1876 / 119 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 20 May 1876 18:00:01 GMT) scan diff

n die koreanisce werden in japanisher Sprache geschrieben und M brend 10 Se von dem jeßigen Zeitpunkt ab, von einer chine- sischen Uebersetzung Legleitet jen Die koreanishe Regierung wird i en rache bedienen. i i : ns R N Serio n Fusan, wo die amtliche japanishe Nieder- lassung si befindet, ist der Plaß, wo seit Jahrea die Unterthanen der beiden Länder mit einander Handel getrieben haben. In Zukunft sollen uun die alten Bestimmungen, sowie das Sai ken sen (jährliche Senden von Schiffen) abgeändert und der Handel in Gemäßheit der nunmehr festgeseßten Vertragsartikel getrieben werden. Außerdem wird die koreanishe Regierung, gemäß den Beslimmungen in Art. 5 zwei Häfen eröffnen, in denen japanische Unterthanen fich frei be- wegen und Handel treiben, nah Belieben Grundstücke miethen und Ra erbauen, fowie koreanishen Unterthanen gehörige Gebäude gegen

i iethen dürfen. O :

s 4 Fn den fünf Bezirken Keiki, Chiusei, Senra, Keisho und: Kankio wird die koreanishe Regie,ung an der Küste zwei für den Handel geeignete Häfen auswählen uud namentlih bezeichnen. Die Eröffnung dieser beiden Häfen foll innerhalb zwanzig Monaten nach dem zweiten Monate des 9, Jahres Meidji der japanischen Zeitrechnung oder e Een Monate des Jahres Hekïshi der koreani-

en Zeitrechnung stattfinden. / / 10 4 L Sapasisce Schiffe, welche an der koreanischen Küste wegen Wind und Wetter oder aus Mangel an Provisionen irgend welcher Art die bezeichneten Häfen nicht erreihen können, dürfen in jeden beliebigen Hafen einlaufen, sci es um sih vor dem Unwetter zu flüchten oder um ihre Vorräthe zu erneuern oder um die Schäden auszubessern und dürfen Provisionen beliebiger Art einkaufen. Die Kosten terselben müssen natürlih von dem Schiffseigenthümer bestrit- ten werden; jedoch sind in solchen Fällen die Ortsbeamten sowohl, wie die Bewohner verpflichtet, den Nothleidenden alle mögliche Hülfe zu leisten und Maßregeln zu treffen, damit ihr Eleud

elindert und fie aus ihrer traurigen Lage befreit werden. Wenn Schiffe der beiden Länder auf offener See Sthiffbruch gelitten und die Mannschaft sich an irgend einem Theil des

Landes flüchtet, so sollen die Ortsbewohner sofort die nöthigen Schritte thun, um sie zu retten und das Leben jedes Einzelnen zu erhalten, und alsdann den Ortsbehörden davon Anzeige machen. Diese wiederum sind verpflichtet, die Schiffbrüchigen freundlich aufzunehmen und fie entweder in ihr Vaterland zurückzusenden oder fie nah dem nächften Orte, wo sich Beamte ihres Heimathlandes befinden, auszu- liefern. L | Art. 7. Ju Anbetracht dessen, daß die Küsten von Korea für die Schiffahrt höchst gefährlich sind, weil die Jnseln, Felsen und Klippen derselben niht genau bestimmt sind, foll es japanischen Seefahrern gestattet sein, beliebige Messungen zu veranstalten, die Lage der Inseln und Klippen, sowie die Tiefe des Meeres zu beftim- men und Karten von den gemachten Aufnahmen herauszugeben, damit die Seefahrer beider Länder gefährliche Stellen vermeiden und in Ruhe und Sicherheit ihre Schiffe lenken können. : i

Art. 8. Jn Zukunft werden von der japanischen Regierung in die bezeichneten Häfen Koreas je nah den Zeitumständen Beamte eingeseßt werden, welche die japanischen Kaufleute beauffichtigen und beshüßen werden. Wenn sich im Verkehr der beiden Nationen Schwierigkeiten erheben, so werden diese Beamten mit den oberften Lokalbehörden darüber berathen, um die Schwierigkeiten beizulegen.

Art. 9. Da die beiden Länder nunmehr mit einander in Ver- fehr getreten sind, so sollen die beiderseitigen Unt-rthanen ganz nah ihrem Gutdünken Handel treiben dürfen, ohne daß sich Beamte der beiden Staaten irgendwie hineinmishen oder dem Verkehr Grenzen seßen oder ihn hindern. Wenn ein Kaufmann des einen Landes einen Unterthanen des anderen Landes beim Verkaufe betrügerischer Weise übervortheilt oder seine Schulden nicht bezahlt, so sollen die Behörden seines Landes den Uebelthäter vor Gericht ziehen und zur Bezahlung der Schuld anhalten. Jedoch sollen die beiderseitigen Re- gierungen nicht dafür haftbar gemacht werden dürfen.

Art. 10, Japaner, welche in den bezeichneten Häfen Koreas Ver- brechen gegen Koreaner verüben, sollen stets von den japanischen Be- hörden abgeurtheilt werden. Jn gleiher Weise sollen Koreaner, die sich einer verbrecherishen Handlung gegen Japaner schuldig machen, von den foreani!chen Behörden zur Verantwortung gezogen werden. Selbstverständlih werden beide Theile nach den Geseßen ihres Landes gerichtet werden, die Urtheile sollen jedoch ohne Gunst und Parteilichkeit in gerechter Weise gefällt werden. i

Art. 11, Da die beiden Länder nunmehr mit einander in Ver- kehr getreten sind, so sollen noch besonders Handelsbestimmungen fesl- gefeßt werden, welche den Kaufleuten beider Länder nußbringend sind. Außerdem sollen zu den gegenwärtig festgeseßten Artikeln noch etwa nöthige Erklärungen hinzugefügt werden, welche geeignet sind, das Verständniß der- selben vollständig klar zu machen. Zu diesen beiden Zwecken werden nach Verlauf von sechs Monaten besondere Bevollmächtigte von den beiden Regierungen ernannt werden, welhe entweder in der Hauptstadt von Korea oder in Koka miteinander berathen sollen. j

Art. 12, Die vorstehenden 11 Artikel des gegenwärtigeu Ver- trages find vom heutigen Tage ab für die beiden Staaten bindend und dürfen von keiner der beiden Regierungen abgeändert werden, damit zwischen den beiden Ländern ewiger Friede und Freundschaft gewahrt bleibe. Deswegen ist der gegenwärtige Vertrag in zwei Exempla- ren ausgefertigt, welhe die Bevollmächtigteu der beiden Parteien, nachdem sie zur Beglaubigung ihre Stempel aufgedrückt, mit einander ausgewechselt haben.

