1876 / 106 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 04 May 1876 18:00:01 GMT) scan diff

956331 56542 56842 56939 57194. 57496 57729 58284 58884 58995 59005 59405 59

60744 27 60844 60926 60944 61249 61267 61410 61549 61710161749 62384 62644 6278463530 63630 63930 64048 64112 64548 64948 64978 65122 65322 65959765622 65697 65724 65797 66015 66070 66315 67239 68323 68523 68725 68923 69274 70202 70231 70432 70502 70534 70602 70631 70731 71120 71320 71919 72150 72350 72750 72950 73559 74381 74981 75286 76127 76535 76627

76655 T6834 T6855 T6934 78072 79158 79358 79758 80376 80876 81924 82128 82198 82284 82298 82528 82784 83033 83266 83533 83733 83966 84300 84467 84567 84643 84767 84900 84967

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93776 93976 94009 94109

86 88539 88681

76634 07, 85720 85819 85919 91264 91335 91439 91508 91541 91608 91635 91808 91839 91964 92118 92218 92307 92319 92418

86270 86392 86569 86839 86892 86972 86992 87072 87172 87614 88181 89121 89821 89921 90055 90493 90729 90893 90955 90993 911% 91235

94309 94923 95070 95770 95970 96156 96356 97294 97994 9814) 98340

98412 96 -98796- 99008 99174 99266 99366 99408 99466 99608 99808 99866 100093 100306 100993 101103 101218. 101418 101605 101703 101705 101718 101918 102011 102151 102250

102550 103768 ; 406067, e 113422 115121 119706 123387 126570 129367 132942 136239 140543 142792 147088 149796 152814 152914

102650 102652 102811 102950 102951 103068 103104 103121 103321 103504 103518 104003 104164 104203 104303 104764 105178 105185 105267 105467 105578 105768 106667: 107725: 107824 108387 108408 108587 108687 108987 109222 109275 109483 110256.-110344 110347 110504 110544 110546 110556 110604 110646 110656 110844 111194 111241 111439 111539 111639 111839 111939 112135 112586 112635 112786 113722 113822 114026 114132 114232 114426 114532 114643 114726 114763 114863 115311 115321 115811 116281 117323 118051 118351 118551 118688 118888 119175 119775 120163 120263 120463 120539 120739 121497 122133 122633 122933 123087 123514 123788 123887 123914 123987 125068 125868 125968 126070 126170 126370 126670 126789 126889 126971 126989 127593 128015 128302 128615 128702 128803 129467 130062 130162 130262 130562 131507 131607 132042 132342 132544 132730 133070 133233 133670 133769 133933 133969 134310 134518 135661 135861 135961 136439 136741 137002 137202 137649 137947 138079 138179 138416 139143 140043 140744 141037 141137 141737 142086 142092 142192 142292 142392 142486 142492 142886 143050 143349 143449 143749 143833 143933 144544 144719 145463 145563 147483 147666 147883 147966 148013 148067 148113 148213 148467 148667 149096 150339 150539 150739 150839 151154 151454 151554 151654 151854 152314 152514

152998 153450.

Lit. D. zu fl. 50 = # 85. 71 S per Stück die Num.:;

79 361 577 587 1194 1217 1245 1545 1817 2089 2133 2196 2289 2348 2496 2589 2648 9689-9948 3128 3472 3528 3728 3828 4913 5023 5259 5282 5359 5382 5482 5523 9719 5882 5982 6060-6075 6175 6284 6384 6484 6575 6660 6675 6975 6984 7025 7072 7125 7425 7772 7872 T7972

8058 8758 9337 9404 9407 9507 9711 9911 10513 10613

12147 12747 12847 13038 13065 13238

13260 13660 13738 13838 13860 13865 14009 14056 14314 14412 14609 14612 14713 14783 14912

Münzen, den 1, Mai 1876.

[3886]

Generalverfammlung

60244: 60626 | 15037 15220 15520 15637 15937 16107 16293 16693 17775 18158 18691

Saal-Eisenbahu-Gesellschaft

Mittwoch, den 31. Mai 1876, Vormittags Uhr,

im Akademischen Rosensaale zu Iena. Gejchäftsbericht.

Tagesordnung: Norlage der Hauptbuch-Bilanz und der Betriebsrechnung pro 1875, sowie Bekanntmachung der nach Be idlufe ded Aufsichtsrathes pro 1875 zu zahlenden Dividende und Bericht der Revisoren über die Prüfung und Decharge der Rechnungen und Bilanz des verflossenen Jahres. Anträge eines Aktionärs : 1e Die Generalversammlung wolle beschließen: E ; a, den Vorstand anzuhalten, auf Notirung der Stamm-Prioritäten bei der Leipziger Börse hinzuwirken, E i b. den die Generalversammlungen besuhenden Aktionären an dem Tage einer General- versammlung und dem darauf folgenden und zwar schon für die diesjährige General- Pam! freie Hin- und Rückfahrt auf der Saalbahn zu gewähren. 4) Antrag eines Aktionärs auf Gewährung eines Geldbeitrages aus der esellshaftskasse der Saal- Eisenbahn Behufs: Vorarbeiten zu dem Eisenbahnprojekte Shwarza—Königsee—Schwarzburg Wallendorf—Steinah—Sonneberg.

