1902 / 138 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 14 Jun 1902 18:00:01 GMT) scan diff

„Bei Schweinen, deren Fleish aus\chließlich im eigenen Haus- : ia 5 Besißers verwendet werden soll, darf die ntersucun “vel leiben. Cine gewerb8mäßige Verwendung von Fleis, be ist Cla Send des Abfatzes 2 die Untersuhung unterbleibt, Abg. Frißen - Borken (Zentr.): Wir in di z : j )s : müssen uns noch in dieser iten Beit mit einem so \{werwiegenden Geseh beschäftigen. Wir nh u Di dem Fleiß der Kommission, daß es noch erledigt werden Regclu ie Regierung meint, aus praktischen Gründen empfehle sich die R a dieser Materie dur Gesetz, ih bin umgekehrt der Meinung, dige ccrade praktische Rücksichten uns davon abhalten und die Regelung erfol aterie durch Pprovinzielle und Bezirksbestimmungen fönnen sollte, damit die lokalen Verschiedenheiten berücksichtigt werden 1E Wir können dem Geseß nur unter der Bedingung zu- Een daß die Hausshlachtungen von der Trichinenschau frei clasfen unseres Lud, großen Gebieten, in Süddeutschland und im We ten Ab andes, ist kein Bedürfniß nah einer Trichinenschau vorhanden. die Leb g. Gamp (fr. kons.): Ich bedauere auch, daß wir ein so in müssen ensverhältnisse eingreifendes Gesey in einem Stadium machen die Lander nsere Koffer schon gepackt nd, Das Gese hätte dur ese wirthschaftskammern vorbereitet werden müssen; bei keinem andivi theg es so nothwendig gewesen wie bei diesem, denn die Aller rhschaftskammern kennen am besten die lokalen Verhältnisse. aterie d meine ih nicht, daß es gerechtfertigt sein würde, diese ganze des Fleis er polizeilihen Verordnung zu überlassen. Die Freizügigkeit darf y hes läßt sih nur dur Gesey einführen. Die Hausschlachtun A ber der Trichinenshau niht ausgenommen werden; denn au verkauft T Maglimg wird vielfa, z. B. in Schlesien, Fleisch run Und dieses für den Landwirth werthvolle Geschäft könnte er Bevblfo wenn die Hausshlahtung ausgenommen würde. roßen R ferung dürfen jedenfalls aus der Trichinenschau keine \ ladtet Len erwachsen; der kleine Häusler, der sein Schwein durdhaus unn die Kosten n'cht tragen. Wenn der Staat die Kosten ) Wei nicht selbst übernehmen will, so darf die Gebühr für das | Trithinenfgte nal niht 50—70 4 übersteigen. Wir können für die egerun hau bei der Hauss{lachtung nur dann stimmen, wenn die höhung L, cine einwandsfreie Erklärung giebt, daß nicht dur Er- irgend welch Anforderungen an die Fleischbeshauer oder sonstwie he Schwierigkeiten in der Ausführung gemacht werden.

Minister für Landwirthschaft 2c. von Podbielski:

olga Herren! Jch habe bereits Veranlassung gehabt, auf die iutreten L terksam zu machen, die mich bestimmten, doch dafür ein- “und is die Regierungsvorlage in dem ersten Paragraphen voll R zur Durchführung gelangt. Ich verkenne ja gewiß nicht die

igkeiten, die sih in einzelnen Distrikten namentli im trag Detold ergeben, und verstehe wohl, daß aus diesen Gründen der An- begr nd , den ja auch der Herr Abg. Frizen im einzelnen erläuterte und die fle, hervorgegangen ist. Jch möchte aber die Herren bitten, find nderungs- Antrag, falls er die Billigung des hohen Hauses i K in dem ersten alinoa züzujeyen : i

nicht dur Polizeiverordnung anderes bestimmt ift. v tig 1) Sonst kommt in das Geseß eine Dissonanz hinein. j Herren den § 12 ansehen, werden Sie finden, daß dieser A dingt nothwendig ist.

aur Zeit iy Zukunft doch niht unbedingt von der Hand zu weisen;

wesentli, , wie gesagt, niht in der Absicht der Staatsregierung,

n zj lassen erungen in der Organisation der Trichinenschau ein-

: Gam en. Ich glaube, daß damit wohl die Bedenken des Herrn Þ beseitigt sind.

