That solche Anschauungen, wie sie in früheren Jahren zu Tage traten, jeßt unmöglih noch maßgebend fein dürften. l i
Die Regierung will nun den im Jahre 1873 inaugurirten Weg niht verlassen, indem sie den veränderten Verhältnifsen gemäß die Mitwirkung und thätige Leitung dieser Angelegenheit durch das Reich in Anspru nimmt, glaubt sie sich in voller Uebereinstimmung mit den beiden Häusern des Landtages zu befinden, und richtet daher auch an dieses hohe Haus die Bitt-, den Vorschlägen; welche sie Ihnen unterbreitet hat, zuzustimmen. Stimmen Sie zu, so folgen Sie nach meiner Ueberzeugung den besseren preußischen Traditionen.
Verlaufe der Sizung nahm Herr Hasselbah das Wort, um zwar einige Bedenken, die er gegen die Vorlage hege, hervorzuheben, jedoch die Erklärung abzugeben, daß er für das Gese stimmen werde, um der Staats- regierung durch den Fall des Gesezes nit scheinbar eine Nieder- lage zu bereiten, die von den außerdeutshen Staaten in \chwer- wiegender Weise ausgebeutet werden würde. Er behalte fih jedoh wie Dr. Beseler die Freiheit seiner Beschlüsse in dieser Frage vor. — Herr von Kleift-Reßow verwies, hieran anknüpfend, auf die Widersprüche derjenigen Redner, welhe für die Vorlage ge- sprochen ; die Freiheit der Entschließungen, welche sie sich für die Zukunft vorbehalten, habe prinzipiell wenig Bedeutung. Er sei ein Anhänger des Prinzips der Staatsbahnen, halte aber den eingeshlagenen Weg niht für den richtigen und sei der Mei- nung, daß der Staat nicht alle Bahnen selbst bewirth- chaften, sondern nur seine starke Hand über das ganze Eisen- bahnwesen legen könne. Die Vorlage führe zum Reichseisenbahn- prinzip, welches er troß aller gegentheiligen Behauptungen aus der Reichsverfassung niht herausfinden könne. Hierauf ergriff der Reichskanzler Fürst Bismarck das Wort:
Der Herr Vorredner hat sich die Bekämpfung der Vorlage, wie das ja auch an anderen Orten und außerhalb der parlamentari\hen Versammlungen geschehen ist, dadur erleichtert, daß er ihr eine bedeutendere Tragweite und weiteren Umfang gegeben hat, als sie na ihrem Wortlaut, wie er vorliegt, überhaupt hat. Er hat zwei Reihen Gründe aufgezählt, die iha bestimmen, dagegen zu votiren. Sch erlaube mir, weil sie mir so besser im Gedächtniß find, von rückwärts sie einzeln zu besprehen, und mit dem leßten anzufangen: die Sorge, daß; die armen Landestheile in Zu- funft von Seiten des Reis die Pflege niht haben würden, die sie biéher von Seiten des preußishen Staats gehabt haben, wie der Herr Vorredner wenigstens in Bezug auf Pommern bereitwillig anerkannt, und ich glaube auch ia Bezug auf Ostpreußen bätte an- erkennen fönnen, wenn man die großen Leistungen des Staates in dieser Provinz erwägt. Das glaube ich auch nicht, daß das Reich sih dazu verpflichtet fühlen wird ; ift au nicht seine Aufgabe. Warum aber der preußzishe Staat in seiner Gesammtheit nicht späterhin, wenn er die Nothwendigkeit oder Nüblichkeit anerkennt, dieselbe Für- sorge für seine ärmeren Landestheile aus dem gemeinsamen Säckel aller Provinzen üben sollte, die er bither geübt hat, warum er allen seinen Unterthanen aus eigenen Mitteln nichi auch ferner sollte helfen sollen, uad ebenso bereitwikiig wie bisher, das sehe ih nicht ein; das bleibt dem preußischen Staate unbenommen. Der Herr Vorredner wünscht, daß der preußische Staat dieselbe Aus- bildung des Eisenbahnaufsichtsrechts und seiner materi:llen Hülfs- mittel in die Hand nehme, tie wir bier dem Reiche zuführen wollen; ich fann nicht ersehen, wie er dabei gleichzeitig das Argument des Miß- trauens in di: Schranken hat führen köanen, von dem die übrigen Bundesstaaten Preußen gegenüber erfüllt sein würden, wenn die preußishen Bahnen in den Händen des Reichs wären. Dies Mißtrauen würde viel stärker berechtigt sein, wenn der ganze gewichtige Komplex einer Basis von staatlihem Einfluß aus\{ließ- lih in dev Händen Preußens bliebe und dout so ausgebeutet würde im cinseitigen preußischen Interesse, wie es das Reich nicht könnte ; denn das ist das Eigenthümlie der Reicêverwaltung, daß dort gerade die Regierungen, von denen der Herr Vorredner das Miß- trauen hefürchtet, mitzurceden und mitzubeschliceßen haben über die Ge- seße und Anordnungen, welche das Eisenbahnwesen regeln, über das Beudget der Eisenbahnen und über die Tauife, und diese ihre Mit- wirkung dazu benutzen könnev, einc solde Reichéeisenbahnpolitik, welche ibre eigenen partifularen Interessen \{ädigt, zu verhindern und Sffentlih zu diéfutiren, während, wenn diese Sthädigurg und Been- gung von Preußen als Bundesstaat auts{ließlich, ohne daß das Reich dabei betheiligt wird, ausgeübt würde, ich gar nit sehe, was sie für Hülfsmittel dagegen hätten.
Eine Beschwerde wegen Mißbrauchs der Souveränetät beim Bundesrathe in Eisenbahnsachen würde s{werlich haften. Also dieses Mißtrauen würde meines Erachtens viel stärker sich entwi&eln müs- sen, wenn wir die Mittel zur Abhülfe, über deren Nothwendigkeit dem gezenwärtigen Zustand der Dinge gegenüber doch die Meisten einig find, auf dem Wege des Großpreußenthums ergriffen, als wenn wir sie auf dem Wege der Reichépolitik nähmen, offen und unter dem anerkannt n Einflusse unserer Bundesgenossen im Reich. Ich kann die Theorie, die der Herr Vorredner darüber entwickeite, do gegen die Bezeichnung eines Großpreußenthums nicht in Schuß nehmen, obschon er sich da- gegen verwahren wollte. Das ift ja eben, was ih vermeiden möchte, daß ein einzelner Bundesstaat, der {on bevorrechtigt ist durch die große Ausdehnung, durch die Thatsache, daß sein Souverän zugleich der Kaiser ist, und der dur seine geographische Lage genöthigt sein würde, die Konsolidation seiner Eisenbahnverhältnisse im Verein mit einer Anzahl kleinerer norddeutsher Staaten zu suchen, durch dicse Konsolidation Preußen noch wieder cin neues Vorgewicht im Reiche erwirbt. Jch würde damit nicht glau- ben, die mir obliegende Pflicht zur Durchführung der Reichsv:rfassung, zur Herstellung einer richtigen und einbeitlichen Eisenbahnaufsicht zu erfüllen; ich würde dazu beitragen, die Mittel dazu im verstärkten Maße in die Hand der preußischen Regierung zu legen, und das Mißverhältniß, den Widerspruch gegen dic Reichsverfassung, der heute darin besteht, daß thatsächlich die preußis{he Partikular-Eisenkahn- verwaltung im Reiche bereits mächtiger, einflußreicher ist, als das Reich, mehr Aufsichtsrecht faktish ausübt — diese der Reichêver- fang entgegenstehende Situation würde ich dadur wesentli ver- scharfen.