So gesehen den 26. des 2, Monats des 9. Jahres Meidji oder des 2536. Jahres der japanischen Zeitrehnung.

Afrika. Aus Cape Coast-Castle wird dem „Man- ester Guardian“ unterm 24. April geschrieben :

„Es unterliegt keinem Zweifel, daß der König von Da- homey dem Commodore Hewitt eine troßzige Antwort auf den

Brief gesandt hat, welcher ihn in Kenntniß seyte, däß ihm für die Mißhandlung eines englishen Unter- thanen in Whydah eine Geldbuße auferlegt worden fei.

Er \chreibt dem Commodore, er s\ei erstaunt, daß ein bloßer Häuptling der Königin es wage, ihn in der Weise anzureden. Der König soll auch eine troßige Antwort auf den Brief des Gouverneurs Strahan ertheilt haben, in welhem gegen seine jährlihen Einfälle in Abberkuta und die umliegenden Länder remonsftrirt wurde. Ungeachtet dessen erwarten Viele, daß die Geldstrafe. durch eine Mittelsperson gezahlt werden wird. Ein soeben von Whydah angekommener Kaufmann erzählt, daß der erste Häuptling fih in einer sehr unangenehmen Lage befinde, da er eine Botschaft vom Könige empfangen habe, worin ihm gesagt wird, daß er die Angelegenheit regeln oder seinen Kopf ver- lieren müsse.

Der britische Geschäftsträger in Zanzibar hat, Nach- rihten vom 6. Mai zufolge, mit dem Sultan einen Vertrag über die vollständige Abschaffung der Sklaverei ab- ges{chlo}en.

Dem „I. des Débats“ wird folgende Depesche mitge- theilt, welche die tunesische Regierung an den französischen Generalkonsul in Tunis gerichtet hat :

„Tunis, 9. Mai 1876. Herr General-Konsul! Letzten Freitag, den 9. Mai, ift in einem der Bazare von Tunis von einem Musel- mann ein Mord an der Person eines Jsraeliten verübt worden, Wenige - Augenblie darauf war der Schuldige verhaftet und der Justiz ausgeliefert, Troy der Raschheit und Energie diejes Einschreitens haben sich viele tunesische und fremde JIfsraliten zu Kundgebungen hinreißen lassen, die ebenso unanständig der Regierung Sr. Hoheit gegenüber als gefährlich für die öffentliche Sicherheit sind. Sie {lossen sogleich ee Gewölbe in den Bazars und trugen die Leiche des Opfers unter

acherufen und Gesängen durch die Stadt, wobei fie vor mehreren Kon/fulaten anhielten, obgleich der Getödtete tunesisher Unterthan war.

f E D E —— t

Dank der Festigkeit und Mäßigung der Polzei - Agenten hatte dieser Appell an die religiösen Leidenschaften niht die verhängnißvollen Folgen, welche man befürchten konnte, und für welche die ganze Ber- antwortung auf die Urheber der Kundgebung zurückgefallen wäre. Nichtsdestoweniger legen mir diese bedenklihen Vorgänge die Pflicht auf, Ihre ernsteste Aufmerksamkeit auf die Gefahren zu lenken, welhe mit der Wiederkehr solcher Auftritte verbunden wären. Die Regierung Sr. Hoheit, welche si eifrigst bemüht, die Ordnung und Sicherheit im Land aufrecht zu erhalten und allen ihren Unter- thanen gleihe Gerechtigkeit angedeihen zu lassen, kaun unmöglich die- sen und noch weniger fremden Personen das Recht zu Kundgebungen einräumen, welche die öffentlihe Ruhe stören und gar nicht zu entschuldigen sind; sie ist daher fest entschlossen, dieselben nicht zu dulden und der- artige Zusammenrottungen nöthigenfalls mit Gewalt zu zerstreuen. Ich wende mich daher an Sie, Or. Generalkonsul, mit der Bitte, der Regierung Sr. Hoheit in der Verhütung dieser bedauerlichen Auf- tritte beizustehen, und den unter Ihrem Schuße stehenden Israeliten begreiflih zu machen, daß sie N ea a sih V ais Vor- Ä ie beklagenswerth sie auch sein môgen, einzumt : a e \ General Kheredine.

Nr. 20 des „Central-Bilatts für das Deutsche Reich" herausgegeben im Reichskanzler-Amt, hat folgenden Inhalt ; Allge- meine Verwalungssahen: Verweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet. Finanzwesen: Nachweisung der Einnahmen an Zöllen und gemeinschaftlihen Verbrauchssteuern im Deutschen Reich für die Zeit vom 1. Januar bis zum Schlusse des Monats April 1876; Status der deutshen Notenbanken Ende April 1876 (Nachtrag: Banken, welche auf das Recht zur Ausgabe von Banknoten verzichtet haben); Nachweisung über die bis zum 30. April 1876 präflu- dirten, ferner über die an diesem Tage im Umlaufe bezw. im eigenen Bestande der deutshen Notenbanken vorhanden gewesenen, sowie über die nah erfolgter Einlösung vernichteten Banknoten; Goldankäufe seitens der Reichsbank. Münzwesen: Uebersicht über die Ausprägung von Reichsmünzen. Zoll- und Steuerwesen: Nachweisung der Ein- nahme an Wechselstempelsteuer im Deutschen Reich für die Monate Januar bis April 1876; Kompetenz einer Steuerstelle. Marine und Schiffahrt: Eröffnung der Schiffahrt nah Helsingfors. Heimath- wesen: Erkenntniß des Bundesamts für das Heimathwesen. Eisen- bahuwesen: Eröffnung der Strecken Niederhone-Friedland, Welver- Dortmund, Ducherow-Swinemünde, Hagen-Haufe, Lennep-Wermels- kfirhen und Hückeswagen. Konsulatwesen: Exequaturertheilung. Per- sonalveränderungen 2c. Ernennungen,

Der Aufstand in der s und in Bosnien. II

(Vergl. Nr. 104 d. Bl.) i

In den ersten beiden Artikein ist der Aufstand in der Herzegowina und Bosnien vom August bis zum Ende Dezember 1875 nah einem Aufsaß im „Militär-Wochenbl.“ in seiner militärishen Entwickelung dargelegt worden. : E

In den folgenden Artikeln wird auf Grund vorliegender mili- tärisher Berichte der Versuch gemacht werden, den historishen Gang der militärischen Ereignisse vom Januar 1876 bis jeßt übersichtlich darzustellen.