binzugese Ehlers (fr. Vgg.): Mir macht der von der Kommission an j bte s

! ¡vei 4a, wona Fleich, das bereits einmal untersucht ist, vishen al nur n 14 untersuht werden darf, ob es in- lle es j rdorben ist, die Annahme des Geseßes unmögli. Ich daß das Geseß noch in

kurzer ethaupt nicht für wahrscheinlich, mis Zeit Et ietet wetden fann; da au das Herrenhaus eine sgentert lft Berathung beschließen und das Geseß nicht un- her elegen wird. Jch bin der Ueberzeugung, daß wir bei der titwursg tisteten un eheuren Arbeit auf die Verabschiedung des Gesep- U die goerdi ten Énnen, und stelle daher den Antrag, dense ben “a, daß die n jurüctzuverweisen; del sepe e (GUNRATES äsi ommission ihn niht mehr erledigen wird. i dnung sent von Krdcher ill auf Grund § 20 der Geschäfts- Uben dag eich über diesen Antrag abstimmen lassen, da nah der- uf oder Us in jedem Stadium der Berathung einen Geseßzent- q. Fuen Theil desselben an die Kommission verweisen kann. duduseßen E wider von Er ffa (kons.) shlägt vor, diese Abstimmung abe, “n bis man sich über die Beschlüsse der Kommission geeinigt

“h - Antra 9 Zurzer Geschäftsordnungsdebatte zicht Abg Ehlers seinen cuba: He E der Diskussion zurü, i R die Pa old: Wir sind in der Kommission einig geworden bis ift digen rihinenschau; aber darüber können wir uns ga noch ver- | die Hau, den Bezirken, wo schon eine Trichinenshau besteht, zun Bedi v\{lahtung davon ausgenommen, das beweist doch, daß | p Tri 6 dafür nicht vorhanden ist. In vielen Gebieten kommt L nd dort garnicht oder fast nie vor; es wäre ein unhaltbarer Zu- A für die Hausschlahtung die Schau vorzuschreiben. Herolh # Dr. Rewoldt (fr. kons.) beantragt, im Antrag L t d inter dem Worte „unterbleiben“ einzufügen „soweit \ lizeiverordnung etwas Anderes bestimmt ist oder statt „gewerbsmäßige Verwendung“ zu seßen:

erwerthung“. i M L Steinfels (konf.): Meine Partei hat

dem Ant d zuzustimmen. Es wäre aller-

lwendwerth gewesen, Laß dieses "Gese erst dur die Land-

nd ammern gegangen wäre. Wir halten die Vorlage für

auf nothwendig, wenn das Reichsgeseß unter Cc Nücksicht-

Produzenten und Konsumenten zur Durchführung gelangen

“vers MUnen 4a liegt gerade im Interesse vieler kleinen Städte und

e kann insofern eine Verbilligung des Fleisches dadurch erzielt

Abg. Dr

Ahg 7" Rewoldt (fr. kons.) befürwortet seinen Antrag.

Dr. Krieg L t (fr. Volksp.): Der Antrag

j ebet Poli; ¡uehmbär, denn er würde zu Po e iten

B alt na Í

em Fleisch be eamte könnte dann im Ds N DMAA

erumspüren. ir stehen au ersuche uns treten Ee r Reben Sb renfeeiheit der Fleisch- beide Resolutionen, welche die

n. Wir fti

“higuission vor mmen gegen t bezü r Brauchbharmachung des minder E durch h der d “bezügli der Cinführung

ï thicherung. Las Î dieses Gr Gold midt (fe Volksp.): Mit husarenmäßiger Eile ist be Ne terun, gemaht worden. Wir hätten es so annehmen können, wie es \Glüsse vorgelegt hat, aber niht in der Fassung der Kommissions- en vor all nd für möglidhste Verbilligung des Fleisches, aber wir die ¿hen S em an den Schuß der Gesundheit denken. Daß man den veh,tû er hiecahthäusern u Leibe gehen will, beweisen ja die Reden, _dolten wor Über den hohen Ueberschuß des Berliner Viehhofs Allerdings hat der Biehto! einen Uebers{huß aber davon Kind die Kosten für Amortisation und in s 0/9 Übri a und DaE N er behaup ahre 1900, der Fall gewesen. Ver Liner 8 tet, baß der Zwischenhandel in Berlin das Fleisch / Doppelte vertheure. Bie E tung stimmt mit den È f

e liegt, Anrezung des Herrn Abg. Gamp kann ih nur sagen : besonder, Zeit nicht die Absicht vor, betreffs der Trichinenbeschauer- keit ist Owerende Bestimmungen zu erlassen. Aber die Möglich-

