1876 / 111 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 11 May 1876 18:00:01 GMT) scan diff

Personal-Veränderungen.

Königlih Preußishe Armee.

Offiziere 2c. Ernennungen, Beförderungen und Verseßungen. ImSanitätscorps. Wiesbaden, 27. April. Dr. Zimmermann, Stabs- und Bats. Arzt vom 2. Bat. Inf. Regts. Nr. 16, zum Ober-Stabsarzt 2. Kl. und Regts. Arzt des Juf. Regts. Nr. 68, Dr. Berkofsky, Stabs- und Bats. Arzt vom Säger-Bat. Nr. 4, zum Ober-Stabsarzt 2. Kl. und Regts. Arzt des Inf. Regts. Nr. 64, Dr. Wiebliß, Stabs- und Abtheil. Arzt von der 1. Nbtheil. Feld-Art. Regts. Nr. 17, zum Ober-Stabsarzt 2. Kl. und Regts. Arzt des Juf. Regts. Nr. 42, Dr. Kuhrt, Stabs- und Bats. Arzt vom 2, Bat. Gren. Regts. Nr. 2, zum Ober-Stabsarzt 2. K. und Regts. Arzt dieses Regts., Dr. Strube, Stabsarzt vom Kadettenhause in Oranienstein, zum Ober-Stabsarzt 2. Kl. und Regts. Arzt des Hus. Regts. Nr. 5, Dr. Scchönleben, Stabs- und Bats. Arzt vom Füs. Bat. Gren. Regts. Nr. 6, zum Ober-Stabsarzt 2. Kl. und Regts. Arzt des Gren. Regts. Nr. 6, befördert. Dr. Reinbach, Assist. Arzt 1. Kl. der Landw. vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 56, Dr. Hannemann, Assist. Arzt 1. Ki. der Landw. vom 1. Bat, Laudw. Regts. Nr. 44, Dr. Staeys, Assist. Arzt 1. Kl, der Landw. vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 16, Dr. Aufrecht, Asfist. Arzt 1. Kl. der A vom Res. Landw. Bat. Nr. 36, Dr. Mayer, Assist. Arzt. 1. Klasse der Landwehr vem Neserve-Landwehr-Regt. Nr. 35, Dr. Wirth, Assist. Arzt 1. Kl. der Landw. vom 2. Vat. Landw. Regts. Nr. 62, Dr. Kyll, Assist. Arzi 1. Kl. der Laudw. vom 1. Bat. Land. Regts. Nr. 28, Dr. Ba em, Assist. Arzt. 1. Kl. der Landw vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 28, Dr. Sche de, Dr. Koh, Assist. Aerzte 1. Kl. der Landw. vom Res. Landw. Regt. Nr. 35, Dr. Berliner, AUT Arzt 1. Kl. der Landw. vom 1. Bat. Landw. Regts. Nx. 23, Dr. Ru- bart h, Assist. Arzt 1. Kl. der Landw. vom 1. Bat. Landw. Regis. Nr. 82, Dr. Ben ecke, Dr, Hieber, Assist. Aerzte 1. Kl, der Landw. vom Res. Landw. Bat. Nr. 33, zu Stabsärzten der Landw. befördert. Dr. Gürtler, Assist. Arzt 1. Kl. der Res. vom Res. Landw, Bat. Nr. 73, zum Stabsarzt der Res., Dr. Rosenthal, Assist-Arzt 2.Kl. v. Invalidenhause in Berlin, Dr. Rieb el, Assist. Arzt 2. Kl. vom Inf. Regt. Nr. 23, Dr. Schuchardt, Assist. Arzt 2. Kl. vom 2. Garde- Feld-Art. Regt , Dr. Langenmayr, Assist. Arzt 2. Kl, vom Kür, Regt. Nr. 1, Dr. Edler, Assist. Arzt 2. Kl, vom Inf. Regt. Nr. 57, Dr. Koegel, Assist. Arzt 2. Ki. vom Inf. Regt. Nr. 77, zu Asfist. Aerzten 1. Kl., befördert. Dr. Kleffel, Unterarzt vom Gren. Regt. Nr. 3, unter gleichzeitiger Verseßung zum Gren. Regt. Nr. 1, Dr. Sauter, Unterarzt vom Gren. Regt. Nr. 9, unter gleichzeitiger Verseßung zum Drag. Regt. Nr. 10, Dr. Mattaei, Unterarzt vom Pion. Bat. Nr. 4, unter gleichzeitiger Verseßung zum Inf. Regt. Nr. 26, Dr. Dressen, Unterarzt vom Inf. Regt. Nr. 69, unter gleichzeitiger Verseßung zum Feld - Artill. el Ir S; Wichmann, Unterarzt vom Kürassier - Regiment Nr. 3, Dr, Martius, Unterarzt vom Inf. Regt. Nr. 79, Dr. Loef fler, Unterarzt vom Feld-Artill. Regt. Nr. 10, zu Assist. Aerzten 2, Kl. befördert. Dr. Pans ke, Unterarzt der Res. vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 45, Dr. Lesser, Unterarzt der Res. vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr, 42, dieser unter gleichzeitiger Einrangirung bei dem Res. Landw. Regt. Nr. 35, Dr. Overkamp, Unterarzt der Res. vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 13, Flemming, Unterarzt der Ref. vom 1. Bat. Landw. Regts Nr. 94, zu Asfistenz-Aerzten 2. Kl. der Ref. befördert. Dr. Seydel ér, Ober-Stabsarzt 2. Kl. und Negts. Arzt vom Drag. Regt. Nr. 11, zum Inf. Regt. Nx. 21 verseßt und gleichzeitig, unter Verleihung des Char. als Ober-Stabëarzt 1. Kl, mit Wahrnehmung der divisionsärztlichen Fuuktionen bei der 4. Div. be- auftragt. Dr. Mayer, Ober-Stabsarzt 1, Kl. und Negts. Arzt vom Inf. Regt. Nr. 118, unter Entbindung von der Stellung als mit Wahrnehmung der divisioneärztlichen Funktionen bei der 25. Division beauftragt, als Garnison-Arzt nah Maiuz verseßt. Dr. Regen- brecht, Ober-Stabsarzt 2. Kl. und Regts. Arzt vom Inf. Regt. Nr. 23, zum Drag. Regt. Nr. 