1902 / 234 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 04 Oct 1902 18:00:01 GMT) scan diff

Deutscher Reichs-Anzeiger

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des Dentschen Reichs-Anzeigers

und Königlich Prenßischen Staats-Anzeigers

Berlin §W., Wilhelmstraße Nr. 22.

Berlin, Sonnabend, den

Inhalt des amtlichen Theils: Deutsches Reich. Ernennungen 2c.

Bekanntmachung, betreffend die Zentral-Kranken- und Be-

y gräbnißkasse der Buchbinder und verwandten Geschäftszweige

F in Leipzig.

Bälctütmatung; betreffend die Feuer- und Lebensversicherungs- gesellschaft „Niederlande“ im Haag.

Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe von Sqculdver- schreibungen auf den Jnhaber durch die Stadt Würzburg.

Königreich Preußen.

Ernennungen, Charakierverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personal-Veränderungen.

Bekannimachungen, . betreffend den Wettbewerb um die großen Staatspreise auf dem Gebiete der Bildhauerei und Architektur und um das vorläufige Stipendium der Karl Blechen’schen Stiftung für das Jahr 1903.

Bekanntmachung, betreffend die Jminmatrikulation an der hiesigen Königlichen Universität.

Bekanntmachung, betreffend den kommunglabgabepflichtigen Reinertrag der Zschipkau-Finsterwalder Eisenbahn.

Personal-Veränderungen in der Armee und Marine.

Deutsches Reid.

Der bisherige Königlih bayerifche geprüfte Rechts- praktikant Sh warz ist zum. Marine-Fntendantur-Assessor er- nannt worden.

Auf Grund des S 75a des Krankenversicherungsgeseßes in der Fassung des Gesezes vom 10. April 1892 (Reichs- Geseßbl. S. 379) ist der Zentral-Kranken- ünd Be-

räbnißkasse der Buchbinder und verwandten Ge- N tszweige (E. H.) zu Leipzig von neuem die Bescheinigung ertheilt worden, daß sie, vorbehaltlih der Höhe des Krankengeldes, den Anforderungen des § 75 des Kranken- versiherungsgeseßes genügt.

Berlin, den 1. Oktober 1902.

Der Reichskanzler. Im Auftrage: Caspar.

Bekanntmachung.

Der Herr Reichskanzler hat durch einen Erlaß vom 21. September 1902 die Aenderung des 8 9 Abs. 2 und des Er der allgemeinen Versicherungsbedingungen der „Nieder- ande“, Feuer- und Lebensversiherungsgejellschaft von 1845 im Haag, genehmigt. j j

Die genehmigten Aenderungen betreffen die Bestimmungen über die Ernennung der Sachverständigen und des Obmanns für das Abshäßungsverfahren sowie den Gerichtsstand.

Jm Auftrage des Herrn Reichskanzlers wird dies zur öffentlihen Kenntniß gebracht.

Berlin-Charlottenburg, den 2. Oktober 1902.

Das Kaiserliche Aufsichisamt für Privatversicherung.

Gruner.

Bekanntmach un:g,

Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Jn- haber betreffend.

Der Bayerischen Bodenkreditanstalt in Würz- burg wurde die Genehmigung zur @Uusgabe einer neuen Serie (XV.) 4 prozentiger Pfandbriefe auf den Jnhaber im Betrage von 5 Millionen Mark, eingetheilt in Stücke zu 2000, 1000, 500, 200 und 100 M, welche bis zum Jahre 1909 un- verloosbar und unkündbar sein sollen, unter der Bedingung ertheilt, daß zur Deckung der Pfandbriefe nur Hypotheken mit gleicher Unkündbarkeitsdauer dienen. :

München, den 3. Oktober 1902.

Königlich bayerishes Staats-Ministerium des Jnnern.

Dr. Freiherr von Feilißsch.

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Königreih Prenfen,

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Gymnasial-Oberlehrer, Professor Dr. Meyer in

9 Justiz-Ministerium.

Dem Amtsgerichtsrath Dr. Dickel vom Amtsgericht T in Berlin ist behufs Uebernahme einer Professur die nachgesuchte Entlassung aus dem Justizdienst ertheilt.

Verseßt sind: der Amtsrichter Schor in Frankenberg als Landrichter nah Nordhausen und der Amtsrichter Dr. von Holten in Jzehoe nah Zeiß.

Zu Handelsrichtern sind ernannt: der Kaufmann Arthur Otto Stenßtel und der Kaufmann Alfred Moeser inBreslau bei dem Landgericht daselbst, der Kaufmann Johann Julius Brandis Tresselt in Stettin bei dem Landgericht daselbst; mwiederernannt: der Kaufmann August Belger und der Kaufmann Nudolf Eppenstein in Breslau bei dem Land- geriht daselbst, der Kaufmann und Konsul Hermann Günther, der Kaufmann Paul Wilhelm Hempten- macher und der Direktor des Pommexschen Jndustrie-Vereins auf Aktien Wilhelm Friedrich Emil Karl Jahn in Stettin bei dem Landgericht daselbst.

