Ostsccbad Heiligendamnmn.
[3820]
Bahnstation Rostock,
Deutschlands üältestes Scebad,
Klimatiscwer Kurort ersten Ranges. Zweckmäßigste Badeeinrichtungen. Militärmufik. Concerte. Reunions. Telegraph.
Saifon vom 1. Juni bis 30. September.
Intendant: Kammerherr von Suckow.
Ständiger Badearzt Medizinalrath Dr, Kortüm.
Heiligendamm bei Doberan in Medcklenburg. Heiligendamm, im April 1876.
Ä H 2D
{2977]
Offene See. Doberaner Rennen. : j U Preise gegen das Borjahr bis zu 20 Prozent ermäßigt,
Durch Hochwald gegen Winde gedeckt., Taubenschießzen mit vollkommensten Einrichtungen,
Anmeldungen bei der Badeverwaltung von
Die Direktion.
T EIEEE R E Pr T C De E E I S:
ZADEN.
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Mittlere Jabrestemperatur + 7,49 R, — Kochsalzthermen von + 37—54°R. Heilanstalten, Thermalbäder, Rassische Dampfbäder, Molkenanstalt, Milchkur, Trinkhalle
H für Mineralwasser aller bedeutenden Heilqnellen,
Conrversationshaus mit Lesesalons, Restaurations-
N chäle, Café, Billard, Salons für Gesellschaftsspiele, Rauchsalon, während des sanzen 2 Jahres geöffnet. — Grosse Corcerte, Symphonie- und Quartett-Soiréen, Extra-Concerte kY hervorragender Künstler, — Bals parés, Réunions, — Kinderfeste. — Ausgezeichnetes Kur-
H orchester (48 Mann) mit Instrumental-Solisten, E nund Schauspiel-Vorstellungen, — Ballet. — i Fischere). — Taubenschiessen. — Wettrennen.
täglich 5 Mal, — Militär-Concerte, — Opern- Feuerwerke und Illuminationen, — Jagden und _(Fr. 38/1V.)
trags.
Industrielle Etablissements, Fabriken und Großhandel.
Mycothanateon
(Schwammtod) [3525 Seit 1861 von Behörden und Bantechnikern erprobtes Mitte zur radiealen Vertreibung des
Holz-, Haus- und Mauerschwammes.
Präáservativ grgen Bildung desselben. Präparat zur Holz- imprägnirung, Bericht wird auf Wunsch gratis und franco versandt,
S V ilain & C@., chaishe Fabri. Berlin, W., Leipzigerstr.
Justus Hildebrand,
Exportbier-Vrauerei zu Pfungstadt
empfiehlt ihr anerkannt vorzügliches Fabrikat, preisgekrönt auf vershiedenen Ausstellungen und, zwar: auf der internationalen Bierausftellung gu Hagenau 1874, mit dem Ehrenbecher für das beste Bier; Wien 1823, Fortschritts-Medaille; Cassel 1870, verdienstvolle Leistungen; Paris 1867, bronzene Medaille ; Darmstadt 1868, silberne Medaille und Pfungstadt 1875, mit der erften Medaille.
Versar.dt na allen Gegenden in Flaschen und Gebindeu gegen vorherige Einsendung des Be- Prospekte und Preis-Courant franko gegen franko. 7. 43/IN)
8
E *. L 2% Fftós.
A [2976] |
Central-Depet in Franffurt a. M., Kaiserhofstraße 14.
Unter Aufhebung des „Neuen Status für die in der Stadt Elbing von der Stadtverordneten - Versammlung mit Genebmigung des Magistratë gestifteten Spar- | falle vom 9. Juli 1833, sowie der Nachträge vom 23. August 1854, vom 30. März 1858, vom 9. Fe- | bruar 1860, vom 11. Juni 1866 und vom 14. Juli ; 1871, ist von Magistrat und Stadtverordneten nach- folgendes revidirtes Statut für die städtishe Spar- | fasse in Elbing beschlossen worden. |
8 1, Die s\tädtishe Sparkasse in Elbing hat | den Zweck, die ihr anvertrauten Gelder zinsbar und ; ficher unterzubringen und für die Einleger beft- ; möglichst zu verwalten. i
L, 2, Der Bestand der Sparkasse bestcht
a. aus den ihr anvertrauten und theils zinébar an-
gelegten, theiis baar vorhandenen Einlagen ;
b, aus dem Reservefonds.
8& 3, Für die an die Sparkasse gemachten Geld- einlagen haftct den Einlegern die Stadtkommune | Elbing mit ihrem gesammten Vermögen.
& 4 Die Sparkasse nimmt Einlagen im Be- ; tra:e von 3 bis 300 Reichsmark on.
Die Annabme höhtrer Beträge hängt vom Er- messen des Curatoriums ab.
L 5. Die Beamten der Sparkasse werden als ; Gemeindebeamte vem Magistrat in Elbing ange- i stelit, welcher auz itre Amtsfkaution bestimmt und aufbewahrt.
Dieselben müssen zur Annahme von Einzahlungen und zu Rüczahlurger an jetem Wochentage ven 9 bis 1 Uhr Vormittags bereit sein, mit Auenahme | der beiden ersten Wochentage cines jeden Monats, ! an tenen Kassen-Rtvision stattfindet, und eines vier- . zehntägigen Zeitraums zur Zinsberechnung.
§ 6. Jeder, welcher Gcld in die Sparkasse nie- derleat, erhält cin mit dem Elbirger Stadtwappen gestenpeltes, von dem Curatorium der Kasse unter- ! ichriebenes und mit der forilaufenden Nummer des Kafsenbuches verschenes Quittungsbuch, in welchen : alle Einzahlungen und Rückzahlungen, sowie die zu- ; gewacksenen Zinsen eingetragen werden.