11, Dr. Puhlmann, Ober-Stabs- arzt 2. Kl. und Regts. Arzt vom Inf. Regt. Nr. 69, zum Drag. Regt. Nr. 2, Dr. Horn, Ober-Stabsarzt 2. Kl. und Reg. Arzt vom Inf. Regt. Nr. 64 zum 1. Garde-Drag. Regt., Dr, v. Meyeren, Stabs- und Bats. Arzt vom Füs. Bat. Inf. Regts. Nr. 67, zu dem Kadettenhause in Oranienstein, Dr. Krofta, Assist. Arzt 1, Kl vom Inf, Negt, Nr. 27, zum 1, Qui! Bear, A 2 Dr, Steinrück, Assist. Arzt 1. Kl vom Kadettenhause in Berlin, zur Art und Ingen. Schule, Dr. Scholz, Assist. Arzt 2. Klasse vom Feld-Art. Regt. Nr. 21, zum Inf. Regt. Nr. 17 verseßt. Dr. Cumme, Ober-Stabsarzt 1 Kl. und Regte. Arzt vom Inf. Regt. Nr. 74, beauftragt mit Wahrnehmung der divifioneärztlichen Funktionen bei der 19. Division, sowie Dr. Stahl, Ober-Stabsarzt 1. Kl. und Regis. Arzt vom Gren. Regt. Nr. 89, beauftragt mit Wahrnebmung der divisionéärztlichen Funktionen bei der 17. Division, ein Patent ihrer Charge verlieben. Dr. Homann, Ober-Stabsarzt 2. Kl. und Regts. Arzt vom Füs. Regt. Nr. 34, unter Verleihung des Char. als Ober-Stabsarzt 1. Kl., mit Wahrnehmung der divisionsärztlichen Funktionen bei der 3. Div. beauftragt. Dr. Pezet de Corval, Stat s- arzt a. D,, zuleßt beim Pion. Bat. Nr. 14 der Char. als Oberstabsarzt 2 Kl. verliehen. Dr. Hoffmann, Marine-Stabsarzt, zur Landarmee, und zwar als Stabs- und Bats. Arzt zum 2. Bat. Kaiser Alexander Garde-Gren. Regts. Nr. 1 verseßt, unter gleichzeitiger Verleihung eincs Patents seiner Charge vom 16. August 1870 mit einer Ancienne- tät unmittelbar hinter dem Stabs- und Abtheilungs-Arzt Dr. Huyn, vom Feld-Art. Regt. Nr. 26, Sander, Assist. Arzt 2. Kl. vom Füf. Regt. Nr. 36, als Marine-Assist. Arzt 2. Kl. zur Marine ver- seßt. Dr. Marung, echemal. Großherzogl. Mecklenburg-Streliß. Aifist. Arzt, während des Krieg?-s 1870/71 als stellvertretender Stabs- arzt bei der 2. Abtheil. des Belagerungs-Art. Regts. (Festungs-Art. Nr. 6) im Elsaß in Funklion gewesen, in den Verband der Preuß. Armce aufgenommen und bei den Aerzten der Landw. des 2. Bats, Landw. Negts. Nr. 89, als Stabsarzt der Landw. mit einem Patent vom 27. Aptil 1876 einrangi:t, Dr. Freusberg, Königl. Württemb. Assist. Arzt a. D. als Assist. Arzt. 2. Klasse der Rescrve mit einem Patent vom 8. Februar 1875 in den Verband der preuß. Armee auf- genommen und bei den Aerzten der Res. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 28 einrangirt. Dr. Klatten, Ober-Stabsarzt 1. Kl. u. Regts. Arzt vom Hus. Regt. Nr. 5, in Genehmigung seines Abschied8gesuchs als Ger. Arzt 2. Kl. mit Pension zur Disp. gestellt. Dr. Brum- mer, Ober-Stabsarzt 1. Kl. und Regts. Arzt vom Drag. Regt. Nr. 21, als Gen. Arzt 2. Kl. mit Pension und der Uniform des Sanitäts: Corps, Dr, Frey, Ober-Stabsarzt 1. Kl. und Regts. Arzt vom Inf. Regt. Nr. 51, mit Pension und der Uniform des Sanitätés Corps, Dr. Brunner, Ober-Stabsarzt 1. Kl. vom Gren. Regt. Nr. 2, mit Pension nebst Aussicht auf Anstellung im Civildienst, Dr. Tüllmann, Ober-Stabsarzt 2. Kl. und Garnison-Arzt von Mainz, als Ober Stabétarzt 1. Kl. mit Pension und der Unif, des Sanitäté-Corps, Dr, Nüsse, Ober-Stabsarzt 2. Kl. und Regim. Arzt vom Grenadier - Regiment Nr. 6, mit _ Pension und der Uniform des Sanitäts-Corps, Dr. Ulrich, Stabs- und Bats. Arzt vom Füs. Bat. Jnf. Regts. Nr. 16, Dr. Michael, Stabs- und Bats. Arzt vom 3. Bat. Füs. Regts. Nr. 40, beiden mit Pension und der Uniform des Sanitäts-Corps, Dr, Basch, Stabs- und Bats. Arzt vom Füs. Bat. Juf. Regts. Nr. 66, mit Penfion, Dr. Müller, Marine-Stabsarzt, mit Pension, Dr. König, Assist. Arzt 1. Kl. vom Ulan. Regt, Nr. 8, mit Penfion, der Abschied bewilligt. Dr. Jacobi, Stabsarzt der Landw. vom 2. Bataillon Landw. Regts. Nr. 54, mit dec Uniform des Sarnitäts-Corps, Dr. Kaempff, Dr. Denecke, Stabtärzte der Landw. vom Res. Landw. Bat. Nr. 36, mit der Uniform des Sanitäts-Corps, Dx, Günther, Assist. Arzt 1. Kl. der Landw. vom 1. Bat. Land. Rgts, Nr. 5, Dr, Hildebrand, Assist. Arzt 2. Kl. der Res, vom Res. Landw. Bat. Nr. 39, der Abschied bewilligt. Dr, Overham1n, Assist, Arzt 2. Kl. der Nes. vom Res. Ldw. Rat. Nr. 40, der Abschied ertheilt. Dr. Hertel, Stabs- und Bats. Arzt vom 2. Bat. Jnf. Regts. Nr. 83, auêgeschieden und zu den Aerzten der Landw, des 2, Vats, Landwehr-Regts. Nr, 83, Dr. Hoppe, Assist. Arzt 1. Kl, vom Hus.

