1902 / 54 p. 11 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 04 Mar 1902 18:00:01 GMT) scan diff

Das Ganze ist ein Manöver einer Berliner Firma; der gute Landwirth, der das liest, denkt womöglich, das ist die. Landwirth- schaftskammer, eilt dahin und läßt sich einen falschen Nath ertheilen. Ih habe naturgemäß Veranlassung genommen, die Behörden anzu- weisen, daß sie diesem Vorgehen entgegentreten und namentlih dem vorbeugen, daß die Gemeindevorsteher ihre Mitwirkung einem der- artigen Unternehmen nech ferner leihen.

Dann ist Herr von Eynern auf verschiedene einzelne Fälle ge- fommen. Ich kann auf die meisten nit antworten, weil fie mir nit bekannt sind; aber wie vorsichtig man mit derartigen Daten sein muß, beweist der eine Fall, den er anführte. Er hat genannt eine Zeitungsnotiz, wonach am 20. Januar in Berlin die Steuererklärungen eingegangen und bereits am 21. Januar 9000 Beanstandungen er- folgt und dur die Boten herumgetragen seien, daß die Boten \hließ- lich außer stande gewesen wären, ihre Aufgabe zu erfüllen. Nun, meine Herren, so nell reiten zwar die Todten, aber nicht die Boten. Wenn wir erst am 20. Januar selbst die Deklarationen bekommen haben, ist es unmöglich, daß am 21. bereits 2000 Beanstandungen er- gangen sind. Ueberdies werden“ diese Beanstandungen in Berlin überhaupt nit durch Boten, sondern dur die Post zugestellt. Also ih glaube, bei näherem Zusehen hätte Herr von Eynern si davon überzeugen können, daß diefe ganz Zeitungsnotiz unbegründet ges wesen ist. ;

Er hat dann darauf hingewiesen, daß ein früheres fon- servatives Mitglied sich über einen Steuer-Sekretär beschwert hat, und selber gesagt, daß ein Steuer - Sekretär an thn die dummsten Fragen gestellt hat. Meine Herren, ih muß do einen Beamten von mir in Schuß nehmen, solange ih nit weiß, ob in der That eine solhe Ungebühr von ihm verübt worden ist. Herr von Eynern hat ferner die Berechtigung des Steuer-Sekretärs zu derartigen Fragen in Zweifel gestellt, ein Zweifel, der meines Erachtens vollkommen unbegründet ist. Wenn Herr von Eynern auf die Polizei-Direktion gebeten wird, um Auskunft zu geben, wird er, glaube ich, nit verlangen können, daß der Chef selber die Anfrage an ihn richtet, sondern er wird \sich bequemen müssen, einem Sekretär die Auskunft zu geben. Ich wüßte auh nicht, wie die Veranlagungskommissare noch ihrer Pflicht ge- nügen wollten, wenn sie alle Vernehmungen selbst vornähmen; dazu ist ihnen eben der Steuer-Sekretär beigegeben.

Herr von Eynern ist dann auf den Agiogewinn bei Emissionen von Aktien gekommen, und da kann i ihm nachfühlen, daß der gegen- wärtige Rechtszustand oder vielmehr die gegenwärtige Rechtsunsicherheit in der That einer Abhilfe bedarf. Die Sache steht nun so, daß das Plenum des Oberverwaltungsgerichts wegen der Disparität seiner Ent- scheidungen gegenüber denen des Reichsgerichts abermals in eine Be- \{lußfassung der Sache eintreten wird. Es findet also eine Beschluß-

- fassung des Plenums des Oberverwaltungsgerichts statt, und es wird abzuwarten sein, ob eine Harmonie zwischen dem Oberverwaltungs- geriht und dem RNeichsgericht eintritt. Sollte das nicht der Fall sein, so erkenne ih mit Herrn von Eynern an, daß eine geseßlihe Negelung dieser Frage erwünscht wäre.