Die Eirtragung muß, um gegerüber der Spar- | fasse zu beweisen, von dem Rendanten gemacht sein ! und unter Mitroirkung eines zweiten Beamten der ; Kasse erfolgen. Gleichzeitig mit dieser Eintragung ! geschieht die Buchung auf dem Conio des Jn- teressenten in den Büchern der Sparkasse.
Œs ift dem Quittungsbuche ein Statut und eine | Zinscutabelle über 3 bis 300 Reichsmark Einlage ' vorgedruckt. |
Der Name des Einlegers wird sowobl in die, Kassenbücher, als auch in das Quittungsbuch ein- | getragen. |
8. 7. Die Sparkasse verzinset alle bei ihr i nicdergelegten Beträge nur nach vollen Maik jähr- | lih mit 31/3%/, so daß die über eine Mark über- \chießenden Pfennige nicht verzinset werden. Die bei der Zinsberehnung \sich erzetenden Pfennige | werden nur in Beträgen von 5 und 10 Pfeunigen ! berecnet in der Art, daß Beträge unter 5 Pfennigen der Kasse zu Gut kommen und über 5 Pfennigen den Einlegern.
Zinsen werden für die Einlagen ict {hon vom Taze der Einlage, sondern erst von dem auf den Tag der Einzahlung folgenden 1. tes nächsten Monats berechnet. Bi ZurüdwWzahiungen von Ein- | lagen werden Zinsen nur bis zum Ersten desjenigen Monats berechnet, in welchem die Rückzahlung erfolgt.
Die vorstehend verheißenen Zinsen werden für cinen jeden Interessenten sedesmal am Schlusse des Jabres oder bei der gänzlichen Abhebung berechnet. ; Der am 31. Dezember eines jeden Jahres fällig geweiene
Ï
Betrag derselben wird auf dessen Konto in Einnahme geftellt und so dem Kapitalsbetrage zugeschrieben. Bei der nächsten Präsentation des Quittungësbuches auf der Kasse wird auch in dies lektere der Zinsbetrag übertragen. Von dem hier- : durch vermehrten Kapitalsbetrage werden dann die ; Zinsen von dem jede:maligen 1, Jauuar ab, nach vorstehenden Bestimmungen weiter berecknet, um auf diese Weisc durch Zins von Zins den s{nelleren Anwuchs des eingelegten Kapitals zu befördern.
§. 8, Die Kapitalien der Sparkafse sollen ent- ; weder auf sichere Hypotheken begeben oder in zins- tragenden Papiercn nußbar angelegt werden.
Als ficher werden Hypotheken nur angesehen, w:nn das begebene Kapital sowohl bei städtischen ! als auch bei ländlihen Grurdstücken innerhalb der ersten Hälfte des Tarxwerthes steht. Bei ländlichen Grundstücken ift jedech das Curatorium, welches ' jedes Darlehnsgesuh zuerst zu prüfen hat, befugt, | auch Darlehne zu begeben, weile sich innerhalb des . 20 fachen Betcages dées Girundfieuer Reinerirages be- ' wegen, Baulichkeiten dürfen bei ländlichen Grund-
vereideten Kreistaratoren aufgenommen und unter-
¡ die bypothekarisch begebene Summe zu Gunsten
j ratorium für berüdsichtigungswerth hält, unterliegt | der Prüfung des städtischen Syndikus, wonächst der
i unter Zuziehung des städtishen Syudikus zu prü-
| vorgeschriebene Sicherheit vorhanden, oder ob deren
, papieren, Pfands und Renteubriefe, Kreis- und : Stadtobvligationen insofern dieselben vom Staate garantirt sind, an-
} Hypotheken und zwar bis zu 2 ibres Werths, so-
ten lettres au poiteur und zwar fünfzehn Prozent
| gen zu macen oder nach Bestimmung der Spar-
| mäßige Sicherheit gegeben werden.
| keine Gewähr, sofern ni{ht vor der Einlösung ein
, 30 Jahren,
' buchs sich be'm Valuste desselben möglichst ficher ! stellen kann,
Revidirtes dat der städtischen Sparkasse zu Elbing.
stücken nur mit höchstens 15€0 Mark in Rechnung kommen.
Die für bypothekarishe Begebungen erforderten Taxen ländlicher Grundstücke müssen mindestens von
siegelt sein.
Städtische Grundstücke werden nur auf Grund einer bei eingehender Erörterung aller den Werth bedingenden Momente aufzunehmenden Taxe des Stadtbauraths oder defsen Stellve:treters und nur, w:nn sie im Stadtbezirk Elbing liegen, beliehen.
Die Feuerversicherung bleibt in jedem Falle nach- zuweisen und für die Sparkasse ein Certifikat zu beschaffen, wonach die betreffende Versicherungsgesell- chaft bei eintreterdem Feuerscbaden verpflichtet ist,
der Sparkasse einzubehalten. 8. 9. Ein jedes Darlehnêgesuch, welhes das Cu-
Magistrat auf Vertrag des Sparkassen-Dezernenten
über die endgültige Begetung Beschluß faßt. Alljährlich einmal und zwar in den ersten drei
Monaten des Jahres ist das Curatorium verpflichtet,
fen, ob b-i den auêëgeliehenen Forderungen noch die gänzliche oder theilweise Einziehung erforderlich ift. §. 10. Außer auf Hypotheken dürfen die Be- stände der Sparkasse au in inläudishen Staats- und anderen Inhaberpapieren, gelegt werden.