5) Vorlage des Entwurfs der revidirten Statuten der Saal-Eisenbahn-Gesellshaft zur Beshluß-

fassung. 6) Wahl von drei Mitgliedern des Aufsichtsrathes. / Die legigen Mitglieder des Auffichtsrathes sind: Dr. Menz zu Jena, Kaufmann H. Koh

ebéndah., Banquier Moritz ebendah., Rentier Sellier ebendah., Kammerherr Freiherr v. Roth- firch - Shwarzenfels auf Altenberga, - Bürgermeister Zetshe zu Camburg, Bürgermeister eyer zu Kahla, Kreisgerichtsdirektor Black aus Leipzig, Ober - Bürgermeister Neberich 31 ! dolftadt. | | Ju Golae der nach §. 48 alin. 2 der Statuten vorgenommenen Ausloosung scheiden aus! ammerherr Freiherr v, Rothkirhch - Schwarzenfels, Bürgermeifter Zetshe und Kreiê- g gei tirektor Rae i abl von drei Revisoren. A »R ie Revisoren für das verflossene Geschäftsjahr sind: Buchhändler Dufft zu Jena, -h- nungs-Rath Breteruiß zu Rudolstadt und Geometer Wilkens zu Gera. 8) Wahl eines Vorftandsmitgliedes, sowie Wahl des Vorstands-Vorsißenden und des Stellvertre-

ters des Vorsitzenden. - / “- In Fol of na §, 61 alin, 2 der Statuten vorgenommenen Ausloosung scheidet aus:

d t8anwalt Schnaubert zu Eisenberg. L Ad Br. 7 P uun 8 d: L. O. dée Bus) eidenden sind wieder wählbar.

Die Aktionäre, welche an der Generalversammlung theilnehmen wollen, haben ihre Aktien vom

23. bis 27. Mai 1876 bei der Hauptkasse der Saal-Eisenbahn-Gesellschaft zu Iena, den s sen auf den Bahnhöfen Camburg, Doruburg, Kahla, Orlamünde und o j der Leipziger Bank zu Leipzig und der Breslauer Diskonto-Bauk zu Breslau

u deponiren. i haz Das Duplikat des Aktien-Verzeichnisses dient zugleih als Einlaßkarte zu der Versammlung | uud naG Abstempelung bei der betreffenden Billet-Expedition zur Legitimation für freie Fahrt auf

der Saalbahn. 2 ; e : Die Stimmzettel werden den Aktionären am Tage der Generalversammlung, Vormittags von

9 bis 114 Uhr ‘beim Eingang in den Versammlungssaal“ verabfolgt, : Sm Uebrigen wird auf die §8. 37 und 38 der Gesellschafts-Statuten verwiesen.

Iena, den. 2, Mai 1876.

Der Vorftand der Saal-Eisenbahn-Gesellschaft.

Deutsche Nationalbank.

Vierte ordeutliche Generalversammlung.

Unter Bezugnahme auf §8. 18—22 unserer Statuten laden wir hiermit die Herren Aktionäre der Deutschen Nationalbank zu der

Sonnabend, den 3. Juni 1876, Vormittags 11 Uhr,

in Bremen, im Lokale der Bank, stattfindenden vierten ordentlichen Generalversammluug ein. ' Die Gegenstände der Tagesordnung sind: 1) Geschäftsbericht und Ea mas pro 1875, nebst Bericht des Aufsichtsraths. 2) Neuwahl resp. Bestätigung je eines Mitgliedes des Vorstands und des Auffichtsraths. 3) Antrag, betreffend Amortisirung eigener Aktien. / A Die Herren Aktionäre, welche an dieser Generalversammlung Theil zu nehmen beabsichtigen, haben ihre Aktien, versehen mit einem arithmetish geordneten Numuiern-Verzeichnisse in zweifaher Aus-

, späteftens am R E 40 Mei a €, in Bremen au unserer Kasse,

in Berlin bei der Berliner-Haudelsgesellschaft, in Frankfurt a,/Main bei Herren I. I. Weiller Söhne

u hinterlegen und gleichzeitig ihre Legitimationskarten zur Generalversammlung (auf welchen bezeichnet : L Stimmzahl sie berechtigen) in Empfang zu nehmen.

[3868]

w ( E 29 je geschehene Hinterlegung wird den Deponenten auf einem Exemplar des vorgedachten N 1 erzeicnisses bescheinigt. Die Ausfolgung der deponirten Aktien erfolgt nach der General- vexsamm

und zwar nur gegen Rückgabe dieser Bescheinigung. j Der Jahresbericht Taxa vom 24. Mai an an den obengenannten Stellen in Empfang genom- men w

emen, den 3. Mai 1876,

Der Vorstand.

19332 20555 21090 21190

91354 21390 21491 21554 21604 22010 22110 22210 22225 22510 23189 23289 23389 23713 23889 94914 24395 24718 24795 25229 25275 25475 25575 25675 25775 25875 25975 26029 26199 26429 96899 28249 29071 29372 29594 29771 29871 29878 30320 31211 31311 314027 31603 31795 31802 32939 32439 32460 32640 32739 32760 32839 32960 33133 33333 33933 33977 34118 34212 34481 34712 34745 34812 34912 34918 35192 35196 35356 35498 35596 35896 36440 36540 36740 36940 37307 37657 38010 38020 38110 38220 38310 38420 38820 38832 39043 39231 39243 39643 40187 40288 40373 42027 42427 42527 42927 43103 43306 43503 43803 43806 44557 44592 44757 45118. NRüefständig und unerhoben find aus der vorausgegangenen zweinudzwanzigsten Berloosung: Lät. E, zu Æ 2000 per Stück die Num,:

8928 8929 12679. S , Lit F. zu 4. 1000 per Stück die Num. :

453 20912 20913 20914 20915 20916 20917 20918 46012 46312 46413 61284 61379 61579, Lit. W. zu (A 200 per Stück die Num. :

112 412 4183 414 415 416 417 10868 10971 10973 10974 32270 32404 51203 51603 51703 51808 68023 68123 68223 68423 69123 69124 69125 69126 87895.