Jh möchte meine Ausführungen noch dur einige Worte er- gänzen, und zwar noch auf den Fall kommen, der anscheinend pièco deo résistance in den Ausführungen des Herrn von Eynern war, auf den Fall mit dem Bochumer Wirth. Ich gebe vollkommen zu, daß die Rückfrage anscheinend etwas weitgehend war, aber Herr von Eynern hat das auch vorgelesen es stand darin, der Wirth sollte diese Angaben machen, sofern er dazu in der Lage sei, und wahrscheinli würde der Veranlagungskommissar sih damit begnügt haben, wenn der betreffende Wirth erklärt hätte : ih bin nit in der Lage, diese An- gaben zu machen. Jch wiederhole, daß die Nothwendigkeit, vielfach solche speziellen Ermittelungen zu beantragen, auf der Judikatur des Oberverwaltungsgerihts beruht, auf dem Verbote, ohne weiteres das Einkommen zu s{ähßen, und auf dem Zwange, zunächst sich näheres Material zu verschaffen.

Dann hat Herr von Cynern gesagt, die Verständigung mit den Steuerpflichtigen bestände darin, daß der betreffende Zensit um mehrere Stufen in die Höhe geseht wird. Meine Herren, die Verständigung hat nit bloß diesen Erfolg, sondern die Verständigung hat sehr oft dahin geführt, daß Zweifelsfälle zwischen Zensiten und Veranlagungs- kommission aufgeklärt wurden, und daß die Zensiten vielfach selber gesehen haben, daß ihre Deklaration nicht vollkommen richtig war.

Herr von Eynern ist dann {ließli auf die dem hohen Hause vorliegends vergleichende Uebersicht des Ergebnisses der Veranlagung von 1900 und 1901 gekommen und hat erklärt, aus dieser Denkschrift ginge ja hervor, daß bei der ganzen Beanstandung nur 9 Millionen Mark Steuern mehr erzielt worden seien, und er hat seinerseits dieser kleinen Erhöhung, wie er sih ausgedrückt hat, einen erheblihen Werth nicht beigemessen. Meine

- Herren, ih bin do ganz anderer Ansicht. Die Sache stellt sich so, daß 537 000 Deklarationen abgegeben worden sind. Davon ist eine Beanstandung bezw. eine Verständigung erfolgt in 153 000 Fällen, e in 24,8, also nahezu 2 0/0. Von den Beanstandungen haben

uter 108 000 als begründet erwiesen; also nahezu 80/6 aller

wu gen Beanstandungen, die von den Kommissaren vorgenommen E G di sind, sind als begründet anerkannt worden, und, meine Herren, tese Verständigungen bezw. Beanstandungen sind nicht weniger als

fi L Mark Einkommen ermittelt worden. Wäre die Bean- ko ars erfolgt, so würden die Zensiten volle ?/s ihres wirklichen Ein- Eeiv M versteuert haben, und, wie Herr von Eynern {on selber an Si fat e ist ein Mehrbetrag von mehr als 9 Millionen Mark ebet as G elt worden. Ich vermag das nicht als eine Kleinigkeit V ver V een L allem, au wenn in dieser gewissenhaften Weise nid stand zurli 6 würde, so würden wir bald wieder zu dem alten 2 E eo ommen, der von allen Seiten als unerträglich anerkann a mlich zu einer laxen Veranlagung, bei der der kleine Beamte, er Arzt, dessen Einkommen klar zutage liegt, in hohem Maße

herangezogen wird, während derjenige mit größerem, aber nit über- sichtlihem Einkommen lange nicht in demselben Maße herangezogen wird. Jh verkenne ja garnicht, daß im einzelnen Falle ein Kommissar cinmal * fals verfährt und Herrn von Eynern's

Wunsch, daß Kommissare diesseits in die Provinzen geshickt werden, ist sowohl von dem Herrn Minister von Miquel entsprochen worden, wie ih ihm meinerseits gern entsprechen will, und ih betone noh- mals, daß wir dringende Veranlassung haben, {on vor Va

eigenen Standpunkt aus, allen Mißbräuchen entgegenzutreten. a

ih muß es noch einmal aussprechen: wir haben 3 600 000 Bensiten und 537 000 Deklarationen ist es nicht begreiflih und naturgemsb! daß da cine Anzahl von Fehlgriffen vorkommt, und sind diese Fehl-

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- sehr wohl gegen ‘die indirekte S

griffe wirkli so s{werwiegend, um gegen das ganze Prinzip die er- heblichen Vorwürfe zu richten, die Herr von Eynern dagegen gerichtet hat? Ih erkläre nohmals, daß wir nah wie vor bemüht sein werden, allen Auswüchsen entgegenzutreten, allen unbere(tigten Eingriffen in die Privatverhältnisse in den Weg zu treten; aber wir dürfen nicht die Hand dazu bieten, in das alte laxe und den wirklihen Einkommens- verhältnissen nicht entsprechende Verfahren zurückzukehren.