__ Der Herr Vorredner hat dann gefürchtet, daß das Reich in die- sen Eisenbahnen einen Besitz erwerbe, dessen Rentabilität von Jahr zu Jahr mehr zurückgehen werde, daß der allgemeine Rentenrückgang dann auch für Preußen zu befürchten sei, Auch diese Befürchtung ift geknüpft an die unrichtige Uebertreibung der Vorlage, an die Voraus- setzung, als wollten wir die gesammten Eisenbahnen Deutschlands er- werben; denn wenn diese irrthümlihe und durch die Vorlage in keiner Weise gerechtfertigte Vorausseßung nicht dabei gemacht wäre, #o würde der Herr Vorredner sich doch selbs den Einwand haben maen müssen, daß die Gefahren dieses Rentenrückgang:s von Preußen ia Bezug auf feine Staatsbahnen, vom Reiche in Bezug auf leine bieher ven ihm bescssenen Reichsbahnen im Reichslande jo wie jo getragen werden müssen. Er hat dabei ganz besonders seine Für- sorge für Preußen accentuirt, daß es darunter leiden würde. Jch hâtte es natürlih gefunden, wenn er als Advokat der übrigen Bun- deéstaaten aufgetreten wäre und gesagt bätte, daß es ungerecht sei, daß dieje in den Preußen vermöge seines großen Eiseubahnbesißzes naturgemäß bevorstehenden Verluft an Rentenrückgang mit hinein- gezogen werden sollen; aber daß Preußen an dem ihm natur- gemäß beveorfteheuden Verlust dur den Rentenrückgang noch stärker LOENP werden könnte, als ohne diese Vorlage, das kann ih nicht nsehen.
_Daß die Rentabilität der Eisenbahnen im Allgemeinen stetig zurüdschreitet, ift jz eine bekannte Thatsache, die \sih in allen Ländern beobachten läßt und nicht blos bei uns. Es ist das eine natürliche Folge des fortdauernden Abbaus der Hypotenuse zu den beiden «Katheten und der Verviclfältigung der Linien zwischen zwei Punkter, des Irrthums, daß die Konkurrenz in Eisenbahnlinien den Verkehr wohlfeiler macht. Es haben darüber in England sehr lehrreihe Berech-
Im weiteren
nungen stattgefunden: so lange Eine Linie zwischen 2 großen Orten vor- handen gewesen, ist die Fraht für die Tonue von, ih weiß niht was, 17 Schilling gewesen, wie diezweite Konkurrenzlinie gebaut war, ift sie auf 22 Schilling und, wie die dritte Linie gebaut war, auf 28 Schilling gestiegen, indem derselbe Verkehr, der sich nicht wejentlich vermehrt hat, anstatt der Verzinsung für die eine Linie nun eine solche für die 3 Linien aufbringen mußte. Solche Verhältnisse wiederholen fich ja überall, und fie bewirken, daß, wie ein Engländer sagte, die Eisenbahnen fo lange vermehrt werden, bis keine vcn ihnen über 29/9 bringt; das fühlen au, glaube id, die meisten Aktionäre der Privatbahnen, und ih glaube, daß auf Seiten der Uktionäre das Widerstreben gegen den Uebergang eines Theiles der Bahnen an den Staat ein bei weitem geringeres ist, die Direktionen aber sind in einer anderen Lage. Die Aktionäre würden zum großen Theil froh sein, eine zurückgehende Rente zu einem festen Course, wenn der Preis anuehmbar ift, loszuschlagen. Die Direktionen aber sind zum Theil ia einer Lage, die ihnen keine Geseßzgebung ersetzen kann; sie sind deéhalb nicht zu tadeln, es find organisch mächtige Gebilde, die sich ge|chichtlich und berechtigt her- auégeftellt haben mit cinem Einkommen und Tantième und sousti- gen berechtigten Emolumenten, wie sie in einigen Fällen doch auch die Botschafter vom Staate nicht beziehen, die höchst bezahlten Beamten, die wir haben, daneben eine sehr große Clientel, eine sehr erhebliche Machtstellung im Staate und dann die Vortheile der Verbindung in der Stellung von Eisenbahn- dicektionen mit den Direktionen anderer industrieller Unter- nehmungen, Bankunternehmungen, Hüttenwerken und Eisenwerken, das find ja alles berehtigle und legitime Vortheile, die aus der Stellung der Direktionen gezogen werden und nicht alle erseßt wer- den können, obschon ja die Privateisenbahnen auch jeßt das auf- bringen, was nach dieser Richtung hin gezahlt werden muß, und also niht abzusehen ist, warum die jeßigen Nuhnießer dieser ausgezeich- neten Stellen nicht für ihre Lebenszeit, was ihnen, wie ih glaube, in den meiften Fällen vertragsmäßig zusteht, aus den Eisenbahn- revenüen das weiter genießen sollten , bis auf die Clientel, die wird fehlen, die is aber meines Erachtens auch richtiger {ließlich in den Händen der Staatsbehörden.