Lit. J zu A 100 per Stück die Num.: i

52 157 2961 2962 2963 2964 17440 17640 17740 17742 17746 23469 23569 23669 29556 29958.

Die Erhebung des Nennwerthes der heute gezogenen Nummern erfolgt gegen Rückgabe der abquittirten Pfandbriefe und der nicht verfallenen Coupons nebst Talons, und kann diese Erhebung unter entsprehender Stückzinsausgleihung {hon von jeßt an geschehen, muß aber bis längstens 1. Juli 1876 vor sih gehen, an welchem Tage die couponsmäßige Verzinsung aufhört. Verspäteten Erhebungen wird übrigens nah §8. 53 des Statuts ein zweiprozentiger Depositalzins zugestanden, infoferne sie -bei unserer Hauptbank stattfindet. i A A :

Die Zahlung der verloosten Summen wird kosten- und spesenfrei geleistet bei unserer Caffa in München, den Filialen der bayer. Notenbank in Augsburg, Kempten, Lindau, Ludwigshafen und Nürnberg, ferner bei der K. Hauptbank in Nürnberg und den K. Filialbanken in Amberg, Ansbath, Augsburg, Bamberg, Bayreuth, Hof, Ludwigshafen, Passau, Regensburg, Schweinfurt, Strau- bing und Würzburg, endlih bei den Bankhäusern M, A. von Rothschild & Söhne in Frank- furt a./M., Dorteubach & Comp. in Stuttgart und A, Böhm & Comp. in Landshut.

Auf Namen gestellte oder vinkulirte Pfandbriefe können nur gegen vollständig genügende Ab- quittirung des in unsern Büchern eingetragenen Eigenthümers, beziehungsweise nur nah vorausgegangener legaler Devinkulirung zur Auszahlung gelangen, wozu bei Stiftungen und anderen curatelmäßigen Corpo- rationen und Personen die Genehmigung der einschlägigen Curatel-Behörde erforderlich ift. -

Die Hauptkank in München wird auf Verlangen den Ankauf neuer Pfandbriefe an Stelle der

verloosten um den Tagescours besorgen. j : Gedruckte Verloosungslisten find im Banklokal und bei allen vorbenannten Zahlstellen zu haben.

Bayerische Hypotheken: und Wechselbank.

[3898]

Disconto-(jegellschaft In Berlin,

Die diesjährige General-Versammlung findet am

Montag, den 29. Mai 1876, Nachmittags 4 Uhr

in unserem Geschüftslokale, Behrenstrasse 43/44

präcise,

statt,

Auf der Tagesordnung stehen : 1) Vortrag des jährlichen Geschäftsberichts, ; 2) die nach Art. 61 und No, 4 der Uebergangs-Bestimmungen des Statuts vom 29. Oc- tober 1872 vorzunehmenden Ersatzwahlen des Verwaltungsraths.

Wir laden zu dieser Versammlung die stimmberechtigten Mitbetheiligten und Commanditaire unter dem Bemerken ein, dass sie die Eintrittskarten während der letzten drei Tage vor der Versamm- lung, sowie am Versammlungstage während der Vormittagsstunden in unserem Bureau in Empfang nehmen können, é Die Commanditaire haben ihre Stimmberechtigung durch €ine Bescheinigung über die recht- zeitige Einschreibung der Commandit-Antheile (Art. 36, 72 des Statuts), sowie durch den fortdauernden Besítz der letzteren nachzuweisen, Auswärtige Commanditaire können den Nachweis dieses Besitzes durch ein in den acht letzten Tagen vor der General-Versammlung ausgestelltes Zeugniss einer öffent- lichen Behörde oder einer angesehenen, uns bekannten Firma oder Person führen; auch sind sie befugt, sich durch einen stimmberechtigten Commanditair vertreten zu lassen, haben aber uns schriftlich anzu- zeigen, wem sie desfallsige Vollmacht ertheilen, Berlin, den 3. Mai 1876,

Direction der Disconto-Gesellschaft,

Bekanntmachung.

Berlin-Stettiner Siseubahnu.