Zu stellvertretenden Handelsrihtern sind ernannt: der A Heinrich Velten in Bochum bei dem. Landgericht daselbst, der Konsul Martin August Theodor Lieckfeld und der Konsul Johannes Heinrich Ludwig Theune in Stettin bei dem Landgericht daselbst; wiedercrnannt: der Fabrifk-Direktor Viktor Zwikliß in Breslau bei dem Land-

M.-Gladbah zum Gymnasial-Direktor zu ernennen, sowie dem Bergrath Otto unghann in Berlin den Cha- rakter als Geheimer Bergrath zu verleihen.

gericht daselbst, der General-Direktor Karl Hermann Käse- macher, der Kaufmann Hermann Ferdinand E Müller und der Kaufmann Wilhelm Ludwig Emi

Schröder in Stettin bei dem Landgericht daselbst.

Der ‘Nechtsanwalt Haa ist in der Liste der Nechts- anwälte “bei dem Amtsgericht i Schlochau gelöscht.“

In die Lisie der Rechtsanwälte sind eingetragen: der Rechtsanwalt Kühnemann in Duisburg bei dem Amtsgericht daselbst, die Gerihts-Assessoren Dr. Martin Jsaac. und E bei deim Landgericht T in Berlin, Schaefer bei dem Landgericht in Breslau, Schon bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Bonn, Breit bei dem Amtsgericht [T in Berlin mit dem Wohnsiß in Lichtenberg, Jonas bei dem Amtsgericht in Eberswalde, Niels Schmidt bei dem Amts- geriht in Toftlund und von Zaleski bei dem Amtsgericht in Soldau. j

Der in den Ruhestand verseßte Amtsgerichtsrath Massalien Es und der Rechtsanwalt Chomse in Berlin sind gestorben.

Ministerium der geistlihen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Bei der A für die Vorprüfung von Nahrungs- mittel-Chemikern an der Universität zu Breslau ist an Stelle des Geheimen Regierungsraths, Professors Dr. Poleck der Ge Professor Dr. Gadamer zum Mitgliede ernannt worden.

Dem Gyinnasial-Direktor, Professor Dr. Meyer ist die Direktion des Gymnasiums in Münstereifel übertragen worden.

An dem mit der Königlichen Augustaschule zu Berlin ver- bundenen Lehrerinnen-Seminar is der bisherige Realschul- Oberlehrer Dr. Engwer zu Berlin als Seminar-Oberlehrer angestellt worden.

Königliche Akademie-der Künste.

C D C 10.6: T0

um den Großen Staatspreis auf dem Gebiete der Bildhauerei /

für das Jahr 1903.

Der Wettbewerb ist hinsichtlih der Wahl des Gegenstandes ein freier; indessen joll in den Werken das bewußte Streben erkennbar sein, größere und höhere Vorstellungen entsprechend zu gestalten. Jnsbesondere wird Werth auf den nothwendig engen Zusammenhang der drei Schwesterkünste gelegt und demgemäß auf die vom Bewerber bewiesene Fähigkeit, in diesem Sinne zu arbeiten. ì

Einzureichen sind runde h und Reliefs, erwünscht außerdem Life Entwürfe und, gegebenen Falls, Photo- gramme nach ausgeführten Werken.

Die für diesen Wettbewerb bestimmten Arbeiten nebst hriftlihem Bewerbungsgesuhe sind nah der Wahl der ewerber bei dem unterzeihneten Senat, den Kunstakademien

zu Düsseldorf, Königsberg und Cassel oder dem Staedel’schen Kunstinstitut zu Frankfurt a. M. bis zum 21. Februar 1908, Paus 3 Uhr, einzuliefern.

Der Einsendung sind O

1) eine Lebensbeschreibung des Bewerbers, aus welcher der Gang seiner fünfilerischen Ausbildung ersichtlich ist, nebst den Zeugnissen über die leßtere,

2) oe darüber, daß der Bewerber ein Preuße ist und daß er zur Zeit der Einsendung das zweiund- dreißigste Lebensjahr niht überschritten hat,

3) die schriftliche Versiherung an Eidesstatt, daß die eingereichten Arbeiten von dem Bewerber selbständig erfunden und ohne fremde Beihilfe ausgeführt sind.

4. Oftober, Abends.

1902.

Eingesandte Arbeiten, denen die vorstehend unter 1 bis 3 aufgeführten Schriftstücke nicht beiliegen, werden nicht berück-

sichtigt.

Die Kosten der Ein- und Nüksendung nah und von dem Einlieferungsorte hat der Bewerber zu tragen.