Der Herr Vorredner hat weiter in dem fcüheren Abschnitt seiuer Nede gesagt, daß der Versuch noch nicht gemacht sei, einen so großen Komplex von Eisenbahnen aus einer Hand zu bewirthshaften. Nun, was diese Vorlage betrifft, so is ja in derselben der Versuch toto die bercits gemacht, die preußi\he Regierung bewirthschaftet den- selben Komplex, der an das Reich übergehen joll; ob ihn das Reich
und ‘wie weit es ihu vergrößern will, das haben wir hier niht zu erßrtern, darüber wird das Reich beschließen, wenn es sich Übcrzeugt haben wird, daß es im Stande ift,
einen fo grcßen Komplex zu bewirthshaften und zu übersehen, und daß cs vielleiht im Stande ist, ihm eine äbnlihe Einrichtung zu gében, wie bei der Poft, die auch bei uns beut zu Tage eine große Ausdehnung, eine umfassende Verwaltung hat, von der wir in unserer Jugend zu der mit Freude begrüßten Zeit Naglers uxs noch nichts träumen ließen, wo wir doch {on der Meinung waren, daß eine recht vollkommene, ausgedehnte und {wer zu übersehende Aus8deh- nung vorhanden sei. Jch glaube, daß die Zahl der Eisenbahubeam- ten zum Beispiel, die jeßt zu übernehmen fein würden, die der Post- beamten, die das Reich bereits hat, bôcsters um 30 bis 50 Prozent über- steigen würde, ih kann mich in diesen Ziffern irren, aber um sehr viel, glauke i, wird es3 nicht sein, ich habe sie niht im Gedächtniß, sondern nehme sie nur annäherungêweise. Wenn in anderen Ländern bisher ein so großer Verwalturgskomplex nicht existirt, so kann uns doch eine Umschau in der Eisenbahngeseßgebung überzeugen, daß kein an- deres Reich davor zurückschreckt, im Gegentheile alle dem Ziele zu- streben dadur, daß fie, was nur bei uns unterlassen oder in ciner ander-n, später aufgegebenen wirtbschaftlichen Form zu erstreben ver- jut wurde, daß sie sich alle das Heimfallêreht für sämmtli che Eisen- bahnen stipulirt, und namentlich das französishe System, wo nah 90 Jah- ren nach der Konzession alle Bahnen dem Staat auheimfallen, an- genommen haben. Aber nicht nur auf das franzgsfise Reich, sonderz, wie i glaube, auch auf Oesterreich und auf Jtalien erstreckt sich dieser Zustand, den der Herr Verredner befürchtet, als ctwas geseßlich Erstrebtes, als ctwas, was die Staatsmittel sofort zu erreichen nit erlaubten, was die gedachten Länder sih aber durch „die Geseßgebung haben fichern wollen. Das einzige Land, welches in dieser Beziehung unter allen anderen europäischen großen Ländern keine Vorkehr ge- troffen hat, ift bekanntlich England, und dort sind mir von sehr einfluß- reichen und bedeutenden Staatsmännern mannigfache Sorgen und ein leb- haftes Bedauern über diese Situation wiederholt ausgesprochen worden. Angesehene englishe Staatsmänner baten mir gesagt: bei uns besteht leider die Befürchtung, daß es hon zu spät sei, den Uebergang der Privatbahnen in die Hände des Staates zu bewirken; von der Nothwendigkeit und Nüßlichk-it, daß es geschehe, sind wir Alle überzeugt. Wir glauben deshalb, daß es zu spät ist, weil die Macht der Eisenbahn-Direktionen in den Wahlen und in dem Parlamente schon zu stark geworden is, als daß die Regierung ohne ein verfassungswidriges Verfahren sie brechen könnte. Die Interessen daran werden aber für so wichtig gehalten, daß mir gesagt ist, als vor wenig Jahren die nur noch wenigen aber sehr mächtigen Eisen- bahngesellschaften, zu welchen die ursprünglihe Masse der eng- lishen Unternehmungen sich konsolidirt hat, damit umgingen, fich in cine einzige zu verschmelzen, um einen einzigen Direftor an ihrer Spitze zu haben — gewissermaßen cinen Eisenbahnkönig — die Re- gierung darin eine solhe Gefährdung des St -atswohles erblickt hat, daß sie außeramtlich die Eisenbahngesellshaften mit etwss in Eng- ¡and fo ziemlich Unerhörtem bedroht habe; daß sie dann zu Mitteln greifen müßte, deren Verfassungêmäßigkeit zweifelbaft sein könnte, um das zu verhindern. Sic wären aber über- zeugt, daß fie die öffentliche Meinung und das Volk von England dabei für sich haben würden, aber in Folge dieser Drohung ist diese Fusion, wie mir gemeldet wurde, unterblieben. Sie schen also, daß bei einer so intelligenten, praftischen, auf die Freiheit der Ent- wickelung jedes mit der Sicherheit des Staates verträglihen Unter- nehmens fo eifersüchtigen Nation dieselbe Ueberzeugung herrs{t, daß man sich dort nit fürhtet ver der kolossalen Aufgabe, sämmtliche englishe Eisenbahnen in Regierungsverwaltung zu nehmen, und das zeigt doc, daß unser Unternehmen hier nit für ein fo ungeheuer- liches und auffälliges im Auslande und ven anderen Regierungen ge- halten wird, wie der Herr Vorredner es darstellt. Am allermeisten hat mich überrasht, was der Herr Vorredner üter die Verfassungs- widrigkeit unserer Vorlage andeutete.
Ich habe gerade geglaubt, als verantwortlicher Beamter für die Ausführung der Reichsgeseße und der Reichsverfassung dafür sorgen zu müssen, daß jene Paragraphen auf diesem Wege eine Wirkliebkeit werden follen. Der Her Vorredner scheint der Meinung zu sein, um dies zu können, müßte erst nachgewiesen werden, daß jeder andere Weg unmöglich sei. Das fann ih nicht einsehen. Jch verlange den Nachweis der Verfassungswidrigkeit dieses Weges. Ich glaube voll- ständig freie Wahl zu haken für j:den Weg, defs:n Verfassungt- widrigfkeit mir niht nachgewiesen ist. Die Verfassungswidrigkeit eines Eisenvahnerwerbs durch das Reich nachzuweisen, wird dem Herrn Vorredn-r s{chwer werden, es würde ihm nicht gelingen, zumal das Reich sich {hon im Besiß eines bestehenden Eisenbahuneßzes, so groß oder so klein es sein mag, befindet, zu dem unter limftäuden zugefauft und gepachtet wird, und d«s erweitert in die Nachbarländer hineingespielt. Das Reich würde befugt sein, wenn scine Organe im Interesse des Verkehrs und der militärishen Siterheit es für erfor- derlich hielten, ohne Rücksiht auf das vorhandene preußische System, um das es si handelt, und auf sämmtlichen Privatbahnen würde es, nah der ausdrücklihen Bestimmung der Verfassung, befugt sein, si ein eigenes Eifenbahnncy zu bauen durch ganz Deutschland, was o angelegt wäre, als ob es feine andere Eiseubahn gäbe. Diese praktische Utepie würde theoretisch vellflommen berechtigt scin, und ih weiß daher nicht, worauf er die Verfassungs- widrigkeit stüßt. Die Thatsache, daß die Eisenbabnfrage sehr tiefe und umfangreihe Juteressen des gesammten Volkes berührt, hat mit der Frage, ob die Vorlage verfafsungêwidrig ist oder nicht, nichts zu thun. Es giebt Dinge, die noch viel tiefer die
Fnteressen des Volkes berühren — ich sprehe nur von unserer äußeren und inneren Sicherheit, die doch dur das Reich verfassungsmäßig geregelt werden. Sollte das Reich das Kriterium der Verfafsungs- widrigkcit lediglich darin zu finden haben, ob eine Sache für das Bolfêwohl wichtig oder unwichtig wäre, und uur die unwichtigen dem Reiche gehören ? i: :
Der Herr Vonr:edner ift in dem Nachweise seiner Ansicht von der Verfassungswidrigfkeit nicht glücklih gewesen, Jm Uebrige habe ih nach dem Eingange des Herrn Vorredners eigentlich vermuthet, er würde für die Vorlage ftimmen und habe mich zunächst der Täuschung hinge- geben, daß ich mich in der Rednerliste geirrt habe und daß er für die Vorlage und- Herr Kollege Hasselbach dagegen eingeshrieben wäre. Da ich uun gar keine Aussicht habe, die Herren, die darüber 1chon entschlossen sind, wie sie abzustimmen haben, durch meine Argument? zu Überzeugen, sondern ih nur dafür sprebe, diese Argumente im Sinne anderer zu entkcäften, so glaube i, ist es doch eine dankens- werthe Aufgabe, wenn ih dem Herrn Kollegen Hasselbah den \chweren Entschluß, für die Vorlage zu stimmen, etwas zu erleichtern suche, wenn ih éine oder zwei seiner Einwendungen noch beleuchte.