.- noch auf den Antrag des Abg. Jung

Regt. Nr. 4 ausgeschieden und zu den Aerzten der Res. des 4: Bats. Landw. Regts. Nr. 51, Dr. Schmidt, Assist. Arzt 1, Kl. vom Inf. Regt. Nr. 60, ausgeschieden und zu den Aerzten der Reserve des Ref. Landw. Bats. Nr. 80, Dr. Arlt, Assist. Arzt 2 Kl. vom Inf. Regt. Nr. 18, ausgeschieden und zu den Aerzten der Reserve des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 6, Dr. Ulrich, Assift. Arzt 2. Kl. vom Infant. Negt. Nr. 25, ausgeschieden und zu den Aerzten der Res. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 83, Dr. Lehr, Assist. Arzt 2. Kl. vom Feld-Art. Regt. Nr. 27 ausgeschieden und zu den Aerzten dec Res. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 87. Dr, König, Assist. Arzt 2. Kl. vom Feld- Art. Regt. Nr. 7, ausgeschieden und zu den Aerzten der Res. des 1. Bats, Landwehr-Regts. Nr. 53 übergetreten.

Beamte der Militärverwaltung. Durh Allerhöchste Verfügung des Kriegs-Ministeriums. Den 8. April. Dr. Lauer, Garnison-Pfarrer in Coblenz, behufs Uebertritts in den Civildienst ausgeschieden.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 11. Mai. Die Erklärung, dur welhe- der Minister für die landwirthshaftlihen Angelegen- heiten Dr. Friedenthal in der Sizung des Hauses der Abgeordneten am 9. d. M. in der dritten Berathung des Ge- seßentwurfs, betreffend die Vertheilung der öffentlichen Lasten bei Grundstückstheilungen und die Gründung neuer Ansiedelungen in den Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Shlesien und Sachsen, verschiedene Aeußerungen des Abg. Dr. Lasker zurück- wies, hat folgenden Wortlaut :

Das überlasse ih Ihnen, meine Herren, wie Sie in dieser Be- ziehung Ihre Geschäfte einrichten wollen, ih selbft würde gegen die Bertagung nichts einzuwenden haben, weil möglicherweise die Sache gefördert werden kann, wenn wir uns über die Form für solhe Ge- danken verständigen, welhe uns gemeinsam sind. Dann aber, da die Möglichkeit vorliegt, daß diese Verhandlung abgebrochen wird, muß ih doch noch heute mich gegen einige, mir obwohl nur lüenhaft berichtete Acußerungen des Hrn. Abg. Latker wenden, welche derselbe in der Generaldisfkussion gethan hat. Es ift mir gesagt worden, daß der Hr. Abgeordnete zunächst ausgesprochen habe, der Hr. Minister- Präfident habe bei irgend einer Gelegenheit sich über das MWünschenswerthe einex Aenderung der Ansiedeungsgeseßgebung ausgesprohen, und das möchte wohl der Grund für dieses Gesetz und seinen Charakter gewesen sein. Jch muß zunächst darauf erwidern, daß es für uns alle Minifter von der höchsten Bedeutung ist, und daß wir nichts erwünschteres kennen, als wenn in einem legislatorischen Grundgedanken zwischen dem Hrn. Präsidenten unseres Minifteriums und uns vollkommenes Einverständniß obwaltet, und insofern kann ih mich nur über die Aneckennung dieses Einverstänp- nifses freuen, wenn aber darin liegen soll, daß lediglih an diese Aeußerung sih der Entwurf des Geseßes angeknüpft habe, so muß ih das als thatsächlih nicht richtig konstatiren, denn das Geseß war vorbereitet, ehe diese Aeußerung geschehen war. Es ist hervorge- gangen aus dem Bestreben, eine Geseßgebung zu reformiren, deren Mängel sowohl im Lande gefühlt, als von Seiten der Staatë- regierung anerkannt worden sind, zu reformiren ia der Richtung, in welcher überbaupt das gegenwärtige Ministerium seine Reformen vornimmt, daß es Üüberflüssige unn ige Beschränkungen der individuellen Freiheit beseitigt, daß es die freie wirthschaftlihe Bewegung emanzipirt von solhen Beschränkungen, welche auf kleinlihen Befürchtungen, auf eigennüßzigen, einseiticei Anschauungen beruhen, daß es aber überall und immer den Gesichtspunkt nicht aus dem Auge verliert, das Gemeinwesen . und diéjenigen Glieder des Gemeinwesens, welche berechtigt sind, durch die Bewegung nicht in ihren wohl erworbenen Rechten gefährdet zu werden, darin zu s{hüßen in der Nichtung, daß es nicht die Regellosigkeit an die Stelle der Bevormundung seßt, son- dern Vorschriften, welhe Gefahren, die auf beiden Extremen liegen, zu vermeiden geeignet sind. Von diesem Gesichtspunkte ist der Gesetzentwurf ausgegangen, von diesem Gefichtëpunkte aus wird die Staatsregierung dem Geseßentwurf ihre weitere Förderung und Zustimmung geben, fie wird dazu niht- im Stande sein, wenn man ein entgegengeseßtes Prinzip an die Stelle seßt, welches sene Schuß- maßregeln, so weit sie nöthig sind, völlig beseitigt.

Es joll ferner der Hr. Abgeordnete dem Gesetzentwurf vorgeworfen haben, daß er unter einem liberalen Mäntelchen fonservative Gesichtspunkte zur Durchführung bringt. Meine Herren, ich kenne ‘überhaupt, wenn ih an einen Gefeßentwurf gehe, niemals den Gedanken „liberales*“ oder „tonservatives Gesetz“, Ich würde eine solche Auffassung der Sache für das Allergefährlichste halten, was in unserer Geseßgebung gesehen könnte. Nach meinem Dafürhalten müssen Gesetzentwürfe ihre Gesichtspunkte aus den Dingen, aus den thatsächlichen Verhältnissen herausnehmen, niht aus Dok- trinen der Pauteien. Nach meinem Dafürhalten war aber auch das, was der Hr. Abgeordnete, wie ih meine, in einer unglücklichen und für die Geseßgebung ungeeigneten Form ausgeführt hat, durchaus niht nothw-ndig, denn diejenige Differenz, über die er sich beklagt, besteht gar nicht in dem Maße, wie er sie hervorhebt, Jch will jeden Unbefangenen bitten, das Amendement Lipke und Ham- macher. und den Vorschlag der Regierung einander gegenüber zu stellen und will dann fragen, ob da der große Gegensaß -von liberalen und konservativen Prinzipien zu finden ist oder nicht, ein- fach einerseits eine allgemeinere Fassung, welche andererseits in ihre Bestandtheile zerlegt ist. Dies aufzubauschen zu einer so großen Bedeutung scheint mir in keiner Weise nothwendig und ich kaun nur nach wie vor dabei stehen bleiben, daß der Geseßentwurf Ordnuna und Regel mit der Emanzipation des Ansiedlungswesens zu vereinigen zu2:chaus geeignet ist, dabei sind natürlich niht ausgeschlossen Verbesserungen, die jeder Geseßentwurf im Parlamente erhalten kann, und. die ih immer mit der größten Befriedigung euntgegennehme, weil ih von vornherein bei jeder Vorlage von dem Gesichtspunkte ausgehe, daß eine so große Anzahl intelligenter und mit den Verhältnissen des Landes vertrauter Männer, die unmittelbar ihre Erfahrungen aus dem Leben {öpfen, sehr wohl in der Lage find, Verbesserungen herbeizuführen.

Ich ‘bia, weil Sie die Sache vertagen wollen, nicht in der Lage, auf das Eizzelne einzugehen, ich werde aber darauf zurückommen. In der Anlage zu §. 15 handelt es sich, wie gesagt, nach meinem Dafür- balten nur um eine Zerlegung des im Geseß vorhandenen Gedankeng. Vielleicht findet fih eine Form, die, wenn die Sache vertagt wird, den beiderseitigen Wünschen entspriht. In Summa: ih habe nichts gegen die Vertagung, weil ich hoffe, daß fi daran ein gutes Resultat krüpft und jede Verzögerung besser ist, als ein mangelhaftes Geseh. Den Angriff des Hrn. Abg, Lasker im Prinzip weise ih aus den von mir dargelegten Gründen aufs Entschiedenste zurück.

Im weiteren Verlaufe der Sißungen gab nur noch der S. 13 Alinea 2 der Synodalordnung, betreffend das Veto des Staats-Ministeriums gegen kirchliche Gesege, Anlaß zu einer längeren Debatte. Die Abgg. Dr. Brühl und v. Bismarck (Flatow) erklärten fich gegen das ministerielle Veto als eine Beschränkung der firhlichen Freiheit, während die Abgg. Dr. Wehrenpfennig, Miquel und Dr. Virhow für dasselbe eintraten. Der Paragraph wurde unverändext nah den Beschlüssen der zweiten Lesung angenommen. Außerdem wurde nur l die Nr. 8 des Artikel 23, welche als Recht der Staatsbehörden den kirchlichen Organen gegenüber vorbehält, .die Mitwirkung bei der Einführung oder Abschaffung allgemeiner kirchliher Feiertage geftrihen. Sonst aber wurden alle Paragraphen nah den Beschlüssen der zweiten Lesung genehmigt. Das ganze Gese wurde darauf mit 211 gegen 141 Stimmen angenommen, Sch{uß 4/2 Uhr.

