1876 / 113 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 13 May 1876 18:00:01 GMT) scan diff

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hatte und lebte ferner als Advokat. Am 4. September 1870 wurde er Präfekt der beiden Séêvres, dann General- Sekretär der Nationalvertheidigung in den Söèvres, der Vendée und der Charante. Am 8. Februar 1871 wurde er in die Nationalversammlung gewählt und nahm sofort eine hervorragende Stellung in der Linken ein; von ihm rührt der Antrag auf Untersuchung gegen die Bonapartifsten, er verthei-

nicht. Diese Vorlage wird nicht ohne Einfluß auf den Charak- ter der Ergänzungswahlen für die Bezirkstage und auf die ordentlihen Gemeirfderathswahlen sein, die im Juni und Juli stattfinden werden.“

haben, daß sie den Bestraften bei der Entlaffung aus der Straf- anstalt in Empfang nehmen resp. abholen laffen. Wenn gleich- wohl die Zurückbeförderung solcher Personen in die Heimath ausnahmsweise im Wege des Transports stattfinden muß, \o werden die dadurch entstehenden Kosten, foweit sie nicht aus dem Vermögen des Bestraften, bezw. der alimentationspflihtigen

55 S 9 - Pfennigstücke; an Kupfermünen: 5,437,228 M 82 „S 2-Pfennigstücke; 2,988,512 M 77 1-Pfennigstüde. Gesammtausprägung: an Goldmünzen: 1,397,850,460 4; an Silbermünzen: 220,050,693 # 70 S; \an Nickelmünzen: 29,127,627 M 65 S ; an Kupfermünzen: 8,425,741 M 59 De

Vis Epvde März 1876 find für Rehntng des Deutschen

(Säntgerhausen) die Worte eingeschaltet: „oder auf Verordnung oder Herkommen“. S. 3, Lehrer, welche auf den Ertrag der aufgehobenen Äb- gaben einen Anspruch haben, find von den zur Unterhaltung der Schule Verpflichteten nah dem sechsjährigen Durchschnitte der Einnahme zu entschädigen.

Nichtamtliches. Deutsches Neich

Preußen. Berlin, 13. Mai. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen hevie die Vorträge des Staats-

Defierreih:-Ungarm. Wien, 11. Mai. Die Königin

Sekretärs von Bülow, des Gevneral-Adjutanten von Albedyll und des Obersten von Haugwiß entgegen. Gegen 12 Uhr holten Se. Majestät der Kaiser von Rußland des Kaisers und Königs Majeftät aus dem Palais ab und Beide Majestäten be- gaben Sih nach der Kaserne des Kaiser Alexander Garde- Grenadier-Regiments und dejeunirten daselbs mit dem Offizier- Corps des genannten Regiments.

Ihre Majestät die Kaiserin-Königin besichtigte gestern das South Kenfington Museum in London und besuchte Ihre Königlichen Hoheiten den Prinzen und die Prinzessin von Wales. Bei Ihrer Majestät der Königin von Großbritannien fand ein Diner statt, wozu sämmtliche Witglieder der Königlichen Samilie und deren Verwandte geladen waren.

Se. Kaiserlihe und Königlihe Hoheit der Kronprinz wohnte gestern Vormittag dem Exerciren vor Sr. Majestät dem Kaiser von Rußland auf dem Tempelhofer Felde bei. Höchstderselbe beehrte Mittags den russishen Reichs- Tanzlec Fürsten Gortschakoff mit einem Besuche und nahm Nach- mittags um 5 Uhr mit Ihrer Kaiserlihen Hoheit der Kronprinzessin, Höchstwelhe um 4 Uhr von Potsdam hier eingetroffen war, an dem Diner im Kaiserlichen Palais Theil. Beide Höchste Herrschaften besuhten Abends die Vorstellung im Opernhause, worauf Ihre Kaiserliche Hoheit die Kronprinzessin Abends 9 Uhr wieder nah dem Neuen Palais zurückfuhr.

Se. Majestät der Kaiser von Rußland beehrten gestern Mittag den Reichskanzler Fürsten Bismarck und die General-Feldmarshälle Grafen Wrangel und Freiherrn v. Man- teuffel mit Allerhöchstihrem Besuche.

Abends wohnten Beide Kaiserlihe Majestäten der Vor- Fellung im Opernhause bei.

Heute Morgen machten Se. Majestät der Kaiser von Ruß- Iand eine längere Spazierfahrt im Thiergarten, ertheilten im Laufe des Vormittags Audienzen und folgten um 12 Uhr mit Sr. Majestät dem Kaiscr und König einer Einladung des Kaiser ‘Alexander Garde - Grenadier - Regiments Nr. 1 zum Dejeuner.

Nachmittags 5 Uhr findet im Palais Sr. Kaiserlihen und Königlichen Hoheit des Kronprinzen die Familientafel ftatt, zu der außer Beiden Kaiserlihen Majestäten, Sr. Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Mecklenburg-Schwerin und den Mitgliedern der Königlichen Familie, Einladungen erhalten haben : der Reichskanzler Fürst Bismarck, der Reichskanzler Fürst Gortschakoff nebft dem gesammten Gefolge und dem Ehrendienste Sr. Majestät des Kaisers von Ruß- land, der österreichish-ungarishe Minister des Aeußern Graf Andrafsy mit seiner Begleitung, der Botschafter v. Oubril mit dem Personal der russishen Botschaft, der Botschafter Graf v. Karolyi mit dem Personal der österreihish-ungarishen Bot- \haft, der Kaiserlich russishe Botschafter am österreihisch-unga- rischen Hofe Geheime Rath v. Newikoff und andere Personen von Distinktion.

Die Abreise Sr. Majestät des Kaisers von Rußland nah Ems ift für heute Abend 84 Uhr in Auss\iht genommen.

