1902 / 138 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 14 Jun 1902 18:00:01 GMT) scan diff

von dieser gewährten weiteren Krankenunterstüßung auf die Rente abe Als Werth der freien ärztlichen Behand- lung, der Arznei und der Heilmittel (§6 Abs. 1-Ziffer 1 des Krankenversiherungsgeseßes) gilt die Hälfte des geseßlichen Mindestbetrags des Krankengeldes._ i

Fällt das Recht auf den Pensions: oder Rentenbezug im Laufe des Monats, für welchen die Pension oder Nente ge- zahlt war, fort, so ist von einer Rückforderung abzuschen. Wenn für einen Theil des Monats die Pension für den Ver- leßten mit der Rente für die Hinterbliebenen zusammentrifft, so haben die Hinterbliebenen den höheren Betrag zu bean- spruchen.

ST. E 1,5.

Ein Anspruh auf die in den 88 1 bis 3 bezeichneten Bezüge bete nit, wenn der Verleßte den Unfall vorsäßlich oder durch ein Verschulden herbeigeführt hat, wegen dessen auf Dienstentlassung oder auf Verlust des Titels und Pensions- anspruchs gegen ihn erkannt oder wegen dessen ihm die Fähig- keit zur Beschäftigung in einem öffentlichen Dienstzweig ab- erkannt worden ist. i i

Der Anspruch kann, auch ohne daß ein Urtheil der be- zeichneten Art ergangen ist, ganz oder theilweise abgelehnt werden, falls das Verfahren wegen des Todes oder der Ab- wesenheit des Betreffenden oder aus einem anderen in seiner Perfon liegenden Grunde nicht A werden kann.

Ansprüche auf Grund dieses Geseßes sind, soweit deren Feststellung niht von Amtswegen erfolgt, bei Vermeidung des Auss{lusses vor Ablauf von zwei Jahren nach dem Ein: tritt des Unfalls bei der dem Verleßten unmittelbar vor- geseßten Dienstbehörde anzumelden. Dié Frist gilt auch dann als gewahrt, wenn die Anmeldung bei der für den Wohnort des Entschädigungsberechtigten zuständigen unteren Vek- waltungsbehörde erfolgt ist. Jn I Falle ist die An- meldung unverzüglich an die zuständige Stelle abzugeben und der Betheiligte davon zu benachrichtigen.

Nach Ablauf dieser Frist -ist der Anmeldung nur dann Folge zu geben, wenn zugleich glaubhaft. bescheinigt wird, daß eine den Anspruch begründende Folge des Unfalls erst später bemerkbar geworden oder daß der Berechtigte von der Ver- folgung seines Anspruchs durch außerhalb seines Willens liegende Verhältnisse abgehalten. worden ist, und wenn die An- meldung innerhalb dreier Monate, nac dem eine Unfallfolge bemerkbar geworden oder das Hinderniß für die Anmeldung weggefallen, erfolgt ist.

Jeder Unfall, welcher von Amtswegen oder durch An- meldung der Betheiligten einer vorgescßten Dienstbehörde be- kannt wird, ist sofort zu untersuhen. Den Betheiligten ist Gelegenheit zu geben, selbst oder dur Vertreter ihre Juter- essen bei der Untersuchung zu wahren. |

Soweit vorstehend nichts Anderes bestimmt ist, finden auf die nah 88 1 bis 3 zu gewährenden Bezüge die für die Be- theiligten geltenden Bestimmungen über die Pension und über die Fürsorge für Wittwen und Waisen Anwendung. Auf die Bezüge von Verwandten der aufsteigenden Linie und ‘von Enkeln finden diese Bestimmungen entsprechende Anwendung.

Die nah S8 1 bis 3 dieses Gesehes zu gewährenden Bezüge treten án die Stelle derjenigen Pension oder derjenigen Wittwen- und Waisengelder, welche den Betheiligten auf Grund anderweiter geseßliher Vorschrift zustehen, soweit nicht die leßteren Beträge die nah Maßgabe dieses Gesezes zu ge: währenden Bezüge übersteigen 1 Abs. 5 und S 2 Abt. 3).

