem 5 Mark - Zoll die Getreidepreise, nicht gestiegen, sondern gefallen sind. (Zuruf links: Das beweist nichts!)

Die Sache steht also fo, daß durch die Getreidezölle eine Vermehrung

der Belastung nicht zu erwarten it. Aber man kann allerdings mit

Herrn von Zedliß annehmen, daß, wenn die Getreidezölle nit er-

höht würden, der Getreidepreis und vielleiht au der Brotpreis

weiter sinken würde. Es handelt sih also .niht um eine Mehr-

belastung, sondern möglicherweise um den Aus\{luß eines Vortheils,

wenn ih so sagen foll, den sonst die Bevölkerung haben würde. Liegt,

also eine Mehrbelastung nicht vor, fo ist ein zwingender Grund, die

“hier in Rede stehenden Vorschriften weiter auszubauen, nit gegeben, . zumal im Reiche noch mit der Absicht umgegangen wird, die Mehr- _erträge aus den Getreidezöllen anderweitig für die Versorgung der Wittwen und Waisen der minder bemittelten Klassen zu verwenden.

Ih sehe also von dieser Frage der Wirkung der Getrei!

Ich erkenne mit Herrn von Zedliß,

: wie ih das bei der Etats- . berathung gethan habe,

es als durhaus wünschenswerth an, daß man in Betreff der steuerlichen Gesetzgebung an der Fortführung der großen Prinzipien festhält, die Steuergeseßgebung nah dem Gesichtspunkte der ausgléeihenden Gerechtigkeit auszubauen in der Weise, daß die minder bemittelten Klassen entlastet und die höher bemittelten stärker herangezogen werden. Ih weiche von Herrn von Zedlitz nur darin ab, ob es in. der That geboten ist, den gegenwärtigen Moment zu benußen, an eine Aenderung des Geseyes von 1891 zu gehen. Der Ausfall, der sich aus einem Ausbau der 88 18 und 19 ergeben würde, würde sicherlih mit 4 bis 5 Millionen Mark nicht zu hoch berechnet sein, und ih zweifle nit, daß dann noch eine ganze Anzahl anderer Wünsche sich melden würde, die wir auch zum Theil werden berücksidhtigen müssen. Jch erkenne z. B. durchaus an, daß ._ der Wunsch, die Amortisationsbeträge für die Landschaften u. s. w. “abzuziehen, ein gerechtfertigter ist. (Sehr richtig! rets.) Wir haben alle Veranlassung, die hochverzinslichen und kündbaren Privathypotheken namentli des bäuerlichen Besißes immer mehr in niedrig verzins- lie, amortisable, unkündbare Landschaftshypotheken umzuwandeln. Wir haben also vom allgemeinen staatlichen Standpunkt aus alle : Veranlassung, diese Operation niht dur \teuerliche Heranziehung zu ershweren. Erkennt man das an, meine Herren, so ergiebt sich schon aus der Summierung dieser Wünsche wahrscheinli ein erheblicher : an Steuérn, den zu decken ih außer stande sein würde; denn i wüßte nicht, woher ih die Deckungsmittel dafür nehmen sollte. Herr von Zedliy {lägt vor, den Ausgleich dadurh zu schaffen, die höheren Einkommen nit nur mit 4, sondern mit 5% tin Gedanke, dem ich als Finanz-Minister naturgemäß au fen, H et) Und man wird auch erwägen e, ; s man nicht die vierprozentige Steuergrenze bereits A (isen Ses gen läßt. Wir haben eine große Anzahl von thürin- die Steuer von 40/0 eins se, die son bei 30 000 M und darunter , do zu bezweifeln, ob Bis Aber, meine Herken, ih wage _ Ausfall auf der einen Seite wärtig der rihtige Moment wäre, den 4 E [e dur Heran ich d , Seite zu decken in einem Moment, wes ee Vebung auf der anderen _ sonderem Maße darniederliegt, wg“ alte cit è Landwirtbschaft in be- pression in unseren wirths{aftlihen Verhältnissen ReA eine De- - da eine Erhöhung des Steuersaßes y geltend macht;

on 4 50 - _ seßung der Grenze, bei wel{er der clepros Steue Ee soll, vorzuschlagen, halte ich in der That do für einen bedent gen

e würde wahrscheinlich so laufen,

Schritt. (Sehr richtig!) Die Sah

dezölle ganz ab.

daß wir die Steuer zwar auf der einen Seite ermäßigten, auf der anderen Seite aber kein Entgelt bekämen; tann säßen wir mit

einem Ausfall von zehn Millionen da und wüßten nit, wo wir den decken sollten.