Abg. von Arnim (kons.): Es war wohl nit ganz richtig, die Zollfrage hier hineinzuziehen. Eine Steuererleihterung wegen der Bollerhöhung wäre zunächst eine Angelegenheit der eihsfinanzreform.

tan ollte si freuen, daß es au große Einkommen im Lande giebt, und sich nicht. bemühen, sie möglichst bald zu beseitigen. Die Zahl der gerechtfertigten Beanstandungen hat ih erhöht, in Berlin hat die ia Strafe allein 256 123 betragen, wovon 234 000 J an- tandélos gezahlt worden sind. Zur Wahrung des Zweds der Dekla- ration sind die Beanstandungen erforderlih. Man muß allerdings damit rechnen, daß ein Beamter einmal eine Ungeschicklichkeit, ja sogar eine Dummheit begehen kann. Die einzelnen Fälle des Herrn von Eynern mögen ja vorgekommen sein, aber im allgemeinen wird das Gesetz nah seinen Grund edanken ausgeführt. Die Heranziehung der Amortisationsrenten ist aber eine haarsträubende Ungerechtigkeit; die Abzugsfähigkeit derselben ist eine durchaus gerechte Forderung. Das Einkommensteuergeseß hat richtige Grundlagen; es kommen zwar zweifellos bei der Ausführung Unrichtigkeiten vor, aber die Regierung wird \sicherlih bemüht sein, sie zu le

Abg. Dr. Boettinger (nl.) bringt einen S Beanstandungen der Abschreibungen etner prache.

zur

Finanz-Minister Freiherr von Nheinbaben:

Meine Herren! Was den speziellen Fall anbetrifft, so ist er uns so berichtet worden, wie ih ihn dargestellt habe. Wir werden aber naturgemäß eine nochmalige Prüfung vornehmen, wie die Sache liegt.

Im übrigen kann ih meine Ausführungen nur dahin aufrecht ers halten, daß ih es mir versagen muß und es als nicht innerhalb meiner Zuständigkeit liegend betrahte, in die Prüfung des einzelnen Falles einzutreten. Andererseits habe ih keine Bedenken, die Grund- säße, die ih hier ausgesprochen habe hinsichtlih der Abschreibungen, zur allgemeinen Kenntniß der Veranlagungsbehörden dur Zirkular- verfügung zu bringen. (Bravo!) Ich muß daran festhalten, daß außerordentliche Abschreibungen, die über das Maß des Gemeingewöhn- lichen hinausgehen, in der That als Bildung eines Neservefonds an- zusehen sind und deshalb der Steuer unterliegen. Ich erkenne andererseits an, daß man über die Grenzen zweifelhaft sein kann, daß man bei solchen Unternehmungen, die in besonderem Maße der Gefahr plößliher Umwälzungen und damit großer Risiken unterworfen sind, naturgemäß die Abschreibungen in höherem Maße zulassen kann und soll, als bei Unternehmungen, bei denen dieses in besonderem Maße nicht zutrifft. Ich bin bereit, in diesem Sinne eine Verfügung an die Veranlagungékommissionen zu erlassen. (Bravo!)