L

Als Ahmed Moukhtar Pascha, der nach dem Rüdcktrilt Reuff Pascha’'s neuernannte kommandirende General der türkischen Truppen in der Herzegowina, am Neujahrstage 1876 im Hafen von Klek landete, fand er die Fortseßung der Operationen der Kälte und der in den Bergen angesammelten Schneemafsen wegen für unmöglih, und da auch die Insurgenten aus gleichen Gründen die Waffen ruhen ließen, so trat eine kurze Unterbrechung der Fein d- seligkeiten ein. iy i i E

Achmed Moukhtar schlug sein Hauptquartier __Trebinje und später in Gazko auf. Aehnlich wie die Zahl der bewaffneten Insurgenten nachSden leßten aufreibenden Kämpfen von 10,000 auf faum 5000 herabgesunken war, verblieben auch dem türkischen Generalissimus von 30,000 Manu im August und September 1875 nah der Herzegowina gesandter Truppen beim Beginn des neuen Jahres nur 15,000 Mann. i .

Kein Batailïon zählte mehr als 350 Streiter. Der Mangel an Lazarethen, an erfahrenen Aerzten, Transportmitteln (die türkishen Truppen führen keinen Train, sondern find auf die auf dem Kriegsshauplaße vorzufindenden Trausportmittel angewiesen) und Proviant machte sich um fo fühlbarer, als das bereits mehrere Monate währende Ausbleiben des Soldes die im Allgemeinen mäßi- gen, aber an gute Verpflegung gewöhnten Soldaten außer Stand seßten, aus eigenen Mitteln zur Verbesserung der kärglichen Rationen beizutragen. E E

Ebenso wie Ende 1875 Reuff Pascha alle seine Anstrengungen auf die Verproviantirung von Niksic und Goransko gerichtet hatte, mußte sich daher Anfangs 1876 die Thätigkeit Moukhtar Pascha's darauf beschränken, die Garnison von Trebinje mit Lebensmitteln zu versorgen. Da die Verproviantirung von Seiten Montenegro's nah den von Reuf} Pascha gemachten Erfahrungen nicht möglich war, so versuchte der Pasha von Ragusa aus Transporte nach Trebinje hineinzubringen.

Die Insurgenten, deren ganze Kriegführung auf Gewinnung der festen von den Türken beseßten“ Pläße und die Zerftörung der auf den Verbindungéstraßen befindlihen Forts und Blockhäuser ausging, stellten sich ihrerseits auch Trebinje gegenüber die Aufgabe, die Ver- proviantirung zu hintertreiben und so die Garnison durch Hunger zur Kapitulation zu nöthigen. Somit bildete während des ganzen Januars die Linie Ragusa-Trebinje den Hauptoperationsschauplatz.

Das erste feindliche Zusammentreffen fand am 18, Januar zwischen dem an der Straße nah Ragusa gelegenen Fort Drieno und dem Duzekloster statt. Jn diesem als Engpaß zu bezeichnenden Terrain wurde eine 1000 Mann starke türkische Kolonne, welche aus Trebinje zur Aufnahme und Eskortirung des aus Ragusa beschafften Proviants abmarschict war, von den Jnsurgenten unter Peiko Paw- lowitsch (Nachfolger des auf Grund montenegrinisher Eifersüchteleien zurückgetretenen Ljebobratitsch) und Triffo Wukalowitsch angefallen.

Ein am 26. Ja nuar von den Türken erneuter Versuch Trebinje zu verproviantiren, führte in derselben Position ein für die Jnsur- genten nachtheiliges Gefecht herbei.

Peiko Pawlowitsch hatte mit 2000 Mann unter Petkowitsh und Simonitsch beide Seiten des Passes nah Drieno besetzt. Die durch eine bedeutende Reserve und 2 Gebirgsgeschüße verstärkten Moslemin postirten sich auf dem Wege und auf einigen nahe liegenden Höhen und führten, ohne daß die Jusurgenten dessen gewahr wurden, eine Umgehung aus, die den Gegner in eine sehr üble Lage brachte. Die an Munition Mangel leidenden Insurgenten mußten nah dem Dorfe Wukowitsch zu weichen, und wenn auch ihre Verluste an Todten und Verwundeten nur gering waren, so erlangten die Türken doch einen großen moralischen und materiellen Vortheil da- durch, daß sie nunmehr die Straße nah Ragusa beherrshten, und e große Transporte unter dem Schuße von 5 Bataillonen nach

rebinje zu geleiten vermochten, Am 28. Januar wurden die In- surgenten von Moukthar Pascha bei Wukowitsh aufs Neue ange- griffen und geschlagen, so daß sie Wukowitsch, Karaceotaewild und Orasoz den Türken überlassen mußten. Siebenhundert Aufftän- dische, von der Uebermacht gedrängt, flohen auf österreihisches Ge- biet, der Rest zog sich, von den Türken verfolgt, auf Utowo zurück.

An dem Engpaß von MeT ava unweit Klek kämpften dagegen die Insurgenten mit Vortheil. ie Türken, welche in der Nähe des Hafens bei Neuma ein kleines befestigtes Lager zum Schuß der nach Trebinje zu \{afenden Vorräthe s\o- wie der Truppen-Debarkation errichtet hatten, versuchten, am 27, Januar, die von den Aufständischen blockirte Straße nah Trebinje zu forciren. Sie waren jedoch im Nachtheil, und die fieg- reichen Insurgenten wären bis zu dem am Meere befindlichen Aus-

in

\chiffungsplaß vorgedrungen, wenn niht die im Hafen von Klek bee

findlichen türkishen Kriegsschiffe über österreichisches Gebiet hinweg gefeuert hätten. /

Kleinere Kämpfe zu Gunsten der Aufständischen fanden am 95, Januar bei Kostainiz:a ftatt.

ast zu derselben Zeit war in Bosnien das Kriegsalück für die

A nicht günstiger gewesen, Die von Hubmaier und Dukitsch

geführten 600 Mann starken Insurgenten unternahmen am 16. Januar

eine Rekognoszirung gegen das dem Beg Hassan-Aga gehörige Dorf

oditsch und zwangen eine sie angreifende türkishe Colonne zum üdckzug. | A

Am 17. und 18. Januar jedoch stießen die durch den Erfolg fortgerissenen Verfolger auf stärkere türkishe Detachements, denen fie ¿m 18 unter großea Verlusten weichen mußten.