S 10.

Auf die Ansprüche, welhe den in den S8 1 und 2 be- zeichneten Personen wegen cines im Dienste erlittenen Betriebs- unfalls aus preußischen Landesgeseßen zustehen, finden die für reichsgeseßlihe Ansprüche geltenden Vorschriften der 88 10 und 11 des Reichs-Unfallfürsorgegeseßes für Beamte und Personen des Soldatenstandes vom. 18. Juni 1901 (Reichs- Geseßbl. S. 211) entsprehende Anwenduna. j

Das Gleiche gilt hinsihtlih der Ansprüche der Kommunal- beamten und ihrer Hinterbliebenen, für welche dur statutarische Festseßung gegen die Folgen eines im Dienste erlittenen Be- triebsunfalls eine den Vorschriften der 88 1 bis 7 des ge-

nannten Reichsgeseßes mindestens gleihkommende Fürsorge ge- troffen ist.

S'EE

Wenn gemäß den Bestimmungen der 88 10 und 11 des genannten Reichsgeseßes ein Schadensersaßan}pruch gegen Be- triebsleiter, Bevollmächtigte oder Repräsentanten, Betriebs: oder Arbeiteraufseher zulässig ist, geht der Anspruch in Höhe der den Entschädigungsberechtigten auf Grund des gegenwärtigen Geseßes oder anderweiter Eee Vorschriften (§8 1 und 2) vom Staate zu zahlenden Beträge auf leßteren über.

Auf die Ansprüche der im § 10 Abs. 2 bezeichneten Per- sonen findet diese Bestimmung E Añwendung.

Gegen das Reich stehen den in den 88 1, 2 und 10 Abs. 2 bezeichneten Personen aus preußischen Landesgeseßen weitergehende Ansprüche als auf die gedachten Bezüge mcht zu.

Derselben Beschränkung unterliegen die Ansprüche diejer Personen gegen andere Bundesstaaten und gegen Kommunal- verbände, sofern für deren Beamte durch die Landesgeseß- gebung beziehungsweise dur statutarische Festseßung gegen ie Folgen eines im Dienste erlittenen Betriebsunfalls eine den Vorschriften der 88 1 bis 7 mindestens gleichtommende Fürsorge getroffen ist und dur die Geseßgebung des bezüg- lichen. Bundesstaats weitergehende Anspxüche der Beamten und ihrer Hinterbliebenen aus den Landesgeseßen gegenüber dem

Reiche sowie den Bundesstaaten und Kommunalverbänden aus- geschlossen sind. : i 13

Die in den 88 1. und ® des Reichs-Unfallfürsorgegescßes vom 18. Juni 1901 aufgeführten Personen, bedgle J Vie Beamten anderer Bundesstaaten und der deutschen Kommunal- verbände sowie 0 azietnterbliebenen, für welche durch die in E O bêzie ungsweise dur statutarische Fest- sehun gegen die Folgen eines im Dienste erlittenen Betriebs- unfalls eine den Vorschriften der S8 1 bis 7 mindestens e E Fürsorge getroffen ist , haben wegen eines Un- alls (S 1) aus preußischen Landesgeseßen einen Anspruch auf Ersaß des durh den Unfall erlittenen Schadens nur in Höhe : der ihnen danah zukommenden Bezüge sowohl gegen das Reich und den preußischen- Staat, wie gegen die: jenigen preußischen Kommunalverbände / welhe für ihre Beamten die Unfallfürsorge in dem vorgedachten Umfange getroffen haben. Derselben Beschränkung unterliegen die An- sprüche dieser Personen gegen andere Bundesstaaten außer Preußen und ‘die nit preußischen Kommunalverbände unter

der Vorausseßung, daß nach den Landesgesehen des betreffenden Bundesstaats den durch entsprechende gestellten Neichs-, Staats- und Kommunalbeamten sowie deren interbliebenen weitergehende Ansprüche gegen das Reich, die Bundesstaaten und Kommunalverbände nicht zustehen. Artikel 2. Dieses Geseh tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft.