8. 11. Endlich is die Sparkasse auch befugt, Geld gegen Verpfändung von pupillarish sicheren
Buches auf eine nach dem Ermessen der Kassen- | wählt, von denen eine Mitglied derselben sein muß. behörde überzeugende Art darzuthun, so wird ihm | Die Gewählten werden vom Magistrat bestätigt und von derselben ohne Weiteres ein neues Buch auf ? derselbe ordnet ihnen aus seinen Mitgliedern das
Grund der Kassenbücher autgefertigt. | vorfiß-nde Mitglied des Curatoriums zu.
In allen übrigen Fällen muß das verloren gegangene Buch gerichtlih aufgevoten und amor- tifirt werden.
. Vor Einleitung des leßteren Verfahrens aber ift sowohl der Ablguf deéjenigen Kalender-Quartals, in welhem die Anzeige des Verlustes bei der | Kasse gemacht worden ist, als auch der des; folgenden Kalenderquärtals abzuwarten. Wird | innerhalb dieses Zeitraums das verlorene Buch |
Um die Zahl der Vorsteher stets vollständig zu erhalten, wird für jeden decselben ein Stellvertreter ernannt.
Die Amtszeit dcr vier von den Stadtverordneten gewählten Vorsteher resp. Stellvertreter wird auf vier Jahre festgeseßt. Alljährlih scheidet einer von ihnen aus und zwar in der Reihenfolge nach der Dauer ihrer Dienstzeit.
8. 20, Diese fünf Vorsteher bilden das Cura-
wie gegen Verp*äudung von den im §. 10 genann-
untcr dem jedesmaligen Course berechnet, Darlehne auf mindestens drei Monate herzugeben.,
Bi Reduktion des Courses von zinstragenden Papieren ist der Schuldner verpflihtet, Abzahlun- seihérwaltung das gegebene Unterpfand zu ver- 1tarten.
Der Syndikus prüft die formelle und juriftische Richtigkeit der zu beleihenden Hypotheken, während das Curatorium die Höhe des Darlehrs und den Zinésaß endgültig feststellt.
Die zu beleihenden D müssen auf den Namen d:s Darlehnssuchers eingetragen fein.
8& 12. Der Kämmerei Elbing sollen keine Dar- [chne ohne spezielle Genehmigung dis Herrn Ober- Präsidenten und nur cegen vollständige s:atuten-
8. 13. Nur dem städtischen Leihamt gewährt die Sparkasse Darlehne zu seinem Geschäftsbetriebe gegen 44%/ Zinsen nah näherer Bestimmung des Leibamts-Reglements,
8. 14, Die cingelegten Gelder werden den Jnter- essenten bei Beträgen von 100 Reichsmark sofort, bei Beträgen darüber und bis 500 Reichsmark nah einmonatliher, bei Beträgen darüber und bis 1500 Reichêmark nach fechêwöchentliher, und bei hêhern Beträgen nach dreimonatliher Kündigung zurügezahlt,
8. 15. Jedem Inhaber eines Sparkassenbuchs wird der Betrag désselben ohne weitere Legitimation ausgezahlt.
Die Kommune leistet nach Einlösung desselben
Protest auf der Sparkasse dagegen eingelegt worden ist.
Bringt der Protestirende nicht binnen spätestens 4 Wochen einen gerichtlichen Arrest auf das Buch aus, fo ist die Sparkasse an den eingelegten Protest nicht weiter gebunden.
16. Wenn ein Interessent sich innerhalb ven der letzten Präsentation seines Sparkassenbuchs an gerechnet, niht bei der Kasse meldet, so hrt von dicsem Zeitpunkt ab jede Ver- zinjung seines Guthakens auf.
8. 17. Damit der Inhaber eines Sparkassen-
wird im Anschluß an die Bestim-
mungen des Reglements, die Einrichtung des Spar-
kassenwesens betreffend, vom 12, Dezember 1838
Folgend:s8 bestimmt:
a Derjenige, welchem durch Zufall ein Sparkassen- buch gänzlih vernichtet oder verloren gegangen ist, muß, wenn er an dessen Stelle ein anderes wieder zu erhalten wünscht, den Verlust sofort nach dessen Entdeckung der Kassenbehörde anzeigen, welche denselben, ohne sich um die Legitimation des Jukßabers zu bekümmern, in ihren Büchern
vermerkt, , b, Vermag derselbe die gänzliche Vernichtung des
e,
dur einen andern als den Anzeiger des Verlustes | torium der Sparkasse und find zu der Befolgung bei der Kasse präsentirt, so hält solche dasselbe ¡ der Statuten und sonft zweckmäßiger Verwaltunz an, übersendet es dem Ortsgerit und verweiset | der Kasse verpflichtet. sowohl den Präsentanten, als Denjenigen, der den Sie müsscn im Januar jeden Jahres unter ihrer Verlust angezeigt hat, an dieses Gericht zur recht- | und des Rendanten Unterschrift eine Nachweisung lien Ers:terung ihrer Ansprüche an das Eigen- | drucken lassen, wieviel die Summe beträgt, welche thum des Buchs. E i | für Rechnung feder Nummer der Interessenten am . Jst aber die bei c. gedachte Frist verstrichen, | 31. Dezember des vergangenen Jahres vorhanden ohne daß das Buch zum Vorschein gekommen, so | war. In dieser Nachweisung werden jedoch keine ertheilt die Kasse dem angeblichen Verlierer hier- | Namen, sondern nur die Nummern abgedruckt, über eine Bescheinigung und ein? aus ihren Kassen- In die Nachweisung ist zugleich daëjenige aufzu- büchern zu fertigende Abschrift des Kontos des | nehmen, was sonst in den Verhältnissen der Spar- verlorenen Buchs, beides gegen bloße Erlegung kaffe von Bedeutung vorgefallen ist. Jeder JInter- der Kopialien. Unter EinreiGung dieser Ab- | essent erhâlt auf Verlangen ein Exemplar unentgelt- schriften und unter dem Erbieten, sein Eigenthum | Uh, dur dessen Einsicht er fich überzeugen kann, an dem Buße und dessen Verlust eidlich be- | ob die bei seiner Nummer angegebene Summe mit stärken zu wollen, kann demnächst der Verlierer | dem Quittungsbuche übereinstimmt. das öffentlihe Aufgebot und die Amortisation bei 8. 