Im weiteren Verlaufe der gestrigen Sizung beschäftigte

das Haus der Abgeordneten mit Wahlprüfenger Nad L Anträgen der betreffenden Abtheilungen wurde die Wahl des Kaufmanns Hassenkamp im IX. Wahlbezirke, Regierungsbezirks Caffel beanstandet und die Regierung aufgefordert, in den betref- fenden Urwahlbezirken geeignete Erhebungen zu veranlassen, ob die S8. 10 und 12 des Reglem. überall beobachtet sind. Die Wahl des Abg. Wojczewski im 6. Posener Wahlbezirk wurde für gültig erklärt, dagegen die Wahlen der Abgg. Respondek und v. Pot- worowski beanstandet. Bezüglich der Wahl der Abgg. v. Czarlinski und Osfterath (Kreis Koniz-Tuchel-Schlohau) hatte die Ab- theilung Ungültigkeitserklärung beantragt; das Haus beschloß jedoch auf den Antrag des Abg. v. Schorlemer- Alt, nur die Beanstandung der Wahlen auszusprechen. Dagegen wurden die Wahlen der Abgg. Doms und Graf Arco, für welche die Ab- theilung Gültigkeitserklärung beantragt hatte, dem Antrage des Abg. Welter gemäß wegen Wahlbeeinflussung für ungültig erklärt, im Uebrigen der Antrag der Abtheilung, die Staats- regierung aufzufordern, die Kreissekretäre Nowash und Ulbert wegen wversuhter Wahlbeeinflusung in geeigneter Weise zur Verantwortung zu ziehen, angenommen. Schluß 3 Uhr.

In der heutigen (54.) Sizung des Hauses der Ab- geordneten, welher am Ministertishe der Minister des Innern, Graf zu Eulenburg, der Minister der geiftlihen 2c. Angelegen- heiten, Dr. Falk, und der Handels - Minister Dr. Achenbach mit mehreren Kommissarien beiwohnten, wurde nach einigen geshäft- lihen Mittheilungen des Präsidenten in der E chlußabstimm- mung der Entwurf eines Gesetzes, betreffend die-Vertheilung der öffentlihen Lasten bei Grundstükstheilungen und die Grün- dung neuer Ansiedelungen in den Provinzen Preußen, Branden- burg, Pommern, Posen, S{hlejen und Sachsen, im Ganzen angenommen, Ebenfalls ohne Diskussion in dritter Berathung der Entwurf eines Gesezes, be.treffend die Betheiligung des Staates an dem Unternehmen einer Eisenbahn von Itzehoe über Wilster, Taterphal und Meldorf na. Heide. Es folgte die erste und zweite Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betref- fend die Beseitigung einzelne1 kirhliher Abgaben und Leistungen für Shul-, Kom munal- und Armen- ean Iu der Spezialdebatte wurde F. as s

n den vormals Königlich sähsishen Landestheilen wird die durch das Reskript vom L Juli 1813. IIL, Fortseßung des Codicis Angustei 1, Abtheilung, Seite 87 für Schulzwede an- geordnete Abgabe von Trauungen, so wie die daselbs vorgeschriebene Kollekte mit dem Tage der Verkündung dieses (Seseßes aufgehoben,

ties ay Me genehmigt.

„Die anderweit von Taufen und Trauungen für Sul:-, Kommunal- und Armenzwecke zu entrihtenden Ae V sowie die auf den §8. 4, 5, 13 und 17 der Principia regulativa vom 30 Juli So o, beruhenden Verpflichtungen kommen vom 1. Januar 1877 in

wurde na einer kurzen Debatte, an welher fich außer dem Regierungs-Kommissar, Geh. Regierungs-Rath ‘Bahr, die Abgg. Windthorft (Bielefeld), Lauenstein und Richter (San,ger- hausen) betheiligten, auf Antrag des Abg. Windthorst (Bie!e- feld) in folgender Fassung angenommen:

und damit das ganze Geseg wurden ohne Debatte genehmigt. Das Haus trat dann in die zweite Berathung des Geseßentwurfs, betreffend die Geshäfts\prahe der Beamten, Be- hörden und politischen Körperschaften des Staats. Bei F. 1 \prach, nah einem einleitenden Vortrage des Re- ferenten Abg. Beisert, vom national-polnishen Stand- punkte aus der Abg. Maydzinsky gegen die Vorlage. Der Abg. Dr. Aegidi entgegnete, daß man aus der bisherigen geshicht- lihen Entwickelung niht Argumente nehmen könne gegen die gesezgeberishen Arbeiten der Gegenwart, weil große geschihtliche Thatsachen einen weiten Unterschied zwischen Vergangenheit und Gegenwart begründet haben. Das Geseß habe das Verdienst, daß es sich nur mit der Staats\sprache und nihcht mit der Volks- sprache befasse. Beim Schlusse des Blatts hatte der Abg. Kantak das Wort.

88. 11

UPeber die Auslegung und Anwendung der Alinea 3, 23 Alinea 3 des Reichsgesezes vom 6. Juni 1870, betreffend die Berechnung der Erwerbs- resp. Verlust- frist für Gesinde x. spriht ih ein im „Centralblatt des D. R.‘ veröffentlichtes Erkenntniß des Bundesamtes für das Seimathwesen vom 18. Värz d. I. prinzipiell wie folgt aus:

Das erste Erkenntniß stellte fes, daß der übliche Umzugs- termin für „Heuersleute*“ (in Schleswig-Holstein) auf de:n Lade der 1. Mai sei, berehnet, daß weder die Verspätung des An- zuges, noch die Antizipation des Abzuges einen fiebentägigen Zeitraum überschritten habe, und gelangte so, unter Bezugnahme auf die 88. 11, 23 des Reichsgesezes vom 6. Iuni 1870 zu dem Resultate, daß OD., auch wenn seine Anwesenheit in St. faktish von kürzerer als zweijähriger Dauer gewesen sei, denno einen Unterstühßungswohnsfiß im Bezisï d Verklagten begrün- det habe. Darauf stügte fich die Verurtheilung desselben nah dem Klageantrage.

Die Berufung des Verklagten hat das Bundesamt nicht als begründet erachtet.