Also ih bin mit dem Herrn Abg. von Zedliß in seinem Grund- gedanken durchaus einverstanden, aber trage einstweilen Bedenken, mit ihm den gegenwärtigen Moment für geeignet zu halten, an cine Revision des Gesetzes von 1891 zu gehen.

Es ist hier in diesem Hause und mit Ret so oft über den allzu schnellen Gang der Geseßgebungsmaschine geklagt worden, daß man, meine ih, an \o grundlegende Geseze wie das von 1891 nur mit Reformvorschlägen herantreten sollte, wenn eine ausreichende Frist verstrichen is und die Reformbedürftigkeit nah allen Richtungen hin genügend klargestellt ist. Ich lehne nicht grundsäßlih ab, dem Gedanken näher zu treten, aber ich habe mi für verpflichtet gehalten, meine momentanen Bedenken gegen die Vorschläge des Herrn Abg. von Zedliy zu äußern. Im übrigen bin ih mit seinen Gedanken durchaus einverstanden, daß wir die gesunden Bahnen der preußischen Finanzpolitik- innehalten wollen, ausgleichende Gerechtigkeit nach allen Seiten zu üben, die Minderbemittelten zu entlasten und die Lasten von denen tragen zu lassen, die dazu im stande sind und die Pflicht haben nah unseren öffentlichen Verhältnissen. (Lebhafter Beifall.)

Abg. Kir\ch aur) erörtert die Besteuerung der Grundstücke nach dem gemeinen Werth und die s Coiergleiten er Schäßung. In einem Fall, führt er aus, wurde für cin rundstück bei der Ver- anlagung zur Grundsteuer ein Werth von 5500 , bei derVeranlagung zur Grgänzungssteuer ein solher von 65 000 4 und bei der Erhebung der Erbschafts\teuer ein Werth von 80000 angenommen. In den kleineren

emeinden mögen die Perfonalsteuern wieder stärker herangezogen werden, aber in den großen Städten, deren Steuerbedarf peór stark ge- tiegen ist, werden auch die Realsteuern entsprehend herangezogen.

as Thema des Abg. von Zedlitz zu behandeln, ist verfrüht, man weiß ja noch nicht, wie beim Zolltarif der Hase läuf „Und wie die Handels- verträge aussehen werden. Die el zu einer Revision der Steuetr-

eseße ist noch niht da. Die Ge äudelasten, Gewerbelasten und Berg-

Citi müßten bei der Einkommensteuer abzugsfähig sein; § 9 des Einkommensteuergeseßes müßte dahin geändert werden, auch noch vor einer allgemeinen Revision der Steuergesete.

Abg. von Eynern (nl.): Abg. von Zedliy hat die Zollfrage vor dieses Haus gebraht. Es scheint System darin zu liegen, durch die Cinzellandtage einen Druck auszuüben, um die Regierungen zu einer Aenderung der ae zu veranlassen. Herr von Zedlitz möchte die Beiiritbrta der Höchstbesteuerten von 4 auf 6 %% erhöhen. Dann sollte man doch lieber dem Hund den Schwanz auf einmal ab- hauen und bestimmen: wer mehr als 20 000 í Einkommen hat, hat alles darüber hinaus dem Staat zu geben, dann wäre der soziali tische Staat nach diesem Geheimrathsrezept fertig. Eine wesentliche Er- leichterung der Kommunallasten würde in der Biersteuer liegen. Die süddeutshen Städte haben folossale Einnahmen daraus, ohne daß das