In Folge dessen legte Hubmaier (aus Krain gebürtig) das Kom- mando in Bosnien nieder, worauf es der die Serbenpartei vertretende ehemalige Arihimandit Pelagitsh übernahm. Es begannen auch wie- der fremde Anführer zu den Insurgenten zu ftoßen, so der Franzose Barbieux, der eine Fremdenlegion sammelte und sich dem in Ragusa tagenden Ju'urrektions - Comité zur Verfügung stellte; ferner Peter Karageorgewitsh, ein Prätendent für den serbischen Ho- \podarenstuhl, der die Serben aufforderte, sih um ihn zu schaaren.

Neichstags - Angelegenheiten. /

Berlin, 20. Mai. Jn der vorge)trigen Sißung der Just iz- fommission des Reichstages gelangten die Titel über die Schöffen- erichte und Landgerichte im Gerichtsyerfassungsgeseß zur Berathung. Sn Beziehung auf die Zuständigkeit der kleinen Schöffengerichte wurde vom Abgeordneten Struckmann beantragt, die Vorlage der Regierung im Wesentlichen wieder herzustellen. Dieser Antrag wurde jedoch ab- gelehnt und die Beschlüsse der Kommission in erster Lesung zum Theil genehmigt, zum Theil einer Subkommission zur nochmaligen Er- örterung überwiesen. Den §. 22 beantragt Abg. v. Puttkamer in folgender Fassung anznnehmen: „Zu dem Amt eines Schöffen soll ferner nicht berufen werden: 1) Minister und Mitglieder der Senate der freien Hansestädte; 2) rihterlihe Beamte, Beamte der Staats- anwaltschaft, gerichtliche und polizeilihe Vollftreckungsbeamie, sowie die im §. 25 des Reichsbeamtengeseßes vom 31, März 1873 bezeich- neten Reichsbeamten; 3), 4), 5) unverändert; 6) Beamte, welche nath

den Landesgeseßen zur Disposition gestellt werden können.“ Dieser |

Antrag wurde abgelehnt, dagegen wurde cin Antrag desselben Ab- geordneten §, 28, Abs. 5) folgendermaßen zu fassen: „Zur Beschluß- fähigkeit des (Amt2gerichts-) Ausschusses genügt die Anwesenheit des Vorfißenden, der Staatsyerwaltungösbéamten und dreier Vertrauens- männer. Der Ausschuß faßt seine Beschlüsse nah der Mehrheit der Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Bor - sißenden“ angenommen. Im übrigen wurde der Titel über die Schöffengerichte, insoweit die kleinen Schöffengerichte in Betracht kommen, nah den Beschlüssen der Kommission in 1. Lesung ange- nommen, Von dem Titel über die Landgerichte wurde die Berathung über die von der Kommission in erster Lesung eingefügten Bestim- mungen 88. 46a.—46m., betreffend die Zusammen}ezung der Land- gerichte, zu welchen Amendements von den Aboeg. Miquel und Thilo vorliegen, ausgeseßt. D

Fn der gestrigen Sißung der Justizkommission des Reichs- |

tages beschäftigte sih dieselbe mit dem Titel des Gerichtsverfafsungs- eseßes über die Schwurgerichte. Den §. 59a, welcher die Preß- vergehen den Schwurgerichten zuweist, beantragte der Avg. von Schöning zu streichen und diese Vergehen gleich den anderen den Strafkammern der Landgerichte zu belassen. Der Antragsteller . hob bei der Motivirung des Antrages hervor, daß eine Ausnahmebestim- mung für Preßvergehen um so weniger berechtigt fei, als dadurch ein Parteigericht etablict werde. Die hauptsächlich in Betracht zu_zie- benden Preßvergehen seien politischer Natur und es sei nicht rathsam, einem nur aus Laienelementen zusammengeseßten Gerichte hofe die Entscheidung über Sachen zu überlassen, bei welchen die subjek- tiven Gefühle jedes Einzelnen sich unwillkürlih hervordrängen und auf den Urtheiléspruch auch wider den Willen der Betheiligten ein- wirken können, Dieser Antrag wurde von der Kommission abgelehnt, dagegen ein vom Abg. Wolffson gestellter Antrag mit 21 gegen 7 Stimmen angenommen, wonach für alle Handlungen, deren Straf- barkeit auf dem Inhalt einer Druckschrift beruht, mit Ausnahme der Beleidigungen, deren Verfolgung auf den Antrag des Beleidigten oder seiner Angehörigen geschieht, die Shwurgerichte zuständig fein sollen. Nach diesem neuesten Beschlusse der Justizkommission falen also speziell in Beziehung auf die durch die Presse begangenen Beleidi- gungen nur die Majestätsbeleidigungen und die Beleidigungen gegen eine geseßgebende Versammlung des Reichs oder eines Bundesftaates oder gegen eine andere politisc,e Körperschaft unter die Zuständigkeit der Schwurgerichte. Ferner sind im Allgemeinen für Preßvergehen, welche nicht durch den Inhalt einer Druckschrift veranlaßt find, 3. B. durch Verbreitung unsittliher Abbildungen, gleichwie für andere

Vergehen, die Strafkammern der Landgerichte zuständig. Dic Bestimmung der Bundesvorlage, daß bei einer Anzahl Verbrehen Widerstand gegen die Staatsgewalt,

Unzucht, Diebstahl, Hehlerei, Betrug, Urkundenfälschung auf An- trag der Staatsanwaltschaft die Verhandlung und Entscheidung an- statt den Schwurgerichten der Strafkammer als dem erkennenden Gerichte überwiesen werden können, war in erster Lesung verworfen und dafür die Bestimmung getroffen worden, daß jene Verbrechen bedingungslos von den großen Schöffengerichten abgeurtheilt werden sollen. Außerdem waren noch eine Anzahl anderer Verbrechen den großen Schöffengerichten überwiesen worden. Nachdem nun die großen Schöffen in zweiter Lesung abgelehnt worden, gehen diefe Verbrechen, mit Ausnahme der Verbrechen des Widerstandes gegen die Staatsgewalt und der Urkundenfälschung auf die Landgerichte über. Nach der gegenwär- tigen Beschlußfaffung würden sonach in Beziehung auf Verbrechen die Strafkfammecn im Allgemeinen zuständig sein: 1) für diejenigen Verbrechen, welche mit Zuchthaus von höchstens fünf Jahren allein oder in Verbindung mit anderen Strafen bedroht find ausgenom- men die Fälle der §8. 86, 100, 106 des Str. G. B.; 2) für die Verbrechen der Personen unter 18 Jahren ; 3) für das Verbrechen der Unzucht im Falle des §, 176, 3 des Str. G. B.; 4) für die Ver- brechen des Diebstahls in den Fällen der §8. 243 und 244 des Str. G, B. ; 5) für das Verbrechen der Hehlerei in den Fällen der §8. 260 und 261 des Str. G. B.; 6) für das Verbrechen des Betruges im Falle des §. 264 des Str. G. B. Die in der ersten Lesung von der Kommission den kleinen Schöffengerichten abgenommenen und den großen Schöffengerichten übertragenen Uebertretungen (8. 17a.) gehen nah dem nunmehrigen Beschlusse der Justizkommission auf die Strafkammern der Landgerichte über.