21. Allmonatlih findet eine Revision der dem Ortsgericht nachsuchen. Sparkasse unter Zuziehung von Deputirten des Letteres hat den Verlust des Buchs unter An- | Magistrats und der Stadtverordneten statt. Der gabe: Magistratschef ist außerdem jeden Tag zu außer- az, der Nummer desselben, ordentlicher Revision berechtigt. bb. der Namen, sowohl defsen, auf welchen dasselbe Der 1edesmalige Kassenabs{luß und das Revi- ursprünglich ausgestellt ift, als des angeblichen | sionéprotokoll werden dem Magistrat und der Stadt- Verlierers, i verordneten-Versammlung vorgelegt. ce, des Betrages der Summe, über welche dasselbe 8. 22, Eine andere Disposition über diese Gels zur Zeit des angeblich geshehenen Verlustes | der, als welche in diesem Statut bestimmt ift, steht aue : weder dem Curatorium, noch der Stadtverordneten- dur diejenigen Blätter, welhe der Extrahent | Versammlung oder dem Magistrat zu. dem Curatocrium bezeichnen wird, mit der Nuf- 8, 23. Keiner, welGer Geld in die Sparkasse forderung bekannt zu machen: nieterlegt, hat dafür Etwas an Kosten oder Gebüh- „doß ein Jeder, der an dem verlorenen Spar- | ren zu bezahlen, da sämmtliche Drudckoften, Kopia- kasscnbuch irgend ein Anrecht zu haben ver- | lien u. \. w, aus dem Bestande gedeckt werden, Nur meine, sih bei dem Gericht, und zwar spätestens | für das Geschäftslokal im Rathhause, für die Be- in dem (näher zu bezeichnenden) Termine | soldung der Kassen- und Bureagubeamten u. st. w. melden und sein Recht näher nachweisen möge, | zahlt die Sparkasse eine jährli%ße durch Gemeinde- widrigenfalls das Buch für erloschen erklärt | beschluß festzustellende angemessene Entshädigung an und dem. Verlierer ein neues an dessen Stelle | die Kämmereikasse. i ausgefertigt werden folle“. E 8. 24, Etwaige Statutenänderungen, sowie event. Beläuft si der, Betrag des Sparkassenbuhs | die Auflösung der Sparkasse, müfser, und zwar auf weniger als 150 Reihsmark, so wird der | erstere dur& dreimalige Insertion von 8 zu 8 Ta- Edictaltermin auf vier Wochen hinaus, vom Tage | gen, leßtere aber durch dreimalige Insertion von 4 der Bekanntmachung an gerechnet, angeseßt und | zu 4 Wochen durch das Regierurgs-Amtsblatit, den leßterer cinmal in jene Blätter insecirt ; bei Be- | Deutschen Reic{s-Anzeiger und durh die beiden trägen von 150 Reih8mark und darüber aber ift | hiefigen Lokalblätter: die Elbinger Anzeigen und die eine ahtwöchentliche Edictalfrist und eine zwei- Altpreußische Zeitung zur Kenntniß der Interessenten malige Insertion erforderli. S gebracht werden. Für den Fall, daß eines der zu- . Meldet fich bis zu dem Edictaltermine in dem- | leßt bezeihneten Blätter eingehen follte, ist das Cu- selben Niemand, der auf das Buch Anspruch | ratorium der Sparkafse gehalten, im Reichs-Anzeiger macht, und leistet der angeblihe Verlierer dem- | eine Bekanntmachung darüber zu erlassen, welches nächst folgenden Eid: S | andere Blatt an Stelle des eingegangenen zu den daß er das Buch besessen und daß ihm solches | bezüglichen Veröffentlihungen erwäzlt worden ift. verloren gegangen \ci, j { S. 25. Die Sparxkassenbücher, welche bis jeßt se faßt alëdann das Gericht das Präklufionê- und * ausgestellt sind, behalten bis zum Austausch dersel- Amortisations-Erkenntniß ab, welhes dem Ver- ; ben gegen ueue ihre Giltigfeit : lierer zu publiziren und 14 Tage lang an der} Von wann ab die alten Bücher gegen neue im Gerichtsstelle auszuhängen ift. — | Kassenlokal einge:aus{cht werden und gegen welchen Sobald das Erkenntniß rechtskräftig geworden Gebührenbetrag wird seiner Zeit bekannt werden. ist, hat die Sparkasse auf Grund defselben dem ; 8. 26. Gewöhnliche, die Sparkasse betreffende Verlierer ein neucs Buch unentgeltlih auszufer- | Bekannlmachungen erfolgen rechtsverbindlich in den- tigen _ : [jenigen hiesigen Lokalblättern, deren sich der Ma- . Die Koften des gerichtlihen Verfahrens trägt ' giftrat zu seinen Publikationen bedient. der Verlierer, doch find ihm bei Summen unter j 8. 27. In allen denjenigen Fällen, in d:nen es 300 Reichsmark nur Poito, Kopialien und Jn- | in diesem Statut einer besonderen Bestimmung er- sertionskosten in Ansaß zu bringen; auch wird | mangelt, treten die Vorschriften des Reglements: für solche Fälle die Stenmpclabgabe erlaffen und | „die Einrihtung des Sparkassenwesens betreffend, insofern die Insertion in einem für Rechnung des j vom 12, Dezember 1838“, Staats gedruckten Blatte erfolgt, solche unent- | in Kraft. geltlich bewirkt. : | 8. 28. Vo:stehendes Statut tritt mit dem 1. 8. 18, Die Uebershüfse der Zinsencinnahme wer- | desjenigen Monats in Kraft, welher auf die ord-
den zu dem Reservefonds der Sparkasse geschlagen, ! nungsmäßige Publikation desselben (8. 24) folgt.
welcher auf fieben und ein halb Prozent von dem | A durch eine dreijährige Fraktion zu ermit- j
t
mafse der Sparkafse normirt wird,
posittonsfonds, wel
des Reservefonds ri übrig bleibt, bildet den Dis- ! No Ober-Präfidenten der Provinz zu kommunalen
au poiteur ftets abgesondert von den übrigen Spar- j kafsenbeständen vorhanden sein.