Urkundlich unter Unserer öchsteigenhändigen Unter rift und beigedrucktem Königlichen Fusiel Ss |6

Gegeben Neues Palais, den 2. Juni 1902. U): Wilhelm. Graf von Bülow. von Thielen. Schönsledt. von Goßler. Graf von Posadowsky. von Tirpiß. Studt. Freiherr von Rheinbaben. von Podbielski. Freiherr von Hammerstein. Möller.

Justiz-Ministerium.

Dem e Geheimen Justizrath Friesicke vom Amtsgericht IT in Berlin und dem Landgerichtsrath Eisleben in Naumburg a. S. ist die nachgesuchte Dienst: entlassung mit Pension ertheilt.

Versetzt sind: der Aintsgerichtsrath Dr. Menz vom Amts- gericht T in Berlin als“ Landgerichtsrath an das Landgericht T in Berlin, der Amtsgerichtsrath Plaes chke in Pleß nah Hirschberg und der Amtsrichter Huyke in Oppeln als Land- richter an das Landgericht daselbst.

‘Dem Fabrikbesißer Ad olf Borbet in Schalke bei Essen ist die nagesuhte Entlassung aus dem Amt als Handels- richter ertheilt. ¡

Der Notar Ebel in Goldap hat scin Amt niedergelegt.

In der Liste der Rechtsanwälte find gelöst: die Rechts- anwälte Justizrath Siegmund Meyer bei dem Landgericht T in Berlin, Fränkel bei: dent Amtsgericht in Königshütte, Steinfeld bei dem Amtsgericht in Lubliniß, Peters be dem Amtsgericht in Dülken, De. Bernstein bei dem Amts- gericht in Hennef und Ebel bei dem Amtsgericht in Goldap.

In die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen: die Rechtsanwälte Dr. Bernstein - aus ennef bei dèm Amts- geriht und dem Landgericht in Elberfeld sowie bei der Kammer für Handelssachen in Barmen, Ebel aus Goldap bei dem Amisgericht und dem Landgericht in Insterburg, Fränkel aus Königshütte bei dem Amtsgericht in Myslowiß, ‘die Gerichts- Assessoren Dr. Biermann bei dem Oberlandesgerict Daum Becher und Bittermann bei dem Landgericht T in Berlin, Dr. Steiniß bei dem Landgericht in Breslau, Püllen bei dem Amtsgericht in Viersen, Franz Müller bei dem Amts- gericht in Ehrenbreitstein und Arlart bei dem Amtsgericht in Goldap. :

Der Rechtsanwalt und Notar, Justizrath Scharffenorth E und der Notar, Justizrath Schüller in Cöln sind gestorben.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten. Der Provinzial-Schulrath Dr. Flügel ist dem Provinzial- Schulkollegium in Münster über oie worden. Dem Gymnasial-Direktor, Professor Dr. Egon Huckert

ist die Direktion des Gymnasiums in Patschkau übertragen worden.

Ministerium des Jnnern.

Dem Landrath von Heinz is das Landrathsamt im Kreise Ostprigniß übertragen worden. ;

Nicßkamkliches. Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 14. Zuni.

Seine Majestät der Kaiser und König nahmen gestern Mittag den Vortrag des Chefs ‘des Geheimen Zivil: tabinets, Wirklichen Geheimen Raths Dr. von Lucanus ent- gegen.

Der Ausschuß des Bundesraths für Zoll- und Steuer- wesen, sowie die vereinigten Ausschüsse für Zoll- und Steuer: wesen und für Handel ünd Verkehr hielten heute Sihung.

, Die Neichs-Post- und Telegraphen-Verwaltung erzielte im Rechnungsjahre 1901, wie in Ergänzung der am 2. d. M. in Nr. 127 des „Neichs- und Staats-Anzeigers“ veröffentlichten Zahresübersiht der Einnahmen des Reichs

mitgetheilt fei, nah dem „C 5 1s eine Einnah „Centralblatt für das Deutsche Neich

me von 413647989 M, d. #19105398 M

A S ‘Cotjahre, die Réichséisenbahn-Ver- n 4

5 606 17 M4 weni ahme von 84137019 M, d. st.

ger als im: Nechnungsjahre 1900.