/ Gewerbe und Handel.

Die gestrige Generalversammlung der Berlin - Char- lottenburger Pferde-Eisenbahugesellschaft den Rechnungsabschluß für das vergangene Jahr, seßte die Dividende dem Antrag des Aufsichtsraths entsprechend auf 12% fest und er- theilte anen Decharge. Die Dividende gelangt vom Montag ab bei den Bankhäusern der Gesellshaft zur Auszahlung.

Dem Geschäftsbericht der „Victoria“ zu Berlin, All- gemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft, zufolge, ergab der Abschluß einschließlich eines aus dem Verkaufe des früheren hie- figen Gesellshaftshaujes erzielten baaren Nußens von 97,818 4 einen Gesammtreingewinn von 314,301 A4 Hiervon wurden 25%/9 = 150 4 pro Aktie mit 150,000 4 als Dividende an die Aktionäre vertheilt. Von dem Reste find 41,743 4 der Kapitalreserve, 56,075 ä der Gewinnreserve zugeführt. Die Gesammt-Kapitalreserve hob sich auf 338,389 # 14,000 Æ wurden ur Verstärkung der Transport- Prämienreserve verwendet, während 10,000 A zu einer Ertra-Abschrei- bung auf Jnventariumkonto benußt, 8752 Æ als erste Zahlung dem von dem neuen Statute vorgesehenen Beamtenunterstüßungsfonds zu- geieien sind und 2301 Æ der neuen Rechnung für 1876 vorgetragen werden,

Zweite Beilage,

genehmigte F

[2560]

Die Feuer-Versicherungs-ActiengesellsKaft für lichen Ober-Postdir.ktione Dentschland „Adler“ hier, Schiffbauerdamm Nr. 33, P n, N gegen den Kaufmaun Fr. Otio Tréeuer, bis- 10

Zweite Beilage

zum Deutscheu Reichs-Auzeiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.

M Inserate für den Deutschen Reichs- n. Kgl. Preuß. Staats-Anzeiger, das Central-Hcndelsuegistez und das Postblatt nimmt an: die Köuiglice Éxperbition des Dzuishen Reihs-Anzeigers und Söniglich

Preußischen Staats-Anzeigers: Berlin, 8. N. Wilhelm-Straße Nr. 32.

d r

Berlin, Sonnabend, den 20. Mai

Deffentlicher

Steckbriese nnd Ünterznchangs-Sashen.

Anzeiger.

ndustrielle Etablissements, Fabriken {nd

Subhastationen, Aufgetoto, Vorladungen Grosshandeì, _u. dergL 6. Versohiedene Bekanutmachungen, 3, Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc. | 7, Literarisehe Anzeigen, 4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung | 8. Theater-Anzeigen. In der Börsen- 1, s. w. von öffentlichen Papieren. 9, Familien-Nachrichten, | beilage,

Inserate nebmen an: das Central - Anuoncen- Bureau der deuts{Gen Zeitungen zu Berlin Moßzren'raße Nr. 45, die Annoncan-(Frp d'tionen des „Invalidendauf“, Radoif Mosse, Dausenstein & Bagler, G. L. Daube & Co., E. Swzlotte, Büttuer & Winter, sowie alle übrigeu größeren Anunonceu-Bureaus,

SteXbriefe und Untersuchungs - Sachen.

Steckbriefs-Erledigung. Der unterm 26. April 1876 binter den Fleischergesellen Otto Döhler aus Düben erlassene Steckbrief ist erledigt, da der

UA. Döhler inzwischen verstorben ist. Potsdam, den 15. Mai 1876. Königliches Kreisgericht. Abtheilung I.

Steckbrief. Gegen den Steinschläger Christiau

Stengel, welcher in hiesiger Gegcad bei Chaufsee- bauten beschäftigt war, ist die gerichtlihe Haft wegen Betrugs aus §. 263 des Strafgescbuchs be- {lossen worden. Es wird ersuht, auf den 2c. Stengel zu achten, ihn im Betretungsfalle fest- zunehmen und mit allen bei ihm sich vorfindenden Gegenständen und Geldern mittelst Transports an unser: Gefängnißinspektion abzuliefern. Der 2c. Stengel soll bei einem Chausseebau von Berlin nach Lieben- walde in Arbeit stehen; er ist von kleiner Statur, einige dreißig Jahr? ait und trägt einen kleinen Schnurrbart, Potsdam, den 15, Mai 1876. Königliches Kreisgeriht. Abtheilung I.

Erneuerung einer offeuen Strafvollstreckungs- Requisition, Die hinter die nachstehend Ua führten Personen: 1) George Wilhelm Heimich Görns, geb. 18, November 1853. 2) Otto Wilhelm Rudolph Schüttler, geb. 26. Mai 1853. 3) Jo- hann Julius Paul Vonfarra, geb. 13. Januar 1853. 4) Gustav August Ferdinand Cassin, geb. 4. Fe- bruar 1853. 5) Johann Cari Paul Schuster, geb. 6. Juli 1853. 6) Wolff Stephan Adrian von Borcke, geb. 25. Oktober 1854. 7) Carl Wilhelm Ernft Blühdorn, geb. 29. Oktober 1854. 8) Hugo Leopold Hermann Hempel, geb. 15, November 1854. 9) Carl Heinrich Honeck, geb. 13. Januar 1854, am 9. Mai 1875 erlassene offene Strafvollstreckungs- Requisition wird hierdurch erneuert. Potsdam, den 15. Mai 1876. Königliches Kreisgericht. Abtheilung T.