Das rbetrifft namentlich die Sorge, daß Beschwerden über Eisenbahnmißbräuche, die jeßt sckchon ziemlich schwer zu ver- folgen feien, dann, wenn sie Reichsangelegenheit wären, nicht
mehr durchzuführen sein würden. J glaube, das is doch nicht zutreffend. Einmal ist für Alles, was auf den Reichég-seßen und auf dem Reichëbetriebe beruht hat, doch eine sehr fsta:ke Kontrolle in Gestalt der Verhandlungen des Reichstages. Wern da Beschwer- den eingebracht werden im Wege der Petitionen oder von Anträgen, fo haben fie dort ein ganz anderes Gewicht, als eine Klage gegen elne Privateisenbabn. Der is es unter Umständen ziemli gleichgültig, wie der Reichëtag oder die Abgeordneten darüber denfen, während es der Negierung niemals gleichgültig sein kann, wie die Parla- mente und die offentlihe Meinung denken. Außertem be- ziehe ich mich als Vergleich auf die Reichs - Postverwaltung. Ich glaukte, der Herr Vorredner wird mir in dem Lobe für diese Verwaltung beiftimmen, daß si: sehr bereitwillig, sehr energisch Be- {werden untersucht und nicht unbeaniwortet läßt und, wenn fie irgend begründet sind, sie auch wirksam avstellt. lingen, in einer Reichêverwaltuvg ein ähnliches Refsort wie das der Post zu hafen, wie bicher in der Post, eine Verwaltuna, die eine in sich weseutlih geschlossene Karricre, eine bescndere Dienstvor-
bereitung von der Schule her hat, wie sie bei der Post der Fall E O Volte Bas E N Vex vorhandenen M'ßftände, daß das biéher uicht der Fall ist, daß die Eisenbahnverwal-
tungen darauf angewiesen sind, wenigstens die Staat#verwaltunger, aus den Kräften, die sich zwar einer hohen Bilèung, aber eigentlich in der Richtung eines anderen Brodftudiums erworben haber, wesent- lich ihre Beamten zu beziehen, daß fie nit ähnlice Einrichtungen wie die Poft besißt, um sich mehr eine Fäachtildung zu vaschaffen, und das E. senbahbnstudiren als Brodjstudium sckchon auf der Univer- sität oder den polytechnishen Anstalten und vorher begin- nen zu lassen. Wenn eine solche Einrichtung gçetreffen wird, so sihe ih nit ein, warum fie nicht Beschwerden gegenüber: eben fo zugänglih und bereitwillig sein sollte, wie die jeßige Postverwaltung. Ich weiß nit, ob der leßte oder vorlegte Herr Redner das Bedenken aussprach, daß in dem Vertrage mit dem Reih preußische Juteressen verleßt werden könnten, und daß von hier aus nicht zu Überjehen sei, inwieweit das gesehen werde. Nun, meine Herrex, das wird nah Msglichkeit vermieden werden, und wenn von mir nicht ausreibend, dann von meinem Herrn Nachbar, dem Fiuarz Minifter, wahrschein li mit großer Bestimmtheit und Festigkeit. Sollte cs uns aber nah Ihrer Meinung dennoch nit geglückt scin, das zu vermeiden, fo sind Sie vollständig in der Lage, das Abkommen, das wir mit dem Reiche geschlossen hätten, an dieser Stelle zu verwerfen und uns zum nochmaligen Abschluß an das Rei zurückzuschicken.
Jch halte nicht für nothwendig, auf meine prinzipielle Stellurg zu der Vorlage näher einzugehen. Mein Kollege, der Herr Handelé- Minifter, hat das ausreichend bewirkt, und die Sache ift so viel öffentlich besprochen, daß ich doch wobl Jhnen nichts Neues würde sagen könzen; nur das möchte ih dem ersten Herrn Redner, den ih auf dieser Tribüne hörte, dem Herrn Grafen zur Lippe, noch sagen, daß es uns absolut fern liegt, ißend welche Pcession auf den Bundes- rath oder auf den Reichstag dadurch üben zu wollen, daß wir die Frage in den beiden Häusern des preußischen Landtages zur Sprache bringen Es fkann eine solche Erwägung ja vielleiht die Wirkung haben, daß die Gegrer dieser Vorlage über eine solde Suppo- fitien noch verdrießlicher und empfindlicher werden, wenn fie das glau- ben; aber diejenigen M änner, die im Bundeérath und im Reichstage selbst sigen, die, kann ih dem Herrn Redner versichern, glauben das nicht, die sind so furchtsam nicht; was sollte der Bundesrath sich machen aus einem Beschlufse dev pceußisen Herren- und Abgeord- netenhauses; er kaun ihm gleichgültig sein. Wenn er es nicht für rathsam fiadet, die Sache anzunehmen, so werden tie preußischen Häuser des Landtages keinen Druck auf den Bundesrath auëüben, und nochch viel thôörihter wäre ein solder Versuch der Regierung gegenüb:r dem Reichstage, wo zum gr: ßen Theile dieselben Persönlichkeiten vorhanden find, wie ín den Landtagen, die leitenden Elemente im Wesentlichen identisch find, und die Idee, den Reichétag mit dem preußischen Land- tage zu vergewaltigen, zu ängstigen, ih glaube kaum, daß die im Reichstage von irgend Jemand ernfthaft genommen werden würde; — daß der Herr Redner, der sie anbrachte, sie ernsthaft genommen hat, davon bin ich nach der Ernfthaftigkcit seines Charakters allerdings überzeuzt.
Die Generaldiskusfion wurde hierauf ges{chlossen und das Haus trat in die Spezialdiskusfion.