Seiner Majestät dem Kaiser und König ist di Rangliste der Könialig j gt die des (Königlig @ preußishen Armee und

Korps Für 196d saute V bttembergischen) Armee-

G ormittag auf dem “Truppen- Gn epiah Lbberiy durch den Obersten und Vorsteher der eheimen Kriegs-Kanzlei Stephan überreiht worden.

Seitens der Verlaqs-% Sohn wird die tele San 1902 am Sonnabend,

Jandlung von E. S. Mittlec und angliste ‘nah dem Stande vom 1. Zuni den 21. d. M., ausgegeben werden.

e S

Im Anschluß an die in Nr. 136 des Rei

D : „Reichs- und Staats- Dgs für ie ezr; mfr Klechadien Ar Vei OftastatisGes Zerung und NeugliedeLung

stehendés anzuführen: Vesabungs-Brigade ist noch Nach:

und die bisherige 2 UNUO Infanterie-Regiment, der Stab

2. (leiht ib-) ; Artillerie-Abtheilütig, die 2A n grubib-) Batterie der Feld-

in Kompagnie, die Sanitäts- |

\ j /

Unfallfürsorge sicher- |

Nachmittag hier eingetroffen.

albfompagnie und das Lazareth-Personal werden aufgelöst. Bierbei werden diejenigen Angeborigen dieser Truppentheile, welche si über Herbst 1902 hinaus zum Dienst bei der Ost: asiatischen Besahungs-Brigade vecpflictet haben, in bestehen bleibende Truppentheile verseßt, kommen also nicht vorzeitig E Dicietias M heile, deren

, Diejenigen Mannschaften sämmtlicher Truppentheile, de Dienstzeit im Herbst dickes Sie Aae "werben behufs demnähstiger Entlassung in die Heimath zurückbefördert und zwar:

mit Neihspostdampfer „Hamburg“ A S anghai 21. Juni 1902, pie A 5. August Regiments, des T1 i; ie-Negiments und: der Eskadron Jäger zu Pferde: G

mit Reichspostdampfer Prin einrich“ (ab Schanghai 5. Juli 1902, pi D August 1902) die Mannschaften dcs Stabes und L. Bataillons 3. Jnfanterie- Regiments, des 11. Bataillons 2, Infanterie: Regiments, der Sanitäts: Halbkompagnie, des Lazarethpersonals und der Feld- lazarethe; s mit Reihspostdam pfer „Sachsen“

(ab Schanghai 19. Zuli i, E h tember 1902) die Mannschaften des Stabes und I. Bataillons 1. Infanterie-Regiments und ein Drittel derjenigen des 11. Ba- taillons 1. T Morg tegiments N

mie Aelchspostdampfer „Kiau us (ab Schanghai 2. Ming 1909. an“ E E

E 1902) zwei Drittel der Mannschaften des Il. Ba-

. Bataillons

1. Infanterie-Negim ; N Batterie. | Ziuments und diejenigen der Gebirgßs-

Die ausgedienten Mannschaften a

25ER übri 10-7 theile, nämlih des TIL Bataillons A ae

l t anterie-Negiments, des 1. Bataillons 2. Infanterie-Regiments, N III. Bataillons 3; Znfanterie-Negiments, des Stabes, der 1. und 2. VBatterié Stan erie-Abiheilung, de i

ave und Dehörden kommen mit dem Dampfes „Pisa“ der Sloman - Linie zurück, welcher beide. E u Jahre einen euppentransport von Ost - Asien nach Deutschland übergeführt und sich hierbei für diesen Zweck als besonders geeignet erwiesen hat. Dieser Dampfer gcht am 26. Zuni 1902 mit einem Ablösungstransport für die Ost- asiatische B-saßungs-Brigade nach Ost-Asien in See und wird. O N August 1902 von Taku aus die Heim- tintrefen S en und Anfang Oktober in Bremerhaven wicder