Ediktal-Citation. Auf die Anklage des Staats- anwaltes vom 6. April 1876 ift gegen den Ange- klagten Wektrpflichtigen Friedrich Theodor Carl Wilhelm Kunth, zu Eilenburg am 19. August 1855 geboren, evangelischer Religion, welcher sich zuleßt in Potsdam aufgehalten hat, auf Grund des §. 140 des Strafgeseßbuchs, weil derselbe in der Absicht, fch dem Eintritte in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu entziehen, ohne Erlaubniß das Bundesgebiet verlassen Las die Untersuchung eingeleitet, und haben wir zum mündlichen Ver- fahren einen Tewin auf den 8 September 1876, Vormittags 9 Uhr, in uoserne Gerichtslokale an- beraumt, wozu der dem feßigen Aufenthalte nach unbekannte Angeklagte mit dèr Aufforderung vorge- laden wird, zur fcstgeseßten Stunde zu erscheinen und die zu sciner Vertheidigung dienenden Beweis- mittel mit zur Stelle zu bringen, odec solche unter genauer Angabe der dadurch zu erweisenden That- fachen uns so zeitig vor dem Termine anzuzcizen, daß fie noch zu demselben herbeiges{haft werden können. Erscheint der Angeklagte oder dessen Be- vollmächtigter nicht, so wird mit der Uatersuchung und Entscheidung in contumaciam v.rfahren werden.

Potsdam, dea 11. April 1876.

Königliches Kreisgericht. Abtheilung L.

Gegen den Einwohner Iohann Czeppek aus Karbowo ist nah Jnhalt des Beschlusses des König- lichen Kreiégerichts zu Löbau vom 28 September 1875, auf Grund der Arklageschrift vom 23. Sep. tember 1875 die Untersubung wegen Diebstahzls er- öffnet worden. Zur öffentlihen Verhandlung der Sache ift ein Termin auf den 12. Inli cr., Vor- ! mittags um 12 Uhr, im Verhandlungszimmer Nr. 22 des Kreisgerihtägebäudes hierselbst angeseßt worden. Der Angeklagte wird aufgefordert, in diesem Termine zur festgeseßten Stunde zu erscheinen und die z"1 seiner Vertheidigung dienenden Beweis- mittel mit zur Stelle zu bringen, oder sclche unter bestimmter Angabe der davurch zu beweisenden That- sachen dem Richter so zeitig zum Termine anzuzeigen, daß sie uo zu demselben herbeigeholt w-rden können. Im Falle des Ausbleibens wird mit der Unter- ' suchung und Entscheidung über die Anklage in con- tumaciam verfahren werden. Zu diefem Termine find Zeugen der Anklage vorgeladen.

Löbau, den 8. März 1876. j

Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung. j

Der hinter dem Kueht Ioseph Anders aus

vom 9. Februar 1875 auf Z

s öffentlih aufgcfordert , eantwortung und weitern lung der Sache auf

die Klage zu beantworten, etwai Stelle zu bringen

den fann.

achtet, und was dex Rechten

prochen werden, Berlin, den 18. März 1876.

Prozeß-Deputation

DProrclam

13396]

Konkurses, gegen ihn,

urtheilen, 1900 Thlr.

der Klage auf

Köaigliches Kreisgericht. I.

[4255] Oeffentliche Ladu

_ In Sachen des Kaufmanns Aug. Sinn in Süderstapel, jeyt dessen Kounkursmasie, Klägerin,

wider

den Kaufmann Adolph Marohn aus Berlin,

Berklagten, betr. 1343 Thir. 273 hat Klägerin u. a. von noch 1507 s 54 „Z nebst

laufenden Zinsen scit dem 28. Febr. d. J. wurde deswegen die Mobiliarexekution verfügt, diese konnte jedoch nicht vollstreck werden, da Verklagter weder an seinem bisherigen Wohnort, noch sonst zu

ermitteln war. Auf fe:neres Anhalten der Kläger

dem Verklagten Adolph Marohn aus Berlin hierdurch aufgegeben, biunen 6 Wocheu nach der

letzten Bekanntmachung diess Dekr

Mittel zur Befriedigung der Klägerin wegen obiger Forderung nebst sämmtlichen Kosten oder sonstige zur Abwendung des Konkurses geeignet- Mittel nach- zuweisen, widrigenfalls auf weiter hier vorhandene Vermögen desselben konkursmäßig

vertheilt werden wird.

Etwaige fernere Dekrete in der obigen Sache

werden dem p. Marohn, falls dies bier nicht anzeigt, künftig nur

Aushang an hiesiger Gerichtsftelle behändigt werden,

Itzehoe, den 11, Mai 1876.

Königliches Kre'sgericht.

Erste Abtheilung. Witt.

als Miterbe

frühere

deu 10. Oktober cr., Vormittags 10 Uhr, an hi-siger Gericht6steile, 1 Treppe hoch, Zimneer Nr. 10, geladen, um persönlih oder durch einen ge- hörig bestellten Bevollmächtigten zu erscheinen, wi- drigenfalls die in der Klage angeführten Thatsachen und Uikuuden, über welche keine Etklärung exfolgt, auf Antrag des Kläg rs für zugestanden und aner- kannt erachtet und, was den Rechten nah daraus erfolgt, im Erkenntnisse auêgesprochen werden. Halle a./S., den 24 März 1876.

eine rechtsfräftige Forderung

die übrigen 5 datirt vom 16. März 1866, je über 150 A0: = 1500 Ae: oder 4500 4, die ersteren 5 mit den Nummern 733—737, die leßteren 5 mit den Nummern 991—995 versehen, Mangels Zahlung | 12 dieser Wechsel troß gehörig erfolgter Präsentation ] 4 ahlung von 4500 M nebst 6% Zinsen seit dem 5. Februar 1875 und 24 Æ Protestkoften die Wechselklage erhoben.

Die Klage ist eingeleitet, und da der jeßige Auf- enthalt des 2c. Treuer unbekannt ist, so wird dieser Klage- mündlichen Verlhand-

den 10, Inli 1876, Vormittags 11{ Uhr, vor der unterzeichneten Gerichts - Deputation im Stadtgerichtsgebäude, Jüdenstraße Nr. 59, Zimmer Budde. Nr. 67, anftehenden Termin pünktli

in dem zur

ge

Erscheint der Beklagte zur bestimmten Stunde nicht, so werden die in der Klage angeführten That- sachen und Urkunden auf ten Antrag des Klägers in contumaciam für zugestanden und anerkannt er- htet, et nach daraus folgt, wird im Erkenntniß gegen den Beklagten ausge-

Königliches Stadtgericht. 1. Abtheilung für Civilsachen,

IL

s

__Dem Conditor Wilhelm Henze ron hier, dann in Berlin, j¿tzi in unbekannter Abwescnheit, wird biermit bekannt gemacht, daß der Klempuermeister Otto Uhlig hier als Cessionar des Bettega’ schen } jeiner Mutter Wittwe Henze, Johanne Sophie geb. Dorenberg, eine Klage eingereidt hat' mit dem Antrage: ihn nebst den übrigen Erben ia solidum zu ver-

! Theilwechsel- {huld nebst 6 pro Cent Zinsen feit dem 6. Of- tober 1864 an” Kläger zu bezahlen und die Puozeßkosten zu tragen resp. zu erstatten, Der 2c. Henze wicd hiermit zur Beantwortung

Abtheilung. ng.