Thatsachen nicht überein. Gegen die Bestimmung des § 4a haben verschiedene Städte petitioniert, weil dadur der städtische Schlacht- hauszwang umgangen werden würde. Wenn der § 4a angenommen wird, stimmen wir gegen das Gefeß. Wir unterstüßen auch den Antrag Chlers, damit das Gesetz in der nächsten Session wieder vor- gelegt wird. Wenn die Landwirthschaftskammern über das Geseh ehört werden, dann wünsche ih, daß auch die Städte mit Schlacht- auszwarig befragt werden.

Minister für Landwirthschaft 2c. von Podbielski:

Meine Herren! Der Herr Abg. Goldschmidt ist auf Aeußerungen von mir zurückgeko:nmen, die ich gelegentlich der Etatsdebatte in diesem hohen Hause gethan habe. Ich fühle mi veranlaßt, nochmals die Sache klar zu stellen, weil ih auch an anderer Stelle gefunden habe, daß meine Ausführungen eine ähnlihe Deutung erfahren haben, wie sie der Herr Abgeordnete ihnen heute hier untergelegt hat.

Jch habe zu konstatieren, daß nach den amtlichen Notierungen die Differenz zwishen Großhandelspreis und Kleinhandelspreis für ausgeshlachtetes Fleisch in Berlin 30 -Z pro Kilogramm beträgt, während sie sh im Durchschnitt der preußischen Monarchie nur auf 15 „§ beläuft.

Woran das liegt, ist ja ziemli erklärlih. Je größer tie Städte, desto theuerer sind naturgemäß die Miethen und sonstigen Spesen des Slächtergewerbes. Aber die Thatsache selbst ist nicht zu leugnen, daß die vorbezeichnete Differenz in Berlin doppelt so hoh ist als im DurWhschnitt in Preußen. Mit dem Lebendgewicht hat diese Differenz nichts zu thun. Von dem Preise für lebendes Vieh hatte ih seiner- zeit nur gesprochen, um darauf hinzuweisen, daß die Preis\hwänkungen für Lebendvich verhältnißmäßig gering seien.

Was nun die Bestimmungen des § 4a des Entwurfs anlangt, so finde ih es begreiflih, daß die großen Städte dagegen Bedenken geltend machen, und ih glaube, daß nah gewissen Richtungen hin auch eine Einschränkung des § 4a vorgenommen werden muß, um diesen Bedenken zu begegnen. Wir werden ja bei dem Paragraphen noch näher auf die Sache zu \sprehen kommen. Ich sollte aber doh meinen: Wenn die Herren sich der Reden erinnern, die sie an anderen Stellen über Lebensmittelvertheuerung gehalten haben, dann müßten sie sih eigentlich zu der vorliegenden Frage anders stellen. Sie haben manches Mal der Landwirthschaft den Vorwurf einseitiger Jnteressenvertretung gemaht. Heute nun handelt es sich um die Prosperität von Anlagen, die seitens" der Städte getroffen sind. Sie sträuben ih gegen eine Maßregel, dur die diese Anlagen nicht etwa kaltgestellt werden sollen, wenn ih mich dieses Ausdrucks bedienen darf, sondern durch die ihnen vielleicht nur etwas Abbruch geschehen wird, und Sie bekämpfen diese Maßregel, obwohl sie aller Wahr- scheinlihkeit nah eine Verbilligung des Fleisches zur Folge haben wird.

Abg. Wolff- Biebrich (nl.) erklärt, daß für seine Freunde der Antrag Herold unannehmbar sei.

Auf Antrag“ des Abg. Gamp wird Debatte gezogen. 4 a bestimmt:

Frishes Fleis, welches einer amtlichen Untersuhung durch approbierte Thierärzte nach Maßgabe der §§ 8 bis 16 des Reichs- eseßes unterlegen hat, darf einer abermaligen amtlichen Unter- fubutg au in Gemeinden mit Schlachthauszwang nur zu dem Zweck unterworfen werden, um festzustellen, ob das Fleisch inzwischen verdorben ist oder sonst eine gesundheitsschädlihe Veränderung seiner Beschaffenheit erlitten hat. Eine doppelte Untersuchung auf Trichinen ist in allen Fällen ausgeschlossen.