Die von den Parteien, wie vom ersten Richter stillchwei- gend vorausgesezte Anwendbarkeit der Bestimmung in S411; Absaÿy 3 des Reichsgeseßes vom 6. Juni 1870, lautet das Er- kenntniß, auf Wohnungsmiether ift nicht unzweifelhaft. In den Motiven des dem Reichstage vorgelegten Gesegentwurfs wird die Bestimmung hauptsählih damit begründet, daß es gelte, die Entsheidung der überaus zahlreichen Streitigkeiten zu vereinfahen, welche die Armenpflege der dienenden und arbeitenden Klasse verursahe. Dadurh gewinnt die Wahl des Ausdruckes „Miethsleute“ statt Miether \hein- bar eine Bedeutung, welche der Subsumtion sämmtlicher Inhaber von Miethwohnungen ungünstig ist. Jedoch werden an- dererseits unter den Kategorien des L 11 auch die Pächter, also Personen aufgeführt, welche niht gleich dem Gesinde, den Arbeitsleuten und Wirthschaftsbeamten ihre Dienste vermiethen, so daß es nicht wohl möglich is, unter dem zusammenfassenden Ausdrucke „oder andere Micthsleute“ nur Personen der arbei- tenden und dienenden Klasse, welche ihre Dienste vermiethen, zu verstehen. Es kommt hinzu, daß @ie Bestimmung in S. 11 des Reichsgefezes augenscheinlih det gleichartigen Bestimmung in 8. 64 dex \{chleswigYolsteinishen Armenordnung vom 29. De- zember 1841 nachgebildet if, und daß in Schleswig- Holftein nah einer von der Heimathsdeputation zu Schleswig ertheilten Auskunft der Sprachgebrauch unter „Miethsleute“ Miether von Wohnungen jeder Art versteht.

Die Frage, ob §. 11 auf Fälle, wie der vorliegende, über- haupt Anwendung findet, war daher zu bejahen

Die Bestimmung in §, 11 Al. 3 des Reichsgeseßes vom 6. Juni 1870 regelt allerdings ihrem Wortlaute nach die Be- rechnung der Aufenthaltsfrist nur hinfichtlih des Anfangs, ohne hinzuzufügen, daß der Aufenthalt auch mit dem Umzugstermin als beendigt gelten soll, wenn die Entfernung niht um mehr als sieben Tage vor oder nah dem Termin sih verschoben hat, und die in dem korrespondirenden §. 23 enthaltene gleiche Fest- stellung des Beginnes der Abwesenheit ist an \ich nur für die Berechnung der zweijährigen Abwesenheitsfrist gegeben. Zwin- gende Gründe \prehen aber dafür, daß der Gesetzgeber den Aufenthalt wie die Abwesenheit von Miethleuten, Dienstboten 2c. ihrer ganzen Zeitdauer nah mit Rücksicht auf den üblihen Umzugstermin berechnet wissen will, daß also auch die Fortdauer des Aufenthaltes beziehungsweise der Abwesenheit bis zu dem herkömmlichen oder geseglichen Umzugstermine ohne Zu- laffung des Gegenbeweises angenommen werden \oll, falls nit eine Abweichung von mehr als 7 Tagen nahweisbar ist. Ein- mal liegt es in der logischen Konsequenz, die Beendigung des Aufenthaltes odeu der Abwesenheit nah denselben Normen zu bemessen, wie den Beginn. Sodann aber führt auch das System des Geseßes nothwendig darauf hin, Ende und Anfang des Aufenthalts oder der Abwesenheit nicht auf verschiedene Weise zu beftimmen. Wenn als Tag des Beginnes der Abwesenheit der Umzugstermin gilt, während der Aufenthalt thatsählih früher beendigt worden is, so würde nah der gegentheiligen Auffassung zwischen dem Tage, an welchem geseßlich die Ab- wesenheit beginnt, Und dem Tage, an welchem der Aufenthalt faktish zu Ende ging, ein Zwishenraum liegen, in welhem der Betreffende weder als abwesend, noch als anwesend zu betrah- ten wäre. Ebenso verhält es sich in dem umgekehrten Falle, wenn der geseßlihe Wiederbeginn des Aufenthalts von dem faktishen Ende der Abwesenheit durch einen Zeitraum von mehr niht als 7 Tagen getrennt ist. Nothwendig muß daher im Sinne des Gesehes die Anwesenheit fortdauern, bis geseßlich die Abwesenheit beginnt, wenn niht eine Inkongruenz entstehen soll, welche der Geseßgeber im Hinblick auf die sorgfältig durch- geführte Gleichheit der Bestimmungen über Dauer des Aufent- haltes und der Abwesenheit unmöglich gewollt haben kann. Schon §. 64 der \hleswig-holsteinishen Armenordnung vom 29. Dezember 1841 bestimmte übrigens auch das Ende des Aufent- haltes nah der Ziehzeit, und es würde in der That der Zweck einer solchen Gesezesvorschrift nur halb erreiht werden, wenn A E A frübe T TORLNI E DePrns des Aufenthaltes,

| ede sruzere Beendigung des Aufenthal - weise zugelassen werden sollte.“ 9 INLS Bum

In den deutschen Münzstätten find bis um 6, Mai 1876 geprägt: an Goldmünzen: 1,079 118180 X Doppelkronen , 318,736,980 M Kronen; hiervon auf Privat- rechnung : 168,141,325 M; an Silbermünzen: 41,354,805 M 9-Markftücke, 131,648,883 M 1-Markfstüdte, 23,479 505 M6 50 S

eDíe anderweit von Taufen, Trauungen und kirchli je nissen gb Schul-, E aal und Armeénitdedè “i Mi as und nah dex Jahreszahl 1736 auf Antrag des Abg. Richter ]

