1876 / 120 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 22 May 1876 18:00:01 GMT) scan diff

[4373] Bekauntmachung. i Im Laufe des Monats Juni cr. soll die lange Vrüdckde über die Dahme zu Cöpenick einer Reparatur unterworfen und die desfallsigen Ar- beiten 2c. im Wege der öffentlihen Submisfion Sie M stebt anf u diesem Zwecke steht au Sonnabend, den 3. Iuui cr., Bormittags 10 Uhr, m Bürean des Unterzeichneten ein Termin an.

Qualifizirte Unternehmer werden aufgefordert, ihre Offerten versiegelt und portofrei mit entsprechender Aufschrift neden, an mi einzureichen mit dem Be- merken, daß der Kostenanshlag und die Sub- missionsbedingungen während der Vormittagsftunden von 9—12 Uhr in meinem Bureau eingesehen werden

fönnen. Berlin, Cto. 210/5) Der Wafsserbaumeister. Stengel.

Verschiedene Bekanntmachungen.

Rheinisch-Westfälischer Lloyd

Transport-Versicherungs-Actien-Gesellschaft in M.Gladbach.

Rechnung über den Geschäfts- Betrieb

im Jahre 1875.

Einnah e.

Prämien und Schaden-Reserve aus 1844 ... .,, Prämien abzüglieh Courtagen, Rabatte und Storni

PolieegeldeP Actien-Umsehreibungsgehühren

Zinsen und Miethe .

Ausgabe.

Rüekversicherungs - Prümien abzüglieh Courtagen,

Rabatte und Storni .

Bezahlte Schäden abzüglich Provenu und Antheil

der Rückverziecherer O Agentur - Frovisieu und Tantième,

und Verwaltungskosten abzüglich der von den

KRüekversieherern rückvergüteten Provision 5%/, Absehreibung auf NMebilien von «v 29,610. 22... , WVerlust auf Eflecten nach statutarischer Feststellung

pro 31. Dezember 1875

Hiervon kommen in Abzug: Präümien- und Schaden-Reserve abzüglich Antbeil der Rückversicherer

Verbleibt ein Ueberzehuss von ,

welcher zur Vertheilung kommt laut 8. 50 des Statuts, wis folgt: :

a, 15%, Capital-Beservesfend

b, 15%/, Tantième an den Verwaltungsrath, Vorstand und ‘die

Direktion , I E Ma c. Vorzutragen auf Extra-Reserve

d. Dividende zu Vertheilung an die Herren pro Actie = 18/9 der Einzahlung .

Activa.

M.

S M

352,626 2,892,045 6,735/27 405 37,687

|-7289,699

S

1,622,295 12

S 916,954 38 Organisations- 203,807 32

1,480 52

| 3,253 15 ——_2747,700

bleiben 541,909

. . . . | 1,128,663 65 A 724,211 42 R AUAAOR

137,457

20,618 59 20,618 59

8,848 05 —|___50,085

Actionäre von A 54, | 87,372

Passìiva.

Winterlegte Sola-TWechsel j der Herren Aectionüre | über den nicht eingezahlten Actien- | Paal . | 4,368 600/— |

Cassa und Weehsel- Be- || E a, T. IEGIOOH

Immobilien (Taxwerih laut j voriger Bilanz Æ 106,500). .. 46,872/29 |

MoF.ilien und Gesehüfsts- | Utensüllien : I

ult. Dezember I O . M. 29 610. 22 5 % Abschrei-

buvg pr.-1870. 1,400. 52.

|

Zinsbhar angelegte Capi-

talien :

a, Hypotheken. , M 12,000. —.

b. Effecten z m sta- | tutarischen I Course n Sl OÉT. 10:

. Ausstände bei

den Banquiers. ,„ 308,532 11.

Debiterenm: a. Ansstände bei den Agenturen Æ 616,656. 44,

|

961,879 21 |

b, Sonstige Aus- stände , . 170,462. 43.

j

| | 787,11887/| 6,358 219 T3 |

Die Garantie-Mittel der Gesellschaft bestehen somit aus:

1, Grund-Capital , ,

2, a. Capital-Reserve b, Extra-Restrve ., . c. Immohbilien-Tehrwerth

3, Präümien- und Sehaden-Reserve nette i e A 7 404,452. 23.