Abg. von Mendel-Steinfels erklärt, daß seine Freunde dem ersten Theil des Antrags Rewoldt zustimmten. Der § 4a sei nothwendig, weil es cinen Zwei babe, bereits einmal untersuchtes

leisch nochmals zu untersuhen. Der Nedner weist gegenüber dem

bg. Goldschmidt auf den Verwaltungsberiht des Magistrats von Berlin hin, wonach die «Verzinsung des gesammten noch nich amortisierten Baukapitals“ des Viehbofs 12,8 %/o betrage. selbstverständlih, daß durch solhe UÜebershüsse das Fleis theuert werde und die Konsumenten es zu bezahlen hätten. “Das ganze Haus habe Reis ein Interesse daran, daß dur solche Maß- nahmen nicht die ahrungsmittel vertheuert werden. Der Redner bittet, den § 4a anzunehmen troß, der Bedenken der Linken. Die Linke sei sich ‘in dieser Frage nicht einig 5 in der Kommission habe man von der Linken auh andere Ausführungen gehört als hier. Man

8 4a mit in die

werfe der Zollpolitik Vertheuerung der Lebensmittel vor ; aber die Seitgolitit ahe. nit solhen Einfluß auf die Preise, wie die Maß- nahmen der Berliner Stadtverwaltung.

Finanz-Minister Freiherr von Rheinbaben:

Meine Herren! Gestatten Sie mir einige wenige Bemerkungen hierzu. Ich habe in diesem Falle durchaus keine finanziellen Inter- essen des Staates zu vertreten, sondern möchte nur gewisse Gesichts- punkte vom Standpunkte der Gemeinden hervorheben und eine kleine Amendierung zu dem eben gehörten Antrage vorschlagen, und zwar im Interesse des Zustandelommens des Gesetzentwurfs selbst.

J theile gewiß mit dem Herrn Vorredner den Wunsch, den Preis des Fleisches zu ermäßigen, und theile die Auffassung, daß die Städte aus dem Betrieb des Schlahhthofes kein Geschäft machen sollen, um dieses Auëdrucks mich zu bedienen. Wenn der Antrag aber so angenommen wird, wie er vorgeshlagen ist, so sind die Städte nit einmal in der Lage, die Selbstkosten, die ihnen durch die Unter- suhung des Fleisches erwachsen, zu decken, und das würde meines Erachtens doch zu weit gehen. Jh würde meinen, daß man den Städten wohl nachlassen kann, die Kosten, die ihnen durch die Untersuchung erwachsen, durch Gebühren zu decken, daß man ihnen aber die Möglichkeit nehmen sollte, darüber noch hinauszugehen. Meine Herren, wenn Sie den Städten auch die Möglichkeit nehmen, die Kosten, die ihnen dur die Sache erwachsen, zu deen, so, glaube ih, handeln Sie nicht im Interesse der Kommunen.

Zunächst ist von Herrn Abg. Ehlers, wie ih glaube, mit Recht hervorgehoben worden, daß auf den Kommunen noh sehr erhebliche Kosten lasten, die daraus resultieren, daß die Städte sich mit enormen Mitteln Schlachthäuser angelegt haben. (Sehr richtig! links.) Dann aber kommt hinzu, daß ja leider —- ih habe das hier wieder- holentlich ausgeführt die kommunale Belastung der Städte von Jahr zu- Jahr wächst. Ich darf nur auf das eine hinweisen, daß nach den Ermittelungen der Finanzbedarf der Kommunen von "1895 bis 1900 von 186 Millionen auf 276 Millionen si erhöht hat, also um nit weniger als 48 9/6, was einem Jahresdurchschnitt vor nahezu 100/ entspricht. Also fast um 109% hat sih der Bedarf der E altizin

jährli erhöht! Ich meine also, daß man doch mit Recht suchen

muß, die Einnahmequellen der Gemeinden

b (Le Mae Die! eingülheältän: (Seve fu A ist ja im Kommunalabgabengeseß den Gemeinden geradezu zur Pflicht gemacht, (ihre Gebühren nah Möglichkeit zu entwickeln (hört, hört! bei den Freisinnigen), was früher nicht der Fall gewesen ist. Und,

meine Herren, wenn Sie die Gebührenerhebung seitens der Städte l ih hoffe aber, der He