Ftalien. Rom. Der „Univers? hat von seinem hiesiger Korrespondenten den Wortlaut der Erwiderungsrede des h. Vaters auf die Glückwünsche erhalten, die ihm von den römischen Patri- ziern am 12. April, bei Gelegenheit der Wiederkehr der dop- pelten Erinnerungsfeier, welche in diesem Jahre auf den Ascher- wittwoh fiel und daher vershoben werden mußte, durch den ehemaligen röômishen Senator, Marquis Cavalletti, über- mittelt wurden.

Diese Rede lautet in der Uebersezung:

Die Jahre vergehen und mit ihnen wickeln sich auch Ereignisse ab, die bald s{chmenzliche Empfindungen wachrufen, bald von Büberei und Perfidie gegen die Kirche Jeu Christi erfüllt find. Wenn aber auch mit dem Hinschwinden der zeiten die Ereignisse immer ernster und ernster werden, so zeigt sih doch Eure Beharrlichkeit in den weisen Prinzipien, die Ihr von Euren Vorfahren ererbtet, in immer glänzenderem Lichte; und wenn ebendiese Prinzipien, die Euch dem h. Stuhle treu und ergeben erhalten, einerseits Eure Ehre und Euren Ruhm bilden, so tragen sie andererseits dazu bei, mir Troft und Kraft zu gewähren.

Doch auch andere Trestgründe find uns allen, Euch sowohl als mir, in diesen Tagen der Osterwoche zu Theil geworden, während wir Gelegenheit hatten, mit größerer Sammlung die Leiden und den Tod des göttlichen Erlösers in Betrachtung zu ziehen.

Urter allen Thatsachen, die an meinem Geiste vorüberzogen, schien mir besonders eine geeignet, mit Eurer Lage verglichen zu wer- den. Ich sprehe von einer Standesperson, einem nobilis decurio, einem reihen Manne, homo dives, . der auch Anhänger Jesu Christi war. Wenngleich sih derselbe zuerst noch verborgen hielt, da er das Urtheil der Welt, den Zorn der Pharisäer, der Priester, der Schrift- gelehrten und aller jüdishen Feinde Jesu Christi fürchtete, occultus tsmen propter metum Judaeoruw, befannte er sich nichtsdestoweniger zur Göttlichkeit seines Meisters, und er wurde dafür in der Demuth und christlichen Liehe unterwiesen, die er sich auch allerorten auszuüben bemühte. ÿ vis pie

Kaum aber hatte Christus sein Leben am Kreuze ausgehauht, da trat auch für Joseph von Arimathia, diesem edlen und reichen Manne, der in seiner anfänglichen Befangenheit nicht wagte, seine Ueberzeugung öffentlih zu bekennen, der Augenblick ein, wo er die ersten Früchte der Erlösung einsammelte. Er ent- ledigte sich jeder menschlichen Furcht. er erklärte sich öffentlich als Schüler des Erlösers, ja, er wünschte sogar, fich in den Besitz seines heiligen Körpers zu seßen. Er fühlte sih mit einem Male von Kraft erfüllt, er faßte den Entschluß, persönlich vom Statthalter Judäas den allerheiligsten Körper des Nazareners zu fordern. Er begab \sich zu Pontius Pilatus und erlangte ohne Mühe die Erfüllung seines Wun}|ches, audacter introivit ad Pilatum et petiit corpus Jesu. Und nun erst glaubte Joseph von Arimathia in den Besiß wahren Reichthums gelangt zu sein: ihm gehörte ja ber kostbarste aller Shäße! Er umhüllte denselben mit einem wei- ßen Schweißtuche und anderen Tüchern, wie es die Sitte jener Zeiten erforderte, und legte ihn dann in ein neues Grab in der Nähe von Golgatha. S 4 Diesem edlen Dekurionen, diesem heiligen Schüler Jefu Christi scheint Ihr mir jeßt duxch die vielen frommen und guten Werke nach- zuahmen, die Ihr ausübt und mit Euch so viele Katholiken Roms, die den Muth hatten, so Manches 2u fordern, was der Kirche Jesu Christi von Rechts wegen zukommt.

Es bat sich in der That eine Anzahl dieser Katholiken, nicht etwa bei einem Pountius Pilatus, wohl aber bei einem dec oberen Beamten der gegenwärtigen Regierung eingefunden und fie hat dem- selben die Bitte vorgetragen: „Herr, wir wünschen, daß hier in Rom die Feiertage heilig gehalten werden. Wir lesen gleih zu An- fang des Statuts, das Ihr eingeführt, daß die römisch- fatholishe Religion diejenige des Staates fein joll.

Mir bitten Euch nicht, das Volk durch Ermahnungen aufzufor- dern, die Feiertage zu heiligen; wir bitten Euch vielmehr, veranlassen zu wollen, daß an kirchlichen Ruhetagen jede Arbeit unterbleibe, vor allen diejenige, die im Auftrage der Regierunz verrichtet wird.“

Wiederum Andere \sprachen folgende Bitte aus: „Herr, es giebt in Rom ungläubige Lehrer und Lehrerinnen, welche verderbliche Grund- sätze verbreiten, Lehrer und Leh1erinnen des Lasters und alles Schänd- lihen. Wir fordern von Euch, daß dieser Unterricht ein Ende habe, an einem Orte, wo kraft des erwähnten Statuts nur die katholische elne, und ihre Sittenlehre beschüßt und aufrecht erhalten wer- den soll.‘

Noch andere trugen die Bitte vor: „„Herrx, den katholischen Leh- rern und Lehrerinnen werden tausende von Schwierigkeiten in den Weg gelegt, auf daß es ihnen unmöglich werde, die Wahrheit zu lehren. Sorget dafür, daß ihnen die Freiheit zu Theil werde, die heranwasende Jugend, die einst die Gesellschaft bilden soll, in der heiligen Ehrfurcht zu unterweisen."“

j Achnlihe Bitten wurden auch noch von vielen Anderen ausge- prochen.

So viele“ Wünsche aber auch laut wurden, es erfolgten stets eben so viele abschlägige Antworten: die Haltung der gegenwärtigen Statthalter ist also vollkommen von derjenigen des Statt- balters von Judäa unterschieden. Denn während dieser die Wünsche Josephs von Arimathia erfüllte, weisen diese alle ge- rechten Bitten der guten Katholiken von sich. Und doch war {sener ein Heide, während diese die Taufe empfingen. Jener trug die wenigste Schuld an dem \hrecklichen Gottesmorde; diese aver tragen als Ur- heber des Uebels die meifte Schuld, und man kann wohl von ihnen sagen: majus peceatum habent, wie der Erlöser selber fih Pilatus gegenüber äußerte.

Nilatus fragte den göttlichen Meister, was Wahrheit sei; diese aber möchten deu Statthalter Christi zum Schweigen verdammen, damit er ja aufhêre, die Wahrheit zu verkünden; sie wenden zu diesem Behufe alle verfügbaren Mittel an, vor allen die Verhinderung der Erziehung der Jugend; sie weicen vor keinem Hinderniß: Arglist, Gewaltthat, widerrehtlihe Eingriffe, dieses Alles siud ihnen nur zwcckentsprehende Hülfsmittel. Ebenso wie fie stockende Sümpfe an vielen Punkten der Hauptstadt entstehen lassen, welche die Atmosphäre mit schädlichen Miasmen \{wängern, das Athmen ershweren und den Körper zerrütten, so verschließen sie au die Kloaken der Immoralität, der Irrlehce und der Keßereï nicht, damit sie die Seelen vergiften. Das Verdienst der Bitten bleibt aber denen, die sie vortrugen, unverloren, während fich Diejeni- gen, die sie zurückwiesen, noch unter den Standpunkt eines Üngläubigen stellten und den göttlichen Zora auf fich zogen.