Abg. Schmit - Düsseldorf (Zentr) tritt für die Schonung des vershuldeten Grundbesißes bei der teuerveranlagung ein. Die Kommunalbesteuerung sei allerdings eine sehr \{chwierige Frage. Vielleicht ließe sich ein Ausweg darin finden, daß das Recht zur Erhebung der Ergänzungssteuer auf die Gemeinden übertragen würde; fommunale Zuschläge zur Ergänzungssteuer würden ja nur [eistungs- fähige Schultern treffen. L

Abg. Ehlers (\r. Vgg.) weist darauf hin, eine wie s{hwierige Aufgabe es sei, die von Herrn von Zedliy proklamierte ausgleichende Gerechtigkeit auf dem Gebiete der Steuerleistung walten zu lassen. Auf dem Gebiete der Kompensationen habe allerdings Herr von Zedligz {on bei anderer Gelegenheit Hervorragendes geleistet. Aber die Woufrege gehöre doch in diesem Zusammenhang garniht hierher.

ie stärkere Heranziehung der leistungsfähigeren Schultern und die Schonung der s{chwächeren begegneten der E einer Partei, aber die Anbsührong dieses Gedankens sei praktisch sehr shwierig; sonst hätte man hon _beim ECinkommensteuergeseß die Steuerskala anders gemaht. Zum Steuerzahlen gehöre niht nur Geld, sondern auch ein gewisser guter Wille, denn wenn der Steuerzahler zu stark belastet werde, prüfe er doch, wie weit sein Heimathsgefühl ins Schwanken gerathe, und ob er nicht einen besseren Ps n Mit der hee: lassung der untersten Kommunalsteuerstufen müsse man doch äußerst i: sein. Das Recht, zu den Lasten beizutragen, E do ein Moment das man niht außer Augen lassen dürfe. Wie wir ene allgemeine Wehrpflicht i N so sollten wir au eine möglichst freudige Steuerpflicht aben. Der eine Dezernent des Ministeriums stelle alle möglichen Insprüche an die Non, wenn diese aber Anleihen aufnehmen müßten, dann komme der Steuer- dezernent und sage, dieser Finanzwirthschaft der, Gemeinden müsse ein Ende gemacht werden. Woher sollten die Gemeinden neue Einnahmen

nehmen. Mit inte fh 1 zur Ergänzungssteuer würde er einverstanden

Fall angeblich un- Aktiengesellschaft

i Î dern, wenn dies den Gemeinden kfonzediert sein, aber er würde si wne die Aufsichtsbehörden den Kom-

ürde. E ns, daß i )

Auen Frei e xe uns L efteuerung ließen und sie nicht weiter einengten, als es das Gese hon thue. Die Besteuerung der unbebauten Grundstü habe man betzeits gehabt, aber

e

i r Biersteuer sei nit viel zu machen, sie

Lin s pel is O Der Minister meine, die Biersteuer sei im Reichstag nicht durchzuführen, ei erw A N Linen A S 3 j ie Se erden. Vor allem jedoch dürfte die E E gige Be

edli 1 den A en ein, Zollerhöhung auszugleihen durch die Steuer-

tg De nero t {werden aufret. ; i ;

Finanz-Minister Freiherr von Rheinbaben:

J danke dem Herrn Abg. von Eynern für seine freundlichen Worte und möchte um so mehr ein kleines Mißverständniß aufklären, das anscheinend meinen Worten passiert ist. Herr von Eynern sagt, ih hätte ihm empfohlen, die Steuerbeshwerden hier nicht vor diesem hohen Hause vorzubringen, sondern mir privatim mitzutheilen. Meine Herren, einen solchen Rath zu ertheilen würde ih mich nit für be- fugt erahten, daß jemand hier nit etwas vor diesem hohen Hause vortragen sollte. Ih habe nur gebeten, daß, ehe er diese Beschwerden vor diesem hohen Hause vorträgt, er sie mir mittheilt, damit ih in

Sahberhalt nahgehen und eine wirklih er-

i it dem Ï ea iats Audtinft hier geben könne. Das ist doch ein wesentlicher

Unterschied. en Als

ä er . bloß h L oma alle anderen, wo er uns das nöthige Material an die Hand giebt, werden wir pflihtmäßig untersuchen; denn wir haben genau dasselbe Interesse wie er daran, daß etwaige Mißstände beseitigt werden und daß das Verfahren sich immer mehr einlebt und die Beschwerden abgestellt werden. (Bravo!)

erkt dem Abg. von Zedli gegenüber, daß man Abg. Ehlers bere y i m Reiche sein, aber doch,

esteuerung in den Gemeinden mög- da diese Art der Besteuerung

reiherr von die dem Minister gegenüber seine Be-

‘widersprechen, diese B cidit Wu tbar zu machen suchen könne,

da sei. j 0 er tat er direkten Steuern wird bewilligt.