90-Pfennigftücke, 23,567,500 M 20 S 20- Pfennigstücke; an

Reihs zur Einziehung gelangt an Lindes-Silber- und Kupfermünzen: A. Landes - Silbermünzen: Thalerwährung 244,822,083 / 68 Z, südd.utshe Gulden- währung 180,442,137 # 99 §, Kronenthal«& 7,973,748 M 92 -Z, Konventionsmünzen des Zwanzigguldenfußs 1,909,810 88 „S, Silbermünzen Kurfürstlih und Königlich \ächsischen Ge- präges 53,456 M 62 _Z, Silbermünzen \{chleswit-holsteinischen Gepräges 1,617,855 4 49 S, Silbermünzen hannoverschen Gepräges 1613 M6 45 5 , mecklenburgishe Währune 204,769 M 64 5, Hamburgishe Kurantwährung 1,766,358 #4 21 2, Lübishe Währung 755,291 s 84 Z; Gesamntwerth A.z 439,547,126 Æ 712 5 5. B. Landes - Kupfermünzen: Thaler.rährung 2,044,999 /( 98 5, s\üddeutsche Währung 475,945 A6 95 S, medlenburgishe Währung 32,627 46, 20 S Gesammtwerth B. : 2,553,573 4 13 _§. Hierzu Gesammtwerth À.: 439,547,126 A 72 S. Summe: 442,100,699 M 85 8.

Zur Ausführung des Gesetzes, betreffend die Ausgabe von Reichskassen\scheinen vom 30. April 1874 snd bis Ende April d. J. auf den definitiven Antheil der Bundesstaaten an Reichsfkafsensheinen (120,000,000 4) 117,521,825 S (in Reichskassenscheinen und 70 # baar) angewiesen worden, îo daß zum Ersaß des Landespapiergeldes noh 2,478,105 M erforderli sind. Zur Erfüllung des Maximalbetrags der Vorschüsse (54,889,941,72 6) find 52,543,959; # angewiesen und noch 2,478,105 A erforderli.

Die in ter heutigen Börsen-Beilage abgedruckte tabel= larishe Uebersicht der Ausweise der deutschen Zettel- banken vom 6. resp. 7. d. M. ergiebt folgende summarishen Daten. Es betrug der gesammte Kassenbestand der 19 Institute der Tabelle: 745,354,000 / (gegen die Vorwoche mehr 13,646,000 6), der Bestand an Wechseln im Betrage von 659,004,000 a blieb um 12,996,000 6 gegen die Vorwoche zurü. Die Lombardforderungen betrugen 94,828,000 4 (gegen die Vorwoche weniger 2,258,000 46), der Notenumlauf von 912,245,000 # zeigt gegen die Vorwoche ein Minus von 13,891,000 H, die täglih fälligen Verbindlichkeiten im Betrage von 184,633,000 6 sind gegen die Vorwoche um 12,737,000 4 gewachsen, während die an eine Kündigungsfrist gebundenen Verbindlichkeiten in Höhe von 162,825,000 gegen die Vor- woche fich um 2,062,000 M vermindert haben.

Heute um 11 Uhr fand eine Sißung des Gerichts = hofes für Kompetenz-Konflikte unter Vorsiß des Wirk- lihen Geheimen Rathes Dr. von Koenen ftatt.

In den von den ländlihen Amtsvorständen aufgestellten Nachweisungen der bei den Gewerbetreibenden vor- handenen Maße, Gewichte und Waagen is die bei Auf- zeihnung der Maße und Gewichte 2c. gewählte Schreibweise der Benennungen und Bezeichnungen derselben zur Zeit, theils, weil ffe verschieden gewählt, theils, weil fie meist voll ausgeschrieben, ebenso umständlih und zeitraubend, als wenig einheitlih und übersichtlih. Auf Anregung der Königlihen Eichungs- Inspektion der Mark Brandenburg werden deshalb in den Amtsblättern diejenigen vollen und abgekürzten Bezeihnungen der Maße und Gewichte bekannt gemaht, welcher fih die Kaiserlihe Normal-Cihungskommission bedient, um den betheiligten Kreisen, den Behörden wie dem Publikum fine Richtschnur für die allgèmein zu wählende Schreib- weise zu geben und fie dadurh in Uebereinstim- mung mit der von den Eichungsbehörden befolgten Praxis zu seßen. Dies gilt namentlich in Bezug auf die zu präzisirende Bezeichnung der verschiedenen Gewichte, auf welchem Gebiete recht eigentlih eine Verwirrung herrs{cht, indem für dasselbe Gewichts|tück oft drei bis vier verschiedene Bezeihnungen inner- halb derselben Nachweisung vorkommen. Allerdings trägt die Maß- und Gewichtsordnung mit ihren neben den Hauptbezeih- nungen hergehenden deutshen Namen, sowie die Eichordnung mit den neben der Einheit des Kilogramms belassenen Stücken der Pfundreihe einen Theil der Schuld, wozu kommt, daß vermöge der Abweichung, welhe das reine dezimale System durch die Zulassung der Halbirungsftücke erlitten hat, au die Reihe der Gewichte in der Anshauung und dem Munde des Volkes gelitten hat ganz abgesehen von dem Sprachgebrauche, der fich aus dem frühern auf das neue Maßsystem übertragen hat und hierdurch Gewichtsbenennungen geläufig zu werden anfangen, welche mit echten Brüchen und deren Vielfachen aus der Einheit des Kilogramms abgeleitet find. Häufig verbirgt fich aber. au hinter dem so gewählten Ausdruck in Kilogramm- form eine gewisse Unsicherheit in der Beurtheilung, ob das betreffende Gewichtsst&ück noch zulässig oder aus dem Verkehr zu entfernen sei. Jedenfalls wird es sih dana für die Behörden überhaupt empfehlen, den dur die Eichordnung gegebenen ein- fahen Bezeihnungen fich anzubequemen, namenilich aber selbst- gewählte Synonyme zu vermeiden, damit in den Gewichtsbezeih= nungen keine echten Brüche mehr vorkommen.