Stadtverordneten-Versammlung vier Personen
Elbing, den 24, Februar 15876.
Der Magistrat. (L. 8) Thomale. Etiditt. Königsberg, den 24. April 1876, 3496. O. P.
Das vorstehend revidirte Statut der städtifhen Sparkasse zu Elting vom 24. Februar d. J. wird hierdurch auf Grund der Bestimmungen des §8, 2 des Reglements vom 12. Dezember 1838 (Ges. S. i pro 1859 pag. 5) von mir bestätigt.
(L. 8.) Der Ober-Präfident der Provinz Preußen, Wirkliche Geheime Rath v, Horn,
elnden Durchschnittsbetrage der gesam@ten af Was von den Zinêübers{üssen na Komplettirung | er unter Genehmigung des wecken verwendet werden darf, - Der Reservefonds muß in zinstragenden lettres
j & 19. Zu Vorstehern der Kasse werden von der i er- !î
B a E L GLÉ F N E E S E EUEX Are) Lier Aa I E E RÉS
r
7:
E
zum Deutschen Reichs-A1
12 114.
In dieser Beilage werden bis auf Weiteres außer den gerihtlihen Bekanntmachungen über Eintragungen und Löschungen in den Handels-, Zeichen-
1) Patente,
Dritte Beilage zeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.
Berlin, Montag, den 15. Mai
2) die Uebersicht der anstehenden Konkurstermine, :
3) die Vakanzen-Liste der durch Militär-Anwärter zu beseßzenden Stellen,
4) die Uebersicht vakanter Stellen für Nicht-Militär-Anwärter,
5) die Uebersicht der anstehenden Subhaftations-Termine, L f
6) die Verpachtungstermine der Königl. Hof-Güter und Staats-Domänen, sowie anderer Landgüter,
Der Inhalt dieser Beilage, in welcher auch die im §. 6 des Gefeßes über den Markenschuß, vom 30. November 1874, vorgeschriebenen Bekanntmachungen veröffentliht werden, erscheint auch in
einem besonderen Blatt unter dem Titel
CEentral-H
Das Central-Handels-Register für das Deutsche Reich kann durch alle P und Auslandes, sowie durch Carl Heymanns Verlag, Berlin, 8W., Königgräßerstr
Buchhandlungen, für Berlin auch durch die Erpedition: SW., Wilhelmstraße 32, bezogen werden.
Patente.
Preußen. Königliches Minifterium Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Dem Fabrikarbeiter Carl Lüttin in Stetten bei Lörrach is unter dem 11. Mai d. Js. ein Patent
auf eincn Entfernungsmefser mit Winkelspiegeln,
soweit derselbe als neu und eigenthümlich erkannt
worden ist, und ohne Jemanden in der Benußung bekannter Theile zu beschränken, auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und Le nen Umfang des preußischen Staats ertheilt Worden.
Dem Maschinen-Ingenieur Maximilian Mos - kovits zu Halle a. S. ist unier dem 11. Mai 1876 ein Patent
auf einen Sicherheits - App»rat für Dampfkessel,
soweit derselbe als neu und eigenthümlich erkannt
worden ift, ; 24 auf vrei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußishen Staats ertheilt worden. :
Das dem Ingenieur und Privat - Baumeister Paul Scchönlau zu Lage in Lippe-Detmold unter dem 22. Februar 1875 auf die Dauer von drei Jahren für den Umfang des preußischen Staates ertheilte Patent i i
auf ein durch Zeichnung und Beschreibung nach-
gewiesenes Sandfilter an abessinishen Brunnen
ohne Jemanden in Anwendung bekannter Theile zu beschränken, ist aufgehoben.
Königr. Sachsen. Auf 5 Jahre 19, April Maximilian Moskowiß, Ingenieur in Halle a. S., selbstthätigen Wasserstands- und Dampfdruregulator für Dampfkessel; 22. April Adolph Bleichert in Leipzig Kuppelungsapparat für Förderwagen an Drahtseilbahnen.
e bere Nea Maschinenbaumeister und S&hlosser Robert Neumann in Königsberg i. Pr, 6. Mai, -auf 5 Jahre, SicherheitsvorrichtungE gegen das Anbohren von Geldschränken.
2:05
Zeichenschns für Ausländer, die im
Deutschen Neich nur eine Zweignieder-
lassung besitzen. Nah
Eintragung in das Handelsregister des Orts
ihrer Hauptniederlassung bei dem zustäns- !