Indem wir in Gemässheit des 8, 53 des Bilanz für das Jahr 1875 zur öffentlichen Kenntniss das Geschöftsjahr 1875 auf 54 pre Actie 18

fes! gesetzta Dividende bei der Gesellschaftskasse hierselbs

In M. Gladbach: Gladbacher Bankverein, | i Quack «L Co., | - I, W. Quack, Ámsterdam: Deichmann “L vom Rath, Augstw g: Chr. v. Fröhlieh & Sne., Be lin: Anhalt & Wagener Nach- | folger. | L Deutsehe Bank, | S Direction der Disconto-Ge- | sellachast, Cöln: Sal. Oppenheim jr. & Cle, Copenhagen: Fr. & Ed. GotschatkL, | Crefeld: won Beckeratk-Heilmann, Elberfeld: vem der Heydt-Kersten & | Söhne, | Hamburg: Vereinsbank, Leipzig: Allgemeine deutsehe Credit- Anstalt, ü London : N, N5, von Rothsechild «& Sne oi] gegen Rückgabe des Coupons Nr. 4 Serie II erhoben

In der heute stattgehabten Sitzung des Vorstandes wurdwn Herr Commerzienrath Friedr, Wol in M, Gladbach als Herr Friedr. Iilauser als Stellrertreter des Vorsitze1den

ieder gewählt.

M, Gladbach, den 15, Mai 1876. Der Vorstand.

Wolff,

' Nachdiuck wird n

S Ne G

Bilanz pro 1855.

| Präümtfen- und Sebaden-

| Tantième an Verwaltungsrath,

70 | Capital-Reserve

| Gesammt-Capital- Extra-Reserve ,

Dividende, 1613 Actien M 51

Statuts vorstehenden Rechuungsabschluss und die bringen, zeigen wir gleichzeitig an, dass die für

| » Mailand: H. Myllus æ& Co,,

A S 4,854,000

Nominal-Betrag der aus- zegebenen Actien . , ,

Sehuldige Rückversiche- rungSs- Prämie und Cre- diterem în lausender Kechmung . , , 0 Es

Nicht eingelöste Dividen- C ORE pro 1873 und 187

614,955

1,134

Reserve abzüglich Antheil der Rückversicherer ,

404,452

Vorstand und Direction . 20,618

ÁÆ. 277,987. 61. Statutarischer Bei- trag zur Capital-

Res81ve pro 1875 820,618. 59.

Reserve ._ M. 298,606. 20.

77,081. 01. 375,687

= 18% der Einzahlang auf die

Actien 67,372

6,358,219 T3

e e 6 4,0854000. —, M 298,606. 20. wi L, O, » 99,627. 71.

435,314 92. Á 5,693,767. 15,

% des haaren Einschusses auf die Actien

t, s0wie bei den Bankhäusern der Gesellschaft :

n London: London «& Westminster Bank,

Lyon: Credit Lyonmnais,

München: Gutmann Böker ch&

» Neapel: Banea Napoletana,

New-York : WHardt & Co., s Plock «& Cie, Palermo: J. & V. Florio, Paris: Seb, de Neufville, Pest: Ungarisehe Allgemeine Credit- bank, Bt. Petersburg: Russische Bank für auswärtigen Handel,

Wien: Kk. K. priv. &sterrelchische Credit-Anstaklt für Handel und Gewerbe, und deren Filialen in Briinmn, Lemberg, Prag, Triest, Trop- pau ete,

werden kann.

Co,

Vorsitzender,

Die Direction. W, Kley.

Ausstände bei Gesellechaften und

Bilanz für das Jahr 1875 das Jahr 1875 auf 149%/ Dividende bei der Gesellschaftskassa hierselbst, sowie bei In Gladba:h: Gladbacher Bankverein, | in Crefcld: vom Beekerath - Heil

Cöln: Sal. Oppenheim jr. &. Co., gegen Rückgabe des Coupons Nr. 1 Serie II erboten werden kann.

wieder gewählt.

[4389]

Rheinisch-Westfälische Rückversicherunge-Actien- GesCliechast

in FE. Gladbach.

Rechnung über den Geschäftsbetrieb im Jahre 1875.

Einnahme. Prämlen- nnd Sohadoen-Roesorve: a. Transportbranche j

t. Mh.

D

S E E «_. |,| 206,883 : .. |.| 221,535

Sl M

D Deer E daes Prämien abzüglloh Conrtagen, Rabatte und Stornl:

a, Transportbranche L

b. Feuerbranche

Aotlen-Umsohreibungs-Gebühren .

A

Verfallene Dividende aus 1870

Ausgahbs,

Retrcoesslons-Prämioen R Courtagen, Rabatte nund orn:

428,418

955,987

834,066/51] 9 790,054

594 22,061 18

[Tate

a. Transportbranche b. Feuerbranche , R E E Bezahlte Sohäden abzüglioh Anibeil der Retrocesslonäre : a, Transportbranche E E E S D Auer E Provislon, Organisations- und DEERS Rat noares abzüg- loh der von den Rétrooessiozären rfiokvergüteten Provision: a, Traneportbranche S S S E Es

159,020|— __186,826 30| 345 846 597,728 /23

__379,197/50| 976,925 73

127,687/57 190,891 10

b, Fenerbranche

50/ Absohro!bnuDg anf Moblila Verlust auf Effeoten naoh statntarisober Feststellang pro 3L Dezember 1875 R Es ee