Gr.,

fort- Es

0/0 P. A,

in wird nunmchr

ets zweckdierliche

en Antrag das

er scine Adresse durch 14 tägigen

Groß-Ellguth am 4. April d. Js. erlasse s brief ist erledigt. f Is. erlasscue Steck-

Schweidnih, den 17. Mai 1876. ; Königliches Kreiêëgeriht, Erste Abtheilung. è

Der von uns hinter dem Tuchmachergesellen Iohaun Friedrih August Borisch aus pi baapi

Sorau, den 3, Mai 1576, Königliches Kreisgericht.

Feld eilassene Steckbrief ist erledigt, 6

E: ste Abtheilung.

Subhaftationen, Aufgebote, Vors ladungeu u. dergl.

Oeffeutlihe Vorladung.

Wechseln: d davon datirt vom d. Januar 1866, |

Geheimen Kanzlei e

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen 2c.

[4349] Bekanntmachun

Lieferung von Gläsern für Meidinger"sche

L Elemente, Die Lieferung des bei der Rei

verwa tung eintretenden Bedarf-es an Gläsern zu - Meidinger’shen Elementen soll vom 2. Juli d. F, bezw. 1. Januar 1877 ab ganz oder getheilt auf unbestimmte Zeit vertragsmäßig vergeben werden.

: Der Jahresbedarf wird ohngefähr 11,000 Gläser ¿ betragen.

Die Lieferungsbedingungen können

sowie in der diefseitigen argen eine Abs Mei 17a auch hon lehterer

eine Abschreibegebühr von oge zu Breslau wohnhaft geweser, aus folgenden ! werden, SELRN 0,60 bezogen

Die Angebote sind versiegelt und frankirt unter

.

chs-Telegraphen-

bei den Kaiser-

zu erscheinen, zugen mit zur Stelle l und Urkunden im Original einzureichen, indem auf spätere Einreden, welche auf Thatsachen beruhen, keine Rüksichht genommen wer-

können auch mit den Submissionsformularen (jedoch excl. der Zeichnungen) auf portofreie Gesuche gegen Erstattung der Copialien von dort bezogen werden.

Unterzeichneten mit der Aufschrift:

der Aufschrift „Angebot auf Lieferung von Glä- seru für Meidinger'’she Elemente“ mit einem Probeglase bis zum 10. Iuni d. I, Mittags Uhr, an das General-Telegraphenamt einzu- fenden.

Die Eröffnung der eingegangenen Angebote soll zu der genannten Zeit im hiesigen Haupt-Telegra- phengebäude, Französische Straße Nr. 33 c, in Ge- genwart der etwa erschienenen Interessenten exfolgen.

Die Auswahl unter den Bietenden bleibt vorbe- halten. RREEA f iti

e An-

Den Lieferungöbedingungen nicht entsprechend gebote finden feine Berücksichtigung. Berlin, W., den 17, Mai 1876.

Kaiserliches Geueral-Telegraphenamt.

[4327]

Auf dem Bau des Königl. Ministeriums des JIn- nern, Unter den Linden 73, liegen circa 105 lfd. Met. alte Eisenbahnschienen, 10, 11 und 13 Cm. hoch, in Längen von 3 bis 6 Met.,, zum Berkauf. Schriftliche Preisangebote werden bis Sonnabend, den 27. d. M,, Mittags 12 Uhr, im Bau Bureau ebendaselbst entgegengenommen.

Berlin, den 18, Mai 1876.

Der Königliche Bau-Inspector. Emmerich.

[4294]

4 , Tg Berlin-Anhaltische Eisenbahn. : Bekanuutmachung. Die Lieferung von 25,000 Ctr. Bessemer- Stahl-Schienen für das Jahr 1877 soll im Wege öffentliher Submission vergeben werden. Die Bedingungen licgen im Bureau, Askanischer Plat Nr. 7, 1. Treppe, zur Einsicht aus und wer- den daselbst auch gegen 1,5 4. Kopialien für jedes Exemplar abgegeben, Die Offerten sind, äußerlich entsprehend bezcihnet, an den Unterzeichneten bis zum ï 9, Iuni cr., Mittags 12 Uhr, einzureichen und wird deren Eröffnung alsdann in Gegenwart der etwa erschienenen Submittenten statt- finden. Berlin, den 16. Mai 1876. Der Obver-Ingeuieur, Wiedeufeld,

[4330]

j | |

7E Y Die angesammelten alten zwar: Eisenbahnschienen, Herzstücke, Gußz- und Schmelzeisen, Laschen, Schmiedeeisen, Eisenblech, | Messing, Kupfer, Komposition, Blei, Zinkblech, glä- | serne Ballons, sollen im Wege der öffentlihen Sub- | mission verkauft werden. Termin hierzu ist auf

Mittwoch, den 29, Mai d. I., : Ó Vormittags 12 Uhr, in unserm Geschäft:lokale Koppenftraße Nr. 88/89 hicrfelbft anberaumt, bis zu welchem die Offerten | franfirt und versiegelt mit der Aufschrift : „Subutission auf alte Materialien“ eingereiht sein müssen. Die Submissions - Bedingungen liegen in den Wochentagen Vormittags im vorbezeichneten Lokale zur Einficht aus und können daselbst au Abschrif- ten der Bedingungen gegen Erstattung der Kosten in Empfang genommen werden. Berliu, den 13, Mai 1876. Z Königliche Direktion

der Niederschlesish-Märkischen Eisenbahn.

[4276] A

À

Materialien, und

Abtheilung Demmin.

Die Ausführung der Fandicungs-, Maurer-, Stein- meß- 2c. Arbeiten zum Bau der Peene- und Tollense- Brücke bei Demmin, umfassend rund 1600 resp. 2500 Cubmet, Mauerwerk (inkl. Beton- und Brunnen- ausmauerung), soll im Wege der öffentlichen Sub- mission in 2 Loosen an qualifizirte Unternehmer vergeben werden.