ier theurer wäre als bei uns. Die Zunahme der kommunalen Lasten ist geradezu EUgend vnd giebt zu den größten Bedenken Anlaß. Der Staat selbst hat das aber mit veranlaßt, Die paar Rathhäuser machen den Kohl nicht mager, aber die Ansprüche für Volksshulbauten, Kanalisationsanlagen u. \. w. sind kolofsal ge- wachsen. it der Beschränkung der Gemeindeausgaben ist weni ge- bolfen, es müssen die Gemeindeeinnahmen erhöht werden du die Steuern. Die

iquel’sde Steuerreform hat den ehler, zu viel Ge- wicht i die direkten Steuern gelegt und die ine Hesteuzrang

vernachlässigt zu haben. Die Beanstandungen der Steuerdeklarationen sind nah wie vor sehr goireic unser Loub leidet geradezu unter einem Beanstandungsbacillus. iht der Handwerker, nicht der Kauf- mann, nicht der Künstler, nee der Gelehrte, niht der Beamte, selbst nicht der hohe Justizbeamte bleibt davon verschont, und es wird noch dahin kommen, daß errn von Rheinbaben's eklaration beanstandet wird. Der Redner führt E von tiefem Eindringen in die Ver- mögensverhältnisse der Zensiten durch die Steuerkommission an. Herr von Miquel habe dieses Verfahren immer verworfen, aber that âch- p ei das Eindringen in die Vermögensverhältnifse zwangsweise ein- n rt worden. Er selbst, der Redner, sei von einem untergeordneten ekretär über seine erga in Ge vernommen worden. Das echt der Vernehmung habe .nur der Steuerkommissar. Es seien Leute vorgeladen worden, weil sie mehr deklariert hätten als im Vorjahre;

man habe wissen wollen, wo das Mehr komme. Es werde direkt gesezwid ger

( g verfahren. Bei einem Aufkommen an Einkommensteuer von 187 Millionen Mark seien ganze 9 Millionen s diese vexatorischen Beanstandungen mehr herausgepreßt worden. de

ie Deklaration sei für ein ehrli s Volk eingeführt worden, es sei aber ein starkes Stü h

zahl der Zensiten alljährlih als Betrüger hingestellt werts, - ere nten alljäahrli a rüger hingeste werde. err von Miquel hätte sent Zeit nichts dagegen dch

( 1 als fortgeblieben wäre, weil er habe zugeben müssen, daß in derselben A des Abzugs von 3{ 0/9 eine Doppelbesteuerung liege. Mindestens sollten aber die. Abschreibungen möglichst erleichtert werden und nur das besteuert werden, was wirkli als Gewinn an die Aktionäre ver- theilt werde. Eine einheitliche echtsprehung des Oberverwaltungs- erichts und des Reichêgerichts auf diesem Gebiete gebe es nit. trr. von Miquel habe das bedauert, es aber nit ändern können. o gebe es eine maßgebende Deklaration der preußi

gebung nicht. E

Finanz-Minister Freiherr von Rheinbäb en:

Meine Herren! Ich darf mich mit einigen Ausführungen wohl zunächst zu der Rede des Herrn Abg. Kirsh wenden. Ih muß mich wohl mißverständlih ausgedrückt haben, wenn der Herr Abg. Kirsch gemeint hat, ih hätte eine Aenderung des Kommunalabgabengesetzes in Aussicht gestellt, und es solle den Kommunen zwangsweise die Ein- führung besonderer Grundsteuern auferlegt werden. Weder das eine noch das andere ist ber Fall. Ich habe nur gesagt, daß im Ministerium des Innern wie au im Finanz-Ministerium besondere Entwürfe \o- wohl für Grundsteuern, wie auch für Gewerbesteuern ausgearbeitet seien und den Gemeinden theils bereits zugegangen seien, theils ihnen noch zugehen würden, in denen ihnen die Einführung dieser speziellen Regelung empfohlen is ; von einem Zwang ist natürlich gegenüber den Gemeinden nicht die Rede.