Der Preis besteht in einem Stipendium von 3000 #6 zu einer einjährigen, nah Maßgabe eines besonderen Reglements (s. u.) auszuführenden Studienreise nebjt 300 M Reisekosten-Entschädigung und ist zahlbar in zwei halbjährigen Raten, deren erste beim Antritt der Studienreise, die zweite beim Beginn der zweiten Jahreshälfte derselben, nach Erstattung des Reiseberihts und nah Erfüllung be- stimmter Verp liGtttgen gezahlt wird.

Die Studienreise ist spätestens innerhalb einer Frist von zwei Jahren nah Zuerkennung des Stipendiums anzutreten und ohne willkürlihe Unterbrehung zu vollenden. fi Das Stipendium steht vom 1. April 19083 ab zur Ver- ügung.

Der Stipendiat hat den größten Theil seiner Studien- reise den Kunstwerken Jtaliens zu widmen. Er wird in Bezug auf den Antritt und die Vollendung der Studien- reise, die Studienzwecke, besondere Studienarbeiten, die wih- tigeren Studienorte u. |. w. unter thunlichster Berücksichtigung seiner etwaigen Wünsche auf ein festes Programm verpflichtet, von ‘dem ohne vorherige Genehmigung des unter- zeichneten Senats niht abgewihen werden darf. Vor Ab-

lauf von sechs Monaten nach Antritt der Studienreise hat der Stipendiat über den Fortgang seiner Studien dem Senat der Akademie der Künste s{r;ftlihen Bericht zu erstatten und zum Zweck des Studiennachweises beizufügen: Skizzen oder Skizzendücher, welche die empfangenen Eindrücke flüchtig wiedergeben, ferner plastishe Skizzen nah alten Motiven: a. Nelief, b. Vollfigur, endlih einen sorgfältig ausgeführten Studienkopf nah dem Leben, natürliche Größe, als Relief oder Vollfigur. Die Kosten für Ein- und Nücssendung dieser Nach- weise trägt die Akademie. :

Während der Dauer des Stipendienjahres wird dem Stipendiaten eins der von der Akademie im Jnteresse ihrer in Rom studierenden Stipendiaten gemietheten Ateliers miethsfrei Überlassen werden, wenn ältere Ansprüche auf miethsfreie Ateliers nicht zu berücksichtigen sind. }

Die weiteren Bestimmungen enthalten die von dem Bureau der Königlichen Akademie der Künste, Berlin NW., Uni- versitätsstraße 6, zu erfragenden „Nachrichten für die Gewinner des Großen Staatspreises“.

Die bter Cr Dla Preises erfolgt im März 1903. Nach getroffener Entscheidung findet cine öffentliche Ausstellung der Konkurrenzarbeiten statt.

Berlin, den 22. September 1902.

Der Senat der Königlichen Akademie der Künste, Sektion für die bildenden Künste. H. Ende.

WeEILVEwe L h um den Großen Staatspreis auf dem Gebiete dex Architektur für das Jahr 1903.

Der Wettbewerb is hinsihtlich der Wahl des Gegen- standes ein freier. Konkurrenzfähig sind:

a. alle Arten selbständig durhgeführter Entwürfe von größeren Bauten, die ausgeführt oder für die Aus- führung entworfen sind, aus denen cin siherer Schluß auf die künstlerische und praktishe Befähigung des bliaaterig werden kann, Perspektiven sind obligatorisch.

b. Photogramme des Jnnern “und des Aeußern der- artiger Gebäude, die durch Grundrisse und Schnitte

erläutert sind, find zulässig.

Die für diesen Wettbewerb bestimmten Arbeiten nebst \Gealgen Bewerbungegesuhe sind nah Wahl der Be- werber bei dem unterzeihneten Senat, den Kunstakademien zu Düsseldorf, Königsberg und Cassel oder dem Staedel’shen Kunstinstitut zu Frankfurt a. M. bis zum 21. Februar 1903, Nachmittags 3 Uhr, einzuliefern.

Der Einsendung sind beizufügen:

1) eine S E des Vewerbers, aus welcher der Gang seiner künstlerishen Ausbildung ersichtlich ist,-nebii den Zeugnissen über die leßtere, :

2) Zeugnisse darüber, daß der Bewerber cin Preuße ist und daß er zur Zeit der Bewerbung das zweiund- dreißigste Lebens ahr noh nit überschritten hat,

3) die schriftliche ersiherung an Eidesstait, daß die eingereichten Arbeiten von dem Bewerber selbständig entworfen sind. /

Eingesandte Arbeiten, denen die vorstehend unter 1 bis 3 fh orten Sqriftstücke nicht beiliegen, werden nicht berück=

ichtigt. ; Die Kosten der Ein- und Rüssendung nah und von dem Einlieferungsorte hat der Bewerber zu tragen,