Im L: 20 ck a. O.
digen Gerichte anmelden.
ift dagegen verordnet, daß Gewerbtreibende, welche ; eine Handelsniederlassung; nicht besizen, nur unter den dort festgesetzten : Bedingungen (bei dem Königlichen Handelsgericht zu Leipzig) Zeichen anmelden dürfen. Die Frage, ‘
im Inlande
ob rückfihtlich eines Ausländers, der im Inlande
nur eine Zweigniederlassung besißt, §. 1:
oder §. 20 des Gesezes zur Anwendung kommt, ist im legten niht entschieden. Sie hat aber für die Angehörigen derjenigen Staaten, welche, wie die Schweiz, rücsihtlih des Zeihenshußes in keinem Reziprozitätsverhältniß zum Deutschen Reich stehen, besondere Wichtigkeit, weil sie jenen, sowie allen denjenigen Ausländern, welche die Bedin- gungen des §. 20 a. a. O. nicht erfüllen kön- nen, die Anwendbarkeit des §. 1 vorausgeseßt, die Möglichkeit gewährt, durch Errichtung einer Zweigniederla}ung im Deutschen Reich hier unter denselben Bedingungen, ¡wie die Inländer, Zei- chenschugz zu erlangen.
Das Königliche Handelsgeriht zu Leipzig ist in seiner Praxis stets dem Grundsay ge- folgt, daß Ausländer, welhe im Inlande nur eine Zweigniederlassung befizen, bei dem
Handelsgeriht der lehteren die Zeichen anzus- !
melden haben, also den Inländern gleichfstehen. Das genannte Gericht ift hierbei von der Anficht ausgegangen, daß §. 20 a. a. D. fich nur auf \solhe Fälle beziehe, wo eine Firma eine Handels- niederla}sung in Deutschland überhaupt nichi be- siße, nicht auch auf solhe Fälle, wo sie nur eine Zweigniederlassung habe; lehtere sei immerhin eine Handelsniederlassung im Sinne des Gesetzes.
In dem mehrfach erwähnten Erkenntniß in Sachen Ainsworth wider Knapp hat nun auch das Königlih württembergishe Landes - Dber- Handelsgericht in Stuttgart fih dieser Auslegung
des Geseßes angeschlossen. Die betreffende Stelle
des Erkenntnisses lautet; Was nun die einzelnen Vorausseßungen des hier-
nach gewährten Rechts\chußzes anlangt, fo g j inlän- dischen Handeltreibenden, während der Kläger eng- :
zwar der citirte §. 13 nur von einem
lisder Staatsangehöriger ist und in England seine gewerbl ihe Hauptniederlassung . hat.
. 1 des Markenshußgeseßes vom 30. November 1874 können Firmen Zeichen zur |
Allein aus *
Waarenzeichen nur solcher
Markenschußgeseßes unter den in jenen Paragraphen hervorgehobenen beschränkenden Vorausseßungen
mentum e contrario, daß als inländischer Gewerbe- treibender anzusehen ist oder doch demselben bezug- liG des Schußes des Gesetzes vollkommen gleich- steht jeder Ausländer,
gewerbliche Niederlassung hat. Dies ift in den auf
(Stenogr. Berichte über N Deutschen Reichstags, I]. Legislaturperiode, 11. Ses- fion 1874/75, 3.
eingetragen ist.
währten Rechte befugt,
ration dieses Artikels vom 14. April 1875 (Reichs-
die Inländer.
Hierdurch if also wiederum der Grundsag aneskannt, daß Ausländer, welhe im Deutshen Reih nur eine Zweigniederlassung besizen, rücksicht- lih des Zeihenshußes den Jnländern gleihstehen, ohne Rücksiht auf die Re- ziprozitätsverhältnisse zwischen den beiderseitigen Staaten.
Handels-Regifter.
Die Handelsregistereinträge aus dem Königreich
Sachsen, dem Königreih Württemberg und
dem Großherzogthum Hessen werden Dienftags,
bezw. Sonnatends (Württemberg) unter der Rubrik
Leipzig resp. Stuttgart und Darmftadt ver-
öffentlicht, die beiden ersteren wöchentlich, die leß- teren monatlich.
Anklam. SBefanntmaSGung. In unser Firmenregister ift bei Nr. 177 Firma Gustav Peters Colonne 6 eingetragen : Die Firma ift erloschen; eingetragen zufolge Verfügung vom 8. Mai -1876 am 9. Mai 1876. Anklam, den 8. Mai 1876. Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.
Anklam. Bekanutmachung.
n unser Firmenregister ist bei Nr. 197 Firma Wilh. Schmuhl in Colonne 6 Beme1rkungen ein- getragen t 7
Die Firma is erloschen ; eingetragen zufolge * Verfügung vom 8. Mai 1876 am 9, Mai 1876. ; Anklam, den 8. Mai 1876, Königliches Kreisgeriht. Erfte Abtheilung.
Bergen bei Celle. Jn das hiefige Handels- register ist auf Fol, 25 zur Firma „G, W. Bauch“ ; in Bergen heute eingetragen :
| „Die Firma ift erloschen.“
| Bergen bei Celle, den 11. Mai 1876.
j Königliches Amtsgericht.
j Ra\ch.
i í
—
| Berlin. Handelärégisier
| des Königlicheu Stadtgerichts zu Berlin,
| Zufolge Verfügung vom 13, Mai 1876 find am
! selbigen Tage folgende Eintragungen erfolgt :
! Sn unser Gesellschaftöregister, woselb unter Nr.
| 3424 die hiesige Aktiengesellschaft in Firma:
i Große Berliner Pferde-Eiseubahu-Actien- Gesellscha
: vermerkt steht, ist eingetragen : i
i Sn den Generalversammlungen vom 22, April
j und 12, Mai 1576 is das Grundkapital der
j Gesellshaft um eine Million Thaler = 3 Mil-
i lionen Mark durch Ausgabe von 10,000 In-
haberaftien zu je 100 Thlr. = 300 Mark =
: 15 Pfund Sterling = 150 Gulden sfterr.
j Währung in Silber erhöht worden. Das Grund-
| kapital beträgt also nunmehr zwölf Millionen
Í Mark Reichswährung.