Schluß 1/25 Uhr. Nächste Sihung Dienstag, 11 Uhr. (Etat les iasteriums des Junern; Kultus-Etat.)

von Eynern genannt hat, nit |

Paxlamentarische Nachrichten.

Dem Herrenhause ist der na ry Entwurf eines Geseßes, betreffend die Vorauslei tungen zum Wege- bau, nebst Begründung zugegangen :

1, Wird ein erie Weg infolge der Anlegung von abriken, Bergwerken, Steinbrüchen, Ziegeleien oder ähnlichen niernehmungen vorübergehend, oder durch deren Betrieb dauernd, in erheblihem Maße abgenußt, so kann auf Antrag derjenigen, deren Unterhaltungslast dadur vermehrt wird, dem Unternehmer E Verhältniß dieser Mehrbelastung, wenn und insoweit sie niht durch die Erhebung von pen Wege-, Pflaster- oder Brückengeld gedeckt wird, ein an- gemesjener Beitrag zu der Unterhaltung des betreffenden Weges auf- erlegt werden. :

8 2.

Insoweit ein engerer oder weiterer Kommunalverband die geseßlich einem andern Kommunalverbande obliegende Unterhaltung von Wegen anszuführen hat, ist er zur Stellung von Anträgen ams & 1 selbst- ständig berechtigt.

& 3.

Der Staat ist zur Stellung derartiger Anträge nicht befugt.

Verträge, welhe vom Staat mit Kommunalverbänden behufs dauernder Uebertragung staatlicher Verpflichtungen zur Unterhaltung von Wegen und Brüdcten abges{lossen sind oder abgeschlossen werden, begründen in allen Fällen an Stelle der bisherigen staatlichen Ver- pflihtungen entsprehende öffentlichrechtlihe Verpflichtungen der über- nehmenden Kommunalverbände.

Zuglei mit der Unterhaltungspflicht geht das Grundeigenthum

an den Wegen und Brücken auf den Kommunalverband über.

4.

Bei dauernder Abnußung eines Weges kann für die Voraus- leistung ein Beitrag oder ein Beitragsverbältniß mit der Maßgabe festgeseßt werden, dh ne uns so lange gilt, bis der Beitrag oder das E ältniß im Wege gütlicher Boreinbarung oder anderweiter Festseßung eändert ist.

Mangels gütlicher Vereinbarung steht die Klage auf anderweite Festsevung des Beitrags oder Beitragsverhältnisses beiden Theilen zu.

Sie kann nur A die Behauptung gestüßt werden, daß die that- sählichen Vorausseßungen, von welchen bei Festseßung des Beitrags oder des Beitragsverhältnisses ausgegangen ist, eine wesentli Aenderung erfahren haben.

b. Die zuständigen Behörden haben über Anträge au tsezun ee Beiltaus db Sig ti E gd e au Bas eßten Beitrages oder des festgeseßten eitragsverhältnifses reiem billigen Ermessen zu entf r I AOE : : 8 6. Ueber die Anträge auf Fenspung von Voraus[eislungen ent- as in Ermangelun gütlicher Vereinbarung auf Klage des Wege- aupflichtigen E a na a. wenn der Antrag gestellt wird von einem Provinzial- oder Bezirksverbande, in den Hohenzollernschen Landen An dem Landes- Kommunalverbande, von einem Kreise, einer Stadtgemeinde, wolche einen Stadtkreis bildet, ciner Stadt mit mehr als 10000 Ein- wohnern oder in der Provinz Hannover einer bezüglich der allgemeinen Landesverwaltung selbständigen Stadt, der ‘Bezirksaus\{huß, b. in allen anderen Fällen der Kreisaus\{uß. Zur Entscheidun ber Klagen auf Aenderung der Festseßung einer Vorausleistung gemä d 4 ift diejenige Behörde zuständig, welche zur Festseßung in erster Instanz zuständig war.