Die ordentlihe Generalversammlung der Berlin-Stettiner Eisenbahn- Gesellschaft findet in diesem Jahre : : am 26. Mai, Vormittags 10 Uhr,

hier im Börsenhause statt. : - x E Wir laden zu derselben ergebenst mit dem Bemerken ein, daß die Feststellung des Stimmrechts

und die Aushändigung der Eintrittskarten für diese Generalversammlung gegen Präsentation der Aktien in Berlin am 20. Mai, Bormittags von 9 bis 12 und Nachmittags von 3 bis 5 Uhr in unserem dortigen Bahnhofs-Gebäude und in Stettin am 23, und 24. Mai in dem Berwaltungsgebäude unserer Gesell- schaft hierselbst, Carlstraße Nr. 1, während der vorgedachten Stunden

Es werden dabei die Aktien, auf welche Eintrittskarten ertheilt sind, mit einem die Iahres- zahl 1876 enthaltenden Stempel in schwarzer Farbe versehen und kann auf so geftempelte Aktien ech e Es abermaligen Produktion für diese Generalversammlurg ein ferneres Stimmrecht nicht eilt werden. In der Generalversammlung werden zur Verhandlung kommen: 1) der Bericht des Verwaltungsrathes und des Direktoriums ; 2) die Feststellung der Dividende; 3) Antrag des Direktoriums auf Aenderung event. Kündigung des Vertrages mit der Anger- münde-Schwedter Eisenbahn-Gesellschaft ; i 4) Antrag des Verwaltungsrathes und des Direktoriums auf Bewilligung von Geldmitteln: a. zur vollständigen Herstellung und Ausrüstung der Zweigbahnen Swinemünde-Ducherow, Angermünde-Freienwalde a/O. und Wriezen-Frankfurt a/O. im Betrage von 8,600,000 M, b. zur Herstellung und Ausrüstung einer neuen Reparatur-Werkstätte für Lokomotiven und Wagen auf der Station Neustadt E/W. im Betrage von . . , . , 1,200,000 Æ, c. zur Ausführung von Hafenanlagen hierselbst am Dunzig und zur Herstellung einer Ver- indung zwischen dem neuen Bahnhofe der Breslau-Schweidniß-Freiburger Eisenbahn und dem Central-Güterbahnhof zu Stettin im Betrage von. . . . , 1,200,000 Æ; Antrag des Verwaltungsrathes und des Direktoriums, dieselben zu ermächtigen, das zur Ausführung des Beschlusses zu 4a., b., c. erforderlihe Kapital in der bei eintretendem Geldbedürfniß nah Maßgabe der vorwaltenden Umstände ihnen am Zweckmäßigsten erschei- nenden Art durch Stammaktien oder Prioritäts-Obligationen zu beschaffen und mit der Staatsregierung diejenigen Modifikationen der Statuten oder Zusäße zu denselben zu verein- baren und für die Gesellschaft endgültig und rechtsverbindlih festzustellen, welhe sich zur \ Ausführung des Beschlusses 4a., b, e. etwa als zweckmäßig oder nothwendig ergeben sollten ; È die Wahl eines Mitgliedes des Direktoriums ; 7 die Wahl von 6 Mitgliedern des Verwaltungsrathes.

__ Ae Tagesordnung, sowie die für diese Generalversammlung erstatteten Verwaltungsberichie können in fn leßten 8 Tagen vor der Generalversammlung in dêm Sekretariatslokale des Verwaltungs- Gebäudes ¡nserer Gesellshaft hierselb entgegengenommen werden,

Settin, den 10. April 1876.

Der Verwaltungsrath

der Berlin-Stettiner Eisenbahn-Gesellschaft, Pitßschfky. Schlutow, Ferd. Brumm,

Femsichter Shonwaaren-Fabriken E WNetien-Gesellschaft.

Generalversammlung der Actionaire Mittwoch, den 24. Mai, Vormittags 11". Uhr,

in den Geschäftslokalen der Fabriken auf Fernficht. Tagesorduung : Eschäftsberiht und Rechnungsablage.

i Stimikarten sind gegen Vorzeigung der Aktien im Comptoir der Fabriken zu Fernsicht in der Zeit von 10—11Uhr am Versammlungstage in Empfang zu nehmen und gelten dieselben als Legitimation zur Theilnahme rn der Generalversammlung.

Feru{ht, den 4. Mai 1876,

[3349]

erfolgt.

L. Gt. Dyes, ftellvertr. Vorfißender.

Der Verwaltungsrath,

zum Deutschen Reichs-An

2 106.

In dieser Beilage werden bis auf Weiteres außer den gerihtliGen Bekanntmachungen über Eiatragungen und Lösungen in den Handels-

Patente,

Dritte

Beilage

Berlin, Donnerstag, den 4. Mai

4 die Uebersicht der anstehenden Konkaurstermine,

5) die Vakanzen - Liste der dur Militär- Anwärter :y beetzenden Stellen

4) die UebersiGt rakanter Stellen für Nicht-Militär-Auwärter, n

9) die Uebersicht der anstekenden Subhaftctionstermine,

6) die Verpactungstermine der Königl. Hof-Güter und Staat3-Domänen, iowie anterer Landgaüter,

| Der Jubalt dieser Beilage, in wel einem besonderen Blatt unter dem Titel E

Sentral-Handels3-Re

auch die im §, 6 des Geseges über den Markenshut, vom 30. November 1874, vorge fchriebeueu Bekanntmachungen veröffentlicht

gister für das Deut

Das Ceriral-Handels-Register für das Deutsche Reich kann d l t Aufi s a ° Ler f | d ucch alle Peft-Austalte - and Auslandes, sowie durch Carl Heymanns Verlag, Berlin, S. Königgrä L 109, 2E Je:

Buchhandlungen, für Berlin auc dur die Expedition 8W. Wilhelmftraße 32, bezogen werden.

G Tahir: 4E B E A A i T D

a Gia S

Vatente.