| In unser Gesellschaftsregister, woselbft unter
; Nr. 3854 die hiesige Aktiengesellschaft in Firma:
„Renaissance“ Aktien-Gesellschaft ju Holz-
j Architectur- und Möbel-Fabrikation vermerkt steht, ift eingetragen: : In der Generalversammlung vom 8. April
1676, deren Protokoll sich in beglaubigter Form
Seite 68 des Beilagebandes Nr. 309 zum Ge-
sellschaftsregister befindet, ist an Stelle des ein-
gegangenen Dresdener Börsen- und Handels-
ost-Anstalten des In- |
ewerbetreibenden, ; welche im Jnkande eine Handelsnieder- : lassung nicht besißen, die Bestimmungen des
dem §, 20 des genannten Ute, wonach auf ;
Anwendung finden, ergiebt sih vermöge eines argu- ;
welher in Deutschland eine -
den §8. 20 hinweisenden Motiven zu dem §. 14 des : Gesetzes (§. 13 des Entwurfs) ausdrücklich gesagt. die Verhandlungen des ;
and p. 638 zu §. 13 Abs. 3.) ; Der Kläger hat nun unbestrittener Maßen eine ;
Zweigniederlassung in Hamburg, mit welcher er seit : dem Jahr 1267 in dem dortigen Handelsregister Er i} daher zur Geltendmachung ; der in dem Markenschußgeseß den Jnländern ges : ohne daß es darauf ans ? fommt, ob die englischen Staatsunterthanen nah ; der Bestimmung des Handelsvertrags zwischen dem ? Zollverein und England vom 30, Mai 1865 Art. 6. ; (Reg. Bl. von 1865 p. 382 f.) und nah der Defkla-
geseßblatt von 1875 p. 199 f.) in Betreff der Fabrik- j und Handelszeihen devselben Schuß genießen, wle }
157TG.
u. Musterregistern, sowie über Konkurse veröffentlicht :
7) die von den Reichs-, Staats- und Kommunalbehörden ausgeschriebenen Submissionstermine, 8) die Tarif- und Fahrplan-Verändervngen der deutschen Eisenbahnen,
9) die Uebersicht der Haupt-Eisenbabhn-
10) die Uebersicht der bestehenden Postdampf
11) das Telegraphen-Verkehrsblatt.
andels-Register für das Deutsche Reich.
| Das Central - Handels - Register für das Deutsche Reich erscheint in der Regel täglich. aße 109, und alle ' Abonnement beträat 1 4 50 S für das Vierteljahr. — Einzelne Nummern kosten 20 S — i Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30 -. _
blattes der Deuishe Reichs-Anzeiger und Kö- niglih Preußische Staats-Anzeiger zum Publi- fationforgan der Beseklsck{aft bestimmt worden. Die dem Gustav Silk:odt für diese Firma er- theilte Profura ist erloschen und if deren Löschung in unserem Prokurenregister Nr. 2291 erfolgt.
In unser Gesellschaftéregister, woselbst unter Rr. 2181 die hiesige aufgelöste Handelêgesellschaft in
Firma : Louis Gratweil & Söhne vermerkt fteht, ift eingetragen : Die Liquidation ift beMdet.
In unser Gesellschaftêregißter, woselbft unter Nr. 3491 die biesige Handelsgesellschaft in Firma : Emil Crusius & Co.
vermerkt fteht, ist eingetragen : Die Gesellschaft hat eine Zweigniederlassung zu Hannover errichtet.
Die Gesellschaft:r der hierselbft unter der Firma : Kreiß & Co. : am 1. April 1876 begründeten Handelsgesellschaft (jeßiges Geschäftslckal: Fran'ftraße 8) sind die Kaufleute : : Jean Alexander Franz Kreikß, Carl August Lehmann, Max David Leopold Kreiß, sämmtli zu Berlin. Dies is} in unser Gesellschaftsregister unter Nr.
: 9721 eingetragen worden.
Die Gesellschafter der hierselbst unter der Firma : Flesch & Dietrich L am 1. Mai 1876 begründeten Handelsgesellschaft (jeßiges Geschäftslokal: Niederwallstraße 1) find die Kaufleute Franz Flesch und Guftav Dietrich, Beide zu Berlin. Dies if in unser Gesellschaftéregister unter Nr. 5722 eingetragen worden, Sn unser Firmenregister, woselbst unter Nr. 6656 die Handlung in Firma: Paul Bumdcke mit ihrem Sitze zu Potsdam und einer Zweignieder- lassung in Berlin vermerkt steht, ift eingetragen : Die Hauptniederlassung in Potsdam ist auf- gegeben und Berlin jeßt alleiniger Siß des Handelsgeshäfts.
In unser Firmenregister ist unter Nr. 9367 die
Firma :
M. A, Engel : mit ihrem Sitze zu Breélau und einer Zweig- niederlassung in Berlin und als deren Inhaber der Kaufmann Michael Abraham Robert Engel zu Breslau a (hiefiges Geschäftslokal jeßt: Kürassierstraße 14) eingetragen worden.
In unser Firmenregister ift unter Nr. 9368 die
Firma: - Berliner Dütenfabrik (C. F. Bangerow) und als deren Inhaber der Kaufmann Carl Friedrich Vangerow hier : (jeßiges Geschästslokal: Alte Jakobstraße 15) eingetragen worden.
Der Frau Vangerow, Ernestine, geb. Kauffmann, hier, ift für vorgenannte Firma Prokura ertheilt, und ist dieselbe in unser Prokurenregifter unter Nr. 3305 eingetragen worden.
In unser Firmenregister, woselbst unter Nr. 9164
die hiesige Handlung in Firma: Wobig & Hentckell vermerkt steht, ift eingetragen : Die Firma ift in: Richard Wobig :
verändert. Vergleiche Nr. 9369 des Firmenregisters.