318,578/67 145/64

7,760 80] 1,649,257

591,888/92

bleiben Fiervon kommen in Abzug: Prämlen- und Sohadenreserve : a. Transportbranche b. Feuerbranchoe

Abzügiloh Antheil der Retrooesslonäre: a, Traneportbranche (Es b, Feuerbranche

354 180/90 363,941'55| 718,122

\SUEERIIERD E S MESANN traniri

107.219 90|

91,124 80! 198,34470| §19,777

Uebershuss des Gesammt-Gesetüftes . .. 72,111 T7

welcher zur Vertheilung kommtlaut S. 90 des Statuts wie folgt:

a, 15% Capltal-Reservefond

b, 15/6 Tantième an den Verwaltungsrath, Vorstand und CIO DITeCOO A R

c, Vorzutragen auf Extra-Roeserve. . . .,

d, Dividende zur Vertheilung an die Herren Actionäre von

6 21 pro Actie = 140%/, der Einzahlung auf die Actien T | É A D

BRilanz Dro 1875.

P Passiva.

Activa. Hinterl!egte Sola - Weohsel der A Os der ansgegobenen ctien . ¿

Herren Actionäre über den nicht ; E E eingezahlten Actien-Capital-Betrag Sohzlálgo Retrooessions - Prämien und Creditoren in laufender

Cassa-Bostand Rechnung

Mobilien und Gesobästs: UtensLlen : L E ult, December 1875 M 2.912 67. Nioht eingoe!östfo Dividendensohelne pro 1601 bia 1914 4

59% Abeschreibung ,„ 145 64 Prü ] 200 Zinsbar angelegte Capitalia ráâmien- und Sohaden-Roeserve ab- goleog Pp züglich Antheil der Retrocesgionäre

a. Effecien zum Ref techèn Tantième an den Verwaltungsrath, Vorstand und die Direction

Course . 5 b Aneâtitnds Capital-Reserve. . A 34,349. 61. Statutarischer Bei-

trag zur Capital- Reseryve pro 1875 Gesammt - Capital- Reservo . . M 45,166. 29. Extra-Reserveo ._» 90,708. 48. | Dividende, 2000 Actien 21 = 14%, N der Einzahblang auf die Actien 3,713,597,70

Die Garantie-Mittel der Gesellschaft besteben s0mit aus: 1) Grund-Capital ° Ga ee of) C GMOOO0D, 2) OCapltal-Reservo M 45.166. 29. 3) Ext! a-Reservo . A « 90,708 43‘. 95,874. 77, 4) Prämten- nnd Sobhaden-Reservo netto «D 70:

M. 3,615 652. 52. Indem wir in Gemässheit des S, 53 des Statuts vorstehenden Rechnnungs-Abschluss und die zur öftentlichen Kenntniss bringen, zeigen wir gleichzeitig an, dass die für vom Baareinschusse gleich Mark 21 pro Actie festgesetzte den Bankhänusern der Gesellschaft :

10,816 68

10,816 68 8,477 81

3011117

| é 42,000

C A

2,700,000 3,000,000

7,853.40 44,615

513 519,777) 10,6816

2,767

é 122,310 45,

bei den Ban- Q «s

310,428. 32. 432,738

570,238

» 10,816. 68. O i S

95,874/77

42,000 3,713,597 /70

5 M G ERER, Elberfeld: wom der Heydt - Iiersten

«e Söhne, Hamburg: WereinsbankK, » Leipzig: Allgemeine deutsche Cre=- dit-Amstalt, » St. Petersburg: Rusziseche Bank für auswärtigen Handel,

Quack «& Ces.,

c ü H W. Quack,

» Amsterdam: Deiehmiann & vom Rath,

Berlin: Anhalt & Wagener Nackh- folger,

Direction der Disconto -Ge- sellsechasft,

In der beute stattgebaltezn Sitzung des Vorstandes wurden Herr Friedr. Klauser in M.Gladbach als -Vorsitzender, Herr Commerztzienrath WWGOIMΠin M. Gladbach als Stellvertreter des

Vorsitzenden N, Gladbach, den 15, Mai 1876. Der Vorstand. Die Direction.

Friedr, Klauser. W. Kley. Thiel Nachdruck wir1 nicht honorirt. Ï be

Industrielle Etablissements, Fabriken und Großhandel.

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(Schwammtod) Latnt Ce en und Bantechnikern erprobtes Mittel Wf zur radiealen Vertreibung; des

Holz-, Haus- und Mauerschwammes.

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Zweite Beilage

A2 120.

Zweite Beilage zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

Berlin, Montag, den 22, Mai

P Anfetate für den Deutschen Reihs- u. Kgl. Preuß. Staats-Anzeiger, das Central-Handelsregister und das Postblatt nimmt ant die Königliche Expedition

des Deutscheu Reichs-Anzeigers uud Möôntglich Preußischen Staats-Anzeigers: Berlin, 8. N. Wilhelm-Straße Nr. 82. M

Deffentlichex Nuzeiger.