Joseph von Arimathia war auch ein leuchtendes Beispiel chrift- licher Liede. Er umhüllte, wie ih bereits fagte, den allerheiligsten Körper Jesu Christi, und auch Jhr, Ihr bekleidet den Körper des Armen, Ihr wißt, daß der Arme das eigentliche Sinnbild des Er- lôsers ist, der da erklärte, er wolle Alles, was selbst für den Aermsten geschähe, als ihm selber erwiesen betrachten.

Auch darin ahmt Jhr Joseph von Arimathia nach, daß Ihr mit offenherzigem Muthe die menschlichen Rückfichten überwindet und öffentlich nach dem Vatikan kommt, vor den Statthalter Christi trete, um die Heiligkeit seiner Würde zu ehren und durch den Auédruck der findlichen Liebe sein Herz zu trôften, ohne Furcht vor den gebietenden Statthaltecn, die es vielleicht ag e “gd möchten, oder doch zum Wenigsten mit Ns dulden, daß dex Papst von treuen Anhängern umgeben werde.

Danken wir, meine Lieben, dem Herrn, der uns den nicht geringen Trost verleiht, uns beisammen befiuden und zufammen die Nebel die uns betrüben, beklagen zu können. Möge .Euch der Herr segnen, Euch mit Kraft und Beharrlichkeit erfülle«, zu all diejen heiligen Kundgebungen ; möge er Euch undEure Familien vor den traurigen Folgen einer Revolution bewahren, welhe bald heutlerish, bald grausam, immerdar als Feindin der fkatholischen Revolution auftritt und fie zum einfachen Werkzeuge der verschiedenen politishen Launen ‘der Erde herabwürdigen möchte: 0 stalti, aliquändo sapite!

Fa ! die Zeit wird kommen, wo ihre ruch{losen Pläne von Gott werden verflucht und zunihte gemacht werden: Desiderium peccatorum peribit, Bescbleunigen wir das Eintreten dieses gnädigen Augenblicks durch Gebet, durch Geduld und Beharrlichkeit.

Und in dieser Erwartung empfanget den Segen, der Eueren Fa- milien Eintracht, Einmüthigkeit und Frieden verleiht, auf daß Jhr um so leichter im Stande seid, die Feinde Gottes zu bestiegen, in sei- ner Gnade zu leben, ihn zu preisen und in Ewigkeit zu segnen.

Benedictio Dei, ete,

Afrika. Aegypten. Kairo, 9. Mai. Der Khedive hat folgendes Dekret erlassen:

Sn Erwägung, daß die in deu Jahren 1862, 1864, 1868, 1873, 1865, 1867 und 1870 durch die Regierung und von der DaTïra-Sanieh aufgenommenen Anleihen ursprünglih sich auf die Summe von 65 Millionen 497,660 Pfd. Sterl. beliefen, welche in Folge der bis zum heutigen Tage bewirkten Amortisationen gegenwärtig bis auf den Be- trag von 54 Millionen 793,150 Pfd. Sterl. gemindert worden ist, in fernerer Erwägung, daß zu dieser in Amortisirungs-Anleihen bestehen- den Schuld noch die chwebende Schuld hinzukömmt, die sowohl von der Regierung, wie von der Daïra aufgenommen worden ift, um eines Theils das Defizit zu deen, welches fih aus der unvollständi- gen Ausführung des Vertrags über die Anleihe vom Jahre 1873 mit Einshluß der in Art. 19 dieses Vertrages für die Ausführung bereits Pbegonnener öffentliher Arbeiten ent- haltenen WBestimmungen ergab, und um anderen Theils Vorsorge zu treffen zu Besireitung von Auêgaben, die durch Fälle von zwingender Gewalt und dur öffentlihe, das Laud heimsucheude Unglücksfälle veranlaßt wurden, in weiterer Erwägung, daß diese Schuld zum größten Theile mittelft Kreditoperationen kontrahirt worden ist, die der Regierung entweder in Zeiten einer Krisis oder unter außergewöhnlichen und dringenden Umständen aufgenöthigt wurden und daß diese Kreditoperationen zu einem für den Staats- haß lästigen Zinsfuß abge!chlofsen worden sind, in endlicher Er- wägung, daß für den Staatêshaß und die Daïra-Sanieh die Mög- lihfeit geshaffen werden muß, diesen verschiedenen Schuldverpflich- tungen nachzukommen und daß ebenso die Interessen der Gläubiger mittelst einer Maßregel, die den allgemeinen Anforderungen entspricht, für die Zukunft besser gesichert werden müssen, ift es für opportun und nüßlich erachtet worden, alle diese Schulden zu unifiziren und eine allge- meine Schuld zu schaffen, die mit 70/9 verzinslich und in 65 Jahren rückzah[- bar ist. Hierbei ist zu berücksichtigen, daß, was den Zinsfuß bei den verschiedenen Amortisationanleizen betrifft, die Stücfe von diesen Anleihen, die zum Alparibetrage ihres Nominalwerthes unifizixt werden, eine Bonifikation genießen sollen, daß es billig erscheint, diesen Vortheil auch den Inhabern vou Obligationen der \owoßl vom Staate, wie von der Daïra-Sanieh kontrahirten schwebenden Schuld in einem Verhältnifse zuzuwenden, durch welches die mög- lichfte Gleichheit unter allen Gläubigern hergestellt wird, und daß es für angem-fsen erachtet werden muß, den Juhabern von Titeln der Anleihen von 1864, 1865 und 1867, deren Verfallzeiten demnächst eintreten, für die diese Titelinhaber am Empfindlichsten berührende Hinausschiebung des Amortisationstermins eine Kompensation zuzu- wenden. Weiter ist in Betracht zu ziehen, daß die für die unifizirte allgemeine Schuld im Betrage von 91 Miklionen Pfd. Sterl. exfor- liche Annuität 6,443,600 Pfd. Sterl. beträgt, daß hiervon jedoch, um eine Belastung aufhören zu machen, von welcher das ordentliche Staats- budget effektiv erdrückt wird, die Kontributiou von 684,411 Pfd. Sterl. abgezogen werden muß, welhe die Daïca-Sanich in dem Verhält- nisse beisteuert, das der Bedeutuug ihrer mit der Staats\{uld uni- fizirten Schuld entspricht und Das die aus Mitteln des Staates zu leistende Annuität sonach nur 5,759,189 Pfd. Sterl. beträgt. Die Unifizirung und Konsolidirung der Staatsschulden in eine einzige allgemeine Schuld lassen es demnächft nicht angemessen erscheinen, die Zahlvng der Moukabalah fortzuseßen, durch welche die Negie- rung die Tilgung der s{hwebenden Schuld mittelst Autizipirung von 6 Annuitäten der Grundsteuer zu unterstüßen beabsichtigte. Es würde in Folge dieser Untizipationen eine der wichtigsten Staats- einnahmen in einigen Jahren beträchtlich gemindert sein, während es doch im Interesse des Stasts sowohl, wie der Staatsgläubiger für \{chle{chterdings nothwendig erachtet werden muß, daß die Einnahme des Staatsschaßzes iu ciner Weise gesichert werde, daß der Bezah- lung der Zinsen, der Amotiifirung der doffentlihen Schuld und den Ausgabe - Erfordernissen des Budgets genügt werden kann. Aus diesen Motiven haben wir auf Aatrag unseres geheimen Rathes genehmigt, daß mit der Einziehung der Moukabalah innegehalten werde, wobei wir denen, welbe bereits Vorausbezahluugen gemacht haben, die Rechte und Privilegien zugeftehen, welche sie bezüglich des Eigenthums erst nach voller Zahlung der Moukabalah erhalten haben würden, und indem wir fernex billige Maßregeln treffen, sowohl für die Restituirung diescr Vorausbezahlungeu, wie für eine verhältniß- mäßige Reduktiou der Steuern, wodurch eine erhebliche Veirin- gerung bei einer der hauptsächlihen Staatseinnahmen vermieden werden wird. Indem wir überdies endlich in Erwägung ziehen, daß für die. Garantie der Gläubiger es nothwendig war, eine Kasse zu begründen, welche besonders damit beauftragt ift, den Bctrag der zur Staatsschuldentilguug bestimmten Einnahmen aufzunehmen und den bezüglichen Dienst zu übernehmen haben wir beschlossen und beschließen, wie folgt:

Art. 1. Alle Schulden des Staates und der Deïra-Sanieh, welhe \sich ergeben aus den Anleihen vou 1862, 1864, 1868, 1873, resp. aus den Jahren 1865, 1867 und 1870, sowie die gesammte \{chwebende Schuld des Staates und die s{webende Schuld der Daïra- Sanich, welche die Schatzscheine und alle andexen Stücke oder Otligationen umfassen, sind in eine allgemeine Staatsschuld unifizirt, welhe 7 %/ Zinsen vom Nominalkapital trägt und in 65 Jahren durh halb- jährli statifindende Amortisationen getilgt werden soll. Die Uni- fikation erfolgt zu pari des Nominalbetrages der Stücke der alten Anleihen. Für die Anleihen von 1862, 1868, 1870 und 1873 werden die Titel der allgemeinen Staatss{huld zu 95/94 vom Nominal- kapital ausgestellt. Für die Juhaber der 9 prozentigen Anleihe von 1867 wird die Differenz des Zinsfußes zu Gunsten der Inhaber in der Weise in Stücker kapitalisirt, daß je eins auf 70/6 des Nominal- kapitals entfällt. Durch diese Operation wird die unifizirte allge- meine Schuld auf 91 Millionen Pfd. Sterl. Nominalbetrag fest- gestellt mit Ziusberechtigung vom 1. Juli 1876 ab.

Art. 2. Da die Schuld und die {webende Schuld der Daïra- Sanieh mit der des Staates unter denselben Beschränkungen und Operationen vereinigt wird, so ift die Daïra-Sanieh gehalten, jähr- lih die Summe von 684,411 Pfd. an die Kasse der öffentlichen Schuld zu zahlen, welher Betrag dem auf die Daïra entfallenden D für Zinsen und Amortisation der allgemeinen Schuld ent- pricht.

Art. 3. Die Einkünfte, welche speziell für den allgemeinen Schaßdienst bcstimmt find, bestehen in: 1,201,523 Pfd. Sterl. aus der Provinz Garbieh, 714,107 Pfd. qus der Provinz Menoulieb, 424312 Pfd. aus der Proviuz Behera, 732,179 Pid. aus der Provinz Siont, 345,389 Pfd. Oktroierträge ven Kairo, 173,837 Pfd. Oktroierträge von Alexandrien, 659,677 Pfd. Erträge der Douane von Alexandrien, Suez, Damiette, Rosette, Pott Said und El Arieh, 990,806 Pfd. Erträge aus den Eisenbahnen, 264,018 Pfd. aus dem Tabakszoll, 200,000 Pfd. aus dem Salzzoll, 60,000 Pfd. Pachtgebühr aus Materich, 30,000 Pfd. Erträge aus Schleusen- und Schiffahrtsgeldern auf dem Nil bis Waty Halfa, 15,000 Pfd. Brückengeld von Kashr el Nil, ama 5,790,845 Pfd. Die Beifteuer aus der Daïra, welche in Gemäßheit der betreffenden Eingänge gezahlt wird, beträgt S S Los Df Die Gesammtheit der bezüglichen Einnahmen beträgt 475, d.

Art. 4. Die Titres der allgemeinen unuifizirten Staatss{uld werden in Stücken von 20, 100, 500 und 1000 Pfd. mit halbjähr- lich zahlbaren Coupons beftehen. Die Ausloosung der zur halh- jährigen Amortisation bestimmten Titres exfolgt durch die leitenden Kommissarien der öffentlichen Staatsschuldentilgüngékasse. Diese Titres werden im Auttausch für die Titres dexr früheren Anleihen

(W. L. B)

und der s{chwebeiden Schuld zu den im Art. 1 des gegenwärtigett \ Dekrets vorgeschriebenen Bedingungen ausgehändigt. . ..

Art. 15. Eine Gruppe von Bankhäusern und Finanzinstituten hat kontrafktilih die Unifikation der Schuld Übernommen. Zur Ueber- wachung des regelmäßigen Verlaufs dieser Operationen werden von uns besondere Regierungskommissarien ernannt werden.

Art. 16. Für den Dienst der unifizirten Schuld wird eine be- sondere Kasse gegründet, deren Statuten durch ein Dekret fest- gestellt werden, das als Ergänzung des gegenwärtigen Dekrets

gelten soll. : Art. 17. Unser Finanz-Minister ist mit der Ausführung des gegenwärtigen Dekrets beauftragt. Kairo, 7. Mai 1876. Gez.

Ismail. -

Das Dekret, betrefsend die Gründung einer beson- deren Kasse für den regelmäßigen Dienst der öffentlichen Schuld lautet, wie folgt:

„Wir Khedive von Aegypten, geleitet von dem Wunsch, definitive und zweckmäßige Maßregeln zu treffen, um die Unifi?’ation der verschiedenen Staats\s{hulden und der Daïca - Sanieh, sowie eine Reduktion der übermäßigen aus diesen Schulden hervorgehenden Lasten herbeizuführen ferner geleitet von dem Wunsch, ein feierliches Zeugniß abzulegen von unserer festen Ab- ficht, für die verschiedenen in Betracht kommenden Intereffen jede Garantie zu sihern haben beschlossen, eine besondere Kasse für den regelmäßigen Dienst der öffentlihen Schuld zu begründen und zu ihrer Leitung ausländische Kommissarien zu ernennen, welche auf unser Ersuchen von den resp. Regierungen als gecignete Beamte bezeichnet werden, um den Posten auszufüllen, für welchen sie von uns mit der Eigenschaft als ägyptische Beamte unter den folgenden Bedingungen ernannt werden sollen, Nach Anhörung unseres geheimen Raths haben wir in dieser Beziehung beschlossen und beschließen wie folgt:

Art. 1. Es wird eine öffentliche Kasse begründet, die damit be- auftragt ist, die nothwendigen Fonds aufzunehmen für die Zahlung der Zinsen und Tilgungsbeträge der öffentlichen Schuld und die- selben auss{ließlich für diesen Zweck bereit zu halten.