Zu §, 1 des Gesehes, welcher lautet:
_ „Die Staatsregierung ist ermächtigt, mit dem Deutschen Reiche Verträge abzuschließen, durch welche
__1) die gesammten im Bau oder Betriebe befindlihern Staats- Eisenbahnen nebft allem Zubehör und allen hicfichtlich des Baues oder Betriebes von Staatseisenbahnen bestehenden Berechtigungen und Verpflichtungen des Staates gegen angemessene Entschädigunz kauf- weise dem Deutschea Reiche übertrazen werden;
2) alle Befugnisse des Staates bezüglih der Verwaliung oder des Betriebes der nicht in seinem Eigenthum stehenden Eisenbahnen an das Deutsche Reich übertragen werden ; j
3) im gleihen Umfange alle sonstigen dem Staate an Eisen- bahnen zustehenden Antheils- und anderweiten Vermögenêtrechte — gegen angemessene Entschädigung — an das Deutsche Reich abgetreten
erden; 4) ekenso alle Verpflichtungen des Staates bezügli der nicht in seinem Eigenthum stehenden Eiserbahnen vom Leutschen Reiche gegen angemessene Vergütung übernommen werdén ;*
nahmen die Herren Graf v. Rittberg, Wilkens, v. Kleist-Rezow und Graf Udo zu Stolberg-Wernigerode das Wort und richteten cinige Anfragen an die Staatsregierung, welche der Handels- Minister Dr. Achenbach beantwortete. Dann wurde der §. 1 in der vorliegenden Fassung unter Namensaufruf mit 57 gegen 26 Stimmen angenommen. Während der Abftimmung theilte der Präsident noch mit, daß das neue Mitglied des Hauses Graf zu Dönhof-Friedrichstein während der Sizung in das Haus BRS Cs sei, und daß derselbe an der Abstimmung theilnehmen werde.
Der §. 2, welcher lautet:
„Bezüglich der im §. 1 unter 1, 3 und 4 erwähnten Verein- barungen bleibt die Genehmigung der Leiden Häuser des Landtags vorbehalten.
Urkundlich 2c.“ wurde ohne Diskussion mit gleicher Majorität angenommen.
Es folgte als zweiter Gegenstand der Tagesordnung die Erfte Berathung des Gesezentwurfs, betreffend die Vereinigung des Herzogthums Lauenburg mit der preußishen Monarchie. Nachdem der Referent Herr Sul- der den Antrag der IJIustizkommission: dem Geseßentwurfe in der
Warum sfellte es nicht ge-
vom Abgeordnetenhause angenommenen Fassung die Zustimmung zu ertheilen, mit kurzen Worten empfohlen, wurde auf Antrag des Grafen Rittberg der Gésezentwurf ohne weitere Debatte vom der Hiermit war die Tagesordnung
Hause en bloc angenommen.
— Die Antwort, welche der Minister des Innern Graf zu Eulenburg auf die Interpellation des Abg. Dr. Franz in der gestrigen Sihung des Hauses der Abgeordneten
ertheilte, hatte folgenden Wortlaut :
Gegenüber den Ausführungen des Herrn Juterpellanten gebe ih eine Darstellung des ganzen Herganges, wie er aus den mir einge Wenn ich einige Stellen daraus vor- daß die Sache etwas fomplizirt ist, ih werde diese Stellen dazer lieber vorlesen, als daß
reichien Akten ersichtlich ift. lese, so bitte ich, dies damit zu entschuldigen,
ih mündlich rferire. : Der Pfarrer Jaros in Zotiwiß bei Ohlau verh
suêspenfsion. _ftü ! 1873 vom Fürstbischofe ihm ertheilte Vollmacht. Neumann exkannte diese Amtssuspenfion nicht
behauptete, die
beständig an, ertheilt
1873 vom Fürstbischofe jei, föônne
andere Entscheidung aber ist erlassen worden.
e
see, die Suépension ohne prozessualishes Verfahren richt hätte s S h Nun ging am 9. April der Kaplan Maßreg?l erfolgen. in die Kirche, um dem Gottes- und setzte sih auf eine Bank in der Nähe des Altars. Der Pfarrer Jaros bemerkte ihn und rief der versammelten Eure Kirche !“ Neumann wird kcsbimpft und unter lauren Drohun- Das ibut er auch, um Streit und Schlägereien zu vermeiden. Der Vorsißende des na dem Gef:ß vom eingeseßten Kirchenvorstandes — Morade heißt der Mann — der sich ebeafalls in der Kirche befand und sich verageblich den Tumult zu unterdrücken, sowie der Kap!an Neu- bei der Königlichen Staatsanwaltschaft die Be- d-s Königlichen Faros am 15. April gegen Mitteg in Ich glaube, diese Unter- sucung hat mit Freisprechung geendet, ih weiß das aber nit genau.
Jaros verhaftet, an demsel- mit der Schwester des Pfarrers Jaros in der Wohnung des Erzpriesters Beer zu Ohlau, zu dessen Aufsichtsbezirk die Kirche in Zottwig gehört, und übergab ibm die Schlüssel zum Tabernakel des Altars dieser Kirche mit dem Bemerken, er müfse jx wissen, was er als Geistlicher zu thun babe, um die Hostien vor Profanation zu shühßen. Der Erzpriester Beer
zum Kreissckcetär, und theilte ihm mit, daß er die Meßzeräthe aus der Kirche zu Zottwiß fortzu- |
ibm da»on abrieth, um sh nicht einer Bestrafung
traf der Kaplan Müller aus dein Erzpriester Beer cin und erbot \fich, als er von s zur Abhelung der gemietheten Wagen dorthin und kehrte hierauf mit der Hoftie zurück. Jm Landraths- mte war von dicser Sache gar nichts bekanit geworden als wie die Drei Taze Kirchenvorstandes aus mit der An- |
ausgesprochen werden können Neumann in bürgerlicher Kleidung dienste beizuwobnen, Gemeinde zu: „Jesus Maria, rettet großer Lärm x gen veranlaßt, fich ¿u entfernen.
20. Jui v: J.
bemüßt hatte, mann beautragten strafung des Pfarrers. gerihts wurde der Pfarrer gerihtlihe Untersuchungshaft genommen.
Durch Beschluß
Am 15. April alîo wurde der Pfarrer ben Tage ersicn der Herr Interpellant
begab fih hierauf aufgefordert 1e1, ßzerà A netmen; als aber der Kreissekretär daß er es lieber unterlassen wolle, auszuseßen. An demseiben Abend Lorßzendorf bei / i der Sawbla;e in Kenntniß geseßt worden war, Hostie in Zoitwiß, fuhr in einem von Beer
Anfrage des Eizpriesters beim Kreissekretär. ter meldete sich der Vorsißende des Zotiwig bei dem Landrathéamte - zu Ohlau zcize, daß alle zum Gotteêtienste
aus der Kirche
abgehalten we: den fönnte. Fälle dem Staatsanwalte
der Wohnung des Beer, eventualiter der Kirche abgehalten werde.