1) Betreffs der für Preußen ertheilten Patente 2. werden die amtlihen Bekanntmachungen veröffent- lit. 2) Rüdsihtlih der Patente in den brigen deutschen Staaten werden nab den in den amtlichen Blättern enthaltenen Bekanntmachungen kurze Notizen gegeben. 3) Hinfichtlih der im Aus ¡ande verliehenen Patente werden Zusammeu- stellungen aue Piepers Patentbureau zu Dresden veröffentlicht.

_ Königreich Sadcsen, Auf 5 Jahre, 4. April

ildemeister u. Co., Masginenfabrikbesißer, Padckpresse; 8. April A. Förster, Pianofortefabri- kant zu Löbau, Konstruktion zerlegbarer Pianinos ; 12. April Julius Schlößer zu Beriin, Ventil mit Cntwässerungêvorrihtung für Privatventilhauvthähne und Hydranten.

Hessen. 13, April, Weingroßhändler Iohann Georg Eduard Wetterhahn in Mainz, Kon- struktion eines Apparats zum Klären des Weins, 3 Jahre.

i Oldenburg. A. Dülken, vormals Franz Scbily in Düfseldorf, 18, April, ein Jnstrument zum Auf- legen von Treibriemen, 5 Jahre.

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ftand als ein ungesundes, die Häufigkeit der Konkurse vermehrendes System bezeihnet. Haben sich nun auch verschiedene Handels- kammern mit diesem Uebelstand beschäftigt, \so find doch ernstliche und weittragende Schritte zur Beseitigung desselben noch niht geschehen. Bei der Nothwendigkeit, unsere, dur die Zeit- verhältnisse so ungünstig sih gestaltet habenden Kreditverhältnisse wieder zu heben, dürfte es angemessen erscheinen, in einem in Geschäfts- kreisen so verbreiteten Organ, wie es das Central- Handelsregister für das Deutsche Reich ist, im- mer wieder auf die Wichtigkeit ciner baldigen Abänderung unseres bisherigen Zahlungsverfah- rens hinzuweisen.

zeiger und Königli Preußischen Staats-Anzeiger.

___187G,

- Zeichen-u. Musterregiftern, sowie über Konkur se veröffentli f

7) die von den Reichs-, Staats- und Kommunalbeb3rden ausgeshriebenen Submissionstermin-,

8) die Tarif- und Fahrplan-Veränderungen der deutsHen Eisenbahner N die Uebvéri&t Der Hauvt-Eifenabn-Verbind!na zn Berlin. 4 4

O ie Nebe Ÿ p A s 5x 2e N t 8 1 ) D ? Neberfidt der Hefteber en Poftdampffchiff-Verbindunger mit trangatlantifcken Län?3ern

11) das Felegrapben-Verkehbrsblatt.

Abounement beträgt 1 450 S für das Vierteljahr. Einzelne Nummern kosten 20 4

Insertions

fih führt, wird nicht zu bestreiten fein, : Geschäftsmann wird dadurch in seiner Buchführung

, während der Kunde durch das Kreditnehmen ¡ [eihtsinnig wird, indem“ ex entweder mehr kon- j sumirt, als es seine Verhältnisse gestatten oder das gur Zahlung empfangener Waaren ursprünglich be- , stimmte Geld anderweitig ausgiebt. Bei dem kleinen ¡ Gewerb:reibenden if oft die späte Einsendung ; von Rehnungen nur ein Akt unnöthiger Höf- j lihkeit gegen vornehmere Personen oder in dem ; Umstande begründet, daß fie nit selbst einer ; ordentlihen Buchführung gewachsen, und all- : jährlih von einem Sachverständigen die Rech- ¡ nungen ausziehen lassen.

preis für den Raum ciner Druckzeile 80 „d.

Ver | ren großen Städten, 10vte durch Gutachten hervor- Vel d [einer D! | Tagender juristiswer Autoritäten wir machen in ; läsfig und unordentlich, zulegt selbst leiht unreell, | i

Durch die rechtzeitige Einklagung eines Wechsels wegen mehrere Miterben des verstorbenen Weh sel- | verpflichteten wird nach einem Erkenntniß des Reichs-Ober- Handel8g:richts, T. Senats, vom 18. Fe- bruar d. I, die Wechselverjährung (3 Jahre vom Verfalltage), betreffs der übrigen Miterben nit unterbroh-n. Das Appellation2gericht zu Marienwerder hatte in einer Wecselkiage gegen fünf Miterben eines verstorbenen Wechselverpflich- teten den Einwand dreier Miterben, daß die Klage ihnen erst nach Ablauf der dreijährigen Verjäh- rungsfrist (S. 80 der Wechselordnung) behändigt worden fei, zurückgewiefen, weil durch die rechtzeitige Einklagung des Wechfels gegen zwei Miterben auch die Verjährung betreffs der übrigen Miterben, ge- máß §. 576, Th. 1, Tit. 9 des Pr. Allg. Land- reckts zu Gunsten des Wechselgläubigers unterbrochen worden. Das Reichs-Ober-Handelsgericht erklärte je- !| do in einer längeren Auëführurg die Auffassung des Appellationérichters für unbegründet, indem es betonte, daß die landrechtlichen und gemeinretlichen Bistimmungen Über die-Verjährung von Gesammt- verpflihtungen, wie die Verpflicßtung mehrerer Mit- erben, auf Wecfelsachen keine Anwendung finden. «Das Wechselrecht, bemerkt das Reichs-Oberhandels- gericht in seinem Erkenntnisse, „ist ein eigenthüm- Uches, durch die Allgemeine Deut]sche Wecbselordnung besonders normirtes Recht. Soweit die Wechsel- ordnung die Verjährung regulirt, kommen lediglich | die Vorschriften der Wechselordnung zur Anwen- | dung, zumal die civilrechtlihe Verjährung dur | Nichtgebrauch und die Wechselverjährung in ihrer | Grundlage und Wirkung verschieden sind und die |