Art. 2. Die Beamten, die lokalen Kassen und diejenigen Ber- waltungsbebhörden, welche, nachdem sie die zur Schuldentilgung be- fonders bestimmten Einnahmen erhalten uud zusammengefaßt haben, damit beauftragt sind, oder sein werden, diese Einnahmen in d& Centralshat abzuführen oder sie zur Disposition der bezüglichen mit Regelung der Staatsausgaben beauftragten Beamten zu halten werden mittelst des gegenwärtigen Dekrets verpflichtet, aus diesen Einnahmen Zahlungen für Rechnung des Staats\chaßes an die he- sondere Staatsschuldenkasse zu leiften, die in dieser Hinsicht als cine besondere Kasse des Staatsshaßzes angesehen- werden wird. Diese Beamten, Kassen und VWerwaltungëbehörden können in gültiger Weise nur mittelst dec ibnen von der ge- nannten Staatssculdenkasse ausgestellten Quitt1ngen dechargirt werden. Jede anderweitige Oidre oder Quittung bleibt für sie ohne Wirkung. Eben dieselben Beamten, Kassen und Verwaltungsbehörden werden monatlich dem Finanz-Minister eine Aufstellung zufertigen, welche die Einnahmen oder sonstigen ihnen von den für die öffentliche Schuld besonders angestellten CEinnehmern direkt zugehenden Ein- gänge, sowie ferner die an die besondere Staatsschuldenkasse gemah- ten Zahlungen aufweist. Der Finanz-Mirister wird diese Aufstellun- gen der Direktion der Kasse mittheilen. Die Kasse der öffentlicheu Staatsschuld wird von der Daïra-Sanieh den vollen Betrag erhal- ten, der nothwendig ist für die Deckung der Zinsen und die Amor- tisirung des entsprechenden Betrages der unifizirten Schuld. Sie er- bält ebenso die Fonds für die der englishen Regierung geshuldete Annuität, welche d-n Zinsenbetrag der Suez-Aktien repräsentirt.

Art, 3. Sollte die Summe der zur Schuldentilgung beftimmten Steuereingänge unzureibend für die Bezahlung des Halbjahr- Cou: pons sein, so wird die Spezialkasse der öffeutlihen Schuld von dem Schaßzamte durch Vermittelung des Finanz-Ministers die zur Ergän- zung der Zahlungen für den Halbjahrs- Coupon erforderlihe Summe einfordern. Das Schaßzamt foll gehalten sein, diese Summen 14 Tage vor dem Fälligkeitstermine zu zahlen. Sollten die Kassenbe- stände einen Uebershuß nah Zahlung der Zinsen und der Amortisa- tionéquote crgeben, so wird die Spezialkafse der öffentlihen Schuld diesen Ueberschuß am Schlusse jeden Jahres an die Generalkasse des Staats\chaßzes abführen. Die Kasse der öffentlichen Schuld wird ihre Abrechnungen vorlegen, welche rechtmäßig geprüft und berechnet werden sfeflen. i

Art. 4. Die Prozesse, welche die Kasse und Namens derselben ihre Vorstände im Interesse der zum großen Theil fic im Auslande befindlihen Staatsgläubiger gegen die durch den Finanz-Minister vertretene Finanzverwalturg anstrengen zu müssen glauben, werden, soweit es fih um den Schuß der Garantien für die Schuld handelt, welche wir dem Vorstand der gedachten Kasse anvertraut haben, in Gemäßheit ihrer Zuständigkeit vor den neuen Tribunalen entschieden werden, welhe in Uebereinstimmung mit den Mächten in Aegypten errichtet worden find.

Art. 5. Die vorstebend designirten Kommissare werden die Ver“ waltung der Spezialkafse der öffentliben Schuld übernehmen. Sie / werden durch uns für die Dauer von 5 Jahren ernannt werder ; fie haben ihren Siß in Kairo; ihre Funktionen können ihnen nah Ab- lauf der 5 Jahre von Neuem übertragen werden; für den Fall des Ab- lebens oder des Dienstaustrittes eines von ihnen, wird die Ernennung neuer Mitglieder von uns nach Maßgabe der erften Ernennungen er- folgen. Die Kommissare haben das Recht, einem aus ihrer Mitte die Funktionen ihres Präsidenten zu übectragen, welcher davon dem Finanz-Minister Mittheilung machen wird. j j

Art. 6. Alle aus dem Stande des Wechselcourses und der Werthve:siherung und aus deu Tranéporten von Baargeld nah dem Auslande entstehenden Kosten gehen ebenso wie die Kommi'sionégebühr für die Auszahlung der Coupons auf Rechnung der Regieruna. Die Direktoren der Kasse werden sich vorher mit dem Finanz-Minister für alle diese Operationen verständigen. Lelzterer wird jedoch darüber entscheiden, ob die Absendung der erforderlihen Summen in baar oder in Wechseln zu erfolgen hat. O

Art. 7. Die Kasse darf keinerlei Fonds, seien fie diéponitel oder nicht, in Kredit- oder anderen Operationen anlegen. E

Art. 8. Die Regierung is ohue die Zustimmung der Majorität der Kommissare, welche die Kasse ter Staatéshuld ve. walten, nicht berechtigt, in einer derjenigen Steuern, welche speziell für die Staats» schuld reservirt find, Veränderuugen vorzunehmen, welche eine VBer- minderung des Ertrages dieser Steuer zum Erfolge haben könnten. Eine Berpachtung ciner oder mehrer dieser steht der Regierung jedoch frei, vorausgeseßt, daß der Pachtbetrag mindestens dem bisherigen Ergebniß der Steuer gleihkommt. Ebenso soll die Regierung beredh- tigt sein, Handelsverträge zu schließen, welche die Zollergebnisse modifiziren. : i:

Art. 9. Die Regierung verpflichtet fich, keinerlei neue Schaßbons, feinerlei neuen Schuldtitel auêzugeben, au keinerlei neue Anteihe, welcher Natur sie auch sein möge, abzuschlie en. Dieselbe Verpflich- tuug geht sie ein Namens der Daïca- Sanieh. Sollte indessen die Regierung sich aus Gründen nationaler Nothwendigkeit gezwungen sehen an den Kredit zu appelliren, #0 darf es nur in dem Maßstabe der absoluten Nothwendigkeit und ohne Gefährdung der für die Kasse der Staatsschuld bestimmten Steuern geshehen. Auch darf die Re- gierung der Abfüh: ung dieser Steuer kein Hinderniß in den Weg legen. Auch sollen diese ausnahmêweisen Anlehen nur abgeschlossen werden können »ah Genehmigung der Direktoren der Kasse. :

Art. 19. Damit die Bestimmungen des vorstehenden Artikels feine Hindernisse für den Gang der Verwaltung herbeiführen, kann die Regierung sich eine laufende Rechnung bei einer Bank eröffnen lassen, um ihre Zahlungen zu erleichtern durch Gewährung von Vor- \chüssen, welche dur die Jahreseinaahmen autzugleichen sind. Das Guthaben oder die Schuld der Regierung soll am Schluß jeden Jahres