5. Industrielle Etablissements, Fabriken und

. Steckbriefe und Untersuchrings-Sachen.

. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc.

. Verloosung, Ámortisation, Zinszahlung u, s. w. von öffentlichen Papieren,

6. Verschiedene BeFanutmachungen, 7, Literarische Anzeigen, 8, Theater-ÁAnzeigen,

9, Familien-Nachrichten,

Inserate nehmen an: das Central - Aunoucen- Bureau der deutschen Zeitungen zu Berkin Mohrenstraße Nr. 45, die Annoncen-Expeditionen des f eInvalidendank“, Nudolf Mosse, Hanfenstein & Bogler, G. L. Daube & Co, E. Schlotte, | Büttuer & Winter, sowie alle übrigen größeren Anuouceun-Bureaus,

Grosshande!l.

In der Börsen- beilage,

Stebriefe und Untersuchungs - Sachen. Stecckbriefs-Erledigung, Der unterm 26. April 1875 hinter den Tuchmacher Albrecht Lange er- lassene Steckbrief ist durch die Ergreifung des 2c. Lange erledigt. Potsdam, den 18. Mai 1876. Königliches Kreisgericht. Abtheilung. I.

Stetbriefs-Erledigung. Der unterm 19, Februar 1876 hinter die unverehelichte Bertha Auguste

[4156]

Unter Aufhebung des : N „Neuen Status für die in der Stadt Elbing ! vou der Stadtverordneten - Versammlung mit Genehmigung des Magistrats gestifteten Spar- k

asse vom 9. Juli 1839, sowie der Nachträge vom 23. | August 1354, vom 30. März 1858, vom 9. Fe- j bruar 1860, vom 11. Juni 1866 und vom 14. Juli 1871, ift von Magistrat und Stadtverordneten nach- folgendes revidirtes Statut für die städtishe Spar- kasse in Elbing beschlossen worden.

8, 1. Die städtishe Sparkasse in Elbing hat den Zweck, die ihr anvertrauten Gelder zinsbar und siher unterzubringen und für die Einleger best- möglichst zu verwalten.

8, 2. Der Bestand der Sparkasse besteht

a. aus den ihr anvertrauten und theils zinsbar an-

gelegten, theils baar vorhandenen Einlagen ;

b, aus dem Reservefonds.

8. 3. Für die an die Sparkasse gemachten Geld- einlagen haftet den Einlegern die Stadtkommune Elbing mit ihrem gesammten Vermögen.

8. 4. Die Sparkasse nimmt Einlagen im Be- tra,e von 3 bis 300 Reichsmark an.

Die Annahme höherer Beträge hängt vom Er- messen des Curatoriums ab.

8. 5. Die Beamten der Sparkasse werden als Gemeindebeamte vom Magistcat in Elbing ange- stellt, welcher au ihre Amiskaution bestimmt und aufbewahrt. i

Dieselben müssen ¿zur Annahme von Einzahlungen und zu Rückzahlungen an jedem Wothentage von 9 bis 1 Uhr Vormittags bereit sein, mit Auêtahme der beiden ersten Wochentage eines jeden Monats, an denen Kassen-Revision stattfindet, und eines vier- zehntägigen Zeitraums zur Zinsberechnung. s

L 6. Jeder, welcher Geld in die Sparkasse nie- derlegt, erhält ein mit dem Elbinger Stadtwappen gestempeltes, von dem Curatorium der Kasse unter- shriebenes und mit der fortlaufenden Nummer des Kassenbuches versehenes Quittungsbuch, in welchem alle Einzahlungen und Rückzahlungen, sowie die zu- gewasenen Zinsen eingetragen werden. L

Die Eixtragung muß, um gegenüber der Spar- fasse zu beweisen, von dem Rendanten gemacht sein und unter Mitwirkung eines zweiten Beamten der Kasse erfolgen. Gleichzeitig mit dieser Eintragung geschieht die Buchung auf dem Conto des Jun- teressenten in den Büchern der Sparkasse. |

Es ift dem Quittungsbuche ein Statut und eine Zinscutabelle über 3 bis 300 Reichsmark Einlage vorgedrudckt. i ;

Der Name des Einlegers wird sowohl in die Kassenbücher, als auch in das Quittungsbuch ein- getragen, ——

§. 7. Die Sparkasse verzinset ‘alle bei ihr niedergelegten Beträge nur nach vollen Mark fhr- lih mit 31/3%, so daß die über eine Mark ü'-r- schießenden Pfennige uit verzinset werden. Die bei der Zinsberechnung sich ergebenden Pfennige | werden nur in Beträgen von 5 und 10 Pfennigen berecnet in der Art, daß Beträge unter 5 Pfennigen | der Kasse zu Gut kommen und über 5 Pfennigen den Einlegern, |