Ueber die von einem Ober - Präsidenten angeregten Fragen, ob es nothwendig und angemessen erscheine, die Zu r ü ck- beförderung folher jugendlichen Verbrecher im Alter von 12 bis 18 Jahren, welche ihre Strafe in den dazu beson- ders bestimmten Anstalten verbüßt haben (8. 57 des Strafgeseß- buches) nah ihrer Entlassung in ihre Heimath allgemein und unbedingt im Wege des Transports anzuordnen und wer event. zur Tragung der dadur entstehenden Transportkosten verpflichtet sei, hat der Minister des Innern die gutachtliche Aeußerung anderer Ober-Präsidenten eingefordert und demgemäß. ein Bedürfniß, die Heimschaffung im Wege des Transports all- gemein vorzuschreiben, nicht anerkannt.

Dagegen hat der Minister in dem betreffenden Reskript vom 26. März d. I. es für nöthig erahtet, daß die zur Entlaffung gelangenden jugendlichen Verbrecher, da sie niht disposfitions- fähig find, somit auch nicht selbst darüber Bestimmung zu treffen haben, wohin sie sich nach der Entlassung aus der Strafanstalt begeben wollen, und da ferner ihr früherer Lebenslauf dafür Zeugniß ablegt, daß fie sih nicht selbst überlassen bleiben dürfen, baldmöglichst unter die Aufsicht derjenigen Personen, welche die Obhut über dieselben wahrzunehmen haben, also ihrer Eltern oder Vormünder, gelangen. Kann dieser Zweck mit hin- reichender Sicherheit wie dies bei der Beförderung auf der Eisenbahn unter Mitwirkung der Bahnbeamten in vielen Fällen möglih sein wird durch Vermittelung anderer zuverlässiger Personen nit erreiht werden, so wird die

Nitelmünzen: 15,826,585 /6 10 3 10-Pfennigstüde, 9,301,042 (6 |

Heimathsbehörde auf vorherige Benachrichtigung der Straf- anstalts-Direktion die Eltern oder Vormünder zu veranlassen

Verwandten, bestritten werden können, von der Heimathsgemeinde getragen werden müssen.

Am 1. Oktober d. I. wird das Füsilier-Vataillon 5. Brandenburgischen Infanterie-Regiments Nr. 43 von Soldin nach Cüstrin, sowie der Stab, die 5, 6. und 7. Compagnie des 2. Bataillons Garde-Fuß-Artillerie- Regiments von Torgau bezw. Wittenberg nah Cüstrin ver- legt werden.

Der Contre-Admiral Henck, Direktor der Kaiserlichen Admiralität, ist von seiner Dienstreise nach Kiel und Danzig hierher zurückgekehrt.

Bayern. München, 11. Mai. Der König hat sih nah Schloß Berg begeben, wo Se. Majestät den Sommer über verweilen wird. Der nig hat genehmigt, daß nah Antrag des Königlichen Staats-Ministeriums des Innern 42,436 Mark aus dem Gewinnantheile der München-Aahener Mobiliar-Feuer- versiherungs-Gesellschaft an 52 Gemeinden zur Herstellung von Brunnen, Wasserleitungen, für Armenpflege, Kranken- und Wohlthätigkeitsanstalten und dergleichen vertheilt werden.

Die Eintheilung der Urwahlbezirke zu den neuen Landtagswahlen in unserer Stadt bietet, wie die „Allg. Ztg.“ hört, einige Schwierigkeiten. Wenn nämlih nicht wenigstens ein Urwahlbezirk mit weniger als 2000 Seelen ge- bildet werden soll, so wird man, da nah Art. 11 des Wahl- geseßes ja auch die Grenzen der Distrikte möglich| beachtet werden sollen, genöthigt sein, einen Distrikt, dessen Bevölkerung nicht 2000 Seelen zählt, mit einem benachbarten zu vereinigen, wodurch aber ein Urwahldistrikt mit etwa 4000 Einwohnern entstünde, und \ohin aht Wahlmänner in demselben zu wählen wären. Der Aus\chuß für den Iörgschen Wahlgesch- entwurf hat die erste Lesung desselben beendet. Ein Antrag des Abg. Stenglein, die Prüfung der Wahlen der „Abgeordneten dem Senat des obersten Gerichtshofes zu üb :rtragen, wurde von den ultramontanen Aus\{hußmitgliedern bekämpft, und durch den Stichentscheid des Vorfizenden Dr. Schüttinger, abgelehnt; ebenso ein Antrag der Abgg. Fischer und Louis, die Diäten der Abgeordneten zu beseitigen, sowie ein Antrag der Abgg. v. Shauß und Stenglein, den Kammermitgliedern als Entschädigung eine Aversalsumme zu gewähren. Eine solche Entschädigung hatte auch der Regierungsentwurf von 1874 vor- geschlagen.

12. Mai. Die Landtagswahlen für den Bezirk München 1, find laut Regierungsents{chließung für die Wahl von Wahlmännern (Urwahl) auf den 18. Mai, für die Wahl der Abgeo: dneten auf den 26. Mai angeordnet.

13. Mai. (W. T. B.) Der König hat den Staats- rath v. Eisenhart seiner Stellung als Kabinets - Sekretär enthoben. Sein Nachfolger soll der bisherige zweite Sekretär, Staatsanwalt Ziegler, werden.

Sachsen. Dxesden, 12. Mai. Die Zweite Kammer verwies heut das Königliche Dekret, betreffend den Ankauf der Chemnitz - Aue- Adorfer Eisenbahn durch den Staat, an die Finauzdeputation.

Baden. Karlsruhe, 11. Mai. In der gestrigen Sizung der Zweiten Kammer konstatirte bei Gelegenheit der Verhandlung über die Petition der Altkatholiken-Gemeinschaft Mannheim, deren fstaatlihe Anerkennung betreffend, der Führer der flerikalen Partei, Dekan Lender, daß die Schwierigkeiten wegen der Simultan - Kirhe nur von der Unmöglichkeit herrührten, mit den Ältfkatholiken fkirchlihe Gemein- schaft zu haben, nicht aber davon, daß die betreffen- den Kirchen ipso facto interdicirt seien, und gab die Ver- sicherung, daß seine Partei den Altkatholiken auf Grund des be- züglihen Geseßes entgegenzukommen bereit sei. Bei dieser Er- klärung der Ultramontanen, daß es kein absolutes kirhenreht- ciches Verbot gegen die Mitbenußung der Kirchen gäbe, wies die nationalliberale Partei aus den Akten nah, daß das Verbot einzig vom päpstlihen Nuntius in München ausgegangen sei. Als Resultat der Verhandlung dürfte, dem „Frkf. I.“ zufolge, die baldige Anerkennung der Altkatholiken Mannheims zu er- warten fein.