Was sodann die Ausführungen des Herrn Abg. von Eynern be- trifft, so ist er zunächst wieder darauf zurückgekommen, die Biersteuer in höherem Grade als bisher den Gémeinden zu ershließen. Ich halte einen solhen Versuch für aussichtslos. Bekanntlich beruht der jeßige Zustand auf dem Vereinsgesey vom Jahre 1867, und nahdem man dann im Reichstage versucht hat, eine anderweitige Regelung hberbei- zuführen, ist man auf entshlossenen Widerstand gestoßen. Ich glaube kaum, daß bei der Stellungnahme der süddeutschen Staaten Aussicht ist, heute ein anderes Resultat zu erzielen.

Dagegen bin ih mit dem Gedanken, die indirekten Steuern auch für. die Kommunen auszubilden, durchaus einverstanden und habe um so größere Bedenken gegen das Vorhaben, das im Reichstage ih geltend gemacht hat, die indirekten Steuern der Kommunen zu be- schränken, indem man den Gemeinden die Möglichkeit nimmt. Jh möchte an die Freunde des

Siu s S Bitte richten, zutreten, da

hierzu Herrn Abg. im Reichstage dafür ein- den Kommunen die Mahl- und Sglathtsteuer

( i abt, wenn die Be-4 steuerung der Aktiengesellschaften ganz aus dem Eink

e S0

niht genommen wird. Einmal ist die Annahme unrichtig, daß di

diese kommunale Mahl- und Schlahtsteugr das Mebl und 5

vertheuert wird das hängt von anderen Faktoren, von mr und Nachfrage ab —, und thatsächlih find in Städten mit B die Preise dieselben wie in Städten ohne Oktroi. Vor allem L wenn wir die Mahl- und Schlachtsteuer aufheben, so wird E s{einlich den Nuyen nicht der Konsument haben, sondern der wt und Schlächter steckt ihn in die Tasche; der Konsument hat zu dâvon. Die weitere Folge wäre, daß die direkten Ko nun abgaben noch erhöht werden müssen, und da diese

sehr angespannt sind, würden die

Man würde das nicht erreichen, was man erreichen will, den klein

Mann zu entlasten, im Gegentheil, man würde ihn wahrschein

noch belasten, indem er zu den direkten Gemeindeabgaben herangeit =

wird. : F Meine Herren, dann hat der Herr Abg von Eynern wieder F

übliher Weise eine große Anzahl von Steuerbeshrwerden vorg j

Er hat sich im Laufe der Jahre zum Spezialisten im Bouquel A

von Steuerblüthen entwickelt. Er hat uns au in diesem

wieder einen solhen Strauß überreiht. Jch glaube, wenn man ®

nauer nahsieht, so wird si herausstellen, daß einige diefer Bl

Strohblumen oder wenigstens stark gefärbt sind. Ich glaube, ed R räthlicher gewesen, wenn der Herr Abg. von Eynern die Güte gehabt han mir die Fälle einige Wochen vorher mitzutheilen, dann würde ich inter gewesen sein, den Sachverhalt zu prüfen und ihm Auskunft zu 968 Ich weiß nicht, welhem Zweck es dienen soll, wenn hier Angaben # macht werden, über die ih naturgemäß nachher keine Auskunft geo kann. Jch glaube, es wäre für das Haus und das Land räthli®f wenn mir die Sachen so frühzeitig mitgetheilt würden, daß ich in® Lage bin, eine Auskunft zu geben. Sind die Beschwerden richtig können Sie gewiß sein, daß der Finanz-Minister in erster Linies ihre Abstellung dringen wird, während es andererseits im Interesses Hauses liegt, daß die Klarstellung vorher herbeigeführt is, Wo durh die Presse ein Fall bekannt wird, wo in ungel licher Weise in die Verhältnisse der Steuerpflichtigen eingegtW wird, is Remedur geschaffen worden. Noch vor & Zeit ging uns dur die Presse die Nachricht zu, daß bei den S1 listen ein Bürgermeister in der Rheinprovinz alle möglichen D von den Steuerpflichtigen gefordert hätte, die sie zu geben gar 18 verpflichtet sind. Unter Androhung von Bestrafung wurde nicht gefordert die Angabe der Anzahl der Personen, sondern auch die gabe der Konfession (hört! hört 1), es wurden die Angabe der Vieh und dergleichen Dinge verlangt. Jch habe sofort Veranlassung F nommen, an alle Veranlagungskommissare zu reskribieren, daß fie

alle Listen aus ihrem Bezirke vorlegen ließen und Wandel {al wo derart gefehlt war.