Zinsen werden für die Einlagen. uicht {on vom ' Tage der Einlage, sondern ‘erst von’ dem auf den ! Tag der Einzahlung folgenden 1. des nächsten ; Monats berehnet. Bei Zurüczahlungen von Ein- | lagen werden Zinsen nur bis zum Ersten desjenigen ' Es berehnet, in welchem die Rückzahlung ! erfolgt. |

Die vorstehend verheißenen Zinsen werden für einen jeden Interessenten jedesmal am Schlusse des | Jahres oder bei der gänzlichen Abhebung berechnet. Der am 31. Dezember eines jeden Jahres fällig | gewesene Betrag derselben wird auf dessen Konto | in Einnahme gestellt und so dem Kapitalsbetrage | zugeschrieben. Bei der nächsten Präsentation des | Quittungsbuches auf der Kasse wird auch in dies ! leßtere der Zinsbetrag übertragen. Von dem hier- | durch vermehrten Kapitalsbetrage werden dann die ! Zinsen von dem jedeémaligen 1. Januar ab, nach vorstehenden Bestimmungen weiter berechnet, um | auf diese Weise durh Zins von Zins den schnelleren | Anwuchs des eingelegten Kapitals zu befördern.

§8. 8, Die Kapitalien der Sparkasse sollen ent- weder auf sichere Hypotheken begeben oder in zins- tragenden Papieren nußzbar angelegt werden.

Als sicher werden Hypotheken nur angesehen, ; wenn das begebene Kapital sowohl bei städtischen als auch bei ländlihen Grundftücken innerhalb der ersten Hälfte des Tarwerthes steht. Bei ländlichen Grundftücken is jedoch das Curatorium, welches jedes Darlehnsgesuch zuerst zu prüfen hat, befugt, auch Darlehne zu begeben, welche sich innerhalb des 20 fachen Betrages des Grundfteuer-Reinertrages be- wegen, Baulichkeiten dürfen bei ländlichen Grund-

j

JIohanua Eruemann aus Mellenthin auf der Insel

Usedom erlassene Steckbrief ist durch Haftnahme der

Gedachten erledigt. Potsdam, den 19, Mai 1876. Königliches Kreisgericht. Abtheilung I.

Steckbrief gegen den Schreinergesellen Wil- helm Frechenwiukel aus Nierendorf, mit Ersuchen um Festnahme und Nachricht anher. Cassel, den 19, Mai 1876 Der Staatsanwalt. Wilhelmi.

verfolgten Schmied Otto Kirchhof von Berlin mit Ersuchen um Festnahme und Nachricht anher.

und Sceribenten Carl Schild von Gießen (resp.

Fulda) ift wegen Theilnahme an Erprefsung, verübt dahier 1874/75, Haftbefehl eclässen uad wird um dessen Anhaltung und Zuführung ersucht, Siguale- ment soweit bekannt: Alter: Mitte der Sechsziger, Statur: groß. Graumelirtes Haar und Schnurrbart. Spiße Nase. Trägt gewöhnlich Brille. Frank- A a. M., 20. Mai 1876, Der Untæxsuchungs-

ichter.

Steckbrief gegen den wegen Betruges gerichtlich

Cassel, den 19, Mai 1876.

Der Staatsanwalt. Wilhelm i.

Steckbrief, Gegen den flüchtigen Buchdrudckter

RCvidiries Statut der stadtischen Sparkasse zu Elbing.

stücken nur mit höchstens 1590 Mark in Rechnung fommen.

Die für hypothekarishe Begebungen erforderten Taxen ländlicher Grundstücke müssen mindestens von vereideten Kreistaxratoren aufgenommen und unuter- siegelt sein.

Städtische Grundstücke werden nur auf Grund einer bei eingehender Erörterung aller den Werth bedingenden Momente aufzunehmenden Taxe des Stadtbauraths oder dessen Stellvertreters und nur, wenn sie im Stadtbezirk Elbing liegen, beliehen.

Die Feuerversicherung bleibt in jedem Falle nach- zuweisen und für die Sparkasse ein Certifikat zu beschaffen, wonach die betreffende Versicherungs8gesell- schaft bei eintretendem Feuersbaden verpflichtet ist, die hypothekarisch begebene Summe zu Gunsten der Sparkasse einzubehalten.

8. 9, Ein jedes Darlehnsgesuch, welches das Cus ratorium für berüdcsihtigungswerth hält, unterliegt der Prüfung des ftädtischen Syndikus, wonächst der Magistrat auf Vortrag des Sparkafsen-Dezernenten über die endgültige Begebung Beschluß faßt. :

Alljährlih einmal und zwar in- den ersten drei Monaten des Jahres ist das Curatorium verpflichtet, unter Zuziehung des ftädtischen Syndikus zu prü- fen, ob bei den auzsgeliehenen Forderungen noch die vorgeschriebene Sicherheit vorhanden, oder ob deren gänzliche oder theilweise Einziehung erforderlich ift.