Hessen. Darmstadt, 11. Mai. Gestern trat der Finanzausshuß der Ersten Kammer zur Berathung des Budgets, sowie der neuen Steuergesete zusammen. Der leßtere Gegenstand dürfte voraussichtlich die Ursache sein, weshalb sich die Ae länger als sonft herkömmlih hinauszichen werden.

Elsaß-Lothringen. Straßburg, 11. Mai. Der in der „Straßburger Zeitung“ vorgestern veröffentlihte Geseh- entwurf, nach welhem der Kaiser in einzelnen Fällen, deren Auswahl ihm vorbehalten is, mit Zustimmung des Bundesraths Befugnisse des Reichstags dem Landesaus\chuß übertragen kann, wird, wie erwartet werden konnte, in der Presse vielfach diskutirt, und findet eine beifällige Aufäahme. So lesen wir im eElsässer Journal“ unter Anderem:

„Vis dahin war der Reichstag dazu berufen, die Beschlüsse des Landesausshusses zu revidiren; sogar wenn diese den Wünschen der Verwaltung selb| entsprahen, so nahm diese hohe Versammlung jene Beschlüsse noch einmal durch und Übte fo eine Art von Kontrole über den Landesaus\huß sowohl als über die Exekutivgewalt aus. Um in leßter Instanz zu urtheilen, besaß der Reichstag niht die erforderlihe be- sondere Sachkenntniß; im Gegentheile konnte man bemerken, daß er die elsaß-lothringishen Angelegenheiten weniger gut kenne als der Landesaus\huß und daß er \sich bedeutend an- strengen müsse, um sih zu orientiren. Dieser Gesezentwurf hilft dem Uebelstande ab und ertheilt dem Kaiser und dem Bundes- rathe die Befugniß zur Promulgation der Geseze, nahdam sie nux vom Landesausshuß durchberathen worden,“

Auch der „Induftriel alsacien“ erkennt an, daß die Ein- führung des Gesezes den praktischen Erfolg haben werde, daß die Landesangelegenheiten eine beshleunigtere Erledigung finden

würden. fol Die Augsburger „Allgemeine Zeitung“ äußert sich wie olgt:

Der Reichstag wird fich wohl mit Freuden der Geschäfts- bürde und Verantwortung eines Landtags für Elsaß-Lothringen

entledigen, wenn auch der Erekutive überlassen ift zu bestimmen, wann dies eintreten soll, Die Ausscheidung der- Vorlagen an

der Belgier ist heute Nachmittag von Pest wieder in Wien eingetroffen und Abends nah Baden-Baden weitergereist.

Die sämmtlihen Pester Blätter, die sich heute mit dem Ergebniß der gestrigen Konferenz der liberalen Partei be- schäftigen, konstatiren, so \chreibt die „Presse“, daß der Regierung die Majorität für ihr Ausgleihs - Pro- gramm gefihert, aber auch, daß der Bruch in der liberalen Partei vollzogen is. Der „Pester Lloyd“ meint zwar, Minister « Präsident Tisza hätte für sein Vorgehen eine glücklihere Form wählen können, in der Sache billige er aber den Entschluß Tisza's, die Frage in. der Partei sofort zur Entscheidung zu bringen. Was sodann die Haltung der Partei- mitglieder betrifft, so theilt er diese in drei Kategorien. Die 181 Abgeordneten, welhe mit Ja stimmten, seien über das Wesen des Ausgleihes und über die Umstände, unter deren Einfluß die Transaftion zu Stande kam, im Klaren, und darum der Regierung willig entgegengekommen. Ein anderer Theil fei der Ansicht, daß die Annehmbarkeit oder Un- annehmbarkeit dex Prinzipien ers| aus den Ausführungs- details beurtheilt werden könne, und wolle \sch demgemäß die Entscheidung bis zur Vorlage der betreffenden Geseßz- entwürfe vorbehalten. Dies sei der gemäßigtere Theil der Opposition; auch zeigt fich der „P. Lloyd* geneigt, dieselben au fernerhin zur Partei zu zählen, \o fie niht in der heutigen Sizung offen gegen die Kenntnißnahme stimmen werden. Ein dritter Theil der Parteimitglieder endli, resp. eine zweite oppo- sitionelle Fraktion, sage fich \{chon auf Grund des Bekannten und ohne Rücksicht auf die Details von der Regierung los. Diese Fraktion, welher vom „P. Lloyd“ \charfe Seitenhiebe auf die „unter dem Banng einer inkommensurablen öfentlihen Mei- nung stehenden Abgeordneten“ augenscheinlih zugedaht sind, betrachtet er als aus der Partei ausgeschieden. Ob dieselbe je wieder eintreten könne, will er heute nicht untersuchen; er will es jedoch hoffen „und die Möglichkeit ihrer Rückkehr“, so sagt er mahnend, „darf in den fünftigen Beziehungen zwishen den Verbleibenden und den Auss\cheidenden nicht einen Moment aus den Augen verloren w:rden.““

Pest, 11.Mai. Die 68 dissentirenden Mitglieder des lib e- ralen Klubs konsftituirten sih heute als separater Klub und ent- sendeten ein Fünfercomité zur Redaktion eines Manifestes an das Publikum. Der “Pester Lloyd“ konstatirt in seinem heuti- gen Artikel, daß das Resultat der heutigen Sizung in keinem Verhältnisse zu der Bewegung der leßten Tage gestanden, da die Antwort Tisza's ohne Widerspruch zur Kenntniß ge- nommen wurde. Dies fei indessen nur ein \{heinbares Re- sultat; der Parteikonflikt habe troßdem nicht aufgehört, der- selbe ziehe vielmehr weitere Kreise. Der „Pester Lloyd“ warnt die Dissidenten vor einer förmlihen Partei-Organisirung. Ueber die Ausgleihsfragen hinaus fehle ihnen jedes Programm, und man weiß, was in einer politishen Vereinigung den Mangel eines Programms zu erseßen pflege. Zudem \oll jeder ofene Konflikt bis zum Herb vertaât werden, da Tisza's- Antwort zur Kenntniß genommen wurde; bis zum Herbst könne sh aber Manches ändern, was das Urtheil der Disfidenten über den Ausgleih beeinflussen dürfte. Es dürfe daher jede Möglichkeit einer Wiedervereinigung mit der liberalen Partei nicht abge- schnitten werden.