allzusehr ecinshränken was wird die Folge sein? Die großen

nehmungen

j Kommunen können sich noch helfen; aber die mittleren und kleinen T Kommunen, die sind nachher die leidtragenden. (Sehr rihtig!) Die L mittleren und kleinen Kommunen befinden sich überhaupt meist in O sehr shwieriger Lage, sie haben eine viel höhere kommunale Belastung | als die großen Städte, wie Berlin u. \. w., und wenn Sie denen noch erhebliche Aufwendungen für ihre Schlachthäuser zumuthen, so i bedrücken Sie gerade die mittleren und kleinen Gemeinden, was vom H allgemeinen s\ozialpolitishen Standpunkte durhaus bedenklich ift. || Jch darf dann noch auf eins hinweisen, meine Herren! Gerade, / wenn Sie den Wunsch haben und ih theile den Wunsch durh- aus —, dieses Gese zur Verabschiedung zu bringen, so meine ih, ift es räthlih, einen Modus zu wählen, der ermöglicht, daß die Vorlage j naher auch dur das Herrenhaus glatt durhkommt, während der | jetzige- Beschluß, wie ih vermuthe, von den Ober-Bürgermeistern im / Herrenhause sehr lebhaft angefochten werden wird. i i Ih möchte mir also die Anregung gestatten, ob Sie den jeyt j gestellten Antrag nicht dahin amendieren wollen, daß in diesem Falle j bei der Untersuchung in den Schlachthäusern nur die Selbstkosten er- 4 hoben werden dürfen in Form von Gebühren, aber niht mehr. Ih | glaube, das wäre ein - billiger Ausgleih. Die Städte erleiden | keinen Schaden bei der Untersuhung; andererseits wird ihnen | die Möglichkeit genommen, aus der ganzen Sache ein Geschäft zu | machen, auf diese Weise den Fleischpreis über Gebühr zu erhöhen und | die Konsumenten zu drücken. Ih glaube, man thäte billig, wenn j man einen derartigen Ausweg wählte. Ich verfolge in diesem Falle gar kein staatlihes Interesse, sondern nur einmal das. Interesse, M die Kommunen vor unnützer Einbuße zu bewahren, andererseits das Interesse, die Gesezesvorlage zur Verabschiedung zu bringen. | Aus diesen Gesichtspunkten möchte ich zur Erwägung des hohen j Hauses empfehlen, ob man nicht zu dem eben gehörten Antrage das M Amendement in der Weise, wie ih es mir eben anzudeuten gestattet j habe, cinbringen möchte. (Bravo! links.)

Abg. Graf Prasch ma (Zentr.): Die s{chon in der Kommission N erhobenen Bedenken wegen der Höhe der Gebühren werden vielleicht F am besten durch einen Zusaß zu § 13, etwa durch inzufügung der H Worte „in der Höhe der Selbstkosten“, beseitigt. [lerdings, was j sind Selbstkosten in diesem Falle? Im übrigen habe ich namens H meiner politischen Freunde zu erklären, daß wir dem § 4a zustimmen H werden. Die doppelte Untebiadtiag ist eine Belastung den Konsumenten h und Produzenten zu Gunsten der Kommunen, welche in keiner Weise 4 gerechtfertigt is. Gegenüber dem Abg. Wolff bemerke ih, - daß nah L dem Antrag Herold ja nur die Untersuhung für die Hausshlahtung E beim eigenen Bedarf unterbleiben darf. Herr Wolff verwies auf den E Westen, wo eine große s entstehen würde, wenn die Unter- f suhung wegfallen kann. Aber zum Westen gehört auc das Rheinland, T und gerade von dort kommen die Bitten, die Hausschlahtungen frei zu f lassen. Außerdem kann ja im Bedürfnißfall dur Polizeiverordnung die V) Trichinenshau in den Bezirken angeordnet werden, wo sle bis jeyt | nicht bestand. Wie soll da Mißstimmung hervorgerufen werden ? H Wir wollen nur, wo si absolut kein Bedürfniß für die Trichinenschau U bei Hauéshlachtungen herausstellt, die Leute nicht zwingen, die Kosten j dafür zu tragen. Dem 1. Absatz des Antrags -Rewoldt werden wir i zustimmen, von dem 2. Absaß aber bitten wir abzusehen. Ich bitte, u Antrag Herold mit dem 1. Absaß des Antrags Rewoldt anzu- nehmen.

Abg. Humann (Zentr.) tritt im Interesse der Provinz West- falen für den Antrag Herold.