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Verjährung durchaus ein Institut dés positiven Rechts bildet , 7 ‘Ann barkeit spezieller geschliher Verjährungévorschriften | nah dieser Richtung dur den Umfang des äußeren | und inneren Rechtsgebietes entschieden wird, für | welces jene Vorschriften gegeben sind. Die hier | zur Entscheidung stehende Frage ist durch Art. 80 | der Wecselordnung (,die Verjährung wird nur durch ! die Behändigung der Klage unterbrochen und nur | in. Beziehung auf denjenigen, gegen welchen die ! Klage gerichtet ist“) geordnet. Das Bedürfniß des | Handels- und Wechselverkebrs crbeisht es, dur einen furzen Verlauf und dur eire rasche Abwidcke- lung der Wetselgeschäfte einerseits die Strenge der Weéselverpflihtung zu mildern, andererseits die i ve:hafteten Fonds für andere Geschäfte wieder flüssig zu machen. In der freien und raschen Bewegung der Valuten besteht der kaufmännische Geldverkehr. Zur Erreichung dieses Zieles dient das Inftitut der Verjährung. Deshalb“ haben die Wechselordnungen aller Länder die -civilrechtlichen Regeln über die Verjährurg in ihrer Anwendung auf das Wechselreht modifizirt und für dieselbe strengere Grundsäße aufgestellt, So hat auch die Allgemeine deutsche Wechselordnung die Verjährung von dem Standpunkte des wechselmäßigen Interesses und der merkantilishen Nüßlichkeit aus behandelt. Die kurzen Verjäbrungsfristen und die enzen Be- stimmungen üver die Unterbrechung der Verjährung {tellen dies klar.“

Zur Neform des Zahlungsverfahrens.

Wiederholt ift in der Fachpresse und auch im Central-Handelsregister für das Deutse Reich ? auf die Nothwendigkeit einer Reform des Zah- lungsverfahrens im faufmännishen und gewerb - lihen Verkehr hingewiesen worden. Namentlich hat man die bisher üblihe ungebührlih lo.nge Kreditgewährung seitens der Groß-Jndustriellen und der großen kaufmännischen Geschäfte an ihre Kunden aus dem Haudels- und Gewerbe-

Jede Reform kann aber mit Erfolg nur an- i If erst auch bei uns, wie in Frankreich 2c.,

gebahnt werden, wenn die bessernde Hand an ‘im Detail-Privatverkehr das Prinzip der L 2 der rehten Stelle angelegt wird. So auth hier. ! zahlung zur Saug d po so leut va Die Reform darf nit allein den Großverkehr / nahe, daß dann auch in eigentlichen fkaufmänni- berücksihtigen, es muß vielmehr gleihzeitig dahin fchen und industriellen Kreisen auf die Abschaffung gesirebt werden, den Detaillisten, den Gewerb- | der langen Kredite mit größerem Erfolg hinge- treibenden zahlungsfähiger zu mahen. Dies ist : wirkt werden kann und das ideelle Ziel, die aber nur zu erreihen, wenn die Letzteren davon Lieferung von Waaren im kaufmännischen Ver- Abstand nehmen , Privatpersonen und kehr nur gegen Baarzahlung oder gegen kurze leinen Wiederverkäufern einen länge- Accepte erfolgen zu lassen, leiter erreiht wird. ren Kredit zu gewähren. | In Deutschland hält es aber leider gar zu , Ein „unglücklihes Borgiystem hat \ich in \{chwer, eingewurzelte Unfitten zu verbannen. vielen Städten eingenistet. Es ist Sitte ge- / Dem Geschäftsmann und Gewerbtreibenden fehlt worden, daß namentlich Manufakturisten, Ma- | es noch gar zu sehr an Corpsgeist. Wenn zwei

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terialiften, Wein- und Delikatessenhändler, Sor- oer drei Geschäftsleute eines Ortes sih ver-

werden, exiheiut axhÿ in

be Reich. (Nr. 130.)

Das Central-Handel3-Register für das Deutsche Reich erscheint in der Regel täglich. Ds

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dieser Beziehung namentli auf das S, 24 abge- druckte Gatachten des Herrn Rechtsanwalts Makower aufmerksam und Handelskammern auf das Leb- hafteste unterstüßt wird, se ift wobl anzunehmen daß die allgemeine Eintragung der Geshäftsbranche, owie die vielfah gewünschte Angabe des Geschäfts- lokals nach Straße und Hausuummer uur noch eine Zeitfrage sein wird. tf: iét 2A Di

Vie „Zeitschrift für C be, H und Volkawirts c rf t,* D O \chlesishen Berg- und hüttenmännischen Vereins (Dr. Ad. Franß zu Beuthen O./S.) 1876 Nr. 17 enthält u. A.: eine Uebersicht. des Abfagzes und Verbrauchs der Oberschle- sischen Kohlengruben nach den einzelnza Rich-

tungen 2c. im Jahre 1875.

Handels- Register.