Schweiz. Nach dem Berichte des Finanzdepartements an den Bundesrath betragen die Einnahmen des Staats 42,408 028 Fr. 99 C.., während der Voranschlag dafür 39,516,000 Fr. ansezte, so daß an Mehreinnahmen 2,892,028 Fr. 99 C. zu verzeihnen find.

Großbritannien und JFrland. London, 12, Mai. (W. T. B.) Auf eine Anfrage Cartwrights im Unter- hause gab Cave wegen der Differenz von 16 Mill. Pfd. Sterl., die zwischen der von ihm veranschlagten und der von dem Khedive in dem Dekret vom 2. d. Mts. angegebenen Ziffer der ägyptischen Schuld besteht, die Erläuterung, daß bei den in seinem Berichte veranshlagten 75 Millionen Pfd. Sterl. die drei bis jezt annähernd amortisirten Anleihen niht berücksihtigt worden seien und daß er ausdrücklich vorgeshlagen habe, diese Anleihen von der Unifizirung der Schuld auszuschließen. Der noch be- stehende Betrag dieser Anleihen sei in seinem Gereral- Eniwurf auf 5 Millionen angeschlagen, es mindere \ich damit die vorhandene Differenz von 16 Mill. auf den Betrag von 11 Mill. Außerdem seien von ihm die Kosten der Kon- vertirung auf nur 2 Mill. angeshlagen worden, er glaube- aber, daß fih dieselben nah dem von dem Khedive erlassenen Dekret auf 7 Mill. fieigern würden, deren größten Theil die den In- habern von Schaßscheinen und Titeln der schwebenden Schuld zugesicherte Bonifikation in Anspruh nehmen werde. Es seien sonach 5 weitere Millionen von der Differenzsumme in Abzug zu bringen, so daß fich leytere auf den Betrag von 6 Mill. ermäßige. Weiter könne er annehmèn, daß der ursprünglih von ihm veranschlagten Schuld gegenüber der Betrag der letzteren sich dur die Kosten des Kriegs mit Abessinien und durch die seit der Aufstellung seiner Berehnung erfolgte Erneuerung der schwebenden Schuld um etwa 3—4 Millionen vermehrt habe. Es bleiben sonach 2—3 Millio- nen übrig, über welhe er keine Auskunft zu geben vermöge. Ob diese Differenz auf einem Jrrthum bei den ihm gewordenen Informationen oder auf einer seitdem stattgehabten Vermehrung der Ausgaben beruhe, könne er, ohne nähere Aufschlüsse zu er- halten, nicht angeben.

Es iff jeht eine eifrige Bewegung zu Gunsten der Begnadigung der irischen politishen Gefangenen im Gange. Wie irishe Blätter melden, haben {hon über 110 Par- lamentsmitglieder die bereits erwähnte Petition an den Premier- Minifter unterzeichnet, in welcher eine Amnestie für die noch eingekerkert gehaltenen Fenier nachgesucht wird. Mr. C. S, Parnall, ein irischer Deputirter, hat es übernommen, eine Peti- tion des Dubliner Amnestie-Comités für die Befreiung der fenishen Gefangenen der Königin persönlih zu überreichen.

Frankreih. Paris, 11. Mai. Der plöglihe Tod des Ministers Ricard hat große Betrübniß im Lande er- regt. Die wenigen Tage nach seiner Rückkehr brachten noch eine Reihe liberaler Maßregeln, und \ein Rund- \{chreiben an die Präfekten fand die volle Anerkennung der republikanischen Partei. Er war erst 48 Iahre alt, als er ins

digte das Wahlgeseß gegen Buffet und \prach für das Listen- \krutinium. So stehen denn die aufrihtigen Republikaner und die besonnenen Liberalen mit Trauer an seiner Bahre. Unter seinen Kollegen im Amt verliert wohl am meiften Waddington, dem er in seinen Bestrebungen am nähsten ftand.

Die bonapartistischen Blätter bestätigen, daß im Lande und im Parlament eine Vereinigung zwischen allen Par- teien der Drdnung hergestellt sei: Klerikale, Imperialiften, Or- leanisten und Legitimisten, sie würden fortan sämmtlih unter ns des Hrn. Broglie darauf ausgehen, zur Macht zu ge- angen.

Die erste Division des französishen Ge\chwaders ist, nah einem Telegramm der „Köln. Ztg. “, nah dem Golf von Jouan bei Cannes abgegangen und bereit, zu der zweiten nah Salo0o- nichi abgegangenen Division zu stoßen.