_ Senauere Angaben über den Verbleib der éi j i s Ostasiatischen eesagungs:Brigade befindlich S Mai Pas S A O können voti nicht

4 : pen Der heimkehrenden Transporte

gehen jedesmal erst ungefähr 8 Ta Í treffenden Dampfers ein; ebenso ist bie Eir ae A f E Ae N Personen fräheliens im August

icas-Minittoa oor Diesem Zeitpunkt köunen. d Lina Bde Anfragen Über 4 ‘Aufenthalt E asten nicht mit völliger Sicherheit beant-

t Den P An werden gon e Briefe, ostkarten und Drucksachèn a

Möglichkeit auch auf der eimreise in den Ä deli eLIOIe zugeführt werben, Die Sendu that A [Sen Zaxen, wie wenn sienac den ostasiati en Garni gerihtet wären. Sie müssen in der Aufhe 8 deutli Piat tragen: „Durch das Marine-Postbureau in Berlin; Empfänger kehrt auf Dampfer 2; - » (Name des Schiffes) heit, C Die Angabe des Hafens ist nicht erforderlich. Geldbriefe, Post- anweisungen und Pakete sind von der Beförderung nach den.

E E N

er Dampfer „Pisa“ bietet au seiner Ausrei - Asien Gelegenheit, Privatsendungen e nicht Veititebuent Al petege der Vesabungs-Brigade bis Schanghai oder Tienisin racifrei u befördern. Derarlige Sendungen müssen spätestens am 22. Juni 1902 bei der Speditionsfirma Matthiaa Nohdeu. Co. S R NauO Ngejen Die Kollis müssen seetüchtig fei Dea mil der Adresse des Absenders gens

genauere Auskunft übe L Meere Eon erforderlite

erartige ; ; | nannte Speditionsfirma in E S O ist die vorge-

der Lage zu ertheilen.

Der hiesige Königlich großbritanni i fien. Wahren Mee Won (10, nah England be

E L einer Abwesenheit i : - shasts-Sekcte Buchanan als GeiWfteuee A

r ——_————— Laut Meldun des E G S Juni wieder i 49. T. B.“ ist S. M. S. „Loreley

Konstantinopel Ongetrofem

l. S. „Cormoran“ cht b 9 geht heute von Melbourne nah der Jervis-Bay und am 21. Juni von dort Bd Sydney

in See. P m S T,

am

Wilhel ; s N h kreuzer Seins bav en, 19. Juni. Der österreichische Torpedo-

ist, wie „W. T. Y“4 meldet, heute

Vayern.

er Abgeordneten „wie

Nag, Kammer d achmittags-Sigung D. B.“ berichtet, nah erregter

S R gesammte Schulbedar fsgeseß mit 85 gegen.

angenommen. 8 das Geseh stimmten das sowie ein Konservativer und ein Liberaler.

Í : Sachsen. Gestern Abend ist, da im Befinden Seiner Majestät des

ganze Zentrum

Königs kei : | Sein \ t egeben orge Veränderung eingetreten ist, kein Bulletin aus- eute früh um T : . y ndes- P ausgegeben b ist in Sibyllenort folge © Srgangene Naht verlief ein weni befser als die vorher- Die Brustbete, Zajestät der König hat theilweise ruhig geschlafen.

1 mun j der eringften Bewe gen ‘waren seltener und weniger heft

auf, sodaß die shrencis L traten dieselben wieder

e ist niht bemerkbar. i ( r. Fiedler. Dr.-Selle. Dr. Hoff mann-

ie Mannschaften des 11. Bataillons 3. Infanterie

remerhaven 2. Sep-

remérhaven 16. Sep--

r Train- Kompagnie, sowie der

ehörigen der Befaßungs-Brigade:

ngen unterliegen.

he Angabe:

hat in ihrer gestrigen

aber bei N n der den Wh d ) i: ait Eine Zunahme der Kraft uhelage einzuhalten noch immer nöthig