Die Handelsregistereinträge aus dem Königreich

Saw]jen, dem Knigceih Württemberg und

dem Großherzogthum Heffen werden Dieastags,

bezw. Sonnabkends (Württemberg) unter der Rubrik

Leipzig resp. Stuttgart und Darmstadt ver-

osfentlicht, die beiden ersteren wöchentlih, die lez- teren monatlich,

Bertin. Handelsregister des Königlicheu Stadtgerichts zu Berlin,

timents-Buchhändler, Apotheker 2c., ferner Ge- | binden, nur gegen Baarzahlung zu liefern, fo werbtreibende aller Art, ihrer Kundschaft halb- macht gewiß ein Vierter als Konkurrent bekannt, | jährli, sehr häufig avch nur jährlich die Reh- erbeansprucheerf nah Jahresfrist Zahlung, umnur ! nungen zuschicken. Daß diese lange Kredit- Kunden zu erhalten. Eine durchgreifende Abstellung gewährung weder dem Lieferanten, noch dem dieses Krebsschadens nicht nur für den gewerblichen, ! Empfänger der Waare oder der arbeit Vortheil sondern auch für den allgemeinen Wohlstand, gewährt, liegt an der Hand. Der Geschäfts- , kann nur durh Selbfsthülfe bewirkt werden, * mann muß also geraume Zeit warten, ehe er d. h. wenn zunächst in den Mittelstädten, wo | Zahlung erhält, und erleidet oft nam- das „Borgsyftem*“ am meisten zu Hause ist, die | hafte Zinseinbußen, niht \elten geht sein | Detailhändler und Gewerbtreibenden fich ver- Guthaben durch inzwischen eingetretene Ver- pflichten, vierteljährlih mit ihren Kunden abéue | mögensvershlechterung seines Kunden ganz oder renen, bezichentlih niht länger Kredit zu ge- | wenigstens theilweise verloren oder die Zahlung währen,“ ihnen aber, sobald es fich um größere ' wird im besten Fall sehr allmählih und nur in Beträge handelt, einen Sconto zu bewilligen. | Éleinen Raten bewirkt; unreelle Kunden bestreiten Durh die Ausficht auf einen Gewinn gewöhnt | nah Jahresfrist oft selbst den Empfang der an- sich, wie die Erfahrung lehrt, das Publikum | gerechneten Waare oder Arbeit oder gestatten leihter an Baarzahlung. Gelänge es erst in sih sonst Ausflühte, um nur der Zahlung zu einigen Städten, folche Vereine mit Erfolg !

entgehen. Durch diese Zahlungsverzögerung wird nun, abgesehen davon, daß daraus für ihn Ver- drießlihkeiten der mannigfochsten Art entstehen, der Geschäftsmann außer Stand gesetzt, sei- nen eigenen Zahlungsverbindlihkeiten ohne

oder mit großen Geld aufzunehmen ,

Opfern an dritter Stelle pünktlih nachzukommen.

mithin die Fcage der Anwen- * Das Schlimmste if aber, daß bei Mangel an | zu erfreuen haben.

Kasse der Detailhändler, der Gewerbtreibende häufig niht im Stande ift, günstige Geschäfts- | konjunkturen in seiner Branche ausnugzen oder | den Vortheil genießen zu können, den Waaren- einkâufe en gros bei Baarzahlung dem Wieder- verkäufer oder Fabrikanten zu bringen pflegen.

Aber auth der Kunde hat nur anscheinend durch eine spätere Zahlung Vortheil. Derselbe muß jedenfalls das Empfangene theuerer bezahlen, da der Lieferant bei der Preiskalkulation dem Um- stande, daß er auf die Zahlung nicht selten lange warten muß, Rechnung zu tragen hat, abgesehen davon, daß unsolide Geschäftsleute, indem sie auf die Vergeßlichkeit des Kunden zählen, sehr leiht in die Versuchung kommen, namentlich bei Jahresrechr,.ungen einige Mark mehr anzus\chrei- ben, als es sich gebührt. Nicht allein diesem pekuniär-.n Schaden i der Kunde ausgesetzt, son- dern er begiebt sich dem Geschäftstreibenden gegen- Über go.nz seinerSelbßtändigkeit, indem er oft Waaren von geringer Beschaffenheit mit in den Kauf nehw.en muß, die er unter anderen Verhältnissen, d. h. bei Baarzahlung zurückweisen würde. Lei- der ift die Unfitte, selbst von dem kleinen Ge- \{chäftsmann lange Kredite zu beanspruchea, au be notorisch wohlhabenden Leuten eingerissen. B3ill nun jener die Kundschaft nicht verlieren, fo muß er gute Miene zum bösen Spiel machen und auf Jahr und Tag hinaus, selbst dem rei- chen Mann Kredit gewähren, um dann oft nur mit Theilzahlungen abgespeist zu werden. Es ift Thatsache, daß viele bemittelte und in anderer Be-

ziehung sehr oxrdentilihe Personen es als eine |

selbstverständlihe Sache ansehen, „bei ihrem Schneider“ Schulden zu machen. Daß anderer-

ins Lebes zu rusen. so i daß dann diese Reformbeftrebungen in weiteren Kreisen Anklang finden, und uns allmäßlih die großen Vortheile eines gesun- den Zahlungsverfahrens zuführen werden, welche

j die Nachficht des Großhändlers ‘zu beanspruchen, | sh manhe andere Länder, wo dur Verein-

barung einzelner Branchen der Verkauf nur ge- gen Kasse längst zur Gewohnheit geworden ift, Diese Vereine anzuregen ift Zweck dieser Zeilen.