12. Mai. (W.T. B.) Der Präsident Mac Mahon hatte heute mit Casimir Périer eine Unterredung.

Spanien. Madrid, 12. Mai. (W. T. B.) In der heutigen Sizung des Kongresses wurde der Artikel 11 der Konfiitution, betreffend die Religionsfreiheit, mit 220 gegen 84 Stimmen angenommen. Der Gang der Verhandlungen des Kongresses über den Art. 11 des Verfafsungsentwurfs seit dem 3. Mai war fol- gender: Am genannten Tage erhielt zunähft das Wort Fernando Alvarez, der bereits am 18. April in Verbindung mit \echs an- dern Abgeordneten den Antrag eingebracht hatte: den Art. 11 des Entwurfs zu beseitigen und an \cine Stelle, bis auf weitere Vereinbarung zwischen der Regierung und der römishen Kurie, den Art. 11 der Verfassung vom Jahre 1845 zu seßen, welcher lautet: „Die Religion der \panishen Nation istff die römish- fatholishe, apostolishe. Der Staat verpflichtet \ich, den Kultus und seine Diener zu unterhalten. / Jn Erwide- rung auf die Rede des Hrn. Alvarez, eines der Führer der Moderados-Partei, äußerte der Minister-Präsident Cánovas del Castillo: daß es sich hier nicht um eine theoretishe, sondern eine praftishe Frage handle, um eine Thatfrage; denn das Ret sei von den Thatsachen untrennbar. „Die ganze spanische Gesez- gebung,“ fuhr er fort, „ist auf das Prinzip der religiösen Frei- heit basirt, und das zur Verhandlung stehende Thema ift einfach folgendes: Können wir nah den aht Jahren, daß Ausländer nah Spanien gekommen sind, die dabei auf das Recht zäzlen, ihren Kultus zu bekennen, nahdem Handelsverträge mit der aus- drücklihen Klausel eingegangen worden, die Dissidenten-Kulte zu achten; nachdem viele Spanier andere Kulte angenommen haben ; nachdem Familien in Gemäßheit dieser Gesezgebung gegründet worden sind können wir nah all dem, meine Herren, einen neuen Widerruf des Edikts von Nantcs ers lassen? Die freiwillige katholishe Einheit wünschen auch wir, aber ohne die Nothwendigkeit, fie durch die Bestimmungen des Strafgeseßbuches aufzuerlegen. Könnten wir nur diese freiwillige Einheit und Eintraht nicht nur irt Spa- nien und Europa, sondern in der ganzen Welt erlangen! Sie muß der Wunsch jedes wahrhaft konservativen Geistes fein; aber wenn diese Einheit und Eintracht nit existiren, sollen sie mit Gewalt erzwungen werden?“ Hr. Cánovas del Castillo be- merkte sodann betreffs des Konkordats, daß der auf die religiöse Einheit Spaniens bezügliche Artikel desselben nur eine Thatsache ausspreche, aber keine Verpflichtung enthalte. Hier handle es sh um eine Frage der Staatshoheit, -niht um eine religiöse Frage, und Spanien habe scine Staatshoheit immer hoch gehalten. Bei der Abstimmung wurde der Antrag von Alvarez und Ge- nossen mit 226 gegen 38 Stimmen verworfen. In der Sitzung vom 4. d. M. ftand ein von Antonio Romero Ortiz und Genossen am 20. April eingereihtes Amendement auf der Tagesordnung. Dasselbe lautete: „Art. 11. Die Nation ver- pflichtet fich, den Kultus und die Diener der katholischen Reli- gion zu unterhalten. Die öffentlihe oder private Ausübung irgend eines anderen Kultus wird allen in Spanien lebenden Fremden gewährleistet, ohne weitere Beschränkungen, als die allgemeinen Vorschriften der Moral und des Rechis. Wenn Spanier eine andere, als die katholishe Religion bekennen, so findet die ganze Bestimmung des vor- hergehenden Absazes auf sie Anwendung.“ Das Amende- ment is die Wiederholung der betreffenden Bestimmung der Verfassung vom Jahre 1869. Von Seite der Regierung fprah der Justiz - Minister Martin de Herrera gegen diesen Antrag; derselbe sagte: wenn die religiöse Unduldsamkeit ein Ende haben müsse, da sie sich mit einem aufrichtig konstitutionellen System nicht vertrage, fo sei es doch {hon politisch geboten, auf das einmüthige und tiefgewurzelte religiöse Gefühl des Landes in diesem Punkte Rücksicht zu nehmen. Wie ebenfalls {hon tele- graphish gemeldet, ist das Amendement Ortiz mit 188 gegen 33 Stimmen abgelehnt worden. Am 5. handelte es fich um ein Amendement des Abg. Perrier. Dasselbe besagte: „daß keine Person in Spanien wegen der religiösen Meinungen verfolgt werden solle, die sie privatim bekennt, so lange fie nur nicht durch Handlungen oder öffentlihe Kundgebungen die katholische Religion angreift.“ Das Amendement fand nur 12 Stimmen, also bedeutend weniger, als das von Alvarez und Genoffen. _ Am 9. d. hielt Caftelar eine glänzende Rede zu Gunsten ciner vollkommenen Religionsfreiheit. Bei den Cortesverhand- lungen über den Aut. 11 der Verfassung wurden über den national - spanischen Protestantismus folgende Ziffern gegeben: Kirchen giebt es 53, Schulen 90, in die Kirchenbücher Einge- tragene 2500 und Besucher des Gottesdienstes etwa 8000; von den Kindern genießen 3000 protestantischen Unterricht.

Italien. Rom, 10. Mai, Die „Gazetta uffiziale“ be- rihtet, daß der König am 6. Sir Augustus Berkeley Paget empfangen/ und sein Beglaubigungsschreiben als Bot- hafter der Königin von England entgegengenommen hat.

Das Panzershif „Duilio“ is in Gegenwart des Königs und der Königlichen Prinzen, vieler Mitglieder des diplo- matishen Corps, des Senates und der Deputirtenkammer und einer ungeheuren Volksmenge am 9. d. M. in Castellamare glücklih von Stap l gelaufen, nahdem die Prinzesfin Margherita die Taufe vollzoçzen hatte.

Im Finanz-Ministerium werden, den „Ital. Nachr.“ zufolge, Maßregeln vorbereitet, welhe mchr Einheit in die Staatsverwaltung bringen, die Provinzialverwaltungen dagegen decentralisiren follen.

Der Papst hat eine aus Kardinälen zusammengeseßte

Landesaus\{chuß oder Reichstag wird wohl danach erfolgen, ob das zu erlassende Gesey die Interessen des Reichs berührt oder

Ministerium trat. 1851 war er ein geateter Advokat in Niort, flüchtete, kehrte aber zurück, als das Kaiserthum fich befestigt |

Kommission ersucht, alle das Exequatur betreffenden Eingaben