Vollmacht, die nach dessen Ab- seßung feine Wirkung mehr üben, er sei au nicht, wie es die neueren Gesetze bestimmten, gehört worden, es sei ihm feine abschriftliche Ent- {eidung unter Angabe von Gründen mitgeibeilt worden; er hat si deéhalb an den Gerichtéhof für kirchlihe Angelegenheiten gewendet, | L und beantragt, daß die Suspension für nichtig erklärt werde. Was | n darauf für eine Entsheièuzg ergangen ist, weiß ich nit. Der Pfarrer Jaros Eflazte nämlich auf Ermissioa des Kaplan Neumaxn aus der Wohnung im LVfarrhause, wurde aber durch Erkenntniß des König:ichen Kreis- gerichts zu Ohlau abgewiesen, weil die Vollm cht wirkungélos sei, da der Fürstbishof Förster inzwischen abgesetzt sei, und selbft, wenn dieselbe noch jeßt im Amte wäre, in Rücksicht auf dic* inzwischen ergangenen
ängte im März d. I. gegen den ihm beigegebenen Kaplan Neumann die Amt3- Er stüßte sich dabei auf eine zu Anfang des Jahres
bestimmten entwendet seien und si in der Wohnung des Erze priefters Beer befänden und beantragte die Bestrafung der Schuldigen | und sofortige Herbeishaffung der Sachen, da jonst kein Gottesdienst Der Landrath übersandie dem für eilige zu Strehlen substituirten Kreisgerichts- Rathe zu Ohlau die protefkollarische Anzeige mit dem Ersuchen, zu | genehmigen, daß die Hausésuchung nah den entwendeten Geräthen in L in der seiner Wirthin und in Diese Genehmigung wurde er-
unter Zuziehung des hierüber
in Zottwiß gehörten.
Kaplan Neumann zugegen, | zur Kirche in Zottwiß gehörig nicht
die Wohnung dées
Der Kaplan | Hierauf wurden die Verhandlungen
für rechts- im FJahre
Diese
schaft in Strehlen gesendet.
soweit die Rede sein könne,
Mai beantragte
vi 21.
Sinne
gesezes _ diesem Eine rede ftellt.
Zweitens sagt er, das Landrathsamt_ hatte ganz ohne alle e 3 Es entsteht | Befugniß sich cingemist; eine Hauétsuhung halten lassen, A E dazu hätte es gar feine Veranlassung gehabt. — Jh habe mitge- waltungsdien!t ilt
bestimmten Geräthe genemmen, siz uen keinen Gotteêdienft halten.
Kreic -
Beer und in der Kirche genehmigt Der Interpellant hat endlich
raeinte er, könnte.
lien Bebörden keine richtigen
s\pä- des Innern Graf zu Eulenbu
Geräthe
| Polizei der Stadt zu überlassen,
theilt und de Hauésuhung dann durch den städtischen Polizeisekretär Genzd’armen aufgenommenen Verhandlung . A t ouunng M Berri der E war, f E der , N E 2 Wirthin Leuchter, Meßzeräthe und Kelche mit Beschlag belegt wur- erledigt und {loß der Präfident um 34 Uhr die Sigung. den, und es wurde Todart, um weitere Gegenstände zu ermitteln, die Hauésuchung auf die Kiche unter Zuziehung des Glöckners Michalke ausgedehnt. Leßterer nahm aus einem Kästchen des linken Seiten- altars ein Papier, welches zwei greße und eine kleinere Hostie enthielt und übecgab sie dem Polizeisekretär mit dem Bemerken, daß sie der Kirche Die in den Papieren befindlichen Hostien wurden zu den übrigen mit Beschlag belegten Geg2nständen in einen Kasten vers{lossen und uach dem Landraths3amt geschafft. er fonute indessen die Gegenstände als
ordnung des Landraths der Kasten mit allen Gegenständen wieder in inzwishen zurückgekeh-ten Kaplans Beer Üüber- bracht wurde. Leßterer erklärte, daß die Hoftien und zwei kleine ihm von Jaros am Tage vor dessen Verhaftung zugesandte Käftchen, welche die Oelgefäße enthielten, der Kirche in Zottwiß gehörten.
vertretenden Staatsanwalt und von diesem an die Staatsanwalt-
ein Diebftahl nicht vorliege uad von einer strafbaren Handlung nur als etwa der Erzpriester Beer und der Kaplan Müller durch Fortnahme der geweihten Hostien fich einer unbefugten Amtshandlung im Sage d:8 Act. 2 des Deklarations- 1874
gerihtliche Vernehmunz der genannten Geistlichen. - : der Erzpriester vernommen, der jede gesetzwidrige Absicht in Ab-
So liegt die Sache augenblicklich. Nun konstatire ich aus der amtlichen Darstellunz der Sachlage, S 1a daß die Behauptungen des Herrn Interpellanten in folgenden speziell S hervorgehobenen Punkten nicht richtig find. “ Erstens sagt er, die Kirche war verwaist und deshalb mußte die
Der Staat hie.t die Kirche nicht für verwaist, weil er die Sus- pension des Neumann nicht für nicht exiftent hielt.
theilt, daß der Kirhenvorstand der Kirche zu Zottwiy gikomman ift und gesagt hat, man hat uns aus der Kirche die zum Gottesdienste
Das war die Ursache der Einmischung. Der Hr. Juaterpellant bat dann ferner ge’agt: der Landrath babe sich an die Staatzanwalt- schaft gewendet, und diese habe ihn abgewiesen, Dagegen ift konsta- tirt, daß die Staat3anwaltschaft E Haussuchung bei dein Erzpriester zat.
Sch:ark geöffnet und die Hostie herausgenommen. l hat die Hostie niht genommen, sondern es ist der Glêckaer gewe!en, 2 der die in Papier cingewickelte Hostie dem Gensd'arm übergeben und gesact hat, dies ist die Hestie von Zottwiß.
Nun, meine Herren, solche Vorgänge find jx im höchstez Brade betäubend, das ist gewiß und wenn verleßt werden, so verstehe ih das, e find uicht sehr angenehm von dergleihen Vorgänge berührt, aber so wie die Sache liegt, nehme ich die Polizeibehèrde in Schuß, zumal ih in diesen Vorgängen nichts sche, was ihr ¿um Vorwurf gereichen
Wenn Sie glauben, daß bie Staatsanwaltschaft oder die riter- Beschlüsse gefaßt haben, so bleibt A Ihnen der Weg der Beschwerde an die vorgeseßte Jastizbehörde übrig, D: S und es wird ja nach Recht und nach Gewissen entschieden werten. Hier auf die Interpellation noch etwas Besonderes zu erklärep, finde ih mich nah dieser Darstellung weder veranlaßt ) | —
Nah dem Abg. Windthorst (Meppen) ergriff der Ministex
Ich fiade, daß diz Anmuthung, „die der Hr. Vorredner an den | Landrath von Eike macht, nicht gerechtfertigt ist. Dec Herr Vor- redner wolle nit vergessen, daß der Landrath von Eicke gar nicht die Polizei behörde von Oblau ist, er ist der Vorgtseßte der Polizei, die kontrolireade | Beböcde, und es müßte ein ganz besonderer Gcund vorliegen, der iha | | veranlaßte, die Sache in seine Hand zu nehmen, und sie nicht die
es sich um eine Haussuchung in der Kirche handelt, diese selbft vor- |
Aus
Nichler c daß
ausgeführt. geht hervor,
an und füc wiederholen, feinen Vorwurf
Dort war der
rekognosziren, weshalb auf An-
durch den Landrath an den ftell- Abgg.
ging von der Ansicht aus, daß
\chuldig gemaht hätten. die Staatsanwaltschaft die
Bis jetzt ift nur forderlich. *
selbe lautet:
zulegen.
befinden sich in Ohlau, wir kön- (8. 5.