Frhr. v. D.

Verfälschung von Tabak. Eine New- Yorker Zeitung crzählt, daß niht ein Dampfer von diesem Hafen nach Havanna absegelt, der nicht 2000 bis 5000 Ries, oder in einzelnen Fällen so viel als 30,0093 Rieé braunes Strobpapier mitzsimmt, Wozu dieses Papier gebrauht wurde, war lange ein Ge- heimniß, aber kürzlih kam es zu Tage, daß es zur Fabrikation von Havanna-Cigarren v?rwendet wird. Die Strohpapiere, wenn mit dem Saft von Tabaks- stengeln getränfkt, sollen als „Einlage* benüßt werden und soll es oft unmöglich sein, die in der fertigen Cigarre mit Blättern umwickelten zarten Papier- häutchen zu entdeckea. Die Redaktion des Engineering „D. Allg. Polytechn. Z.“ bemerkt dazu : Die Rich- tigkeit dieser Mittheilung ift nicht unmöglich; natür- lih muß uater dem braunen Strohpapier ein be- sonders für den Zweck der Verfälschung präparixtes, aus geeigretem Rohmaterial gemachtes Papier ver- standen werden. Vor Jahren wurde in den „Ind.- Bltt.* mitgetheilt, daß, wenn man Cigarettenpapier mit verdünnter Wasserglaslösung tränft, beim Ver- brennen kein Papiergeruch fich bemerkbar macht; möglich, daß die Verfälsher in ähnlicher Weise verfabren.

_Die Zeitschrift für Kapital und Rente (Frhr. v. Danckelmann, Berlin, Weidmannsche Buchhandlung), enthält in der Besprechung des Jahresberichts überdas Central-Handels- Register für das Deutsche Reich 1875 fol- gende Bemerkung: Die in kommerzieller und statti- stischer Hinsiht so äußerst wichtige Veröffentlichun« gen der Geshäftsbranche sind allerdings do nicht allgemcin üblich geworden, da aber das K(ra-

seits auch die Gewohnheit einer langen Kredit- gewährung große moralishe Schattenseiten mit

torium nihr nahläßt, immex und immer wiedec auf | die Opportunität derselben hinzuweisen, au hierin . von den Königlichen Gerichten in Berliu uud gande-

anzunehmen, !

auhch |

i Zufolge Berfüguag vom 3. Mai 1576 sind am jelbigen Tage 0tgende Sintragungen erfolgt: In unser Gefellschaftsregister, woselbst unter-

| Nr. 959 die hiesige aufgelöste Aktiengesellschaft in | Firma:

Wassermühlen-Actien-Gesellsczaft vermerkt steht, ist eingetragen: aps Die Liquidation ift beendet.

In unser Gesellschaftsregister , woselbst unter: Nr. 3263 die hiesig?2 Aktiengesellschaft in Firma : Chemische Fabrik Oranienburg G Actien-Geseilschaft vermerkt steht, ift eingetragen : Durch Bes(luß der Generalversammlung vom 49. April 1876, welcher sh in beglaubigter óorm Fol, 98 des Beilagebandes Nr. 171 des Gesellschaftsregisters befindet, ist der §. 2 des. Statuts dahin abzeändert, daß der Siß d Gesellshaft in Oranienburg ist, E

_ In unser Gesellshaftsregister, woselbst unter Nx. 9448 die biefige Handelsgesellschaft in Firma : __ Kohn & Sußmann

vermerkt steht, ift eingetragen : Die Gesellschaft ift durch gegenseitige Ueber= einkunft aufgelöst. Der Kaufmann Alexander Sußmann in Wendish-Buchholz fet das Hau- delégeschäft unter der Firma A. Sußmaun fort. Vergleihe Nr. 9354. des. Firmens regiîters,

Demnächst ift in unser Firmenregister untex N-- 9354 die Firma: E A. Suf maun und als deren Jnhaber der Kaufmann A!epan' zer Sußmann in Wendisch Buchholz eingetragen. wor? en.

Berlin, den 3. Mai 1876. Körigliches Stadtgericht. I. Abtbeilung für Givilsachen.

Bielefeld. Befnantmahung.

In unser Handelsregister ift zufolge Ve rfügung vom 28. April cr. am heutigen Tage einge*.ragen : Nr. 4 des Gesellschaftêregisters : 2

Die Gesellichaft: C, F. Gante Söhne i auf gelöft. Bielefeld, den. 29. April 1876. Königliches, Kreisgeri&t. Abtheilung I,

Bielefeld. Befanntmachung.,. In unser Handelsregister ist zufolge Verägung vom 28. April cr. am beutigen Tage eingetrzgen : Nr. 280 des Gesellshastsregifters : Die Gesellschafter der hier seit dem 15. April cr unter der Firma: / ; Gante & Consbruch bestehenden offenen Handelsgefell\{Gch2ft sind : 1) der Kaufmann Herr Carl Gang hier, 2) die Wittwe des Kaufmanns Herrn Hermann Consbruch, Augufte, geborene Gante. Vielefeld, den 29, April 1876, Königliches Kreisgericht. Atkibeiluxg 1.

Bielefeld. BSefkanutmo. hung. In unsex Handelsregister ist zufolge Verfügun g vom 28. d. Mts. am heutgen Tage eingetragen: Nr, 21 des Gesellscha{ttregisters :