: : Be Dle vereinbarten oder festgeseßten Beiträge unterliegen der Bei- treibung im Verwaltungszwangsverfahren.

: 8 8. N Die Voraus[eistungen gemäß § 1 dürfen nur vom Beginn des- jenigen Kalenderjahres ab in Anspruch genommen werden, welches dem Jahre, worin die Klage erhoben wird, unmittelbar vorausgeht. Auf rüständig gebliebene oder gestundete Borausleistungen a vie Bestimmungen des & 8 des Gesetzes über die Verjährungs risten bei S Abgaben vom 18. Juni 1840 (Gesez-Samml. Seite 149) nwendung.

& 9. Alle diesem Geseße entgegen stehenden oder dadurch erseßten Be- singen e “prr A e b b er Wegeordnung für das Herzogthum Lauenburg vom . Februar 1876. Of Bobenbt 1876 Seite 27, E

9) § 42 des Hannoverschen Gesezes über Gemeindewege und andstraßen vom 28. Juli 1851 in der Fassung des Gesees, betreffend die Abänderung dieses Gesehes vom 26. Februar

1877. a Seite 18,

3) § 7 des Gesetzes, betreffend die Abänderung der Wegegeseße ius Regierungsbezirk Cassel, vom 16. März 1879. Geseß-Samml. Seite 229, /

4) Abschnitt 11 des Gesetzes, betreffend die Jolaterana einiger Bestimmungen der Wegegelebe m Negierungsbezirk Wiesbaden, vom 27. Juni 1890. eseßz-Samml. Seite 229,

5) die Gesetze, betreffend die gs der ns u. mw mit Präz ualleistungen ( orauéleistungen) für den Wegebaw a. in der i Vom 28. Mai 1887. Geseh-

Samml. Seite 277 b. in der Pons Westfalen. Vom 14. Mai 1888. Gesey-

Samml. Seite 116, N c. in der Provinz Schlesien. Vom 16. April 1889. Gesetze Ausnahme des

Provinz Sachsen.

Samml. Seite 100, erzogthum Lauenburg. Vom 2. Juli 1891. Geseye Samml. Samml. Seite 315, Vom 4. August 1891. g. in der Provinz auten. Vom 11. 1891, Gesez-Samm

a. in der Provinz Schleswig-Holstein mit Kreises Seite 299, e. in der Provinz Brandenburg. Vom 7. Zuli 1891. Geseh- f. in der Rheinprovinz. Geseyz- Samml. S. 334 {pommérn. Vom 8. März 1897. Geseß- 6) D S Urn Su L Sette b die Vorausleistungen zu Wege- as Ergänzugsge]eB, end die Z5orau en zu : I Saten, Vot 11. Zuli ite 329, 10: weit es sh auf die Wegeunterhaltung bezieht, i werden aufgehoben.

Statistik und Volkswirthschaft.

Die besseren Einkommen in Oesterreih und Preu N T S P ARAS

Nachdem die „Stat. Korr.“ vor einiger Zeit die Gesammtergebnisse der österreichishen Personal-Cinkommensteuer in H Ja A 1806 bis 1900 behandelt hat *), E sie nunmehr für den gleichen Zeit- raum die höheren Einkommen Desterreihs und stellt ihnen zu diejenigen Preußens ee. Ein solcher Vergleich i le der grundfäßlichen Aehnlichkeit der beiderseitigen Einkommensteuergeseß- gebung insbesondere au deshalb belehrend, weil er uns Anhalté g e

punkte für die Beurtheilung der wirths{aftlichen Leistun unserer eigenen, besser gestellten Bevölkerung ver chaft. Di Zusammenstellung enthält fünf für beide Staaten wee gebildete Cinkommensgruppen mit der auf jede entfallen zahl und Steuer sowie den hauptsächlichsten Verhältunh- un \cnittsziffern, wobei \ich in Klammern die österreichischen

rechnet finden,

d deutshe Währung (1 Kr. = 0,85 4) umge Lf

*) Vergl. Nr. 282 des „R.- U. St.-Anz.* vom 2.