Ad V F, O
gesagt, der Genéd'arm hätte den Der Genêd'arm
fatholishe Gemüther dadurch auch protestantishe Gemüther
8. 8.
o berechtigt.
rg noh einmal das Wort:
8, 10,
Daß er Veranlassung batte, weil |
| zunehmen, kann ich niht zugeben. Jedenfalls würde, | | wenn er es gethan hätte, hier gesagt worden sein: „und | zu einer solhen verbrecherishen Handlung giebt sh auch 3 Uhr vertagte.
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* u serate für den Deutschen Reichs- u. Kgl, Preuß.
cktrats-Änzeiger, das Central-Handelsregister und das
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52s Dentshen Reihs-Auzeigers und Söniglih Prenßisheu Staats-Anzeigers: Berllz, S. F, Wilhelm-Straße Nr, 82.
Hsftblait nimmt an: die Königliche Expedition
1, Steckbriefe und Untersuchungse-Sachet, 2 Subhastatienen, Aufgchote, VorladungeRr ü. äergi, Verkäufe, Verpachtungen, Subaissionen etc, Verloosung, Armortisation , Zinszablung 3, Ww, vez öffentliches Fapieren,
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noch der Landrath Her!“ ) i ) redner vorhin übec die Polizcibeamten überhaupt aussprach, habe ich nicht genau verstanden, ] 1 ist; ih sehe aber an dem Eindruck, den es 1m Hause machte, daß es ein außzrordentlih abfälliges gewesen 1st. E
Ic kann nur wiederholen, daß diese ganze Angelegenheit eine sich peinlich berührende ift; daß ich,
¿fentlihe und Privatrecht, in8besonderce Vecwaltungsrecht, sowie auf die Volkswirthschafts- und Finanzpolitik. Bei der Prüfung kommt es darauf an, festzustellen, ob der Kandidat für befähigt und gründlid ausgebildet zu erachten set, im höheren Verwaltuzgsdienste Ecfolg einzunehmen. ' wurden fast ohne Debatte mit den als Konsequenz der | herigen Beshlüsse nöthigen Modifikationen genehmigt. Der Referendarius, w ler die zw:ite Pcüfung bestanden hat, wird von den Ministern de: Finayzen und des Innern zum RNe+ gierunggassessoc ernxrnt und erlangt die Befähigung zur Bekleidung einer Stell? im bößeren Verwaltungsdienze : wurde ohne Debatte angenommen, die Berathung über §S. 11, 12 und 13 vorläufig ausgeseßt, worauf sich das Haus um
Das Urtheil, welches der Herr Vor-
wie das überhaupt von hier aus sehr {wer
_ich muß aber au wie die Sachen liegen, den Beamten
maden fann, und wenn Sie von mir
hier eine Erklärung fordern, ich t1oürde nie und nimmermehr leiden, daß bei einer Hauésuchung irgendwie ein: Hostie in polizeilihe Hände kommt, so fann ih das nit; ich würde, wenn ih, blos meinem Ge- fübl folgend, eine folche Ecflärung abgäve, den gerihtlihen Behörden in einer eflatanten Art präjudiziren und in den Fall kommen, daß die gerihtlihen Bebörden bei der nächsten Gelegenheit sagten: diese Er- flärung ift falsch und unberechtigt. Im weiteren Verlaufe der Sizung wurde die Spezialdebatte des Gesezentwurfs, betreffend die Befähigung zum höheren Verwaltungsdienfst, fortgeseßt. Dr. Gneift, (Meppen) gegen die Kommissionsbeshlü}se erklärt, während der Regierungs-Kommissar, Geh. Justiz-Rath Dr. Stölzel, der Re- ferent Abg. Dr. Nasse und der Abg. Klöppel für dieselben ein- traten, wurde an Stelle der §8. 1 bis 2d. der Kommissions- beschlü}se auf Antraz des Abg. Wisselinck folgender §8. 1 gesetzt. „Zur Erlangung ker Befähigung für den höheren Verwals tungsdienst ift ein mindestens dreisähriges Studium der Rechte und der Staatswissenshaften und die Ablegung zw:ier Prüfungen er-
Nachdem fich die
Windthorst (Bielefeld) und Windthorst
Ferner wurde auf Antrag des Abg. Windthorft (Bielefeld) der §. 2 der Regierungsvorlage als §. 1a. eingeschaltet
Der-
Die erste Prüfung ist die erste juristishe, für deren Ablegung die §8. 1 bis 5 und 14 des Gese8es vom 6, Mai 1869 maßgebend find. 2
Die zweite Prüfung — große Staatsprüfung — der „Prüfungskommission für höhere Verwaltungs-Beamte“ ab-
ift bei
Die S8. 3 bis 9: l — i Zur zweiten Prüfung für den höheren Ver-
eine Vorbereitunz von wenigstens zwei
Fahren ber den Gerichtsbehörden und von wenigst:ns zwei Jahren bei den Verwaltunz2behörden erforderli."
8. 4, Die Vorbereitung bei den Gerichten ift so einzurichten,
daß der Referendarin:s in Gemäßh:it des Geseßes vom 6. Mai 1869 mit den Geshäftszweizen des rihtzrlihea und ftaatsanwalt- lichen Dienstes bei den Gerichten erster Jnstanz vertraut wird. Fällt fort.) S Wer nah dem Zeugniß der Gerichtsbehörde die An- forderungen deê denten (Landdrosten, Präsidenten der Finanzdirektion in Hannover), in dessen Bezirk er beschäftigt werden w.ll, zum Regierunzs-R efe- rendarius ernannt
8 4 erfüllt hat, wird von dem Regierungs-Präfi-
L 7. Der Regierungs-R-ferendarius ist bei dem Vorstande einer Stadtgemeinde, bei einem Landrathe, bei waltungsgerichte und bei einer Regierung (Landdrostei und Finanz- direktion in Haanover) zu beschäftigen.
8. Nach Ablauf der Vorbereitungzzeit (§§, 3 bis 7) ift der Referendarius, wenn aus den über die gesammte Beschäftigung vorzulegenden Zeugnissen si ergiebt, daß er zur Ablegung der zweiten Yrüfung für vorbereitet zu erachten sei, und der Regierung8-Präsi- dent (Landdrost, Präsidint der Finanzdirektion in Hannover) ihm in dieser Bezichung ein Zeugniß ertheilt, zu de: bezeichneten Prü- fung zuzulassen.
einem Bezirksvoer-
2
S Die zweite Prüfung (§. 2) ist eine mündliche und eine icriftlihe. Die Prüfung erstreckt sich auf das in Pceußen geltende
das Verfassungs- und
mit
bis-
eine selbstäzdige Stellunz
s, Lnâustrielle Etabliss-ments, Fabriken und Grosshanáe!,
Verszchiedenes Bekanatmac{kung&u.