8. 10, Außer auf Hypotheken dürfen die Be- stände der Sparkasse au in inländischen Staats- papieren, Pfand- und Rentenbriefen, Kreis- und Stadtobligationen und anderen Inhaberpyapieren, insofern dieselben vom Staate garantirt sind, an- gelegt werden. :

8. 11, Endlich if die Sparkasse auch befugk, Geld gegen Verpfändung von pupillarisch sicheren Hypotheken und zwar bis zu

ten lettres au porteur und zwar fünfzehn Prozent unter dem jedesmaligen Course berehnet, Darlehne auf mindestens drei Monate herzugeben.

Bei Reduktion des Courses von zinêtragenden Papieren ist der Schuldner verpflichtet, Abzahlun- gen zu machen oder nach Bestimmung der Spar- fassenverwaltung das gegebene Unterpfand zu ver- tärken. | Der Syndikus prüft die formelle und juristische Richtigkeit der zu beleihenden Hypotheken, während das Curatorium die Hohe des Darlehns und den Zinssatz endgültig feststellt. G

Die zu beleihenden Hypotheken müfsen auf den Namen des Darlehnssuchers eingetragen fein.

8. 12. Der Kämmerei Elbing sollen keine Dar- lehne ohne spezielle Genehmigung des Herrn Ober- Präsidenten und nur gegen vollständige 1atuten- mäßige Sicherheit gegeben werden. E j

8. 13, Nur dem städtischen Leihamt gewährt die Sparkasse Darlehne zu feinem Geschäftsbetriebe gegen 44% Zinsen nach näherer Bestimmung des Leihamts-Reglements.

8. 14. Die eingelegten Gelder werden den Jnter- essenten bei Beträgen von 100 Reichsmark sofort, bei Beträgen darüber uad bis 500 Reichsmark nach einmonailiher, bei Beträgen darüber und bis 500 Reichsmark nah sechswöchentlicher, und bei höhern Beträgen nach dreimonatliher Kündigung zurückgezahlt. / E

8. 15. Jedem Inhaber eines Sparkassenbuchs wird der Betrag desselben ohne weitere Legitimation ausgezahlt. ——

Die Kommune leistet nach Einlöfung „desselben keine Gewähr, sofern nicht vor der Einlösung ein Protest auf der Sparkasse dagegen eingelegt worden ist. ; x E

Bringt der Protestirende niht binnen spätestens 4 Wochen einen gerichtlichen Arrest auf das Bunch

aus, so ist die Sparkasse an den eingelegten Protest ;

nicht weiter gebunden. :

16. Wenn ein Interessent fich innerhalb 30 Jahren, von der lezten Präsentation seines Sparkassenbuchs an gerechnet, niht bei der Kafse

meldet, so hbrt von diesem Zeitpunkt ab jede Ver-

zinsung seines Guthabens auf. L s 8. 17. Damit der Inhaber eines Sparkassen- buchs sich beim Verluste defselben möglichst sicher stellen kann, nschluß mungen des Reglements, die Einrichtung des kassenwesens betreffend, vom 12. Dezember Do ReNes bestimmt: a.

erjenige, welchem durch Zufall ein Sparkassen- | des Reservefonds no buch E vernichtet oder verlorea gegangen | positionsfonds, ist, muß, wenn er an dessen Stelle ein anderes | H i uta wüns{t, erd g sofort | Zwecken verwendet werden darf. nach dessen Gntdeckœtung der Kassenbeb,örde anzeigen, } gen! of na denselben, dbne fich um die Legitimation | au porteur ftets abgesondert von den übrigen Spar- des Inhabers zu bekümmern, in ihren Büchern | Ren Se vorhanden sein.

vermerkt.

b, Vermag derselbe die gänzliche Vernichtung des : Stadtverordp.eten-Versa,mmlung vier Personen, er-

ikres Werths, fo- { wie gegen Verpfändung von den im §. 10 genann- ?

wird im Anschluß an die Bestim- ;

. Vor Einleitung des leßteren Verfahrens aber ist

6,

_ Meldet sich bis zu dem Edictaltermine in dem- |

! den zu dem Reservefonds der Spar'¿asse geschlagen,

| welcher auf sieben und ein halb Prozent von dem

alljährlih dur eine dreijährige F aktion zu ermit-

Spar- | teluden Durchschnittsbetrage der gesammten Passiv- 1838 | mafse der Sparkasse normirt wird.

Buches auf eine nach dem Ermessen der Kassen- i behörde überzeugende Art darzuthun, fo wird ihm } von derselben ohne Weiteres ein neues Buch auf Grund der Kassenbücher ausgefertigt.