Bedingungen, Massenverzeihnisse und Zeichnungen liegen vom 19. h. m, ab im hiesigen Abtheilungs- bureau während der Dienststunden zur Einsicht aus,

Die Offerten sind portofrei und versiegelt an den

Submission auf Ausführung der Fundirungs-, Maurer- 2c. Arbeiten zum Bau der Peene- und

bis zum Subwmisfionstermin

Tollense-Brücke bei Demmin“

e N R

Mittwoch, den 31. Mai 1876,

: Bormittags 10 Uhr, einzureichen, in welchem die Eröffnung der eingegan- genen Dfferten in Gegenwart der erschienenen Sub- mittenten erfolgen wird.

Später eingehende Offerten bleiben unberücksichtigt.

Demmin, den 14. Mai 1876,

Der Eisenbahn-Baumeister. H, Schmidt. (Zt. Ag. 134/5.)

[4122] Bekanntmachung,

Nachstehende Quautitäten Metalle als: ca. 48,000 K. altes Guß:isen beim Artillerie-Depot zu Stettin, ca. 41,000 K. altes Gußeisen, 13,600 K. altes Schmiedeeisen beim Artillerie-Depot zu Col- berg, ca. 1880 K. altes Gußeisen beim Artillerie- Depot in Swinemünde, ca. 42,500 K. altes Wuß- eisen, 11,800 K, altes Schmiedeeisen beim Arti!lecie- Depot in Stralsund, sollen loco Aufbewahrungsort an den Meisttictenden verkauft werden. Offerten, welche auf die vorstehenden in den einzelnen Ar- tislerie-Depots lagernden Metallquantitäten abzu- eben sind, sind bis zu dem auf Dienstag, deu 50, Mai d, Is,, Bocmittags 10 Uhr, in un- serm Bureau, Frauenstraße 53, angesetzten Termine versiegelt einzureichen, Die näheren Bedingungen liegen ebendaselbsst zur Einsicht offen und können auch auf Wunsch und gegen Erstattung der Kopiag- lien abschriftlich mitgetheilt werden. Stettin, den 9, Mai 1876, Artillerie-Depot.

[4351] Befkfauuntmachung.

In hiesiger Strafanstalt werden zum 1. Juli 1876 die Arbeitskräfte vou circa 20 bis 30 Gefangenen, welche bisher mit Anfertigung von Uhrgehäusen, Möbeln und dazu g'höriger Holz- \chniterei beschäftigt waren, disponibel, und follen dieselben vom genannten Zeitpunkte ab anderweit verdungen werden.

Obgleich gewünscht wird, diese Gefangnenkräfte wicderum mit Holzstecherei und dazu gehöriger Tis lerarbeit zu beschäftigen, so sollen denno an- dere Ar: eits¿zweige von der Bewerbung nicht ausge- \hlofsen bleiben.

Der Vertrag soll vorerst auf drei Jahre ge\ch{lof- jen werden und können die Bedingungen für Ueber- nahme der Arbeitskräfte im Bureau der hiesizen Arbeits-Inspektion eingesehen, auf Verlangen auch gegen Erstattung der Kopialien abschriftlich mitge- theilt werden.

Zur Uebernahme ift die Deponirung einer Kaution

mit 2

von 600 M erforderlih. Die äußerlich mit der Aufschrift: „Submissiorsofferte auf Arbeits- fräfte der Strafanstalt Sonnenburg“ bezeichne- ten, wohlverfiegelten Offerten, welche unter Beifü- gung von 50 Æ Bietunskaution bis zum Montag, den 12. Iuni dieses Iahres, Vormittag 9 Uhr einzureichen sind, haben den ausdrücklihen Vermer des Submittenten, „daß ihm die Uebernahmebe din- gungen bekannt find und er mit ihnen einverstanden ist* zu enthalten. Die Eröffnung der eingegangenen Offerten geschieht in dem auf „Montag, den 12. Juni

1876, Vormittag punft 10 Uhr, anberaumten Termine.“

Sonnenburg, den 17. Mai 1876. Königliche Strafaustalts-Direktion.

[4342]

Die unterzeichne“e Fortifikation hat die Ab- A von ca. 122 Qu,-M. Dosdanenflächen 2 Mm. starken Walzbleiplatten zu vergeben. Lieferanten, die geneigt sind, hierauf einzugehen, haben ihre Offerten bis zum 1, Inni cr,, Mittags

11 Uhr, im Fortififationsbureau abzugeben, woselbst auch die Bedingungen einzusehen sind.

Die Offerten haben anzugeben : 1) den Preis auf Lieferung pro Qu.-M. Walz- bleiylatten, 2) den Preis pro Qu.-M. Arkeit incl. Ma te- riallieferung, 3) den Preis pro Qu.-M. Arbeit allein. Geestemünde, den 18. Mai 1876.

Königliche Fortifikation.

[4343]

Die beim Rheinischen Dragener-Negiment

Ne. 5 zu Hofgeismar zu den Beschaffungen pro 1876 und 187 ( Futterleinen und Futterkallikot, Schoßfutter, chwarzer Kallikot, Steifleinen, : offizier-Trefsen, sämisch zubereitete Reithosenbesätze, Kragenlißzen für Stabs-Ordonnanzen, Steifleinen, Krageneinlage, wen Waffenrock-, Nummer-, Taillen- und Auszeichnungs

Leder zur Fußbekleidung und zum Reitzeug, Stiefel- eisen, Sohlennägel, Messingdraht ; ferner: fertige Drillichjacken, L Halsbiuden, Schirmmüßen, Lederhandshuhe, Koch- geschirre, Freßbeutel, Tränkeimer, Futtersäcke, Strie- gel, Kardätschen, Kandaren, Trensen, Woylachs 2c. find an leiftungsfähige und bewährte Fabrikanten 2c. in Lieferung zu geben, Wo mi- nifterielle Proben bestehen, gellen diese als Anhalt ; für sonstige Gegenstände werden die Proben ver- einbart. Bezüglich des Leders wird ausdrückli bemerkt, daß behufs Aufstellung der Rechnung die Verwiegung nicht gleich, sondern erst nah einigen Wochen stattfindet. Anerbietungen müssen läng- stens am 1. Iuni eingehen; später eintreffende können keine Berücksichtigung finden.

erforderlichen Gegenstände, als:

silberne und goldene Unter- nöpfe, die verschiedenen Sorten

Stallhosen, Unterhosen, Hemden,

Steigbügel,