Literarischs Anzeigen,
T 8. Theater-Anzeigen. l 9, Farzilien-Naecbrichten, ;
In fer Börsen- heilage. _
| |
Se Î Ÿ 4 Anzeiger. Inserate nehmen an: das Ceatral - Anuouceu- : Bureau der deutschen Zeitungen zu Berlin,
Mohrenstraße Nr. 45, die Annoncen-Erxpeditionen des “Invalideudanf“, Rudolf Mosse, Haaseustcin & Bogler, 0. U Büttner & Winter, iowie alle übrigen größeren
G, L. Daube & Co., É, Sélotte,
Aunuouceu-Bureaus.
Æ
— Subhastationen, Aufgebote, Vor- ladungen u. dergl.
[4290] Oeffentliche Vorladung.
Der Kaufmann L. Eichelmanu, wohnhaft hier- selvst, Badstrafe Nr. 54/56, hat gegen den Kauf- mann Hugo Bellin, früher hierselt# Behrenstraße Nr. 23 wohnhaft, aus den beiden von leßterem aus- gestellten und Jacob Neustadt acceptirten Wechsel vom 1. Oktover 1875 und 1. November 1875 über je 1500 A auf Zahlung von 3000 M nebft 6 °/o Zinsen von 1590 seit dem 1. März 1876 und von 1500 M seit dem 20. März 1876, 21 A. Protestfkosten und 10 ( Provision Klage erhoben.
Die Klage ift eingeleitet, und da der jeßige Aufenthalt des Verklagten unbekannt ist, so wird dieser hierdurch êffentlich aufgefordert, in dem zur Klagebeantwortung und weitern mündlichen Ver- handlung der Sache auf
den 6. Oktober 1876, um 10 Uhr,
vor der unterzeichneten Gerichts - Deputation im Stadtgerihtsgebäude, Jüdenstr. Nr. 59, Zimmer Nr. 67, anstehenden Termin pünktlich zu erscheinen, die Klage zu beantworten, etwaige Zeugen mit zur Stelle zu bringen, und Urkunden im Original einzureichen, indem auf spätere Einreden, welche auf Thatsachen beruhen, keine Rücksicht genommen wer- den kann. :
Erscheint der Bcklagte zur bestimmten Stunde nicht, so werdea die in der Klage angeführten That- sachen und Urkunden auf den Antrag des Klägers in contumaciam für zugestanden und anerkannt er- achtet, und was den Rechten nah daraus folgt, wird im Erkenntniß gegen den Beklagten auêges \sprochen werden. a
Berlin, den 16. Mai 1876. E Königliches Stadtgericht, I. Abtheilung für Civilsachen.
Prozeß-Deputation I1
[2269] Oeffentliche Borladung. Der Dieustmanu B. Brauner hier hat ange- ; l
: werden wird. j
Nordhausen, den 15, Mai 1876. Königliches Kreiêgericht.
|
zeigt, daß ihm folgende Wesel: A 1) der Wechsel vom 31. Auguft 1857 über 380 Thaler, mit dem Auéstellungs- und Zahlungs- orte Breslau, ausgestellt von B. Brauner, an- genommen von Paul Theiner, —
2) der Wechsel vom August oder September 1851 über 50 Thblr., mit dem Ausftellungs- und Zahlungsorte Breslau, ausgestellt von B. Brauner, angenommen von Paul Theiner,
3) der Wechsel von September 1857 über 58 Thlr. 22 Sgr. 6 Pf., mit dem Ausstellungs und Zahlungëorte Breslau, aut gestellt von Kittlaus, angenommen von Paul Theiner, einçelöft von B. Brauner, -
verloren gegaugen und die Amortisation dieser Wechsel beantragt.
Es werden deshalb die unbekannten Inhaber der bezeichneten Wechsel aufgefordert, dieselben \spâtestens in dem auf
den 6. Ofltober 1876, Bormittags 11 Uhr. vor dem Herrn Kreisgerichts-Rath Trautwein in unserem Parteienzimmer Nr. 2 angesetzten Termine vorzulegen, widrigenfalls diese Wechsel für kraftlos werden erflärt werden
Breslan, den 28. Februar 1876.
Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
Es ift auf Todeserklärung des am 2. Oktober 1828 zu Nordhausen geborenen Carl Otto Mieth angetragen worden, welcher sich im Jahre 1849 oder 1850 von hier entfernt, und seit dem Jahre 1851 keine Nahricht von seinem Leben gegeben haben soll.
Der Schneider Carl Oito Mieth und die von ihm zurückgelassenen unbekannten Erben und Erbnehmer werden hierdurch aufgefordert , fih spätestens in dem auf den 9, März 1877, Vormittags 11 Uhr,
: an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 27, zu melden, widrigenfalls der Carl Otto Mieth für todt erklärt [4338]
I, Abtbeilung.
j Die Lieferung von : H 40000 Kilogramm Laschen aus Walzeisen,
24000 g Laschenbolzen aus Schmiedeeisen, 20000 s Ouerverbiundungsstangen aus Schmiedeeisen, # 1900 L An aus Schmiede- eisen, i 43000 ä Schraubenbolzen aus S@miede- eilen, E 17500 . Klemmylatten aus Schmiedeeisen, 6500 é “i (größere) aus Schmiedeeisen, 12500 Winkel aus Schmiedecifen,
soll im Wege der Submission vergeben werden. Termin hierzu ist auf Sounabend, den 27. Mai d, I., Bormittags 11 Uhr, A in unserem Geschäftslokaie, Koppenstraße Nr. 88/89 hierselbst anberaumt, bis zu welchem die Dfserten frankirt und versiegelt mit der Aufschrift: „Submission auf Kleineiseuzeug“ eingereidt sein müssen. : Die Submissionsbedingungen (Moditlle und Zeich- nungen) liegen in den Wocheutagen Vormitiags îm vorbezeichneten Lokale zur Einsicht aus und können
daselbst au Abschriften der Bedingun fo Kopien der Zeichnungen gegen E: stattung Kosten in Empfang çenommen werden. Derliv, den 13, Mai 1876. Köuigliche Direktion
der Niederschlesish-Märkishen Eisenbahn.
gen, der
[4305]
Die Lieferung von: / s 1,150,000 Kilogramm Eisenbahnshienen aus Gußstahl,
Langschwellen aus Schmiedeeisen,
Quer\chwellen aus Schmiedecisen,
ioll im Wege der Submission vergeben werden. Termin hierzu ist auf:
Sonnabend, den 27. Mai d. I., Bormittags 11 Uhr,
in unserem Geschäfts-Lokale, Koppenstraße Nr. 88/89
bierselbst anberaumt, bis zu welchem die Offerten
franfiit und versiegelt mit der Aufschrift: „Submission auf Eisenbatnschienen resp. eiserne Schwelleu“
eingereicht sein müssen.
Die Submissioné-Bedingungen (Modelle und Zeich- nungen) liegen in den Wochentagen Vormittaas im vorbezeihneten Lokale zur Einsicht aus und können daselbst auch Abschriiten der Bedingungen, fowie Kopien der Zeichnungen gegen Erstattung der Kosten in Gmpfang genommen werden.
Berlin, den 12, Mai 1876.
Königliche Dircktion der Niederschlesish-Märkischen Eisenbahu.
1,280,000
185,(09 o