In allen übrigen Fällen muß das verloren gezangene Vuch gerichtlih aufgeboten und amor- tisfirt werden.

wählt, von denen eine Mitglied derselben fein muß. Die Gewählten werden vom Magistrat bestätigt und derselbe ordnet ihnen aus seinen Mitgliedern das vorsißende Mitglied des Curatoriums zu.

Um die Zahl der Vorsteher stets vollständig zu erhalten, wird für jeden decselben ein Stellyertreter ernannt.

Die Amitszeit der vier von den Stadtverordneten gewählten Borsteher resp. Stellvertreter wird auf vier Jahre festgeseßt. Alliährlich scheidet einer von ihnen aus und zwar in der Reihenfolge nah: der Dauer ihrer Dienstzeit.

8. 20, Diese fünf Vorsteher bilden das Cura- torium der Sparkasse und sind zu der Befolzung der Statuten und sonst zweckmäßiger Verwaltung der Kasse verpflichtet.

Sie müssen im Januar jeden Jahres unter ihrer und des Rendanten Unterschrift eine Nachweisung drucken lassen, wieviel die Summe beträgt, welche für Rehnung jeder Nummer der Interessenten am 31, Dezember des vergangenen Jahres vorhanden war. In dieser Nachweisung werden jedoch keine Namen, sondern uur die Nummern abgedruckt,

In die Nachweisung ist zugleih dazjenige- aufzu- nehmen, was sonst in den Verhältnissen der Spar- Tafse von Bedeutung vorgefallen ist. Jeder. Iuter- essent erhält auf Verlangen. ein Exemplar unenigelt- lich, dur dessen Einsicht er fich überzeugen kann, ob die bei feiner Nummer angegebene Summe mit dem Quittungsbuche übereinstimmt.

8. 21. Allmonatlih findet eine Reviston Sparkasse unter Zuziehung von Deputirten des Magistrats und der Stadtverordneten statt. Der Magistratschef ist außerdem jeden Tag zu außer- ordentlicher Revision berechtigt.

Der jedesmalige Kafsenabs{luß und das Revi- fionsprotokoll werden dem Magistrat unp der Stadt- verordneten-Versammlung vorgelegt.

8, 22, Eine andere Disposition über diese Gels der, als welche in diesem Statut beftimmt ift, steht weder dem Curatorium, noch der C5tadtverordneten- Versammlung oder dem Magistrat zu.

8, 23. Keiner, welcher Geld in die Syarkasse niederlegt, hat dafür Etwas an K1:sten oder Gebüh- ren zu bezahlen, da sämmtliche D ruckosten, Kopia- lien u. \. w. aus dem Bestande ge deckt werden. Nur für das Geschäftslokal im Rathhzuse, für die Be- soldung der Kafsen- und Burea!bearaten u. \. w. zahlt die Sparkasse eine jährli&e durch Gemeinde- beschluß festzustellende angemessewe Entschädigung an die Kämmereikasse,

8, 24. Etwaige Statutenänderungen, sowie event. die Auflösung der Sparkasse, müsser, und zwar erstere durch dreimalige Jnsertiéan von § zu 8 Tag- gen, leßtere aber durch dreimal.ige Insertion von 4: zu 4 Wochen durch das Regierungs-Amtsblatt, den Deutschen Reichs-Anzeiger und durch die beiden hiesigen Lokalblätter: die Elbingee Anzeigen und die Altpreußzische Zeitung zur Kenntniß der Interesseaten gebracht werden. Für den Foill, daß eines der zu- leßt bezeihneten Blätter eingehen. sollte, ift das Qu-- selben Niemand, der auf das Buch Anspruch | ratorium der Sparkasse gehalten; im Reichs-Anzeiger macht, und leistet der angebliche Verlierer dem- i eine Bekanntmachung darüber zu erlassen, welheS nächst folgenden Eid: E andere Blatt an Stelle des eingegangenen zu. den

daß er das Buch besessen und daß ihm solches | bezüglichen Veröffentlihungen erwählt worden ift.