bitten, es liegt im allseitigen Interesse, daß ih darüber erst alsdann kunft gebe. y

Der Herr Abg. von Eynern hat von cinem Beanstanduï® bacillus im Lande gesprochen. Meine Herren, ich möchte Glei nicht mit Gleichem vergelten; aber das muß ih doch ablehnen, = im Lande, bei unseren Veranlagungskommissionen ein Beanstandu? h bacillus besteht. Die Veranlagungskommissionen thun aur ihre Þ F daß sie dort, tvo die Angaben nicht zweifelsfrei sin, nähere mittelungen fordern. Aber daß sie in diefer Beziehung verativ M gehen auch diesen Ausdruck hat der holt gebrauht —, das muß ih in Abrede stellen und meine Bea in Schuß nehmen. Meine Herren, wodur werden denn die Ver lagungsfkommissionen vielfach genöthigt, Auskunft zu fordern ? Das gerade durch die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts |# hervorgerufen; sie jollen die Zensiten nicht shäyen, sondern nur d zur Schätzung übergehen, wenn sie sh das Material üher das wirklihe Einkommen der Leute vers haben. Infolgedessen sind sie genöthigt , vielfah derd Anfragen an die Zensiten zu rihten ganz gegen ihren eigenen Wut nur um die Zensiten und \ich \elbst davor zu bewahren, daß die S von dem Oberverwaltungsgericht weil niht genügend vorber wieder aufgehoben wird. M

Der Herr Abg. von Eynern hat dann darauf hingewiesen, * 29 9% der Deklarationen beanstandet oder in einem Verständig® verfahren abgeändert worden sind. Er hat dann gesagt, es wiß diese 25 0/6 auf diese Weise als unehrlich oder unwahr * Ausdruck ist mir niht mehr ganz gegenwärtig (Zuruf), also“ beides hingestellt. Meine Herren, das ist doch eine Auffassung, 5 ih \{le{chterdings niht als zutreffend anerkennen kann. In Versuche der Berichtigung und selbst in der Bcanslandung no keineswegs der Vorwurf der behaupteten Unehrlichkeit ode Z wahrheit. Die Frage, was wirklich zu besteuern ift, ist im ein Fall so zweifelhaft, daß der Veranlagungskommissar, der dicses : noch nicht die geringsten Zweifel in die Chr oder Glaubwürdigkeit des betreffenden Zensiten seyt. Also S Vorwurf der Unehrlichkeit ist, glaube ih, ungerechtfertigt. S ist es die Zweifelhaftigkeit der Materie, die naturgemäß eine Diff zwischen den Angaben des Zensiten und den Anschauungen der SS behörde hervorruft, dann aber beruht sie darauf bitte ich zu 08 um theil darauf, daß die kleinen Zensiten sih an un Organe wenden, -um \i{ einen Rath ertheilen zu lassen, an D advokaten u. dergl. Leute, die ihnen einen falschen Rath gebe

pflihtgemäß beanstandet |

Landwirth schaftliche Rechnungökammer lin E

Am 3. Februar 1902 findet in dem und dem Lokal eint 5 sammlung ftatt, in welcher cin Vortrag über ven Werth landwirthschaftlichen und gewerblihen Buchführung gehalten 7 Es wird dabei den Landwirthen, Gewerbetreibenten und D werkern angegeben werden, wie sie unter Berüeksichtigung ded kommensteuergeseyes von der Einkommensteuer 5 frei kommen und wie sie bei bereits stattgehabter zu hoher 5 \{ägung erfolgreih reklamieren können; auf GruZ 2 von den Landrathsämtern als maßgebend anerkannten

erklärung. Landwirthschaftliche Rechnungskar

Gemeinden sich genöts ] sehen, auch gerate die kleinen Einkommen unter 900 4 heranzuzittß J

Ich würde also den Herrn Abg. von E E mir künftig solhe Fälle vorber mitzutheilen, und ich glas

Herr Abg. von Eynern wi

thatsädh l f

Q. A 0 5