Demnächst ist in unser Firmenregister unter Nr.
9369 die Firma :
Richard S und als deren Inhaber der Fabrikant Otto Paul Richard Wobig hier eingetragen worden.
In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 5374 die hiesige Handelsge)\ellschaft in Firma: iehm & Kling vermerkt fteht, ift eingetragen : Ae 5 Die Gesellschaft ist durch gegenseitige Ueberein- kunft aufgelöt. Der Kaufmann Guftav Ziehm u Berlin sett das Handelsgeschäft unter der Strau Gustav Ziehm fort. Vergleiche Nr. 9370 des Firmenregisters., : Demnächst i in unser Firmenregister unter Nr.
9370 die Firma:
Gnstav Ziehm j und als deren Inhaber der Kaufmann Gustav Ziehm hier eingetragen worden,
Gelöscht sind: Prokurenregister Nr. 1346:
erbindungen Berlins, , s \{iff-Verbindung-n mit transatlantischen Ländern,
(Nr. 139.) — Das
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die Prokura des Otto Hermann Theodor
Staudinger für die Firma G. Kanow. Prokurenregister Nr. 2369:
die Pcokura des Louis Ponsch für die Firma
Gustav Türk.
Prokurenregifter Nr. 3147 : die Prokura des Leo Heilbron für die Firma E, Foerster & Co. _ Berlin, den 13. Mai 1876. Königliches Stadtgericht I, Abtheilung für Civilsachen. Beuthen O./S. Belannimahung. In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 187 die Handeléfirma M. Frankenftein et Comp. zu Kattowiß eingetragen ist, ist heute vermerkt worden : Col. 4, Die Gesellschaft ift aufgelöst. Beuthen O./S., den 8. Mai 186 Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung. Beuthen O0./S. Befanntmahung. In unser Firmenregister find I, eingetragen :
Nr. 1472: die Firma R Falkenhahu zu Friedenshütte und als deren Inhaber der Kauf- E und Spediteur Rudolph Falkenhahn da- selbst,
Nr. 1473: die Firma Paul Flade zu Katto- wiß und als deren Inhaber der Kaufmann Paul Flada daselbft,
Nr. 1474; die Firma Iulius Weißenber zu Kattowitz und als deren Inhaber der t mann Julius Weißenberg daselbft ;
IL, gelö\cht worden : Nr. 1445: die Firma E. P. Hahn zu Kattos
WwIB. winden O /S., den 10. Mai 1876. Königlites Kreiëgericht. I. Abtheilung.
Beuthen O./S. O Die Prokura des Kaufmann Louis Boronow zu Kattowiß als Prokurift der Handelsfirma : Julius Breslauer zu AOiN ist erlos{en und heut im Prokurenregister unter Nr 103 gelöscht worden. Beuthen O./S., den 11. Mai 1876. Königliches Kreisgericht. L. Abtheilung.
Bochum. Handelsregifter des Königlichen Kreisgerichts zu Bohuu: In unser Firmenregister ist unter Nr. 479 die Firma Fr. W. Bertrams und als deren Jnha-er der Kaufmann Friedrich Wilhelm Bertram. ¿u
Witten am 9, Ma: 1876 eingetragen.
Bremen. ‘Sn bas Handelsregister ift eingetrag?n am 11, Mai 1876:
Pehmeyer & Sohn. Bremen. Der Pianoforte- händler Carl He nrih Ferdinand Pehmey:r und der Lehrer Christian Wilh. Edwisw Pehmeyer, Beide hier wohnhaft. Offene Handelsgesell- chaft, errihtei am 1. Mai 1876.
Ioh, Conrd,. Schütte, Bremen Die an Martin Adelbert Heinr. Winter ei: theilte Prokura ift am 1, Mai 1876 erloschen Am nämlichen Tage ist an Heinr. Schütte Prokura ertheilt.
Ioh. Chr. Krohne jr. Bremen, Juhaber: Johann Christian Krohne juvior.
Bremer Nühmaschine nfabrik. Bre- men. Jn der Gen.-Vers. vom 29, April 1876 ist das ausscheidende Vorstandsmitglied Ferdi- nand Friedr. Chriftian Corfsen als solhes wie- dergewählt. In ter Vorstandsfizung vom näm- lichen Tage if Charles Emil Vorsdorff zum Vorsitzenden des Vorstandes und Heinr. Julius Lackemann zu dess: n Stell ertreter wiedergewählt.
Bremen, aus der Kanzlei des Handelsgerichts,
den 11. Mai 1876. Funke, Sekr.
Breslau. Bekanntmachung.
In unser Prokurenregister ift hei Nr. 868 das Erlöschen der der verehelihten Emma Cretius und dem Oscar Pilzecker von dem Kaufmann Arwed Cretius hier für die Nr. 3735 des Firmenregifters eingetragene Firma:
Cretius & Pilze cker hier ertheilten Kollektiv - Prokura heute eingetragen worden. /
Breslau, den 6. Mai 1876.
Königliches Stadtgericht.
Breslau. Bekfanntmaczung.
In unser Firmenregister ift bei Nr. 3297 der Uebergang der Firma I. H, Steiniß & Co. durch Vertrag auf die Kaufleute Louis Hannig und Ju- lius Steiniß hier und in unser Gesellschaftöregister Nr. 1321 die von den Kaufleuten Louis Hannig und Julius Steiniß, Beide hier, am 1. Januar 1876 hier unter der Firma :
: I, H. Steiuiz & Co.
E offene Handelsgesellschaft heute eingetragen worden.
Breslau, den 8, Mai 1876,
Königliches Stadtgericht.
Abtheilung I,
Abtheilung I.