verloren gegangen sei, | S. 25. Die Sparkassenbücher, welche b:3 jeßt so faßt alsdann das Gericht das Präklusions- und | ausgestellt sind, behalten bis. zum Austausch dersel- Amortisations-Erkenutniß ab, welches dem Ver- | ben gegen neue ihre Giltigkeit. : lierer zu publiziren und 14 Tage lang an der | Von wann ab die alten Bücher gegen neue im Gerichtsstelle auszuhängen ist. j Kassenlokal einge:ausht werden. und gegen welhen . Sobald das Erkenntniß rechtskräftig geworden | Gebührenbetrag wird seiner Zeit bekannt werden. ist, hat die Sparkafse auf Grund desselben dem | §. 26, Gewöhnliche, die Sparkasse betreffende Verlierer ein neues Buch unentgeltlih auszufer- | Befanntmachungen erfolgen rehtsverbindlich in den- tigen. | jenigen hiesigen Lokalblättern, deren fi, der Ma= . Die Kosten des gerichtlihen Verfah,rens trägt | gistrat zu seinen Publikationen bedient. . der Verlierer, doch sind ihm bei Summwen unter} §. 27. Jn allen denjenigen Fällen, in deven es 300 Reichsmark nuc Porto, Kopialicn und Jhn- | in diesem Statut einer besonderen Bestimwung era sertionskosten in Ansatz zu bringen ; auch wird | mangelt, treten die Vorschriften des Reglements : für solche Fälle die Stempelabgabe erkassen und} „die Einrichtung des Sparkasfenwesens betreffend, insofern die Insertion in einem für Rechnung des | vom 12. Dezember 1833*, Staats gedruckten Blatte erfolgt, olche unent- ; in Kraft. 2 l Î geltlich bewirkt. H 8. 28, Vorstehendes Statut tritt mit dem 1. 8. 18, Die Uebershüsse der Zinsey einnahme wer- | desjenigen Monats in Kroft, welcher auf die ord- 1 nungsmäßige Publikation desselben (§. 24) folgt.

Elbiug, den. 24, Februar 1876,

Der Magistrat. (L 8.) Thomale. Elditt.

Königsberg, den 24. April 1876, 3496. O. P.

sowohl der Ablauf desjenigen Kalender-Quartals, in welchem die Anzeige des Verluftes bei der Kasse gemacht worden ist, als auch der des folgenden Kalenderquartals abzuwarten. Wird innerhalb dieses Zeitraums das verlorene Buch dur einen andern als den Anzeiger des Verlustes bei der Kasse präsentirt, so hält solche dasselbe an, übersendet es dem Ortsgericht und verweiset sowohl den Präsentanten, als Denjenigen, der den Verlust angezeigt hat, dieses Gericht zur recht- lichen Erörterung ihrer Ansprüche an das Eigen- thum des Buchs. S . Iit aber die bei c. gedachte Frist verstrichen, ohne daß das Buch zum Vorschein gekommen, 10 ertheilt die Kasse dem angeblichen Verlierer hier- Über eine Bescheinigung und eine aus ihren Kassen- büchern zu fertigende Abschrift des Contos des verlorenen Buchs, - beides gegen b1oße Erlegung der Kopialien, Unter Einreichung dieser Ab- {riften und unter dem Ærbieten, sein Eigenthum an dem Buche und dessen Verlust eidlih be- stärken zu« wollen, kann demnächst der Verlierer das Sffentliche Aufgebot und die Amortisation bei dem Ortsgericht nachsuchen. Letteres hat den Verlust des Buchs unter An- abe: u der Nummer desselben, bb. der Namen, sowohl dessen, auf welchen dasselbe ursprünglich ausgeftellt ift, als des angeblichen

Verlierers, ce, des Betrages der Summe, über welche dafselbe

zur Zeit des angeblih geschehenen Verlustes

lautete, dur diejenigen Blätter, welche der Extrahent dem Curatorium bezeihnen wird, mit der Auf- forderung bekaunt zu machen:

„doß ein Jeder, der an dem verlorenen Spar- kassenbuch irgend ein Anreht zu haben ver- meine, sh bei dem Gericht, und zwar spätestens in dem (näher zu bezeichnenden) Termine melden und sein Recht näher nachweisen möge, widrigenfalls das Buch für erloschen erklärt und dem Verlierer ein neues an dessen Stelle ausgefertigt werden solle“.

Beläuft fich der Betrag des Sparkassenbuhs auf weniger als 150 Reichsmark, so wird der Edictaltermin auf vier Wochen hinaus, vom Tage der Bekanntmachung an gerechnet, angeseßt und leßterer einmal in jene Blätter inserirt ; bei Be- trägen von 150 Reichsmark und darüber aber ift eine achtwöchentliche Edictalfrist und eine zwei- malige Insertion erforderlich.

der

Was von den Zinsüberschüßssev nach Komplettirung übrig bLeibt, bildet den Dis- welcher unter Genehmigung des errn Ober-Präsidenten der Provinz zu kommunalen

Das vorstehend revidirte. Statut der städtischen Sparkasse zu Elfing vom 24, Februar d. J. wüd hierdurch auf Grund dex Bestimmungen des §. 2 des Reglements vom 12. Dezember 1838 (Gef. S. pre 1839 pag. 5) von mir bestätigt,

\ (L, 8.) Zu Vorstehern ver Kasse werden von der! Der Ober-Präsident der Provinz Preußen, ' Wirkliche

Der Reservefonds muß in zinstragenden lettres

cheime Rath v, Horn.