Politishe Monát3-Uebersicht für April, E

Oesterreich. Am 31, März waren die ungarishen Mi- nister Tisza, Szell und Simonyi zu den Ausgleichs-Konfe- renzen in Wien eingetroffen, noch an demselben Tage vom Kaiser empfangen worden und hatten dann sofort die erste vor- bereitende Besprehung abgehalten. Die Einzelverhandlungen, zu denen auch Graf Andrafsy von seinem ungarishen Gute Terebes eingetroff}:n war, begannen jedoch erft am 4. April. Zuerst galt es, das Reichsbudget für 1877 festzustellen, das den in Pest bevorstehenden Delegationen vorzulegen ist. Am 6. April wurde in einem unter dem Vorfiße des Kaisers gehaltenen gemeinsamen Ministerrathe diese Angelegenheit endgiltig erledigt. Am 8. begannen die Verhand- lungen über die Erneuerung des Zoll- und Handelsbündnisses, das im September 1869 zu Stande gekommen mar. Diese Verhandlungen erlitten eine Unterbrehung dur das Ofterfest, zu welhem die ungarishen Minister nah Pest zurückehrten. Am 19. fand dann wieder eine Sißung unter dem Vorsize des Monarchen ftatt, in welcher das Maximum der Konzessionen mit dem der Forde- rungen, welches die Minifter ihren Kammern gegenüber vertreten wollten, abgewogen werden sollte, doch war cine cndgiltige Ent- scheidung noch niht zu erreichen. In der Bankfrage wurde in Wien am 18. eine außerordentlihe Sizung der Bank- direktion abgehalten, in welcher das ungarische Projekt berathen und s\chließlich abgelehnt wurde. Zu der Wiedereröff- nung des ungarishen Abgeordnetenhauses, das am 20. seine erste Sizung nach den dreiwmöchentlichen Osterferien hielt, kehrten die ungarishen Minister nah Pest zurück, wo am 22, bei dem Minister-Präfidenten 60 Abgeordnete der liberalen Partei zu einer Berathuug zusammentraten, in welher Tisza Bericht ex- stattete. Um 24. faßte hierauf der ungarische Ministerrath den Beschluß: „die österreichishen Vorschläge könnten nur die Grund- lage weiterer Verhand!ungen abgeben; follte man den auf das Minimum herabgeseßten ungarischen Forderungen nicht ent- sprechen, so werde Tisza uns das Kabinet abtreten.“ Am 25 trafen die ungarischen Minister in Begleitung ihrer Räthe wieder in Wien ein, Nachmittags ‘hatten fie eine Konferenz mit dem Grafen Audrassy und am 26. fand eine neue gemeina- same Konferenz der Minister beider Reichshälften unter des Kaisers und Königs Vorsiz statt. Ein befriedigendes Resultat wurde auch jezt noch nicht erreiht, denn am 27. bot der un- garishe Minister-Präsident zugleih mit Ueberreihung eines Mi- nimums ungarischer Forderungen seinen Rütriit an, der jedoch von dem König-Kaiser auch diesmal wieder niht angenommen wurde. Die \{chließliche Einigung erfolgte dann durch die persönliche, erfolgreihe Vermittelung Sr. Majestät.

Die Session der öôsterreichischen Landtage is im Ganzen in ruhiger, sahgemäßer Erledigung der denselben vor- liegenden Arbeiten verlaufen, nur in Tirol, Vorarlberg und Böhmen wurde auch diesmal die bekannte partikularistische Dppo- fition der ultramontan-feudalen Partei in Szene gesegßt. Die- selbe fand aber wenig Beachtung, da der österreichisch-ungarische Staat vollauf mit den vorliegenden wichtigen , der Entscheidung harrenden inneren und äußeren Fragen beschäftigt war.

Italien. Die Deputirtenkammer vertagte sich bis zum 25. April, um dem neuen Ministerium Zeit zu lassen, die früher eingebrahten Regierungsvorlagen zu prüfen. Das Mi- nisterium wurde durch die Ernennung der General-Sekretäre für die einzelnen Fächer vervollständigt. Ernannt wurden: für das Innere Lacava, für die Finanzen Seismit. Doda, für die öffent- lichen Arbeiten Baccarini, für die Justiz La Francesca, für die landwirth\chaftlihen Angelegenheiten Branca, für das Auswär- tige Malvano, für den öffentlihen Unterriht der Turiner Professor Ferrati und für den Krieg Oberst Primerand. In der lezten Sißung der Deputirtenkammer hatte der bisherige Präsident derselben, Biancheri, sein Amt schriftlich niedergelegt ; nahdem jedoch von beiden Seiten der Kammer demselben das vollste Vertrauen verfichert worden, lehnte die Kammer seinen Rücktritt einstimmig ab. Sämmtlihe Mitglieder des neuen italienischen Ministeriums wurden nahezu einstimmig wieder in die Abgeordnetenkammer gewählt. Nicotera und Depretis er- ließen an die Präfekten und Finanzbehörden Rundschreiben, in denen eine strengere Befolgung der Gefseze anempfohlen wurde. Der Regierungswechsel hatte große Veränderungen im Verwaltungs- personale z r Folge, so erhielten fast alle Präfekturen, theils durhNeu- beseßung, theils durch Verseßung der bisherigen Präfekten neue Vorsteher. Die Kundgebungen zu Gunsten einer Erweiterung des Stimmrechts dauerten fort; die Regierung ernannte cine Kommisfion, welche bis zum 1. Juli das vorbereitende Material zu einem Gesegentwurf über die Erweiterung des Wahlrechts sammeln soll. Am 25. nahm die Deputirtenkammer ihre Sißun- gen wieder auf. Die Regierung legte einen Geseßzentwurf über die Verlängerung der Umlaufsfrist der Banknoten vor. Dem- nächst sollten die Eisenbahnverträge zur Berathung gelangen, wobei die Regierung an dem Grundsatze festhalten wollte, daß der Staat die Verwaltung des ganzen Eisenbahnnezes nicht selb|st übernehmen dürfe. Baron Rothschild traf zur Weiter- führung der Verhandlungen über den Baseler Vertrag in Rom ein, doch waren dieselben bis zum Schlusse des Monats noch erfolglos geblieben. In der diplomatishen Vertretung Italiens fanden einige Veränderungen ftatt. Ritter Nigra ist von dem Pariser Gesandtschaftspoften nah St. Petersburg verseßt worden, Graf Corii follte von Konstantinopel nah Paris, Graf Bar- bolani von Petersburg nah Konstantinopel gehen. i

Der Pap st hat in einem geheimen Konsistorium am 3. zwei Jesuiten, die Patres Franzelin und Davanzo, zu Kardinälen er- nannt und 14 vakante Erzbisthümer und Bisthümer neu beseßt. In der Streitfrage zwischen der päpstlihen Kurie und der spanischen Regierung hatte sich Spanien zur Wiederannahme des Konkordats v. I. 1851 mit Ausnahme des die Glaubens einheit betreffenden Artikels bereit erklärt. Die Kurie aber bestaud auf der Aufrechterhaltung jener Glaubenseinheit.

Neichstags- Angelegenheiten.

Berlin, 10. Mai. In der Abendsizung der Iuftizkommis- sion des Reichôtaces vom Montag gelangte dieselbe în ihrer Ve* rathung bis §. 504 der Civil-Prozeßordnung mit Ausseßung der Be- rathungen über die Handelsgerichte. Zu §. 425, nach weichem der Eid mit den Worten beginnen sell: „Jh \chwöôre bei Gott dem All- mächtigen und Allwissenden“ beantragte Abg. Herz, dic Eidesformel auf die Worte zu beschränken: „Jh s@wöre —- so wahr wir Gött helfe“ und motivirte seinen Antrag danit, daß emzelne Personen zwar an Gott glauben, ihm aber nicht jene Attribute zuertheilen

geregelt werden. Die Schuld darf in keinem Jahre 50 Milliguen F1cs.

Übersteigen. : Gegeben Kairo, 2, Mai 1876.

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wollen, Dieser Antrag wurde von der Komwission abge\ethnt. Ebenso wurde ein durch den Hofferichtershen Fall in Breslau vers» anlaßter Antrag des Abg. Dr, Lasker abgelehnt, mona als §, 4208 folgende Bestimmung aufgenommen werden sollle, Das Gericht fann