Abg. Ehlers: Der Abg. von Mendel meint, durch den § 4a solle das Fleis verbilligt werden, und er wundert sich, daß wir da- Lars sind. Die ganze Frage ist niht vom richtigen Gesichtspunkte

au gefaßt worden. Der Slahthauäuwaug ist von den Städten aus sanitären Gründen eingeführt worden, und die Sache hat einen großen Au ommen durh.das Miquel he Kommunal!

bin von vorn gegen diese

Vie Bepuiaag

en sind geradezu darauf angewiesen worden, aus diesen Unter-

innahmen zu erzielen. Es handelt sid nicht allein um die Stadt Berlin, sondern um eine große Anzahl kleiner Gemeinden, die mit 200, 300% Steuerzushlag arbeiten müssen. r müssen nun dafür forgen, daß diesen Gemeindeshlahthäusern nit eine : kurrenz von außen erwächst. Der vom Finanz- linister empfohlene Zusaß wird sich praktisch garnicht durführen lassen. Ich bitte noh- mals, das sep jeßt nicht zu verabschieden und es in die Kommission zurückzuverweisen. Es ist besser, daß uns in der nächsten Session eine neue, vollkommen durchgearbeitete Vorlage gemaht wird. Ich bin au damit einverstanden, daß erst die Landwirthschaftskammern und andere Interessenten gehört werden. H |

Abg. Gold\chmidt: Der Landwirthscha -Minister flellt zwei verschiedene Dinge nebeneinander: er nimmt Bezug auf den En ros- preis für das Lebendgewiht und vergleiht damit den Detailpreis des ausgeschlachteten Fleisches. Daraus kann man nit berechnen, wie viel der Vermittelung des Handels zufällt. Daß der Berliner Sólachthof das Fleis vertheuert, ift auch nit rihtig, denn nirgends sind die Gebühren fo niedrig wie gerade in Berlin. Der Nedner bleibt dabei, daß der Ueberschuß des Berliner Viehhofs nur 6 9/9 betrage, wenn Amortisation und Zinsen in Abzug gebraht würden. Die Gemeinden seien zur Erhebung der S@blachtkhausgebühren durch das Kom- munalabgabengesey veranlaßt worden. Veber der Verbilligung des Fleisches dürften die esundheitlihen Interessen des Landes nicht ver- nalässigt werden. Die Stadt Berlin habe vortreffliche Einrichtungen für die Untersuchung des Fleisches vor und nah der Schlachtung ; es komme sehr viel QEUA nas Berlin, welhes nah der Untersuhung zurückgewiesen werde. enn aber ì 4a angenommen werde, verliere die Stadt jede Kontrole. Finanzielle Gesichtspunkte kämen hier erst in zweiter Linie in Betracht.

Minister für Landwirthschaft 2c. v on Podbielski:

Jch weiß nicht, ob der Herr Vorredner mich nit verstehen will, oder worin die Schwierigkeiten liegen, daß er immer wieder auf den- selben Punkt zurückommt, den ih geglaubt habe bereits völlig flar- gestellt zu haben. Ich möchte den Hercn Abgeordneten bitten, zunächst die. eine Frage völlig auszuscheiden, wie hoch si die Preise für Lebend- gewicht für Rindvieh gestellt haben, und sh lediglich an das, was ih vorhin sagte, zu halten, das heißt, ih habe von Fleisch, von aus- geshlachteten Fleish gesprochen. (Abg. Goldschmidt: Da stimmen die Ziffern nicht!) Herr Abgeordneter, ih bin bereit, Ihnen das Material zur Verfügung zu stellen. * Die Preise im Großhändlers- betriebe für ausgeschlachtetes Fleish sind in Berlin um 230 niedriger als die, die im Kleinhandel für das Fleisch gezahlt werden, während in Preußen diese Differenz nur 15 4 beträgt. Das ist meiner Ansicht nah eine völlig klare Situation, und vielleicht ist der Herr Abgeordnete so freundlih, da er sih ja heute bereits in ver statistishen Finanzdeputation hier erkundigt hat über die Verzinsung der Shlachthauskapitalien, die ih sehr gut finde, meine Herren, ih glaube, Sie werden in der preußischen Landwirthschaft F finden, der von seinem Landbesiy 6%/ Very (Abg. Goldschmidt: Das war ausnahmsweise im au ausnahmsweise Zch will